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2012/0215

5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Kooperation mit der TU Darmstadt – Kinderhaus Innenstadt, Magdalenenstraße

Magistratsvorlage 21.06.2012

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2012/0215

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2012/0215

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.06.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0215 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1400 (HH-Jahr 2013) 
                     051-007-1432 (HH-Jahr 2014) 
Investitionsnummer: 12051-8647 
Kostenträger: 3650-10 (43%); 3650-30 (57%) Sachkonto: 71 28 625 (HH-Jahr 2013) 
                  71 28 650 (HH-Jahr 2014) 
 
Betreff: 5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt 
hier: Kooperation mit der TU Darmstadt – Kinderhaus Innenstadt, Magdalenenstraße 
 
Vorlage vom: 21.06.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt der Realisierung des Kinderhauses Innenstadt durch die TU- Darmstadt 
auf dem TU eigenen Gelände in der Magdalenenstraße zu. 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert den Bau des Kinderhauses Innenstadt mit  einem 
städtischen Investitionszuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro. 
3. Die betreffenden Haushaltsmittel stehen im Rahmen des 5-M illionen-Euro-Sofortfonds zum 
 Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt zur Verfügung. 
4. Die TU Darmstadt beauftragt die educcare Bildungskindertagesstätten gemeinnützige 
 GmbH mit der Betriebsführung des Kinderhauses. 
5. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt die für den laufenden Betrieb des TU 
 Kinderhauses bei educcare anfallenden abrechnungsfähigen Personal- und Sachkosten,  die 
nicht durch anderweitige Einnahmen (Landeszuschüsse, Elternentgelte etc.) gedeckt  sind, zu 100 %.

- 2 - 
6. Die notwendigen Haushaltsmittel für die anteilige Betriebskostenförderung im  Haushaltsjahr 
2013 stehen im Rahmen des 5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der  Kinderbetreuung in Darmstadt zur 
Verfügung. 
 Für die Folgejahre müssen die betreffenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 
           400.000 Euro zusätzlich im städtischen Haushalt etatisiert werden. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.06.2012:  
 
Beim Neubau des TU Kinderhauses Innenstadt, Magdalenenstraße, handelt es sich um ein 
Kooperationsprojekt und einen weiteren Baustein zur Realisierung des Ausbauziels der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3 
Jahren. 
 
Darüber hinaus werden hier auch Kindergartenplätze in zwei geöffneten Kindergartengruppen 
geschaffen. Die TU bringt im Rahmen dieses Kooperationsprojekts insbesondere das TU-eigene 
Grundstück in der Magdalenenstraße ein. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 2,8 Millionen 
Euro, die Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert davon einen Festbetrag von 1,5 M illionen Euro 
und den sich daran anschließenden laufenden Betrieb. 
 
Die Kinderbetreuungseinrichtung stellt aus Sicht der TU und der Stadt einen weiteren wichtigen 
Standortfaktor dar. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kommt mit dem Kinderhaus vor allem im Innenstadtbereich einen 
entscheidenden Schritt bei der Realisierung des Ziels einer 45%igen Versorgung mit Plätzen in der 
U3-Betreuung, vor allem aber auch der notwendigen Bereitstellung von Kindergartenplätzen, die 
gerade in diesem städtischen Sozialraum von besonderer Bedeutung sind, voran. 
 
Die TU Darmstadt errichtet ein Kinderhaus mit insgesamt 70 Betreuungsplätzen, 20 
Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren in zwei U3-Gruppen und 50 Betreuungsplätze in 
zwei geöffneten Kindergartengruppen, wovon jeweils 5 Plätze pro Gruppe für Kinder im Alter von 2 
bis 3 Jahren vorgesehen werden. 
 
