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A-N/0017/2014

Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus

Antrag an die BV Nord 15.10.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 18.11.2014, TOP 7.1

A-N-0017-2014-Zeitgemmäßes und verbessertes Raukonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus

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Ansehen

V-0529-2015

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Ansehen

A-N-0017-2014-Zeitgemmäßes und verbessertes Raukonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus

1638 Zeichen

A-N/0017/2014 
 
SPD -Fraktion  
in der BV Münster Nord  
 
 
                                 
 5.10. 2014 
 
 
Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Kinderhaus 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung erarbeitet unverzüglich ein Konzept und eine Planung für die zukünftige 
Raumnutzung des Bürgerhauses, ggf. auch in Varianten. Beides ist sowohl der BV-
Nord als auch den Bürgerinnen und Bürgern in Kinderhaus vorzustellen. Gleichzeitig 
sind die jeweils entstehenden Kosten mitzuteilen. 
 
Losgelöst und zusätzlich wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob und wie im 
Bürgerhaus eine „professionelle Gastronomie“ untergebracht werden kann. 
 
 
Begründung 
 
In einem mündlichen Kurzbericht des Amtes für Immob ilienmanagement in der BV-
Sitzung am 30.9. 2014  wurde mitgeteilt, dass zwar schwere Schäden zu verzeichnen 
seien, die Grundsubstanz des Hauses aber soweit int akt sei, und ein Neubau aus bauli- 
cher Sicht nicht erforderlich sei. 
 
Somit bietet sich jetzt nach über 30 Jahren erstmal ig die Möglichkeit, das Haus den 
heutigen Bedürfnissen und dem Bedarf anzupassen. Di ese Chance soll und muss ge- 
nutzt werden. Die Beteiligung der Bürgerschaft ist dabei selbstverständlich, da sie der 
zukünftige Nutzer ist. Die Zuständigkeit der BV-Nor d ergibt sich aus § 21 Abs.1, Ziffer 1 
der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
Die Begründung zur Unterbringung einer Gastronomie erübrigt sich, da es sich um all- 
seits bekanntes Problem handelt. 
 
     
 
Frese         Rosenau 
Igelbrink        Guddorf 
Hopmann        Schonhoff 
Lamken         
Urbscheit 
Witte

V-0529-2015

28967 Zeichen

V/0529/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaus Kinderhaus  
- Bericht über die bevorstehende Sanierung 
- konzeptionelle Ausrichtung des Hauses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht:  
 
 
I. Rückblick 
 
1) Errichtung/Status Quo des Hauses  
 
Vor über 30 Jahren wurde im Stadtteil Kinderhaus mi t dem Bürgerhaus Kinderhaus ein Zentrum 
für verschiedenste freizeitorientierte sozial-kultu relle Angebote geschaffen. Nachdem in der Ur- 
sprungskonzeption des Hauses eine Gesamtleitung für alle Bereiche vorgesehen war, stellte sich 
im Laufe der Zeit heraus, dass diese angesichts der  unterschiedlichen Aufgabenstellung und 
Zielsetzung der einzelnen Bereiche so nicht realisi erbar war. Im Laufe der Zeit gab es daher im- 
mer wieder Anpassungen und Entwicklungen hinsichtli ch der Angebotspalette und der konzepti- 
onellen Ausrichtung des Hauses.  
 
Zurzeit halten folgende Ämter der Stadt Münster sta dtteilorientierte Angebote in ihnen dafür zu- 
geordneten Räumlichkeiten vor:   
 
- das Amt für Bürger- und Ratsservice mit der Bezir ksverwaltung Nord und dem Bürgerbü- 
ro, 
- das Kulturamt mit dem Kap.8, 
- die Stadtbücherei mit der Stadtteilbücherei,  
- das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Kinder- und Jugendzentrum 
WUDDI sowie 
- das Sportamt mit dem Hallenbad Kinderhaus 
 
Die Musikschule nutzt darüber hinaus Räumlichkeiten  des Kap.8 für die musikpädagogischen 
Angebote im Stadtteil. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0529/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder 02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.08.2015 
Öffentliche Berichts vorlage

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V/0529/2015 
 
2) Jahrhundertunwetter 
 
Durch das Starkregenereignis vom 28.07.2014 wurde d er Gebäudekomplex des Bürgerhauses 
stark getroffen. Insgesamt sind durch das Starkrege nereignis ca. 63,5% der Gesamtfläche des 
Bürgerzentrums (incl. Hallenbad) beschädigt worden:  
 
