2015/0553
Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro
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Bauwerksplan Stirnweg
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Punkt 9: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro (V-Nr. 2015/0553) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 12: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro (V-Nr. 2015/0553) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktion Die Linke.
2015/0553
9852 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0553
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6116
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der A n-
schlussknotenpunkte
Gesamtkosten 11. 800.000,00 Euro
Vorlage vom: 04.12.2015
Beschlussvorschlag :
1. Dem Neubau der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg sowie des erforderlichen
Um- bzw. Neubaus der benachbarten Straßenknotenpunkte nach den Planungen des
Straßenverkehrs - und Tiefbauam tes wird zugestimmt.
2. Zur Finanzierung der derzeit bekannten Gesamtkosten in Höhe von 11.800.000 Euro st e-
hen entsprechende Mittel auf der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -
6116 – Grundhafte Erneuerung Stirnwegbrücke und Brücke Hilpertstraß e – zur Verfügung.
3. Nach Magistratsbeschluss kann die Maßnahme ausgeschrieben werden.
- 2 -
Anlagen: Entwurfsplanung
Bauwerksplan Hilpertstraße
Bauwerksplan Stirnweg
Bauablaufplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 4. Dezember 2015
Grundlagen
Mit Vorlage 2013/0106 wurde die Notwendigkeit der Erneuerung der beiden Straßenbr ücken
"Stirnweg" und "Hilpertstraße" als Grundsatz sowie auf Grundlage von entsprechenden Vor-
planungen der Brücken und deren Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz die jeweilige
Vorzugsvariante beschlossen.
Nachfolgend wurde nach Beschluss der Vorlagen 2013/0181 (Antworten zu Fragen aus der
Stadtverordnetenversammlung), 2014/0028 (Durchführu ng VOF-Verhandlungsverfahren)
sowie 2014/0248 (Ergebnis des VOF -Verhandlungsverfahrens) die Entwurfsplanung der
Brücken und Straßenverkehrsanlagen durchgeführt.
Grundlage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens war der Beschluss der Vo rlage
2015/0106.
Genehmigungsverfahren
Am 21.05.2015 wurden die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die Brückenerneu e-
rung Hilpertstraße und Stirnweg beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Die einge-
reichten Stellungnahmen wurden seitens des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes bereits erwi-
dert und am 21.12.2015 findet ein Erörterungstermin statt.
Die am 25.09.2015 eingegangene Stellungnahme des Dezernats III 31.1 Regionalplanung im
Regierungspräsidium Darmstadt hat Bedenken hinsichtlich Nichtbeachtung der im Regional-
plan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 aufgeführten ICE-Neubaustrecke an-
gemeldet. Diese Bedenken konnten jedoch durch den Nachweis einer möglichen Parallelfü h-
rung einer zweigleisigen ICE-Strecke neben den beiden Brückenbauwerken ausgeräumt wer-
den. Eine entsprechende ergänzende Stellungnahme der Abteilung Regionalplanung des Regie-
rungspräsidiums Darmstadt liegt jetzt vor.
Parallel zum Planfeststellungsverfahren hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt einen für die
Genehmigung notwendigen Freistellungsantrag von Bahnbetriebszwecken nach §23 AEG für die
Grundstücke des ehemaligen Nathan-Hale-Depots gestellt, auf denen sich die Ausleger des
Industriegleises befanden. Der daraus resultierende positive Freistellungsbescheid ist am
17.11.2015 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt worden.
Das für den Planfeststellungsbescheid notwendige Baurecht für die Überbauung des In -
dustriegleises im Bereich des DB-Geländes (Flur 17, Flurstück 59/15) durch den westlichen
Böschungsfuß der neuen Hilpertstraßenbrücke wird durch die bereits abgestimmte Kreuzung s-
vereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt geschaffen.
Der Planfeststellungsbescheid wird bis Ende Januar 2016 erwartet, da keine weiteren wesentl i-
chen Stellungnahmen vorliegen. Im Anschluss an das Genehmigungsverfahren wird eine Bau-
durchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt abgeschlossen.
