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Änderungsantrag zu TOP 8.2.5 Vorlage 0968/2024 – „Bewegungskonzept im Kölner Grün“

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) AN/0685/2024 vom 25.04.2024

Stand: Am 25.04.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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    SPD-Fraktion in der BV Kalk Die LINKE Fraktion in der BV Kalk Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.04.2024 AN/0685/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 TOP 8.2.5 Änderungsantrag zu TOP 8.2.5 Vorlage 0968/2024 – „Bewegungskonzept im Kölner Grün„ Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerinnen bitten Sie um Aufnahme des folgenden Änderungsantrages in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 25.04.2024. Beschluss: 1. Der vorliegende Beschlusstext ist durch den folgenden zu ersetzen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die Fortschreibung des Bewegungskonzeptes im Köl- ner Grün unter den unten aufgeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzeptes nach Sicherung der haushaltsneutralen Finanzierung.“ (Änderungen zur Vorlage fett) Bedingungen: a. Das auf Seite 4 der Beschlussvorlage dargestellte weitere Vorgehen ist anzupassen und insbesondere für die Stadtteile Vingst und Neubrück so zu ergänzen, dass weitere Standortvorschläge noch angenommen werden. b. Außerdem ist vor der Schließung der Vorschlagsliste zu prüfen, ob die Anzahl der angebotenen Standorte je Stadtteil auch im Verhältnis zur Bevölkerung und im Verhältnis Grünfläche je Einwohnerin ausreichend sind, oder ob z.B. der dichtbesiedelte und grünarme Stadtteil Kalk nicht mit einem weiteren Standort berücksichtigt werden müsste Formulierungsvorschlag: - 2 - Nach der Fassung des Beschlusses w erden vorerst nur Standortvorschläge für Stadtteile angenommen w o bisher kein Standort oder zu w enige Standorte vorgesehen sind, da mit dem Bew egungskonzept ein umfassendes Angebot an Bew egungsparcours und -stationen geschaffen werden soll . 2. Bezüglich Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist eine solche als aufsuchende Beteiligung in den Stadtteilen Vingst und Neubrück durchzuführen, um zeitnah Standortvorschläge für die nichtberücksichtigten Stadtteile noch aufzunehmen. Begründung: Im Text der Beschlussvorlage steht auf Seite 2 unter der Überschrift „Erläuterungen“ bei den Kriterien: „Angebot für Bewegung gleichmäßig in jedem Stadtteil ver- teilt“ Dieses Kriterium ist nicht erfüllt. So findet man kein einziges Angebot in den Stadteilen Vingst oder Neubrück. Das sind 2 von 9 Kalker Stadt- teilen oder 22,22 Prozent. Gleichzeitig sind in anderen Stadtteilen, gleich mehrere Angebote vorhanden. Dies ließe sich sicher auch stadtweit feststellen, weshalb der von uns gemachte Formulierungsvorschlag bezirksoffen und stadtweit nutzbar ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Fraktionsvorsitzender gez. HP Fischer HP Fischer Fraktionsvorsitzender Gez. Manuela Grube Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Entscheidung.

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