2018/0186
Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 'Damit alle mitmachen können'
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Textbausteine für die Leitlinien zur Vorhabenliste
3.2. Die Vorhabenliste (S. 13)
Je früher Bürgerbeteiligung in den Planungsphasen eines Projekts einsetzt, desto besser können in
der Öffentlichkeit Alternativen diskutiert und Gestaltungsspielräume aufgezeigt werden. „Frühzeitig“
bedeutet dabei, dass eine Bürgerbeteiligung grundsätzlich noch möglich ist. Die Chance auf eine
Mitgestaltung bei neuen Vorhaben wird zusätzlich erhöht, wenn Verwaltung und Politik bei neuen
Projekten eine Perspektive auf Mi tgestaltung einnehmen und Bürgerbeteiligung von vornherein
mitdenken. In Darmstadt erfolgt die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über städtische Vorhaben
mit der so genannten Vorhabenliste. Kernidee der Vorhabenliste ist die Bekanntmachung aller
Vorhaben, die in der Vorbereitung zu einer Umsetzung sind, unabhängig davon, ob und in welcher
Form Bürgerbeteiligung geplant ist.
3.2.1. Der Weg zur Vorhabenliste (S. 14)
Alle städtischen Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Magistrats oder der
Stadtverordnetenversammlung, bei denen ein Gestaltungsspielraum besteht – und bei denen damit
potentiell ein freiwilliges Beteiligungsverfahren durchgeführt werden kann – werden in die
Vorhabenliste aufgenommen.
Als Quelle zur Identifikation wichtiger Vorhaben dienen vor allem:
die verabschiedeten Haushaltspläne,
die mittelfristige Finanzplanung,
Aufträge der Stadtverordnetenversammlung an die Verwaltung,
von der Verwaltung selbst entwickelte Vorhaben und
Aufstellung von Bauleitplänen.
Der Zeitpunkt der Einstellung von Vorhaben in die Liste erfolgt , wenn geklärt ist, dass die Vorhaben
grundsätzlich umgesetzt werden sollen und sich in den nächsten 6 Monaten weiter konkretisieren;
spätestens aber 6 Monate vor der Umsetzung des Vorhabens in Abhängigkeit von seiner Eigenart.
„Weiter konkretisieren bedeutet in diesem Zusammenhang, dass erste Ideen für ein Projekt entwickelt,
der erste Schritt der Planung oder weitere Planungsschritte unternommen werden. Projekte, deren
Umsetzung noch nicht vom Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung beschlossen sind,
werden nicht auf Vorhabenliste aufgenommen. Projekte, deren Beteiligungsphase bereits
abgeschlossen ist, werden ebenfalls nicht auf Vorhabenliste aufg enommen.
Es gibt 3 Wege, auf denen Vorhaben auf die Vorhabenliste kommen können:
Die Verwaltung bringt das Vorhaben ein
Die Fraktionen beantragen die Aufnahme von Vorhaben auf die Vorhabenliste
Bürgerinnen und Bürger regen die Aufnahme von Vorhaben an, dies entweder direkt in der
Verwaltung, über eine Fraktion oder in der Bürgerfragestunde in den Fachausschüssen. Die
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Entscheidung über die Aufnahme der Vorhaben auf die Vorhabenliste wird durch das
Fachdezernat bzw. durch die politischen Gremien getroffen.
Die Informationen in der Vorhabenliste sind nach räumlicher Lage (Stadtteile) und Sachgebieten
(Themen) gegliedert, so dass eine schnelle Orientierung möglich ist. Die Liste ist in verständliche r
Sprache verfasst und an geeigneten Stellen werden Bilder oder Piktogramme verwendet. Außerdem
soll die Liste in verschiedenen Sprachen angeboten werden.
Um Übersichtlichkeit zu gewährleisten sollen Projektinformationen maximal eine DIN A 4 -Seite
umfassen und folgende Informationen beinhalten:
Bezeichnung des Vorhabens
Kurzbeschreibung und Zielsetzung
Letzter relevanter politischer Beschluss
Aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte
Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
Betroffener Stadtteil/ Gebiet
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Freiwillige Bürgerbeteiligung vorgesehen (Begründung, falls keine Beteiligung vorgesehen ist)
Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume und Stufe der vorgesehenen Beteiligung
Ansprechperson
Weitere Informationen
Der Prozess zur Erstellung und Fortschreibung der Vorhabenliste (S. 15)
1. Die Vorhabenliste wird von der Verwaltung erstellt. Die Fachämter haben die Aufgabe, geeignete
Vorhaben in Form von „Vorhaben steckbriefen“ aufzubereiten. Diese werden bei der/dem
Bürgerbeauftragten gebündelt und mit Unterstützung durch die Magistratsgeschäftsstelle zur
Vorhabenliste zusammengeführt. Zweimal im Jahr wird die gesamte Vorhabenliste der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis g egeben als Gesamtüberblick und zur Prüfung, ob
weitere Vorhaben aufgenommen werden sollen. Anschließend wird die Vorhabenliste in großer
Stückzahl gedruckt und öffentlich ausgelegt.
Vorhaben, die kurzfristig auf die Vorhabenliste genommen we rden müssen, können als
Einzelblätter wöchentlich vom Magistrat beschlossen und anschließend veröffentlicht werden. Für
eine kurzfristige Aufnahme auf die Liste ist ein Grund anzugeben (z.B. Zeitdruck).
