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Langjährige, auf Honorarbasis in Vollzeit beschäftigte Lehrkräfte in den Integrations- und Deutschfördersprachkursen der Volkshochschule für Einkommensausfälle in der Corona-Krise ebenso entschädigen wie die übrigen Dozierenden
Gem. Antrag nach § 3 (Linke) AN/0774/2020 vom 05.06.2020
Stand: Am 18.06.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln DIE LINKE-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Einzelmandatsträgerin Lisa Gerlach Einzelmandatsträger Walter Wortmann / Freie Wähler An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.06.2020 AN/0774/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.06.2020 Langjährige, auf Honorarbasis in Vollzeit beschäftigte Lehrkräfte in den Integrations- und Deutschfördersprachkursen der Volkshochschule für Einkommensausfälle in der Corona-Krise ebenso entschädigen wie die übrigen Dozierenden Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.06.2020 aufzunehmen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. Mittel aus dem SODEG (Sozialdienstleistereinsatzgesetz) für die VHS Köln als Träger von Integrations- und Deutschfördersprachkursen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) so zu beantragen, dass die möglicherweise bewilligten Mittel an die Lehrkräf- te in Integrations- und Deutschfördersprachkursen rückwirkend für den Zeitraum von der Schließung der VHS am 12.3. bis zum Wiederbeginn der genannten Kurse ausge- zahlt werden können. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der Empfehlung des BMAS und beträgt 75 % des letztjährigen Monatsdurchschnitts. 2. Sollten die beantragten SODEG-Mittel nicht bewilligt werden, dann zahlt die Stadt Köln rückwirkend für den oben genannten Zeitraum eine Entschädigung an die vorge- nannten Dozierenden aus eigenen Mitteln, analog zur allgemeinen Ausfallregelung für VHS-Kurse: 60 bzw. 67 % der zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Ein- künfte. 3. Die Verwaltung soll ermöglichen, dass alle arbeitnehmerähnlichen Lehrkräfte mit Ein- kommensausfällen im Fachbereich „Deutsch als Fremdsprache“, dessen Kurse - 2 - Selbstzahler-Kurse sind, über eine Einzelfallprüfung die Möglichkeit erhalten, in die Ausfallregelung analog zum Kurzarbeitergeld einbezogen werden. 4. Für die übrigen Kurse des offenen Bereichs der VHS wird die Entschädigungsrege- lung zum Schutz bewährter Strukturen in der Corona-Krise – die zunächst bis 4. Mai, mittlerweile aber bis 30.6. gilt – fortgeführt, solange ihr Anlass besteht. Begründung: Die Verwaltung hat in der Corona-Krise denjenigen Lehrkräften der Volkshochschule, die im offenen Kursbereich arbeiten – die von den Teilnehmenden selbst gezahlt werden – bis zu den Osterferien alle Honorare weitergezahlt. Bis 4. Mai hat sie dann 60 % bzw. 67 % der Honorare auf Kurzarbeitsniveau erstattet. Seit dem 4. Mai gibt es keine Entschädigung mehr. In den Integrations- und Deutschkursen für Eingewanderte und Geflüchtete beschäftigt die Stadt rund 80 Dozent*innen, in Vollzeit, langjährig und lediglich auf Honorarbasis. In der Coronakrise trifft es diese Beschäftigten am härtesten, weil ihr Einkommen völlig von der Beschäftigung bei der Volkshochschule abhängt. Weil die Integrations- und berufsbezoge- nen Deutschkurse nicht abgesagt, sondern verschoben seien, sah die Stadt bislang im ge- samten Zeitraum seit Mitte März keinen Grund, Ausfallhonorare zu zahlen. Die fehlenden festen Arbeitsverträge wirken sich in der Coronakrise verhängnisvoll aus. Auf Kurzarbeiter- geld gibt es keinen Anspruch. Mit freundlichen Grüßen Gez. Rafael Struwe SPD- Fraktionsgeschäftsführer Gez. Michael Weisenstein DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer Gez. Ulrich Breite FDP- Fraktionsgeschäftsführer Gez. Lisa Gerlach Einzelmandatsträgerin Gez. Walter Wortmann Einzelmandatsträger
Beratungsverlauf
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