2015/0460
9. Änderung des Flächennutzungsplans (Sportpark Böllenfalltor) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
19411 Zeichen
der 9 zur Wiss Allg 9. Ände r frühzeitig (§ senscha gemeine erung de en Öffentli § 3 Abs. 1 u aftsstad e Ziele u es Fläc ichkeits- u und § 4 Ab dt Darm und Zwe hennutz nd Behörd bs. 1 BauG stadt ecke zungsp enbeteiligu GB) Stand: plans ung 20.10.2015 Wissens Allgemei AS&P – A Abb. 1: F Abb. 2 V chaftsstadt D ine Ziele und Albert Speer & Flächennutzun Vorentwurf zu Darmstadt Zwecke der & Partner Gmb ngsplan 2006 ur 9. Änderung Planung bH – Teilgebiete g des Flächenn im Sportpark nutzungsplans 9. Än Böllenfalltor s 2006 – Teilg derung des F gebiete im Spo Flächennutzu Stand: 2 ortpark Böllen ungsplans 20.10.2015 Seite 2 falltor Wissens Allgemei AS&P – A Für die ter Punk Die Leg des Pla Die Leg des Pla Die Leg des Pla Im Übri g stadt Da chaftsstadt D ine Ziele und Albert Speer & 9. Änderun kt I. „Darste gende des w nzeichen m gende des w nzeichen m gende des w nzeichen m gen gilt die armstadt. Darmstadt Zwecke der & Partner Gmb ng des Fläc ellung nach wirksamen F mit der Beze wirksamen mit der Beze wirksamen F mit der Beze Legende d Planung bH chennutzu Paragraph Flächennutz eichnung „S Flächennut eichnung „Ö Flächennutz eichnung „R des wirksam ngsplans 2 5 (2) BauG zungsplans port“ ergän tzungsplans Öffentlicher V zungsplans Ruhender Ve men Fläche 9. Än 2006 ist ein GB“ um folge s wird unter zt: s wird unt e Verkehr“ er s wird unter erkehr“ ergä nnutzungsp derung des F e Ergänzun ende Punkt der Numm er der Num m gänzt: der Numm änzt: plans 2006 Flächennutzu Stand: 2 ng der Lege te erforderli mer 2.4.8 um mer 4.6 u m mer 4.6.1 um der Wissen ungsplans 20.10.2015 Seite 3 ende un- ch: m folgen- m folgen- m folgen- nschafts- Wissenschaftsstadt Darmstadt 9. Änderung d es Flächennutzungsplans Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 20.10.2015 AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 4 INHALT 1 Rechtsgrundlagen ........................................................................................................ 5 2 Geltungsbereich ............................................................................................................ 5 3 Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 ............................................................. 5 4 Erfordernis der Planung und Planungsziele .............................................................. 6 5 Planungsrechtliche Vorgaben – Ziele und Grundsätze der Raumordnung ............. 8 6 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung .......................................................... 10 Wissenschaftsstadt Darmstadt 9. Änderung d es Flächennutzungsplans Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 20.10.2015 AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 5 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung der 9. Änderung des Flächennut- zungsplans 2006 für zwei Teilgebiete innerhalb des Sportparks Böllenfalltor 1 Rechtsgrundlagen Der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2006 (FNP 2006) liegen die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), zugrunde. 2 Geltungsbereich Das 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft zwei Teilgebiete des Sportparks Böllenfalltor. Das westliche Teilgebiet wird folgendermaßen umgrenzt: im Norden durch die angrenzende Wohnbebauung südlich der Kekuléstraße sowie Sportflächen und Grundstücke der Technischen Universität (TU) Darmstadt, im Osten durch das Trainingsgelände des SV Darmstadt 98 e.V. im Süden durch Sportanlagen des Tennis- und Eisclub Darmstadt e.V. sowie durch das Trainingsgelände des SV Darmstadt 98 e.V., im Westen durch die Nieder-Ramstädter Straße. Das östliche Teilgebiet wird folgendermaßen umgrenzt: im Norden durch Grundstücke der Technischen Universität (TU) Darmstadt, im Osten durch den Böllenfalltorweg, im Süden durch den Böllenfalltorweg, im Westen durch Grundstücke der Forstverwaltung des Landes Hessen sowie der Technischen Universität (TU) Darmstadt. 