Alle Nutzungsbereiche im Untergeschoss (Bücherei, z entrale WC-Anlagen, Schießstand, Kegel- 
bahnen, Werkstätten und Café sowie die zentrale Hau stechnik) wurden flächendeckend zerstört 
und sind bis heute nicht nutzbar. Der Totalausfall der sich im Untergeschoss befindenden Haus- 
technik wirkte sich auch auf die anderen Geschosse des Hauses aus, sodass alle Nutzer vo- 
rübergehend Übergangsquartiere beziehen mussten:  
 
- Amt für Bürger- und Ratsservice: 
Das Bürgerbüro hat seine Sprechzeiten im Bürgerbüro Coerde am Hamannplatz abgehal- 
ten, sodass Bürgerinnen und Bürger dort die übliche n Dienstleistungen erhalten konnten. 
Alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der B ezirksverwaltung erhielten in den 
Räumen des Jobcenters/des Kommunalen Sozialdienstes  (KSD) am Idenbrockplatz 26 
ein provisorisches Quartier zur Zwischennutzung. An gesichts des zu diesem Zeitpunkt 
schon vorbereiteten Umzuges des KSD an den neuen St andort Kristiansandstraße 141 
war insoweit eine vorübergehende Nutzung der bisher igen Räumlichkeiten, die nunmehr 
durch das Jobcenter genutzt werden, möglich. Mitte November 2014 konnte die Bezirks- 
verwaltung wieder vollständig in die Räumlichkeiten  des Bürgerhauses zurückkehren und 
den Bürgerinnen und Bürgern am bewährten Standort den üblichen Service bieten.  
 
 
- Kulturamt: 
Die Beschäftigten des Kap.8 zogen vorübergehend in das Kulturamt bzw. in Büroräum- 
lichkeiten des KSD am Idenbrockplatz 26 um. Als Ers atz für das Informationsbüro wurde 
zudem vor dem Bürgerhaus ein Bauwagen aufgestellt m it regelmäßigen Präsenzzeiten 
und Serviceleistungen der Mitarbeiterinnen des Kap. 8. Bis zur schrittweisen Wiederauf- 
nahme des Betriebes in den nicht unmittelbar wasser geschädigten Bereichen des Ge- 
bäudes ab Oktober 2014 wurden aufwändige Alternativ planungen zur Realisierung des 
Kurs- und Veranstaltungsprogramms vorgenommen. Im E rgebnis konnten ca. 65% der 
Kurse, Gruppen und offenen Angebote vorübergehend an andere Orte im Stadtteil verlegt 
werden.  
 
Die Agora war bis Ende 2014 nicht nutzbar. Für die dort geplanten, in der Regel größeren 
Veranstaltungen wurden ebenfalls z. T. Ausweichquar tiere gefunden, allerdings meist in 
für Großveranstaltungen geeigneten Räumlichkeiten i n anderen Stadtteilen. Ausstel- 
lungsvorhaben sowie an den Stadtteil Kinderhaus geb undene Veranstaltungen wurden 
nach Rücksprache mit den Veranstaltern abgesagt.  
 
Im Januar wurde der Spielbetrieb – zunächst bis zum  Frühjahr noch mit kleineren Ein- 
schränkungen - im Kap.8 wieder vollständig aufgenommen.  
 
 
- Stadtbücherei: 
Ein vorübergehender Betrieb der Bücherei nur im Obe rgeschoss des Bürgerhauses war 
nicht denkbar. Die Mitarbeiter der Stadtteilbücherei sind seit Ende September 2014 in der 
Mediothek des Schulzentrums Kinderhaus untergebrach t, wo sie mit eingeschränktem 
Platz- und Medienangebot und bei reduzierten Öffnun gszeiten den Bürgerinnen und Bür- 
gern des Stadtteils zur Verfügung stehen. Die Abgab e und Ausleihe von Medien kann 
auch in den anderen Zweigstellen oder aber in der H auptstelle der Stadtbücherei erfol- 
gen.

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V/0529/2015 
 
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Das WUDDI musste kurzfristig seine Bereiche schließ en und konnte die Angebote teil- 
weise verlagern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er konnten vorübergehend in den Bü- 
ros des KSD am Idenbrockplatz 26 untergebracht werd en. Am Feez wurde kurzfristig ein 
Container als Anlaufstelle für die Jugendarbeit ins talliert und das Betreuungsangebot für 
Kinder am Feez mit den Wuddi-Mitarbeitern personell  verstärkt. Die Ganztagsbetreuung 
für Kinder (Herbstferien 2014) verlagerte das Wuddi in die Paul-Schneider-Schule.  
 
Ende Oktober 2014 wurden die bis dahin gesperrten B ereiche des Obergeschosses mit 
Gruppenräumen, dem kinderpädagogischen Bereich und den Büros wieder in Betrieb ge- 
nommen. Der Jugendtreff und das Wuddi-Café startete n Anfang November 2014 ihr An- 
gebot wieder im Ausweichquartier an der Westhoffstr aße 134 in stark eingeschränkten 
Umfang. 
 
