Mandari Insight

2020/0305

Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 16.10.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 5

3.6 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

300.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

1.7 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

27.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 10

27.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 11

27.8 KB · application/pdf

Ansehen

2020/0305

159.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

35.1 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 9

27.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

3887 Zeichen

17
8A
15
98
98A
94A
96
17
379
418
1
85
2
85
3
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
 Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
 Straße
69A
67
69
7
7977757371
1
108A
108B
7A
7
108 5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
180
1
180
6
529
4
531
5
531
6
533
5
536
1
538
3
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
67
2
67
3
75
1
78
78
4
79
1
79
2
80
81
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
109
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1539
1
1542
1
1543
1544
2
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
128
4
140
165
1585
1
1586
1
1588
166
1
166
6
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
175
1
2
13
2
38
36
56
56A
56C
56D
56B
69
17
16
25
19
13A
1
23
21
15
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
34
19
21
37
8
60
23
39
18
104A
100
11
98B
31C
4
104
9
4
6
8
7
92
23
65
9
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler
 Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A
A
A
A
A
A
N
H
6,20
WA g
WA g
1
1538
1541
1
1542
6
1543
3
6
1546
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
17
129
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
2
141
1
141
9
141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
4
12A
10
12
85
87
30
15
10
9
8
66
70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53
22
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
77
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
A
A
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
Erbacher Straße
 Ga
 Ga  Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
TG
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
TG
TG
TG
 TG
TG /St
WA o
WA o
SOHochschule
o
Spielplatz
D
IV
FD oS
IV
D
D
D
D
161
73
WD
III
WDIII
SDII
II
II
II
WDIII ZDIII
FD oS
V
VFD oS
WD
FD
III
I
IIII
I
II
ZD
WD
SD
IV
FD oS
V
IV
IV
IVFD
IV
FD oS
V
FD oS
IVFD oS
VIFD
VIFD
VIFD
FDIX
VIIFD
II
II
VI
FD oS
IIIWDII II
I
I
FD oS
FD oS
IIIII
FD oS
VFD
TG
GHmax=184.0 m ü.NHN GR = 1.400 m2
III
St
156
18
GHmax=183.35 m ü.NHN
GHmax=186.65 m ü.NHN
D
D
D
D
 St
III
 Ga
FD oS
KS= 165,0 m ü.NHN
TG
GSt
FD oS
GHmax=186.0 m ü.NHN
FD oS
o
WA a
 St
 Ga
 Ga Ga
FD oS
FD oS
FD oS
FD
156
GHmax
=184.0 m
ü.NHN
GHmax=185.50 m ü.NHN
KS= 165,0 m
ü.NHN
 FD oS
WA o
FD oS
FD
FD
FD oS
SD
SD
GGa
GR = 350 m2
131
III
II
VFD oS
IV
FD oS
o
GHmax=
189.0 m ü.NHN
GHmax=185,0 m ü.NHN
I
TG
St
St
St
St
St
StSt St
St
4,70
St
St
14
,00
5,70 5,00
4,90
6,50
WA g
 St
GGa
I
o
WA o
St
SD St
St
St
St
St
3,50
3,90
FD oS
WDFD 
7,60
38
,00
27,00
St
139
WA o
WA g
WA a
Einteilung der Teilbereiche
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den______________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
                 ______________________
 Die Dezernentin
Darmstadt, den ___________ Stadtplanungsamt
                  _______________________
Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt                       Darmstadt
Gemarkung Darmstadt       Flur 2
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültig
Entwurf zum Bebauungsplan   O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
50403020100
Maßstab im Original  1 : 500

anlage 2

83791 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.10.2018: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- 
nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan 
- RPS/RegFNP - 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- 
stand“ keine Bedenken. 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- 
nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiete betroffen sind. 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- 
sen. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. 
 
Folgende Auflage und Hinweise bitte ich aufzunehmen. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der 
Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- 
sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- 
wasserflurabstände zu berücksichtigen. 
 
Hierzu sind die Grundwasserverhältnisse (minimal un d maximal zu erwar- 
tende Grundwasserstände, ggf. Auftreten von Schicht enwasser) zu unter- 
suchen um diese angemessen berücksichtigen zu können. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Im Umweltbericht sowie in der Begründung zum Bebauu ngsplan wird dar- 
gestellt, dass die Grundwasserflurabstände im Berei ch von 20 bis 25 m 
liegen. Damit ist eine Gefährdung von Bauwerken dur ch hohe Grundwas- 
serpegel ausgeschlossen. 
 
 
 
 
 
 
Anlage  1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal 
Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und  Bewertung des 
Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- 
schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), 
Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten  Auswirkungen (quali- 
tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- 
rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeinträge ins Grundwasser, 
Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung  der Maßnahmen 
zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. 
 
Bodenschutz 
 
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) 
 
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- 
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und  die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- 
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- 
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- 
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, 
Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für 
das Plangebiet 10 Einträge ergeben. Darunter befinden sich Betriebe, die 
gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG m it einem hohen 
bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet werden: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Pa rk- und Feldland- 
schaft. Im nördlichen Bereich siedelten sich Brauer eien an, deren Kelleran- 
lagen denkmalgeschützt und heute noch vorhanden sin d. Im südlichen 
Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T. im Stil groß- 
bürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des 
Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nac h 1945 die Braue- 
reien aufgegeben. Heute besteht eine durchgehende W ohnbebauung im 
Geltungsbereich. Anstelle der Brauereien wurden Großwohnbauten erstellt, 
die mit einer Tiefgarage versehen sind. Sie wurden im Rahmen eines Be- 
bauungsplans realisiert (O 13 – Mathildenhöhe Ost).  Für den Bau wurde 
die Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine 
Altlastenuntersuchung scheidet insbesondere im nörd lichen Bereich aus, 
da diese Bereiche dicht bebaut bzw. unterbaut sind.  Im Geltungsbereich 
befinden sich nur zwei Grundstücke, die wenig bzw. mit Schuppen bebaut 
sind. Nur in diesen Fällen ließe sich im Falle von Neubauten eine entspre- 
chende Sondierung durchführen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683, Dieburger Straße 75 
Firmenname: unbekannt, , Branche: Teppichreinigung 
Wirtschaftszweig: Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei 
Br-Kl 5 / Wz-Kl 5 
Betriebsanfang 08/1982, Betriebsende 04/1993 
 
ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684, Dieburger Straße 77 
Firmenname: LUDWIG, Branche: Transport von Gütern (ohne Wartung) 
Wirtschaftszweig: Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr 
Br-Kl 2 / Wz-Kl 4 
Betriebsanfang 08/1988, Betriebsende 05/1995 
 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027, Erbacher Straße 72 
Firmenname: Lehmann, Branche: Transport von Gütern (mit Wartung) 
Wirtschaftszweig: Spedition 
Br-Kl 4 / Wz-Kl 4 
Betriebsanfang 03/1960, Betriebsende 05/1971 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029, Fiedlerweg 22 
Firmenname: Wagner, Branche: Brauerei 
Wirtschaftszweig: Herstellung von Bier 
Br-Kl 2 / Wz-Kl 2 
Betriebsanfang 10/1938, Betriebsende 12/1972 
 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.055, Hoetgerweg 10 
Firmenname: M.u.S. Bau GmbH, Branche: Mauerei 
Wirtschaftszweig: Hochbau (ohne Fertigteilbau) 
Br-Kl 1/ Wz-Kl 4 
Betriebsanfang 02/1985, Betriebsende 12/1988 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.121, Spessartring 69 
Firmenname: Kruse, Branche: Altmaterial verschieden er Art (z.B. Altöl), 
Großhandel 
Wirtschaftszweig: Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, 
Br-Kl 5/ Wz-Kl 5 
Betriebsanfang 04/1955, Betriebsende 01/1962 
Dienstleistungsbetrieb – Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes  
(Ehemaliger Gewerbebetrieb in den Erdgeschossräumen  des Wohngebäu- 
des. Es wurden bestehende Räumlichkeiten genutzt, d eren Erschließung 
gesichert ist. Eine Gefährdung ist nicht bekannt.)  
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Dieburger Straße 77 ist ein Wohngebäud e mit 
Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung 
bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für 
PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht 
geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Erbacher Straße 72 ist ein reines Wohn gebäu- 
de mit wenigen Garagen für PKW, das zu Beginn der a ngegebenen Nut- 
zung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situation ist das eng 
bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht geeignet. Es kann 
sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
Z. T. Neubebauung    (Gewerbliche Nutzung als Brauerei. Auf dem Grund- 
stück ist ab 1975 eine Neubebauung mit Tiefgarage f ür eine ausschließli- 
che Wohnnutzung errichtet worden. Lediglich das Woh nhaus der Familie 
Wagner ist noch erhalten und in städtischen Besitz übergegangen. Unter- 
halb der Grundstücke befinden sich noch die denkmal geschützten Braue- 
reikeller.)  
 
Firmensitz    (Das Gebäude Hoetgerweg 10 ist ein reines Wohngebäu de 
mit Tiefgarage für PKW, das zu Beginn der Nutzung b ereits vorhanden war. 
Das Grundstück wird über die Liegenschaft Dieburger  Straße 85/87 er- 
schlossen und ist für den Betrieb einer Baufirma ni cht geeignet. Es kann 
sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Spessartring 69 ist ein villenartiges Wohnge- 
bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf 
dem Grundstück. Das Wohngebäude stammt aus der Zeit  vor dem zweiten 
Weltkrieg und ist damit älter als die angegebene Nu tzung. Es kann sich 
daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122, Spessartring 57 
Firmenname: Stankowic, Branche: Kraftfahrzeuge, geb raucht und neu; 
Einzelhandel 
Wirtschaftszweig: Einzelhandel mit Kraftwagen 
Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 
Betriebsanfang 05/1979, Betriebsende 07/1981 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.123, Spessartring 65 
Firmenname: Ehlers, Branche: Verlag 
Wirtschaftszweig: Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) 
Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 
Betriebsanfang 11/1958, Betriebsende 06/1971 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.224, Dieburger Straße 87 
Firmenname: HERMEDES-DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MB H, 
Branche: keine Angabe 
Wirtschaftszweig: Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 
Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 
Betriebsanfang 10/1990, Betriebsende 04/1994 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231, Fiedlerweg 20 
Firmenname: Wagner, Branche: keine Angabe 
Wirtschaftszweig: Garten- und Landschaftsbau 
Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 
Betriebsanfang 04/2006, Betriebsende 01/2007 
 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung  einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw.  sehr hohem Gefähr- 
dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende 
Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. 
Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- 
mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- 
suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, B odenschutz, vorzu- 
legen. 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Spessartring 57 ist ein reines Wohngeb äude 
mit Tiefgarage für PKW und Teil der Wohnanlage Spes sartring 53-57 mit 
Hotel und Gärten, die zu Beginn der Nutzung bereits  vorhanden war. Das 
Grundstück weist keine Flächen für eine gewerbliche  Nutzung auf. Es kann 
sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Spessartring 65 ist ein großzügiges Wo hnge- 
bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf 
dem Grundstück. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma, ggf. mit 
Verwaltungsräumen gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Dieburger Straße 87 ist ein Wohngebäud e mit 
Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung 
bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für 
PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb eines Fuhrparks nicht 
geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Fi rma oder einen 1-
Mann-Betrieb gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Ehemals gewerbliche Nutzung als Brauerei. Letzter Teil des 
Grundbesitzes der Familie Wagner mit dem Wohnhaus d er Familie, heute 
in städtischem Besitz. Offensichtlich vorrübergehen der Sitz der Firma im 
ehemaligen Wohngebäude.)  
 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft ein  Wohngebiet, das 
Mitte der 1980er Jahre fast vollständig bebaut war.  Eine orientierende Un- 
tersuchung erscheint daher nur in besonderen Fällen  erforderlich. Die ge- 
nannten Betriebe (in ALTIS erfasste Gewerbeanmeldun gen) sind überwie- 
gend jünger als die vorhandene Wohnbebauung. Der gr ößere Teil des Gel- 
tungsbereichs wurde bereits in den 1970er Jahren du rch Bauleitplanung 
(Bebauungsplan O 13) als allgemeines Wohngebiet ers chlossen, wodurch 
tatsächlich ausgeübte gewerbliche Nutzungen nicht zulässig waren. 
Auf die eingetragenen Altstandorte wurde unter Ziff er V. 8 im Bebauungs- 
plan hingewiesen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden 
werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht  und eine orientieren- 
de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter 
fortgeführt werden kann. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorsorgender Bodenschutz 
 
Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauu ng bereits größten- 
teils anthropogen geprägt. 
 
Weitergehende Aussagen hinsichtlich des vorsorgende n Bodenschutzes 
sind daher nicht erforderlich. 
 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- 
sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- 
ungsplanentwurf vorgebracht. 
 
Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stel- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche 
Die tatsächlich vorhandenen Brauereibetriebe an der Dieburger Straße und 
am Spessartring (heute Adresse Fiedlerweg) wurden a ufgegeben, im Rah- 
men der Wohnprojekte wurden der Oberboden großfläch ig abgetragen und 
Tiefgaragen neu gebaut. Untersuchungen wären nur fü r das Biergarten- 
grundstück Dieburger Straße/Spessartring und ein le eres Grundstück im 
Seitersweg 4 möglich, auf welchen noch Baumöglichkeiten vorhanden sind. 
Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informati onen seitens der Um- 
weltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstüc k am Olbrichweg, 
welches nie eine gewerbliche Bebauung aufwies, lieg en keine Informatio- 
nen vor. Dieses Grundstück wird im Rahmen von städt ischen Baumaß- 
nahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbe reiche bleiben als 
Grünfläche erhalten. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus au f einer unvoll- 
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim 
Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich 
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge- 
biet befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- 
sätzlich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- 
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- 
geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe 
von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen b odeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich e ine EDV-gestützte Da- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan 
zur Bestandssicherung. Weite Teile an der Dieburger  Straße wurden im 
Rahmen des bislang bestehenden Baurechts neu bebaut  und großflächig 
mit Tiefgaragen versehen, wodurch der bestehende Bo den vollständig auf- 
genommen wurde. Auch in den Bereichen östlich des F iedlerwegs wurde 
nach dem Zweiten Weltkrieg eine Neubebauung vorgeno mmen. Zerstörte 
Gebäude am nördlichen Seitersweg wurden wieder aufg ebaut. Der Block 
südlich des Seiterswegs wurde vollständig neu erschlossen. 
 
Ein Hinweis zur Untersuchung über das Vorhandensein  von Kampfmitteln 
wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungsplan aufgen ommen. Dies betrifft 
insbesondere die städtische Freifläche, die für das  Besucherzentrum Mat- 
hildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen erschlossen werden soll. Zwei 
private Grundstücke (Biergarten Dieburger Straße un d Seitersweg 4) sind 
grundsätzlich beachtenswert, da hier noch Baumöglichkeiten bestehen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. 
wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen mag netischen Anoma- 
lien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmit telräummaßnahmen 
vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. 
 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der 
Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, 
sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondi erung begleitet wer- 
den. 
 
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die 
Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand  der Technik 
durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf 
dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- 
wendete Detektionsverfahren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, 
bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- 
duls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- 
geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- 
tragte Fachfirma erhalten. 
 
Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden 
Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: 
 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenab- 
wehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- 
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Inves-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05-Da 1824- 2018 anzugeben 
und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Hinweis: hier nicht abgedruckt ) 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte 
ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- 
gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für  eine positive Rech- 
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Anlage: ALTIS-Datenblätter (s.o.), Merkblätter Kampfmittelräumung 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 14.08.2019: 
 
Wie bereits mit Stellungnahme vom 10. Oktober 2018 mitgeteilt, bestehen 
aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen  die Bauleitplanung 
innerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungs- 
plan - RPS/RegFNP - 2010 ausgewiesenen "Vorranggebi etes Siedlung, 
Bestand". 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Aus nat urschutzfachlicher Sicht  wird erneut festgestellt, dass der Bebau- 
ungsplan aufgrund der innerstädtischen Lage keine S chutzgebiete berührt. 
Insofern bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. 
 
Bezüglich weiterer naturschutzfachlicher Belange wi rd auf die Stellung- 
nahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verwiesen. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt  wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Grundwasser 
 
Bei der geplanten Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nieder- 
schlagswasser ist eine qualitative Beeinträchtigung  des Grundwassers 
durch diese auszuschließen. Das Arbeitsblatt DWA-A 138 "Planung, Bau 
und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder schlagswasser" so- 
wie das Merkblatt DWA-M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit 
Regenwasser" sind zu beachten. Die Mächtigkeit des Sickerraums sollte, 
bezogen auf den mittleren Grundwasserstand, mindest ens 1 Meter betra- 
gen. 
 
Bodenschutz 
 
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) 
 
Dort wo sich in der Vergangenheit gewerbliche Betri ebe befanden, die ein 
hohes bzw. sehr hohes Gefährdungspotential für die Umwelt aufweisen, 
wurden - nach den Angaben zum Bebauungsplan (Begrün dung, Kap. 7.7 
Altflächen) - später Geschosswohnbauten errichtet, die durchgängig mit 
Tiefgaragen versehen wurden. Demzufolge können Einz elfallrecherchen 
bzw. Untersuchungen des Bodens entfallen. Das Bauleitplanverfahren kann 
daher fortgesetzt werden. 
 
Vorsorgender Bodenschutz 
 
Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauu ng bereits größten- 
teils anthropogen geprägt. Weitergehende Aussagen h insichtlich des vor- 
sorgenden Bodenschutzes sind daher nicht erforderlich. 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Bestandsgebie t, welches überwie- 
gend bebaut ist. Im Falle von Neubauten werden noch  vorhandene, unbe- 
baute Flächen versiegelt. Die heute vorhandene Vers ickerungsfläche wird 
dadurch reduziert. Auf der Mathildenhöhe ist die ör tliche Bodenbeschaffen- 
heit vorgegeben. Es werden Zisternen zur Sammlung v on Niederschlags- 
wasser vorgeschrieben (Ziffer III.). 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Immissionsschutz 
 
Gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans b estehen aus immis- 
sionsschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. 
 
Die Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelte inwirkungen durch 
Geräusche gemäß Ziffer 10 des Planteils 2 sind dazu  geeignet bei Umset- 
zung gesunde Wohnverhältnisse zu wahren. 
 
Von den Dezernaten "Oberflächengewässer" und "Abwas ser, anlagenbe- 
zogener Gewässerschutz" werden gegen die o. a. Baul eitplanung keine 
Bedenken erhoben. 
 
Von der Bergbehörde  wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stel- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsieht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus  auf einer unvoll- 
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Hinweise der Bergbehörde wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Aktuelle Betriebe:  Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht ste- 
henden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
Der Kampfmittelräumdienst wurde nicht erneut beteiligt. Die Ausführun- 
gen seitens des Kampfmittelräumdienstes aus der Ste llungnahme vom 
10. Oktober 2018 wurden berücksichtigt und entsprechende Hinweise unter 
Ziffer 7.8, S. 23 der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 15.01.2020: 
 
Wie bereits mit Stellungnahmen vom 10. Oktober 2018  und 14. August 
2019 in vorangegangenen Beteiligungsverfahren mitge teilt, bestehen aus 
regionalplanerischer  Sicht  keine Bedenken gegen die Planung.  
 
Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Verfahren)  teile ich 
Ihnen mit, dass der Bebauungsplan aufgrund der inne rstädtischen Lage 
keine Schutzgebiete berührt. Insofern bestehen kein e grundsätzlichen Be- 
denken gegen das Vorhaben. 
 
Zu weiteren naturschutzfachlichen Belangen verweise  ich auf die Stellung- 
nahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt  - zu vertretenden Belange wird mitgeteilt:  
 
Grundwasser  
Bei der geplanten Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nieder- 
schlagswasser, ist eine qualitative Beeinträchtigun g des Grundwassers 
durch diese auszuschließen. Das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau 
und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder schlagswasser“ so- 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Bestandsgebie t, welches überwie- 
gend bebaut ist. Im Falle von Neubauten werden noch  vorhandene, unbe- 
baute Flächen versiegelt. Die heute vorhandene Vers ickerungsfläche wird 
dadurch reduziert. Es werden Zisternen zur Sammlung  von Niederschlags-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
wie das Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit 
Regenwasser“ sind zu beachten. Die Mächtigkeit des Sickerraums sollte, 
bezogen auf den mittleren Grundwasserstand, mindest ens 1 Meter betra- 
gen. Ich bitte Sie, dies als Hinweis aufzunehmen. 
 
Bodenschutz 
Die Inhalte der Stellungnahme vom 14. August 2019 b ehalten weiterhin 
Gültigkeit. 
 
Immissionsschutz  
Gegen das o. a. Vorhaben bestehen aus immissionssch utzrechtlicher Hin- 
sicht keine Bedenken. Auf die Stellungnahme vom 14.  August 2019 wird 
verwiesen. 
 
Von dem Dezernat „Abwasser, anlagenbezogener Gewäss erschutz“ wer- 
den gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. 
 
Die Fachbelange des Dezernats „Oberflächengewässer“  werden vom Vor- 
haben nicht tangiert. 
 
Für die bergrechtliche  Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- 
tengrundlage herangezogen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung:  
- Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungs plan 
(RPS/RegFNP) 2010 
- Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG;  
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:  
- vorliegende und genehmigte Betriebspläne;  
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
- bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse,  
- in der Datenbank vorliegende Informationen,  
- Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren 
Bergbau. 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- 
wasser vorgeschrieben (Ziffer III.). 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen (siehe oben). 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Hinweise der Bergbehörde wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf 
einer unvollständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.2  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der 
Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.09.2018: 
 
Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- 
gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- 
wendungen der Bundeswehr. 
 
Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht entnommen 
werden. Es wird um erneute Beteiligung gebeten, wen n detaillierte Anga- 
ben zu Bauhöhen vorliegen. Einschränkungen werden g gf. im weiteren 
Verfahren erhoben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um einen Bereich, de r als Bestandsgebiet 
festgesetzt werden soll. Es sind aus städtebauliche n Gründen zum Schutz 
des Denkmalensembles Mathildenhöhe keine weiteren E rhöhungen von 
Gebäuden geplant. Daher werden keine Einschränkunge n entstehen. Bei 
der Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.3  Landesamt für Denkmalpflege  Hessen, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 
Darmstadt (jetzt: Berliner Allee 58) 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.09.2018: 
 
Gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans werd en seitens der 
Denkmalfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken o der Änderungs- 
wünsche vorgebracht. 
 
Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellun g in der Baugenehmi- 
gung textlich aufzunehmen: 
 
Wir weisen darauf hin, dass bei Erdarbeiten jederze it Bodendenkmäler wie 
Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundg egenstände, z. B. 
Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden  können. Diese sind 
nach § 21 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Den kmalpflege, hes- 
senArchäologie, oder der Unteren Denkmalschutzbehör de zu melden. Fun- 
de und FundsteIlen sind in unverändertem Zustand zu  erhalten und in ge- 
eigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schütze n (§ 21 Abs. 3 
HDSchG). 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich  ausschließlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
 
 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 5 in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 12.07.2019: 
 
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vo n Seiten unserer 
Behörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderun gswünsche vorge- 
bracht. 
 
Die Belange der hessenArchäologie sind ausreichend berücksichtigt (Punkt 
V.5 im Textteil des B-Planes). 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich  ausschließlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 15.01.2020  
 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 12.07.2019 zu der sich keine 
Änderung ergeben hat. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 101142, 64211 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.09.2018: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz 
AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme 
die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Stra ßenbeleuchtung, 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. 
 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Telekommunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung  von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglic h zu sichern. Notwendi- 
ge Leitungsumlegungen gehen ggf. zu Lasten des Vera nlassers bzw. wer- 
den nach geltenden Verträgen geregelt und sind rech tzeitig mit uns abzu- 
sprechen. 
 
Falls die Erdüberdeckung der Leitung zu gering sein  sollte, muss eine 
Tieferlegung unserer Leitungen durchgeführt werden. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden  Siedlungsbereich 
der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden 
Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. Die 
vorhandene Begrünung soll unverändert bestehen bleiben. Es ergeben sich 
keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem Bestan d, die öffentli- 
chen Verkehrsflächen bleiben unverändert.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch  Ergänzung und 
Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- 
schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- 
gen Abnehmer realisiert werden. 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. 
 
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, 
Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei 
sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir 
bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Ne benanlagen nach 
§ 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser 
dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von 
Baulinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- 
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. 
 
 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der B äume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. 
 
Zusätzliche Anschlüsse an das Versorgungsnetz werde n im Bereich des 
unbebauten, städtischen Grundstücks am Olbrichweg ( Besucherzentrum 
Mathildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen) entstehen. 
 
 
Gewerbliche Nutzungen sind nicht vorgesehen. 
 
 
Aus städtebaulichen Gründen wird zum Schutz des den kmalgeschützten 
Ensembles Mathildenhöhe die Zulässigkeit von Nebena nlagen einge- 
schränkt. 
 
 
 
 
 
Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- 
logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- 
rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur 
Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen 
Bestandsschutz. 
 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 11 in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 17.07.2019: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz 
AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Stra ßenbeleuchtung, 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. 
 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. 
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung  von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- 
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. 
 
 
 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. 
 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erfor derlich, frühzeitig in die 
Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit  Ladesäulen für  
Elektrofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu w erden. In Abhängig- 
keit der vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen is t der Energiebedarf in 
Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und di e Anzahl der Strom- 
kabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlicher Pla- 
nungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von 
zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherste llung des Energiebe- 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Das vorhandenen Straßen- und Wegenetz bleibt unverä ndert erhalten. Es 
werden keine Wegeparzellen entwidmet. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Eine Fassadenbegrünung kann entfallen, sofern brandtechnische Regelun- 
gen dies erfordern. 
Eine Dachbegrünung ist erst ab 20 m² erforderlich. Da die Technikgebäude 
häufig kleiner sind, besteht hier kein Konflikt. Bei größeren Gebäuden wird 
jedoch aus ökologischen Gründen eine Begrünung notwendig. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 11 in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt.  
Es wurde ein Zusatzstandort für technische Infrastr uktur (Gas, Elektrizität) 
im Bereich des Grünzuges nahe den Neubaufeldern für  kulturelle Einrich- 
tungen vorgesehen. 
 
Die Anregung wurde nicht berücksichtigt. 
Standorte für Ladesäulen wurden nicht ausgewiesen, da diese Infrastruktur 
mit dem Bestandsgebiet und den Anforderungen an die  Gestaltung im Be-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
darfs für die E-Mobilität resultieren. Für eine öko nomisch nachhaltige Er- 
schließung sind die Flächen zur Errichtung von Tran sformatorenstationen 
bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. 
 
reich des Ensembles Künstlerkolonie Mathildenhöhe n icht vereinbar ist. 
Außerdem soll im Rahmen des Verkehrskonzepts der Fr emdverkehr aus 
dem Plangebiet weitgehend heraus gehalten werden.  
 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 18.12.2019: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und  der e-netz Süd- 
hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal b einhaltet die 
Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, F ernwärme, Straßen- 
beleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik 
. 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. 
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung  von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch  Ergänzung und 
Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- 
schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- 
gen Abnehmer realisiert werden. 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. 
 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erfor derlich, frühzeitig in die 
Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elekt- 
rofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden . In Abhängigkeit der 
vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Ene rgiebedarf in Bezug 
auf benötigte Transformatorenstationen und die Anza hl der Stromkabel in 
den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlic her Planungsfaktor. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Da alle in dieser Stellungnahme vorgebrachten Anregungen auch in der 
Stellungnahme vom 17.07.2019 enthalten sind, wird auf die dortige Prüfung 
der Stellungnahme verwiesen (siehe oben).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen 
Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Ene rgiebedarfs für die E-
Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhalt ige Erschließung sind 
die Flächen zur Errichtung von Transformatorenstati onen bereits in die 
Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. 
 
Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist durch d ie vorhandene Gas- 
straßenleitung gesichert. 
 
1.5  Darmstadt Dieburger Nahverkehrsorganisation , Europaplatz 1, 64293 
Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 28.09.2018: 
 
Wir haben die Unterlagen aus der frühzeitigen Betei ligung zum Bebau- 
ungsplanverfahren O 32 eingesehen und möchten Ihnen  nachfolgenden 
Hinweis bezüglich unserer eigenen Planungen geben: 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 wird en tlang der Dieburger 
Straße durch die Linie F/U (Haltestelle "Mathildenh öhe") erschlossen. Der 
Linienverlauf führt u.a. vom Hauptbahnhof über die Darmstädter Innenstadt 
zum Oberwaldhaus. Seit 9.4.2018 ist diese Linie ab dem Oberwaldhaus zur 
Linie U durchgebunden. Damit ist eine umsteigefreie Weiterfahrt nach Mes- 
sel und Urberach möglich. Das UNESCO-Weltnaturerbe "Grube Messel" ist 
über eine eigene Haltestelle an die Linie F/U anges chlossen. Schon jetzt 
sind dadurch verschiedene touristisch interessante Ziele in Darmstadt und 
der näheren Umgebung direkt mit dem ÖPNV erreichbar  und miteinander 
verbunden. Wir beabsichtigen daher die Linie entspr echend intensiver tou- 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Stadt begrüßt das Konzept, die Linie F/U stärke r in die touristische 
Vermarktung einzubeziehen, da sie die wichtigste Li nie auch zur Erschlie- 
ßung der Mathildenhöhe mit gleichnamiger Haltestelle ist. Bei dem Konzept 
sollte auf die Tatsache geachtet werden, dass die Linie F die Westseite des 
Hauptbahnhofs und nicht die städtische Hauptseite im Osten mit der Mobili- 
tätszentrale anfährt. Das Umsteigen am Luisenplatz ist dabei in Erwägung 
zu ziehen, wenn Touristen von der Ostseite zunächst  mit anderen Linien 
stadteinwärts fahren. Die Vermarktung sollte in Zus ammenarbeit mit Darm- 
stadt Marketing GmbH erfolgen, die im Rahmen des Ma nagementplans für 
die Mathildenhöhe ein Tourismus-Konzept erarbeitet.  Ansprechpartner ist

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
ristisch zu vermarkten, um so diese Zielgruppe verstärkt anzusprechen. Vor 
dem Hintergrund des geplanten Besucherzentrums stel lt dieser Schritt un- 
seres Erachtens eine gute Maßnahme dar, potentielle Besucher der Mathil- 
denhöhe auf umweltschonendere Verkehrsträger zu len ken und nicht zu- 
letzt dadurch den Parkdruck im Planungsgebiet zu reduzieren. 
 
hier Frau Anja Herdel, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Internet/E-Mail: 
https://www.darmstadt-tourismus.de, information@darmstadt.de  
1.6 Deutsche Bahn AG, Immobiliengesellschaft, Camberger Straße 10, 
60327 Frankfurt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.10.2018: 
 
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die Deutsche Bahn 
AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der D B Energie GmbH 
bevollmächtigtes Unternehmen hiermit folgende Stell ungnahme als Träger 
öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren: 
 
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der 
nachfolgenden Bedingungen und Hinweise aus Sicht de r Deutschen Bahn 
AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzlichen Bedenken. 
 
Abstandsflächen 
Die Abstandsflächen gemäß LBO sowie sonstige baurec htliche und nach- 
barrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. 
 
 
 
Abstimmung bei Baumaßnahmen 
Alle Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke müssen mit der DB Netz AG 
abgestimmt werden. Sollten Bauanträge im vereinfach ten Baugenehmi- 
gungsverfahren geprüft werden, ist der Bauherr dara uf hinzuweisen, dass 
eine Abstimmung mit der DB Netz AG erfolgen muss. 
 
Wir weisen darauf hin, dass ein privates Bauvorhabe n nur genehmigt wer- 
den kann, wenn es neben den Vorschriften des allgemeinen (Landes-) Bau- 
rechts auch sonstige öffentliche Vorschriften (z. B . solche des Eisenbahn- 
rechts) einhält und die öffentliche Sicherheit - eb en auch die des Eisen- 
bahnverkehrs - nicht gefährdet wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregungen wurden teilweise berücksichtigt, die  Hinweise zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
 
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan  zur Sicherung des 
Bestandes im Umfeld des denkmalgeschützten Ensemble s Mathildenhöhe 
aus städtebaulichen Gründen. Es entstehen keine neu en Bauflächen im 
Bereich neben den Bahnanlagen. 
 
 
Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. 
Perspektivisch werden die Gärten entlang der Bahn z wischen Seitersweg 
und Erbacher Straße aufgegeben und durch einen öffe ntlichen Grünzug 
ersetzt. Auflagen, die in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden 
müssen, sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Die späteren Anträge auf Baugenehmigung für den Gel tungsbereich sind 
uns auf jeden Fall zur Stellungnahme vorzulegen. Wi r behalten uns weitere 
Bedingungen und Auflagen vor. Dies ist auch bei der  Aufstellung von Stra- 
ßenbeleuchtung zu beachten. 
 
Einfriedung 
Der Bauherr ist angehalten, das Grundstück im Inter esse der öffentlichen 
Sicherheit und auch im Interesse der Sicherheit der auf seinem Grundstück 
verkehrenden Personen und Fahrzeuge derart einzufri eden, dass ein ge- 
wolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände oder 
sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der  Bahnanlagen ver- 
hindert wird. Dies gilt insbesondere für den Bereic h der P+R-Anlage. Die 
Einfriedungen zur Bahneigentumsgrenze hin sind so zu verankern, dass sie 
nicht umgeworfen werden können (Sturm, Vandalismus usw.). Ggf. ist eine 
Bahnerdung gemäß VDE-Richtlinien vorzusehen. Die Ei nfriedung ist vom 
Bauherrn bzw. seinen Rechtsnachfolgern laufend inst and zu halten und 
ggf. zu erneuern. Die anfallenden Kosten gehen zu L asten des Bauherrn 
bzw. seiner Rechtsnachfolger. Auf eine ggf. erforde rliche Bahnerdung wird 
hingewiesen. 
 
Photovoltaikanlagen 
Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände 
hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegl iche Blendwirkung aus- 
geschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahm e eine Blendung her- 
ausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Absc hirmungen anzu- 
bringen. 
 
Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der 
Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des 
Eisenbahnbetriebs (z. B. Sichteinschränkungen der T riebfahrzeugführer 
durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen könne n und dass die 
Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Ref lektionseffekte er- 
höht werden. 
 
Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verk ehrenden Eisen- 
bahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinw irkungen durch den 
Eisenbahnbetrieb (z. B. Bremsabrieb) sowie durch In standhaltungsmaß- 
 
 
 
 
 
 
 
Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. 
Entlang des geplanten öffentlichen Grünzuges ist ei ne Begrenzung neu zu 
planen. Es handelt sich um Flächen im städtischen B esitz, die als öffentli- 
che Grünflächen grundsätzlich nicht eingezäunt werden sollen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Bahnlinie verläuft östlich des Planungsgebietes . Westlich der Bahnan- 
lagen befinden sich nur wenige Bestandsgebäude. Für  geneigte Dächer 
wurden Solaranlagen ausgeschlossen. Das einzige Geb äude mit flach ge- 
neigtem Dach ist z. T. durch Begrünung abgeschirmt,  mögliche Solaranla- 
gen sind vom Bodenniveau aus kaum sichtbar und parallel zur Bahn ausge- 
richtet. Von einer Blendwirkung ist daher hier nicht auszugehen. 
 
 
 
 
 
 
 
Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sonde rn betrifft haftungs- 
rechtliche Fragen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
nahmen (z. B. Schleifrückstände beim Schienenschlei fen) von allen Forde- 
rungen freizustellen. 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus S chäden und Beein- 
trächtigungen der Leistungsfähigkeit der Anlage (Sc hattenwurf usw.), die 
auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansp rüche gegenüber der 
Deutschen Bahn AG sowie bei den auf der Strecke ver kehrenden Eisen- 
bahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können. 
 
Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlagen 
Bei Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlag en (z. B. Baustellen- 
beleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Leuchtwerbung al ler Art etc.) in der 
Nähe der Gleise oder von Bahnübergängen etc. hat der Bauherr  sicherzu- 
stellen, dass Blendungen der Triebfahrze ugführer ausge schlossen sind und 
Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen vo n Signalbildern 
nicht vorkommen. 
 
Einsatz von Baukränen und Bauwerkzeugen 
Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau-/ Hubgerä ten (z. B. (Mobil-) 
Kran, Bagger etc.) ist das Überschwenken der Bahnfl äche bzw. der Bahn- 
betriebsanlagen mit angehängten Lasten oder herunte rhängenden Haken 
verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer Über- 
schwenkbegrenzung (mit TÜV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sind 
vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. 
 
Vorhandene Kabel und Leitungen I Sicherung von Bahnanlagen und 
Leitungen 
Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmitt elbaren Bereich von 
DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein b etriebsnotwendiger 
Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden  muss. Dies gilt 
auch für benachbarte Fremdflächen. 
 
Eine Kabel- und Leitungsermittlung für den Geltungs bereich wurde seitens 
der DB Netz AG nicht durchgeführt. Sollte dies gewü nscht werden, so ist 
rechtzeitig - ca. 8 Wochen vor Baubeginn - eine ent sprechende Anfrage an 
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien zu richten. 
 
 
 
 
 
Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sonde rn betrifft haftungs- 
rechtliche Fragen. 
 
 
 
 
 
Die Beleuchtung des geplanten Grünzugs ist auf die Belange der Bahn 
abzustimmen. Dies ist jedoch nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
Es sind keine baulichen Anlagen entlang der Bahnlinie vorgesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entsprechende Unterlagen werden im Rahmen konkreter  Baumaßnahmen 
angefordert. Diese sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Bepflanzung von Grundstücken zur Gleisseite  
Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanl agen, insbesonde- 
re Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes 
entsprechen. Zu den Mindestpflanzabständen ist die DB Konzernrichtlinie 
(Ril) 882 "Handbuch Landschaftsplanung und Vegetati onskontrolle" zu 
beachten. Abstand und Art von Bepflanzungen müssen so gewählt werden, 
dass diese z. B. bei Windbruch nicht in die Gleisan lagen fallen können. 
Diese Abstände sind durch geeignete Maßnahmen (Rück schnitt u. a.) 
ständig zu gewährleisten. Der Pflanzabstand zum Bah nbetriebsgelände ist 
entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. Soweit von  bestehenden 
Anpflanzungen Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetri ebes und der Ver- 
kehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsp rechend angepasst 
oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn 
das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigen tümers zurückzu- 
schneiden bzw. zu entfernen. Wir bitten deshalb, en tsprechende Neuan- 
pflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein auszuschließen. 
 
Zuwegung zu den Bahnanlagen 
Der Zugang zu den Bahnanlagen muss zu jeder Zeit fü r Mitarbeiter des DB 
Konzerns und beauftragte Dritte zum Zwecke der Inst andhaltung mit 
Dienstfahrzeugen sowie für Rettungspersonal mit Ret tungsfahrzeugen ge- 
währleistet sein. 
 
Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer 
Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen ni cht auf oder über 
Bahngrund abgeleitet werden. Sie sind ordnungsgemäß  in die öffentliche 
Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Glei snähe kann nicht zuge- 
stimmt werden. 
 
Vorflutverhältnisse 
Die Vorflutverhältnisse dürfen durch die Baumaßnahm e, Baumaterialien, 
Erdaushub etc. nicht verändert werden. 
 
Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen 
Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürf en in ihrer Funkti- 
on nicht beeinträchtigt werden (DB Konzernrichtlini e 836.4601 ff.). Ein Zu- 
gang zu diesen Anlagen für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungs- 
maßnahmen ist sicherzustellen. 
 
Die Bepflanzung des geplanten Grünzuges wird mit de r Bahn abgestimmt. 
Die Belange der Bahn werden berücksichtigt. Es ist aber auch zu beachten, 
dass die Erfordernisse für einen städtischen Grünzu g erfüllt werden. Im 
Anschluss an die bestehende Begrünung von Norden he r soll keine Unter- 
brechung in der Abfolge entstehen. Vorhandene Begrü nung soll soweit wie 
möglich berücksichtigt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Zugang zu den Bahnanlagen wird sich gegenüber d em Bestand nicht 
verändern. Durch die geplante Aufhebung der Kleingä rten wird der Zugang 
faktisch verbessert. 
 
 
 
Eine Veränderung im Bereich entlang der Bahnanlagen ist nicht geplant. Im 
Bereich des zukünftigen Grünzuges wird – wie bisher  – eine Bodenversi- 
ckerung vorgesehen. 
 
 
 
Auch hier ist keine Änderung gegenüber dem Bestand geplant. 
 
 
 
Auch hier ist keine Änderung gegenüber dem Bestand geplant.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Kein widerrechtliches Betreten der Bahnanlagen  
Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahn betriebsgeländes 
sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenberei ch der Bahnanlagen 
ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete u nd wirksame Maß- 
nahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Dies gilt auch wäh- 
rend der Bauzeit. 
 
Immissionen 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen 
Emissionen (insbesondere Luft- und KörperschaII, Ab gase, Funkenflug, 
Abriebe z. B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinf lussungen durch mag- 
netische Felder etc.), die zu Immissionen an benach barter Bebauung füh- 
ren können. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lä rmintensiven Ver- 
kehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommunale n Planungsträgers 
hingewiesen, aktive (z. B. Errichtung Schallschutzw ände) und passive 
(z. B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfe n und festzuset- 
zen. In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten  Bahnstrecke oder 
Bahnstromleitungen ist mit der Beeinflussung von Mo nitoren, medizini- 
schen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetis che Felder emp- 
findlichen Geräten zu rechnen. Eventuell erforderli che Schutzmaßnahmen 
gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind g egebenenfalls im 
Bebauungsplan festzusetzen. Es obliegt dem Bauherrn , für entsprechende 
Schutzvorkehrungen zu sorgen. Gegen die aus dem Eis enbahnbetrieb 
ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von  der Gemeinde oder 
den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete  Schutzmaßnahmen 
vorzusehen bzw. vorzunehmen. 
 
Funknetzbeeinflussung 
Da Baumaßnahmen in der Nähe von Bahnanlagen den GSM -R-Funk der 
DB Netz AG beeinflussen könnten, ist die Funknetzpl anung der DB Netz 
AG zu beteiligen. Wenden Sie sich bitte direkt an die folgende Adresse: 
DB Netz AG, I.NVT 210, Herr Rätz, Mainzer Landstr. 201 – 203, 60326 
Frankfurt 
 
 
Keine Beschädigung und Verunreinigung der Bahnanlagen 
Es wird hiermit auf § 64 EBO hingewiesen, wonach es  verboten ist, Bahn- 
anlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu be schädigen oder zu 
 
Bei der Realisierung des Grünzuges entlang der Bahn strecke werden ent- 
sprechende Maßnahmen, soweit notwendig, zu berücksichtigen sein.  
 
 
 
 
 
Es werden keine neuen Wohnbauflächen im Bereich ent lang der Bahnan- 
lagen vorgesehen, die vorhandene Bebauung wird weit gehend im Bestand 
festgesetzt. Die nicht bebauten Grundstücke Seiters weg 4 und Dieburger 
Straße (Biergarten) befinden sich in einem Abstand von minimal 88,0 bzw. 
50,0 m zur Bahnlinie. Da die Trasse hier in einem E inschnitt liegt, ist die 
gesamte Bebauung mindestens 40,0 m von der Bahnlini e entfernt. Die ge- 
nannten Grundstücke liegen innerhalb der bestehende n Bebauung und 
können entsprechend dem zukünftigen Baurecht entwickelt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Es werden keine neuen Wohnbauflächen im Bereich ent lang der Bahnan- 
lagen vorgesehen, die vorhandene Bebauung wird weit gehend im Bestand 
festgesetzt. Die nicht bebauten Grundstücke Seiters weg 4 und Dieburger 
Straße (Biergarten) befinden sich in einem Abstand von minimal 88,0 bzw. 
50,0 m zur Bahnlinie. Eine Funknetzbeeinflussung ka nn daher ausge- 
schlossen werden. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Dies ist jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungseinrichtungen unerlaubt 
zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere  betriebsstörende oder 
betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. 
 
Haftungspflicht des Planungsträgers I Bauherrn 
Für Schäden, die der Deutsche Bahn AG aus der Bauma ßnahme entste- 
hen, haftet der Planungsträger / Bauherr. Das gilt auch, wenn sich erst in 
Zukunft negative Einwirkungen auf die Bahnstrecke e rgeben. Entsprechen- 
de Änderungsmaßnahmen sind dann auf Kosten des Vorhabenträgers bzw. 
dessen Rechtsnachfolger zu veranlassen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.7 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018: 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- 
fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 
20 m (z. B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileit ungen, Masten, hohe 
Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- 
gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. 
 
Bei Beteiligungen der Bundesnetzagentur bitte ich S ie die Planunterlagen 
(z. B. Begründung und Planzeichnung) per E-Mail an das Postfach 226. 
Postfach@BNetzA.de  zu senden. Die Unterlagen sollten folgende Angaben 
beinhalten: 
 
• Art der Planung 
• geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 
in Grad/Min./Sek .) 
• Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe über die Erdob erfläche) 
• topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet  und Orientierungs-  
punkten 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- 
netseite der Bundesnetzagentur 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden  Siedlungsbereich 
der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden 
Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. 
 
Es werden aus städtebaulichen Gründen zum Schutz de s Denkmalensem- 
bles Künstlerkolonie Mathildenhöhe keine Erhöhungen  bestehender Ge- 
bäude zugelassen. Die wenigen Baumöglichkeiten sind  auf Gebäude mit 
maximal vier Geschossen begrenzt, so dass eine Höhe  von 20 m nicht 
erreicht wird. Daher werden keine Einschränkungen e ntstehen. Bei der 
Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich. 
 
Ein entsprechender Hinweis zur Beteiligung der BNetzA bei Photovoltaikan- 
lagen ab 200 m² wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 09.07.2019: 
 
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Anga ben habe ich eine 
Überprüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. N achfolgend können 
Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelte n Koordinatenbereich 
tätigen Richtfunkbetreiber, die für Sie als Ansprec hpartner in Frage kom- 
men, entnehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehu ng in die weitere 
Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs  von Richtfunkstrecken 
zu vermeiden. 
 
