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2229/2021

Anlegen einer Busspur auf der Frankfurter Straße

Mitteilung Ausschuss 25.01.2022

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

15972 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.01.2022 
 2229/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
 
Anlegen einer Busspur auf der Frankfurter Straße (Bürgereingabe Az.: 02-1600-39/18) 
Hier: Schwachstellenanalyse (Vorlagen-Nr. 0533/2019) 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat am 21.01.2020 (Vorlage-Nr. 0533/2019) fol-
genden ergänzten Beschluss gefasst: 
 
„Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Aus-
schuss bittet die Verwaltung, durch die KVB eine Schwachstellenanalyse erstellen zu lassen (auch 
unter der Berücksichtigung von Ausweichverkehren der umliegenden Autobahnen), aus der sich nach 
Bewertung der Faktenlage ein beplanbares Handlungspaket zur Umsetzbarkeit einer Busspur als 
Stadtbahnvorlauf auf der Frankfurter Straße zwischen Buchheim und Gremberghoven ergeben 
kann. Die Schwachstellenanalyse soll auch das Verkehrsaufkommen bei Störungen im rechtsrheini-
schen Autobahnnetz berücksichtigen. 
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 soll unabhängig davon zeitnah weiter verfolgt werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Verwaltung und KVB haben eine Störstellenanalyse durchgeführt.  
Als Grundlage für die Beurteilung der Normalsituation des Verkehrszustands wurden die Beförde-
rungszeiten der Buslinien 151 und 152 in der Woche vom 02. bis 13.03.2020 (vor dem Beginn der 
verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie) von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 
20:00 Uhr analysiert. In diesem Zeitraum gab es keine deutlichen Ausweichverkehre von den Auto-
bahnen.  
Störungen im Busverkehr sind Ereignisse, die zum einen zur Verringerung der fahrbaren Geschwin-
digkeit und damit zur Erhöhung der Fahrzeit führen, zum anderen aber auch Gegebenheiten, die spo-
radische Schwankungen der Fahrzeit bewirken. Die Verringerung der Reisegeschwindigkeit stellt sich 
vor allem für den Fahrgast, der möglichst schnell sein Ziel erreichen möchte, als nachteilig dar. Die 
Pünktlichkeit der Linien wird jedoch besonders durch die punktuell unregelmäßig auftretenden Stö-
rungen beeinflusst, da diese Verzögerungen bei der Fahrplangestaltung nicht abgebildet werden kön-
nen und sich deshalb besonders negativ auf den planbaren Betrieb auswirken. 
Die Analyse der Daten bezieht sich auf über 1.000 Fahrten – verteilt auf beide Fahrtrichtungen –  der

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Buslinien 151 und 152 auf dem Abschnitt der Frankfurter Straße zwischen den Haltestellen „Buch-
heim Frankfurter Straße“ und „Neuenhofstraße“ (siehe Abbildung 1). 
Da erkennbar war, dass die Busse in Fahrtrichtung Süd bereits deutliche Verspätungen aufweisen, 
wenn sie an der Haltestelle „Buchheim Frankfurter Straße“ ankommen, wurde auch der nördlich an-
grenzende Abschnitt bis zum Wiener Platz mit untersucht. Es hat sich gezeigt, dass die Linien 151 
und 152 auf diesem Abschnitt, der jeweils nur einstreifige Richtungsfahrbahnen aufweist, aufgrund 
von Park- und Ladevorgängen, Rückstaus an Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwegen und Rück-
staus deutliche Fahrzeitverluste einfahren.  
 
