Mandari Insight

2018/0186

Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 'Damit alle mitmachen können'

Magistratsvorlage 22.06.2018

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1 
Textbausteine für die Leitlinien zur Vorhabenliste 
 
3.2. Die Vorhabenliste (S. 13) 
Je früher Bürgerbeteiligung in den Planungsphasen eines Projekts einsetzt, desto besser können  in 
der Öffentlichkeit Alternativen diskutiert und Gestaltungsspielräume aufgezeigt werden. „Frühzeitig“ 
bedeutet dabei, dass eine Bürgerbeteiligung grundsätzlich noch  möglich ist. Die Chance auf eine 
Mitgestaltung bei neuen Vorhaben wird zusätzlich erhöht, wenn  Verwaltung und Politik bei neuen 
Projekten eine Perspektive auf Mi tgestaltung einnehmen und  Bürgerbeteiligung von vornherein 
mitdenken. In Darmstadt erfolgt die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über städtische Vorhaben 
mit der so genannten Vorhabenliste. Kernidee der Vorhabenliste ist die Bekanntmachung aller 
Vorhaben, die in der Vorbereitung zu einer Umsetzung sind, unabhängig davon, ob und in welcher 
Form Bürgerbeteiligung geplant ist.  
 
3.2.1. Der Weg zur Vorhabenliste (S. 14) 
Alle städtischen Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Magistrats oder der 
Stadtverordnetenversammlung, bei denen ein Gestaltungsspielraum besteht – und bei denen  damit 
potentiell ein freiwilliges Beteiligungsverfahren durchgeführt werden kann – werden in die  
Vorhabenliste aufgenommen.  
 
Als Quelle zur Identifikation wichtiger Vorhaben dienen vor allem: 
 die verabschiedeten Haushaltspläne, 
 die mittelfristige Finanzplanung, 
 Aufträge der Stadtverordnetenversammlung an die Verwaltung, 
 von der Verwaltung selbst entwickelte Vorhaben und 
 Aufstellung von Bauleitplänen. 
 
Der Zeitpunkt der Einstellung von Vorhaben in die Liste erfolgt , wenn geklärt ist, dass die Vorhaben 
grundsätzlich umgesetzt werden sollen und sich in den nächsten 6 Monaten weiter konkretisieren; 
spätestens aber 6 Monate vor der Umsetzung des Vorhabens in Abhängigkeit von seiner Eigenart.  
„Weiter konkretisieren bedeutet in diesem Zusammenhang, dass erste Ideen für ein Projekt entwickelt, 
der erste Schritt der Planung oder weitere Planungsschritte unternommen werden.  Projekte, deren 
Umsetzung noch nicht vom Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung beschlossen sind, 
werden nicht auf Vorhabenliste aufgenommen. Projekte, deren Beteiligungsphase bereits 
abgeschlossen ist, werden ebenfalls nicht auf Vorhabenliste aufg enommen.  
 
Es gibt 3 Wege, auf denen Vorhaben auf die Vorhabenliste kommen können: 
 Die Verwaltung bringt das Vorhaben ein 
 Die Fraktionen beantragen die Aufnahme von Vorhaben auf die Vorhabenliste 
 Bürgerinnen und Bürger regen die Aufnahme von Vorhaben an, dies entweder direkt in der 
Verwaltung, über eine Fraktion oder in der Bürgerfragestunde in den Fachausschüssen. Die

2 
Entscheidung über die Aufnahme der Vorhaben auf die Vorhabenliste wird durch das  
Fachdezernat bzw. durch die politischen Gremien getroffen.  
 
Die Informationen in der Vorhabenliste sind nach räumlicher Lage (Stadtteile) und Sachgebieten 
(Themen) gegliedert, so dass eine schnelle Orientierung möglich ist. Die Liste ist in verständliche r 
Sprache verfasst und an geeigneten Stellen werden Bilder oder Piktogramme verwendet. Außerdem 
soll die Liste in verschiedenen Sprachen angeboten werden.  
 
Um Übersichtlichkeit zu gewährleisten sollen Projektinformationen maximal eine DIN A 4 -Seite 
umfassen und folgende Informationen beinhalten: 
 Bezeichnung des Vorhabens 
 Kurzbeschreibung und Zielsetzung 
 Letzter relevanter politischer Beschluss 
 Aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte 
 Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar) 
 Betroffener Stadtteil/ Gebiet 
 Schwerpunktmäßig betroffene Themen 
 Freiwillige Bürgerbeteiligung vorgesehen (Begründung, falls keine Beteiligung vorgesehen ist) 
 Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume und Stufe der vorgesehenen Beteiligung  
 Ansprechperson 
 Weitere Informationen 
Der Prozess zur Erstellung und Fortschreibung der Vorhabenliste (S. 15) 
1. Die Vorhabenliste wird von der Verwaltung erstellt. Die Fachämter haben die Aufgabe, geeignete 
Vorhaben in Form von „Vorhaben steckbriefen“ aufzubereiten. Diese werden bei der/dem 
Bürgerbeauftragten gebündelt und mit Unterstützung durch die Magistratsgeschäftsstelle zur 
Vorhabenliste zusammengeführt. Zweimal im Jahr wird die gesamte Vorhabenliste der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis g egeben als Gesamtüberblick und zur Prüfung, ob 
weitere Vorhaben aufgenommen werden sollen. Anschließend wird die Vorhabenliste in großer 
Stückzahl gedruckt und öffentlich ausgelegt.  
Vorhaben, die kurzfristig auf die Vorhabenliste genommen we rden müssen, können als 
Einzelblätter wöchentlich vom Magistrat beschlossen und anschließend veröffentlicht werden. Für 
eine kurzfristige Aufnahme auf die Liste ist ein Grund anzugeben (z.B. Zeitdruck).  
 