- 4 -
Kostenberechnung
Seit der Magistratsvorlage 2015/0106 vom 17.06.2015 gab es keine wesentlichen Änd erungen
der Planungen, sodass die Kostenberechnung 2014/2015 auch weiterhin Bestand hat:
Bauwerk Hilpertstraße 3.217.060 €
Knotenpunkte Hilpertstraße 1.030.682 €
Bauwerk Stirnweg 2.188.022 €
Knotenpunkte Stirnweg 762.849 €
7.198.613 €
Zuschlag ca. 5 % für Unvorhergesehenes, Sonstiges 359.931 €
7.558.544 €
gerundet 7.600.000 €
Projektkostenermittlung
Bauwerke und Knotenpunkte, gerundet 7.600.000 €
Baunebenkosten 15 % 1.140.000 €
Projektsteuerung, Öff-Arbeit, Beteiligungsprozesse 5 % 380.000 €
Aufschlag für Kostenentwicklung 10 % 760.000 €
Summe Herstellungskosten, netto 9.880.000 €
zzgl. Mehrwertsteuer 19,0 % 1.877.200 €
11.757.200 €
gerundet 11.800.000 €
Die jährliche Kostenaufteilung wird wie folgt erwartet:
2015: bereits verausgabt / beauftragt 600.000 €
2016: Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung 500.000 €
Kampfmittelsondierungen 100,000 €
Begleitung Vergabeverfahren 50.000 €
Umbau Oberleitungsanlagen 200.000 €
Baukosten Hilpertstraße 650.000 €
Mittelbedarf für 2016, gerundet 1.500.000 €
2017: Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung 200.000 €
Baukosten Hilpertstraße 4.500.000 €
Baukosten Stirnweg 300.000 €
Mittelbedarf für 2017, gerundet 5.000.000 €
2018: Baukosten Stirnweg 3.300.000 €
Umbau Oberleitungsanlagen 100.000 €
Sonstiges 600.000 €
Mittelbedarf für 2018, gerundet 4.000.000 €
2019: Restzahlungen 700.000 €
Der jährliche Mittelbedarf entspricht den im Haushalt eingestellten Summen:
2016 1.500.000 €
2017 5.000.000 €
2018 4.000.000 €
2019 700.000 €
- 5 -
Beteiligung der DB Netz AG
Das „Verlangen Bahn“ besteht in der Forderung des Schienenbaulastträgers nach einer Ver-
größerung der lichten Höhe und nach einer Verbreiterung der lichten Abstandsmaße zw ischen
den äußeren Gleisachsen zu den Widerlagern auf ein regelkonformes Maß, sowie der Anpa s-
sung der Oberleitungsanlagen im Kreuzungsbereich.
Das „Verlangen Straße“ besteht in der Forderung des Straßenbaulastträgers (Stadt Darmstadt)
nach Erhöhung der Tragfähigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks und der erforderlichen
Querschnittverbreiterung durch einen Ersatzneubau.
SÜ Hilpertstraße
Gesamtkosten ca. 5.800.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungs-
kosten. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG
- auf die DB Netz AG 45,40 %, voraussichtlich 2.600.000 EUR,
- auf den Straßenbaulastträger 54,60 %, voraussichtlich 3.200.000 EUR.
SÜ Stirnweg
Gesamtkosten ca. 4.100.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungs-
kosten. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfal-
len nach § 12 Nr. 2 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz)
- auf die DB Netz AG 42,46 %, voraussichtlich 1.700.000 EUR,
- auf den Straßenbaulastträger 57,54 %, voraussichtlich 2.400.000 EUR.
Vorteilsausgleich
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz sieht Vorteilsausgleichzahlungen vor, die der Bauherr (Stadt
Darmstadt) innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Baumaßnahme an die DB Netz
AG entrichten muss. Die Höhe der Ablösesummen wird in den Kreuzungsvereinbarungen auf
Basis der Kostenberechnungen und nach Abrechnung der Baumaßnahmen genau ermittelt. Die
zu erwartenden Ablösezahlungen für die beiden Brückenbauwerke belaufen sich voraussichtlich
auf:
SÜ Hilpertstraße 1.800.000 EUR
SÜ Stirnweg 1.200.000 EUR
Die Ablösezahlungen stellen kapitalisierte Ausgleichszahlungen für von der DB übernommenen
Folgekosten dar und sind daher im Jahr nach der jeweiligen Brückenfertigstellung im Erge b-
nishaushalt einmalig bereitzustellen. Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarungen wird hie r-
zu berichtet und die notwendigen Etatisierungen zur Entscheidung bei den Haushaltsbera-
tungen vorgelegt.
- 6 -
Verkehrsinfrastrukturförderung
Am 16.04.2015 hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die Brückenerneuerungen Stirnweg
und Hilpertstraße in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau und Öffentlicher Perso-
nennahverkehr bei Hessen Mobil angemeldet. Es wird mit einem Förderbetrag in Höhe von ca.