2. Nach Beratung und Beschluss der Vorhabenliste durch den Magistrat wird die Liste in den
Ausschüssen beraten und mit Empfehlungen öffentlich in die Stadtverordnetenversammlung
eingebracht. Die Liste muss hierfür – den Ausschüssen entsprechend – thematisch aufgeteilt
diskutiert werden. Da die Ausschüsse öffen tlich tagen, können die Bürgerinnen und Bürger an
dieser Stelle auch Fragen einbringen. Die Termine der Ausschüsse, des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung sind im Parlamentsinformationssystem unter
https://darmstadt.more-rubin1.de/ zu finden.
3. Die Gesamtvorhabenliste wird von der Stadtverordnetenversammlung – ggf. mit Änderungen oder
zusätzlichen Anträgen – beschlossen und veröffentlicht.
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4. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme von Vorhaben in die Vorhabenliste besteht Gelegenheit,
freiwillige Bürgerbeteiligung zu Vorhaben anzuregen, wo diese bisher noch nicht vorgesehen ist,
aber als sinnvoll erachtet wird. Außerdem kann eine höhere Beteiligungsstufe angeregt werden.
Eine Anregung von Bürgerbeteiligung ist nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
zwei Monate lang möglich, um auch der Verwaltung eine Planungssicherheit zu geben. Neu
hinzugefügte Einzelblätter werden visuell hervorgehoben, hier gilt die Frist von zwei Monaten mit
dem Einstel len der Blätter in die Liste. Es besteht die Möglichkeit, sich über ein Abonnement
kontinuierlich über die neuen Planungen und Vorhaben informieren zu lassen (RSS -Feed).
Aktualisierungen der Einzelblätter können direkt eingepflegt werden und müssen als sol che
kenntlich gemacht werden (ohne Beschluss der politischen Gremien).
Bei Vorhaben, bei denen keine Bürgerbeteiligung geplant ist, dürfen innerhalb dieser
zweimonatigen Frist keine Entscheidungen getroffen werden, die zu einer Verengung des
Gestaltungsspielraums für eine potentielle Bürgerbeteiligung führen.
5. Projekte, bei denen die 2 -Monats-Frist abgelaufen ist, sollen auf der Vorhabenliste im Internet
entsprechend gekennzeichnet werden: "Für dieses Projekt ist die Frist zur Anregung zusätzlicher
Beteiligungsmaßnahmen abgelaufen."
Bekanntmachung der Vorhabenliste
Neben der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt wird die Liste an möglichst vielen Orten als
Ausdruck zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen wird die Einrichtung eines Infoladens empfohlen,
der auch hinsichtlich der Diskussion um die Weiterentwi cklung des Bürgerservices im Blick behalten
werden sollte. Der Infoladen könnte ein zentraler Anlaufpunkt für alle Informationen aus und für die
Stadt bilden.
Darüber hinaus wird relevanten Gremien mit Multiplikatorenfunktion empfohlen, die Liste regelmäß ig
auf ihre Tagesordnung zu setzen und vorzusondieren, um die Vorhaben bei den entsprechenden
Zielgruppen vorzustellen. Hierfür wird ein Verteiler aufgebaut, über den die Liste proaktiv an alle
Interessenten verteilt wird.
Bezüglich eines Newsletters zur Bürgerbeteiligung, herausgegeben durch das Büro der/des
Bürgerbeauftragten, wird angeregt, dort über die Vorhabenliste und Terminankündigungen der
anstehenden Bürgerbeteiligungsangebote zu informieren und diesen ebenfalls mehrsprachig
anzubieten sowie eine Filterfunktion zur Verfügung zu stellen, die es erlaubt, die abonnierten
Informationen einzuschränken (z.B. Abonnement für Planungen und Projekte, die einen bestimmten
Stadtteil oder ein bestimmtes Thema betreffen).
Auch eine regelmäßige Rubrik Bürgerbet eiligung in den kostenlosen Stadtteilzeitungen soll realisiert
werden. Hier sollen auch Neuigkeiten auf der Vorhabenliste und Hintergrundinformationen vermittelt
werden. Texte sollen durch passende Bilder ergänzt werden. Es ist zu prüfen, ob neue Vorhaben bzw.
aktualisierte Vorhaben auch in der Tagespresse z.B. über Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht
werden können.
Insbesondere im Rahmen der erstmaligen Veröffentlichung der Liste werden geeignete Anlässe
genutzt (z.B. Stadtteilrunden, Treffs, Feste und andere Gelegenheiten), um die Vorhabenliste und den
Umgang mit der Liste zu erläutern und für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.
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3.3. Anregung von und Entscheidung über Bürgerbeteiligung (S. 17)
Wer kann Bürgerbeteiligung anregen?
Sowohl Bürgerschaft als auch Verwaltung/Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung können ein
Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. Außerdem können Stadtteilforen und -runden,
Magistratskommissionen und Beiräte ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen.
- Grafik -
Bürgerschaft
Grundsätzlich können alle, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben und mindestens 14 Jahre alt sind,
eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt auf der Vorhabenliste anregen. 1 Hierfür gibt es für die
Bürgerinnen und Bürger vier Möglichkeiten:
Formlose Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft
1. Bürgerinnen und Bürger wenden sich direkt an die Verwaltung, die dann entscheidet, ob sie den
Vorschlag aufnimmt, sofern die Projekte in der eigenen Zuständigkeit liegen.
2. Bürgerinnen und Bürger nutzen die Bürgerfragestunde vor den Ausschüssen oder wenden sich
direkt an ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bzw. einen fachpolitischen Sprecher/ eine
fachpolitische Sprecherin, der oder die einen Antrag direkt in die Stadtverordnetenversammlung
oder über die eigene Fraktion in die Stadtverordnetenversammlung einbringen kann. Die
Stadtverordnetenversammlung entscheidet über diese Anregung. Um der Bürgerschaft den
Zugang auf die Stadtverordneten zu erleichtern, wird Informationsmaterial zur Verfügung ge stellt,
das Aufschluss darüber gibt, wer die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind, in
welchen Ausschüssen sie sitzen und wie man diese Person erreichen kann (Angabe der
persönlichen Kontaktdaten oder der jeweiligen Fraktionsgeschäftsstelle, ggf. mit Foto). In diesem
Dokument ist ebenfalls eine Übersicht aller Stadtteile und der jeweils notwendigen
Unterschriftenanzahl für Quorumsanträge aufgeführt.
3. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an Beiräte und Magistratskommissionen oder an
Stadtteilforen und -runden. Wird in einem dieser Gremien nach erfolgter Beratung der Beschluss
oder die Empfehlung gefasst, Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben der Stadt anzuregen, wird
dies schriftlich an die/den Bürgerbeauftragte(n) weitergeleitet. Die hierfür notwendigen Angaben
entspechen den im Qorumsantrag erforderlichen Informationen (das Vorlegen einer
Unterschriftenliste entfällt in diesen Fällen). Über die Anregung wird im Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung entschieden.
Formelle Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft
4. Bürgerinnen und Bürger sammeln mindestens eine bestimmte Anzahl an Unterschriften für einen
Antrag auf Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Vorhaben (Quorumsantrag). Antragsberechtigt
sind Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren, die ih ren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben.
Quorumsanträge gibt es bei der/dem Bürgerbeauftragten, ausgelegt bei verschiedenen
städtischen Stellen und auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die
Unterschriftenlisten können im Bürgerinformationszentrum und in den Bezirksverwaltungen in
1Einige Arbeitskreismitglieder sprechen sich für ein höheres Mindestalter aus.
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Eberstadt, Arheilgen und Wixhausen unterschrieben werden. Der Antrag muss folgende Angaben
enthalten und sollte eine DIN A4 Seite nicht überschreiten:
Vorhaben (gemäß Vorhabenliste)
Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung
Vorschlag für Beteiligungsform (Methodenvorschläge als Diskussionsgrundlage für den
Magistrat, die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung)
Kontaktdaten der Ansprechperson
Unterschriftenliste mit Name, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage
Für jedes gesamtstädtische Projekt, für das von Bürgerinnen und Bürgern ein Quorumsantrag auf
Bürgerbeteiligung eingereicht wird, muss von mindestens 1% der Antragsberechtigten eine Unterschrift
vorliegen. Für jedes stadtteilbezogene Projekt, das h auptsächlich Auswirkungen auf die
Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteils hat, muss ebenfalls von mindestens 1% der
Antragsberechtigten des jeweiligen Stadtteils die Unterschrift vorliegen. Alle Projekte, die einen klaren
Gebietszuschnitt haben, deren Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohnerschaft dieses Gebiets
zutreffen und einem Stadtteil zuzuordnen sind, gelten als stadtteilbezogene Projekte.2
Falls Vorhaben auf den Gebietsgrenzen mehrerer Stadtteile liegen, werden die betroffenen
Stadtteilquoren addiert.
Die Entgegennahme und Weiterreichung der Anträge an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung
ist bei der/dem Bürgerbeauftragten angesiedelt. Im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung
findet eine Entscheidung über den Antrag statt. Die Magistratsvorlagen sind mit einer Begründung
versehen, wenn dem Quorumsantrag nicht entsprochen wird. Diese Begründung wird an den
Antragsteller zurückgesandt und auf der Internetseite der zentralen Beteiligungsplattform veröffentlicht.
Wenn Bürgerbeteiligung zu einem Projekt im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung
angeregt werden soll, das nicht auf der der Vorhabenliste verzeichnet ist, ist das gleiche Vorgehen
möglich. Bei einem Quorumsantrag 3 ist dann in einem vorgeschalte ten Schritt die Erreichung des
Quorums zu prüfen. Ist dies nicht der Fall, wird dies den Antragstellenden durch das Büro der
Bürgerbeauftragten mitgeteilt. Anschließend ist durch das fachlich zuständige Dezernat zu prüfen, ob
das Vorhaben auf die Vorhabenl iste aufzunehmen ist. Wenn dies nicht möglich ist, ist dies zu
begründen und den Antragstellenden mitzuteilen. Das weitere Vorgehen ist dann identisch wie bei
Quorumsanträgen zu Vorhaben auf der Vorhabenliste , nur dass ein Vorhabensteckbrief nachgereicht
wird.
Es besteht der Anspruch, eine vollständige Vorhabenliste vorzulegen, daher ist auch bei Projekten, die
bereits vor der Umsetzung der Vorhabenliste begonnen wurden, zu prüfen, ob diese noch auf die
Vorhabenliste zu nehmen sind, Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein nächstes
Planungsstadium ansteht oder vor dem Beginn eines formellen Verfahrens.
2Siehe Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbeteiligung für die Gesamtstadt und Stadtquartiere
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Magistrat/ Verwaltung
Die Verwaltung kann aus eigener Initiative bei Vorhaben in eigener Zuständigk eit eine
Bürgerbeteiligung zu einem Projekt vorsehen.
Stadtverordnetenversammlung (S. 19)
Durch einzelne Mitglieder oder aus den Reihen der Fraktionen kann jederzeit ein
Bürgerbeteiligungsverfahren angeregt werden. Hierbei ist es hilfreich, die gewünschte
Beteiligungsstufe anzugeben . Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet darüber, ob
Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.
Magistratskommissionen, Beiräte sowie Stadtteilrunden und -foren
Wird in einem dieser Gremien die Empfehlung bzw. der Beschluss gefasst, Beteiligung zu einem
Vorhaben der Stadt anzuregen, wird dies an die/den Bürgerbeauftragte(n) weitergeleitet. Die hierfür
notwendigen Angaben entsprechen den im Quorumsantrag erforderlichen Informationen (das Vorlegen
einer Unterschriftenliste entf ällt in diesen Fällen). Die Anregung wird in Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.
