2020/0254
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes; Erhöhung der Rettungsdienstgebühren; Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.11.2016
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 37
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0254
Magistratsbeschluss-Nr.
258
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 037-210-100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto: 5110300
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes;
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren;
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert
durch Satzung vom 14.11.2016
Vorlage vom: 31.08.2020
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch
Satzung vom 14.11.2016, wird beschlossen.
Anlagen: Anlage 1 Aktuelle Rettungsdienstgebührensatzung mit Änderungssatzung
Anlage 2 Entwurf Änderungssatzung Rettungsdienstgebühren zum 01.10.2020
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 23.09.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.8.2020
Die Satzung vom 09.06.1994 über die Erhebung von Gebühren für die der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) wurde zuletzt durch Satzung vom 14.11.2016, in Kraft
getreten am 01.01.2017, geändert.
Danach waren die Gebühren für die Notfallrettung auf 87,77 € und für den Krankentransport
auf 24,43 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt worden.
Die bisher im Plus stehende Gebührenausgleichsrücklage ist aufgrund der strukturellen
Umstände (stagnierende Einsatzzahlen im Rettungsdienstbereich Darmstadt) zusammen mit
der aktuell aufgetretenen Corona-Lage ins Minus gerutscht, so dass die Refinanzierung der
rettungsdienstlichen Trägeraufgaben mit der bisherigen Höhe der Rettungsdienstgebühren
unterfinanziert ist.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher eine Gebührenanpassung der
Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Inkrafttreten der Änderungssatzung
nach Bekanntmachung) auf 121,65 € für die Notfallrettung und auf 29,38 € für den
Krankentransport.
Eine Anhörung im Bereichsbeirat fand mit den Kostenträgern und den Leistungserbringern
(Gebührenschuldner) am 26.08.2020 statt.
Da eine Abschätzung über die zukünftig zu erwartenden Einsatzzahlen aufgrund der o. g.
Gründe (Corona-Lage) schwer vorhersehbar ist, ist eine Überprüfung der Höhe der
Rettungsdienstgebühren im 2. Halbjahr 2021 zu erwarten.
Zuviel erwirtschaftete Gebühren fließen generell in eine Gebührenausgleichsrücklage, die nach
HRDG zum Ausgleich von Erlös- und Kostenschwankungen zweckgebunden ist.
Darmstadt, 31.8.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 5: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes; Erhöhung der Rettungsdienstgebühren; Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.11.2016 (V-Nr. 2020/0254) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Rettungsdienstgebührensatzung 1994 390 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) Vom 09. Juni 1994! Aufgrund des $ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. IS. 533), des $ 11 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) vom 18. Dezember 1990 (GVBl. IS. 725), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 1993 (GVBl. IS. 108) und der $$ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 1991 (GVBl. IS. 333), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Juni 1994 folgende Satzung erlassen: $ 1 Entstehung der Gebührenpflicht (1) Für die Inanspruchnahme der Leitfunkstelle Hessen-Süd und der ihr darüber hinaus aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten erhebt die Stadt Darmstadt Benutzungsgebühren. (2) Die Gebührenpflicht entsteht durch die Beauftragung eines Leistungserbringers für den Einsatz eines bodengebundenen Rettungsmittels durch die Leitfunkstelle Hessen-Süd. Die Gebührenpflicht entsteht nicht, wenn der Einsatz- oder Fahrauftrag nicht ausgeführt wird (sog. Fehlfahrt). $ 2 Gebührenpflichtige Gebührenpflichtig ist der Leistungserbringer, dem im Falle der Inanspruchnahme der Leitfunkstelle Hessen-Süd ein Einsatz- oder Fahrauftrag erteilt wurde. $ 3 Gebührenfestsetzung (1) An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz/Fahrauftrag in der Notfallrettung 87,77 Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 24,43 Euro erhoben. (2) Mehrere gleichzeitig erteilte Aufträge an denselben Auftragnehmer werden als getrennte Aufträge berechnet. $ 4 Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebühren werden einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. (2) Die Gebühren werden monatlich bei dem Gebührenpflichtigen angefordert. " In Kraft getreten rückwirkend zum 01.01.1994, zuletzt geändert durch Satzung 14.11.2016, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 17.11.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017. $ 5 Aufhebung der Leitstellengebührensatzung Die Leitstellengebührensatzung der Stadt Darmstadt vom 11. Februar 1993 wird mit: Wirkung vom 01. Januar 1994 aufgehoben. $ 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 1994 in Kraft. Darmstadt, den 09. Juni 1994 Der Magistrat der Stadt Darmstadt Swyter, Stadtrat Satzung vom Zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9.6.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.11.2016 Artikel I 83 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung 121,65 Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 29,39 Euro erhoben“ Artikel Il Die Satzung tritt am 01.10.2020 in Kraft Darmstadt, den xx.xx.2020 Der Magistrat Der Wissenschaftsstadt Darmstadt Reißer Bürgermeister
2020/0254
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0254
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 037-210-100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto: 5110300
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes;
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren;
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert
durch Satzung vom 14.11.2016
Vorlage vom: 31.08.2020
Beschlussvorschlag :
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch
Satzung vom 14.11.2016, wird beschlossen.
Anlagen: Anlage 1 Aktuelle Rettungsdienstgebührensatzung mit Änderungssatzung
Anlage 2 Entwurf Änderungssatzung Rettungsdienstgebühren zum 01.10.2020
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.8.2020
Die Satzung vom 09.06.1994 über die Erhebung von Gebühren für die der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) wurde zuletzt durch Satzung vom 14.11.2016, in Kraft
getreten am 01.01.2017, geändert.
Danach waren die Gebühren für die Notfallrettung auf 87,77 € und für den Krankentransport
auf 24,43 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt worden.
Die bisher im Plus stehende Gebührenausgleichsrücklage ist aufgrund der strukturellen
Umstände (stagnierende Einsatzzahlen im Rettungsdienstbereich Darmstadt) zusammen mit
der aktuell aufgetretenen Corona-Lage ins Minus gerutscht, so dass die Refinanzierung der
rettungsdienstlichen Trägeraufgaben mit der bisherigen Höhe der Rettungsdienstgebühren
unterfinanziert ist.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher eine Gebührenanpassung der
Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Inkrafttreten der Änderungssatzung
nach Bekanntmachung) auf 121,65 € für die Notfallrettung und auf 29,38 € für den
Krankentransport.
Eine Anhörung im Bereichsbeirat fand mit den Kostenträgern und den Leistungserbringern
(Gebührenschuldner) am 26.08.2020 statt.
Da eine Abschätzung über die zukünftig zu erwartenden Einsatzzahlen aufgrund der o. g.
Gründe (Corona-Lage) schwer vorhersehbar ist, ist eine Überprüfung der Höhe der
Rettungsdienstgebühren im 2. Halbjahr 2021 zu erwarten.
Zuviel erwirtschaftete Gebühren fließen generell in eine Gebührenausgleichsrücklage , die nach
HRDG zum Ausgleich von Erlös- und Kostenschwankungen zweckgebunden ist.
Darmstadt, 31.8.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
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Satzung vom ________ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.11.2016 (veröffentlicht im Darmstädter Echo am 17.11.2016) Aufgrund des §5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 01.04.2005 ( GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), des § 9 des Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2018 (GVBl . S 580) und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ______2020 folgende Satzung erlassen: Artikel I §3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung 121,65 Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 29,39 Euro erhoben“ Artikel II Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ________.2020 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rafael Reißer Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0254
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00