Änderungsantrag zu TOP 3.1 Fortschreibung der Richtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0528/2022 vom 03.03.2022
Stand: Am 03.03.2022 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0528/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 03.03.2022 Änderungsantrag zu TOP 3.1 Fortschreibung der Richtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen„ Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der Sitzung des Ausschusses zu setzen: Beschluss: Unter die Förderrichtlinie fallen nur mit erneuerbaren bzw. künstlichen Brennstoffen betrie- bene BHKW. Mit fossilem Erdgas befeuerte BHKW sind nicht zulässig. Die Wirkung der Förderrichtlinie wird jährlich evaluiert und gegebenenfalls nach einem politi- schen Beschluss angepasst Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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03.03.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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