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Punkt 29: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Damit alle mitmachen können" (V-Nr. 2018/0186) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 16: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Damit alle mitmachen können" (V-Nr. 2018/0186) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0186
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 715 001 1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6179000
Betreff: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
"Damit alle mitmachen können"
Vorlage vom: 22.06.2018
Beschlussvorschlag :
1. Zur Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wird ein
Begleitgremium neu konstituiert und soll in den Regelbetrieb übergehen.
2. Zur Moderation und Unterstützung, sowie für die Erarbeitung des Auftrages und der
Zusammensetzung des Begleitgremiums wird ein Dienstleister für den Zeitraum von 3
Jahren beauftragt.
3. Zur Prozess-Evaluation über einen Zeitraum von 3 Jahren wird ein wissenschaftliches
Institut beauftragt.
4. Mit dem EAD wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Unterstützung beim
Auf- und Abbau von Beteiligungsveranstaltungen und der Zurverfügungstellung der
notwendigen Ausrüstungsgegenstände gewährleistet.
- 2 -
5. Für die nach Pkt. 1 bis 4 beschlossenen Maßnahmen stehen Mittel für 2019 von
insgesamt 50.000 Euro im Budget zur Verfügung. Dieser jährliche Betrag ist auch für die
Jahre 2020 und 2021 im Haushalt einzuplanen.
6. Das konkretisierte Kapitel zur Vorhabenliste wird in die aktuelle Fassung der Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung eingefügt. (Siehe Anlage)
Anlagen: Vorhabenliste Textbaustein zur Aktualisierung der Leitlinien
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.06.2018
Begründung und Rückblick auf den Pilotzeitraum zur Umsetzung der Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt mit den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung das Ziel,
eine gesamtstädtische Beteiligungskultur zu etablieren. Der Prozess zur Umsetzung der
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung hat sich in seiner Ausgestaltung über die Ph asen der
Erarbeitung, sowie Fortschreibung und Begleitung bei der Umsetzung bewährt.
Rückblick auf den bisherigen Prozess
1. Büro der Bürgerbeauftragten
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich als zentrale Koordinierungs - und Servicestelle für
Dienstleistungen für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung etabliert. Die Arbeit des Büros der
Bürgerbeauftragten gliedert sich abgeleitet von den Leitlinien in vier strategische
Handlungsfelder und Ziele:
Strategisches Ziel 1:
Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung b ilden den Handlungsrahmen zur Durchführung von
Bürgerbeteiligung für Darmstadt.
Strategisches Ziel 2:
Neben den bereits engagierten Bürgerinnen und Bürgern beteiligen sich zunehmend auch
Menschen, die bisher keinen Zugang zu Beteiligungsangeboten hatten .
Strategisches Ziel 3:
Darmstadt besitzt eine kommunale Beteiligungskultur und eine lebendige repräsentative
Demokratie.
Strategisches Ziel 4:
Gegenseitiges Vertrauen und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen
und Bürgern und den politisch Handelnden und der Verwaltung ist gewachsen.
Eine Aktualisierung der Rundverfügung mit Beschreibungen zu den Abläufen in der
Verwaltung wird in Kürze erfolgen. Diese Rundverfügung wird regelmäßig den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt.
2. Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
In der 3-jährigen Pilotphase zur Umsetzung der Leitlinien wurde der trialogisch besetzte
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vom Büro der Bürgerbeauftragten mit externer Unterstützung
durch die IFOK GmbH begleitet und organisiert. In nicht öffentlichen Arbeitskreissitzungen
von je drei Stunden entwickelte der Arbeitskreis die Leitlinien anhand von Praxisberichten
und -erfahrungen der Mitglieder und externer Referentinnen und Referenten weiter. Die
Perspektiven von Polit ik, Verwaltung und der Bürgerschaft ermöglichte eine umfassende
Auseinandersetzung mit den jeweiligen Fachthemen. Der moderierte Austausch aus
unterschiedlichen Blickwinkeln trug maßgeblich zu einem besseren Verständnis der
unterschiedlichen Anliegen und H erangehensweisen bei und wurde von den Mitgliedern des
Arbeitskreises als wertvoll und zielführend erachtet.
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3. Öffentlichkeitsarbeit
Um die Arbeit des Arbeitskreises für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen,
wurden die Protokolle und die Zwisch energebnisse der Arbeitskreissitzungen auf der
Plattform www.da -bei.darmstadt.de veröffentlicht. So haben alle Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den bisherigen Prozess zu informieren.
Zusätzlich gab es bei drei der A rbeitskreissitzungen einen öffentlichen Sitzungsteil.
Anlässlich dieser Sitzungen bot sich den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die
Gelegenheit, Fragen zu stellen, inhaltliche Ergänzungen einzubringen und den aktuellen
Arbeitsstand der Leitlinienumse tzung zu kommentieren. Im Anschluss wurden diese Hinweise
vom Arbeitskreis in die Empfehlungen und Weiterentwicklung der Leitlinien eingearbeitet.
4. Aufsuchende Beteiligung
Mit zahlreichen aufsuchenden Formaten bot das Büro der Bürgerbeauftragten den
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich einzubringen und zu informieren. Eine
Delegation des Arbeitskreises trat beispielsweise im Mehrgenerationenhaus, im Bürgerhaus
Kranichstein und im Alevitischen Kulturzentrum in den Dialog mit den Anwesenden vor Ort .
