A-N/0017/2014
Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus
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A-N-0017-2014-Zeitgemmäßes und verbessertes Raukonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus
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A-N/0017/2014
SPD -Fraktion
in der BV Münster Nord
5.10. 2014
Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung erarbeitet unverzüglich ein Konzept und eine Planung für die zukünftige
Raumnutzung des Bürgerhauses, ggf. auch in Varianten. Beides ist sowohl der BV-
Nord als auch den Bürgerinnen und Bürgern in Kinderhaus vorzustellen. Gleichzeitig
sind die jeweils entstehenden Kosten mitzuteilen.
Losgelöst und zusätzlich wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob und wie im
Bürgerhaus eine „professionelle Gastronomie“ untergebracht werden kann.
Begründung
In einem mündlichen Kurzbericht des Amtes für Immob ilienmanagement in der BV-
Sitzung am 30.9. 2014 wurde mitgeteilt, dass zwar schwere Schäden zu verzeichnen
seien, die Grundsubstanz des Hauses aber soweit int akt sei, und ein Neubau aus bauli-
cher Sicht nicht erforderlich sei.
Somit bietet sich jetzt nach über 30 Jahren erstmal ig die Möglichkeit, das Haus den
heutigen Bedürfnissen und dem Bedarf anzupassen. Di ese Chance soll und muss ge-
nutzt werden. Die Beteiligung der Bürgerschaft ist dabei selbstverständlich, da sie der
zukünftige Nutzer ist. Die Zuständigkeit der BV-Nor d ergibt sich aus § 21 Abs.1, Ziffer 1
der Hauptsatzung der Stadt Münster.
Die Begründung zur Unterbringung einer Gastronomie erübrigt sich, da es sich um all-
seits bekanntes Problem handelt.
Frese Rosenau
Igelbrink Guddorf
Hopmann Schonhoff
Lamken
Urbscheit
Witte
V-0529-2015
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V/0529/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bürgerhaus Kinderhaus - Bericht über die bevorstehende Sanierung - konzeptionelle Ausrichtung des Hauses Beratungsfolge 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: I. Rückblick 1) Errichtung/Status Quo des Hauses Vor über 30 Jahren wurde im Stadtteil Kinderhaus mi t dem Bürgerhaus Kinderhaus ein Zentrum für verschiedenste freizeitorientierte sozial-kultu relle Angebote geschaffen. Nachdem in der Ur- sprungskonzeption des Hauses eine Gesamtleitung für alle Bereiche vorgesehen war, stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass diese angesichts der unterschiedlichen Aufgabenstellung und Zielsetzung der einzelnen Bereiche so nicht realisi erbar war. Im Laufe der Zeit gab es daher im- mer wieder Anpassungen und Entwicklungen hinsichtli ch der Angebotspalette und der konzepti- onellen Ausrichtung des Hauses. Zurzeit halten folgende Ämter der Stadt Münster sta dtteilorientierte Angebote in ihnen dafür zu- geordneten Räumlichkeiten vor: - das Amt für Bürger- und Ratsservice mit der Bezir ksverwaltung Nord und dem Bürgerbü- ro, - das Kulturamt mit dem Kap.8, - die Stadtbücherei mit der Stadtteilbücherei, - das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Kinder- und Jugendzentrum WUDDI sowie - das Sportamt mit dem Hallenbad Kinderhaus Die Musikschule nutzt darüber hinaus Räumlichkeiten des Kap.8 für die musikpädagogischen Angebote im Stadtteil. Vorlagen-Nr.: V/0529/2015 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 492-1650 oder 02534/5885410 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 10.08.2015 Öffentliche Berichts vorlage 2 V/0529/2015 2) Jahrhundertunwetter Durch das Starkregenereignis vom 28.07.2014 wurde d er Gebäudekomplex des Bürgerhauses stark getroffen. Insgesamt sind durch das Starkrege nereignis ca. 63,5% der Gesamtfläche des Bürgerzentrums (incl. Hallenbad) beschädigt worden: Alle Nutzungsbereiche im Untergeschoss (Bücherei, z entrale WC-Anlagen, Schießstand, Kegel- bahnen, Werkstätten und