Betreiber von Richtfunkstrecken 
 
Vorgangsnummer: 28382 
Baubereich: Darmstadt; Landkreis Darmstadt, Wissenschaftsstadt 
Koordinaten-Bereich (WGS 84 in Grad/Min./Sek.) 
NW: SO:     08E3958 49N5247 08E4027 49N5230 
 
Betreiber und Anschrift: 
(Hinweis: Hier aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Nennung ) 
 
Die von Ihnen angefragte Standortplanung befindet s ich im Schutzbereich 
einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. 
Deshalb habe ich Ihre Anfrage zur ergänzenden Prüfu ng weitergeleitet an 
die Bundesnetzagentur, Referat 511, Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. 
 
Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- 
abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der 
Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- 
legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- 
ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. 
 
Die Datenschutzerklärung der Bundesnetzagentur finden Sie unter:  
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service/Datenschutz/Datenschutz_n 
ode.html 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan zum Bestanderhalt. 
Es bestehen nur wenige neue Baumöglichkeiten, die s ich jedoch am Be- 
stand der Umgebung orientieren. Die nach den zukünf tigen Festsetzungen 
zulässige Neubebauung im Bereich des Eckgrundstücks Dieburger Straße / 
Spessartring verbleibt deutlich unterhalb der Höhen  der benachbarten 
Hochhausbebauung an der Dieburger Straße. Die Bebauung im Seitersweg 
nimmt das bestehende Profil der Hausreihe auf. Weit ere Baumöglichkeiten 
betreffen untergeordnete Anbauten. Zusätzliche Staf felgeschosse sind nur 
bei wenigen, niedrigen Gebäuden zulässig. Im Bereic h des Fiedlerwegs 
wird das bisher nicht ausgeschöpfte Baurecht im Ber eich der Haus-Nr. 20 
übernommen. Durch die Festsetzungen des zukünftigen  Bebauungsplans 
ergeben sich somit keine neuen Bauhöhen, welche sic h einschränkend für 
Richtfunktrassen auswirken könnten. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Ein Schreiben des Referats 511 ist nicht eingegangen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Wichtige Informationen zur Bauleitplanung finden Si e auf der Internetseite 
der Bundesnetzagentur unter: 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung<http://www.bundesnetzagentur. 
de/bauleitplanung 
 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 06.02.2020: 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben habe 
ich eine Überprüfung des angefragten Gebiets durchg eführt. Der beigefüg- 
ten Anlage können Sie die Namen und Anschriften der  in dem ermittelten 
Koordinatenbereich tätigen Richtfunkbetreiber, entn ehmen. Durch deren 
rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung is t es ggf. möglich, Stö- 
rungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- 
netseite der Bundesnetzagentur 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. 
 
Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 BDSG weise ich darauf hin,  dass Sie nach § 16 
Abs. 4 Satz 1 BDSG die in diesem Schreiben übermitt elten personenbezo- 
genen Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbe iten oder nutzen dür- 
fen, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt werden. 
 
Die von Ihnen angefragte Standortplanung befindet s ich im Schutzbereich 
einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. 
Deshalb habe ich Ihre Anfrage zur ergänzenden Prüfu ng weitergeleitet an 
die Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110-5), Canisi usstr. 21, 55122 
Mainz. 
 
Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- 
abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der 
Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- 
legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- 
ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Da sich die Stellungnahme weitgehend mit der Stellungnahme zur 1. Offen- 
lage deckt, wird auf die dortige Prüfung der Stellungnahme verwiesen (sie- 
he oben). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ein Schreiben des Referats 511 ist nicht eingegangen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 28 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Anlage: Betreiber von Richtfunkstrecken 
(Hinweis: Hier aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Nennung ) 
 
1.8 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 
23-25, 60329 Frankfurt am Main   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.09.2018: 
(Az.: 55144-551pt/060-8236#096) 
 
Angrenzend am Plangebiet verläuft die Eisenbahnstre cke 3554 DA - Wie- 
belsbach-Heubach von Bahn-km 9,940 bis ca. Bahn-km 7,270. 
 
Ich weise darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG als  Träger öffentlicher 
Planungen und aufgrund der Tatsache, dass sie in de r Nähe der geplanten 
Maßnahme Betriebsanlagen einer Eisenbahn betreibt, zu beteiligen ist (An- 
sprechpartner / Koordinationsstelle: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, 
Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main). 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
Die Deutsche Bahn AG (DB-Immobilien, Adresse s. lin ks) wird standard- 
mäßig an allen Bauleitplanverfahren der Wissenschaf tsstadt Darmstadt 
beteiligt. Es liegt eine Stellungnahme der DB AG vo m 04.10.2018 vor, wo- 
nach unter Einhaltung dort genannter Bedingungen und Hinweise aus Sicht 
der Deutschen Bahn AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzli- 
chen Bedenken gegen die Planung bestehen. 
 
1.9 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 28.06.2019: 
 
Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzl ich keine Bedenken 
gegen den Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost. K ritisch wird aller- 
dings die weitere Reduzierung / Wegfall von PKW-Ste llplätzen gesehen. 
Dies führt zu einer Erhöhung des bereits vorhandenen Parkdruckes und der 
Zunahme von Such- und Schleichverkehren. Durch dies en Parkraumman- 
gel wird es zu nicht gewollten Verlagerungen und ni cht regelkonformem 
Parken kommen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Bebauungsplan regelt keine konkrete Nutzung im Bereich der öffentli- 
chen Straßenflächen. Die Umsetzung entsprechender K onzepte findet im 
Bereich der heute vorhandenen Flächen statt. Das Ve rkehrskonzept ist von 
Bedeutung, da es vorsieht, mit den Maßnahmen der Pa rkraumbewirtschaf- 
tung, der Verkehrslenkung und dem Pendelbusverkehr den Such- und 
Schleichverkehr im gesamten Bereich der Mathildenhöhe zu verhindern. 
 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 09.12.2019: 
 
Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzl ich keine Bedenken 
zum ausgelegten Bebauungsplan. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 29 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Auf unsere Stellungnahme vom 28.06.2019 wird verwie sen. Es wird um 
weitere Beteiligung bei der Erschließungs- und Ausf ührungsplanung gebe- 
ten. 
 
Siehe Prüfung der Stellungnahme vom 28.06.2019. Bez üglich der weiteren 
Beteiligung an der Erschließungs- und Ausführungsplanung wurde die Stel- 
lungnahme an das Mobilitätsamt und das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
weitergeleitet. 
1.10 Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt -Dieburg, Jägertorstr. 
207, 64289 Darmstadt 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 29.07.2019: 
 
Seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden in vorstehender Ange- 
legenheit keine Anregungen vorgetragen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 09.12.2019: 
 
Seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in v orstehender Angele- 
genheit wie folgt Stellung genommen: 
 
Polizeipräsidium Südhessen  
 
Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzl ich keine Bedenken 
zum ausgelegten Bebauungsplan. 
Auf unsere Stellungnahme vom 29.07.2019 wird verwie sen. Es wird um 
weitere Beteiligung bei der Erschließungs- und Ausf ührungsplanung gebe- 
ten. 
 
Brand- und Katastrophenschutz  
 
Der Bebauungsplan liegt nicht im Zuständigkeitsbereich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Bezüglich der weiteren Beteiligung an der Erschließ ungs- und Ausfüh- 
rungsplanung wurde die Stellungnahme an das Mobilit ätsamt und das 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weitergeleitet. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.11 Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden   
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 10.01.2020 
 
Nach den vorliegenden Rückmeldungen von ICOMOS zur Welterbebewer- 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 30 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
bung der Mathildenhöhe Darmstadt stehen sowohl die Prüfungen des 
Standorts des neuen Besucherzentrums sowie die Prüf ungen zur Auswei- 
sung der Pufferzone aus. Es könnte sein, dass ICOMO S beides in Frage 
stellt. In diesem Fall sollte die Stadt die Möglich keit haben darauf noch 
variabel Einfluss nehmen zu können. 
 
Um diesen Welterbeprozess nicht zu gefährden, sollte vor einer Beschluss- 
fassung dieses Bebauungsplanes das Ergebnis der Kul turerbe -
Verträglichkeitsprüfung für ICOMOS im Rahmen der UN ESCO Welterbe- 
bewerbung der Mathildenhöhe Darmstadt abgewartet werden.  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 liegt v ollständig innerhalb 
der beantragten Pufferzone zum Nominierungsgebiet. Ziel des Bebauungs- 
plans ist es, im Sinne des Managementplans zum Welt erbeantrag eine 
Rechtssicherheit für die bauliche Entwicklung inner halb der Pufferzone zu 
erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund  der befristeten Verän- 
derungssperre von Bedeutung, da sonst Teile des Geb ietes in den unbe- 
planten Bereich zurückfallen würden und das veralte te Baurecht des Be- 
bauungsplans O 13 wieder in Kraft wäre. Das Nominie rungsgebiet ist mit 
dem Ateliergebäude und den Flächen am Olbrichweg im  Geltungsbereich 
enthalten. Eine Änderung der Grenze zwischen Nomini erungsgebiet und 
Pufferzone berührt das Baurecht zunächst nicht, es sei denn, die Änderung 
ist mit der Rücknahme von Baumöglichkeiten im Umfel d des Ateliergebäu- 
des verbunden. Das zukünftige Baurecht stellt ledig lich die rechtlichen 
Grundlagen für eine Baugenehmigung her. Da sich das  Gelände in städti- 
schem Eigentum befindet, liegt die Entscheidung übe r die Ausnutzung des 
geplanten Baurechts für den Bau eines Besucherzentr ums letztlich bei der 
Stadt. Die geplanten Baufelder für kulturelle Nutzu ngen am Osthang bieten 
auch alternative Standortmöglichkeiten. Eine später e Anpassung des Bau- 
rechts an eine veränderte Baustruktur der kulturell en Einrichtungen ist 
durch städtische Beschlüsse möglich. 
 
1.12 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz- 
nach  
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.10.2018: 
 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) - als 
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. §  68 Abs. 1 TKG - hat 
die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle 
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen  sowie alle Plan- 
verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- 
chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung  nehmen wir wie 
folgt Stellung: 
 
Durch die o. a. Planung werden die Belange der Tele kom zurzeit nicht be- 
rührt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 31 von 31 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. 
 
 
 
Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 08.01.2020: 
 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) - als 
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. §  68 Abs. 1 TKG - hat 
die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle 
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen  sowie alle Plan- 
verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- 
chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung  nehmen wir wie 
folgt Stellung:  
 
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben v om 05.10.2018 Stellung 
genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. 
  
Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

anlage 6

41644 Zeichen

o
z.B. III  
St/Ga
g
GSt 
GHmax=  m
     oS
GR =    qm
WA
SO
Hochschule
KS =     m
SD
FD
WD
FD
D
D
a
ZD
D
GGa
9. Grünflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
 Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflä-
chen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspiel-
plätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der Wege- und 
Spielbereiche ist unzulässig. 
9.1 Öffentliche Grünflächen
9.1.1 Straßenbegleitgrün 
9.2 Private Grünflächen
9.3 Spielplatz
10.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
10.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
 Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir-
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall: 
 - freie Schallausbreitung nachts
 - Immissionshöhe 4 m über Gelände.
10.1.1 Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
 Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen 
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen 
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel 
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01 
einander wie folgt zugeordnet sind:
       
 
 Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit 
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren 
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
 
 Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise 
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw. 
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung 
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden. 
 Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen 
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise 
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka, 64297 Darmstadt).
 Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt 
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis 
gegen Außenlärm vorgibt.
10.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
 Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern 
zwischen der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-Nacht-Isophonen und der 
Dieburger Straße / dem Spessartring sind schalldämmende Lüftungseinrich-
tungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen 
kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsan-
lage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter 
Luftaustausch gewährleistet ist.
 
 
 Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt). 
 Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise 
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis   
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50 
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung 
durch Gebäude).
11.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft   (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
11.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und 
-stauden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
11.2  Oberflächenbefestigung, Niederschlagswasserversickerung 
 Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit 
wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen 
anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-
tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Nieder-
schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
11.3 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
 Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur 
Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten für die 
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natri-
umdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik 
und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig. 
11.4  Schutz vor Vogelschlag
 Zur Vermeidung von Vogelschlag und damit der Tötung von artenschutz-
rechtlich geschützten Tierarten ist in den straßenseitigen Fassadenteilen für 
Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² ausschließlich 
die Verwendung von Vogelschutzglas mit hochwirksamen Mustern / Grafiken 
zulässig. 
 Bei Eckverglasungen sowie transparenten Balkongeländern oder Brüstungen 
sind unabhängig von der Fläche wirksame Schutzmaßnahmen gegen Vogel-
schlag zu ergänzen.
11.5 Nisthilfen
 Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, 
 Höhlen- oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeit-
lich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Im Falle 
von Baumhöhlen sind mindestens zwei Fledermauskästen an geeigneter 
Stelle anzubringen.
 Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Gel-
tungsbereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäu-
dekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfen oder ein Quartier für gebäu-
debrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.
11.6 Einflugmöglichkeiten Brauereikeller
 Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu er-
halten.Die Einflugschneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhal-
ten.
11.7 Dachbegrünung  
 Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m2 
sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und 
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausge-
nommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2  und eine sichtbare 
Höhe von 0,50 m nicht überschritten werden.
1.4.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und 
ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen 
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.5 Solaranlagen
1.5.1 Solaranlagen sind auf den geneigten Dächern nicht zulässig. Im übrigen rich-
tet sich die Zulässigkeit von Solaranlagen auf flachen und flach geneigten 
Dächern nach der Festsetzung II.1.1.4.2 mit Ausnahme der Beschränkung 
der Grundfläche auf 25 % der Dachfläche.
2.  Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Maximalhöhe einer Einfriedung beträgt 1,6 m, jeweils gemessen von 
der Gehwegoberkante an der Grundstücksgrenze. Bei Einfriedungen mit 
Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite die Absturzhöhe von 0,90 m 
einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer-
den, sind innerhalb des Teilbereichs III (siehe Beikarte im Planteil 1/2) nur 
entlang des Fiedlerwegs zulässig.
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
 - Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 0,5 m,
 - Mauern aus Naturstein oder verputzt,
 - Hecken (frei wachsend o. geschnitten) aus Laubgehölzen, gem. Pflanzliste 
  (s. Hinweis V. 15).
2.1.4 Zwischen aneinander grenzenden Grundstücken außer zu den Verkehrsflä-
chen hin sind geschlossene und blickdichte Einfriedungen als Mauern oder 
vergleichbare Bauarten nicht zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit 
Bepflanzungen zulässig.
 
2.2 Stützmauern
2.2.1 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei-
sen zulässig:
 - Natursteinmauerwerk
 - Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
 - Trockenmauerwerk
 Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch Ziegelstützmauern so-
wie im Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße Betonstütz-
mauern zulässig.
 Stützmauern zwischen Grundstücken sind nur bis zu einer Höhe von 0,5 m 
zulässig.
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
 Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu 
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
2.3.1 Stellpätze / Oberflächen
 Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sowie private Stell-
plätze sind wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge 
gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbelä-
ge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B. 
Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
 Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Ab-
grabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen / Geländemodellierungen 
sind bis maximal 0,5 m bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Die Böschungsneigung darf max. 35 % betragen. Abgrabungen sind bis 
zu einer max. Breite von 40 % der  jeweiligen Gebäudeseite zulässig. Im 
Rahmen der denkmalgeschützten Kelleranlage (siehe Planzeichnung Ziffer 
IV.1.1) sind aufgrund der historischen Kelleranlagen keine Abgrabungen 
zulässig.
 Aufschüttungen sind unzulässig.
2.3.3 Abfallbehälter
 Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder 
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen 
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser
 
 Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
 
 Nach § 37 HWG soll Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser verwer-
tet werden, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht 
entgegen stehen. Die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für Niederschlags-
wasser, dass verwertet, verrieselt oder versickert wird.
 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken 
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser 
dienen, dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zi-
sternen muss mindestens 25 l/m2  horizontal projizierte unbegrünte Dachflä-
che betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
 (§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage des Denkmalschutzes
 Hinweis auf Kulturdenkmale und Gesamtanlagen
 Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
 - Olbrichweg 10, rückwärtiges Gebäude mit Garten
 - Brauereikeller unter Dieburger Straße Nr. 75, 77, 85, 87, 97 und Fiedler-   
   weg Nr. 22  
 
1.2 Einfriedungen, die als Sachteile gemäß Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
eingetragen sind.
1.2.1 Historische Stützmauer an der Dieburger Straße
2. Die entlang des Spessartrings verlaufende Allee ist nach § 13 
HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt.
V. HINWEISE      
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
 Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen 
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, 
Block D, Zi. 204 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
2. Artenschutz
2.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
 Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und 
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder 
Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche 
Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten. 
 Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten: 
 Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG 
vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und 
Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig 
ausweichen. 
 Fledermäuse: Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit 
Einfluss auf den Brauereikeller ist die Betreuung durch einen Fachkundigen 
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die 
Pläne auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die 
Baumaßnahmen in Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen. 
 Ergeben sich auf Grund der Untersuchung des Brauereikellers neue Er-
kenntnisse über den Fledermausbestand, so sind ggf. weitere Vermeidungs-
maßnahmen zu entwickeln und mit der zuständigen UNB abzustimmen.
 Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder 
Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu 
untersuchen, um einen Tierbesatz zu verhindern. 
 Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. 
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug 
gewartet werden.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 
25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 03.09.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit 
vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.09.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019.  
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 26.06.2019.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block 
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 09.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 und mindestens 
zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben 
vom 24.06.2019 und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 05.12.2019.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von 
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am  
Er besteht aus den Planteilen 1/2 und 2/2.
    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 ________________________
  Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB 
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am      .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung 
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadt-
haus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____   bis einschließlich  __.__.____ 
.
Entwurf zum Bebauungsplan   O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 2/2
Der Planteil 2/2 ist nur in Verbindung mit dem Planteil 1/2 gültig.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch 
Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-
setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 
des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
  
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
 Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet  (§ 4 BauNVO) 
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr.  2., 4. und 5. BauNVO sind nicht 
zulässig. 
2.2 Sonstige Sondergebiete Hochschule (§ 11 BauNVO)
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
 Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
     
3. Maß der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO) 
3.1 Max. Größe der Grundfläche baulicher Anlagen
3.2 Zahl der Vollgeschosse
3.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 4 BauNVO) 
3.3 Spitzbodenausbau
3.3.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume 
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des 
Dachraumes liegt.
    
3.4 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,0 m 
zurückspringen. 
3.5 Gebäude, auf denen Staffelgeschosse nicht zulässig sind
 
3.6 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 Abs. 3 und 18 BauNVO) 
Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92
3.6.1 Die max. Geschosshöhe von zulässigen Vollgeschossen und Staffelgeschos-
sen darf 3,0 m nicht überschreiten; Bezugsebenen sind die Oberkanten der 
Rohdecken (OKRD) des Geschosses. 
 Diese Festsetzung gilt nicht für Gebäude im Teilbereich II (s. Beikarte im 
Planteil 1/2), mit Ausnahme des Grundstücks Fiedlerweg 14.
 
3.6.2 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei 
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen 
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) des Geschosses nicht überschritten 
werden. Dies gilt nicht für die Gebäude im Teilbereich II.
3.7 Höhenlage baulicher Anlagen
 Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 0,5 m über 
der Gehweghinterkante der Straße an der Haupterschließungsseite des 
Gebäudes liegen. Bezugspunkt ist die Gebäudemitte an der Seite, an wel-
cher das Gebäude von der öffentlichen Verkehrsfläche her erschlossen wird 
(Haupterschließungsseite).
3.8 Max. Tiefe der Kellersohle
 
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
 (§ 9 Abs. 1 Nr.  2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
 In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand 
als Einzelgebäude zu errichten. 
4.2 Geschlossene Bauweise
 In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen 
Grenzabstand errichtet.
4.3 Abweichende Bauweise
 In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb 
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
 
5. Überbaubare Grundstücksflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2  BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
 Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und 
Baugrenzen festgesetzt. 
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
 Ausnahmsweise können in der Teilfläche III die Baugrenzen durch bauliche 
Anlagen wie Balkone, eingeschossige Anbauten und Wintergärten auf einer 
Gebäudeseite mit einer max. Tiefe von 4,0 m auf 2 / 3 der Fassadenlänge 
überschritten werden.
5.3 In den gekennzeichneten Flächen sind ausnahmsweise Treppenanlagen und 
Fluchttreppen zulässig.
5.4 Terrassenflächen
 Versiegelte Terrassenflächen sind bis zu einer Fläche von 20 m2 außerhalb 
der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
6.     Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not-
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen 
zulässig.
 
 Stellplätze / Garagen
 Tiefgaragen
 Gemeinschaftsstellplätze
 
 Gemeinschaftsgaragen incl. Fahrradstellplätze
6.2 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.3 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla-
gen i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als: 
 - Fahrradabstellplätze einschließlich ihrer Überdachung,
 - Anlage zur Gartenbewirtschaftung, (z.B. Geräteschuppen, Gewächs-
   häuser), 
 - Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons, 
   Pergolen),
 - Standplätze für Abfallbehälter.
 Die Einschränkungen unter Ziffer I.11.7.1 sind zu beachten.
 Die Summe aller Nebenanlagen (i.S.d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 15 m2 Grundfläche sowie 45 m3 umbauten Raum begrenzt.
 Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen sind Flächen für Fahrradabstellplätze 
einschließlich ihrer Überdachung bis zu einer Größe von 60 m2 zulässig.
7.  Verkehrsflächen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen
7.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
 - Verkehrsberuhigter Bereich
 - Fußgängerbereich
 - Öffentliche Parkplätze
7.3 Einfahrt
7.4 Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit. Das Gehrecht dient zur Sicherung 
und Herstellung vorhandener und neuer fußläufiger Verbindungen. 
Innerhalb der privaten Grünflächen beträgt die max. Gehwegbreite 2,0 m.
8. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
8.1 Zweckbestimmung Elektrizität
8.2 Zweckbestimmung Gas
      
8.3 Öffentliche Sammelstandorte sind nicht zulässig im Lucasweg, Olbrichweg  
und südlicher Spessartring, sowie in den Kreuzungs- und Einmündungsbe-
reichen dieser Straßen.
11.8 Vorgartenzone 
 Die Vorgartenzone definiert sich durch einen Bereich von 5,0 m gemessen 
ab der Grundstücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Festset-
zung bezieht sich auf die Baugrundstücke im Teilbereich III (siehe Beikarte 
im Planteil 1/2) und auf das Grundstück Fiedlerweg 14.
11.8.1 Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu 
pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit 
gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen. Schottergärten 
sind nicht zulässig.
 
 Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge sowie 
Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Außerdem sind in der 
Vorgartenzone von den unter 6.3 genannten Nebenanlagen Fahrradstell-
plätze (ohne Überdachung) und Standplätze für Abfallbehälter bis zu einer 
Größe von 10 m2 zulässig.
11.9 Tiefgaragen
 Neuanlagen von Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der 
Geländeoberfläche, die nicht durch oberirdische bauliche Anlagen oder 
Erschließungsflächen überdeckt sind, sind mit einer Vegetationsschicht von 
mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken 
und zu begrünen.
11.10 Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller 
(Dieburger Str. 97) haben, sind nur außerhalb der Überwinterungszeiten, 
Erkundungs- Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzu-
nehmen. Der mögliche Zeitraum, um solche baulichen Tätigkeiten durchzu-
führen, liegt je nach Witterung zwischen Ende März und Mitte August. Die 
Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. 
Die Einflugschneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
12.  Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen
 Die Fläche ist mit blühenden Stauden bzw. mit freiwachsenden mittelgroßen 
Blühsträuchern in den Anteilen 20 % bzw. 40 % der Gesamtfläche zu be-
pflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
12.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
12.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und 
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs 
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend  
Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz 
für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch 
festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.
12.3  Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
12.3.1  Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans 
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte 
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 15). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietshei-
mischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen.
12.3.2 Je angefangene 200 m2 nicht überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens 
ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenemp-
fehlung (s. Hinweis V. 15) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen 
und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
 
12.4 Baumschutzmaßnahmen
12.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau-
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V. 14).
12.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW 
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz 
Südhessen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume 
zu verschieben (s. Hinweis V. 11).
12.5 Fassadenbegrünung
 Die Fassaden sind mind. zu 25 % zu begrünen, sofern brandtechnische 
Regelungen dem nicht widersprechen. Fassaden von Gebäuden, die an 
öffentliche Grünflächen angrenzen, sind zu mind. 50 % zu begrünen. Ausge-
nommen hiervon sind denkmalgeschützte Gebäude.
 Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu verwen-
den.
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
 Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
 S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1.  Gestaltung baulicher Anlagen 
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform (s. Festsetzung im Planteil 1 / 2)
 
 - Satteldach
 - Flachdach (s. II.1.1.4.1)
 - Walmdach
 - Zeltdach
 Hauptfirstrichtung
1.1.2 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die vorhandene Dachform 
zu erhalten und ggf. wieder herzustellen. Bei Einzeldenkmälern ist als Aus-
nahme bei der Rekonstruktion einer ehemals vorhandenen Dachform eine 
Abweichung von der festgesetzten Dachform zulässig.
1.1.3 Geneigte Dächer
1.1.3.1 Firste und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten, 
Balkonanlagen und andere untergeordnete Bauteile nicht unterbrochen 
 werden.
 
1.1.3.2 Als Dachneigung sind mindestens 300  und höchstens 450 zulässig. Als 
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon 
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies 
vorgibt.
1.1.3.3 Dachaufbauten, Dachgauben
 Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite 
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens    
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
1.1.3.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang, 
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten muss ein Mindestab-
stand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.3.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder 
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50 % der Dachbreite (Traufe) betra-
gen.
1.1.3.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszu-
bilden und an der Oberseite mit Ziegel, Schindel oder Kupfer- / Zinkblech 
einzudecken.
1.1.3.7 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
1.1.3.8 Dacheindeckungen
 Bei Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur rote oder braune Farb-
töne oder graue bis schwarze Dacheindeckungen aus Tonziegeln, Schiefer 
oder Dachsteinen zulässig.
 Unzulässig sind Dacheindeckungen mit Wellplatten, glasierten Ziegeln oder 
Kunststoffplatten
1.1.4 Flach geneigte Dächer
1.1.4.1 Die mit FD gekennzeichneten Gebäude sind als Flachdach oder flach ge-
neigtes Dach mit einer max. Neigung von 5° auszubilden. 
 
1.1.4.2 Bei flach geneigten Dächern und Flachdächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25 % der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachauf-
bauten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten 
müssen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen.
1.2 Gebäudefassaden
1.2.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur-
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als 
 20 % der Fassade einnehmen.
1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.3 Antennen
1.3.1 Parabolantennen und Funkantennen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht 
von den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
1.3.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.4.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent-
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 5 m2  nicht überschreiten. Im rest-
Wissenschaftsstadt                      Darmstadt
Gemarkung Darmstadt                                                  Flur 2
 Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen 
von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen.
Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind Teile des 
Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der 
näheren Umgebung im Gebiet auszubringen.
 Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutz-
rechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbständig der zuständigen 
Naturschutzbehörde zukommen zu lassen ist.
2.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
 Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt 
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen 
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren 
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert 
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen wer-
den. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Flucht-
rampen für Kleintiere versehen werden.
3. Biodiversität
 Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. 
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu 
berücksichtigen.
4. Umweltschutz
 Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, 
Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so-
weit wie möglich einzuschränken. 
5. Bodendenkmale
 Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem 
Landesamt für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denk-
malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 
6. Bodenveränderungen
 Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf 
 sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des 
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen 
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium 
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, 
zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hin-
zuzuziehen. 
7. Altflächen / Altlasten 
 Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden sowie Verfüllung von Gruben betref-
fen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und 
Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu 
beteiligen.
8. Altstandorte
 Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
 - Dieburger Straße 75, Teppichreinigung, Branchenklasse 5 (sehr hohes  
  Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683
 - Dieburger Straße 77, Transport von Gütern (ohne Wartung), Branchenklas- 
  se 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684
 - Dieburger Straße 87, Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer, Bran- 
  chenklasse 0 (kein Gefährdungspotential), ALTIS-Nr. 411.000.030-001.224
 - Erbacher Straße 72, Transport von Gütern (mit Wartung), Branchenklasse 4 
  (hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027
 - Fiedlerweg 20, Garten- und Landschaftsbau, Branchenklasse 0 (kein Ge- 
  fährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231
 - Fiedlerweg 22, Brauerei, Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspoten-
   tial), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029
 - Hoetgerweg 10, Mauerei (Hochbau (ohne Fertigteilbau)), Branchenklasse 1 
  (sehr geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-  
  001.055
 - Spessartring 57, Einzelhandel mit Kraftwagen, Branchenklasse 2 (geringes 
  Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122
 - Spessartring 65, Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher), Branchen- 
  klasse 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030- 
  001.123
 - Spessartring 69, Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Branchen- 
  klasse 5 (sehr hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030- 
  001.121
 Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch 
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer 
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen 
Vorschriften zu beachten.  
9. Kampfmittelbelastung und -räumung
 
 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln 
ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen 
auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen 
erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im 
Lande Hessen“ sind zu beachten.
10. Klimaschutz 
 Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils 
gültigen Fassung nachgewiesen werden.
11. Leitungsschutzmaßnahmen 
 Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien 
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume 
entsprechend zu verschieben.  
 Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem 
Versorgungsträger abzustimmen.
12. Öffentliche Verkehrsflächen 
 Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen 
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands 
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, 
sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kön-
nen bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegeben-
heiten angepasst werden. 
13. Stellplätze
 
 Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vom 24.07.2019 zu beachten.
14. Photovoltaikanlagen
 Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Fläche ab ca. 200 m2 
ist die Bundesnetzagentur zu beteiligen.
14. Baumschutzsatzung 
 Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze 
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
15. Pflanzliste
 Bäume 1. und 2. Ordnung:
 Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schwar-
zerle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocasta-
num), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche 
(Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Ju-
glans regia), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), 
Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn 
(Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zweigriffeliger Weißdorn 
(Crataegus laevigata), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Trau-
benkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Ebere-
sche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica)
 Sträucher:
 Feld-Ahorn (Acer  campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier 
lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche 
(Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus 
avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus euro-
paeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Faul-
baum (Rhamnus frangula), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa 
canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia), 
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
 Fassadenbegrünung:
 Pfeifenwinde(Aristolochia macrophylla), Baumwürger (Celastrus orbiculatus),
 Waldrebe i.S. (Clematis spec.), Efeu (Hedera helix), Kletter-Hostensie (Hy-
dragea petiolaris), Hecken-Kirsche i.S. (Lonicera spec.), Wilder Wein i.S. 
(Parthenocissus spec.), Knöterich (Polygonatum aubertii), Kletter-Rosen i.S. 
(Rosa spec.).
 
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am   __.__.____    
 
Darmstadt, den __.__.____  
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 ________________________
  Die Dezernentin
TG
50 50
50
50
II
I
I
IV
IV IV IV
I
IV+D
II+D
III+D
I
IV
II
I
II
I
II+D
III
I II
I
I
II
I
II
II
I
II+D
II
I
IV+D
III
I
I
IV
III
I
II+D
III
V
I
IV
I
II
II
I
I
I
I
I
I
II
I+D
II
II
II
II
II
I
I
V
III
IV
III
IV
VII
II
I
II
I
II
I
I+D
I
I
II
I
I
I
II
I
I
I
II
I
II+D
I
III
I
II
I
III
I
III+D
VIII
I
IV
V
I
I
I
I
I
I
I
II
I
III
I
III
I
I
II
III
I
I
III
I
IV
I
IV
II
IV
III+D
III+D
III+D
X
VII
I
IV
IV
IV
IV
I
I
VII
I
II
IV
I
I
I
III
I
I
I
II
III
II
I
I
II
II
I
I
II
II
I
I
III
I
IV
I
I
I
I
IV
I
I
II
I
II+D
I
I
I
III
II
I
II
II
II
II
I I
I
IV+D
VI
IV
VI
II
IV
V
I
III
I
II
I
II
II
I
I
I
I
III
I
II
I
I
I
I II
II
I
I
II
I
III
I
I
IV
II
I
IV
III
I
I
II
I
II
II
I
II+D
Spielplatz
Pegelwerte
in dB(A)
 <= 50
50 <  
Abgreifmaßstab
0 20 40 60 80
m
Abb. 2
Beurteilungspegel "Verkehr" nachts
Immissionshöhe 4 m üG
Lärm-
pegel-
bereich
Maßgeblicher  
Außenlärmpegel 
La / [dB(A)]
I bis 55
II 56 bis 60
III 61 bis 65
IV 66 bis 70
V 71 bis 75
VI 76 bis 80
VII > 80
2. Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  03.12.2019.   
Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 06.12.2019.
2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block 
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 17.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020, mit Ausnahme 
des Zeitraums vom 24.12.2019 bis 01.01.2020 und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Inter-
net gem. § 4a Abs. 4 BauGB.

anlage 8

273 Zeichen

Punkt 8: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0305) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
 zuzustimmen. 
  
 Gegenstimmen: Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA 
 Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

anlage 10

258 Zeichen

Punkt 24: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0305) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke., UFFBASSE und UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD und FDP

anlage 11

196 Zeichen

Punkt 12: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0305) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD

2020/0305

9738 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.10.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
 
Amt: Stadtplanungs amt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
Dez. III, Dez. V, 61, 67  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0305 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 16.10.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der 
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) und §  4 Abs. 2 BauGB 
(Einholung von Stellungnahmen) sowie zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 
gingen die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen 
Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) abschließend 
entschieden. 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 und der 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2  sowie der erneuten Offenlage gemäß § 4a 
Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan O 32 gingen die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen 
Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage)  abschließend entschieden.

- 2 - 
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe-Ost – mit den im Plan enthaltenen 
Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum 
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser (Anlage 4, Plan wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt) und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wird zugestimmt. 
4. Der Entwurf des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe-Ost – für das Gebiet des Osthangs 
der Mathildenhöhe zwischen der Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring und 
Schwarzwaldring, der Erbacher Straße, dem Fiedlerweg, dem Olbrichweg und dem 
Lucasweg mit den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen 
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser 
wird mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) zur Satzung beschlossen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit  
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan O 32 mit Umweltbericht  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1 von 2 (Plan)  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2 von 2 (Text)   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0305 vom 16.10.2020: 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O  32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das 
denkmalgeschützte Ensemble Mathildenhöhe und auf seine Einbettung in die umgebende 
Stadtlandschaft zu vermeiden. Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe 
Darmstadt mit seinen bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO 2019 
eingereicht worden ist, ist es ein Ziel der Stadtentwicklung, alle Bereiche, welche sich 
innerhalb der Pufferzone um das Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch 
Bauleitplanung zu sichern und zukünftige Planungen auch mit den Zielen des 
Welterbeantrags in Einklang zu bringen.  
 
Bedeutender Bestandteil dieser Planung sind die Baufelder, welche für die bisher 
ungenutzten Flächen am Lucasweg und am Olbrichweg (Osthang) eine neue Grundlage 
schaffen, die den Zielen einer kulturellen Entwicklung des Umfeldes der ehemaligen 
Künstlerkoloni e mit seinen be stehenden kulturellen Einrichtungen entspr echen. Flächen für 
kulturelle Einrichtungen sollen durch den Bebauungsplan O 32 verbindlich gesichert werden.  
Die neuen Baufelder sind für eine kulturelle Bebauung ausgewiesen, die zwischen den 
unterschiedlichen Stadtstrukturen vermittel n und das östliche Umfeld der Mathildenhöhe 
aufwerten soll en. 
 
Wichtiger Baustein ist ein von der UNESCO verlangtes Besucherzentrum für die 
Mathildenhöhe, für das der Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen schafft. 
Für das Gebäude des Besucherzentrums wurde ein internationale r Wettbewerb durchgeführt, 
dessen Ergebnis in die Bauleitplanung eingeflossen ist . Im Rahmen der Evaluierung des 
gesamten Konzeptes und des Antrag verfahrens zeigte sich , dass der Standort innerhalb der 
kulturellen Bauflächen auf Alternativen zu überprüfen ist.  Unabhängig davon stellt der 
Bebauungsplan O 32 die rechtliche Grundlage für den Bau eines Besucherzentrums am 
bisher vorgesehenen Standort ebenso dar wie für alternative Stan dorte. 
 
Ein weiteres, wesentliches Ziel ist es, den Osthang insgesamt zu einer weiteren Hauptseite 
der Mathildenhöhe aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an 
Bedeutung gewinnen wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus  ihrer z. T. isolierten 
Rolle herausgeholt und als ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt 
werden. 
 
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen 
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geo rdnet und durch eine maßstabsgerechte 
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche 
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert.  
 
Verfahrensablauf:  
 
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.20 18 einen Aufstellungsbeschluss  
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst, der am 25.05.2018 bekannt gemacht wurde.  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit  beschlossen, die vom 04.09 .2018 bis zum 04.10.2018 durch 
Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der Eigentümer und 
Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung sowie paralleler 
Interneteinstellung durchgeführt wurde. Die Behörden und sons tigen Träger öffentlicher 
Belange wurden parallel beteiligt.

- 4 - 
Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses  der Stadtverordnetenversammlung 
vom 18.06.2019 zum Bebauungsplanentwurf nach ortsüblicher Bekanntmachung im 
Darmstädter Echo am 26.06.2019 ei ne aufgrund der Sommerferien zeitlich verlängerte 
Offenlage vom 09.07.2019 bis 23.08.2019 mit gleichzeitiger Interneteinstellung und 
paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 
 
Aufgrund inhaltlicher Änderung en im Bereich der kulturellen Nutzungen, Anpassungen im 
Bereich der Grünanlage entlang der Spessartrings, Ergänzungen in Bezug auf das 
Umweltrecht sowie redaktionellen Klarstellungen wurde eine erneute Offenlage  des 
Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Dies e wurde nach einem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2019 und dessen ortsüblicher Bekanntmachung 
im Darmstädter Echo am 06.12.2019, aufgrund der Weihnachtsferien zeitlich verlängert vom 
17.12.2019 bis 31.01.2020 (mit Ausnahme des Zeitraum s vom 24.12.2019 bis 
01.01.2019), mit paralleler Interneteinstellung und erneuter Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 
 
Während der zweiten Offenlage gingen erneut Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die jedoch 
nicht mehr zu wesentlichen Änderungen geführt haben.  Zwischen der ersten und zweiten 
Offenlage wurden keine vorläufigen Abwägungstabellen erstellt, um eine zügige ern eute 
Offenlage zu ermöglichen. Die abschließenden Abwägungstabellen aus allen 
Beteiligungsschritten sind Bestandteil dieses Beschlusses (Anlagen 1 und 2) . 
 
 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen 
Stellungnahmen zusammengefasst und geprüft. Bei der Tabelle handelt es sich nun um die 
abschließende Prüfung. 
 
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauu ngsplanverfahren  zum 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost – gemäß § 3 Abs.1 und 2 sowie § 4a Abs.  3 BauGB 
gingen die in Anlage 2 (datenschutzrel evante Anlage) zusammengefassten und abschließend 
geprüften Stellungnahmen ein.  
 
 
 
Zu 3 und 4: 
 
Der Entwurf des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe -Ost – (Anlage 4, Teil 1 und 2, wird zu 
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt), einschließlich der im Plan enthaltenen Satzungen über 
die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser,  ist mit seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 
 
Der Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – wird anschließend durch öffentliche 
Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

- 5 - 
 
Folgekosten 
Folgekosten wie z.B. die Herstellung und Unterhaltung des Besucherzentrums Mathildenhöhe 
werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der 
Bauleitplanung. 
 
Dezernat III     Dezernat V 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     Barbara Akdeniz  
Stadträtin     Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung

anlage 4

331111 Zeichen

Anlage 3 
16. Oktober 2020 
Wissenschaftstadt Darmstadt 
Der Magistrat 
Stadtplanungsamt 
 
BEGRÜNDUNG 
 
gem. § 9 Abs. 8 BauGB  
 
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 32 
 – MATHILDENHÖHE-OST – 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost –  
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

2 
 
I N H A L T 
 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I.  PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5 
 
1.  Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5 
2.  Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6 
3.  Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 7 
3.1  Aufgabenstellung ............................................................................................. 7 
3.2  Städtebauliche Entwicklung des Gebietes......................................................... 7 
3.3  Integration in das Stadtbild ............................................................................. 8 
4.  Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 9 
5.  Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ..................................... 10  
5.1  Regionalplan Südhessen 2010 ....................................................................... 10 
5.2  Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) .......................... 10  
5.3  Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 11  
5.4  Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 12  
5.5  Denkmalschutz .............................................................................................. 12  
6.  Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 13  
6.1  Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 13  
6.2  Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe ........................ 14  
6.3  Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe ......................... 14  
7.  Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 15  
7.1  Planungsgebiet .............................................................................................. 15  
7.2  Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 16 
7.3  Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 18  
7.4  Private Freiflächen ......................................................................................... 19  
7.5  Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 19  
7.6  Verkehr/Erschließung .................................................................................... 19  
7.7  Altflächen ...................................................................................................... 22  
7.8  Kampfmittel .................................................................................................. 23  
8.  Ziele der Planung................................................................................................ 23  
8.1  Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Kulturstandort ..................... 24  
8.2  Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 24  
8.3  Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten in privaten und 
kulturellen Bereichen ..................................................................................... 25  
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen ........................ 25  
8.5  Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen ......... 25  
8.6  Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen 
Straßenraum ................................................................................................. 25  
8.7  Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten durch eine 
integrierte Gestaltungssatzung ...................................................................... 29  
9.  Artenschutzrechtliche Beurteilung....................................................................... 29

3 
 
10.  Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 30  
11.  Biodiversität ....................................................................................................... 32  
12.  Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 32 
 
II.  FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES .................................................... 34 
 
A.  PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) ....................................... 34  
1.  Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 34  
1.1  Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 34  
1.2  Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da) ......................... 34  
1.3  Flächen für Gemeinbedarf .............................................................................. 35  
2.  Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 35  
2.1  Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ) ...................................... 35  
2.2  Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 36  
2.3  Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 36  
2.4  Höhenbezugspunkt ........................................................................................ 37  
2.5  Höhenlage baulicher Anlagen ......................................................................... 37  
3.  Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen ........................................................... 37  
3.1  Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 37  
3.2  Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 37  
3.3  Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 38  
4.  Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 38  
5.  Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen ....................................... 38  
6.  Verkehrsflächen .................................................................................................. 39  
7.  Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ........................................................... 39 
8.  Grünflächen ........................................................................................................ 40  
8.1  Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 40  
8.2  Spielplatz ...................................................................................................... 40  
9.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Immissionsschutz 
– Lärm ............................................................................................................... 40  
10.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft......................................................................................... 41  
11.  Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .... 41 
 
B.  AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 42  
1.  Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 42  
1.1  Dachgestaltung ............................................................................................. 42  
1.2  Fassadengestaltung ....................................................................................... 43  
1.3  Antennenanlagen ........................................................................................... 43  
1.4  Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 43  
2.  Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 44  
2.1  Einfriedungen ................................................................................................ 44

4 
 
2.2  Stützmauern ................................................................................................. 44  
2.3  Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 45 
 
C.  NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB) .......................................... 45 
1.  Denkmalschutz ................................................................................................... 45 
 
D.  HINWEISE .............................................................................................................. 45 
 
Statistische Angaben........................................................................................................ 46  
 
 
TEIL B UMWELTBERICHT 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Planung vor: 
 
 
Begleitende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe – vom 
25.03.2019, Stete Planung, Büro für Stadt- und Verk ehrsplanung, Sandbergstraße 65, 64285 
Darmstadt 
 
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 32 Ma thildenhöhe Ost vom 07.02.2019, Dr. 
Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro, Strohweg 45, 64297 Darmstadt 
 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Nordost – Artens chutzfachbeitrag vom 18.03.2019, 
naturplan, An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt

5 
 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 
 
 
 
 
 
 
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung 
 
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbereich d es Stadtgebietes der Wissenschaftstadt 
Darmstadt und befindet sich nordöstlich der Mathild enhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist als 
Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes Ensem ble des Jugendstils und der 
beginnenden Moderne am Anfang des 20. Jahrhunderts einzigartig und von internationalem 
Rang. Der Geltungsbereich für den zukünftigen Bebau ungsplan schließt sich östlich an das 
Ausstellungsgebäude, das Ernst-Ludwig-Haus sowie Te ile der Villenbebauung an. Er wird im 
Osten begrenzt durch die Bahnanlage, der er von der  Dieburger Straße bis zur Erbacher 
Straße folgt. 
 
Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöh e Darmstadt mit seinen bedeutenden 
Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO im Januar 20 19 fristgerecht abgegeben wurde, ist 
es ein Ziel der Stadtentwickung, die Bereiche, welc he sich innerhalb der Pufferzone um das 
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bau leitplanung zu sichern und zukünftige 
Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in Ein klang zu bringen. 
 
Doch auch unabhängig von dem Bewerbungsverfahren fü r die Mathildenhöhe als UNESCO-
Welterbe ist es aus städtebaulicher Sicht eine Notw endigkeit, unter Beachtung des 
gestiegenen Nutzungsdruckes innerhalb des Stadtgebi etes insbesondere in der Umgebung 
des bedeutenden Denkmal-Ensembles klare Richtlinien  für die weitere städtebauliche 
Entwicklung zu definieren. Daher kommt diesem Quart ier bei der städtebaulichen 
Entwicklung und der bauhistorischen Erhaltung eine besondere Bedeutung zu. 
 
 
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe

6 
 
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs für den Bebauungspla n O 32 befindet sich in dessen 
nördlichem Teil der bislang rechtskräftige Bebauung splan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 
1972, der mit dem Beschluss über eine Veränderungss perre (Magistratsbeschluss April 
2018) nicht mehr anwendbar ist. Während die Ziele, welche der Bebauungsplan O 13 mit 
Großwohnbauten verfolgt hat, vor dem Hintergrund de r Bewahrung des Ensembles 
Mathildenhöhe nicht mehr weiter verfolgt werden sol len, waren außerhalb des 
Bebauungsplans O 13 östlich des Fiedlerwegs Bauvorh aben nach § 34 BauGB zu beurteilen 
(Einfügen in die Umgebung). 
 