Neben der Vorstellung des aktuellen Standes der Leitlinienumsetzung und der Arbeit des
Arbeitskreises, bot sich hier die Gelegenheit, Anliegen und Fragen zur Bürgerbeteiligung in
Darmstadt zu besprechen und zu diskutieren. Das Inforad wurde im gesamten S tadtgebiet
eingesetzt, zum einen vom Büro der Bürgerbeauftragten selbst, um zu unterschiedlichen
Beteiligungsangeboten zu informieren, zum anderen auch von den Fachämtern, um zu
informieren, hinweise aufzunehmen und um laufende Beteiligungsverfahren zu unt erstützen.
5. Bürgerbeteiligungsbericht
Die Erstellung des jährlichen Bürgerbeteiligungsberichts wurde seit 2015 vom Büro der
Bürgerbeauftragten mit Unterstützung durch die IFOK GmbH konzipiert und durchgeführt.
Hier wurden die Dokumentationen zu den Beteili gungsverfahren der Fachämter, die
Ergebnisse der Evaluation von Beteiligungsformaten , sowie Empfehlungen des Arbeitskreises
zur Weiterentwicklung der Leitlinien veröffentlicht. Aus den bisher drei vorgelegten
Jahresberichten wird deutlich, dass die Zahl der durchgeführten Beteiligungsprozesse leicht
ansteigend war, von 22 auf 25 im Jahr 20 17. Darüber hinaus nahm der Umfang des
Bürgerbeteiligungsberichtes zu, da weitere Bereiche, wie Statistik und Anliegen -Management
hinzugekommen sind.
Die Zuordnung der Bürgerbeteiligungsprozesse aus dem Jahr 2017 zu den drei Stufen der
Beteiligung war wie folgt: Bei 20,8 Prozent der Bürgerbeteiligungsprozesse und -
veranstaltungen handelte es sich um Informationsangebote. 41,4 Prozent fallen in die
Kategorie „Anhören“ und 37,6 Prozent der Prozesse und Veranstaltungen fanden auf der
Stufe „Mitgestalten“ sta tt. Alle Bürgerbeteiligungsberichte sind in einer Printversion und
online als PDF verfügbar.
6. Vorhabenliste
Das Büro der Bürgerbeauftragten pflegt die Darmstädter Vorhabenliste. Die Vorhabenliste
erscheint seit November 2015 halbjährlich. Die eingestellt en Vorhaben werden ständig
weitergepflegt. Die mittlerweile 5. Vorhabenliste zeigt, dass die Anzahl der Vorhaben stetig
gewachsen ist, von zu Beginn 20 Vorhaben auf bis heute 44.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis, dass eine weitere Konkretisierung des Kapitels
zur Vorhabenliste in den Leitlinien erfolgen sollte, hat der Arbeitskreis einen neuen
Textbaustein erarbeitet und abgestimmt. Dieser wird im Rahmen der Magistratsvorlage
vorgelegt.
- 5 -
Weiterer Prozess zur Verstetigung der Leitlinien
Nach der ersten Umsetzungsphase der Leitlinien wird nun die Verstetigung mit den im
folgenden beschriebenen Schwerpunkten aktiv angegangen. Der Zeitrahmen für diese
nächste Phase soll zunächst auf 3 Jahre angelegt werden, um in regelmäßigen Abständen die
Evaluation zu ermöglichen. Der Grundsatz der inklusiven Bürgerbeteiligung ist weiterhin
handlungsleitend für die Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Inklusive
Bürgerbeteiligung soll alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung,
sozialer und ethnischer Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion oder Einkommen
einbeziehen.
1. Büro der Bürgerbeauftragten
Das Büro der Bürgerbeauftragten soll weiterhin die strategischen Themen „aufsuchende
Beteiligung“ und „Inklusion“ im Beteiligun gsalltag sichtbar machen und durch Beratung
sowie Information unterstützen. Insbesondere liegt hierbei der Fokus auf der Unterstützung
der Fachämter und Eigenbetriebe.
Die Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Umsetzung konkreter Maßnahmen, die auf den
strategischen Zielen zur Bürgerbeteiligung basieren, soll in Zusammenarbeit zwischen dem
neu zu konstituierenden Begleitgremium und dem Büro der Bürgerbeauftragten umgesetzt
werden. Teil des Aktionsplans sollen konkrete Umsetzungsplanungen sein, die mit
Wirkungsindikatoren versehen werden. So kann durch die Überprüfung der Zielerreichung,
die Wirkung einzelner Maßnahmen direkt ausgewertet werden, Zielsetzungen gegebenenfalls
angepasst werden und in zukünftige Planungen einfließen.
2. Neukonstituierung eines Begleitgremiums
Der bisherige Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll als Begleitgremium neu konstituiert werden
und in den Regelbetrieb übergehen. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises sowie der
Auftrag und das Vorgehen des Begleitgremiums soll in Zusammenar beit mit dem zu
beauftragenden Dienstleister erarbeitet werden. Eine weiterhin trialogische Besetzung ist
aufgrund der guten Erfahrungen im bisherigen Arbeitskreis anzustreben. Hierbei werden die
bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises berücksichtigt. Unt er anderem soll das
Begleitgremium zur Umsetzung der Leitlinien an der Erarbeitung des Aktionsplanes
mitwirken. Neben den Sitzungen des Begleitgremiums sollen zusätzliche öffentliche
Angebote, auch in kleineren und werkstattähnlichen Formaten geschaffen we rden.
3. Zufallsauswahl als Methode
Die Zufallsauswahl wird für Beteiligungsverfahren in Darmstadt als relevante Methode
erachtet, Menschen, die sich bisher nicht beteiligt haben zu erreichen und anzusprechen.