Café sowie die zentrale Hau stechnik) wurden flächendeckend zerstört und sind bis heute nicht nutzbar. Der Totalausfall der sich im Untergeschoss befindenden Haus- technik wirkte sich auch auf die anderen Geschosse des Hauses aus, sodass alle Nutzer vo- rübergehend Übergangsquartiere beziehen mussten: - Amt für Bürger- und Ratsservice: Das Bürgerbüro hat seine Sprechzeiten im Bürgerbüro Coerde am Hamannplatz abgehal- ten, sodass Bürgerinnen und Bürger dort die übliche n Dienstleistungen erhalten konnten. Alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der B ezirksverwaltung erhielten in den Räumen des Jobcenters/des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) am Idenbrockplatz 26 ein provisorisches Quartier zur Zwischennutzung. An gesichts des zu diesem Zeitpunkt schon vorbereiteten Umzuges des KSD an den neuen St andort Kristiansandstraße 141 war insoweit eine vorübergehende Nutzung der bisher igen Räumlichkeiten, die nunmehr durch das Jobcenter genutzt werden, möglich. Mitte November 2014 konnte die Bezirks- verwaltung wieder vollständig in die Räumlichkeiten des Bürgerhauses zurückkehren und den Bürgerinnen und Bürgern am bewährten Standort den üblichen Service bieten. - Kulturamt: Die Beschäftigten des Kap.8 zogen vorübergehend in das Kulturamt bzw. in Büroräum- lichkeiten des KSD am Idenbrockplatz 26 um. Als Ers atz für das Informationsbüro wurde zudem vor dem Bürgerhaus ein Bauwagen aufgestellt m it regelmäßigen Präsenzzeiten und Serviceleistungen der Mitarbeiterinnen des Kap. 8. Bis zur schrittweisen Wiederauf- nahme des Betriebes in den nicht unmittelbar wasser geschädigten Bereichen des Ge- bäudes ab Oktober 2014 wurden aufwändige Alternativ planungen zur Realisierung des Kurs- und Veranstaltungsprogramms vorgenommen. Im E rgebnis konnten ca. 65% der Kurse, Gruppen und offenen Angebote vorübergehend an andere Orte im Stadtteil verlegt werden. Die Agora war bis Ende 2014 nicht nutzbar. Für die dort geplanten, in der Regel größeren Veranstaltungen wurden ebenfalls z. T. Ausweichquar tiere gefunden, allerdings meist in für Großveranstaltungen geeigneten Räumlichkeiten i n anderen Stadtteilen. Ausstel- lungsvorhaben sowie an den Stadtteil Kinderhaus geb undene Veranstaltungen wurden nach Rücksprache mit den Veranstaltern abgesagt. Im Januar wurde der Spielbetrieb – zunächst bis zum Frühjahr noch mit kleineren Ein- schränkungen - im Kap.8 wieder vollständig aufgenommen. - Stadtbücherei: Ein vorübergehender Betrieb der Bücherei nur im Obe rgeschoss des Bürgerhauses war nicht denkbar. Die Mitarbeiter der Stadtteilbücherei sind seit Ende September 2014 in der Mediothek des Schulzentrums Kinderhaus untergebrach t, wo sie mit eingeschränktem Platz- und Medienangebot und bei reduzierten Öffnun gszeiten den Bürgerinnen und Bür- gern des Stadtteils zur Verfügung stehen. Die Abgab e und Ausleihe von Medien kann auch in den anderen Zweigstellen oder aber in der H auptstelle der Stadtbücherei erfol- gen. 3 V/0529/2015 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Das WUDDI musste kurzfristig seine Bereiche schließ en und konnte die Angebote teil- weise verlagern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er konnten vorübergehend in den Bü- ros des KSD am Idenbrockplatz 26 untergebracht werd en. Am Feez wurde kurzfristig ein Container als Anlaufstelle für die Jugendarbeit ins talliert und das Betreuungsangebot für Kinder am Feez mit den Wuddi-Mitarbeitern personell verstärkt. Die Ganztagsbetreuung für Kinder (Herbstferien 2014) verlagerte das Wuddi in die Paul-Schneider-Schule. Ende Oktober 2014 wurden die bis dahin gesperrten B ereiche des Obergeschosses mit Gruppenräumen, dem kinderpädagogischen Bereich und den Büros wieder in Betrieb ge- nommen. Der Jugendtreff und das Wuddi-Café startete n Anfang November 2014 ihr An- gebot