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V/0100/2019

Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit (Institutionelle Förderung 2019)

Vorlagen 25.01.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2019, TOP 2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4321 Zeichen

V/0100/2019 
V/0100/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit 
(Institutionelle Förderung 2019) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Rahmen der Institutionellen Förderung 2019 werden folgende Zuschüsse bewilligt: 
 
Nr. 
 
Antragsteller Zuschuss 
(€) 
01/2019 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 
 
 
2000 
02/2019 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine -Welt-
Gruppen Münster (ÖZ) 
 
 
720 
 
 
2. Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster der vom Beirat für  kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit empfohlenen Änderung der „Richtlinien der Stadt Münster zur f i-
nanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit“ zustimmt, wird im Rahmen 
der Institutionellen Förderung 2019 zusätzlich folgender Zuschuss bewilligt: 
 
Nr. 
 
Antragsteller Zuschuss 
(€) 
01/2019 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 
 
 
6000 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
01.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0100/2019 
II Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklungsz u-
sammenarbeit 
2019 2720 
(unter Vor-
behalt: 
8720) 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf „Institutionelle Förderung“ zu beraten. 
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit b e-
schließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. 
 
Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o-
wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit  hat in seiner Sitzung am 24.01.2019 b e-
schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgeli s-
tet zu entscheiden. 
 
Zu Ziffer 2: 
Die Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, dem Eine -Welt-Forum 
Münster e.V. im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ einen weiteren Zuschuss i.H.v. 6000 € unter 
Vorbehalt zu bewilligen, wurde aus folgenden Gründen ausgesprochen: 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat mit Schreiben vom 6.9.2018 eine  Anre-
gung an den Rat gestellt mit der Bitte, den Haushaltsansatz für die kommunale Entwicklungszusa m-
menarbeit von bisher 15.000 € auf 23.000 € zu erhöhen (Anregung Nr. 2018 -00172). Der Antrag wur-
de u.a. damit begründet, dass die zusätzlichen Gelder im Wese ntlichen dem Eine-Welt-Forum Müns-
ter e.V. im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ zur Verfügung gestellt werden sollten. Das Eine -
Welt-Forum Münster e.V. soll durch den höheren Zuschuss seine Netzwerk -Funktion für die über 50 
Mitgliedsorganisationen im besseren Umfang nachkommen können. Der Rat hat die Anregung im 
Rahmen seiner Etatberatungen aufgegriffen. Der Haushaltsansatz für die kommunale Entwicklung s-
zusammenarbeit wurde ab dem Jahr 2019 von bisher 15.000 € auf 23.000 € erhöht.  
 
Die „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenar-
beit“ sehen aktuell eine Förderhöchstgrenze für die „Institutionelle Förderung“ i.H.v. von 2000 € vor. 
Um den erhöhten Zuschuss bewilligen zu können sind die Richtlinien entspreche nd durch den Rat 
anzupassen. Um dem Eine-Welt-Forum Münster e.V. möglichst frühzeitige Planungssicherheit geben 
zu können schlägt der Beirat vor, dass der Haupt - und Finanzausschusses bereits vor einer Richtl i-
nienänderung durch den Rat den Zuschuss unter Vorbehalt beschließt. 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2215 Zeichen

Anlage A zur V/0100/2019 
Kurzüberblick 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen im Rahmen der sog. Institutionellen Förderung auf Grundlage der Richtlinien der 
Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer 
Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga-
be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 24.01.2019 beschlossen. 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die 
die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Ein 
Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rah-
men ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine-Welt-Gruppen bündeln und ent-
wicklungspolitisches Engagement unterstützen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe-
schlüsse finanziell gefördert. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0100/2019
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37