2. Nach Beratung und Beschluss der Vorhabenliste durch den Magistrat wird die Liste in den 
Ausschüssen beraten und mit Empfehlungen öffentlich in die Stadtverordnetenversammlung 
eingebracht. Die Liste muss hierfür – den Ausschüssen entsprechend – thematisch aufgeteilt 
diskutiert werden. Da die Ausschüsse öffen tlich tagen, können die Bürgerinnen und Bürger an 
dieser Stelle auch Fragen einbringen. Die Termine der Ausschüsse, des Magistrats und der 
Stadtverordnetenversammlung sind im Parlamentsinformationssystem unter 
https://darmstadt.more-rubin1.de/ zu finden.  
 
3. Die Gesamtvorhabenliste wird von der Stadtverordnetenversammlung – ggf. mit Änderungen oder 
zusätzlichen Anträgen – beschlossen und veröffentlicht.

3 
 
4.  Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme von Vorhaben in die Vorhabenliste besteht Gelegenheit, 
freiwillige Bürgerbeteiligung zu Vorhaben anzuregen, wo diese bisher noch nicht vorgesehen ist, 
aber als sinnvoll erachtet wird. Außerdem kann eine höhere Beteiligungsstufe angeregt werden. 
Eine Anregung von Bürgerbeteiligung ist nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
zwei Monate lang möglich, um auch der Verwaltung eine Planungssicherheit zu geben. Neu 
hinzugefügte Einzelblätter werden visuell hervorgehoben, hier gilt die Frist von zwei Monaten mit 
dem Einstel len der Blätter in die Liste. Es besteht die Möglichkeit, sich über ein Abonnement 
kontinuierlich über die neuen Planungen und Vorhaben informieren zu lassen (RSS -Feed). 
Aktualisierungen der Einzelblätter können direkt eingepflegt werden und müssen als sol che 
kenntlich gemacht werden (ohne Beschluss der politischen Gremien).  
Bei Vorhaben, bei denen keine Bürgerbeteiligung geplant ist, dürfen innerhalb dieser 
zweimonatigen Frist keine Entscheidungen getroffen werden, die zu einer Verengung des 
Gestaltungsspielraums für eine potentielle Bürgerbeteiligung führen.  
 
5. Projekte, bei denen die 2 -Monats-Frist abgelaufen ist, sollen auf der Vorhabenliste im Internet 
entsprechend gekennzeichnet werden: "Für dieses Projekt ist die Frist zur Anregung zusätzlicher 
Beteiligungsmaßnahmen abgelaufen." 
Bekanntmachung der Vorhabenliste 
Neben der Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt wird die Liste an möglichst vielen Orten als 
Ausdruck zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen wird die Einrichtung eines Infoladens empfohlen, 
der auch hinsichtlich der Diskussion um die Weiterentwi cklung des Bürgerservices im Blick behalten 
werden sollte. Der Infoladen könnte ein zentraler Anlaufpunkt für alle Informationen aus und für die 
Stadt bilden.  
Darüber hinaus wird relevanten Gremien mit Multiplikatorenfunktion empfohlen, die Liste regelmäß ig 
auf ihre Tagesordnung zu setzen und vorzusondieren, um die Vorhaben bei den entsprechenden 
Zielgruppen vorzustellen. Hierfür wird ein Verteiler aufgebaut, über den die Liste proaktiv an alle 
Interessenten verteilt wird.  
Bezüglich eines Newsletters zur Bürgerbeteiligung, herausgegeben durch das Büro der/des 
Bürgerbeauftragten, wird angeregt, dort über die Vorhabenliste und Terminankündigungen der 
anstehenden Bürgerbeteiligungsangebote zu informieren und diesen ebenfalls mehrsprachig 
anzubieten sowie eine  Filterfunktion zur Verfügung zu stellen, die es erlaubt, die abonnierten 
Informationen einzuschränken (z.B. Abonnement für Planungen und Projekte, die einen bestimmten 
Stadtteil oder ein bestimmtes Thema betreffen).  
Auch eine regelmäßige Rubrik Bürgerbet eiligung in den kostenlosen Stadtteilzeitungen soll realisiert 
werden. Hier sollen auch Neuigkeiten auf der Vorhabenliste und Hintergrundinformationen vermittelt 
werden. Texte sollen durch passende Bilder ergänzt werden. Es ist zu prüfen, ob neue Vorhaben bzw. 
aktualisierte Vorhaben auch in der Tagespresse z.B. über Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht 
werden können.  
Insbesondere im Rahmen der erstmaligen Veröffentlichung der Liste werden geeignete Anlässe 
genutzt (z.B. Stadtteilrunden, Treffs, Feste und andere Gelegenheiten), um die Vorhabenliste und den 
Umgang mit der Liste zu erläutern und für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.

4 
3.3. Anregung von und Entscheidung über Bürgerbeteiligung (S. 17) 
Wer kann Bürgerbeteiligung anregen? 
Sowohl Bürgerschaft als auch Verwaltung/Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung können ein 
Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. Außerdem können Stadtteilforen und -runden, 
Magistratskommissionen und Beiräte ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. 
 
- Grafik - 
Bürgerschaft 
Grundsätzlich können alle, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben und mindestens 14 Jahre alt sind, 
eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt auf der Vorhabenliste anregen. 1 Hierfür gibt es für die 
Bürgerinnen und Bürger vier Möglichkeiten: 
Formlose Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft 
1. Bürgerinnen und Bürger wenden sich direkt an die Verwaltung, die dann entscheidet, ob sie den 
Vorschlag aufnimmt, sofern die Projekte in der eigenen Zuständigkeit liegen. 
2. Bürgerinnen und Bürger nutzen die Bürgerfragestunde vor den Ausschüssen oder wenden sich 
direkt an ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bzw. einen fachpolitischen Sprecher/ eine 
fachpolitische Sprecherin, der oder die einen Antrag direkt in die Stadtverordnetenversammlung 
oder über die eigene Fraktion in die Stadtverordnetenversammlung einbringen kann. Die 
Stadtverordnetenversammlung entscheidet über diese Anregung. Um der Bürgerschaft den 
Zugang auf die Stadtverordneten zu erleichtern, wird Informationsmaterial zur Verfügung ge stellt, 
das Aufschluss darüber gibt, wer die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind, in 
welchen Ausschüssen sie sitzen und wie man diese Person erreichen kann (Angabe der 
persönlichen Kontaktdaten oder der jeweiligen Fraktionsgeschäftsstelle, ggf. mit Foto). In diesem 
Dokument ist ebenfalls eine Übersicht aller Stadtteile und der jeweils notwendigen 
Unterschriftenanzahl für Quorumsanträge aufgeführt. 
3. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an Beiräte und Magistratskommissionen oder an 
Stadtteilforen und -runden. Wird in einem dieser Gremien nach erfolgter Beratung der Beschluss 
oder die Empfehlung gefasst, Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben der Stadt anzuregen, wird 
dies schriftlich an die/den Bürgerbeauftragte(n) weitergeleitet. Die hierfür notwendigen  Angaben 
entspechen den im Qorumsantrag erforderlichen Informationen (das Vorlegen einer 
Unterschriftenliste entfällt in diesen Fällen). Über die Anregung wird im Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung entschieden. 
 
