A-R/0011/2012
"Reform der Zuschusspolitik - Den Haushalt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittelfristige Sicherheiten geben"
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2012 Ratsantrag Münster, 13.03.2012 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: "Reform der Zuschusspolitik – Den Haushalt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittelfristige Sicherheiten geben" Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Dem Rat der Stadt Münster wird zu den Haushaltsberatungen 2012 eine Liste vorgelegt, aus der zu jeder einzelnen Zuwendung an Dritte (siehe Zuschussbericht im Haushaltsplan) hervorgeht, ob zeitliche Zahlungspflichten bestehen, sprich wann erstmalig die Zahlungen eingestellt werden könnten. 2. Grundsätzlich ist es im ersten Schritt das Ziel alle Zuwendungen an Dritte einzustellen um in nächsten Schritt wieder über alle Zuschüsse neu zu entscheiden. Ausgenommen von dieser neuen Handhabung sind Empfänger, deren Auftragsgrundlage entsprechende Gesetze sind (z.B. Träger von Kindertageseinrichtungen nach KiBiz). Die Verwaltung begründet und empfiehlt dem Rat einen Zeitplan, wann welche Zuschüsse auslaufen könnten. Über diesen Zeitplan soll der Rat möglichst im ersten Halbjahr 2013 entscheiden. Somit laufen alle bestehenden Zuschussverträge in den nächsten Jahren aus. Alle Empfänger von Fördermitteln müssen sich aktiv um eine weitere Bezuschussung bemühen. 3. Alle bisherigen Empfänger von Transferleistungen auf Grund von politischen Beschlüssen, bzw. auf Grund von Leistungsvereinbarungen aus dem Zuschussbericht werden angeschrieben und aufgefordert, zu den Haushaltsberatungen 2013 einen Tätigkeitsbericht sowie einen detaillierten Verwendungsnachweis der öffentlichen Mittel vorzulegen. 4. In Zukunft findet eine Umkehr in der Vergabe von Zuschüssen statt, so dass diese nicht mehr nach einmaliger Bewilligung auf unbegrenzte Zeit weiter gezahlt werden und nur dann entfallen, wenn aktive Streichungen seitens des Rates der Stadt Münster vollzogen werden. Es soll in Zukunft so verfahren werden, dass Zuschüsse bei der Stadt Münster für einen sinnvollen Zeitraum zwischen 3 und 10 Jahren beantragt werden können. Der Zuschussempfänger kann bei der Stadt jederzeit einen Antrag auf Weiterförderung stellen, dem ein Tätigkeitsbericht für den laufenden Förderzeitraum, ein detaillierter Verwendungsnachweis der öffentlichen Mittel sowie ein Tätigkeitsplan für die nächsten zu fördernden Jahre beiliegen soll. Die Verwaltung fordert von den Empfängern eine Rechenschaft über die gewährten Geldmittel ein. Seitens der Stadt Münster wird garantiert, dass der politische Beschluss über Weiterförderung rechtzeitig vor Ende des Förderzeitraums gefällt wird, sofern frühzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums ein Antrag gestellt wird. Die Entscheidung über die Weiterförderung liegt beim Rat der Stadt Münster. 5. Dem Rat werden Richtlinien zur Abstimmung gestellt, die das zukünftige Verfahren der Vergabe von Zuschüssen an Dritte regeln. Damit soll unter anderem festgelegt werden, was sinnvolle Zeiträume für Zuschussgewährungen sind, wie frühzeitig ein Antrag auf Weiterförderung gestellt werden muss und wie rechtzeitig die Politik über die Anträge vor Ende des Förderzeitraums entscheiden wird. 6. Zur gerechteren Verteilung der geringen Haushaltsmittel erstellt die Verwaltung eine Liste, aus der zu ersehen ist, wo unterschiedliche Empfänger gleiche oder sehr ähnliche Ziele verfolgen. Ziel ist es, Mehrfachförderungen von Projekten und Aufgaben zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, um damit einerseits mehr Fördergerechtigkeit herzustellen, und andererseits den städtischen Haushalt zu entlasten Begründung: Die Summe der freiwilligen Leistungen der Stadt beträgt unter Abzug der Leistungen nach dem KiBiz und dem Landespflegegesetz rund 21,7 Mio €, die das Gesamtergebnis des Haushalts belasten. Im Falle der Haushaltssicherung werden diese Leistungen von der Bezirksregierung vorrangig auf den Prüfstand gestellt, Steuerungsmöglichkeiten der Stadt werden beschnitten. Doch genau diese zu erhalten sollte Ziel der Stadt Münster sein. Anstatt vor einem System immer weiter anwachsender Zuschüsse zu stehen, erhält sich die Stadt Münster durch eine Umkehr zu einem System, in dem diejenigen aktiv werden müssen, die Leistungen von der Stadt beziehen wollen, eine haushaltstechnische Steuerbarkeit. Gleichzeitig wird es so möglich den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen mittelfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Langfristige Zuschussgarantien sind schon allein aufgrund der schlechten Haushaltslage nicht möglich, kurzfristige Mittelzusagen sind aufgrund wechselnder politischer Mehrheiten sowieso vakant und sicher auch nicht im Sinne der Antragssteller. Weiterhin könnten eine kritische Betrachtung und Wirksamkeitsbewertung der Leistungen, deren Bewilligung teilweise in die 70er Jahre zurückreicht, bzw. deren Ursprung nicht mehr bekannt ist, zu Einsparungen führen, somit die Haushaltssicherung weiter verzögern und den Handlungsspielraum der Stadt erhalten. Da die Leistungsempfänger sehr unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen repräsentieren und deren Interessen vertreten und unterstützen, böte eine Überprüfung dieser freiwilligen Leistungen der Stadt - bei entsprechender Kommunikation - die einmalige Chance, weiten Teilen der Bürgerschaft die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung näher zu bringen. Damit ist die Entwicklung der Gesamtsumme der Zuschüsse an Dritte für die Zukunft nicht festgelegt. Sie wird weiterhin abhängig von den finanziellen Möglichkeiten im Haushalt, von der Prioritätensetzung und den politischen Mehrheiten sein. Gez. (ÖDP) RH Franz Pohlmann Gez. (UWG) RH Fritz Pfau Gez. (Piraten) RH Pascal Powroznik
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0011/2012
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37