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2015/0553

Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro

Magistratsvorlage 04.12.2015

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Bauwerksplan
Stirnweg

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Punkt 9: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der 
Anschlussknotenpunkte  
Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro 
 (V-Nr. 2015/0553) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 12: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der 
Anschlussknotenpunkte  
Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro 
 (V-Nr. 2015/0553) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Fraktion Die Linke.

2015/0553

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0553 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6116 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der A n-
schlussknotenpunkte  
Gesamtkosten 11. 800.000,00 Euro  
 
Vorlage vom: 04.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Neubau der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg sowie des erforderlichen 
Um- bzw. Neubaus der benachbarten Straßenknotenpunkte nach den Planungen des 
Straßenverkehrs - und Tiefbauam tes wird zugestimmt.  
2. Zur Finanzierung  der derzeit bekannten Gesamtkosten  in Höhe von 11.800.000 Euro st e-
hen entsprechende  Mittel auf der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -
6116 – Grundhafte Erneuerung Stirnwegbrücke und Brücke Hilpertstraß e – zur Verfügung.  
3. Nach Magistratsbeschluss kann die Maßnahme ausgeschrieben werden.

- 2 - 
Anlagen: Entwurfsplanung  
Bauwerksplan Hilpertstraße  
Bauwerksplan Stirnweg  
Bauablaufplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 4. Dezember 2015  
 
 
Grundlagen 
 
Mit Vorlage 2013/0106 wurde die Notwendigkeit der Erneuerung der beiden Straßenbr ücken 
"Stirnweg" und "Hilpertstraße" als Grundsatz sowie auf Grundlage von entsprechenden Vor-
planungen der Brücken und deren Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz die jeweilige 
Vorzugsvariante beschlossen.  
 
Nachfolgend wurde nach Beschluss der Vorlagen 2013/0181 (Antworten zu Fragen aus der 
Stadtverordnetenversammlung), 2014/0028 (Durchführu ng VOF-Verhandlungsverfahren) 
sowie 2014/0248 (Ergebnis des VOF -Verhandlungsverfahrens) die Entwurfsplanung der  
Brücken und Straßenverkehrsanlagen durchgeführt.  
 
Grundlage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens war der Beschluss der Vo rlage 
2015/0106. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Am 21.05.2015 wurden die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die Brückenerneu e-
rung Hilpertstraße und Stirnweg beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Die einge-
reichten Stellungnahmen wurden seitens des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes bereits erwi-
dert und am 21.12.2015 findet ein Erörterungstermin statt. 
 
Die am 25.09.2015 eingegangene Stellungnahme des Dezernats III 31.1 Regionalplanung im 
Regierungspräsidium Darmstadt hat Bedenken hinsichtlich Nichtbeachtung der im Regional-
plan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 aufgeführten ICE-Neubaustrecke an-
gemeldet. Diese Bedenken konnten jedoch durch den Nachweis einer möglichen Parallelfü h-
rung einer zweigleisigen ICE-Strecke neben den beiden Brückenbauwerken ausgeräumt wer-
den. Eine entsprechende ergänzende Stellungnahme der Abteilung Regionalplanung des Regie-
rungspräsidiums Darmstadt liegt jetzt vor. 
 
Parallel zum Planfeststellungsverfahren hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt einen für die 
Genehmigung notwendigen Freistellungsantrag von Bahnbetriebszwecken nach §23 AEG für die 
Grundstücke des ehemaligen Nathan-Hale-Depots gestellt, auf denen sich die Ausleger des 
Industriegleises befanden. Der daraus resultierende positive Freistellungsbescheid ist am 
17.11.2015 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt worden. 
 
Das für den Planfeststellungsbescheid notwendige Baurecht für die Überbauung des In -
dustriegleises im Bereich des DB-Geländes (Flur 17, Flurstück 59/15) durch den westlichen 
Böschungsfuß der neuen Hilpertstraßenbrücke wird durch die bereits abgestimmte Kreuzung s-
vereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt geschaffen. 
 
