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V/0546/2025

Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM)

Vorlagen 21.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2025, TOP 14

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3779 Zeichen

V/0546/2025 
V/0546/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM) 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   05.11.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 Verbandsversammlung 
 -Vertretung der Stadt Münster-  
 
 Mitglieder Stellvertretung 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder 
Angestellte/r): 
 
8. Stadtbaurat Robin Denstorff  8. Christian Schmelter 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
23.10.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0546/2025 
Begründung: 
 
Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung für den Zweckverband Mobilität 
Münsterland aus Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Stadt Münster ist Verbandsmitglied. Die Ver-
treter*innen werden durch die jeweiligen Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit gewählt. Für 
jede Vertretung ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu wählen. Sie bleiben bis zum 
Amtsantritt ihrer Nachfolge im Amt.  
 
Jedes Verbandsmitglied entsendet gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband Mobilität 
Münsterland sieben Vertretungen in die Verbandsversammlung sowie seinen Hauptverwaltungsbe-
amten oder eine von diesem benannte Vertretung. 
 
Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) werden für den 
Fall, dass die Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertretungen durch die Vertretungskörperschaft für 
deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt.  
 
Die Vertretungen in der Verbandsversammlung werden vom Rat der Stadt Münster nach § 50 Abs. 4 
GO NRW i. V. mit § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt. 
 
Gemäß Mitteilung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland vom 24.09.2025 findet die Verbands-
versammlung des Zweckverbandes am 02.12.2025 statt. Daher muss die Benennung der Vertretun-
gen der Stadt Münster in der Sitzung des Rates am 05.11.2025 erfolgen. 
 
 
Hinweis Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland ist als wesentliches Gremium 
klassifiziert (s. Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und 
der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage 
V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 
3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits 
im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu ge-
wählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen 
und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Ver-
pflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach 
Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
Anlage A

Anlage A

1893 Zeichen

Anlage A zur V/0546/2025 
Kurzüberblick 
Nach der Kommunalwahl ist eine Neuwahl der Mitglieder der Stadt Münster für die Verbandsver-
sammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland erforderlich. Es sind 8 Mitglieder zu ent-
senden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münster-
land findet am 02.12.2025 statt. Damit nach dem Ablauf der Wahlperiode und dem Ausscheiden 
von Mitgliedern des Zweckverbandes Mobilität Münsterland die Arbeit weitergeführt werden kann, 
ist ein Beschluss über eine Neubesetzung erforderlich. Das Ziel ist mit der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählt zu den we-
sentlichen Gremien u. a. die Verbandsversammlung (vgl. hierzu auch V/0598/2017).

Beratungsverlauf (1)

05.11.2025 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0546/2025
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2025
Erstellt
30.09.2025 16:21