2012/0215
5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Kooperation mit der TU Darmstadt – Kinderhaus Innenstadt, Magdalenenstraße
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2012/0215
8086 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.06.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0215
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1400 (HH-Jahr 2013)
051-007-1432 (HH-Jahr 2014)
Investitionsnummer: 12051-8647
Kostenträger: 3650-10 (43%); 3650-30 (57%) Sachkonto: 71 28 625 (HH-Jahr 2013)
71 28 650 (HH-Jahr 2014)
Betreff: 5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt
hier: Kooperation mit der TU Darmstadt – Kinderhaus Innenstadt, Magdalenenstraße
Vorlage vom: 21.06.2012
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt der Realisierung des Kinderhauses Innenstadt durch die TU- Darmstadt
auf dem TU eigenen Gelände in der Magdalenenstraße zu.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert den Bau des Kinderhauses Innenstadt mit einem
städtischen Investitionszuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
3. Die betreffenden Haushaltsmittel stehen im Rahmen des 5-M illionen-Euro-Sofortfonds zum
Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt zur Verfügung.
4. Die TU Darmstadt beauftragt die educcare Bildungskindertagesstätten gemeinnützige
GmbH mit der Betriebsführung des Kinderhauses.
5. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt die für den laufenden Betrieb des TU
Kinderhauses bei educcare anfallenden abrechnungsfähigen Personal- und Sachkosten, die
nicht durch anderweitige Einnahmen (Landeszuschüsse, Elternentgelte etc.) gedeckt sind, zu 100 %.
- 2 -
6. Die notwendigen Haushaltsmittel für die anteilige Betriebskostenförderung im Haushaltsjahr
2013 stehen im Rahmen des 5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt zur
Verfügung.
Für die Folgejahre müssen die betreffenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich
400.000 Euro zusätzlich im städtischen Haushalt etatisiert werden.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.06.2012:
Beim Neubau des TU Kinderhauses Innenstadt, Magdalenenstraße, handelt es sich um ein
Kooperationsprojekt und einen weiteren Baustein zur Realisierung des Ausbauziels der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3
Jahren.
Darüber hinaus werden hier auch Kindergartenplätze in zwei geöffneten Kindergartengruppen
geschaffen. Die TU bringt im Rahmen dieses Kooperationsprojekts insbesondere das TU-eigene
Grundstück in der Magdalenenstraße ein. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 2,8 Millionen
Euro, die Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert davon einen Festbetrag von 1,5 M illionen Euro
und den sich daran anschließenden laufenden Betrieb.
Die Kinderbetreuungseinrichtung stellt aus Sicht der TU und der Stadt einen weiteren wichtigen
Standortfaktor dar.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kommt mit dem Kinderhaus vor allem im Innenstadtbereich einen
entscheidenden Schritt bei der Realisierung des Ziels einer 45%igen Versorgung mit Plätzen in der
U3-Betreuung, vor allem aber auch der notwendigen Bereitstellung von Kindergartenplätzen, die
gerade in diesem städtischen Sozialraum von besonderer Bedeutung sind, voran.
Die TU Darmstadt errichtet ein Kinderhaus mit insgesamt 70 Betreuungsplätzen, 20
Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren in zwei U3-Gruppen und 50 Betreuungsplätze in
zwei geöffneten Kindergartengruppen, wovon jeweils 5 Plätze pro Gruppe für Kinder im Alter von 2
bis 3 Jahren vorgesehen werden.
Die hierfür von der TU Darmstadt gewünschte Belegung des TU Kinderhauses Innenstadt mit nicht
Darmstädter Kindern wird, wie auch bereits beim TU Kinderhaus Lichtwiese praktiziert, dem Grunde
nach akzeptiert. Demnach stellt sich die Belegung wie folgt dar:
1. Unter Berücksichtigung, dass das Kinderhaus eine betriebsnahe Einrichtung ist, müssen
Eltern in der Regel wissenschaftliche und/oder administrativ-technische Beschäftigte,
Stipendiaten und/oder Studierende der TU Darmstadt sein. Kinder von Studierenden der
Hochschule Darmstadt (HD_A) können aufgenommen werden.