wieder im Ausweichquartier an der Westhoffstr aße 134 in stark eingeschränkten Umfang. Derzeit können Kreativ- und Werkangebote, sowie all e Großveranstaltungen und weitere Angebote von Theater bis Disco nicht stattfinden. A uch kann der Hausaufgabenraum im Erdgeschoss für die OGS der Grundschule am Kinderba ch nicht genutzt werden. Die Schlagzeugkurse sind weiterhin ins Schulzentrum ausgelagert. - Sportamt: Der dramatische Wassereinbruch hat die gesamte Technik des Bades vollständig zerstört und insbesondere auch in der Schwimmhalle schwere S chäden hinterlassen. Nach dem Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Wiederherrichtung des Bades wurde unverzüglich das notwendige VOF-Verfahren für die Vergabe des Planun gsauftrages eingeleitet, das Ende April 2015 mit der Beauftragung des Architekturbüro s Janßen Bär aus Bad Zwischenahn abgeschlossen wurde. Im Mai wurden die Detail-Planu ngen unverzüglich aufgenommen; der Baubeginn ist nach den laufenden Ausschreibungsverfahren für Mitte August geplant. Die Gesamtmaßnahme, die neben der Wiederherstellung der Gebäudetechnik auch die komplette Instandsetzung der Schwimmhalle und der B ecken sowie die Erneuerung der vollständigen Dachkonstruktion und der Glasfassade umfasst, wird sich über ca. 1 Jahr ziehen. Das Bad wird nach derzeitiger Planung nach den Sommerferien 2016 runderneu- ert wieder zur Verfügung stehen. In die Gesamtsanierung werden ca. 3,95 Mio. € netto in- vestiert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord a m 30.09.2014 gab das Amt für Immobilien- management einen ersten mündlichen Bericht über die Unwetterschäden und den Sanierungs- fortschritt am Bürgerhaus und Hallenbad. In einem O rtstermin Anfang Oktober konnten die Mit- glieder der Bezirksvertretung Münster-Nord sich übe r das Ausmaß der Schäden noch einmal persönlich ein Bild machen. In der Zwischenzeit waren die Nutzer des Hauses auf gefordert, ihre bisherige Aufteilung und Nutzung der Räumlichkeiten zu prüfen und evtl. geän derte Bedarfe nach entsprechender Ab- stimmung mit den anderen Nutzern an das Amt für Imm obilienmanagement zurückzumelden. Hierbei ergaben sich zusätzlich gewünschte Optimier ungsbedarfe im nicht wassergeschädigten Erdgeschoss (Büros Bezirksverwaltung, Bürgerberatun g, Büroräume Kap.8 etc.). Zu diesen An- regungen wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie erarb eitet, die ggf. Grundlage für weitere Be- schlüsse durch die politischen Gremien sein könnte. Im November 2014 wurde mit der Vorlage V/0839/2014 ein umfassender Bericht zum Unwetter auch der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Kenntnis gegeben. In derselben Sitzung am 18.11.2014 wurden verschiedene Anträge durch die Politik in Bezug auf das Bürgerhaus gestellt: 4 V/0529/2015 - A-N/0017/2014 „Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Kin- derhaus“, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grü- nen / GAL - A-N/0019/2014 „Neukonzeptionierung des Bürgerhauses auch unter Berücksichtigung ei- ner Gastronomie als Bürger-Bistro“, FDP-Antrag - A-N/0022/2014 „Erstellung eines räumlichen Konzeptes für das Bür gerhaus Kinderhaus“, Antrag der CDU-Fraktion Darüber hinaus sind in der Zwischenzeit folgende An regungen im Sinne des § 24 Gemeindeord- nung des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen: - Anregung Nr. 2015-00016 „Bürgerbeteiligung an den Planungen und Konzeptent wick- lungen zum Bürgerhaus Kinderhaus“ - Anregung Nr. 2015-00078 „Instandsetzung des Bürgerhauses und des Hallenbade s zü- gig umsetzen“ Am 24.03.2015 wurde auf Beschluss der Bezirksvertre tung Münster-Nord eine moderierte Ideen- börse zum Bürgerhaus Kinderhaus durchgeführt, um Bü rgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche und Vorstellungen zu Nutzungsmö glichkeiten des Bürgerhauses einzubrin- gen. Die