Derzeit können Kreativ- und Werkangebote, sowie all e Großveranstaltungen und weitere 
Angebote von Theater bis Disco nicht stattfinden. A uch kann der Hausaufgabenraum im 
Erdgeschoss für die OGS der Grundschule am Kinderba ch nicht genutzt werden. Die 
Schlagzeugkurse sind weiterhin ins Schulzentrum ausgelagert. 
 
 
- Sportamt: 
Der dramatische Wassereinbruch hat die gesamte Technik des Bades vollständig zerstört 
und insbesondere auch in der Schwimmhalle schwere S chäden hinterlassen. Nach dem 
Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Wiederherrichtung des Bades wurde unverzüglich das 
notwendige VOF-Verfahren für die Vergabe des Planun gsauftrages eingeleitet, das Ende 
April 2015 mit der Beauftragung des Architekturbüro s Janßen Bär aus Bad Zwischenahn 
abgeschlossen wurde. Im Mai wurden die Detail-Planu ngen unverzüglich aufgenommen;  
der Baubeginn ist nach den laufenden Ausschreibungsverfahren für Mitte August geplant. 
Die Gesamtmaßnahme, die neben der Wiederherstellung  der Gebäudetechnik auch die 
komplette Instandsetzung der Schwimmhalle und der B ecken sowie die Erneuerung der 
vollständigen Dachkonstruktion und der Glasfassade umfasst, wird sich über ca. 1 Jahr 
ziehen. Das Bad wird nach derzeitiger Planung nach den Sommerferien 2016 runderneu- 
ert wieder zur Verfügung stehen. In die Gesamtsanierung werden ca. 3,95 Mio. € netto in- 
vestiert. 
 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord a m 30.09.2014 gab das Amt für Immobilien- 
management einen ersten mündlichen Bericht über die  Unwetterschäden und den Sanierungs- 
fortschritt am Bürgerhaus und Hallenbad. In einem O rtstermin Anfang Oktober konnten die Mit- 
glieder der Bezirksvertretung Münster-Nord sich übe r das Ausmaß der Schäden noch einmal 
persönlich ein Bild machen. 
 
In der Zwischenzeit waren die Nutzer des Hauses auf gefordert, ihre bisherige Aufteilung und 
Nutzung der Räumlichkeiten zu prüfen und evtl. geän derte Bedarfe nach entsprechender Ab- 
stimmung mit den anderen Nutzern an das Amt für Imm obilienmanagement zurückzumelden. 
Hierbei ergaben sich zusätzlich gewünschte Optimier ungsbedarfe im nicht wassergeschädigten 
Erdgeschoss (Büros Bezirksverwaltung, Bürgerberatun g, Büroräume Kap.8 etc.). Zu diesen An- 
regungen wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie erarb eitet, die ggf. Grundlage für weitere Be- 
schlüsse durch die politischen Gremien sein könnte.  
 
 
Im November 2014 wurde mit der Vorlage V/0839/2014 ein umfassender Bericht zum Unwetter 
auch der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Kenntnis gegeben.  
 
In derselben Sitzung am 18.11.2014 wurden verschiedene Anträge durch die Politik in Bezug auf 
das Bürgerhaus gestellt:

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V/0529/2015 
 
- A-N/0017/2014 „Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Kin- 
derhaus“, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grü- 
nen / GAL 
- A-N/0019/2014  „Neukonzeptionierung des Bürgerhauses auch unter Berücksichtigung ei- 
ner Gastronomie als Bürger-Bistro“, FDP-Antrag 
- A-N/0022/2014  „Erstellung eines räumlichen Konzeptes für das Bür gerhaus Kinderhaus“, 
Antrag der CDU-Fraktion 
 
Darüber hinaus sind in der Zwischenzeit folgende An regungen im Sinne des § 24 Gemeindeord- 
nung des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen:  
 
- Anregung Nr. 2015-00016  „Bürgerbeteiligung an den Planungen und Konzeptent wick- 
lungen zum Bürgerhaus Kinderhaus“ 
- Anregung Nr. 2015-00078 „Instandsetzung des Bürgerhauses und des Hallenbade s zü- 
gig umsetzen“ 
 
Am 24.03.2015 wurde auf Beschluss der Bezirksvertre tung Münster-Nord eine moderierte Ideen- 
börse zum Bürgerhaus Kinderhaus durchgeführt, um Bü rgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu 
geben, ihre Wünsche und Vorstellungen zu Nutzungsmö glichkeiten des Bürgerhauses einzubrin- 
gen. Die dort geäußerten Vorschläge, die o. g. politischen Anträge und formellen Bürgeranregun- 
gen sind in den weiteren Prozess eingeflossen.  
 