Abbildung 1: Ausschnitt Linienweg Linie 151/152 (Quelle: www.vrs.de) 
Für den Abschnitt zwischen Buchheim und Gremberghoven hat die Analyse ebenfalls unterschiedlich 
zu betrachtende Ursachen ergeben, die regelmäßig zu Fahrzeitverlusten auf den Linien 151 und 152 
führen und dafür sorgen, dass durch die Busse nur selten und auf sehr kurzen Abschnitten eine Ge-
schwindigkeit von 50 km/h erreicht wird.  
Grundsätzlich ist zu sagen, dass punktuell und unregelmäßig häufig Verlustzeiten an Lichtsignalanla-
gen (LSA) und Haltestellen/Busbuchten, aber auch linienhaft aufgrund von erhöhtem Verkehrsauf-
kommen bzw. Rückstaus, entstehen. Während die im Regelfall auftretenden mittleren Verlustzeiten – 
wie z. B. regelmäßig auftretende Signalverlustzeiten an LSA – sinnvoll bei der Fahrplanaufstellung 
berücksichtigt werden, ist dies für unregelmäßige größere Störeinflüsse nur bedingt oder gar nicht der 
Fall, da sonst unverhältnismäßig lange Fahrtzeiten im Fahrplan entstehen würden. 
Die aus der Schwachstellenanalyse hervorgehenden Fahrtzeitverlängerungen an LSA sind auf die 
Verlängerungen bezogen, die über die im Regelfall auftretenden mittleren Verlustzeiten hinausgehen 
und deren Fahrtzeiten durch eine Verstetigung im Betrieb optimiert werden könnten. Hierbei sind ins-
besondere die LSA an den folgenden Knotenpunkten auf der Frankfurter Straße zu nennen: 
- Heidelberger Straße (Stadtbahnlinie 3), 
- Germaniastr./Modemannstr., 
- B 55a Nord, 
- B 55a Süd/Gothaer Platz, 
- Fuldaer Str., 
- Höhenberger Straße/Höhenberger Ring, 
- Olpener Straße, 
- Nohlenweg/Vingster Ring, 
- Buchheimer Weg, 
- Zehnthofstraße, 
- Ostheimer Straße/Rösrather Straße (Bahnübergang der Stadtbahnlinie 9).

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Der Bereich mit den größten Fahrzeitschwankungen bildet das Umfeld der Haltestelle „Ostheim“, wo 
Einflüsse aus LSA und starkem Verkehrsaufkommen aufeinander treffen. Die LSA am Knotenpunkt 
Ostheimer Straße/Rösrather Straße erzeugt – auch in Kombination mit dem Bahnübergang der 
Stadtbahnlinie 9 – teilweise sehr hohe Verlustzeiten und Rückstaus. Zudem sind die Zu- und Ausfahr-
ten an der Haltestelle „Ostheim“ für die Busse nicht frei befahrbar. 
Im Folgenden werden die Analyseergebnisse in Bezug auf Auswirkungen auf die Buslinien 151 und 
152 bei Störungen auf den umliegenden Autobahnen beschrieben. 
Da die Frankfurter Straße (B 8) überwiegend parallel zu den Autobahnen 3 und 59 verläuft (siehe 
Abbildung 2), erzeugen starke Stauerscheinungen sowie Teil- und Vollsperrungen dieser Autobahnen 
Ausweichverkehre und damit längere Rückstaus u. a. auf der Frankfurter Straße. Aber auch Störun-
gen bzw. Stauerscheinungen auf den Autobahnen 559 und 4 (westlich Dreieck Köln-Heumar) können 
noch Einfluss auf das Verkehrsaufkommen entlang der Frankfurter Straße haben.  
 
  
Abbildung 2: Übersicht Frankfurter Straße und umliegende Autobahnen 
(Quelle: KölnGIS) 
Am Beispiel von drei Unfallereignissen der Vergangenheit, die zu Ausweichverkehren von den Auto-
bahnen auf die Frankfurter Straße geführt haben, werden im Folgenden die Dimensionen der Fahr-
zeitverlängerungen für den Bus skizziert: 
- Beispiel 1: Vollsperrung A 3 in Fahrtrichtung Norden zwischen den Anschlussstellen Köln-
Dellbrück und Köln-Mülheim (Nachmittag/Abend Mittwoch 20.02.2019) 
Die Fahrzeitauswertungen zeigen einen weiträumigen Einfluss der Autobahnsperrung bis 
nach Ostheim. Ab der Haltestelle „Alter Deutzer Postweg“ kam es in Fahrtrichtung Norden bis 
zur Haltestelle „Ostheim“ bereits zu einer Fahrzeiterhöhung bei der Hälfte der Fahrten von bis