Formelle Anregung von Beteiligung aus der Bürgerschaft  
4. Bürgerinnen und Bürger sammeln mindestens eine bestimmte Anzahl an Unterschriften für einen 
Antrag auf Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Vorhaben (Quorumsantrag). Antragsberechtigt 
sind Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren, die ih ren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben. 
Quorumsanträge gibt es bei der/dem Bürgerbeauftragten, ausgelegt bei verschiedenen 
städtischen Stellen und auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die 
Unterschriftenlisten können im Bürgerinformationszentrum  und in den Bezirksverwaltungen in 
                                                             
1Einige Arbeitskreismitglieder sprechen sich für ein höheres Mindestalter aus.

5 
Eberstadt, Arheilgen und Wixhausen unterschrieben werden. Der Antrag muss folgende Angaben 
enthalten und sollte eine DIN A4 Seite nicht überschreiten:  
 Vorhaben (gemäß Vorhabenliste) 
 Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung 
 Vorschlag für Beteiligungsform (Methodenvorschläge als Diskussionsgrundlage für den 
Magistrat, die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung) 
 Kontaktdaten der Ansprechperson 
 Unterschriftenliste mit Name, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage 
 
Für jedes gesamtstädtische Projekt, für das von Bürgerinnen und Bürgern ein Quorumsantrag auf 
Bürgerbeteiligung eingereicht wird, muss von mindestens 1% der Antragsberechtigten eine Unterschrift 
vorliegen. Für jedes stadtteilbezogene Projekt, das h auptsächlich Auswirkungen auf die 
Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteils hat, muss ebenfalls von mindestens 1% der 
Antragsberechtigten des jeweiligen Stadtteils die Unterschrift vorliegen. Alle Projekte, die einen klaren 
Gebietszuschnitt haben, deren Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohnerschaft dieses Gebiets 
zutreffen und einem Stadtteil zuzuordnen sind, gelten als stadtteilbezogene Projekte.2 
Falls Vorhaben auf den Gebietsgrenzen mehrerer Stadtteile liegen, werden die betroffenen 
Stadtteilquoren addiert.  
Die Entgegennahme und Weiterreichung der Anträge an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung 
ist bei der/dem Bürgerbeauftragten angesiedelt. Im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung 
findet eine Entscheidung über den Antrag statt. Die Magistratsvorlagen sind mit einer Begründung 
versehen, wenn dem Quorumsantrag nicht entsprochen wird. Diese Begründung wird an den 
Antragsteller zurückgesandt und auf der Internetseite der zentralen Beteiligungsplattform veröffentlicht.  
 
Wenn Bürgerbeteiligung zu einem Projekt im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung 
angeregt werden soll, das nicht auf der der Vorhabenliste verzeichnet ist, ist das gleiche Vorgehen 
möglich. Bei einem Quorumsantrag 3 ist dann in einem vorgeschalte ten Schritt die Erreichung des 
Quorums zu prüfen. Ist dies nicht der Fall, wird dies den Antragstellenden durch das Büro der 
Bürgerbeauftragten mitgeteilt. Anschließend ist durch das fachlich zuständige Dezernat zu prüfen, ob 
das Vorhaben auf die Vorhabenl iste aufzunehmen ist. Wenn dies nicht möglich ist, ist dies zu 
begründen und den Antragstellenden mitzuteilen. Das weitere Vorgehen ist dann identisch wie bei 
Quorumsanträgen zu Vorhaben auf der Vorhabenliste , nur dass ein Vorhabensteckbrief nachgereicht 
wird.  
Es besteht der Anspruch, eine vollständige Vorhabenliste vorzulegen, daher ist auch bei Projekten, die 
bereits vor der Umsetzung der Vorhabenliste begonnen wurden, zu prüfen, ob diese noch auf die 
Vorhabenliste zu nehmen sind, Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein nächstes 
Planungsstadium ansteht oder vor dem Beginn eines formellen Verfahrens.  
 
                                                             
2Siehe Anlage 04: Quoren zur Anregung von Bürgerbeteiligung für die Gesamtstadt und Stadtquartiere

6 
Magistrat/ Verwaltung 
Die Verwaltung kann aus eigener Initiative bei Vorhaben in eigener Zuständigk eit eine 
Bürgerbeteiligung zu einem Projekt vorsehen. 
Stadtverordnetenversammlung (S. 19) 
Durch einzelne Mitglieder oder aus den Reihen der Fraktionen kann jederzeit ein 
Bürgerbeteiligungsverfahren angeregt werden. Hierbei ist es hilfreich, die gewünschte 
Beteiligungsstufe anzugeben . Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet darüber, ob 
Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. 
Magistratskommissionen, Beiräte sowie Stadtteilrunden und -foren 
Wird in einem dieser Gremien die Empfehlung bzw. der Beschluss gefasst, Beteiligung zu einem 
Vorhaben der Stadt anzuregen, wird dies an die/den Bürgerbeauftragte(n) weitergeleitet. Die hierfür 
notwendigen Angaben entsprechen den im Quorumsantrag erforderlichen Informationen (das Vorlegen 
einer Unterschriftenliste entf ällt in diesen Fällen). Die Anregung wird in Magistrat und 
Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.