Um Fehlentwicklungen bei der Integration des zentra len Bereichs des Ensembles 
Mathildenhöhe in seine Umgebung zu vermeiden und um  eine übergeordnete Planungs- und 
Entwicklungskonzeption zu sichern, ist es deshalb n otwendig, mit der Aufstellung dieses 
Bebauungsplanes Planungssicherheit und Verbindlichk eit für alle Planungsbeteiligten zu 
schaffen. 
 
Durch die besondere Lage des Quartiers am Osthang, welches den Übergang zwischen der 
Mathildenhöhe und den angrenzenden Wohnquartieren b ildet, sowie durch anstehende 
Bauvorhaben, wird die bestehende Situation mit unte rschiedlichen Rechtsgrundlagen den An-
forderungen nicht mehr gerecht. Im Zusammenspiel mi t dem bereits rechtskräftigen 
Bebauungsplan O 27 auf der Südseite der Mathildenhö he und dem laufenden Verfahren für 
den Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – w ird sichergestellt, dass angrenzende 
Übergangsbereiche zum Nominierungsgebiet des beantr agten Welterbes Mathildenhöhe 
Darmstadt planungsrechtlich geregelt und abgesicher t sind. 
 
Der Aufstellung des Bebauungsplanes O 32 liegen die  Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnunge n zugrunde. 
 
 
Abb. 2: Luftbild vom Osthang der Mathildenhöhe (201 7)

7 
 
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung 
 
3.1 Aufgabenstellung 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwic klungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettun g in die umgebende Stadtlandschaft zu 
vermeiden. Planungsziele, die mit der Aufstellung d es alten Bebauungsplanes O 13 (1972) 
avisiert wurden, sollen aufgehoben und planungsrech tlich durch die neuen städtebaulichen 
Ziele ersetzt werden, die im Zusammenhang mit der B eantragung zum Welterbe in einem 
Managementplan formuliert wurden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe 
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen 
wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus  ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt 
und als ebenbürtiger Stadtraum entsprechend den and eren Seiten weiterentwickelt werden. 
 
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwickl ungen insbesondere der Nachkriegszeit 
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die 
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (P ufferzone) sowie die Flächen für das 
Besucherzentrum und weitere kulturelle Einrichtunge n durch Bauleitplanung verbindlich zu 
sichern.  
 
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes 
 
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunder ts weitgehend unbebaut. Lediglich an 
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon  im ausgehenden 19. Jahrhundert 
verschiedene Brauereien etabliert, von welchen bis heute noch ein großer Teil der tief 
liegenden Kelleranlagen mit Verbindungsgängen erhal ten ist. 
 
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokument deu tscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe 
1901 mit ihren neuen Bauten erstmals bewusst in die  städtebauliche Entwicklung mit 
einbezogen. Der Osthang ist jedoch jenseits von Luc asweg und Olbrichweg nur zu kleinen 
Teilen bebaut gewesen. Dies hängt auch entscheidend  mit der Ausweitung der Brauereien 
nach 1905 zusammen. 
 
Im 2. Weltkrieg wurde die Mathildenhöhe stark zerst ört, ebenso die Bereiche am Osthang. 
Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Er satz für den vormaligen 
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das ne ue Gebäude für den Fachbereich 
Gestaltung der Hochschule Darmstadt. Das Gebäude wu rde 1986 erweitert. 
 
Östlich des Fiedlerwegs bis zum Bereich der Bahnlin ie ist eine Reihe unterschiedlicher 
Wohngebäude zu finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit, die nach der 
Zerstörung vereinfacht wieder aufgebaut wurde, ents tanden nach dem 2. Weltkrieg am 
östlichen Ende des Olbrichwegs und am Seitersweg un terschiedliche Wohngebäude, deren 
Ausprägung vom Bungalow bis zum 5-geschossigen Mehr familienhaus reicht. 
 
Nach der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstma ls nach dem 2. Weltkrieg die Frage einer 
umfassenden Neuordnung des Gebiets. Am 13.07.1972 w urde daher die Aufstellung des 
Bebauungsplanes O 13 – Mathildenhöhe Ost – beschlos sen (Inkrafttreten am 23.01.1974). 
Noch unter der Einwirkung des Großwohnungsbaus der späten 1960er Jahre wurden sechs 
kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 10 Geschossen s owie einer ergänzenden

8 
 
Randbebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant. Auf d em städtischen Grundstück am 
Olbrichweg wurden die Voraussetzungen für ein Hotel  als siebengeschossiges Terrassenhaus 
geschaffen. 
 
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine  geänderte Planung verfolgt. Hierzu 
wurde zwar ein neuer Plan aufgestellt (O 13.1), der  jedoch nicht zur Satzung beschlossen 
worden ist. 
 
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute  unbebaut, der Hotelbau wurde nie 
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb zur Neu orientierung der Fläche durchgeführt, 
eine Umsetzung der Planungen fand abermals nicht st att. 
 
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens („Forum Mathild enhöhe“) wurde im Jahre 2006 
deutlich, dass bei einer Entscheidung für die Neube bauung eine Option für kulturelle 
Entwicklungen verbleiben muss, welche die Mathilden höhe über Jahrzehnte geprägt haben. 
 
Neue Impulse gab es durch die internationale Summer school, den Architektur-Sommer 
2014, in welchem durch eine temporäre Bebauung das freie Grundstück am Osthang bespielt 
wurde und Diskussionen zu einer Neuausrichtung der Mathildenhöhe stattfanden. 
 
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathild enhöhe 
 
Die Entscheidung, die heute noch verbliebenen bauli chen Anlagen der vier ehemaligen 
Ausstellungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe von  1901 bis 1914 für eine Eintragung in 
die Liste des Welterbes zu nominieren, macht es not wendig, ein Gesamtkonzept für die 
Weiterentwicklung der Mathildenhöhe zu erstellen. D urch den „Masterplan Mathildenhöhe“, 
der im Rahmen des Managementplans für das Nominieru ngsgebiet erstellt wurde, ist durch 
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwic klung überprüft worden. Die 
Ergebnisse wurden am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. 
 
Der Masterplan umfasst als zentralen Baustein das B esucherzentrum sowie ergänzende 
kulturelle Einrichtungen, die baulich auf den städt ischen Flächen des Osthangs und am 
Nordhang entwickelt werden können. 
 
Im 2. Halbjahr 2018 wurde für die Fläche des Osthan gs ein nicht-offener Realisierungs- und 
Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Masterplan gab di e Rahmenbedingungen vor, welche in 
die Auslobung für den Wettbewerb und in die Neuordn ung des Osthangs einflossen. Der 
Realisierungsteil umfasste die Fläche des Besucherz entrums, der Ideenteil konzentrierte sich 
auf die verbleibenden Flächen des Osthangs. Das Ent wurfskonzept des 1. Preisträgers 
(Realisierungsteil) wurde Grundlage der im Bebauung splan getroffenen Festsetzungen für 
diesen Bereich. Die planerischen Aussagen des Ideen teils wurden als Anregungen in der 
weiteren Diskussion aufgenommen und wurden in wicht igen Elementen übernommen. 
 
3.3 Integration in das Stadtbild 
 
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe und damit auch auf das Nominierungsgebiet des 
möglichen Welterbebereichs ist auch die Fernwirkung  des Ensembles sowie die Auswirkung 
der Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksicht igen.

9 
 
 
Abb. 3: Blick auf die Mathildenhöhe von Westen  
 
Der Hochzeitsturm ist als Landmarke und weithin sic htbares Zeugnis einer hervorragenden 
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herau szustellen. Bereits die vorhandene 
Wohnbebauung an der Dieburger Straße stellt aus bes timmten Blickrichtungen eine 
empfindliche Störung dieser einmaligen Wirkung dar.  Deshalb ist insbesondere in der 
direkten Umgebung darauf zu achten, dass keine weit ere Häufung von unterschiedlichen 
Hochbauten den vorhandenen Umriss der Stadtkrone st ören kann. 
 
Auch ist der Anschluss der Bebauung an sehr untersc hiedlich geprägte Bereiche bei den 
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonders zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber 
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf d ie Vermeidung von Brüchen im 
Stadtgefüge beachtet werden. Besondere Bedeutung ha t die städtische Brachfläche am 
Olbrichweg (Osthang), für die nicht nur ein neues B ebauungskonzept sondern auch ein dem 
Ort angemessenes Nutzungskonzept entwickelt und mit  den Festsetzungen des 
Bebauungsplanes gesichert werden muss. 
 
 
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet 
 
Der Geltungsbereich des Bebaungsplans umfasst die F lächen des Osthangs auf der 
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet mit der Dieburger Straße an das 
Martinsviertel, im Osten an die Bahnanlagen, im Süd en an das Wohngebiet an der Erbacher 
Straße, im Südwesten an den Geltungsbereich des Beb auungsplanes O 27 – Mathildenhöhe 
Süd – sowie im Westen an den Kernbereich der Mathil denhöhe mit dem Ausstellungsgebäude 
und an die Wohnbebauung am Lucasweg. 
 
Damit wird der Geltungsbereich gegenüber dem besteh enden Bebauungsplan O 13 erweitert, 
so dass Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die auch zur Pufferzone des Nominierungsgebiets 
Mathildenhöhe gehören, ebenso erfasst werden, wie d er Baublock zwischen Seitersweg und 
Erbacher Straße. 
 
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8,7 ha.

10 
 
 
Abb. 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – M athildenhöhe Ost - 
 
 
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situa tion 
 
5.1 Regionalplan Südhessen 2010 
 
Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalp lan Südhessen 2010 (für den 
Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flä chennutzungsplan 2010). Er wurde am 
17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung besch lossen und im Juni 2011 von der 
Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung a m 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 
42/2011) ist der Plan für die vorbereitende Bauleit planung verbindlich geworden. 
 
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Planungsgeb iet als „Vorranggebiet Siedlung - 
Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit sei nen Festsetzungen an die Ziele des 
Regionalplanes angepasst und entspricht damit dem E rfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungspl an – FNP) 
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist seit dem 01.04.2006 
rechtswirksam. Er weist im Plangebiet Bereiche als „Wohnbaufläche“ sowie als „Gemeinbe-
darfsfläche“ aus. Die Gemeinbedarfsfläche ist dabei  in die Nutzungen für die Hochschule 
Darmstadt („FH“) sowie für kulturelle Einrichtungen  („ “) für den Bereich des Osthangs am 
Olbrichweg unterschieden. 
 
Der südliche Bereich ist als Teil der Gesamtanlage Mathildenhöhe als „Kulturdenkmal – 
Gesamtanlage“ dargestellt.

11 
 
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß §  8 Abs. 2 BauGB ist somit 
gewährleistet. 
 
Der Bebauungsplan O 32 berücksichtigt diese Vorgabe n mit den entsprechenden Fest-
setzungen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot ) sind Bebauungspläne derart aus 
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch d ie Festsetzungen des Bebauungsplans 
„die zugrunde liegende Darstellung des Flächennutzu ngsplans konkreter ausgestaltet und 
damit zugleich verdeutlicht wird“. Sofern Festsetzu ngen des Bebauungsplans innerhalb der 
Grundzüge der Planung nicht widersprechen, kann dab ei in begrenztem Umfang von den 
Darstellungen des FNP hinsichtlich der Art der Nutz ung abgewichen werden. 
 
 
Abb. 5: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächenn utzungsplan 2006 (FNP) mit dem 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 (weiß) (o. Maßstab) 
 
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) 
 
Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des Be bauungsplans O 32 wurde bereits am 
13.07.1972 die Aufstellung des Bebauungsplans „O 13  – Mathildenhöhe Ost –“ beschlossen. 
Der Bebauungsplan trat am 23.01.1974 in Kraft. Noch  während der Umsetzungsphase wurde 
eine geänderte Planung für den nördlichen Teilberei ch mit den Großwohnbauten verfolgt. 
Hierzu wurde mit dem Bebauungsplan O 13.1 durch Auf stellungsbeschluss ein neues 
Verfahren eingeleitet. Der Plan wurde allerdings ni e zur Satzung beschlossen. 
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum neuen Bebauungspl an O 32 wurde eine Veränderungs-
sperre für den gesamten Geltungsbereich beschlossen , der den bislang bestehenden 
Bebauungsplan aus dem Jahre 1974 vollständig einsch ließt.

12 
 
 
Abb.6: Bebauungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ v on 1974 
 
5.4 Fluchtlinienpläne 
 
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau d urch sog. Baufluchtlinienpläne 
gesteuert, welche die Häuserfluchten, die Verkehrs-  sowie öffentliche und private Freiflächen 
festsetzten. Diese zur Satzung beschlossenen Pläne werden heute gem. § 30 
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als „einfache Bebauung spläne“ weitergeführt, da sie weder 
Art und Maß der baulichen Nutzung, noch die Gebäude struktur festlegen. Sie dienten vor 
allem zur Sicherung der Straßenflächen und Baufluch ten. 
 
Im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans O  32 liegen die bislang rechtskräftigen 
Baufluchtlinienpläne Nr. 288 und 292. 
 
5.5 Denkmalschutz 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs stehen gem. § 2 Hess isches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
folgende Anlagen unter Denkmalschutz:  Das Atelier- Gebäude der Hochschule Darmstadt 
(h_da), FB Gestaltung, Olbrichweg 10, von Albin Mül ler (Einzeldenkmal), der dazugehörige 
Ateliergarten sowie die Kelleranlagen der Brauereie n an der Dieburger Straße (unterhalb der 
Gebäude Dieburger Straße Nr. 73, 75, Lucasweg 6, Di eburger Straße 77 bis 97) sowie am 
Fiedlerweg (ehem. Anker-Brauerei, Fiedlerweg 20, 22 ).

13 
 
An der Dieburger Straße erstreckt sich von der Haus nummer 85 bis zum Spessartring die 
denkmalgeschützte Stützmauer. Unterhalb der Dieburg er Straße verläuft der sog. 
Brauerkanal (Kulturdenkmal), welcher die Brauerei-K eller miteinander verbindet. 
 
Weiterhin berührt die Gesamtanlage Mathildenhöhe (§  2 Abs. 3 HDSchG) den 
Geltungsbereich im südwestlichen Teil mit den Grund stücken Olbrichweg 8 (Hochschule 
Darmstadt), der städtischen Parzelle am Olbrichweg (Flurstücksnummer 146/24) und dem 
Grundstück Fiedlerweg 14. 
 
 
Abb.7: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot), 
Grünanlagen, Parks (grün) 
 
 
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten 
 
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 
 
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwicklung Mathilde nhöhe“ waren im Jahr 2006 
Fachleute und Anlieger aus allen betroffenen Bereic hen zusammen gekommen, um die 
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entwicklung d er Mathildenhöhe zu diskutieren.

14 
 
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wu rden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansätze un d Denkanstöße erarbeitet, diskutiert und 
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammen getragen. Ein wesentliches Ergebnis 
dieses Verfahrens war die Erkenntnis, dass kulturel le Einrichtungen ein prägender 
Bestandteil der Mathildenhöhe sind und dort vor all en anderen Nutzungen weiter entwickelt 
werden sollen. 
 
6.2 Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mat hildenhöhe 
 
Die Entscheidung, die überlieferten baulichen Anlag en im Bereich der ehemaligen 
Ausstellungsflächen der Künstlerkolonie für eine Ei ntragung in die Liste des Welterbes zu 
nominieren, machte es notwendig, ein Gesamtkonzept für die „Stadtkrone“ und ihre 
Einbettung in die Umgebung zu entwickeln. Mit der A usarbeitung des Masterplans 
Mathildenhöhe wurde dem Folge geleistet und durch v erschiedene Bebauungsszenarien die 
bauliche Entwicklung der noch verfügbaren Flächen g eprüft. Der Masterplan wurde am 
29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel des  Masterplans ist es, die Fläche am Osthang 
für kulturelle Nutzungen weiter zu entwickeln. Nebe n dem geplanten Besucherzentrum sollen 
hier auch weitere museale Einrichtungen und Institu tionen ihren Platz finden. 
 
 
Abb. 8: Vorschlag für die Nutzflächen (o. Maßstab) 
 
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Math ildenhöhe 
 
Für die gesamte städtische Fläche des Osthangs und der freien Parkplatzfläche nordwestlich 
des Hochschulgebäudes wurde ein kombinierter Realis ierungs- und Ideenwettbewerb 
ausgelobt und mit Sitzung des Preisgerichts und der  öffentlichen Ausstellung aller Arbeiten 
Ende November 2018 abgeschlossen. 
 
Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasste die Teilfläche südlich des 
Hochschulgebäudes (Entwicklungsbereich B1). Hier wu rde von den Teilnehmern der Entwurf 
für das zukünftige Besucherzentrum ausgearbeitet.

15 
 
Für die verbleibenden Bereiche (Entwicklungsbereich e A, Nordhang, sowie B2 und B3, Ostteil 
des Osthangs) wurden Ideen für zukünftige kulturell e und museumspädagogische 
Einrichtungen mit Flächen für Ausstellungen und die  städtische Kunstsammmlung erwartet. 
Ein großer Schwerpunkt lag in den konzeptionellen A ussagen zu Erhaltung, Vernetzung und 
Integration des Biotop- und Landschaftspotentials i m Bereich des Osthanges. Aussagen zu 
Flora und Fauna sind daher ein wichtiger Baustein b ei den Festsetzungen des 
Bebauungsplans O 32. 
 
Der Entwurf des 1. Preisträgers ist als Grundlage i n die weiteren bauleitplanerischen 
Festlegungen eingeflossen. 
 
 
Abb. 9: 1. Preis des Realisierungswettbewerbs (Mart e.Marte Architekten) 
 
 
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 
 
7.1 Planungsgebiet 
 
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 8,7 ha. Das Gebiet grenzt im Westen an den 
Lucasweg, im Norden entlang der Dieburger Straße an  das Martinsviertel. Im Osten reicht die 
Grenze bis an die westliche Seite der Bahntrasse, d ie hier in einem landschaftlich prägenden 
Einschnitt verläuft. Im Süden und Südwesten wird de r Geltungsbereich begrenzt von der 
Erbacher Straße, dem Fiedlerweg und im Bereich der Mathildenhöhe vom Olbrichweg. 
 
Das Gelände ist durch starke Topografieunterschiede  geprägt. Hochpunkt ist das westlich 
angrenzende Ausstellungsgebäude der Mathildenhöhe m it dem ehemaligen Wasserreservoir, 
von dort fällt das Gelände nach Norden z. T. stark,  nach Osten und nach Süden etwas flacher 
ab.

16 
 
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke 
 
Von der Bebauungs- und Grundstücksstruktur her läss t sich der Bereich in drei Teilbereiche 
einteilen. 
 
 
Abb. 10: Die drei Teilbereiche der verschiedenen Be bauungszonen innerhalb des Geltungsbereichs 
 
Der nördliche Bereich (Teilbereich I) von der Diebu rger Straße bis zum Hoetgerweg bzw. dem 
städtischen Grundstück am Osthang wird stark gepräg t durch die kreuzförmigen, z. T. 10-
geschossigen Wohnsolitäre aus den 1970er Jahren. Im  östlichen Teil befindet sich südlich 
des Hoetgerwegs eine Wohnanlage, die im Maßstab deu tlich kleiner ausgeführt wurde als die 
Erstbebauung an der Dieburger Straße. Grundlage für  diese Bauentwicklung war der 
Bebauungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1974 , der mit der Veränderungssperre von 
2018 z. Zt. nicht anwendbar ist. Zwischen den Gebäu den befinden sich große private 
Freiflächen, die Stellplätze sind überwiegend in Ti efgaragen untergebracht. 
 
      
Abb. 11: Wohnbebauung an der Dieburger Straße vom H oetgerweg aus gesehen 
Teilbereich  I 
Teilbereich  III  
Teilbereich  II

17 
 
Daneben sind noch zwei Einfamilienwohnhäuser zu fin den, von welchen eines das letzte 
Gebäude aus der Zeit der Brauereien darstellt und d as Wohnhaus zur Anker-Brauerei war. 
 
Der mittlere Bereich (Teilbereich II) ist sehr unte rschiedlich strukturiert. Als einziges großes 
Gebäude dominiert das Gebäude der Hochschule Darmst adt mit dem Fachbereich für 
Gestaltung direkt in Nachbarschaft zum Ausstellungs gebäude der Mathildenhöhe. 
 
Dem Fachbereich angegliedert ist das Atelier-Gebäud e von Albin Müller aus dem Jahre 1914, 
welches ebenso wie der zugehörige Garten unter Denk malschutz steht. An der Ecke zum 
Olbrichweg befindet sich ohne Anschluss an die rest liche Bebauung ein Mietwohnhaus aus 
den späten 1920er Jahren als Teil der Denkmal-Gesam tanlage Mathildenhöhe. 
 
      
Abb. 12: Hochschule Darmstadt, FB Gestaltung 
 
Die weiteren Flächen sind unbebaut. Auf der nordwes tlichen Teilfläche befindet sich ein 
provisorischer Parkplatz, auf der östlichen Seite, dem Osthang, ist über die vielen Jahre eine 
Fläche mit Spontanvegetation entstanden. Innerhalb dieser Fläche stehen noch vereinzelt 
temporäre Holzhütten, die im Rahmen des Architektur sommers seit 2014 gebaut wurden 
und kulturell genutzt werden. 
 
Im südöstlichen Bereich (Teilbereich III) bilden dr ei Gebäudeblocks ein Quartier, das im 
nördlichen Teil mit 2 bis 3-geschossigen Solitärgeb äuden (meist Nachkriegsbauten) locker 
überbaut ist und eine starke Durchgrünung aufweist.  Im südlichen Teil am Seitersweg und an 
der Erbacher Straße ist es geprägt durch eine 3-4-g eschossige Blockrandbebauung die z. T. 
noch aus der Gründerzeit stammt. Zur Bahnlinie hin schließt der Bereich mit einer kleinen 
Gartenanlage ab. 
 
      
Abb. 13: Wohnbebauung am Seitersweg

18 
 
7.3 Nutzung/Ausnutzung 
 
Das gesamte Gebiet ist zunächst durch die überwiege nde Wohnnutzung geprägt. Im Bereich 
der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße befind en sich außerdem im Erdgeschoss 
eine Reihe von Gewerbebetrieben der Nahversorgung u nd der Gastronomie. An der Ecke 
Dieburger Straße/Spessartring liegt der höher geleg ene, mit einem intensiven Baumbestand 
dominierende Biergarten, dessen Brüstungsmauer in w eiten Teilen denkmalgeschützt ist. 
 
 
Abb. 14: Gebäudenutzung Bestand 
 
Am Spessartring befindet sich ein Hotelbetrieb, in der Erbacher Straße eine Fahrschule. Als 
besondere Nutzung ist der große, freistehende Solit är der Hochschule Darmstadt als 
Bildungseinrichtung mit dem Fachbereich Gestaltung hervorzuheben, der eine Fortsetzung 
der Mathildenhöhe als Stätte der kreativen, künstle risch geprägten Tätigkeiten darstellt.

19 
 
 
Abb. 15: Bestandsplan Maß der Ausnutzung 
 
7.4 Private Freiflächen 
 
Arten- und strukturarme Hausgärten dominieren das n ördliche Planungsgebiet, oft in Form 
von artenarmen Rasenflächen der Freianlagen. Arten-  und strukturreiche Hausgärten finden 
sich in der eher villenartigen Bebauung entlang des  Fiedlerwegs und teilweise des 
Spessartrings. Der Biergarten mit seinem Baumbestan d stellt eine sehr attraktive, stark 
frequentierte private Freifläche dar. 
 
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen 
 
Der Außenbereich des Hochschulgebäudes sowie der du rch Sukzession entstandene Bewuchs 
am Osthang weisen einen z. T. bedeutenden Baumbesta nd auf. Zusammen mit der Allee im 
Osten fungieren die öffentlichen Grün- und Freifläc hen als wichtige Grünverbindung im 
Plangebiet. 
 
7.6 Verkehr/Erschließung 
 
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den  historischen, überörtlichen 
Verbindungswegen wie der Dieburger Straße und der E rbacher Straße, welche das Gebiet 
einfassen. Spessartring und Fiedlerweg sind Teil de s nördlichen Straßenrings um die 
Innenstadt mit z. T. sehr hohem Verkehrsaufkommen. Der Seitersweg führt als wichtige 
Freizeitverbindung zum Löwentor mit der Rosenhöhe u nd weiter auf das Oberfeld.

20 
 
 
Abb. 16: Verkehrliche Erschließung – Bestand – Bere ich Mathildenhöhe mit statistischem Bezirk 
 
Der Lucasweg sowie der Olbrichweg, der Seitersweg u nd das südliche Teilstück des 
Spessartrings sind reine Anliegerstraßen. Lucasweg und Olbrichweg sind ein Straßenzug mit 
Einfahrverbot mit Ausnahmen für Rad- und Anliegerve rkehr. Der KFZ-Verkehr wird im 
Einbahnstraßensystem von Ost nach Nord-West geführt . Der Radverkehr ist in beide 
Richtungen freigegeben. 
 
Im zentralen Bereich zwischen der Hochhausbebauung und dem Hochschulgebäude verläuft 
ein öffentliches Fußwegenetz, welches den Lucasweg,  die Dieburger Straße und den 
Spessartring miteinander verbindet. 
 
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr 
 
Das Planungsgebiet kann vom Hauptbahnhof ohne Umste igen mit der städtischen Linie F 
über die Dieburger Straße sowie mit verschiedenen R egional-Buslinien über die Landgraf-
Georg-Straße erreicht werden. Eine direkte Straßenb ahnanbindung gibt es nicht. Das 
Quartier der Mathildenhöhe wird im 300 m-Einzugsber eich der Haltestellen flächenhaft 
erschlossen. Die nächstgelegene Haltestelle „Mathil denhöhe“ an der Dieburger Straße liegt 
vom geplanten Besucherzentrum in kurzer Entfernung,  die Haltestellen Alice-Hospital, 
Ostbahnhof, Pützerstraße, Jugendstilbad und Elisabe thenstift liegen zwischen 250 und 
550 m entfernt. 
 
Die bestehenden Buslinien tangieren das Gebiet in O st-West-Richtung. Das Gebiet des 
Bebauungsplans O 32 wird derzeit von keiner Busverb indung in Nord-Südrichtung 
durchquert. 
 
Die Mathildenhöhe wird zurzeit von Reisebussen dire kt angefahren. Die Zufahrt der 
Reisebusse erfolgt über den Spessartring und den Ol brichweg. Der Bus kann dort mit 
Parkscheibe eine Stunde abgestellt werden. Die Abfa hrt erfolgt über den Lucasweg. 
 
Im unmittelbaren Umfeld der Mathildenhöhe sind kein e Taxistandplätze zu finden. Die 
nächsten Taxihalte befinden sich vor dem Ostbahnhof .

21 
 
7.6.2 Ruhender Verkehr 
 
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht ein hoher Parkdruck. Die Straßenzüge im 
Untersuchungsgebiet werden überwiegend beidseitig z um Abstellen von PKW genutzt. 
Zwischen Fiedlerweg und Spessartring weist der Olbr ichweg keine durch Bordsteinkanten 
gefassten Bürgersteige auf. Hier werden die PKW im Randbereich der Straße so abgestellt, 
dass z. T. kein Raum mehr als Gehwegbereich verblei bt. Größtenteils sind die Oberflächen 
von Straßen und Gehsteigen in einem unbefriedigende n Zustand. Historisch bedingt weisen 
die Gehsteige zum Teil noch wassergebundene Decken auf, zudem fehlt es an Bordstein-
absenkungen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Aufgrund der schon heute beengten 
Straßenräume ist eine weitere Belastung mit Parksuc hverkehr durch Besucher und dem 
daraus resultierenden ruhenden Verkehr zu vermeiden . 
 
Das Parkraumangebot ist derzeit nicht bewirtschafte t. Das Parkraumangebot setzt sich 
zusammen aus öffentlichen Parkplätzen (überwiegend straßenbegleitend), und Stellplätzen 
auf Privatgrund. 
 
 
Abb. 17: ruhender Verkehr im Planungsgebiet

22 
 
Zur Ermittlung der Nachfrage im ruhenden Verkehr wu rde 2013 eine Erhebung durchgeführt. 
Eine Gegenüberstellung zeigt, dass das Parkierungsa ngebot zumindest tagsüber nicht für 
alle Nutzergruppen ausreicht. Zu den Nutzergruppen gehören nicht nur die Bevölkerung, 
sondern auch Beschäftigte, Studierende und sonstige  Besucher, die insbesondere tagsüber 
die Stellplätze belegen. Dazu gehören auch solche N utzer, deren Ziele nicht im 
Geltungsbereich liegen. Nachts ist das Angebot ausr eichend. Die maßgebende Nachfrage in 
den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden liegt zwischen  35-52 % des Stellplatzangebots. 
 
Aufgrund der bereits heute schon auftretenden Fläch enkonkurrenzen in Teilbereichen 
(Wohnen, kulturelle Einrichtungen, Betriebe/Unterne hmen/Institute, Gastronomie, P+R-
Nutzende am Ostbahnhof) sollte eine Verschärfung de r Situation vermieden, Besucherverkehr 
aus dem Untersuchungsgebiet verlagert und das Angeb ot bewirtschaftet werden. 
 
Westlich der Hochschule Darmstadt wird die nicht au sgebaute Freifläche („Nordhang“) als 
„wilder“ Parkplatz benutzt. 
 
Das private Anwohnerparkaufkommen wird im Bereich d er Hochhausbebauung in 
Tiefgaragen unter den Gebäuden aufgenommen. Im Bere ich der 1- und 2-Familien-
hausbebauung werden die Stellplätze überwiegend auf  den privaten Freiflächen 
untergebracht. Die Blockrandbebauung im Bereich von  Seitersweg und Erbacher Straße hat 
keine eigenen Stellplätze. Freiflächen entlang der Bahntrasse werden dort als Abstellfläche 
genutzt. 
 
7.6.3 Radverkehr 
 
Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Richtunge n erreicht werden. Die Führung entlang 
des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher Straße i st stark verbesserungsbedürftig. Hier 
fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radv erkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an 
attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 
 
(Weitere Aussagen siehe „Begleitende Verkehrsunters uchung zum Bebauungsplan O 32 
Mathildenhöhe“) 
 
7.7 Altflächen 
 
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Altstandorte  gemäß Altlasten-Informationssystem 
(ALTIS) vor, die auf Grundlage des Branchenkatalogs  zur Erfassung von Altstandorten 
(Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4/HLUG) mit jeweils  einer max. Branchenklasse eingestuft 
werden. Die Branchenklasse spiegelt die mögliche Ge fahr wider, welche von einem Altstand-
ort mit einem Betrieb der jeweiligen Branche ausgeh en kann. Ab einer Branchenklasse von 4 
oder 5 ist eine Einzelfallrecherche durchzuführen. 
 
Liegenschaft Branchenklasse Gefährdungspotential 
 
Dieburger Straße 75 Teppichreinigung Br-Kl 5 (sehr hohes Potential) 
Dieburger Straße 77 Transport von Gütern Br-Kl 2 (g eringes Potential) 
Dieburger Straße 87 Betrieb von Taxis Br-Kl 0 (kein  Potential) 
Erbacher Straße 72 Transport von Gütern Br-Kl 4  (h ohes Potential) 
Fiedlerweg 20 Garten-undLandschaftsbau Br-Kl 0 (kei n Potential) 
Fiedlerweg 22 Brauerei Br-Kl 2 (geringes Potential)  
Hoetgerweg 10 Mauerei Br-Kl 1 (sehr geringes Potent ial)

23 
 
Spessartring 57 Einzelhandel mit Kraftwagen Br-Kl 2  (geringes Potential) 
Spessartring 65 Verlegen von Büchern Br-Kl 2 (gerin ges Potential) 
Spessartring 69 Großhandel mit Altmaterial Br-Kl 5 (sehr hohes Potential) 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Pa rk- und Feldlandschaft. Im nördlichen 
Bereich siedelten sich Brauereien an, deren Kellera nlagen denkmalgeschützt und heute noch 
vorhanden sind. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T. 
im Stil großbürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfami lienhäusern realisiert. Im Zuge des 
Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nac h 1945 die Brauereien aufgegeben. 
Anstelle der Brauereien entstanden Großwohnbauten. Diese wurden auf der Grundlage des 
1974 zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplans O 13  – Mathildenhöhe Ost – realisiert, so 
dass heute im gesamten Geltungsbereich eine durchge hende Wohnbebauung vorhanden ist. 
 
Die Geschosswohnungbauten im Bereich der ehemaligen  Brauereiflächen wurden 
durchgängig mit einer Tiefgarage unterbaut. Für den  Bau dieser Garagen wurde die 
Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend  abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung 
scheidet in diesem Bereich daher aus. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umgrenzt ein  Wohngebiet, das Mitte der 1980er 
Jahre fast vollständig bebaut war. Die genannten Be triebe sind überwiegend jünger als die 
vorhandene Wohnbebauung. Gewerbliche Nutzungen ware n im Rahmen des bisher geltenden 
Baurechts nicht zulässig (O 13: WA, übrige Bereiche  § 34 BauGB mit Gebietscharakter WA). 
Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den angemeldeten Gewerbetrieben um den 
Firmensitz der Betriebe gehandelt hat. 
 
Untersuchungen wären nur auf dem Biergartengrundstü ck Dieburger Straße/Spessartring 
und einem leeren Grundstück im Seitersweg 4 möglich , auf welchen Baumöglichkeiten 
vorhanden sind. Für diese Grundstücke liegen jedoch  keine Informationen seitens der 
Umweltbehörden vor. Auch für das städtische Grundst ück am Olbrichweg, welches nie eine 
gewerbliche Bebauung aufwies, liegen keine Informat ionen vor. Dieses Grundstück wird im 
Rahmen von städtischen Baumaßnahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbereiche 
bleiben als Grünfläche erhalten. 
 
7.8 Kampfmittel 
 
Für das Plangebiet besteht ein Kampfmittelverdacht,  da das Gelände nach Auswertung der 
vorliegenden Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurf gebiet liegt. In Bereichen mit einer 
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßna hmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m 
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßn ahmen notwendig. Bei allen anderen 
Flächen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systema tische Überprüfung (Sondierung) und 
Baugrunduntersuchung auf den Grundstücksflächen erf orderlich. 
 
 
8. Ziele der Planung 
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiteren twicklung und Stärkung des Wohn- und 
Kulturstandortes am östlichen Rand der Mathildenhöh e. Bauliche Entwicklungen und 
Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und si ch in das angrenzende historische 
und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Auge nmerk der Planung gilt dem Schutz der 
gewachsenen Flora und Fauna, welche über das Gebiet  hinaus auch für die Gesamtstadt von 
Bedeutung sind.

24 
 
 
Alle Planungsziele werden Bestandteil des Bebauungs planentwurfs, zu dem auch ein 
Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört. Am E nde des Bauleitplanverfahrens wird 
der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen un d somit Grundlage für alle baulichen 
Erhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen sein. 
 
Die wichtigsten Planungsprämissen sind: 
 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und K ulturstandort 
 
Das vorherrschende Merkmal dieses Plangebietes ist eine Dreiteilung der Bebauungsstruktur, 
die sich auch in der Grundstücksstruktur wiederfind et. 
 
Im Norden dominieren zwischen Dieburger Straße und Hoetgerweg die bis zu 10-
geschossigen Wohnhochhäuser mit ihren offenen großf lächigen privaten Freianlagen. 
 
Im südöstlichen Teilbereich östlich des Fiedlerwegs  besteht eine Mischung aus 
kleinstrukturierten Grundstücken, bebaut mit Ein- o der Zweifamilienhäusern und einer Reihe 
von mehrgeschossigen Wohngebäuden, z. T. aus der Ze it vor dem Zweiten Weltkrieg. 
 
Der mittlere Kernbereich, in dem sich auch das Gebä ude der Hochschule Darmstadt mit dem 
Fachbereich Gestaltung befindet, ist geprägt durch zusammenhängende unbebaute, z. T. 
stark bewachsene Freiflächen, zu welchen auch der O sthang gehört, der im Rahmen des 
Architektursommers ab 2014 temporär und experimente ll genutzt wurde. Zum Fiedlerweg 
hin befinden sich einige Wohngebäude, die im Maßsta b etwas zurückgenommen sind und die 
zu der kleinteiligen Bebauung östlich des Fiedlerwe gs vermitteln. 
 
Diese Koexistenz (Inhalt, Form und Dimensionierung)  innerhalb des Gebietes, die sehr 
unterschiedliche Bauepochen und Baustile widerspieg elt, soll erhalten bleiben, sodass die 
Nachbarschaft dieser unterschiedlichen Nutzungen au ch weiterhin konfliktfrei gesichert ist. 
Dabei ist die hohe Bebauung an der Dieburger Straße  allerdings kein Maßstab für die weitere 
bauliche Entwicklung. 
 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegeb eziehungen 
 
Durch die exponierte Lage auf der Mathildenhöhe hab en Ausstellungsgebäude und 
Hochzeitsturm durch die freien Sichtbeziehungen auc h über den Osthang hinweg eine 
besondere Bedeutung. Fehler, die mit der Hochhausbe bauung begangen wurden, sind nicht 
revidierbar, sollen sich aber auf keinen Fall wiede rholen. Sowohl bei den Festlegungen der 
An- und Neubaumöglichkeiten als auch bei den Festle gungen zu den Bepflanzungen wird 
explizit auf die noch intakten Sichtbeziehungen Rüc ksicht genommen, so wie dies auch im 
Managementplan der Welterbebewerbung ausdrücklich f ormuliert wurde. 
 
Das gleiche gilt für die bestehenden und geplanten Wegebeziehungen, die das Quartier 
durchqueren. Neben den fahrbahnbegleitenden Gehwege n gibt es eine Reihe von reinen Fuß- 
und Radwegen, die das Quartier durchqueren. Diese f ußläufige Durchlässigkeit soll durch 
zusätzliche Wege verstärkt werden. Im Bereich des A usstellungs- und des 
Hochschulgebäudes soll die Bedeutung des Fußverkehr s durch die Ausweisung der heutigen 
Fahrbahnfläche als Mischverkehrsfläche vergrößert w erden.

25 
 
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglichk eiten in privaten und kulturellen 
Bereichen 
 
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung des Wohn quartiers, sondern die Erhaltung und 
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Bebauung u nd damit zur Ausnutzung orientieren 
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand . Insbesondere ist dabei auf den 
Erhalt der bestehenden Höhenentwicklung zu achten. 
 
Daneben ist eine Hauptaufgabe des Bebauungsplans, d ie anstehenden Neubauabsichten im 
kulturellen Bereich und deren Umfeld planungsrechtl ich zu definieren und zu sichern. Dabei 
liegt der Schwerpunkt in der Definition der überbau baren/nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen, in der Festlegung zu Größe, Ges taltung und Orientierung sowie in der 
klaren Nutzungszuordnung als Teil des kulturellen U mfeldes der Mathildenhöhe. 
 
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Fe stsetzungen 
 
Im zentralen Bereich nördlich des Olbrichwegs soll im Rahmen der Neuausweisung von 
Bauflächen für kulturelle Nutzungen auch ein Teil d er vorhandenen öffentlichen Grünflächen 
zwischen Olbrichweg und Hoetgerweg gesichert werden . Der Hoetgerweg soll perspektivisch 
durch eine neue Querverbindung an den Olbrichweg an geschlossen werden. Mit den 
landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewuchs w ird angestrebt, die vorhandene 
Vielfalt zu erhalten und zu ergänzen. Die verbleibe nden bzw. neu entstehenden Grünanlagen 
werden planungsrechtlich gesichert. 
 
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten  Parkierungsanlagen 
 
Die größten Parkierungsanlagen sind im Bereich der Hochhausbebauung als Tiefgaragen 
ausgewiesen. Es ist das Ziel der Planung, die Auswe isung von neuen versiegelten 
Stellplatzflächen so gering wie möglich zu halten. Die hinteren Gartenbereiche der 
Wohnbaugrundstücke sollen auch weiterhin frei von S tellplatzanlagen gehalten werden. 
Stellplätze sind in den dafür gekennzeichneten Fläc hen unterzubringen. Darüber hinaus 
können Fahrzeuge temporär in den Zufahrten abgestel lt werden. Neue Stellplätze, die im 
Zusammenhang mit der Errichtung der kulturellen Ein richtungen stehen, werden 
überwiegend in Tiefgaragen unterzubringen sein. Ein e kompakte, weitgehend unterirdische 
Garagenanlage soll den „wilden“ Parkplatz am Lucasw eg mit besonderen und 
nutzungsbezogenen Stellplätzen ersetzen. Diese werd en nicht allgemein zugänglich sein. Es 
wird bei der Realisierung die vorhandene Hanglage p latzsparend ausgenutzt. 
 
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verke hr im öffentlichen Straßenraum 
 
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehr sflächen gekennzeichnet und klassifiziert 
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflä chen sind nicht Bestandteil der 
Festsetzungen des Bebauungsplans. 
 
Trotzdem werden im Rahmen des Aufstellungsverfahren s und der Neuordnung der 
zukünftigen Kultureinrichtungen und des damit verbu ndenen Besucheraufkommens 
Planungskonzepte entwickelt, um positive Effekte fü r die Allgemeinheit und für die Bewohner 
des Quartiers im Besonderen zu erzielen. 
 
Das im Rahmen der Antragstellung zum Welterbe erarb eitete „Mobilitätskonzept 
Mathildenhöhe“ hat auch Auswirkungen auf die Verkeh rssituation im Bebauungsplangebiet

26 
 
und es sind Anpassungen im Quartier erforderlich. D ies betrifft gleichermaßen die 
Verkehrsführung, den ruhenden Verkehr und die Fläch enaufteilung im öffentlichen Raum. Im 
Folgenden werden die entwickelten Maßnahmen vorgest ellt: 
 
8.6.1 Fußverkehr 
 
Um die Wegeführung zum geplanten Besucherzentrum de r Mathildenhöhe aus Richtung 
Ostbahnhof als einen zentralen Ankunftsort für Besu cherverkehre aufzuwerten, muss 
insbesondere der Straßenzug Olbrichweg überplant un d neu gestaltet werden. Er verfügt im 
östlichen Teil nicht über eine klare Trennung zwisc hen Fußverkehr und fließendem KFZ-
Verkehr. 
 
Der Zugang zur Mathildenhöhe vom Ostbahnhof soll al s zweite wichtige Wegeverbindung 
aufgewertet und ausgebaut werden. Diese Verbindung soll über den Spessartring entlang der 
Bahnlinie und von dort über den Olbrichweg zum Besu cherzentrum erfolgen. Die heutige 
ungeordnete und beengte Situation im Spessartring s oll aufgrund der neuen Wegebeziehung 
neu gestaltet und fußgängerfreundlich angelegt werd en. 
 
Aus dem Wettbewerbsergebnis zum Besucherzentrum geh t außerdem eine Gestaltungsidee 
für den Plateaubereich des Olbrichwegs zwischen Hoc hschule, Hochzeitsturm und Besucher-
zentrum hervor, die weiter verfolgt wird. 
 
 
Abb. 18: Führung der Shuttle-Bus-Linie zwischen dem  Schloss und dem Besucherzentrum 
Mathildenhöhe (über Ostbahnhof) mit den geplanten H altestellen

27 
 
8.6.2 ÖPNV/Shuttle-Bus 
 
Das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplans ist vom H auptbahnhof und vom zentralen 
Luisenplatz gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu  erreichen. In der Dieburger Straße ist der 
Bereich durch die Haltestelle „Mathildenhöhe“ mit d er Buslinie F erschlossen.  Alle 
Bushaltestellen im Bereich der Mathildenhöhe sollen  vollständig barrierefrei ausgebaut 
werden. Der Ostbahnhof liegt direkt im Anschluss an  den Geltungsbereich im Südosten und 
ist ca. 500 m vom geplanten Besucherzentrum entfern t. Durch die starken 
Topografieunterschiede ist das geplante Besucherzen trum nur über Steigungen zu erreichen, 
die z. T. nicht barrierefrei sind. Daher wird das A ngebot der ÖPNV-Linien durch einen 
Shuttle-Bus ergänzt, welcher zwischen dem Schloss u nd dem Besucherzentrum verkehrt und 
dabei in jeder Richtung auch den Ostbahnhof anfährt . So werden alle wichtigen 
Umsteigeknoten zwischen ÖPNV und der Shuttle-Bus-Li nie angedient. 
 
8.6.3 Radverkehr 
 
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu 
erreichen. Die bestehenden Lücken des Radwegenetzes , wie z. B. am Fiedlerweg, müssen 
verbessert werden. Eine Fahrradvermietstation und g roßzügige Abstellanlagen sind am 
Ostbahnhof vorgesehen. Ergänzt wird das Angebot dur ch dezentrale Abstellanlagen im 
Bereich des Besucherzentrums und den Flächen für ku lturelle Nutzungen. 
 
8.6.4 Kfz-Anliegerverkehr 
 
Für Ortsansässige im Bereich der Einbahnstraße Olbr ichweg-Lucasweg soll es auch weiterhin 
möglich sein, ihre Grundstücke, Praxen und Büros mi t dem Kfz zu erreichen. Folgende 
Änderungen der Verkehrsführung werden vorgeschlagen : 
 
- Der zentrale Bereich am Besucherzentrum soll als gr oßzügige Mischverkehrsfläche 
ausgestaltet werden. Diese soll nur für Ortsansässi ge sowie den Shuttle-Bus passierbar 
sein. Es wird zur Sicherung dieser Regelung auch ei ne mechanische Sperre geprüft 
werden, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann. 
 
