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1546/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einstellung und Streckenführung der SB91, Aktenzeichen 78/25

Mitteilung Ausschuss 28.05.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 6.2.7

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift BAB 04.05.26, TOP 2.4

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Anlage 2 weitere Eingabe

6048 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
17.12.2025 08:06:10 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine 
Anregung/Beschwerde zur Kappungder Schnellbuslinie SB91 ab dem 14.12.2025 
ein. Es handelt sich um eine überbezirkliche Angelegenheit mit erheblichen 
verkehrlichen, sozialen,sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ich 
bitte um Weiterleitung an die zuständige Fachverwaltung sowie um Behandlung im 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. Nachfolgend 
schildere ich den Sachverhalt und meine Begründung: 
 
**Anregung/Beschwerde gemäß § 24 GO NRW zur Kappung der Schnellbuslinie 
SB91** 
 
Mit diesem Schreiben möchte ich die Entscheidung zur Kappung der Schnellbuslinie 
SB91 ab dem 14. Dezember 2025 ansprechen und eindringlich darum bitten, diese 
nochmals zu überprüfen beziehungsweise eine Übergangs- oder Ausgleichslösung 
zu ermöglichen. 
 
Wie durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), die Stadt Dormagen sowie 
durch die Berichterstattung der Rheinischen Post öffentlich dargelegt wurde, handelt 
es sich bei der SB91 um eine seit Dezember 2020 etablierte, funktionierende und 
genutzte Verbindung. Sie stellte für zahlreiche Berufspendlerinnen und Pendler eine 
direkte, weitgehend umsteigefreie Anbindung zwischen Dormagen, dem 
Rhein-Erft-Kreis und dem Kölner Norden dar und war damit eine reale 
Alternative zum motorisierten Individualverkehr. 
Besonders hervorzuheben ist, dass die Kappung der Linie nicht aus verkehrlichen 
Gründen erfolgt. Weder Verkehrsunternehmen noch beteiligte Kommunen stellen die 
Sinnhaftigkeit oder Nachfrage der Linie infrage. Vielmehr ist die Ursache 
ausschließlich in der aktuellen Haushaltssperre der Stadt Köln zu sehen. Gleichzeitig 
haben sowohl der Rhein-Erft-Kreis als auch die Stadt Dormagen ihre Bereitschaft zur 
weiteren Finanzierung ausdrücklich bekräftigt. Auch die REVG selbst bedauert die 
Entscheidung öffentlich und bezeichnet sie als widersprüchlich zu den Zielen der 
Verkehrswende. 
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind erheblich. Die Verkürzung der Linie bis 
Pulheim-Sinnersdorf führt zu längeren Reisezeiten, zusätzlichen Umstiegen und 
einer deutlich erhöhten Störanfälligkeit – insbesondere im Berufs- und 
Ausbildungsverkehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die betroffenen Buslinien 
überwiegend nur im Stundentakt verkehren. Unter diesen Bedingungen sind 
Umstiege faktisch nicht verlässlich planbar. Bereits geringe Verspätungen führen 
dazu, dass Anschlüsse verpasst werden und sich die Reisezeit um eine weitere 
Stunde verlängert. Eine direkte Verbindung wie die SB91 war daher nicht lediglich 
komfortabler, sondern funktional notwendig. 
Darüber hinaus erschloss die SB91 nicht nur Wohngebiete, sondern auch mehrere 
Gewerbe- und Arbeitsstandorte entlang der Strecke. Eine verlässliche