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Punkt 29: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
"Damit alle mitmachen können" 
 (V-Nr. 2018/0186) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

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Punkt 16: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
"Damit alle mitmachen können" 
 (V-Nr. 2018/0186) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: SPD

2018/0186

14314 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.07.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0186 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  715 001 1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
"Damit alle mitmachen können"  
 
Vorlage vom: 22.06.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zur Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wird ein 
Begleitgremium neu konstituiert und soll in den Regelbetrieb übergehen.  
2. Zur Moderation und Unterstützung,  sowie für die Erarbeitung des Auftrages und der 
Zusammensetzung des Begleitgremiums wird ein Dienstleister für den Zeitraum von 3 
Jahren beauftragt.  
3. Zur Prozess-Evaluation über einen Zeitraum von 3 Jahren wird ein wissenschaftliches 
Institut beauftragt.  
4. Mit dem EAD wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Unterstützung beim 
Auf- und Abbau von Beteiligungsveranstaltungen und der Zurverfügungstellung der 
notwendigen Ausrüstungsgegenstände gewährleistet.

- 2 - 
5. Für die nach Pkt. 1 bis 4 beschlossenen Maßnahmen stehen Mittel für 2019 von 
insgesamt 50.000 Euro im Budget zur Verfügung. Dieser jährliche Betrag ist auch für die 
Jahre 2020 und 2021 im Haushalt einzuplanen.  
6. Das konkretisierte Kapitel zur Vorhabenliste wird in die aktuelle Fassung der Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung eingefügt. (Siehe Anlage)  
 
 
Anlagen: Vorhabenliste Textbaustein zur Aktualisierung der Leitlinien  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.06.2018 
 
 
Begründung und Rückblick auf den Pilotzeitraum zur Umsetzung der Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt mit den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung das Ziel, 
eine gesamtstädtische Beteiligungskultur zu etablieren. Der Prozess zur Umsetzung der 
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung hat sich in seiner Ausgestaltung über die Ph asen der 
Erarbeitung, sowie Fortschreibung und Begleitung bei der Umsetzung bewährt.  
 
Rückblick auf den bisherigen Prozess  
 
1. Büro der Bürgerbeauftragten  
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich als zentrale Koordinierungs - und Servicestelle für 
Dienstleistungen für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung etabliert. Die Arbeit des Büros der 
Bürgerbeauftragten gliedert sich abgeleitet von den Leitlinien in vier strategische 
Handlungsfelder und Ziele:  
 
Strategisches Ziel 1:  
Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung b ilden den Handlungsrahmen zur Durchführung von 
Bürgerbeteiligung für Darmstadt.  
 
Strategisches Ziel 2:  
Neben den bereits engagierten Bürgerinnen und Bürgern beteiligen sich zunehmend auch  
Menschen, die bisher keinen Zugang zu Beteiligungsangeboten hatten .  
 
Strategisches Ziel 3:  
Darmstadt besitzt eine kommunale Beteiligungskultur und eine lebendige repräsentative 
Demokratie.  
 
Strategisches Ziel 4:  
Gegenseitiges Vertrauen und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen 
und Bürgern und den politisch Handelnden und der Verwaltung ist gewachsen.  
 
Eine Aktualisierung der Rundverfügung mit Beschreibungen zu den Abläufen in der 
Verwaltung wird in Kürze erfolgen. Diese Rundverfügung wird regelmäßig den 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt.  
 
2. Arbeitskreis Bürgerbeteiligung  
In der 3-jährigen Pilotphase zur Umsetzung der Leitlinien wurde der trialogisch besetzte 
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vom Büro der Bürgerbeauftragten mit externer Unterstützung 
durch die IFOK GmbH begleitet und organisiert. In nicht öffentlichen Arbeitskreissitzungen 
von je drei Stunden entwickelte der Arbeitskreis die Leitlinien anhand von Praxisberichten 
und -erfahrungen der Mitglieder und externer Referentinnen und Referenten weiter. Die 
Perspektiven von Polit ik, Verwaltung und der Bürgerschaft ermöglichte eine umfassende 
Auseinandersetzung mit den jeweiligen Fachthemen. Der moderierte Austausch aus 
unterschiedlichen Blickwinkeln trug maßgeblich zu einem besseren Verständnis der 
unterschiedlichen Anliegen und H erangehensweisen bei und wurde von den Mitgliedern des 
Arbeitskreises als wertvoll und zielführend erachtet.

- 4 - 
3. Öffentlichkeitsarbeit  
Um die Arbeit des Arbeitskreises für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen, 
wurden die Protokolle und die Zwisch energebnisse der Arbeitskreissitzungen auf der 
Plattform www.da -bei.darmstadt.de veröffentlicht. So haben alle Bürgerinnen und Bürger die 
Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den bisherigen Prozess zu informieren. 
Zusätzlich gab es bei drei der A rbeitskreissitzungen einen öffentlichen Sitzungsteil. 
Anlässlich dieser Sitzungen bot sich den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die 
Gelegenheit, Fragen zu stellen, inhaltliche Ergänzungen einzubringen und den aktuellen 
Arbeitsstand der Leitlinienumse tzung zu kommentieren. Im Anschluss wurden diese Hinweise 
vom Arbeitskreis in die Empfehlungen und Weiterentwicklung der Leitlinien eingearbeitet.  
 