- Der südliche Spessartring wird zwischen dem Abzweig  vom Fiedlerweg und dem 
Olbrichweg zur Einbahnstraße in Richtung Süden, und  der östliche Olbrichweg in 
Richtung Westen zum Fiedlerweg hin. Damit sind dies e Straßen nur noch von Norden für 
den Kfz-Verkehr anfahrbar. Der Radverkehr kann weiterhin in beide Richtungen fahren. 
 
- Der westliche Seitersweg, der als Sackgasse bestehe n bleibt, sowie das kurze Stück 
Spessartring bis zum Olbrichweg werden als Stichstr aßensystem weiterhin im 
Zweirichtungsverkehr betrieben. 
 
- Da in dem südlichen Block zwischen Seitersweg und E rbacher Straße auf den 
Grundstücken infolge der dichten Bebauung aus der W iederaufbauzeit kaum Stellplätze 
auf den Grundstücken vorhanden sind, soll ein Ausgl eich für den stark belasteten 
Parkraum im Seitersweg geschaffen werden. Dafür sol l entlang der Wohnanlage 
Spessartring 73/75 eine kleine Anliegerstraße mit V erkehrsfluss nach Süden vorgesehen 
werden, über welche hier eine Anzahl von Stellplätzen angefahren werden kann. 
 
- Im Bereich des Plateaus an der Hochschule/Hochzeits turm/Besucherzentrum wird eine 
niveaugleiche verkehrsberuhigte Fläche ausgewiesen und gestaltet. Damit wird der

28 
 
Bedeutung dieser Fläche Rechnung getragen. Der Kfz- Verkehr (Anlieger, Busse, 
Andienung) muss sich in besonderem Maße den Bedingu ngen einer fußgängerintensiven 
Nutzung anpassen und Rücksicht nehmen. 
 
8.6.5 Neuordnung Parken 
 
Eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und der  damit verbundenen Suche nach 
Parkplätzen ist ein wesentliches Ziel des Verkehrsk onzeptes zur Mathildenhöhe. Auch 
bezugnehmend auf die Anforderungen an die beantragt e UNESCO-Welterbestätte (Schutz vor 
schädlichen Einflüssen) sollen im Umfeld der Mathil denhöhe keine Besucherparkplätze zur 
Verfügung gestellt werden. 
 
In allen Straßenzügen des Statistischen Bezirks Mat hildenhöhe (Siehe Abb. 16. Seite 20) soll 
mittelfristig eine Parkraumbewirtschaftung eingefüh rt werden, um den Besucherverkehr, das 
Parken von Beschäftigten aus Einrichtungen des Umfe ldes sowie von Studierenden der 
Hochschule Darmstadt aus den Straßenzügen im Plange biet fernzuhalten. Die bestehende 
Einfahrtsregelung im Straßenzug Olbrichweg-Lucasweg  soll ggf. durch technische 
Maßnahmen unterstützt werden. 
 
Infolge des Mobilitätskonzepts für die Mathildenhöh e werden im zentralen Bereich um das 
Besucherzentrum Stellplätze im öffentlichen Raum en tfallen. Die Neuordnung stellt sich wie 
folgt dar: 
 
- Freifläche am Nordhang vor dem Gebäude der Hochschule Darmstadt (h_da):  
Diese Fläche soll speziellen Nutzergruppen vorbehal ten bleiben. Dazu gehören 
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen u nd Bedienstete der städtischen 
Einrichtungen (z. B. Besucherzentrum, gem. Stellpla tzsatzung). Ein kleiner Anteil kann 
für bestimmte Besuchergruppen wie die Hochzeitsgese llschaften zur Verfügung gestellt 
werden. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Fläch e als unterirdischer Parkplatz mit 
maximal 35 Stellplätzen eingerichtet. 
 
- Das straßenbegleitende Parken im Olbrichweg vom Fie dlerweg bis zum Besucher-
zentrum soll nur noch auf der Südseite erfolgen, um  im Bereich der zukünftigen 
kulturellen Nutzungen freien Zugang zu den Flächen am Osthang zu gewähren. 
 
- Stellplätze Wohnanlage Spessartring 73/75: Diese St ellplätze, die sich auf öffentlichem 
Grund befinden und von der Wissenschaftsstadt Darms tadt verpachtet wurden, müssen 
zugunsten eines Ausbaus der Grünverbindung aufgegeb en und neu geordnet werden. Sie 
werden in reduzierter Anzahl entlang der Gebäudefro nt für eine zukünftige 
Wiederherstellung bauleitplanerisch gesichert. 
 
8.6.6 Straßenraumgestaltung 
 
Auch wenn die Gestaltung und die Einteilung der öff entlichen Verkehrsflächen nicht 
Bestandteil der Bauleitplanung sind, wurden für ein ige ausgewählte Bereiche die geplanten 
verkehrlichen Maßnahmen auch in der Gestaltung und Organisation der Flächen umgesetzt. 
Die wichtigsten Bereiche sind: 
 
- Querung Fiedlerweg (Querungshilfen mit Verkehrsinseln) 
- Querung Erbacher Straße (Querungshilfen mit Verkehrsinseln) 
- Einmündung Spessartring Nord (Reduzierung der Fahrbahnflächen und Querungshilfen)

29 
 
- Anliegerstraße Spessartring Süd (Erschließungsstraße mit Stellplätzen als Ersatz) 
- Versetzte Kreuzung Erbacher Straße/Fiedlerweg (Kreisverkehr) 
 
Diese Vorschläge und weitere detaillierte Aussagen sind dargestellt in: „Begleitende 
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 Mathild enhöhe“, Stete Planung, Feb. 2019. 
 
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Be sonderheiten durch eine 
integrierte Gestaltungssatzung 
 
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der  Mathildenhöhe weniger auffallende 
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es im  Detail und in Teilbereichen gestalterische 
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erhalten g ilt. Dies ist auch mit Blick auf eine 
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu  sehen, die in einen gestalterisch 
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mi t Hilfe der integrierten 
Gestaltungssatzung werden diese Merkmale lokalisier t und geschützt. 
 
 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
 
Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in dem diesem  Bebauungsplan zugrunde liegenden 
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil B) näher dargestellt. 
 
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenz ial, sollten weitestgehend erhalten 
werden 
- Baumhöhlen sind vor Fällungen möglichst vor dem Bez ug von Winterquartieren von 
Fledermäusen oder vor dem Beginn der Brut- und Setz zeit vor der Rodung zu kontrollieren 
und zu verschließen. Dabei ist auch auf einen Besat z von Gartenschläfern (ggf. in der 
Winterruhe) zu achten. Befinden sich Fledermäuse in  einer Höhle, sind Verschließung und 
Rodung zu verschieben, bis diese die Höhle verlasse n haben. Sollten Gartenschläfer 
vorgefunden werden, ist dies der Unteren Naturschut zbehörde mitzuteilen und das weitere 
Vorgehen abzustimmen. (Es empfiehlt sich daher eine n zeitlichen Vorlauf einzuplanen). 
Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes 
vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann da s Risiko für Fledermäuse zusätzlich 
verringert werden, da dann die Fortpflanzungszeit v orüber ist, bzw. die meisten Arten sich 
in ihren Winterquartieren zumeist außerhalb des Ein griffsbereiches befinden. Nach 
Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern (z. B. Rodungen erst ab 01.12.). 
- Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02. 
können Tötungen und Verletzungen von Jungvögeln und  Beschädigungen von Eiern 
vermieden werden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen. 
Gleiches gilt für Eichhörnchen. 
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenf alls auf die Brut- und Setzzeit 
geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die Möglichkeit, 
Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben ( ökologische Baubegleitung). 
Gebäudebegutachtung und Ausflugkontrollen können dazu notwendig sein. 
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude-, baum-, höhl en- oder nischenbrütende Vogelarten 
sowie für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen bzw. 
in neu errichtete Gebäude einzubauen. 
- Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf  Kleinstrukturen wie Laubhaufen 
oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor  Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden. Sollten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist 
das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen.

30 
 
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschü tzter Kelleranlagen sind diese 
bezüglich ihrer Statik zu untersuchen und ggf. zu v erstärken. Ein Zusammenbruch dieser 
Anlagen könnte Fledermaus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf de n Brauereikeller haben, sollten ca. 
Mitte März bis Mitte August durchgeführt werden, um  eine Störung von Fledermäusen in 
sensiblen Lebensphasen zu vermeiden. 
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswi rkungen auf den Brauereikeller haben, 
eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden. 
- Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für di e Außenbeleuchtung 
insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden. 
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasf assaden Vogelschutzglas verwendet 
werden. 
 
Bei der Potentialabschätzung in Bezug auf ein Vorko mmen von geschützten Tier- und 
Pflanzenarten für den Bebauungsplan wurden keine ko nkreten Eingriffe untersucht, so dass 
konkrete erforderliche Vermeidungsmaßnahmen wie bsp w. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem 
späteren Zeitpunkt erarbeitet werden müssen. 
 
(Siehe auch Teil B „Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung, 
Artenschutzrechtliche Prüfung“) 
 
 
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetr achtung 
 
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind vo r allem folgende Maßnahmen zur 
Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben: 
 
 
10.1 Erhalt von Gehölzen: 
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf ge achtet werden, dass vorhandene Gehölze 
weitestgehend erhalten bleiben. Der Verlust von Geh ölzen würde somit minimiert werden. 
Von einer vollständigen Rodung der Fläche ist abzur aten. Baumschutz-Maßnahmen gemäß 
DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notwendig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer 
Neupflanzung stets vorzuziehen.  
 
10.2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschn itte: 
Nach BNatSchG (§ 39) sind für die Fällung und Rücks chnittarbeiten von Bäumen sowie 
Gehölzrodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober u nd Ende Februar einzuhalten, da 
dieser Zeitraum außerhalb der Hauptbrutzeiten der h eimischen Vogelarten sowie der 
Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt. 
 
10.3 Baumhöhlenkontrollen: 
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine 
Untersuchung durch einen Fachkundigen auf Höhlen un d andere Strukturen, die Ruhe- oder 
Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder B ilche bieten können, durchzuführen. 
Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden 
werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewar tet und die Höhle anschließend 
verschlossen werden.

31 
 
10.4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss: 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesa tz hin zu untersuchen (Fledermäuse, 
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenz ielle Quartiere sind im Vorfeld zu 
verschließen, um einen Besatz ausschließen zu könne n. 
 
10.5 Nist- und Quartierhilfen: 
Je eine Nist- oder Quartierhilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse 
ist als Ersatz pro gerodetem Baum, der unter die ak tuelle Baumschutzsatzung fällt, zeitlich 
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen. 
In jedem neu errichteten Gebäudekörper ist mindeste ns eine künstliche Nisthilfe oder ein 
Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fleder mäuse einzubauen. 
 
10.6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung: 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müss en vor Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte A rten wie Gartenschläfer, Igel oder 
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen,  ist dies der Unteren 
Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgeh en festzulegen. 
 
10.7 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßna hmen im Brauereikeller: 
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauer eikeller weist einen instabil wirkenden 
Zustand auf und sollte daher vor Baubeginn einer st atischen Überprüfung unterzogen 
werden. Die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das K ellersystem sowie dessen Umfeld 
müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens ermittel t werden. Aus dieser Untersuchung 
ergeben sich evtl. weitere Vermeidungs- und Sicheru ngsmaßnahmen. 
 
10.8 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen ( Erschütterungen): 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf de n Brauereikeller haben, sind nur 
außerhalb der Überwinterungszeiten, Erkundungs-, Sc hwärm- und Paarungsphasen von 
Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeitraum für solche b aulichen Tätigkeiten liegt zwischen 
ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster). 
 
10.9 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller: 
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit E influss auf den Brauereikeller ist 
die Betreuung durch Fachkundige im Rahmen einer öko logischen Baubegleitung erforderlich. 
Diese prüfen die Pläne in Bezug auf die Überwinteru ngsquartiere für Fledermäuse und 
überwachen die Baumaßnahmen in Bezug auf die beschr iebenen Maßnahmen (V6 und V7). 
 
10.10 Reduktion von Lichtemissionen: 
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leu chtmittel zu verwenden 
(Natriumdampf-Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdr ucklampen bzw. LED-Leuchtmittel 
mit vollständig gekapseltem Lampengehäuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach 
unten auszurichten. 
 
10.11 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag: 
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude fü r Glasflächen und -fassaden mit 
einer Größe von mehr als 3 m² ist Vogelschutzglas z u verwenden.

32 
 
11. Biodiversität 
 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenar ten sowie ihre genetische Variabilität – ist 
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur,  die wiederum Lebensgrundlage für den 
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sicher t sauberes Trinkwasser, saubere Luft 
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsg rundlage und Rohstoffe zur 
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgrei che Anpassung an Veränderungen wie sie 
z. B. der Klimawandel erfordert. 
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller 
Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität i st deshalb eine gesamtgesellschaftliche 
Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für kü nftige Generationen sowohl im 
besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs . 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. 
Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Min isterium für Umwelt, Klimaschutz, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) un d deren Weiterentwicklung 
(Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentie rt. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der 
Biodiversität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12 .02.2014 zur Kenntnis genommen. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan u.a. folgende 
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversit ät getroffen: 
 
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natur und La ndschaft (Pflanzbindungsflächen) 
für lebensraumtypische autochthone Gehölze, Wildgrä ser und -stauden, 
- Festsetzung von teilversiegelten Flächen auf privat en Grundstücken, 
- Festsetzung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtu ng, 
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nis thilfen, 
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung, 
- Erhalt der Vorgartenzone, 
- Pflanzliste, 
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen  privaten Gartengrundstücken 
(Biotopverbund). 
 
 
12. Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gem äß dem hydrologischen Kartenwerk 
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20 – 25 m  angegeben. Hinweise auf aktuelle 
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorb elastungen sind durch die vorhandenen 
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdung en sind jedoch nicht bekannt. 
 
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit ein em gleichzeitig durchlässigen 
Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten  ist gegenüber eintretenden 
Stoffeinträgen von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und 
Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Bee inträchtigung des Grundwassers 
beispielsweise durch den Eintrag von Baustoffen, Öl en und Schmierstoffen als 
grundwassergefährdende Stoffe verhindern. Mit der E inhaltung der im Bebauungsplan 
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeint rächtigungen zu erwarten. 
 
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer ( Fließ- und Stillgewässer) vorhanden.

33 
 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- od er Heilquellenschutzgebiet oder 
sonstigem Wasserschutzgebiet. Es liegt weder in ein em Überschwemmungsgebiet noch in 
einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet. 
 
Da es sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend be bautes Gebiet handelt, welches nur 
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Ve rsickerungsfähigkeit im Einzelfall im 
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Bebauung im 
Bereich der Brauereikeller. Eine Versickerung kann dann zugelassen werden, wenn 
nachweisbar ist, dass eine schadlose Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist und 
Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe aus zuschließen sind.

34 
 
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 
 
 
 
 
 
 
A.  PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) 
 
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetz ungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB 
erläutert: 
 
1.  Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 
BauNVO) 
 
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO) 
 
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Ma thildenhöhe neben den kulturellen 
Einrichtungen auch das qualitätsvolle Wohnquartier zu erhalten, wird der überwiegende Teil 
des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet (WA ) festgesetzt. Das allgemeine 
Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 A bs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 
§ 4 BauNVO sind nur zulässig:  
 
1. Wohngebäude 
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden,  Schank- und Speisewirtschaften sowie 
nicht störende Handwerksbetriebe 
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke. 
 
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsw eise zulässigen Nutzungen werden, 
bis auf Nr. 1, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, und Nr. 3, Anlagen für Verwaltungen, 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht  dem gewünschten Planungsziel eines 
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und zu unerwünsch ten Störungen führen können. Mit 
Blick auf die Besonderheit des Quartiers als Ensemb le von internationaler Bedeutung und der 
damit verbundenen Attraktivität im Bereich des Tour ismus sollen weitere, das als 
Wohngebiet geplante Quartier belastende Nutzungen v ermieden werden. Auch die 
nichtstörenden Gewerbebetriebe stellen mit ihren mö glichen verkehrlichen Auswirkungen 
eine zusätzliche Belastung dar, die gegenüber den o hnehin bestehenden Belastungen durch 
Fremdverkehr und öffentliche Nutzungen vermieden we rden soll. 
 
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt ( SO –h_da) (§ 11 Abs. 2 BauNVO) 
 
Im Zentrum des Planungsgebietes befinden sich Gebäu de der Hochschule Darmstadt, 
Fachbereich Gestaltung. Zur Sicherung dieser gesamt städtischen Hochschulnutzung 
innerhalb des Planungsgebietes wird ein sonstiges S ondergebiet – Hochschule gemäß § 11 
Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Damit werden die Nutzung en, die die Hochschule Darmstadt, FB 
Gestaltung umfassen, planungsrechtlich gesichert: 
 
- Hörsaal und Seminargebäude, 
- Labore und Werkstätten, 
- Verwaltungsgebäude.

35 
 
1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 
 
Mit der Ausweisung und Festsetzung der Flächen für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen, wird die Errich tung von kulturellen Einrichtungen und 
baulichen Erweiterungen, die im Zusammenhang mit de r Künstlerkolonie Mathildenhöhe und 
deren Nominierung zum Welterbe stehen, planungsrech tlich gesichert. 
 
 
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO) 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überba ubaren Grundstücksflächen 
(Baugrenzen/Baulinien) und durch die Zahl der Vollg eschosse als Höchstgrenze bestimmt. 
Für die Bestandsbebauung wird überwiegend die beste hende Bauform festgesetzt. 
 
Im Bereich der Hochschule Darmstadt wird das bisher ige Baufeld, welches bis heute nicht 
bebaut wurde, teilweise zurückgenommen. Das bisher im Baurecht nicht verankerte, 
denkmalgeschützte Ateliergebäude wird in die Festse tzungen aufgenommen, ebenso wie die 
neue Halle an der Westseite. Das Baufeld an der Ost seite erhält einen Abstand zum 
Ateliergebäude, welcher der Bedeutung dieses Denkma ls angemessen ist. Damit wird der 
Flächenverlust weitgehend kompensiert. 
 
Im Übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schu tzes der Umgebung des Ensembles 
Mathildenhöhe weitestgehend den Bestand sichern und  festsetzen, um Fehlentwicklungen in 
Bezug auf Blickachsen, Straßenraumweiten, angrenzen de Gebäudehöhen und den Charakter 
der bestehenden Gebäudestruktur zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den 
Teilbereich III, der im Anschluss an das Villengebi et der Künstlerkolonie am Olbrichweg den 
Übergang zur Rosenhöhe mit einer aufgelockerten Beb auung mit parkartigen Gärten 
darstellt. 
 
Weiterhin entspricht dieser ohnehin notwendige Schu tz des Ensembles auch dem Ziel, die 
Pufferzone für den beantragten Welterbebereich für die Mathildenhöhe Darmstadt durch 
Bauleitplanung im Sinne der Forderungen der UNESCO sicherzustellen. 
 
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ ) 
 
Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) un d einer Geschossflächenzahl (GFZ) wird 
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unte rschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt 
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhen oder der Geschosszahlen mit Geschosshöhen 
wurden ausreichende Festsetzungen getroffen, um die  dem Bebauungsplan zugrunde 
liegende städtebauliche Konzeption der Erhaltung de s Stadtbildes umsetzen und sichern zu 
können. 
 
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO maximal zulässige Maß d er baulichen Nutzung für allgemeine 
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) wird unterschri tten. Im Bereich der Bestandsbauten 
(Teilbereich III) wird im Einzelfall das Obermaß üb erschritten. 
 
Ein Teil der ausgewiesenen Bauflächen wird zur bess eren Orientierung mit Maßketten 
versehen, welche auch einen Bezug zu Grundstücksgre nzen herstellen.

36 
 
2.2 Zahl der Vollgeschosse 
 
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landes rechtlichen Vorschriften Vollgeschosse 
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. 
 
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das 
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des  bestehenden Erscheinungsbildes 
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max. Geschosszahlen am Bestand des 
jeweiligen Gebäudes. 
 
Nichtvollgeschosse 
 
Nichtvollgeschosse als Staffelgeschosse können auf Flachdächern die Geschossfläche 
erweitern. Durch die Schaffung von Staffelgeschosse n kann nicht nur das Erscheinungsbild 
sondern auch die Höhenentwicklung eines Quartiers e ntscheidend verändert werden. Im 
Sinne einer auf das Ensemble abgestimmten Höhenentw icklung soll in bestimmten Bereichen 
die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen  werden. Die Bereiche sind 
 
- das neue Baufeld im Bereich des Biergartens, welc hes zusammen mit der südlich 
anschließenden Bebauung die kubischen Gebäudekörper  mit vier Vollgeschossen 
aufnehmen soll, 
- die Baufelder für kulturelle und Sondernutzungen (Hochschule Darmstadt) 
- die anschließenden Baugruppen entlang des Fiedler wegs, 
- der prägende Block am Spessartring, der in der Si chtachse der Erbacher Straße zum 
Hochzeitsturm liegt. 
 
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig  sind, sollen sie allseitig zurückspringen, 
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu errei chen. Die nach Landesrecht geltenden 
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung  eines zusätzlichen Geschosses mit 
durchlaufender Fassade zu vermeiden. 
 
Spitzbodenausbau 
 
Der Ausbau eines Spitzbodens bei Gebäuden mit genei gten Dächern kann Umbauten 
hervorrufen, die gestalterisch mit den Anforderunge n an die Umgebung des Ensembles 
Mathildenhöhe nicht vereinbar sind (Störung der Dac hlandschaft durch unverhältnismäßige 
Aufbauten und Fluchtweganlagen). Daher werden Spitz bodenausbauten ausgeschlossen. 
 
2.3 Höhe baulicher Anlagen 
 
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeforme n (Hochschule, kulturelle 
Einrichtungen) die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse für die 
Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall  abweichender Geschosshöhen nicht 
ausreichend sind, werden Festsetzungen zur maximale n Gebäudehöhe getroffen, um eine 
Störung des Ensembles am Olbrichweg durch unverhält nismäßige Gebäudehöhen zu 
vermeiden. 
 
Um in den anderen Bereichen ebenfalls eine unverhäl tnismäßige Höhenentwicklung zu 
vermeiden, wird in den Teilbereichen I und III eine  maximale Geschosshöhe festgesetzt. So 
soll vermieden werden, dass im Falle von Neubauten die bestehenden Gebäudehöhen 
überschritten und damit die Sichtbeziehungen auf de n Osthang u. U. verändert werden.

37 
 
2.4 Höhenbezugspunkt 
 
Die Höhe des jeweiligen Höhenbezugspunktes ist vor Ort zu ermitteln. Hierbei ist die 
Oberkante des Geländes auf Höhe der Gebäudemitte an  der Grenze zur öffentlichen 
Erschließungsfläche maßgeblich. Es gilt die Straßen seite der Adresse. Damit soll 
sichergestellt werden, dass die Gebäude einen Bezug  zum bestehenden Gelände herstellen 
und im Falle von Neubauten diesen erhalten. 
 
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen 
 
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher al s 0,5 m über der Gehweghinterkante an 
der Straße der Haupterschließungsseite des Gebäudes  liegen, gemessen in der 
Gebäudemitte an der Erschließungsseite. 
Aufgrund des bewegten Geländes soll damit der Bezug  der Erdgeschosszone zum 
anschließenden Gelände erhalten bleiben. 
 
Für unterirdische Räume (Garagen, Tiefgeschosse) im  Bereich des Biergartens mit den 
denkmalgeschützten Kellern wird die Lage des Bodens  (Sohle) in Metern über NHN 
festgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass  eine ausreichende Überdeckung der 
historischen Keller gegeben ist. 
 
Bei Neubauten in den heute bebauten Bereichen ist a uf die bestehende Lage der 
Tiefgeschosse zu achten bzw. zurückzugreifen. 
 
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 
BauNVO) 
 
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit der vorhanden en Bebauung die geschlossene, die 
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt. 
 
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ 
 
Für die bestehenden, langen Gebäudegruppen an der D ieburger Straße sowie die in der 
Entstehung noch aus der Vorkriegszeit stammende Häu serzeile an der Nordseite des 
Seiterswegs wird die geschlossene Bauweise festgese tzt, da hier bei vorhandenem 
Grenzanbau eine Länge von mehr als 50,0 m erreicht wird. 
 
3.2 Offene Bauweise „o“ 
 
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seit lichem Grenzabstand errichtet. Die 
Länge der in § 22 Abs. 2 S. 1 BauNVO bezeichneten H ausformen darf höchstens 50 m 
betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang 
festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entsteh en könnten, welche sich in ihrem 
Maßstab nicht in den Bereich der Solitärbebauung am  Osthang einfügen. 
 
Im Bereich des WA-Gebietes – insbesondere im Falle der villenartigen Bebauung östlich des 
Fiedlerwegs – unterstreicht diese Festsetzung zusam men mit der Ausweisung der 
überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakte r des offenen, durchgrünten Gebietes 
mit freistehenden Solitären zu sichern.

38 
 
3.3 Abweichende Bauweise „a“ 
 
Im südlichen Teil des Plangebietes zwischen Seiters weg und Erbacher Straße wurde die 
abweichende Bauweise festgesetzt. Hier gilt auch di e geschlossene Bauweise gemäß § 22 
Abs. 3 BauNVO, jedoch ist hier ein seitlicher Grenz anbau bei Gebäuden mit einer Länge von 
weniger als 50 m zulässig. Damit wird der dort z. T . vorhandene kleinteilige Gebäudebestand 
der Blockrandbebauung planungsrechtlich gesichert. Das Gleiche gilt für die 
Neubaumöglichkeit auf dem Grundstück des Biergarten s an der Ecke Dieburger 
Straße/Spessartring. 
 
 
4. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 
BauNVO) 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Ba ulinien und Baugrenzen festgelegt. 
Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulä ssige Bebauung verwirklicht werden 
kann. 
 
Da es sich sowohl im nördlichen Teilbereich an der Dieburger Straße als auch im südöst-
lichen Teilbereich am Fiedlerweg/Olbrichweg vor all em um die Sicherung und Bewahrung des 
Bestandes handelt, orientieren sich die Festsetzung en dieses Bebauungsplanes sehr stark an 
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städtebauliche r und denkmalpflegerischer Sicht 
nichts dagegen spricht, sind Erweiterungsmöglichkei ten (kleine Anbauten, Balkone, 
Terrassen und Wintergärten) gegeben. 
 
An der Südseite des Sondergebiets Hochschule sind a usnahmsweise Trafostationen, 
Treppenanlagen und Fluchttreppen zulässig, um der B estandssituation zwischen dem 
Hochschulgebäude und dem geplanten Besucherzentrum Rechnung zu tragen. 
 
Im mittleren Teilbereich nördlich des Olbrichwegs w erden Flächen für Neubaumöglichkeiten 
sehr genau auf Grundlage vorliegender Wettbewerbser gebnisse festgelegt und 
gekennzeichnet. Diese Ausweisungen sichern ausreich ende Entwicklungsmöglichkeiten für im 
Rahmen der benachbarten Kulturstätte Mathildenhöhe definierte kulturelle Nutzungen, helfen 
aber als Solitäre in einem durchgrünten Bereich gle ichzeitig, die zusammenhängenden Grün- 
und Freiflächen zu schützen, die auch im Rahmen der  Biotopvernetzung und des 
Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutung s ind. 
 
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstüc ksfreiflächen sind gemäß den 
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft befestigte Flächen auf das zwingend erfo rderliche Maß zu reduzieren. 
 
 
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefga ragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4 
und 22 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14 BauNVO) 
 
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild 
entscheidend. Auf Grundlage von § 12 BauNVO sind in  Allgemeinen Wohngebieten (WA) 
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur für den du rch die Nutzung verursachten Bedarf 
zulässig. Die ausgewiesenen Flächen stellen überwie gend den vorhandenen Bestand dar. Die 
großen Stellplatzflächen der Wohnanlagen an Hoetger weg und Dieburger Straße sind dabei 
als Tiefgaragen unter den Gebäuden und auch als Fre ianlagen ausgewiesen.

39 
 
Bei Neuanlagen sind Tiefgaragen in den dafür gekenn zeichneten und innerhalb der als 
überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen zulässi g, wenn durch eine Erdüberdeckung 
von mind. 0,8 m die Begrünung der Tiefgarage gewähr leistet ist. Eine neue Fläche für 
Tiefgaragen wird im Bereich des Nordhangs westlich der Hochschule Darmstadt als 
Ergänzungsfläche für den Bereich der kulturellen Nu tzungen ausgewiesen. 
 
Die privaten Erschließungsflächen, die Stellplätze und sonstigen zu befestigenden Grund-
stücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Nieder schlagswasser versickern kann (z. B. 
Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen ). 
 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO 
 
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren G rundstücksflächen eingeschränkt für 
Anlagen zur Gartenbewirtschaftung und zur Garten- u nd Freiflächengestaltung sowie als 
Standplätze für Abfallbehälter und Fahrräder einsch ließlich ihrer Überdachung zulässig. 
Hierdurch soll gewährleistet sein, dass auf den Gru ndstücksfreiflächen Nebenanlagen in einer 
dem Gebietscharakter verträglichen Form möglich sin d. Die Größe der Anlagen wird auf 
jeweils 15 m
2 Grundfläche sowie 45 m 3 umbauten Raum begrenzt. Einrichtungen und 
Anlagen für die Kleintierhaltung sind aus Gründen d er Gebietsverträglichkeit 
(Welterbeantrag) in diesem Plangebiet ausgeschlosse n, da sie nicht dem vorhandenen 
Gebietscharakter entsprechen. 
 
 
6. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
Die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Ver kehrsflächen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über welche alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden. 
Von Fussgängerbereichen in der Grünfläche entlang d er Bahn abgesehen werden keine neuen 
Straßenflächen festgesetzt. Die Verkehrsfläche des Olbrichwegs wird im zentralen Bereich 
mit Blick auf die Bedeutung dieser Fläche zwischen Besucherzentrum und 
Ausstellungsgebäude mit Hochzeitsturm in eine Verke hrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung geändert, um der Bedeutung als Misc hverkehrsfläche für touristische 
Nutzung Vorrang zu geben. 
 
Außerdem wird eine zusätzliche Wegeverbindung durch  ein Gehrecht planungsrechtlich 
gesichert. Sie stellt den fußläufigen Durchgang vom  Olbrichweg zum Hoetgerweg her. 
 
 
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) 
 
Als Flächen für Versorgungsanlagen werden die beste henden Standorte festgesetzt und 
damit gesichert. Ein zusätzlicher Standort für die Gas- und Elektrizitätsversorgung wird am 
Rande der zentralen Parkanlage ausgewiesen, um die Versorgung für die Erweiterung der 
Nutzungen sicherzustellen. 
 
Im Straßenraum bestehen definierte Sichtachsen auf die Künstlerkolonie Mathildenhöhe, die 
auch im Managementplan für die Welterbebewerbung al s bedeutende Blickbeziehungen 
dargestellt wurden. Diese Bereiche sollen von störe nden Sondernutzungen und Einflüssen frei 
gehalten werden. Daher sind im Lucas- und im Olbric hweg sowie im südlichen Spessartring 
zusammen mit ihren Kreuzungs- und Einmündungsbereic hen Standorte für Sammelbehälter 
der Entsorgung ausgeschlossen.

40 
 
8. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 
 
8.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünfläch en sind als Grünanlagen mit parkartigem 
Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
 
Im zentralen Bereich des Plangebietes werden die be stehenden Flächen am Hoetgerweg, 
östlich des Gebäudes der Hochschule Darmstadt sowie  die zentrale Fläche am Osthang 
zwischen dem Besucherzentrum und den kulturellen Nu tzungen und die Fläche an der 
Kreuzung Erbacher Straße/Seitersweg als öffentliche  bzw. private Grünflächen festgesetzt. 
Damit wird der Bedeutung dieser Flächen für das Kle inklima und als Biotope für Flora und 
Fauna Rechnung getragen. 
 
8.2 Spielplatz 
 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist eine Spie lplatzfläche zulässig. Die Spielplatzfläche ist 
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
 
 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltei nwirkungen 
Immissionsschutz – Lärm (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
 
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den str aßenseitigen Fassaden der Gebäude 
entlang der Dieburger Strasse, dem Spessartring, de m Fiedlerweg und der Erbacher Straße die 
Orientierungswerte der DIN 18005/1 für Allgemeines Wohngebiet überschritten werden, sind 
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen. 
 
Im Planungsgebiet stehen in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte 
Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung . Daher kann an Fassaden mit 
Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18 005/1 formulierte Ziel „Schutz der 
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthalts räume“ hin verlagert werden. Aufenthalts-
räume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßn ahmen geschützt werden. Die 
aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen sind bei der Änderung oder Errichtung von 
Gebäuden zu beachten. 
 
Als Alternative wurde geprüft, ob aktive Schallschu tzmaßnahmen möglich sind. Diese erfordern 
jedoch eine Schutzeinrichtung in der Höhe der jewei ligen Gebäude. Solche geschlossenen 
Wände sind im Stadtgebiet innerhalb der bestehenden  Wohnbebauung städtebaulich nicht 
vorstellbar, da sie unverhältnismässige Eingriffe i n die Stadtstruktur mit ihren 
Sichtverbindungen darstellen. Zusätzlich haben sie negative Auswirkungen auf kleinklimatische 
Effekte wie die Durchlüftung des Gebietes und den Biotopverbund. 
 
Dies betrifft auch die Bahnanlagen, die als durchgr ünter Einschnitt in der Stadtgestalt eine 
prägende Wirkung haben. Der begleitende Grünzug ent lang des Spessartrings ist städtebaulich 
von Bedeutung und als Bindeglied für die denkmalges chützten Ensembles der Mathildenhöhe 
und der Rosenhöhe zusammen mit ihrer Sichtbeziehung zu sehen. 
 
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt der Planaufstellung überwiegend bebaut ist. 
Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grundrissa usrichtung nur einigeschränkt 
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.

41 
 
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
 
Im Randbereich der Villengebiete und der Anlage der  Mathildenhöhe wurden speziell 
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und der Art der  Versiegelung in den Grünflächen 
getroffen. Oberflächen sind daher mindestens als te ilversiegelte Flächen anzulegen. Bei 
versiegelten Flächen ist das Niederschlagswasser in  angrenzende Grundstücksfreiflächen 
abzuleiten und zu versickern. Im Umweltbericht (Tei l B, Kap. 5) werden weitere Aussagen zu 
den artenschutzrechtlichen Belangen und den Kompens ationsmaßnahmen (wie z. B. 
Dachbegrünung, Schutz vor Vogelschlag, Nisthilfen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung, 
etc.) getroffen. 
 
Die Vorgärten sind grundsätzlich gärtnerisch anzule gen und zu pflegen. Schottergärten 
werden aus Gründen der Biodiversität und der ortsty pischen Gestaltung ausgeschlossen. 
Zufahrten sind nur im Bereich der eingezeichneten S tellplätze und Garagen zulässig.  
 
Für die historische Entwicklung von Bedeutung ist d er Gartenstadt-Charakter der 
Künstlerkolonie, welcher mit seinen stark durchgrün ten Freiflächen am Straßenraum zum 
prägenden Charakter der Villenkolonie auch in den a ngrenzenden Bereichen geworden ist. 
Um diesen Charakter im Anschluss an das Ensemble Ma thildenhöhe am Olbrichweg und am 
Übergang zur Rosenhöhe zu erhalten, werden im Teilb ereich III für die Vorgartenzone die 
zulässigen Nebenanlagen eingeschränkt sowie Stellpl ätze allgemein ausgeschlossen, um eine 
Unterbrechung der durchgehenden Vorgartenzone durch  übermäßige Versiegelungen zu 
vermeiden. 
 
 
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
 
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Bäume mit einem Stammumfang von 
mindestens 60 cm kartiert und bewertet. Davon wurde  eine bestimmte Anzahl als wertvoll 
oder erhaltenswert charakterisiert. Um diesen Chara kter zu erhalten, wurde daher in den 
festgesetzten Grünflächen und den privaten Gartenbe reichen die überwiegende Zahl der 
Bäume entsprechend der Kartierung als zu erhaltend festgesetzt, wobei geringfügige 
Abweichungen vom bisherigen Standort bei notwendige m Ersatz möglich sind. Mit der 
Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und teilweis e 
parkartige Charakter des Gebietes gestützt. 
 
Zur Verbesserung des Stadtklimas, welches ein Ziel der Stadt im Allgemeinen ist, wird eine 
Fassadenbegrünung festgesetzt. Ausgenommen sind den kmalgeschützte Gebäude, da diese 
nur über ihrer architektonische Wirkung und die Bau details als historische Bauzeugnisse 
nachvollzogen werden können.

42 
 
B.  AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN 
 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 
 
1.1 Dachgestaltung 
 
1.1.1 Dachform 
 
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besonders in Gebieten mit niedriger Bebauung und 
Hanglagen von besonderer gestalterischer und städte baulicher Bedeutung. 
 
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die vorhande ne Dachform zu schützen und zu 
erhalten. Sie kann in begründeten Fällen auch abwei chend von der vorhandenen Dachform 
wieder als Ausnahme hergestellt werden. 
 
Für alle weiteren Gebäude wurde die im Bestand domi nierende Dachform festgeschrieben. 
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die für  den jeweiligen Gebäudtyp 
charakteristische Dachform zu erhalten und ggf. wie derherzustellen. 
 
Während in dem nördlichen Teilbereich mit seinen Ho chäusern und den Gebäuden der 70-er 
Jahre das Flachdach dominiert, überwiegen in den Be reichen der gründerzeitlichen 
Bebauung und der Ein- und Zweifamiliengebäude die g eneigten Dächer als eine Mischung 
aus Sattel-, Walm- und Zeltdächern. Neubauten solle n sich mit der Dachform an die 
Umgebung anpassen. 
 
Als Dachneigung bei geneigten Dächern sind mindeste ns 30° und höchstens 45° zulässig. 
Dies entspricht den typischen Dachneigungen der vor handenen Gebäude auch im westlich 
angrenzenden Bereich des Denkmalensembles. Bei eing eschossigen Anbauten können auch 
flacher geneigte Dächer und Flachdächer zugelassen werden. 
 
Flachdächer oder flach geneigte Dächer werden auf m aximal 5° begrenzt, um diese eindeutig 
von den geneigten Dächern abzuheben. So können die unterschiedlichen Bautypologien in 
ihren jeweiligen Zusammenhängen identifiziert werde n. 
 
1.1.2 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben 
 
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (Dachaufbaut en) orientieren sich an den 
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die 
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Da chflächen dominieren. Um den 
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu erschwer en, wird die Maximalbreite für 
Dachgauben mit einer Breite von 2,50 m festgesetzt.  Mit dieser mittleren Größe soll ein 
Bezug zur vorhandenen Bebauung sichergestellt werde n. 
 
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jewe iligen Dachenden als auch die 
Abstände zum First, zum Grat (Walmdach) und zum Ort gang definiert. Die Dachfläche soll 
als Hauptelement mit ihren begrenzenden Kanten (Ort gang, Grat und First) weiterhin 
erhalten bleiben. 
 
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Sc hleppgauben auszubilden und an der 
Oberseite mit Ziegeln, Schindeln oder Kupfer-/Zinkb lech einzudecken.

43 
 
Dacheinschnitte stören grundsätzich die flächige Er scheinung von Walm- und Satteldächern. 
Aufgrund der prägenden Wirkung der Dachflächen im z . T. großzügigen Straßenraum des 
südlichen Teilgebietes sind bei geneigten Dächern D acheinschnitte nicht zulässig. Diese 
Bauform ist auch in den angrenzenden Wohngebieten u nd innerhalb des historischen 
Bauensembles der Künstlerkolonie nicht vorhanden un d daher untypisch. 
 
1.1.3 Dacheindeckungen 
 
Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der bestehende n Dachlandschaft, der vorwiegend im 
Teilbereich III durch geneigte Dächer geprägt ist, werden allgemein für geneigte Dächer nur 
Materialien und Farben zugelassen, die typisch für die Villenbebauung an der Mathildenhöhe 
und auch in diesem Teilbereich vorhanden sind. So s oll eine Kontinuität der verwendeten 
Materialien sichergestellt werden. 
 
1.2 Fassadengestaltung 
 
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung nehmen Bez ug auf den Bestand und 
berücksichtigen die schutzwürdige Umgebung des Ense mbles Mathildenhöhe. So werden 
bestimmte Materialien ausgeschlossen, die nicht mit  den Anforderungen an die Umgebung der 
historischen Stätte vereinbar sind. Durch den Aussc hluss von Rolladenkästen soll ein Element 
ausgeschlossen werden, welches ebenfalls untypisch für ein in Teilen historisch geprägtes 
Stadtbild ist. 
 
1.3 Antennenanlagen 
 
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebrac ht werden, können das 
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinlussen . Daher wird das Errichten von Antennen 
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile beschränk t, welche vom öffentlichen Straßenraum 
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet wer den, dass keine störenden Einflüsse den 
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der a n das Denkmal-Ensemble der 
Künstlerkolonie Mathildenhöhe anschließt. 
 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten 
 
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare 
Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizier ende Lichtbänder und als spiegelunterlegte 
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbe anlagen auf oder über Dach sind 
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Ge samteindruck dieses Wohnquartiers am 
nördlichen und östlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen. 
 
Gerade im Zusammenhang mit der überregionalen kultu rellen Bedeutung der Mathildenhöhe 
und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen d en optischen Zugang und die 
Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen. 
 
1.5 Solaranlagen 
 
Solaranlagen werden auf geneigten Dächern aufgrund ihrer starken optischen Wirkung 
ausgeschlossen, da sie nicht typisch für den Charak ter der Mathildenhöhe sind, die im Kern 
von einer historischen Bebauung geprägt ist. Die un ruhige Gestaltung der Dachflächen sowie 
die Blendwirkung über weite Distanzen soll in der S chutzzone des Ensembles Mathildenhöhe 
vermieden werden. Dies betrifft auch mögliche Blend wirkungen im Bereich der Bahnanlagen.

44 
 
Gleichwohl sollen sie als Beitrag zum Klimaschutz a uf Flachdächern zugelassen werden, da sie 
hier aufgrund der geringeren, direkten Sichtbarkeit weniger störend in Erscheinung treten. 
 
 
2. Grundstücksfreiflächen 
 
2.1 Einfriedungen 
 
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines 
Quartiers. Mit den Festsetzungen zu den Einfriedung en sollen negative Auswirkungen auf das 
Stadtbild verhindert werden. 
 
Hinsichtlich seiner Parzellierung und Einfriedungen  kann der Geltungsbereich in zwei Teile 
gegliedert werden. 
 
Östlich des Fiedlerwegs im Teilbereich III dominier en auf den Ein- und 
Mehrfamilienhausgrundstücken kleinteilige Parzellie rungen. Begrünte Zäune oder Hecken zur 
Straße und im rückwärtigen Bereich tragen zur Struk turierung und Gliederung dieses 
Baugebietes bei. 
 
Für den Bereich der Hochhausbebauung entlang der Di eburger Straße, den Bereich an den 
öffentlichen Fußwegen  (Teilbereich I) sowie im Ber eich der kulturellen öffentlichen Gebäude 
und Einrichtungen der Mathildenhöhe und der Hochsch ule  (Teilbereich II) sind für den 
Siedlungscharakter die freien Blickbeziehungen und die offenen Durchblicke von großer 
Bedeutung. Sie sollen nicht durch geschlossene Einf riedungen verhindert oder eingeschränkt 
werden. Sie bieten zusätzlich Lebens- und Nahrungsraumangebote für die heimische Tierwelt. 
 
Deshalb sind zwischen aneinandergrenzenden Grundstü cken für alle Teilbereiche geschlossene 
und blickdichte Einfriedungen wie Mauern ausgeschlo ssen. Im Teilbereich III sollen zudem 
auch zu den öffentlichen Flächen hin Mauern ausgesc hlossen werden, um den Gartencharakter 
im Straßenbild zu erhalten. Ausgenommen hiervon ist  der Fiedlerweg, der durch eine hohe 
Verkehrsbelastung gekennzeichnet ist. 
 
2.2 Stützmauern 
 
Auf Grund der starken Topografieunterschiede und de r starken Geländemodellierung sind im 
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendig. Ch arakteristisch sind die historischen 
denkmalgeschützten Stützmauern an der Dieburger Str aße und vor dem Atelierhaus am 
Olbrichweg. Auch am Fiedlerweg befindet sich eine h istorische Stützmauer. Zur Sicherung 
eines einheitlichen Erscheinungsbildes an den öffen tlichen Verkehrsflächen soll nur eine 
begrenzte Auswahl an Materialien zur Anwendung komm en. Ausgenommen sind die Mauern 
und Einfassungen entlang der öffentlichen Verkehrsf lächen (Fußwege und Anlieger) im 
Blockinnenbereich. Zulässig sind Trockenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und 
Blendmauerwerk aus Naturstein. Innerhalb und zwisch en den Grundstücken sind auch 
Ziegelmauern sowie im Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße 
Betonstützmauern bis zu einer Höhe von 0,5 m zuläss ig.

45 
 
2.3 Private Grundstücksfreiflächen 
 
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen 
 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke sowie ebenerdige Stellplätze sind 
grundsätzlich wasserdurchlässig zu befestigen. Dami t wird eine übermäßige Versiegelung 
der Grundstücksfreiflächen verhindert und der gewün schte Charakter der einheitlichen, die 
Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt. Als wass erdurchlässige Beläge gelten u. a. 
wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil 
von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z. B. S chotterrasen und wassergebundene 
Wegedecken. 
 
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen  
 
Die Mathildenhöhe ist als Hügel prägend für die Top ografie. Die vorhandenen Gebäude wurden 
mit einer Sockelzone, welche einen Ausgleich herste llt, in die vorhandene Topografie eingefügt. 
Damit das charakteristische Bild der geneigten Gart enflächen erhalten bleibt, sind 
Aufschüttungen unzulässig und Abgrabungen eingeschränkt zulässig. 
 
