V/0100/2019
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit (Institutionelle Förderung 2019)
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Beschlussvorlage
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V/0100/2019 V/0100/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit (Institutionelle Förderung 2019) Beratungsfolge 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Rahmen der Institutionellen Förderung 2019 werden folgende Zuschüsse bewilligt: Nr. Antragsteller Zuschuss (€) 01/2019 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 2000 02/2019 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine -Welt- Gruppen Münster (ÖZ) 720 2. Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster der vom Beirat für kommunale Ent- wicklungszusammenarbeit empfohlenen Änderung der „Richtlinien der Stadt Münster zur f i- nanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit“ zustimmt, wird im Rahmen der Institutionellen Förderung 2019 zusätzlich folgender Zuschuss bewilligt: Nr. Antragsteller Zuschuss (€) 01/2019 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 6000 Amt für Bürger- und Ratsservice 01.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0100/2019 II Finanzielle Auswirkungen: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklungsz u- sammenarbeit 2019 2720 (unter Vor- behalt: 8720) Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n- dungen Begründung: Zu Ziffer 1: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf „Institutionelle Förderung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit b e- schließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o- wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r- fahren beizubehalten. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 24.01.2019 b e- schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgeli s- tet zu entscheiden. Zu Ziffer 2: Die Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, dem Eine -Welt-Forum Münster e.V. im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ einen weiteren Zuschuss i.H.v. 6000 € unter Vorbehalt zu bewilligen, wurde aus folgenden Gründen ausgesprochen: Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat mit Schreiben vom 6.9.2018 eine Anre- gung an den Rat gestellt mit der Bitte, den Haushaltsansatz für die kommunale Entwicklungszusa m- menarbeit von bisher 15.000 € auf 23.000 € zu erhöhen (Anregung Nr. 2018 -00172). Der Antrag wur- de u.a. damit begründet, dass die zusätzlichen Gelder im Wese ntlichen dem Eine-Welt-Forum Müns- ter e.V. im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ zur Verfügung gestellt werden sollten. Das Eine - Welt-Forum Münster e.V. soll durch den höheren Zuschuss seine Netzwerk -Funktion für die über 50 Mitgliedsorganisationen im besseren Umfang nachkommen können. Der Rat hat die Anregung im Rahmen seiner Etatberatungen aufgegriffen. Der Haushaltsansatz für die kommunale Entwicklung s- zusammenarbeit wurde ab dem Jahr 2019 von bisher 15.000 € auf 23.000 € erhöht. Die „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenar- beit“ sehen aktuell eine Förderhöchstgrenze für die „Institutionelle Förderung“ i.H.v. von 2000 € vor. Um den erhöhten Zuschuss bewilligen zu können sind die Richtlinien entspreche nd durch den Rat anzupassen. Um dem Eine-Welt-Forum Münster e.V. möglichst frühzeitige Planungssicherheit geben zu können schlägt der Beirat vor, dass der Haupt - und Finanzausschusses bereits vor einer Richtl i- nienänderung durch den Rat den Zuschuss unter Vorbehalt beschließt. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0100/2019 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der sog. Institutionellen Förderung auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga- be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 24.01.2019 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Ein Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rah- men ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine-Welt-Gruppen bündeln und ent- wicklungspolitisches Engagement unterstützen. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe- schlüsse finanziell gefördert. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0100/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37