 
II. Weiteres Verfahren/Ausblick 
 
 
1) finanzielles Ausmaß der Schäden  
 
Nachdem zunächst die groben Kosten für das Bürgerha us Kinderhaus mit 2,25 Mio. € und für 
das Hallenbad Kinderhaus mit weiteren 2,25 Mio. € b eziffert wurden (V/0839/2014), konnten in- 
zwischen Schadenshöhen für die einzelnen Funktionsb ereiche des Hauses detaillierter ermittelt 
werden. Diese sollen im Folgenden einmal dargestellt werden:  
 
 
Bauabschnitt Bürgerhaus Kosten brutto 
 
1. BA Instandsetzung Baukonstruktionen im Bereich d er   
zentralen Haustechnik 
126.500 € 
2. BA Instandsetzung Bücherei und zentrale WC-Anlage 795.000 €  
3. BA Wuddi und Kreativbereich 1.430.000 € 
4. BA Bereich Schießstand, Kegelbahn, Lager 610.000 € 
  
Summe Bürgerhaus 2.961.500 € 
 
 
Bauabschnitt Hallenbad Kosten netto 
 
Instandsetzung Schwimmhalle und Becken  1.500.000 € 
Instandsetzung technische Anlagen 1.000.000 € 
Dachsanierung (separat im Haushalt finanziert)  1.450.000 € 
  
Summe Hallenbad 3.950.000 €

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V/0529/2015 
 
2) Finanzielle Förderung 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 04.02.2 015 einstimmig, einen Antrag auf Städ- 
tebauförderung für die energetische Sanierung, Barr ierefreiheit und Funktionsverbesserungen 
des Bürgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzier ungen des Ressourcen- und Energiever- 
brauchs sowie Optimierung der baulichen Strukturen an das Land Nordrhein-Westfalen zu stel- 
len. Dieser Antrag wurde sodann im Februar 
 innerhalb der vorgesehenen Frist durch die Verwal- 
tung gestellt. Gleichzeitig wurde beantragt, einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zuzu- 
lassen, der für die Aufnahme von Bautätigkeiten zwingend erforderlich ist. 
 
Diesem Antrag wurde Ende Juni 2015 –zumindest für d en Teilbereich Hallenbad- entsprochen 
und damit eine Förderung in Höhe von 3.192.000 € durch das Land NRW bewilligt.  
 
Gleichzeitig wurde auch für die Teilmaßnahmen „Stad tteilbücherei“ sowie „Sanitäranlagen im 
UG“ ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn genehmi gt, obschon für diesen Bereich eine 
Förderung selbst (noch) nicht durch das Land genehmigt worden ist.  
 
 
3) Sanierungsschritte, anstehende Maßnahmen  
 
Die massiven Beschädigungen des Gebäudes durch das Unwetter erfordern eine umfangreiche 
Sanierung des Bürgerhauses im Untergeschoss.  
 
Die Sanierung findet in 2-3 Bauabschnitten statt, die aber ineinander übergehen werden. 
 
Im Hallenbad wird die komplette Schwimmhalle (Boden , Becken, Dach und Fassade) incl. der 
Dusch- und Sanitärbereiche erneuert. Der Eingangs- und Umkleidebereich kann in wesentlichen 
Teilen erhalten werden. Die komplette technische Ge bäudeausstattung des Hallenbades muss 
ersetzt werden. Die Chlorgasräume werden aus ihrer Tieflage auf Bodengleiche erhöht, um heu- 
tigen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Die ehemalige Hausmeisterwohnung (zuletzt 
A(r)telier) wird für Personalzwecke des Bades sowie  für einen erforderlichen separaten Sanitäts- 
raum umgebaut und direkt mit der Schwimmmeisteraufs icht verbunden. Die bereits vor dem Un- 
wetterschaden vorgesehene Dachsanierung wird in die  Maßnahme integriert und bei gleichzeiti- 
gem Fassadenaustausch zur Verbesserung des Energiev erbrauchs sowie zur Beseitigung bau- 
physikalischer Probleme der Hülle beitragen. Die Dachterrasse wird instandgesetzt. 
 
Die Bücherei wird an bisheriger Stelle wieder hergerichtet und optimiert. Im UG wird durch Verla- 
gerung der Zugangstreppe ein multifunktionaler Raum für Kleingruppen direkter mit der Hauptflä- 
che verbunden sein. Zudem wird ein kleiner separater Büroraum für die Büchereileitung geschaf- 
fen. Böden und Mobiliar werden vollständig ersetzt. Die Verglasungen werden zur Reduktion des 
Energieverbrauchs ausgetauscht, die Beleuchtung wir d erneuert und auf LED-Technik umge- 
stellt. Die zentrale WC-Anlage der Agora wird insta ndgesetzt sowie durch ein zentraleres barrie- 
refreies WC ergänzt. 
 