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstü cksflächen sind Abgrabungen zulässig. 
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierungen sin d bis max. 0,5 m, bezogen auf den 
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Sie sind hier als weich ausgezogene Böschungen mit einer 
maximalen Neigung von 35 % zu gestalten. Abgrabunge n sind bis zu einer max. Breite von 
40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig. 
Im Bereich der historischen Kelleranlagen sind kein e Abgrabungen zulässig, da die Stabilität 
der Kelleranlagen nicht gefährdet werden soll und k eine gesicherten Aussagen hierüber 
vorliegen. 
 
 
C.  NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
1. Denkmalschutz 
 
Die gekennzeichneten Bauten Olbrichweg Nr. 10 mit A teliergarten sowie die historische Mauer 
an der Dieburger Staße sind als Kulturdenkmäler (Ei nzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und stehen unter Denkmalschutz. 
 
Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesamt anlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt. 
Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt. 
 
 
D.  HINWEISE 
 
In den Bebauungsplan O 32 sind Hinweise aufgenommen  worden, um planungsrelevante 
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beachtung zur Verfügung zu stellen.

46 
 
Statistische Angaben 
 
 
 
Fläche des Geltungsbereichs:  86.510 m² 
 
Allgemeines Wohngebiet (WA)  40.660 m 2 
Öffentliche Verkehrsfläche  21.400 m 2 
Öffentliche Grünflächen 10.780 m 2 
Fläche für Gemeindedarf - kulturellen Zwecken diene nde Gebäude und 
Flächen 
7.240 m 2 
Sondergebiet Hochschule 6.430 m 2

TEIL B: UMWELTBERICHT 
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGS-
PLAN 
 
 
 
 
 
 
Im Auftrag von: 
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
DIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - BITTKAU+BARTFELDER - PARTMBB 
 
O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT

im Auftrag von: 
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
17. Juli 2020

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   1
Inhaltsverzeichnis 
I Einleitung ............................................................................................................... 5 
1 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integriertem 
Grünordnungsplan ................................................................................................ 7 
 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ..................................... 8 
 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................. 9 
 Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre 
Zielsetzungen  
für den Umweltschutz ......................................................................................... 11 
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ...................... 11 
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen .............................................. 13 
 Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden ............................ 20 
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) im 
Wirkungsbereich des Bauleitplans .................................................................... 22 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung ........................................................ 22 
 Mensch und Gesundheit ..................................................................................... 23 
 Tiere ................................................................................................................... 24 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) .................................................................... 30 
 Biologische Vielfalt .............................................................................................. 31 
 Boden ................................................................................................................. 32 
 Fläche ................................................................................................................. 34 
 Wasser................................................................................................................ 35 
 Klima und Lufthygiene ........................................................................................ 35 
 Landschafts- bzw. Stadtbild ................................................................................ 37 
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) .............................................................. 38 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren 
Umweltbelangen ................................................................................................. 40 
3 Entwicklungsprognosen des Basisszenarios bei Durchführung der Planung 
und bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................... 40 
 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ....................................... 40 
3.1.1 Mensch und Gesundheit .............................................................................. 40 
3.1.2 Tiere ............................................................................................................ 41 
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ............................................................. 42 
3.1.4 Biologische Vielfalt ....................................................................................... 43 
3.1.5 Boden .......................................................................................................... 43 
3.1.6 Fläche .......................................................................................................... 43

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   2
3.1.7 Wasser ........................................................................................................ 44 
3.1.8 Klima und Lufthygiene ................................................................................. 44 
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild ......................................................................... 45 
3.1.10 Kultur und Sachgüter ................................................................................... 45 
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren  
 Umweltbelangen .......................................................................................... 46 
 Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall ............................................. 46 
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des 
 Klimawandels
 ..................................................................................................................... 46 
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen .................................... 47 
 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................ 47 
 Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen ................................. 48 
4 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter  
Plangebiete .......................................................................................................... 48 
5 Artenschutzrechtliche Belange .......................................................................... 49 
 Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung ..................................... 50 
 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche 
Belange nach § 44 BNatSchG ............................................................................ 51 
 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei 
Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 
BauGB ................................................................................................................ 54 
6 Kompensationsmaßnahmen .............................................................................. 54 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB .. 54 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich ................ 55 
 FVorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan .............. 57 
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 
 BauGB) ........................................................................................................ 57 
6.3.2 Private Grünflächen ..................................................................................... 58 
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 
 Nr. 24) .......................................................................................................... 58 
6.3.4 Bodenveränderungen .................................................................................. 59 
6.3.5 Kampfmittelbelastung und -räumung ........................................................... 59 
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung  
 von Energien (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) ................................................... 59 
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung  
 von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ..................... 60

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   3
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
 Bepflanzungen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ............................................................... 62 
6.3.9 Artenschutz .................................................................................................. 63 
7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................... 68 
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................... 68 
9 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse 
hinsichtlich der Angaben .................................................................................... 69 
10 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................... 69 
 
Abbildungsverzeichnis: 
Abbildung 1:  Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt (Quelle: opentopomap.org)................................................ 6 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt, Stand 2006 ..................................................................... 14 
Abbildung 3:  Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2003) .............................................................................. 17 
Abbildung 4:  Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der 
 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) ............................................. 18 
Abbildung 5:  Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) ... 19 
Abbildung 6:  Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan 
 der Wissenschaftsstadt   Darmstadt 2003) ....................................... 22 
Abbildung 7:  Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG ............................................ 24 
Abbildung 8:  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für 
 Klima- und Energiekonzepte (2016).................................................. 36 
Abbildung 8:  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für 
 Klima- und Energiekonzepte (2016).................................................. 36 
Abbildung 9:  Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen,  
 Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 
2009 .................................................................................................. 38 
 
Tabellenverzeichnis: 
Tabelle 1:  Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) .................................. 10 
Tabelle 2:   Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 08.10.2019) . 10 
Tabelle 3:  Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und 
 Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung 
 derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans .... 11

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   4
Tabelle 4:   Untersuchungsmethoden .................................................................. 21 
Tabelle 5:   Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs............................ 22 
Tabelle 6:    Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw. 
streng geschützt nach BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS-RL) 
gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019) . 27 
Tabelle 7:  Übersicht über die mögliche Auslösung von Verbotstatbeständen des  
 § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und 
 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................... 51 
 
Anhang: 
I. Pflanzliste  
II. Baumverzeichnis 
III. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV -Tabelle Bestand/Planung)  - Flächenbilanzierung 
nach Hessischen Kompensationsverordnung  
IV. Baum- und Biotopbestandsplan O 32 Mathildenhöhe (Bestand/Planung) 
V. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Bestand/Planung) nach Hessischer Kompensa-
tionsverordnung (2005), Nutzungstypen 
VI. Freiflächen- und Grünordnungsplanung O 32 Mathildenhöhe 
VII. Grünordnungsplan O 32 Mathildenhöhe

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   5
III UMWELTBERICHT 
I EINLEITUNG 
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung 
Für den Bebauungsplan  O 32  Mathildenhöhe-Ost muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem vorliegenden Umwelt-
bericht zu entnehmen sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Bestandteil der Begrün-
dung zum Bebauungsplan. 
Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft werden in den § 1 Abs. 6 Nr. 7 
BauGB in Verbindung mit den grünordnerischen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1, 3 und 5 BauGB 
sowie die Belange des Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für das Plangebiet dargestellt, 
damit diese im Rahmen der bauleitplaneri schen Abwägung entsprechend  beurteilt und berück-
sichtigt werden können.  
Bei einer v oraussichtlich erheblichen eintreffenden Auswirkung kann nach § 1a Abs. 3 BauGB 
ein Ausgleich der erheblichen Auswirkungen durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen 
im Bebauungsplan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maßnahmen) oder anhand von vertraglichen 
Vereinbarungen (§ 11) erfolgen. Die Eingriffsregelung ist dabei gemäß § Abs. 6 Ziff. 7 BauGB 
abzuarbeiten.  
Der vorliegende Umweltbericht integriert dabei die Belange eines Grünordnungsplanes und wird 
um die Inhalte der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB mit den Anforderungen nach den 
§§ 14 und 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), indem er den Eingriffstatbestand mit Maß-
nahmen zur Vermeidung und Minimierung darlegt bzw. erweitert. Gleichzeitig werden, sofern dies 
erforderlich ist, Maßnahmen bzw. Fläch en dargestellt, um den Ausgleich der Eingriffe in Natur 
und Landschaft auf Ebene des Bebauungsplanes möglichst zu kompensieren. Sofern Umwelt-
auswirkungen der Planung voraussichtlich erheblich sind, werden sie ermittelt, beschrieben und 
bewertet.  
Die Darlegung der Grundlagen und Prognose der Auswirkungen sind im Umweltbericht wie auch 
im Grünordnungsplan identisch und erfolgen in den Kapiteln 2 und 3. Dazu gilt es auch gemäß § 
1 Abs. 6 Nr. 7b i.V. mit § 1a Abs. 4 BauGB der Frage einer möglichen Beeinträchtigung von FFH-
Gebieten nachzukommen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   6
Geltungsbereich (Planungsgebiet) und Nutzungsstruktur 
Der rund 8,7  ha große Geltungsbereich von O 32 grenzt westlich direkt an die Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe. Den Grenzbereich zur Mathildenhöhe markieren der Lucas-, der Olbrich- und der 
Fiedlerweg. Der Spessartring mit rahmender Baumallee stellt die östliche Grenze des Geltungs-
bereichs dar. Südlich bzw. nördlich begrenzen die Erbacher bzw. die Dieburger Straße den Gel-
tungsbereich.  
Baulich wird das Gebiet neben dem Künstlerhaus der Mathildenhöhe und dem Gebäudekomplex 
der Hochschule für Gestaltung (HfG) im Wesentlichen durch zwei Bautypologien dominiert. Süd-
lich des Olbrichwegs dominieren die heute noch gut erhaltenen, von Joseph Maria Olbrich erbau-
ten Villen, die Anfang des 20. Jahrhunderts für die Künstlerkolonie der Mathildenhöhe wirkenden 
Künstler geschaffen wurden. Die freistehenden zweistöckigen Gebäude sind mit Gartengrund-
stücken ausgestattet, was das Gebiet sehr durchgrünt erscheinen lässt - das Gebiet wird im We-
sentlichen als Wohnstandort genutzt. Am Seitersweg schließt  sich eine nahezu geschlossene 
Blockrandbebauung an. Im Norden und Osten des Planungsgebietes dominier en aus den sieb-
ziger Jahren stammende Wohnblöcke  mit bis zu zehn Stockwerken. Zwischen den Gebäuden 
sind Flächen mit Parkplätzen, teilweise mit unterbauten Tiefgaragen, und halböffentliche Grün-
flächen mit gewachsenem Baumbestand vorhanden. 
Abbildung 1:  Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
  (Quelle: opentopomap.org)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   7
1 INHALTE UND WICHTIGSTE ZIEL E DES B EBAUUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM 
GRÜNORDNUNGSPLAN 
Der Geltungsbereich liegt im räumlichen Bezug zur Darmstädter Mathildenhöhe. Als denkmalge-
schütztes Gesamtkunstwerk besteht diese aus Gebäuden und Freianlagen einer ehemaligen 
Künstlerkolonie mit u.a. dem rund 30 m hohen Hochzeitsturm, ehemaligen Künstlerhäusern so-
wie Außenanlagen mit historischem Platanenhain und Brunnenanlagen. Die Künstlerkolonie Ma-
thildenhöhe wurde 2016 in die neue Tentativliste, die Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenk-
mälern der UNESCO, aufgenommen. Eine Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste 
der UNESCO steht für das Jahr 2020 an 1. Um den Titel Welterbe für den Kernbereich der Mat-
hildenhöhe zu erreichen, hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Ziel gesetzt, das Ge-
biet rund um das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanung zu sichern. Künftige Entwicklungen 
des Stadtteils sollen dadurch mit den Zielen des Welterbeantrages in Einklang gebracht werden. 
Daneben spielt die Errichtung eines Besucherzentrums im Bereich der Mathildenhöhe eine wich-
tige Rolle.  
Das Leitbild zur städtebaulichen Entwic klung orientiert sich an den benachbarten hi storischen 
Freianlagen bzw. den im und um das Gebiet vorhandenen Gebäudegruppen bzw. Gebäudetypo-
logien. Dabei ist sicherzustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen baulicher Art auf das 
Gesamtensemble Mathildenhöhe Einfluss haben können. Blickbeziehungen zwischen der Mat-
hildenhöhe und dem Plangebiet sollen genauso wie vorhandene Frei- bzw. Grünflächen und er-
haltenswerte Gehölzbestände möglichst erhalten bleiben.  
Die Ziele der Grünordnungsplanung wurden im Vorlauf bereits durch das Ingenieurbüro Sliwka 
(2016-2017) ermittelt und mit dem Grünflächenamt  der Wissenschaftsstadt Darmstadt abge-
stimmt. Die Planung orientiert sich stadträumlich zum einen an der übergeordneten Grünachse, 
die vom Herrngarten und dem Re sidenzschloss in der Stadtmitte, über die fußläufige Grünver-
bindung der Erich-Ollenhauer-Promenade, den Platanenhain, über den Olbrich- und Seitersweg 
bis zur Rosenhöhe führt und zum anderen an der im Planbereich vorhandenen Grünstruktur mit 
einem bereits guten Fußwegenetz. So entsteht zwischen Hoetgerweg und Olbrichweg eine Nord-
Süd orientierte kleine Parkanlage mit fußläufiger Wegeverbindung und Spielplatz, sowie in der 
Ost-West Orientierung eine 10m breite Grünanlage mit lebensraumtypischer Bepflanzung.  
                                                      
1 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwick-
lung Mathildenhöhe Darmstadt

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   8
Diese bildet nördlich der künftigen Gebäude für kulturelle Zwecke einen natürlichen Rückzugs-
bereich, der als Trittstein zur Biotopvernetzung mit den umliegenden Grünstrukturen dient. Eine 
anschauliche Darstellung der Freiflächen- und Grünordnungsplanung befindet sich unter Anhang 
VI, die reguläre Darstellung in Form eines Grünordnungsplanes unter Anhang VII. 
Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans des Büros WerkStadt Architekten und Stadt-
planer aus Darmstadt gilt es, neben einer Bewertung des Bestandes, das Konfliktpotential be-
züglich möglicher erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Im Wesentlichen trägt 
der Bebauungsplan zu einer Sicherung der Bestandssituation bei. Daneben ist eine für das Ge-
biet nachvollziehbare Nachverdichtung einzelner Bereiche vorgesehen. Gerade in Darmstadt ist 
der Druck auf unbebaute innerstädtische Bereiche durch die hohe Nachfrage an Wohnraum in-
nerhalb des Rhein-Main-Gebietes sehr groß. Auf dem Osthang soll in der Nähe der Hochschul-
gebäude ein Besucherzentrum entstehen, um den Anforderungen eines UNESCO-Welterbes zu 
entsprechen und in dem sich Interessierte über die Darmstädter Mathildenhöhe informieren 
können.2  
 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Im Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen  eine bauliche Nachverdichtung, mit u.a. dem 
Standort des neu zu errichtenden Besucherzentrums der Mathildenhöhe festgesetzt. Dabei wer-
den die Umweltthemen Schallschutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und 
Klimaschutz im Rahmen des Bebauungspla nverfahrens als potenziell konfliktträchtige Themen 
erkannt. Zur Bestimmung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein Artenschutzfachbeitrag3 
erstellt. 
Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weitestgehend als Festsetzungen in den 
Bebauungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse und Vö-
gel sollen bei Verlust Ersatzhabitate in ausreichender Zahl neu geschaffen werden. Regenwasser 
soll möglichst dort wo es die Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im 
Gebiet versickern.  
                                                      
2 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwick-
lung Mathildenhöhe Darmstadt 
3 naturplan 2019

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   9
Einige Maßnahmen werden auf schon versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen überpräg-
ten Flächen durchgeführt. In den Bereichen am Osthang und östlich bzw. südöstlich der Hoch-
schule sind auch Grünflächen von Maßnahmen betr offen, auf denen sich überwiegend ein jün-
gerer Baumbestand befindet.  
Von einem Klimagutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Ver-
änderungen keinen erheblichen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen  Bereich 
haben werden. Von einer Steigerung des motorisierten Individualverkehrs (MIVs) bzw. Fußver-
kehres ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits stark vorbelastet.  
Bauflächen  
Der Bebauungsplan setzt Baufelder zur Nachverdichtung des bestehend en Gebietes mit Bau-
grenzen fest. Am Fiedlerweg, im Bereich des  bestehenden Biergartens und im Osten des Ost-
hangs werden neue Baufelder festgesetzt. Am Seitersweg wird die Erweiterung einer bestehen-
den Bebauung ermöglicht. Auf einer Freifläche am  Olbrichweg ist die Errichtung des Besucher-
zentrums geplant. Der Bebauungsplan setzt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugren-
zen fest. Das Ma ß der baulichen Nutzung  wird durch die Grundfläche, die Geschossfläche und 
die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. 
Grünordnung  
Um die o.g. Ziele der Grünordnungsplanung umzusetzen, sind folgende Maßnahmen geplant:   
Im Südosten des Planbereichs an der Erbacher Straße sollen aktuell bestehende Kleingärten zu 
einer öffentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung umgewandelt werden. Nordöstlich des Hoch-
schulgebäudes soll ein  nicht öffentlicher, parkartiger Grünzug mit Wegen entstehen. Durch die 
neuen Wegeverbindungen wird eine bessere fußläufige Verbindung der einzelnen Flächen und 
Gebäude ermöglicht. Auf einem Teil dieser Grünfläche ist ein Spielplatz vorgesehen. Für Flach-
dächer und flach geneigte Dächer der neu entstehenden Gebäude wird eine Dachbegrünung 
festgesetzt.  
 Bedarf an Grund und Boden 
Der Bedarf an Grund und Boden wird in de n nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) für den Be-
stand und die Planung übersichtlich dargelegt:

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   10
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) 
Nutzungstypen Nr./Bez. 
(nach der Hessischen Kompensati-
onsverordnung 2005) 
Bestand [m²] Anteil [%] 
10.510 Sehr stark o. völlig versiegelte 
Flächen (u.a. Verkehrsflächen) 14.855 17,2 
40,2 
Befestigte Flä-
chen ohne Bo-
denversicke-
rung 
63,6 unbegrünte 
Flächen 
10.710 Dachflächen nicht begrünt 19.894 23,0 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen 12.160 14,1 
23,4 
Befestigte Flä-
chen mit Bo-
denversicke-
rung 
10.530 Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung 8.047 9,3 
10.720 Dachflächen extensiv begrünt 581 0,6 0,6 
Grünfläche 
ohne Bodenan-
schluss 
36,4 begrünte 
Flächen 11.221 Arten- und strukturarme Haus-
gärten, kleine öffentliche Grünanlagen 24.666 28,5  
35,8 
Grünfläche mit 
Bodenan-
schluss 1.222 B Arten- und strukturreiche Haus-
gärten 6.342 7,3 
Gesamt: 86.546 m² = 100 % 
 
Tabelle 2:  Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 08.10.2019) 
Nutzungstypen Nr./Bez. 
(nach der Hessischen Kompensationsverord-
nung 2005) 
Planung [m²] Anteil [%] 
10.510 Sehr stark o. völlig versiegelte 
Flächen (u.a. Verkehrsflächen) 12.717 14,7 
32,1 
Befestigte 
Flächen ohne 
Bodenversi-
ckerung 
54,6 unbegrünte 
Flächen 
10.710 Dachflächen nicht begrünt 15.029 17,4 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen 14.069 16,3 
22,5 
Befestigte 
Flächen mit 
Bodenversi-
ckerung 10.530 Wasserdurchlässige Flächenbe-
festigung 5.394 6,2 
10.720 Dachflächen extensiv begrünt 4.827 5,6 
10,0 
Grünfläche 
ohne Boden-
anschluss 
45,3 begrünte 
Flächen 10.730 Dachflächen intensiv begrünt 3.840 4,4 
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung 207 0,2 35,3

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   11
11.221 Arten - und strukturarme Haus-
gärten, kleine öffentliche Grünanlagen 14.492 16,7 
Grünflächen 
mit Bodenan-
schluss 
11.222 B Arten- und strukturreiche 
Hausgärten 6.342 7,3 
11.223 Neuanlage arten - und struktur-
reiche Hausgärten 9.629 11,1 
Gesamt: 86.546 m² = 100 % 
 
 Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielset-
zungen für den Umweltschutz 
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen  
Tabelle 3:  Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die jeweiligen 
Schutzgüter und Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Auf stellung des Bebauungs-
plans 
Fachgesetz: Inhalt: 
§ 1 Abs. 5 BauGB 
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Gewährleistung einer dem 
Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten  
Bodennutzung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz 
der natürlichen Lebensgrundlagen 
§1 Abs. 6 BauGB 
Zu berücksichtigende Umweltbelange bei der Aufstellung von Bebau-
ungsplänen (Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse, Eingriffsregelung, FFH-/Vogelschutzgebiete, technischer Um-
weltschutz, Nutzung erneuerbarer Energien, Hochwasserschutz) 
§ 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Nachverdichtung/ Maßnah-
men zur Innenentwicklung  
§ 1 BBodSchG Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, 
Sanierung von Altlasten, Bodenschutz 
§ 55 Abs. 2 WHG Niederschlagsversickerung 
§§ 6 Abs. 1, 31 WHG,  
§ 3a Abs. 1, 2 WG 
Schutz/Renaturierung von Gewässern, Rückhaltung von  
Wasser, Vorbeugungen zum Klimawandel 
§ 1 Abs. 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 
§ 18 Abs. 1 BNatSchG,  
§ 1a Abs. 3 BauGB 
Eingriffsregelung

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   12
Fachgesetz: Inhalt: 
§ 44 BNatSchG Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten 
30 BNatSchG/§ 32 NatSchG Gesetzlich geschützte Biotope 
§§ 33, 34 BNatSchG FFH-/Vogelschutzgebiete, Verträglichkeitsprüfung 
§ 61 BNatSchG Erholungsschutzstreifen an Gewässern erster Ordnung 
§ 47 BImSchG Luftreinhalteplan 
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen für den  
Menschen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität 
§ 3 der 22. BImSchV Grenzwerte für Luftschadstoffe 
DIN 18005-1 Orientierungswerte für Luftschall 
§ 2 Abs. 1 der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm 
Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Freizeitlärm in der Nach-
barschaft 
18. BImSchV Sportanlagen Lärmschutzverordnung 
26. BImSchV Grenzwerte für elektromagnetische Felder 
DIN 4150-2 Orientierungswerte für Erschütterungen 
Geruchsimmissionsrichtlinie Grenzwerte für Geruchsbelastungen

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   13
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen  
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen 
Allgemeine Grundsätze (Städtebau) 
„Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustruk-
turen unter Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft 
und unter weit gehender Vermeidung von Umweltbelastungen. Dies erf ordert sowohl gezielte 
Maßnahmen des Stadtumbaus als auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen 
sind insbesondere an die Bedürfnisse von Familien, aber auch den speziellen Belangen von 
Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte Ausgrenzung Behinderter ist 
zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz bedeutender histo-
rischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“.4 
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000)  / Reg ionaler Flächennutzungsplan 2010  
(RegFNP 2010) 
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist 
das Vorhabengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planungs-
gebiet eine hohe Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Innen- und Außen-
bereich). Als übergeordnetes Ziel der Standortverbesserung wird eine nachhaltige Sicherung der 
natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit den na-
türlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt 
wird dabei angestrebt.  
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2018): 
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum - und Grünstrukturen 
werden u.a. wie folgt beschrieben:  
- Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich 
verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung der natürli-
chen Ressourcen und die Verbess erung der Situation im unmittelbaren Umfeld der 
Wohnquartiere. Eine wesentliche Bedeutung haben hist orische Ensembles und Einzel-
denkmale, die den städtischen Lebensraum prägen.  
                                                      
4 LEP 2000

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   14
- Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für 
neue Baugebiete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umwelt-
verträglichkeit vorzunehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsma ßnahmen zu 
kompensieren im Sinne der Zielsetzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“.  
- Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der 
Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.  
Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche des O 32 als „Wohnbaufläche“ und als Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ und „Kulturelle Einrichtungen“ (s. Abb. 
2) aus. Das Gelände des geplanten Besucherzentrums befindet sich im Bereich für Gemeinbe-
darfsflächen.  
Im Norden und Süden des Geltungsbereiches sind die Flächen weiterführend als Wohnbebauung 
ausgewiesen. Die Flächen für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbe-
reich und treffen dort auf die ausgewiesene Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche 
und private Grünanlagen“.  
 
 
Abbildung 2:  Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2006

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   15
An der östlichen Grenze verlaufen die Bahnschienen, die als Verkehrsfläche des ÖPNV ausge-
wiesen sind. Im Süden- und Südosten des Geltungsbereiches grenzt eine ausgewiesene Grün-
fläche mit „Öffentlichen und privaten Sportanlagen“  an. Auch die Wasserfläche „Großer  Woog“ 
befindet sich in dieser Grünfläche, westlich der Sportanlagen. In Gelb dargestellt sind die Haupt-
verkehrsstraßen Dieburger Straße und Landgraf -Georg-Straße. Gleichzeitig weist der LP diese 
Grünflächen als „Grünzug“ und „Erhalt / Schutz von grün auf Bauflächen “ im Übergangsbereich 
zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Außenbereich aus (s. Abb. 2). In 
der Leitbildkarte des Landschaftsplanes (2003) wird der Bereich als „Erhalt / Ausbau von wichti-
gen Grünverbindungen“ und im Flächennutzungsplan (2006) als „ausgewählte Grünverbindung“ 
ausgewiesen. Die „Grünverbindung Olbrichweg“ stellt ein Bindeglied zwischen der „Grünverbin-
dung Erich-Ollenhauer-Promenade“ und dem „Grünzug Oberfeld -Rosenhöhe“ dar. Die Grünflä-
chen sollen als Hauptfuß- und Radwegeverbindung entsprechend weiterentwickelt werden. 
Landschaftsplanerische Entwicklungsziele  (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Stand 2003) 
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwick-
lungsprioritäten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und 
Prioritätensetzung, die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: 
Tier- und Pflanzenwelt 
- Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und öf-
fentlichen Frei- und Bauflächen, weitere Ergänzung durch Baum - und Gehölzpflanzun-
gen sowie Dachbegrünungen. 
- Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. 
Boden 
- Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen R egulations- und Le-
bensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von 
Ersatzstandorten mit Regulations- und Lebensraumfunktionen durch Begrünung von Ge-
bäude- und Tiefgaragendächern. 
Wasserhaushalt 
- Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen 
zur Niederschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefesti-
gung) und Niederschlagsversickerung.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   16
Klima 
- Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen 
(öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). 
Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert 
- Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und pri-
vaten Raum zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätz e, öffentliche und private Grünflä-
chen, Spielplätze). 
- Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhisto-
risch bedeutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten 
Freiflächen. 
- Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer We-
gebeziehungen. 
- Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen. 
Landschaftsplan - Entwicklungskarte  
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine 
- „Verbesserung von Grün auf den Bauflächen“ im nördlichen und südöstlichen Bereich 
vorgesehen. 
- Das Gebiet, in  dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, ist sowohl als „Ausge-
wählte Grünverbindung / Grünzüge“ weiter in Richtung Osten als auch als „Erha lt / 
Schutz von Grün auf Bauflächen“ ausgewiesen. Dort soll eine Fuß- und Radwegeverbin-
dung zwischen den Grünflächen „Erich -Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und 
„Oberfeld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.  
Landschaftsplan - Leitbildkarte Entwicklungsprioritäten 
Nach der Leitbildkarte ist das Gebiet (s. Abb.4) für  
- die „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ (im Norden und Süden des Gebie-
tes). 
- „Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen“, „Biotopergänzungsflä-
chen im Siedlungsbereich“ un d „Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ (im 
Bereich des geplanten Besucherzentrums) ausgewiesen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   17
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 3:  Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   18
Im Geltungsbereich selbst sind keine Natura 2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Landschafts- 
oder Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nördlich, außerhalb des Geltungsbereiches entlang der 
Dieburger Straße, befindet sich Darmstadts älteste Platanenallee, welche als Natu rdenkmal ge-
schützt ist. Innerhalb des Geltungsbereichs ist die entlang des  Spessartrings verlaufende Allee 
nach § 13 HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“ 
unter Schutz gestellt.  
Einzelne Kulturdenkmäler sowie die Gesamtanlage der ehemaligen Künstlersiedlung stehen un-
ter Denkmalschutz. Die denkmalgeschützten Gebäude  und Strukturen im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes werden unter Kapitel 2.10 genauer beschrieben. 
Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost 
Im Nordosten des Geltungsbereichs existiert in einem Teilbereich seit 1974 der Bebauungsplan 
O 13 Mathildenhöhe Ost. Für dessen Geltungsbereich wurde durch den Magistratsbeschluss im 
 
Abbildung 4:  Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   19
April 2018 eine Veränderungssperre erteilt und soll mit dem Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe 
Ost aufgehoben bzw. ersetzt werden l (s. Abb. 5). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maß-
nahmen wurden weitestgehend umgesetzt. Das geplante Gebäude im Nordosten, wo sich heute 
der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht realisiert. Gleiches gilt für die Hotelgebäude im 
Süden und die Spielplatzfläche mit angrenzendem Kindergarten in der Mitte des Plangebiets  
O 13. 
 
Abbildung 5:  Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) 
 
Baumschutzsatzung und -kartierung 
Für den Geltungsbereich gilt die „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem Stammumfang von min-
destens 60 cm (Laubbäume) bzw. 80 cm (Koniferen) gemessen in 1 m Höhe unter Schu tz stellt. 
Das Baumkataster der Stadt Darmstadt dokumentiert dazu alle Bäume im öffentlichen Raum mit 
Angaben zur Größe, Ausprägung bzw. Vitalität. Die im Kataster geführten Bäume wurden nach-
richtlich übernommen. Darüber hinaus wurden alle weiteren Baumstandorte der privaten Freiflä-
chen erhoben und in Biotopbestandsplänen (Anhänge 4 und 5) dargestellt. Wichtige Eigenschaf-
ten wie Größe und Vitalität  werden neben der Art in tabellarischer Form im Baumverzeichnis

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   20
(Anhang II) dokumentiert und dargelegt. Die neun Bäume an der südlichen Grenze des Plange-
biets an der Erbacher Straße wurden nachrichtlich aus dem Bebauungsplan übernommen. 
 Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden 
Die Grundlagen zur Bestimmung und Bewertung der im Geltungsbereich vorkommenden Schutz-
güter werden nachfolgend aufgeführt: 
- Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbesta ndes nach dem Baumkataster der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (öffentlichen Flächen) mit Kartierung der halb -öffentlichen 
bzw. privaten Grünflächen durch die Büros Sli wka Landschaftsplanung und Bittkau -Bart-
felder-PartGmbB. (Erfassung und Bewertung aller Bäume im Gebiet nach Art, Höhe, Kro-
nen- und Stammdurchmesser, Vitalität und besonderer Merkmale (s. Anhänge 1 und 3) 
- Bestandsaufnahme der Nutzungs typen gemäß Hess ischer Kompensationsverordnung, 
Stand: 2005 
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Abs.  1, 5 und 7 (Fledermäuse, 
Vögel und (Tot-)Holzkäfer) durch naturplan vom 07.03.2019 
- Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschät zung 
(Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR 2017) 
- Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003 
- Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Stand 2006 
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan  O 32 „Mathildenhöhe Ost“, Wissen-
schaftsstadt Darmstadt: Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019) 
- Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte 
etc.) Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016) 
- Viewer des Hessischen Landesamts für N aturschutz, Umwelt und Geologie (Stand 2018): 
Umweltatlas, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer 
- Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (Stand 
2018) 
- Auskunft des Kampfmittelräumdienstes Regierungspräsi dium Darmstadt. Stel lungnahme 
vom 12.06.2018 
- Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS -Abfrage HLNUG 
am 10.06.18)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   21
In der folgenden Tabelle (Tab.4) werden die Untersuchungsmethoden abgebildet. 
Tabelle 4:  Untersuchungsmethoden 
Schutzgut Wirkfaktor Bewertung 
Mensch und Ge-
sundheit 
Immissionen (Lärmim-
missionen, Lufthygi-
ene, Boden- bzw. 
Trinkwasserschutz) 
Verweis auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und 
Lufthygiene 
Lärm: verbal-argumentative Bewertung der Grundlagen 
Tiere Schutzstatus Auswertung der Angaben aus dem Artenschutzfachbei-
trag von naturplan vom 07.03.2019 
Pflanzen  
(Biotoptypen und 
Bäume) 
Biotopfunktion, Wer-
tigkeit 
Verbal-argumentative Bewertung nach Kriterien wie 
Strukturvielfalt, Habitateignung, Biotopverbindungsfunk-
tion und Grad der anthropogenen Überprägung; Zur Be-
wertung wurden beispielhaft die Biotopwerte den Nut-
zungstypen nach Hessischer Kompensationsordnung ge-
genübergestellt 
Biologische Vielfalt Wertigkeit des Gel-
tungsbereichs 
Zusammenführung der Bewertungen der Tiere und 
Pflanzen 
Boden und Geolo-
gie 
Lebensraumfunktion, 
Filtervermögen  
Altlasten 
Rückstände von 
Kampfmitteln 
Auswertung der Grundlagen; Versiegelungsgrad, physi-
kalisch-chemische Beschaffenheit, Vorbelastungen 
Fläche 
Art der Bodennut-
zung, Flächenver-
brauch 
Bewertung nach Versiegelungsgrad, Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose, Berücksich-
tigung 
Wasser 
Einflüsse auf Oberflä-
chengewässer 
/Grundwasser 
Auswertung der Grundlagen (Oberflächengewässer sind 
nicht vorhanden): Grad der Versiegelung/Überbauung, 
Abschätzung der Vorbelastungen, potentielle Stoffein-
träge, Grundwasser-Flurabstand, Retentionsvermögen 
Klima Gefahr der Überwär-
mung 
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Grad der 
Versiegelung, Kaltluftproduktion und deren Austausch 
Lufthygiene Schadstoff- und 
Feinstaubbelastung 
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose; verbal-argu-
mentative Bewertung 
Landschafts- bzw. 
Stadtbild 
Vielfalt, Eigenart und 
ästhetischer Wert 
Aufnahme und Bewertung des Bestands, Vergleich des 
Basisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Ausma-
chen der gliedernden Elemente 
Kultur- und Sachgü-
ter 
Dokumentation, Infor-
mation 
Auflistung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude 
im Planungsgebiet 
Wechselwirkungen Summierung der Ergebnisse aus den einzelnen Schutzgütern, Kumulation

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   22
2 BESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BAS ISSZENARIO) IM 
WIRKUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS 
Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes nach Maßgabe des § 1 Abs.  6 Nr. 7 a-j 
BauGB und § 2 UVPG beschrieben. Ziel der Umweltprüfung ist es dabei , die Auswirkungen der 
Planung auf die Umwelt darzustellen und auf deren Erheblichkeit abzuprüfen.  
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung 
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst liegt im 
Übergangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands (vgl. Abb.6). 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs 
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit 
Haupteinheitengruppe 23 Rhein-Main-Tiefland 
Haupteinheit 230 Messeler Hügelland 
Naturraum 230 Messeler Hügelland 
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald): 
Abbildung 6:  Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
  Darmstadt 2003)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   23
Die südöstlichen Stadtteile gehören zum Vorderen  Odenwald. Dieser nördlichste Ausläufer des  
kristallinen Odenwaldes ist gegenüber der Rheinebene ein t ektonisch herausgehobener Grund-
gebirgsstock, der entlang einer nach Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das 
im Süden steil aus dem Rheintal aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau - und Mühltals 
als flacher werdender Höhenrücken zum Trautheimer Wald, der in den spornartig  angesetzten 
Bessunger Rücken mündet. Dies er als „Darmstadt-Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum 
reicht als südwest -exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum (Mathildenhöhe)  und ist heute 
überbaut.5 
 Mensch und Gesundheit 
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss au f die Lebens - und 
Wohnqualität haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- 
bzw. Trinkwasserschutz (s. auch Angaben zu Schutzgütern Klima, Luft und Klimawandel, Boden 
und Fläche und Wasser und Angaben zum sachgerechten Umgang mit Abwässern und Abfall).  
Lärm  
Die DIN 18005-1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen. Es 
handelt sich dabei nicht um Grenzwerte. Sie sind vielmehr als sachverständige Konkretisierung 
der Anforderung an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Bei der Planung von schutzbe-
dürftigen Nutzungen im Einwirkungsbereich von Straßen- und Schienenwegen ist die Einhaltung 
dieser Orientierungswerte anzustreben. 
Bestand 
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum B ebauungsplan (Bericht Nr. 19 -2842, Dr. 
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 2019) kann als Hauptlärmquelle der Spessartring, der Fliedler-
weg ausgemacht werden. Hier kann es tagsüber zu Zeiten des Berufsverkehrs vorkommen, dass 
der Straßenlärm nach VBUS (24h -Pegel (LDEN) [dB  (A)]) bei bis zu 6 5 dB liegt. Gerade der 
Kreuzungsbereich zwischen der Dieburger Straße und des Spessartrings ist diesen hohen Lärm-
belastungen ausgesetzt. Entlang de r Dieburger Straße sind Werte von bis zu ca. 60 dB(A) ge-
messen worden (s. Abb. 7). Damit wird der Orientierungswert für allg. Wohngebiete von tags 55 
                                                      
5 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   24
dB(A) um 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) überschritten. Dies bezieht sich auf die straßenseitigen Fassa-
den, die straßenabgewandten Bereiche weisen keine Überschreitung des Orientierungswertes 
für Tageszeiten auf. 
 
Abbildung 7:  Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG 
 
Vorbelastungen 
Insbesondere entlang der Dieburger Straße, des Spessartringes und des Fiedlerweges bestehen 
erhöhte Lärmbelastungen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) (s. Abb.7). 
 Tiere 
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde  ein Artenschutz rechtlicher F achbeitrag gemäß  
§ 44 Abs. 1 des BNatSchG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans  O 32 von „naturplan 
2019“ durchgeführt. Dabei wurden unter anderem auch alle relevanten Habitate/Quartiere mit 
den vorkommenden und potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit einge-
schätzt. Das Gebiet wurde auf Vögel, Fledermäuse und Totholzkäfer untersucht. 
Bestand 
Da der ca. 8,7 ha große Geltungsbereich durch die lockere Bebauung einen relativ hohen Anteil 
von Freiflächen bietet, stellt er für viele Arten einen Lebensraum bereit. Während die Freiräume 
Spessartring 
Olbrichweg 
Dieburger Straße 
Fiedlerweg

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   25
zwischen den neueren Bebauungen eher strukturarme Flächen mit einzelnen Gehölzpflanzungen 
darstellen, sind die Gartenanlagen der privaten und villenartigen Gebäude als struktur- und baum-
reich einzustufen.  
Junge Baumbestände bestehend aus heimischen Laubbäumen sind auf einigen Flächen zu da-
tieren. Hier ist das rund 0,5 ha große „Wäldchen“ östlich des Hochschulgebäudes, das durch die 
Hochschule temporäre Holzbauten aufweist und regelmäßig als kultureller Veranstaltungsort ge-
nutzt wird, zu erwähnen. Eine ca. 0,15 ha große Fläche nordöstlich des Hochschulgebäudes stellt 
ebenfalls einen jungen Gehölzbestand dar, dessen Strukturen ebenfalls wie die des „Wäldchens“ 
als Lebensraum für Vögel dienen. Ältere Bäume in öffentlichen wie auch privaten Flächen bieten 
zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel und stellen potentielle Sommerquartiere für Fledermäuse 
dar. Alte Ross -Kastanien befinden sich auf dem Gelände des Biergartens (Dieburger Straße/ 
Spessartring), östlich des Hochschulgebäudes stehen ältere Platanen und eine Berg-Ahorn-Allee 
führt zwischen Spessartring und den Bahnschienen entlang. 
Im Geltungsbereich des O 32 und d essen Umfeld wurden insgesamt 24 Vogelarten festgestellt. 
Darunter haben 12 Vogelarten ihr Revierzentrum im Vorhabengebiet und 16 Arten können als 
Brutvögel eingestuft werden. Unter den Brutvögeln befinden sich Höhlenbrüter wie  Kohl- und 
Blaumeise (Parus major, Parus caerulus), aber überwiegend Arten, die jedes Jahr neue Nester 
anlegen wie Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus 
ochruros) und Ringeltaube (Columba palumbus). Die vielen Freiflächen im Norden des Gebietes 
werden von Haussperlingen  (Passer domesticus), Ringeltauben (Columba palumbus) und Els-
tern (Pica pica) zur Nahrungssuche genutzt. Eine auffallend stark vertretene Art im Gebiet ist der 
Haussperling mit vier Kolonien und einer Kolonie in unmittelbarer Nä he des Vorhabengebietes. 
Er benötigt ausreichende Hecken oder ähnliche Strukturen, die genügend Versteckmöglichkeiten 
für eine Anzahl von Nestern bieten können. Wichtige Flächen im Gebiet sind vor allem die Berei-
che südlich des Seitersweges. Sein Erhaltungszustand ist ungünstig-unzureichend, auf der Roten 
Liste befindet sich die Art auf der Vorwarnliste.   Von Amseln (Turdus merula), Mönchsgrasmü-
cken (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula) und Zilpzalps (Phylloscopus collybita) 
sind Reviere nachgewiesen worden. Sie sind wegen ihrer Nahrungsanfor derung in der Brutzeit 
auf genügend naturnahe Strauch - und Baumstrukturen angewiesen.  Der Stieglitz  (Carduelis 
carduelis) wurde nur einmal im Gebiet beobachtet, doch eignen sich die Strukturen auch für i hn 
als Brutrevier. Da die Vogelbeobachtungen eine relativ gleichmäßige Dichte im Gebiet aufweisen,

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   26
lässt dies auf eine hohe Strukturvielfalt schließen. Nur im Bereich der Großbauten und der Park-
plätze im nordwestlichen Teil des Gebietes wurden weniger Vögel vermerkt. Eine höhere Dichte 
von Vögeln wurde hingegen in dem „Wäldchen“ auf dem Osthang und an der Platanen -/Kasta-
nien-Allee im Osten beobachtet. Dies lässt auf eine in Städten verhältnismäßig hohe Anzahl von 
Nistmöglichkeiten schließen, außerdem bilden solche Strukturen ein gutes Nahrungsangebot und 
wichtigen Lebensraum für Arten, die sich von Insekten oder Beeren bzw. Samen ernähren. Die 
Brutvogelarten des gesamten Bereiches des O 32 sind hessenweit mit über 10.000 Brutpaaren 
vertreten. Das Gebiet und dessen Umfeld werden mit einer durchschnittlichen Bedeutung für 
strukturreiche Siedlungsflächen angesehen. Bedeutende Lebensräume für meis t Siedlungs- bis 
Waldvogelarten bilden hierbei das „Wäldchen“ und die im Osten befindliche Allee. Es wurden drei 
Fledermausarten im Vorhaben gebiet und dessen unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am 
stärksten vertretene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Mückenfledermaus (Pipistrel-
lus pygmaeus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die nur vereinzelt zu datieren 
war. Als wichtiges Jagdhabitat für Zwerg- und Mückenfledermaus sind die Grünflächen der Be-
bauungen im Norden des Gebietes zu nennen. Auch die gehölzreiche Fläche hinter den Gebäu-
den und der Bereich des Fußweges entlang der Allee werden stark von den zwei Fledermausar-
ten genutzt. Der Rest des Gebietes wird hingegen relativ gering genutzt. Es lässt sich vermuten, 
dass die hohe Dichte der Zwergfledermaus in manchen Bereichen auf nahegelegene Quartiere 
zurückzuführen ist. Gerne nutzen sie  Spalten und Nischen an Gebäuden, die einige Gebäude  
durchaus bieten. Die Mückenfledermaus nutzt ebenfalls solche Gebäudestrukturen als Quartiere. 
Höhlenbäume oder andere Strukturen, die sich als Fledermausquartier eignen, sind nur sehr ge-
sondert festgestellt worden. Die Zwergfledermaus befindet sich in einem günstigen Erhaltungs-
zustand und ist ebenso wie die Mückenfledermaus beständig in reicher Individuenzahl vertreten. 
Als Sommerlebensraum kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu, vor allem für die Zwerg-
fledermaus.6 
Das große Kellersystem der alten Brauerei an der Dieburger Straße, welches sich weitläufig unter 
dem Biergarten und dessen Gebäude sowie der Dieburger Straße erstreckt, ist durch seine Be-
deutung als Winterquartier für die Darmstädter Flederm ausarten (hinzu kommen die Wasserfle-
dermaus (Myotis daubentonii), das Braune Langohr  (Plecotus auritus) und die Bartfledermaus  
(Myotis brandtii, Myotis mystacinus)) hervorzuheben. Sichere Nachweise des Kellers als Winter-
quartier gibt es vom Braunen Langohr und Zwergfledermausarten. Durch die alten Strukturen gibt 
                                                      