Das Büro der Bürgerbeauftragten wird in Zusamme narbeit mit dem Begleitgremium und
Expertinnen und Experten eine Empfehlung erarbeiten, in welchen Fällen der Einsatz der
Methode Zufallsauswahl sinnvoll ist. Auch die Einrichtung eines kommunalen
Beteiligungspools, in dem Bürgerinnen und Bürger, die grun dsätzlich Interesse an
Bürgerbeteiligung haben, für die Auswahl zur Verfügung stehen, soll geprüft werden. In
Potsdam findet derzeit ein zweijähriger Modellversuch statt, um
möglichst viele unterschiedliche Menschen per direktem Anschreiben zu erreichen. D ort
haben sich 1.000 Menschen in dem Beteiligungspool registriert.
4. Evaluation und Qualitätssicherung im Prozess
Um die Qualität des Prozesses zur Verstetigung der Leitlinien zu sichern und entsprechende
Maßnahmen zeitnah einleiten zu können, soll eine be ratende und kontrollierende
prozessbegleitende Evaluation erfolgen. Diese soll sich auf die Unterstützung begleitender
Lernprozesse für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung konzentrieren. Zur Erarbeitung und
Entwicklung eines dialogorientierten und koopera tiven Prozess -Evaluationskonzeptes soll ein
- 6 -
wissenschaftliches Institut beauftragt werden. Durch die Diskussion von
Zwischenergebnissen und Erkenntnissen können in einem solchen lernenden Prozess
Verbesserungsmaßnahmen direkt eingearbeitet werden und wirke n. Die Evaluation soll
kompetentes Handeln bei Politik, Verwaltung und Bürgerschaft unterstützen und einen
kritischen Reflexionsprozess anregen.
5. Bürgerbeteiligungsbericht
Weitere Bürgerbeteiligungsberichte sollen jährlich vorgelegt werden. Vom Büro der
Bürgerbeauftragten ist in Abstimmung mit dem Begleitgremium zu prüfen ob dieser
verschlankt und barrierefreier dargestellt werden kann. Der Jahresbericht soll einer weiteren
Etablierung der Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen.
6. Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen
Um die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen und Auftritten bei Festen und anderen
Gelegenheiten für die Verwaltung zu erleichtern und ein einheitliches Erscheinungsbild der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, soll mit dem Eigenbetrieb für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung kann nicht in Fördergebieten umgesetzt werden, weil hier die
Vergaberichtlini en des Fördergebers zu beachten sind. Stadtinterne Beauftragungen sind
nicht förderfähig und können nicht mit Fördermitteln finanziert werden.
Diese Rahmenvereinbarung und die darin enthaltenen Unterstützungsangebote sollen den
Auf- und Abbau des jeweilig en Veranstaltungsinventars gewährleisten und auf Basis einer
Preisliste die jeweiligen Veranstaltungen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abrechnen.
Hierzu sollen die notwendigen Ausrüstungsgegenstände vom EAD beschafft und mit dem
Logo und den Farben d er Stadt versehen werden.
Darmstadt, 22.06.2018
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 70 715
II III V
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0186
Magistratsbeschluss-Nr.
259
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 715 001 1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6179000
Betreff: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
"Damit alle mitmachen können"
Vorlage vom: 22.06.2018
Beschlussvorschlag:
1. Zur Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wird ein
Begleitgremium neu konstituiert und soll in den Regelbetrieb übergehen.
2. Zur Moderation und Unterstützung, sowie für die Erarbeitung des Auftrages und der
Zusammensetzung des Begleitgremiums wird ein Dienstleister für den Zeitraum von 3
Jahren beauftragt.
3. Zur Prozess-Evaluation über einen Zeitraum von 3 Jahren wird ein wissenschaftliches
Institut beauftragt.
4. Mit dem EAD wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Unterstützung beim
Auf- und Abbau von Beteiligungsveranstaltungen und der Zurverfügungstellung der
notwendigen Ausrüstungsgegenstände gewährleistet.
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5. Für die nach Pkt. 1 bis 4 beschlossenen Maßnahmen stehen Mittel für 2019 von
insgesamt 50.000 Euro im Budget zur Verfügung. Dieser jährliche Betrag ist auch für die
Jahre 2020 und 2021 im Haushalt einzuplanen.
6. Das konkretisierte Kapitel zur Vorhabenliste wird in die aktuelle Fassung der Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung eingefügt. (Siehe Anlage)
Anlagen: Vorhabenliste Textbaustein zur Aktualisierung der Leitlinien
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 01.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.06.2018
Begründung und Rückblick auf den Pilotzeitraum zur Umsetzung der Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt mit den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung das Ziel,
eine gesamtstädtische Beteiligungskultur zu etablieren. Der Proz ess zur Umsetzung der
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung hat sich in seiner Ausgestaltung über die Phasen der
Erarbeitung, sowie Fortschreibung und Begleitung bei der Umsetzung bewährt.
Rückblick auf den bisherigen Prozess
1. Büro der Bürgerbeauftragten
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich als zentrale Koordinierungs - und Servicestelle für
Dienstleistungen für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung etabliert. Die Arbeit des Büros der
Bürgerbeauftragten gliedert sich abgeleitet von den Leitlinien in vier str ategische
Handlungsfelder und Ziele:
Strategisches Ziel 1:
Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung bilden den Handlungsrahmen zur Durchführung von
Bürgerbeteiligung für Darmstadt.
Strategisches Ziel 2:
Neben den bereits engagierten Bürgerinnen und Bürgern beteiligen sich zunehmend auch
Menschen, die bisher keinen Zugang zu Beteiligungsangeboten hatten.
Strategisches Ziel 3:
Darmstadt besitzt eine kommunale Beteiligungskultur und eine lebendige repräs entative
Demokratie.
