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Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2964/2021 vom 31.08.2021

Stand: Am 09.11.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 Erläuterungen

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    Anlage 2 Grundsätzliche Erläuterungen zum Stellenplan 2022 des Gürzenich-Orchesters Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln und insofern in das bestehende gesamtstädtische Verfahren zum jeweiligen Stellenplan integriert. Wesentliche formelle Änderungen (Neubewertung der Stellen von TVöD Beschäftigten) für den Stellenplan 2022 sind aus der Anlage 3 zu ersehen. Infolge des Interims der Oper im Staatenhaus ergeben sich für die „Orchesterwarte/innen“, durch zusätzliche und aufwändigere Transporte der Instrumente und des Orchestermobiliars zwischen den verschiedenen Spielstätten, ein Mehraufwand. Zum Stellenplan 2018 wurde eine zusätzliche Stelle „Orchesterwart/in“, befristet für den Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim, eingerichtet. Derzeit wird von einer Verlängerung des Bauprojektes und demnach des Interims bis zunächst Ende 2024 ausgegangen. Insofern ist die Befristung der Stelle „Orchesterwart/in“, E 3/4/5 TVöD NRW weiterhin bis zunächst 31.12.2024 zu verlängern (Anlage 4). Die Veränderungen im Rahmen des Stellenplanes führen nicht zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes für das Gürzenich-Orchester.
  • Anlage 5 Gesamtstellenübersicht

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    S t e l l e n s o l l 2 0 2 2 20.07.2021 (12:22:08) Seite: 1 Stand: 01.01.2022 47 Orchester Tpl: Planstellen Beschäftigte 2022 2020 1,00 1,00 Direktor/in Bühnen/Orchster FEST 1,00 1,00 Dramaturg/in FEST 9,00 9,00 Erste/r Konzertmeister/in FEST 1,00 1,00 Generalmusikdirektor/in FEST 1,00 1,00 Geschäftsführ. Direktor/in FEST 5,00 5,00 Künstlerisch Beschäftigte/r FEST 1,00 1,00 Persönliche/r Referent/in FEST 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E10 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E9A 2,50 2,50 Verwaltungsbeschäftigte/r E7 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E6 122,00 122,00 Städt. Musiker/in ORCH 146,50 146,50 Planstellen Beschäftigte (gewerblich-technisch) 2022 2020 0,00 1,00 Orchesterwart/in E5+Z VHZ 0,00 3,00 Orchesterwart/in E5 1,00 0,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5+Z VHZ 3,00 0,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5 0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3 0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3 ( KW ) 5,00 5,00 befristete Planstellen und Personalkredite 2022 2020 Befristung 1,00 0,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5 31.12.2024 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit 0,00 1,00 Orchesterwart/in E5 31.12.2022 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit 1,00 1,00 Personalkredit über 60.000,00 EUR PK FüR 6 MUSIKPRAKTIKANTEN , 1 PRAKTIKANTEN FüR öFFENTLICH- KEITSARBEIT SOWIE FüR AUSHILFSKRÄFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES "GO LIVE" (RD: 34 000 EURO WERDEN REFINANZIERT) 2,00 2,00 Gesamtsummen 2022 2020 153,50 153,50
  • Anlage 6 Kenntnisnahme Amt zur Gleichstellung von Frauen und Männern

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    I/1 Amt zur Gleichstellung von Frauen und Männern Zurück an: 47 Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2022 Die Beschlussvorlage zum Stellenplan des Gürzenich-Orchesters mit den Anlagen 1 bis 5, für das Kalenderjahr 2022, habe ich heute zur Kenntnisnahme erhalten. Datum: Unterschrift:
  • Anlage 1 Anlagenübersicht

