Mandari Insight

2015/0460

9. Änderung des Flächennutzungsplans (Sportpark Böllenfalltor) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 20.10.2015

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2015/0460

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Wissenschaftsstadt Darmstadt  9. Änderung d es Flächennutzungsplans 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 20.10.2015 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 4 
INHALT 
1  Rechtsgrundlagen ........................................................................................................ 5 
2  Geltungsbereich ............................................................................................................ 5 
3  Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 ............................................................. 5 
4  Erfordernis der Planung und Planungsziele .............................................................. 6 
5  Planungsrechtliche Vorgaben – Ziele und Grundsätze der Raumordnung ............. 8 
6  Voraussichtliche Auswirkungen der Planung .......................................................... 10

Wissenschaftsstadt Darmstadt  9. Änderung d es Flächennutzungsplans 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 20.10.2015 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 5 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung der 9. Änderung des Flächennut-
zungsplans 2006 für zwei Teilgebiete innerhalb des Sportparks Böllenfalltor 
 
1 Rechtsgrundlagen 
Der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2006 (FNP 2006) liegen die Vorschriften des 
Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch 
Art. 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), zugrunde. 
2 Geltungsbereich 
Das 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft zwei Teilgebiete des 
Sportparks Böllenfalltor. 
Das westliche Teilgebiet wird folgendermaßen umgrenzt: 
 im Norden durch die angrenzende Wohnbebauung südlich der Kekuléstraße sowie 
Sportflächen und Grundstücke der Technischen Universität (TU) Darmstadt, 
 im Osten durch das Trainingsgelände des SV Darmstadt 98 e.V. 
 im Süden durch Sportanlagen des Tennis- und Eisclub Darmstadt e.V. sowie durch das 
Trainingsgelände des SV Darmstadt 98 e.V., 
 im Westen durch die Nieder-Ramstädter Straße. 
Das östliche Teilgebiet wird folgendermaßen umgrenzt: 
 im Norden durch Grundstücke der Technischen Universität (TU) Darmstadt, 
 im Osten durch den Böllenfalltorweg, 
 im Süden durch den Böllenfalltorweg, 
 im Westen durch Grundstücke der Forstverwaltung des Landes Hessen sowie der 
Technischen Universität (TU) Darmstadt. 
3 Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 
Innerhalb des westlichen Teilgebiets sind folgende Darstellungen beabsichtigt, die zu der 
9. Änderung des FNP 2006 führen:  
 Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ im Bereich des 
Merck-Stadions am Böllenfalltor und der Böllenfalltorhalle, 
 Darstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Ruhender Ver-
kehr“ zwischen der Nieder-Ramstädter Straße und der Böllenfalltorhalle.  
Innerhalb des östlichen Teilgebiets sind folgende Darstellungen beabsichtigt, die zu der 
9. Änderung des FNP 2006 führen:  
 Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ im Bereich des 
Böllenfalltorwegs / Atzwinkelwegs.

