2013/0049
Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt
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2013/0049
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.02.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Grünflächenamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0049 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 551010 Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: ist neu einzurichten Betreff: Einricht ung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt Vorlage vom: 31.01.2013 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt zu. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. Januar 2013 Begründung: Im Stadtgebiet Darmstadt sind seit 2007 regelmäßig größere Verbände von Schwarzwild (Wildschweine) unterwegs. Am stärksten betroffen ist der Bereich Arheilger Mühlchen, Kranichstein, Bürgerpark Nord, die Sukzessionsflächen um den Nordbahnhof herum, das Freizeitgelände Steinbrücker Teich sowie der Bereich Rosenhöhe und Oberfeld. Mittlerweile sind bereits mehrere Generationen von Frischlingen im Stadtgebiet, d. h. in besiedelten Bereichen geboren worden, so dass sie hier heimisch sind. Insbesondere Parkflächen, Grünflächen und Grünzüge, verwilderte, brachliegende Grundstücke und Sukzessionsflächen im besiedelten Bereich gehören mittlerweile dauerhaft zum Streifgebiet der Wildschweine. Die Fluchtdistanz gegenüber Menschen hat sich deutlich verringert und das Gefährdungspotential für Menschen und den Straßenverkehr hat sich seither deutlich erhöht. Des Weiteren haben Schäden durch Wildschweine deutlich zugenommen, da in Spitzenzeiten zwei bis drei größere Rottenverbände (50 - 70 Stück) im Stadtgebiet auf Nahrungssuche unterwegs sind. Auch sind die Kontakte von Bürgern mit Wildschweinen mittlerweile häufiger. Ohne Jagddruck auch im besiedelten Bereich ist relativ schnell mit einer Tagaktivität der Wildschweine zu rechnen (zur Zeit noch nachtaktiv), was die Gefährdung noch weiter erhöhen würde. Problematisch ist, dass die Jagd gemäß Bundes- und Hess. Jagdgesetz im besiedelten Bereich ruht (sog. „befriedete Bezirke“) und dort deshalb keine Wildschweine geschossen werden dürfen. Eine Jagdausübung durch die Pächter der umliegenden Jagdreviere in den befriedeten Bereichen ist somit verboten. Im Sommer 2008 wurde deshalb vom Bürger- und Ordnungsamt eine sog. „Task force“ eingerichtet, die sich aus Privatjägern zusammensetzte, denen von der Unteren Jagdbehörde die Erlaubnis erteilt wurde auch in befriedeten Bereichen die Jagd auf Wildschweine auszuüben. Leider hat diese Task force aus ehrenamtlichen Jägern aus verschiedensten Gründen nie richtig funktioniert und hat sich auch nicht als praktikabel erweisen. Seitens des Bürger- und Ordnungsamtes wurde in akuten Gefahrensituationen deshalb immer öfter auf einen Forstwirtschaftsmeister des Grünflächenamtes zurückgegriffen. Es zeigte sich, dass die Wildschweinjagd im Stadtgebiet nur dann erfolgreich ist, wenn sich eine ortskundige Person der Bejagung auf Dauer und vor allem regelmäßig annimmt. Deshalb wurde vom Grünflächenamt beim Bürger- und Ordnungsamt -Untere Jagdbehörde- für diesen städtischen Forstwirtschaftsmeister eine Ausnahmegenehmigung zur Jagd in befriedeten Bezirken im Stadtgebiet Darmstadt beantragt und von der Unteren Jagdbehörde auch erteilt. Seit Oktober 2009 ist dieser Mitarbeiter des Grünflächenamtes nun beauftragt, Jagd auf Wildschweine im Stadtgebiet machen. Für ihn wurde ein schallgedämpftes Gewehr angeschafft, um bei Abgabe eines Schusses die Bevölkerung nicht zu beunruhigen und die Wildschweine nicht zu unkontrollierten Fluchten über Verkehrsstraßen zu veranlassen. Mittlerweile hat der Umfang der