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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.10.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 konsumtiver Aufwand „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“

Sitzungsvorlage 2016/297 vom 03.11.2016

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