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zu 10 Minuten. Im weiteren Verlauf kam es zu einer weiteren deutlichen Erhöhung der Fahr-
zeit, so dass die Hälfte der Fahrten am Wiener Platz eine Verspätung von bis zu 38 Minuten 
aufwies, 16 Prozent der Fahrten hatten sogar Verspätungen von mehr als 55 Minuten.  
- Beispiel 2: Vollsperrung A 3 zwischen Autobahnkreuz Köln-Ost und Anschlussstelle Köln-
Dellbrück in Fahrtrichtung Norden (Vormittag/ Mittag Freitag 13.11.2020) 
Auch hier zeigen sich erste Einflüsse der Autobahnsperrung bereits ab der Haltestelle 
„Ostheim“. In Ostheim waren die Busse noch mit geringer Verspätung von unter 1 Minute im 
Median unterwegs. Auf den nächsten 3 Kilometern im Bereich zwischen „Mülheimer Friedhof“ 
und „Buchheim Frankfurter Str.“ baute sich dann ein Fahrzeitzuwachs bei der Hälfte der Fahr-
ten von bis zu 10 Minuten auf. 16 Prozent der Fahrten wiesen bei Abfahrt an der Haltestelle 
„Buchheim Frankfurter Str.“ Verspätungen von 26 Minuten oder mehr auf. 
- Beispiel 3: Vollsperrung A 59 wegen Reparaturarbeiten im Autobahndreieck Heumar in Fahrt-
richtung Norden (Nachmittag/Abend Mittwoch 19.06.2019) 
Der Einfluss der Vollsperrung der A 59 erstreckte sich auf die Bereiche Gremberghoven und 
Ostheim. Ab der Anschlussstelle Gremberghoven wich der Individualverkehr u. a. auf die 
Frankfurter Str. aus. Der Rückstau erstreckte sich dann auch auf die Querstraßen zur Frank-
furter Str., was daran erkennbar ist, dass im Falle der Linie 152 bereits vor der Haltestelle 
„Edmund-Rumpler-Str.“ die Fahrzeiten sprunghaft anstiegen und die Hälfte der Fahrten dann 
hinter der Haltestelle „Ostheim“ bereits eine Verspätung von bis zu 30 Minuten aufwies.  
 
Fazit 
Als Ergebnis der Analyse konnten konkrete Knotenpunkte identifiziert werden, an denen die LSA-
Steuerungen einen planmäßigen Betrieb der Linien in beide Fahrtrichtungen immer wieder stören und 
punktuelle Fahrtzeitverzögerungen entstehen. Darüber hinaus fahren die Busse bei der Wiedereinfä-
delung in den fließenden Verkehr an den Busbuchten unregelmäßige, nicht planbare Zeitverluste ein. 
Weitere Verspätungen entstehen durch linienhafte Beeinträchtigungen in Form von Rückstau des 
motorisieren Individualverkehrs (MIV). Die Analyse hat ergeben, dass sich Störungen auf den umlie-
genden Autobahnen teilweise erheblich auf den Verkehrsfluss und damit auf die Buslinien auf der 
Frankfurter Straße auswirken und es in solchen Fällen nicht selten zu „Fahrtabbrüchen“ der Linien 
kommen muss, um den Betrieb in die Gegenrichtung entsprechend aufrecht zu erhalten. 
 
