A-W/0014/2015
Einheitliche Regelung 30 km/h auf der Mecklenbecker Straße
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Originalantrag
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Fraktion in der Bezirksvertretung Münster - West Münster, 06.03.2015 Bezirksvertretung Münster-West Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Einheitliche Regelung 30 km/h auf der Mecklenbecker Straße Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Mecklenbecker Straße zwischen Dingbängerweg und Meckmannweg eine einheitliche Höchstgeschwindigkeitsregelung von 30 km/h einzurichten. Begründung: Eine im Gegensatz zum jetzigen Zustand einheitliche Regelung wird als sinnvoll erachtet. Im Moment ist aus Richtung Meckmannweg kommend zunächst eine 30er -Zone eingerichtet, dann sind 50 km/h erlaubt bis kurz vor die Einmündung des Dingbängerbängerweges, dort im Bereich der Aufpflasterung wieder 30 km/h und dann erneut 50 km/h bis zum Dingbängerweg. Aus Gründen einer einheitlichen Regelung, die mehr Akzeptanz besonders im Bereich der häufig genutzten Querung an der unübersichtlichen Einmündung des Dingbängerweges finden dürfte, und aus allgemeinen Verkehrssicherheitsgründen erscheint eine solche Maßnahme sinnvoll. Die Mecklenbecker Straße wird in diesem und den benachbarten Bereichen sehr häu- fig von Fußgängern, Radfahrern, Rollerblade - und Skateboardfahrern gequert, um aus den Wohngebieten in den Landschaftspark, die dortigen Spielanlage n und auch zu den Sportanl a- gen von Wacker Mecklenbeck zu gelangen. Ein große r Anteil davon sind zudem Kinder und Jugendliche, die Geschwindigkeiten von herannahenden Fahrzeugen nicht so gut einschätzen können. Eine einheitliche Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist deshalb geboten. gezeichnet: Kretzschmar Brinktrine Kraut-Kleinschmidt Köster Schmitz
Stellungnahme vom 14.07.2015
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A-Ww [| 0044 [AOA5 32 23 7100/M - BV-West 14.07.2015 Frau Stoy 32 84 An die Bezirksvertretung Münster-West über A ürger: " Herrn Stadtrat Heuer aan narger u. Raispervios eltung West über 33.2 - Frau Remmers Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet, die zulässige Höchstge- schwindigkeit auf der Mecklenbecker Straße zwischen den Einmündungen Meckmannweg und Dingbängerweg von 50 auf 30 km/h zu reduzieren. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allge- meine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt ($ 45 Abs. 9 Straßenverkehrsord- nung). Bei der gewünschten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um eine solche Beschränkung des fließenden Verkehrs. Der o. g. Abschnitt der Mecklenbecker Straße befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Somit gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wurde in Hö- he der Einmündung Christoph-Bernhard-Graben aus Verkehrssicherheitsgründen bereits für einen kleinen Straßenabschnitt auf 30 km/h begrenzt. Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Münster liegt auf der Mecklenbecker Straße zwischen Einmündung Dingbängerweg und Meckmannweg keine signifikante Unfalllage vor, so dass aus diesem Grund keine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. 1. Strecke: Mecklenbecker Straße, - zwischen der Einmündung Dingbängerweg und Beginn der Ausschilderung Tempo 30 km/h auf Strecke in Höhe der Einmündung Christoph-Bernhard-Graben > Die Verwaltung sieht keine rechtlichen Möglichkeiten, die zulässige Höchstge- schwindigkeit in dem oben genannten Streckenabschnitt zu reduzieren. 2. Strecke: Mecklenbecker Straße, zwischen dem Beginn der Ausschilderung Tempo 30 km/h auf Strecke in Höhe der Einmün- dung Christoph-Bernhard-Graben und dem Beginn der Tempo 30-Zone in Höhe Mecklenbe- cker Straße Haus Nummer 430 > Im Hinblick auf die kurzen Wegstrecken zwischen den wechselnden Tempoaus- . schilderungen ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz der Verkehrsteilneh- mer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, gering. sein wird. Zur Ver- stetigung des Verkehrsflusses hat sich die Verwaltung daher entschlossen, auf dem o. g. Streckenbereich durchgehend Tempo 30 km/h auf Strecke anzuord- nen. >
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Mecklenbecker Straße
- Christoph-Bernhard-Graben
- Dingbängerweg
- Meckmannweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0014/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 16.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37