Der Planfeststellungsbescheid wird bis Ende Januar 2016 erwartet, da keine weiteren wesentl i-
chen Stellungnahmen vorliegen. Im Anschluss an das Genehmigungsverfahren wird eine Bau-
durchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt abgeschlossen.

- 4 - 
Kostenberechnung 
 
Seit der Magistratsvorlage 2015/0106 vom 17.06.2015 gab es keine wesentlichen Änd erungen 
der Planungen, sodass die Kostenberechnung 2014/2015 auch weiterhin Bestand hat: 
 
Bauwerk Hilpertstraße       3.217.060 € 
Knotenpunkte Hilpertstraße       1.030.682 € 
Bauwerk Stirnweg        2.188.022 € 
Knotenpunkte Stirnweg          762.849 € 
          7.198.613 € 
Zuschlag ca. 5 % für Unvorhergesehenes, Sonstiges       359.931 € 
          7.558.544 € 
gerundet         7.600.000 € 
 
Projektkostenermittlung 
Bauwerke und Knotenpunkte, gerundet       7.600.000 € 
Baunebenkosten 15 %         1.140.000 € 
Projektsteuerung, Öff-Arbeit, Beteiligungsprozesse 5 %        380.000 € 
Aufschlag für Kostenentwicklung 10 %          760.000 € 
Summe Herstellungskosten, netto        9.880.000 € 
zzgl. Mehrwertsteuer 19,0 %         1.877.200 € 
          11.757.200 € 
gerundet         11.800.000 € 
 
Die jährliche  Kostenaufteilung wird wie folgt erwartet: 
2015:  bereits verausgabt / beauftragt       600.000 € 
 
2016:  Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung    500.000 € 
  Kampfmittelsondierungen        100,000 € 
  Begleitung Vergabeverfahren          50.000 € 
Umbau Oberleitungsanlagen        200.000 € 
  Baukosten Hilpertstraße        650.000 € 
  Mittelbedarf für 2016, gerundet    1.500.000 € 
 
2017:  Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung    200.000 € 
Baukosten Hilpertstraße     4.500.000 € 
Baukosten Stirnweg         300.000 € 
Mittelbedarf für 2017, gerundet    5.000.000 € 
 
2018:  Baukosten Stirnweg      3.300.000 € 
  Umbau Oberleitungsanlagen        100.000 € 
  Sonstiges          600.000 € 
  Mittelbedarf für 2018, gerundet    4.000.000 € 
 
2019:  Restzahlungen          700.000 € 
 
Der jährliche Mittelbedarf entspricht den im Haushalt eingestellten Summen: 
2016  1.500.000 € 
2017  5.000.000 € 
2018  4.000.000 € 
2019     700.000 €

- 5 - 
 
Beteiligung der DB Netz AG 
 
Das „Verlangen Bahn“ besteht in der Forderung des Schienenbaulastträgers nach einer Ver-
größerung der lichten Höhe und nach einer Verbreiterung der lichten Abstandsmaße zw ischen 
den äußeren Gleisachsen zu den Widerlagern auf ein regelkonformes Maß, sowie der Anpa s-
sung der Oberleitungsanlagen im Kreuzungsbereich.  
 
Das „Verlangen Straße“ besteht in der Forderung des Straßenbaulastträgers (Stadt Darmstadt) 
nach Erhöhung der Tragfähigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks und der erforderlichen 
Querschnittverbreiterung durch einen Ersatzneubau. 
 
SÜ Hilpertstraße 
Gesamtkosten ca. 5.800.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungs-
kosten. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG  
- auf die DB Netz AG 45,40 %, voraussichtlich 2.600.000 EUR,  
- auf den Straßenbaulastträger 54,60 %, voraussichtlich 3.200.000 EUR.  
 
SÜ Stirnweg 
Gesamtkosten ca. 4.100.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungs-
kosten. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfal-
len nach § 12 Nr. 2 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) 
- auf die DB Netz AG 42,46 %, voraussichtlich 1.700.000 EUR,  
- auf den Straßenbaulastträger 57,54 %, voraussichtlich 2.400.000 EUR. 
 