Jagdtätigkeit ein derartiges Ausmaß erreicht, dass dieser Mitarbeiter seinen ursprünglichen Aufgaben im Bereich Forsten nicht mehr nachkommen kann. Aus diesem Grund soll nun dauerhaft die Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt zur Gefahrenabwehr eingerichtet werden. Bei dieser Funktion handelt es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr und damit um eine gesetzliche Pflichtaufgabe auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. - 4 - Die Tätigkeiten des Wildtierbeauftragten sollen ca. 50 % seiner bisherigen Stelle betragen. Der Wildtierbeauftragte benötigt eine hohe Fachkenntnis, eine hohe Sozialkompetenz im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie ein ruhiges und besonnenes Auftreten. Der Wildtierbeauftragte der Stadt Darmstadt soll der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Aufklärung und Beratung sein und ein vertrauensvolles Verhältnis zu den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aufbauen. Des Weiteren muss er ein sehr sicherer Schütze sein, da Sicherheit bei der Jagd im besiedelten Bereich an oberster Stelle steht. Weiterhin sind sehr gute Ortskenntnisse sowie ein brauchbarer Jagdhund notwendig. Durch fortlaufende Kontrolle des Streifgebietes der Wildschweine und anschließenden ständigen Jagddruck sollen die Wildschweine, falls möglich, zurückgedrängt werden, zumindest aber eine Tagaktivität und eine weitere Vergrößerung des Streifgebietes in besiedelte Bereiche des Stadtgebietes verhindert werden. Auch soll der Wildtierbeauftragte auf Anforderung die Polizei unterstützen und sich um die Nachsuche und Bergung von angefahrenem Wild kümmern. Weiteres Ziel ist die Vermeidung oder Eindämmung von Schäden durch Wildschweine an Grünflächen. Zu den weiteren Aufgaben soll künftig die Wildschadensaufnahme vor Ort auf geschädigten landwirtschaftlichen Flächen gemäß Hessischem Jagdgesetz zählen. Das Grünflächenamt ist kommunale Meldestelle für Wildschäden gemäß Hessischem Jagdgesetz. Weitere 25 % der Tätigkeit sollen, insbesondere in der jagdärmeren Zeit im Sommer, Arbeiten wie z. B. Sicherheitsfällungen und Baumarbeiten entlang von Straßen im Wald, Feldwegen, Feldgehölzen sowie Biotop- und Landschaftspflegemaßnahmen in der freien Landschaft einnehmen. All diese Arbeiten weisen zurzeit ein erhebliches Defizit auf. Die restlichen 25 % der Tätigkeit umfassen die Durchführung von Schulungen und Lehrgängen wie z. B. Motorsägenschulungen für die Feuerwehr und Mitarbeiter des Grünflächenamtes sowie die Wahrnehmung der Funktion eines Sicherheitsbeauftragten für die Abteilung Friedhöfe und die Abteilung Forsten, Biotopschutz, Stadtbäume. Zu den Folgekosten ist anzumerken, dass die Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten durch die Änderung des Aufgabengebietes bei der Stellen-Nr. 2398 hinsichtlich der Personalkosten kostenneutral ist. Es wird seitens des Amtes bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das zurzeit eingesetzte Dienstfahrzeug DA-2175 ein Alter von 11 Jahren aufweist und in den nächsten 1 bis 2 Jahren ersetzt werden muss (Ersatzbeschaffungskosten ca. 25.000,00 Euro). Aus den o. g. Gründen empfiehlt das Grünflächenamt die Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt. Organisatorisch ist die Stelle im Grünflächenamt, Abt. Forsten, Biotopschutz, Stadtbäume, Sachgebiet Forsten, Biotopschutz anzusiedeln. - 5 - Aufgestellt: Darmstadt, 31. Jan. 2013 67-60 Gr /telephonesolid 2923 Dezernat I Dezernat III Dezernat IV Jochen Partsch Brigitte Lindscheid André Schellenberg Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0049
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.01.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00