SV-2015/0018
Antrag der Fraktion die Linke. vom 10. Juni 2015 betr. Ergänzung der Friedhofssatzung
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SV-2015/0018
2339 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2015/0018
Antrag der Fraktion die Linke. vom 10. Juni 2015 betr. Ergänzung der
Friedhofssatzung
Darmstadt, 10. Juni 2015
Änderung / Ergänzung der Friedhofssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Paragraph 14 der Friedhofssatzung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:
§ 14
Ehrengrabstätten der Stadt Darmstadt
(1) Ehrengräber sind Grabstätten für Verstorbene, die sich für die Stadt Darmstadt und ihre
Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben. Dazu gehören Wissenschaftler, Politiker,
Künstler, Schriftsteller oder Sportler, aber auch Menschen, die durch ihr Wirken für
Demokratie, Frieden und Völkerverständigung Vorbildliches geleistet haben.
(2) Die Zu- und Aberkennung von Ehrengräbern erfolgt durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung.
(3) Die Pflege und die Unterhaltung der Ehrengräber obliegt der Stadt Darmstadt . Sie kann
Angehörigen der Verstorbenen überlassen werden, wenn die Grabstätte als Familiengrab
genutzt werden soll.
§ 14a
Historisch bedeutsame Gräber
(1) Unbeschadet denkmalschutzrechtlicher Regelungen obliegt der Stadt die Zuerkennung der
Schutzwürdigkeit von Grabstätten aufgrund der Beisetzung bedeutender Persönlichkeiten
sowie der historisch oder künstlerisch erhaltenswerten Bausubstanz bzw. der Gestaltung der
Grabmale bzw. der Grabanlagen.
Antrag
Landgraf-Philipps-Anlage 32
64283 Darmstadt
Telefon 06151 / 66 90 310
Telefax 06151 / 66 90 533
info@linksfraktion-darmstadt.de
www.linksfraktion-darmstadt.de
2
(2) Die schutzwürdigen Grabstätten werden in ein Verzeichnis eingetragen. Die Eintragung wird
den Nutzungsberechtigten bekannt gegeben.
Begründung:
Ein Ergebnis der Neubewertung der städtischen Ehrengräber ist auch der Vorschlag der
Kommission die städtische Friedhofssatzung im Paragraph 14 zu verändern. Für di e Vergabe
von Ehrengräbern gibt es zur Zeit in Darmstadt keine verbindlichen Regelungen in Satzungen
oder anderen Verordnungen. Bei den städtischen Ehrengräbern gibt keine Unterscheidung
zwischen Gräbern, bei den ein verdienstvoller Bürger oder eine verdienstvolle Bürgerin geehrt
werden soll, und Gräbern mit hohem kulturhistorischem Wert.
Dies sollte klarer gefasst und transparenter gestaltet werden.
Karl-Heinz Böck
Martina Hübscher-Paul
Werner Krone
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2015/0018
- Typ
- Antrag
- Datum
- 10.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00