4. Aufsuchende Beteiligung  
Mit zahlreichen aufsuchenden Formaten bot das Büro der Bürgerbeauftragten den 
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich einzubringen und zu informieren.  Eine 
Delegation des Arbeitskreises trat beispielsweise im Mehrgenerationenhaus, im Bürgerhaus 
Kranichstein und im Alevitischen Kulturzentrum in den Dialog mit den Anwesenden vor Ort . 
Neben der Vorstellung des aktuellen Standes der Leitlinienumsetzung und der Arbeit des 
Arbeitskreises, bot sich hier die Gelegenheit, Anliegen und Fragen zur Bürgerbeteiligung in 
Darmstadt zu besprechen und zu diskutieren. Das Inforad wurde im gesamten S tadtgebiet 
eingesetzt, zum einen vom Büro der Bürgerbeauftragten selbst, um zu unterschiedlichen 
Beteiligungsangeboten zu informieren, zum anderen auch von den Fachämtern, um zu 
informieren, hinweise aufzunehmen und um laufende Beteiligungsverfahren zu unt erstützen. 
 
5. Bürgerbeteiligungsbericht  
Die Erstellung des jährlichen Bürgerbeteiligungsberichts wurde seit 2015 vom Büro der 
Bürgerbeauftragten mit Unterstützung durch die IFOK GmbH konzipiert und durchgeführt. 
Hier wurden die Dokumentationen zu den Beteili gungsverfahren der Fachämter, die 
Ergebnisse der Evaluation von Beteiligungsformaten , sowie Empfehlungen des Arbeitskreises 
zur Weiterentwicklung der Leitlinien veröffentlicht. Aus den bisher drei vorgelegten 
Jahresberichten wird deutlich, dass die Zahl der durchgeführten Beteiligungsprozesse leicht 
ansteigend war, von 22 auf 25 im Jahr 20 17. Darüber hinaus nahm der Umfang des 
Bürgerbeteiligungsberichtes zu, da weitere Bereiche, wie Statistik und Anliegen -Management 
hinzugekommen sind.  
Die Zuordnung der Bürgerbeteiligungsprozesse aus dem Jahr 2017 zu den drei Stufen der 
Beteiligung war wie  folgt:  Bei 20,8 Prozent der Bürgerbeteiligungsprozesse und -
veranstaltungen handelte es sich um Informationsangebote. 41,4 Prozent fallen in die 
Kategorie „Anhören“ und 37,6 Prozent der Prozesse und Veranstaltungen fanden auf der 
Stufe „Mitgestalten“ sta tt. Alle Bürgerbeteiligungsberichte sind in einer Printversion und 
online als PDF verfügbar.  
  
6. Vorhabenliste  
Das Büro der Bürgerbeauftragten pflegt die Darmstädter Vorhabenliste. Die Vorhabenliste 
erscheint seit November 2015 halbjährlich. Die eingestellt en Vorhaben werden ständig 
weitergepflegt. Die mittlerweile 5. Vorhabenliste zeigt, dass die Anzahl der Vorhaben stetig 
gewachsen ist, von zu Beginn 20 Vorhaben auf bis heute 44.  
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis, dass eine weitere Konkretisierung des Kapitels 
zur Vorhabenliste in den Leitlinien erfolgen sollte, hat der Arbeitskreis einen neuen 
Textbaustein erarbeitet und abgestimmt. Dieser wird im Rahmen der Magistratsvorlage 
vorgelegt.

- 5 - 
Weiterer Prozess zur Verstetigung der Leitlinien   
Nach der ersten Umsetzungsphase der Leitlinien wird nun die Verstetigung mit den im 
folgenden beschriebenen Schwerpunkten aktiv angegangen. Der Zeitrahmen für diese 
nächste Phase soll zunächst auf 3 Jahre angelegt werden, um in regelmäßigen Abständen die 
Evaluation zu ermöglichen. Der Grundsatz der inklusiven Bürgerbeteiligung ist weiterhin 
handlungsleitend für die Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Inklusive 
Bürgerbeteiligung soll alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, 
sozialer und ethnischer Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion oder Einkommen 
einbeziehen.  
 
1. Büro der Bürgerbeauftragten  
Das Büro der Bürgerbeauftragten soll weiterhin die strategischen Themen „aufsuchende 
Beteiligung“ und „Inklusion“ im Beteiligun gsalltag sichtbar machen und durch Beratung 
sowie Information unterstützen. Insbesondere liegt hierbei der Fokus auf der Unterstützung 
der Fachämter und Eigenbetriebe.  
Die Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Umsetzung konkreter Maßnahmen, die auf den 
strategischen Zielen zur Bürgerbeteiligung basieren, soll in Zusammenarbeit zwischen dem 
neu zu konstituierenden Begleitgremium und dem Büro der Bürgerbeauftragten umgesetzt 
werden. Teil des Aktionsplans sollen konkrete Umsetzungsplanungen sein, die mit 
Wirkungsindikatoren versehen werden. So kann durch die Überprüfung der Zielerreichung, 
die Wirkung einzelner Maßnahmen direkt ausgewertet werden, Zielsetzungen gegebenenfalls 
angepasst werden und in zukünftige Planungen einfließen.  
 
2. Neukonstituierung eines Begleitgremiums  
Der bisherige Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll als Begleitgremium neu konstituiert werden 
und in den Regelbetrieb übergehen. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises sowie der 
Auftrag und das Vorgehen des Begleitgremiums soll in Zusammenar beit mit dem zu 
beauftragenden Dienstleister erarbeitet werden. Eine weiterhin trialogische Besetzung ist 
aufgrund der guten Erfahrungen im bisherigen Arbeitskreis anzustreben. Hierbei werden die 
bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises berücksichtigt. Unt er anderem soll das 
Begleitgremium zur Umsetzung der Leitlinien an der Erarbeitung des Aktionsplanes 
mitwirken. Neben den Sitzungen des Begleitgremiums sollen zusätzliche öffentliche 
Angebote, auch in kleineren und werkstattähnlichen Formaten geschaffen we rden.  
 