dort geäußerten Vorschläge, die o. g. politischen Anträge und formellen Bürgeranregun- gen sind in den weiteren Prozess eingeflossen. II. Weiteres Verfahren/Ausblick 1) finanzielles Ausmaß der Schäden Nachdem zunächst die groben Kosten für das Bürgerha us Kinderhaus mit 2,25 Mio. € und für das Hallenbad Kinderhaus mit weiteren 2,25 Mio. € b eziffert wurden (V/0839/2014), konnten in- zwischen Schadenshöhen für die einzelnen Funktionsb ereiche des Hauses detaillierter ermittelt werden. Diese sollen im Folgenden einmal dargestellt werden: Bauabschnitt Bürgerhaus Kosten brutto 1. BA Instandsetzung Baukonstruktionen im Bereich d er zentralen Haustechnik 126.500 € 2. BA Instandsetzung Bücherei und zentrale WC-Anlage 795.000 € 3. BA Wuddi und Kreativbereich 1.430.000 € 4. BA Bereich Schießstand, Kegelbahn, Lager 610.000 € Summe Bürgerhaus 2.961.500 € Bauabschnitt Hallenbad Kosten netto Instandsetzung Schwimmhalle und Becken 1.500.000 € Instandsetzung technische Anlagen 1.000.000 € Dachsanierung (separat im Haushalt finanziert) 1.450.000 € Summe Hallenbad 3.950.000 € 5 V/0529/2015 2) Finanzielle Förderung Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 04.02.2 015 einstimmig, einen Antrag auf Städ- tebauförderung für die energetische Sanierung, Barr ierefreiheit und Funktionsverbesserungen des Bürgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzier ungen des Ressourcen- und Energiever- brauchs sowie Optimierung der baulichen Strukturen an das Land Nordrhein-Westfalen zu stel- len. Dieser Antrag wurde sodann im Februar innerhalb der vorgesehenen Frist durch die Verwal- tung gestellt. Gleichzeitig wurde beantragt, einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zuzu- lassen, der für die Aufnahme von Bautätigkeiten zwingend erforderlich ist. Diesem Antrag wurde Ende Juni 2015 –zumindest für d en Teilbereich Hallenbad- entsprochen und damit eine Förderung in Höhe von 3.192.000 € durch das Land NRW bewilligt. Gleichzeitig wurde auch für die Teilmaßnahmen „Stad tteilbücherei“ sowie „Sanitäranlagen im UG“ ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn genehmi gt, obschon für diesen Bereich eine Förderung selbst (noch) nicht durch das Land genehmigt worden ist. 3) Sanierungsschritte, anstehende Maßnahmen Die massiven Beschädigungen des Gebäudes durch das Unwetter erfordern eine umfangreiche Sanierung des Bürgerhauses im Untergeschoss. Die Sanierung findet in 2-3 Bauabschnitten statt, die aber ineinander übergehen werden. Im Hallenbad wird die komplette Schwimmhalle (Boden , Becken, Dach und Fassade) incl. der Dusch- und Sanitärbereiche erneuert. Der Eingangs- und Umkleidebereich kann in wesentlichen Teilen erhalten werden. Die komplette technische Ge bäudeausstattung des Hallenbades muss ersetzt werden. Die Chlorgasräume werden aus ihrer Tieflage auf Bodengleiche erhöht, um heu- tigen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Die ehemalige Hausmeisterwohnung (zuletzt A(r)telier) wird für Personalzwecke des Bades sowie für einen erforderlichen separaten Sanitäts- raum umgebaut und direkt mit der Schwimmmeisteraufs icht verbunden. Die bereits vor dem Un- wetterschaden vorgesehene Dachsanierung wird in die Maßnahme integriert und bei gleichzeiti- gem Fassadenaustausch zur Verbesserung des Energiev erbrauchs sowie zur Beseitigung bau- physikalischer Probleme der Hülle beitragen. Die Dachterrasse wird instandgesetzt. Die Bücherei wird an bisheriger Stelle wieder hergerichtet und optimiert. Im UG wird durch Verla- gerung der Zugangstreppe ein multifunktionaler Raum für Kleingruppen direkter mit der Hauptflä- che verbunden sein. Zudem wird ein kleiner separater Büroraum für die Büchereileitung geschaf- fen. Böden und Mobiliar werden vollständig ersetzt. Die Verglasungen werden zur Reduktion des Energieverbrauchs ausgetauscht, die