Vorteilsausgleich 
 
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz sieht Vorteilsausgleichzahlungen vor, die der Bauherr (Stadt 
Darmstadt) innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Baumaßnahme an die DB Netz 
AG entrichten muss. Die Höhe der Ablösesummen wird in den Kreuzungsvereinbarungen auf 
Basis der Kostenberechnungen und nach Abrechnung der Baumaßnahmen genau ermittelt. Die 
zu erwartenden Ablösezahlungen für die beiden Brückenbauwerke belaufen sich voraussichtlich 
auf: 
SÜ Hilpertstraße 1.800.000 EUR 
SÜ Stirnweg  1.200.000 EUR 
 
Die Ablösezahlungen stellen kapitalisierte Ausgleichszahlungen für von der DB übernommenen 
Folgekosten dar und sind daher im Jahr nach der jeweiligen Brückenfertigstellung im Erge b-
nishaushalt einmalig bereitzustellen. Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarungen wird hie r-
zu berichtet und die notwendigen Etatisierungen zur Entscheidung bei den Haushaltsbera-
tungen vorgelegt.

- 6 - 
 
Verkehrsinfrastrukturförderung 
 
Am 16.04.2015 hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die Brückenerneuerungen Stirnweg 
und Hilpertstraße in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau und Öffentlicher Perso-
nennahverkehr bei Hessen Mobil angemeldet. Es wird mit einem Förderbetrag in Höhe von ca. 
3.000.000 EUR gerechnet. 
 
Bauablauf 
 
Baubeginn der Brücke Hilpertstraße soll planmäßig Anfang November 2016 sein. Die Oberle i-
tungsarbeiten in diesem Bereich müssen bis dahin abgeschlossen sein (planmäßig: Oktober 
2016). Aufgrund der von der Bahn gewährten Sperrpausen wäre ein späterer Baubeginn mit 
deutlichen Verzögerungen sämtlicher Bahnbrücken verbunden. 
 
Die Inbetriebnahme der neuen Brücke Hilpertstraße ist für November 2017 vorgesehen. Im 
Januar 2018 werden dann beide alten Brückenbauwerke rückgebaut und mit dem Bau der 
Brücke Stirnweg begonnen. Die Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme soll im Deze m-
ber 2018 erfolgen und im Anschluss unmittelbar mit dem Bau der Rheinstraßenbrücke begon-
nen werden. 
 
 
Darmstadt, 04.12.2015 
III-66/2 S-Em-Wg 
Nst. 2714 
 
 
Die Dezernentin III     Der Dezernent IV 
 
 
 
Cornelia Zuschke     André Schellenberger 
Stadträtin      Stadtkämmerer

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Bauwerksplan
Hilpertstraße

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0553 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
652 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6116 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der 
Anschlussknotenpun kte  
Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro  
 
Vorlage vom: 04.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Neubau der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg sowie des erforderlichen 
Um- bzw. Neubaus der benachbarten Straßenknotenpunkte nach den Planungen des 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zugestimmt.  
2. Zur Finanzierung der derzeit bekannten Gesamtkosten in Höhe von 11.800.000 Euro 
stehen entsprechende Mittel auf der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 
08066-6116 – Grundhafte Erneuerung Stirnwegbrücke un d Brücke Hilpertstraße – zur 
Verfügung. 
3. Nach Magistratsbeschluss kann die Maßnahme ausgeschrieben werden.

- 3 - 
 
Anlagen: Entwurfsplanung  
Bauwerksplan Hilpertstraße  
Bauwerksplan Stirnweg  
Bauablaufplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04. Dezember 2015  
 
 
Grundlagen 
 
Mit Vorlage 2013/0106 wurde die Notwendigkeit der Erneu erung der beiden Straßenbr ücken 
"Stirnweg" und "Hilpertstraße" als Grundsatz sowie auf Grundlage von entsprechenden 
Vorplanungen der Brücken und deren Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz die 
jeweilige Vorzugsvariante beschlossen.  
 