Die weiteren Bereiche des Untergeschosses sind vollständig entkernt und werden in allen Bautei- 
len (Boden, tlw. Wände, Türen, Decken und Fassaden)  und der Gebäudetechnik erneuert und 
ersetzt. 
 
Das Wuddi-Café wird im Grundrisszuschnitt optimiert  und notwendige Personalbereiche werden 
erstellt. Ein bisheriger Lagerraum wird zum Musikpr oberaum umgebaut. Die Flächenanteile des 
Wuddi bleiben dadurch, trotz „Einschieben“ des A(r)teliers, weitgehend unverändert. Funktionale 
Abläufe werden durch Raumnutzungsveränderungen optimiert. 
 
Das A(r)telier wird am Ostzugang des Innenhofes neu  positioniert und erhält einen eigenen Au- 
ßenbereich.

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V/0529/2015 
 
Der Schießstand und die Kegelbahn(en) könnten wiede rhergestellt werden, da für diese großen 
Raumbereiche ohne Tageslicht und nur mit künstliche r Belüftung sich kaum Alternativnutzungen 
aufdrängen. Es besteht im Bürgerhaus aber erheblich er Lagerflächenbedarf, dem auch schon in 
den Vorjahren 2 der ehemals 4 Kegelbahnen „geopfert“ wurden. 
 
Die unterschiedlichen Nutzer des Hauses und ihre jeweiligen Bedürfnisse an die künftigen Räum- 
lichkeiten stellen die anstehenden, umfassenden Pla nungs- und Baumaßnahmen unter zusätzli- 
che besondere Herausforderungen.  
 
Im Rahmen der Planungen des Amtes für Immobilienman agement sowie des Architekturbüros 
wurden bei den Nutzern die jeweiligen Bedürfnisse a n inhaltliche Konzeption und den daraus 
resultierenden Raumbedarf abgefragt.  
 
Gleichzeitig flossen auch die Vorschläge aus der Ideenbörse oder die im direkten Kontakt mit den 
jeweiligen Funktionsbereichen geäußerten Wünsche in die Planungen mit ein.  
 
Im Konsens mit allen Nutzern konnten so bei den Pla nungen einige Optimierungen der bisheri- 
gen räumlichen Gegebenheiten erreicht werden. Diese sind nachfolgend noch einmal dargestellt:   
 
a) Kulturamt/Kap. 8/Mokido 
 
- Sinnesraum:  
Der Sinnesraum soll für Gymnastik- und Bewegungsang ebote, für Musikunterricht und 
Chorproben sowie Ausstellungen und Märkte wiederhergerichtet und beibehalten werden, 
da ein alternatives Raumangebot im Gebäude nicht zu r Verfügung steht. Da er regelmä- 
ßig genutzt wird, wurde dieser bereits mit einem Pa rkettboden wiederhergerichtet. Inso- 
weit werden auch die in der Ideenbörse geäußerten Vorschläge umgesetzt.  
 
- Schießstand: 
Der Schießstand wird an 4 Abenden pro Woche genutzt . Im Stadtteil selbst ist nur ein 
kleiner, weiterer Schießstand vorhanden, sodass die  Wiederherstellung befürwortet wird. 
Auch dieser Wunsch wurde in der Ideenbörse sowie du rch verschiedene Vereine vorge- 
tragen und konnte insoweit berücksichtigt werden.  
 
- Kegelbahn:  
Wiederherstellung einer Kegelbahn im Untergeschoss, da diese einen wichtigen Baustein 
der Stadtteilarbeit darstellt. Die Nutzer sind über wiegend Schulen, Institutionen der Wohl- 
fahrtspflege, soziokulturell ausgerichtete Vereine und Gruppen sowie finanziell benachtei- 
ligte Familien des Stadtteils  
 
- A(r)telier:  
Zur Wiederherstellung eines A(r)teliers ist festzus tellen, dass die ursprünglichen Räum- 
lichkeiten künftig nicht mehr zur Verfügung stehen,  da dort Sozialräume für die 
Schwimmmeister des Hallenbades angesiedelt werden. Als Ersatz steht allerdings ein ca. 
110 qm großer Bereich zur Verfügung, der flexibel g estaltet werden kann. In Kommunika- 
tion mit den künftigen Nutzergruppen wurde herausge arbeitet, dass der Raum 10 – 15 
Personen Platz bieten soll. Die verschiedenen Arbei tsbereiche (Bildhauerei/Malerei) sol- 
len voneinander getrennt werden und auch der erford erliche Lagerbereich soll räumlich 
abgetrennt sein. Die Fensterfront an der Ostseite d es Hauses soll insgesamt mit boden- 
tiefen Fenstern transparenter werden und in einem v orgelagerten separierten Außenbe- 
reich auch Arbeiten an der frischen Luft ermögliche n. Entsprechende Wünsche wurden 
auch bereits in der Ideenbörse geäußert und damit umgesetzt. 
 