Wissenschaftsstadt Darmstadt  9. Änderung d es Flächennutzungsplans 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 20.10.2015 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 6 
4 Erfordernis der Planung und Planungsziele 
Mit dem Merck-Stadion am Böllenfalltor besitzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Fuß-
ballstadion, das nur eingeschränkt den funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen an 
einen zeitgemäßen Veranstaltungsbetrieb im Prof ifußballbereich gerecht wird. Vor diesem 
Hintergrund hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt entschieden, ein modernes, den heutigen 
funktionalen Anforderungen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragendes Fußballsta-
dion zu entwickeln. Dieses Stadion soll eine Zuschauerkapazität von 19.350 Plätzen bieten, 
was der bereits gegenwärtig genehmigten Zuschauerzahl entspricht. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für das Vorhaben Planungsziele formuliert. Diese se-
hen u.a. die Ermöglichung einer finanzierbaren und zeitnahen Umsetzung des Projektes, die 
Verbesserung der Situation für die Nachbarschaft im Bereich des Böllenfalltors im Hinblick 
auf Lärm und sonstige Immissionen und Störungen sowie die Berücksichtigung der Pla-
nungsvorgaben aus dem FNP 2006 und der Sportentwicklungsplanung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt, den Flächenverbrauch im Stadtgebiet zu begrenzen und Flächenbedarfe 
durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu decken, vor. Unter Berücksichtigung dieser Pla-
nungsziele wurden mögliche Stadionstandorte im Stadtgebiet geprüft und miteinander vergli-
chen. Dabei stellte sich der Standort am Böllenfalltor als der am besten geeignete Standort 
für den Umbau der vorhandenen Sportstätte (Fußballstadion) zu einem modernen, den heu-
tigen Anforderungen entsprechenden Fußballstadion unter Berücksichtigung der dafür von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt formulierten Planungsziele heraus. 
Mit dem Konzept des Sportparks Böllenfalltor wird die Empfehlung des Sportentwicklungs-
plans der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2007 aufgenommen, die Sportanla-
gen im Stadtgebiet aufzuwerten. Gerade die vielfältigen sportlichen Nutzungen im Sportpark 
Böllenfalltor wie das Merck-Stadion am Böllenfalltor, die Tennis- und Hockeyplätze des Ten-
nis- und Eisclub Darmstadt e.V. (TEC), die Böllenfalltorhalle und weitere gewerblich betrie-
bene Tennisplätze, die seit vielen Jahren dort angesiedelt sind, genießen eine hohe Akzep-
tanz in der Bevölkerung.  
Da aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturel-
len Unzulänglichkeiten eine Sanierung des bestehenden Fußballstadions wirtschaftlich nicht 
sinnvoll ist, entschied sich die Wissenschafts stadt Darmstadt für einen Vollumbau unter Bei-
behaltung des Spielbetriebs.  
Der Umbau des Merck-Stadions am Böllenfalltor in ein modernes Fußballstadion mit Zusatz-
funktionen im Veranstaltungsbereich (Zweitnutzungen) ist Anlass zur städtebaulichen Ord-
nung und planungsrechtlichen Sicherung des Bereichs Sportpark Böllenfalltor durch einen 
Bebauungsplan.  
Bei den städtebaulichen Nachbarschaften um den Sportpark Böllenfalltor handelt es sich um 
eine seit über hundert Jahren historisch gewachsene städtebauliche Situation. Diese stellt 
besondere Herausforderungen an den Nachweis der zumutbaren Verträglichkeit von Sport- 
und Wohnnutzung. 
Mit dem Bebauungsplan O 30 - Sportpark Böllenfalltor - werden daher folgende Zielsetzun-
gen verfolgt:

Wissenschaftsstadt Darmstadt  9. Änderung d es Flächennutzungsplans 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 20.10.2015 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 7 
1. Umbau des Fußballstadions und Stärkung der S portfunktion des Sportparks Böllenfalltor 
2. Verbesserung der Situation für die benachbarten Anwohner  
 Verkehrliches Anwohnerschutzkonzept  
(Optimierung der Zufahrts- und Stellplatzsituation) 
 Konzept zur Lärmverringerung   
(Realisierung baulicher bzw. organisatorischer Maßnahmen) 
3. Verbesserung der Situation für Natur und Umwelt 
Das Ziel der Verbesserung der Situation für die benachbarten Anwohner soll zum einen 
durch die (stufenweise) Einführung eines verkehrlichen Anwohnerschutzkonzepts, basierend 
auf einer Optimierung der Wegebeziehungen und Stellplatzsituation in der Umgebung des 
Sportparks, erreicht werden. Von diesen Maßnahmen sollen neben den Anwohnern auch die 
Nutzer des Sportparks profitieren. Zum anderen soll ein Konzept zur Lärmverringerung erar-
beitet werden, dessen bauliche und organisatorische Maßnahmen in den Bebauungsplan 
aufgenommen bzw. durch das Betreiberkonzept umgesetzt werden. 
Als drittes Ziel wird eine Verbesserung der Situation für Natur und Umwelt formuliert. Dies 
beinhaltet unter anderem die Festsetzung von zu erhaltenden Grünstrukturen und von Wald-
flächen im Bereich des Sportparks, um diese l angfristig zu schützen und zu erhalten. Dar-
über hinaus soll das Konzept zur Lärmverringer ung sich auch positiv auf die Umwelt insge-
samt auswirken. 
In dem Bebauungsplan sollen sowohl die Anforderungen, die sich mit der Entwicklung eines 
funktionalen, verkehrstechnische und sicherheitsrelevante Kriterien erfüllenden modernen 
Fußballstadions verbinden, als auch die schützenswerten Belange der benachbarten An-
wohner und der Umwelt berücksichtigt werden. Damit soll die Grundlage für eine zumutbare, 
weitgehend konfliktfreie und damit langfristig gesicherte Nachbarschaft geschaffen werden. 
Mit Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde das Bebauungsplanverfahren O 30 - Sportpark Böllen-
falltor - eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung (Darlegung) gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 
BauGB zum Bebauungsplanverfahren fand vom 03.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 
statt. Für diesen Verfahrensschritt wurde mit Stand 12.05.2015 ein Vorentwurf zum Bebau-
ungsplan erarbeitet. 
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart 
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebau-
ungsplans die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter aus-
gestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Innerhalb des durch den Flächennutzungs-
plan vorgegebenen Rahmens kann die Gemeinde eigenständig planen. In begrenztem Um-
fang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Art der 
Nutzung abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans innerhalb der 
Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. 
Aufgrund der Vertiefung von planungsrelevant en Themen im Zuge des Voranschreitens des 
Planungsprozesses sowie der Berücksichtigung von relevanten Stellungnahmen, die im

