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A-W/0014/2015

Einheitliche Regelung 30 km/h auf der Mecklenbecker Straße

Antrag an die BV West 16.03.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.08.2015, TOP 9.8

Originalantrag

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Stellungnahme vom 14.07.2015

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Originalantrag

1755 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster - West 
 
  Münster, 06.03.2015 
  
  
Bezirksvertretung Münster-West 
Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine 
 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
Einheitliche Regelung 30 km/h auf der Mecklenbecker Straße 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Mecklenbecker Straße zwischen Dingbängerweg und 
Meckmannweg eine einheitliche Höchstgeschwindigkeitsregelung von 30 km/h einzurichten. 
 
Begründung:  
 
Eine im Gegensatz zum jetzigen Zustand einheitliche Regelung wird als sinnvoll erachtet. Im 
Moment ist aus Richtung Meckmannweg kommend zunächst eine 30er -Zone eingerichtet, 
dann sind 50 km/h erlaubt bis kurz vor die Einmündung des Dingbängerbängerweges, dort im 
Bereich der Aufpflasterung wieder 30 km/h und dann erneut 50 km/h bis zum Dingbängerweg. 
 
Aus Gründen einer einheitlichen Regelung, die mehr Akzeptanz besonders im Bereich der 
häufig genutzten Querung an der unübersichtlichen Einmündung des Dingbängerweges finden 
dürfte, und aus allgemeinen Verkehrssicherheitsgründen erscheint eine solche Maßnahme 
sinnvoll. Die Mecklenbecker Straße wird in diesem und den benachbarten Bereichen sehr häu-
fig von Fußgängern, Radfahrern, Rollerblade - und Skateboardfahrern gequert, um aus den 
Wohngebieten in den Landschaftspark, die dortigen Spielanlage n und auch zu den Sportanl a-
gen von Wacker Mecklenbeck zu gelangen. Ein große r Anteil davon sind zudem Kinder und 
Jugendliche, die Geschwindigkeiten von herannahenden Fahrzeugen nicht so gut einschätzen 
können. Eine einheitliche Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist 
deshalb geboten. 
 
gezeichnet: 
 
Kretzschmar 
Brinktrine 
Kraut-Kleinschmidt  
Köster 
Schmitz

Stellungnahme vom 14.07.2015

2381 Zeichen

A-Ww [| 0044 [AOA5

32 23 7100/M - BV-West 14.07.2015
Frau Stoy 32 84

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über
A ürger: "
Herrn Stadtrat Heuer aan narger u. Raispervios

eltung West

über
33.2 - Frau Remmers

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet, die zulässige Höchstge-
schwindigkeit auf der Mecklenbecker Straße zwischen den Einmündungen Meckmannweg
und Dingbängerweg von 50 auf 30 km/h zu reduzieren.

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn
auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allge-
meine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt ($ 45 Abs. 9 Straßenverkehrsord-
nung). Bei der gewünschten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es
sich um eine solche Beschränkung des fließenden Verkehrs.

Der o. g. Abschnitt der Mecklenbecker Straße befindet sich innerhalb der geschlossenen
Ortschaft. Somit gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wurde in Hö-
he der Einmündung Christoph-Bernhard-Graben aus Verkehrssicherheitsgründen bereits für
einen kleinen Straßenabschnitt auf 30 km/h begrenzt.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Münster liegt auf der Mecklenbecker Straße zwischen
Einmündung Dingbängerweg und Meckmannweg keine signifikante Unfalllage vor, so dass
aus diesem Grund keine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist.

1. Strecke: Mecklenbecker Straße, -
zwischen der Einmündung Dingbängerweg und Beginn der Ausschilderung Tempo 30 km/h
auf Strecke in Höhe der Einmündung Christoph-Bernhard-Graben

> Die Verwaltung sieht keine rechtlichen Möglichkeiten, die zulässige Höchstge-
schwindigkeit in dem oben genannten Streckenabschnitt zu reduzieren.

2. Strecke: Mecklenbecker Straße,

zwischen dem Beginn der Ausschilderung Tempo 30 km/h auf Strecke in Höhe der Einmün-
dung Christoph-Bernhard-Graben und dem Beginn der Tempo 30-Zone in Höhe Mecklenbe-
cker Straße Haus Nummer 430

> Im Hinblick auf die kurzen Wegstrecken zwischen den wechselnden Tempoaus-
. schilderungen ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz der Verkehrsteilneh-
mer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, gering. sein wird. Zur Ver-
stetigung des Verkehrsflusses hat sich die Verwaltung daher entschlossen, auf
dem o. g. Streckenbereich durchgehend Tempo 30 km/h auf Strecke anzuord-
nen. >

Beratungsverlauf (1)

20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mecklenbecker Straße
  • Christoph-Bernhard-Graben
  • Dingbängerweg
  • Meckmannweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0014/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37