- Gastronomieangebot/Mokido:  
Hinsichtlich der geäußerten Wünsche in Bezug auf ei n (erweitertes) Gastronomieangebot 
im Gebäude vertritt die Fachverwaltung die folgende Auffassung:

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V/0529/2015 
 
 
Die in den Anfängen des Bürgerhauses Kinderhaus unt ergebrachte professionelle Gast- 
ronomie war wirtschaftlich nicht erfolgreich und ko llidierte auch mit den Veranstaltungen 
im großen Saal. Das jetzige Mokido ist als Multifun ktionsraum ein zentraler Ort für die 
Kommunikation im Stadtteil und eng verzahnt mit dem  Gesamtprogramm des Kap. 8. Es 
dient als öffentlicher Begegnungsort für Bürgerscha ft, Gruppen und Vereine. Das Mokido 
dient als Eingangs- und Cateringbereich für Hausnut zungen nach 18 Uhr sowie bei Ver- 
anstaltungen im Saal, wird aber gleichzeitig auch s elbst für Kleinveranstaltungen bzw. als 
Kleinkunstbühne genutzt.  
 
Sofern man die jetzigen Öffnungszeiten erweitern wi ll und/oder eine Gastronomie mit ei- 
nem professionellen Anbieter vorhalten will, sind d abei folgende Aspekte zu berücksichti- 
gen:  
 
o keine parallele Nutzung von Veranstaltungssaal und  Stadtteiltreff möglich 
o Mitfinanzierung von Kulturveranstaltungen und der Personalkosten für den Abend- 
dienst über den Getränkeverkauf 
o Nutzung ohne Verzehrzwang 
o Raumvergabe an Gruppen/Vereine des Stadtteils 
o beschränkte Zugänglichkeit bei Veranstaltungen mit  Eintritt 
 
Bisherige Gespräche mit professionellen Anbietern scheiterten unter Berücksichtigung der 
obigen Voraussetzungen an geringer wirtschaftlicher  Attraktivität. Da die Vergabe der 
Räumlichkeiten an einen externen Pächter darüber hi naus den Wegfall einer tragenden 
Säule der Stadtteilkulturarbeit nach sich ziehen wü rde und diese ebenfalls nur unter er- 
heblichen baulichen Veränderungen zu realisieren wä re, soll diesem Vorschlag nicht ge- 
folgt werden.  
 
Eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Mokido (Öff nung in den Sommerferien, in den 
Abendstunden) würde Mehrkosten durch zusätzliches P ersonal verursachen, die derzeit 
nicht gedeckt sind. In einem einjährigen Probelauf mit erweiterten Öffnungszeiten und 
Angeboten könnte zunächst der tatsächliche Bedarf e rmittelt werden. Dies wurde auch 
bereits im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2014 (Vorschlag Nr. 298) so angeboten.  
 
Hinsichtlich des Wunsches nach Einrichtung einer Kü che für Kochkurse ist festzustellen, 
dass die vorhandene Küche nur als Bedarfsküche genu tzt werden kann und daher die- 
sem Wunsch aus der Ideenbörse nicht entsprochen wer den kann. Die Schaffung eines 
Ersatzes für den ehemaligen Clubraum ist nicht erke nnbar. Das Angebot von Computer- 
kursen für Seniorinnen und Senioren ist mangels tec hnischer Ausstattung nicht umzuset- 
zen.  
 
Die Ermöglichung einer Außengastronomie ist in Plan ung; die Anschaffung von entspre- 
chendem Mobiliar ist angedacht.  
 
 
b) Stadtteilbücherei: 
 
In der Ideenbörse sind keine Vorschläge in Bezug au f die Stadtteilbücherei genannt worden. Je- 
doch gab es den Vorschlag 129 aus dem Bürgerhaushalt 2014 (Angebote erweitern und ortsnahe 
Bildung für Alle ermöglichen: Das Medien- und Platz angebot sollte erweitert werden). Dem wird 
im Zuge der anstehenden Sanierung mit einigen Optim ierungen hinsichtlich der Räumlichkeiten 
und der Angebotspalette Rechnung getragen. 
 