6 Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost; naturplan 2019

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   27
es viele Nischen, darüber hinaus bilden entscheidende Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchte 
eine sehr hohe Eignung des Kellers als frostfreies Winterquartier. Im Winter 2018/2019 fand 
durch DIEHL7 eine Begehung des Kellers statt, es konnten jedoch keine Nachweise für ein e der-
zeitige Nutzung erhoben werden. Dies kann jedoch mit den milden Temperaturen des Winters 
zusammenhängen. DIEHL nimmt an, dass der Brauereikeller in harten Wintern für mehrere tau-
send Individuen unterschiedlicher Arten als Winterquartier dient. Zu berücksichtigen ist die Insta-
bilität des Gewölbekellers, an mancher Stelle bricht das Material bereits heraus. 
Es kamen keine Hinweise oder Nachweise auf bedeutende Holzkäferarten zu Stande. Im Gebiet 
befinden sich kaum bedeutsame Altbäume oder Totholz, relevante Saftbäume konnten ebenfalls 
keine nachgewiesen werden. Das einzige Stück Totholz wies keine Spuren von Käfern oder de-
ren Fraßfeinden auf. Auf schwärmende adulte Tiere wurde gea chtet, doch auch diese wurden 
nicht gesic htet. Somit stellt der Vorhaben bereich des O 32 keinen wichtigen Lebensraum für  
(Tot-)Holzkäfer dar. 
Im Zuge des Artenschutzbeitrags wurden weitere, besonders geschützte Tierarten als nicht rele-
vant betrachtet. In der Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung für den  benachbarten Be-
bauungsplan O 31 (Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR 2016) wurden zwar keine Bilche 
wie beispielsweise Gartenschläfer aufgefunden, dennoch konnte  ein Vorkommen nicht ausge-
schlossen werden . Gleiches gilt für Igel und Eichhörnchen.  Durch die unmittelbare räumliche 
Nähe der beiden Bebauungspläne können diese Aussagen entsprechend übernommen werden. 
Tabelle 6:  Vorkommende Arten  und Schutzstatus  (besonders geschützt bzw. streng geschützt nach 
BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS -RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags 
(naturplan 2019) 
Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG, 
gem. Vogelschutzrichtlinie 
VS-RL) 
Erhaltungszu-
stand Hessen Bemerkung 
Breitflügelfleder-
maus 
Epptesicus 
serotinus Streng geschützt günstig 
Einzelbeobach-
tungen, evtl. 
auch in Keller 
Große Bartfleder-
maus 
Myotis brand-
tii Streng geschützt 
Ungünstig bis un-
zureichend 
 
In Keller 
                                                      
7 Die Ergebnisse der Untersuchungen durch DIEHL liegen zum Zeitpunkt der Offenlegung des Entwurfs noch nicht 
vor.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   28
Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG, 
gem. Vogelschutzrichtlinie 
VS-RL) 
Erhaltungszu-
stand Hessen Bemerkung 
Kleine Bartfleder-
maus 
Myotis mysta-
cinus Streng geschützt günstig In Keller 
Wasserfledermaus Myotis 
daubentonii Streng geschützt günstig In Keller 
Fransenfleder-
maus Myotis natteri Streng geschützt günstig In Keller 
Zwergfledermaus Pipistrellus pi-
pistrellus Streng geschützt günstig Auch in Keller 
Mückenfledermaus Plecotus auri-
tus Streng geschützt  Auch in Keller 
Braunes Langohr Verspertilio 
murinus Streng geschützt günstig In Keller 
Amsel  Turdus me-
rula  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Blaumeise  Parus caeru-
leus  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Buchfink  Fringilla coe-
lebs   Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Buntspecht  Picoides ma-
jor  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Eichelhäher Garrulus 
glandarius Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Elster  Pica pica  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Gartengrasmücke  Sylvia borin  
 
Besonders geschützt, VS-RL 
 
günstig 
 
Grünfink  Carduelis 
chloris  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Grünspecht Picus viridis Streng geschützt, VS-RL günstig  
Haussperling  Passer dome-
sticus  Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend 
10-15 Brut-
paare, am be-
nachbarten Aus-

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   29
Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG, 
gem. Vogelschutzrichtlinie 
VS-RL) 
Erhaltungszu-
stand Hessen Bemerkung 
stellungsge-
bäude weitere 
8-10 Paare 
Hausrotschwanz  Phoenicurus 
ochruros  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Kleiber  Sitta euro-
paea  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Kohlmeise  Parus major  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Kormoran 
Pha-
lacrocorax 
carbo 
Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend 
Gefährdete Zug-
vogelart nach 
Art. 4.2 (gemäß 
Tamm und VSW 
2004) 
Mauersegler  Apus apus  Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend 
 
Mehlschwalbe Delichon urbi-
cum Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend 
 
Mönchgrasmücke  Sylvia atri-
capilla  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Rabenkrähe  Corvus 
corone  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Ringeltaube  Columba 
palumbus  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Rotkehlchen  Erithacus ru-
becula  Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Stieglitz  Carduelis 
carduelis  Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend 
 
Turmfalke  Falco tin-
nunculus  Streng geschützt, VS-RL günstig  
Zaunkönig Troglodytes 
troglodytes Besonders geschützt, VS-RL günstig  
Zilpzalp  Phylloscopus 
collybita  Besonders geschützt, VS-RL günstig

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   30
Vorbelastungen 
Die verkehrs- und bewegungsintensive innerstädtische Lage des Planungsgebietes schließt ein 
Vorkommen von Wildtieren, welche aufgrund ihrer Lärm - und Störungsempfindlichkeit auf mög-
lichst naturnahe Habitate angewiesen sind, nahezu aus. Lediglich kulturfolgende Tierarten kön-
nen sich an einem solchen Standort etablieren. Die Avifauna ist durch den innerstädtischen Ver-
kehr nur gering belastet, sieht man von der Dieburger Straße und dem Spessartring ab. Die Grün-
anlagen der Wohnbebauungen und öffentlichen Grünflächen  werden gering bis stark  überwie-
gend von Fußgängern frequentiert.  
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne Besiedlung im Planungsgebiet ein typischer Perl-
gras-Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. Aufgrund der intensiven gärtnerischen als 
auch baulichen Nutzung des Gebietes über die Dauer vieler Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte kom-
men im Geltungsbereich überwiegend Siedlungsbiotope  in Form von privaten Gärten, öffent-
lichen und halb -öffentlichen Grünflächen vor .  
Bestand  
„Arten und strukturarme Hausgärten“ dominieren als Biotoptyp im Planungsgebiet, oft in Form 
von artenarmen Rasenflächen der Freianlagen. „Arten- und strukturreiche Hausgärten“ sind 
ebenfalls in einer großen Fläche vorhanden. Einige  der Flächen wei sen Zustände der Suk-
zession mit z.T. beachtlichem Baumbestand auf, darunter auch der ca. 0,7 ha große Bereich 
der Hochschule, der sich im vorgesehenen Welterbegebiet befindet. D as geplante Besucher-
zentrum soll  unterhalb des Ausstel lungsgebäudes platziert werden.  Dort hat sich eine kleine 
Waldfläche von 0,5 ha  entwickelt, welche eine wichtige Funktion in der räumlichen Grün - und 
Biotopvernetzung darstellt und einige erhaltenswerte Bäume aufweist. Eine als wertvoll einzustu-
fende Biotopfläche ist die „Arten- und strukturreiche Hausgärten“-Fläche mit einem Baumbestand 
südlich angrenzend des Hoetgerweges. 
Die Fläche befindet sich zwischen der Erich-Ollenhauer-Promenade im Westen und der östlich 
gelegenen Rosenhöhe. Eine wichtige Grünverbindung, welche Biotope im Innenstadtbereich mit 
Biotopen im Außenbereich verbindet und auch als Kaltluftschneise fungiert,  ist der rückwärtige 
Bereich der Gartenanlage des Alice-Hospitals. In Verbindung mit dem  Platanenhain der Mathil-
denhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und Erich-Ollenhauer-Promenade stellt dieser eine wichtige

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   31
Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar, welche durch den Osthang geschlossen 
wird.  
Im Gebiet befindet sich eine Allee entlang des Spessartringes, diese ist nach § 13 HAGBNatSchG 
und § 30 BNatSchG ein gesetzlich geschützter Biotoptyp . Andere nach § 30 BNatSchG „Ge-
schützte Biotoptypen“ sind im Planungsgebiet keine vorhanden, gleiches gilt für Naturdenkmale. 
Die Verteilung bzw. Ausprägung der unterschiedlichen vorzufindenden Biotoptypen, wird im Ein-
zelnen in Kapitel 1.3 Tabelle 1 dargelegt.  
Baumbestand 
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Planungsgebietes mit rund 524 Bäumen (s. Anhang II 
und IV) als relativ hoch dar (davon 420 heimisch und 104 nicht heimisch). Als sehr wertvoll sind 
die großgewachsenen Platanen im östlichen und südöstli chen Bereich des Hochschulge-
bäudes und im nordöstlichen Bereich des Plangebiets zu bewerten . Dieser  Laubbaumaltbe-
stand ist u.a. gerade für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier wichtig.  
Gleichzeitig geht von diesem Großbaumbestand eine visuelle Wirkung a us, die sich im Gebiet 
positiv bemerkbar macht. Die Einzelbewertung der Bäume wurde nach Stammumfang, Höhe, 
Breite, Vitalität und besonderen Merkmalen durchgeführt und kann aus Anhang I Pflanzliste ent-
nommen werden. 
Vorbelastungen 
Generell lassen sich die im  Geltungsbereich vorkommenden Pflanzen - und Gehölzstrukturen 
aufgrund der momentanen Nutzung als vielfältig beschreiben, da naturnahe Biotoptypen wie 
z.B. spontane oder verwilderte Gebüsche und Hecken und Bäume im Gebiet vorhanden sind . 
 Biologische Vielfalt 
Bestand 
Die Mehrheit der im U ntersuchungsgebiet brütenden Vogelarten gehört zu den allgemein häufi-
gen und ungefährdeten Arten. Jedoch sind fünf Vogelarten, deren Erhaltungszustand ungünstig 
bis unzureichend ist, im  Planungsgebiet und dessen unmittelbarem Umfeld festgestellt worden. 
Meist sind die vorkommenden Arten  Siedlungs- und Waldvogelarten, für die vor allem das auf 
dem Osthang befindliche „Wäldchen“ und die im Osten verlaufende Allee als reviergeeigneter 
Lebensraum zu erwähnen ist. Die Grünflächen dazwischen und die gehölzreichen Flächen hinter 
den Bebauungen im Norden sowie der Bereich des Fußgängerweges entlang der Allee im Osten

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   32
dienen Fledermäusen als Nahrungshabitat.  Einige ältere Gebäude weisen Quartierspotentiale 
auf, doch ist als strukturreic he Besonderheit des Gebietes das Kellersystem der alten Brauerei 
an der Dieburger Straße zu nennen.     
Im Bereich der Pflanzenvorkommen sind typische Pflanzen innerstädtischer Bereiche und in den 
Gärten vorkommende Arten im Gebiet anzutreffen. Der Baumbes tand stellt sich gerade in den 
Bereichen mit älteren Großbäumen als sehr wertvoll dar.  
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine allgemeine Kartierung von Flechtenarten vor 8. 
Eine Kartierung von Flechten ist jedoch nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Flechten sich an alten Baumbeständen wiederfinden. 
Generelle Felslebensräume oder altes Mauerwerk kommen im Geltungsbereich nicht vor. Der 
Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze führt 
als beispielhafte Lokalitäten eines Flechtenvorkommens in Darmstadt, die Ahornhalle am Spes-
sartring, sowie den Eingangsbereich mit Ahornallee des Parks Rosenhöhe auf, die jeweils in der 
näheren Umgebung des Geltungsberei chs liegen. Ein Vorkommen von Flechtenarten  für den 
Geltungsbereich wird konkret jedoch nicht genannt. Um dennoch ein Vorkommen bzw. eine Zer-
störung von Flechtenarten auszuschließen werden unter Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaß-
nahmen bei der Entnahme von Gehölzen Hinweise für den Umgang bei einem Vorkommen von 
Flechtenarten gegeben (s. Kap. 5.1). 
Vorbelastungen 
Ein Großteil der Flächen besteht aus nahezu- bis völlig versiegelten Flächen. Doch auch Vege-
tationsflächen sind stark vertreten. Das Verhältnis von  artenarmen gärtnerischen Anlagen und 
strukturreichen Grünflächen ist ausgeglichen. 
 Boden  
Generell steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flächen beim Schutzgut Boden 
im Vordergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer auch Auswirkungen auf das Klima, die 
Wasserfunktion, das Landschaftsbild sowie auf die Pflanzen - und Tierwelt bzw. auf die biologi-
sche Vielfalt.  
 
                                                      
8 Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze 2015; Botanische Vereinigung für Na-
turschutz in Hessen (BVNH)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   33
Bestand 
Das Plangebiet liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). In-
folge einer andauernden Stadt entwicklung mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie des Aus-
baues von Straßen- und Kanalsystemen ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenver-
hältnisse vielfach gestört bzw. großflächig verändert sind. Der Bodenviewer-Hessen weist den 
nordwestlichen Teil des Planungsgebietes als „Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken“ 
mit Braunerden als Besonderheit aus. Der südöstliche Bereich ist als „Böden aus Flugsand“ aus-
gewiesen und weist „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley-Braunerden“ auf. 
Vorbelastungen 
Aktuell ist das Gebiet durch Versiegelungen, Teilversiegelungen, Um- und Aufschüttungen anth-
ropogen überprägt. Die Gartengrundstücke der Wohnbebauungen und Gartenanlagen, die z.T. 
verwilderten Grünflächen in der Nähe des Hochschulgebäudes, sowie die begrünten Einfriedun-
gen sind nicht versiegelt und stellen zusammen fast die Hälfte des Geltungsbereichs dar.  
Altlasten  
Eine Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen9 konnte für die Bereiche, in 
denen bauliche Entwicklungsmaßnahmen  vorgesehen sind, keinen eindeutigen Nachweis  über 
Altlasten erbringen. Einige Grundstücke sind als Altstandorte eingetragen. Altstandorte sind 
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden 
Stoffen umgegangen worden  ist. Allein die Eintragung eines Grundstückes als Altstandort be-
gründet noch nicht einen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG. 
Kampfmittel 
Um mögliche Gefährdungen  durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte  eine Abfrage 
beim Kampfmittelräumdie nst des Regierungspräsidium s Darmstadt. Die Stellungnahme vom 
12.06.2018 lautete dabei wie folgt:  
„Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, 
dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurf-
gebiet befindet. Die belasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.  
                                                      
9 DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   34
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen 
werden.  
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbeba uungen bereits bodeneingreifende Baumaß-
nahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräum-
maßnahmen notwendig.  
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor 
Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den 
Grundstücksflächen bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen boden-
eingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Datenauf-
nahme erfolgen.  
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sons-
tige magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnah-
men vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich“10. 
 Fläche  
Bestand 
Das Schutzgut „Fläche“ gilt es nach Zerschneidung, Versiegelung und Flächenumwandlung im 
Vergleich zum Ausgangszustand zu bewerten. Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Kli-
mawandel und Anfälligkeiten des Projektes gegenüber Unfällen bzw. Katastrophen ist hinzuwei-
sen. Dabei ist immer eine Einschätzung abzugeben , ob eine Nutzungsänderung negative Ein-
flüsse auf die Schutzgüter haben kann. Die Flächen im Plangebiet sind zum Wohnen, als Son-
derbauflächen der Hochschule und als Flächen für den Gemeinbedarf für kulturelle Zwecke 
ausgewiesen. In einem Bereich werden Kleingärten in eine öffentliche Grünfläche umgewan-
delt, was keine grundlegende Nutzungsänderung bedeutet. Die im Bebauungsplan vorgese-
hene Nutzung entspricht einer geringen, angepasste n Verdichtung  des Gebietes. Für die 
neuen Gebäude, Stellplätze und begleitende Anlagen wie Wegeverbindungen wird zusätzli-
che Fläche versiegelt.  
 
 
                                                      
10 Regierungspräsidium Darmstadt 2018

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   35
Vorbelastungen  
Insgesamt ist das Plangebiet bezogen auf seine innerstädtische Lage nur zu einem relativ gerin-
gen Teil unversiegelt.  
 Wasser 
Bestand 
Das Grundwasser ist h ydrologisch an die  nördliche Obe rrheinebene angebunden. Nach der 
Standortkarte Hessen wird die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s 
mit einer mittleren Ergiebigkeit pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versicke-
rung liegt bei rund 0 -50 mm/a. Grundwasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen 
Kartenwerk der HLNUG in einer Tiefe von ca. 20 - 25 m beschrieben.  
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengew ässer (Fließ - und Stillgewässer) vorhanden. 
Schutzgebiete für Gewässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges 
offenes Fließgewässer ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu 
nennen. Wasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich keine vorhanden.  
Vorbelastungen 
Bedingt durch die bauliche Überprägung (inklusive Unterkellerung) sind die Grundwasserverhält-
nisse im Gebiet gestört. Hinweise auf aktuelle Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. 
Vorbelastungen sind durch die vorhandenen Versiegelungen gegeben , weitere aktuelle Gefähr-
dungen sind jedoch nicht bekannt. 
 Klima und Lufthygiene 
Klima 
Versiegelte Bereiche können das lokale Klima negativ beeinträchtigen. Asphaltierte bzw. gepflas-
terte Flächen können sic h stark aufheizen und zu thermischen Sperren führen, die eine Beein-
trächtigung der lokalen Windaustauschsysteme zur Folge haben.  
Bestand 
Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemä-
ßigten Rheinebene und dem et was kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Je nach Wet-
terlage kommen die Windströmungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher 
Richtung. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   36
Das Planungsgebiet profitiert klimatisch von seinem im Vergleich zur Gesamtstadt als relativ hoch 
zu beschreibenden Baum- bzw. Grünbestand. Die Gartenanlagen, der hohe Baumbestand an der 
Allee und am Bahndamm am Osthang dienen der Frisch- und Kaltluftentstehung, ebenso wie der 
unbebaute Osthang. Dennoch weist der Geltungsbereich überwiegend eine „moderate Überwär-
mung“ auf (s. Abb. 8).  
Vorbelastungen 
Die vorhandenen Grünstrukturen, besonders die Bereiche mit einem hohen Baumbestand haben 
eine Bedeutung als klimaaktive Freiflächen m it Ausgleichsfunktion und sind daher gegenüber 
einer weiteren Bebauu ng zu schützen bzw. zu sichern. Für die Bereiche, in denen dies nicht 
möglich ist (Osthang), muss an anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden. 
Lufthygiene 
Bei Neuregelungen der Europäische n Union (EU) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (BRD) 
wurden u.a. in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 
neue Zielwerte bzw. Grenzwerte festgelegt. In der Verordnung werden für Luftschadstoffe wie 
Schwefeldioxid (SO 2), Stickstoffdioxid (NO 2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid 
Abbildung 8:  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und 
  Energiekonzepte (2016) 
 
Abbildung 9:  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016)

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   37
(CO) Immissionsgrenzwerte und für die Luftschadstoffe Ozon und Partikel (PM  2,5) Zielwerte 
festgelegt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht überschritten werden sollen. Kon-
krete Messungen im Planungsgebiet sind kein Bestandteil dieser Beurteilung.  
Bestand 
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Kli-
maschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann der motorisierte Individualve rkehr (MIV) 
an der Dieburger Straße, dem Spessartring und des Fiedlerweges als Hauptemissionsquelle für 
das Gebiet angegeben werden. Durch den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen 
bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadtbereiche bzw. auch in den Planungsbereich. Dabei ist die 
Fraktion PM10 (Feinstaubkonzentrationen > PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese 
Feinstaubteilchen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder Bronchitis auslösen können.  
Vorbelastungen 
Das Planungsgebiet ist insbesondere entlang der Dieburger Straße und am Spessartring durch 
Luftschadstoffe vorbelastet. Die Grünstrukturen im Gebiet tragen durch ihre Filterfunktion zur Ent-
lastung der Schadstoffe im Gebiet aktiv bei. 
 Landschafts- bzw. Stadtbild  
Bestand 
Beim Planungsgebiet handelt es sich um ein innerstädtisches Wohnviertel mit Zeilen-, Block- und 
Einzelhausbebauung. Die Siedlungsstruktur lässt sich insgesamt als heterogen beschreiben und 
wird durch den hohen Baumbestand und die Freiflächen aufgelockert . Im Westen prägen  das 
Hochschulgebäude und der dahinter ersichtliche Hochzeitsturm, welcher sich außerhalb des  
O 32 befindet, das Stadtbild.  
Eine wichtige Grünfläche, welche den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist das 
Gebiet östlich des Hochschulgebäudes. Es liegt zwischen der sich im Westen befindenden Erich-
Ollenhauer-Promenade und der östlich gelegenen Rosenhöhe. In Verbindung mit dem Altbaum-
bestand zwischen dem Hoetgerweg und Olbrichweg („Grünfläche Olbrichweg“) stellt dieser eine 
wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar. Die Gartenanlagen mit ihrem 
wertvollen Altbaumbestand sind prägende Elemente des Landschafts- bzw. Stadtbildes in Nach-
barschaft zum Gesamtensemble der Mathildenhöhe.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   38
Vorbelastungen 
Das Gebiet lässt sich aufgrund der unterschie dlichen Wohnbebauung, der Gartenanlagen  und 
dem Hochschulstandort als relativ heterogen beschreiben. Blickbeziehungen zum Gesamten-
semble der Mathildenhöhe werden immer wieder durch Bebauungen unterbrochen.  
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) 
Bestand 
Das Planungsgebiet schließt sich unmittelbar an das Gebiet der Mathildenhöhe an, das ab 1897 
mit historischen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden bebaut wurde. Das Areal rund um den 
Hochzeitsturm wurde als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 
Hessisches Denkmalschutzgesetz HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Der Teil des Plange-
bietes, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, befindet sich noch innerhalb dieser 
denkmalgeschützten Gesamtanlage (s. Abb. 10). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens sind 
im Geltungsbereich außerdem ein Gebäude sowie die historische Mauer im östlichen Teil  der 
Dieburger Straße  und die historischen Kellerstrukturen als Kulturdenkmale (§ 2 Abs. 1 Hess. 
Denkmalschutzgesetz) nach der Denkmaltopografie der Wissenschaftss tadt Darmstadt ausge-
wiesen (s. Abb. 10). 
 
Abbildung 10: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen-Konzeption Mathilden-
höhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   39
Ateliergebäude mit Ateliergarten 
Das im Olbrichweg 8-10 stehende Gebäude wurde 1914 errichtet und 1944 teilweise zerstört. Es 
ist von Albin Müller für die letzte Ausstellung  der Künstlerkolonie, die Mietshauszeile, entworfen 
worden und sollte ein en Prototyp eines bürgerlichen Wohnhauses repräsentieren. Im zweiten 
Weltkrieg wurden Teile des Ateliergebäudes gemeinsam mit den anderen Bauwerken der Miets-
hauszeile zerstört. Weiterhin blieben Bruc hstücke des Ateliergartens erhalten: Verborgen unter 
der Rasendecke befinden sich noch Pflastersteine.  An Stelle der Mietshausbebauung befindet 
sich heute das Gebäude des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule Darmstadt, auch die 
Räumlichkeiten des Ateliergebäudes werden heute von der Hochschule genutzt. 
Felsenkeller mit Futtermauer  
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von der alten 
Brauerei Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25 m langen Hauptkeller, einige 
Seitenkeller, eine gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete Gänge . Die Kellerdecke, die 
sich im Bereich des Hauptkellers in einer Höhe von 4 m befindet, ist teilweise mit Entlastungsbö-
gen gestützt oder ist gemauert.     
Die nördliche Einfriedung dieser alten Brauerei entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls 
unter Denkmalschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen 
Grundstücksbegrenzung der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten.  
Felsenkeller 
Die Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkeller 
befindet sich in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Kellerräume weisen 
bis zu 5  m hohe Räume auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, der über 11  m hohe 
„Eisdom“. 
Vorbelastungen 
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie die teilweise Zugehörigkeit 
zum Gesamtensemble sind  grundsätzlich positiv zu bewerten.  Das Kellersystem unterhalb der 
Dieburger Straße weist jedoch eine gewisse Instabilität auf. Die Weiterentwicklung der Gebäude 
und ihrer Gärten sowie hinzukommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, 
um keine negativen Beeinträchtigungen zu erwirken.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   40
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelan-
gen 
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wirkungsket-
ten, Summationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt abzuprüfen, ob durch 
die Störung einzelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefüge anderer Schutzgüter aus-
gelöst werden können. 
Bestand und Vorbelastungen 
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im Bereich bisher unversie-
gelter Flächen und der damit einhergehenden Beseitigung von Grünflächen und Gehölzen. Dies 
hat sowohl Auswirkungen auf die Pflanzen wie auch auf Tiere, Boden, Fläche und Wasser.  
3 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN DES BASISSZENARIOS  BEI DURCHFÜHRUNG DER 
PLANUNG UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung 
Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den Vorbelastungen  die vorhabenbezogenen Wir-
kungen bzw. Wirkfaktoren auf den Geltungsbereich bzw. auf umgebende Räume abzuprüfen. Am 
Ende dieses Kapitels werden die wesentlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Pla-
nung noch einmal in einer Tabelle (s. Tab. 7) zusammengefasst. 
3.1.1 Mensch und Gesundheit 
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens - und 
Wohnqualität haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- 
bzw. Trinkwasserschutz. 
Als Hauptlärmquelle ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) zu nennen. Mit einer Erhöhung 
des Anlieger- bzw. des Anlieferungsverkehrs ist im Gebiet  durch die Errichtung des Besucher-
zentrums nur im geringen Maße zu rechnen. Die Stadt sieht ein Shuttlebus-System vor, welches 
die Besucher von einem Parkplatz außerhalb des Gebietes (Ostbahnhof) zur Mathildenhöhe bzw. 
zum Besucherzentrum befördert. Durch Shuttlebusse und ein evtl. erhöhtes Verkehrsaufkommen 
wird es vermutlich zu einem gewissen gesteigerten Lärmeintrag kommen. Auch erhöhte Emissi-
onen können durch ein verstärktes Aufkommen von Shuttlebusfahrten entstehen. Anliegerver-
kehr, der sich ggf. durch eine Nachverdichtung ergibt, wird sich entlang der Dieburge r Straße,

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   41
des Spessartrings und des Fiedlerweges nicht bemerkbar machen, da eine Vorbelastung bereits 
in diesem Gebiet besteht.  
Die anhand der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastungen 
weisen an den der Dieburger Straße  und Spessartring/Fiedlerweg zugewandten Fassaden ge-
mäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger 
Straße abgewandten Bereichen können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
eingehalten werden. Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan, Bericht 
Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019) sollten bei Neubauten von Wohnungen 
in Schlaf- und Kinderzimmern passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. 
Während der Bauarbeiten ist  mit einem erhöhten Lärmaufkommen sowie mit weiteren baube-
dingten negativen Auswirkungen wie der Emission von Stäuben zu rechnen.  
3.1.2 Tiere 
Aus dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag11 geht für die Tierarten Vögel (Ha-
bitat- und Baumhöhlenpotential) und Fledermäuse (Jagdhabitate, Gebäudepotential und Baum-
höhlen/-spaltenpotential) ein Konfliktpotential in Folge von Baumaßnahmen hervor. Die städ-
tebauliche Nachverdichtung im Bereich des Osthanges hat diverse Fällungen von teils alten und 
ökologisch wertvollen Bäumen zur Folge. Der Gehölzbestand dort ist vor allem für die Avifauna 
ein zentraler Lebensraum im Vorhabengebiet.  Einen weiteren Habitatschwerpunkt für Vögel bil-
det die Allee im Osten durch ihren älteren Baumbestand. Diese soll nach Süden, im Ber eich der 
Kleingartensiedlungen, erweitert werden und stellt in Zukunft potentielle Habitatmöglichkeiten  
dar. Das gesamte Gebiet zeichnet sich durch seinen für Stadtverhältnisse hohen, vielfach älteren 
Baumbesatz aus. Für alle Neubauten müssen Bäume gefällt  werden. Durch die Bauarbeiten 
kommt es zu erhöhtem Lärmaufkommen, welches auf die Vögel eine vergrämende Wirkung ha-
ben kann. Die ansässigen Arten sind hauptsächlich jene, die oft in Siedlungsbereichen leben. 
Auch die Vorbelastungen des Stadtgebietes sind zu beachten. 
Die Jagdgebiete der Fledermäuse (Grünflächen im nördlichen Gebiet sowie der Allee -Bereich) 
werden kaum von den städtebaulichen Maßnahmen tangiert. Durch die Erweiterung der Allee im 
Südosten ergibt sich ein Potential für neue Jagdhabitate . Durch die Fällung vieler für Fleder-
mäuse potentiell geeigneter Quartiersbäume entsteht hier ein Konf liktpotential, welches durch 
                                                      
11 naturplan 2019

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   42
entsprechende Maßnahmen verringert werden muss. Durch Abriss- und Bauarbeiten im Bereich 
des Biergartens (Dieburger Straße) entste hen Erschütterungen, die negative Auswirkungen auf 
den darunterliegenden ehemaligen Brauereikeller hervorrufen können. Dieser Keller stellt eine 
große Bedeutung für Fledermäuse dar, auch für Arten, die nicht direkt im Gebiet erfasst wurden. 
Daher sollte dieser vor Umsetzung geplanter Maßnahmen gründlich auf Statik und Fledermaus-
arten sowie Individuendichte geprüft werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der 
Winterquartiersräume sind zu treffen. 
Um mögliche Habitaträume im Vorfeld  zu identifizieren, sollten vor dem Eingriff  tiefergehende 
Untersuchungen auf Quartierstandorte von Vögel- und Fledermäusen durchgeführt werden. Wei-
tere besonders geschützte Tierarten wie Bilche, Eichhörnchen, Igel oder Blindschleichen könnten 
im Planungsgebiet vorkommen. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen, der Abriss von Ge-
bäuden oder das Freimachen der Baufelder  betreffen Individuen und Habitate von besonders 
geschützten Arten.  
Auf die Vogelpopulationen kann das massive Roden von Gehölzstrukturen und älteren Bäumen 
eine negative Auswirkung mit sich führen. Für die Fledermäuse stellen lediglich die Bauarbeiten 
im Bereich des Kellersystems ein Gefahrenpotential dar. Eine ökologische Baubegleitung ist not-
wendig, um einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 auszuschließen.  
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Durch die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Entwicklungsflächen wird es zu einem 
Verlust an Vegetation , vor allem von Gehölzstrukturen und (älteren) Bäumen kommen.  Der 
Baumbestand mit einigen erhaltenswerten Gehölzen wird im Rahmen der baulichen Nachver-
dichtung reduziert werden (s. Anhang III). Durch das im Norden geplante Baufeld werden wahr-
scheinlich 11 Bäume gefällt werden müssen, für das Besucherzentrum am Osthang werden vo-
raussichtlich rund 97 Bäume wegfallen. Für die Nachverdichtung im Süden werden mindestens 
12 Bäume gerodet werden müssen, für Neugestaltung zwischen Seitersweg und Erbacher Straße 
voraussichtlich 7 Bäume. Hinzu kommen evtl. Fällungen für Zuwege zu den Flächen und Rodun-
gen und/oder Baustelleneinrichtungen.  
Somit ist mit einer Mindestanzahl von 1 27 zu fällenden Bäumen zu rechnen. Die Neupflanzung 
der zu rodenden Gehölze wird nur in geringem Maße im Geltungsbereich möglich sein. Insgesamt

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   43
konnten 57 Baumneupflanzungen innerhalb des Plangebi ets festgesetzt werden. Für die zu er-
haltenden Bäume die unmittelbar an die geplanten Baufelder grenzen, müssen Schutzvorkeh-
rungen während der Bauzeit vorgenommen werden.  
Bezüglich der neu entstehenden Grün - und Kompensationsflächen sowie der zusätzlichen  An-
pflanzung von Bäumen beispielsweise am Verbindungsweg im Osten ist mit einer Aufwertung zu 
rechnen. 
3.1.4 Biologische Vielfalt 
Da sich der Schwerpunkt der Nachverdichtung in einem Grünzug mit verbindender Funktion be-
findet und die Habitatstruktur durch die Rodungen reduziert wird, ist mit negativen Auswirkungen 
auf die Biodiversität im Gebiet zu rechnen. 
3.1.5 Boden  
Grundsätzlich wird durch die geplante innerstädtische Nachverdichtung in Form der Ausweisung 
baulicher Entwicklungsflächen der Bodenschutzklausel nach § 1a Abs.2 BauGB entsprochen und 
dem Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, Rechnung getragen.  Zwar werden 
für die Nachverdichtung unversiegelte Flächen beansprucht, allerdings besteht in dem Gebiet 
bereits eine gewisse Vorbelastung aus der Vergangenheit. 
3.1.6 Fläche 
Auf den versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen wird es durch die städte-
bauliche Nachverdichtung und Umgestaltung von Flächen  zu einer ergänzenden Nutzung 
kommen. Der Bereich des Osthanges ist momentan durch den Hochschulbetrieb fußläufig stark 
frequentiert, besonders in den Sommermonaten nutzen die Studenten und andere Bürger die 
Fläche zu Freizeit- und Erholungszwecken. Die schattenspendenden Baumbereiche sind in die-
ser Zeit provisorisch mit Paletten und anderen Materialien zu einem Aufenthaltsort gestaltet wor-
den, dort finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt . Durch das Besucherzentrum , wel-
ches im westlichen Bereich des Osthanges entstehen soll,  ist mit einem erhöhten fußläufigen 
Besucheraufkommen zu rechnen. Trotz eines Besucherlenkungs - bzw. Tourismusverkehrssys-
tems mit Shuttlebussen ist mit einem gewissen erhöhten Verkehrsaufkommen um den Bereich 
des Besucherzentrums, wie auch auf der gesamten Mathildenhöhe zu rechnen. Somit findet auf 
der Osthang-Fläche keine wirkliche Nutzungsänderung statt, auch wenn dort zusätzliche Grün-
fläche in Anspruch genommen wird.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   44
An der Dieburger Straße befin det sich derzeit ein Biergarten. Auf dieser Fläche soll eine Nach-
verdichtung mit Wohnungsbau ermöglicht werden, so wie es na ch dem derzeitigen FNP ausge-
wiesen ist. Der südöstliche Bereich des Planungsgebietes wird momentan als Kleingartenfläche 
genutzt, hier soll die Allee  am Spessartring samt Fußweg weitergeführt werden. Zudem ist eine 
Neuordnung der bestehenden Stellplatzflächen dort vorgesehen. Im FNP ist die Fläche für Woh-
nen ausgewiesen. Der Bereich wird zu einer öffentlichen Grünfläche umgestaltet.  Hier kann mit 
einer Aufwertung der Fläche gerechnet werden. 
3.1.7 Wasser 
Die vorgesehenen Bauflächen befinden sich auf überwiegend unversiegelten Flächen. Durch 
eine zunehmende Versiegelung können negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entste-
hen. Niederschlagswasser kann so auf weniger Fläche versickern. Teilweise werden die Neu-
bauten mit Dachbegrünungen versehen. Mit dieser Fest setzung des Bebauungsplans wird zu-
mindest ein Teil des Niederschlagwassers länger in der Fläche gehalten.  
Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen Grund-
wasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von 
einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und Erdarbeiten sind Maßnah-
men vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers beispielsweise durch den Eintrag 
von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen als grundwassergefährdende Stoffe verhindern.  
Insgesamt ist mit einer geringen Verschlechterung im Gebiet zu rechnen. Mit der Einhaltung der 
im B -Plan festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.  
Oberflächengewässer werden durch die Planungen nicht tangiert. 
3.1.8 Klima und Lufthygiene 
Das „Wäldchen“ des Osthanges bildet einen wesentlichen Grünanteil im Gebiet mit positiven kli-
matischen Auswirkungen. Durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Versiegelung 
und Rodung von Gehölzen im Gebiet ist mit einer Verschlechterung des Mikroklimas in diesem 
Bereich zu rechnen. Die negativen Auswirkungen können zum Teil durch Kompensations - und 
Neupflanzungen wie u.a. Dachbegrünung ausgeglichen werden. Die neuen Gebäude entstehen 
in einer Flucht zum Hochschulgebäude, sodass durch die Stellung des Besucherzentrums keine 
Verschlechterung von Kaltluftströmungen für die  Gesamtstadt zu erwarten sind. Die bauliche

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   45
Nachverdichtung in den anderen Bereichen des Gebietes wird vermutlich keine klimatische Ver-
änderung mit sich führen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch das Besucherzentrum 
sind höhere Schadstoffbelastungen in dem Bereich nicht auszuschließen.  
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild 
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des vorliegenden Bebauungsplanent-
wurfes ist mit keine n relevanten Verschlechterungen des Stadtbildes zu rechnen. Es ist davon 
auszugehen, dass eine potentiell angedachte Nachverdichtung im Bereich des Welterbegebietes 
eine für das Gebiet ansprechende und maßvolle Architektur beinhalten und keine negativen Ein-
flüsse auf Blickbeziehungen o.ä. haben wird. Bei den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen und 
dem grundsätzlichen Ziel des B-Plans, das Gebiet homogen zu gestalten und behutsam zu ent-
wickeln sowie Grünflächen zu ergänzen bzw. neu zu ordnen, ist mit einer negativen Entwicklung 
hinsichtlich des Stadtbilds somit nicht zu rechnen. Einer möglichen ausufernden, nicht gebiets-
verträglichen Nachverdichtung wird durch die entsprechenden Festsetzungen entgegengewirkt. 
Durch den Bau des Besucherzentrums sowie der weiteren Baukörper  entsteht vorübergehend 
eine Beeinträchtigung des Stadtbilde s. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die bauliche n 
Maßnahmen nicht zu erwarten. Es ist grundsätzlich mit einer positiven Weiterentwicklung des 
Stadtbildes zu rechnen. 
3.1.10 Kultur und Sachgüter 
Der denkmalgeschützte Brauereikeller unterhalb der Dieburger Straße kann durch Erschütterun-
gen, die durch Abbruch- und Bautätigkeiten hervorgerufen werden, gefährdet werden. Der Keller 
weist bereits jetzt Zeichen einer Instabilität auf und sollte vor Umsetzung der geplanten Maßnah-
men sorgfältig auf seine Statik und Stabilität untersucht werden. Zur Sicherheit sollte auch der 
andere zentral gelegene Keller auf seine Stabilität geprüft werden. Auf die im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes o.g. übrigen denkmalgeschützten Gebäude und die historische Mauer sind 
keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Unter dem Aspekt der bauhistorischen Erhaltung ist 
mit einer Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusammenhang mit der zu erwartenden 
Auszeichnung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe zu rechnen. Durch den Neubau des Besu-
cherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet bzw. für die Gesamtstadt 
zu rechnen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   46
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbe-
langen 
Durch die Versiegelung von Freiflächen, die im Rahmen der baulichen Nachverdichtung einher-
geht, sind Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie das Mikroklima möglich. Da vor allem 
im Bereich des „Wäldchens“ auf dem Osthang nachverdichtet wird, werden viele Bäume gerodet 
werden müssen. Darunter befinden sich auch alte und erhaltenswerte Bäume, die für die Avifauna 
und Fledermauspopulation wichtige Lebensräume darstellen.  
Auf die Schutzgüter bzw. die U mweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der 
biologischen Vielfalt ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Bei der Umsetzung der bauli-
chen Maßnahmen wird es zu einem Verlust von mindestens 127 Bäumen kommen, dies stellt vor 
allem auf dem Osthang einen Großteil des Baumbestandes dar. Der Ausgleich durch Neu- bzw. 
Kompensationspflanzungen wird im Gebiet selbst nur bedingt möglich sein.  
 Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall 
Abwasser 
Durch die festgesetzte Dachbegrünung wird zumindes t ein Teil des anfallenden Niederschlags-
wassers auf der Fläche gehalten, kann dort verdunsten und somit wieder in den natürlichen Was-
serkreislauf eintreten.  
Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser ist über das vorhandene Kanalsystem abzuführen. 
Die Nennweiten der K anäle sind für das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, 
dass bei der vorgesehenen Nachverdichtung die Ei nleitung von Niederschlags - und Abwasser 
keine erhebliche Auswirkung auf das lokale Kanalsystem haben wird.  
Abfall 
Die Abfallbeseitigung im Plangebiet ist gesichert. Der Entsorgungsbetrieb wird durch die zusätz-
lich anfallenden Abfälle nicht überlastet. 
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klima-
wandels 
Wie bereits dargestellt profitiert das Planungsgebiet aktuell von der ausgeprägten Vegetation in 
den Freiflächen, auch wenn es durch seine baulich geprägten Bereiche ein Überwärmungspo-
tential aufweist. Im Großteil des Gebietes besteht bereits eine moderate Überwärmung, die durch

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   47
das Umwandeln von Grünflächen und Vegetationsstrukturen in versiegelte Flächen und Bebau-
ung in Zukunft weiter zunehmen wird. 
Durch den Klimawandel wird sich die Temperatur weiter erhöhen und der Unterschied zwischen 
der wärmespeichernden, versiegelten Stadt und dem kalt - und frischluftproduzierenden Umland 
wird sich noch verstärken. Demnach ist jede weitere Versiegelung im Planungsgebiet auf lange 
Sicht zu vermeiden.  
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die 
im Bebauungsplan vorg esehene Dachbegrünung kann ein Teil des  Niederschlagswassers auf 
der Fläche zurückgehalten werden . Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf 
Grünflächen versickern kann, wird in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen 
könnte das Kanalsystem generell an seine Grenzen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelas-
tung ist durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. 
Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen kli-
mawandelbedingten Hochwassergefahr nicht auszugehen. 
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen 
Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert 
und Einrichtungen wie das Besucherzentrum errichtet. Grünflächen werden neu geordnet. 
Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Einrichtungen  sind keine 
gefährlichen Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwir-
kung für die Bevölkerung erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe 
oder produzierendes Gewerbe ausgemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren.  
 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Würde der Bebauungsplan O 32 nicht aufgestellt werden, müssten baulichen Vorhaben n ach § 
34 BauGB beachtet werden, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammen-
hang bebauten Ortsteile regelt. Eine übergeordnete einheitliche Regelung zur Weiterentwicklung 
des Geltungsbereichs mit dessen kulturellen Standorten wie der Mathildenhöhe, des Hochschul-
standorts (Gestaltung) als auch der wichtigen innerstädtischen Wohnbauentwicklung wären nicht 
gegeben. Im Geltungsbereich wurden die nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan O 13 bis zu 
sieben Stockwerke hoher Hotelgebäudekomplex nich t realisiert. Seit dem Magistratsbeschluss 
zur Veränderungssperre im April 2018 ist dies auch nicht mehr möglich. Dort, wie im gesamten

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   48
Bebauungsplan O 13, sind keine Bäume zum Erhalt festgesetzt, lediglich ein Pflanzgebot für 
Baumgruppen. Dies ist vermutlich den Umstand geschuldet, dass der Plan aus dem Jahre 1974 
stammt und sich die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Bebauungspläne seitdem 
grundlegend verändert haben. 
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet ohne d en Bebauungsplan  
O 32 heterogener entwickeln würde. Außerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Um-
setzung von Vorhaben in Anspruch genommen und weitere wertvolle Gehölze gerodet werden 
würden, welche durch Flächenausweisungen und dessen Festsetzungen im aktue llen Bebau-
ungsplanentwurfs O 32 Mathildenhöhe Ost  eines gewissen Maßes an baulichen Entwicklungs-
flächen bzw. der Festsetzung von Grün- und Freiflächen eingegrenzt werden können.  Neue Ge-
bäude sind auf denselben Flächen vorgesehen, welche gemäß O 13 bebaut werden könnten, sie 
ziehen aber aufgrund ihrer geringeren Größe und Höhe vergleichsweise weniger negative Aus-
wirkungen auf das Stadtbild und die Mathildenhöhe nach sich. Der Schutz der Denkmale und des 
Gesamtensembles könnte ohne den Bebauungsplan O 32 nicht gewährleistet werden. 
 Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen 
Im Zuge der Freimachung der Baufelder werden Vegetationsdecken abgetragen und Gehölze 
gerodet. Beim Bau von Neubauten oder bei den Abrissarbeiten von Gebäuden und baulichen 
Anlagen und deren Beseitigung ist mit starken Lärm- und Staubentwicklungen sowie Bodener-
schütterungen zu rechnen, die auch den denkmalgeschützten Brauereikeller betreffen können. 
Durch die zusätzlichen Wohnungen ist mit der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rech nen. 
Gleiches gilt für den Betrieb des Besucherzentrums.  
4 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN V ON VORHABEN BENACHBA RTER 
PLANGEBIETE 
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum sollen mehrere Bebauungspläne 
festgesetzt werden. Diese dienen dem Sc hutz der Denkmale, dem Erhalt der Blickachsen, der 
behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung, der Errichtung von touristi-
schen Einrichtungen wie dem Besucherzentrum und der Neuordnung des städtischen Grundstü-
ckes nordöstlich des Hochschulgebäudes und im südöstlichen Bereich an den Bahngleisen zwi-
schen Seitersweg und Erbacher Straße. Somit ist zwar eine weitere Bebauung einiger Grundstü-
cke vorgesehen, jedoch in einem verträglichen Ausmaß . Aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll,