Strategisches Ziel 4:
Gegenseitiges Vertrauen und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen
und Bürgern und den politisch Handelnden und der Verwaltung ist gewachsen.
Eine Aktualisierung der Rundverfügung mit Beschr eibungen zu den Abläufen in der
Verwaltung wird in Kürze erfolgen. Diese Rundverfügung wird regelmäßig den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt.
2. Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
In der 3-jährigen Pilotphase zur Umsetzung der Leitlinien wurde der trialogisch besetzte
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vom Büro der Bürgerbeauftragten mit externer Unterstützung
durch die IFOK GmbH begleitet und organisiert. In nicht öffentlichen Arbeitskreissitzungen
von je drei Stunden entwickelte der Arbeitskreis die L eitlinien anhand von Praxisberichten
und -erfahrungen der Mitglieder und externer Referentinnen und Referenten weiter. Die
Perspektiven von Politik, Verwaltung und der Bürgerschaft ermöglichte eine umfassende
Auseinandersetzung mit den jeweiligen Fachtheme n. Der moderierte Austausch aus
unterschiedlichen Blickwinkeln trug maßgeblich zu einem besseren Verständnis der
unterschiedlichen Anliegen und Herangehensweisen bei und wurde von den Mitgliedern des
Arbeitskreises als wertvoll und zielführend erachtet.
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3. Öffentlichkeitsarbeit
Um die Arbeit des Arbeitskreises für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen,
wurden die Protokolle und die Zwischenergebnisse der Arbeitskreissitzungen auf der
Plattform www.da-bei.darmstadt.de veröffentlicht. So haben alle Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den bisherigen Prozess zu informieren.
Zusätzlich gab es bei drei der Arbeitskreissitzungen einen öffentlichen Sitzungsteil.
Anlässlich dieser Sitzungen bot sich den interessierten B ürgerinnen und Bürgern die
Gelegenheit, Fragen zu stellen, inhaltliche Ergänzungen einzubringen und den aktuellen
Arbeitsstand der Leitlinienumsetzung zu kommentieren. Im Anschluss wurden diese Hinweise
vom Arbeitskreis in die Empfehlungen und Weiterentwic klung der Leitlinien eingearbeitet.
4. Aufsuchende Beteiligung
Mit zahlreichen aufsuchenden Formaten bot das Büro der Bürgerbeauftragten den
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich einzubringen und zu informieren. Eine
Delegation des Arbeitskreises t rat beispielsweise im Mehrgenerationenhaus, im Bürgerhaus
Kranichstein und im Alevitischen Kulturzentrum in den Dialog mit den Anwesenden vor Ort.
Neben der Vorstellung des aktuellen Standes der Leitlinienumsetzung und der Arbeit des
Arbeitskreises, bot sich hier die Gelegenheit, Anliegen und Fragen zur Bürgerbeteiligung in
Darmstadt zu besprechen und zu diskutieren. Das Inforad wurde im gesamten Stadtgebiet
eingesetzt, zum einen vom Büro der Bürgerbeauftragten selbst, um zu unterschiedlichen
Beteiligungsangeboten zu informieren, zum anderen auch von den Fachämtern, um zu
informieren, hinweise aufzunehmen und um laufende Beteiligungsverfahren zu unterstützen.
5. Bürgerbeteiligungsbericht
Die Erstellung des jährlichen Bürgerbeteiligungsberichts wurde seit 2015 vom Büro der
Bürgerbeauftragten mit Unterstützung durch die IFOK GmbH konzipiert und durchgeführt.
Hier wurden die Dokumentationen zu den Beteiligungsverfahren der Fachämter, die
Ergebnisse der Evaluation von Beteiligungsformaten , sowie Empfehlungen des Arbeitskreises
zur Weiterentwicklung der Leitlinien veröffentlicht. Aus den bisher drei vorgelegten
Jahresberichten wird deutlich, dass die Zahl der durchgeführten Beteiligungsprozesse leicht
ansteigend war, von 22 auf 25 im Jahr 2017. Darüber hinaus nahm de r Umfang des
Bürgerbeteiligungsberichtes zu, da weitere Bereiche, wie Statistik und Anliegen -Management
hinzugekommen sind.
Die Zuordnung der Bürgerbeteiligungsprozesse aus dem Jahr 2017 zu den drei Stufen der
Beteiligung war wie folgt: Bei 20,8 Prozent der Bürgerbeteiligungsprozesse und -
veranstaltungen handelte es sich um Informationsangebote. 41,4 Prozent fallen in die
Kategorie „Anhören“ und 37,6 Prozent der Prozesse und Veranstaltungen fanden auf der
Stufe „Mitgestalten“ statt. Alle Bürgerbeteiligung sberichte sind in einer Printversion und
online als PDF verfügbar.
6. Vorhabenliste
Das Büro der Bürgerbeauftragten pflegt die Darmstädter Vorhabenliste. Die Vorhabenliste
erscheint seit November 2015 halbjährlich. Die eingestellten Vorhaben werden ständig
weitergepflegt. Die mittlerweile 5. Vorhabenliste zeigt, dass die Anzahl der Vorhaben stetig
gewachsen ist, von zu Beginn 20 Vorhaben auf bis heute 44.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis, dass eine weitere Konkretisierung des Kapitels
zur Vorhabenliste in den Leitlinien erfolgen sollte, hat der Arbeitskreis einen neuen
Textbaustein erarbeitet und abgestimmt. Dieser wird im Rahmen der Magistratsvorlage
vorgelegt.