2. Kinder aus dem Landkreis oder aus anderen Kommunen können (bis zu 30% der Plätze)
aufgenommen werden, wenn die Eltern die Voraussetzungen unter 1. erfüllen.
3. 5% - 10% der Plätze können mit Kindern aus Darmstadt belegt werden, auch wenn die
Eltern keine der unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllen.
Grundsätzlich ist jedoch einvernehmlich festgelegt worden, dass die Priorität, das heißt der Vorrang,
bei der Versorgung Darmstädter Kinder liegt.
Auf dieser Grundlage fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Neubau mit einem städtischen
Investitionszuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die aus Mitteln des 5-Millionen-Euro-
Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt zur Verfügung gestellt werden können.
Die Investition verlangt eine Zweckbindung von mindestens 25 Jahren als
Kinderbetreuungseinrichtung.
Darüber hinaus steht der TU Darmstadt eine Förderung in Höhe von 300.000 Euro aus dem
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 zur Verfügung.
- 4 -
Die TU Darmstadt stellt das Grundstück Magdalenenstraße zur Verfügung und finanziert die
demnach verbleibenden investiven Restkosten.
Als Träger für die neue Einrichtung hat sich die TU Darmstadt nach Ausschreibung für die educcare
Bildungskindertagesstätten gemeinnützige GmbH entschieden, die auch bereits das TU Kinderhaus
auf der Lichtwiese und auch die Internationale Kindertagesstätte LUO-Campus, Ludwigshöhstraße
betreiben.
Auf Grundlage eines Betriebsvertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
educcare Bildungskindertagesstätten gemeinnützige GmbH werden die abrechnungsfähigen
Betriebskosten, die nicht durch anderweitige Einnahmen (Landeszuschüsse, Elternentgelte etc.)
gedeckt sind, zu 100 % der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen.
Grundlage der abrechnungsfähigen Betriebskosten ist die Personal- und Sachkostenausstattung bei
städtischen Kindertagesstätten.
Insofern wird für die reguläre Betreuung, unabhängig ob im U3-Bereich oder im Kindergarten, das
Elternentgelt analog der Festlegung in den städtischen Kindertagesstätten erhoben. Die
Inanspruchnahme von Zusatzangeboten, beispielsweise eine bilinguale Ausrichtung, für die
zusätzliche Personalkosten etc. entstehen können, wird dementsprechend über erhöhte
Elternentgelte bzw. durch Zuschüsse der TU Darmstadt oder vom Studentenwerk Darmstadt
finanziert.
Entsprechend der überschlägigen Kostenschätzung, orientiert an den von der educcare
Bildungskindertagesstätten gemeinnützige GmbH in Darmstadt bereits betriebenen
Kindertagesstätten, ist demnach von einem jährlichen städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe
von rund 400.000 Euro auszugehen.
Der insofern rechnerisch anteilig notwendige städtische Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund
200.000 Euro, der im kommenden Haushaltsjahr 2013, ab Inbetriebnahme der Einrichtung
notwendig ist, steht im Rahmen des 5-Millionen-Euro-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung
in Darmstadt zur Verfügung.
Der ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich zu veranschlagende städtische Betriebskostenzuschuss in
Höhe von 400.000 Euro muss demnach zusätzlich im städtischen Haushalt etatisiert werden. Dies
erfolgt bei Produkt 36 50 10, Sachkonto 71 28 630, Kostenstelle 051-007-1432 (neu einzurichten),
Kostenträger 3650-10 (43%) sowie 3650-30 (57%).
Darmstadt, den 21.06.2012
510-02-284 uh-ge
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Magdalenenstraße
- Ludwigshöhstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0215
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.06.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00