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Änderungsantrag zu TOP 1.2, Antrag von Die Fraktion vom 11.08.2023 betr. Resolution Rodenkirchener Brücke
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1684/2023 vom 19.09.2023
Stand: Am 19.09.2023 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat SPD-Fraktion im Kölner Rat Volt-Fraktion im Kölner Rat An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2023 AN/1684/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.09.2023 Änderungsantrag zu TOP 1.2, Antrag von Die Fraktion vom 11.08.2023 betr. Resolution Rodenkirchener Brücke Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Hammer, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.2 auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2023 zu setzen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss spricht sich sowohl gegen eine Verbreiterung als auch gegen die derzeit vorgeschlagene Verschiebung der Rodenkirchener Autobahnbrücke nach Norden aus. Bei einer mutmaßlichen Instandsetzung/Neubau muss die denkmalgeschützte Rodenkirche- ner Autobahnbrücke an Ort und Stelle nach den dann geltenden Denkmalschutzgründen er- halten bleiben. Der Erhalt ist durchzuführen unter einer dafür notwendigen Reduzierung des Verkehrsaufkommens, um teure und belastende Provisorien zu vermeiden. Die Sanierung der Leverkusener Brücke hat gezeigt, dass es möglich ist, Verkehrsströme auch über län- gere Zeiträume über alternative Routen umzuleiten. - 2 - Die Verluste von landschaftsgeschütztem Wald und Grünflächen können wegen der kurzfris- tig nicht wieder auszugleichenden Umweltschäden auf keinen Fall hingenommen werden. Die Wege zum 1,5- Grad-Ziel führen auf keinen Fall über mehr Flächenverbrauch und Natur- vernichtung durch zusätzliche Autobahnen. Bei der Instandsetzung der Rodenkirchener Brücke ist sicherzustellen, dass die erneuerten Brückenüberbauten neben den Fahrstreifen der A4 Platz sowohl für den überregionalen Radverkehr als auch für zu Fuß Gehende in der dann jeweils notwendigen Breite bieten. Dazu sind neu zu erstellenden Verkehrsprognosen, die diese Verkehre gleichberechtigt se- hen, als Grundlage anzusetzen. Begründung: Als wichtige Verkehrsachse erfüllt die Rodenkirchener Autobahnbrücke seit vielen Jahren ihre Funktion. Sie muss erhalten und funktionstüchtig bleiben und für die Rheinquerung von Fuß und Radverkehr verbessert werden. Sofern notwendig, muss eine Instandsetzung zügig geplant und vor Ort umgesetzt werden. Grundsätzlich ist es zielführender, vor allem mehr Güterverkehr auf Schiene und Wasser- straße zu verlagern. Ein vordringlicher Ausbau der Brücke ergibt damit weder für den Ver- kehr noch für den Klimaschutz einen Sinn. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist es ge- sellschaftlicher Konsens, motorisierte Individualverkehre auf der Straße zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Christiane Martin, Christian Joisten Grüne-Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
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