3.000.000 EUR gerechnet.
Bauablauf
Baubeginn der Brücke Hilpertstraße soll planmäßig Anfang November 2016 sein. Die Oberle i-
tungsarbeiten in diesem Bereich müssen bis dahin abgeschlossen sein (planmäßig: Oktober
2016). Aufgrund der von der Bahn gewährten Sperrpausen wäre ein späterer Baubeginn mit
deutlichen Verzögerungen sämtlicher Bahnbrücken verbunden.
Die Inbetriebnahme der neuen Brücke Hilpertstraße ist für November 2017 vorgesehen. Im
Januar 2018 werden dann beide alten Brückenbauwerke rückgebaut und mit dem Bau der
Brücke Stirnweg begonnen. Die Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme soll im Deze m-
ber 2018 erfolgen und im Anschluss unmittelbar mit dem Bau der Rheinstraßenbrücke begon-
nen werden.
Darmstadt, 04.12.2015
III-66/2 S-Em-Wg
Nst. 2714
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberger
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 2
26 Zeichen
Bauwerksplan Hilpertstraße
anlage 5
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0553
Magistratsbeschluss -Nr.
652
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6116
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der
Anschlussknotenpun kte
Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro
Vorlage vom: 04.12.2015
Beschlussvorschlag :
1. Dem Neubau der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg sowie des erforderlichen
Um- bzw. Neubaus der benachbarten Straßenknotenpunkte nach den Planungen des
Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zugestimmt.
2. Zur Finanzierung der derzeit bekannten Gesamtkosten in Höhe von 11.800.000 Euro
stehen entsprechende Mittel auf der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer
08066-6116 – Grundhafte Erneuerung Stirnwegbrücke un d Brücke Hilpertstraße – zur
Verfügung.
3. Nach Magistratsbeschluss kann die Maßnahme ausgeschrieben werden.
- 3 -
Anlagen: Entwurfsplanung
Bauwerksplan Hilpertstraße
Bauwerksplan Stirnweg
Bauablaufplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04. Dezember 2015
Grundlagen
Mit Vorlage 2013/0106 wurde die Notwendigkeit der Erneu erung der beiden Straßenbr ücken
"Stirnweg" und "Hilpertstraße" als Grundsatz sowie auf Grundlage von entsprechenden
Vorplanungen der Brücken und deren Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz die
jeweilige Vorzugsvariante beschlossen.
Nachfolgend wurde na ch Beschluss der Vorlagen 2013/0181 (Antworten zu Fragen aus der
Stadtverordnetenversammlung), 2014/0028 (Durchführung VOF -Verhandlungsverfahren)
sowie 2014/0248 (Ergebnis des VOF -Verhandlungsverfahrens) die Entwurfsplanung der
Brücken und Straßenverkehrs anlagen durchgeführt.
Grundlage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens war der Beschluss der Vo rlage
2015/0106.
Genehmigungsverfahren
Am 21.05.2015 wurden die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die
Brückenerneuerung Hilpertstraße und Stirnweg beim Regierungspräsidium Darmstadt
eingereicht. Die eingereichten Stellungnahmen wurden seitens des Straßenverkehrs- und
Tiefbauamtes bereits erwidert und am 21.12.2015 findet ein Erörterungstermin statt.
Die am 25.09.2015 eingegangene Stellungnahme des Dezernats III 31.1 Regionalplanung im
Regierungspräsidium Darmstadt hat Bedenken hinsichtlich Nichtbeachtung der im
Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 aufgeführten ICE -
Neubaustrecke angemeldet. Diese Bedenken konnten jedoch durch den Nachweis einer
möglichen Parallelführung einer zweigleisigen ICE-Strecke neben den beiden
Brückenbauwerken ausgeräumt werden. Eine entsprechende ergänzende Stellungnahme der
Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt liegt jetzt vor.
Parallel zum Planfeststellungsverfahren hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt einen für die
Genehmigung notwendigen Freistellungsantrag von Bahnbetriebszwecken nach §23 AEG für die
Grundstücke des ehemaligen Nathan-Hale-Depots gestellt, auf denen sich die Ausleger des
Industriegleises befanden. Der daraus resultierende positive Freistellungsbescheid ist am
17.11.2015 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt worden.
Das für den Planfeststellungsbescheid notwendige Baurecht für die Überbauung des In-
dustriegleises im Bereich des DB-Geländes (Flur 17, Flurstück 59/15) durch den westlichen
Böschungsfuß der neuen Hilpertstraßenbrücke wird durch die bereits abgestimmte
Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt gescha ffen.
Der Planfeststellungsbescheid wird bis Ende Januar 2016 erwartet, da keine weiteren
wesentlichen Stellungnahmen vorliegen. Im Anschluss an das Genehmigungsverfahren wird
eine Baudurchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt
abgeschlossen.