3 Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 Innerhalb des westlichen Teilgebiets sind folgende Darstellungen beabsichtigt, die zu der 9. Änderung des FNP 2006 führen: Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ im Bereich des Merck-Stadions am Böllenfalltor und der Böllenfalltorhalle, Darstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Ruhender Ver- kehr“ zwischen der Nieder-Ramstädter Straße und der Böllenfalltorhalle. Innerhalb des östlichen Teilgebiets sind folgende Darstellungen beabsichtigt, die zu der 9. Änderung des FNP 2006 führen: Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ im Bereich des Böllenfalltorwegs / Atzwinkelwegs. Wissenschaftsstadt Darmstadt 9. Änderung d es Flächennutzungsplans Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 20.10.2015 AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 6 4 Erfordernis der Planung und Planungsziele Mit dem Merck-Stadion am Böllenfalltor besitzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Fuß- ballstadion, das nur eingeschränkt den funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen an einen zeitgemäßen Veranstaltungsbetrieb im Prof ifußballbereich gerecht wird. Vor diesem Hintergrund hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt entschieden, ein modernes, den heutigen funktionalen Anforderungen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragendes Fußballsta- dion zu entwickeln. Dieses Stadion soll eine Zuschauerkapazität von 19.350 Plätzen bieten, was der bereits gegenwärtig genehmigten Zuschauerzahl entspricht. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für das Vorhaben Planungsziele formuliert. Diese se- hen u.a. die Ermöglichung einer finanzierbaren und zeitnahen Umsetzung des Projektes, die Verbesserung der Situation für die Nachbarschaft im Bereich des Böllenfalltors im Hinblick auf Lärm und sonstige Immissionen und Störungen sowie die Berücksichtigung der Pla- nungsvorgaben aus dem FNP 2006 und der Sportentwicklungsplanung der Wissenschafts- stadt Darmstadt, den Flächenverbrauch im Stadtgebiet zu begrenzen und Flächenbedarfe durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu decken, vor. Unter Berücksichtigung dieser Pla- nungsziele wurden mögliche Stadionstandorte im Stadtgebiet geprüft und miteinander vergli- chen. Dabei stellte sich der Standort am Böllenfalltor als der am besten geeignete Standort für den Umbau der vorhandenen Sportstätte (Fußballstadion) zu einem modernen, den heu- tigen Anforderungen entsprechenden Fußballstadion unter Berücksichtigung der dafür von der Wissenschaftsstadt Darmstadt formulierten Planungsziele heraus. Mit dem Konzept des Sportparks Böllenfalltor wird die Empfehlung des Sportentwicklungs- plans der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2007 aufgenommen, die Sportanla- gen im Stadtgebiet aufzuwerten. Gerade die vielfältigen sportlichen Nutzungen im Sportpark Böllenfalltor wie das Merck-Stadion am Böllenfalltor, die Tennis- und Hockeyplätze des Ten- nis- und Eisclub Darmstadt e.V. (TEC), die Böllenfalltorhalle und weitere gewerblich betrie- bene Tennisplätze, die seit vielen Jahren dort angesiedelt sind, genießen eine hohe Akzep- tanz in der Bevölkerung. Da aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturel- len Unzulänglichkeiten eine Sanierung des bestehenden Fußballstadions wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, entschied sich die Wissenschafts stadt Darmstadt für einen Vollumbau unter Bei- behaltung des Spielbetriebs. Der Umbau des Merck-Stadions am Böllenfalltor in ein modernes Fußballstadion mit Zusatz- funktionen im Veranstaltungsbereich (Zweitnutzungen) ist Anlass zur städtebaulichen Ord- nung und planungsrechtlichen Sicherung des Bereichs Sportpark Böllenfalltor durch einen Bebauungsplan. Bei den städtebaulichen Nachbarschaften um den Sportpark Böllenfalltor handelt es sich um eine seit über hundert Jahren historisch gewachsene städtebauliche Situation. Diese stellt besondere Herausforderungen an den Nachweis der zumutbaren Verträglichkeit von Sport- und Wohnnutzung. Mit dem Bebauungsplan O 30 - Sportpark Böllenfalltor - werden daher folgende Zielsetzun- gen verfolgt: Wissenschaftsstadt Darmstadt 9. Änderung d es Flächennutzungsplans Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 20.10.2015 AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 7 1. Umbau des Fußballstadions und Stärkung der S portfunktion des Sportparks Böllenfalltor 2. Verbesserung der Situation für die benachbarten Anwohner Verkehrliches Anwohnerschutzkonzept (Optimierung der Zufahrts- und Stellplatzsituation) Konzept zur Lärmverringerung (Realisierung baulicher bzw. organisatorischer Maßnahmen) 3. Verbesserung der Situation für Natur und Umwelt Das Ziel der Verbesserung der Situation für die benachbarten Anwohner soll zum einen durch die (stufenweise) Einführung eines verkehrlichen Anwohnerschutzkonzepts, basierend auf einer Optimierung der Wegebeziehungen und Stellplatzsituation in der Umgebung des Sportparks, erreicht werden. Von diesen Maßnahmen sollen neben den Anwohnern auch die Nutzer des Sportparks profitieren. Zum anderen soll ein Konzept