Konzept zur Busbeschleunigung 
Knotenpunkte/LSA 
Für mögliche Maßnahmen zur Verstetigung des Betriebes der beiden Linien konnten durch die Stör-
stellenanalyse konkrete Knotenpunkte identifiziert werden, an denen immer wieder punktuelle Fahrt-
zeitverzögerungen auftreten (siehe oben).  
Um in diesen Fällen eine Verbesserung herbeizuführen, sind die Steuerungen der LSA mit Busanfor-
derungen auszustatten, sodass diese bei Zufahrt eines Busses auf den Knotenpunkt – unabhängig 
vom Signalprogramm, unter Berücksichtigung der Belange der anderen Verkehrsteilnehmenden – in 
der Signalschaltung bevorrechtigt berücksichtigt werden. Diese Optimierung zur Busbeschleunigung 
ist mit und ohne Busspur möglich. Im Falle einer Busspur würde der Eingriff der LSA-Steuerung in 
den übrigen Verkehr jedoch geringer ausfallen, da keine Räumzeit vor dem Bus berücksichtigt wer-
den muss. 
Abstimmungen haben ergeben, dass an den LSA Olpener Straße und Nohlenweg/Vingster, die be-
reits 2022 erneuert werden, eine Busanforderung integriert werden kann.  
Die Erneuerungen der LSA an der Zehnthofstraße, Merheimer Heideweg, Suhler Weg und am Buch-
heimer Weg sind für 2023 vorgesehen, sodass auch an diesen Knotenpunkten zeitnah eine Busbe-
vorrechtigung im Signalprogramm zur Verstetigung der Fahrzeiten umgesetzt werden kann.

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Der große Knotenpunkt Heidelberger Straße mit der querenden Stadtbahnlinie 3, an dem es unre-
gelmäßig immer wieder zu deutlichen Verzögerungen kommt, steht kurz vor der Erneuerung. Durch 
die angepasste Schaltung, die eine volle Bevorrechtigung der querenden Straßenbahnen beinhaltet, 
wird der Verkehrsablauf – auch im Hinblick auf die Abwicklung des Busverkehrs – optimiert. Eine be-
vorzugte Berücksichtigung der Busse aus der südlichen Fahrtrichtung bei der Ausfahrt aus der Halte-
stelle ist Bestandteil der neuen Steuerung. 
Der Bereich der Haltestelle „Ostheim“, wo es unregelmäßig zu erheblichen Fahrtzeitverlusten bei den 
Buslinien kommt ist, ist aufgrund des unmittelbar nördlich gelegenen großen Knotenpunktes Osthei-
mer Straße/Rösrather Straße, der Stadtbahnquerung (Linie 9) und den Ein- und Ausfahrten zur Hal-
testelle äußerst komplex. Zudem ist an diesem Knotenpunkt eine Bahnübergangs- und Straßensiche-
rungsanlage (BÜSTRA) – eine Kombination zwischen Bahnübergang und LSA – vorhanden, deren 
Steuerung sich grundsätzlich als sehr unflexibel darstellt. Eine mögliche Optimierung des Busbetrie-
bes in diesem Bereich könnte durch die Verlegung der Haltestelle der Linien 151 und 152 in Fahrt-
richtung Süd auf die Westseite der Frankfurter Straße erreicht werden. Jedoch sind die baulichen 
Möglichkeiten sowie die Verschlechterung der Umstiegssituation für Fahrgäste noch vertieft zu unter-
suchen und in der Abwägung mit zu berücksichtigen. 
Für die darüber hinaus identifizierten LSA an den Knotenpunkten Germaniastr./Modemannstr., B 55a 
Nord und Süd/Gothaer Platz, Fuldaer Str., Höhenberger Straße/Höhenberger Ring, an denen die 
Buslinien gelegentlich größere Verluste einfahren und somit den Regelbetrieb stören, wird ab 2024 
eine Integration von Busanforderungen geprüft. Dies gilt auch für alle dazwischen liegenden Knoten-
punkte. Nur bei einer durchgehenden Bevorrechtigung kann eine wirksame Verstetigung der Fahrzei-
ten bzw. eine Reduzierung der Störungen erreicht werden. Denn insbesondere, wenn die Steuerung 
an einzelnen Knotenpunkten verändert wird, können sich die kritischen Punkte auch an andere Kreu-
zungen verlagern. 
 