- 5 -
Kostenberechnung
Seit der Magistratsvorlage 2015/0106 vom 17.06.2015 gab es keine wesentlichen Änderungen
der Planungen, sodass die Kostenberechnung 2014/2015 auch weiterhin Bestand hat:
Bauwerk Hilpertstraße 3.217.060 €
Knotenpunkte Hilpertstraße 1.030.682 €
Bauwerk Stirnweg 2.188.022 €
Knotenpunkte Stirnweg 762.849 €
7.198.613 €
Zuschlag ca. 5 % für Unvorhergesehenes, Sonstiges 359.931 €
7.558.544 €
gerundet 7.600.000 €
Projektkostenermittlung
Bauwerke und Knotenpunkte, gerundet 7.600.000 €
Baunebenkosten 15 % 1.140.000 €
Projektsteuerung, Öff-Arbeit, Beteiligungsprozesse 5 % 380.000 €
Aufschlag für Kostenentwicklung 10 % 760.000 €
Summe Herstellungskosten, netto 9.880.000 €
zzgl. Mehrwertsteuer 19,0 % 1.877.200 €
11.757.200 €
gerundet 11.800.000 €
Die jährliche Kostenaufteilung wird wie folgt erwartet:
2015: bereits verausgabt / beauftragt 600.000 €
2016: Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung 500.000 €
Kampfmittelsondierungen 100,000 €
Begleitung Vergabeverfahren 50.000 €
Umbau Oberleitungsanlagen 200.000 €
Baukosten Hilpertstraße 650.000 €
Mittelbedarf für 2016, gerundet 1.500.000 €
2017: Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung 200.000 €
Baukosten Hilpertstraße 4.500.000 €
Baukosten Stirnweg 300.000 €
Mittelbedarf für 2017, gerundet 5.000.000 €
2018: Baukosten Stirnweg 3.300.000 €
Umbau Oberleitungsanlagen 100.000 €
Sonstiges 600.000 €
Mittelbedarf für 2018, gerundet 4.000.000 €
2019: Restzahlungen 700.000 €
Der jährliche Mittelbedarf entspricht den im Haushalt eingestellten Summen:
2016 1.500.000 €
2017 5.000.000 €
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2018 4.000.000 €
2019 700.000 €
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Beteiligung der DB Netz AG
Das „Verlangen Bahn“ besteht in der Forderung des Schienenbaulastträgers nach einer
Vergrößerung der lichten Höhe und nach einer Verbreiterung der lichten Abstandsmaße
zwischen den äußeren Gleisachsen zu den Widerlagern auf ein regelkonformes Maß, sowie der
Anpassung der Oberleitungsanlagen im Kreuzungsbereich.
Das „Verlangen Straße“ besteht in der Forderung des Straßenbaulastträgers (Stadt Darmsta dt)
nach Erhöhung der Tragfähigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks und der erforderlichen
Querschnittverbreiterung durch einen Ersatzneubau.
SÜ Hilpertstraße
Gesamtkosten ca. 5.800.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und
Verwaltungskosten. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG
- auf die DB Netz AG 45,40 %, voraussichtlich 2.600.000 EUR,
- auf den Straßenbaulastträger 54,60 %, voraussichtlich 3.200.000 EUR.
SÜ Stirnweg
Gesamtkosten ca. 4.100.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und
Verwaltungskosten. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt. Von den kreuzungsbedingten
Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz)
- auf die DB Netz AG 42,46 %, voraussichtlich 1.700.000 EUR,
- auf den Straßenbaulastträger 57,54 %, voraussichtlich 2.400.000 EUR.
Vorteilsausgleich
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz sieht Vorteilsausgleichzahlungen vor, die der Bauherr (Stadt
Darmstadt) innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Baumaßnahme an die DB Netz
AG entrichten muss. Die Höhe der Ablösesummen wird in den Kreuzungsvereinbarungen auf
Basis der Kostenberechnungen und nach Abrechnung der Baumaßnahmen genau ermittelt. Die
zu erwartenden Ablösezahlungen für die beiden Brückenbauwerke belaufen sich voraussichtlich
auf:
SÜ Hilpertstraße 1.800.000 EUR
SÜ Stirnweg 1.200.000 EUR
Die Ablösezahlungen stellen kapitalisierte Ausgleichszahlungen für von der DB übernommenen
Folgekosten dar und sind daher im Jahr nach der jeweiligen Brückenfertigstellung im
Ergebnishaushalt einmalig bereitzustellen. Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarungen wird
hierzu berichtet und die notwendigen Etatisierungen zur Entscheidung bei den Haushaltsbera-
tungen vorgelegt.