Durch die Versetzung der Treppe zum Untergeschoss k ann die Grundfläche im Obergeschoss 
erweitert und somit Platz geschaffen werden für

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- die Einrichtung eines Veranstaltungsraumes z.B. f ür Schulklassen im ehemaligen Bürobe- 
reich 
- die Schaffung eines neuen Zugangs von den Ausleih räumen zu dem Veranstaltungsraum  
- die Einrichtung eines Internetplatzes im Unterges choss für Kinder und Jugendliche sowie 
eines weiteren Internetplatzes im Obergeschoss für Erwachsene  
 
Gleichzeitig kann durch den Wegfall der Leseinsel m it dem Bilderbuchpodest eine bessere Tren- 
nung der Kinder- und Jugendliteratur erreicht werde n. Auch durch die Versetzung des Zeitungs- 
lesebereichs sowie Änderungen bei der Angebotspalet te [Zeitschriften hinter separaten Klappen 
im Sachbuchregal; viele Medien (CDs, DVDs) im Regal  in integrierten Trögen in angemessener 
Höhe] können Änderungen in der Stadtteilbücherei erreicht werden.  
 
 
c) WUDDI:  
 
Der Wunsch aus der Ideenbörse nach einer Klimaanlage in den Räumlichkeiten des WUDDI wird 
als nicht erforderlich angesehen. Ein Lärmschutz fü r das WUDDI-Café ist bereits jetzt vorhanden 
und wird auch künftig als erforderlich angesehen. H insichtlich des Vorschlages, das Café zu ver- 
kleinern wird durch die Fachverwaltung die Auffassu ng vertreten, dass das Programm der Ju- 
gendarbeit schon jetzt eingeschränkt ist. Hinsichtlich einer Öffnung des Cafés nur für Jugendliche 
ist festzustellen, dass es hierzu keine konzeptione lle Vereinbarung gibt und generationsübergrei- 
fende Angebote konzeptioneller Bestandteil der Kind er- und Jugendarbeit sind. Ferner würde 
dies zu einer mangelnden Auslastung des Cafés und d amit zu Mindereinnahmen führen. Der 
Vorschlag zur Einrichtung einer Fahrradwerkstatt fü r die Jugendarbeit soll ebenfalls nicht aufge- 
griffen werden, da hierzu nur eine geringe Nachfrag e besteht und stattdessen eine Kooperation 
mit einem Fahrradladen in unmittelbarer Nachbarscha ft genutzt wird. Darüber hinaus wurde das 
Angebot in Teilen in das Feez verlagert. Die vorges chlagene Verlagerung des Eltern-Kind-
Bereichs zum WUDDI ist nicht geplant und auch nicht  mit der bisherigen Nutzung vereinbar. 
Zeitweise nutzen bereits Kinderbetreuungsgruppen di e kinderpädagogischen Bereiche am Vor- 
mittag.  
 
Insgesamt ist festzustellen, dass eine Neupositioni erung verschiedener Funktionsbereiche im 
Gebäude erfolgt und Schall- und Lärmschutzmaßnahmen  in einzelnen Raumbereichen umge- 
setzt werden. Im Bereich des WUDDI-Café/der Küche w erden die bisherigen Raumzuschnitte 
durch Begradigungen der Fassade und schräger Wände optimiert. 
 
 
 
d) Hallenbad: 
 
Die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Wüns che nach einem Rutschenturm mit gro- 
ßer Rutsche werden bei der anstehenden Sanierung de s Bades nicht berücksichtigt, da der Rat 
der Stadt Münster am 10.12.2014 entschieden hat, da s Bad auf den Stand des Jahres 2008 zu 
sanieren (V/0791/2014).   
 
Bezüglich der Erhöhung der Wassertemperatur ist fes tzustellen, dass es (wie in anderen städti- 
schen Hallenbädern auch) einen wöchentlichen Warmba detag gibt. Eine Ausweitung dieses An- 
gebotes widerspräche den Nutzungsanforderungen des Schul- und Vereinsschwimmens. 
 
Hinsichtlich des Wunsches nach „mehr Komfort für Behinderte“ ist festzustellen, dass dieses be- 
reits bei der Sanierung 2008 umfassend und in Absti mmung mit der Kommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurde. 
 
Die Hauptbecken sind, wenn auch nicht auf kurzem We g, barrierefrei erreichbar. Die Akustik in 
der Schwimmhalle wird zum Nutzen aller Besucher im Rahmen der konstruktiven Möglichkeiten 
optimiert.

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Im Übrigen lässt die vorhandene Baustruktur aus vie len unterschiedlichen Bereichen auf differie- 
renden Höhenlagen keine normgerechte barrierefreie Erschließung aller Bereiche zu.  
 
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme Hallenbad sind die Personalräume an einem anderen Stand- 
ort so herzustellen, dass sie den Ansprüchen des Arbeitsschutzes entsprechen. 
 
