2020/0305
Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss)
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168
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
69A
67
69
7
7977757371
1
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Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler
Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A
A
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N
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WA g
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32
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Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
A
A
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Erbacher Straße
Ga
Ga Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
TG
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
TG
TG
TG
TG
TG /St
WA o
WA o
SOHochschule
o
Spielplatz
D
IV
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IV
D
D
D
D
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III
WDIII
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II
II
II
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FD oS
V
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WD
FD
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I
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V
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IV
FD oS
V
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VIFD
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FD oS
IIIWDII II
I
I
FD oS
FD oS
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FD oS
VFD
TG
GHmax=184.0 m ü.NHN GR = 1.400 m2
III
St
156
18
GHmax=183.35 m ü.NHN
GHmax=186.65 m ü.NHN
D
D
D
D
St
III
Ga
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KS= 165,0 m ü.NHN
TG
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FD oS
GHmax=186.0 m ü.NHN
FD oS
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Ga
Ga Ga
FD oS
FD oS
FD oS
FD
156
GHmax
=184.0 m
ü.NHN
GHmax=185.50 m ü.NHN
KS= 165,0 m
ü.NHN
FD oS
WA o
FD oS
FD
FD
FD oS
SD
SD
GGa
GR = 350 m2
131
III
II
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IV
FD oS
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GHmax=
189.0 m ü.NHN
GHmax=185,0 m ü.NHN
I
TG
St
St
St
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St
StSt St
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4,70
St
St
14
,00
5,70 5,00
4,90
6,50
WA g
St
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I
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St
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3,50
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7,60
38
,00
27,00
St
139
WA o
WA g
WA a
Einteilung der Teilbereiche
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den______________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
______________________
Die Dezernentin
Darmstadt, den ___________ Stadtplanungsamt
_______________________
Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt Flur 2
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültig
Entwurf zum Bebauungsplan O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
50403020100
Maßstab im Original 1 : 500
anlage 2
83791 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.10.2018: Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan - RPS/RegFNP - 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- stand“ keine Bedenken. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- schaftsschutzgebiete betroffen sind. Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- sen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- gen erhoben. Folgende Auflage und Hinweise bitte ich aufzunehmen. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- wasserflurabstände zu berücksichtigen. Hierzu sind die Grundwasserverhältnisse (minimal un d maximal zu erwar- tende Grundwasserstände, ggf. Auftreten von Schicht enwasser) zu unter- suchen um diese angemessen berücksichtigen zu können. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde gefolgt. Im Umweltbericht sowie in der Begründung zum Bebauu ngsplan wird dar- gestellt, dass die Grundwasserflurabstände im Berei ch von 20 bis 25 m liegen. Damit ist eine Gefährdung von Bauwerken dur ch hohe Grundwas- serpegel ausgeschlossen. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und Bewertung des Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten Auswirkungen (quali- tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeinträge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für das Plangebiet 10 Einträge ergeben. Darunter befinden sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG m it einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet werden: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Pa rk- und Feldland- schaft. Im nördlichen Bereich siedelten sich Brauer eien an, deren Kelleran- lagen denkmalgeschützt und heute noch vorhanden sin d. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T. im Stil groß- bürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nac h 1945 die Braue- reien aufgegeben. Heute besteht eine durchgehende W ohnbebauung im Geltungsbereich. Anstelle der Brauereien wurden Großwohnbauten erstellt, die mit einer Tiefgarage versehen sind. Sie wurden im Rahmen eines Be- bauungsplans realisiert (O 13 – Mathildenhöhe Ost). Für den Bau wurde die Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung scheidet insbesondere im nörd lichen Bereich aus, da diese Bereiche dicht bebaut bzw. unterbaut sind. Im Geltungsbereich befinden sich nur zwei Grundstücke, die wenig bzw. mit Schuppen bebaut sind. Nur in diesen Fällen ließe sich im Falle von Neubauten eine entspre- chende Sondierung durchführen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683, Dieburger Straße 75 Firmenname: unbekannt, , Branche: Teppichreinigung Wirtschaftszweig: Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei Br-Kl 5 / Wz-Kl 5 Betriebsanfang 08/1982, Betriebsende 04/1993 ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684, Dieburger Straße 77 Firmenname: LUDWIG, Branche: Transport von Gütern (ohne Wartung) Wirtschaftszweig: Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr Br-Kl 2 / Wz-Kl 4 Betriebsanfang 08/1988, Betriebsende 05/1995 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027, Erbacher Straße 72 Firmenname: Lehmann, Branche: Transport von Gütern (mit Wartung) Wirtschaftszweig: Spedition Br-Kl 4 / Wz-Kl 4 Betriebsanfang 03/1960, Betriebsende 05/1971 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029, Fiedlerweg 22 Firmenname: Wagner, Branche: Brauerei Wirtschaftszweig: Herstellung von Bier Br-Kl 2 / Wz-Kl 2 Betriebsanfang 10/1938, Betriebsende 12/1972 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.055, Hoetgerweg 10 Firmenname: M.u.S. Bau GmbH, Branche: Mauerei Wirtschaftszweig: Hochbau (ohne Fertigteilbau) Br-Kl 1/ Wz-Kl 4 Betriebsanfang 02/1985, Betriebsende 12/1988 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.121, Spessartring 69 Firmenname: Kruse, Branche: Altmaterial verschieden er Art (z.B. Altöl), Großhandel Wirtschaftszweig: Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Br-Kl 5/ Wz-Kl 5 Betriebsanfang 04/1955, Betriebsende 01/1962 Dienstleistungsbetrieb – Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes (Ehemaliger Gewerbebetrieb in den Erdgeschossräumen des Wohngebäu- des. Es wurden bestehende Räumlichkeiten genutzt, d eren Erschließung gesichert ist. Eine Gefährdung ist nicht bekannt.) Firmensitz (Das Gebäude Dieburger Straße 77 ist ein Wohngebäud e mit Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Erbacher Straße 72 ist ein reines Wohn gebäu- de mit wenigen Garagen für PKW, das zu Beginn der a ngegebenen Nut- zung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situation ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Z. T. Neubebauung (Gewerbliche Nutzung als Brauerei. Auf dem Grund- stück ist ab 1975 eine Neubebauung mit Tiefgarage f ür eine ausschließli- che Wohnnutzung errichtet worden. Lediglich das Woh nhaus der Familie Wagner ist noch erhalten und in städtischen Besitz übergegangen. Unter- halb der Grundstücke befinden sich noch die denkmal geschützten Braue- reikeller.) Firmensitz (Das Gebäude Hoetgerweg 10 ist ein reines Wohngebäu de mit Tiefgarage für PKW, das zu Beginn der Nutzung b ereits vorhanden war. Das Grundstück wird über die Liegenschaft Dieburger Straße 85/87 er- schlossen und ist für den Betrieb einer Baufirma ni cht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Spessartring 69 ist ein villenartiges Wohnge- bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf dem Grundstück. Das Wohngebäude stammt aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg und ist damit älter als die angegebene Nu tzung. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122, Spessartring 57 Firmenname: Stankowic, Branche: Kraftfahrzeuge, geb raucht und neu; Einzelhandel Wirtschaftszweig: Einzelhandel mit Kraftwagen Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 Betriebsanfang 05/1979, Betriebsende 07/1981 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.123, Spessartring 65 Firmenname: Ehlers, Branche: Verlag Wirtschaftszweig: Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 Betriebsanfang 11/1958, Betriebsende 06/1971 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.224, Dieburger Straße 87 Firmenname: HERMEDES-DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MB H, Branche: keine Angabe Wirtschaftszweig: Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 Betriebsanfang 10/1990, Betriebsende 04/1994 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231, Fiedlerweg 20 Firmenname: Wagner, Branche: keine Angabe Wirtschaftszweig: Garten- und Landschaftsbau Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 Betriebsanfang 04/2006, Betriebsende 01/2007 Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefähr- dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, B odenschutz, vorzu- legen. Firmensitz (Das Gebäude Spessartring 57 ist ein reines Wohngeb äude mit Tiefgarage für PKW und Teil der Wohnanlage Spes sartring 53-57 mit Hotel und Gärten, die zu Beginn der Nutzung bereits vorhanden war. Das Grundstück weist keine Flächen für eine gewerbliche Nutzung auf. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Spessartring 65 ist ein großzügiges Wo hnge- bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf dem Grundstück. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma, ggf. mit Verwaltungsräumen gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Dieburger Straße 87 ist ein Wohngebäud e mit Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb eines Fuhrparks nicht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Fi rma oder einen 1- Mann-Betrieb gehandelt haben.) Firmensitz (Ehemals gewerbliche Nutzung als Brauerei. Letzter Teil des Grundbesitzes der Familie Wagner mit dem Wohnhaus d er Familie, heute in städtischem Besitz. Offensichtlich vorrübergehen der Sitz der Firma im ehemaligen Wohngebäude.) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft ein Wohngebiet, das Mitte der 1980er Jahre fast vollständig bebaut war. Eine orientierende Un- tersuchung erscheint daher nur in besonderen Fällen erforderlich. Die ge- nannten Betriebe (in ALTIS erfasste Gewerbeanmeldun gen) sind überwie- gend jünger als die vorhandene Wohnbebauung. Der gr ößere Teil des Gel- tungsbereichs wurde bereits in den 1970er Jahren du rch Bauleitplanung (Bebauungsplan O 13) als allgemeines Wohngebiet ers chlossen, wodurch tatsächlich ausgeübte gewerbliche Nutzungen nicht zulässig waren. Auf die eingetragenen Altstandorte wurde unter Ziff er V. 8 im Bebauungs- plan hingewiesen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht und eine orientieren- de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter fortgeführt werden kann. Vorsorgender Bodenschutz Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauu ng bereits größten- teils anthropogen geprägt. Weitergehende Aussagen hinsichtlich des vorsorgende n Bodenschutzes sind daher nicht erforderlich. Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- ungsplanentwurf vorgebracht. Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stel- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche Die tatsächlich vorhandenen Brauereibetriebe an der Dieburger Straße und am Spessartring (heute Adresse Fiedlerweg) wurden a ufgegeben, im Rah- men der Wohnprojekte wurden der Oberboden großfläch ig abgetragen und Tiefgaragen neu gebaut. Untersuchungen wären nur fü r das Biergarten- grundstück Dieburger Straße/Spessartring und ein le eres Grundstück im Seitersweg 4 möglich, auf welchen noch Baumöglichkeiten vorhanden sind. Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informati onen seitens der Um- weltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstüc k am Olbrichweg, welches nie eine gewerbliche Bebauung aufwies, lieg en keine Informatio- nen vor. Dieses Grundstück wird im Rahmen von städt ischen Baumaß- nahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbe reiche bleiben als Grünfläche erhalten. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus au f einer unvoll- ständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge- biet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- sätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen b odeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich e ine EDV-gestützte Da- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan zur Bestandssicherung. Weite Teile an der Dieburger Straße wurden im Rahmen des bislang bestehenden Baurechts neu bebaut und großflächig mit Tiefgaragen versehen, wodurch der bestehende Bo den vollständig auf- genommen wurde. Auch in den Bereichen östlich des F iedlerwegs wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eine Neubebauung vorgeno mmen. Zerstörte Gebäude am nördlichen Seitersweg wurden wieder aufg ebaut. Der Block südlich des Seiterswegs wurde vollständig neu erschlossen. Ein Hinweis zur Untersuchung über das Vorhandensein von Kampfmitteln wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungsplan aufgen ommen. Dies betrifft insbesondere die städtische Freifläche, die für das Besucherzentrum Mat- hildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen erschlossen werden soll. Zwei private Grundstücke (Biergarten Dieburger Straße un d Seitersweg 4) sind grundsätzlich beachtenswert, da hier noch Baumöglichkeiten bestehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen mag netischen Anoma- lien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmit telräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondi erung begleitet wer- den. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- wendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- duls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- tragte Fachfirma erhalten. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenab- wehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Inves- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05-Da 1824- 2018 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Hinweis: hier nicht abgedruckt ) Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rech- nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Anlage: ALTIS-Datenblätter (s.o.), Merkblätter Kampfmittelräumung Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 14.08.2019: Wie bereits mit Stellungnahme vom 10. Oktober 2018 mitgeteilt, bestehen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitplanung innerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungs- plan - RPS/RegFNP - 2010 ausgewiesenen "Vorranggebi etes Siedlung, Bestand". Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Aus nat urschutzfachlicher Sicht wird erneut festgestellt, dass der Bebau- ungsplan aufgrund der innerstädtischen Lage keine S chutzgebiete berührt. Insofern bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Bezüglich weiterer naturschutzfachlicher Belange wi rd auf die Stellung- nahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Grundwasser Bei der geplanten Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nieder- schlagswasser ist eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch diese auszuschließen. Das Arbeitsblatt DWA-A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder schlagswasser" so- wie das Merkblatt DWA-M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" sind zu beachten. Die Mächtigkeit des Sickerraums sollte, bezogen auf den mittleren Grundwasserstand, mindest ens 1 Meter betra- gen. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Dort wo sich in der Vergangenheit gewerbliche Betri ebe befanden, die ein hohes bzw. sehr hohes Gefährdungspotential für die Umwelt aufweisen, wurden - nach den Angaben zum Bebauungsplan (Begrün dung, Kap. 7.7 Altflächen) - später Geschosswohnbauten errichtet, die durchgängig mit Tiefgaragen versehen wurden. Demzufolge können Einz elfallrecherchen bzw. Untersuchungen des Bodens entfallen. Das Bauleitplanverfahren kann daher fortgesetzt werden. Vorsorgender Bodenschutz Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauu ng bereits größten- teils anthropogen geprägt. Weitergehende Aussagen h insichtlich des vor- sorgenden Bodenschutzes sind daher nicht erforderlich. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Bestandsgebie t, welches überwie- gend bebaut ist. Im Falle von Neubauten werden noch vorhandene, unbe- baute Flächen versiegelt. Die heute vorhandene Vers ickerungsfläche wird dadurch reduziert. Auf der Mathildenhöhe ist die ör tliche Bodenbeschaffen- heit vorgegeben. Es werden Zisternen zur Sammlung v on Niederschlags- wasser vorgeschrieben (Ziffer III.). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Immissionsschutz Gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans b estehen aus immis- sionsschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Die Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelte inwirkungen durch Geräusche gemäß Ziffer 10 des Planteils 2 sind dazu geeignet bei Umset- zung gesunde Wohnverhältnisse zu wahren. Von den Dezernaten "Oberflächengewässer" und "Abwas ser, anlagenbe- zogener Gewässerschutz" werden gegen die o. a. Baul eitplanung keine Bedenken erhoben. Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stel- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsieht stehend en Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvoll- ständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Bergbehörde wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht ste- henden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Kampfmittelräumdienst wurde nicht erneut beteiligt. Die Ausführun- gen seitens des Kampfmittelräumdienstes aus der Ste llungnahme vom 10. Oktober 2018 wurden berücksichtigt und entsprechende Hinweise unter Ziffer 7.8, S. 23 der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 15.01.2020: Wie bereits mit Stellungnahmen vom 10. Oktober 2018 und 14. August 2019 in vorangegangenen Beteiligungsverfahren mitge teilt, bestehen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung. Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Verfahren) teile ich Ihnen mit, dass der Bebauungsplan aufgrund der inne rstädtischen Lage keine Schutzgebiete berührt. Insofern bestehen kein e grundsätzlichen Be- denken gegen das Vorhaben. Zu weiteren naturschutzfachlichen Belangen verweise ich auf die Stellung- nahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeits- schutz und Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange wird mitgeteilt: Grundwasser Bei der geplanten Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nieder- schlagswasser, ist eine qualitative Beeinträchtigun g des Grundwassers durch diese auszuschließen. Das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder schlagswasser“ so- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Bestandsgebie t, welches überwie- gend bebaut ist. Im Falle von Neubauten werden noch vorhandene, unbe- baute Flächen versiegelt. Die heute vorhandene Vers ickerungsfläche wird dadurch reduziert. Es werden Zisternen zur Sammlung von Niederschlags- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: wie das Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ sind zu beachten. Die Mächtigkeit des Sickerraums sollte, bezogen auf den mittleren Grundwasserstand, mindest ens 1 Meter betra- gen. Ich bitte Sie, dies als Hinweis aufzunehmen. Bodenschutz Die Inhalte der Stellungnahme vom 14. August 2019 b ehalten weiterhin Gültigkeit. Immissionsschutz Gegen das o. a. Vorhaben bestehen aus immissionssch utzrechtlicher Hin- sicht keine Bedenken. Auf die Stellungnahme vom 14. August 2019 wird verwiesen. Von dem Dezernat „Abwasser, anlagenbezogener Gewäss erschutz“ wer- den gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. Die Fachbelange des Dezernats „Oberflächengewässer“ werden vom Vor- haben nicht tangiert. Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- tengrundlage herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: - Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungs plan (RPS/RegFNP) 2010 - Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: - vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: - bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse, - in der Datenbank vorliegende Informationen, - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- wasser vorgeschrieben (Ziffer III.). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen (siehe oben). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Bergbehörde wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.09.2018: Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- wendungen der Bundeswehr. Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht entnommen werden. Es wird um erneute Beteiligung gebeten, wen n detaillierte Anga- ben zu Bauhöhen vorliegen. Einschränkungen werden g gf. im weiteren Verfahren erhoben. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um einen Bereich, de r als Bestandsgebiet festgesetzt werden soll. Es sind aus städtebauliche n Gründen zum Schutz des Denkmalensembles Mathildenhöhe keine weiteren E rhöhungen von Gebäuden geplant. Daher werden keine Einschränkunge n entstehen. Bei der Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.3 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt (jetzt: Berliner Allee 58) Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.09.2018: Gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans werd en seitens der Denkmalfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken o der Änderungs- wünsche vorgebracht. Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellun g in der Baugenehmi- gung textlich aufzunehmen: Wir weisen darauf hin, dass bei Erdarbeiten jederze it Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundg egenstände, z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können. Diese sind nach § 21 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Den kmalpflege, hes- senArchäologie, oder der Unteren Denkmalschutzbehör de zu melden. Fun- de und FundsteIlen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in ge- eigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schütze n (§ 21 Abs. 3 HDSchG). Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- behörde vor. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Anregung wurde berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 5 in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 12.07.2019: Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vo n Seiten unserer Behörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderun gswünsche vorge- bracht. Die Belange der hessenArchäologie sind ausreichend berücksichtigt (Punkt V.5 im Textteil des B-Planes). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- behörde vor. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 15.01.2020 Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 12.07.2019 zu der sich keine Änderung ergeben hat. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 101142, 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.09.2018: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Stra ßenbeleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Telekommunikation sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglic h zu sichern. Notwendi- ge Leitungsumlegungen gehen ggf. zu Lasten des Vera nlassers bzw. wer- den nach geltenden Verträgen geregelt und sind rech tzeitig mit uns abzu- sprechen. Falls die Erdüberdeckung der Leitung zu gering sein sollte, muss eine Tieferlegung unserer Leitungen durchgeführt werden. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden Siedlungsbereich der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. Die vorhandene Begrünung soll unverändert bestehen bleiben. Es ergeben sich keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem Bestan d, die öffentli- chen Verkehrsflächen bleiben unverändert. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- gen Abnehmer realisiert werden. Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Ne benanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von Baulinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der B äume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Zusätzliche Anschlüsse an das Versorgungsnetz werde n im Bereich des unbebauten, städtischen Grundstücks am Olbrichweg ( Besucherzentrum Mathildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen) entstehen. Gewerbliche Nutzungen sind nicht vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen wird zum Schutz des den kmalgeschützten Ensembles Mathildenhöhe die Zulässigkeit von Nebena nlagen einge- schränkt. Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen Bestandsschutz. Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 11 in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 17.07.2019: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Stra ßenbeleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erfor derlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu w erden. In Abhängig- keit der vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen is t der Energiebedarf in Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und di e Anzahl der Strom- kabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlicher Pla- nungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherste llung des Energiebe- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Das vorhandenen Straßen- und Wegenetz bleibt unverä ndert erhalten. Es werden keine Wegeparzellen entwidmet. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Eine Fassadenbegrünung kann entfallen, sofern brandtechnische Regelun- gen dies erfordern. Eine Dachbegrünung ist erst ab 20 m² erforderlich. Da die Technikgebäude häufig kleiner sind, besteht hier kein Konflikt. Bei größeren Gebäuden wird jedoch aus ökologischen Gründen eine Begrünung notwendig. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 11 in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Anregung wurde berücksichtigt. Es wurde ein Zusatzstandort für technische Infrastr uktur (Gas, Elektrizität) im Bereich des Grünzuges nahe den Neubaufeldern für kulturelle Einrich- tungen vorgesehen. Die Anregung wurde nicht berücksichtigt. Standorte für Ladesäulen wurden nicht ausgewiesen, da diese Infrastruktur mit dem Bestandsgebiet und den Anforderungen an die Gestaltung im Be- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: darfs für die E-Mobilität resultieren. Für eine öko nomisch nachhaltige Er- schließung sind die Flächen zur Errichtung von Tran sformatorenstationen bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. reich des Ensembles Künstlerkolonie Mathildenhöhe n icht vereinbar ist. Außerdem soll im Rahmen des Verkehrskonzepts der Fr emdverkehr aus dem Plangebiet weitgehend heraus gehalten werden. Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 18.12.2019: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Süd- hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal b einhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, F ernwärme, Straßen- beleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik . In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- gen Abnehmer realisiert werden. Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erfor derlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elekt- rofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden . In Abhängigkeit der vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Ene rgiebedarf in Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und die Anza hl der Stromkabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlic her Planungsfaktor. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Da alle in dieser Stellungnahme vorgebrachten Anregungen auch in der Stellungnahme vom 17.07.2019 enthalten sind, wird auf die dortige Prüfung der Stellungnahme verwiesen (siehe oben). Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Ene rgiebedarfs für die E- Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhalt ige Erschließung sind die Flächen zur Errichtung von Transformatorenstati onen bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist durch d ie vorhandene Gas- straßenleitung gesichert. 1.5 Darmstadt Dieburger Nahverkehrsorganisation , Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 28.09.2018: Wir haben die Unterlagen aus der frühzeitigen Betei ligung zum Bebau- ungsplanverfahren O 32 eingesehen und möchten Ihnen nachfolgenden Hinweis bezüglich unserer eigenen Planungen geben: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 wird en tlang der Dieburger Straße durch die Linie F/U (Haltestelle "Mathildenh öhe") erschlossen. Der Linienverlauf führt u.a. vom Hauptbahnhof über die Darmstädter Innenstadt zum Oberwaldhaus. Seit 9.4.2018 ist diese Linie ab dem Oberwaldhaus zur Linie U durchgebunden. Damit ist eine umsteigefreie Weiterfahrt nach Mes- sel und Urberach möglich. Das UNESCO-Weltnaturerbe "Grube Messel" ist über eine eigene Haltestelle an die Linie F/U anges chlossen. Schon jetzt sind dadurch verschiedene touristisch interessante Ziele in Darmstadt und der näheren Umgebung direkt mit dem ÖPNV erreichbar und miteinander verbunden. Wir beabsichtigen daher die Linie entspr echend intensiver tou- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Stadt begrüßt das Konzept, die Linie F/U stärke r in die touristische Vermarktung einzubeziehen, da sie die wichtigste Li nie auch zur Erschlie- ßung der Mathildenhöhe mit gleichnamiger Haltestelle ist. Bei dem Konzept sollte auf die Tatsache geachtet werden, dass die Linie F die Westseite des Hauptbahnhofs und nicht die städtische Hauptseite im Osten mit der Mobili- tätszentrale anfährt. Das Umsteigen am Luisenplatz ist dabei in Erwägung zu ziehen, wenn Touristen von der Ostseite zunächst mit anderen Linien stadteinwärts fahren. Die Vermarktung sollte in Zus ammenarbeit mit Darm- stadt Marketing GmbH erfolgen, die im Rahmen des Ma nagementplans für die Mathildenhöhe ein Tourismus-Konzept erarbeitet. Ansprechpartner ist Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: ristisch zu vermarkten, um so diese Zielgruppe verstärkt anzusprechen. Vor dem Hintergrund des geplanten Besucherzentrums stel lt dieser Schritt un- seres Erachtens eine gute Maßnahme dar, potentielle Besucher der Mathil- denhöhe auf umweltschonendere Verkehrsträger zu len ken und nicht zu- letzt dadurch den Parkdruck im Planungsgebiet zu reduzieren. hier Frau Anja Herdel, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Internet/E-Mail: https://www.darmstadt-tourismus.de, information@darmstadt.de 1.6 Deutsche Bahn AG, Immobiliengesellschaft, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.10.2018: Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der D B Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen hiermit folgende Stell ungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren: Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Hinweise aus Sicht de r Deutschen Bahn AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzlichen Bedenken. Abstandsflächen Die Abstandsflächen gemäß LBO sowie sonstige baurec htliche und nach- barrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Abstimmung bei Baumaßnahmen Alle Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke müssen mit der DB Netz AG abgestimmt werden. Sollten Bauanträge im vereinfach ten Baugenehmi- gungsverfahren geprüft werden, ist der Bauherr dara uf hinzuweisen, dass eine Abstimmung mit der DB Netz AG erfolgen muss. Wir weisen darauf hin, dass ein privates Bauvorhabe n nur genehmigt wer- den kann, wenn es neben den Vorschriften des allgemeinen (Landes-) Bau- rechts auch sonstige öffentliche Vorschriften (z. B . solche des Eisenbahn- rechts) einhält und die öffentliche Sicherheit - eb en auch die des Eisen- bahnverkehrs - nicht gefährdet wird. Die Anregungen wurden teilweise berücksichtigt, die Hinweise zur Kenntnis genommen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan zur Sicherung des Bestandes im Umfeld des denkmalgeschützten Ensemble s Mathildenhöhe aus städtebaulichen Gründen. Es entstehen keine neu en Bauflächen im Bereich neben den Bahnanlagen. Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. Perspektivisch werden die Gärten entlang der Bahn z wischen Seitersweg und Erbacher Straße aufgegeben und durch einen öffe ntlichen Grünzug ersetzt. Auflagen, die in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen, sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Die späteren Anträge auf Baugenehmigung für den Gel tungsbereich sind uns auf jeden Fall zur Stellungnahme vorzulegen. Wi r behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor. Dies ist auch bei der Aufstellung von Stra- ßenbeleuchtung zu beachten. Einfriedung Der Bauherr ist angehalten, das Grundstück im Inter esse der öffentlichen Sicherheit und auch im Interesse der Sicherheit der auf seinem Grundstück verkehrenden Personen und Fahrzeuge derart einzufri eden, dass ein ge- wolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände oder sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ver- hindert wird. Dies gilt insbesondere für den Bereic h der P+R-Anlage. Die Einfriedungen zur Bahneigentumsgrenze hin sind so zu verankern, dass sie nicht umgeworfen werden können (Sturm, Vandalismus usw.). Ggf. ist eine Bahnerdung gemäß VDE-Richtlinien vorzusehen. Die Ei nfriedung ist vom Bauherrn bzw. seinen Rechtsnachfolgern laufend inst and zu halten und ggf. zu erneuern. Die anfallenden Kosten gehen zu L asten des Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Auf eine ggf. erforde rliche Bahnerdung wird hingewiesen. Photovoltaikanlagen Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegl iche Blendwirkung aus- geschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahm e eine Blendung her- ausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Absc hirmungen anzu- bringen. Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z. B. Sichteinschränkungen der T riebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen könne n und dass die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Ref lektionseffekte er- höht werden. Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verk ehrenden Eisen- bahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinw irkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z. B. Bremsabrieb) sowie durch In standhaltungsmaß- Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. Entlang des geplanten öffentlichen Grünzuges ist ei ne Begrenzung neu zu planen. Es handelt sich um Flächen im städtischen B esitz, die als öffentli- che Grünflächen grundsätzlich nicht eingezäunt werden sollen. Die Bahnlinie verläuft östlich des Planungsgebietes . Westlich der Bahnan- lagen befinden sich nur wenige Bestandsgebäude. Für geneigte Dächer wurden Solaranlagen ausgeschlossen. Das einzige Geb äude mit flach ge- neigtem Dach ist z. T. durch Begrünung abgeschirmt, mögliche Solaranla- gen sind vom Bodenniveau aus kaum sichtbar und parallel zur Bahn ausge- richtet. Von einer Blendwirkung ist daher hier nicht auszugehen. Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sonde rn betrifft haftungs- rechtliche Fragen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: nahmen (z. B. Schleifrückstände beim Schienenschlei fen) von allen Forde- rungen freizustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus S chäden und Beein- trächtigungen der Leistungsfähigkeit der Anlage (Sc hattenwurf usw.), die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansp rüche gegenüber der Deutschen Bahn AG sowie bei den auf der Strecke ver kehrenden Eisen- bahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können. Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlagen Bei Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlag en (z. B. Baustellen- beleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Leuchtwerbung al ler Art etc.) in der Nähe der Gleise oder von Bahnübergängen etc. hat der Bauherr sicherzu- stellen, dass Blendungen der Triebfahrze ugführer ausge schlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen vo n Signalbildern nicht vorkommen. Einsatz von Baukränen und Bauwerkzeugen Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau-/ Hubgerä ten (z. B. (Mobil-) Kran, Bagger etc.) ist das Überschwenken der Bahnfl äche bzw. der Bahn- betriebsanlagen mit angehängten Lasten oder herunte rhängenden Haken verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer Über- schwenkbegrenzung (mit TÜV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. Vorhandene Kabel und Leitungen I Sicherung von Bahnanlagen und Leitungen Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmitt elbaren Bereich von DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein b etriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden muss. Dies gilt auch für benachbarte Fremdflächen. Eine Kabel- und Leitungsermittlung für den Geltungs bereich wurde seitens der DB Netz AG nicht durchgeführt. Sollte dies gewü nscht werden, so ist rechtzeitig - ca. 8 Wochen vor Baubeginn - eine ent sprechende Anfrage an die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien zu richten. Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sonde rn betrifft haftungs- rechtliche Fragen. Die Beleuchtung des geplanten Grünzugs ist auf die Belange der Bahn abzustimmen. Dies ist jedoch nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Es sind keine baulichen Anlagen entlang der Bahnlinie vorgesehen. Entsprechende Unterlagen werden im Rahmen konkreter Baumaßnahmen angefordert. Diese sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bepflanzung von Grundstücken zur Gleisseite Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanl agen, insbesonde- re Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Zu den Mindestpflanzabständen ist die DB Konzernrichtlinie (Ril) 882 "Handbuch Landschaftsplanung und Vegetati onskontrolle" zu beachten. Abstand und Art von Bepflanzungen müssen so gewählt werden, dass diese z. B. bei Windbruch nicht in die Gleisan lagen fallen können. Diese Abstände sind durch geeignete Maßnahmen (Rück schnitt u. a.) ständig zu gewährleisten. Der Pflanzabstand zum Bah nbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. Soweit von bestehenden Anpflanzungen Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetri ebes und der Ver- kehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsp rechend angepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigen tümers zurückzu- schneiden bzw. zu entfernen. Wir bitten deshalb, en tsprechende Neuan- pflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein auszuschließen. Zuwegung zu den Bahnanlagen Der Zugang zu den Bahnanlagen muss zu jeder Zeit fü r Mitarbeiter des DB Konzerns und beauftragte Dritte zum Zwecke der Inst andhaltung mit Dienstfahrzeugen sowie für Rettungspersonal mit Ret tungsfahrzeugen ge- währleistet sein. Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen ni cht auf oder über Bahngrund abgeleitet werden. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Glei snähe kann nicht zuge- stimmt werden. Vorflutverhältnisse Die Vorflutverhältnisse dürfen durch die Baumaßnahm e, Baumaterialien, Erdaushub etc. nicht verändert werden. Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürf en in ihrer Funkti- on nicht beeinträchtigt werden (DB Konzernrichtlini e 836.4601 ff.). Ein Zu- gang zu diesen Anlagen für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungs- maßnahmen ist sicherzustellen. Die Bepflanzung des geplanten Grünzuges wird mit de r Bahn abgestimmt. Die Belange der Bahn werden berücksichtigt. Es ist aber auch zu beachten, dass die Erfordernisse für einen städtischen Grünzu g erfüllt werden. Im Anschluss an die bestehende Begrünung von Norden he r soll keine Unter- brechung in der Abfolge entstehen. Vorhandene Begrü nung soll soweit wie möglich berücksichtigt werden. Der Zugang zu den Bahnanlagen wird sich gegenüber d em Bestand nicht verändern. Durch die geplante Aufhebung der Kleingä rten wird der Zugang faktisch verbessert. Eine Veränderung im Bereich entlang der Bahnanlagen ist nicht geplant. Im Bereich des zukünftigen Grünzuges wird – wie bisher – eine Bodenversi- ckerung vorgesehen. Auch hier ist keine Änderung gegenüber dem Bestand geplant. Auch hier ist keine Änderung gegenüber dem Bestand geplant. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Kein widerrechtliches Betreten der Bahnanlagen Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahn betriebsgeländes sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenberei ch der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete u nd wirksame Maß- nahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Dies gilt auch wäh- rend der Bauzeit. Immissionen Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und KörperschaII, Ab gase, Funkenflug, Abriebe z. B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinf lussungen durch mag- netische Felder etc.), die zu Immissionen an benach barter Bebauung füh- ren können. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lä rmintensiven Ver- kehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommunale n Planungsträgers hingewiesen, aktive (z. B. Errichtung Schallschutzw ände) und passive (z. B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfe n und festzuset- zen. In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten Bahnstrecke oder Bahnstromleitungen ist mit der Beeinflussung von Mo nitoren, medizini- schen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetis che Felder emp- findlichen Geräten zu rechnen. Eventuell erforderli che Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind g egebenenfalls im Bebauungsplan festzusetzen. Es obliegt dem Bauherrn , für entsprechende Schutzvorkehrungen zu sorgen. Gegen die aus dem Eis enbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen. Funknetzbeeinflussung Da Baumaßnahmen in der Nähe von Bahnanlagen den GSM -R-Funk der DB Netz AG beeinflussen könnten, ist die Funknetzpl anung der DB Netz AG zu beteiligen. Wenden Sie sich bitte direkt an die folgende Adresse: DB Netz AG, I.NVT 210, Herr Rätz, Mainzer Landstr. 201 – 203, 60326 Frankfurt Keine Beschädigung und Verunreinigung der Bahnanlagen Es wird hiermit auf § 64 EBO hingewiesen, wonach es verboten ist, Bahn- anlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu be schädigen oder zu Bei der Realisierung des Grünzuges entlang der Bahn strecke werden ent- sprechende Maßnahmen, soweit notwendig, zu berücksichtigen sein. Es werden keine neuen Wohnbauflächen im Bereich ent lang der Bahnan- lagen vorgesehen, die vorhandene Bebauung wird weit gehend im Bestand festgesetzt. Die nicht bebauten Grundstücke Seiters weg 4 und Dieburger Straße (Biergarten) befinden sich in einem Abstand von minimal 88,0 bzw. 50,0 m zur Bahnlinie. Da die Trasse hier in einem E inschnitt liegt, ist die gesamte Bebauung mindestens 40,0 m von der Bahnlini e entfernt. Die ge- nannten Grundstücke liegen innerhalb der bestehende n Bebauung und können entsprechend dem zukünftigen Baurecht entwickelt werden. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Es werden keine neuen Wohnbauflächen im Bereich ent lang der Bahnan- lagen vorgesehen, die vorhandene Bebauung wird weit gehend im Bestand festgesetzt. Die nicht bebauten Grundstücke Seiters weg 4 und Dieburger Straße (Biergarten) befinden sich in einem Abstand von minimal 88,0 bzw. 50,0 m zur Bahnlinie. Eine Funknetzbeeinflussung ka nn daher ausge- schlossen werden. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungseinrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. Haftungspflicht des Planungsträgers I Bauherrn Für Schäden, die der Deutsche Bahn AG aus der Bauma ßnahme entste- hen, haftet der Planungsträger / Bauherr. Das gilt auch, wenn sich erst in Zukunft negative Einwirkungen auf die Bahnstrecke e rgeben. Entsprechen- de Änderungsmaßnahmen sind dann auf Kosten des Vorhabenträgers bzw. dessen Rechtsnachfolger zu veranlassen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.7 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018: Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 20 m (z. B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileit ungen, Masten, hohe Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. Bei Beteiligungen der Bundesnetzagentur bitte ich S ie die Planunterlagen (z. B. Begründung und Planzeichnung) per E-Mail an das Postfach 226. Postfach@BNetzA.de zu senden. Die Unterlagen sollten folgende Angaben beinhalten: • Art der Planung • geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 in Grad/Min./Sek .) • Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe über die Erdob erfläche) • topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungs- punkten Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- netseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden Siedlungsbereich der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. Es werden aus städtebaulichen Gründen zum Schutz de s Denkmalensem- bles Künstlerkolonie Mathildenhöhe keine Erhöhungen bestehender Ge- bäude zugelassen. Die wenigen Baumöglichkeiten sind auf Gebäude mit maximal vier Geschossen begrenzt, so dass eine Höhe von 20 m nicht erreicht wird. Daher werden keine Einschränkungen e ntstehen. Bei der Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich. Ein entsprechender Hinweis zur Beteiligung der BNetzA bei Photovoltaikan- lagen ab 200 m² wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 09.07.2019: Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Anga ben habe ich eine Überprüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. N achfolgend können Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelte n Koordinatenbereich tätigen Richtfunkbetreiber, die für Sie als Ansprec hpartner in Frage kom- men, entnehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehu ng in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Betreiber von Richtfunkstrecken Vorgangsnummer: 28382 Baubereich: Darmstadt; Landkreis Darmstadt, Wissenschaftsstadt Koordinaten-Bereich (WGS 84 in Grad/Min./Sek.) NW: SO: 08E3958 49N5247 08E4027 49N5230 Betreiber und Anschrift: (Hinweis: Hier aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Nennung ) Die von Ihnen angefragte Standortplanung befindet s ich im Schutzbereich einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. Deshalb habe ich Ihre Anfrage zur ergänzenden Prüfu ng weitergeleitet an die Bundesnetzagentur, Referat 511, Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. Die Datenschutzerklärung der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service/Datenschutz/Datenschutz_n ode.html Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan zum Bestanderhalt. Es bestehen nur wenige neue Baumöglichkeiten, die s ich jedoch am Be- stand der Umgebung orientieren. Die nach den zukünf tigen Festsetzungen zulässige Neubebauung im Bereich des Eckgrundstücks Dieburger Straße / Spessartring verbleibt deutlich unterhalb der Höhen der benachbarten Hochhausbebauung an der Dieburger Straße. Die Bebauung im Seitersweg nimmt das bestehende Profil der Hausreihe auf. Weit ere Baumöglichkeiten betreffen untergeordnete Anbauten. Zusätzliche Staf felgeschosse sind nur bei wenigen, niedrigen Gebäuden zulässig. Im Bereic h des Fiedlerwegs wird das bisher nicht ausgeschöpfte Baurecht im Ber eich der Haus-Nr. 20 übernommen. Durch die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans ergeben sich somit keine neuen Bauhöhen, welche sic h einschränkend für Richtfunktrassen auswirken könnten. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Ein Schreiben des Referats 511 ist nicht eingegangen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Wichtige Informationen zur Bauleitplanung finden Si e auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung<http://www.bundesnetzagentur. de/bauleitplanung Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 06.02.2020: Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben habe ich eine Überprüfung des angefragten Gebiets durchg eführt. Der beigefüg- ten Anlage können Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tätigen Richtfunkbetreiber, entn ehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung is t es ggf. möglich, Stö- rungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- netseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 BDSG weise ich darauf hin, dass Sie nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BDSG die in diesem Schreiben übermitt elten personenbezo- genen Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbe iten oder nutzen dür- fen, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt werden. Die von Ihnen angefragte Standortplanung befindet s ich im Schutzbereich einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. Deshalb habe ich Ihre Anfrage zur ergänzenden Prüfu ng weitergeleitet an die Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110-5), Canisi usstr. 21, 55122 Mainz. Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Da sich die Stellungnahme weitgehend mit der Stellungnahme zur 1. Offen- lage deckt, wird auf die dortige Prüfung der Stellungnahme verwiesen (sie- he oben). Ein Schreiben des Referats 511 ist nicht eingegangen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 28 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Anlage: Betreiber von Richtfunkstrecken (Hinweis: Hier aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Nennung ) 1.8 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.09.2018: (Az.: 55144-551pt/060-8236#096) Angrenzend am Plangebiet verläuft die Eisenbahnstre cke 3554 DA - Wie- belsbach-Heubach von Bahn-km 9,940 bis ca. Bahn-km 7,270. Ich weise darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG als Träger öffentlicher Planungen und aufgrund der Tatsache, dass sie in de r Nähe der geplanten Maßnahme Betriebsanlagen einer Eisenbahn betreibt, zu beteiligen ist (An- sprechpartner / Koordinationsstelle: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Bahn AG (DB-Immobilien, Adresse s. lin ks) wird standard- mäßig an allen Bauleitplanverfahren der Wissenschaf tsstadt Darmstadt beteiligt. Es liegt eine Stellungnahme der DB AG vo m 04.10.2018 vor, wo- nach unter Einhaltung dort genannter Bedingungen und Hinweise aus Sicht der Deutschen Bahn AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzli- chen Bedenken gegen die Planung bestehen. 1.9 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 28.06.2019: Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzl ich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost. K ritisch wird aller- dings die weitere Reduzierung / Wegfall von PKW-Ste llplätzen gesehen. Dies führt zu einer Erhöhung des bereits vorhandenen Parkdruckes und der Zunahme von Such- und Schleichverkehren. Durch dies en Parkraumman- gel wird es zu nicht gewollten Verlagerungen und ni cht regelkonformem Parken kommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan regelt keine konkrete Nutzung im Bereich der öffentli- chen Straßenflächen. Die Umsetzung entsprechender K onzepte findet im Bereich der heute vorhandenen Flächen statt. Das Ve rkehrskonzept ist von Bedeutung, da es vorsieht, mit den Maßnahmen der Pa rkraumbewirtschaf- tung, der Verkehrslenkung und dem Pendelbusverkehr den Such- und Schleichverkehr im gesamten Bereich der Mathildenhöhe zu verhindern. Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 09.12.2019: Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzl ich keine Bedenken zum ausgelegten Bebauungsplan. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 29 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Auf unsere Stellungnahme vom 28.06.2019 wird verwie sen. Es wird um weitere Beteiligung bei der Erschließungs- und Ausf ührungsplanung gebe- ten. Siehe Prüfung der Stellungnahme vom 28.06.2019. Bez üglich der weiteren Beteiligung an der Erschließungs- und Ausführungsplanung wurde die Stel- lungnahme an das Mobilitätsamt und das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weitergeleitet. 1.10 Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt -Dieburg, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 29.07.2019: Seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden in vorstehender Ange- legenheit keine Anregungen vorgetragen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 09.12.2019: Seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in v orstehender Angele- genheit wie folgt Stellung genommen: Polizeipräsidium Südhessen Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzl ich keine Bedenken zum ausgelegten Bebauungsplan. Auf unsere Stellungnahme vom 29.07.2019 wird verwie sen. Es wird um weitere Beteiligung bei der Erschließungs- und Ausf ührungsplanung gebe- ten. Brand- und Katastrophenschutz Der Bebauungsplan liegt nicht im Zuständigkeitsbereich. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bezüglich der weiteren Beteiligung an der Erschließ ungs- und Ausfüh- rungsplanung wurde die Stellungnahme an das Mobilit ätsamt und das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weitergeleitet. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.11 Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 10.01.2020 Nach den vorliegenden Rückmeldungen von ICOMOS zur Welterbebewer- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 30 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: bung der Mathildenhöhe Darmstadt stehen sowohl die Prüfungen des Standorts des neuen Besucherzentrums sowie die Prüf ungen zur Auswei- sung der Pufferzone aus. Es könnte sein, dass ICOMO S beides in Frage stellt. In diesem Fall sollte die Stadt die Möglich keit haben darauf noch variabel Einfluss nehmen zu können. Um diesen Welterbeprozess nicht zu gefährden, sollte vor einer Beschluss- fassung dieses Bebauungsplanes das Ergebnis der Kul turerbe - Verträglichkeitsprüfung für ICOMOS im Rahmen der UN ESCO Welterbe- bewerbung der Mathildenhöhe Darmstadt abgewartet werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 liegt v ollständig innerhalb der beantragten Pufferzone zum Nominierungsgebiet. Ziel des Bebauungs- plans ist es, im Sinne des Managementplans zum Welt erbeantrag eine Rechtssicherheit für die bauliche Entwicklung inner halb der Pufferzone zu erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der befristeten Verän- derungssperre von Bedeutung, da sonst Teile des Geb ietes in den unbe- planten Bereich zurückfallen würden und das veralte te Baurecht des Be- bauungsplans O 13 wieder in Kraft wäre. Das Nominie rungsgebiet ist mit dem Ateliergebäude und den Flächen am Olbrichweg im Geltungsbereich enthalten. Eine Änderung der Grenze zwischen Nomini erungsgebiet und Pufferzone berührt das Baurecht zunächst nicht, es sei denn, die Änderung ist mit der Rücknahme von Baumöglichkeiten im Umfel d des Ateliergebäu- des verbunden. Das zukünftige Baurecht stellt ledig lich die rechtlichen Grundlagen für eine Baugenehmigung her. Da sich das Gelände in städti- schem Eigentum befindet, liegt die Entscheidung übe r die Ausnutzung des geplanten Baurechts für den Bau eines Besucherzentr ums letztlich bei der Stadt. Die geplanten Baufelder für kulturelle Nutzu ngen am Osthang bieten auch alternative Standortmöglichkeiten. Eine später e Anpassung des Bau- rechts an eine veränderte Baustruktur der kulturell en Einrichtungen ist durch städtische Beschlüsse möglich. 1.12 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz- nach Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.10.2018: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan- verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Durch die o. a. Planung werden die Belange der Tele kom zurzeit nicht be- rührt. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 19.10.2020 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 31 von 31 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 08.01.2020: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan- verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben v om 05.10.2018 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
anlage 6
41644 Zeichen
o
z.B. III
St/Ga
g
GSt
GHmax= m
oS
GR = qm
WA
SO
Hochschule
KS = m
SD
FD
WD
FD
D
D
a
ZD
D
GGa
9. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflä-
chen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspiel-
plätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der Wege- und
Spielbereiche ist unzulässig.
