Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Alpener Platz
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0675/2012 vom 03.05.2012
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Antrag CDU Alpener Platz Friedhof 25 4 12
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Herrn Oberbürgermeister J o s e f W i r g e s J ü r g e n R o t e r s B e z i r k s r a t h a u s E h r e n f e l d R a t h a u s 50825 Köln 50667 Köln 25.4.2012 Antrag: Alpener Platz Sehr geehrter Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Ehrenfeld bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die grundbuchrechtlichen Eintragungen zum Alpener Platz zu prüfen und zu klären, ob eine maßgebliche Veränderung hinsichtlich der Gestaltung oder einer Nutzung als Spielplatz, vor Allem aber eine gewerbliche Nutzung ( Kiosk oder Aussengastronomie) generell möglich ist. Begründung: Wie uns bekannt ist, wurde das Grundstück ,,Au f dem Schmidtberg“, Bickendorf, heute namentlich Alpener Platz, im Jahr 1824 im Tauschverfahren zwischen der Familie Wahlen (Ehrenfeld) als Besitzer und dem Erzbistum Köln zum Friedhof für Bickendorf gewidmet und bis 1854 auch als solcher genutzt. Danach wurde der Friedhof in der Feltenstraße eingerichtet. Die Grabaufbauten blieben bis 1910 stehen und wurden erst bei eine r neuen Gestaltung des Platzes zum Gedenken an die Verstorbenen zum Friedhof Feltenstraße versetzt. Die Gebeine wurden nicht umgebettet. Das in der Mitte des Platzes stehende Hochkreuz wurde 1967 als Gedenkzeichen an den linken Rand des Platzes versetzt, unterliegt dem Denkmalsc hutz und wurde 1991 von der Helmut-Börner-Stiftung restauriert. Bei Anlegung der Grundbücher im 19.Jahrhundert einigte man sich dahingehend, dass das Grundstück in das Eigentum der St adt Köln übergeht, die Fläche aber nur als öffentlicher Platz genutzt werden darf und kirchlichen Zwecken (bspw. Prozessionen) dienen soll. Das Grundstücksrecht blieb zugunsten der Kirchengemeinde. Die Fläche als ehemaliger Friedhof darf nie bebaut werden und jegliche Nutzungsänderungen oder eine Veräußerung des Platzes ist mit dem Erzbistum bzw. der zuständigen Pfarrgemeinde abzu stimmen, ansonsten geht die Fläche wieder in den Besitz des Erzbistums über. Um den Auflagen nicht entgegen zu wirken und bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort keine falschen Hoffnungen auf die Einrichtung einer Freizeitanlage oder einer Aussengastronomie zu wecken, halten wir die Prüfung der grundbuchrechtlichen Auflagen für dringend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kaiser Peter Zaun Fraktionsvorsitzender stellvertr. Fraktionsvorsitzender -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0675/2012 Stand: 23.02.2022 Sachstandsbericht BV 4 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Alpener Platz Beschluss Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die grundbuchrechtlichen Eintragungen zum Alpener Platz zu prüfen und zu klären, ob eine maßgebliche Veränderung hinsichtlich der Gestaltung oder einer Nutzung als Spielplatz, vor Allem aber eine gewerbliche Nutzung (Kiosk oder Außengastrono- mie) generell möglich ist. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.01.2013: Der Alpener Platz ist als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet. Diese Widmung schließt eine Nutzung der Fläche als Spielplatz aus. Allerdings ist eine gewerbliche Nutzung, z.B. für eine Außengastronomie, grundsätzlich zulässig. Allerdings liegt der Verwaltung eine Vereinbarung über den Alpener Platz vor, die am 20. April 1894 zwischen dem Pastor Bruders von der Kirchengemeinde Bickendorf und dem damaligen Oberbür- germeister Becker abgeschlossen wurde. Mit dieser Vereinbarung willigte die Kirchengemeinde, die bis dahin Eigentümerin des ehemals als Bickendorfer Friedhof genutzten Grundstücks (heute Alpener Platz) war, ein, dass der Kirchhof auf den Namen der Stadtgemeinde Köln ins Grundbuch eingetra- gen wird. Die Stadtgemeinde Köln verpflichtete sich im Gegenzug, den Kirchhof als öffentliche Anlage oder freien Platz dauernd zu erhalten, ohne Zustimmung der Kirchengemeinde nicht zu veräußern und falls auf oder an dem Platze eine katholische Kirche errichtet werden sollte, das dazu nötige Terrain des Kirchhofes, soweit die Fluchtlinien dies gestatten, unentgeltlich zum Kirchbau herzugeben bzw. den Kirchgängern den Zugang über den Kirchhof jeder Zeit zu gestatten. In der Vereinbarung verpflichtete sich die Stadtgemeinde ferner, der alljährlichen Stiftungsprozession zum Kirchhofe kein Hindernis zu bereiten und die auf dem Kirchhof vorhandenen alten Grabkreuze möglichst auf dem Kirchhof an ihrer jetzigen Stelle zu belassen oder auf den jetzigen Kirchhof von Bickendorf zu überführen. Der Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeinde Köln-Bickendorf hat dieser Vereinbarung am 10. Juli 1894 zugestimmt. 2 Nach dem Auszug aus dem Beschlussbuch der Stadtverordneten-Versammlung in Köln hat sie am 16. August 1894 dem Abkommen zugestimmt. Die Verwaltung fühlt sich uneingeschränkt an dieses Abkommen gebunden und wird geplante Verän- derungen und jegliche gewerbliche oder sonstige, den Charakter des Platzes verändernde oder be- einträchtigende Nutzung vorher mit der Katholischen Kirchengemeinde Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus besprechen und abstimmen. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2012 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
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