Wissenschaftsstadt Darmstadt  9. Änderung d es Flächennutzungsplans 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 20.10.2015 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 8 
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan O 30 eingegangen sind, wurde der 
Vorentwurf des Bebauungsplans inhaltlich konkretisiert und weiter entwickelt. So wurden ne-
ben der Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 30 auch weitere inhalt-
liche Festsetzungen getroffen. 
Unter anderem sieht der Entwurf des Bebauungsplans (Stand 12.10.2015) die Festsetzung 
eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Sport und Veranstaltungen“ im Bereich der 
bestehenden Böllenfalltorhalle und des Merck-Stadions am Böllenfalltor vor. Diese Fläche ist 
im wirksamen FNP 2006 als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen einer „Sporthalle“ so-
wie „öffentlichen und privaten Sportanlagen“ dargestellt. Im Norden dieses Bereichs wird die 
Grünfläche zusätzlich von einem Teil der als Kulturdenkmal dargestellten Gesamtanlage des 
Hochschulstadions überlagert. Daneben sieht der genannte Entwurf des Bebauungsplans 
die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz (öffentlich)“ 
im Bereich westlich der Böllenfalltorhalle vor. Diese Fläche ist im wirksamen FNP 2006 als 
Grünfläche dargestellt. Im Bereich des Böllenfalltorwegs und Atzwinkelwegs sieht der Ent-
wurf des Bebauungsplans die Festsetzung einer Fläche für Busstellplätze vor. Da diese Flä-
che der Stadionnutzung zugeordnet werden muss (als Aufstellfläche für die mit Reisebussen 
anreisenden Gästefans von Fußballspielen im Merck-Stadion am Böllenfalltor), ist sie im Be-
bauungsplanentwurf ebenfalls als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport und Ver-
anstaltungen“ festgesetzt. Dieser Bereich ist im wirksamen FNP 2006 mit den Darstellungen 
eines ökologisch wertvollen Grünlands und einer Grünfläche (Abstandsgrün zur Sonderbau-
fläche „TU“) versehen. Im Nord-Osten dieses Bereichs befindet sich zudem ein kleinerer Be-
reich, der als Sonderbaufläche (TU) dargestellt wird. 
Die geplanten Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf entsprechen in der Gesamtbetrach-
tung nicht der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans in den o.g. Teilgebieten. Dem 
Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB k ann demnach nicht hinreichend Rechnung getra-
gen werden. Um die genannten städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans O 30 umsetzen 
zu können, ist für die o.g. zwei Teilgebiete innerhalb des Sportparks Böllenfalltor die Ände-
rung des Flächennutzungsplans planungsrechtlich erforderlich. Die Änderung des Flächen-
nutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Somit wird dem Entwick-
lungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB hinreichend entsprochen.  
5 Planungsrechtliche Vorgaben – Ziele und Grundsätze der Raumordnung 
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung 
ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 
2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord-
nungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. 
Der RPS / RegFNP 2010 weist den westlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungs-
plans als „Vorranggebiet Siedlung Bestand“ aus. Östlich angrenzend ist ein „Vorbehaltsge-
biet Landwirtschaft“ ausgewiesen. Im Osten des Bebauungsplan-Geltungsbereichs besteht 
die Ausweisung „Vorranggebiet für Forstwirtschaft. Die beiden letztgenannten Vorgaben 
werden zusätzlich durch die Flächenausweisung „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ über-
lagert. Nordöstlich des Atzwinkelwegs befindet sich eine weitere Fläche mit der Ausweisung 
eines „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“.