zur Lärmverringerung erar- beitet werden, dessen bauliche und organisatorische Maßnahmen in den Bebauungsplan aufgenommen bzw. durch das Betreiberkonzept umgesetzt werden. Als drittes Ziel wird eine Verbesserung der Situation für Natur und Umwelt formuliert. Dies beinhaltet unter anderem die Festsetzung von zu erhaltenden Grünstrukturen und von Wald- flächen im Bereich des Sportparks, um diese l angfristig zu schützen und zu erhalten. Dar- über hinaus soll das Konzept zur Lärmverringer ung sich auch positiv auf die Umwelt insge- samt auswirken. In dem Bebauungsplan sollen sowohl die Anforderungen, die sich mit der Entwicklung eines funktionalen, verkehrstechnische und sicherheitsrelevante Kriterien erfüllenden modernen Fußballstadions verbinden, als auch die schützenswerten Belange der benachbarten An- wohner und der Umwelt berücksichtigt werden. Damit soll die Grundlage für eine zumutbare, weitgehend konfliktfreie und damit langfristig gesicherte Nachbarschaft geschaffen werden. Mit Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde das Bebauungsplanverfahren O 30 - Sportpark Böllen- falltor - eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung (Darlegung) gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren fand vom 03.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 statt. Für diesen Verfahrensschritt wurde mit Stand 12.05.2015 ein Vorentwurf zum Bebau- ungsplan erarbeitet. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebau- ungsplans die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter aus- gestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Innerhalb des durch den Flächennutzungs- plan vorgegebenen Rahmens kann die Gemeinde eigenständig planen. In begrenztem Um- fang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. Aufgrund der Vertiefung von planungsrelevant en Themen im Zuge des Voranschreitens des Planungsprozesses sowie der Berücksichtigung von relevanten Stellungnahmen, die im Wissenschaftsstadt Darmstadt 9. Änderung d es Flächennutzungsplans Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 20.10.2015 AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 8 Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan O 30 eingegangen sind, wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans inhaltlich konkretisiert und weiter entwickelt. So wurden ne- ben der Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 30 auch weitere inhalt- liche Festsetzungen getroffen. Unter anderem sieht der Entwurf des Bebauungsplans (Stand 12.10.2015) die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Sport und Veranstaltungen“ im Bereich der bestehenden Böllenfalltorhalle und des Merck-Stadions am Böllenfalltor vor. Diese Fläche ist im wirksamen FNP 2006 als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen einer „Sporthalle“ so- wie „öffentlichen und privaten Sportanlagen“ dargestellt. Im Norden dieses Bereichs wird die Grünfläche zusätzlich von einem Teil der als Kulturdenkmal dargestellten Gesamtanlage des Hochschulstadions überlagert. Daneben sieht der genannte Entwurf des Bebauungsplans die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz (öffentlich)“ im Bereich westlich der Böllenfalltorhalle vor. Diese Fläche ist im wirksamen FNP 2006 als Grünfläche dargestellt. Im Bereich des Böllenfalltorwegs und Atzwinkelwegs sieht der Ent- wurf des Bebauungsplans die Festsetzung einer Fläche für Busstellplätze vor. Da diese Flä- che der Stadionnutzung zugeordnet werden muss (als Aufstellfläche für die mit Reisebussen anreisenden Gästefans von Fußballspielen im Merck-Stadion am Böllenfalltor), ist sie im Be- bauungsplanentwurf ebenfalls als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport und Ver- anstaltungen“ festgesetzt. Dieser Bereich ist im wirksamen FNP 2006 mit den Darstellungen eines ökologisch wertvollen Grünlands und einer Grünfläche (Abstandsgrün zur Sonderbau- fläche „TU“) versehen. Im Nord-Osten dieses Bereichs befindet sich zudem ein kleinerer Be- reich, der als Sonderbaufläche (TU) dargestellt wird. Die geplanten Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf entsprechen in der Gesamtbetrach- tung nicht der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans in den o.g. Teilgebieten. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB k ann demnach nicht hinreichend Rechnung getra- gen werden. Um die genannten städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans O 30 umsetzen zu können, ist für die o.g. zwei Teilgebiete innerhalb des Sportparks Böllenfalltor die Ände- rung des Flächennutzungsplans planungsrechtlich erforderlich. Die Änderung des Flächen- nutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Somit wird dem Entwick- lungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB hinreichend entsprochen. 