9.1 Öffentliche Grünflächen
9.1.1 Straßenbegleitgrün
9.2 Private Grünflächen
9.3 Spielplatz
10. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
10.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir-
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände.
10.1.1 Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01
einander wie folgt zugeordnet sind:
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw.
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis
gegen Außenlärm vorgibt.
10.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern
zwischen der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-Nacht-Isophonen und der
Dieburger Straße / dem Spessartring sind schalldämmende Lüftungseinrich-
tungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen
kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsan-
lage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter
Luftaustausch gewährleistet ist.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung
durch Gebäude).
11. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
11.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und
-stauden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
11.2 Oberflächenbefestigung, Niederschlagswasserversickerung
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit
wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen
anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-
tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Nieder-
schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
11.3 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten für die
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natri-
umdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik
und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig.
11.4 Schutz vor Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag und damit der Tötung von artenschutz-
rechtlich geschützten Tierarten ist in den straßenseitigen Fassadenteilen für
Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² ausschließlich
die Verwendung von Vogelschutzglas mit hochwirksamen Mustern / Grafiken
zulässig.
Bei Eckverglasungen sowie transparenten Balkongeländern oder Brüstungen
sind unabhängig von der Fläche wirksame Schutzmaßnahmen gegen Vogel-
schlag zu ergänzen.
11.5 Nisthilfen
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-,
Höhlen- oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeit-
lich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Im Falle
von Baumhöhlen sind mindestens zwei Fledermauskästen an geeigneter
Stelle anzubringen.
Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Gel-
tungsbereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäu-
dekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfen oder ein Quartier für gebäu-
debrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.
11.6 Einflugmöglichkeiten Brauereikeller
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu er-
halten.Die Einflugschneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhal-
ten.
11.7 Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m2
sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht
muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausge-
nommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2 und eine sichtbare
Höhe von 0,50 m nicht überschritten werden.
1.4.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und
ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.5 Solaranlagen
1.5.1 Solaranlagen sind auf den geneigten Dächern nicht zulässig. Im übrigen rich-
tet sich die Zulässigkeit von Solaranlagen auf flachen und flach geneigten
Dächern nach der Festsetzung II.1.1.4.2 mit Ausnahme der Beschränkung
der Grundfläche auf 25 % der Dachfläche.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Maximalhöhe einer Einfriedung beträgt 1,6 m, jeweils gemessen von
der Gehwegoberkante an der Grundstücksgrenze. Bei Einfriedungen mit
Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite die Absturzhöhe von 0,90 m
einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer-
den, sind innerhalb des Teilbereichs III (siehe Beikarte im Planteil 1/2) nur
entlang des Fiedlerwegs zulässig.
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
- Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 0,5 m,
- Mauern aus Naturstein oder verputzt,
- Hecken (frei wachsend o. geschnitten) aus Laubgehölzen, gem. Pflanzliste
(s. Hinweis V. 15).
2.1.4 Zwischen aneinander grenzenden Grundstücken außer zu den Verkehrsflä-
chen hin sind geschlossene und blickdichte Einfriedungen als Mauern oder
vergleichbare Bauarten nicht zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit
Bepflanzungen zulässig.
2.2 Stützmauern
2.2.1 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei-
sen zulässig:
- Natursteinmauerwerk
- Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
- Trockenmauerwerk
Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch Ziegelstützmauern so-
wie im Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße Betonstütz-
mauern zulässig.
Stützmauern zwischen Grundstücken sind nur bis zu einer Höhe von 0,5 m
zulässig.
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
2.3.1 Stellpätze / Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sowie private Stell-
plätze sind wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge
gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbelä-
ge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B.
Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Ab-
grabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen / Geländemodellierungen
sind bis maximal 0,5 m bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Die Böschungsneigung darf max. 35 % betragen. Abgrabungen sind bis
zu einer max. Breite von 40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig. Im
Rahmen der denkmalgeschützten Kelleranlage (siehe Planzeichnung Ziffer
IV.1.1) sind aufgrund der historischen Kelleranlagen keine Abgrabungen
zulässig.
Aufschüttungen sind unzulässig.
2.3.3 Abfallbehälter
Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Nach § 37 HWG soll Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser verwer-
tet werden, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht
entgegen stehen. Die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für Niederschlags-
wasser, dass verwertet, verrieselt oder versickert wird.
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser
dienen, dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zi-
sternen muss mindestens 25 l/m2 horizontal projizierte unbegrünte Dachflä-
che betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage des Denkmalschutzes
Hinweis auf Kulturdenkmale und Gesamtanlagen
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
- Olbrichweg 10, rückwärtiges Gebäude mit Garten
- Brauereikeller unter Dieburger Straße Nr. 75, 77, 85, 87, 97 und Fiedler-
weg Nr. 22
1.2 Einfriedungen, die als Sachteile gemäß Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
eingetragen sind.
1.2.1 Historische Stützmauer an der Dieburger Straße
2. Die entlang des Spessartrings verlaufende Allee ist nach § 13
HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt.
V. HINWEISE
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125,
Block D, Zi. 204 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
2. Artenschutz
2.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs-
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder
Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche
Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten.
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten:
Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG
vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und
Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig
ausweichen.
Fledermäuse: Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit
Einfluss auf den Brauereikeller ist die Betreuung durch einen Fachkundigen
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die
Pläne auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die
Baumaßnahmen in Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen.
Ergeben sich auf Grund der Untersuchung des Brauereikellers neue Er-
kenntnisse über den Fledermausbestand, so sind ggf. weitere Vermeidungs-
maßnahmen zu entwickeln und mit der zuständigen UNB abzustimmen.
Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder
Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu
untersuchen, um einen Tierbesatz zu verhindern.
Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen.
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug
gewartet werden.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am
25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 03.09.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit
vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.09.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 26.06.2019.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 09.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 und mindestens
zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom 24.06.2019 und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 05.12.2019.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am
Er besteht aus den Planteilen 1/2 und 2/2.
.
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadt-
haus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____
.
Entwurf zum Bebauungsplan O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 2/2
Der Planteil 2/2 ist nur in Verbindung mit dem Planteil 1/2 gültig.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-
setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2., 4. und 5. BauNVO sind nicht
zulässig.
2.2 Sonstige Sondergebiete Hochschule (§ 11 BauNVO)
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO)
3.1 Max. Größe der Grundfläche baulicher Anlagen
3.2 Zahl der Vollgeschosse
3.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 4 BauNVO)
3.3 Spitzbodenausbau
3.3.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des
Dachraumes liegt.
3.4 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,0 m
zurückspringen.
3.5 Gebäude, auf denen Staffelgeschosse nicht zulässig sind
3.6 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 Abs. 3 und 18 BauNVO)
Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92
3.6.1 Die max. Geschosshöhe von zulässigen Vollgeschossen und Staffelgeschos-
sen darf 3,0 m nicht überschreiten; Bezugsebenen sind die Oberkanten der
Rohdecken (OKRD) des Geschosses.
Diese Festsetzung gilt nicht für Gebäude im Teilbereich II (s. Beikarte im
Planteil 1/2), mit Ausnahme des Grundstücks Fiedlerweg 14.
3.6.2 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) des Geschosses nicht überschritten
werden. Dies gilt nicht für die Gebäude im Teilbereich II.
3.7 Höhenlage baulicher Anlagen
Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 0,5 m über
der Gehweghinterkante der Straße an der Haupterschließungsseite des
Gebäudes liegen. Bezugspunkt ist die Gebäudemitte an der Seite, an wel-
cher das Gebäude von der öffentlichen Verkehrsfläche her erschlossen wird
(Haupterschließungsseite).
3.8 Max. Tiefe der Kellersohle
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand
als Einzelgebäude zu errichten.
4.2 Geschlossene Bauweise
In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen
Grenzabstand errichtet.
4.3 Abweichende Bauweise
In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
5. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und
Baugrenzen festgesetzt.
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
Ausnahmsweise können in der Teilfläche III die Baugrenzen durch bauliche
Anlagen wie Balkone, eingeschossige Anbauten und Wintergärten auf einer
Gebäudeseite mit einer max. Tiefe von 4,0 m auf 2 / 3 der Fassadenlänge
überschritten werden.
5.3 In den gekennzeichneten Flächen sind ausnahmsweise Treppenanlagen und
Fluchttreppen zulässig.
5.4 Terrassenflächen
Versiegelte Terrassenflächen sind bis zu einer Fläche von 20 m2 außerhalb
der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
6. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not-
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen
zulässig.
Stellplätze / Garagen
Tiefgaragen
Gemeinschaftsstellplätze
Gemeinschaftsgaragen incl. Fahrradstellplätze
6.2 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.3 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla-
gen i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als:
- Fahrradabstellplätze einschließlich ihrer Überdachung,
- Anlage zur Gartenbewirtschaftung, (z.B. Geräteschuppen, Gewächs-
häuser),
- Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons,
Pergolen),
- Standplätze für Abfallbehälter.
Die Einschränkungen unter Ziffer I.11.7.1 sind zu beachten.
Die Summe aller Nebenanlagen (i.S.d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 15 m2 Grundfläche sowie 45 m3 umbauten Raum begrenzt.
Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen sind Flächen für Fahrradabstellplätze
einschließlich ihrer Überdachung bis zu einer Größe von 60 m2 zulässig.
7. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen
7.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
- Verkehrsberuhigter Bereich
- Fußgängerbereich
- Öffentliche Parkplätze
7.3 Einfahrt
7.4 Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit. Das Gehrecht dient zur Sicherung
und Herstellung vorhandener und neuer fußläufiger Verbindungen.
Innerhalb der privaten Grünflächen beträgt die max. Gehwegbreite 2,0 m.
8. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
8.1 Zweckbestimmung Elektrizität
8.2 Zweckbestimmung Gas
8.3 Öffentliche Sammelstandorte sind nicht zulässig im Lucasweg, Olbrichweg
und südlicher Spessartring, sowie in den Kreuzungs- und Einmündungsbe-
reichen dieser Straßen.
11.8 Vorgartenzone
Die Vorgartenzone definiert sich durch einen Bereich von 5,0 m gemessen
ab der Grundstücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Festset-
zung bezieht sich auf die Baugrundstücke im Teilbereich III (siehe Beikarte
im Planteil 1/2) und auf das Grundstück Fiedlerweg 14.
11.8.1 Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit
gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen. Schottergärten
sind nicht zulässig.
Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge sowie
Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Außerdem sind in der
Vorgartenzone von den unter 6.3 genannten Nebenanlagen Fahrradstell-
plätze (ohne Überdachung) und Standplätze für Abfallbehälter bis zu einer
Größe von 10 m2 zulässig.
11.9 Tiefgaragen
Neuanlagen von Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche, die nicht durch oberirdische bauliche Anlagen oder
Erschließungsflächen überdeckt sind, sind mit einer Vegetationsschicht von
mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken
und zu begrünen.
11.10 Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller
(Dieburger Str. 97) haben, sind nur außerhalb der Überwinterungszeiten,
Erkundungs- Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzu-
nehmen. Der mögliche Zeitraum, um solche baulichen Tätigkeiten durchzu-
führen, liegt je nach Witterung zwischen Ende März und Mitte August. Die
Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten.
Die Einflugschneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
12. Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Die Fläche ist mit blühenden Stauden bzw. mit freiwachsenden mittelgroßen
Blühsträuchern in den Anteilen 20 % bzw. 40 % der Gesamtfläche zu be-
pflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
12.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
12.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend
Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz
für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch
festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.
12.3 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
12.3.1 Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 15). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietshei-
mischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen.
12.3.2 Je angefangene 200 m2 nicht überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens
ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenemp-
fehlung (s. Hinweis V. 15) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen
und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
12.4 Baumschutzmaßnahmen
12.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau-
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V. 14).
12.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz
Südhessen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
zu verschieben (s. Hinweis V. 11).
12.5 Fassadenbegrünung
Die Fassaden sind mind. zu 25 % zu begrünen, sofern brandtechnische
Regelungen dem nicht widersprechen. Fassaden von Gebäuden, die an
öffentliche Grünflächen angrenzen, sind zu mind. 50 % zu begrünen. Ausge-
nommen hiervon sind denkmalgeschützte Gebäude.
Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu verwen-
den.
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1. Gestaltung baulicher Anlagen
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform (s. Festsetzung im Planteil 1 / 2)
- Satteldach
- Flachdach (s. II.1.1.4.1)
- Walmdach
- Zeltdach
Hauptfirstrichtung
1.1.2 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die vorhandene Dachform
zu erhalten und ggf. wieder herzustellen. Bei Einzeldenkmälern ist als Aus-
nahme bei der Rekonstruktion einer ehemals vorhandenen Dachform eine
Abweichung von der festgesetzten Dachform zulässig.
1.1.3 Geneigte Dächer
1.1.3.1 Firste und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten,
Balkonanlagen und andere untergeordnete Bauteile nicht unterbrochen
werden.
1.1.3.2 Als Dachneigung sind mindestens 300 und höchstens 450 zulässig. Als
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies
vorgibt.
1.1.3.3 Dachaufbauten, Dachgauben
Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
1.1.3.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang,
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten muss ein Mindestab-
stand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.3.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50 % der Dachbreite (Traufe) betra-
gen.
1.1.3.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszu-
bilden und an der Oberseite mit Ziegel, Schindel oder Kupfer- / Zinkblech
einzudecken.
1.1.3.7 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
1.1.3.8 Dacheindeckungen
Bei Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur rote oder braune Farb-
töne oder graue bis schwarze Dacheindeckungen aus Tonziegeln, Schiefer
oder Dachsteinen zulässig.
Unzulässig sind Dacheindeckungen mit Wellplatten, glasierten Ziegeln oder
Kunststoffplatten
1.1.4 Flach geneigte Dächer
1.1.4.1 Die mit FD gekennzeichneten Gebäude sind als Flachdach oder flach ge-
neigtes Dach mit einer max. Neigung von 5° auszubilden.
1.1.4.2 Bei flach geneigten Dächern und Flachdächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25 % der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachauf-
bauten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten
müssen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen.
1.2 Gebäudefassaden
1.2.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur-
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als
20 % der Fassade einnehmen.
1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.3 Antennen
1.3.1 Parabolantennen und Funkantennen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht
von den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
1.3.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.4.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent-
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 5 m2 nicht überschreiten. Im rest-
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt Flur 2
Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen
von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen.
Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind Teile des
Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der
näheren Umgebung im Gebiet auszubringen.
Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutz-
rechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbständig der zuständigen
Naturschutzbehörde zukommen zu lassen ist.
2.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen wer-
den. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Flucht-
rampen für Kleintiere versehen werden.
3. Biodiversität
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess.
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu
berücksichtigen.
4. Umweltschutz
Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen,
Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so-
weit wie möglich einzuschränken.
5. Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem
Landesamt für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denk-
malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5,
zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hin-
zuzuziehen.
7. Altflächen / Altlasten
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden sowie Verfüllung von Gruben betref-
fen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und
Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu
beteiligen.
8. Altstandorte
Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
- Dieburger Straße 75, Teppichreinigung, Branchenklasse 5 (sehr hohes
Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683
- Dieburger Straße 77, Transport von Gütern (ohne Wartung), Branchenklas-
se 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684
- Dieburger Straße 87, Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer, Bran-
chenklasse 0 (kein Gefährdungspotential), ALTIS-Nr. 411.000.030-001.224
- Erbacher Straße 72, Transport von Gütern (mit Wartung), Branchenklasse 4
(hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027
- Fiedlerweg 20, Garten- und Landschaftsbau, Branchenklasse 0 (kein Ge-
fährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231
- Fiedlerweg 22, Brauerei, Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspoten-
tial), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029
- Hoetgerweg 10, Mauerei (Hochbau (ohne Fertigteilbau)), Branchenklasse 1
(sehr geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.055
- Spessartring 57, Einzelhandel mit Kraftwagen, Branchenklasse 2 (geringes
Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122
- Spessartring 65, Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher), Branchen-
klasse 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.123
- Spessartring 69, Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Branchen-
klasse 5 (sehr hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.121
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen
Vorschriften zu beachten.
9. Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln
ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen
auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen
erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im
Lande Hessen“ sind zu beachten.
10. Klimaschutz
Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils
gültigen Fassung nachgewiesen werden.
11. Leitungsschutzmaßnahmen
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
entsprechend zu verschieben.
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem
Versorgungsträger abzustimmen.
12. Öffentliche Verkehrsflächen
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung,
sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kön-
nen bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegeben-
heiten angepasst werden.
13. Stellplätze
Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vom 24.07.2019 zu beachten.
14. Photovoltaikanlagen
Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Fläche ab ca. 200 m2
ist die Bundesnetzagentur zu beteiligen.
14. Baumschutzsatzung
Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
15. Pflanzliste
Bäume 1. und 2. Ordnung:
Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schwar-
zerle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocasta-
num), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche
(Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Ju-
glans regia), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur),
Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn
(Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zweigriffeliger Weißdorn
(Crataegus laevigata), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Trau-
benkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Ebere-
sche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica)
Sträucher:
Feld-Ahorn (Acer campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier
lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche
(Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus
avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus euro-
paeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Faul-
baum (Rhamnus frangula), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa
canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia),
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Fassadenbegrünung:
Pfeifenwinde(Aristolochia macrophylla), Baumwürger (Celastrus orbiculatus),
Waldrebe i.S. (Clematis spec.), Efeu (Hedera helix), Kletter-Hostensie (Hy-
dragea petiolaris), Hecken-Kirsche i.S. (Lonicera spec.), Wilder Wein i.S.
(Parthenocissus spec.), Knöterich (Polygonatum aubertii), Kletter-Rosen i.S.
(Rosa spec.).
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __.__.____
Darmstadt, den __.__.____
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
TG
50 50
50
50
II
I
I
IV
IV IV IV
I
IV+D
II+D
III+D
I
IV
II
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III
I II
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II
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III
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III
V
I
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III
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III
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II
III
I
I
III
I
IV
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IV
II
IV
III+D
III+D
III+D
X
VII
I
IV
IV
IV
IV
I
I
VII
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I
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I
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VI
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VI
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III
I
I
IV
II
I
IV
III
I
I
II
I
II
II
I
II+D
Spielplatz
Pegelwerte
in dB(A)
<= 50
50 <
Abgreifmaßstab
0 20 40 60 80
m
Abb. 2
Beurteilungspegel "Verkehr" nachts
Immissionshöhe 4 m üG
Lärm-
pegel-
bereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
La / [dB(A)]
I bis 55
II 56 bis 60
III 61 bis 65
IV 66 bis 70
V 71 bis 75
VI 76 bis 80
VII > 80
2. Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2019.
Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 06.12.2019.
2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 17.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020, mit Ausnahme
des Zeitraums vom 24.12.2019 bis 01.01.2020 und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Inter-
net gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
anlage 8
273 Zeichen
Punkt 8: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2020/0305) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
anlage 10
258 Zeichen
Punkt 24: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2020/0305) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke., UFFBASSE und UWIGA Stimmenthaltung: AfD und FDP
anlage 11
196 Zeichen
Punkt 12: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2020/0305) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: AfD
2020/0305
9738 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Stadtplanungs amt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Dez. III, Dez. V, 61, 67
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0305
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 16.10.2020
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) und § 4 Abs. 2 BauGB
(Einholung von Stellungnahmen) sowie zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
gingen die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen
Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) abschließend
entschieden.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 sowie der erneuten Offenlage gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan O 32 gingen die in Anlage 2 zusammengefassten
Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen
Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) abschließend entschieden.
- 2 -
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe-Ost – mit den im Plan enthaltenen
Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser (Anlage 4, Plan wird zu den Sitzungen
aufgehängt / ausgelegt) und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3)
wird zugestimmt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe-Ost – für das Gebiet des Osthangs
der Mathildenhöhe zwischen der Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring und
Schwarzwaldring, der Erbacher Straße, dem Fiedlerweg, dem Olbrichweg und dem
Lucasweg mit den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
wird mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan O 32 mit Umweltbericht
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1 von 2 (Plan)
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2 von 2 (Text)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0305 vom 16.10.2020:
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das
denkmalgeschützte Ensemble Mathildenhöhe und auf seine Einbettung in die umgebende
Stadtlandschaft zu vermeiden. Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe
Darmstadt mit seinen bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO 2019
eingereicht worden ist, ist es ein Ziel der Stadtentwicklung, alle Bereiche, welche sich
innerhalb der Pufferzone um das Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch
Bauleitplanung zu sichern und zukünftige Planungen auch mit den Zielen des
Welterbeantrags in Einklang zu bringen.
Bedeutender Bestandteil dieser Planung sind die Baufelder, welche für die bisher
ungenutzten Flächen am Lucasweg und am Olbrichweg (Osthang) eine neue Grundlage
schaffen, die den Zielen einer kulturellen Entwicklung des Umfeldes der ehemaligen
Künstlerkoloni e mit seinen be stehenden kulturellen Einrichtungen entspr echen. Flächen für
kulturelle Einrichtungen sollen durch den Bebauungsplan O 32 verbindlich gesichert werden.
Die neuen Baufelder sind für eine kulturelle Bebauung ausgewiesen, die zwischen den
unterschiedlichen Stadtstrukturen vermittel n und das östliche Umfeld der Mathildenhöhe
aufwerten soll en.
Wichtiger Baustein ist ein von der UNESCO verlangtes Besucherzentrum für die
Mathildenhöhe, für das der Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen schafft.
Für das Gebäude des Besucherzentrums wurde ein internationale r Wettbewerb durchgeführt,
dessen Ergebnis in die Bauleitplanung eingeflossen ist . Im Rahmen der Evaluierung des
gesamten Konzeptes und des Antrag verfahrens zeigte sich , dass der Standort innerhalb der
kulturellen Bauflächen auf Alternativen zu überprüfen ist. Unabhängig davon stellt der
Bebauungsplan O 32 die rechtliche Grundlage für den Bau eines Besucherzentrums am
bisher vorgesehenen Standort ebenso dar wie für alternative Stan dorte.
Ein weiteres, wesentliches Ziel ist es, den Osthang insgesamt zu einer weiteren Hauptseite
der Mathildenhöhe aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an
Bedeutung gewinnen wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten
Rolle herausgeholt und als ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt
werden.
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geo rdnet und durch eine maßstabsgerechte
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert.
Verfahrensablauf:
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.20 18 einen Aufstellungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst, der am 25.05.2018 bekannt gemacht wurde.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die vom 04.09 .2018 bis zum 04.10.2018 durch
Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der Eigentümer und
Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung sowie paralleler
Interneteinstellung durchgeführt wurde. Die Behörden und sons tigen Träger öffentlicher
Belange wurden parallel beteiligt.
- 4 -
Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vom 18.06.2019 zum Bebauungsplanentwurf nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Darmstädter Echo am 26.06.2019 ei ne aufgrund der Sommerferien zeitlich verlängerte
Offenlage vom 09.07.2019 bis 23.08.2019 mit gleichzeitiger Interneteinstellung und
paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Aufgrund inhaltlicher Änderung en im Bereich der kulturellen Nutzungen, Anpassungen im
Bereich der Grünanlage entlang der Spessartrings, Ergänzungen in Bezug auf das
Umweltrecht sowie redaktionellen Klarstellungen wurde eine erneute Offenlage des
Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Dies e wurde nach einem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2019 und dessen ortsüblicher Bekanntmachung
im Darmstädter Echo am 06.12.2019, aufgrund der Weihnachtsferien zeitlich verlängert vom
17.12.2019 bis 31.01.2020 (mit Ausnahme des Zeitraum s vom 24.12.2019 bis
01.01.2019), mit paralleler Interneteinstellung und erneuter Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Während der zweiten Offenlage gingen erneut Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die jedoch
nicht mehr zu wesentlichen Änderungen geführt haben. Zwischen der ersten und zweiten
Offenlage wurden keine vorläufigen Abwägungstabellen erstellt, um eine zügige ern eute
Offenlage zu ermöglichen. Die abschließenden Abwägungstabellen aus allen
Beteiligungsschritten sind Bestandteil dieses Beschlusses (Anlagen 1 und 2) .
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zusammengefasst und geprüft. Bei der Tabelle handelt es sich nun um die
abschließende Prüfung.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauu ngsplanverfahren zum
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost – gemäß § 3 Abs.1 und 2 sowie § 4a Abs. 3 BauGB
gingen die in Anlage 2 (datenschutzrel evante Anlage) zusammengefassten und abschließend
geprüften Stellungnahmen ein.
Zu 3 und 4:
Der Entwurf des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe -Ost – (Anlage 4, Teil 1 und 2, wird zu
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt), einschließlich der im Plan enthaltenen Satzungen über
die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser, ist mit seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3)
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – wird anschließend durch öffentliche
Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
- 5 -
Folgekosten
Folgekosten wie z.B. die Herstellung und Unterhaltung des Besucherzentrums Mathildenhöhe
werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der
Bauleitplanung.
Dezernat III Dezernat V
Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
anlage 4
331111 Zeichen
Anlage 3
16. Oktober 2020
Wissenschaftstadt Darmstadt
Der Magistrat
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
gem. § 9 Abs. 8 BauGB
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 32
– MATHILDENHÖHE-OST –
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost –
Dezernat III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
2
I N H A L T
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 7
3.1 Aufgabenstellung ............................................................................................. 7
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes......................................................... 7
3.3 Integration in das Stadtbild ............................................................................. 8
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 9
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ..................................... 10
5.1 Regionalplan Südhessen 2010 ....................................................................... 10
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) .......................... 10
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 11
5.4 Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 12
5.5 Denkmalschutz .............................................................................................. 12
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 13
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 13
6.2 Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe ........................ 14
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe ......................... 14
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 15
7.1 Planungsgebiet .............................................................................................. 15
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 16
7.3 Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 18
7.4 Private Freiflächen ......................................................................................... 19
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 19
7.6 Verkehr/Erschließung .................................................................................... 19
7.7 Altflächen ...................................................................................................... 22
7.8 Kampfmittel .................................................................................................. 23
8. Ziele der Planung................................................................................................ 23
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Kulturstandort ..................... 24
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 24
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten in privaten und
kulturellen Bereichen ..................................................................................... 25
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen ........................ 25
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen ......... 25
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen
Straßenraum ................................................................................................. 25
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten durch eine
integrierte Gestaltungssatzung ...................................................................... 29
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung....................................................................... 29
3
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 30
11. Biodiversität ....................................................................................................... 32
12. Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 32
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES .................................................... 34
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) ....................................... 34
1. Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 34
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 34
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da) ......................... 34
1.3 Flächen für Gemeinbedarf .............................................................................. 35
2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 35
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ) ...................................... 35
2.2 Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 36
2.3 Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 36
2.4 Höhenbezugspunkt ........................................................................................ 37
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen ......................................................................... 37
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen ........................................................... 37
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 37
3.2 Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 37
3.3 Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 38
4. Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 38
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen ....................................... 38
6. Verkehrsflächen .................................................................................................. 39
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ........................................................... 39
8. Grünflächen ........................................................................................................ 40
8.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 40
8.2 Spielplatz ...................................................................................................... 40
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Immissionsschutz
– Lärm ............................................................................................................... 40
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft......................................................................................... 41
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .... 41
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 42
1. Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 42
1.1 Dachgestaltung ............................................................................................. 42
1.2 Fassadengestaltung ....................................................................................... 43
1.3 Antennenanlagen ........................................................................................... 43
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 43
2. Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 44
2.1 Einfriedungen ................................................................................................ 44
4
2.2 Stützmauern ................................................................................................. 44
2.3 Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 45
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB) .......................................... 45
1. Denkmalschutz ................................................................................................... 45
D. HINWEISE .............................................................................................................. 45
Statistische Angaben........................................................................................................ 46
TEIL B UMWELTBERICHT
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Planung vor:
Begleitende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe – vom
25.03.2019, Stete Planung, Büro für Stadt- und Verk ehrsplanung, Sandbergstraße 65, 64285
Darmstadt
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 32 Ma thildenhöhe Ost vom 07.02.2019, Dr.
Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro, Strohweg 45, 64297 Darmstadt
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Nordost – Artens chutzfachbeitrag vom 18.03.2019,
naturplan, An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
5
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbereich d es Stadtgebietes der Wissenschaftstadt
Darmstadt und befindet sich nordöstlich der Mathild enhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist als
Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes Ensem ble des Jugendstils und der
beginnenden Moderne am Anfang des 20. Jahrhunderts einzigartig und von internationalem
Rang. Der Geltungsbereich für den zukünftigen Bebau ungsplan schließt sich östlich an das
Ausstellungsgebäude, das Ernst-Ludwig-Haus sowie Te ile der Villenbebauung an. Er wird im
Osten begrenzt durch die Bahnanlage, der er von der Dieburger Straße bis zur Erbacher
Straße folgt.
Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöh e Darmstadt mit seinen bedeutenden
Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO im Januar 20 19 fristgerecht abgegeben wurde, ist
es ein Ziel der Stadtentwickung, die Bereiche, welc he sich innerhalb der Pufferzone um das
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bau leitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in Ein klang zu bringen.
Doch auch unabhängig von dem Bewerbungsverfahren fü r die Mathildenhöhe als UNESCO-
Welterbe ist es aus städtebaulicher Sicht eine Notw endigkeit, unter Beachtung des
gestiegenen Nutzungsdruckes innerhalb des Stadtgebi etes insbesondere in der Umgebung
des bedeutenden Denkmal-Ensembles klare Richtlinien für die weitere städtebauliche
Entwicklung zu definieren. Daher kommt diesem Quart ier bei der städtebaulichen
Entwicklung und der bauhistorischen Erhaltung eine besondere Bedeutung zu.
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe
6
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung
Innerhalb des Geltungsbereichs für den Bebauungspla n O 32 befindet sich in dessen
nördlichem Teil der bislang rechtskräftige Bebauung splan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von
1972, der mit dem Beschluss über eine Veränderungss perre (Magistratsbeschluss April
2018) nicht mehr anwendbar ist. Während die Ziele, welche der Bebauungsplan O 13 mit
Großwohnbauten verfolgt hat, vor dem Hintergrund de r Bewahrung des Ensembles
Mathildenhöhe nicht mehr weiter verfolgt werden sol len, waren außerhalb des
Bebauungsplans O 13 östlich des Fiedlerwegs Bauvorh aben nach § 34 BauGB zu beurteilen
(Einfügen in die Umgebung).
Um Fehlentwicklungen bei der Integration des zentra len Bereichs des Ensembles
Mathildenhöhe in seine Umgebung zu vermeiden und um eine übergeordnete Planungs- und
Entwicklungskonzeption zu sichern, ist es deshalb n otwendig, mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes Planungssicherheit und Verbindlichk eit für alle Planungsbeteiligten zu
schaffen.
Durch die besondere Lage des Quartiers am Osthang, welches den Übergang zwischen der
Mathildenhöhe und den angrenzenden Wohnquartieren b ildet, sowie durch anstehende
Bauvorhaben, wird die bestehende Situation mit unte rschiedlichen Rechtsgrundlagen den An-
forderungen nicht mehr gerecht. Im Zusammenspiel mi t dem bereits rechtskräftigen
Bebauungsplan O 27 auf der Südseite der Mathildenhö he und dem laufenden Verfahren für
den Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – w ird sichergestellt, dass angrenzende
Übergangsbereiche zum Nominierungsgebiet des beantr agten Welterbes Mathildenhöhe
Darmstadt planungsrechtlich geregelt und abgesicher t sind.
Der Aufstellung des Bebauungsplanes O 32 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnunge n zugrunde.
Abb. 2: Luftbild vom Osthang der Mathildenhöhe (201 7)
7
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung
3.1 Aufgabenstellung
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwic klungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettun g in die umgebende Stadtlandschaft zu
vermeiden. Planungsziele, die mit der Aufstellung d es alten Bebauungsplanes O 13 (1972)
avisiert wurden, sollen aufgehoben und planungsrech tlich durch die neuen städtebaulichen
Ziele ersetzt werden, die im Zusammenhang mit der B eantragung zum Welterbe in einem
Managementplan formuliert wurden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen
wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt
und als ebenbürtiger Stadtraum entsprechend den and eren Seiten weiterentwickelt werden.
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwickl ungen insbesondere der Nachkriegszeit
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (P ufferzone) sowie die Flächen für das
Besucherzentrum und weitere kulturelle Einrichtunge n durch Bauleitplanung verbindlich zu
sichern.
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunder ts weitgehend unbebaut. Lediglich an
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert
verschiedene Brauereien etabliert, von welchen bis heute noch ein großer Teil der tief
liegenden Kelleranlagen mit Verbindungsgängen erhal ten ist.
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokument deu tscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe
1901 mit ihren neuen Bauten erstmals bewusst in die städtebauliche Entwicklung mit
einbezogen. Der Osthang ist jedoch jenseits von Luc asweg und Olbrichweg nur zu kleinen
Teilen bebaut gewesen. Dies hängt auch entscheidend mit der Ausweitung der Brauereien
nach 1905 zusammen.
Im 2. Weltkrieg wurde die Mathildenhöhe stark zerst ört, ebenso die Bereiche am Osthang.
Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Er satz für den vormaligen
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das ne ue Gebäude für den Fachbereich
Gestaltung der Hochschule Darmstadt. Das Gebäude wu rde 1986 erweitert.
Östlich des Fiedlerwegs bis zum Bereich der Bahnlin ie ist eine Reihe unterschiedlicher
Wohngebäude zu finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit, die nach der
Zerstörung vereinfacht wieder aufgebaut wurde, ents tanden nach dem 2. Weltkrieg am
östlichen Ende des Olbrichwegs und am Seitersweg un terschiedliche Wohngebäude, deren
Ausprägung vom Bungalow bis zum 5-geschossigen Mehr familienhaus reicht.
Nach der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstma ls nach dem 2. Weltkrieg die Frage einer
umfassenden Neuordnung des Gebiets. Am 13.07.1972 w urde daher die Aufstellung des
Bebauungsplanes O 13 – Mathildenhöhe Ost – beschlos sen (Inkrafttreten am 23.01.1974).
Noch unter der Einwirkung des Großwohnungsbaus der späten 1960er Jahre wurden sechs
kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 10 Geschossen s owie einer ergänzenden
8
Randbebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant. Auf d em städtischen Grundstück am
Olbrichweg wurden die Voraussetzungen für ein Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus
geschaffen.
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu
wurde zwar ein neuer Plan aufgestellt (O 13.1), der jedoch nicht zur Satzung beschlossen
worden ist.
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb zur Neu orientierung der Fläche durchgeführt,
eine Umsetzung der Planungen fand abermals nicht st att.
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens („Forum Mathild enhöhe“) wurde im Jahre 2006
deutlich, dass bei einer Entscheidung für die Neube bauung eine Option für kulturelle
Entwicklungen verbleiben muss, welche die Mathilden höhe über Jahrzehnte geprägt haben.
Neue Impulse gab es durch die internationale Summer school, den Architektur-Sommer
2014, in welchem durch eine temporäre Bebauung das freie Grundstück am Osthang bespielt
wurde und Diskussionen zu einer Neuausrichtung der Mathildenhöhe stattfanden.
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathild enhöhe
Die Entscheidung, die heute noch verbliebenen bauli chen Anlagen der vier ehemaligen
Ausstellungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in
die Liste des Welterbes zu nominieren, macht es not wendig, ein Gesamtkonzept für die
Weiterentwicklung der Mathildenhöhe zu erstellen. D urch den „Masterplan Mathildenhöhe“,
der im Rahmen des Managementplans für das Nominieru ngsgebiet erstellt wurde, ist durch
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwic klung überprüft worden. Die
Ergebnisse wurden am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Masterplan umfasst als zentralen Baustein das B esucherzentrum sowie ergänzende
kulturelle Einrichtungen, die baulich auf den städt ischen Flächen des Osthangs und am
Nordhang entwickelt werden können.
Im 2. Halbjahr 2018 wurde für die Fläche des Osthan gs ein nicht-offener Realisierungs- und
Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Masterplan gab di e Rahmenbedingungen vor, welche in
die Auslobung für den Wettbewerb und in die Neuordn ung des Osthangs einflossen. Der
Realisierungsteil umfasste die Fläche des Besucherz entrums, der Ideenteil konzentrierte sich
auf die verbleibenden Flächen des Osthangs. Das Ent wurfskonzept des 1. Preisträgers
(Realisierungsteil) wurde Grundlage der im Bebauung splan getroffenen Festsetzungen für
diesen Bereich. Die planerischen Aussagen des Ideen teils wurden als Anregungen in der
weiteren Diskussion aufgenommen und wurden in wicht igen Elementen übernommen.
3.3 Integration in das Stadtbild
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe und damit auch auf das Nominierungsgebiet des
möglichen Welterbebereichs ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung
der Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksicht igen.
9
Abb. 3: Blick auf die Mathildenhöhe von Westen
Der Hochzeitsturm ist als Landmarke und weithin sic htbares Zeugnis einer hervorragenden
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herau szustellen. Bereits die vorhandene
Wohnbebauung an der Dieburger Straße stellt aus bes timmten Blickrichtungen eine
empfindliche Störung dieser einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der
direkten Umgebung darauf zu achten, dass keine weit ere Häufung von unterschiedlichen
Hochbauten den vorhandenen Umriss der Stadtkrone st ören kann.
