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2013/0049

Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt

Magistratsvorlage 31.01.2013

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2013/0049

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2013/0049

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.02.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat I 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächenamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0049 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto: ist neu einzurichten 
 
Betreff: Einricht ung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 31.01.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt der Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten der Stadt 
Darmstadt zu. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. Januar 2013  
 
Begründung: 
 
Im Stadtgebiet Darmstadt sind seit 2007 regelmäßig größere Verbände von Schwarzwild 
(Wildschweine) unterwegs. Am stärksten betroffen ist der Bereich Arheilger Mühlchen, Kranichstein, 
Bürgerpark Nord, die Sukzessionsflächen um den Nordbahnhof herum, das Freizeitgelände 
Steinbrücker Teich sowie der Bereich Rosenhöhe und Oberfeld. Mittlerweile sind bereits mehrere 
Generationen von Frischlingen im Stadtgebiet, d. h. in besiedelten Bereichen geboren worden, so 
dass sie hier heimisch sind. Insbesondere Parkflächen, Grünflächen und Grünzüge, verwilderte, 
brachliegende Grundstücke und Sukzessionsflächen im besiedelten Bereich gehören mittlerweile 
dauerhaft zum Streifgebiet der Wildschweine. Die Fluchtdistanz gegenüber Menschen hat sich 
deutlich verringert und das Gefährdungspotential für Menschen und den Straßenverkehr hat sich 
seither deutlich erhöht. Des Weiteren haben Schäden durch Wildschweine deutlich zugenommen, da 
in Spitzenzeiten zwei bis drei größere Rottenverbände  (50 - 70 Stück) im Stadtgebiet auf 
Nahrungssuche unterwegs sind. Auch sind die Kontakte von Bürgern mit Wildschweinen mittlerweile 
häufiger. Ohne Jagddruck auch im besiedelten Bereich ist relativ schnell mit einer Tagaktivität der 
Wildschweine zu rechnen (zur Zeit noch nachtaktiv), was die Gefährdung noch weiter erhöhen würde. 
Problematisch ist, dass die Jagd gemäß Bundes- und Hess. Jagdgesetz im besiedelten Bereich ruht 
(sog. „befriedete Bezirke“) und dort deshalb keine Wildschweine geschossen werden dürfen. Eine 
Jagdausübung durch die Pächter der umliegenden Jagdreviere in den befriedeten Bereichen ist somit 
verboten.  
 
Im  Sommer 2008 wurde deshalb vom Bürger- und Ordnungsamt eine sog. „Task force“ eingerichtet, 
die sich aus Privatjägern zusammensetzte, denen von der Unteren Jagdbehörde die Erlaubnis erteilt 
wurde auch in befriedeten Bereichen die Jagd auf Wildschweine auszuüben. Leider hat diese Task 
force aus ehrenamtlichen Jägern aus verschiedensten Gründen nie richtig funktioniert und hat sich 
auch nicht als praktikabel erweisen. Seitens des Bürger- und Ordnungsamtes wurde in akuten 
Gefahrensituationen deshalb immer öfter auf einen Forstwirtschaftsmeister des Grünflächenamtes 
zurückgegriffen. Es zeigte sich, dass die Wildschweinjagd im Stadtgebiet nur dann erfolgreich ist, 
wenn sich eine ortskundige Person der Bejagung auf Dauer und vor allem regelmäßig annimmt. 
Deshalb wurde vom Grünflächenamt beim Bürger- und Ordnungsamt -Untere Jagdbehörde- für diesen 
städtischen Forstwirtschaftsmeister eine Ausnahmegenehmigung zur Jagd in befriedeten Bezirken im 
Stadtgebiet Darmstadt beantragt und von der Unteren Jagdbehörde auch erteilt. Seit Oktober 2009 ist 
dieser Mitarbeiter des Grünflächenamtes nun beauftragt, Jagd auf Wildschweine im Stadtgebiet 
machen. Für ihn wurde ein schallgedämpftes Gewehr angeschafft, um bei Abgabe eines Schusses die 
Bevölkerung nicht zu beunruhigen und die Wildschweine nicht zu unkontrollierten Fluchten über 
Verkehrsstraßen zu veranlassen. Mittlerweile hat der Umfang der Jagdtätigkeit ein derartiges Ausmaß 
erreicht, dass dieser Mitarbeiter seinen ursprünglichen Aufgaben im Bereich Forsten nicht mehr 
nachkommen kann. Aus diesem Grund soll nun dauerhaft die Funktion eines Wildtierbeauftragten der 
Stadt Darmstadt zur Gefahrenabwehr eingerichtet werden. Bei dieser Funktion handelt es sich um 
eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr und damit um eine gesetzliche Pflichtaufgabe auf Grundlage 
des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