Die hierfür von der TU Darmstadt gewünschte Belegung des TU Kinderhauses Innenstadt mit nicht 
Darmstädter Kindern wird, wie auch bereits beim TU Kinderhaus Lichtwiese praktiziert, dem Grunde 
nach akzeptiert. Demnach stellt sich die Belegung wie folgt dar: 
 
1. Unter Berücksichtigung, dass das Kinderhaus eine betriebsnahe Einrichtung ist, müssen 
Eltern in der Regel wissenschaftliche und/oder administrativ-technische Beschäftigte, 
Stipendiaten und/oder Studierende der TU Darmstadt sein. Kinder von Studierenden der 
Hochschule Darmstadt (HD_A) können aufgenommen werden. 
2. Kinder aus dem Landkreis oder aus anderen Kommunen können (bis zu 30% der Plätze) 
aufgenommen werden, wenn die Eltern die Voraussetzungen unter 1. erfüllen.  
3. 5% - 10% der Plätze können mit Kindern aus Darmstadt belegt werden, auch wenn die 
Eltern keine der unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllen. 
 
Grundsätzlich ist jedoch einvernehmlich festgelegt worden, dass die Priorität, das heißt der Vorrang, 
bei der Versorgung Darmstädter Kinder liegt. 
 
Auf dieser Grundlage fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Neubau mit einem städtischen 
Investitionszuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die aus Mitteln des 5-Millionen-Euro-
Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt zur Verfügung gestellt werden können. 
Die Investition verlangt eine Zweckbindung von mindestens 25 Jahren als 
Kinderbetreuungseinrichtung. 
 
Darüber hinaus steht der TU Darmstadt eine Förderung in Höhe von 300.000 Euro aus dem 
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 zur Verfügung.

- 4 - 
Die TU Darmstadt stellt das Grundstück Magdalenenstraße zur Verfügung und finanziert die 
demnach verbleibenden investiven Restkosten. 
 
Als Träger für die neue Einrichtung hat sich die TU Darmstadt nach Ausschreibung für die educcare 
Bildungskindertagesstätten gemeinnützige GmbH entschieden, die auch bereits das TU Kinderhaus 
auf der Lichtwiese und auch die Internationale Kindertagesstätte LUO-Campus, Ludwigshöhstraße 
betreiben. 
 
Auf Grundlage eines Betriebsvertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
educcare Bildungskindertagesstätten gemeinnützige GmbH werden die abrechnungsfähigen 
Betriebskosten, die nicht durch anderweitige Einnahmen (Landeszuschüsse, Elternentgelte etc.) 
gedeckt sind, zu 100 % der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen. 
 
Grundlage der abrechnungsfähigen Betriebskosten ist die Personal- und Sachkostenausstattung bei 
städtischen Kindertagesstätten.  
 
Insofern wird für die reguläre Betreuung, unabhängig ob im U3-Bereich oder im Kindergarten, das 
Elternentgelt analog der Festlegung in den städtischen Kindertagesstätten erhoben. Die 
Inanspruchnahme von Zusatzangeboten, beispielsweise eine bilinguale Ausrichtung, für die 
zusätzliche Personalkosten etc. entstehen können, wird dementsprechend über erhöhte 
Elternentgelte bzw. durch Zuschüsse der TU Darmstadt oder vom Studentenwerk Darmstadt 
finanziert. 
 
Entsprechend der überschlägigen Kostenschätzung, orientiert an den von der educcare 
Bildungskindertagesstätten gemeinnützige GmbH in Darmstadt bereits betriebenen 
Kindertagesstätten, ist demnach von einem jährlichen städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe 
von rund 400.000 Euro auszugehen. 
 
Der insofern rechnerisch anteilig notwendige städtische Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 
200.000 Euro, der im kommenden Haushaltsjahr 2013, ab Inbetriebnahme der Einrichtung 
notwendig ist, steht im Rahmen des 5-Millionen-Euro-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung 
in Darmstadt zur Verfügung. 
 
Der ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich zu veranschlagende städtische Betriebskostenzuschuss in 
Höhe von 400.000 Euro muss demnach zusätzlich im städtischen Haushalt etatisiert werden. Dies 
erfolgt bei Produkt 36 50 10, Sachkonto 71 28 630, Kostenstelle 051-007-1432 (neu einzurichten), 
Kostenträger 3650-10 (43%) sowie 3650-30 (57%). 
 
Darmstadt, den 21.06.2012 
510-02-284 uh-ge 
 
Dezernat IV       Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg      Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer      Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 263 beschließend
TOP 43 zur Kenntnis
TOP 20
TOP 9

Orte (2)

  • Magdalenenstraße
  • Ludwigshöhstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0215
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.06.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00