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SV-2015/0018

Antrag der Fraktion die Linke. vom 10. Juni 2015 betr. Ergänzung der Friedhofssatzung

Antrag 10.06.2015

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SV-2015/0018

2339 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2015/0018 
 
 
Antrag der Fraktion die Linke. vom 10. Juni 2015 betr. Ergänzung der 
Friedhofssatzung 
          
 
 
 
Darmstadt, 10. Juni 2015 
 
Änderung / Ergänzung der Friedhofssatzung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Paragraph 14 der Friedhofssatzung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:  
§ 14 
Ehrengrabstätten der Stadt Darmstadt 
(1) Ehrengräber sind Grabstätten für Verstorbene, die sich für die Stadt Darmstadt und ihre 
Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben. Dazu gehören Wissenschaftler, Politiker, 
Künstler, Schriftsteller oder Sportler, aber auch Menschen, die durch ihr Wirken für 
Demokratie, Frieden und Völkerverständigung  Vorbildliches geleistet haben. 
(2) Die Zu- und Aberkennung von Ehrengräbern erfolgt durch Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung. 
(3) Die Pflege und die Unterhaltung der Ehrengräber obliegt der Stadt Darmstadt . Sie kann 
Angehörigen der Verstorbenen überlassen werden, wenn die Grabstätte als Familiengrab 
genutzt werden soll. 
§ 14a  
Historisch bedeutsame Gräber 
 
(1) Unbeschadet denkmalschutzrechtlicher Regelungen obliegt der Stadt die Zuerkennung der 
Schutzwürdigkeit von Grabstätten aufgrund der Beisetzung bedeutender Persönlichkeiten 
sowie der historisch oder künstlerisch erhaltenswerten Bausubstanz bzw. der Gestaltung der 
Grabmale bzw. der Grabanlagen. 
 
 
 
Antrag 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
Telefax 06151 / 66 90 533 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de

2 
 
(2) Die schutzwürdigen Grabstätten werden in ein Verzeichnis eingetragen. Die Eintragung wird 
den Nutzungsberechtigten bekannt gegeben. 
Begründung: 
Ein Ergebnis der Neubewertung der städtischen Ehrengräber ist auch der Vorschlag der 
Kommission die städtische Friedhofssatzung im Paragraph 14 zu verändern. Für di e Vergabe 
von Ehrengräbern gibt es zur Zeit in Darmstadt keine verbindlichen Regelungen in Satzungen 
oder anderen Verordnungen. Bei den städtischen Ehrengräbern gibt keine Unterscheidung 
zwischen Gräbern, bei den ein verdienstvoller Bürger oder eine verdienstvolle Bürgerin geehrt 
werden soll, und Gräbern mit hohem kulturhistorischem Wert. 
Dies sollte klarer gefasst und transparenter gestaltet werden.  
 
Karl-Heinz Böck 
Martina Hübscher-Paul 
Werner Krone

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Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2015/0018
Typ
Antrag
Datum
10.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00