Auch ist der Anschluss der Bebauung an sehr untersc hiedlich geprägte Bereiche bei den
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonders zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf d ie Vermeidung von Brüchen im
Stadtgefüge beachtet werden. Besondere Bedeutung ha t die städtische Brachfläche am
Olbrichweg (Osthang), für die nicht nur ein neues B ebauungskonzept sondern auch ein dem
Ort angemessenes Nutzungskonzept entwickelt und mit den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gesichert werden muss.
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet
Der Geltungsbereich des Bebaungsplans umfasst die F lächen des Osthangs auf der
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet mit der Dieburger Straße an das
Martinsviertel, im Osten an die Bahnanlagen, im Süd en an das Wohngebiet an der Erbacher
Straße, im Südwesten an den Geltungsbereich des Beb auungsplanes O 27 – Mathildenhöhe
Süd – sowie im Westen an den Kernbereich der Mathil denhöhe mit dem Ausstellungsgebäude
und an die Wohnbebauung am Lucasweg.
Damit wird der Geltungsbereich gegenüber dem besteh enden Bebauungsplan O 13 erweitert,
so dass Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die auch zur Pufferzone des Nominierungsgebiets
Mathildenhöhe gehören, ebenso erfasst werden, wie d er Baublock zwischen Seitersweg und
Erbacher Straße.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8,7 ha.
10
Abb. 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – M athildenhöhe Ost -
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situa tion
5.1 Regionalplan Südhessen 2010
Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalp lan Südhessen 2010 (für den
Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flä chennutzungsplan 2010). Er wurde am
17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung besch lossen und im Juni 2011 von der
Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung a m 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger
42/2011) ist der Plan für die vorbereitende Bauleit planung verbindlich geworden.
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Planungsgeb iet als „Vorranggebiet Siedlung -
Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit sei nen Festsetzungen an die Ziele des
Regionalplanes angepasst und entspricht damit dem E rfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB.
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungspl an – FNP)
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist seit dem 01.04.2006
rechtswirksam. Er weist im Plangebiet Bereiche als „Wohnbaufläche“ sowie als „Gemeinbe-
darfsfläche“ aus. Die Gemeinbedarfsfläche ist dabei in die Nutzungen für die Hochschule
Darmstadt („FH“) sowie für kulturelle Einrichtungen („ “) für den Bereich des Osthangs am
Olbrichweg unterschieden.
Der südliche Bereich ist als Teil der Gesamtanlage Mathildenhöhe als „Kulturdenkmal –
Gesamtanlage“ dargestellt.
11
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit
gewährleistet.
Der Bebauungsplan O 32 berücksichtigt diese Vorgabe n mit den entsprechenden Fest-
setzungen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot ) sind Bebauungspläne derart aus
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch d ie Festsetzungen des Bebauungsplans
„die zugrunde liegende Darstellung des Flächennutzu ngsplans konkreter ausgestaltet und
damit zugleich verdeutlicht wird“. Sofern Festsetzu ngen des Bebauungsplans innerhalb der
Grundzüge der Planung nicht widersprechen, kann dab ei in begrenztem Umfang von den
Darstellungen des FNP hinsichtlich der Art der Nutz ung abgewichen werden.
Abb. 5: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächenn utzungsplan 2006 (FNP) mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 (weiß) (o. Maßstab)
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des Be bauungsplans O 32 wurde bereits am
13.07.1972 die Aufstellung des Bebauungsplans „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ beschlossen.
Der Bebauungsplan trat am 23.01.1974 in Kraft. Noch während der Umsetzungsphase wurde
eine geänderte Planung für den nördlichen Teilberei ch mit den Großwohnbauten verfolgt.
Hierzu wurde mit dem Bebauungsplan O 13.1 durch Auf stellungsbeschluss ein neues
Verfahren eingeleitet. Der Plan wurde allerdings ni e zur Satzung beschlossen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum neuen Bebauungspl an O 32 wurde eine Veränderungs-
sperre für den gesamten Geltungsbereich beschlossen , der den bislang bestehenden
Bebauungsplan aus dem Jahre 1974 vollständig einsch ließt.
12
Abb.6: Bebauungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ v on 1974
5.4 Fluchtlinienpläne
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau d urch sog. Baufluchtlinienpläne
gesteuert, welche die Häuserfluchten, die Verkehrs- sowie öffentliche und private Freiflächen
festsetzten. Diese zur Satzung beschlossenen Pläne werden heute gem. § 30
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als „einfache Bebauung spläne“ weitergeführt, da sie weder
Art und Maß der baulichen Nutzung, noch die Gebäude struktur festlegen. Sie dienten vor
allem zur Sicherung der Straßenflächen und Baufluch ten.
Im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans O 32 liegen die bislang rechtskräftigen
Baufluchtlinienpläne Nr. 288 und 292.
5.5 Denkmalschutz
Innerhalb des Geltungsbereichs stehen gem. § 2 Hess isches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
folgende Anlagen unter Denkmalschutz: Das Atelier- Gebäude der Hochschule Darmstadt
(h_da), FB Gestaltung, Olbrichweg 10, von Albin Mül ler (Einzeldenkmal), der dazugehörige
Ateliergarten sowie die Kelleranlagen der Brauereie n an der Dieburger Straße (unterhalb der
Gebäude Dieburger Straße Nr. 73, 75, Lucasweg 6, Di eburger Straße 77 bis 97) sowie am
Fiedlerweg (ehem. Anker-Brauerei, Fiedlerweg 20, 22 ).
13
An der Dieburger Straße erstreckt sich von der Haus nummer 85 bis zum Spessartring die
denkmalgeschützte Stützmauer. Unterhalb der Dieburg er Straße verläuft der sog.
Brauerkanal (Kulturdenkmal), welcher die Brauerei-K eller miteinander verbindet.
Weiterhin berührt die Gesamtanlage Mathildenhöhe (§ 2 Abs. 3 HDSchG) den
Geltungsbereich im südwestlichen Teil mit den Grund stücken Olbrichweg 8 (Hochschule
Darmstadt), der städtischen Parzelle am Olbrichweg (Flurstücksnummer 146/24) und dem
Grundstück Fiedlerweg 14.
Abb.7: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot),
Grünanlagen, Parks (grün)
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwicklung Mathilde nhöhe“ waren im Jahr 2006
Fachleute und Anlieger aus allen betroffenen Bereic hen zusammen gekommen, um die
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entwicklung d er Mathildenhöhe zu diskutieren.
14
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wu rden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansätze un d Denkanstöße erarbeitet, diskutiert und
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammen getragen. Ein wesentliches Ergebnis
dieses Verfahrens war die Erkenntnis, dass kulturel le Einrichtungen ein prägender
Bestandteil der Mathildenhöhe sind und dort vor all en anderen Nutzungen weiter entwickelt
werden sollen.
6.2 Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mat hildenhöhe
Die Entscheidung, die überlieferten baulichen Anlag en im Bereich der ehemaligen
Ausstellungsflächen der Künstlerkolonie für eine Ei ntragung in die Liste des Welterbes zu
nominieren, machte es notwendig, ein Gesamtkonzept für die „Stadtkrone“ und ihre
Einbettung in die Umgebung zu entwickeln. Mit der A usarbeitung des Masterplans
Mathildenhöhe wurde dem Folge geleistet und durch v erschiedene Bebauungsszenarien die
bauliche Entwicklung der noch verfügbaren Flächen g eprüft. Der Masterplan wurde am
29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel des Masterplans ist es, die Fläche am Osthang
für kulturelle Nutzungen weiter zu entwickeln. Nebe n dem geplanten Besucherzentrum sollen
hier auch weitere museale Einrichtungen und Institu tionen ihren Platz finden.
Abb. 8: Vorschlag für die Nutzflächen (o. Maßstab)
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Math ildenhöhe
Für die gesamte städtische Fläche des Osthangs und der freien Parkplatzfläche nordwestlich
des Hochschulgebäudes wurde ein kombinierter Realis ierungs- und Ideenwettbewerb
ausgelobt und mit Sitzung des Preisgerichts und der öffentlichen Ausstellung aller Arbeiten
Ende November 2018 abgeschlossen.
Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasste die Teilfläche südlich des
Hochschulgebäudes (Entwicklungsbereich B1). Hier wu rde von den Teilnehmern der Entwurf
für das zukünftige Besucherzentrum ausgearbeitet.
15
Für die verbleibenden Bereiche (Entwicklungsbereich e A, Nordhang, sowie B2 und B3, Ostteil
des Osthangs) wurden Ideen für zukünftige kulturell e und museumspädagogische
Einrichtungen mit Flächen für Ausstellungen und die städtische Kunstsammmlung erwartet.
Ein großer Schwerpunkt lag in den konzeptionellen A ussagen zu Erhaltung, Vernetzung und
Integration des Biotop- und Landschaftspotentials i m Bereich des Osthanges. Aussagen zu
Flora und Fauna sind daher ein wichtiger Baustein b ei den Festsetzungen des
Bebauungsplans O 32.
Der Entwurf des 1. Preisträgers ist als Grundlage i n die weiteren bauleitplanerischen
Festlegungen eingeflossen.
Abb. 9: 1. Preis des Realisierungswettbewerbs (Mart e.Marte Architekten)
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet
7.1 Planungsgebiet
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 8,7 ha. Das Gebiet grenzt im Westen an den
Lucasweg, im Norden entlang der Dieburger Straße an das Martinsviertel. Im Osten reicht die
Grenze bis an die westliche Seite der Bahntrasse, d ie hier in einem landschaftlich prägenden
Einschnitt verläuft. Im Süden und Südwesten wird de r Geltungsbereich begrenzt von der
Erbacher Straße, dem Fiedlerweg und im Bereich der Mathildenhöhe vom Olbrichweg.
Das Gelände ist durch starke Topografieunterschiede geprägt. Hochpunkt ist das westlich
angrenzende Ausstellungsgebäude der Mathildenhöhe m it dem ehemaligen Wasserreservoir,
von dort fällt das Gelände nach Norden z. T. stark, nach Osten und nach Süden etwas flacher
ab.
16
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke
Von der Bebauungs- und Grundstücksstruktur her läss t sich der Bereich in drei Teilbereiche
einteilen.
Abb. 10: Die drei Teilbereiche der verschiedenen Be bauungszonen innerhalb des Geltungsbereichs
Der nördliche Bereich (Teilbereich I) von der Diebu rger Straße bis zum Hoetgerweg bzw. dem
städtischen Grundstück am Osthang wird stark gepräg t durch die kreuzförmigen, z. T. 10-
geschossigen Wohnsolitäre aus den 1970er Jahren. Im östlichen Teil befindet sich südlich
des Hoetgerwegs eine Wohnanlage, die im Maßstab deu tlich kleiner ausgeführt wurde als die
Erstbebauung an der Dieburger Straße. Grundlage für diese Bauentwicklung war der
Bebauungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1974 , der mit der Veränderungssperre von
2018 z. Zt. nicht anwendbar ist. Zwischen den Gebäu den befinden sich große private
Freiflächen, die Stellplätze sind überwiegend in Ti efgaragen untergebracht.
Abb. 11: Wohnbebauung an der Dieburger Straße vom H oetgerweg aus gesehen
Teilbereich I
Teilbereich III
Teilbereich II
17
Daneben sind noch zwei Einfamilienwohnhäuser zu fin den, von welchen eines das letzte
Gebäude aus der Zeit der Brauereien darstellt und d as Wohnhaus zur Anker-Brauerei war.
Der mittlere Bereich (Teilbereich II) ist sehr unte rschiedlich strukturiert. Als einziges großes
Gebäude dominiert das Gebäude der Hochschule Darmst adt mit dem Fachbereich für
Gestaltung direkt in Nachbarschaft zum Ausstellungs gebäude der Mathildenhöhe.
Dem Fachbereich angegliedert ist das Atelier-Gebäud e von Albin Müller aus dem Jahre 1914,
welches ebenso wie der zugehörige Garten unter Denk malschutz steht. An der Ecke zum
Olbrichweg befindet sich ohne Anschluss an die rest liche Bebauung ein Mietwohnhaus aus
den späten 1920er Jahren als Teil der Denkmal-Gesam tanlage Mathildenhöhe.
Abb. 12: Hochschule Darmstadt, FB Gestaltung
Die weiteren Flächen sind unbebaut. Auf der nordwes tlichen Teilfläche befindet sich ein
provisorischer Parkplatz, auf der östlichen Seite, dem Osthang, ist über die vielen Jahre eine
Fläche mit Spontanvegetation entstanden. Innerhalb dieser Fläche stehen noch vereinzelt
temporäre Holzhütten, die im Rahmen des Architektur sommers seit 2014 gebaut wurden
und kulturell genutzt werden.
Im südöstlichen Bereich (Teilbereich III) bilden dr ei Gebäudeblocks ein Quartier, das im
nördlichen Teil mit 2 bis 3-geschossigen Solitärgeb äuden (meist Nachkriegsbauten) locker
überbaut ist und eine starke Durchgrünung aufweist. Im südlichen Teil am Seitersweg und an
der Erbacher Straße ist es geprägt durch eine 3-4-g eschossige Blockrandbebauung die z. T.
noch aus der Gründerzeit stammt. Zur Bahnlinie hin schließt der Bereich mit einer kleinen
Gartenanlage ab.
Abb. 13: Wohnbebauung am Seitersweg
18
7.3 Nutzung/Ausnutzung
Das gesamte Gebiet ist zunächst durch die überwiege nde Wohnnutzung geprägt. Im Bereich
der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße befind en sich außerdem im Erdgeschoss
eine Reihe von Gewerbebetrieben der Nahversorgung u nd der Gastronomie. An der Ecke
Dieburger Straße/Spessartring liegt der höher geleg ene, mit einem intensiven Baumbestand
dominierende Biergarten, dessen Brüstungsmauer in w eiten Teilen denkmalgeschützt ist.
Abb. 14: Gebäudenutzung Bestand
Am Spessartring befindet sich ein Hotelbetrieb, in der Erbacher Straße eine Fahrschule. Als
besondere Nutzung ist der große, freistehende Solit är der Hochschule Darmstadt als
Bildungseinrichtung mit dem Fachbereich Gestaltung hervorzuheben, der eine Fortsetzung
der Mathildenhöhe als Stätte der kreativen, künstle risch geprägten Tätigkeiten darstellt.
19
Abb. 15: Bestandsplan Maß der Ausnutzung
7.4 Private Freiflächen
Arten- und strukturarme Hausgärten dominieren das n ördliche Planungsgebiet, oft in Form
von artenarmen Rasenflächen der Freianlagen. Arten- und strukturreiche Hausgärten finden
sich in der eher villenartigen Bebauung entlang des Fiedlerwegs und teilweise des
Spessartrings. Der Biergarten mit seinem Baumbestan d stellt eine sehr attraktive, stark
frequentierte private Freifläche dar.
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen
Der Außenbereich des Hochschulgebäudes sowie der du rch Sukzession entstandene Bewuchs
am Osthang weisen einen z. T. bedeutenden Baumbesta nd auf. Zusammen mit der Allee im
Osten fungieren die öffentlichen Grün- und Freifläc hen als wichtige Grünverbindung im
Plangebiet.
7.6 Verkehr/Erschließung
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den historischen, überörtlichen
Verbindungswegen wie der Dieburger Straße und der E rbacher Straße, welche das Gebiet
einfassen. Spessartring und Fiedlerweg sind Teil de s nördlichen Straßenrings um die
Innenstadt mit z. T. sehr hohem Verkehrsaufkommen. Der Seitersweg führt als wichtige
Freizeitverbindung zum Löwentor mit der Rosenhöhe u nd weiter auf das Oberfeld.
20
Abb. 16: Verkehrliche Erschließung – Bestand – Bere ich Mathildenhöhe mit statistischem Bezirk
Der Lucasweg sowie der Olbrichweg, der Seitersweg u nd das südliche Teilstück des
Spessartrings sind reine Anliegerstraßen. Lucasweg und Olbrichweg sind ein Straßenzug mit
Einfahrverbot mit Ausnahmen für Rad- und Anliegerve rkehr. Der KFZ-Verkehr wird im
Einbahnstraßensystem von Ost nach Nord-West geführt . Der Radverkehr ist in beide
Richtungen freigegeben.
Im zentralen Bereich zwischen der Hochhausbebauung und dem Hochschulgebäude verläuft
ein öffentliches Fußwegenetz, welches den Lucasweg, die Dieburger Straße und den
Spessartring miteinander verbindet.
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr
Das Planungsgebiet kann vom Hauptbahnhof ohne Umste igen mit der städtischen Linie F
über die Dieburger Straße sowie mit verschiedenen R egional-Buslinien über die Landgraf-
Georg-Straße erreicht werden. Eine direkte Straßenb ahnanbindung gibt es nicht. Das
Quartier der Mathildenhöhe wird im 300 m-Einzugsber eich der Haltestellen flächenhaft
erschlossen. Die nächstgelegene Haltestelle „Mathil denhöhe“ an der Dieburger Straße liegt
vom geplanten Besucherzentrum in kurzer Entfernung, die Haltestellen Alice-Hospital,
Ostbahnhof, Pützerstraße, Jugendstilbad und Elisabe thenstift liegen zwischen 250 und
550 m entfernt.
Die bestehenden Buslinien tangieren das Gebiet in O st-West-Richtung. Das Gebiet des
Bebauungsplans O 32 wird derzeit von keiner Busverb indung in Nord-Südrichtung
durchquert.
Die Mathildenhöhe wird zurzeit von Reisebussen dire kt angefahren. Die Zufahrt der
Reisebusse erfolgt über den Spessartring und den Ol brichweg. Der Bus kann dort mit
Parkscheibe eine Stunde abgestellt werden. Die Abfa hrt erfolgt über den Lucasweg.
Im unmittelbaren Umfeld der Mathildenhöhe sind kein e Taxistandplätze zu finden. Die
nächsten Taxihalte befinden sich vor dem Ostbahnhof .
21
7.6.2 Ruhender Verkehr
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht ein hoher Parkdruck. Die Straßenzüge im
Untersuchungsgebiet werden überwiegend beidseitig z um Abstellen von PKW genutzt.
Zwischen Fiedlerweg und Spessartring weist der Olbr ichweg keine durch Bordsteinkanten
gefassten Bürgersteige auf. Hier werden die PKW im Randbereich der Straße so abgestellt,
dass z. T. kein Raum mehr als Gehwegbereich verblei bt. Größtenteils sind die Oberflächen
von Straßen und Gehsteigen in einem unbefriedigende n Zustand. Historisch bedingt weisen
die Gehsteige zum Teil noch wassergebundene Decken auf, zudem fehlt es an Bordstein-
absenkungen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Aufgrund der schon heute beengten
Straßenräume ist eine weitere Belastung mit Parksuc hverkehr durch Besucher und dem
daraus resultierenden ruhenden Verkehr zu vermeiden .
Das Parkraumangebot ist derzeit nicht bewirtschafte t. Das Parkraumangebot setzt sich
zusammen aus öffentlichen Parkplätzen (überwiegend straßenbegleitend), und Stellplätzen
auf Privatgrund.
Abb. 17: ruhender Verkehr im Planungsgebiet
22
Zur Ermittlung der Nachfrage im ruhenden Verkehr wu rde 2013 eine Erhebung durchgeführt.
Eine Gegenüberstellung zeigt, dass das Parkierungsa ngebot zumindest tagsüber nicht für
alle Nutzergruppen ausreicht. Zu den Nutzergruppen gehören nicht nur die Bevölkerung,
sondern auch Beschäftigte, Studierende und sonstige Besucher, die insbesondere tagsüber
die Stellplätze belegen. Dazu gehören auch solche N utzer, deren Ziele nicht im
Geltungsbereich liegen. Nachts ist das Angebot ausr eichend. Die maßgebende Nachfrage in
den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden liegt zwischen 35-52 % des Stellplatzangebots.
Aufgrund der bereits heute schon auftretenden Fläch enkonkurrenzen in Teilbereichen
(Wohnen, kulturelle Einrichtungen, Betriebe/Unterne hmen/Institute, Gastronomie, P+R-
Nutzende am Ostbahnhof) sollte eine Verschärfung de r Situation vermieden, Besucherverkehr
aus dem Untersuchungsgebiet verlagert und das Angeb ot bewirtschaftet werden.
Westlich der Hochschule Darmstadt wird die nicht au sgebaute Freifläche („Nordhang“) als
„wilder“ Parkplatz benutzt.
Das private Anwohnerparkaufkommen wird im Bereich d er Hochhausbebauung in
Tiefgaragen unter den Gebäuden aufgenommen. Im Bere ich der 1- und 2-Familien-
hausbebauung werden die Stellplätze überwiegend auf den privaten Freiflächen
untergebracht. Die Blockrandbebauung im Bereich von Seitersweg und Erbacher Straße hat
keine eigenen Stellplätze. Freiflächen entlang der Bahntrasse werden dort als Abstellfläche
genutzt.
7.6.3 Radverkehr
Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Richtunge n erreicht werden. Die Führung entlang
des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher Straße i st stark verbesserungsbedürftig. Hier
fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radv erkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an
attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum.
(Weitere Aussagen siehe „Begleitende Verkehrsunters uchung zum Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe“)
7.7 Altflächen
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Altstandorte gemäß Altlasten-Informationssystem
(ALTIS) vor, die auf Grundlage des Branchenkatalogs zur Erfassung von Altstandorten
(Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4/HLUG) mit jeweils einer max. Branchenklasse eingestuft
werden. Die Branchenklasse spiegelt die mögliche Ge fahr wider, welche von einem Altstand-
ort mit einem Betrieb der jeweiligen Branche ausgeh en kann. Ab einer Branchenklasse von 4
oder 5 ist eine Einzelfallrecherche durchzuführen.
Liegenschaft Branchenklasse Gefährdungspotential
Dieburger Straße 75 Teppichreinigung Br-Kl 5 (sehr hohes Potential)
Dieburger Straße 77 Transport von Gütern Br-Kl 2 (g eringes Potential)
Dieburger Straße 87 Betrieb von Taxis Br-Kl 0 (kein Potential)
Erbacher Straße 72 Transport von Gütern Br-Kl 4 (h ohes Potential)
Fiedlerweg 20 Garten-undLandschaftsbau Br-Kl 0 (kei n Potential)
Fiedlerweg 22 Brauerei Br-Kl 2 (geringes Potential)
Hoetgerweg 10 Mauerei Br-Kl 1 (sehr geringes Potent ial)
23
Spessartring 57 Einzelhandel mit Kraftwagen Br-Kl 2 (geringes Potential)
Spessartring 65 Verlegen von Büchern Br-Kl 2 (gerin ges Potential)
Spessartring 69 Großhandel mit Altmaterial Br-Kl 5 (sehr hohes Potential)
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Pa rk- und Feldlandschaft. Im nördlichen
Bereich siedelten sich Brauereien an, deren Kellera nlagen denkmalgeschützt und heute noch
vorhanden sind. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T.
im Stil großbürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfami lienhäusern realisiert. Im Zuge des
Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nac h 1945 die Brauereien aufgegeben.
Anstelle der Brauereien entstanden Großwohnbauten. Diese wurden auf der Grundlage des
1974 zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – realisiert, so
dass heute im gesamten Geltungsbereich eine durchge hende Wohnbebauung vorhanden ist.
Die Geschosswohnungbauten im Bereich der ehemaligen Brauereiflächen wurden
durchgängig mit einer Tiefgarage unterbaut. Für den Bau dieser Garagen wurde die
Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung
scheidet in diesem Bereich daher aus.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umgrenzt ein Wohngebiet, das Mitte der 1980er
Jahre fast vollständig bebaut war. Die genannten Be triebe sind überwiegend jünger als die
vorhandene Wohnbebauung. Gewerbliche Nutzungen ware n im Rahmen des bisher geltenden
Baurechts nicht zulässig (O 13: WA, übrige Bereiche § 34 BauGB mit Gebietscharakter WA).
Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den angemeldeten Gewerbetrieben um den
Firmensitz der Betriebe gehandelt hat.
Untersuchungen wären nur auf dem Biergartengrundstü ck Dieburger Straße/Spessartring
und einem leeren Grundstück im Seitersweg 4 möglich , auf welchen Baumöglichkeiten
vorhanden sind. Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informationen seitens der
Umweltbehörden vor. Auch für das städtische Grundst ück am Olbrichweg, welches nie eine
gewerbliche Bebauung aufwies, liegen keine Informat ionen vor. Dieses Grundstück wird im
Rahmen von städtischen Baumaßnahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbereiche
bleiben als Grünfläche erhalten.
7.8 Kampfmittel
Für das Plangebiet besteht ein Kampfmittelverdacht, da das Gelände nach Auswertung der
vorliegenden Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurf gebiet liegt. In Bereichen mit einer
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßna hmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßn ahmen notwendig. Bei allen anderen
Flächen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systema tische Überprüfung (Sondierung) und
Baugrunduntersuchung auf den Grundstücksflächen erf orderlich.
8. Ziele der Planung
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiteren twicklung und Stärkung des Wohn- und
Kulturstandortes am östlichen Rand der Mathildenhöh e. Bauliche Entwicklungen und
Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und si ch in das angrenzende historische
und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Auge nmerk der Planung gilt dem Schutz der
gewachsenen Flora und Fauna, welche über das Gebiet hinaus auch für die Gesamtstadt von
Bedeutung sind.
24
Alle Planungsziele werden Bestandteil des Bebauungs planentwurfs, zu dem auch ein
Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört. Am E nde des Bauleitplanverfahrens wird
der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen un d somit Grundlage für alle baulichen
Erhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen sein.
Die wichtigsten Planungsprämissen sind:
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und K ulturstandort
Das vorherrschende Merkmal dieses Plangebietes ist eine Dreiteilung der Bebauungsstruktur,
die sich auch in der Grundstücksstruktur wiederfind et.
Im Norden dominieren zwischen Dieburger Straße und Hoetgerweg die bis zu 10-
geschossigen Wohnhochhäuser mit ihren offenen großf lächigen privaten Freianlagen.
Im südöstlichen Teilbereich östlich des Fiedlerwegs besteht eine Mischung aus
kleinstrukturierten Grundstücken, bebaut mit Ein- o der Zweifamilienhäusern und einer Reihe
von mehrgeschossigen Wohngebäuden, z. T. aus der Ze it vor dem Zweiten Weltkrieg.
Der mittlere Kernbereich, in dem sich auch das Gebä ude der Hochschule Darmstadt mit dem
Fachbereich Gestaltung befindet, ist geprägt durch zusammenhängende unbebaute, z. T.
stark bewachsene Freiflächen, zu welchen auch der O sthang gehört, der im Rahmen des
Architektursommers ab 2014 temporär und experimente ll genutzt wurde. Zum Fiedlerweg
hin befinden sich einige Wohngebäude, die im Maßsta b etwas zurückgenommen sind und die
zu der kleinteiligen Bebauung östlich des Fiedlerwe gs vermitteln.
Diese Koexistenz (Inhalt, Form und Dimensionierung) innerhalb des Gebietes, die sehr
unterschiedliche Bauepochen und Baustile widerspieg elt, soll erhalten bleiben, sodass die
Nachbarschaft dieser unterschiedlichen Nutzungen au ch weiterhin konfliktfrei gesichert ist.
Dabei ist die hohe Bebauung an der Dieburger Straße allerdings kein Maßstab für die weitere
bauliche Entwicklung.
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegeb eziehungen
Durch die exponierte Lage auf der Mathildenhöhe hab en Ausstellungsgebäude und
Hochzeitsturm durch die freien Sichtbeziehungen auc h über den Osthang hinweg eine
besondere Bedeutung. Fehler, die mit der Hochhausbe bauung begangen wurden, sind nicht
revidierbar, sollen sich aber auf keinen Fall wiede rholen. Sowohl bei den Festlegungen der
An- und Neubaumöglichkeiten als auch bei den Festle gungen zu den Bepflanzungen wird
explizit auf die noch intakten Sichtbeziehungen Rüc ksicht genommen, so wie dies auch im
Managementplan der Welterbebewerbung ausdrücklich f ormuliert wurde.
Das gleiche gilt für die bestehenden und geplanten Wegebeziehungen, die das Quartier
durchqueren. Neben den fahrbahnbegleitenden Gehwege n gibt es eine Reihe von reinen Fuß-
und Radwegen, die das Quartier durchqueren. Diese f ußläufige Durchlässigkeit soll durch
zusätzliche Wege verstärkt werden. Im Bereich des A usstellungs- und des
Hochschulgebäudes soll die Bedeutung des Fußverkehr s durch die Ausweisung der heutigen
Fahrbahnfläche als Mischverkehrsfläche vergrößert w erden.
25
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglichk eiten in privaten und kulturellen
Bereichen
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung des Wohn quartiers, sondern die Erhaltung und
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Bebauung u nd damit zur Ausnutzung orientieren
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand . Insbesondere ist dabei auf den
Erhalt der bestehenden Höhenentwicklung zu achten.
Daneben ist eine Hauptaufgabe des Bebauungsplans, d ie anstehenden Neubauabsichten im
kulturellen Bereich und deren Umfeld planungsrechtl ich zu definieren und zu sichern. Dabei
liegt der Schwerpunkt in der Definition der überbau baren/nicht überbaubaren
Grundstücksflächen, in der Festlegung zu Größe, Ges taltung und Orientierung sowie in der
klaren Nutzungszuordnung als Teil des kulturellen U mfeldes der Mathildenhöhe.
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Fe stsetzungen
Im zentralen Bereich nördlich des Olbrichwegs soll im Rahmen der Neuausweisung von
Bauflächen für kulturelle Nutzungen auch ein Teil d er vorhandenen öffentlichen Grünflächen
zwischen Olbrichweg und Hoetgerweg gesichert werden . Der Hoetgerweg soll perspektivisch
durch eine neue Querverbindung an den Olbrichweg an geschlossen werden. Mit den
landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewuchs w ird angestrebt, die vorhandene
Vielfalt zu erhalten und zu ergänzen. Die verbleibe nden bzw. neu entstehenden Grünanlagen
werden planungsrechtlich gesichert.
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen
Die größten Parkierungsanlagen sind im Bereich der Hochhausbebauung als Tiefgaragen
ausgewiesen. Es ist das Ziel der Planung, die Auswe isung von neuen versiegelten
Stellplatzflächen so gering wie möglich zu halten. Die hinteren Gartenbereiche der
Wohnbaugrundstücke sollen auch weiterhin frei von S tellplatzanlagen gehalten werden.
Stellplätze sind in den dafür gekennzeichneten Fläc hen unterzubringen. Darüber hinaus
können Fahrzeuge temporär in den Zufahrten abgestel lt werden. Neue Stellplätze, die im
Zusammenhang mit der Errichtung der kulturellen Ein richtungen stehen, werden
überwiegend in Tiefgaragen unterzubringen sein. Ein e kompakte, weitgehend unterirdische
Garagenanlage soll den „wilden“ Parkplatz am Lucasw eg mit besonderen und
nutzungsbezogenen Stellplätzen ersetzen. Diese werd en nicht allgemein zugänglich sein. Es
wird bei der Realisierung die vorhandene Hanglage p latzsparend ausgenutzt.
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verke hr im öffentlichen Straßenraum
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehr sflächen gekennzeichnet und klassifiziert
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflä chen sind nicht Bestandteil der
Festsetzungen des Bebauungsplans.
Trotzdem werden im Rahmen des Aufstellungsverfahren s und der Neuordnung der
zukünftigen Kultureinrichtungen und des damit verbu ndenen Besucheraufkommens
Planungskonzepte entwickelt, um positive Effekte fü r die Allgemeinheit und für die Bewohner
des Quartiers im Besonderen zu erzielen.
Das im Rahmen der Antragstellung zum Welterbe erarb eitete „Mobilitätskonzept
Mathildenhöhe“ hat auch Auswirkungen auf die Verkeh rssituation im Bebauungsplangebiet
26
und es sind Anpassungen im Quartier erforderlich. D ies betrifft gleichermaßen die
Verkehrsführung, den ruhenden Verkehr und die Fläch enaufteilung im öffentlichen Raum. Im
Folgenden werden die entwickelten Maßnahmen vorgest ellt:
8.6.1 Fußverkehr
Um die Wegeführung zum geplanten Besucherzentrum de r Mathildenhöhe aus Richtung
Ostbahnhof als einen zentralen Ankunftsort für Besu cherverkehre aufzuwerten, muss
insbesondere der Straßenzug Olbrichweg überplant un d neu gestaltet werden. Er verfügt im
östlichen Teil nicht über eine klare Trennung zwisc hen Fußverkehr und fließendem KFZ-
Verkehr.
Der Zugang zur Mathildenhöhe vom Ostbahnhof soll al s zweite wichtige Wegeverbindung
aufgewertet und ausgebaut werden. Diese Verbindung soll über den Spessartring entlang der
Bahnlinie und von dort über den Olbrichweg zum Besu cherzentrum erfolgen. Die heutige
ungeordnete und beengte Situation im Spessartring s oll aufgrund der neuen Wegebeziehung
neu gestaltet und fußgängerfreundlich angelegt werd en.
Aus dem Wettbewerbsergebnis zum Besucherzentrum geh t außerdem eine Gestaltungsidee
für den Plateaubereich des Olbrichwegs zwischen Hoc hschule, Hochzeitsturm und Besucher-
zentrum hervor, die weiter verfolgt wird.
Abb. 18: Führung der Shuttle-Bus-Linie zwischen dem Schloss und dem Besucherzentrum
Mathildenhöhe (über Ostbahnhof) mit den geplanten H altestellen
27
8.6.2 ÖPNV/Shuttle-Bus
Das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplans ist vom H auptbahnhof und vom zentralen
Luisenplatz gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. In der Dieburger Straße ist der
Bereich durch die Haltestelle „Mathildenhöhe“ mit d er Buslinie F erschlossen. Alle
Bushaltestellen im Bereich der Mathildenhöhe sollen vollständig barrierefrei ausgebaut
werden. Der Ostbahnhof liegt direkt im Anschluss an den Geltungsbereich im Südosten und
ist ca. 500 m vom geplanten Besucherzentrum entfern t. Durch die starken
Topografieunterschiede ist das geplante Besucherzen trum nur über Steigungen zu erreichen,
die z. T. nicht barrierefrei sind. Daher wird das A ngebot der ÖPNV-Linien durch einen
Shuttle-Bus ergänzt, welcher zwischen dem Schloss u nd dem Besucherzentrum verkehrt und
dabei in jeder Richtung auch den Ostbahnhof anfährt . So werden alle wichtigen
Umsteigeknoten zwischen ÖPNV und der Shuttle-Bus-Li nie angedient.
8.6.3 Radverkehr
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu
erreichen. Die bestehenden Lücken des Radwegenetzes , wie z. B. am Fiedlerweg, müssen
verbessert werden. Eine Fahrradvermietstation und g roßzügige Abstellanlagen sind am
Ostbahnhof vorgesehen. Ergänzt wird das Angebot dur ch dezentrale Abstellanlagen im
Bereich des Besucherzentrums und den Flächen für ku lturelle Nutzungen.
8.6.4 Kfz-Anliegerverkehr
Für Ortsansässige im Bereich der Einbahnstraße Olbr ichweg-Lucasweg soll es auch weiterhin
möglich sein, ihre Grundstücke, Praxen und Büros mi t dem Kfz zu erreichen. Folgende
Änderungen der Verkehrsführung werden vorgeschlagen :
- Der zentrale Bereich am Besucherzentrum soll als gr oßzügige Mischverkehrsfläche
ausgestaltet werden. Diese soll nur für Ortsansässi ge sowie den Shuttle-Bus passierbar
sein. Es wird zur Sicherung dieser Regelung auch ei ne mechanische Sperre geprüft
werden, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann.
- Der südliche Spessartring wird zwischen dem Abzweig vom Fiedlerweg und dem
Olbrichweg zur Einbahnstraße in Richtung Süden, und der östliche Olbrichweg in
Richtung Westen zum Fiedlerweg hin. Damit sind dies e Straßen nur noch von Norden für
den Kfz-Verkehr anfahrbar. Der Radverkehr kann weiterhin in beide Richtungen fahren.
- Der westliche Seitersweg, der als Sackgasse bestehe n bleibt, sowie das kurze Stück
Spessartring bis zum Olbrichweg werden als Stichstr aßensystem weiterhin im
Zweirichtungsverkehr betrieben.
- Da in dem südlichen Block zwischen Seitersweg und E rbacher Straße auf den
Grundstücken infolge der dichten Bebauung aus der W iederaufbauzeit kaum Stellplätze
auf den Grundstücken vorhanden sind, soll ein Ausgl eich für den stark belasteten
Parkraum im Seitersweg geschaffen werden. Dafür sol l entlang der Wohnanlage
Spessartring 73/75 eine kleine Anliegerstraße mit V erkehrsfluss nach Süden vorgesehen
werden, über welche hier eine Anzahl von Stellplätzen angefahren werden kann.
- Im Bereich des Plateaus an der Hochschule/Hochzeits turm/Besucherzentrum wird eine
niveaugleiche verkehrsberuhigte Fläche ausgewiesen und gestaltet. Damit wird der
28
Bedeutung dieser Fläche Rechnung getragen. Der Kfz- Verkehr (Anlieger, Busse,
Andienung) muss sich in besonderem Maße den Bedingu ngen einer fußgängerintensiven
Nutzung anpassen und Rücksicht nehmen.
8.6.5 Neuordnung Parken
Eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und der damit verbundenen Suche nach
Parkplätzen ist ein wesentliches Ziel des Verkehrsk onzeptes zur Mathildenhöhe. Auch
bezugnehmend auf die Anforderungen an die beantragt e UNESCO-Welterbestätte (Schutz vor
schädlichen Einflüssen) sollen im Umfeld der Mathil denhöhe keine Besucherparkplätze zur
Verfügung gestellt werden.
In allen Straßenzügen des Statistischen Bezirks Mat hildenhöhe (Siehe Abb. 16. Seite 20) soll
mittelfristig eine Parkraumbewirtschaftung eingefüh rt werden, um den Besucherverkehr, das
Parken von Beschäftigten aus Einrichtungen des Umfe ldes sowie von Studierenden der
Hochschule Darmstadt aus den Straßenzügen im Plange biet fernzuhalten. Die bestehende
Einfahrtsregelung im Straßenzug Olbrichweg-Lucasweg soll ggf. durch technische
Maßnahmen unterstützt werden.
Infolge des Mobilitätskonzepts für die Mathildenhöh e werden im zentralen Bereich um das
Besucherzentrum Stellplätze im öffentlichen Raum en tfallen. Die Neuordnung stellt sich wie
folgt dar:
- Freifläche am Nordhang vor dem Gebäude der Hochschule Darmstadt (h_da):
Diese Fläche soll speziellen Nutzergruppen vorbehal ten bleiben. Dazu gehören
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen u nd Bedienstete der städtischen
Einrichtungen (z. B. Besucherzentrum, gem. Stellpla tzsatzung). Ein kleiner Anteil kann
für bestimmte Besuchergruppen wie die Hochzeitsgese llschaften zur Verfügung gestellt
werden. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Fläch e als unterirdischer Parkplatz mit
maximal 35 Stellplätzen eingerichtet.
- Das straßenbegleitende Parken im Olbrichweg vom Fie dlerweg bis zum Besucher-
zentrum soll nur noch auf der Südseite erfolgen, um im Bereich der zukünftigen
kulturellen Nutzungen freien Zugang zu den Flächen am Osthang zu gewähren.
- Stellplätze Wohnanlage Spessartring 73/75: Diese St ellplätze, die sich auf öffentlichem
Grund befinden und von der Wissenschaftsstadt Darms tadt verpachtet wurden, müssen
zugunsten eines Ausbaus der Grünverbindung aufgegeb en und neu geordnet werden. Sie
werden in reduzierter Anzahl entlang der Gebäudefro nt für eine zukünftige
Wiederherstellung bauleitplanerisch gesichert.
8.6.6 Straßenraumgestaltung
Auch wenn die Gestaltung und die Einteilung der öff entlichen Verkehrsflächen nicht
Bestandteil der Bauleitplanung sind, wurden für ein ige ausgewählte Bereiche die geplanten
verkehrlichen Maßnahmen auch in der Gestaltung und Organisation der Flächen umgesetzt.
Die wichtigsten Bereiche sind:
- Querung Fiedlerweg (Querungshilfen mit Verkehrsinseln)
- Querung Erbacher Straße (Querungshilfen mit Verkehrsinseln)
- Einmündung Spessartring Nord (Reduzierung der Fahrbahnflächen und Querungshilfen)
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- Anliegerstraße Spessartring Süd (Erschließungsstraße mit Stellplätzen als Ersatz)
- Versetzte Kreuzung Erbacher Straße/Fiedlerweg (Kreisverkehr)
Diese Vorschläge und weitere detaillierte Aussagen sind dargestellt in: „Begleitende
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 Mathild enhöhe“, Stete Planung, Feb. 2019.
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Be sonderheiten durch eine
integrierte Gestaltungssatzung
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der Mathildenhöhe weniger auffallende
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es im Detail und in Teilbereichen gestalterische
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erhalten g ilt. Dies ist auch mit Blick auf eine
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu sehen, die in einen gestalterisch
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mi t Hilfe der integrierten
Gestaltungssatzung werden diese Merkmale lokalisier t und geschützt.
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in dem diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil B) näher dargestellt.
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenz ial, sollten weitestgehend erhalten
werden
- Baumhöhlen sind vor Fällungen möglichst vor dem Bez ug von Winterquartieren von
Fledermäusen oder vor dem Beginn der Brut- und Setz zeit vor der Rodung zu kontrollieren
und zu verschließen. Dabei ist auch auf einen Besat z von Gartenschläfern (ggf. in der
Winterruhe) zu achten. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind Verschließung und
Rodung zu verschieben, bis diese die Höhle verlasse n haben. Sollten Gartenschläfer
vorgefunden werden, ist dies der Unteren Naturschut zbehörde mitzuteilen und das weitere
Vorgehen abzustimmen. (Es empfiehlt sich daher eine n zeitlichen Vorlauf einzuplanen).
Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes
vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann da s Risiko für Fledermäuse zusätzlich
verringert werden, da dann die Fortpflanzungszeit v orüber ist, bzw. die meisten Arten sich
in ihren Winterquartieren zumeist außerhalb des Ein griffsbereiches befinden. Nach
Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern (z. B. Rodungen erst ab 01.12.).
- Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02.
können Tötungen und Verletzungen von Jungvögeln und Beschädigungen von Eiern
vermieden werden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen.
Gleiches gilt für Eichhörnchen.
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenf alls auf die Brut- und Setzzeit
geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die Möglichkeit,
Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben ( ökologische Baubegleitung).
Gebäudebegutachtung und Ausflugkontrollen können dazu notwendig sein.
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude-, baum-, höhl en- oder nischenbrütende Vogelarten
sowie für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen bzw.
in neu errichtete Gebäude einzubauen.
- Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen
oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch
beräumt werden. Sollten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist
das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen.
30
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschü tzter Kelleranlagen sind diese
bezüglich ihrer Statik zu untersuchen und ggf. zu v erstärken. Ein Zusammenbruch dieser
Anlagen könnte Fledermaus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf de n Brauereikeller haben, sollten ca.
Mitte März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von Fledermäusen in
sensiblen Lebensphasen zu vermeiden.
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswi rkungen auf den Brauereikeller haben,
eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden.
- Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für di e Außenbeleuchtung
insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden.
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasf assaden Vogelschutzglas verwendet
werden.
Bei der Potentialabschätzung in Bezug auf ein Vorko mmen von geschützten Tier- und
Pflanzenarten für den Bebauungsplan wurden keine ko nkreten Eingriffe untersucht, so dass
konkrete erforderliche Vermeidungsmaßnahmen wie bsp w. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt erarbeitet werden müssen.
(Siehe auch Teil B „Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung,
Artenschutzrechtliche Prüfung“)
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetr achtung
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind vo r allem folgende Maßnahmen zur
Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben:
10.1 Erhalt von Gehölzen:
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf ge achtet werden, dass vorhandene Gehölze
weitestgehend erhalten bleiben. Der Verlust von Geh ölzen würde somit minimiert werden.
Von einer vollständigen Rodung der Fläche ist abzur aten. Baumschutz-Maßnahmen gemäß
DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notwendig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer
Neupflanzung stets vorzuziehen.
10.2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschn itte:
Nach BNatSchG (§ 39) sind für die Fällung und Rücks chnittarbeiten von Bäumen sowie
Gehölzrodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober u nd Ende Februar einzuhalten, da
dieser Zeitraum außerhalb der Hauptbrutzeiten der h eimischen Vogelarten sowie der
Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt.
10.3 Baumhöhlenkontrollen:
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine
Untersuchung durch einen Fachkundigen auf Höhlen un d andere Strukturen, die Ruhe- oder
Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder B ilche bieten können, durchzuführen.
Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden
werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewar tet und die Höhle anschließend
verschlossen werden.
31
10.4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss:
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesa tz hin zu untersuchen (Fledermäuse,
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenz ielle Quartiere sind im Vorfeld zu
verschließen, um einen Besatz ausschließen zu könne n.
10.5 Nist- und Quartierhilfen:
Je eine Nist- oder Quartierhilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse
ist als Ersatz pro gerodetem Baum, der unter die ak tuelle Baumschutzsatzung fällt, zeitlich
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen.
In jedem neu errichteten Gebäudekörper ist mindeste ns eine künstliche Nisthilfe oder ein
Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fleder mäuse einzubauen.
10.6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung:
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müss en vor Baufeldfreimachung händisch
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte A rten wie Gartenschläfer, Igel oder
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren
Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgeh en festzulegen.
10.7 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßna hmen im Brauereikeller:
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauer eikeller weist einen instabil wirkenden
Zustand auf und sollte daher vor Baubeginn einer st atischen Überprüfung unterzogen
werden. Die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das K ellersystem sowie dessen Umfeld
müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens ermittel t werden. Aus dieser Untersuchung
ergeben sich evtl. weitere Vermeidungs- und Sicheru ngsmaßnahmen.
10.8 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen ( Erschütterungen):
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf de n Brauereikeller haben, sind nur
außerhalb der Überwinterungszeiten, Erkundungs-, Sc hwärm- und Paarungsphasen von
Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeitraum für solche b aulichen Tätigkeiten liegt zwischen
ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster).
10.9 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller:
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit E influss auf den Brauereikeller ist
die Betreuung durch Fachkundige im Rahmen einer öko logischen Baubegleitung erforderlich.
Diese prüfen die Pläne in Bezug auf die Überwinteru ngsquartiere für Fledermäuse und
überwachen die Baumaßnahmen in Bezug auf die beschr iebenen Maßnahmen (V6 und V7).
10.10 Reduktion von Lichtemissionen:
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leu chtmittel zu verwenden
(Natriumdampf-Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdr ucklampen bzw. LED-Leuchtmittel
mit vollständig gekapseltem Lampengehäuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach
unten auszurichten.
10.11 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag:
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude fü r Glasflächen und -fassaden mit
einer Größe von mehr als 3 m² ist Vogelschutzglas z u verwenden.
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11. Biodiversität
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenar ten sowie ihre genetische Variabilität – ist
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sicher t sauberes Trinkwasser, saubere Luft
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsg rundlage und Rohstoffe zur
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgrei che Anpassung an Veränderungen wie sie
z. B. der Klimawandel erfordert.
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller
Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität i st deshalb eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für kü nftige Generationen sowohl im
besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs . 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess.
Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Min isterium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) un d deren Weiterentwicklung
(Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentie rt.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der
Biodiversität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12 .02.2014 zur Kenntnis genommen.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan u.a. folgende
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversit ät getroffen:
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natur und La ndschaft (Pflanzbindungsflächen)
für lebensraumtypische autochthone Gehölze, Wildgrä ser und -stauden,
- Festsetzung von teilversiegelten Flächen auf privat en Grundstücken,
- Festsetzung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtu ng,
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nis thilfen,
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung,
- Erhalt der Vorgartenzone,
- Pflanzliste,
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen privaten Gartengrundstücken
(Biotopverbund).
12. Wasserwirtschaftliche Belange
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gem äß dem hydrologischen Kartenwerk
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20 – 25 m angegeben. Hinweise auf aktuelle
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorb elastungen sind durch die vorhandenen
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdung en sind jedoch nicht bekannt.
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit ein em gleichzeitig durchlässigen
Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden
Stoffeinträgen von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und
Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Bee inträchtigung des Grundwassers
beispielsweise durch den Eintrag von Baustoffen, Öl en und Schmierstoffen als
grundwassergefährdende Stoffe verhindern. Mit der E inhaltung der im Bebauungsplan
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeint rächtigungen zu erwarten.
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer ( Fließ- und Stillgewässer) vorhanden.
33
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- od er Heilquellenschutzgebiet oder
sonstigem Wasserschutzgebiet. Es liegt weder in ein em Überschwemmungsgebiet noch in
einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet.
Da es sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend be bautes Gebiet handelt, welches nur
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Ve rsickerungsfähigkeit im Einzelfall im
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Bebauung im
Bereich der Brauereikeller. Eine Versickerung kann dann zugelassen werden, wenn
nachweisbar ist, dass eine schadlose Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist und
Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe aus zuschließen sind.
34
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetz ungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB
erläutert:
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6
BauNVO)
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO)
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Ma thildenhöhe neben den kulturellen
Einrichtungen auch das qualitätsvolle Wohnquartier zu erhalten, wird der überwiegende Teil
des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet (WA ) festgesetzt. Das allgemeine
Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 A bs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 4 BauNVO sind nur zulässig:
1. Wohngebäude
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie
nicht störende Handwerksbetriebe
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke.
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsw eise zulässigen Nutzungen werden,
bis auf Nr. 1, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, und Nr. 3, Anlagen für Verwaltungen,
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und zu unerwünsch ten Störungen führen können. Mit
Blick auf die Besonderheit des Quartiers als Ensemb le von internationaler Bedeutung und der
damit verbundenen Attraktivität im Bereich des Tour ismus sollen weitere, das als
Wohngebiet geplante Quartier belastende Nutzungen v ermieden werden. Auch die
nichtstörenden Gewerbebetriebe stellen mit ihren mö glichen verkehrlichen Auswirkungen
eine zusätzliche Belastung dar, die gegenüber den o hnehin bestehenden Belastungen durch
Fremdverkehr und öffentliche Nutzungen vermieden we rden soll.
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt ( SO –h_da) (§ 11 Abs. 2 BauNVO)
Im Zentrum des Planungsgebietes befinden sich Gebäu de der Hochschule Darmstadt,
Fachbereich Gestaltung. Zur Sicherung dieser gesamt städtischen Hochschulnutzung
innerhalb des Planungsgebietes wird ein sonstiges S ondergebiet – Hochschule gemäß § 11
Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Damit werden die Nutzung en, die die Hochschule Darmstadt, FB
Gestaltung umfassen, planungsrechtlich gesichert:
- Hörsaal und Seminargebäude,
- Labore und Werkstätten,
- Verwaltungsgebäude.
35
1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Mit der Ausweisung und Festsetzung der Flächen für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen, wird die Errich tung von kulturellen Einrichtungen und
baulichen Erweiterungen, die im Zusammenhang mit de r Künstlerkolonie Mathildenhöhe und
deren Nominierung zum Welterbe stehen, planungsrech tlich gesichert.
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überba ubaren Grundstücksflächen
(Baugrenzen/Baulinien) und durch die Zahl der Vollg eschosse als Höchstgrenze bestimmt.
Für die Bestandsbebauung wird überwiegend die beste hende Bauform festgesetzt.
Im Bereich der Hochschule Darmstadt wird das bisher ige Baufeld, welches bis heute nicht
bebaut wurde, teilweise zurückgenommen. Das bisher im Baurecht nicht verankerte,
denkmalgeschützte Ateliergebäude wird in die Festse tzungen aufgenommen, ebenso wie die
neue Halle an der Westseite. Das Baufeld an der Ost seite erhält einen Abstand zum
Ateliergebäude, welcher der Bedeutung dieses Denkma ls angemessen ist. Damit wird der
Flächenverlust weitgehend kompensiert.
Im Übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schu tzes der Umgebung des Ensembles
Mathildenhöhe weitestgehend den Bestand sichern und festsetzen, um Fehlentwicklungen in
Bezug auf Blickachsen, Straßenraumweiten, angrenzen de Gebäudehöhen und den Charakter
der bestehenden Gebäudestruktur zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den
Teilbereich III, der im Anschluss an das Villengebi et der Künstlerkolonie am Olbrichweg den
Übergang zur Rosenhöhe mit einer aufgelockerten Beb auung mit parkartigen Gärten
darstellt.
Weiterhin entspricht dieser ohnehin notwendige Schu tz des Ensembles auch dem Ziel, die
Pufferzone für den beantragten Welterbebereich für die Mathildenhöhe Darmstadt durch
Bauleitplanung im Sinne der Forderungen der UNESCO sicherzustellen.
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ )
Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) un d einer Geschossflächenzahl (GFZ) wird
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unte rschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhen oder der Geschosszahlen mit Geschosshöhen
wurden ausreichende Festsetzungen getroffen, um die dem Bebauungsplan zugrunde
liegende städtebauliche Konzeption der Erhaltung de s Stadtbildes umsetzen und sichern zu
können.
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO maximal zulässige Maß d er baulichen Nutzung für allgemeine
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) wird unterschri tten. Im Bereich der Bestandsbauten
(Teilbereich III) wird im Einzelfall das Obermaß üb erschritten.
Ein Teil der ausgewiesenen Bauflächen wird zur bess eren Orientierung mit Maßketten
versehen, welche auch einen Bezug zu Grundstücksgre nzen herstellen.
36
2.2 Zahl der Vollgeschosse
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landes rechtlichen Vorschriften Vollgeschosse
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des bestehenden Erscheinungsbildes
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max. Geschosszahlen am Bestand des
jeweiligen Gebäudes.
Nichtvollgeschosse
Nichtvollgeschosse als Staffelgeschosse können auf Flachdächern die Geschossfläche
erweitern. Durch die Schaffung von Staffelgeschosse n kann nicht nur das Erscheinungsbild
sondern auch die Höhenentwicklung eines Quartiers e ntscheidend verändert werden. Im
Sinne einer auf das Ensemble abgestimmten Höhenentw icklung soll in bestimmten Bereichen
die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Die Bereiche sind
- das neue Baufeld im Bereich des Biergartens, welc hes zusammen mit der südlich
anschließenden Bebauung die kubischen Gebäudekörper mit vier Vollgeschossen
aufnehmen soll,
- die Baufelder für kulturelle und Sondernutzungen (Hochschule Darmstadt)
- die anschließenden Baugruppen entlang des Fiedler wegs,
- der prägende Block am Spessartring, der in der Si chtachse der Erbacher Straße zum
Hochzeitsturm liegt.
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig sind, sollen sie allseitig zurückspringen,
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu errei chen. Die nach Landesrecht geltenden
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung eines zusätzlichen Geschosses mit
durchlaufender Fassade zu vermeiden.
Spitzbodenausbau
Der Ausbau eines Spitzbodens bei Gebäuden mit genei gten Dächern kann Umbauten
hervorrufen, die gestalterisch mit den Anforderunge n an die Umgebung des Ensembles
Mathildenhöhe nicht vereinbar sind (Störung der Dac hlandschaft durch unverhältnismäßige
Aufbauten und Fluchtweganlagen). Daher werden Spitz bodenausbauten ausgeschlossen.
2.3 Höhe baulicher Anlagen
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeforme n (Hochschule, kulturelle
Einrichtungen) die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse für die
Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichender Geschosshöhen nicht
ausreichend sind, werden Festsetzungen zur maximale n Gebäudehöhe getroffen, um eine
Störung des Ensembles am Olbrichweg durch unverhält nismäßige Gebäudehöhen zu
vermeiden.
Um in den anderen Bereichen ebenfalls eine unverhäl tnismäßige Höhenentwicklung zu
vermeiden, wird in den Teilbereichen I und III eine maximale Geschosshöhe festgesetzt. So
soll vermieden werden, dass im Falle von Neubauten die bestehenden Gebäudehöhen
überschritten und damit die Sichtbeziehungen auf de n Osthang u. U. verändert werden.
37
2.4 Höhenbezugspunkt
Die Höhe des jeweiligen Höhenbezugspunktes ist vor Ort zu ermitteln. Hierbei ist die
Oberkante des Geländes auf Höhe der Gebäudemitte an der Grenze zur öffentlichen
Erschließungsfläche maßgeblich. Es gilt die Straßen seite der Adresse. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Gebäude einen Bezug zum bestehenden Gelände herstellen
und im Falle von Neubauten diesen erhalten.
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher al s 0,5 m über der Gehweghinterkante an
der Straße der Haupterschließungsseite des Gebäudes liegen, gemessen in der
Gebäudemitte an der Erschließungsseite.
Aufgrund des bewegten Geländes soll damit der Bezug der Erdgeschosszone zum
anschließenden Gelände erhalten bleiben.
Für unterirdische Räume (Garagen, Tiefgeschosse) im Bereich des Biergartens mit den
denkmalgeschützten Kellern wird die Lage des Bodens (Sohle) in Metern über NHN
festgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass eine ausreichende Überdeckung der
historischen Keller gegeben ist.
Bei Neubauten in den heute bebauten Bereichen ist a uf die bestehende Lage der
Tiefgeschosse zu achten bzw. zurückzugreifen.
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22
BauNVO)
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit der vorhanden en Bebauung die geschlossene, die
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt.
3.1 Geschlossene Bauweise „g“
Für die bestehenden, langen Gebäudegruppen an der D ieburger Straße sowie die in der
Entstehung noch aus der Vorkriegszeit stammende Häu serzeile an der Nordseite des
Seiterswegs wird die geschlossene Bauweise festgese tzt, da hier bei vorhandenem
Grenzanbau eine Länge von mehr als 50,0 m erreicht wird.
3.2 Offene Bauweise „o“
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seit lichem Grenzabstand errichtet. Die
Länge der in § 22 Abs. 2 S. 1 BauNVO bezeichneten H ausformen darf höchstens 50 m
betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang
festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entsteh en könnten, welche sich in ihrem
Maßstab nicht in den Bereich der Solitärbebauung am Osthang einfügen.
Im Bereich des WA-Gebietes – insbesondere im Falle der villenartigen Bebauung östlich des
Fiedlerwegs – unterstreicht diese Festsetzung zusam men mit der Ausweisung der
überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakte r des offenen, durchgrünten Gebietes
mit freistehenden Solitären zu sichern.
38
3.3 Abweichende Bauweise „a“
Im südlichen Teil des Plangebietes zwischen Seiters weg und Erbacher Straße wurde die
abweichende Bauweise festgesetzt. Hier gilt auch di e geschlossene Bauweise gemäß § 22
Abs. 3 BauNVO, jedoch ist hier ein seitlicher Grenz anbau bei Gebäuden mit einer Länge von
weniger als 50 m zulässig. Damit wird der dort z. T . vorhandene kleinteilige Gebäudebestand
der Blockrandbebauung planungsrechtlich gesichert. Das Gleiche gilt für die
Neubaumöglichkeit auf dem Grundstück des Biergarten s an der Ecke Dieburger
Straße/Spessartring.
4. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23
BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Ba ulinien und Baugrenzen festgelegt.
Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulä ssige Bebauung verwirklicht werden
kann.
Da es sich sowohl im nördlichen Teilbereich an der Dieburger Straße als auch im südöst-
lichen Teilbereich am Fiedlerweg/Olbrichweg vor all em um die Sicherung und Bewahrung des
Bestandes handelt, orientieren sich die Festsetzung en dieses Bebauungsplanes sehr stark an
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städtebauliche r und denkmalpflegerischer Sicht
nichts dagegen spricht, sind Erweiterungsmöglichkei ten (kleine Anbauten, Balkone,
Terrassen und Wintergärten) gegeben.
An der Südseite des Sondergebiets Hochschule sind a usnahmsweise Trafostationen,
Treppenanlagen und Fluchttreppen zulässig, um der B estandssituation zwischen dem
Hochschulgebäude und dem geplanten Besucherzentrum Rechnung zu tragen.
Im mittleren Teilbereich nördlich des Olbrichwegs w erden Flächen für Neubaumöglichkeiten
sehr genau auf Grundlage vorliegender Wettbewerbser gebnisse festgelegt und
gekennzeichnet. Diese Ausweisungen sichern ausreich ende Entwicklungsmöglichkeiten für im
Rahmen der benachbarten Kulturstätte Mathildenhöhe definierte kulturelle Nutzungen, helfen
aber als Solitäre in einem durchgrünten Bereich gle ichzeitig, die zusammenhängenden Grün-
und Freiflächen zu schützen, die auch im Rahmen der Biotopvernetzung und des
Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutung s ind.
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstüc ksfreiflächen sind gemäß den
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft befestigte Flächen auf das zwingend erfo rderliche Maß zu reduzieren.
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefga ragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4
und 22 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14 BauNVO)
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild
entscheidend. Auf Grundlage von § 12 BauNVO sind in Allgemeinen Wohngebieten (WA)
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur für den du rch die Nutzung verursachten Bedarf
zulässig. Die ausgewiesenen Flächen stellen überwie gend den vorhandenen Bestand dar. Die
großen Stellplatzflächen der Wohnanlagen an Hoetger weg und Dieburger Straße sind dabei
als Tiefgaragen unter den Gebäuden und auch als Fre ianlagen ausgewiesen.
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Bei Neuanlagen sind Tiefgaragen in den dafür gekenn zeichneten und innerhalb der als
überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen zulässi g, wenn durch eine Erdüberdeckung
von mind. 0,8 m die Begrünung der Tiefgarage gewähr leistet ist. Eine neue Fläche für
Tiefgaragen wird im Bereich des Nordhangs westlich der Hochschule Darmstadt als
Ergänzungsfläche für den Bereich der kulturellen Nu tzungen ausgewiesen.
Die privaten Erschließungsflächen, die Stellplätze und sonstigen zu befestigenden Grund-
stücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Nieder schlagswasser versickern kann (z. B.
Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen ).
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren G rundstücksflächen eingeschränkt für
Anlagen zur Gartenbewirtschaftung und zur Garten- u nd Freiflächengestaltung sowie als
Standplätze für Abfallbehälter und Fahrräder einsch ließlich ihrer Überdachung zulässig.
Hierdurch soll gewährleistet sein, dass auf den Gru ndstücksfreiflächen Nebenanlagen in einer
dem Gebietscharakter verträglichen Form möglich sin d. Die Größe der Anlagen wird auf
jeweils 15 m
2 Grundfläche sowie 45 m 3 umbauten Raum begrenzt. Einrichtungen und
Anlagen für die Kleintierhaltung sind aus Gründen d er Gebietsverträglichkeit
(Welterbeantrag) in diesem Plangebiet ausgeschlosse n, da sie nicht dem vorhandenen
Gebietscharakter entsprechen.
6. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Ver kehrsflächen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über welche alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden.
Von Fussgängerbereichen in der Grünfläche entlang d er Bahn abgesehen werden keine neuen
Straßenflächen festgesetzt. Die Verkehrsfläche des Olbrichwegs wird im zentralen Bereich
mit Blick auf die Bedeutung dieser Fläche zwischen Besucherzentrum und
Ausstellungsgebäude mit Hochzeitsturm in eine Verke hrsfläche besonderer
Zweckbestimmung geändert, um der Bedeutung als Misc hverkehrsfläche für touristische
Nutzung Vorrang zu geben.
Außerdem wird eine zusätzliche Wegeverbindung durch ein Gehrecht planungsrechtlich
gesichert. Sie stellt den fußläufigen Durchgang vom Olbrichweg zum Hoetgerweg her.
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
Als Flächen für Versorgungsanlagen werden die beste henden Standorte festgesetzt und
damit gesichert. Ein zusätzlicher Standort für die Gas- und Elektrizitätsversorgung wird am
Rande der zentralen Parkanlage ausgewiesen, um die Versorgung für die Erweiterung der
Nutzungen sicherzustellen.
Im Straßenraum bestehen definierte Sichtachsen auf die Künstlerkolonie Mathildenhöhe, die
auch im Managementplan für die Welterbebewerbung al s bedeutende Blickbeziehungen
dargestellt wurden. Diese Bereiche sollen von störe nden Sondernutzungen und Einflüssen frei
gehalten werden. Daher sind im Lucas- und im Olbric hweg sowie im südlichen Spessartring
zusammen mit ihren Kreuzungs- und Einmündungsbereic hen Standorte für Sammelbehälter
der Entsorgung ausgeschlossen.
40
8. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
8.1 Öffentliche Grünflächen
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünfläch en sind als Grünanlagen mit parkartigem
Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
Im zentralen Bereich des Plangebietes werden die be stehenden Flächen am Hoetgerweg,
östlich des Gebäudes der Hochschule Darmstadt sowie die zentrale Fläche am Osthang
zwischen dem Besucherzentrum und den kulturellen Nu tzungen und die Fläche an der
Kreuzung Erbacher Straße/Seitersweg als öffentliche bzw. private Grünflächen festgesetzt.
Damit wird der Bedeutung dieser Flächen für das Kle inklima und als Biotope für Flora und
Fauna Rechnung getragen.
8.2 Spielplatz
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist eine Spie lplatzfläche zulässig. Die Spielplatzfläche ist
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltei nwirkungen
Immissionsschutz – Lärm (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den str aßenseitigen Fassaden der Gebäude
entlang der Dieburger Strasse, dem Spessartring, de m Fiedlerweg und der Erbacher Straße die
Orientierungswerte der DIN 18005/1 für Allgemeines Wohngebiet überschritten werden, sind
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen.
Im Planungsgebiet stehen in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte
Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung . Daher kann an Fassaden mit
Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18 005/1 formulierte Ziel „Schutz der
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthalts räume“ hin verlagert werden. Aufenthalts-
räume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßn ahmen geschützt werden. Die
aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen sind bei der Änderung oder Errichtung von
Gebäuden zu beachten.
Als Alternative wurde geprüft, ob aktive Schallschu tzmaßnahmen möglich sind. Diese erfordern
jedoch eine Schutzeinrichtung in der Höhe der jewei ligen Gebäude. Solche geschlossenen
Wände sind im Stadtgebiet innerhalb der bestehenden Wohnbebauung städtebaulich nicht
vorstellbar, da sie unverhältnismässige Eingriffe i n die Stadtstruktur mit ihren
Sichtverbindungen darstellen. Zusätzlich haben sie negative Auswirkungen auf kleinklimatische
Effekte wie die Durchlüftung des Gebietes und den Biotopverbund.
Dies betrifft auch die Bahnanlagen, die als durchgr ünter Einschnitt in der Stadtgestalt eine
prägende Wirkung haben. Der begleitende Grünzug ent lang des Spessartrings ist städtebaulich
von Bedeutung und als Bindeglied für die denkmalges chützten Ensembles der Mathildenhöhe
und der Rosenhöhe zusammen mit ihrer Sichtbeziehung zu sehen.
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt der Planaufstellung überwiegend bebaut ist.
Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grundrissa usrichtung nur einigeschränkt
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.
41
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Im Randbereich der Villengebiete und der Anlage der Mathildenhöhe wurden speziell
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und der Art der Versiegelung in den Grünflächen
getroffen. Oberflächen sind daher mindestens als te ilversiegelte Flächen anzulegen. Bei
versiegelten Flächen ist das Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen
abzuleiten und zu versickern. Im Umweltbericht (Tei l B, Kap. 5) werden weitere Aussagen zu
den artenschutzrechtlichen Belangen und den Kompens ationsmaßnahmen (wie z. B.
Dachbegrünung, Schutz vor Vogelschlag, Nisthilfen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung,
etc.) getroffen.
Die Vorgärten sind grundsätzlich gärtnerisch anzule gen und zu pflegen. Schottergärten
werden aus Gründen der Biodiversität und der ortsty pischen Gestaltung ausgeschlossen.
Zufahrten sind nur im Bereich der eingezeichneten S tellplätze und Garagen zulässig.
Für die historische Entwicklung von Bedeutung ist d er Gartenstadt-Charakter der
Künstlerkolonie, welcher mit seinen stark durchgrün ten Freiflächen am Straßenraum zum
prägenden Charakter der Villenkolonie auch in den a ngrenzenden Bereichen geworden ist.
Um diesen Charakter im Anschluss an das Ensemble Ma thildenhöhe am Olbrichweg und am
Übergang zur Rosenhöhe zu erhalten, werden im Teilb ereich III für die Vorgartenzone die
zulässigen Nebenanlagen eingeschränkt sowie Stellpl ätze allgemein ausgeschlossen, um eine
Unterbrechung der durchgehenden Vorgartenzone durch übermäßige Versiegelungen zu
vermeiden.
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Bäume mit einem Stammumfang von
mindestens 60 cm kartiert und bewertet. Davon wurde eine bestimmte Anzahl als wertvoll
oder erhaltenswert charakterisiert. Um diesen Chara kter zu erhalten, wurde daher in den
festgesetzten Grünflächen und den privaten Gartenbe reichen die überwiegende Zahl der
Bäume entsprechend der Kartierung als zu erhaltend festgesetzt, wobei geringfügige
Abweichungen vom bisherigen Standort bei notwendige m Ersatz möglich sind. Mit der
Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und teilweis e
parkartige Charakter des Gebietes gestützt.
Zur Verbesserung des Stadtklimas, welches ein Ziel der Stadt im Allgemeinen ist, wird eine
Fassadenbegrünung festgesetzt. Ausgenommen sind den kmalgeschützte Gebäude, da diese
nur über ihrer architektonische Wirkung und die Bau details als historische Bauzeugnisse
nachvollzogen werden können.
42
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN
BEBAUUNGSPLAN
1. Gestaltung der baulichen Anlagen
1.1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besonders in Gebieten mit niedriger Bebauung und
Hanglagen von besonderer gestalterischer und städte baulicher Bedeutung.
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die vorhande ne Dachform zu schützen und zu
erhalten. Sie kann in begründeten Fällen auch abwei chend von der vorhandenen Dachform
wieder als Ausnahme hergestellt werden.
Für alle weiteren Gebäude wurde die im Bestand domi nierende Dachform festgeschrieben.
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die für den jeweiligen Gebäudtyp
charakteristische Dachform zu erhalten und ggf. wie derherzustellen.
Während in dem nördlichen Teilbereich mit seinen Ho chäusern und den Gebäuden der 70-er
Jahre das Flachdach dominiert, überwiegen in den Be reichen der gründerzeitlichen
Bebauung und der Ein- und Zweifamiliengebäude die g eneigten Dächer als eine Mischung
aus Sattel-, Walm- und Zeltdächern. Neubauten solle n sich mit der Dachform an die
Umgebung anpassen.
Als Dachneigung bei geneigten Dächern sind mindeste ns 30° und höchstens 45° zulässig.
Dies entspricht den typischen Dachneigungen der vor handenen Gebäude auch im westlich
angrenzenden Bereich des Denkmalensembles. Bei eing eschossigen Anbauten können auch
flacher geneigte Dächer und Flachdächer zugelassen werden.
Flachdächer oder flach geneigte Dächer werden auf m aximal 5° begrenzt, um diese eindeutig
von den geneigten Dächern abzuheben. So können die unterschiedlichen Bautypologien in
ihren jeweiligen Zusammenhängen identifiziert werde n.
1.1.2 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (Dachaufbaut en) orientieren sich an den
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Da chflächen dominieren. Um den
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu erschwer en, wird die Maximalbreite für
Dachgauben mit einer Breite von 2,50 m festgesetzt. Mit dieser mittleren Größe soll ein
Bezug zur vorhandenen Bebauung sichergestellt werde n.
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jewe iligen Dachenden als auch die
Abstände zum First, zum Grat (Walmdach) und zum Ort gang definiert. Die Dachfläche soll
als Hauptelement mit ihren begrenzenden Kanten (Ort gang, Grat und First) weiterhin
erhalten bleiben.
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Sc hleppgauben auszubilden und an der
Oberseite mit Ziegeln, Schindeln oder Kupfer-/Zinkb lech einzudecken.
43
Dacheinschnitte stören grundsätzich die flächige Er scheinung von Walm- und Satteldächern.
Aufgrund der prägenden Wirkung der Dachflächen im z . T. großzügigen Straßenraum des
südlichen Teilgebietes sind bei geneigten Dächern D acheinschnitte nicht zulässig. Diese
Bauform ist auch in den angrenzenden Wohngebieten u nd innerhalb des historischen
Bauensembles der Künstlerkolonie nicht vorhanden un d daher untypisch.
1.1.3 Dacheindeckungen
Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der bestehende n Dachlandschaft, der vorwiegend im
Teilbereich III durch geneigte Dächer geprägt ist, werden allgemein für geneigte Dächer nur
Materialien und Farben zugelassen, die typisch für die Villenbebauung an der Mathildenhöhe
und auch in diesem Teilbereich vorhanden sind. So s oll eine Kontinuität der verwendeten
Materialien sichergestellt werden.
1.2 Fassadengestaltung
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung nehmen Bez ug auf den Bestand und
berücksichtigen die schutzwürdige Umgebung des Ense mbles Mathildenhöhe. So werden
bestimmte Materialien ausgeschlossen, die nicht mit den Anforderungen an die Umgebung der
historischen Stätte vereinbar sind. Durch den Aussc hluss von Rolladenkästen soll ein Element
ausgeschlossen werden, welches ebenfalls untypisch für ein in Teilen historisch geprägtes
Stadtbild ist.
1.3 Antennenanlagen
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebrac ht werden, können das
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinlussen . Daher wird das Errichten von Antennen
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile beschränk t, welche vom öffentlichen Straßenraum
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet wer den, dass keine störenden Einflüsse den
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der a n das Denkmal-Ensemble der
Künstlerkolonie Mathildenhöhe anschließt.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare
Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizier ende Lichtbänder und als spiegelunterlegte
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbe anlagen auf oder über Dach sind
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Ge samteindruck dieses Wohnquartiers am
nördlichen und östlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen.
Gerade im Zusammenhang mit der überregionalen kultu rellen Bedeutung der Mathildenhöhe
und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen d en optischen Zugang und die
Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen.
1.5 Solaranlagen
Solaranlagen werden auf geneigten Dächern aufgrund ihrer starken optischen Wirkung
ausgeschlossen, da sie nicht typisch für den Charak ter der Mathildenhöhe sind, die im Kern
von einer historischen Bebauung geprägt ist. Die un ruhige Gestaltung der Dachflächen sowie
die Blendwirkung über weite Distanzen soll in der S chutzzone des Ensembles Mathildenhöhe
vermieden werden. Dies betrifft auch mögliche Blend wirkungen im Bereich der Bahnanlagen.
44
Gleichwohl sollen sie als Beitrag zum Klimaschutz a uf Flachdächern zugelassen werden, da sie
hier aufgrund der geringeren, direkten Sichtbarkeit weniger störend in Erscheinung treten.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines
Quartiers. Mit den Festsetzungen zu den Einfriedung en sollen negative Auswirkungen auf das
Stadtbild verhindert werden.
Hinsichtlich seiner Parzellierung und Einfriedungen kann der Geltungsbereich in zwei Teile
gegliedert werden.
Östlich des Fiedlerwegs im Teilbereich III dominier en auf den Ein- und
Mehrfamilienhausgrundstücken kleinteilige Parzellie rungen. Begrünte Zäune oder Hecken zur
Straße und im rückwärtigen Bereich tragen zur Struk turierung und Gliederung dieses
Baugebietes bei.
Für den Bereich der Hochhausbebauung entlang der Di eburger Straße, den Bereich an den
öffentlichen Fußwegen (Teilbereich I) sowie im Ber eich der kulturellen öffentlichen Gebäude
und Einrichtungen der Mathildenhöhe und der Hochsch ule (Teilbereich II) sind für den
Siedlungscharakter die freien Blickbeziehungen und die offenen Durchblicke von großer
Bedeutung. Sie sollen nicht durch geschlossene Einf riedungen verhindert oder eingeschränkt
werden. Sie bieten zusätzlich Lebens- und Nahrungsraumangebote für die heimische Tierwelt.
Deshalb sind zwischen aneinandergrenzenden Grundstü cken für alle Teilbereiche geschlossene
und blickdichte Einfriedungen wie Mauern ausgeschlo ssen. Im Teilbereich III sollen zudem
auch zu den öffentlichen Flächen hin Mauern ausgesc hlossen werden, um den Gartencharakter
im Straßenbild zu erhalten. Ausgenommen hiervon ist der Fiedlerweg, der durch eine hohe
Verkehrsbelastung gekennzeichnet ist.
2.2 Stützmauern
Auf Grund der starken Topografieunterschiede und de r starken Geländemodellierung sind im
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendig. Ch arakteristisch sind die historischen
denkmalgeschützten Stützmauern an der Dieburger Str aße und vor dem Atelierhaus am
Olbrichweg. Auch am Fiedlerweg befindet sich eine h istorische Stützmauer. Zur Sicherung
eines einheitlichen Erscheinungsbildes an den öffen tlichen Verkehrsflächen soll nur eine
begrenzte Auswahl an Materialien zur Anwendung komm en. Ausgenommen sind die Mauern
und Einfassungen entlang der öffentlichen Verkehrsf lächen (Fußwege und Anlieger) im
Blockinnenbereich. Zulässig sind Trockenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und
Blendmauerwerk aus Naturstein. Innerhalb und zwisch en den Grundstücken sind auch
Ziegelmauern sowie im Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße
Betonstützmauern bis zu einer Höhe von 0,5 m zuläss ig.
45
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke sowie ebenerdige Stellplätze sind
grundsätzlich wasserdurchlässig zu befestigen. Dami t wird eine übermäßige Versiegelung
der Grundstücksfreiflächen verhindert und der gewün schte Charakter der einheitlichen, die
Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt. Als wass erdurchlässige Beläge gelten u. a.
wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil
von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z. B. S chotterrasen und wassergebundene
Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
Die Mathildenhöhe ist als Hügel prägend für die Top ografie. Die vorhandenen Gebäude wurden
mit einer Sockelzone, welche einen Ausgleich herste llt, in die vorhandene Topografie eingefügt.
Damit das charakteristische Bild der geneigten Gart enflächen erhalten bleibt, sind
Aufschüttungen unzulässig und Abgrabungen eingeschränkt zulässig.
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstü cksflächen sind Abgrabungen zulässig.
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierungen sin d bis max. 0,5 m, bezogen auf den
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Sie sind hier als weich ausgezogene Böschungen mit einer
maximalen Neigung von 35 % zu gestalten. Abgrabunge n sind bis zu einer max. Breite von
40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
Im Bereich der historischen Kelleranlagen sind kein e Abgrabungen zulässig, da die Stabilität
der Kelleranlagen nicht gefährdet werden soll und k eine gesicherten Aussagen hierüber
vorliegen.
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
Die gekennzeichneten Bauten Olbrichweg Nr. 10 mit A teliergarten sowie die historische Mauer
an der Dieburger Staße sind als Kulturdenkmäler (Ei nzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und stehen unter Denkmalschutz.
Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesamt anlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt.
Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt.
D. HINWEISE
In den Bebauungsplan O 32 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungsrelevante
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beachtung zur Verfügung zu stellen.
46
Statistische Angaben
Fläche des Geltungsbereichs: 86.510 m²
Allgemeines Wohngebiet (WA) 40.660 m 2
Öffentliche Verkehrsfläche 21.400 m 2
Öffentliche Grünflächen 10.780 m 2
Fläche für Gemeindedarf - kulturellen Zwecken diene nde Gebäude und
Flächen
7.240 m 2
Sondergebiet Hochschule 6.430 m 2
TEIL B: UMWELTBERICHT
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGS-
PLAN
Im Auftrag von:
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
DIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - BITTKAU+BARTFELDER - PARTMBB
O 32 MATHILDENHÖHE - OST
IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
im Auftrag von:
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
17. Juli 2020
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 1
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung ............................................................................................................... 5
1 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integriertem
Grünordnungsplan ................................................................................................ 7
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ..................................... 8
Bedarf an Grund und Boden ................................................................................. 9
Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre
Zielsetzungen
für den Umweltschutz ......................................................................................... 11
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ...................... 11
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen .............................................. 13
Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden ............................ 20
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) im
Wirkungsbereich des Bauleitplans .................................................................... 22
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung ........................................................ 22
Mensch und Gesundheit ..................................................................................... 23
Tiere ................................................................................................................... 24
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) .................................................................... 30
Biologische Vielfalt .............................................................................................. 31
Boden ................................................................................................................. 32
Fläche ................................................................................................................. 34
Wasser................................................................................................................ 35
Klima und Lufthygiene ........................................................................................ 35
Landschafts- bzw. Stadtbild ................................................................................ 37
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) .............................................................. 38
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren
Umweltbelangen ................................................................................................. 40
3 Entwicklungsprognosen des Basisszenarios bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................... 40
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ....................................... 40
3.1.1 Mensch und Gesundheit .............................................................................. 40
3.1.2 Tiere ............................................................................................................ 41
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ............................................................. 42
3.1.4 Biologische Vielfalt ....................................................................................... 43
3.1.5 Boden .......................................................................................................... 43
3.1.6 Fläche .......................................................................................................... 43
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 2
3.1.7 Wasser ........................................................................................................ 44
3.1.8 Klima und Lufthygiene ................................................................................. 44
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild ......................................................................... 45
3.1.10 Kultur und Sachgüter ................................................................................... 45
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren
Umweltbelangen .......................................................................................... 46
Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall ............................................. 46
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des
Klimawandels
..................................................................................................................... 46
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen .................................... 47
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................ 47
Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen ................................. 48
4 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter
Plangebiete .......................................................................................................... 48
5 Artenschutzrechtliche Belange .......................................................................... 49
Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung ..................................... 50
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche
Belange nach § 44 BNatSchG ............................................................................ 51
Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei
Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4
BauGB ................................................................................................................ 54
6 Kompensationsmaßnahmen .............................................................................. 54
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB .. 54
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich ................ 55
FVorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan .............. 57
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15
BauGB) ........................................................................................................ 57
6.3.2 Private Grünflächen ..................................................................................... 58
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1
Nr. 24) .......................................................................................................... 58
6.3.4 Bodenveränderungen .................................................................................. 59
6.3.5 Kampfmittelbelastung und -räumung ........................................................... 59
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung
von Energien (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) ................................................... 59
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ..................... 60
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 3
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ............................................................... 62
6.3.9 Artenschutz .................................................................................................. 63
7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................... 68
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................... 68
9 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse
hinsichtlich der Angaben .................................................................................... 69
10 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................... 69
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Quelle: opentopomap.org)................................................ 6
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Stand 2006 ..................................................................... 14
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2003) .............................................................................. 17
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) ............................................. 18
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) ... 19
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003) ....................................... 22
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG ............................................ 24
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für
Klima- und Energiekonzepte (2016).................................................. 36
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für
Klima- und Energiekonzepte (2016).................................................. 36
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen,
Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt
2009 .................................................................................................. 38
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) .................................. 10
Tabelle 2: Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 08.10.2019) . 10
Tabelle 3: Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und
Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung
derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans .... 11
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 4
Tabelle 4: Untersuchungsmethoden .................................................................. 21
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs............................ 22
Tabelle 6: Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw.
streng geschützt nach BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS-RL)
gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019) . 27
Tabelle 7: Übersicht über die mögliche Auslösung von Verbotstatbeständen des
§ 44 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen .................................................................... 51
Anhang:
I. Pflanzliste
II. Baumverzeichnis
III. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV -Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung
nach Hessischen Kompensationsverordnung
IV. Baum- und Biotopbestandsplan O 32 Mathildenhöhe (Bestand/Planung)
V. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Bestand/Planung) nach Hessischer Kompensa-
tionsverordnung (2005), Nutzungstypen
VI. Freiflächen- und Grünordnungsplanung O 32 Mathildenhöhe
VII. Grünordnungsplan O 32 Mathildenhöhe
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 5
III UMWELTBERICHT
I EINLEITUNG
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung
Für den Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe-Ost muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem vorliegenden Umwelt-
bericht zu entnehmen sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Bestandteil der Begrün-
dung zum Bebauungsplan.
Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft werden in den § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB in Verbindung mit den grünordnerischen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1, 3 und 5 BauGB
sowie die Belange des Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für das Plangebiet dargestellt,
damit diese im Rahmen der bauleitplaneri schen Abwägung entsprechend beurteilt und berück-
sichtigt werden können.
Bei einer v oraussichtlich erheblichen eintreffenden Auswirkung kann nach § 1a Abs. 3 BauGB
ein Ausgleich der erheblichen Auswirkungen durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen
im Bebauungsplan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maßnahmen) oder anhand von vertraglichen
Vereinbarungen (§ 11) erfolgen. Die Eingriffsregelung ist dabei gemäß § Abs. 6 Ziff. 7 BauGB
abzuarbeiten.
Der vorliegende Umweltbericht integriert dabei die Belange eines Grünordnungsplanes und wird
um die Inhalte der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB mit den Anforderungen nach den
§§ 14 und 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), indem er den Eingriffstatbestand mit Maß-
nahmen zur Vermeidung und Minimierung darlegt bzw. erweitert. Gleichzeitig werden, sofern dies
erforderlich ist, Maßnahmen bzw. Fläch en dargestellt, um den Ausgleich der Eingriffe in Natur
und Landschaft auf Ebene des Bebauungsplanes möglichst zu kompensieren. Sofern Umwelt-
auswirkungen der Planung voraussichtlich erheblich sind, werden sie ermittelt, beschrieben und
bewertet.
Die Darlegung der Grundlagen und Prognose der Auswirkungen sind im Umweltbericht wie auch
im Grünordnungsplan identisch und erfolgen in den Kapiteln 2 und 3. Dazu gilt es auch gemäß §
1 Abs. 6 Nr. 7b i.V. mit § 1a Abs. 4 BauGB der Frage einer möglichen Beeinträchtigung von FFH-
Gebieten nachzukommen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 6
Geltungsbereich (Planungsgebiet) und Nutzungsstruktur
Der rund 8,7 ha große Geltungsbereich von O 32 grenzt westlich direkt an die Künstlerkolonie
Mathildenhöhe. Den Grenzbereich zur Mathildenhöhe markieren der Lucas-, der Olbrich- und der
Fiedlerweg. Der Spessartring mit rahmender Baumallee stellt die östliche Grenze des Geltungs-
bereichs dar. Südlich bzw. nördlich begrenzen die Erbacher bzw. die Dieburger Straße den Gel-
tungsbereich.
Baulich wird das Gebiet neben dem Künstlerhaus der Mathildenhöhe und dem Gebäudekomplex
der Hochschule für Gestaltung (HfG) im Wesentlichen durch zwei Bautypologien dominiert. Süd-
lich des Olbrichwegs dominieren die heute noch gut erhaltenen, von Joseph Maria Olbrich erbau-
ten Villen, die Anfang des 20. Jahrhunderts für die Künstlerkolonie der Mathildenhöhe wirkenden
Künstler geschaffen wurden. Die freistehenden zweistöckigen Gebäude sind mit Gartengrund-
stücken ausgestattet, was das Gebiet sehr durchgrünt erscheinen lässt - das Gebiet wird im We-
sentlichen als Wohnstandort genutzt. Am Seitersweg schließt sich eine nahezu geschlossene
Blockrandbebauung an. Im Norden und Osten des Planungsgebietes dominier en aus den sieb-
ziger Jahren stammende Wohnblöcke mit bis zu zehn Stockwerken. Zwischen den Gebäuden
sind Flächen mit Parkplätzen, teilweise mit unterbauten Tiefgaragen, und halböffentliche Grün-
flächen mit gewachsenem Baumbestand vorhanden.
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Quelle: opentopomap.org)
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 7
1 INHALTE UND WICHTIGSTE ZIEL E DES B EBAUUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM
GRÜNORDNUNGSPLAN
Der Geltungsbereich liegt im räumlichen Bezug zur Darmstädter Mathildenhöhe. Als denkmalge-
schütztes Gesamtkunstwerk besteht diese aus Gebäuden und Freianlagen einer ehemaligen
Künstlerkolonie mit u.a. dem rund 30 m hohen Hochzeitsturm, ehemaligen Künstlerhäusern so-
wie Außenanlagen mit historischem Platanenhain und Brunnenanlagen. Die Künstlerkolonie Ma-
thildenhöhe wurde 2016 in die neue Tentativliste, die Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenk-
mälern der UNESCO, aufgenommen. Eine Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste
der UNESCO steht für das Jahr 2020 an 1. Um den Titel Welterbe für den Kernbereich der Mat-
hildenhöhe zu erreichen, hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Ziel gesetzt, das Ge-
biet rund um das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanung zu sichern. Künftige Entwicklungen
des Stadtteils sollen dadurch mit den Zielen des Welterbeantrages in Einklang gebracht werden.
Daneben spielt die Errichtung eines Besucherzentrums im Bereich der Mathildenhöhe eine wich-
tige Rolle.
Das Leitbild zur städtebaulichen Entwic klung orientiert sich an den benachbarten hi storischen
Freianlagen bzw. den im und um das Gebiet vorhandenen Gebäudegruppen bzw. Gebäudetypo-
logien. Dabei ist sicherzustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen baulicher Art auf das
Gesamtensemble Mathildenhöhe Einfluss haben können. Blickbeziehungen zwischen der Mat-
hildenhöhe und dem Plangebiet sollen genauso wie vorhandene Frei- bzw. Grünflächen und er-
haltenswerte Gehölzbestände möglichst erhalten bleiben.
Die Ziele der Grünordnungsplanung wurden im Vorlauf bereits durch das Ingenieurbüro Sliwka
(2016-2017) ermittelt und mit dem Grünflächenamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt abge-
stimmt. Die Planung orientiert sich stadträumlich zum einen an der übergeordneten Grünachse,
die vom Herrngarten und dem Re sidenzschloss in der Stadtmitte, über die fußläufige Grünver-
bindung der Erich-Ollenhauer-Promenade, den Platanenhain, über den Olbrich- und Seitersweg
bis zur Rosenhöhe führt und zum anderen an der im Planbereich vorhandenen Grünstruktur mit
einem bereits guten Fußwegenetz. So entsteht zwischen Hoetgerweg und Olbrichweg eine Nord-
Süd orientierte kleine Parkanlage mit fußläufiger Wegeverbindung und Spielplatz, sowie in der
Ost-West Orientierung eine 10m breite Grünanlage mit lebensraumtypischer Bepflanzung.
1 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwick-
lung Mathildenhöhe Darmstadt
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 8
Diese bildet nördlich der künftigen Gebäude für kulturelle Zwecke einen natürlichen Rückzugs-
bereich, der als Trittstein zur Biotopvernetzung mit den umliegenden Grünstrukturen dient. Eine
anschauliche Darstellung der Freiflächen- und Grünordnungsplanung befindet sich unter Anhang
VI, die reguläre Darstellung in Form eines Grünordnungsplanes unter Anhang VII.
Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans des Büros WerkStadt Architekten und Stadt-
planer aus Darmstadt gilt es, neben einer Bewertung des Bestandes, das Konfliktpotential be-
züglich möglicher erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Im Wesentlichen trägt
der Bebauungsplan zu einer Sicherung der Bestandssituation bei. Daneben ist eine für das Ge-
biet nachvollziehbare Nachverdichtung einzelner Bereiche vorgesehen. Gerade in Darmstadt ist
der Druck auf unbebaute innerstädtische Bereiche durch die hohe Nachfrage an Wohnraum in-
nerhalb des Rhein-Main-Gebietes sehr groß. Auf dem Osthang soll in der Nähe der Hochschul-
gebäude ein Besucherzentrum entstehen, um den Anforderungen eines UNESCO-Welterbes zu
entsprechen und in dem sich Interessierte über die Darmstädter Mathildenhöhe informieren
können.2
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Im Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen eine bauliche Nachverdichtung, mit u.a. dem
Standort des neu zu errichtenden Besucherzentrums der Mathildenhöhe festgesetzt. Dabei wer-
den die Umweltthemen Schallschutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und
Klimaschutz im Rahmen des Bebauungspla nverfahrens als potenziell konfliktträchtige Themen
erkannt. Zur Bestimmung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein Artenschutzfachbeitrag3
erstellt.
Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weitestgehend als Festsetzungen in den
Bebauungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse und Vö-
gel sollen bei Verlust Ersatzhabitate in ausreichender Zahl neu geschaffen werden. Regenwasser
soll möglichst dort wo es die Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im
Gebiet versickern.
2 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwick-
lung Mathildenhöhe Darmstadt
3 naturplan 2019
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 9
Einige Maßnahmen werden auf schon versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen überpräg-
ten Flächen durchgeführt. In den Bereichen am Osthang und östlich bzw. südöstlich der Hoch-
schule sind auch Grünflächen von Maßnahmen betr offen, auf denen sich überwiegend ein jün-
gerer Baumbestand befindet.
Von einem Klimagutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Ver-
änderungen keinen erheblichen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen Bereich
haben werden. Von einer Steigerung des motorisierten Individualverkehrs (MIVs) bzw. Fußver-
kehres ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits stark vorbelastet.
Bauflächen
Der Bebauungsplan setzt Baufelder zur Nachverdichtung des bestehend en Gebietes mit Bau-
grenzen fest. Am Fiedlerweg, im Bereich des bestehenden Biergartens und im Osten des Ost-
hangs werden neue Baufelder festgesetzt. Am Seitersweg wird die Erweiterung einer bestehen-
den Bebauung ermöglicht. Auf einer Freifläche am Olbrichweg ist die Errichtung des Besucher-
zentrums geplant. Der Bebauungsplan setzt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugren-
zen fest. Das Ma ß der baulichen Nutzung wird durch die Grundfläche, die Geschossfläche und
die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt.
Grünordnung
Um die o.g. Ziele der Grünordnungsplanung umzusetzen, sind folgende Maßnahmen geplant:
Im Südosten des Planbereichs an der Erbacher Straße sollen aktuell bestehende Kleingärten zu
einer öffentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung umgewandelt werden. Nordöstlich des Hoch-
schulgebäudes soll ein nicht öffentlicher, parkartiger Grünzug mit Wegen entstehen. Durch die
neuen Wegeverbindungen wird eine bessere fußläufige Verbindung der einzelnen Flächen und
Gebäude ermöglicht. Auf einem Teil dieser Grünfläche ist ein Spielplatz vorgesehen. Für Flach-
dächer und flach geneigte Dächer der neu entstehenden Gebäude wird eine Dachbegrünung
festgesetzt.
Bedarf an Grund und Boden
Der Bedarf an Grund und Boden wird in de n nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) für den Be-
stand und die Planung übersichtlich dargelegt:
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 10
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand)
Nutzungstypen Nr./Bez.
(nach der Hessischen Kompensati-
onsverordnung 2005)
Bestand [m²] Anteil [%]
10.510 Sehr stark o. völlig versiegelte
Flächen (u.a. Verkehrsflächen) 14.855 17,2
40,2
Befestigte Flä-
chen ohne Bo-
denversicke-
rung
63,6 unbegrünte
Flächen
10.710 Dachflächen nicht begrünt 19.894 23,0
10.520 Nahezu versiegelte Flächen 12.160 14,1
23,4
Befestigte Flä-
chen mit Bo-
denversicke-
rung
10.530 Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung 8.047 9,3
10.720 Dachflächen extensiv begrünt 581 0,6 0,6
Grünfläche
ohne Bodenan-
schluss
36,4 begrünte
Flächen 11.221 Arten- und strukturarme Haus-
gärten, kleine öffentliche Grünanlagen 24.666 28,5
35,8
Grünfläche mit
Bodenan-
schluss 1.222 B Arten- und strukturreiche Haus-
gärten 6.342 7,3
Gesamt: 86.546 m² = 100 %
Tabelle 2: Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 08.10.2019)
Nutzungstypen Nr./Bez.
(nach der Hessischen Kompensationsverord-
nung 2005)
Planung [m²] Anteil [%]
10.510 Sehr stark o. völlig versiegelte
Flächen (u.a. Verkehrsflächen) 12.717 14,7
32,1
Befestigte
Flächen ohne
Bodenversi-
ckerung
54,6 unbegrünte
Flächen
10.710 Dachflächen nicht begrünt 15.029 17,4
10.520 Nahezu versiegelte Flächen 14.069 16,3
22,5
Befestigte
Flächen mit
Bodenversi-
ckerung 10.530 Wasserdurchlässige Flächenbe-
festigung 5.394 6,2
10.720 Dachflächen extensiv begrünt 4.827 5,6
10,0
Grünfläche
ohne Boden-
anschluss
45,3 begrünte
Flächen 10.730 Dachflächen intensiv begrünt 3.840 4,4
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung 207 0,2 35,3
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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11.221 Arten - und strukturarme Haus-
gärten, kleine öffentliche Grünanlagen 14.492 16,7
Grünflächen
mit Bodenan-
schluss
11.222 B Arten- und strukturreiche
Hausgärten 6.342 7,3
11.223 Neuanlage arten - und struktur-
reiche Hausgärten 9.629 11,1
Gesamt: 86.546 m² = 100 %
Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielset-
zungen für den Umweltschutz
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen
Tabelle 3: Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die jeweiligen
Schutzgüter und Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Auf stellung des Bebauungs-
plans
Fachgesetz: Inhalt:
§ 1 Abs. 5 BauGB
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Gewährleistung einer dem
Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten
Bodennutzung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen
§1 Abs. 6 BauGB
Zu berücksichtigende Umweltbelange bei der Aufstellung von Bebau-
ungsplänen (Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse, Eingriffsregelung, FFH-/Vogelschutzgebiete, technischer Um-
weltschutz, Nutzung erneuerbarer Energien, Hochwasserschutz)
§ 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Nachverdichtung/ Maßnah-
men zur Innenentwicklung
§ 1 BBodSchG Abwehr schädlicher Bodenveränderungen,
Sanierung von Altlasten, Bodenschutz
§ 55 Abs. 2 WHG Niederschlagsversickerung
§§ 6 Abs. 1, 31 WHG,
§ 3a Abs. 1, 2 WG
Schutz/Renaturierung von Gewässern, Rückhaltung von
Wasser, Vorbeugungen zum Klimawandel
§ 1 Abs. 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 18 Abs. 1 BNatSchG,
§ 1a Abs. 3 BauGB
Eingriffsregelung
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Fachgesetz: Inhalt:
§ 44 BNatSchG Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
30 BNatSchG/§ 32 NatSchG Gesetzlich geschützte Biotope
§§ 33, 34 BNatSchG FFH-/Vogelschutzgebiete, Verträglichkeitsprüfung
§ 61 BNatSchG Erholungsschutzstreifen an Gewässern erster Ordnung
§ 47 BImSchG Luftreinhalteplan
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen für den
Menschen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
§ 3 der 22. BImSchV Grenzwerte für Luftschadstoffe
DIN 18005-1 Orientierungswerte für Luftschall
§ 2 Abs. 1 der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm
Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Freizeitlärm in der Nach-
barschaft
18. BImSchV Sportanlagen Lärmschutzverordnung
26. BImSchV Grenzwerte für elektromagnetische Felder
DIN 4150-2 Orientierungswerte für Erschütterungen
Geruchsimmissionsrichtlinie Grenzwerte für Geruchsbelastungen
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen
Allgemeine Grundsätze (Städtebau)
„Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustruk-
turen unter Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft
und unter weit gehender Vermeidung von Umweltbelastungen. Dies erf ordert sowohl gezielte
Maßnahmen des Stadtumbaus als auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen
sind insbesondere an die Bedürfnisse von Familien, aber auch den speziellen Belangen von
Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte Ausgrenzung Behinderter ist
zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz bedeutender histo-
rischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“.4
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Reg ionaler Flächennutzungsplan 2010
(RegFNP 2010)
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist
das Vorhabengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planungs-
gebiet eine hohe Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Innen- und Außen-
bereich). Als übergeordnetes Ziel der Standortverbesserung wird eine nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit den na-
türlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt
wird dabei angestrebt.
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2018):
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum - und Grünstrukturen
werden u.a. wie folgt beschrieben:
- Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich
verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung der natürli-
chen Ressourcen und die Verbess erung der Situation im unmittelbaren Umfeld der
Wohnquartiere. Eine wesentliche Bedeutung haben hist orische Ensembles und Einzel-
denkmale, die den städtischen Lebensraum prägen.
4 LEP 2000
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 14
- Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für
neue Baugebiete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umwelt-
verträglichkeit vorzunehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsma ßnahmen zu
kompensieren im Sinne der Zielsetzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“.
- Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der
Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.
Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche des O 32 als „Wohnbaufläche“ und als Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ und „Kulturelle Einrichtungen“ (s. Abb.
2) aus. Das Gelände des geplanten Besucherzentrums befindet sich im Bereich für Gemeinbe-
darfsflächen.
Im Norden und Süden des Geltungsbereiches sind die Flächen weiterführend als Wohnbebauung
ausgewiesen. Die Flächen für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbe-
reich und treffen dort auf die ausgewiesene Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche
und private Grünanlagen“.
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2006
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 15
An der östlichen Grenze verlaufen die Bahnschienen, die als Verkehrsfläche des ÖPNV ausge-
wiesen sind. Im Süden- und Südosten des Geltungsbereiches grenzt eine ausgewiesene Grün-
fläche mit „Öffentlichen und privaten Sportanlagen“ an. Auch die Wasserfläche „Großer Woog“
befindet sich in dieser Grünfläche, westlich der Sportanlagen. In Gelb dargestellt sind die Haupt-
verkehrsstraßen Dieburger Straße und Landgraf -Georg-Straße. Gleichzeitig weist der LP diese
Grünflächen als „Grünzug“ und „Erhalt / Schutz von grün auf Bauflächen “ im Übergangsbereich
zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Außenbereich aus (s. Abb. 2). In
der Leitbildkarte des Landschaftsplanes (2003) wird der Bereich als „Erhalt / Ausbau von wichti-
gen Grünverbindungen“ und im Flächennutzungsplan (2006) als „ausgewählte Grünverbindung“
ausgewiesen. Die „Grünverbindung Olbrichweg“ stellt ein Bindeglied zwischen der „Grünverbin-
dung Erich-Ollenhauer-Promenade“ und dem „Grünzug Oberfeld -Rosenhöhe“ dar. Die Grünflä-
chen sollen als Hauptfuß- und Radwegeverbindung entsprechend weiterentwickelt werden.
Landschaftsplanerische Entwicklungsziele (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Stand 2003)
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwick-
lungsprioritäten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und
Prioritätensetzung, die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
Tier- und Pflanzenwelt
- Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und öf-
fentlichen Frei- und Bauflächen, weitere Ergänzung durch Baum - und Gehölzpflanzun-
gen sowie Dachbegrünungen.
- Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt.
Boden
- Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen R egulations- und Le-
bensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von
Ersatzstandorten mit Regulations- und Lebensraumfunktionen durch Begrünung von Ge-
bäude- und Tiefgaragendächern.
Wasserhaushalt
- Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen
zur Niederschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefesti-
gung) und Niederschlagsversickerung.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 16
Klima
- Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen
(öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.).
Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert
- Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und pri-
vaten Raum zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätz e, öffentliche und private Grünflä-
chen, Spielplätze).
- Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhisto-
risch bedeutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten
Freiflächen.
- Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer We-
gebeziehungen.
- Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen.
Landschaftsplan - Entwicklungskarte
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine
- „Verbesserung von Grün auf den Bauflächen“ im nördlichen und südöstlichen Bereich
vorgesehen.
- Das Gebiet, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, ist sowohl als „Ausge-
wählte Grünverbindung / Grünzüge“ weiter in Richtung Osten als auch als „Erha lt /
Schutz von Grün auf Bauflächen“ ausgewiesen. Dort soll eine Fuß- und Radwegeverbin-
dung zwischen den Grünflächen „Erich -Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und
„Oberfeld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.
Landschaftsplan - Leitbildkarte Entwicklungsprioritäten
Nach der Leitbildkarte ist das Gebiet (s. Abb.4) für
- die „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ (im Norden und Süden des Gebie-
tes).
- „Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen“, „Biotopergänzungsflä-
chen im Siedlungsbereich“ un d „Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ (im
Bereich des geplanten Besucherzentrums) ausgewiesen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 18
Im Geltungsbereich selbst sind keine Natura 2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Landschafts-
oder Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nördlich, außerhalb des Geltungsbereiches entlang der
Dieburger Straße, befindet sich Darmstadts älteste Platanenallee, welche als Natu rdenkmal ge-
schützt ist. Innerhalb des Geltungsbereichs ist die entlang des Spessartrings verlaufende Allee
nach § 13 HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“
unter Schutz gestellt.
Einzelne Kulturdenkmäler sowie die Gesamtanlage der ehemaligen Künstlersiedlung stehen un-
ter Denkmalschutz. Die denkmalgeschützten Gebäude und Strukturen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes werden unter Kapitel 2.10 genauer beschrieben.
Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost
Im Nordosten des Geltungsbereichs existiert in einem Teilbereich seit 1974 der Bebauungsplan
O 13 Mathildenhöhe Ost. Für dessen Geltungsbereich wurde durch den Magistratsbeschluss im
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 19
April 2018 eine Veränderungssperre erteilt und soll mit dem Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe
Ost aufgehoben bzw. ersetzt werden l (s. Abb. 5). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maß-
nahmen wurden weitestgehend umgesetzt. Das geplante Gebäude im Nordosten, wo sich heute
der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht realisiert. Gleiches gilt für die Hotelgebäude im
Süden und die Spielplatzfläche mit angrenzendem Kindergarten in der Mitte des Plangebiets
O 13.
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974)
Baumschutzsatzung und -kartierung
Für den Geltungsbereich gilt die „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem Stammumfang von min-
destens 60 cm (Laubbäume) bzw. 80 cm (Koniferen) gemessen in 1 m Höhe unter Schu tz stellt.
Das Baumkataster der Stadt Darmstadt dokumentiert dazu alle Bäume im öffentlichen Raum mit
Angaben zur Größe, Ausprägung bzw. Vitalität. Die im Kataster geführten Bäume wurden nach-
richtlich übernommen. Darüber hinaus wurden alle weiteren Baumstandorte der privaten Freiflä-
chen erhoben und in Biotopbestandsplänen (Anhänge 4 und 5) dargestellt. Wichtige Eigenschaf-
ten wie Größe und Vitalität werden neben der Art in tabellarischer Form im Baumverzeichnis
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 20
(Anhang II) dokumentiert und dargelegt. Die neun Bäume an der südlichen Grenze des Plange-
biets an der Erbacher Straße wurden nachrichtlich aus dem Bebauungsplan übernommen.
Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden
Die Grundlagen zur Bestimmung und Bewertung der im Geltungsbereich vorkommenden Schutz-
güter werden nachfolgend aufgeführt:
- Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbesta ndes nach dem Baumkataster der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (öffentlichen Flächen) mit Kartierung der halb -öffentlichen
bzw. privaten Grünflächen durch die Büros Sli wka Landschaftsplanung und Bittkau -Bart-
felder-PartGmbB. (Erfassung und Bewertung aller Bäume im Gebiet nach Art, Höhe, Kro-
nen- und Stammdurchmesser, Vitalität und besonderer Merkmale (s. Anhänge 1 und 3)
- Bestandsaufnahme der Nutzungs typen gemäß Hess ischer Kompensationsverordnung,
Stand: 2005
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Abs. 1, 5 und 7 (Fledermäuse,
Vögel und (Tot-)Holzkäfer) durch naturplan vom 07.03.2019
- Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschät zung
(Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR 2017)
- Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003
- Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Stand 2006
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 32 „Mathildenhöhe Ost“, Wissen-
schaftsstadt Darmstadt: Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019)
- Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte
etc.) Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016)
- Viewer des Hessischen Landesamts für N aturschutz, Umwelt und Geologie (Stand 2018):
Umweltatlas, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer
- Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (Stand
2018)
- Auskunft des Kampfmittelräumdienstes Regierungspräsi dium Darmstadt. Stel lungnahme
vom 12.06.2018
- Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS -Abfrage HLNUG
am 10.06.18)
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 21
In der folgenden Tabelle (Tab.4) werden die Untersuchungsmethoden abgebildet.
Tabelle 4: Untersuchungsmethoden
Schutzgut Wirkfaktor Bewertung
Mensch und Ge-
sundheit
Immissionen (Lärmim-
missionen, Lufthygi-
ene, Boden- bzw.
Trinkwasserschutz)
Verweis auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und
Lufthygiene
Lärm: verbal-argumentative Bewertung der Grundlagen
Tiere Schutzstatus Auswertung der Angaben aus dem Artenschutzfachbei-
trag von naturplan vom 07.03.2019
Pflanzen
(Biotoptypen und
Bäume)
Biotopfunktion, Wer-
tigkeit
Verbal-argumentative Bewertung nach Kriterien wie
Strukturvielfalt, Habitateignung, Biotopverbindungsfunk-
tion und Grad der anthropogenen Überprägung; Zur Be-
wertung wurden beispielhaft die Biotopwerte den Nut-
zungstypen nach Hessischer Kompensationsordnung ge-
genübergestellt
Biologische Vielfalt Wertigkeit des Gel-
tungsbereichs
Zusammenführung der Bewertungen der Tiere und
Pflanzen
Boden und Geolo-
gie
Lebensraumfunktion,
Filtervermögen
Altlasten
Rückstände von
Kampfmitteln
Auswertung der Grundlagen; Versiegelungsgrad, physi-
kalisch-chemische Beschaffenheit, Vorbelastungen
Fläche
Art der Bodennut-
zung, Flächenver-
brauch
Bewertung nach Versiegelungsgrad, Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose, Berücksich-
tigung
Wasser
Einflüsse auf Oberflä-
chengewässer
/Grundwasser
Auswertung der Grundlagen (Oberflächengewässer sind
nicht vorhanden): Grad der Versiegelung/Überbauung,
Abschätzung der Vorbelastungen, potentielle Stoffein-
träge, Grundwasser-Flurabstand, Retentionsvermögen
Klima Gefahr der Überwär-
mung
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Grad der
Versiegelung, Kaltluftproduktion und deren Austausch
Lufthygiene Schadstoff- und
Feinstaubbelastung
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose; verbal-argu-
mentative Bewertung
Landschafts- bzw.
Stadtbild
Vielfalt, Eigenart und
ästhetischer Wert
Aufnahme und Bewertung des Bestands, Vergleich des
Basisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Ausma-
chen der gliedernden Elemente
Kultur- und Sachgü-
ter
Dokumentation, Infor-
mation
Auflistung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude
im Planungsgebiet
Wechselwirkungen Summierung der Ergebnisse aus den einzelnen Schutzgütern, Kumulation
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 22
2 BESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BAS ISSZENARIO) IM
WIRKUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS
Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-j
BauGB und § 2 UVPG beschrieben. Ziel der Umweltprüfung ist es dabei , die Auswirkungen der
Planung auf die Umwelt darzustellen und auf deren Erheblichkeit abzuprüfen.
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst liegt im
Übergangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands (vgl. Abb.6).
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit
Haupteinheitengruppe 23 Rhein-Main-Tiefland
Haupteinheit 230 Messeler Hügelland
Naturraum 230 Messeler Hügelland
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald):
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt 2003)
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Die südöstlichen Stadtteile gehören zum Vorderen Odenwald. Dieser nördlichste Ausläufer des
kristallinen Odenwaldes ist gegenüber der Rheinebene ein t ektonisch herausgehobener Grund-
gebirgsstock, der entlang einer nach Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das
im Süden steil aus dem Rheintal aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau - und Mühltals
als flacher werdender Höhenrücken zum Trautheimer Wald, der in den spornartig angesetzten
Bessunger Rücken mündet. Dies er als „Darmstadt-Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum
reicht als südwest -exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum (Mathildenhöhe) und ist heute
überbaut.5
Mensch und Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss au f die Lebens - und
Wohnqualität haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden-
bzw. Trinkwasserschutz (s. auch Angaben zu Schutzgütern Klima, Luft und Klimawandel, Boden
und Fläche und Wasser und Angaben zum sachgerechten Umgang mit Abwässern und Abfall).
Lärm
Die DIN 18005-1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen. Es
handelt sich dabei nicht um Grenzwerte. Sie sind vielmehr als sachverständige Konkretisierung
der Anforderung an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Bei der Planung von schutzbe-
dürftigen Nutzungen im Einwirkungsbereich von Straßen- und Schienenwegen ist die Einhaltung
dieser Orientierungswerte anzustreben.
Bestand
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum B ebauungsplan (Bericht Nr. 19 -2842, Dr.
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 2019) kann als Hauptlärmquelle der Spessartring, der Fliedler-
weg ausgemacht werden. Hier kann es tagsüber zu Zeiten des Berufsverkehrs vorkommen, dass
der Straßenlärm nach VBUS (24h -Pegel (LDEN) [dB (A)]) bei bis zu 6 5 dB liegt. Gerade der
Kreuzungsbereich zwischen der Dieburger Straße und des Spessartrings ist diesen hohen Lärm-
belastungen ausgesetzt. Entlang de r Dieburger Straße sind Werte von bis zu ca. 60 dB(A) ge-
messen worden (s. Abb. 7). Damit wird der Orientierungswert für allg. Wohngebiete von tags 55
5 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003
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dB(A) um 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) überschritten. Dies bezieht sich auf die straßenseitigen Fassa-
den, die straßenabgewandten Bereiche weisen keine Überschreitung des Orientierungswertes
für Tageszeiten auf.
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG
Vorbelastungen
Insbesondere entlang der Dieburger Straße, des Spessartringes und des Fiedlerweges bestehen
erhöhte Lärmbelastungen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) (s. Abb.7).
Tiere
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde ein Artenschutz rechtlicher F achbeitrag gemäß
§ 44 Abs. 1 des BNatSchG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 von „naturplan
2019“ durchgeführt. Dabei wurden unter anderem auch alle relevanten Habitate/Quartiere mit
den vorkommenden und potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit einge-
schätzt. Das Gebiet wurde auf Vögel, Fledermäuse und Totholzkäfer untersucht.
Bestand
Da der ca. 8,7 ha große Geltungsbereich durch die lockere Bebauung einen relativ hohen Anteil
von Freiflächen bietet, stellt er für viele Arten einen Lebensraum bereit. Während die Freiräume
Spessartring
Olbrichweg
Dieburger Straße
Fiedlerweg
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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zwischen den neueren Bebauungen eher strukturarme Flächen mit einzelnen Gehölzpflanzungen
darstellen, sind die Gartenanlagen der privaten und villenartigen Gebäude als struktur- und baum-
reich einzustufen.
Junge Baumbestände bestehend aus heimischen Laubbäumen sind auf einigen Flächen zu da-
tieren. Hier ist das rund 0,5 ha große „Wäldchen“ östlich des Hochschulgebäudes, das durch die
Hochschule temporäre Holzbauten aufweist und regelmäßig als kultureller Veranstaltungsort ge-
nutzt wird, zu erwähnen. Eine ca. 0,15 ha große Fläche nordöstlich des Hochschulgebäudes stellt
ebenfalls einen jungen Gehölzbestand dar, dessen Strukturen ebenfalls wie die des „Wäldchens“
als Lebensraum für Vögel dienen. Ältere Bäume in öffentlichen wie auch privaten Flächen bieten
zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel und stellen potentielle Sommerquartiere für Fledermäuse
dar. Alte Ross -Kastanien befinden sich auf dem Gelände des Biergartens (Dieburger Straße/
Spessartring), östlich des Hochschulgebäudes stehen ältere Platanen und eine Berg-Ahorn-Allee
führt zwischen Spessartring und den Bahnschienen entlang.
Im Geltungsbereich des O 32 und d essen Umfeld wurden insgesamt 24 Vogelarten festgestellt.
Darunter haben 12 Vogelarten ihr Revierzentrum im Vorhabengebiet und 16 Arten können als
Brutvögel eingestuft werden. Unter den Brutvögeln befinden sich Höhlenbrüter wie Kohl- und
Blaumeise (Parus major, Parus caerulus), aber überwiegend Arten, die jedes Jahr neue Nester
anlegen wie Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus
ochruros) und Ringeltaube (Columba palumbus). Die vielen Freiflächen im Norden des Gebietes
werden von Haussperlingen (Passer domesticus), Ringeltauben (Columba palumbus) und Els-
tern (Pica pica) zur Nahrungssuche genutzt. Eine auffallend stark vertretene Art im Gebiet ist der
Haussperling mit vier Kolonien und einer Kolonie in unmittelbarer Nä he des Vorhabengebietes.
Er benötigt ausreichende Hecken oder ähnliche Strukturen, die genügend Versteckmöglichkeiten
für eine Anzahl von Nestern bieten können. Wichtige Flächen im Gebiet sind vor allem die Berei-
che südlich des Seitersweges. Sein Erhaltungszustand ist ungünstig-unzureichend, auf der Roten
Liste befindet sich die Art auf der Vorwarnliste. Von Amseln (Turdus merula), Mönchsgrasmü-
cken (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula) und Zilpzalps (Phylloscopus collybita)
sind Reviere nachgewiesen worden. Sie sind wegen ihrer Nahrungsanfor derung in der Brutzeit
auf genügend naturnahe Strauch - und Baumstrukturen angewiesen. Der Stieglitz (Carduelis
carduelis) wurde nur einmal im Gebiet beobachtet, doch eignen sich die Strukturen auch für i hn
als Brutrevier. Da die Vogelbeobachtungen eine relativ gleichmäßige Dichte im Gebiet aufweisen,
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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lässt dies auf eine hohe Strukturvielfalt schließen. Nur im Bereich der Großbauten und der Park-
plätze im nordwestlichen Teil des Gebietes wurden weniger Vögel vermerkt. Eine höhere Dichte
von Vögeln wurde hingegen in dem „Wäldchen“ auf dem Osthang und an der Platanen -/Kasta-
nien-Allee im Osten beobachtet. Dies lässt auf eine in Städten verhältnismäßig hohe Anzahl von
Nistmöglichkeiten schließen, außerdem bilden solche Strukturen ein gutes Nahrungsangebot und
wichtigen Lebensraum für Arten, die sich von Insekten oder Beeren bzw. Samen ernähren. Die
Brutvogelarten des gesamten Bereiches des O 32 sind hessenweit mit über 10.000 Brutpaaren
vertreten. Das Gebiet und dessen Umfeld werden mit einer durchschnittlichen Bedeutung für
strukturreiche Siedlungsflächen angesehen. Bedeutende Lebensräume für meis t Siedlungs- bis
Waldvogelarten bilden hierbei das „Wäldchen“ und die im Osten befindliche Allee. Es wurden drei
Fledermausarten im Vorhaben gebiet und dessen unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am
stärksten vertretene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Mückenfledermaus (Pipistrel-
lus pygmaeus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die nur vereinzelt zu datieren
war. Als wichtiges Jagdhabitat für Zwerg- und Mückenfledermaus sind die Grünflächen der Be-
bauungen im Norden des Gebietes zu nennen. Auch die gehölzreiche Fläche hinter den Gebäu-
den und der Bereich des Fußweges entlang der Allee werden stark von den zwei Fledermausar-
ten genutzt. Der Rest des Gebietes wird hingegen relativ gering genutzt. Es lässt sich vermuten,
dass die hohe Dichte der Zwergfledermaus in manchen Bereichen auf nahegelegene Quartiere
zurückzuführen ist. Gerne nutzen sie Spalten und Nischen an Gebäuden, die einige Gebäude
durchaus bieten. Die Mückenfledermaus nutzt ebenfalls solche Gebäudestrukturen als Quartiere.
Höhlenbäume oder andere Strukturen, die sich als Fledermausquartier eignen, sind nur sehr ge-
sondert festgestellt worden. Die Zwergfledermaus befindet sich in einem günstigen Erhaltungs-
zustand und ist ebenso wie die Mückenfledermaus beständig in reicher Individuenzahl vertreten.
Als Sommerlebensraum kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu, vor allem für die Zwerg-
fledermaus.6
Das große Kellersystem der alten Brauerei an der Dieburger Straße, welches sich weitläufig unter
dem Biergarten und dessen Gebäude sowie der Dieburger Straße erstreckt, ist durch seine Be-
deutung als Winterquartier für die Darmstädter Flederm ausarten (hinzu kommen die Wasserfle-
dermaus (Myotis daubentonii), das Braune Langohr (Plecotus auritus) und die Bartfledermaus
(Myotis brandtii, Myotis mystacinus)) hervorzuheben. Sichere Nachweise des Kellers als Winter-
quartier gibt es vom Braunen Langohr und Zwergfledermausarten. Durch die alten Strukturen gibt
6 Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost; naturplan 2019
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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es viele Nischen, darüber hinaus bilden entscheidende Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchte
eine sehr hohe Eignung des Kellers als frostfreies Winterquartier. Im Winter 2018/2019 fand
durch DIEHL7 eine Begehung des Kellers statt, es konnten jedoch keine Nachweise für ein e der-
zeitige Nutzung erhoben werden. Dies kann jedoch mit den milden Temperaturen des Winters
zusammenhängen. DIEHL nimmt an, dass der Brauereikeller in harten Wintern für mehrere tau-
send Individuen unterschiedlicher Arten als Winterquartier dient. Zu berücksichtigen ist die Insta-
bilität des Gewölbekellers, an mancher Stelle bricht das Material bereits heraus.
Es kamen keine Hinweise oder Nachweise auf bedeutende Holzkäferarten zu Stande. Im Gebiet
befinden sich kaum bedeutsame Altbäume oder Totholz, relevante Saftbäume konnten ebenfalls
keine nachgewiesen werden. Das einzige Stück Totholz wies keine Spuren von Käfern oder de-
ren Fraßfeinden auf. Auf schwärmende adulte Tiere wurde gea chtet, doch auch diese wurden
nicht gesic htet. Somit stellt der Vorhaben bereich des O 32 keinen wichtigen Lebensraum für
(Tot-)Holzkäfer dar.
Im Zuge des Artenschutzbeitrags wurden weitere, besonders geschützte Tierarten als nicht rele-
vant betrachtet. In der Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung für den benachbarten Be-
bauungsplan O 31 (Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR 2016) wurden zwar keine Bilche
wie beispielsweise Gartenschläfer aufgefunden, dennoch konnte ein Vorkommen nicht ausge-
schlossen werden . Gleiches gilt für Igel und Eichhörnchen. Durch die unmittelbare räumliche
Nähe der beiden Bebauungspläne können diese Aussagen entsprechend übernommen werden.
Tabelle 6: Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw. streng geschützt nach
BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS -RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
(naturplan 2019)
Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG,
gem. Vogelschutzrichtlinie
VS-RL)
Erhaltungszu-
stand Hessen Bemerkung
Breitflügelfleder-
maus
Epptesicus
serotinus Streng geschützt günstig
Einzelbeobach-
tungen, evtl.
auch in Keller
Große Bartfleder-
maus
Myotis brand-
tii Streng geschützt
Ungünstig bis un-
zureichend
In Keller
7 Die Ergebnisse der Untersuchungen durch DIEHL liegen zum Zeitpunkt der Offenlegung des Entwurfs noch nicht
vor.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG,
gem. Vogelschutzrichtlinie
VS-RL)
Erhaltungszu-
stand Hessen Bemerkung
Kleine Bartfleder-
maus
Myotis mysta-
cinus Streng geschützt günstig In Keller
Wasserfledermaus Myotis
daubentonii Streng geschützt günstig In Keller
Fransenfleder-
maus Myotis natteri Streng geschützt günstig In Keller
Zwergfledermaus Pipistrellus pi-
pistrellus Streng geschützt günstig Auch in Keller
Mückenfledermaus Plecotus auri-
tus Streng geschützt Auch in Keller
Braunes Langohr Verspertilio
murinus Streng geschützt günstig In Keller
Amsel Turdus me-
rula Besonders geschützt, VS-RL günstig
Blaumeise Parus caeru-
leus Besonders geschützt, VS-RL günstig
Buchfink Fringilla coe-
lebs Besonders geschützt, VS-RL günstig
Buntspecht Picoides ma-
jor Besonders geschützt, VS-RL günstig
Eichelhäher Garrulus
glandarius Besonders geschützt, VS-RL günstig
Elster Pica pica Besonders geschützt, VS-RL günstig
Gartengrasmücke Sylvia borin
Besonders geschützt, VS-RL
günstig
Grünfink Carduelis
chloris Besonders geschützt, VS-RL günstig
Grünspecht Picus viridis Streng geschützt, VS-RL günstig
Haussperling Passer dome-
sticus Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend
10-15 Brut-
paare, am be-
nachbarten Aus-
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG,
gem. Vogelschutzrichtlinie
VS-RL)
Erhaltungszu-
stand Hessen Bemerkung
stellungsge-
bäude weitere
8-10 Paare
Hausrotschwanz Phoenicurus
ochruros Besonders geschützt, VS-RL günstig
Kleiber Sitta euro-
paea Besonders geschützt, VS-RL günstig
Kohlmeise Parus major Besonders geschützt, VS-RL günstig
Kormoran
Pha-
lacrocorax
carbo
Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend
Gefährdete Zug-
vogelart nach
Art. 4.2 (gemäß
Tamm und VSW
2004)
Mauersegler Apus apus Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend
Mehlschwalbe Delichon urbi-
cum Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend
Mönchgrasmücke Sylvia atri-
capilla Besonders geschützt, VS-RL günstig
Rabenkrähe Corvus
corone Besonders geschützt, VS-RL günstig
Ringeltaube Columba
palumbus Besonders geschützt, VS-RL günstig
Rotkehlchen Erithacus ru-
becula Besonders geschützt, VS-RL günstig
Stieglitz Carduelis
carduelis Besonders geschützt, VS-RL Ungünstig bis un-
zureichend
Turmfalke Falco tin-
nunculus Streng geschützt, VS-RL günstig
Zaunkönig Troglodytes
troglodytes Besonders geschützt, VS-RL günstig
Zilpzalp Phylloscopus
collybita Besonders geschützt, VS-RL günstig
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Vorbelastungen
Die verkehrs- und bewegungsintensive innerstädtische Lage des Planungsgebietes schließt ein
Vorkommen von Wildtieren, welche aufgrund ihrer Lärm - und Störungsempfindlichkeit auf mög-
lichst naturnahe Habitate angewiesen sind, nahezu aus. Lediglich kulturfolgende Tierarten kön-
nen sich an einem solchen Standort etablieren. Die Avifauna ist durch den innerstädtischen Ver-
kehr nur gering belastet, sieht man von der Dieburger Straße und dem Spessartring ab. Die Grün-
anlagen der Wohnbebauungen und öffentlichen Grünflächen werden gering bis stark überwie-
gend von Fußgängern frequentiert.