Beleuchtung wir d erneuert und auf LED-Technik umge- stellt. Die zentrale WC-Anlage der Agora wird insta ndgesetzt sowie durch ein zentraleres barrie- refreies WC ergänzt. Die weiteren Bereiche des Untergeschosses sind vollständig entkernt und werden in allen Bautei- len (Boden, tlw. Wände, Türen, Decken und Fassaden) und der Gebäudetechnik erneuert und ersetzt. Das Wuddi-Café wird im Grundrisszuschnitt optimiert und notwendige Personalbereiche werden erstellt. Ein bisheriger Lagerraum wird zum Musikpr oberaum umgebaut. Die Flächenanteile des Wuddi bleiben dadurch, trotz „Einschieben“ des A(r)teliers, weitgehend unverändert. Funktionale Abläufe werden durch Raumnutzungsveränderungen optimiert. Das A(r)telier wird am Ostzugang des Innenhofes neu positioniert und erhält einen eigenen Au- ßenbereich. 6 V/0529/2015 Der Schießstand und die Kegelbahn(en) könnten wiede rhergestellt werden, da für diese großen Raumbereiche ohne Tageslicht und nur mit künstliche r Belüftung sich kaum Alternativnutzungen aufdrängen. Es besteht im Bürgerhaus aber erheblich er Lagerflächenbedarf, dem auch schon in den Vorjahren 2 der ehemals 4 Kegelbahnen „geopfert“ wurden. Die unterschiedlichen Nutzer des Hauses und ihre jeweiligen Bedürfnisse an die künftigen Räum- lichkeiten stellen die anstehenden, umfassenden Pla nungs- und Baumaßnahmen unter zusätzli- che besondere Herausforderungen. Im Rahmen der Planungen des Amtes für Immobilienman agement sowie des Architekturbüros wurden bei den Nutzern die jeweiligen Bedürfnisse a n inhaltliche Konzeption und den daraus resultierenden Raumbedarf abgefragt. Gleichzeitig flossen auch die Vorschläge aus der Ideenbörse oder die im direkten Kontakt mit den jeweiligen Funktionsbereichen geäußerten Wünsche in die Planungen mit ein. Im Konsens mit allen Nutzern konnten so bei den Pla nungen einige Optimierungen der bisheri- gen räumlichen Gegebenheiten erreicht werden. Diese sind nachfolgend noch einmal dargestellt: a) Kulturamt/Kap. 8/Mokido - Sinnesraum: Der Sinnesraum soll für Gymnastik- und Bewegungsang ebote, für Musikunterricht und Chorproben sowie Ausstellungen und Märkte wiederhergerichtet und beibehalten werden, da ein alternatives Raumangebot im Gebäude nicht zu r Verfügung steht. Da er regelmä- ßig genutzt wird, wurde dieser bereits mit einem Pa rkettboden wiederhergerichtet. Inso- weit werden auch die in der Ideenbörse geäußerten Vorschläge umgesetzt. - Schießstand: Der Schießstand wird an 4 Abenden pro Woche genutzt . Im Stadtteil selbst ist nur ein kleiner, weiterer Schießstand vorhanden, sodass die Wiederherstellung befürwortet wird. Auch dieser Wunsch wurde in der Ideenbörse sowie du rch verschiedene Vereine vorge- tragen und konnte insoweit berücksichtigt werden. - Kegelbahn: Wiederherstellung einer Kegelbahn im Untergeschoss, da diese einen wichtigen Baustein der Stadtteilarbeit darstellt. Die Nutzer sind über wiegend Schulen, Institutionen der Wohl- fahrtspflege, soziokulturell ausgerichtete Vereine und Gruppen sowie finanziell benachtei- ligte Familien des Stadtteils - A(r)telier: Zur Wiederherstellung eines A(r)teliers ist festzus tellen, dass die ursprünglichen Räum- lichkeiten künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, da dort Sozialräume für die Schwimmmeister des Hallenbades angesiedelt werden. Als Ersatz steht allerdings ein ca. 110 qm großer Bereich zur Verfügung, der flexibel g estaltet werden kann. In Kommunika- tion mit den künftigen Nutzergruppen wurde herausge arbeitet, dass der Raum 10 – 15 Personen Platz bieten soll. Die verschiedenen Arbei tsbereiche (Bildhauerei/Malerei) sol- len voneinander getrennt werden und auch der erford erliche Lagerbereich soll räumlich abgetrennt sein. Die Fensterfront an der Ostseite d es Hauses soll insgesamt mit boden- tiefen Fenstern transparenter werden und