ÖPNV-Anbindung dieser Gewerbegebiete ist ein zentraler Standortfaktor. Wenn 
Arbeitsplätze ohne eigenes Auto kaum noch erreichbar sind, entstehen strukturelle 
Nachteile für Beschäftigte, Unternehmen und die regionale Wirtschaft. 
Vor dem Hintergrund der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzung, den 
motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ist zudem die soziale 
Dimension besonders relevant. Die Annahme, dass heute grundsätzlich jede Person 
über ein eigenes Auto verfügt, entspricht nicht mehr der Realität. Bereits die stark 
gestiegenen Kosten für den Führerschein stellen für viele Menschen eine erhebliche 
Hürde dar. Hinzu kommt, dass Personen ohne Führerschein – insbesondere junge 
Erwachsene oder Berufseinsteiger – diesen nicht kurzfristig erwerben können. Der 
Wegfall leistungsfähiger ÖPNV-Verbindungen benachteiligt diese Gruppen 
unmittelbar. 
Besonders kritisch ist zudem die Frage der Sicherheit. Die nun notwendigen 
Alternativrouten führen häufig über abgelegene, schlecht einsehbare und 
unzureichend beleuchtete S-Bahn-Stationen. Gerade für Frauen stellen diese Wege 
in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden eine erhebliche Belastung und ein 
Sicherheitsrisiko dar. Mobilitätsentscheidungen dürfen diese Aspekte nicht 
ausblenden. 
Hinzu kommt, dass die betroffenen Regionen nicht flächendeckend durch 
Carsharing-Angebote erschlossen sind. Eine Kompensation des Wegfalls durch 
alternative Mobilitätsformen ist daher faktisch nicht möglich. Auch Verbindungen aus 
anderen Richtungen über Köln stellen keine echte Alternative dar, da sie ebenfalls 
mit mehrfachen Umstiegen, langen Wartezeiten und hoher Störanfälligkeit verbunden 
sind. 
Selbstverständlich ist nachvollziehbar, dass Kommunen angesichts angespannter 
Haushaltslagen Einsparungen vornehmen müssen. Gerade deshalb erscheint eine 
differenzierte Priorisierung der Maßnahmen besonders wichtig. In stark verdichteten 
innerstädtischen Bereichen existieren vielfach mehrere parallele Linienführungen mit 
sehr kurzen Taktungen, teils im 10-Minuten-Abstand, bei denen echte 
Ausweichmöglichkeiten bestehen. In peripheren Regionen hingegen – wie entlang 
der bisherigen SB91 – gibt es oftmals keine Alternativen. Die vollständige Kappung 
einer ohnehin bereits schlank betriebenen Verbindung mit Stundentakt trifft damit 
ausgerechnet die Gebiete, in denen der öffentliche Nahverkehr nicht substituierbar 
ist. Eine Reduzierung von Überangeboten in gut erschlossenen Bereichen hätte 
deutlich geringere Auswirkungen als der Wegfall einer einzigen Direktverbindung in 
Regionen ohne realistische Ausweichmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund möchte 
ich anregen, die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung, einer 
vorläufigen Weiterführung der Linie oder einer anderen priorisierten Lösung erneut zu 
prüfen. Aus Sicht vieler Betroffener geht es hierbei nicht um ein Zusatzangebot, 
sondern um den Erhalt einer grundlegenden, alltagstauglichen und sozial gerechten 
Verkehrsverbindung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung Ausschuss

528 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2026 
 1546/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einstellung und Streckenführung der 
SB91, Aktenzeichen 78/25 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung 
vom 04.05.2026 die oben genannte Bürgereingabe behandelt. 
 
In der Anlage werden die Eingabe und der Auszug aus der Niederschrift zur Kenntnis gege-
ben. 
 
gez. Dr. Höver

Anlage 1 Eingabe

1892 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Abschnitt Dormagen - Weiden West nutzt der SB 91 sein Potential aktuell nicht aus, das hat drei
strukturelle Gruende.
1. Hat der Abschnitt im gegensatz zu Pulheim - Brühl tarifliche Nachteile. Darauf hatte schon frühzeitig (Juni
2021) die Bezirksvertretung Köln-Chorweiler hingewiesen, wurde aber nicht aufgegriffen.
Die Evualation erwaehnt diesen Nachteil nicht!
2. Ist die Haltestelle Worringen West nicht barrierefrei von der S-Bahn zu erreichen.
Auch das erwaehnt die Evaluation nicht.
3. Das Potential von zehntausend Einwohner von Worringen wird nicht genutzt.
Deshalb mein Vorschlag:
1. Den BV-Vorschlag: Im Streckenabschnitt Worringen Weiden den Tarif 1b anzuwenden.
2. Anpassung des Streckenabschnitts von Dormagen
Über die B9 bis Alte Nesser Landstrasse (Höhe Senfweg, nicht Kurzer Damm), Halt an der Haltestelle
Worringen Süd. Weiter, links n die St.-Tönnis-Strasse Halt an der Haltestelle St.-Tönnis-Platz, weiter - links in
den Buchweg Halt Worringen Ost.
Die BV hatte die Anbindung von Esch vorgeschlagen, ist auch in der Evaluation erwaehnt. Als problematisch
wurde der Begegnugsverkehr angesprochen. Der Thenhover-Escher Weg steht auf der Liste der
Strassenbaumassnahmen!
Aktuell ist mein Vorschlag wegen der aktuellen B9-Sanierung nicht moeglich.
Mit freundlichen Gruessen
Beschwerde Einstellung der SB91
Sehr geehrte Damen und Herren,
beantrage Beibehaltung der bisherigen Streckenführung über Worringen der SB91. Statt den
Streckenabschnitt über Kölner Stadtgebiet einzustellen, soll mit Werbung auf die Linie
aufmerksam gemacht werden.
Begründung:
Die SB91 ist eine wichtige Verbindung zwischen Worringen und Weiden. Außerdem bietet sie
zweimal stündlich eine Alternative nach Dormagen.
Außerdem muss der Stadtbezirk Chorweiler immer mehr Lasten tragen. Jetzt wird ihm auch
noch diese wichtige Verbindung genommen.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift BAB 04.05.26, TOP 2.4