Ergänzend sind bei Bedarf die Haltebalken vor den LSA in ihrer Lage anzupassen, sodass ein bevor-
rechtigtes Einfahren des Busses in den Knotenpunkt ermöglicht wird. 
 
Busbuchten 
 
Die Haltestellen, die in Form von Busbuchten vorhanden sind, sind auf Verbesserungspotenziale zu 
untersuchen (vgl. dazu die weiteren Ausführungen) und Optimierungen im Rahmen der Möglichkeiten 
umzusetzen. 
Busspuren 
Grundsätzlich ist der betrachtete Bereich der Frankfurter Straße in zwei Abschnitte zu unterteilen, von 
dem der nördliche Abschnitt von der Heidelberger Straße bis etwa zur Olpener Straße zweistreifige 
Richtungsfahrbahnen und der südliche Abschnitt bis zur Neuenhofstraße einstreifige Richtungsfahr-
bahnen – und aufgrund dessen dieser nicht zur Einrichtung von Busspuren in Betracht kommt – auf-
weist (siehe Abbildung 2).  
Bei einem normalen Verkehrszustand auf der Frankfurter Straße hat die Analyse gezeigt, dass die 
linienhaften Fahrtzeitverluste vernachlässigbar sind, sodass die Einrichtung von Busspuren in diesem 
Fall nur geringe Verbesserungen erwarten lässt. Im Falle von Störungen im Streckenverlauf durch 
erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stauerscheinungen im MIV – z. B. infolge von Sperrung auf einer 
der nahe gelegenen Autobahnen – hat die Untersuchung jedoch ergeben, dass es teilweise zu erheb-
lichen Fahrtzeitverlusten bei den Buslinien kommt. Durch die Einrichtung von Busspuren in dem nörd-
lichen Abschnitt könnten die zusätzlichen linienhaften Verspätungen deutlich verringert werden, da 
die Busse dann grundsätzlich freie Fahrt hätten. Der Vorteil für den Bus würde jedoch zu einem nach-
teiligen Effekt für den MIV führen, da sich aufgrund einer geringeren Fahrstreifenzahl die Rückstauer-
scheinungen im Netz noch verstärken.  
Eine vertiefte Abwägung der Vor- und Nachteile einer Einrichtung von Busspuren auf dem nördlichen 
Abschnitt der Frankfurter Straße wird Teil der durch die Verwaltung für Sommer 2022 vorgesehenen 
Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung eines stadtweiten Expressbus-Netzes (vgl. Vorlagen-
Nr. 3735/2020) sein. In diesem Zuge wird der Bedarf sowie der positive Effekt zur weiteren Beschleu-

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nigung der Busse über die Frankfurter Straße ins Verhältnis zu den anderen aus dieser Untersuchung 
als zu optimierend hervorgehende Strecken gesetzt, eine Abwägung getroffen und ein Handlungs-
konzept empfohlen. 
 
Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 
Im Juni 2021 wurde eine Machbarkeitsstudie vergeben, in der schwerpunktmäßig eine Verlängerung 
der Stadtbahnlinie 13 von Klettenberg bis zum Rheinufer und perspektivisch auch mittels Rheinque-
rung bis ins Rechtsrheinische bis zur Frankfurter Straße und nach Mülheim untersucht werden soll. 
Auf Basis der Ergebnisse und der Entscheidung der politischen Gremien soll eine spätere Ausschrei-
bung für die weitere Planung der Gürtelbahnverlängerung durchgeführt werden. 
In der aktuellen ÖPNV-Roadmap (vgl. Mitteilung Nr. 0300/2021) ist die Stadtbahnlinie 13 sowohl 
links- als auch rechtsrheinisch aufgenommen, rechtsrheinisch allerdings ohne Zeitplan als „Weitere 
Maßnahme.“ 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (5)

31.01.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2229/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.01.2022
Erstellt
08.06.2021 18:28