Nachfolgend wurde na ch Beschluss der Vorlagen 2013/0181 (Antworten zu Fragen aus der 
Stadtverordnetenversammlung), 2014/0028 (Durchführung VOF -Verhandlungsverfahren) 
sowie 2014/0248 (Ergebnis des VOF -Verhandlungsverfahrens) die Entwurfsplanung der  
Brücken und Straßenverkehrs anlagen durchgeführt.  
 
Grundlage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens war der Beschluss der Vo rlage 
2015/0106. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Am 21.05.2015 wurden die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die 
Brückenerneuerung Hilpertstraße und Stirnweg beim Regierungspräsidium Darmstadt 
eingereicht. Die eingereichten Stellungnahmen wurden seitens des Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamtes bereits erwidert und am 21.12.2015 findet ein Erörterungstermin statt. 
 
Die am 25.09.2015 eingegangene Stellungnahme des Dezernats III 31.1 Regionalplanung im 
Regierungspräsidium Darmstadt hat Bedenken hinsichtlich Nichtbeachtung der im 
Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 aufgeführten ICE -
Neubaustrecke angemeldet. Diese Bedenken konnten jedoch durch den Nachweis einer 
möglichen Parallelführung einer zweigleisigen ICE-Strecke neben den beiden 
Brückenbauwerken ausgeräumt werden. Eine entsprechende ergänzende Stellungnahme der 
Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt liegt jetzt vor. 
 
Parallel zum Planfeststellungsverfahren hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt einen für die 
Genehmigung notwendigen Freistellungsantrag von Bahnbetriebszwecken nach §23 AEG für die 
Grundstücke des ehemaligen Nathan-Hale-Depots gestellt, auf denen sich die Ausleger des 
Industriegleises befanden. Der daraus resultierende positive Freistellungsbescheid ist am 
17.11.2015 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt worden. 
 
Das für den Planfeststellungsbescheid notwendige Baurecht für die Überbauung des In-
dustriegleises im Bereich des DB-Geländes (Flur 17, Flurstück 59/15) durch den westlichen 
Böschungsfuß der neuen Hilpertstraßenbrücke wird durch die bereits abgestimmte 
Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt gescha ffen. 
 
Der Planfeststellungsbescheid wird bis Ende Januar 2016 erwartet, da keine weiteren 
wesentlichen Stellungnahmen vorliegen. Im Anschluss an das Genehmigungsverfahren wird 
eine Baudurchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Darmstadt 
abgeschlossen.

- 5 - 
Kostenberechnung 
 
Seit der Magistratsvorlage 2015/0106 vom 17.06.2015 gab es keine wesentlichen Änderungen 
der Planungen, sodass die Kostenberechnung 2014/2015 auch weiterhin Bestand hat: 
 
Bauwerk Hilpertstraße       3.217.060 € 
Knotenpunkte Hilpertstraße       1.030.682 € 
Bauwerk Stirnweg        2.188.022 € 
Knotenpunkte Stirnweg          762.849 € 
          7.198.613 € 
Zuschlag ca. 5 % für Unvorhergesehenes, Sonstiges       359.931 € 
          7.558.544 € 
gerundet         7.600.000 € 
 
Projektkostenermittlung 
Bauwerke und Knotenpunkte, gerundet       7.600.000 € 
Baunebenkosten 15 %         1.140.000 € 
Projektsteuerung, Öff-Arbeit, Beteiligungsprozesse 5 %        380.000 € 
Aufschlag für Kostenentwicklung 10 %          760.000 € 
Summe Herstellungskosten, netto        9.880.000 € 
zzgl. Mehrwertsteuer 19,0 %         1.877.200 € 
          11.757.200 € 
gerundet         11.800.000 € 
 
Die jährliche  Kostenaufteilung wird wie folgt erwartet: 
2015:  bereits verausgabt / beauftragt       600.000 € 
 
2016:  Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung    500.000 € 
  Kampfmittelsondierungen        100,000 € 
  Begleitung Vergabeverfahren          50.000 € 
Umbau Oberleitungsanlagen        200.000 € 
  Baukosten Hilpertstraße        650.000 € 
  Mittelbedarf für 2016, gerundet    1.500.000 € 
 