5 Planungsrechtliche Vorgaben – Ziele und Grundsätze der Raumordnung Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord- nungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. Der RPS / RegFNP 2010 weist den westlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans als „Vorranggebiet Siedlung Bestand“ aus. Östlich angrenzend ist ein „Vorbehaltsge- biet Landwirtschaft“ ausgewiesen. Im Osten des Bebauungsplan-Geltungsbereichs besteht die Ausweisung „Vorranggebiet für Forstwirtschaft. Die beiden letztgenannten Vorgaben werden zusätzlich durch die Flächenausweisung „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ über- lagert. Nordöstlich des Atzwinkelwegs befindet sich eine weitere Fläche mit der Ausweisung eines „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“. Wissens Allgemei AS&P – A Abb. 3: A G Die Fe s Wesent gen vor ordnung Des We für Land Busse n entgege Im Rahm heitskon gängen zende A nen „Vo Innerha Modern lich an g genomm des „Vo finden s chaftsstadt D ine Ziele und Albert Speer & Auszug aus R Geltungsberei stsetzungen tlichen ein S r. Aus stad t g grundsätz eiteren steh dwirtschaft“ nordöstlich en. men der W nzept erarb „Waldkass Aufstellfläch orranggebie alb der Au s isierung de grenzenden men, denno orranggebie sich die e n Darmstadt Zwecke der & Partner Gmb Regionalplan S ich des Bebau n des Beb a Stadion und tplanerische zlich vereinb ht die kleinfl “ durch Fläc des Atzwi n Weiterentwick beitet. In di e se Nord“ un he für Busse et für Forstw sweisung „V es bestehen Kleinspielfe och handelt ets Regiona ntlang des B Planung bH Südhessen / uungsplans O auungsplan d eine Sport er Sicht si n bar. ächige (kle chen für Sp nkelwegs d klung der M esem liegen nd „Waldkas e der Gäste wirtschaft“. D Vorranggeb nden Naturra elds vor. Da t es sich u m aler Grünzug Böllenfalltor Regionaler Fl 30 - Sportpar s sehen i m thalle als S nd diese F e iner 5 ha) I portanlagen dem betroff e Masterplanu n Teilbereic sse Süd“ so efans in dem Die Größe d biet Region a asentrainin abei werden m Flächen f g“ nicht kom rwegs gepl 9. Än lächennutzung rk Böllenfalltor m „Vorrangg ondergebie estsetzunge nanspruchn sowie durc enen Grun d ung wurde e che der Zu w owie die a n m als Ziel d der betroffen aler Grünz u gsplatzes u n keine zus für Sportan mpatibel er anten Aufs derung des F gsplan 2010, r - (AS&P) gebiet Sied et sowie Flä en mit dies e nahme des ch die Aufst dsatz der R ein Erschlie wegungen z n den Bölle n er Raumord nen Fläche ug“ sehen und die Umg ätzlichen F lagen, die m rscheinen. D tellflächen Flächennutzu Stand: 2 graphische E dlung (Best a ächen für Sp em Ziel de „Vorbehalt tellfläche fü Raumordnu ßungs- und zu den St a nfalltorweg dnung ausg n liegt unte die Planu n gestaltung d Flächen in A mit der Zie Darüber hin für Gäste b ungsplans 20.10.2015 Seite 9 Ergänzung: and)“ im portanla- r Raum- sgebiets r Gäste- ng nicht d Sicher- adionein- angren- gewiese- r 5 ha. ngen die des süd- Anspruch lsetzung naus be- usse in- Wissenschaftsstadt Darmstadt 9. Änderung d es Flächennutzungsplans Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 20.10.2015 AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 10 nerhalb des Regionalen Grünzugs. Bei diesem Vorhaben werden bestehende Wiesenflächen versiegelt. Die Größe der betroffenen Flächen liegt unter 5 ha. Die aufgeführten Flächeneingriffe werden gemäß des Ziels Z 4.3-3 des RPS / RegFNP 2010 im selben Naturraum durch geeignete Flächen (Ackerflur nördlich Arheilgen) von gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion, die einem „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ neu zugeordnet werden, kompensiert. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen und Grundsätzen des RPS / RegFNP 2010 vereinbar. Das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB wird damit erfüllt. 6 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung Im Zuge des parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans laufenden Bebauungsplanver- fahrens O 30 - Sportpark Böllenfalltor - sind die unten aufgeführten Fachgutachten erstellt worden. In diesen sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt, bewertet und daraus ableitend Empfehlungen für das Bebauungsplanverfahren erarbeitet worden. Verkehrsgutachten Schallgutachten Bodenverunreinigungsgutachten Entwässerungsgutachten Artenschutzfachbeitrag FFH-Vorprüfung Umweltbericht Dem Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans in den o.g. zwei Teilgebieten wird im weiteren Verfahren gem. § 2a BauGB noch eine Begründung beigefügt. Der erforderliche Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung. Die Ergebnisse der einzel- nen Fachgutachten werden in diesem Umweltbericht entsprechend gewürdigt. Der Umwelt- bericht wird zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans in den o.g. zwei Teilgebieten gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ergänzt. Die Dezernentin III: Cornelia Zuschke Stadträtin