3. Zufallsauswahl als Methode  
Die Zufallsauswahl wird für Beteiligungsverfahren in Darmstadt als relevante Methode 
erachtet, Menschen, die sich bisher nicht beteiligt haben zu erreichen und anzusprechen.  
Das Büro der Bürgerbeauftragten wird in Zusamme narbeit mit dem Begleitgremium und 
Expertinnen und Experten eine Empfehlung erarbeiten, in welchen Fällen der Einsatz der 
Methode Zufallsauswahl sinnvoll ist.  Auch die Einrichtung eines kommunalen 
Beteiligungspools, in dem Bürgerinnen und Bürger, die grun dsätzlich Interesse an 
Bürgerbeteiligung haben, für die Auswahl zur Verfügung stehen, soll geprüft werden. In 
Potsdam findet derzeit ein zweijähriger Modellversuch statt, um 
möglichst viele unterschiedliche Menschen per direktem Anschreiben zu erreichen. D ort 
haben sich 1.000 Menschen in dem Beteiligungspool registriert.  
 
4. Evaluation und Qualitätssicherung im Prozess  
Um die Qualität des Prozesses zur Verstetigung der Leitlinien zu sichern und entsprechende 
Maßnahmen zeitnah einleiten zu können, soll eine be ratende und kontrollierende 
prozessbegleitende Evaluation erfolgen. Diese soll sich auf die Unterstützung begleitender 
Lernprozesse für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung konzentrieren. Zur Erarbeitung und 
Entwicklung eines dialogorientierten und koopera tiven Prozess -Evaluationskonzeptes soll ein

- 6 - 
wissenschaftliches Institut beauftragt werden. Durch die Diskussion von 
Zwischenergebnissen und Erkenntnissen können in einem solchen lernenden Prozess 
Verbesserungsmaßnahmen direkt eingearbeitet werden und wirke n. Die Evaluation soll 
kompetentes Handeln bei Politik, Verwaltung und Bürgerschaft unterstützen und einen 
kritischen Reflexionsprozess anregen.  
 
5. Bürgerbeteiligungsbericht  
Weitere Bürgerbeteiligungsberichte sollen jährlich vorgelegt werden. Vom Büro der 
Bürgerbeauftragten ist in Abstimmung mit dem Begleitgremium zu prüfen ob dieser 
verschlankt und barrierefreier dargestellt werden kann. Der Jahresbericht soll einer weiteren 
Etablierung der Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen.  
 
6. Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen  
Um die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen und Auftritten bei Festen und anderen 
Gelegenheiten für die Verwaltung zu erleichtern und ein einheitliches Erscheinungsbild der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, soll mit dem Eigenbetrieb für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.  
Die Rahmenvereinbarung kann nicht in Fördergebieten umgesetzt werden, weil hier die 
Vergaberichtlini en des Fördergebers zu beachten sind. Stadtinterne Beauftragungen sind 
nicht förderfähig und können nicht mit Fördermitteln finanziert werden.  
 
Diese Rahmenvereinbarung und die darin enthaltenen Unterstützungsangebote  sollen den 
Auf- und Abbau des jeweilig en Veranstaltungsinventars gewährleisten und auf Basis einer 
Preisliste die jeweiligen Veranstaltungen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abrechnen.  
Hierzu sollen die notwendigen Ausrüstungsgegenstände vom EAD beschafft und mit dem 
Logo und den Farben d er Stadt versehen werden.  
 
 
Darmstadt, 22.06.2018  
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadträtin 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 2

14367 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.07.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 70 715 
II III V 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0186 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
259 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 715 001 1001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
"Damit alle mitmachen können" 
 
Vorlage vom: 22.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Zur Verstetigung und Fortentwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wird ein 
Begleitgremium neu konstituiert und soll in den Regelbetrieb übergehen.  
2. Zur Moderation und Unterstützung, sowie für die Erarbeitung des Auftrages und der 
Zusammensetzung des Begleitgremiums wird ein Dienstleister für den Zeitraum von 3 
Jahren beauftragt. 
3. Zur Prozess-Evaluation über einen Zeitraum von 3 Jahren wird ein wissenschaftliches 
Institut beauftragt. 
4. Mit dem EAD wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Unterstützung beim 
Auf- und Abbau von Beteiligungsveranstaltungen und der Zurverfügungstellung der 
notwendigen Ausrüstungsgegenstände gewährleistet.

- 3 - 
 
5. Für die nach Pkt. 1 bis 4 beschlossenen Maßnahmen stehen Mittel für 2019 von 
insgesamt 50.000 Euro im Budget zur Verfügung. Dieser jährliche Betrag ist auch für die 
Jahre 2020 und 2021 im Haushalt einzuplanen.  
6. Das konkretisierte Kapitel zur Vorhabenliste wird in die aktuelle Fassung der Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung eingefügt. (Siehe Anlage)  
 
 
Anlagen: Vorhabenliste Textbaustein zur Aktualisierung der Leitlinien  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.06.2018  
 
 
Begründung und Rückblick auf den Pilotzeitraum zur Umsetzung der Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt mit den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung das Ziel, 
eine gesamtstädtische Beteiligungskultur zu etablieren. Der Proz ess zur Umsetzung der 
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung hat sich in seiner Ausgestaltung über die Phasen der 
Erarbeitung, sowie Fortschreibung und Begleitung bei der Umsetzung bewährt.  
 
Rückblick auf den bisherigen Prozess  
 
1. Büro der Bürgerbeauftragten  
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich als zentrale Koordinierungs - und Servicestelle für 
Dienstleistungen für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung etabliert. Die Arbeit des Büros der 
Bürgerbeauftragten gliedert sich abgeleitet von den Leitlinien in vier str ategische 
Handlungsfelder und Ziele:  
 
Strategisches Ziel 1:  
Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung bilden den Handlungsrahmen zur Durchführung von 
Bürgerbeteiligung für Darmstadt.  
 
Strategisches Ziel 2:  
Neben den bereits engagierten Bürgerinnen und Bürgern beteiligen sich zunehmend auch  
Menschen, die bisher keinen Zugang zu Beteiligungsangeboten hatten.  
 
Strategisches Ziel 3:  
Darmstadt besitzt eine kommunale Beteiligungskultur und eine lebendige repräs entative 
Demokratie.  
 