 
4) Zeitplan  
 
Der Beginn aller Baumaßnahmen war vom Bescheid der Bezirksregierung über den „förderun- 
schädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ abhängig. Dieser liegt für das Hallenbad und den 
Teilbereich Bücherei seit Ende Juni 2015 vor. Vorbe reitete Ausschreibungen wurden kurzfristig 
versandt, sodass nach ersten Auftragsvergaben ein B aubeginn unmittelbar nach den Sommerfe- 
rien erfolgen kann.  
 
Die nachfolgende Übersicht gibt einen groben Überblick über die anstehenden Maßnahmen: 
 
Termin  Maßnahme  
 
ggf. Dauer der Maßnahme  
Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme in der Büc herei 
 
3 – 4 Monate  
Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme im Hallenb ad  
 
1 Jahr 
4. Quartal 2015 Baubeschluss für die Planungen im U nter- 
geschoss des Bürgerhauses einholen; da- 
nach Bauantrag erforderlich 
 
6 Monate 
2./3. Quartal 2016 Baubeginn für die abschließenden  Maß- 
nahmen im Untergeschoss  
 
9 Monate  
 
 
 
III. (Mögliche) Weitere Maßnahmen: 
 
Gesamtgebäude:  
 
Insgesamt ist im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme n im Bürgerhaus Kinderhaus geplant, 
durch bauliche Maßnahmen eine Entkopplung der unter schiedlichen Ebenen des Bürgerhauses 
zu erreichen. Bisher konnten (größere) Veranstaltun gen nicht oder nur selten gleichzeitig in den 
unterschiedlichen Ebenen abgehalten werden, da die bestehende akustische Verbindung aller 
Bereiche des Hauses angesichts der jeweiligen Geräu schentwicklung eine gleichzeitige und un- 
abhängige Nutzung der Teilbereiche verhinderte. Um den Wunsch sämtlicher Nutzer des Gebäu- 
des nach Schließung der geschossübergreifenden Luft räume aufgreifen zu können, werden die 
dafür entstehenden Kosten, die u.a. abhängig sind v on den damit verbundenen brandschutz- 
rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem B aubeschluss für den 3. und 4. Bauab- 
schnitt detailliert dargestellt. 
 
Hinsichtlich der in Bezug auf das gesamte Gebäude/d en Außenbereich genannten Wünsche aus 
der Ideenbörse ist festzustellen, dass diese eine nachrangige Priorität haben und insoweit erst zu 
einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung erfahren sollen/können. Dies gilt insbesondere für die 
Verbesserung der Wegweisung sowie den Wunsch nach einer automatischen Türöffnung.  
 
Bezirksverwaltung/Bürgerbüro:  
 
Im Rahmen der Ideenbörse wurde unter anderem als Vo rschlag genannt, dass die Bezirksver-

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V/0529/2015 
 
waltung/das Bürgerbüro aus dem Bürgerhaus ausziehen  bzw. in eine andere zentrale Lage um- 
ziehen soll. Aus Sicht der Verwaltung haben sich da s Bürgerbüro bzw. die Bezirksverwaltung am 
Standort Idenbrockplatz etabliert, sodass diese am bisherigen Standort verbleiben sollen.  
 
Hinsichtlich einer Verbesserung des Wartebereiches ist festzustellen, dass die Fachverwaltung 
ebenfalls (bauliche) Maßnahmen befürwortet, um die Situation für die Wartenden bürgerfreundli- 
cher zu gestalten und damit mehr dem Anspruch an ei ne serviceorientierte Verwaltung zu ent- 
sprechen.  
 
Möglich könnte ein gegenseitiger Tausch von Räumen zwischen dem Kap. 8 und der Bezirks- 
verwaltung sein. So könnten gleichzeitig Arbeitsabl äufe in beiden Ämtern optimiert werden. Da 
zunächst die Sanierung des Bürgerhauses oberste Priorität hat, sollen im Laufe des Jahres 2015 
Pläne zu entsprechenden baulichen Optimierungen für  die Bereiche der Bezirksverwaltung/des 
Bürgerbüros erarbeitet und die dafür erforderlichen  Finanzmittel ermittelt werden. Alternative 
Möglichkeiten für räumliche Optimierungen sollen in  diesem Zusammenhang ebenfalls erarbeitet 
werden. 
 
Es ist festzustellen, dass derzeit keine finanziell en Mittel für etwaige bauliche Maßnahmen zur 
Verfügung stehen, da kein unmittelbarer Zusammenhan g mit der erforderlichen Sanierung des 
Gebäudes aufgrund der Unwetterschäden besteht.  
 
 
i. V. 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kristiansandstraße 141
  • Idenbrockplatz 26
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0017/2014
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
15.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37