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Wissenschaftsstadt Darmstadt  9. Änderung d es Flächennutzungsplans 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 20.10.2015 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 10 
nerhalb des Regionalen Grünzugs. Bei diesem Vorhaben werden bestehende Wiesenflächen 
versiegelt. Die Größe der betroffenen Flächen liegt unter 5 ha. 
Die aufgeführten Flächeneingriffe werden gemäß des Ziels Z 4.3-3 des RPS / RegFNP 2010 
im selben Naturraum durch geeignete Flächen (Ackerflur nördlich Arheilgen) von gleicher 
Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion, die einem „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ 
neu zugeordnet werden, kompensiert. 
Der Bebauungsplan ist mit den Zielen und Grundsätzen des RPS / RegFNP 2010 vereinbar. 
Das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB wird damit erfüllt. 
6 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung 
Im Zuge des parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans laufenden Bebauungsplanver-
fahrens O 30 - Sportpark Böllenfalltor - sind die unten aufgeführten Fachgutachten erstellt 
worden. In diesen sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt, bewertet 
und daraus ableitend Empfehlungen für das Bebauungsplanverfahren erarbeitet worden. 
 Verkehrsgutachten 
 Schallgutachten 
 Bodenverunreinigungsgutachten 
 Entwässerungsgutachten 
 Artenschutzfachbeitrag 
 FFH-Vorprüfung 
 Umweltbericht 
Dem Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans in den o.g. zwei Teilgebieten wird 
im weiteren Verfahren gem. § 2a BauGB noch eine Begründung beigefügt. Der erforderliche 
Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung. Die Ergebnisse der einzel-
nen Fachgutachten werden in diesem Umweltbericht entsprechend gewürdigt. Der Umwelt-
bericht wird zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans in den o.g. 
zwei Teilgebieten gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ergänzt. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

2015/0460

6414 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.10.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0460 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Sportpark Böllenfalltor)  
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 20.10.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich der 9. Änderung (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern. 
2. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 9. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten 
Unterlagen für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und  
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

- 2 - 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 9. FNP -Änderung 
 
Datenschutzrelevante An lage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0460 vom 20.10.2015: 
 
 
Zu 1.: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen des Sportparks 
Böllenfalltor als Grünfläche mit Sporthallen sowie mit öffentlichen und privaten Sportanlagen 
aus. Im Bereich des geplanten Busstellplatzes weist der rechtswirksame 
Flächennutzungsplan eine als „ökologisch wertvolles Grünland“ eingestufte 
landwirtschaftliche  Fläche aus. 
Der geplante Umbau des Merck -Stadions am Böllenfalltor in ein modernes Fußballstadion 
mit Zusatzfunktionen im Veranstaltungsbereich war Anlass zur städtebaulichen Ordnung und 
planungsrechtlichen Sicherung im Bereich der bestehenden Sportanlage n am Böllenfalltor. 
Mit Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde das Bebauungsplanverfahren O 30 - Sportpark 
Böllenfalltor - eingeleitet. 
Die geplanten Ausweisungen im Bebauungsplan w idersprechen in der Gesamtbetrachtung 
der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans in den o.g. Bereichen rund um die 
Sportanlagen am Böllenfalltor. Dem Entwicklungsgebot des §  8 Abs. 2 BauGB kann demnach 
nicht hinreichend Rechnung getragen werden, weswegen  die Änderung des 
Flächennutzungsplans in den oben genannten Teilgebieten  planungsrechtlich erforderlich 
wird. 
Hierbei sollen im Bereich des Merck -Stadions sowie im Bereich der Busstellplätze am 
Böllenfalltorweg die Flächen in Sonderbaufläche „Sport“ geänd ert werden; der öffentliche 
Parkplatz an der Nieder -Ramstädter Straße wird in Fläche für öffentlicher Verkehr „Parken“ 
geändert. 
In Entsprechung der neuen Darstellungen wird die Legende des  rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans ergänzt um die Darstellungen :  
 „SP“ für Sport (neue Ziffer 2.4.8) unter Sonderbauflächen (Ziff. 2.4) / Bauflächen und 
Sondergebiete (Ziff. 2.),  
 Flächen für öffentlicher Verkehr (neue Ziffer 4.6) unter Verkehrsflächen (Ziff. 4.),  
 Parken (neue Ziffer 4.6.1) unter Flächen für Verkehr (Ziff. 4.6.) / Verkehrsflächen (Ziff. 4.).  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren gem. §  8 Abs. 3 BauGB 
erfolgen. 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem unter Punkt 1 zu 
fassenden Aufstellungsbeschlu ss gemäß § 2 (1) BauGB , der von der 
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.  
 
 
Zu 2.: 
 
Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung erarbeitet, die u.a. die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die 
Detailkarten mit dem Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans und der 
bisherigen sowie der künftig beabsichtigten Darstellung für diesen Teilbereich enthalten 
(Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das w eitere 
Verfahren verwendet werden.

- 4 - 
 
Zu 3.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äuß erung und Erörterung zu geben.  
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage) beim Stadtplanungsamt, mit 
der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die  Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht.  Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt.  
 
Mit der frühzeitigen Beteiligung wird nach dem Magistratsb eschluss begonnen.  
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich von der Planung informiert.  
 
Die Beschlusspunkte 2 und 3 sind vom Magistrat zu beschließen und anschließend von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den 20.10.2015 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 23
TOP 17
TOP 79
TOP 42
TOP 543

Orte (3)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Böllenfalltorweg
  • Kekuléstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0460
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00