2017:  Planungen, Baugrund, Vermessung, Projektsteuerung    200.000 € 
Baukosten Hilpertstraße     4.500.000 € 
Baukosten Stirnweg         300.000 € 
Mittelbedarf für 2017, gerundet    5.000.000 € 
 
2018:  Baukosten Stirnweg      3.300.000 € 
  Umbau Oberleitungsanlagen        100.000 € 
  Sonstiges          600.000 € 
  Mittelbedarf für 2018, gerundet    4.000.000 € 
 
2019:  Restzahlungen          700.000 € 
 
Der jährliche Mittelbedarf entspricht den im Haushalt eingestellten Summen: 
2016  1.500.000 € 
2017  5.000.000 €

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2018  4.000.000 € 
2019     700.000 €

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Beteiligung der DB Netz AG 
 
Das „Verlangen Bahn“ besteht in der Forderung des Schienenbaulastträgers nach einer 
Vergrößerung der lichten Höhe und nach einer Verbreiterung der lichten Abstandsmaße 
zwischen den äußeren Gleisachsen zu den Widerlagern auf ein regelkonformes Maß, sowie der 
Anpassung der Oberleitungsanlagen im Kreuzungsbereich.  
 
Das „Verlangen Straße“ besteht in der Forderung des Straßenbaulastträgers (Stadt Darmsta dt) 
nach Erhöhung der Tragfähigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks und der erforderlichen 
Querschnittverbreiterung durch einen Ersatzneubau. 
 
SÜ Hilpertstraße 
Gesamtkosten ca. 5.800.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und 
Verwaltungskosten. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG  
- auf die DB Netz AG 45,40 %, voraussichtlich 2.600.000 EUR,  
- auf den Straßenbaulastträger 54,60 %, voraussichtlich 3.200.000 EUR.  
 
SÜ Stirnweg 
Gesamtkosten ca. 4.100.000 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und 
Verwaltungskosten. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt. Von den kreuzungsbedingten 
Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) 
- auf die DB Netz AG 42,46 %, voraussichtlich 1.700.000 EUR,  
- auf den Straßenbaulastträger 57,54 %, voraussichtlich 2.400.000 EUR. 
 
Vorteilsausgleich 
 
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz sieht Vorteilsausgleichzahlungen vor, die der Bauherr (Stadt 
Darmstadt) innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Baumaßnahme an die DB Netz 
AG entrichten muss. Die Höhe der Ablösesummen wird in den Kreuzungsvereinbarungen auf 
Basis der Kostenberechnungen und nach Abrechnung der Baumaßnahmen genau ermittelt. Die 
zu erwartenden Ablösezahlungen für die beiden Brückenbauwerke belaufen sich voraussichtlich 
auf: 
SÜ Hilpertstraße 1.800.000 EUR 
SÜ Stirnweg  1.200.000 EUR 
 
Die Ablösezahlungen stellen kapitalisierte Ausgleichszahlungen für von der DB übernommenen 
Folgekosten dar und sind daher im Jahr nach der jeweiligen Brückenfertigstellung im 
Ergebnishaushalt einmalig bereitzustellen. Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarungen wird 
hierzu berichtet und die notwendigen Etatisierungen zur Entscheidung bei den Haushaltsbera-
tungen vorgelegt.

Verkehrsinfrastrukturförderung 
 
Am 16.04.2015 hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die Brückenerneuerungen Stirnweg 
und Hilpertstraße in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau und Öffentlicher 
Personennahverkehr bei Hessen Mobil angemeldet. Es wird mit einem Förderbetrag in Höhe 
von ca. 3.000.000 EUR gerechnet. 
 
Bauablauf 
 
Baubeginn der Brücke Hilpertstraße soll planmäßig Anfang November 2016 sein. Die 
Oberleitungsarbeiten in diesem Bereich müssen bis dahin abgeschlossen sein (planmäßig: 
Oktober 2016). Aufgrund der von der Bahn gewährten Sperrpausen wäre ein späterer 
Baubeginn mit deutlichen Verzögerungen sämtlicher Bahnbrücken verbunden. 
 