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    Anlage 1 Anlagenübersicht Folgende Beratungsunterlagen sind als Anlagen beigefügt: • Anlage 2 Erläuterungen zum Stellenplan • Anlage 3 Formelle Änderungen des Stellenplanes 2022 gegenüber 2020/21: • Anlage 4 Befristete Stelle • Anlage 5 Gesamtstellenübersicht (Stellensoll 2022) • Anlage 6 Kenntnisnahme Amt zur Gleichstellung von Fr auen und Männern • Anlage 7 Kenntnisnahme ÖPR VII Legende der verwendeten Abkürzungen • TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst • EGO = Entgeltordnung zum TVöD • NV Bühne = Normalvertrag Bühne • TVK A =Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchester n, Vergütungsordnung A • FEST = Bewertung erfolgt gemäß NV Bühne • Fg. = Fallgruppe • VHZ = Vorhandwerkerzulage • TPL =Teilplan
  • Anlage 4 Befristete Stelle

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    Anlage 4 47 Orchester - 1,00 Orchesterwart/in Befristungsänderung einer E5 Fg B befristeten Planstelle Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit befristet bis 31.12.2022 + 1,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5 Fg A/A/B Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit befristet bis 31.12.2024
  • Anlage 7 Kenntnisnahme ÖPR VII

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    Personalrat Dezernat Vil Kunst und Kultur Zurück an: 47 Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2022 Die Beschlussvorlage zum Stellenplan des Gürzenich-Orchesters mit den Anlagen 1 bis 5, für das Kalenderjahr 2022, habe ich heute zur Anhörung erhalten. hr Ä Bi ft PB Datum: Unterschrift: ? und Kultur 16)
  • Anlage 3 Formelle Änderungen

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    Anlage 3 47 Orchester - 1,00 Orchesterwart/in - Neubewertung E5 Fg B + VHZ zur Transparenzverbesserung TVÖD + 1,00 Orchesterwart/in NRW E3/E4/E5 Fg A/A/B + VHZ - 3,00 Orchesterwart/in - Neubewertung E5 Fg B zur Transparenzverbesserung TVÖD + 3,00 Orchesterwart/in NRW E3/E4/E5 Fg A/A/B
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 2964/2021 Freigabedatum 31.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2022 des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln zu. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 07.09.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 Unterausschuss Stellenplan 15.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 21.09.2021 Finanzausschuss 04.10.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist als ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln jeweils für ein Kalenderjahr aufzustellen. Dem Wirtschaftsplan wird für den Zeitraum des jeweiligen Wirtschaftsjahres des Orchesters (1.09 eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung lediglich eine grobe Stellenübersicht beigefügt. Soweit Ermächtigungen erst ab Beginn eines Wirtschaftsjahres gelten, ist dies im Stellenplan gesondert zu vermerken. Der Entwurf des Stellenplanes enthält die im Haushalt 2022 erforderlichen Stellen der nach TVöD- Be- schäftigten sowie der Musiker/innen nach TVK-A und der künstlerisch Beschäftigten nach NV-Bühne. Finanzierung Alle beim Gürzenich-Orchester beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind innerhalb des Be- triebskostenzuschusses abgebildet. Die hier angezeigten Veränderungen führen nicht zu einer Erhö- hung des städtischen Betriebskostenzuschusses. Beteiligung des Personalrates Der Personalrat wurde nach § 75 Ziff. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei der Vorbereitung des Stellenplans angehört. Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gem. §§ 17 und 18 des Landesgleichstellungsgesetzes betei- ligt. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Der Stellenplan des Gürzenich-Orchester Köln ist Bestandteil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln, so dass für eine einheitliche Beratung mit dem Gesamtstellenplan der Stadt Köln in den jeweiligen Ausschüssen die Terminfolge zwingend einzuhalten ist. Anlagen Anlage 1 Anlagenübersicht Anlage 2 Erläuterungen Anlage 3 Formelle Änderungen Anlage 4 Befristete Stelle Anlage 5 Gesamtstellenübersicht Anlage 6 Kenntnisnahme Amt zur Gleichstellung von Frauen und Männern Anlage 7 Kenntnisnahme ÖPR VII

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2021

    Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester

    TOP 3.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.09.2021

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 2.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 15.09.2021

    Unterausschuss Stellenplan

    TOP 2.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 21.09.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 2.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  5. 04.10.2021

    Finanzausschuss

    TOP 9.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 09.11.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 9.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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