2013/0238
Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 359/13 (Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer) - Vorschlag # 269/13 (Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße)
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2013/0238
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 30.10.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat IV Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bürger- und Ord- nungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0238 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 122030 (A) und 122060 (E ) Kostenstelle: 032-005-1000 (A) und 032-002-1000 (E ) Investitionsnummer: Kostenträger: 1220-31 (A) und 1220-61 (E ) Sachkonto: Personalaufwendungen 5150000 (E ) Betreff: Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 359/13 (Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer) - Vorschlag # 269/13 (Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße) Vorlage vom: 17.09.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kennt- nis. 2. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 359/13. 3. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 269/13. Anlagen: - 2 - Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.9.2013: Für den Bürgerhaushalt 2013 wurden folgende Vorschläge untergebracht: 1. „Obwohl ich auch Hundbesitzerin bin, ärgere ich mich über die Menschen, die die Hinterlas- senschaften ihrer Hunde nicht entfernen. Es ist so einfach, immer Plastikbeutelchen bei sich zu haben, um schnell Alles zu beseitigen. Eine Möglichkeit, uneinsichtige Hundeausführer zum Umdenken zu bringen, wären unauffällige Kontrolleure, die der Stadt auch Geld ein- bringen würden.“ Der Vorschlag erhielt 128 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen. 2. „Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße statt Mülleimer“. Der Vorschlag erhielt 82 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, wie auch die Verunreinigungen des öffentlichen Straßen- raums mit Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Präventionskonvention mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann. Angemessen wären in diesen Fällen 20 bis 35 €. Ein entsprechender Verwarnungsgeldkatalog, der auch andere Abfälle wie Verpackungen, Flaschen, Dosen, Kaugummis, etc. erfasst, wird derzeit im Dezernat II erarbeitet. Eine erweiterte Überwa- chungs- und Kontrolltätigkeit der Komm unalpolizei ist dann erforderlich. Vorrangiges Ziel dieser Überwachungstätigkeit ist, ein Mehr an Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Es werden dann sicher auch entsprechende Verwarnungsgeldeinnahmen erzielt werden. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen müssen mit den Personal- und Sachaufwendungen gegengerechnet werden. In Anbetracht des hohen Überwachungsaufwands bei abfallrechtlichen Verstößen sind diese Kosten deutlich höher anzusetzen wie die erzielbaren Mehreinnahmen. Konkret können bei einer Umset- zung der Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von 24.150 €/28.750 € erwartet werden. Hinsichtlich des Wegwerfens von Zigarettenkippen ist nach einem Vorschlag der Verwaltung ein Verwarnungs- geld in Höhe von 25 € je Verstoß vorgesehen. Bei angenommenen fünf pro Tag festgestellten und zu ahndenden Verstößen ergibt dies für 230 Arbeitstage im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von ca. 28.750 €. Bezüglich der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot ist ein Verwar- nungsgeld in Höhe von 35 € angedacht. Geht man davon aus, dass pro Arbeitstag drei Verstöße geahndet werden, so ergibt dies bei 230 Arbeitstagen im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von 24.150 €. Darmstadt, 17.9.2013 Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0238
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00