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2013/0238

Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 359/13 (Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer) - Vorschlag # 269/13 (Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße)

Magistratsvorlage 17.09.2013

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2013/0238

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  Dezernat IV 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0238 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 122030 (A) und 122060 (E ) 
Kostenstelle: 032-005-1000 (A) und  
  032-002-1000 (E ) 
Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1220-31 (A) und 1220-61 (E ) Sachkonto: Personalaufwendungen 5150000 (E ) 
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2013  
- Vorschlag # 359/13 (Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer) 
- Vorschlag # 269/13 (Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße) 
 
Vorlage vom: 17.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kennt-
nis. 
 
2. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 359/13. 
 
3. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 269/13. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.9.2013:  
 
 
Für den Bürgerhaushalt 2013 wurden folgende Vorschläge untergebracht: 
 
1. „Obwohl ich auch Hundbesitzerin bin, ärgere ich mich über die Menschen, die die Hinterlas-
senschaften ihrer Hunde nicht entfernen. Es ist so einfach, immer Plastikbeutelchen bei sich 
zu haben, um schnell Alles zu beseitigen. Eine Möglichkeit, uneinsichtige Hundeausführer 
zum Umdenken zu bringen, wären unauffällige Kontrolleure, die der Stadt auch Geld ein-
bringen würden.“ 
 
Der Vorschlag erhielt 128 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen. 
 
2. „Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße statt Mülleimer“.  
 
Der Vorschlag erhielt 82 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen. 
 
Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, wie auch die Verunreinigungen des öffentlichen Straßen-
raums mit Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der städtischen 
Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Präventionskonvention mit einer 
Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann. Angemessen wären in diesen Fällen 20 bis 35 €. Ein 
entsprechender Verwarnungsgeldkatalog, der auch andere Abfälle wie Verpackungen, Flaschen, 
Dosen, Kaugummis, etc. erfasst, wird derzeit im Dezernat II erarbeitet. Eine erweiterte Überwa-
chungs- und Kontrolltätigkeit der Komm unalpolizei ist dann erforderlich. Vorrangiges Ziel dieser 
Überwachungstätigkeit ist, ein Mehr an Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Es werden dann 
sicher auch entsprechende Verwarnungsgeldeinnahmen erzielt werden. Die dadurch erzielten 
Mehreinnahmen müssen mit den Personal- und Sachaufwendungen gegengerechnet werden. In 
Anbetracht des hohen Überwachungsaufwands bei abfallrechtlichen Verstößen sind diese Kosten 
deutlich höher anzusetzen wie die erzielbaren Mehreinnahmen. Konkret können bei einer Umset-
zung der Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von 24.150 €/28.750 € erwartet werden. Hinsichtlich 
des Wegwerfens von Zigarettenkippen ist nach einem Vorschlag der Verwaltung ein Verwarnungs-
geld in Höhe von 25 € je Verstoß vorgesehen. Bei angenommenen fünf pro Tag festgestellten und 
zu ahndenden Verstößen ergibt dies für 230 Arbeitstage im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von ca. 
28.750 €. Bezüglich der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot ist ein Verwar-
nungsgeld in Höhe von 35 € angedacht. Geht man davon aus, dass pro Arbeitstag drei Verstöße 
geahndet werden, so ergibt dies bei 230 Arbeitstagen im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von 24.150 
€. 
 
Darmstadt, 17.9.2013 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 23
TOP 436
TOP 13
TOP 67

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0238
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00