in einem v orgelagerten separierten Außenbe- reich auch Arbeiten an der frischen Luft ermögliche n. Entsprechende Wünsche wurden auch bereits in der Ideenbörse geäußert und damit umgesetzt. - Gastronomieangebot/Mokido: Hinsichtlich der geäußerten Wünsche in Bezug auf ei n (erweitertes) Gastronomieangebot im Gebäude vertritt die Fachverwaltung die folgende Auffassung: 7 V/0529/2015 Die in den Anfängen des Bürgerhauses Kinderhaus unt ergebrachte professionelle Gast- ronomie war wirtschaftlich nicht erfolgreich und ko llidierte auch mit den Veranstaltungen im großen Saal. Das jetzige Mokido ist als Multifun ktionsraum ein zentraler Ort für die Kommunikation im Stadtteil und eng verzahnt mit dem Gesamtprogramm des Kap. 8. Es dient als öffentlicher Begegnungsort für Bürgerscha ft, Gruppen und Vereine. Das Mokido dient als Eingangs- und Cateringbereich für Hausnut zungen nach 18 Uhr sowie bei Ver- anstaltungen im Saal, wird aber gleichzeitig auch s elbst für Kleinveranstaltungen bzw. als Kleinkunstbühne genutzt. Sofern man die jetzigen Öffnungszeiten erweitern wi ll und/oder eine Gastronomie mit ei- nem professionellen Anbieter vorhalten will, sind d abei folgende Aspekte zu berücksichti- gen: o keine parallele Nutzung von Veranstaltungssaal und Stadtteiltreff möglich o Mitfinanzierung von Kulturveranstaltungen und der Personalkosten für den Abend- dienst über den Getränkeverkauf o Nutzung ohne Verzehrzwang o Raumvergabe an Gruppen/Vereine des Stadtteils o beschränkte Zugänglichkeit bei Veranstaltungen mit Eintritt Bisherige Gespräche mit professionellen Anbietern scheiterten unter Berücksichtigung der obigen Voraussetzungen an geringer wirtschaftlicher Attraktivität. Da die Vergabe der Räumlichkeiten an einen externen Pächter darüber hi naus den Wegfall einer tragenden Säule der Stadtteilkulturarbeit nach sich ziehen wü rde und diese ebenfalls nur unter er- heblichen baulichen Veränderungen zu realisieren wä re, soll diesem Vorschlag nicht ge- folgt werden. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Mokido (Öff nung in den Sommerferien, in den Abendstunden) würde Mehrkosten durch zusätzliches P ersonal verursachen, die derzeit nicht gedeckt sind. In einem einjährigen Probelauf mit erweiterten Öffnungszeiten und Angeboten könnte zunächst der tatsächliche Bedarf e rmittelt werden. Dies wurde auch bereits im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2014 (Vorschlag Nr. 298) so angeboten. Hinsichtlich des Wunsches nach Einrichtung einer Kü che für Kochkurse ist festzustellen, dass die vorhandene Küche nur als Bedarfsküche genu tzt werden kann und daher die- sem Wunsch aus der Ideenbörse nicht entsprochen wer den kann. Die Schaffung eines Ersatzes für den ehemaligen Clubraum ist nicht erke nnbar. Das Angebot von Computer- kursen für Seniorinnen und Senioren ist mangels tec hnischer Ausstattung nicht umzuset- zen. Die Ermöglichung einer Außengastronomie ist in Plan ung; die Anschaffung von entspre- chendem Mobiliar ist angedacht. b) Stadtteilbücherei: In der Ideenbörse sind keine Vorschläge in Bezug au f die Stadtteilbücherei genannt worden. Je- doch gab es den Vorschlag 129 aus dem Bürgerhaushalt 2014 (Angebote erweitern und ortsnahe Bildung für Alle ermöglichen: Das Medien- und Platz angebot sollte erweitert werden). Dem wird im Zuge der anstehenden Sanierung mit einigen Optim ierungen hinsichtlich der Räumlichkeiten und der Angebotspalette Rechnung getragen. Durch die Versetzung der Treppe zum Untergeschoss k ann die Grundfläche im Obergeschoss erweitert und somit Platz geschaffen werden für 8 V/0529/2015 - die Einrichtung eines Veranstaltungsraumes z.B. f ür Schulklassen im ehemaligen Bürobe- reich - die Schaffung eines neuen Zugangs von den Ausleih räumen zu dem Veranstaltungsraum - die Einrichtung eines Internetplatzes im Unterges