Strategisches Ziel 4:  
Gegenseitiges Vertrauen und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen 
und Bürgern und den politisch Handelnden und der Verwaltung ist gewachsen.  
 
Eine Aktualisierung der Rundverfügung mit Beschr eibungen zu den Abläufen in der 
Verwaltung wird in Kürze erfolgen. Diese Rundverfügung wird regelmäßig den 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt.  
 
2. Arbeitskreis Bürgerbeteiligung 
In der 3-jährigen Pilotphase zur Umsetzung der Leitlinien wurde der trialogisch besetzte 
Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vom Büro der Bürgerbeauftragten mit externer Unterstützung 
durch die IFOK GmbH begleitet und organisiert. In nicht öffentlichen Arbeitskreissitzungen 
von je drei Stunden entwickelte der Arbeitskreis die L eitlinien anhand von Praxisberichten 
und -erfahrungen der Mitglieder und externer Referentinnen und Referenten weiter. Die 
Perspektiven von Politik, Verwaltung und der Bürgerschaft ermöglichte eine umfassende 
Auseinandersetzung mit den jeweiligen Fachtheme n. Der moderierte Austausch aus 
unterschiedlichen Blickwinkeln trug maßgeblich zu einem besseren Verständnis der 
unterschiedlichen Anliegen und Herangehensweisen bei und wurde von den Mitgliedern des 
Arbeitskreises als wertvoll und zielführend erachtet.

- 5 - 
 
3. Öffentlichkeitsarbeit  
Um die Arbeit des Arbeitskreises für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen, 
wurden die Protokolle und die Zwischenergebnisse der Arbeitskreissitzungen auf der 
Plattform www.da-bei.darmstadt.de veröffentlicht. So haben alle Bürgerinnen und Bürger die 
Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den bisherigen Prozess zu informieren. 
Zusätzlich gab es bei drei der Arbeitskreissitzungen einen öffentlichen Sitzungsteil. 
Anlässlich dieser Sitzungen bot sich den interessierten B ürgerinnen und Bürgern die 
Gelegenheit, Fragen zu stellen, inhaltliche Ergänzungen einzubringen und den aktuellen 
Arbeitsstand der Leitlinienumsetzung zu kommentieren. Im Anschluss wurden diese Hinweise 
vom Arbeitskreis in die Empfehlungen und Weiterentwic klung der Leitlinien eingearbeitet.  
 
4. Aufsuchende Beteiligung 
Mit zahlreichen aufsuchenden Formaten bot das Büro der Bürgerbeauftragten den 
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich einzubringen und zu informieren.  Eine 
Delegation des Arbeitskreises t rat beispielsweise im Mehrgenerationenhaus, im Bürgerhaus 
Kranichstein und im Alevitischen Kulturzentrum in den Dialog mit den Anwesenden vor Ort. 
Neben der Vorstellung des aktuellen Standes der Leitlinienumsetzung und der Arbeit des 
Arbeitskreises, bot sich hier die Gelegenheit, Anliegen und Fragen zur Bürgerbeteiligung in 
Darmstadt zu besprechen und zu diskutieren. Das Inforad wurde im gesamten Stadtgebiet 
eingesetzt, zum einen vom Büro der Bürgerbeauftragten selbst, um zu unterschiedlichen 
Beteiligungsangeboten zu informieren, zum anderen auch von den Fachämtern, um zu 
informieren, hinweise aufzunehmen und um laufende Beteiligungsverfahren zu unterstützen.  
 
5. Bürgerbeteiligungsbericht 
Die Erstellung des jährlichen Bürgerbeteiligungsberichts wurde seit 2015 vom Büro der 
Bürgerbeauftragten mit Unterstützung durch die IFOK GmbH konzipiert und durchgeführt. 
Hier wurden die Dokumentationen zu den Beteiligungsverfahren der Fachämter, die 
Ergebnisse der Evaluation von Beteiligungsformaten , sowie Empfehlungen des Arbeitskreises 
zur Weiterentwicklung der Leitlinien veröffentlicht. Aus den bisher drei vorgelegten 
Jahresberichten wird deutlich, dass die Zahl der durchgeführten Beteiligungsprozesse leicht 
ansteigend war, von 22 auf 25 im Jahr 2017. Darüber hinaus nahm de r Umfang des 
Bürgerbeteiligungsberichtes zu, da weitere Bereiche, wie Statistik und Anliegen -Management 
hinzugekommen sind.  
Die Zuordnung der Bürgerbeteiligungsprozesse aus dem Jahr 2017 zu den drei Stufen der 
Beteiligung war wie folgt:  Bei 20,8 Prozent der Bürgerbeteiligungsprozesse und -
veranstaltungen handelte es sich um Informationsangebote. 41,4 Prozent fallen in die 
Kategorie „Anhören“ und 37,6 Prozent der Prozesse und Veranstaltungen fanden auf der 
Stufe „Mitgestalten“ statt. Alle Bürgerbeteiligung sberichte sind in einer Printversion und 
online als PDF verfügbar. 
  
6. Vorhabenliste  
Das Büro der Bürgerbeauftragten pflegt die Darmstädter Vorhabenliste. Die Vorhabenliste 
erscheint seit November 2015 halbjährlich. Die eingestellten Vorhaben werden ständig  
weitergepflegt. Die mittlerweile 5. Vorhabenliste zeigt, dass die Anzahl der Vorhaben stetig 
gewachsen ist, von zu Beginn 20 Vorhaben auf bis heute 44.  
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis, dass eine weitere Konkretisierung des Kapitels 
zur Vorhabenliste in den Leitlinien erfolgen sollte, hat der Arbeitskreis einen neuen 
Textbaustein erarbeitet und abgestimmt. Dieser wird im Rahmen der Magistratsvorlage 
vorgelegt.