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   49
innerstädtische Bereiche nachzuverdichten, um keine neuen Flächen in Anspruch nehmen zu 
müssen. 
Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Charakter: sie sollen si-
cherstellen, dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht in größerem Maße verändern . Somit 
sind keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten, auch wenn man bei dieser Einschät-
zung die Bebauungspläne der benachbarten Plangebiete miteinschließt.  
5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE 
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Arten im vorliegenden Umweltbericht müssen 
verschiedene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.  
Nach § 44 BNatSchG „ist es verboten,  
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, 
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwick lungsformen aus der Natur zu entnehmen, 
zu beschädigen oder zu zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten  und der europäischen Vogelarten 
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-
ten erheblich zu stö ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung 
der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten 
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen 
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“.  
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten  
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 
338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten 
durch Überwachung des Handels (…) aufgeführt sind, 
b. nicht unter Buchstabe a fallende 
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, 
bb. europäische Vogelarten, 
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nac h § 54 Absatz 1 aufgeführt 
sind“.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   50
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.) 
Unter den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die, 
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, 
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), 
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 
aufgeführt sind“. 
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und 
des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) geschützt. 
§ 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von 
FFH- und Vogelschutzgebieten. 
 Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung 
Auf Grundlage der Ergebnisse einer „artenschutzrechtlichen Potentialeinschätzung“ für das  
B-Plan-Gebiet12 wurden die Artengruppen Vögeln, Fledermäuse und Totholzkäfer im Geltungs-
bereich sowie dessen unmittelbaren Umfeld näher erfasst. Für die genannten Artengruppen 
konnte das Eintreten eines Verbotstatbestands nach § 44 Abs.1 BNatSchG mit hinreichender 
Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Für die Artengruppen Reptilien und Amphibien konnte 
aufgrund nicht vorhandener Habitatpotentiale ein Vorkommen von nach Anhang IV der FFH -
Richtlinie geschützten Arten grundsätzlich ausgeschlossen werden.  
Der untersuchte Geltungsbereich des B-Plans O 32 „Mathildenhöhe Nordost“ stellt einen Lebens-
raum für verschiedene – in der Regel weit verbreitete – Vogelarten dar, die hier insbesondere die 
stärker durchgrünten Bereiche als Nahrungs - und Bruthabitat nutzen. Zudem findet eine stetige 
Nutzung als Jagdhabitat von Zwerg - und Mückenfledermaus statt. Hier sind auch vereinzelte 
Quartiere an den Gebäuden zu erwarten. Eine besondere Bedeutung kommt dem „Brauereikel-
ler“ an der Dieburger Straße zu, dem eine herausragenden Funktion als Winterquartier für Fle-
dermäuse zuzuschreiben ist. Während sich Verstöße gegen die Verbotstatbestände des §  44 
BNatSchG in Bezug auf Vögel und auf Sommerlebensräume von Fledermäusen mit einfachen 
Mitteln vermeiden lassen, bedarf der Brauereikeller eine besondere Behandlung. Hier werden 
jedoch auch verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Auslösung der Verbotstatbe-
stände vermeiden können.13 (s. Kap. 5.2) 
                                                      
12 Bobbe 2017 
13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: O32 – Mathildenhöhe Nordost, naturplan 2019 S.30

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   51
 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Be-
lange nach § 44 BNatSchG  
In der nachfolgenden Tabelle (Tab. 7) werden die Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrecht-
licher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG übersichtlich dargestellt. Bei Umsetzung 
der Maßnahmen ist mit keiner Verschlechterung der lokalen Population(en) von Vögeln und Fle-
dermäusen zu rechnen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen kann mit 
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.  Eine Ausnahmegenehmigung nach § 67 
BNatSchG wird demnach nicht notwendig. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen: 
Tabelle 7:  Übersicht über die mögliche Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG unter  
  Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen14  
Vögel 
Verbotstatbe-
stand  
Maßnahme Erläuterung Eintritt  
Verbotstatbe-
stand  
§ 44 (1) Nr. 1 
Tötungsverbot 
- Zeitliche Be-
schränkung von 
Rodungen und 
Rückschnitten  
- Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorge-
schriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Ri-
siko für Vögel zusätzlich verringert werden, da dann 
die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel 
können jederzeit selbständig vor dem Eingriff fliehen. 
Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu ver-
längern (z.B. Rodungen erst ab 01.12.).  
nein 
- Baumhöhlenkon-
trolle 
- Baumhöhlen sind möglichst vor Beginn der Brut- und 
Setzzeit vor der Rodung von Bäumen und Gehölzen 
zu kontrollieren. 
nein 
- Verwendung von 
Vogelschutzglas 
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glas-
fassaden Vogelschutzglas verwendet werden. nein 
§ 44 (1) Nr. 2 
Störungsverbot 
- Erhalt von Gehöl-
zen 
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppo-
tenzial, sollten weitestgehend erhalten werden. nein 
- Neupflanzung 
heimischer  
Gehölze 
- Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische, 
standortgerechte Bäume und Gehölze zur Beibehal-
tung der Strukturvielfalt und Schaffung von potentiel-
len Bruthabitaten neu gepflanzt werden.  
nein 
§ 44 (1) Nr. 3 
Zerstörungsver-
bot 
- Zeitliche Be-
schränkung von 
Rodungen und 
Rückschnitten 
- Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorge-
schriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Ri-
siko für Vögel zusätzlich verringert werden, da dann 
die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel 
können jederzeit selbständig vor dem Eingriff fliehen. 
Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu ver-
längern (z.B. Rodungen erst ab 01.12.). 
nein 
                                                      
1414 vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: O32 – Mathildenhöhe Nordost, naturplan 2019 S.30/31

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   52
 - Schaffung von 
künstlichen Quar-
tieren 
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude -, baum-, höh-
len- oder nischenbrütende Vogelarten sind zeitlich 
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen 
bzw. in neu errichtete Gebäude einzubauen. 
 
nein 
Fledermäuse  
§ 44 (1) Nr. 1 
Tötungsverbot 
- Zeitliche Befris-
tung bestimmter 
Baumaßnahmen 
(Erschütterun-
gen) 
- Bauaktivitäten, die Erschütterungen im Brauereikeller 
nach sich ziehen können, dürfen ausschließlich au-
ßerhalb des Überwinterungszeitraumes von Fleder-
mäusen erfolgen. Dies schließt auch die  
Erkundungs-, Schwärm- und Paarungsphase ca. ab 
Mitte August vor der eigentlichen Überwinterung mit 
ein. Die Einschränkung besteht somit wenigstens im 
Zeitraum zwischen Mitte August und Ende März. Wit-
terungsabhängig ist dieser Zeitraum gegebenenfalls 
zu verlängern oder kann verkürzt werde  
nein 
- Baumhöhlenkon-
trolle 
- Baumhöhlen sind vor der Rodung auf einen Besatz 
mit Fledermäusen zu kontrollieren. Wird dabei ein Be-
satz festgeste llt, ist der freiwillige Auszug der Tiere 
abzuwarten. Durch die Rodung in dem Zeitraum ge-
mäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02. 
können Tötungen und Verletzungen von Fledermäu-
sen zusätzlich vermieden werden, da die Fleder-
mäuse sich dann in ihren Win terquartieren befinden, 
welche aus Frostschutzgründen nicht in Gehölzen ge-
wählt werden. 
nein 
§ 44 (1) Nr. 2 
Störungsverbot 
- Erhalt von Gehöl-
zen 
Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppoten-
tial, sollten weitestgehend erhalten werden 
nein 
- Statische Über-
prüfung des 
Brauereikellers 
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer Sta-
tik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusam-
menbruch dieser Anlagen könnte Fledermaus -Indivi-
duen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
nein 
- Zeitliche Befris-
tung bestimmter 
Baumaßnahmen 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf 
den Brauereikeller haben, sollten ca. Mitte März bis 
Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung 
von Fledermäusen in sensiblen Lebensphasen zu ver-
meiden. 
nein 
- Sicherungsmaß-
nahmen im Brau-
ereikeller 
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer Sta-
tik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusam-
menbruch dieser Anlagen könnt e Fledermaus -Indivi-
duen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
nein 
- Fachliche Beglei-
tung bei Bauvor-
haben im Bereich 
des Brauereikel-
lers 
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte eben-
falls auf die Brut- und Setzzeit von gebäudebrütenden 
Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben - und Über-
winterungszeiten von Fledermäusen geachtet wer-
den. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln be-
steht auch die Möglichkeit, Arbeiten nach Brut - bzw. 
Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubeglei-
nein

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   53
tung). Werden Fledermäuse v orgefunden, ist auf de-
ren selbständigen Auszug aus dem (Wochenstuben - 
bzw. Winter-) Quartier zu warten.  
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswir-
kungen auf den Brauereikeller haben, eine ökologi-
sche Baubegleitung hinzugezogen werden. 
- Neupflanzung 
heimischer Ge-
hölze 
- Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische, 
standortgerechte Bäume und Gehölze zur Beibehal-
tung der Strukturvielfalt und Schaffung von potentiel-
len Bruthabitaten 
nein 
- Eingehende Un-
tersuchung des 
Fledermausbe-
standes im  Brau-
ereikeller 
Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvor-
kommen in den Kelleranlagen genau zu untersuchen. 
Wichtige, als Habitate dienende Teilbereiche sowie 
die Einflugmöglichkeiten und deren Schneisen sind zu 
erhalten und freizuhalten.  Ziel ist es das Artenspekt-
rum im Kellersystem zu analysieren sowie die tatsäch-
liche Anzahl an Individuen zu erfassen. Daneben kön-
nen wichtige zu schützende Bereiche im Kellersystem 
ermittelt werden.  
nein 
§ 44 (1) Nr. 3 
Zerstörungsver-
bot 
- Erhalt von Gehöl-
zen 
Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppoten-
tial, sollten weitestgehend erhalten werden. 
nein 
- Statische Über-
prüfung des Brau-
ereikellers 
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer Sta-
tik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusam-
menbruch dieser Anlagen könnte Fledermaus -Indivi-
duen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
nein 
- Zeitliche Befris-
tung bestimmter 
Baumaßnahmen 
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf 
den Brauereikeller haben, s ollten ca. Mitte März bis 
Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung 
von Fledermäusen in sensiblen Lebensphasen zu 
vermeiden. 
nein 
- Sicherungsmaß-
nahmen im Brau-
ereikelle 
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind die se bezüglich ihrer 
Statik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zu-
sammenbruch dieser Anlagen könnte Fledermaus-In-
dividuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
Nein 
- Fachliche Beglei-
tung bei Bauvor-
haben im Bereich 
des Brauereikel-
lers 
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte eben-
falls auf die Brut- und Setzzeit von gebäudebrütenden 
Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben - und Über-
winterungszeiten von Fledermäusen geachtet wer-
den. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln be-
steht auch die Möglichke it, Arbeiten nach Brut - bzw. 
Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubeglei-
tung). Werden Fledermäuse vorgefunden, ist auf de-
ren selbständigen Auszug aus dem (Wochenstuben - 
bzw. Winter-) Quartier zu warten.  
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswir-
kungen auf den Brauereikeller haben, eine ökologi-
sche Baubegleitung hinzugezogen werden. 
nein 
- Schaffung von 
künstlichen Quar-
tieren  
- Künstliche Ersatzhabitate für Fledermäuse sind zeit-
lich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubrin-
gen bzw. in neu errichtete Gebäude einzubauen. 
nein

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   54
- Eingehende Un-
tersuchung des 
Fledermausbe-
standes im Brau-
ereikeller 
- Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvor-
kommen in den Kelleranlagen genau zu untersuchen. 
Wichtige, als Habitate dienende Teilbereiche sowie 
die Ei nflugmöglichkeiten und deren Schneisen sind 
zu erhalten und freizuhalten. 
nein 
Pflanzen  
§ 44 (1) Nr. 3 
Zerstörungsver-
bot 
- Erhalt von Flech-
ten 
- Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vor-
kommen von besonders geschützten Flechtenarten 
fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkom-
men von entsprechenden Flechtenarten sind Teile 
des Stammes oder des Astes auszusägen und an ei-
ner geeigneten Stelle in der näheren Umgebung im 
Gebiet auszubringen. Mit der Neuanlage von Bäumen 
werden grundsätzlich wieder Fläch en geschaffen in 
denen sich Flechten ansiedeln können.  
nein 
Weitere Maßnahmen für nicht nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Arten 
- Eichhörnchen, Gartenschläfern, 
Blindschleichen, Igel 
- Bei der Kontrolle der Baumhöhlen ist auch auf einen Besatz vo n Eich-
hörnchen oder Gartenschläfern (ggf. in der Winterruhe) zu achten. Soll-
ten ruhende Gartenschläfer vorgefunden werden, ist dies der Unteren 
Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustim-
men. (Es empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen). 
- Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen 
wie Laubhaufen oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor 
Baufeldfreimachung händisch beräumt werden, Sollten Blindschlei-
chen, Igel oder Gartenschläfer gefund en werden, ist das weitere Vor-
gehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen. 
- Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuch-
tung insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden. 
 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen 
von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB 
Der Geltungsbereich beinhaltet oder tangiert keinerlei Natura 2000-Gebiete bzw. Vogelschutzge-
biete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 bzw. der Richtli nie 
79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979.  
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen 
Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesna-
turschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   55
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle auf Grundlage des Biotopwert-
verfahrens der hessischen Kompensationsverordnung  (KV) vom 01.09.2005 (GVBl. I, S. 624). 
Die zugrunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus den Nutzungstypen gemäß Anlagen 1 
und 2 (s. Anhang III; KV-Tabelle Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung). 
Gemäß § 1a BauGB ist ein Ausgleich bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurechte 
bestehen, nur soweit erforderlich, als dort zusätzliche und damit neue Baurechte entstehen. Im 
Bereich des bestehenden Bebauungsplanes O 13 Mathildenhöhe Ost wurde dieser als Bilanzie-
rungsgrundlage herangezogen, für den Bereich entlang Spessartring/Fiedlerweg/Erbacher 
Straße, für den es aktuell keinen rechtkräftigen Bebauungsplan gibt, dienen die Bestandskartie-
rungen als Bilanzierungsgrundlage (s. Anhang V). Neben den überbauten Fläch en wurden die 
„Pflanzgebote für Baumgruppen“ aus dem Bebauungsplan O 13 als Bilanzierungsgrundlage 
übernommen. Dabei wurden 71 Bäume mit einem Kronendurchmesser von 3 m² in der KV-Bilan-
zierung (Bestand) zu Grunde gelegt.  
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverord-
nung 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 32 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs -/ Aus-
gleichsbilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung auch ohne Umsetzung von 
Kompensationsmaßnahmen bzw. Baumneupflanzungen zu einem Zugewinn von 159.865 Wert-
punkten (WP) 15. Die Ausweisung der Kompensationsmaßnahmenfläche  und die Bepflanzung 
mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schat-
ten sowie die Neupfla nzung von 5 7 Bäumen führt zu einer zusätzlichen Aufwertung von  
28.339 WP. Damit ist insgesamt ein Wertpunkteüberschuss von 188.204 WP zu bilanzieren. Der 
Überschuss stellt einen prozentualen Anteil von 18,9 % im Vergleich zur gesamten Wertpunkt-
summe des Bestandes vor Umsetzung der Maßnahmen dar. 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 
Aktuell stellt sich der Baumbestand im gesamten Plangebiet O 32 mit rund 524 Bäumen als hoch 
dar. Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen w erden voraussichtlich rund 127 Bäume (da-
                                                      
15 Siehe Anhang III: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessischen Kompen-
sationsverordnung

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   56
von 31 Bäume nicht heimisch und 9 6 Bäume heimisch) aus dem Bestand (nicht Bilanzierungs-
grundlage!)16 entnommen. Faktisch werden bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen mehr 
Bäume gerodet werden, als gemäß der rechtl ich gültigen Vorgehensweise in der KV -Bilanz im 
Bestand erscheinen. Durch 57 festgesetzte Neupflanzungen und Pflanzgebote kann der tatsäch-
liche Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden. 
Gegenüber einer Umsetzung oder Beibehaltung des Bebauungsplanes O 13, wären jedoch nach 
dessen Festsetzung („Pflanzgebot(e) für Baumgruppen“, s. Kap. 6.1) rund 71 Bäume in dessen 
Geltungsbereich zu pflanzen. Real kommen in diesem Bereich jedoch aktuell rund 277 Bäume 
vor. Es ist daher gegenüber dem Bebauungsplan O 13 eine deutlich höhere Anzahl an Bäumen 
im Gebiet zu verzeichnen als ursprünglich in den Planungen des O 13 vorgesehen waren. Der 
größte Teil der zu entnehmenden Bäume steht auf dem Grundstück des Osthanges. Die Fläche 
stellt sich als ein über einen längeren Zeitraum brachliegendes Grundstück dar, auf dem sich 
über die Jahre ein junger Baumbestand entwickeln konnte.  
Vorhandene Grün- bzw. Kleingartenflächen werden neu strukturiert, qualitativ aufgewertet und 
neue Wegebeziehungen werden geschaffen. Dies dient dem Ziel, eine Grünverbindung im Plan-
gebiet herzustellen bzw. einzelne Grünflächen miteinander zu verbinden. Auf der Grünfläche mit 
der zeichnerischen Kennzeichnung „M4“ ist als Kompensationsmaßnahme eine Bepflanzung mit 
typischen autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten  
vorgesehen. Insgesamt hat die Vernetzung von Grünstrukturen in Form eines Grünzuges positive 
Auswirkungen sowohl auf Freizeit- und Erholungsfunktionen des Plangebietes als auch auf Tiere 
und Pflanzen im Sinne der Biotopvernetzung. 
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung ergibt bereits 
ohne die Baumneupflanzungen und die Kompensationsmaßnahme einen Wertpunkteüber-
schuss. Dennoch sollten diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, um den realen Verlust 
auszugleichen, welcher sich von der Bilanzierung unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 6.1). 
Durch die innerstädtische Lage sind vermutlich sämtliche Böden, auf denen bauliche Maßnah-
men erfolgen sollen, nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand vorzufinden. Weiterhin ist auf den 
neu zu errichtenden (Flach-) Dachflächen eine Dachbegrünung festgesetzt. Diese Maßnahme 
trägt dazu bei, dass ein Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten wird und verdunsten 
                                                      
16 Es wurden analog zu Bilanzierung der Nutzungstypen (Biotope) der rechtsgültige Bebauungsplan O 13 für die Bilanzierung des 
Bestandes herangezogen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   57
kann. Dies wirkt sich insbesondere auf bereits vor Umsetzung der Maßnahmen ver siegelte Flä-
chen positiv aus. Die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien bei Bodenbelägen ist 
ebenfalls positiv zu bewerten. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser so 
ausgeglichen werden. Die Bilanzierung ergibt sogar eine En tsiegelung im Plangebiet von  rund 
8,1 %. 
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhö-
hen, was sich nicht in einem erheblichen Maß auf die Lufthygiene auswirken wird.  
Das Landschafts- bzw. Stadtbild wird durch den Beb auungsplan O 32 vor Beeinträchtigungen 
bewahrt, mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Gesamtensemble Künstlerkolonie Mathildenhöhe 
einem UNESCO-Weltkulturerbe entsprechend zu sichern.  
Lediglich die ehemaligen Brauereikelleranlagen könnten bei der Umsetzung der Maßnahmen be-
einträchtigt werden. Durch entsprechende Festsetzungen, welche im folgenden Kapitel enthalten 
sind, können mögliche Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden. 
 Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan 
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch 
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) 
Bei der Neuanlage von ö ffentlichen Grünflächen (ausgenommen der Spielplatzfläche und der  
Kompensationsflächen M4) sind diese gemäß ihrer Festsetzung als Park- und Grünanlagen zu 
gestalten, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Flächen sind zu 70% dauerhaft mit Bäu-
men, Sträuchern oder bodendeckender Vegetation zu bepflanzen. Je 200 m² ist ein Laubbaum 
1. Oder 2. Ordnung zu pflanzen. Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Dabei 
sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste (Anhang I) zu verwenden. 
Begründung: 
Grünflächen dienen der Bevölkerung als nutzbares Wohnumfeld, bieten Möglichkeiten zur Nah-
erholung und beeinflussen das Stadtbild positiv. Außerdem wirken sich Grünflächen p ositiv auf 
das lokale Klima aus und stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   58
6.3.2 Private Grünflächen 
Bei der Neuanlage von Gebäuden sind die privaten Grundstücksfreiflächen und Gebäudevorflä-
chen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen zu benutzen und sind, soweit sie nicht Zuwege oder 
Zufahrten sind, gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten.  
Die Vegetationsflächen der Grundstücksfreiflächen sind zu 20% mit Bäumen und Sträuchern zu 
bepflanzen. Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste  
(Anhang I) zu verwenden. Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Je angefan-
gene 200 m² nicht überbaubare Grundstücksfläche, die durch Baumaßnahmen erschlossen wird, 
ist mindestens ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenempfeh-
lung mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind 
auf diese Festsetzung anrechenbar.  
Begründung: 
Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswirkungen auf 
das lokale Klima und auf das Stadtbild. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der 
Biotopvernetzung dienen. 
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltein wirkungen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24) 
SCHUTZ VOR VERKEHRSLÄRMEINWIRKUNGEN 
Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen  
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen gelten für den aus 
schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall: 
- Freie Schallausbreitung nachts 
- Immissionshöhe 4 m über Gelände 
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 
Bei der Errichtung oder Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb 
der 50-dB(A)-Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf de-
zentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit 
einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallge-
dämmter Luftaustausch gewährleistet ist.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   59
Unter Be rücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht -Beurteilungspegel fassa-
denweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden ( s. Be-
richt Nr. 19-2842, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt). 
6.3.4 Bodenveränderungen 
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkei-
ten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhan-
densein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsi-
dium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, De. IV/DA 41.5, zu informieren. 
Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.  
6.3.5 Kampfmittelbelastung und -räumung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan s liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss 
grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, 
bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Son-
dierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforder-
lich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im Lande Hessen“ sind zu beachten. 
Begründung: 
Durch diese Maßnahmen kann der Boden bei eventuell vorgefundenen Verunreinigungen saniert 
und eine Gefährdung der Arbeiter/innen während der Bauphase ausgeschlossen werden. 
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Ener-
gien (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige technische 
Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus 
erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben der jeweils gültigen 
Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) sind einzuhalten. 
Begründung: 
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Klima aus, auf lokaler wie auch auf globaler Ebene.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   60
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
M1 Oberflächenbefestigung 
Maßnahme: 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Be-
lange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengitter-
steine, Schotterrasen, Kies- und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das 
anfallende Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern. 
Begründung: 
Der Versiegelungsgrad soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Dadurch wird u.a. der 
Wasserabfluss im Gebiet verlangsamt und das örtliche Kanalsystem entlastet.  
 
M2 Schutz des Oberbodens 
Maßnahme: 
Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden sind nach den §§ 1 und 4 
des BBodSchG Hessens vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten 
von höchstens einem Meter Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine 
fachgerechte Zwischenbegrünung anzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden. 
Begründung: 
Oberboden mitsamt seiner Bodenfunktion soll geschützt und erhalten werden, sowie vor Ero-
sion und Verunkrautung geschützt werden. 
 
M3 Behandlung von Niederschlagswasser 
Nach § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, verwertet werden, sofern was-
serwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange ni cht entgegenstehen. De Abwasserbeseiti-
gungspflicht entfällt für Niederschlagswasser, das verwertet, verrieselt oder versickert wird. Eine 
Versickerung kann dann zugelassen werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose Ablei-
tung von Regenwasser gewährleistet ist und Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekom-
plexe auszuschließen sind.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   61
Begründung: 
Anfallendes Niederschlagswasser soll zum Wohle des Schutzgutes Wasser in seinem natürlichen 
Wasserkreislauf gehalten werden. Außerdem trägt die Verdunstung von Niederschlagswasser zu 
einer Verbesserung des lokalen Kleinklimas bei. 
 
M4 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden 
Maßnahme: 
Die öffentliche Grün- und Parkfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung M4 ist mit  für den 
Lebensraum Schatten typischen Landschaftsgehölzen gemäß Pflanzliste (Anhang I) zu pflanzen, 
zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Gehölzpflanzungen sind mit folgenden Gehölzarten 
entsprechend den FLL-Gütebestimmungen für Baumschulgehölze auszuführen:  
-Bäume 1. und 2. Ordnung: Hochstamm, 2x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang 
-Sträucher: 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm, ohne Ballen 
Der Anteil der Bäume wird auf mindestens 20% festgese tzt. Zu beachten ist, dass Gehölzpflan-
zungen in der Wachstumsruhe in den Monaten Oktober bis April durchzuführen sind. 
Die Gehölze sind mit lebensraumtypischen autochthonen W ildgräsern zu unterpflanzen. Die 
Pflanzung ist in geeigneter Art zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.  
Begründung: 
Die Maßnahme dient unter anderem dem Ersatz der am Osthang zu rodenden Gehölze. Außer-
dem sorgen die Gehölze für eine Eingrünung und einen Sichtschutz für an öffentliche Flächen 
grenzende Privatgrundstücke. Die Bepflanzung hat positive Auswirkungen auf Klima und Lufthy-
giene. Wildpflanzen bieten insbesondere Insekten Lebensraum und Nahrung, was positive Aus-
wirkungen auf die aktuell rückgängige Insektenfauna hat. Eine sorgfältig geplante Wildgräser - 
und Wildstaudenfläche erfordert vergleichsweise wenig Pflege (z.B. 1 Arbeitsgang pro Jahr), so-
bald sich die Pflanzen dort etabliert haben

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   62
M5 Neupflanzungen heimischer Arten 
Zum Ausgleich der verlorengehenden Gehölze sind an den zeichnerisch festgesetzten Standor-
ten heimische, standortgerechte Neupflanzunge n vorgesehen. Freiflächen sollen ebenfalls mit 
heimischen Arten bepflanzt und nur extensiv gepflegt werden. 
Begründung: 
Durch die Rodung von  rund 127 Bäumen wird der Lebensraum von baumbewohnenden und -
nutzenden Arten dezimiert, daher soll im Anschluss der Bauarbeiten eine Neupflanzung von hei-
mischen Gehölzen erfolgen. 
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen  
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind 
dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu 
behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzun-
gen entsprechend Auswahlliste A mit mindestens 25 cm Stammumfang zu ersetzen. Bei 
Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeich-
nerisch festgesetzten Standort um bis zu 5 m zulässig. 
Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädi-
gungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 
18920 zu schützen. 
Dachbegrünung  
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als 
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 
0,10 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Auf-
bauten, sind ausgenommen. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der aktuellen FLL-
Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleisten.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   63
Begründung: 
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzeitig der 
Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur Rückhaltung und 
Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.  
Baumschutzsatzung 
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung zum 
Schutz des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsatzung) in der 
jeweils gültigen Fassung zu beachten. 
Bodendenkmale 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der HessenArchäologie oder 
der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 
Begründung: 
Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet daraufhin, wie mit dem Bodendenkmal umzuge-
hen ist und stellt dessen Schutz sicher. 
6.3.9 Artenschutz  
Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten 
Arten sowie von besonders geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten und 
die damit verbundene unvermeidbare Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwick-
lungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während d er Fortpflanzungs-, Aufzucht-, 
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur 
Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten: 
 
V1 Erhalt von Gehölzen 
Maßnahme: 
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet, dass vorhandene Gehölze weitest-
gehend erhalten bleiben. Der Verlust von Gehölzen würde somit minimiert werden. Von einer 
vollständigen Rodung der Fläche ist abzuraten. Baumschutz -Maßnahmen gemäß DIN 18920

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   64
sind ggf. während der Bauzeit notwendig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer Neupflanzung stets 
vorzuziehen.  
Begründung: 
Die Rodung von Gehölzen hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, Biologische Vielfalt, Tiere, 
Klima und Lufthygiene und auch auf das Stadtbild, weshalb sie wenn möglich vermieden werden 
sollte.  
 
V2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte 
Maßnahme:  
Nach BNatSchG (§39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie Gehölz-
rodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da dieser Zeitraum 
außerhalb der Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der Hauptaktivitätsphase von 
Fledermäusen liegt.  
Begründung:  
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden. 
 
V3 Baumhöhlenkontrollen  
Maßnahme: 
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine Untersu-
chung durch einen Fachkundigen auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- oder Fortpflan-
zungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höh-
len festgestellt, ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss 
auf deren selbstständigen Auszug gewartet werden.  
Begründung: 
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss 
ausgeschlossen werden.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   65
V4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss 
Maßnahme: 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, 
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten Der Vorhabenträger hat der Unteren Naturschutz-
behörde vor Abriss von Gebäuden selbstständig einen Nachweis zu erbringen, dass keinerlei 
Tierbesatz vorliegt.  
Begründung: 
Die Tötung einzelner Tierindividuen muss ausgeschlossen werden. 
 
V5 Nist- und Quartierhilfen 
Maßnahmen: 
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrü-
ter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Um-
gebung anzubringen. Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im 
Geltungsbereich anzubringen.  
Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfe 
oder ein Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzu-
bauen. 
Begründung: 
Erhaltung der Kohärenz bzw. des Angebots von Habitaten für gebäude-, baum-, höhlen- oder 
nischenbrütende Vogelarten sowie für Fledermäuse und Schaffung einer frühzeitigen Ausweich-
möglichkeit zur Erhaltung der Nist- und Brut- und Überwinterungsmöglichkeiten. 
 
V6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung 
Maßnahme: 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch be-
räumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel oder Blind-
schleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu 
melden und das weitere Vorgehen festzulegen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   66
Begründung:  
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden. 
 
V7 Untersuchung des Fledermausbestandes im Brauereikeller 
Maßnahmen: 
Der Fledermausbestand im Brauereikeller muss vor Umsetzung von Baumaßnahmen eingehend 
im Hinblick auf das vorhandene Artenspektrum und tatsächliche Individuenzahlen untersucht 
werden. Dies sollte bei geeigneten Witterungsbedingungen (kalter Winter!) erfolgen. Für Fleder-
mäuse besonders wichtige Bereiche der Kellersysteme sind zu ermitteln und entsprechend zu 
schützen. 
Begründung: 
Im Bereich des Biergartens an der Dieburger Straße werden neue Baufelder zur Verfügung ge-
stellt. Unterhalb dieses Areals erstreckt sich ein Teil des alten Brauereikellers, der wegen seines 
Klimas und Größe ein großes Potential als Winterquartier für Fledermäuse bietet. Durch die ein-
gehende Untersuchung des Fledermausbestandes kann dieser gezielt geschützt werden. 
 
V8 Sicherung/Erhalt der Einflugmöglichkeiten in den Brauereikeller 
Maßnahmen: 
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. Die Einflug-
schneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. 
Begründung: 
Der Brauereikeller muss für Fledermäuse weiterhin als Habitat nutzbar sein. 
 
V9 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßnahmen im Brauereikeller 
Maßnahme: 
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauereikeller weist einen instabil wirkenden Zu-
stand auf und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen werden. Die

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   67
Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld müssen im Vor-
feld in Form eines Gutachtens ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung ergeben sich evtl. wei-
tere Vermeidungs- und Sicherungsmaßnahmen. 
Begründung: 
Ein Einsturz des Brauereikellers würde die Zerstörung wertvoller Fledermausquartiere bedeuten, 
bei der eine Tötung einzelner Individuen sehr wahrscheinlich ist. Auch aus Sicht des Denkmal-
schutzes sollte dies unbedingt verhindert werden. 
 
V10 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen) 
Maßnahme: 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur außer-
halb der Überwinterungszeiten, Erkundungs -, Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäu-
sen vorzunehmen. Der Zeitraum für solche bauliche n Tätigkeiten liegt zwischen ca. Ende März 
und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster).  
Begründung: 
Die Störung streng geschützter Arten (Fledermäuse) muss zu diesen Zeiten ausgeschlossen wer-
den. 
V11 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller 
Maßnahme: 
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit Einfluss auf den Brauereikeller  ist die 
Betreuung durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. 
Dieser prüft die Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht 
die Baumaßnahmen in Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7). 
Begründung: 
Eine ökologische Baubegleitung dient der Absicherung des Vorhabens gegenüber Verbotstatbe-
ständen nach § 44 BNatSchG.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   68
V12 Reduktion von Lichtemissionen 
Maßnahme: 
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden (Natriumdampf-
Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel mit vollständig ge-
kapseltem Lampengehäuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach unten auszurichten.  
Begründung: 
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Wegen und im Bereich von zusammenhän-
genden Gehölzstrukturen ist zum Schutz von Insekten und Kleintieren zu vermeiden. 
 
V13 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag 
Maßnahmen: 
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit einer 
Größe von mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden. 
Begründung: 
Vogelschlag und die Tötung von artenschutzrechtlich geschützten Tierarten wird verhindert. 
7 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)  
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfah rens erarbeitete Umweltbe-
richt. Maßnahmen zum Monitoring sind keine geplant. 
8 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 
Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des 
Bebauungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsberei-
ches nicht möglich. Der Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadt verwaltung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2. 
Weltkrieges nicht bebaut wurde und brachgefallen ist. Bezüglich der waldartigen Vegetation, die 
sich dort etabliert hat, wurden artenschutzrechtliche Anforderungen im Zuge des Bauleitplanver-
fahrens zur Baurechtschaffung als durchführbar angesehen. Für die Realisierung der aufgezeig-
ten Maßnahmenvorschläge sind somit keine Alternativen vorgesehen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   69
9 HINWEISE AUF SCHWIER IGKEITEN, LÜCKEN ODE R FEHLENDE ERKENNTNI SSE 
HINSICHTLICH DER ANGABEN  
In Kap. 1.4  werden alle verwendeten Gutachten zur Bestandsaufnahme dargelegt. Kenntnislü-
cken können ausgeschlossen werden.  
10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG  
Im Rahmen des Welterbeantrags soll die Gesamtanlage Mathildenhöhe zum UNESCO-
Weltkulturerbe erklärt werden. Ziel der Stadtentwicklung ist es dabei, die Pufferzone um 
das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanungen zu sichern und für zukünftige Planungen mit 
den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. Zur Sicherstellung des Ensembleschut-
zes soll u.a. der  Bebauungsplan „O 32 Mathildenhöhe Ost“ dafür Sorge tragen , dass bauliche 
Veränderungen in der direkten Umgebung mit den Zielen der Stadtentwicklung einhergehen. 
Das insgesamt rund 8,7 ha große Gebiet umfasst überwiegend Wohnbebauungen in Form von 
Zeilen-, Block - und Einzelhausbebauungen . Im Westen befindet sich ein Gebäude der Hoch-
schule. Südlich dieses Gebäudes schließt si ch der Osthang an, eine brachgefallene Sukzessi-
onsfläche, auf der sich waldartige Vegetation angesiedelt hat. Das Gebiet ist insgesamt großzü-
gig mit Grünstrukturen ausgestattet. Beispiele hierfür sind der Fußweg im Osten, der von einer 
Allee gesäumt wird, der Biergarten im Nordosten mit seinen alten Roß-Kastanien oder die groß-
zügigen Gartenanalagen mit Großbaumbestand. Bei Umsetzung der  Maßnahmenvorschläge 
wird es voraussichtlich für die Lage des Gebietes im inneren Stadtbereich zu einer geringfügigen 
Änderung der städtebaulichen Strukturdaten kommen.  
Mit dem vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung werden Hinweise im 
Sinne der in § 1 Abs. 5  BauGB geforderten nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie für 
die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und den Schutz und die Entwicklung der natürli-
chen Lebensgrundlagen gegeben. 
Zur Untersuchung der vorkommenden Fauna im Gebiet wurde ein artenschutzrechtlicher Fach-
beitrag für den Geltungsbereich angefertigt. Dabei wurden die für den Artenschutz relevanten 
Habitate mit den potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. 
Das Ergebnis zeigt, dass im Untersuchungsgebiet streng geschützte Fledermausarten und euro-
päische Vogelarten, die eine hohe artenschutzrelevante Wertigkeit haben, im Gebiet vorkommen.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   70
In Anlehnung an eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, die für den benachbarten Be-
bauungsplan O 31 durchgeführt wurde, kann auch das Vorkommen von besonders geschützten 
Arten wie Eichhörnchen, Bilche, I gel oder Blindschleiche nicht ausgeschlossen werden.  Das 
„Wäldchen“ am Osthang  sowie die Platanen/Kastanien -Allee werden für Vögel  als besonders 
wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential identifiziert. Für die Fledermäuse s tellen die 
Freiflächen und die gehölzreichen Flächen zwischen den Gebäuden im Norden sowie der Fuß-
gängerweg entlang der Allee am Spessartring Nahrungshabitate dar. Von besonderer Bedeutung 
sind allerdings die strukturreichen, unter Denkmalschutz stehenden Kellerräume der alten Brau-
erei an der Ecke Dieburger Str aße und Spessartring. Diese haben  großes Potential für Fleder-
mäuse als frostfreie Winterquartiere.  
In Bezug auf die vorkommende Flora sind die älteren Bäume östlich des  Hochschulgebäudes 
(Platanen), die Ross-Kastanien im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße, Spessartring) so-
wie die Berg-Ahorn-Allee entlang des Spessartringes und den Bahnlinien als wertvoll zu beschrei-
ben. Der alteingewachsene Baumbestand hat für das Klima, das Stadtbild, sowie für die im Gebiet 
ansässige Fauna eine hohe Bedeutung. Erhebliche und nachhaltige  Auswirkungen auf die 
Schutzgüter Tiere und Pflanzen, sind bei Durchführung einer Umweltbaubegleitung vor und wäh-
rend der Baumaßnahmen jedoch nicht zu erwarten. Die überwiegenden Verluste von Baumstand-
orten werden durch Ersatzpflanzungen und die Neuanlage von Grün- und Kompensationsflächen 
ausgeglichen.  
Es ist anzunehmen, dass bei einer  Umsetzung der beschriebenen Maß nahmenvorschläge mit 
keinen erheblichen negativen Auswirkungen auf den untersuchten Geltungsbereich zu rechnen 
ist. Sollte es zu einer baulichen Weiterentw icklung im Gebiet kommen, können auch ohne die 
formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen ausge-
schlossen werden.  
Mit den vorgesehenen Maßnahmenvorsch lägen kann eine behutsame Fortentwicklung des 
Stadtteils konstatiert werden, die darüber hinaus den gemachten Zielvorstellungen übergeordne-
ter Fachplanungen nicht widerspricht.

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   71
LITERATUR 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG, WOHNEN, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND 
NATURSCHUTZ (1995): Hessische Biotopkartierung (HB) – Kartieranleitung, 3. Fassung, 
unveröff., Wiesbaden. 
 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ (2015): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, 3. Fassung, 
Wiesbaden, 33 S. 
 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2005): Ar-
beitshilfe zur Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, 
Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzun g von Ausgleichsabgaben (Kom-
pensationsverordnung – KV). Vom 01.09.2005 
 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2012): Die Darmstädter Mathildenhöhe. Architektur im Auf-
bruch zur Moderne . Zwei Spaziergänge zu den Bauten der Jahrhundertwende. Niko-
laus Heiss et al., 4. Veränderte Auflage, 2012, Ph. Reinheimer GmbR, Darmstadt 
 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (1994): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, 
Kulturdenkmäler in Hessen. Günter Fries et al., Vieweg Verlag, Braunschweig 1994 
 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2009): Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe . Zwischenbe-
richt Juli 2009.S. 59 
 
WEITERE GRUNDLAGEN 
BÄUMLE ARCHITEKTEN/STADTPLANER (2018): Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucher
 zentrum und städtebauliche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt. Auslobungsbro
 schüre, 56 S.  
DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT (2019): Schalltechnische Untersuchung zum Bebau
 ungsplan O 32 „Math ildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bericht Nr. 19 -
 2842. 
HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (2018): Abfrage der Altlas
 ten- bzw. Altflä chendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18) 
INGENIEURBÜRO SLIWKA (Stand 2016): Kartierung zum Bebauungsplan 
INGENIERBÜRO SLIWKA (2017): Bebauungsplan Mathildenhöhe Ost O 32 HANDOUT B, Potential 
 Grünachsenentwicklung 
INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND AUENÖKOLOGIE GBR (2017): Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe 
 Ost -Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, 35 S. 
INSTITUT FÜR KLIMA- UND ENERGIEKONZEPTE (2016): Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darm
 stadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte etc.) 
NATURPLAN (2019): Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   72
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2018): Auskunft des Kampfmittelräumdienstes. Stellung
  nahme vom 12.06.2018. 
STADT DARMSTADT (1974): Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost 
WERKSTADT ARCHITEKTEN+STADTPLANER (2016): Entwurf Erläuterungsbericht zum B-Plan „O 
  31 – Mathildenhöhe Nord-West“ mit Stand vom 08.11.2016 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018 a): Flächennutzungsplan der Wissenschafts -
  stadt Darmstadt 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 20 03): Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
  Darmstadt 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018b): Baumkataster 
GESETZE UND VERORDNUNGEN 
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. 
 I S. 3634). 
BOTANISCHE VEREINIGUNG FÜR NATURSCHUTZ IN HESSEN (BVNH): Verbreitungsatlas der Flechten 
 von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze, 2015 
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die 
 zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) 
 geändert worden ist. 
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 
 Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert 
 worden ist. 
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 26. Oktober 2018 (GVBl. I S. 652, 2019 S. 19) 
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20. 
 Dez. 2010 
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 
 des Gesetzes vom 22. August 2018 
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 
 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254 ) geändert worden 
 ist. 
 