choss für Kinder und Jugendliche sowie eines weiteren Internetplatzes im Obergeschoss für Erwachsene Gleichzeitig kann durch den Wegfall der Leseinsel m it dem Bilderbuchpodest eine bessere Tren- nung der Kinder- und Jugendliteratur erreicht werde n. Auch durch die Versetzung des Zeitungs- lesebereichs sowie Änderungen bei der Angebotspalet te [Zeitschriften hinter separaten Klappen im Sachbuchregal; viele Medien (CDs, DVDs) im Regal in integrierten Trögen in angemessener Höhe] können Änderungen in der Stadtteilbücherei erreicht werden. c) WUDDI: Der Wunsch aus der Ideenbörse nach einer Klimaanlage in den Räumlichkeiten des WUDDI wird als nicht erforderlich angesehen. Ein Lärmschutz fü r das WUDDI-Café ist bereits jetzt vorhanden und wird auch künftig als erforderlich angesehen. H insichtlich des Vorschlages, das Café zu ver- kleinern wird durch die Fachverwaltung die Auffassu ng vertreten, dass das Programm der Ju- gendarbeit schon jetzt eingeschränkt ist. Hinsichtlich einer Öffnung des Cafés nur für Jugendliche ist festzustellen, dass es hierzu keine konzeptione lle Vereinbarung gibt und generationsübergrei- fende Angebote konzeptioneller Bestandteil der Kind er- und Jugendarbeit sind. Ferner würde dies zu einer mangelnden Auslastung des Cafés und d amit zu Mindereinnahmen führen. Der Vorschlag zur Einrichtung einer Fahrradwerkstatt fü r die Jugendarbeit soll ebenfalls nicht aufge- griffen werden, da hierzu nur eine geringe Nachfrag e besteht und stattdessen eine Kooperation mit einem Fahrradladen in unmittelbarer Nachbarscha ft genutzt wird. Darüber hinaus wurde das Angebot in Teilen in das Feez verlagert. Die vorges chlagene Verlagerung des Eltern-Kind- Bereichs zum WUDDI ist nicht geplant und auch nicht mit der bisherigen Nutzung vereinbar. Zeitweise nutzen bereits Kinderbetreuungsgruppen di e kinderpädagogischen Bereiche am Vor- mittag. Insgesamt ist festzustellen, dass eine Neupositioni erung verschiedener Funktionsbereiche im Gebäude erfolgt und Schall- und Lärmschutzmaßnahmen in einzelnen Raumbereichen umge- setzt werden. Im Bereich des WUDDI-Café/der Küche w erden die bisherigen Raumzuschnitte durch Begradigungen der Fassade und schräger Wände optimiert. d) Hallenbad: Die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Wüns che nach einem Rutschenturm mit gro- ßer Rutsche werden bei der anstehenden Sanierung de s Bades nicht berücksichtigt, da der Rat der Stadt Münster am 10.12.2014 entschieden hat, da s Bad auf den Stand des Jahres 2008 zu sanieren (V/0791/2014). Bezüglich der Erhöhung der Wassertemperatur ist fes tzustellen, dass es (wie in anderen städti- schen Hallenbädern auch) einen wöchentlichen Warmba detag gibt. Eine Ausweitung dieses An- gebotes widerspräche den Nutzungsanforderungen des Schul- und Vereinsschwimmens. Hinsichtlich des Wunsches nach „mehr Komfort für Behinderte“ ist festzustellen, dass dieses be- reits bei der Sanierung 2008 umfassend und in Absti mmung mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurde. Die Hauptbecken sind, wenn auch nicht auf kurzem We g, barrierefrei erreichbar. Die Akustik in der Schwimmhalle wird zum Nutzen aller Besucher im Rahmen der konstruktiven Möglichkeiten optimiert. 9 V/0529/2015 Im Übrigen lässt die vorhandene Baustruktur aus vie len unterschiedlichen Bereichen auf differie- renden Höhenlagen keine normgerechte barrierefreie Erschließung aller Bereiche zu. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme Hallenbad sind die Personalräume an einem anderen Stand- ort so herzustellen, dass sie den Ansprüchen des Arbeitsschutzes entsprechen. 