- 4 - 
Die Tätigkeiten des Wildtierbeauftragten sollen ca. 50 % seiner bisherigen Stelle betragen. Der 
Wildtierbeauftragte benötigt eine hohe Fachkenntnis, eine hohe Sozialkompetenz im Umgang mit 
Bürgerinnen und Bürgern sowie ein ruhiges und besonnenes Auftreten. Der Wildtierbeauftragte der 
Stadt Darmstadt soll der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Aufklärung und 
Beratung sein und ein vertrauensvolles Verhältnis zu den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern 
aufbauen. Des Weiteren muss er ein sehr sicherer Schütze sein, da Sicherheit bei der Jagd im 
besiedelten Bereich an oberster Stelle steht. Weiterhin sind sehr gute Ortskenntnisse sowie ein 
brauchbarer Jagdhund notwendig. Durch fortlaufende Kontrolle des Streifgebietes der Wildschweine 
und anschließenden ständigen Jagddruck sollen die Wildschweine, falls möglich, zurückgedrängt 
werden, zumindest aber eine Tagaktivität und eine weitere Vergrößerung des Streifgebietes in 
besiedelte Bereiche des Stadtgebietes verhindert werden. Auch soll der Wildtierbeauftragte auf 
Anforderung die Polizei unterstützen und sich um die Nachsuche und Bergung von angefahrenem 
Wild kümmern.  
 
Weiteres Ziel ist die Vermeidung oder Eindämmung von Schäden durch Wildschweine an 
Grünflächen. Zu den weiteren Aufgaben soll künftig die Wildschadensaufnahme vor Ort auf 
geschädigten landwirtschaftlichen Flächen gemäß Hessischem Jagdgesetz zählen. Das 
Grünflächenamt ist kommunale Meldestelle für Wildschäden gemäß Hessischem Jagdgesetz.  
 
Weitere 25 % der Tätigkeit sollen, insbesondere in der jagdärmeren Zeit im Sommer, Arbeiten wie z. 
B. Sicherheitsfällungen und Baumarbeiten entlang von Straßen im Wald, Feldwegen, Feldgehölzen 
sowie Biotop- und Landschaftspflegemaßnahmen in der freien Landschaft einnehmen. All diese 
Arbeiten weisen zurzeit ein erhebliches Defizit auf.  
 
Die restlichen 25 % der Tätigkeit umfassen die Durchführung von Schulungen und Lehrgängen wie z. 
B. Motorsägenschulungen für die Feuerwehr und Mitarbeiter des Grünflächenamtes sowie die 
Wahrnehmung der Funktion eines Sicherheitsbeauftragten für die Abteilung Friedhöfe und die 
Abteilung Forsten, Biotopschutz, Stadtbäume. 
 
Zu den Folgekosten ist anzumerken, dass die Einrichtung der Funktion eines Wildtierbeauftragten 
durch die Änderung des Aufgabengebietes bei der Stellen-Nr. 2398 hinsichtlich der Personalkosten 
kostenneutral ist. Es wird seitens des Amtes  bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das zurzeit 
eingesetzte Dienstfahrzeug DA-2175 ein Alter von 11 Jahren aufweist und in den nächsten 1 bis 2 
Jahren ersetzt werden muss (Ersatzbeschaffungskosten ca. 25.000,00 Euro).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus den o. g. Gründen empfiehlt das Grünflächenamt die Einrichtung der Funktion eines 
Wildtierbeauftragten der Stadt Darmstadt. Organisatorisch ist die Stelle im Grünflächenamt,  
Abt. Forsten, Biotopschutz, Stadtbäume, Sachgebiet Forsten, Biotopschutz anzusiedeln.

- 5 - 
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 31. Jan. 2013  
67-60 Gr              
/telephonesolid 2923  
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch Brigitte Lindscheid André Schellenberg 
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0049
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.01.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00