VERZEICHNIS DER QUELLEN AUS DEM INTERNET: 
AM ONLINE PROJECTS (O.J): Klima und Wetter in Darmstadt. URL: https://de.climate-
 data.org/location/2129/ (letzter Aufruf: 10.05.2018) 
HLNUG (2016): WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf: 
 19.03.2019) 
HLNUG (2017a): Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL: http://bodenviewer.hes
 sen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de (letzter 
 Aufruf: 20.03.2019) 
HLNUG (2017B): Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen 
 (GruSchu). URL: http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gru
 schu/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 13.02.2019) 
HLNUG B (2015): Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ 
 (letzter Aufruf: 20.02.2019) 
HMUKLV - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER    
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.): Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutz

UMWELTBERICHT  O 32 MATHILDENHÖHE - OST 
DLA   73
 REGister Hessen). Aktualitätsstand 15.05.2018. URL. http://natureg.hes
 sen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.02.2019) 
HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER
 BRAUCHERSCHUTZ (O.J.): Hessische Programm für Agrarumwelt- und Land
 schaftspflege-Maßnahmen – HALM. Stand 2017. URL: http://halm.hes
 sen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 
 12.02.2019) 
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.): DenkXweb. Stand 2017. URL: 
 http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/objekte/ (letzter Aufruf: 
 19.03.2019) 
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (O.J.): WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. Stand 
 Juni 2015. URL: http://mapview.region-frankfurt.de/websup/webSup.html 
 (letzter Aufruf: 11.02.2019)

Umweltbericht – Pflanzliste – Anhang I  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   1
Pflanzliste (Anhang I) 
Bäume 1. Ordnung   Bäume 2. Ordnung  
Acer platanoides Spitz-Ahorn  Acer campestre Feld-Ahorn  
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn  Carpinus betulus Hainbuche  
Alnus glutinosa Schwarzerle  Crataegus laevigata Zweigriffeliger 
Weißdorn  
Aesculus  
hippocastanum 
Gewöhnliche Ross-
kastanie 
Crataegus monogyna Eingriffeliger 
Weißdorn  
Prunus avium Vogelkirsche  Prunus padus Traubenkirsche  
Betula pendula Hängebirke  Sorbus aria Mehlbeere  
Fagus sylvatica Rotbuche  Sorbus aucuparia Gewöhnliche 
Eberesche  
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche  Sorbus domestica Speierling  
Juglans regia Walnuss 
Quercus petraea Traubeneiche    
Quercus robur Stieleiche    
Tilia cordata Winterlinde    
Tilia platyphyllos Sommerlinde    
 
Sträucher 
 Acer campestre               Feld-Ahorn  
(als Heckenpflanze) 
Amelanchier lamarckii  Felsenbirne  
Carpinus betulus               Hainbuche                     
(als Heckenpflanze) 
Cornus mas    Kornelkirsche 
Cornus sanguinea   Roter Hartriegel 
Corylus avellana    Haselnuss 
Crataegus monogyna        Weißdorn 
Euonymus europaeus        Pfaffenhütchen 
 
 
Malus communis               Wild-Apfel 
Prunus spinosa                 Schlehdorn 
Pyrus communis                Wild-Birne 
Rhamnus frangula             Faulbaum 
Rosa arvensis                    Feld-Rose 
Rosa canina                       Hunds-Rose 
Rosa multiflora    Büschelrose 
Rosa pimpinellifolia   Bibernell Rose 
Viburnum opulus    Gew. Schneeball

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  1/24   17.07.2020
1 1 40 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4
einseitig 0,25 - o 2
2 2 41 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 - o 2
3 3 42 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,24 - o 2
4 4 43 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 - o 2
5 5 44 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,3 - o 2
6 6 45 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 - o 2
7 7 46 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 - o 2
8 8 47 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,23 - o 2
9 9 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,38 - o 2
10 10 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 13 8 0,3 - o 1
11 11 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 10 8 0,25 - o 1 - Schrägstand
12 12 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 13 10 0,37 - o 1
13 13 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,2 - o 1 - geringe Baumscheibe
14 14 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,3 - o 1
15 15 Salix caprea Salweide 9 4 0,2 - o 1
16 16 Salix caprea Salweide 9 4 0,3 - o 1
17 16a Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 15 6 0,2 - o 1
18 17 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 - o 1
19 17a Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,10 -
0,15 - o 1
20 18 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,26 - o 1
21 19 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 10 0,3 - o 1
22 20 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,29 - o 1 - Schrägstand
23 21 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,28 - o 1
24 21a Tilia cordata Winter-Linde 7 6 0,2 - o 1
25 22 Salix caprea Salweide 12 6 0,15 + 0,18 - o 1 - leichter Schrägstand
- Zwiesel
26 23 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 6 0,22 - o 1 - Schrägstand
27 24 Abies alba Weiß-Tanne 20 6 0,28 - o 1
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
- je nur eine halbe 
Krone
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  2/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
28 25 Picea abies Gemeine Fichte 20 5 0,28 - o 1
29 26 Picea pungens Stech-Fichte 20 6 0,28 - o 1
30 27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 - o 1
31 28 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 8 0,47 - o 1
32 29 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 10 0,5 - o 1
33 30 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 22 16 0,65 - o 1 - Abstützung mit Band
34 31 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,5 - o 1
35 32 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 12 6 0,37 - o 1
36 33 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 13 4 0,37 - o 1
37 34 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 13 6 0,54 - o 1
38 35 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,5 - o 1
39 36 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,7 - o 1
40 37 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,23 - o 1
41 37a Castanea  sativa Edelkastanie 8 3 0,25 - o 1
42 38 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 6 8
0,30
0,22
0,28
- o 1 - Zwiesel 
- ragt über Gehweg
43 39 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 10 5 0,43 - o 1
44 40 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 15 8 0,62 - o 1
45 41 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 13 8 0,65 - o 1
46 42 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 15 10 0,57 - o 1
47 43 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,48 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  3/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
48 44 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 6 0,4 - o 1
49 45 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,49 - o 1
50 46 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 8 6 0,45 - o 1 - oben abgesägt
51 47 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 6 0,8 - o 1 - oben abgesägt
52 48 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,43 - o 1
53 49 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,6 - o 1
54 50 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,27 - o 1
55 51 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 12 7 0,45 - o 1
56 52 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,65 - o 1
57 53 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 7 0,33 - o 1
58 54 31 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,31 - o 1
59 55 Fagus sylvatica Rotbuche 16 5 0,4 - o 1
60 56 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,45 - o 1 - je nur eine halbe 
Krone
61 57 32 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,32 - o 1
62 58 33 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 - o 1
63 59 34 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,24 - o 1
64 60 35 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 7 0,22 - o 1
65 61 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,21 - o 1
66 62 37 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 5 0,19 - o 1
67 63 38 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,18 - o 1
68 64 39 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 6 0,23 - o vital
69 65 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 18 10 0,35 - o 2
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  4/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
70 66 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 7
0,20
0,16
0,12
- o 1 - dreistämmig
71 66a Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 6 8 0,10 -
0,15 - o 1 - mehrstämmig
72 67 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 6 0,32 - o 2
73 68 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 18 5 0,36 - o 1
74 69 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,54 - o 1
75 70 Acer saccharinum
'Laciniatum Wieri'
Geschlitzter
Silber-Ahorn 16 11 0,35 - o 1
76 71 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,35 - o 1
77 72 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 5 0,35 - o 1
78 73 Prunus serrulata 
'Kanzan'
Japanische
Nelken-Kirsche 6 6
0,20
0,20
0,10
- o 1 - dreistämmig
79 74 Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 14 0,4 - o 1
80 75 Picea pungens Stech-Fichte 14 8 0,35 - o 1
81 75a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 - o 1
82 76 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 21 4 0,35 - o 1
83 76a Picea pungens Stech-Fichte - 1
84 77 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 3 0,3 - o 1
85 78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,10-
0,30 - o 1 - 7-9-stämmig
86 79 Quercus rubra Roteiche 16 12 0,4 - o 1
87 80 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,19 - o 1
88 81 Quercus robur Stieleiche 23 6 0,3 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  5/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
89 82 Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 12 5 0,15-
0,20 - o 1 - vierstämmig
90 83 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 6 0,5 - o 1
91 84 Juglans regia Walnuss 20 16 0,45 - o 1 - sehr groß
92 85 Betula pendula Hänge-Birke 14 6 0,2 - o 1
93 85a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 - o 1
94 86 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 14 10 0,3 - o 1
95 87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,2 - o 1
96 88 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 14 12 0,55 - o 1
97 89 39a Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 4 0,24 - o 1
98 90 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,25 - o 1
99 91 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,2 - o 1
100 92 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,3 - o 1
101 93 Carpinus betulus Hainbuche 16 10 0,3 - o 1
102 94 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,22 - o 1
103 95 Carpinus betulus Hainbuche 16 5 0,22 - o 1
104 96 Carpinus betulus Hainbuche 16 7 0,25 - o 1
105 97 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 - o 1
106 98 Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,3 - o 1
107 99 Ailanthus altissima Götterbaum 20 13 0,4 - o 1
108 100 Carpinus betulus Hainbuche 20 14 0,35 - o 1
109 101 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,25 - o 1
110 102 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 2 0,2 - o 1
111 103 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 - o 1
112 103a Picea omorika Serbische Fichte 15 8 0,10 - 
0,30 - o 1 - Gruppe
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  6/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
113 104 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 - o 1
114 104a Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
115 104b Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
116 104c Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
117 104d Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
118 104e Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
119 105 Prunus serrulata 
'Kanzan'
Japanische
Nelken-Kirsche 7 8 0,15-
0,25 - o 2 - vierstämmig
120 105a Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
121 105b Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
122 105c Acer platanoides 
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
123 106 Quercus robur Stieleiche 20 12 0,3 - o 1
124 107 Juglans regia Walnuss 16 12 0,25 - o 1
125 108 Juglans regia Walnuss 12 8 0,3 - o 1
126 109 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 4 0,2 - o 1
127 110 Quercus robur Stieleiche 12 8 0,2 - o 1
128 111 Betula pendula Hänge-Birke 10 10 0,23 - o 2
129 112 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,45 - o 1
130 112a Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 - o 1 - Gruppe
- fünf Stämme
131 112b Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 - o 1 - Gruppe
- vier Stämme
132 113 Larix decidua Europäische
Lärche 16 6 0,35 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  7/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
133 114 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,2 - o 1
134 115 Carpinus betulus Hainbuche 17 10 0,35 - o 1
135 116 Carpinus betulus Hainbuche 12 10 0,4 - o 1
136 116a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 - o 1
137 116b Abies procera 
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 16 6 0,2 - o 1
138 117 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 6 10 0,3 - o 1 - geköpft
139 118 Salix matsudana 
'Tortuosa'
Korkenzieher-
weide 8 6 0,4 - o 1
140 119 Juglans regia Walnuss 10 6 0,25 - o 1
141 120 Tilia cordata Winter-Linde -26 14 0,30-
0,50 - o 3 - vierstämmig
- stehen in der Mauer
142 121 Juglans regia Walnuss 16 10 0,5 - o 1
143 121a Juglans regia Walnuss 10 10 ? - o 1
144 122 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,25 - o 1
145 122a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 - o 1 - Gruppe
146 123 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,3 - o 1
147 124 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,35 - o 1
148 125 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 13 7 0,35 - o 1 - Efeu
149 126 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 - o 1
150 127 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 6 6 0,2 - o 1
151 128 Betula pendula Hänge-Birke 22 10 0,35 - o 1
152 129 Betula pendula Hänge-Birke 18 10 0,3 - o 1 - Efeu
153 130 Tilia cordata Winter-Linde 16 9 0,3 - o 1
154 131 Juglans regia Walnuss 18 12 0,5 - o 1 - Efeu
155 132 Pseudotsuga 
menziesii
Gewöhnliche
Douglasie 25 6 0,4 - o 1
156 133 Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 - o 1
157 133a Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 - o 1
158 134 Malus spec. Apfel
in Sorte 20 4 0,28 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  8/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
159 135 Juglans regia Walnuss 14 10 0,35 - o 1
160 136 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 6 0,3 - o 1 - oben abgeschnitten
161 137 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
162 138 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,35 - o 1 - Efeu
163 139 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,35 - o 3
164 140 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,4 - o 3
165 141 39a Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,6 - o 1
166 142 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 - o 1
167 143 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,3 - o 1
168 144 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 - o 1
169 145 Laburnum anagyroides Gemeine
Goldregen 10 7 0,12 -
0,20 - o 1 - dreistämmig
170 146 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,25 - o 2 - über Gehweg ragend
171 147 Prunus serrulata 
'Kanzan'
Japanische
Nelken-Kirsche 6 10 0,15 +
0,22 - o 1 - zweistämmig
172 148 Betula pendula Hänge-Birke 12 6 0,3 - o 1 - an Hauswand
173 149 Betula pendula Hänge-Birke 15 4 0,27 - o 1 - an Hauswand
174 150 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 15 8 0,3 - o 1 - zweistämmig
175 151 Thuja spec. Lebensbaum 12 6 0,25 - o 1
176 152 Fagus sylvatica Rotbuche 20 14 1 - o 1 - zwei Bäume?
- vierstämmig
177 153 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,3 - o 1
178 154 Thuja spec. Lebensbaum 9 5 0,28 - o 1
179 155 Magnolia x 
soulangeana Tulpen-Magnolie 8 14 0,15 -
0,30 - o 1 - dreistämmig
- Efeu
180 156 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 8 0,2 - o 1
181 157 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,15 +
0,20 - o 1 - Zwiesel
182 158 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 10 12 0,5 - o 2
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  9/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
183 159 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,25 - o 1
184 160 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 7 0,3 - o 1 - Efeu
185 161 Prunus padus Faulbaum 8 10 0,2 - o 1
186 162 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,6 - o 1 - Efeu
187 163 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,2 - o 1 - Efeu
188 164 Larix decidua Europäische
Lärche 18 8 0,4 - o 1
wurde zwischen 3.3.17
und 18.9.17 gefällt - 
Brut- und Setzzeit
189 165 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 8 0,5 - o 1 - Efeu
190 166 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 10 8 0,45 - o 1
191 167 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,25 - o 1
192 168 Quercus robur Stieleiche 16 12 0,65 - o 1 - Zwiesel
- sehr markant
193 169 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 15 10 0,4 - o 1
194 170 Quercus petraea Trauben Eiche 10 11 0,4 - o 1
195 171 Abies procera 
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 25 6 0,5 - o 1
196 172 Prunus cerasifera 
'Nigra' Blutpflaume 12 8 0,30 +
0,25 - o 2 - Haister
197 173 Salix caprea Salweide 15 12 0,35 - o 1
198 174 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,35 - o 2
199 175 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 22 8 0,45 140 x 1
200 182 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 20 20 0,6 190 o 1 - Zwiesel
201 183 Juglans regia Walnuss 20 20 0,45 140 o 1
202 184 Betula pendula Hänge-Birke 18 12 0,4 120 o 1 - Efeu
203 184a 84 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 110 o 1
204 185 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,15 -
0,25 60 o 1 - dreistämmig
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  10/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
205 186 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 8 0,20
0,20 12 o 2 - Efeu
- zweistämmig
206 187 Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 8 10 0,15 -
0,25 60 o 1 - dreistämmig
207 188 Juglans regia Walnuss 12 9 0,35 110 o 1
208 189 74 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,23 72 o 1
209 190 73 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,19 60 o 1
210 191 72 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 8 0,29 90 o 1
211 192 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,4 130 o 1
212 193 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,23 72 o 1
213 194 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,22 70 o 1
214 195 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,6 190 o 1
215 196 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,28 88 o 1
216 201 Betula pendula Hänge-Birke 15 8 0,3 94 o 1
217 202 Larix decidua Europäische
Lärche 22 6 0,4 130 o 1
218 203 Picea abies Gemeine Fichte 22 4 0,35 - o 1 - Efeu
219 204 Picea abies Gemeine Fichte 22 6 0,3 - o 1
220 204a 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 - o 1
221 204b 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 - o 1
222 204c 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 - o 1
223 205 Picea abies Gemeine Fichte 18 6 0,35 - o 1
224 206 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 - o 1
225 207 Betula pendula Hänge-Birke 18 8 0,26 - o 3
226 207a Picea abies Gemeine Fichte 20 8 0,6 - o 1
227 207b Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,4 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  11/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
228 208 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,25 - o 3
229 209 Aesculus 
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 15 14 0,5 - o 1
230 210 6 Juglans regia Walnuss 12 16 0,44 - o 1
231 210a 23 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 - o 1
232 211 5 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,2 - o 3 - Efeu
233 212 4 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 - o 1
234 212a Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 - o 1 - Gruppe, Umfang
235 213 3 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 19 8 0,5 - o 1
236 214 2 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 18 7 0,35 - o 1
237 215 1 Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 - o 1 - dreistämmig,
238 215a Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 - o 1 - mehrstämmig,
239 215b Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,08 - o 1 - Hochstamm
240 215c Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,1 - o 1 - Hochstamm
241 215d Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,09 - o 1 - Hochstamm
242 216 1? Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 14 8 0,45 - o 1
243 217 1a? Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,35 - o 1 steht nicht im 
Kataster
244 218 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 7 0,24 - o 1
245 219 Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 8 6 0,10 -
0,24 - o 1 - Efeu
- vierstämmig
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  12/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
246 220 Juglans regia Walnuss 12 12 0,37 - o 1 - Efeu
- schrägstand
247 221 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 12 8 0,36 - o 1 - Krone einseitig
248 222 Salix matsudana 
'Tortuosa'
Korkenzieher-
weide 8 10 0,10 -
0,15 - o 1 - fünfstämmig
249 223 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 10 10 0,4 - o 1
250 224 _011 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,43 - o 1
- Schiefwuchs, eine 
Seite 
abgesägt
251 225 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,6 - o 1
252 226 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 - o 1
253 227 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 - o 1
254 228 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 - o 1
255 229 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 - o 1
256 230 ? 10 10 0,4 - o 1
wurde zwischen 3.3.17
und 18.9.17 gefällt - 
Brut- und Setzzeit
257 231 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,15 -
0,25 - o 1 - dreistämmig
258 232 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 14 0,35 - o 1
259 233 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,5 - o 1 - Efeu
260 234 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 - o 1
261 235 _001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 12 0,24 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  13/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
262 236 _002 Acer rubrum Rot-Ahorn 14 8 0,14 +
0,24 - o 1 - Zwiesel
263 237 _003 Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 6 5 0,10 +
0,15 - o 1 - Zwiesel
264 238 _004 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 - o 1 - Krone beschnitten
265 239 _005 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 - o 1 - Krone beschnitten
266 240 _007 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,4 - o 1 - Krone beschnitten
267 241 _006 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 8 0,23 - o 1
268 242 _009 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 14 6 0,25 - o 1
269 243 _008 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,15 + 
0,30 - o 1 - Zwiesel
270 244 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,27 - o 1 - Zwiesel
271 245 Betula pendula Hänge-Birke 12 10 0,25 - o 1
272 246 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 8 0,33 - o 1
273 247 Quercus robur Stieleiche 14 4 0,22 - o 1
274 248 31 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 6 0,23 - o 1
275 249 30 Ailanthus altissima Götterbaum 15 8 0,4 - o 1
276 250 29 Betula pendula Weiß-Birke 9 4 0,18 - o 1
277 251 28 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 - o 1
278 252 22 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 - o 1
279 253 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,10 -
0,18 - o 1 - vierstämmig
280 254 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,22 - o 1
281 255 8 Betula pendula Weiß-Birke 16 6 0,23 +
0,21 - o 1 - Zwiesel
282 256 6 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,26 - o 1
283 257 7 Salix Weide 12 9 0,33 +
0,23 - o 1 - Zwiesel
284 258 5 Salix Weide 12 4 0,23 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  14/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
285 259 4 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,27 - o 1
286 260 1 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,25 - o 1
287 261 3 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 15 10 0,45 - o 1
288 262 2 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 15 6 0,27 - o 1
289 263 9 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,16 - o 1
290 264 10 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,19 - o 1
291 265 11 Betula pendula Weiß-Birke 15 5 0,33 - o 1
292 266 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,3 - o 1
293 267 13 Salix caprea Salweide 9 7 0,26 +
0,40 - o 2 - Zwiesel
- L237reistämmig
294 268 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 - o 2 - Taubennest
295 269 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,8 - o 2 - dreistämmig
- Efeu
296 270 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,15 -
0,30 - o 1 - vierstämmig
297 271 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,35 - o 1
298 271a Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 8 9 0,1 - o 1
299 272 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,35 - o 1 - Zwiesel
300 273 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 10 0,4 - o 1
301 274 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 16 10 0,25 - o 1 - Schrägwuchs
302 275 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 20 10 0,4 - o 1
303 276 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,4 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  15/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
304 277 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,30 +
0,45 - o 1 - Zwiesel
305 278 Acer negundo Eschen-Ahorn 12 7 0,25 - o 1
306 279 66300701
00 7
Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,19 - o 1
307 280 8 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 15 7 0,34 110 Ja 1
308 281 9 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 16 8 0,63 200 Ja 1
309 282 10 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 18 12 0,91 290 Ja 1
310 283 11 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,35 110 Ja 1
311 284 12 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,4 130 Ja 1
312 285 13 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 11 8 0,65 200 Ja 2
313 286 14 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 8 0,22 70 Ja 1
314 287 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 10 0,32 100 Ja 1
315 288 16 Malus domestica Kultur-Apfel 3 6 1,11 350 Ja 2
316 289 17 Sorbus aucuparia Gemeine Esche 5 3 0,08 25 Nein 1
317 290 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,2 60 Ja 1
318 291 19 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 8 0,28 90 Ja 1
319 292 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 13 4 0,16 50 Nein 1
320 293 21 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 60 Ja 1
321 294 22 Prunus avium Vogel-Kirsche 15 7 0,3 90 Ja 1
322 295 23 Acer 
Pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 170 Ja 1
323 296 24 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 8 0,4 130 Ja 1
324 297 25 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 5 0,26 80 Ja 1
325 298 26 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 7 0 - Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  16/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
326 299 27 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 6 0,22 70 Ja 1
327 300 28 Salix caprea Salweide 17 9 0,36 110 Ja 1
328 301 29 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 8 0,28 90 Ja 1
329 302 30 Picea abies Rot-Fichte 17 8 0,3 90 Ja 1
330 303 31 Salix caprea Salweide 7 4 0,12 40 Nein 1
331 304 32 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 25 6 0,43 140 Ja 1
332 305 33 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 25 4 0,28 90 Ja 1
333 306 34 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 25 6 0,46 140 Ja 1
334 307 35 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 25 7 0,47 150 Ja 1
335 308 36 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 23 4 0,28 90 Ja 1
336 309 37 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 16 6 0,26 80 Nein 1
337 310 38 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 18 7 0,28 90 Ja 1
338 311 39 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 12 6 0,19 60 Ja 1
339 312 40 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 7 0,26 80 Ja 1
340 313 41 Betula pendula Weiß-Birke 17 3 0,21 70 Ja 1
341 314 42 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 6 0,23 70 Ja 1
342 315 43 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 16 5 0,29 90 Ja 1
343 316 44 Tilia spec. Linde 5 9 0,13 40 Nein 1
344 317 45 Prunus avium Vogel-Kirsche 4 9 0,11 30 Nein 1
345 318 46 Tilia spec. Linde 4 9 0,08 30 Nein 1
346 319 47 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,17 50 Nein 1
347 320 48 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 4 0,14 40 Nein 1
348 321 49 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,28 90 Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  17/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
349 322 50 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,64 200 Ja 1
350 323 51 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,24 80 Ja 1
351 324 52 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 4 0,19 60 Ja 1
352 325 53 Malus domestica Kultur-Apfel 7 4 0,1 30 Nein 1
353 326 54 Malus domestica Kultur-Apfel 10 4 0,12 40 Nein 1
354 327 55 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,24 80 Ja 1
355 328 56 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 5 0,17 50 Nein 1
356 329 57 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 14 0,51 160 Ja 1
357 330 58 Larix decidua Europäische
Lärche 15 4 0,28 90 Ja 1
358 331 59 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 12 3 0,16 50 Nein 1
359 332 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 60 Ja 1
360 333 61 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 8 0,28 90 Ja 1
361 334 62 Juglans regia Walnuss 13 10 0,37 160 Ja 1
362 335 63 Salix caprea Salweide 16 10 0,25 80 Ja 1
363 336 64 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 40 Nein 1
364 337 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 100 Ja 1
365 338 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 100 Ja 1
366 339 67 Juglans regia Walnuss 13 4 0,24 80 Ja 1
367 340 68 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,23 70 Ja 1
368 341 69 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,21 70 Ja 1
369 342 70 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 4 0,15 50 Nein 1
370 343 71 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 40 Nein 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  18/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
371 344 72 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,25 80 Ja 1
372 345 73 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 5 0,18 60 Ja 1
373 346 74 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,19 60 Ja 1
374 347 75 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 13 3 0,13 40 Nein 1
375 348 76 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,12 40 Nein 1
376 349 77 Robinia 
pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,16 50 Nein 1
377 350 78 Taxus baccata Gemeine Eibe 3 2 0,06 20 Nein 1
378 351 79 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 3 0,11 30 Nein 1
379 352 80 Carpinus betulus Gemeine 
Hainbuche 3 12 0,1 30 Nein 1
380 353 81 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,18 60 Ja 1
381 354 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,24 75 Ja 1
382 355 83 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 5 0,18 60 Ja 1
383 356 84 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 110 Ja 1
384 357 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,26 80 Ja 1
385 358 86 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 11 0,4 130 Ja 1
386 359 87 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 10 0,36 110 Ja 1
387 360 88 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 6 0,25 80 Ja 1
388 361 89 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 8 0,3 90 Ja 1
389 362 90 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 5 0,2 60 Ja 1
390 363 91 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 60 Ja 1
391 364 92 Thuja occidentalis Südländischer 
Lebensbaum 4 2 0,11 30 Nein 1
392 365 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 150 Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  19/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
393 366 94 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 120 Ja 1
394 367 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 130 Ja 1
395 368 96 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 21 8 0,27 80 Ja 1
396 369 97 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,2 60 Ja 1
397 370 98 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 4 0,15 50 Nein 1
398 371 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,22 70 Ja 1
399 372 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 4 0,2 60 Ja 1
400 373 101 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 18 4 0,25 80 Nein 1
401 374 102 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,26 80 Ja 1
402 375 103 Pseudotsuga 
menziesii Douglasie 9 4 0,1 30 Nein 1
403 376 104 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,08 25 Nein 1
404 377 105 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 1 0,06 19 Nein 1
405 378 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,06 19 Nein 1
406 379 107 Acer negundo Eschen-Ahorn 11 4 0,19 60 Ja 1
407 380 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 6 0,23 70 Ja 1
408 381 109 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 4 0,2 60 Ja 1
409 382 110 Larix decidua Europäische
Lärche 14 2 0,16 50 Nein 1
410 383 111 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,27 80 Ja 1
411 384 112 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,34 110 Ja 1
412 385 113 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 9 0,4 130 Ja 1
413 386 114
Aesculus 
hippocastanum 
'Umbraculifera
Kugel-Roßkastanie 13 6 0,21 60 Ja 1
414 387 115 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 50 Nein 1
415 388 116 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 50 Nein 1
416 389 117 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 3 0,11 30 Nein 1
417 390 118 Salix caprea Salweide 13 4 0,19 60 Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  20/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
418 391 119 Salix caprea Salweide 13 4 0,18 60 Ja 1
419 392 8150.02.0
1 0 40 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 80 Ja 1
420 393 41 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,43 130 Ja 1
421 394 42 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 6 0,38 120 Ja 1
422 395 43 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,46 140 Ja 1
423 396 44 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 5 5 0,25 80 Ja 1
424 397 45 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,55 170 Ja 1
425 398 46 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 4 0,33 100 Ja 1
426 399 47 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,44 140 Ja 1
427 400 48 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,42 130 Ja 1
428 401 49 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 10 0,49 150 Ja 1
429 402 50 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,41 130 Ja 1
430 403 51 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 60 Ja 1
431 404 52 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,4 130 Ja 1
432 405 53 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,33 100 Ja 1
433 406 54 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,43 140 Ja 1
434 407 55 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 7 0,36 110 Ja 1
435 408 56 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,4 140 Ja 1
436 409 57 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,35 100 Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  21/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
437 410 58 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 140 Ja 1
438 411 59 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,46 140 Ja 1
439 412 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,34 100 Ja 1
440 413 61 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,51 160 Ja 1
441 414 62 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,36 110 Ja 1
442 415 63 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,39 120 Ja 1
443 416 64 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,49 150 Ja 1
444 417 65 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,6 190 Ja 1
445 418 66 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,4 130 Ja 1
446 419 67 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,54 170 Ja 1
447 420 68 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,28 90 Ja 1
448 421 69
Acer 
pseudoplatanus 
'Atropurpureum'
Purpurblättriger 
Berg-Ahorn 5 2 0,06 20 Nein 1
449 422 70 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 7 0,35 110 Ja 1
450 423 71 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 9 0,49 150 Ja 1
451 424 72 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,37 120 Ja 1
452 425 73 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,32 100 Ja 1
453 426 74 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,24 80 Ja 1
454 427 75 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,38 120 Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  22/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
455 428 76 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,37 120 Ja 1
456 429 77 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 140 Ja 1
457 430 78 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 5 0,33 100 Ja 1
458 431 79 Acer truncatum 
'Pacific Sunset'
Chinesischer 
Spitzahorn 'Pacific 
Sunset'
4 2 0,06 20 Ja 1
459 432 80 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 8 0,32 100 Ja 1
460 433 81 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,38 120 Ja 1
461 434 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,12 40 Nein 1
462 435 83 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 140 Ja 1
463 436 84 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 8 0,25 80 Ja 1
464 437 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 6 0,34 110 Ja 1
465 438 86 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,22 70 Ja 1
466 439 87 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 5 0,26 80 Ja 1
467 440 88 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,15 50 Nein 1
468 441 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 9 0,41 130 Ja 1
469 442 90 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 11 6 0,28 90 Ja 1
470 443 91 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,34 110 Ja 1
471 444 92 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 4 1 0,05 20 Nein 1
472 445 93 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,34 110 Ja 1
473 446 94 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 10 6 0,26 80 Ja 1
474 447 95 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,36 110 Ja 1
475 448 96 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 6 4 0,11 30 Nein 1
476 449 98 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 13 5 0,22 70 Ja 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  23/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
477 450 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,31 100 Ja 1
478 451 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,41 130 Ja 1
479 452 101 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 7 4 0,13 40 Nein 1
480 453 102 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,38 120 Ja 1
481 454 103 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 10 5 0,17 50 Nein 1
482 455 104 Acer 
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,45 140 Ja 1
483 456 105 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 11 7 0,24 - o 1
484 457 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,13 - o 1
485 458 107 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 11 6 0,2 - o 1
486 459 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 6 0,29 - o 1
487 460 109 Platanus x acerifolia Gewöhnliche 
Platane 13 7 0,24 - o 1
488 461 110 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,46 - o 1
489 462 110a Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,3 - o 1
490 463 1 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
491 464 2 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
492 465 3 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
493 466 4 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
494 467 5 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
495 468 6 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
496 469 7 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
497 470 8 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
498 471 Picea abies Gemeine Fichte 18 5 0,4 - o 1
499 472 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 - o 1
500 473 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 - o 1
501 474 Taxus baccata Gemeine Eibe 8 3 0,4 - o 1
502 475 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
503 476 Picea abies Gemeine Fichte 15 5 0,4 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite  24/24   17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt 
nach BSS
Stamm 
umfang
Bäume 
(Bestand) O 
32
Baum 
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
504 477 Picea abies Gemeine Fichte 15 5 0,4 - o 1
505 478 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 6 0,5 - o 1
506 479 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 6 0,5 - o 1
507 480 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 6 0,5 - o 1
508 481 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,5 - o 1
509 482 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
510 483 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,5 - o 1
511 484 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
512 485 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
513 486 Malus domestica Apfel
in Sorte 8 8 0,4 - o 1
514 487 Abies procera 
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 10 0,4 0,2 - o 1
515 488 Abies procera 
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 10 0,4 0,2 - o 1
516 489 Abies procera 
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 10 0,4 0,2 - o 1
517 490 Thuja spec. Lebensbaum 5 4 0,2 - o 1 Gruppe, fünf Stämme
518 491 Prunus domestica Zwetschke 7 5 0,4 - o 1
519 492 Juglans regia Nussbaum 10 6 0,6 - o 1
520 493 Thuja spec. Lebensbaum 2 1 0,2 - o 1 Hecke
521 494 Corylus avellana Haselnuss 5 4 0,4 - o 1
522 495 Corylus avellana Haselnuss 5 4 0,4 - o 1
523 496 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,4 - o 1 mehrstämmig
524 497 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 5 0,5 - o 1
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen  - = n.b.

Ermittlung  der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
     1.  Bestand von Blatt:
     2.  Zustand nach Ausgleich
Bestand 1* Spessartring/ Erbacher Straße
04.110 31 910 28.210 28.210
-910
04.120 26 150 3.900 3.900
-150
10.510 3 7.261 21.784 21.784
10.520 3 2.800 8.400 8.400
10.530 6 2.315 13.891 13.891
10.710 3 3.676 11.029 11.029
10.720 19 581 11.033 11.033
11.221 14 7.983 111.763 111.763
11.222 B 25 6.342 158.556 158.556
04.110 31 213 6.603 6.603
-213
10.510 3 7.594 22.783 22.783
10.520 Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) 3 9.360 28.080 28.080
10.530 6 5.732 34.393 34.393
10.710 3 16.218 48.653 48.653
11.221 14 16.683 233.568 233.568
02.600 20 207 4.140 -4.140
04.110 31 1.615 50.065 -50.065
-1.615 0 0
04.110 31 285 8.835 -8.835
-285 0 0
04.120 26 370 9.620 -9.620
-370 0 0
04.210 33 66 2.178 -2.178
-66 0 0
10.510 3 12.717 38.151 -38.151
10.520 3 14.069 42.207 -42.207
10.530 6 5.394 32.364 -32.364
10.710 3 15.029 45.086 -45.086
10.720 19 4.827 91.718 -91.718
10.730 13 3.840 49.925 -49.925
11.221 14 14.492 202.888 -202.888
11.222 B 25 6.342 158.550 -158.550
11.223 20 8.781 175.620 -175.620
11.223 23 848 19.504 -19.504
Wertpunkte Bestand: Wertpunkte Planung: Wertpunkte Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 86.546 86.546                           742.645                             930.850    -188.204
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Bilanzierungsgrundlage Bestand: (Bestand 1* = Kartierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Freiflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+PartGmbB)  
                                                                   (Bestand 2* = Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 gemäß der überbaubaren Flächen und Pflanzgebot der Freiflächen)
Summe
188.204
x Kostenindex 0,35 EUR                                  
Wiesbaden, 17. Juli 2020
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Flächenkorrektur
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Insgesamt entsteht ein Wertpunkteüberschuss von:
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt 
Arten- und sturkturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren 
Wasserabfluss versickert wird
Neuanlage strukturreicher Hausgärten 
Neuanlage strukturreicher Hausgärten (inkl. Aufwertung + 3 WP) Kompensationsmaßnahmenfläche (s. Maßnahme M4 
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost), Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -
stauden 
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachfläche intensiv begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 5 m² pro Krone) 182 Bäume
2. Planung O 32 Mathildenhöhe Ost
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone) 30 Bäume
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Flächenkorrektur
Dachfläche nicht begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 323 Bäume
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. O 32 Mathildenhöhe Ost, Anhang 3
Flächenbilanz: Bestand und Planung
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV (in der Fassung vom 1. September 2005 (GVBI. I, S.624))  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 74 Bäume
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, 2 Baumgruppen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Neupflanzung: 5 m² pro Krone), 57 Bäume
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 3 m² pro Krone) 71 Bäume
Bestand 2*  0 13 Mathildenhöhe Ost  (s. Anhang 5 Geltungsbereich O 13)
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird

Maßstab:     1:1000Plangröße:       DIN A0Datum:      17.07.2020Gez.:      We/Bueim Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17,64489 Darmstadt
Projekt: Umweltbericht Bebauungsplan O 32                Mathildenhöhe-Ost
Planinhalt: Baum- und Biotopbestandsplan (Bestand/Planung)                          (Anhang 4)
132
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Baumgruppewertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
DenkmalschutzWelterbegebiet
Heimischer BaumVerlust
Nicht heimischer BaumVerlust
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrüntDachflächen nicht begrüntWasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte FlächenSehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Legende
10.51010.52010.53010.71010.720
11.22111.222 B
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.22311.223Neuanlage strukturreiche HausgärtenKompensationsmaßnahme M4**
BaugrenzeBaulinie
** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
Neupflanzung Baum
165
1666
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
298252812
379
4171
4181
852
853
4
9427
961
965
971
972
914
921
922
923
924
931
932
933
934935
973
981
982
984
985
991
992
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1084
10851092
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
363 6
108A
108B 7A
7
108 5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
53155316
5335
5361
5393 5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483
5504
5505
5511
5521
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
103
1043
1073 1091
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
1538
15391
15411
15421
15426
15433
15436
15442
1546
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1392
140
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
1614
15861
1588
1661
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
3836
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
1011
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 76 78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
Temp.BE
Olbrichweg
 Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
Hoetgerweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler Weg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
FD oSGHmax=186.0 ü.NHNGR = 350 m2
103104105
127
106
117
110193
196197199198200205202
206207
208
209
247
189
3233
178
462
1 2 3 4 5 6 7 8121110913
14
1516 19
1718
20
2122 23
24252627
28293031 343536
37
38
394041
4243
4546474849
5152
53
44
54555657
58
59 
60
61
62
63
64
6566
67
6970717273
74
75
7677787980
818283848586
87
88
89
90919293949897969599100101102103104
105
106107108
109110111   
112113
114115116117118119
120
121122123124125126127128129
130
131
132
133134
135136
137
138
139140
141
142143144
145
146
148149
151152153
154
155
156157158159
160161162163
165
167
168
170
171172
173
174175380 381 379 
383 384 385 182
183184
185186187188346345
207206205204203202
201
321322323337338344
209x
211212213214215
216217
218219220
221222223 224
225226227228229
231232
235236237238239240241243242 244
245
246
247248249
250
251252253 255256257258259260261262263264265266267
268
269
270271
272273274275276277278
271a
16a
17a
21a 37a
66a76a
75a
212a215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a104b104c104d104e
103a
105c105b105a
112a
295
366367
146/24
356
210a
279281280282283 291
292
294
296
300301
303
302
304305306307308309310312311
313314
317316315
318319320325326327
324
328
329
330331332
333334335
336
339340341
342343347348351352349350
353354355357358359
360362363361
364
368369370371372373 376374375377378382 
386387388389390391 
461459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431429427
425
423
421
419
417415413
411409
407
405
403401
399397
395
394393
392
460
458
456454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434432
430428
426
424
422
420418
416414412
410408
406404
402400398
396
463464
147
150
476477478479481482
483484485486
487
489488490491492493494495
497496
475474473472471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
468
469
470
234
233
254
229
298297299
293
290289
284285286287
365
463464 465466467468469470471
480
210
465
466
467
50
208
Planung
Bestand (Realnutzung)
165
1666
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
298252812
379
4171
4181
852
853
961
965
971
972
914
921
922
923
924
931
932
933
935
973
981
982
984
985
991
992
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1084
51092
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B 7A
7
108 5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
22
1
106A
1
53155316
5335 5361
5383
5393 5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483
5504
5505
5511
5521
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
1043
1073 1091
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
1538
15391
15411
15421
15426
15433
15436
15442
1546
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1392
140
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
1614
15861
1588
1661
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
3836
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11Hochzeitsturm
98B
98C
34
32
104
9
4
6
1011
8
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 76 78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
Temp.BE
Olbrichweg Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
Hoetgerweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler Weg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103104105
125127
106
117
110
3233
178
189193
196197199198200201
204203205202
206207
208
209
247
462
1 2 3 4 5 6 7 8121110913
14
1516 19
1718
20
2122 23
24252627
28293031 343536
37
38
394041
42434546474849
505152
53
44
54555657
58
59 
60
61
62
63
64
6566
67686970717273
74
75
7677787980
818283848586
87
88
89
90919293949897969599100101102103104
105
106107108
109110111   
112113
114115116117118119
120
121122123124125126127128129
130
131
132
133134
135136
137
138
139140
141
142143144
145
146
147148149
150
151152153
154
155
156157158159
160161162163164165
166167
168
169
170
171172
173
174175380 381 379 
383 384 385 182
183184
185186187188346345
207206205204203202
201
284285286287321322323337338344
208
209x
210
211212213214215
216217
218219220
221222223
224
225226227228229
230231232233
234
235236237238239240241243242 244
245
246
247248249
250
251252253254255256257258259260261262263264265266267
268
269
270271
272273274275276277278
271a
16a
17a
21a
37a
66a76a
75a
85a
212a215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a104b104c104d104e
103a
105c105b105a
112a
295
365366367
146/24
356
210a
279281280282283
289290291
292293
294
296297299298300301
303
302
304305306307308309310312311
313314
317316315
318319320325326327
324
328
329
330331332
333334335
336
339340341
342343347348351352349350
353354355357358359
360362363361
364368369370371372373 376374375377378382 
386387388389390391 
461459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431429427
425
423
421
419
417415413
411409
407
405
403401
399397
395
394393
392
460
458
456454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434432
430428
426
424422
420418
416414412
410408
406404
402400398
396
463
476477478479480481482
483484485486
487
489488490491492493494495
497496
475474473472471
470
469
467
466465464
468
463464 465466467468469470471

Maßstab:     1:1000Plangröße:       DIN A0Datum:      17.07.2020Gez.:      We/Bueim Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17,64489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach hessischer                                  Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen                           (Anhang 5)
132
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungsnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrüntDachflächen nicht begrüntWasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte FlächenSehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Legende
10.51010.52010.53010.71010.720
11.22111.222 B
Baumgruppe
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
wertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
DenkmalschutzWelterbegebiet
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.22311.223Neuanlage strukturreiche HausgärtenKompensationsmaßnahme M4**
Heimischer BaumVerlust
Nicht heimischer BaumVerlust
0 m²14.855 m²12.160 m²8.047 m²19.894 m²581 m²0 m²24.666 m² 6.342 m²0 m²0 m²
207 m²12.717 m²14.069 m²5.394 m²15.029 m² 4.827 m²3.840 m²14.492 m²6.342 m²8.781 m²848 m²
vorher*nachher
BaugrenzeBaulinie
Neupflanzung
*  Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Flächengrößen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
165
1666
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
298252812
379
4171
4181
852
853
9427
961
965
971
972
914
921
922
923
924
931
932
933
934935
973
981
982
984
985
991
992
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
10841092
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
363 6
108A
108B 7A
7
108 5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
53155316
5335
5361
5393 5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483
5504
5505
5511
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
103
1043
1073 1091
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
1538
15391
15411
15421
15426
15433
15436
15442
1546
15471
15491
1551
1526
1527
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1392
140
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
1614
15861
1588
1661
1667
1673 1674
1675167
1677
1683
1692
1703
171
1724
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
3836
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11Hochzeitsturm
98B
34
32
104
9
4
6
10
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
74 76 78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
Temp.BE
Olbrichweg Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
Hoetgerweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler Weg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
104105
127
106
110
3233
178
189193
196197199198202
207
208
247
462343536
37
38
394041
42
54
57
58
59 
60
64
89
90919293949897969599100101102103104
105
106107108
109110111   
112113
114115116117118119
120
121122123124125126127128129
130
131
132
133134
135136
137
138
139140
141
142143144
145
146
147148149
150
151152153
154
155
156157158159
160161162163164165
166167
168
169
37a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a104b104c104d104e
103a
105c105b105a
112a
210a
461459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431429427
425
423
421
419
417415413
411409
407
405
403401
399397
395
394393
392
460
458
456454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434432
430428
426
424
422
420418
416414412
410408
406404
402400398
396
463
476477478479480481482
483484485486
487
489488490491492493494495
497496
475474473472471
470
469
467
466465464
468
463464 465466467468469470471
165
1666
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
298252812
379
4171
4181
852
853
4
9427
961
965
971
972
914
921
922
923
924
931
932
933
934935
973
981
982
984
985
991
992
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1084
10851092
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
363 6
108A
108B 7A
7
108 5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
53155316
5335
5361
5393 5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483
5504
5505
5511
5521
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
103
1043
1073 1091
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
1538
15391
15411
15421
15426
15433
15436
15442
1546
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1392
140
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
1614
15861
1588
1661
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
3836
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
1011
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 76 78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
Temp.BE
Olbrichweg
 Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
Hoetgerweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler Weg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103104105
127
106
117
110193
196197199198200205202
206207
208
209
247
FD oSGHmax=186.0 ü.NHNGR = 350 m2
189
178
3233 462
1 2 3 4 5 6 7 8121110913
14
1516 19
1718
20
2122 23
24252627
28293031 343536
37
38
394041
4243
4546474849
505152
53
44
54555657
58
59 
60
61
62
63
64
6566
67
6970717273
74
75
7677787980
818283848586
87
88
89
90919293949897969599100101102103104
105
106107108
109110111   
112113
114115116117118119
120
121122123124125126127128129
130
131
132
133134
135136
137
138
139140
141
142143144
145
146
148149
151152153
154
155
156157158159
160161162163
165
167
168
170
171172
173
174175380 381 379 
383 384 385 182
183184
185186187188346345
207206205204203202
201
284285286287321322323337338344
209
210
211212213214215
216217
218219220
221222223 224
225226227228229
231232233
234
235236237238239240241243242 244
245
246
247248249
250
251252253254255256257258259260261262263264265266267
268
269
270271
272273274275276277278
271a
16a
17a
21a 37a
66a76a
75a
212a215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a104b104c104d104e
103a
105c105b105a
112a
295
365366367
146/24
356
210a
279281280282283
289290291
292293
294
296297299298300301
303
302
304305306307308309310312311
313314
317316315
318319320325326327
324
328
329
330331332
333334335
336
339340341
342343347348351352349350
353354355357358359
360362363361
364
368369370371372373 376374375377378382 
386387388389390391 
461459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431429427
425
423
421
419
417415413
411409
407
405
403401
399397
395
394393
392
460
458
456454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434432
430428
426
424
422
420418
416414412
410408
406404
402400398
396
463
465464
147
150
476477478479480481482
483484485486
487
489488490491492493495
497496
475474473472471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
494
   
Fläche für Bebauung: max. 1400m²(kulturelle Nutzung). Verbleibene Flächen sind zu begrünen.
463464 465466467468469470471
208
Planung
Bestand (Bilanzierungsgrundlage)

Maßstab:      1:500Plangröße:       841 x 1189 mmDatum:       17.07.2020Gez.:      We/Bue
im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Projekt:Umweltbericht Bebauungsplan O32 Mathildenhöhe Ost Planinhalt:Grünordnungsplan (Anhang 7)
ART DER BAULICHEN NUTZUNG  (§ 5 Abs. 2 Nr.1, § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB ; §§ 1-11 BauNVO )Allgemeine Wohngebiete (WA 01, WA 02; ...)(§ 4 BauNVO)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
g geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
FDFlachdachNEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren ZufahrtenTiefgarageStellplätzeTGSt
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)Öffentliche VerkehrsflächeStraßenbegrenzungslinieVerkehrsfläche besonderer ZweckbestimmungÖffentliche ParkflächeFußgängerbereich
Elektrizität
VERSORGUNG, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB) 
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)GrünflächenParkanlageSpielplatzANPFLANZEN UND ERHALT VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 20; 25 a und b BauGB)
Extensive Dachbegrünung
Erhalt von BäumenAnpflanzen von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHENAbgrenzung von BaufeldernGrenze des räumlichen Geltungsbereichs
Zeichenerklärung
Bestand
Erhalt von Bäumen(Habitatbaum) Bestand
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Sonderbaufläche (S)(§ 4 BauNVO) S
Flächen für Gemeinbedarf(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)Fläche für Gemeinbedarf
Verkehrsberuhigt
Geh- und Fahrflächen
M4Maßnahme M4 gemäß Umweltbericht: Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -studen für den Lebensraum im Schatten
GarageGemeinschaftsgarageGaGGa
Gas
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
379
4181
853
961
965
971
972
922
923
924
931
932
933
935
973
981
982
984
985
991
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1112
1122
1382
140
142
1431
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
7
7977757371
108A
108B 7A
7
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
22
53155316
5361
5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483 5505
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
15391
15421
1543
15442
15471
15491
1551
1526
1527
15302
1284
139
140
165
1588
1666
1667
1674
1675
1692
1724
2
13
2
3836
56
56A
56C
56D
56B
17
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
1
23
21
15
T.
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
T.
34
19 21
37
8
60
23
39
18
100
11Hochzeitsturm
98B
104
4
6
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
76 78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A A
A
A
A
P
P
PPP
P
P
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
129
1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
 
Dieburger Straße
 
Fiedlerweg
Olbrichweg
 
WA o
  
 
Spielplatz
III
FDIII
161
73
GHmax=185.50 ü.NHNGR = 1.400 m²Dachfläche extensiv begrünt 
 
Dachfläche extensiv begrünt 
WA gWA g
WA g
WA o
WA oSOHochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oSWD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FDFD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oSGHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oSo
FD oS
FD oSFD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
 FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
 oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=189.0 ü.NHN
WA o
 
IV
FD oSIVIII OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0 ü.NHNOK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga  Ga Ga
 Ga Ga
 Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
 GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
 Ga Ga Ga
 St
 St
St
St
St
St
 Ga
St
St
St
St
 St
M4
 St St
 St
 St
FD oS St
 St
 St St St
 St St St
D
TG
WA o
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
129
1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
 
Dieburger Straße
 
Fiedlerweg
Olbrichweg
 
WA o
  
 
Spielplatz
III
FDIII
161
73
GHmax=185.50 ü.NHNGR = 1.400 m²Dachfläche extensiv begrünt 
 
Dachfläche extensiv begrünt 
WA gWA g
WA g
WA o
WA oSOHochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oSWD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FDFD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oSGHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oSo
FD oS
FD oSFD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
 FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
 oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=189.0 ü.NHN
WA o
 
IV
FD oSIVIII OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0 ü.NHNOK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga  Ga Ga
 Ga Ga
 Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
 GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
 Ga Ga Ga
 St
 St
St
St
St
St
 Ga
St
St
St
St
 St
M4
 St St
 St
 St
FD oS St
 St
 St St St
 St St St
D
TG
WA o

anlage 9

278 Zeichen

Punkt 6: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost -  (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0305) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
 zuzustimmen. 
  
 Gegenstimmen: Fraktionen AfD, UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA 
 Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 8
TOP 22
TOP 12
TOP 24

Orte (33)

  • Dieburger Straße 75
  • Erbacher Straße 72
  • Sandbergstraße 65
  • Pützerstraße
  • Magdalenenstraße 17
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Berliner Allee 58
  • Klappacher Straße 145
  • Poststraße 20
  • Bessunger Straße 125
  • Spessartring 57
  • Schwarzwaldring
  • Fiedlerweg 20
  • Olbrichweg 10
  • Lucasweg 6
  • Prinz-Christians-Weg
  • Strohweg 45
  • Seitersweg 4
  • Hoetgerweg 10
  • Luisenplatz 5
  • Paula-Ludwig-Platz
  • Europaplatz 1
  • An der Eschollmühle 30
  • Wolfskehlstraße 7
  • Heinrich-Jobst-Treppe
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Mathildenhöhweg
  • Christiansenweg
  • Jägertorstraße 207
  • Am Löwentor
  • Bauhausweg
  • Hohler Weg
  • Sackgasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0305
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.10.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00