Die Inbetriebnahme der neuen Brücke Hilpertstraße ist für November 2017 vorgesehen. Im 
Januar 2018 werden dann beide alten Brückenbauwerke rückgebaut und mit dem Bau der 
Brücke Stirnweg begonnen. Die Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme soll im 
Dezember 2018 erfolgen und im Anschluss unmittelbar mit dem Bau der Rheinstraßenbrücke 
begonnen werden. 
 
 
Darmstadt, 04.12.2015 
III-66/2 S-Em-Wg 
Nst. 2714 
 
 
Die Dezernentin III     Der Dezernent IV 
 
 
 
Cornelia Zuschke     André Schellenberger 
Stadträtin      Stadtkämmerer

anlage 8

245 Zeichen

Punkt 12: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der 
Anschlussknotenpunkte  
Gesamtkosten 11.800.000,00 Euro 
 (V-Nr. 2015/0553) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen UWIGA und Die Linke.

anlage 1

727 Zeichen

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In Unterlage 5.1. Blatt_1
34738h
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Consulting GmbH R
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B273400
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Anlage 3
Brückenerneuerung
+ EN Hipertstraße und Stimweg | "= 1
Pionort. Übersichtsiogepion
Pezaa0ı + — Entwurfsplanung —
+ + n- 1: 2000
+ Beramet in Te | 1166/25
Gezeichnet:
gez. Comnelio Zuschle gez. D. Boß Datum:
+ R 4 2423405 Dipl.-Ing. S Zuschke Di ing.) D.BoB u. ur ame bean
5 Fi 3 Fi 5 J Z. Mitzeichnung
Fl Pl al Fl Fi

Dormstodt.

34736,
Bi Wissenschaftsstadt
Darmstadt

der Magistrat

anlage 4

1455 Zeichen

Bauablauf / Sperrpausenbedarf
Stand 29.01.2015
JAHR
Monat 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
Maßnahme
Oberleitungsarbeiten H
4h je Gleis und 
Ausziehgleis oder                        
1x8h Totalsperrung
aus OLP
Oberleitungsarbeiten H 8h je Gleis und 
Ausziehgleis aus OLP
Baugruben H keine
Rückbau Flügel N-Seite H
16.12.-18.12.               
10h je Gleis
Herstellung Verbau H
16.12.-18.12.               
30h je Gleis
Herstellung Gründung + WL H keine
Vorbereitung+Einbau 
Fertigteile für Überbau H 17.06.-19.06.                 
54 h Totalsperrung
Herstellung 
Überbau+Rahmenecken H keine
Hinterfüllung H keine
Komplettierung H 4x4h Totalsperrung
Rückbau Kappen- 
schalung, Montage 
Berührungsschutz
Baugruben ST keine
Anpassung Verbau H keine
Rückbau Brücken H +
ST 
 54h Totalsperrung
Herstellung Endzustand  
Oberleitung ST 8h je Gleis aus OLP
Herstellung Verbau ST 3x8h je Außengleis
Herstellung Flügel S-Seite,
Fertigstellung H keine
Herstellung Gründung + WL ST keine
Vorbereitung+Einbau 
Fertigteile für Überbau ST 54 h Totalsperrung
Herstellung 
Überbau+Rahmenecken ST keine
Hinterfüllung ST keine
Komplettierung ST 4x4h Totalsperrung
Rückbau Kappen- 
schalung, Montage 
Berührungsschutz
Seite 1 von 1
2016Bau-
werk
Brückenerneuerung Hilpertstraße und Stirnweg
über die Strecke 6301 in Darmstadt
IGS Ingenieure GmbH & Co. KG
2018 2019 Sperrpausen Bemerkungen2017

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 12
TOP 652 beschließend
TOP 9

Orte (2)

  • Hilpertstraße 1
  • Stirnweg 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0553
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00