- 6 - 
 
 
Weiterer Prozess zur Verstetigung der Leitlinien   
Nach der ersten Umsetzungsphase de r Leitlinien wird nun die Verstetigung mit den im 
folgenden beschriebenen Schwerpunkten aktiv angegangen. Der Zeitrahmen für diese 
nächste Phase soll zunächst auf 3 Jahre angelegt werden, um in regelmäßigen Abständen die 
Evaluation zu ermöglichen. Der Grun dsatz der inklusiven Bürgerbeteiligung ist weiterhin 
handlungsleitend für die Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Inklusive 
Bürgerbeteiligung soll alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, 
sozialer und ethnischer Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion oder Einkommen 
einbeziehen.  
 
1. Büro der Bürgerbeauftragten  
Das Büro der Bürgerbeauftragten soll weiterhin die strategischen Themen „aufsuchende 
Beteiligung“ und „Inklusion“ im Beteiligungsalltag sichtbar machen u nd durch Beratung 
sowie Information unterstützen. Insbesondere liegt hierbei der Fokus auf der Unterstützung 
der Fachämter und Eigenbetriebe.  
Die Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Umsetzung konkreter Maßnahmen, die auf den 
strategischen Zielen zur Bürge rbeteiligung basieren, soll in Zusammenarbeit zwischen dem 
neu zu konstituierenden Begleitgremium und dem Büro der Bürgerbeauftragten umgesetzt 
werden. Teil des Aktionsplans sollen konkrete Umsetzungsplanungen sein, die mit 
Wirkungsindikatoren versehen wer den. So kann durch die Überprüfung der Zielerreichung, 
die Wirkung einzelner Maßnahmen direkt ausgewertet werden, Zielsetzungen gegebenenfalls 
angepasst werden und in zukünftige Planungen einfließen.  
 
2. Neukonstituierung eines Begleitgremiums  
Der bisherige Arbeitskreis Bürgerbeteiligung soll als Begleitgremium neu konstituiert werden 
und in den Regelbetrieb übergehen. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises sowie der 
Auftrag und das Vorgehen des Begleitgremiums soll in Zusammenarbeit mit dem zu 
beauftragenden Dienstleister erarbeitet werden. Eine weiterhin trialogische Besetzung ist 
aufgrund der guten Erfahrungen im bisherigen Arbeitskreis anzustreben. Hierbei werden die 
bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises berücksichtigt. Unter anderem soll das 
Begleitgremium zur Umsetzung der Leitlinien an der Erarbeitung des Aktionsplanes 
mitwirken. Neben den Sitzungen des Begleitgremiums sollen zusätzliche öffentliche 
Angebote, auch in kleineren und werkstattähnlichen Formaten geschaffen werden.  
 
3. Zufallsauswahl als Methode 
Die Zufallsauswahl wird für Beteiligungsverfahren in Darmstadt als relevante Methode 
erachtet, Menschen, die sich bisher nicht beteiligt haben zu erreichen und anzusprechen.  
Das Büro der Bürgerbeauftragten wird in Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium und 
Expertinnen und Experten eine Empfehlung erarbeiten, in welchen Fällen der Einsatz der 
Methode Zufallsauswahl sinnvoll ist.  Auch die Einrichtung eines kommunalen 
Beteiligungspools, in dem Bürgerinnen und Bürger, die grundsätzlich Intere sse an 
Bürgerbeteiligung haben, für die Auswahl zur Verfügung stehen, soll geprüft werden. In 
Potsdam findet derzeit ein zweijähriger Modellversuch statt, um 
möglichst viele unterschiedliche Menschen per direktem Anschreiben zu erreichen. Dort 
haben sich 1.000 Menschen in dem Beteiligungspool registriert.  
 
4. Evaluation und Qualitätssicherung im Prozess  
Um die Qualität des Prozesses zur Verstetigung der Leitlinien zu sichern und entsprechende 
Maßnahmen zeitnah einleiten zu können, soll eine beratende und kont rollierende

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prozessbegleitende Evaluation erfolgen. Diese soll sich auf die Unterstützung begleitender 
Lernprozesse für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung konzentrieren. Zur Erarbeitung und 
Entwicklung eines dialogorientierten und kooperativen Prozess -Evaluationskonzeptes soll ein 
wissenschaftliches Institut beauftragt werden. Durch die Diskussion von 
Zwischenergebnissen und Erkenntnissen können in einem solchen lernenden Prozess 
Verbesserungsmaßnahmen direkt eingearbeitet werden und wirken. Die Evaluatio n soll 
kompetentes Handeln bei Politik, Verwaltung und Bürgerschaft unterstützen und einen 
kritischen Reflexionsprozess anregen.  
 
5. Bürgerbeteiligungsbericht 
Weitere Bürgerbeteiligungsberichte sollen jährlich vorgelegt werden. Vom Büro der 
Bürgerbeauftragten ist in Abstimmung mit dem Begleitgremium zu prüfen ob dieser 
verschlankt und barrierefreier dargestellt werden kann. Der Jahresbericht soll einer weiteren 
Etablierung der Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen.  
 
6. Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen  
Um die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen und Auftritten bei Festen und anderen 
Gelegenheiten für die Verwaltung zu erleichtern und ein einheitliches Erscheinungsbild der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, soll mit dem Eigenbetrieb für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.  
Die Rahmenvereinbarung kann nicht in Fördergebieten umgesetzt werden, weil hier die 
Vergaberichtlinien des Fördergeb ers zu beachten sind. Stadtinterne Beauftragungen sind 
nicht förderfähig und können nicht mit Fördermitteln finanziert werden.  
 
Diese Rahmenvereinbarung und die darin enthaltenen Unterstützungsangebote  sollen den 
Auf- und Abbau des jeweiligen Veranstaltungsinventars gewährleisten und auf Basis einer 
Preisliste die jeweiligen Veranstaltungen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abrechnen.  
Hierzu sollen die notwendigen Ausrüstungsgegenstände vom EAD beschafft u nd mit dem 
Logo und den Farben der Stadt versehen werden.  
 
 
Darmstadt, 22.06.2018 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz

Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 16
TOP 29
TOP 259

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0186
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00