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Weiterer Prozess zur Verstetigung der Leitlinien
Nach der ersten Umsetzungsphase de r Leitlinien wird nun die Verstetigung mit den im
folgenden beschriebenen Schwerpunkten aktiv angegangen. Der Zeitrahmen für diese
nächste Phase soll zunächst auf 3 Jahre angelegt werden, um in regelmäßigen Abständen die
Evaluation zu ermöglichen. Der Grun dsatz der inklusiven Bürgerbeteiligung ist weiterhin
handlungsleitend für die Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Inklusive
Bürgerbeteiligung soll alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung,
sozialer und ethnischer Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion oder Einkommen
einbeziehen.
1. Büro der Bürgerbeauftragten
Das Büro der Bürgerbeauftragten soll weiterhin die strategischen Themen „aufsuchende
Beteiligung“ und „Inklusion“ im Beteiligungsalltag sichtbar machen u nd durch Beratung
sowie Information unterstützen. Insbesondere liegt hierbei der Fokus auf der Unterstützung
der Fachämter und Eigenbetriebe.
Die Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Umsetzung konkreter Maßnahmen, die auf den
strategischen Zielen zur Bürge rbeteiligung basieren, soll in Zusammenarbeit zwischen dem
neu zu konstituierenden Begleitgremium und dem Büro der Bürgerbeauftragten umgesetzt
werden. Teil des Aktionsplans sollen konkrete Umsetzungsplanungen sein, die mit
Wirkungsindikatoren versehen wer den. So kann durch die Überprüfung der Zielerreichung,
die Wirkung einzelner Maßnahmen direkt ausgewertet werden, Zielsetzungen gegebenenfalls
angepasst werden und in zukünftige Planungen einfließen.
2. Neukonstituierung eines Begleitgremiums
Der bisherige Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll als Begleitgremium neu konstituiert werden
und in den Regelbetrieb übergehen. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises sowie der
Auftrag und das Vorgehen des Begleitgremiums soll in Zusammenarbeit mit dem zu
beauftragenden Dienstleister erarbeitet werden. Eine weiterhin trialogische Besetzung ist
aufgrund der guten Erfahrungen im bisherigen Arbeitskreis anzustreben. Hierbei werden die
bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises berücksichtigt. Unter anderem soll das
Begleitgremium zur Umsetzung der Leitlinien an der Erarbeitung des Aktionsplanes
mitwirken. Neben den Sitzungen des Begleitgremiums sollen zusätzliche öffentliche
Angebote, auch in kleineren und werkstattähnlichen Formaten geschaffen werden.
3. Zufallsauswahl als Methode
Die Zufallsauswahl wird für Beteiligungsverfahren in Darmstadt als relevante Methode
erachtet, Menschen, die sich bisher nicht beteiligt haben zu erreichen und anzusprechen.
Das Büro der Bürgerbeauftragten wird in Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium und
Expertinnen und Experten eine Empfehlung erarbeiten, in welchen Fällen der Einsatz der
Methode Zufallsauswahl sinnvoll ist. Auch die Einrichtung eines kommunalen
Beteiligungspools, in dem Bürgerinnen und Bürger, die grundsätzlich Intere sse an
Bürgerbeteiligung haben, für die Auswahl zur Verfügung stehen, soll geprüft werden. In
Potsdam findet derzeit ein zweijähriger Modellversuch statt, um
möglichst viele unterschiedliche Menschen per direktem Anschreiben zu erreichen. Dort
haben sich 1.000 Menschen in dem Beteiligungspool registriert.
4. Evaluation und Qualitätssicherung im Prozess
Um die Qualität des Prozesses zur Verstetigung der Leitlinien zu sichern und entsprechende
Maßnahmen zeitnah einleiten zu können, soll eine beratende und kont rollierende
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prozessbegleitende Evaluation erfolgen. Diese soll sich auf die Unterstützung begleitender
Lernprozesse für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung konzentrieren. Zur Erarbeitung und
Entwicklung eines dialogorientierten und kooperativen Prozess -Evaluationskonzeptes soll ein
wissenschaftliches Institut beauftragt werden. Durch die Diskussion von
Zwischenergebnissen und Erkenntnissen können in einem solchen lernenden Prozess
Verbesserungsmaßnahmen direkt eingearbeitet werden und wirken. Die Evaluatio n soll
kompetentes Handeln bei Politik, Verwaltung und Bürgerschaft unterstützen und einen
kritischen Reflexionsprozess anregen.
5. Bürgerbeteiligungsbericht
Weitere Bürgerbeteiligungsberichte sollen jährlich vorgelegt werden. Vom Büro der
Bürgerbeauftragten ist in Abstimmung mit dem Begleitgremium zu prüfen ob dieser
verschlankt und barrierefreier dargestellt werden kann. Der Jahresbericht soll einer weiteren
Etablierung der Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen.
6. Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen
Um die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen und Auftritten bei Festen und anderen
Gelegenheiten für die Verwaltung zu erleichtern und ein einheitliches Erscheinungsbild der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, soll mit dem Eigenbetrieb für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung kann nicht in Fördergebieten umgesetzt werden, weil hier die
Vergaberichtlinien des Fördergeb ers zu beachten sind. Stadtinterne Beauftragungen sind
nicht förderfähig und können nicht mit Fördermitteln finanziert werden.
Diese Rahmenvereinbarung und die darin enthaltenen Unterstützungsangebote sollen den
Auf- und Abbau des jeweiligen Veranstaltungsinventars gewährleisten und auf Basis einer
Preisliste die jeweiligen Veranstaltungen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abrechnen.
Hierzu sollen die notwendigen Ausrüstungsgegenstände vom EAD beschafft u nd mit dem
Logo und den Farben der Stadt versehen werden.
Darmstadt, 22.06.2018
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0186
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00