Verkehrsinfrastrukturförderung
Am 16.04.2015 hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die Brückenerneuerungen Stirnweg
und Hilpertstraße in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau und Öffentlicher
Personennahverkehr bei Hessen Mobil angemeldet. Es wird mit einem Förderbetrag in Höhe
von ca. 3.000.000 EUR gerechnet.
Bauablauf
Baubeginn der Brücke Hilpertstraße soll planmäßig Anfang November 2016 sein. Die
Oberleitungsarbeiten in diesem Bereich müssen bis dahin abgeschlossen sein (planmäßig:
Oktober 2016). Aufgrund der von der Bahn gewährten Sperrpausen wäre ein späterer
Baubeginn mit deutlichen Verzögerungen sämtlicher Bahnbrücken verbunden.
Die Inbetriebnahme der neuen Brücke Hilpertstraße ist für November 2017 vorgesehen. Im
Januar 2018 werden dann beide alten Brückenbauwerke rückgebaut und mit dem Bau der
Brücke Stirnweg begonnen. Die Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme soll im
Dezember 2018 erfolgen und im Anschluss unmittelbar mit dem Bau der Rheinstraßenbrücke
begonnen werden.
Darmstadt, 04.12.2015
III-66/2 S-Em-Wg
Nst. 2714
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberger
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 8
245 Zeichen
Punkt 12: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro (V-Nr. 2015/0553) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktionen UWIGA und Die Linke.
anlage 1
727 Zeichen
E Fi $ 1 Ei B] $ 8 g & Ri Sf 24720c + + Ur 4 Il + In Unterlage 5.1. Blatt_1 34738h + Tg + rn Unten I Blatt 2 W. | Datum [ [Beorbeitet| Geprüft | RN Änderungen x N 3473,.], | Bearbeitung: Datum | Zeichen eo beorbeitet | 10.11.2014] MH Durth Roos rel gem m u Consulting GmbH R Aa ad 1 8 Dam en _ B273400 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Anlage 3 Brückenerneuerung + EN Hipertstraße und Stimweg | "= 1 Pionort. Übersichtsiogepion Pezaa0ı + — Entwurfsplanung — + + n- 1: 2000 + Beramet in Te | 1166/25 Gezeichnet: gez. Comnelio Zuschle gez. D. Boß Datum: + R 4 2423405 Dipl.-Ing. S Zuschke Di ing.) D.BoB u. ur ame bean 5 Fi 3 Fi 5 J Z. Mitzeichnung Fl Pl al Fl Fi Dormstodt. 34736, Bi Wissenschaftsstadt Darmstadt der Magistrat
anlage 4
1455 Zeichen
Bauablauf / Sperrpausenbedarf Stand 29.01.2015 JAHR Monat 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Maßnahme Oberleitungsarbeiten H 4h je Gleis und Ausziehgleis oder 1x8h Totalsperrung aus OLP Oberleitungsarbeiten H 8h je Gleis und Ausziehgleis aus OLP Baugruben H keine Rückbau Flügel N-Seite H 16.12.-18.12. 10h je Gleis Herstellung Verbau H 16.12.-18.12. 30h je Gleis Herstellung Gründung + WL H keine Vorbereitung+Einbau Fertigteile für Überbau H 17.06.-19.06. 54 h Totalsperrung Herstellung Überbau+Rahmenecken H keine Hinterfüllung H keine Komplettierung H 4x4h Totalsperrung Rückbau Kappen- schalung, Montage Berührungsschutz Baugruben ST keine Anpassung Verbau H keine Rückbau Brücken H + ST 54h Totalsperrung Herstellung Endzustand Oberleitung ST 8h je Gleis aus OLP Herstellung Verbau ST 3x8h je Außengleis Herstellung Flügel S-Seite, Fertigstellung H keine Herstellung Gründung + WL ST keine Vorbereitung+Einbau Fertigteile für Überbau ST 54 h Totalsperrung Herstellung Überbau+Rahmenecken ST keine Hinterfüllung ST keine Komplettierung ST 4x4h Totalsperrung Rückbau Kappen- schalung, Montage Berührungsschutz Seite 1 von 1 2016Bau- werk Brückenerneuerung Hilpertstraße und Stirnweg über die Strecke 6301 in Darmstadt IGS Ingenieure GmbH & Co. KG 2018 2019 Sperrpausen Bemerkungen2017
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Hilpertstraße 1
- Stirnweg 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0553
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00