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne Besiedlung im Planungsgebiet ein typischer Perl-
gras-Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. Aufgrund der intensiven gärtnerischen als
auch baulichen Nutzung des Gebietes über die Dauer vieler Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte kom-
men im Geltungsbereich überwiegend Siedlungsbiotope in Form von privaten Gärten, öffent-
lichen und halb -öffentlichen Grünflächen vor .
Bestand
„Arten und strukturarme Hausgärten“ dominieren als Biotoptyp im Planungsgebiet, oft in Form
von artenarmen Rasenflächen der Freianlagen. „Arten- und strukturreiche Hausgärten“ sind
ebenfalls in einer großen Fläche vorhanden. Einige der Flächen wei sen Zustände der Suk-
zession mit z.T. beachtlichem Baumbestand auf, darunter auch der ca. 0,7 ha große Bereich
der Hochschule, der sich im vorgesehenen Welterbegebiet befindet. D as geplante Besucher-
zentrum soll unterhalb des Ausstel lungsgebäudes platziert werden. Dort hat sich eine kleine
Waldfläche von 0,5 ha entwickelt, welche eine wichtige Funktion in der räumlichen Grün - und
Biotopvernetzung darstellt und einige erhaltenswerte Bäume aufweist. Eine als wertvoll einzustu-
fende Biotopfläche ist die „Arten- und strukturreiche Hausgärten“-Fläche mit einem Baumbestand
südlich angrenzend des Hoetgerweges.
Die Fläche befindet sich zwischen der Erich-Ollenhauer-Promenade im Westen und der östlich
gelegenen Rosenhöhe. Eine wichtige Grünverbindung, welche Biotope im Innenstadtbereich mit
Biotopen im Außenbereich verbindet und auch als Kaltluftschneise fungiert, ist der rückwärtige
Bereich der Gartenanlage des Alice-Hospitals. In Verbindung mit dem Platanenhain der Mathil-
denhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und Erich-Ollenhauer-Promenade stellt dieser eine wichtige
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 31
Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar, welche durch den Osthang geschlossen
wird.
Im Gebiet befindet sich eine Allee entlang des Spessartringes, diese ist nach § 13 HAGBNatSchG
und § 30 BNatSchG ein gesetzlich geschützter Biotoptyp . Andere nach § 30 BNatSchG „Ge-
schützte Biotoptypen“ sind im Planungsgebiet keine vorhanden, gleiches gilt für Naturdenkmale.
Die Verteilung bzw. Ausprägung der unterschiedlichen vorzufindenden Biotoptypen, wird im Ein-
zelnen in Kapitel 1.3 Tabelle 1 dargelegt.
Baumbestand
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Planungsgebietes mit rund 524 Bäumen (s. Anhang II
und IV) als relativ hoch dar (davon 420 heimisch und 104 nicht heimisch). Als sehr wertvoll sind
die großgewachsenen Platanen im östlichen und südöstli chen Bereich des Hochschulge-
bäudes und im nordöstlichen Bereich des Plangebiets zu bewerten . Dieser Laubbaumaltbe-
stand ist u.a. gerade für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier wichtig.
Gleichzeitig geht von diesem Großbaumbestand eine visuelle Wirkung a us, die sich im Gebiet
positiv bemerkbar macht. Die Einzelbewertung der Bäume wurde nach Stammumfang, Höhe,
Breite, Vitalität und besonderen Merkmalen durchgeführt und kann aus Anhang I Pflanzliste ent-
nommen werden.
Vorbelastungen
Generell lassen sich die im Geltungsbereich vorkommenden Pflanzen - und Gehölzstrukturen
aufgrund der momentanen Nutzung als vielfältig beschreiben, da naturnahe Biotoptypen wie
z.B. spontane oder verwilderte Gebüsche und Hecken und Bäume im Gebiet vorhanden sind .
Biologische Vielfalt
Bestand
Die Mehrheit der im U ntersuchungsgebiet brütenden Vogelarten gehört zu den allgemein häufi-
gen und ungefährdeten Arten. Jedoch sind fünf Vogelarten, deren Erhaltungszustand ungünstig
bis unzureichend ist, im Planungsgebiet und dessen unmittelbarem Umfeld festgestellt worden.
Meist sind die vorkommenden Arten Siedlungs- und Waldvogelarten, für die vor allem das auf
dem Osthang befindliche „Wäldchen“ und die im Osten verlaufende Allee als reviergeeigneter
Lebensraum zu erwähnen ist. Die Grünflächen dazwischen und die gehölzreichen Flächen hinter
den Bebauungen im Norden sowie der Bereich des Fußgängerweges entlang der Allee im Osten
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 32
dienen Fledermäusen als Nahrungshabitat. Einige ältere Gebäude weisen Quartierspotentiale
auf, doch ist als strukturreic he Besonderheit des Gebietes das Kellersystem der alten Brauerei
an der Dieburger Straße zu nennen.
Im Bereich der Pflanzenvorkommen sind typische Pflanzen innerstädtischer Bereiche und in den
Gärten vorkommende Arten im Gebiet anzutreffen. Der Baumbes tand stellt sich gerade in den
Bereichen mit älteren Großbäumen als sehr wertvoll dar.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine allgemeine Kartierung von Flechtenarten vor 8.
Eine Kartierung von Flechten ist jedoch nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Flechten sich an alten Baumbeständen wiederfinden.
Generelle Felslebensräume oder altes Mauerwerk kommen im Geltungsbereich nicht vor. Der
Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze führt
als beispielhafte Lokalitäten eines Flechtenvorkommens in Darmstadt, die Ahornhalle am Spes-
sartring, sowie den Eingangsbereich mit Ahornallee des Parks Rosenhöhe auf, die jeweils in der
näheren Umgebung des Geltungsberei chs liegen. Ein Vorkommen von Flechtenarten für den
Geltungsbereich wird konkret jedoch nicht genannt. Um dennoch ein Vorkommen bzw. eine Zer-
störung von Flechtenarten auszuschließen werden unter Minimierungs- bzw. Vermeidungsmaß-
nahmen bei der Entnahme von Gehölzen Hinweise für den Umgang bei einem Vorkommen von
Flechtenarten gegeben (s. Kap. 5.1).
Vorbelastungen
Ein Großteil der Flächen besteht aus nahezu- bis völlig versiegelten Flächen. Doch auch Vege-
tationsflächen sind stark vertreten. Das Verhältnis von artenarmen gärtnerischen Anlagen und
strukturreichen Grünflächen ist ausgeglichen.
Boden
Generell steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flächen beim Schutzgut Boden
im Vordergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer auch Auswirkungen auf das Klima, die
Wasserfunktion, das Landschaftsbild sowie auf die Pflanzen - und Tierwelt bzw. auf die biologi-
sche Vielfalt.
8 Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze 2015; Botanische Vereinigung für Na-
turschutz in Hessen (BVNH)
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Bestand
Das Plangebiet liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). In-
folge einer andauernden Stadt entwicklung mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie des Aus-
baues von Straßen- und Kanalsystemen ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenver-
hältnisse vielfach gestört bzw. großflächig verändert sind. Der Bodenviewer-Hessen weist den
nordwestlichen Teil des Planungsgebietes als „Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken“
mit Braunerden als Besonderheit aus. Der südöstliche Bereich ist als „Böden aus Flugsand“ aus-
gewiesen und weist „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley-Braunerden“ auf.
Vorbelastungen
Aktuell ist das Gebiet durch Versiegelungen, Teilversiegelungen, Um- und Aufschüttungen anth-
ropogen überprägt. Die Gartengrundstücke der Wohnbebauungen und Gartenanlagen, die z.T.
verwilderten Grünflächen in der Nähe des Hochschulgebäudes, sowie die begrünten Einfriedun-
gen sind nicht versiegelt und stellen zusammen fast die Hälfte des Geltungsbereichs dar.
Altlasten
Eine Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen9 konnte für die Bereiche, in
denen bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen eindeutigen Nachweis über
Altlasten erbringen. Einige Grundstücke sind als Altstandorte eingetragen. Altstandorte sind
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden
Stoffen umgegangen worden ist. Allein die Eintragung eines Grundstückes als Altstandort be-
gründet noch nicht einen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG.
Kampfmittel
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine Abfrage
beim Kampfmittelräumdie nst des Regierungspräsidium s Darmstadt. Die Stellungnahme vom
12.06.2018 lautete dabei wie folgt:
„Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben,
dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurf-
gebiet befindet. Die belasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.
9 DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 34
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen
werden.
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbeba uungen bereits bodeneingreifende Baumaß-
nahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräum-
maßnahmen notwendig.
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor
Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den
Grundstücksflächen bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen boden-
eingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Datenauf-
nahme erfolgen.
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sons-
tige magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnah-
men vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich“10.
Fläche
Bestand
Das Schutzgut „Fläche“ gilt es nach Zerschneidung, Versiegelung und Flächenumwandlung im
Vergleich zum Ausgangszustand zu bewerten. Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Kli-
mawandel und Anfälligkeiten des Projektes gegenüber Unfällen bzw. Katastrophen ist hinzuwei-
sen. Dabei ist immer eine Einschätzung abzugeben , ob eine Nutzungsänderung negative Ein-
flüsse auf die Schutzgüter haben kann. Die Flächen im Plangebiet sind zum Wohnen, als Son-
derbauflächen der Hochschule und als Flächen für den Gemeinbedarf für kulturelle Zwecke
ausgewiesen. In einem Bereich werden Kleingärten in eine öffentliche Grünfläche umgewan-
delt, was keine grundlegende Nutzungsänderung bedeutet. Die im Bebauungsplan vorgese-
hene Nutzung entspricht einer geringen, angepasste n Verdichtung des Gebietes. Für die
neuen Gebäude, Stellplätze und begleitende Anlagen wie Wegeverbindungen wird zusätzli-
che Fläche versiegelt.
10 Regierungspräsidium Darmstadt 2018
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Vorbelastungen
Insgesamt ist das Plangebiet bezogen auf seine innerstädtische Lage nur zu einem relativ gerin-
gen Teil unversiegelt.
Wasser
Bestand
Das Grundwasser ist h ydrologisch an die nördliche Obe rrheinebene angebunden. Nach der
Standortkarte Hessen wird die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s
mit einer mittleren Ergiebigkeit pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versicke-
rung liegt bei rund 0 -50 mm/a. Grundwasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen
Kartenwerk der HLNUG in einer Tiefe von ca. 20 - 25 m beschrieben.
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengew ässer (Fließ - und Stillgewässer) vorhanden.
Schutzgebiete für Gewässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges
offenes Fließgewässer ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu
nennen. Wasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich keine vorhanden.
Vorbelastungen
Bedingt durch die bauliche Überprägung (inklusive Unterkellerung) sind die Grundwasserverhält-
nisse im Gebiet gestört. Hinweise auf aktuelle Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor.
Vorbelastungen sind durch die vorhandenen Versiegelungen gegeben , weitere aktuelle Gefähr-
dungen sind jedoch nicht bekannt.
Klima und Lufthygiene
Klima
Versiegelte Bereiche können das lokale Klima negativ beeinträchtigen. Asphaltierte bzw. gepflas-
terte Flächen können sic h stark aufheizen und zu thermischen Sperren führen, die eine Beein-
trächtigung der lokalen Windaustauschsysteme zur Folge haben.
Bestand
Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemä-
ßigten Rheinebene und dem et was kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Je nach Wet-
terlage kommen die Windströmungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher
Richtung. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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Das Planungsgebiet profitiert klimatisch von seinem im Vergleich zur Gesamtstadt als relativ hoch
zu beschreibenden Baum- bzw. Grünbestand. Die Gartenanlagen, der hohe Baumbestand an der
Allee und am Bahndamm am Osthang dienen der Frisch- und Kaltluftentstehung, ebenso wie der
unbebaute Osthang. Dennoch weist der Geltungsbereich überwiegend eine „moderate Überwär-
mung“ auf (s. Abb. 8).
Vorbelastungen
Die vorhandenen Grünstrukturen, besonders die Bereiche mit einem hohen Baumbestand haben
eine Bedeutung als klimaaktive Freiflächen m it Ausgleichsfunktion und sind daher gegenüber
einer weiteren Bebauu ng zu schützen bzw. zu sichern. Für die Bereiche, in denen dies nicht
möglich ist (Osthang), muss an anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden.
Lufthygiene
Bei Neuregelungen der Europäische n Union (EU) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
wurden u.a. in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
neue Zielwerte bzw. Grenzwerte festgelegt. In der Verordnung werden für Luftschadstoffe wie
Schwefeldioxid (SO 2), Stickstoffdioxid (NO 2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und
Energiekonzepte (2016)
Abbildung 9: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016)
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(CO) Immissionsgrenzwerte und für die Luftschadstoffe Ozon und Partikel (PM 2,5) Zielwerte
festgelegt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht überschritten werden sollen. Kon-
krete Messungen im Planungsgebiet sind kein Bestandteil dieser Beurteilung.
Bestand
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Kli-
maschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann der motorisierte Individualve rkehr (MIV)
an der Dieburger Straße, dem Spessartring und des Fiedlerweges als Hauptemissionsquelle für
das Gebiet angegeben werden. Durch den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen
bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadtbereiche bzw. auch in den Planungsbereich. Dabei ist die
Fraktion PM10 (Feinstaubkonzentrationen > PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese
Feinstaubteilchen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder Bronchitis auslösen können.
Vorbelastungen
Das Planungsgebiet ist insbesondere entlang der Dieburger Straße und am Spessartring durch
Luftschadstoffe vorbelastet. Die Grünstrukturen im Gebiet tragen durch ihre Filterfunktion zur Ent-
lastung der Schadstoffe im Gebiet aktiv bei.
Landschafts- bzw. Stadtbild
Bestand
Beim Planungsgebiet handelt es sich um ein innerstädtisches Wohnviertel mit Zeilen-, Block- und
Einzelhausbebauung. Die Siedlungsstruktur lässt sich insgesamt als heterogen beschreiben und
wird durch den hohen Baumbestand und die Freiflächen aufgelockert . Im Westen prägen das
Hochschulgebäude und der dahinter ersichtliche Hochzeitsturm, welcher sich außerhalb des
O 32 befindet, das Stadtbild.
Eine wichtige Grünfläche, welche den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist das
Gebiet östlich des Hochschulgebäudes. Es liegt zwischen der sich im Westen befindenden Erich-
Ollenhauer-Promenade und der östlich gelegenen Rosenhöhe. In Verbindung mit dem Altbaum-
bestand zwischen dem Hoetgerweg und Olbrichweg („Grünfläche Olbrichweg“) stellt dieser eine
wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar. Die Gartenanlagen mit ihrem
wertvollen Altbaumbestand sind prägende Elemente des Landschafts- bzw. Stadtbildes in Nach-
barschaft zum Gesamtensemble der Mathildenhöhe.
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Vorbelastungen
Das Gebiet lässt sich aufgrund der unterschie dlichen Wohnbebauung, der Gartenanlagen und
dem Hochschulstandort als relativ heterogen beschreiben. Blickbeziehungen zum Gesamten-
semble der Mathildenhöhe werden immer wieder durch Bebauungen unterbrochen.
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz)
Bestand
Das Planungsgebiet schließt sich unmittelbar an das Gebiet der Mathildenhöhe an, das ab 1897
mit historischen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden bebaut wurde. Das Areal rund um den
Hochzeitsturm wurde als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1
Hessisches Denkmalschutzgesetz HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Der Teil des Plange-
bietes, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, befindet sich noch innerhalb dieser
denkmalgeschützten Gesamtanlage (s. Abb. 10). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens sind
im Geltungsbereich außerdem ein Gebäude sowie die historische Mauer im östlichen Teil der
Dieburger Straße und die historischen Kellerstrukturen als Kulturdenkmale (§ 2 Abs. 1 Hess.
Denkmalschutzgesetz) nach der Denkmaltopografie der Wissenschaftss tadt Darmstadt ausge-
wiesen (s. Abb. 10).
Abbildung 10: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen-Konzeption Mathilden-
höhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009
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Ateliergebäude mit Ateliergarten
Das im Olbrichweg 8-10 stehende Gebäude wurde 1914 errichtet und 1944 teilweise zerstört. Es
ist von Albin Müller für die letzte Ausstellung der Künstlerkolonie, die Mietshauszeile, entworfen
worden und sollte ein en Prototyp eines bürgerlichen Wohnhauses repräsentieren. Im zweiten
Weltkrieg wurden Teile des Ateliergebäudes gemeinsam mit den anderen Bauwerken der Miets-
hauszeile zerstört. Weiterhin blieben Bruc hstücke des Ateliergartens erhalten: Verborgen unter
der Rasendecke befinden sich noch Pflastersteine. An Stelle der Mietshausbebauung befindet
sich heute das Gebäude des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule Darmstadt, auch die
Räumlichkeiten des Ateliergebäudes werden heute von der Hochschule genutzt.
Felsenkeller mit Futtermauer
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von der alten
Brauerei Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25 m langen Hauptkeller, einige
Seitenkeller, eine gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete Gänge . Die Kellerdecke, die
sich im Bereich des Hauptkellers in einer Höhe von 4 m befindet, ist teilweise mit Entlastungsbö-
gen gestützt oder ist gemauert.
Die nördliche Einfriedung dieser alten Brauerei entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls
unter Denkmalschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen
Grundstücksbegrenzung der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten.
Felsenkeller
Die Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkeller
befindet sich in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Kellerräume weisen
bis zu 5 m hohe Räume auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, der über 11 m hohe
„Eisdom“.
Vorbelastungen
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie die teilweise Zugehörigkeit
zum Gesamtensemble sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Das Kellersystem unterhalb der
Dieburger Straße weist jedoch eine gewisse Instabilität auf. Die Weiterentwicklung der Gebäude
und ihrer Gärten sowie hinzukommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden,
um keine negativen Beeinträchtigungen zu erwirken.
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Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelan-
gen
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wirkungsket-
ten, Summationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt abzuprüfen, ob durch
die Störung einzelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefüge anderer Schutzgüter aus-
gelöst werden können.
Bestand und Vorbelastungen
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im Bereich bisher unversie-
gelter Flächen und der damit einhergehenden Beseitigung von Grünflächen und Gehölzen. Dies
hat sowohl Auswirkungen auf die Pflanzen wie auch auf Tiere, Boden, Fläche und Wasser.
3 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN DES BASISSZENARIOS BEI DURCHFÜHRUNG DER
PLANUNG UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung
Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den Vorbelastungen die vorhabenbezogenen Wir-
kungen bzw. Wirkfaktoren auf den Geltungsbereich bzw. auf umgebende Räume abzuprüfen. Am
Ende dieses Kapitels werden die wesentlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Pla-
nung noch einmal in einer Tabelle (s. Tab. 7) zusammengefasst.
3.1.1 Mensch und Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens - und
Wohnqualität haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden-
bzw. Trinkwasserschutz.
Als Hauptlärmquelle ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) zu nennen. Mit einer Erhöhung
des Anlieger- bzw. des Anlieferungsverkehrs ist im Gebiet durch die Errichtung des Besucher-
zentrums nur im geringen Maße zu rechnen. Die Stadt sieht ein Shuttlebus-System vor, welches
die Besucher von einem Parkplatz außerhalb des Gebietes (Ostbahnhof) zur Mathildenhöhe bzw.
zum Besucherzentrum befördert. Durch Shuttlebusse und ein evtl. erhöhtes Verkehrsaufkommen
wird es vermutlich zu einem gewissen gesteigerten Lärmeintrag kommen. Auch erhöhte Emissi-
onen können durch ein verstärktes Aufkommen von Shuttlebusfahrten entstehen. Anliegerver-
kehr, der sich ggf. durch eine Nachverdichtung ergibt, wird sich entlang der Dieburge r Straße,
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des Spessartrings und des Fiedlerweges nicht bemerkbar machen, da eine Vorbelastung bereits
in diesem Gebiet besteht.
Die anhand der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastungen
weisen an den der Dieburger Straße und Spessartring/Fiedlerweg zugewandten Fassaden ge-
mäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger
Straße abgewandten Bereichen können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A)
eingehalten werden. Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan, Bericht
Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019) sollten bei Neubauten von Wohnungen
in Schlaf- und Kinderzimmern passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden.
Während der Bauarbeiten ist mit einem erhöhten Lärmaufkommen sowie mit weiteren baube-
dingten negativen Auswirkungen wie der Emission von Stäuben zu rechnen.
3.1.2 Tiere
Aus dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag11 geht für die Tierarten Vögel (Ha-
bitat- und Baumhöhlenpotential) und Fledermäuse (Jagdhabitate, Gebäudepotential und Baum-
höhlen/-spaltenpotential) ein Konfliktpotential in Folge von Baumaßnahmen hervor. Die städ-
tebauliche Nachverdichtung im Bereich des Osthanges hat diverse Fällungen von teils alten und
ökologisch wertvollen Bäumen zur Folge. Der Gehölzbestand dort ist vor allem für die Avifauna
ein zentraler Lebensraum im Vorhabengebiet. Einen weiteren Habitatschwerpunkt für Vögel bil-
det die Allee im Osten durch ihren älteren Baumbestand. Diese soll nach Süden, im Ber eich der
Kleingartensiedlungen, erweitert werden und stellt in Zukunft potentielle Habitatmöglichkeiten
dar. Das gesamte Gebiet zeichnet sich durch seinen für Stadtverhältnisse hohen, vielfach älteren
Baumbesatz aus. Für alle Neubauten müssen Bäume gefällt werden. Durch die Bauarbeiten
kommt es zu erhöhtem Lärmaufkommen, welches auf die Vögel eine vergrämende Wirkung ha-
ben kann. Die ansässigen Arten sind hauptsächlich jene, die oft in Siedlungsbereichen leben.
Auch die Vorbelastungen des Stadtgebietes sind zu beachten.
Die Jagdgebiete der Fledermäuse (Grünflächen im nördlichen Gebiet sowie der Allee -Bereich)
werden kaum von den städtebaulichen Maßnahmen tangiert. Durch die Erweiterung der Allee im
Südosten ergibt sich ein Potential für neue Jagdhabitate . Durch die Fällung vieler für Fleder-
mäuse potentiell geeigneter Quartiersbäume entsteht hier ein Konf liktpotential, welches durch
11 naturplan 2019
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entsprechende Maßnahmen verringert werden muss. Durch Abriss- und Bauarbeiten im Bereich
des Biergartens (Dieburger Straße) entste hen Erschütterungen, die negative Auswirkungen auf
den darunterliegenden ehemaligen Brauereikeller hervorrufen können. Dieser Keller stellt eine
große Bedeutung für Fledermäuse dar, auch für Arten, die nicht direkt im Gebiet erfasst wurden.
Daher sollte dieser vor Umsetzung geplanter Maßnahmen gründlich auf Statik und Fledermaus-
arten sowie Individuendichte geprüft werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der
Winterquartiersräume sind zu treffen.
Um mögliche Habitaträume im Vorfeld zu identifizieren, sollten vor dem Eingriff tiefergehende
Untersuchungen auf Quartierstandorte von Vögel- und Fledermäusen durchgeführt werden. Wei-
tere besonders geschützte Tierarten wie Bilche, Eichhörnchen, Igel oder Blindschleichen könnten
im Planungsgebiet vorkommen. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen, der Abriss von Ge-
bäuden oder das Freimachen der Baufelder betreffen Individuen und Habitate von besonders
geschützten Arten.
Auf die Vogelpopulationen kann das massive Roden von Gehölzstrukturen und älteren Bäumen
eine negative Auswirkung mit sich führen. Für die Fledermäuse stellen lediglich die Bauarbeiten
im Bereich des Kellersystems ein Gefahrenpotential dar. Eine ökologische Baubegleitung ist not-
wendig, um einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 auszuschließen.
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
Durch die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Entwicklungsflächen wird es zu einem
Verlust an Vegetation , vor allem von Gehölzstrukturen und (älteren) Bäumen kommen. Der
Baumbestand mit einigen erhaltenswerten Gehölzen wird im Rahmen der baulichen Nachver-
dichtung reduziert werden (s. Anhang III). Durch das im Norden geplante Baufeld werden wahr-
scheinlich 11 Bäume gefällt werden müssen, für das Besucherzentrum am Osthang werden vo-
raussichtlich rund 97 Bäume wegfallen. Für die Nachverdichtung im Süden werden mindestens
12 Bäume gerodet werden müssen, für Neugestaltung zwischen Seitersweg und Erbacher Straße
voraussichtlich 7 Bäume. Hinzu kommen evtl. Fällungen für Zuwege zu den Flächen und Rodun-
gen und/oder Baustelleneinrichtungen.
Somit ist mit einer Mindestanzahl von 1 27 zu fällenden Bäumen zu rechnen. Die Neupflanzung
der zu rodenden Gehölze wird nur in geringem Maße im Geltungsbereich möglich sein. Insgesamt
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konnten 57 Baumneupflanzungen innerhalb des Plangebi ets festgesetzt werden. Für die zu er-
haltenden Bäume die unmittelbar an die geplanten Baufelder grenzen, müssen Schutzvorkeh-
rungen während der Bauzeit vorgenommen werden.
Bezüglich der neu entstehenden Grün - und Kompensationsflächen sowie der zusätzlichen An-
pflanzung von Bäumen beispielsweise am Verbindungsweg im Osten ist mit einer Aufwertung zu
rechnen.
3.1.4 Biologische Vielfalt
Da sich der Schwerpunkt der Nachverdichtung in einem Grünzug mit verbindender Funktion be-
findet und die Habitatstruktur durch die Rodungen reduziert wird, ist mit negativen Auswirkungen
auf die Biodiversität im Gebiet zu rechnen.
3.1.5 Boden
Grundsätzlich wird durch die geplante innerstädtische Nachverdichtung in Form der Ausweisung
baulicher Entwicklungsflächen der Bodenschutzklausel nach § 1a Abs.2 BauGB entsprochen und
dem Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, Rechnung getragen. Zwar werden
für die Nachverdichtung unversiegelte Flächen beansprucht, allerdings besteht in dem Gebiet
bereits eine gewisse Vorbelastung aus der Vergangenheit.
3.1.6 Fläche
Auf den versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen wird es durch die städte-
bauliche Nachverdichtung und Umgestaltung von Flächen zu einer ergänzenden Nutzung
kommen. Der Bereich des Osthanges ist momentan durch den Hochschulbetrieb fußläufig stark
frequentiert, besonders in den Sommermonaten nutzen die Studenten und andere Bürger die
Fläche zu Freizeit- und Erholungszwecken. Die schattenspendenden Baumbereiche sind in die-
ser Zeit provisorisch mit Paletten und anderen Materialien zu einem Aufenthaltsort gestaltet wor-
den, dort finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt . Durch das Besucherzentrum , wel-
ches im westlichen Bereich des Osthanges entstehen soll, ist mit einem erhöhten fußläufigen
Besucheraufkommen zu rechnen. Trotz eines Besucherlenkungs - bzw. Tourismusverkehrssys-
tems mit Shuttlebussen ist mit einem gewissen erhöhten Verkehrsaufkommen um den Bereich
des Besucherzentrums, wie auch auf der gesamten Mathildenhöhe zu rechnen. Somit findet auf
der Osthang-Fläche keine wirkliche Nutzungsänderung statt, auch wenn dort zusätzliche Grün-
fläche in Anspruch genommen wird.
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An der Dieburger Straße befin det sich derzeit ein Biergarten. Auf dieser Fläche soll eine Nach-
verdichtung mit Wohnungsbau ermöglicht werden, so wie es na ch dem derzeitigen FNP ausge-
wiesen ist. Der südöstliche Bereich des Planungsgebietes wird momentan als Kleingartenfläche
genutzt, hier soll die Allee am Spessartring samt Fußweg weitergeführt werden. Zudem ist eine
Neuordnung der bestehenden Stellplatzflächen dort vorgesehen. Im FNP ist die Fläche für Woh-
nen ausgewiesen. Der Bereich wird zu einer öffentlichen Grünfläche umgestaltet. Hier kann mit
einer Aufwertung der Fläche gerechnet werden.
3.1.7 Wasser
Die vorgesehenen Bauflächen befinden sich auf überwiegend unversiegelten Flächen. Durch
eine zunehmende Versiegelung können negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entste-
hen. Niederschlagswasser kann so auf weniger Fläche versickern. Teilweise werden die Neu-
bauten mit Dachbegrünungen versehen. Mit dieser Fest setzung des Bebauungsplans wird zu-
mindest ein Teil des Niederschlagwassers länger in der Fläche gehalten.
Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen Grund-
wasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von
einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und Erdarbeiten sind Maßnah-
men vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers beispielsweise durch den Eintrag
von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen als grundwassergefährdende Stoffe verhindern.
Insgesamt ist mit einer geringen Verschlechterung im Gebiet zu rechnen. Mit der Einhaltung der
im B -Plan festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Oberflächengewässer werden durch die Planungen nicht tangiert.
3.1.8 Klima und Lufthygiene
Das „Wäldchen“ des Osthanges bildet einen wesentlichen Grünanteil im Gebiet mit positiven kli-
matischen Auswirkungen. Durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Versiegelung
und Rodung von Gehölzen im Gebiet ist mit einer Verschlechterung des Mikroklimas in diesem
Bereich zu rechnen. Die negativen Auswirkungen können zum Teil durch Kompensations - und
Neupflanzungen wie u.a. Dachbegrünung ausgeglichen werden. Die neuen Gebäude entstehen
in einer Flucht zum Hochschulgebäude, sodass durch die Stellung des Besucherzentrums keine
Verschlechterung von Kaltluftströmungen für die Gesamtstadt zu erwarten sind. Die bauliche
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Nachverdichtung in den anderen Bereichen des Gebietes wird vermutlich keine klimatische Ver-
änderung mit sich führen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch das Besucherzentrum
sind höhere Schadstoffbelastungen in dem Bereich nicht auszuschließen.
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des vorliegenden Bebauungsplanent-
wurfes ist mit keine n relevanten Verschlechterungen des Stadtbildes zu rechnen. Es ist davon
auszugehen, dass eine potentiell angedachte Nachverdichtung im Bereich des Welterbegebietes
eine für das Gebiet ansprechende und maßvolle Architektur beinhalten und keine negativen Ein-
flüsse auf Blickbeziehungen o.ä. haben wird. Bei den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen und
dem grundsätzlichen Ziel des B-Plans, das Gebiet homogen zu gestalten und behutsam zu ent-
wickeln sowie Grünflächen zu ergänzen bzw. neu zu ordnen, ist mit einer negativen Entwicklung
hinsichtlich des Stadtbilds somit nicht zu rechnen. Einer möglichen ausufernden, nicht gebiets-
verträglichen Nachverdichtung wird durch die entsprechenden Festsetzungen entgegengewirkt.
Durch den Bau des Besucherzentrums sowie der weiteren Baukörper entsteht vorübergehend
eine Beeinträchtigung des Stadtbilde s. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die bauliche n
Maßnahmen nicht zu erwarten. Es ist grundsätzlich mit einer positiven Weiterentwicklung des
Stadtbildes zu rechnen.
3.1.10 Kultur und Sachgüter
Der denkmalgeschützte Brauereikeller unterhalb der Dieburger Straße kann durch Erschütterun-
gen, die durch Abbruch- und Bautätigkeiten hervorgerufen werden, gefährdet werden. Der Keller
weist bereits jetzt Zeichen einer Instabilität auf und sollte vor Umsetzung der geplanten Maßnah-
men sorgfältig auf seine Statik und Stabilität untersucht werden. Zur Sicherheit sollte auch der
andere zentral gelegene Keller auf seine Stabilität geprüft werden. Auf die im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes o.g. übrigen denkmalgeschützten Gebäude und die historische Mauer sind
keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Unter dem Aspekt der bauhistorischen Erhaltung ist
mit einer Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusammenhang mit der zu erwartenden
Auszeichnung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe zu rechnen. Durch den Neubau des Besu-
cherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet bzw. für die Gesamtstadt
zu rechnen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
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3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbe-
langen
Durch die Versiegelung von Freiflächen, die im Rahmen der baulichen Nachverdichtung einher-
geht, sind Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie das Mikroklima möglich. Da vor allem
im Bereich des „Wäldchens“ auf dem Osthang nachverdichtet wird, werden viele Bäume gerodet
werden müssen. Darunter befinden sich auch alte und erhaltenswerte Bäume, die für die Avifauna
und Fledermauspopulation wichtige Lebensräume darstellen.
Auf die Schutzgüter bzw. die U mweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der
biologischen Vielfalt ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Bei der Umsetzung der bauli-
chen Maßnahmen wird es zu einem Verlust von mindestens 127 Bäumen kommen, dies stellt vor
allem auf dem Osthang einen Großteil des Baumbestandes dar. Der Ausgleich durch Neu- bzw.
Kompensationspflanzungen wird im Gebiet selbst nur bedingt möglich sein.
Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall
Abwasser
Durch die festgesetzte Dachbegrünung wird zumindes t ein Teil des anfallenden Niederschlags-
wassers auf der Fläche gehalten, kann dort verdunsten und somit wieder in den natürlichen Was-
serkreislauf eintreten.
Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser ist über das vorhandene Kanalsystem abzuführen.
Die Nennweiten der K anäle sind für das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen,
dass bei der vorgesehenen Nachverdichtung die Ei nleitung von Niederschlags - und Abwasser
keine erhebliche Auswirkung auf das lokale Kanalsystem haben wird.
Abfall
Die Abfallbeseitigung im Plangebiet ist gesichert. Der Entsorgungsbetrieb wird durch die zusätz-
lich anfallenden Abfälle nicht überlastet.
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klima-
wandels
Wie bereits dargestellt profitiert das Planungsgebiet aktuell von der ausgeprägten Vegetation in
den Freiflächen, auch wenn es durch seine baulich geprägten Bereiche ein Überwärmungspo-
tential aufweist. Im Großteil des Gebietes besteht bereits eine moderate Überwärmung, die durch
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DLA 47
das Umwandeln von Grünflächen und Vegetationsstrukturen in versiegelte Flächen und Bebau-
ung in Zukunft weiter zunehmen wird.
Durch den Klimawandel wird sich die Temperatur weiter erhöhen und der Unterschied zwischen
der wärmespeichernden, versiegelten Stadt und dem kalt - und frischluftproduzierenden Umland
wird sich noch verstärken. Demnach ist jede weitere Versiegelung im Planungsgebiet auf lange
Sicht zu vermeiden.
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die
im Bebauungsplan vorg esehene Dachbegrünung kann ein Teil des Niederschlagswassers auf
der Fläche zurückgehalten werden . Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf
Grünflächen versickern kann, wird in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen
könnte das Kanalsystem generell an seine Grenzen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelas-
tung ist durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen.
Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen kli-
mawandelbedingten Hochwassergefahr nicht auszugehen.
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen
Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert
und Einrichtungen wie das Besucherzentrum errichtet. Grünflächen werden neu geordnet.
Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Einrichtungen sind keine
gefährlichen Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwir-
kung für die Bevölkerung erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe
oder produzierendes Gewerbe ausgemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren.
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
Würde der Bebauungsplan O 32 nicht aufgestellt werden, müssten baulichen Vorhaben n ach §
34 BauGB beachtet werden, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammen-
hang bebauten Ortsteile regelt. Eine übergeordnete einheitliche Regelung zur Weiterentwicklung
des Geltungsbereichs mit dessen kulturellen Standorten wie der Mathildenhöhe, des Hochschul-
standorts (Gestaltung) als auch der wichtigen innerstädtischen Wohnbauentwicklung wären nicht
gegeben. Im Geltungsbereich wurden die nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan O 13 bis zu
sieben Stockwerke hoher Hotelgebäudekomplex nich t realisiert. Seit dem Magistratsbeschluss
zur Veränderungssperre im April 2018 ist dies auch nicht mehr möglich. Dort, wie im gesamten
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DLA 48
Bebauungsplan O 13, sind keine Bäume zum Erhalt festgesetzt, lediglich ein Pflanzgebot für
Baumgruppen. Dies ist vermutlich den Umstand geschuldet, dass der Plan aus dem Jahre 1974
stammt und sich die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Bebauungspläne seitdem
grundlegend verändert haben.
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet ohne d en Bebauungsplan
O 32 heterogener entwickeln würde. Außerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Um-
setzung von Vorhaben in Anspruch genommen und weitere wertvolle Gehölze gerodet werden
würden, welche durch Flächenausweisungen und dessen Festsetzungen im aktue llen Bebau-
ungsplanentwurfs O 32 Mathildenhöhe Ost eines gewissen Maßes an baulichen Entwicklungs-
flächen bzw. der Festsetzung von Grün- und Freiflächen eingegrenzt werden können. Neue Ge-
bäude sind auf denselben Flächen vorgesehen, welche gemäß O 13 bebaut werden könnten, sie
ziehen aber aufgrund ihrer geringeren Größe und Höhe vergleichsweise weniger negative Aus-
wirkungen auf das Stadtbild und die Mathildenhöhe nach sich. Der Schutz der Denkmale und des
Gesamtensembles könnte ohne den Bebauungsplan O 32 nicht gewährleistet werden.
Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen
Im Zuge der Freimachung der Baufelder werden Vegetationsdecken abgetragen und Gehölze
gerodet. Beim Bau von Neubauten oder bei den Abrissarbeiten von Gebäuden und baulichen
Anlagen und deren Beseitigung ist mit starken Lärm- und Staubentwicklungen sowie Bodener-
schütterungen zu rechnen, die auch den denkmalgeschützten Brauereikeller betreffen können.
Durch die zusätzlichen Wohnungen ist mit der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rech nen.
Gleiches gilt für den Betrieb des Besucherzentrums.
4 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN V ON VORHABEN BENACHBA RTER
PLANGEBIETE
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum sollen mehrere Bebauungspläne
festgesetzt werden. Diese dienen dem Sc hutz der Denkmale, dem Erhalt der Blickachsen, der
behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung, der Errichtung von touristi-
schen Einrichtungen wie dem Besucherzentrum und der Neuordnung des städtischen Grundstü-
ckes nordöstlich des Hochschulgebäudes und im südöstlichen Bereich an den Bahngleisen zwi-
schen Seitersweg und Erbacher Straße. Somit ist zwar eine weitere Bebauung einiger Grundstü-
cke vorgesehen, jedoch in einem verträglichen Ausmaß . Aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll,
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DLA 49
innerstädtische Bereiche nachzuverdichten, um keine neuen Flächen in Anspruch nehmen zu
müssen.
Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Charakter: sie sollen si-
cherstellen, dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht in größerem Maße verändern . Somit
sind keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten, auch wenn man bei dieser Einschät-
zung die Bebauungspläne der benachbarten Plangebiete miteinschließt.
5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Arten im vorliegenden Umweltbericht müssen
verschiedene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Nach § 44 BNatSchG „ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwick lungsformen aus der Natur zu entnehmen,
zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-
ten erheblich zu stö ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung
der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“.
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr.
338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten
durch Überwachung des Handels (…) aufgeführt sind,
b. nicht unter Buchstabe a fallende
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind,
bb. europäische Vogelarten,
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nac h § 54 Absatz 1 aufgeführt
sind“.
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DLA 50
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.)
Unter den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die,
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2
aufgeführt sind“.
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) geschützt.
§ 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von
FFH- und Vogelschutzgebieten.
Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung
Auf Grundlage der Ergebnisse einer „artenschutzrechtlichen Potentialeinschätzung“ für das
B-Plan-Gebiet12 wurden die Artengruppen Vögeln, Fledermäuse und Totholzkäfer im Geltungs-
bereich sowie dessen unmittelbaren Umfeld näher erfasst. Für die genannten Artengruppen
konnte das Eintreten eines Verbotstatbestands nach § 44 Abs.1 BNatSchG mit hinreichender
Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Für die Artengruppen Reptilien und Amphibien konnte
aufgrund nicht vorhandener Habitatpotentiale ein Vorkommen von nach Anhang IV der FFH -
Richtlinie geschützten Arten grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Der untersuchte Geltungsbereich des B-Plans O 32 „Mathildenhöhe Nordost“ stellt einen Lebens-
raum für verschiedene – in der Regel weit verbreitete – Vogelarten dar, die hier insbesondere die
stärker durchgrünten Bereiche als Nahrungs - und Bruthabitat nutzen. Zudem findet eine stetige
Nutzung als Jagdhabitat von Zwerg - und Mückenfledermaus statt. Hier sind auch vereinzelte
Quartiere an den Gebäuden zu erwarten. Eine besondere Bedeutung kommt dem „Brauereikel-
ler“ an der Dieburger Straße zu, dem eine herausragenden Funktion als Winterquartier für Fle-
dermäuse zuzuschreiben ist. Während sich Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44
BNatSchG in Bezug auf Vögel und auf Sommerlebensräume von Fledermäusen mit einfachen
Mitteln vermeiden lassen, bedarf der Brauereikeller eine besondere Behandlung. Hier werden
jedoch auch verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Auslösung der Verbotstatbe-
stände vermeiden können.13 (s. Kap. 5.2)
12 Bobbe 2017
13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: O32 – Mathildenhöhe Nordost, naturplan 2019 S.30
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 51
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Be-
lange nach § 44 BNatSchG
In der nachfolgenden Tabelle (Tab. 7) werden die Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrecht-
licher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG übersichtlich dargestellt. Bei Umsetzung
der Maßnahmen ist mit keiner Verschlechterung der lokalen Population(en) von Vögeln und Fle-
dermäusen zu rechnen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen kann mit
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 67
BNatSchG wird demnach nicht notwendig. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
Tabelle 7: Übersicht über die mögliche Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG unter
Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen14
Vögel
Verbotstatbe-
stand
Maßnahme Erläuterung Eintritt
Verbotstatbe-
stand
§ 44 (1) Nr. 1
Tötungsverbot
- Zeitliche Be-
schränkung von
Rodungen und
Rückschnitten
- Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorge-
schriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Ri-
siko für Vögel zusätzlich verringert werden, da dann
die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel
können jederzeit selbständig vor dem Eingriff fliehen.
Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu ver-
längern (z.B. Rodungen erst ab 01.12.).
nein
- Baumhöhlenkon-
trolle
- Baumhöhlen sind möglichst vor Beginn der Brut- und
Setzzeit vor der Rodung von Bäumen und Gehölzen
zu kontrollieren.
nein
- Verwendung von
Vogelschutzglas
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glas-
fassaden Vogelschutzglas verwendet werden. nein
§ 44 (1) Nr. 2
Störungsverbot
- Erhalt von Gehöl-
zen
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppo-
tenzial, sollten weitestgehend erhalten werden. nein
- Neupflanzung
heimischer
Gehölze
- Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische,
standortgerechte Bäume und Gehölze zur Beibehal-
tung der Strukturvielfalt und Schaffung von potentiel-
len Bruthabitaten neu gepflanzt werden.
nein
§ 44 (1) Nr. 3
Zerstörungsver-
bot
- Zeitliche Be-
schränkung von
Rodungen und
Rückschnitten
- Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorge-
schriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Ri-
siko für Vögel zusätzlich verringert werden, da dann
die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel
können jederzeit selbständig vor dem Eingriff fliehen.
Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu ver-
längern (z.B. Rodungen erst ab 01.12.).
nein
1414 vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: O32 – Mathildenhöhe Nordost, naturplan 2019 S.30/31
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 52
- Schaffung von
künstlichen Quar-
tieren
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude -, baum-, höh-
len- oder nischenbrütende Vogelarten sind zeitlich
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen
bzw. in neu errichtete Gebäude einzubauen.
nein
Fledermäuse
§ 44 (1) Nr. 1
Tötungsverbot
- Zeitliche Befris-
tung bestimmter
Baumaßnahmen
(Erschütterun-
gen)
- Bauaktivitäten, die Erschütterungen im Brauereikeller
nach sich ziehen können, dürfen ausschließlich au-
ßerhalb des Überwinterungszeitraumes von Fleder-
mäusen erfolgen. Dies schließt auch die
Erkundungs-, Schwärm- und Paarungsphase ca. ab
Mitte August vor der eigentlichen Überwinterung mit
ein. Die Einschränkung besteht somit wenigstens im
Zeitraum zwischen Mitte August und Ende März. Wit-
terungsabhängig ist dieser Zeitraum gegebenenfalls
zu verlängern oder kann verkürzt werde
nein
- Baumhöhlenkon-
trolle
- Baumhöhlen sind vor der Rodung auf einen Besatz
mit Fledermäusen zu kontrollieren. Wird dabei ein Be-
satz festgeste llt, ist der freiwillige Auszug der Tiere
abzuwarten. Durch die Rodung in dem Zeitraum ge-
mäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02.
können Tötungen und Verletzungen von Fledermäu-
sen zusätzlich vermieden werden, da die Fleder-
mäuse sich dann in ihren Win terquartieren befinden,
welche aus Frostschutzgründen nicht in Gehölzen ge-
wählt werden.
nein
§ 44 (1) Nr. 2
Störungsverbot
- Erhalt von Gehöl-
zen
Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppoten-
tial, sollten weitestgehend erhalten werden
nein
- Statische Über-
prüfung des
Brauereikellers
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer Sta-
tik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusam-
menbruch dieser Anlagen könnte Fledermaus -Indivi-
duen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
nein
- Zeitliche Befris-
tung bestimmter
Baumaßnahmen
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf
den Brauereikeller haben, sollten ca. Mitte März bis
Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung
von Fledermäusen in sensiblen Lebensphasen zu ver-
meiden.
nein
- Sicherungsmaß-
nahmen im Brau-
ereikeller
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer Sta-
tik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusam-
menbruch dieser Anlagen könnt e Fledermaus -Indivi-
duen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
nein
- Fachliche Beglei-
tung bei Bauvor-
haben im Bereich
des Brauereikel-
lers
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte eben-
falls auf die Brut- und Setzzeit von gebäudebrütenden
Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben - und Über-
winterungszeiten von Fledermäusen geachtet wer-
den. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln be-
steht auch die Möglichkeit, Arbeiten nach Brut - bzw.
Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubeglei-
nein
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 53
tung). Werden Fledermäuse v orgefunden, ist auf de-
ren selbständigen Auszug aus dem (Wochenstuben -
bzw. Winter-) Quartier zu warten.
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswir-
kungen auf den Brauereikeller haben, eine ökologi-
sche Baubegleitung hinzugezogen werden.
- Neupflanzung
heimischer Ge-
hölze
- Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische,
standortgerechte Bäume und Gehölze zur Beibehal-
tung der Strukturvielfalt und Schaffung von potentiel-
len Bruthabitaten
nein
- Eingehende Un-
tersuchung des
Fledermausbe-
standes im Brau-
ereikeller
Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvor-
kommen in den Kelleranlagen genau zu untersuchen.
Wichtige, als Habitate dienende Teilbereiche sowie
die Einflugmöglichkeiten und deren Schneisen sind zu
erhalten und freizuhalten. Ziel ist es das Artenspekt-
rum im Kellersystem zu analysieren sowie die tatsäch-
liche Anzahl an Individuen zu erfassen. Daneben kön-
nen wichtige zu schützende Bereiche im Kellersystem
ermittelt werden.
nein
§ 44 (1) Nr. 3
Zerstörungsver-
bot
- Erhalt von Gehöl-
zen
Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppoten-
tial, sollten weitestgehend erhalten werden.
nein
- Statische Über-
prüfung des Brau-
ereikellers
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer Sta-
tik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusam-
menbruch dieser Anlagen könnte Fledermaus -Indivi-
duen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
nein
- Zeitliche Befris-
tung bestimmter
Baumaßnahmen
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf
den Brauereikeller haben, s ollten ca. Mitte März bis
Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung
von Fledermäusen in sensiblen Lebensphasen zu
vermeiden.
nein
- Sicherungsmaß-
nahmen im Brau-
ereikelle
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalge-
schützter Kelleranlagen sind die se bezüglich ihrer
Statik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zu-
sammenbruch dieser Anlagen könnte Fledermaus-In-
dividuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
Nein
- Fachliche Beglei-
tung bei Bauvor-
haben im Bereich
des Brauereikel-
lers
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte eben-
falls auf die Brut- und Setzzeit von gebäudebrütenden
Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben - und Über-
winterungszeiten von Fledermäusen geachtet wer-
den. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln be-
steht auch die Möglichke it, Arbeiten nach Brut - bzw.
Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubeglei-
tung). Werden Fledermäuse vorgefunden, ist auf de-
ren selbständigen Auszug aus dem (Wochenstuben -
bzw. Winter-) Quartier zu warten.
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswir-
kungen auf den Brauereikeller haben, eine ökologi-
sche Baubegleitung hinzugezogen werden.
nein
- Schaffung von
künstlichen Quar-
tieren
- Künstliche Ersatzhabitate für Fledermäuse sind zeit-
lich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubrin-
gen bzw. in neu errichtete Gebäude einzubauen.
nein
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 54
- Eingehende Un-
tersuchung des
Fledermausbe-
standes im Brau-
ereikeller
- Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvor-
kommen in den Kelleranlagen genau zu untersuchen.
Wichtige, als Habitate dienende Teilbereiche sowie
die Ei nflugmöglichkeiten und deren Schneisen sind
zu erhalten und freizuhalten.
nein
Pflanzen
§ 44 (1) Nr. 3
Zerstörungsver-
bot
- Erhalt von Flech-
ten
- Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vor-
kommen von besonders geschützten Flechtenarten
fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkom-
men von entsprechenden Flechtenarten sind Teile
des Stammes oder des Astes auszusägen und an ei-
ner geeigneten Stelle in der näheren Umgebung im
Gebiet auszubringen. Mit der Neuanlage von Bäumen
werden grundsätzlich wieder Fläch en geschaffen in
denen sich Flechten ansiedeln können.
nein
Weitere Maßnahmen für nicht nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Arten
- Eichhörnchen, Gartenschläfern,
Blindschleichen, Igel
- Bei der Kontrolle der Baumhöhlen ist auch auf einen Besatz vo n Eich-
hörnchen oder Gartenschläfern (ggf. in der Winterruhe) zu achten. Soll-
ten ruhende Gartenschläfer vorgefunden werden, ist dies der Unteren
Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustim-
men. (Es empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen).
- Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen
wie Laubhaufen oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor
Baufeldfreimachung händisch beräumt werden, Sollten Blindschlei-
chen, Igel oder Gartenschläfer gefund en werden, ist das weitere Vor-
gehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen.
- Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuch-
tung insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden.
Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen
von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB
Der Geltungsbereich beinhaltet oder tangiert keinerlei Natura 2000-Gebiete bzw. Vogelschutzge-
biete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 bzw. der Richtli nie
79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979.
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen
Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesna-
turschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 55
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle auf Grundlage des Biotopwert-
verfahrens der hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005 (GVBl. I, S. 624).
Die zugrunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus den Nutzungstypen gemäß Anlagen 1
und 2 (s. Anhang III; KV-Tabelle Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung).
Gemäß § 1a BauGB ist ein Ausgleich bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurechte
bestehen, nur soweit erforderlich, als dort zusätzliche und damit neue Baurechte entstehen. Im
Bereich des bestehenden Bebauungsplanes O 13 Mathildenhöhe Ost wurde dieser als Bilanzie-
rungsgrundlage herangezogen, für den Bereich entlang Spessartring/Fiedlerweg/Erbacher
Straße, für den es aktuell keinen rechtkräftigen Bebauungsplan gibt, dienen die Bestandskartie-
rungen als Bilanzierungsgrundlage (s. Anhang V). Neben den überbauten Fläch en wurden die
„Pflanzgebote für Baumgruppen“ aus dem Bebauungsplan O 13 als Bilanzierungsgrundlage
übernommen. Dabei wurden 71 Bäume mit einem Kronendurchmesser von 3 m² in der KV-Bilan-
zierung (Bestand) zu Grunde gelegt.
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverord-
nung
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 32 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs -/ Aus-
gleichsbilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung auch ohne Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen bzw. Baumneupflanzungen zu einem Zugewinn von 159.865 Wert-
punkten (WP) 15. Die Ausweisung der Kompensationsmaßnahmenfläche und die Bepflanzung
mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schat-
ten sowie die Neupfla nzung von 5 7 Bäumen führt zu einer zusätzlichen Aufwertung von
28.339 WP. Damit ist insgesamt ein Wertpunkteüberschuss von 188.204 WP zu bilanzieren. Der
Überschuss stellt einen prozentualen Anteil von 18,9 % im Vergleich zur gesamten Wertpunkt-
summe des Bestandes vor Umsetzung der Maßnahmen dar.
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
Aktuell stellt sich der Baumbestand im gesamten Plangebiet O 32 mit rund 524 Bäumen als hoch
dar. Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen w erden voraussichtlich rund 127 Bäume (da-
15 Siehe Anhang III: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessischen Kompen-
sationsverordnung
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 56
von 31 Bäume nicht heimisch und 9 6 Bäume heimisch) aus dem Bestand (nicht Bilanzierungs-
grundlage!)16 entnommen. Faktisch werden bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen mehr
Bäume gerodet werden, als gemäß der rechtl ich gültigen Vorgehensweise in der KV -Bilanz im
Bestand erscheinen. Durch 57 festgesetzte Neupflanzungen und Pflanzgebote kann der tatsäch-
liche Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden.
Gegenüber einer Umsetzung oder Beibehaltung des Bebauungsplanes O 13, wären jedoch nach
dessen Festsetzung („Pflanzgebot(e) für Baumgruppen“, s. Kap. 6.1) rund 71 Bäume in dessen
Geltungsbereich zu pflanzen. Real kommen in diesem Bereich jedoch aktuell rund 277 Bäume
vor. Es ist daher gegenüber dem Bebauungsplan O 13 eine deutlich höhere Anzahl an Bäumen
im Gebiet zu verzeichnen als ursprünglich in den Planungen des O 13 vorgesehen waren. Der
größte Teil der zu entnehmenden Bäume steht auf dem Grundstück des Osthanges. Die Fläche
stellt sich als ein über einen längeren Zeitraum brachliegendes Grundstück dar, auf dem sich
über die Jahre ein junger Baumbestand entwickeln konnte.
Vorhandene Grün- bzw. Kleingartenflächen werden neu strukturiert, qualitativ aufgewertet und
neue Wegebeziehungen werden geschaffen. Dies dient dem Ziel, eine Grünverbindung im Plan-
gebiet herzustellen bzw. einzelne Grünflächen miteinander zu verbinden. Auf der Grünfläche mit
der zeichnerischen Kennzeichnung „M4“ ist als Kompensationsmaßnahme eine Bepflanzung mit
typischen autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten
vorgesehen. Insgesamt hat die Vernetzung von Grünstrukturen in Form eines Grünzuges positive
Auswirkungen sowohl auf Freizeit- und Erholungsfunktionen des Plangebietes als auch auf Tiere
und Pflanzen im Sinne der Biotopvernetzung.
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung ergibt bereits
ohne die Baumneupflanzungen und die Kompensationsmaßnahme einen Wertpunkteüber-
schuss. Dennoch sollten diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, um den realen Verlust
auszugleichen, welcher sich von der Bilanzierung unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 6.1).
Durch die innerstädtische Lage sind vermutlich sämtliche Böden, auf denen bauliche Maßnah-
men erfolgen sollen, nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand vorzufinden. Weiterhin ist auf den
neu zu errichtenden (Flach-) Dachflächen eine Dachbegrünung festgesetzt. Diese Maßnahme
trägt dazu bei, dass ein Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten wird und verdunsten
16 Es wurden analog zu Bilanzierung der Nutzungstypen (Biotope) der rechtsgültige Bebauungsplan O 13 für die Bilanzierung des
Bestandes herangezogen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 57
kann. Dies wirkt sich insbesondere auf bereits vor Umsetzung der Maßnahmen ver siegelte Flä-
chen positiv aus. Die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien bei Bodenbelägen ist
ebenfalls positiv zu bewerten. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser so
ausgeglichen werden. Die Bilanzierung ergibt sogar eine En tsiegelung im Plangebiet von rund
8,1 %.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhö-
hen, was sich nicht in einem erheblichen Maß auf die Lufthygiene auswirken wird.
Das Landschafts- bzw. Stadtbild wird durch den Beb auungsplan O 32 vor Beeinträchtigungen
bewahrt, mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Gesamtensemble Künstlerkolonie Mathildenhöhe
einem UNESCO-Weltkulturerbe entsprechend zu sichern.
Lediglich die ehemaligen Brauereikelleranlagen könnten bei der Umsetzung der Maßnahmen be-
einträchtigt werden. Durch entsprechende Festsetzungen, welche im folgenden Kapitel enthalten
sind, können mögliche Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden.
Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB)
Bei der Neuanlage von ö ffentlichen Grünflächen (ausgenommen der Spielplatzfläche und der
Kompensationsflächen M4) sind diese gemäß ihrer Festsetzung als Park- und Grünanlagen zu
gestalten, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Flächen sind zu 70% dauerhaft mit Bäu-
men, Sträuchern oder bodendeckender Vegetation zu bepflanzen. Je 200 m² ist ein Laubbaum
1. Oder 2. Ordnung zu pflanzen. Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Dabei
sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste (Anhang I) zu verwenden.
Begründung:
Grünflächen dienen der Bevölkerung als nutzbares Wohnumfeld, bieten Möglichkeiten zur Nah-
erholung und beeinflussen das Stadtbild positiv. Außerdem wirken sich Grünflächen p ositiv auf
das lokale Klima aus und stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 58
6.3.2 Private Grünflächen
Bei der Neuanlage von Gebäuden sind die privaten Grundstücksfreiflächen und Gebäudevorflä-
chen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen zu benutzen und sind, soweit sie nicht Zuwege oder
Zufahrten sind, gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten.
Die Vegetationsflächen der Grundstücksfreiflächen sind zu 20% mit Bäumen und Sträuchern zu
bepflanzen. Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste
(Anhang I) zu verwenden. Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Je angefan-
gene 200 m² nicht überbaubare Grundstücksfläche, die durch Baumaßnahmen erschlossen wird,
ist mindestens ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenempfeh-
lung mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind
auf diese Festsetzung anrechenbar.
Begründung:
Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswirkungen auf
das lokale Klima und auf das Stadtbild. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der
Biotopvernetzung dienen.
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltein wirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24)
SCHUTZ VOR VERKEHRSLÄRMEINWIRKUNGEN
Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen gelten für den aus
schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- Freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb
der 50-dB(A)-Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf de-
zentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit
einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallge-
dämmter Luftaustausch gewährleistet ist.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 59
Unter Be rücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht -Beurteilungspegel fassa-
denweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden ( s. Be-
richt Nr. 19-2842, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt).
6.3.4 Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkei-
ten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhan-
densein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsi-
dium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, De. IV/DA 41.5, zu informieren.
Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.
6.3.5 Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan s liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss
grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen,
bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Son-
dierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforder-
lich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im Lande Hessen“ sind zu beachten.
Begründung:
Durch diese Maßnahmen kann der Boden bei eventuell vorgefundenen Verunreinigungen saniert
und eine Gefährdung der Arbeiter/innen während der Bauphase ausgeschlossen werden.
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Ener-
gien (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB)
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige technische
Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus
erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben der jeweils gültigen
Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) sind einzuhalten.
Begründung:
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Klima aus, auf lokaler wie auch auf globaler Ebene.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 60
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
M1 Oberflächenbefestigung
Maßnahme:
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Be-
lange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengitter-
steine, Schotterrasen, Kies- und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das
anfallende Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
Begründung:
Der Versiegelungsgrad soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Dadurch wird u.a. der
Wasserabfluss im Gebiet verlangsamt und das örtliche Kanalsystem entlastet.
M2 Schutz des Oberbodens
Maßnahme:
Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden sind nach den §§ 1 und 4
des BBodSchG Hessens vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten
von höchstens einem Meter Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine
fachgerechte Zwischenbegrünung anzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden.
Begründung:
Oberboden mitsamt seiner Bodenfunktion soll geschützt und erhalten werden, sowie vor Ero-
sion und Verunkrautung geschützt werden.
M3 Behandlung von Niederschlagswasser
Nach § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, verwertet werden, sofern was-
serwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange ni cht entgegenstehen. De Abwasserbeseiti-
gungspflicht entfällt für Niederschlagswasser, das verwertet, verrieselt oder versickert wird. Eine
Versickerung kann dann zugelassen werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose Ablei-
tung von Regenwasser gewährleistet ist und Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekom-
plexe auszuschließen sind.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 61
Begründung:
Anfallendes Niederschlagswasser soll zum Wohle des Schutzgutes Wasser in seinem natürlichen
Wasserkreislauf gehalten werden. Außerdem trägt die Verdunstung von Niederschlagswasser zu
einer Verbesserung des lokalen Kleinklimas bei.
M4 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Maßnahme:
Die öffentliche Grün- und Parkfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung M4 ist mit für den
Lebensraum Schatten typischen Landschaftsgehölzen gemäß Pflanzliste (Anhang I) zu pflanzen,
zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Gehölzpflanzungen sind mit folgenden Gehölzarten
entsprechend den FLL-Gütebestimmungen für Baumschulgehölze auszuführen:
-Bäume 1. und 2. Ordnung: Hochstamm, 2x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang
-Sträucher: 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm, ohne Ballen
Der Anteil der Bäume wird auf mindestens 20% festgese tzt. Zu beachten ist, dass Gehölzpflan-
zungen in der Wachstumsruhe in den Monaten Oktober bis April durchzuführen sind.
Die Gehölze sind mit lebensraumtypischen autochthonen W ildgräsern zu unterpflanzen. Die
Pflanzung ist in geeigneter Art zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Begründung:
Die Maßnahme dient unter anderem dem Ersatz der am Osthang zu rodenden Gehölze. Außer-
dem sorgen die Gehölze für eine Eingrünung und einen Sichtschutz für an öffentliche Flächen
grenzende Privatgrundstücke. Die Bepflanzung hat positive Auswirkungen auf Klima und Lufthy-
giene. Wildpflanzen bieten insbesondere Insekten Lebensraum und Nahrung, was positive Aus-
wirkungen auf die aktuell rückgängige Insektenfauna hat. Eine sorgfältig geplante Wildgräser -
und Wildstaudenfläche erfordert vergleichsweise wenig Pflege (z.B. 1 Arbeitsgang pro Jahr), so-
bald sich die Pflanzen dort etabliert haben
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 62
M5 Neupflanzungen heimischer Arten
Zum Ausgleich der verlorengehenden Gehölze sind an den zeichnerisch festgesetzten Standor-
ten heimische, standortgerechte Neupflanzunge n vorgesehen. Freiflächen sollen ebenfalls mit
heimischen Arten bepflanzt und nur extensiv gepflegt werden.
Begründung:
Durch die Rodung von rund 127 Bäumen wird der Lebensraum von baumbewohnenden und -
nutzenden Arten dezimiert, daher soll im Anschluss der Bauarbeiten eine Neupflanzung von hei-
mischen Gehölzen erfolgen.
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind
dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu
behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzun-
gen entsprechend Auswahlliste A mit mindestens 25 cm Stammumfang zu ersetzen. Bei
Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeich-
nerisch festgesetzten Standort um bis zu 5 m zulässig.
Baumschutzmaßnahmen
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädi-
gungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN
18920 zu schützen.
Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens
0,10 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Auf-
bauten, sind ausgenommen. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der aktuellen FLL-
Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleisten.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 63
Begründung:
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzeitig der
Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur Rückhaltung und
Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.
Baumschutzsatzung
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsatzung) in der
jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der HessenArchäologie oder
der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Begründung:
Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet daraufhin, wie mit dem Bodendenkmal umzuge-
hen ist und stellt dessen Schutz sicher.
6.3.9 Artenschutz
Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten
Arten sowie von besonders geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten und
die damit verbundene unvermeidbare Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwick-
lungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während d er Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur
Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten:
V1 Erhalt von Gehölzen
Maßnahme:
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet, dass vorhandene Gehölze weitest-
gehend erhalten bleiben. Der Verlust von Gehölzen würde somit minimiert werden. Von einer
vollständigen Rodung der Fläche ist abzuraten. Baumschutz -Maßnahmen gemäß DIN 18920
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 64
sind ggf. während der Bauzeit notwendig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer Neupflanzung stets
vorzuziehen.
Begründung:
Die Rodung von Gehölzen hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, Biologische Vielfalt, Tiere,
Klima und Lufthygiene und auch auf das Stadtbild, weshalb sie wenn möglich vermieden werden
sollte.
V2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte
Maßnahme:
Nach BNatSchG (§39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie Gehölz-
rodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da dieser Zeitraum
außerhalb der Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der Hauptaktivitätsphase von
Fledermäusen liegt.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.
V3 Baumhöhlenkontrollen
Maßnahme:
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine Untersu-
chung durch einen Fachkundigen auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- oder Fortpflan-
zungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höh-
len festgestellt, ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss
auf deren selbstständigen Auszug gewartet werden.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss
ausgeschlossen werden.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 65
V4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss
Maßnahme:
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse,
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten Der Vorhabenträger hat der Unteren Naturschutz-
behörde vor Abriss von Gebäuden selbstständig einen Nachweis zu erbringen, dass keinerlei
Tierbesatz vorliegt.
Begründung:
Die Tötung einzelner Tierindividuen muss ausgeschlossen werden.
V5 Nist- und Quartierhilfen
Maßnahmen:
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrü-
ter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Um-
gebung anzubringen. Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im
Geltungsbereich anzubringen.
Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfe
oder ein Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzu-
bauen.
Begründung:
Erhaltung der Kohärenz bzw. des Angebots von Habitaten für gebäude-, baum-, höhlen- oder
nischenbrütende Vogelarten sowie für Fledermäuse und Schaffung einer frühzeitigen Ausweich-
möglichkeit zur Erhaltung der Nist- und Brut- und Überwinterungsmöglichkeiten.
V6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung
Maßnahme:
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch be-
räumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel oder Blind-
schleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu
melden und das weitere Vorgehen festzulegen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 66
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.
V7 Untersuchung des Fledermausbestandes im Brauereikeller
Maßnahmen:
Der Fledermausbestand im Brauereikeller muss vor Umsetzung von Baumaßnahmen eingehend
im Hinblick auf das vorhandene Artenspektrum und tatsächliche Individuenzahlen untersucht
werden. Dies sollte bei geeigneten Witterungsbedingungen (kalter Winter!) erfolgen. Für Fleder-
mäuse besonders wichtige Bereiche der Kellersysteme sind zu ermitteln und entsprechend zu
schützen.
Begründung:
Im Bereich des Biergartens an der Dieburger Straße werden neue Baufelder zur Verfügung ge-
stellt. Unterhalb dieses Areals erstreckt sich ein Teil des alten Brauereikellers, der wegen seines
Klimas und Größe ein großes Potential als Winterquartier für Fledermäuse bietet. Durch die ein-
gehende Untersuchung des Fledermausbestandes kann dieser gezielt geschützt werden.
V8 Sicherung/Erhalt der Einflugmöglichkeiten in den Brauereikeller
Maßnahmen:
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. Die Einflug-
schneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
Begründung:
Der Brauereikeller muss für Fledermäuse weiterhin als Habitat nutzbar sein.
V9 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßnahmen im Brauereikeller
Maßnahme:
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauereikeller weist einen instabil wirkenden Zu-
stand auf und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen werden. Die
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 67
Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld müssen im Vor-
feld in Form eines Gutachtens ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung ergeben sich evtl. wei-
tere Vermeidungs- und Sicherungsmaßnahmen.
Begründung:
Ein Einsturz des Brauereikellers würde die Zerstörung wertvoller Fledermausquartiere bedeuten,
bei der eine Tötung einzelner Individuen sehr wahrscheinlich ist. Auch aus Sicht des Denkmal-
schutzes sollte dies unbedingt verhindert werden.
V10 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen)
Maßnahme:
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur außer-
halb der Überwinterungszeiten, Erkundungs -, Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäu-
sen vorzunehmen. Der Zeitraum für solche bauliche n Tätigkeiten liegt zwischen ca. Ende März
und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster).
Begründung:
Die Störung streng geschützter Arten (Fledermäuse) muss zu diesen Zeiten ausgeschlossen wer-
den.
V11 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller
Maßnahme:
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit Einfluss auf den Brauereikeller ist die
Betreuung durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich.
Dieser prüft die Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht
die Baumaßnahmen in Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7).
Begründung:
Eine ökologische Baubegleitung dient der Absicherung des Vorhabens gegenüber Verbotstatbe-
ständen nach § 44 BNatSchG.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 68
V12 Reduktion von Lichtemissionen
Maßnahme:
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden (Natriumdampf-
Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel mit vollständig ge-
kapseltem Lampengehäuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach unten auszurichten.
Begründung:
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Wegen und im Bereich von zusammenhän-
genden Gehölzstrukturen ist zum Schutz von Insekten und Kleintieren zu vermeiden.
V13 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag
Maßnahmen:
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit einer
Größe von mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden.
Begründung:
Vogelschlag und die Tötung von artenschutzrechtlich geschützten Tierarten wird verhindert.
7 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfah rens erarbeitete Umweltbe-
richt. Maßnahmen zum Monitoring sind keine geplant.
8 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsberei-
ches nicht möglich. Der Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadt verwaltung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2.
Weltkrieges nicht bebaut wurde und brachgefallen ist. Bezüglich der waldartigen Vegetation, die
sich dort etabliert hat, wurden artenschutzrechtliche Anforderungen im Zuge des Bauleitplanver-
fahrens zur Baurechtschaffung als durchführbar angesehen. Für die Realisierung der aufgezeig-
ten Maßnahmenvorschläge sind somit keine Alternativen vorgesehen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 69
9 HINWEISE AUF SCHWIER IGKEITEN, LÜCKEN ODE R FEHLENDE ERKENNTNI SSE
HINSICHTLICH DER ANGABEN
In Kap. 1.4 werden alle verwendeten Gutachten zur Bestandsaufnahme dargelegt. Kenntnislü-
cken können ausgeschlossen werden.
10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Im Rahmen des Welterbeantrags soll die Gesamtanlage Mathildenhöhe zum UNESCO-
Weltkulturerbe erklärt werden. Ziel der Stadtentwicklung ist es dabei, die Pufferzone um
das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanungen zu sichern und für zukünftige Planungen mit
den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. Zur Sicherstellung des Ensembleschut-
zes soll u.a. der Bebauungsplan „O 32 Mathildenhöhe Ost“ dafür Sorge tragen , dass bauliche
Veränderungen in der direkten Umgebung mit den Zielen der Stadtentwicklung einhergehen.
Das insgesamt rund 8,7 ha große Gebiet umfasst überwiegend Wohnbebauungen in Form von
Zeilen-, Block - und Einzelhausbebauungen . Im Westen befindet sich ein Gebäude der Hoch-
schule. Südlich dieses Gebäudes schließt si ch der Osthang an, eine brachgefallene Sukzessi-
onsfläche, auf der sich waldartige Vegetation angesiedelt hat. Das Gebiet ist insgesamt großzü-
gig mit Grünstrukturen ausgestattet. Beispiele hierfür sind der Fußweg im Osten, der von einer
Allee gesäumt wird, der Biergarten im Nordosten mit seinen alten Roß-Kastanien oder die groß-
zügigen Gartenanalagen mit Großbaumbestand. Bei Umsetzung der Maßnahmenvorschläge
wird es voraussichtlich für die Lage des Gebietes im inneren Stadtbereich zu einer geringfügigen
Änderung der städtebaulichen Strukturdaten kommen.
Mit dem vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung werden Hinweise im
Sinne der in § 1 Abs. 5 BauGB geforderten nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie für
die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und den Schutz und die Entwicklung der natürli-
chen Lebensgrundlagen gegeben.
Zur Untersuchung der vorkommenden Fauna im Gebiet wurde ein artenschutzrechtlicher Fach-
beitrag für den Geltungsbereich angefertigt. Dabei wurden die für den Artenschutz relevanten
Habitate mit den potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt.
Das Ergebnis zeigt, dass im Untersuchungsgebiet streng geschützte Fledermausarten und euro-
päische Vogelarten, die eine hohe artenschutzrelevante Wertigkeit haben, im Gebiet vorkommen.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 70
In Anlehnung an eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, die für den benachbarten Be-
bauungsplan O 31 durchgeführt wurde, kann auch das Vorkommen von besonders geschützten
Arten wie Eichhörnchen, Bilche, I gel oder Blindschleiche nicht ausgeschlossen werden. Das
„Wäldchen“ am Osthang sowie die Platanen/Kastanien -Allee werden für Vögel als besonders
wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential identifiziert. Für die Fledermäuse s tellen die
Freiflächen und die gehölzreichen Flächen zwischen den Gebäuden im Norden sowie der Fuß-
gängerweg entlang der Allee am Spessartring Nahrungshabitate dar. Von besonderer Bedeutung
sind allerdings die strukturreichen, unter Denkmalschutz stehenden Kellerräume der alten Brau-
erei an der Ecke Dieburger Str aße und Spessartring. Diese haben großes Potential für Fleder-
mäuse als frostfreie Winterquartiere.
In Bezug auf die vorkommende Flora sind die älteren Bäume östlich des Hochschulgebäudes
(Platanen), die Ross-Kastanien im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße, Spessartring) so-
wie die Berg-Ahorn-Allee entlang des Spessartringes und den Bahnlinien als wertvoll zu beschrei-
ben. Der alteingewachsene Baumbestand hat für das Klima, das Stadtbild, sowie für die im Gebiet
ansässige Fauna eine hohe Bedeutung. Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die
Schutzgüter Tiere und Pflanzen, sind bei Durchführung einer Umweltbaubegleitung vor und wäh-
rend der Baumaßnahmen jedoch nicht zu erwarten. Die überwiegenden Verluste von Baumstand-
orten werden durch Ersatzpflanzungen und die Neuanlage von Grün- und Kompensationsflächen
ausgeglichen.
Es ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maß nahmenvorschläge mit
keinen erheblichen negativen Auswirkungen auf den untersuchten Geltungsbereich zu rechnen
ist. Sollte es zu einer baulichen Weiterentw icklung im Gebiet kommen, können auch ohne die
formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen ausge-
schlossen werden.
Mit den vorgesehenen Maßnahmenvorsch lägen kann eine behutsame Fortentwicklung des
Stadtteils konstatiert werden, die darüber hinaus den gemachten Zielvorstellungen übergeordne-
ter Fachplanungen nicht widerspricht.
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 71
LITERATUR
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG, WOHNEN, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND
NATURSCHUTZ (1995): Hessische Biotopkartierung (HB) – Kartieranleitung, 3. Fassung,
unveröff., Wiesbaden.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ (2015): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, 3. Fassung,
Wiesbaden, 33 S.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2005): Ar-
beitshilfe zur Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen,
Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzun g von Ausgleichsabgaben (Kom-
pensationsverordnung – KV). Vom 01.09.2005
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2012): Die Darmstädter Mathildenhöhe. Architektur im Auf-
bruch zur Moderne . Zwei Spaziergänge zu den Bauten der Jahrhundertwende. Niko-
laus Heiss et al., 4. Veränderte Auflage, 2012, Ph. Reinheimer GmbR, Darmstadt
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (1994): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland,
Kulturdenkmäler in Hessen. Günter Fries et al., Vieweg Verlag, Braunschweig 1994
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2009): Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe . Zwischenbe-
richt Juli 2009.S. 59
WEITERE GRUNDLAGEN
BÄUMLE ARCHITEKTEN/STADTPLANER (2018): Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucher
zentrum und städtebauliche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt. Auslobungsbro
schüre, 56 S.
DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT (2019): Schalltechnische Untersuchung zum Bebau
ungsplan O 32 „Math ildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bericht Nr. 19 -
2842.
HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (2018): Abfrage der Altlas
ten- bzw. Altflä chendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18)
INGENIEURBÜRO SLIWKA (Stand 2016): Kartierung zum Bebauungsplan
INGENIERBÜRO SLIWKA (2017): Bebauungsplan Mathildenhöhe Ost O 32 HANDOUT B, Potential
Grünachsenentwicklung
INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND AUENÖKOLOGIE GBR (2017): Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe
Ost -Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, 35 S.
INSTITUT FÜR KLIMA- UND ENERGIEKONZEPTE (2016): Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darm
stadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte etc.)
NATURPLAN (2019): Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 72
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2018): Auskunft des Kampfmittelräumdienstes. Stellung
nahme vom 12.06.2018.
STADT DARMSTADT (1974): Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost
WERKSTADT ARCHITEKTEN+STADTPLANER (2016): Entwurf Erläuterungsbericht zum B-Plan „O
31 – Mathildenhöhe Nord-West“ mit Stand vom 08.11.2016
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018 a): Flächennutzungsplan der Wissenschafts -
stadt Darmstadt
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 20 03): Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018b): Baumkataster
GESETZE UND VERORDNUNGEN
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
I S. 3634).
BOTANISCHE VEREINIGUNG FÜR NATURSCHUTZ IN HESSEN (BVNH): Verbreitungsatlas der Flechten
von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze, 2015
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die
zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
geändert worden ist.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert
worden ist.
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 26. Oktober 2018 (GVBl. I S. 652, 2019 S. 19)
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20.
Dez. 2010
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 22. August 2018
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254 ) geändert worden
ist.