4) Zeitplan Der Beginn aller Baumaßnahmen war vom Bescheid der Bezirksregierung über den „förderun- schädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ abhängig. Dieser liegt für das Hallenbad und den Teilbereich Bücherei seit Ende Juni 2015 vor. Vorbe reitete Ausschreibungen wurden kurzfristig versandt, sodass nach ersten Auftragsvergaben ein B aubeginn unmittelbar nach den Sommerfe- rien erfolgen kann. Die nachfolgende Übersicht gibt einen groben Überblick über die anstehenden Maßnahmen: Termin Maßnahme ggf. Dauer der Maßnahme Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme in der Büc herei 3 – 4 Monate Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme im Hallenb ad 1 Jahr 4. Quartal 2015 Baubeschluss für die Planungen im U nter- geschoss des Bürgerhauses einholen; da- nach Bauantrag erforderlich 6 Monate 2./3. Quartal 2016 Baubeginn für die abschließenden Maß- nahmen im Untergeschoss 9 Monate III. (Mögliche) Weitere Maßnahmen: Gesamtgebäude: Insgesamt ist im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme n im Bürgerhaus Kinderhaus geplant, durch bauliche Maßnahmen eine Entkopplung der unter schiedlichen Ebenen des Bürgerhauses zu erreichen. Bisher konnten (größere) Veranstaltun gen nicht oder nur selten gleichzeitig in den unterschiedlichen Ebenen abgehalten werden, da die bestehende akustische Verbindung aller Bereiche des Hauses angesichts der jeweiligen Geräu schentwicklung eine gleichzeitige und un- abhängige Nutzung der Teilbereiche verhinderte. Um den Wunsch sämtlicher Nutzer des Gebäu- des nach Schließung der geschossübergreifenden Luft räume aufgreifen zu können, werden die dafür entstehenden Kosten, die u.a. abhängig sind v on den damit verbundenen brandschutz- rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem B aubeschluss für den 3. und 4. Bauab- schnitt detailliert dargestellt. Hinsichtlich der in Bezug auf das gesamte Gebäude/d en Außenbereich genannten Wünsche aus der Ideenbörse ist festzustellen, dass diese eine nachrangige Priorität haben und insoweit erst zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung erfahren sollen/können. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Wegweisung sowie den Wunsch nach einer automatischen Türöffnung. Bezirksverwaltung/Bürgerbüro: Im Rahmen der Ideenbörse wurde unter anderem als Vo rschlag genannt, dass die Bezirksver- 10 V/0529/2015 waltung/das Bürgerbüro aus dem Bürgerhaus ausziehen bzw. in eine andere zentrale Lage um- ziehen soll. Aus Sicht der Verwaltung haben sich da s Bürgerbüro bzw. die Bezirksverwaltung am Standort Idenbrockplatz etabliert, sodass diese am bisherigen Standort verbleiben sollen. Hinsichtlich einer Verbesserung des Wartebereiches ist festzustellen, dass die Fachverwaltung ebenfalls (bauliche) Maßnahmen befürwortet, um die Situation für die Wartenden bürgerfreundli- cher zu gestalten und damit mehr dem Anspruch an ei ne serviceorientierte Verwaltung zu ent- sprechen. Möglich könnte ein gegenseitiger Tausch von Räumen zwischen dem Kap. 8 und der Bezirks- verwaltung sein. So könnten gleichzeitig Arbeitsabl äufe in beiden Ämtern optimiert werden. Da zunächst die Sanierung des Bürgerhauses oberste Priorität hat, sollen im Laufe des Jahres 2015 Pläne zu entsprechenden baulichen Optimierungen für die Bereiche der Bezirksverwaltung/des Bürgerbüros erarbeitet und die dafür erforderlichen Finanzmittel ermittelt werden. Alternative Möglichkeiten für räumliche Optimierungen sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls erarbeitet werden. Es ist festzustellen, dass derzeit keine finanziell en Mittel für etwaige bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen, da kein unmittelbarer Zusammenhan g mit der erforderlichen Sanierung des Gebäudes aufgrund der Unwetterschäden besteht. i. V. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kristiansandstraße 141
- Idenbrockplatz 26
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0017/2014
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 15.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37