2015/0460
6414 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.10.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0460
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Sportpark Böllenfalltor)
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 20.10.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich der 9. Änderung (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern.
2. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 9. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten
Unterlagen für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- 2 -
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 9. FNP -Änderung
Datenschutzrelevante An lage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0460 vom 20.10.2015:
Zu 1.:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen des Sportparks
Böllenfalltor als Grünfläche mit Sporthallen sowie mit öffentlichen und privaten Sportanlagen
aus. Im Bereich des geplanten Busstellplatzes weist der rechtswirksame
Flächennutzungsplan eine als „ökologisch wertvolles Grünland“ eingestufte
landwirtschaftliche Fläche aus.
Der geplante Umbau des Merck -Stadions am Böllenfalltor in ein modernes Fußballstadion
mit Zusatzfunktionen im Veranstaltungsbereich war Anlass zur städtebaulichen Ordnung und
planungsrechtlichen Sicherung im Bereich der bestehenden Sportanlage n am Böllenfalltor.
Mit Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde das Bebauungsplanverfahren O 30 - Sportpark
Böllenfalltor - eingeleitet.
Die geplanten Ausweisungen im Bebauungsplan w idersprechen in der Gesamtbetrachtung
der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans in den o.g. Bereichen rund um die
Sportanlagen am Böllenfalltor. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB kann demnach
nicht hinreichend Rechnung getragen werden, weswegen die Änderung des
Flächennutzungsplans in den oben genannten Teilgebieten planungsrechtlich erforderlich
wird.
Hierbei sollen im Bereich des Merck -Stadions sowie im Bereich der Busstellplätze am
Böllenfalltorweg die Flächen in Sonderbaufläche „Sport“ geänd ert werden; der öffentliche
Parkplatz an der Nieder -Ramstädter Straße wird in Fläche für öffentlicher Verkehr „Parken“
geändert.
In Entsprechung der neuen Darstellungen wird die Legende des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans ergänzt um die Darstellungen :
„SP“ für Sport (neue Ziffer 2.4.8) unter Sonderbauflächen (Ziff. 2.4) / Bauflächen und
Sondergebiete (Ziff. 2.),
Flächen für öffentlicher Verkehr (neue Ziffer 4.6) unter Verkehrsflächen (Ziff. 4.),
Parken (neue Ziffer 4.6.1) unter Flächen für Verkehr (Ziff. 4.6.) / Verkehrsflächen (Ziff. 4.).
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
erfolgen.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem unter Punkt 1 zu
fassenden Aufstellungsbeschlu ss gemäß § 2 (1) BauGB , der von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.
Zu 2.:
Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erarbeitet, die u.a. die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die
Detailkarten mit dem Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans und der
bisherigen sowie der künftig beabsichtigten Darstellung für diesen Teilbereich enthalten
(Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das w eitere
Verfahren verwendet werden.
- 4 -
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äuß erung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage) beim Stadtplanungsamt, mit
der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt.
Mit der frühzeitigen Beteiligung wird nach dem Magistratsb eschluss begonnen.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Die Beschlusspunkte 2 und 3 sind vom Magistrat zu beschließen und anschließend von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 20.10.2015
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Böllenfalltorweg
- Kekuléstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0460
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.10.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00