VERZEICHNIS DER QUELLEN AUS DEM INTERNET:
AM ONLINE PROJECTS (O.J): Klima und Wetter in Darmstadt. URL: https://de.climate-
data.org/location/2129/ (letzter Aufruf: 10.05.2018)
HLNUG (2016): WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf:
19.03.2019)
HLNUG (2017a): Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL: http://bodenviewer.hes
sen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de (letzter
Aufruf: 20.03.2019)
HLNUG (2017B): Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen
(GruSchu). URL: http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gru
schu/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 13.02.2019)
HLNUG B (2015): Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/
(letzter Aufruf: 20.02.2019)
HMUKLV - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.): Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutz
UMWELTBERICHT O 32 MATHILDENHÖHE - OST
DLA 73
REGister Hessen). Aktualitätsstand 15.05.2018. URL. http://natureg.hes
sen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.02.2019)
HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.): Hessische Programm für Agrarumwelt- und Land
schaftspflege-Maßnahmen – HALM. Stand 2017. URL: http://halm.hes
sen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf:
12.02.2019)
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.): DenkXweb. Stand 2017. URL:
http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/objekte/ (letzter Aufruf:
19.03.2019)
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (O.J.): WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. Stand
Juni 2015. URL: http://mapview.region-frankfurt.de/websup/webSup.html
(letzter Aufruf: 11.02.2019)
Umweltbericht – Pflanzliste – Anhang I O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 1
Pflanzliste (Anhang I)
Bäume 1. Ordnung Bäume 2. Ordnung
Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche
Alnus glutinosa Schwarzerle Crataegus laevigata Zweigriffeliger
Weißdorn
Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche Ross-
kastanie
Crataegus monogyna Eingriffeliger
Weißdorn
Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche
Betula pendula Hängebirke Sorbus aria Mehlbeere
Fagus sylvatica Rotbuche Sorbus aucuparia Gewöhnliche
Eberesche
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Sorbus domestica Speierling
Juglans regia Walnuss
Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia platyphyllos Sommerlinde
Sträucher
Acer campestre Feld-Ahorn
(als Heckenpflanze)
Amelanchier lamarckii Felsenbirne
Carpinus betulus Hainbuche
(als Heckenpflanze)
Cornus mas Kornelkirsche
Cornus sanguinea Roter Hartriegel
Corylus avellana Haselnuss
Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Malus communis Wild-Apfel
Prunus spinosa Schlehdorn
Pyrus communis Wild-Birne
Rhamnus frangula Faulbaum
Rosa arvensis Feld-Rose
Rosa canina Hunds-Rose
Rosa multiflora Büschelrose
Rosa pimpinellifolia Bibernell Rose
Viburnum opulus Gew. Schneeball
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 1/24 17.07.2020
1 1 40 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4
einseitig 0,25 - o 2
2 2 41 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 - o 2
3 3 42 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,24 - o 2
4 4 43 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 - o 2
5 5 44 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,3 - o 2
6 6 45 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 - o 2
7 7 46 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 - o 2
8 8 47 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,23 - o 2
9 9 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,38 - o 2
10 10 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 13 8 0,3 - o 1
11 11 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 10 8 0,25 - o 1 - Schrägstand
12 12 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 13 10 0,37 - o 1
13 13 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,2 - o 1 - geringe Baumscheibe
14 14 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,3 - o 1
15 15 Salix caprea Salweide 9 4 0,2 - o 1
16 16 Salix caprea Salweide 9 4 0,3 - o 1
17 16a Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 15 6 0,2 - o 1
18 17 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 - o 1
19 17a Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,10 -
0,15 - o 1
20 18 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,26 - o 1
21 19 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 10 0,3 - o 1
22 20 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,29 - o 1 - Schrägstand
23 21 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,28 - o 1
24 21a Tilia cordata Winter-Linde 7 6 0,2 - o 1
25 22 Salix caprea Salweide 12 6 0,15 + 0,18 - o 1 - leichter Schrägstand
- Zwiesel
26 23 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 6 0,22 - o 1 - Schrägstand
27 24 Abies alba Weiß-Tanne 20 6 0,28 - o 1
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
- je nur eine halbe
Krone
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 2/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
28 25 Picea abies Gemeine Fichte 20 5 0,28 - o 1
29 26 Picea pungens Stech-Fichte 20 6 0,28 - o 1
30 27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 - o 1
31 28 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 8 0,47 - o 1
32 29 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 10 0,5 - o 1
33 30 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 22 16 0,65 - o 1 - Abstützung mit Band
34 31 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,5 - o 1
35 32 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 12 6 0,37 - o 1
36 33 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 13 4 0,37 - o 1
37 34 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 13 6 0,54 - o 1
38 35 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,5 - o 1
39 36 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,7 - o 1
40 37 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,23 - o 1
41 37a Castanea sativa Edelkastanie 8 3 0,25 - o 1
42 38 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 6 8
0,30
0,22
0,28
- o 1 - Zwiesel
- ragt über Gehweg
43 39 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 10 5 0,43 - o 1
44 40 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 15 8 0,62 - o 1
45 41 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 13 8 0,65 - o 1
46 42 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 15 10 0,57 - o 1
47 43 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,48 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 3/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
48 44 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 6 0,4 - o 1
49 45 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,49 - o 1
50 46 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 8 6 0,45 - o 1 - oben abgesägt
51 47 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 6 0,8 - o 1 - oben abgesägt
52 48 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,43 - o 1
53 49 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,6 - o 1
54 50 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,27 - o 1
55 51 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 12 7 0,45 - o 1
56 52 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,65 - o 1
57 53 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 14 7 0,33 - o 1
58 54 31 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,31 - o 1
59 55 Fagus sylvatica Rotbuche 16 5 0,4 - o 1
60 56 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,45 - o 1 - je nur eine halbe
Krone
61 57 32 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,32 - o 1
62 58 33 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 - o 1
63 59 34 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,24 - o 1
64 60 35 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 7 0,22 - o 1
65 61 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,21 - o 1
66 62 37 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 5 0,19 - o 1
67 63 38 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,18 - o 1
68 64 39 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 6 0,23 - o vital
69 65 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 18 10 0,35 - o 2
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 4/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
70 66 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 7
0,20
0,16
0,12
- o 1 - dreistämmig
71 66a Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 6 8 0,10 -
0,15 - o 1 - mehrstämmig
72 67 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 6 0,32 - o 2
73 68 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 18 5 0,36 - o 1
74 69 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,54 - o 1
75 70 Acer saccharinum
'Laciniatum Wieri'
Geschlitzter
Silber-Ahorn 16 11 0,35 - o 1
76 71 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,35 - o 1
77 72 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 5 0,35 - o 1
78 73 Prunus serrulata
'Kanzan'
Japanische
Nelken-Kirsche 6 6
0,20
0,20
0,10
- o 1 - dreistämmig
79 74 Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 14 0,4 - o 1
80 75 Picea pungens Stech-Fichte 14 8 0,35 - o 1
81 75a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 - o 1
82 76 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 21 4 0,35 - o 1
83 76a Picea pungens Stech-Fichte - 1
84 77 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 3 0,3 - o 1
85 78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,10-
0,30 - o 1 - 7-9-stämmig
86 79 Quercus rubra Roteiche 16 12 0,4 - o 1
87 80 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,19 - o 1
88 81 Quercus robur Stieleiche 23 6 0,3 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 5/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
89 82 Sambucus nigra Schwarze
Holunder 12 5 0,15-
0,20 - o 1 - vierstämmig
90 83 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 6 0,5 - o 1
91 84 Juglans regia Walnuss 20 16 0,45 - o 1 - sehr groß
92 85 Betula pendula Hänge-Birke 14 6 0,2 - o 1
93 85a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 - o 1
94 86 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 14 10 0,3 - o 1
95 87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,2 - o 1
96 88 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 14 12 0,55 - o 1
97 89 39a Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 4 0,24 - o 1
98 90 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,25 - o 1
99 91 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,2 - o 1
100 92 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,3 - o 1
101 93 Carpinus betulus Hainbuche 16 10 0,3 - o 1
102 94 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,22 - o 1
103 95 Carpinus betulus Hainbuche 16 5 0,22 - o 1
104 96 Carpinus betulus Hainbuche 16 7 0,25 - o 1
105 97 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 - o 1
106 98 Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,3 - o 1
107 99 Ailanthus altissima Götterbaum 20 13 0,4 - o 1
108 100 Carpinus betulus Hainbuche 20 14 0,35 - o 1
109 101 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,25 - o 1
110 102 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 2 0,2 - o 1
111 103 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 - o 1
112 103a Picea omorika Serbische Fichte 15 8 0,10 -
0,30 - o 1 - Gruppe
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 6/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
113 104 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 - o 1
114 104a Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
115 104b Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
116 104c Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
117 104d Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
118 104e Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
119 105 Prunus serrulata
'Kanzan'
Japanische
Nelken-Kirsche 7 8 0,15-
0,25 - o 2 - vierstämmig
120 105a Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
121 105b Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
122 105c Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 - o 1
123 106 Quercus robur Stieleiche 20 12 0,3 - o 1
124 107 Juglans regia Walnuss 16 12 0,25 - o 1
125 108 Juglans regia Walnuss 12 8 0,3 - o 1
126 109 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 4 0,2 - o 1
127 110 Quercus robur Stieleiche 12 8 0,2 - o 1
128 111 Betula pendula Hänge-Birke 10 10 0,23 - o 2
129 112 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,45 - o 1
130 112a Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 - o 1 - Gruppe
- fünf Stämme
131 112b Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 - o 1 - Gruppe
- vier Stämme
132 113 Larix decidua Europäische
Lärche 16 6 0,35 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 7/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
133 114 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,2 - o 1
134 115 Carpinus betulus Hainbuche 17 10 0,35 - o 1
135 116 Carpinus betulus Hainbuche 12 10 0,4 - o 1
136 116a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 - o 1
137 116b Abies procera
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 16 6 0,2 - o 1
138 117 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 6 10 0,3 - o 1 - geköpft
139 118 Salix matsudana
'Tortuosa'
Korkenzieher-
weide 8 6 0,4 - o 1
140 119 Juglans regia Walnuss 10 6 0,25 - o 1
141 120 Tilia cordata Winter-Linde -26 14 0,30-
0,50 - o 3 - vierstämmig
- stehen in der Mauer
142 121 Juglans regia Walnuss 16 10 0,5 - o 1
143 121a Juglans regia Walnuss 10 10 ? - o 1
144 122 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,25 - o 1
145 122a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 - o 1 - Gruppe
146 123 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,3 - o 1
147 124 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,35 - o 1
148 125 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 13 7 0,35 - o 1 - Efeu
149 126 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 - o 1
150 127 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 6 6 0,2 - o 1
151 128 Betula pendula Hänge-Birke 22 10 0,35 - o 1
152 129 Betula pendula Hänge-Birke 18 10 0,3 - o 1 - Efeu
153 130 Tilia cordata Winter-Linde 16 9 0,3 - o 1
154 131 Juglans regia Walnuss 18 12 0,5 - o 1 - Efeu
155 132 Pseudotsuga
menziesii
Gewöhnliche
Douglasie 25 6 0,4 - o 1
156 133 Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 - o 1
157 133a Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 - o 1
158 134 Malus spec. Apfel
in Sorte 20 4 0,28 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 8/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
159 135 Juglans regia Walnuss 14 10 0,35 - o 1
160 136 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 6 0,3 - o 1 - oben abgeschnitten
161 137 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
162 138 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,35 - o 1 - Efeu
163 139 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,35 - o 3
164 140 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,4 - o 3
165 141 39a Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,6 - o 1
166 142 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 - o 1
167 143 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,3 - o 1
168 144 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 - o 1
169 145 Laburnum anagyroides Gemeine
Goldregen 10 7 0,12 -
0,20 - o 1 - dreistämmig
170 146 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,25 - o 2 - über Gehweg ragend
171 147 Prunus serrulata
'Kanzan'
Japanische
Nelken-Kirsche 6 10 0,15 +
0,22 - o 1 - zweistämmig
172 148 Betula pendula Hänge-Birke 12 6 0,3 - o 1 - an Hauswand
173 149 Betula pendula Hänge-Birke 15 4 0,27 - o 1 - an Hauswand
174 150 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 15 8 0,3 - o 1 - zweistämmig
175 151 Thuja spec. Lebensbaum 12 6 0,25 - o 1
176 152 Fagus sylvatica Rotbuche 20 14 1 - o 1 - zwei Bäume?
- vierstämmig
177 153 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,3 - o 1
178 154 Thuja spec. Lebensbaum 9 5 0,28 - o 1
179 155 Magnolia x
soulangeana Tulpen-Magnolie 8 14 0,15 -
0,30 - o 1 - dreistämmig
- Efeu
180 156 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 8 0,2 - o 1
181 157 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,15 +
0,20 - o 1 - Zwiesel
182 158 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 10 12 0,5 - o 2
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 9/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
183 159 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,25 - o 1
184 160 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 7 0,3 - o 1 - Efeu
185 161 Prunus padus Faulbaum 8 10 0,2 - o 1
186 162 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,6 - o 1 - Efeu
187 163 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,2 - o 1 - Efeu
188 164 Larix decidua Europäische
Lärche 18 8 0,4 - o 1
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Brut- und Setzzeit
189 165 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 8 0,5 - o 1 - Efeu
190 166 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 10 8 0,45 - o 1
191 167 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,25 - o 1
192 168 Quercus robur Stieleiche 16 12 0,65 - o 1 - Zwiesel
- sehr markant
193 169 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 15 10 0,4 - o 1
194 170 Quercus petraea Trauben Eiche 10 11 0,4 - o 1
195 171 Abies procera
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 25 6 0,5 - o 1
196 172 Prunus cerasifera
'Nigra' Blutpflaume 12 8 0,30 +
0,25 - o 2 - Haister
197 173 Salix caprea Salweide 15 12 0,35 - o 1
198 174 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,35 - o 2
199 175 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 22 8 0,45 140 x 1
200 182 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 20 20 0,6 190 o 1 - Zwiesel
201 183 Juglans regia Walnuss 20 20 0,45 140 o 1
202 184 Betula pendula Hänge-Birke 18 12 0,4 120 o 1 - Efeu
203 184a 84 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 110 o 1
204 185 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,15 -
0,25 60 o 1 - dreistämmig
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 10/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
205 186 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 8 0,20
0,20 12 o 2 - Efeu
- zweistämmig
206 187 Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 8 10 0,15 -
0,25 60 o 1 - dreistämmig
207 188 Juglans regia Walnuss 12 9 0,35 110 o 1
208 189 74 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,23 72 o 1
209 190 73 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,19 60 o 1
210 191 72 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 8 0,29 90 o 1
211 192 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,4 130 o 1
212 193 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,23 72 o 1
213 194 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,22 70 o 1
214 195 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,6 190 o 1
215 196 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,28 88 o 1
216 201 Betula pendula Hänge-Birke 15 8 0,3 94 o 1
217 202 Larix decidua Europäische
Lärche 22 6 0,4 130 o 1
218 203 Picea abies Gemeine Fichte 22 4 0,35 - o 1 - Efeu
219 204 Picea abies Gemeine Fichte 22 6 0,3 - o 1
220 204a 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 - o 1
221 204b 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 - o 1
222 204c 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 - o 1
223 205 Picea abies Gemeine Fichte 18 6 0,35 - o 1
224 206 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 - o 1
225 207 Betula pendula Hänge-Birke 18 8 0,26 - o 3
226 207a Picea abies Gemeine Fichte 20 8 0,6 - o 1
227 207b Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,4 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 11/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
228 208 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,25 - o 3
229 209 Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche
Rosskastanie 15 14 0,5 - o 1
230 210 6 Juglans regia Walnuss 12 16 0,44 - o 1
231 210a 23 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 - o 1
232 211 5 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,2 - o 3 - Efeu
233 212 4 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 - o 1
234 212a Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 - o 1 - Gruppe, Umfang
235 213 3 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 19 8 0,5 - o 1
236 214 2 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 18 7 0,35 - o 1
237 215 1 Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 - o 1 - dreistämmig,
238 215a Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 - o 1 - mehrstämmig,
239 215b Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,08 - o 1 - Hochstamm
240 215c Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,1 - o 1 - Hochstamm
241 215d Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,09 - o 1 - Hochstamm
242 216 1? Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 14 8 0,45 - o 1
243 217 1a? Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,35 - o 1 steht nicht im
Kataster
244 218 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 7 0,24 - o 1
245 219 Sambucus nigra Schwarze
Holunder 8 6 0,10 -
0,24 - o 1 - Efeu
- vierstämmig
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 12/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
246 220 Juglans regia Walnuss 12 12 0,37 - o 1 - Efeu
- schrägstand
247 221 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 12 8 0,36 - o 1 - Krone einseitig
248 222 Salix matsudana
'Tortuosa'
Korkenzieher-
weide 8 10 0,10 -
0,15 - o 1 - fünfstämmig
249 223 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 10 10 0,4 - o 1
250 224 _011 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,43 - o 1
- Schiefwuchs, eine
Seite
abgesägt
251 225 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,6 - o 1
252 226 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 - o 1
253 227 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 - o 1
254 228 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 - o 1
255 229 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 - o 1
256 230 ? 10 10 0,4 - o 1
wurde zwischen 3.3.17
und 18.9.17 gefällt -
Brut- und Setzzeit
257 231 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,15 -
0,25 - o 1 - dreistämmig
258 232 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 14 0,35 - o 1
259 233 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,5 - o 1 - Efeu
260 234 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 - o 1
261 235 _001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 12 0,24 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 13/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
262 236 _002 Acer rubrum Rot-Ahorn 14 8 0,14 +
0,24 - o 1 - Zwiesel
263 237 _003 Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 6 5 0,10 +
0,15 - o 1 - Zwiesel
264 238 _004 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 - o 1 - Krone beschnitten
265 239 _005 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 - o 1 - Krone beschnitten
266 240 _007 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,4 - o 1 - Krone beschnitten
267 241 _006 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 8 0,23 - o 1
268 242 _009 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 14 6 0,25 - o 1
269 243 _008 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,15 +
0,30 - o 1 - Zwiesel
270 244 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,27 - o 1 - Zwiesel
271 245 Betula pendula Hänge-Birke 12 10 0,25 - o 1
272 246 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 8 0,33 - o 1
273 247 Quercus robur Stieleiche 14 4 0,22 - o 1
274 248 31 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 6 0,23 - o 1
275 249 30 Ailanthus altissima Götterbaum 15 8 0,4 - o 1
276 250 29 Betula pendula Weiß-Birke 9 4 0,18 - o 1
277 251 28 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 - o 1
278 252 22 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 - o 1
279 253 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,10 -
0,18 - o 1 - vierstämmig
280 254 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,22 - o 1
281 255 8 Betula pendula Weiß-Birke 16 6 0,23 +
0,21 - o 1 - Zwiesel
282 256 6 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,26 - o 1
283 257 7 Salix Weide 12 9 0,33 +
0,23 - o 1 - Zwiesel
284 258 5 Salix Weide 12 4 0,23 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 14/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
285 259 4 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,27 - o 1
286 260 1 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,25 - o 1
287 261 3 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 15 10 0,45 - o 1
288 262 2 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 15 6 0,27 - o 1
289 263 9 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,16 - o 1
290 264 10 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,19 - o 1
291 265 11 Betula pendula Weiß-Birke 15 5 0,33 - o 1
292 266 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,3 - o 1
293 267 13 Salix caprea Salweide 9 7 0,26 +
0,40 - o 2 - Zwiesel
- L237reistämmig
294 268 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 - o 2 - Taubennest
295 269 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,8 - o 2 - dreistämmig
- Efeu
296 270 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,15 -
0,30 - o 1 - vierstämmig
297 271 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,35 - o 1
298 271a Sambucus nigra Schwarze
Holunder 8 9 0,1 - o 1
299 272 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,35 - o 1 - Zwiesel
300 273 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 10 0,4 - o 1
301 274 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 16 10 0,25 - o 1 - Schrägwuchs
302 275 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 20 10 0,4 - o 1
303 276 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,4 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 15/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
304 277 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,30 +
0,45 - o 1 - Zwiesel
305 278 Acer negundo Eschen-Ahorn 12 7 0,25 - o 1
306 279 66300701
00 7
Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,19 - o 1
307 280 8 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 15 7 0,34 110 Ja 1
308 281 9 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 16 8 0,63 200 Ja 1
309 282 10 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 18 12 0,91 290 Ja 1
310 283 11 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,35 110 Ja 1
311 284 12 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,4 130 Ja 1
312 285 13 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 11 8 0,65 200 Ja 2
313 286 14 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 8 0,22 70 Ja 1
314 287 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 10 0,32 100 Ja 1
315 288 16 Malus domestica Kultur-Apfel 3 6 1,11 350 Ja 2
316 289 17 Sorbus aucuparia Gemeine Esche 5 3 0,08 25 Nein 1
317 290 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,2 60 Ja 1
318 291 19 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 8 0,28 90 Ja 1
319 292 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 13 4 0,16 50 Nein 1
320 293 21 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 60 Ja 1
321 294 22 Prunus avium Vogel-Kirsche 15 7 0,3 90 Ja 1
322 295 23 Acer
Pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 170 Ja 1
323 296 24 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 8 0,4 130 Ja 1
324 297 25 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 5 0,26 80 Ja 1
325 298 26 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 7 0 - Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 16/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
326 299 27 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 6 0,22 70 Ja 1
327 300 28 Salix caprea Salweide 17 9 0,36 110 Ja 1
328 301 29 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 8 0,28 90 Ja 1
329 302 30 Picea abies Rot-Fichte 17 8 0,3 90 Ja 1
330 303 31 Salix caprea Salweide 7 4 0,12 40 Nein 1
331 304 32 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 25 6 0,43 140 Ja 1
332 305 33 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 25 4 0,28 90 Ja 1
333 306 34 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 25 6 0,46 140 Ja 1
334 307 35 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 25 7 0,47 150 Ja 1
335 308 36 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 23 4 0,28 90 Ja 1
336 309 37 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 16 6 0,26 80 Nein 1
337 310 38 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 18 7 0,28 90 Ja 1
338 311 39 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 12 6 0,19 60 Ja 1
339 312 40 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 7 0,26 80 Ja 1
340 313 41 Betula pendula Weiß-Birke 17 3 0,21 70 Ja 1
341 314 42 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 6 0,23 70 Ja 1
342 315 43 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 16 5 0,29 90 Ja 1
343 316 44 Tilia spec. Linde 5 9 0,13 40 Nein 1
344 317 45 Prunus avium Vogel-Kirsche 4 9 0,11 30 Nein 1
345 318 46 Tilia spec. Linde 4 9 0,08 30 Nein 1
346 319 47 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,17 50 Nein 1
347 320 48 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 4 0,14 40 Nein 1
348 321 49 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,28 90 Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 17/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
349 322 50 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,64 200 Ja 1
350 323 51 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,24 80 Ja 1
351 324 52 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 4 0,19 60 Ja 1
352 325 53 Malus domestica Kultur-Apfel 7 4 0,1 30 Nein 1
353 326 54 Malus domestica Kultur-Apfel 10 4 0,12 40 Nein 1
354 327 55 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,24 80 Ja 1
355 328 56 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 5 0,17 50 Nein 1
356 329 57 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 14 0,51 160 Ja 1
357 330 58 Larix decidua Europäische
Lärche 15 4 0,28 90 Ja 1
358 331 59 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 12 3 0,16 50 Nein 1
359 332 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 60 Ja 1
360 333 61 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 8 0,28 90 Ja 1
361 334 62 Juglans regia Walnuss 13 10 0,37 160 Ja 1
362 335 63 Salix caprea Salweide 16 10 0,25 80 Ja 1
363 336 64 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 40 Nein 1
364 337 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 100 Ja 1
365 338 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 100 Ja 1
366 339 67 Juglans regia Walnuss 13 4 0,24 80 Ja 1
367 340 68 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,23 70 Ja 1
368 341 69 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,21 70 Ja 1
369 342 70 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 4 0,15 50 Nein 1
370 343 71 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 40 Nein 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 18/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
371 344 72 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,25 80 Ja 1
372 345 73 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 5 0,18 60 Ja 1
373 346 74 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,19 60 Ja 1
374 347 75 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 13 3 0,13 40 Nein 1
375 348 76 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,12 40 Nein 1
376 349 77 Robinia
pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,16 50 Nein 1
377 350 78 Taxus baccata Gemeine Eibe 3 2 0,06 20 Nein 1
378 351 79 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 3 0,11 30 Nein 1
379 352 80 Carpinus betulus Gemeine
Hainbuche 3 12 0,1 30 Nein 1
380 353 81 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,18 60 Ja 1
381 354 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,24 75 Ja 1
382 355 83 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 5 0,18 60 Ja 1
383 356 84 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 110 Ja 1
384 357 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,26 80 Ja 1
385 358 86 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 11 0,4 130 Ja 1
386 359 87 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 10 0,36 110 Ja 1
387 360 88 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 6 0,25 80 Ja 1
388 361 89 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 8 0,3 90 Ja 1
389 362 90 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 5 0,2 60 Ja 1
390 363 91 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 60 Ja 1
391 364 92 Thuja occidentalis Südländischer
Lebensbaum 4 2 0,11 30 Nein 1
392 365 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 150 Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 19/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
393 366 94 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 120 Ja 1
394 367 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 130 Ja 1
395 368 96 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 21 8 0,27 80 Ja 1
396 369 97 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,2 60 Ja 1
397 370 98 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 4 0,15 50 Nein 1
398 371 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,22 70 Ja 1
399 372 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 4 0,2 60 Ja 1
400 373 101 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 18 4 0,25 80 Nein 1
401 374 102 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,26 80 Ja 1
402 375 103 Pseudotsuga
menziesii Douglasie 9 4 0,1 30 Nein 1
403 376 104 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,08 25 Nein 1
404 377 105 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 1 0,06 19 Nein 1
405 378 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,06 19 Nein 1
406 379 107 Acer negundo Eschen-Ahorn 11 4 0,19 60 Ja 1
407 380 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 6 0,23 70 Ja 1
408 381 109 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 4 0,2 60 Ja 1
409 382 110 Larix decidua Europäische
Lärche 14 2 0,16 50 Nein 1
410 383 111 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,27 80 Ja 1
411 384 112 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,34 110 Ja 1
412 385 113 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 9 0,4 130 Ja 1
413 386 114
Aesculus
hippocastanum
'Umbraculifera
Kugel-Roßkastanie 13 6 0,21 60 Ja 1
414 387 115 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 50 Nein 1
415 388 116 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 50 Nein 1
416 389 117 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 3 0,11 30 Nein 1
417 390 118 Salix caprea Salweide 13 4 0,19 60 Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 20/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
418 391 119 Salix caprea Salweide 13 4 0,18 60 Ja 1
419 392 8150.02.0
1 0 40 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 80 Ja 1
420 393 41 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,43 130 Ja 1
421 394 42 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 6 0,38 120 Ja 1
422 395 43 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,46 140 Ja 1
423 396 44 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 5 5 0,25 80 Ja 1
424 397 45 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,55 170 Ja 1
425 398 46 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 4 0,33 100 Ja 1
426 399 47 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,44 140 Ja 1
427 400 48 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,42 130 Ja 1
428 401 49 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 10 0,49 150 Ja 1
429 402 50 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,41 130 Ja 1
430 403 51 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 60 Ja 1
431 404 52 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,4 130 Ja 1
432 405 53 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,33 100 Ja 1
433 406 54 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,43 140 Ja 1
434 407 55 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 7 0,36 110 Ja 1
435 408 56 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,4 140 Ja 1
436 409 57 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,35 100 Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 21/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
437 410 58 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 140 Ja 1
438 411 59 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,46 140 Ja 1
439 412 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,34 100 Ja 1
440 413 61 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,51 160 Ja 1
441 414 62 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,36 110 Ja 1
442 415 63 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,39 120 Ja 1
443 416 64 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,49 150 Ja 1
444 417 65 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,6 190 Ja 1
445 418 66 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,4 130 Ja 1
446 419 67 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,54 170 Ja 1
447 420 68 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,28 90 Ja 1
448 421 69
Acer
pseudoplatanus
'Atropurpureum'
Purpurblättriger
Berg-Ahorn 5 2 0,06 20 Nein 1
449 422 70 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 7 0,35 110 Ja 1
450 423 71 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 9 0,49 150 Ja 1
451 424 72 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,37 120 Ja 1
452 425 73 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,32 100 Ja 1
453 426 74 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,24 80 Ja 1
454 427 75 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,38 120 Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 22/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
455 428 76 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,37 120 Ja 1
456 429 77 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 140 Ja 1
457 430 78 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 5 0,33 100 Ja 1
458 431 79 Acer truncatum
'Pacific Sunset'
Chinesischer
Spitzahorn 'Pacific
Sunset'
4 2 0,06 20 Ja 1
459 432 80 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 8 0,32 100 Ja 1
460 433 81 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,38 120 Ja 1
461 434 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,12 40 Nein 1
462 435 83 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 140 Ja 1
463 436 84 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 8 0,25 80 Ja 1
464 437 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 6 0,34 110 Ja 1
465 438 86 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,22 70 Ja 1
466 439 87 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 5 0,26 80 Ja 1
467 440 88 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,15 50 Nein 1
468 441 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 9 0,41 130 Ja 1
469 442 90 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 11 6 0,28 90 Ja 1
470 443 91 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,34 110 Ja 1
471 444 92 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 4 1 0,05 20 Nein 1
472 445 93 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,34 110 Ja 1
473 446 94 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 10 6 0,26 80 Ja 1
474 447 95 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,36 110 Ja 1
475 448 96 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 6 4 0,11 30 Nein 1
476 449 98 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 13 5 0,22 70 Ja 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 23/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
477 450 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,31 100 Ja 1
478 451 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,41 130 Ja 1
479 452 101 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 7 4 0,13 40 Nein 1
480 453 102 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,38 120 Ja 1
481 454 103 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 10 5 0,17 50 Nein 1
482 455 104 Acer
pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,45 140 Ja 1
483 456 105 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 11 7 0,24 - o 1
484 457 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,13 - o 1
485 458 107 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 11 6 0,2 - o 1
486 459 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 6 0,29 - o 1
487 460 109 Platanus x acerifolia Gewöhnliche
Platane 13 7 0,24 - o 1
488 461 110 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,46 - o 1
489 462 110a Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,3 - o 1
490 463 1 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
491 464 2 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
492 465 3 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
493 466 4 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
494 467 5 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
495 468 6 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
496 469 7 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
497 470 8 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
498 471 Picea abies Gemeine Fichte 18 5 0,4 - o 1
499 472 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 - o 1
500 473 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 - o 1
501 474 Taxus baccata Gemeine Eibe 8 3 0,4 - o 1
502 475 Tilia cordata Winter-Linde 8 6 0,7 - o 1
503 476 Picea abies Gemeine Fichte 15 5 0,4 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang II - Baumverzeichnis Seite 24/24 17.07.2020
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
geschützt
nach BSS
Stamm
umfang
Bäume
(Bestand) O
32
Baum
Nr.
Merkmale/
AnmerkungenVitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
504 477 Picea abies Gemeine Fichte 15 5 0,4 - o 1
505 478 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 6 0,5 - o 1
506 479 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 6 0,5 - o 1
507 480 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 6 0,5 - o 1
508 481 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,5 - o 1
509 482 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
510 483 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,5 - o 1
511 484 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
512 485 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 - o 1
513 486 Malus domestica Apfel
in Sorte 8 8 0,4 - o 1
514 487 Abies procera
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 10 0,4 0,2 - o 1
515 488 Abies procera
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 10 0,4 0,2 - o 1
516 489 Abies procera
'Glauca' Blaue Edel-Tanne 10 0,4 0,2 - o 1
517 490 Thuja spec. Lebensbaum 5 4 0,2 - o 1 Gruppe, fünf Stämme
518 491 Prunus domestica Zwetschke 7 5 0,4 - o 1
519 492 Juglans regia Nussbaum 10 6 0,6 - o 1
520 493 Thuja spec. Lebensbaum 2 1 0,2 - o 1 Hecke
521 494 Corylus avellana Haselnuss 5 4 0,4 - o 1
522 495 Corylus avellana Haselnuss 5 4 0,4 - o 1
523 496 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,4 - o 1 mehrstämmig
524 497 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 5 0,5 - o 1
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
BSS=Baumschutzsatzung
o = prüfen - = n.b.
Ermittlung der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
1. Bestand von Blatt:
2. Zustand nach Ausgleich
Bestand 1* Spessartring/ Erbacher Straße
04.110 31 910 28.210 28.210
-910
04.120 26 150 3.900 3.900
-150
10.510 3 7.261 21.784 21.784
10.520 3 2.800 8.400 8.400
10.530 6 2.315 13.891 13.891
10.710 3 3.676 11.029 11.029
10.720 19 581 11.033 11.033
11.221 14 7.983 111.763 111.763
11.222 B 25 6.342 158.556 158.556
04.110 31 213 6.603 6.603
-213
10.510 3 7.594 22.783 22.783
10.520 Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) 3 9.360 28.080 28.080
10.530 6 5.732 34.393 34.393
10.710 3 16.218 48.653 48.653
11.221 14 16.683 233.568 233.568
02.600 20 207 4.140 -4.140
04.110 31 1.615 50.065 -50.065
-1.615 0 0
04.110 31 285 8.835 -8.835
-285 0 0
04.120 26 370 9.620 -9.620
-370 0 0
04.210 33 66 2.178 -2.178
-66 0 0
10.510 3 12.717 38.151 -38.151
10.520 3 14.069 42.207 -42.207
10.530 6 5.394 32.364 -32.364
10.710 3 15.029 45.086 -45.086
10.720 19 4.827 91.718 -91.718
10.730 13 3.840 49.925 -49.925
11.221 14 14.492 202.888 -202.888
11.222 B 25 6.342 158.550 -158.550
11.223 20 8.781 175.620 -175.620
11.223 23 848 19.504 -19.504
Wertpunkte Bestand: Wertpunkte Planung: Wertpunkte Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 86.546 86.546 742.645 930.850 -188.204
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Bilanzierungsgrundlage Bestand: (Bestand 1* = Kartierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Freiflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+PartGmbB)
(Bestand 2* = Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 gemäß der überbaubaren Flächen und Pflanzgebot der Freiflächen)
Summe
188.204
x Kostenindex 0,35 EUR
Wiesbaden, 17. Juli 2020
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Flächenkorrektur
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Insgesamt entsteht ein Wertpunkteüberschuss von:
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Arten- und sturkturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
Neuanlage strukturreicher Hausgärten
Neuanlage strukturreicher Hausgärten (inkl. Aufwertung + 3 WP) Kompensationsmaßnahmenfläche (s. Maßnahme M4
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost), Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -
stauden
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachfläche intensiv begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 5 m² pro Krone) 182 Bäume
2. Planung O 32 Mathildenhöhe Ost
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone) 30 Bäume
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Flächenkorrektur
Dachfläche nicht begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 323 Bäume
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. O 32 Mathildenhöhe Ost, Anhang 3
Flächenbilanz: Bestand und Planung
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV (in der Fassung vom 1. September 2005 (GVBI. I, S.624)) Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert Differenz
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 74 Bäume
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, 2 Baumgruppen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Neupflanzung: 5 m² pro Krone), 57 Bäume
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 3 m² pro Krone) 71 Bäume
Bestand 2* 0 13 Mathildenhöhe Ost (s. Anhang 5 Geltungsbereich O 13)
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Maßstab: 1:1000Plangröße: DIN A0Datum: 17.07.2020Gez.: We/Bueim Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17,64489 Darmstadt
Projekt: Umweltbericht Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe-Ost
Planinhalt: Baum- und Biotopbestandsplan (Bestand/Planung) (Anhang 4)
132
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Baumgruppewertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
DenkmalschutzWelterbegebiet
Heimischer BaumVerlust
Nicht heimischer BaumVerlust
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrüntDachflächen nicht begrüntWasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte FlächenSehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Legende
10.51010.52010.53010.71010.720
11.22111.222 B
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.22311.223Neuanlage strukturreiche HausgärtenKompensationsmaßnahme M4**
BaugrenzeBaulinie
** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
Neupflanzung Baum
165
1666
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
298252812
379
4171
4181
852
853
4
9427
961
965
971
972
914
921
922
923
924
931
932
933
934935
973
981
982
984
985
991
992
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1084
10851092
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
363 6
108A
108B 7A
7
108 5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
53155316
5335
5361
5393 5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483
5504
5505
5511
5521
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
103
1043
1073 1091
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
1538
15391
15411
15421
15426
15433
15436
15442
1546
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1392
140
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
1614
15861
1588
1661
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
3836
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
1011
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 76 78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
Temp.BE
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
Hoetgerweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler Weg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
FD oSGHmax=186.0 ü.NHNGR = 350 m2
103104105
127
106
117
110193
196197199198200205202
206207
208
209
247
189
3233
178
462
1 2 3 4 5 6 7 8121110913
14
1516 19
1718
20
2122 23
24252627
28293031 343536
37
38
394041
4243
4546474849
5152
53
44
54555657
58
59
60
61
62
63
64
6566
67
6970717273
74
75
7677787980
818283848586
87
88
89
90919293949897969599100101102103104
105
106107108
109110111
112113
114115116117118119
120
121122123124125126127128129
130
131
132
133134
135136
137
138
139140
141
142143144
145
146
148149
151152153
154
155
156157158159
160161162163
165
167
168
170
171172
173
174175380 381 379
383 384 385 182
183184
185186187188346345
207206205204203202
201
321322323337338344
209x
211212213214215
216217
218219220
221222223 224
225226227228229
231232
235236237238239240241243242 244
245
246
247248249
250
251252253 255256257258259260261262263264265266267
268
269
270271
272273274275276277278
271a
16a
17a
21a 37a
66a76a
75a
212a215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a104b104c104d104e
103a
105c105b105a
112a
295
366367
146/24
356
210a
279281280282283 291
292
294
296
300301
303
302
304305306307308309310312311
313314
317316315
318319320325326327
324
328
329
330331332
333334335
336
339340341
342343347348351352349350
353354355357358359
360362363361
364
368369370371372373 376374375377378382
386387388389390391
461459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431429427
425
423
421
419
417415413
411409
407
405
403401
399397
395
394393
392
460
458
456454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434432
430428
426
424
422
420418
416414412
410408
406404
402400398
396
463464
147
150
476477478479481482
483484485486
487
489488490491492493494495
497496
475474473472471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
468
469
470
234
233
254
229
298297299
293
290289
284285286287
365
463464 465466467468469470471
480
210
465
466
467
50
208
Planung
Bestand (Realnutzung)
165
1666
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
298252812
379
4171
4181
852
853
961
965
971
972
914
921
922
923
924
931
932
933
935
973
981
982
984
985
991
992
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1084
51092
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B 7A
7
108 5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
22
1
106A
1
53155316
5335 5361
5383
5393 5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483
5504
5505
5511
5521
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
1043
1073 1091
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
1538
15391
15411
15421
15426
15433
15436
15442
1546
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1392
140
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
1614
15861
1588
1661
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
3836
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
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77
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Wolfskehlstraße
Am Löwentor
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Hoetgerweg
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Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
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Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
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Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg Olbrichweg
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Alexandraweg
Alexandraweg
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467
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468
463464 465466467468469470471
Maßstab: 1:1000Plangröße: DIN A0Datum: 17.07.2020Gez.: We/Bueim Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17,64489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach hessischer Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen (Anhang 5)
132
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungsnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrüntDachflächen nicht begrüntWasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte FlächenSehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Legende
10.51010.52010.53010.71010.720
11.22111.222 B
Baumgruppe
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
wertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
DenkmalschutzWelterbegebiet
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.22311.223Neuanlage strukturreiche HausgärtenKompensationsmaßnahme M4**
Heimischer BaumVerlust
Nicht heimischer BaumVerlust
0 m²14.855 m²12.160 m²8.047 m²19.894 m²581 m²0 m²24.666 m² 6.342 m²0 m²0 m²
207 m²12.717 m²14.069 m²5.394 m²15.029 m² 4.827 m²3.840 m²14.492 m²6.342 m²8.781 m²848 m²
vorher*nachher
BaugrenzeBaulinie
Neupflanzung
* Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Flächengrößen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
165
1666
P
PP
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Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
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Olbrichweg Wolfskehlstraße
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Prinz-Christians-Weg
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Heinrich-Jobst-Treppe
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Dieburger Straße
Dieburger Straße
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1546
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
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15614
15616
15617
1284
129 1312
1313
1322
1331 1341
1362
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140
1411
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1426
1427
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14341437
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1587
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16010
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1661
1667
1673 1674
16751676
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1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
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56
56A
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10
9
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56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
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15
T.
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27
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28
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T.
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28
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19
55
53K
K
21
22
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K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
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100
11Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
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9
4
6
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8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 76 78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
Temp.BE
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
Hoetgerweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler Weg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103104105
127
106
117
110193
196197199198200205202
206207
208
209
247
FD oSGHmax=186.0 ü.NHNGR = 350 m2
189
178
3233 462
1 2 3 4 5 6 7 8121110913
14
1516 19
1718
20
2122 23
24252627
28293031 343536
37
38
394041
4243
4546474849
505152
53
44
54555657
58
59
60
61
62
63
64
6566
67
6970717273
74
75
7677787980
818283848586
87
88
89
90919293949897969599100101102103104
105
106107108
109110111
112113
114115116117118119
120
121122123124125126127128129
130
131
132
133134
135136
137
138
139140
141
142143144
145
146
148149
151152153
154
155
156157158159
160161162163
165
167
168
170
171172
173
174175380 381 379
383 384 385 182
183184
185186187188346345
207206205204203202
201
284285286287321322323337338344
209
210
211212213214215
216217
218219220
221222223 224
225226227228229
231232233
234
235236237238239240241243242 244
245
246
247248249
250
251252253254255256257258259260261262263264265266267
268
269
270271
272273274275276277278
271a
16a
17a
21a 37a
66a76a
75a
212a215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a104b104c104d104e
103a
105c105b105a
112a
295
365366367
146/24
356
210a
279281280282283
289290291
292293
294
296297299298300301
303
302
304305306307308309310312311
313314
317316315
318319320325326327
324
328
329
330331332
333334335
336
339340341
342343347348351352349350
353354355357358359
360362363361
364
368369370371372373 376374375377378382
386387388389390391
461459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431429427
425
423
421
419
417415413
411409
407
405
403401
399397
395
394393
392
460
458
456454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434432
430428
426
424
422
420418
416414412
410408
406404
402400398
396
463
465464
147
150
476477478479480481482
483484485486
487
489488490491492493495
497496
475474473472471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
494
Fläche für Bebauung: max. 1400m²(kulturelle Nutzung). Verbleibene Flächen sind zu begrünen.
463464 465466467468469470471
208
Planung
Bestand (Bilanzierungsgrundlage)
Maßstab: 1:500Plangröße: 841 x 1189 mmDatum: 17.07.2020Gez.: We/Bue
im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Projekt:Umweltbericht Bebauungsplan O32 Mathildenhöhe Ost Planinhalt:Grünordnungsplan (Anhang 7)
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 5 Abs. 2 Nr.1, § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB ; §§ 1-11 BauNVO )Allgemeine Wohngebiete (WA 01, WA 02; ...)(§ 4 BauNVO)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
g geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
FDFlachdachNEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren ZufahrtenTiefgarageStellplätzeTGSt
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)Öffentliche VerkehrsflächeStraßenbegrenzungslinieVerkehrsfläche besonderer ZweckbestimmungÖffentliche ParkflächeFußgängerbereich
Elektrizität
VERSORGUNG, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB)
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)GrünflächenParkanlageSpielplatzANPFLANZEN UND ERHALT VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 20; 25 a und b BauGB)
Extensive Dachbegrünung
Erhalt von BäumenAnpflanzen von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHENAbgrenzung von BaufeldernGrenze des räumlichen Geltungsbereichs
Zeichenerklärung
Bestand
Erhalt von Bäumen(Habitatbaum) Bestand
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Sonderbaufläche (S)(§ 4 BauNVO) S
Flächen für Gemeinbedarf(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)Fläche für Gemeinbedarf
Verkehrsberuhigt
Geh- und Fahrflächen
M4Maßnahme M4 gemäß Umweltbericht: Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -studen für den Lebensraum im Schatten
GarageGemeinschaftsgarageGaGGa
Gas
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
379
4181
853
961
965
971
972
922
923
924
931
932
933
935
973
981
982
984
985
991
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1112
1122
1382
140
142
1431
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
7
7977757371
108A
108B 7A
7
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
22
53155316
5361
5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483 5505
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
15391
15421
1543
15442
15471
15491
1551
1526
1527
15302
1284
139
140
165
1588
1666
1667
1674
1675
1692
1724
2
13
2
3836
56
56A
56C
56D
56B
17
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
1
23
21
15
T.
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
T.
34
19 21
37
8
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23
39
18
100
11Hochzeitsturm
98B
104
4
6
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
76 78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A A
A
A
A
P
P
PPP
P
P
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
129
1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
WA o
Spielplatz
III
FDIII
161
73
GHmax=185.50 ü.NHNGR = 1.400 m²Dachfläche extensiv begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
WA gWA g
WA g
WA o
WA oSOHochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oSWD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FDFD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oSGHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oSo
FD oS
FD oSFD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=189.0 ü.NHN
WA o
IV
FD oSIVIII OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0 ü.NHNOK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga Ga Ga
Ga Ga
Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
Ga Ga Ga
St
St
St
St
St
St
Ga
St
St
St
St
St
M4
St St
St
St
FD oS St
St
St St St
St St St
D
TG
WA o
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
129
1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
WA o
Spielplatz
III
FDIII
161
73
GHmax=185.50 ü.NHNGR = 1.400 m²Dachfläche extensiv begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
WA gWA g
WA g
WA o
WA oSOHochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oSWD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FDFD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oSGHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oSo
FD oS
FD oSFD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=189.0 ü.NHN
WA o
IV
FD oSIVIII OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0 ü.NHNOK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga Ga Ga
Ga Ga
Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
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TG
GGa
GGa
Ga Ga Ga
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St
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St
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St
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M4
St St
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FD oS St
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St St St
St St St
D
TG
WA o
anlage 9
278 Zeichen
Punkt 6: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2020/0305) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen AfD, UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Orte (33)
- Dieburger Straße 75
- Erbacher Straße 72
- Sandbergstraße 65
- Pützerstraße
- Magdalenenstraße 17
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Berliner Allee 58
- Klappacher Straße 145
- Poststraße 20
- Bessunger Straße 125
- Spessartring 57
- Schwarzwaldring
- Fiedlerweg 20
- Olbrichweg 10
- Lucasweg 6
- Prinz-Christians-Weg
- Strohweg 45
- Seitersweg 4
- Hoetgerweg 10
- Luisenplatz 5
- Paula-Ludwig-Platz
- Europaplatz 1
- An der Eschollmühle 30
- Wolfskehlstraße 7
- Heinrich-Jobst-Treppe
- Landgraf-Georg-Straße
- Mathildenhöhweg
- Christiansenweg
- Jägertorstraße 207
- Am Löwentor
- Bauhausweg
- Hohler Weg
- Sackgasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0305
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00