1876/2020
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Menschen vor Verdrängung schützen! Beschlüsse zu Sozialen Erhaltungssatzungen umsetzen! AN/0373/2020
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3707 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/153 153 Vorlagen-Nummer 1876/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 Antrag der Fraktion DIE LINKE: Menschen vor Verdrängung schützen! Beschlüsse zu Sozialen Erhaltungssatzungen umsetzen! AN/0373/2020 Die gesamtstädtische Voruntersuchung ist in der verwaltungsinternen Überarbeitung. Da die letzte Voruntersuchung auf Daten aus dem Jahr 2017 basiert, ist eine Aktualisierung zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang werden die Datenverfügbarkeit, das Indikatorenset sowie die Anpassung der Gebietsfestlegung überprüft. Hierbei werden auch die Konsequenzen aus der ausgelaufenen Umwandlungsverordnung sowie aus der geplanten Mieterschutzverordnung des Landes NRW be- rücksichtigt. Die Aktualisierung erweist sich durch die Umstellung der kleinräumigen Gliederung der Stadt als sehr aufwendig. Die Umstellung wurde durch die Änderung der Lieferbedingungen für Daten der Bunde- sagentur für Arbeit (BA) notwendig. Hierbei handelt es sich um grundlegende Informationen zur sozia- len Lage der Stadt, wie z.B. Daten zu Empfängern von Leistungen nach SGB II, zu Arbeitslosen oder zu Beschäftigten – also auch relevante Informationen zur Identifikation der Erhaltungsgebiete. Der Stadtentwicklungsausschuss wurde am 30.01.2020 per Mitteilung (Ds. Nr. 220/2020) über die Details dieser Umstellung der kleinräumigen Gliederung informiert. ad (3) Die Bewertung der Ergebnisse der Voruntersuchung hinsichtlich der Beschlüsse der Bezirksvertre- tung kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. ad (4) Als nächstes Gebiet soll eine Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss für das Verdachtsge- biet Mülheim Süd-West entsprechend Ratsbeschluss vom 17.11.2016 vorgelegt werden. Die entspre- chende Vorlage (Ds. Nr. 1524/2020) befindet sich derzeit in der politischen Beratung. Im SteA am 16.06. ist diese Vorlage beschlossen worden Zur Umwandlungsverordnung: Herr Beigeordneter Greitemann hat sich mit Schreiben vom 08.01.2020 an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Scharrenbach mit der Bitte gewandt, dass die im Koalitionsver- trag für Nordrhein-Westfalen für die Legislaturperiode 2017-2022 vorgesehene Aufhebung der Um- wandlungsverordnung nicht umgesetzt wird und diese auch nach dem 27.03.2020 in Kraft bleibt. Die- se Bitte erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass nunmehr zwei Gebiete in Köln diesem städ- tebaulichen Instrument unterliegen und davon auszugehen ist, dass Soziale Erhaltungssatzungen aufgrund des angespannten Kölner Wohnungsmarktes in den nächsten Jahren vermehrt eingesetzt werden. 2 Mit Schreiben vom 31.01.2020 informiert das Büro der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung darüber, dass anhand eines Mantelgutachtens geprüft wird, inwieweit verschiedene Rechtsverordnungen dazu geführt haben, die jeweiligen intendierten Ziele der Landesregierung zu erreichen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens liegen inzwischen vor. Das beauftragte Institut empirica ag hat in seinem Endbericht die verschiedenen in NRW bisher gültigen Verordnungen zum Mieter- schutz analysiert und bewertet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse hat die Landesregierung zum 1. Juli 2020 eine neue Mieterschutz- verordnung für NRW angekündigt. Diese neue Verordnung soll die bisherigen Regelungen zur Miet- preisbegrenzung, zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und zur Kündigungssperrfrist bei Um- wandlung in Eigentum ersetzen. Die Regelungsinhalte der am 27.03.2020 ausgelaufenen Umwand- lungsverordnung sollen allerdings nicht übernommen werden, sondern ersatzlos entfallen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1876/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 19.06.2020
- Erstellt
- 19.06.2020 09:13