6965 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Doris Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 28.05.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026 
öffentlich 
2.4 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der 
SB91“, Aktenzeichen 78/25 
3406/2025 
Frau Schu, Ausschussvorsitzende, stellt fest, dass zu dem Thema zwei Eingaben vor-
liegen. Für eine Petentin ist in Vertretung die Mutter erschienen. Sie stellt die Eingabe 
vor und verliest zudem einen von der Tochter zusätzlich verfassten Vortrag. Es wird 
geschildert, welche Auswirkungen die Kappung der SB 91 auf die Lebenssituation der 
hiervon betroffenen Menschen habe. Man habe sich auf die SB 91 als eine dauerhafte 
Verbindung verlassen und insbesondere das Berufsleben darauf ausgerichtet. Eine 
Kappung des Schnellbusses bedeute für viele einen unzumutbar längeren Arbeitsweg, 
da die Arbeitsstätte nur auf Umwegen erreicht werden kann. Durch unzuverlässige 
Anschlussfahrten und hierdurch verursachte Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz, drohten 
Arbeitsplatzverluste. Auch im Hinblick auf Sicherheitsaspekte – insbesondere in den 
dunklen Wintermonaten – müsse die SB 91 weiter betrieben werden. Es ginge nicht 
um Komfort, sondern darum, getroffene Lebensplanungen und Lebenswirklichkeiten 
nicht in Gefahr zu bringen und weiter aufrechterhalten zu können. Es sei nicht nach-
vollziehbar, warum dort gespart wird, wo die Auswirkungen für die Menschen am 
größten sind und es keine Alternativen gibt.  
Der Petent der weiteren Eingabe trägt vor, weshalb die Entscheidung der Verwaltung 
– die Mitfinanzierung der SB 91 im Abschnitt Dormagen und Pulheim zum Fahrplan-
wechsel im Dezember 2025 nicht mehr zu übernehmen – nicht nachvollziehbar sei; 
auch nicht für die Bezirksvertretungen Chorweiler und Lindenthal, die eine dauerhafte 
Finanzierung beschlossen haben. Aus dem der Mitteilungsvorlage 1783/2025 beige-
fügten Evaluierungsbericht ginge hervor, dass nach Datenlage die Nachfrage zwar 
ausbaufähig sei, aber eine Einstellung der Buslinie in keinem Fall zu empfehlen sei. 
Die Stadtverwaltung beziehe sich in seiner Begründung zur nicht weiteren Mitfinanzie-
rung der Linie auf eine mäßige Auslastung des Abschnittes Worringen und Dormagen. 
Diese Zahlenbasis fiele jedoch zu einem großen Teil in die Coronazeit. Neuere Zahlen 
von 2024 und 2025 habe die Verwaltung bisher nicht vorgelegt. Der Grund könnte in 
der stetig steigenden Auslastung des Busses liegen, die ein Widerspruch zur An-
nahme der Verwaltung darstellt. Ihm lägen die Zahlen vor und diese zeigten den gro-
ßen Erfolg der Buslinie. Die Finanzierung zu verweigern sei insofern fragwürdig. Die 
Verwaltung beziehe sich in der Begründung zur vorliegenden Beschlussvorlage auf 
Vorlage 3204/2023, unterschlage aber den Unterpunkt 3. mit dem der

Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt hat, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-
Kreis eine mögliche Fortsetzung ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 zu eru-
ieren und eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Der Petent beanstandet, 
dass gerade auf Kölner Seite Maßnahmen fehlen, um weitere Fahrgäste zu gewinnen 
oder den Ausbau des Thenhover-Escher Weg voranzutreiben. 
Der Rat der Stadt Dormagen habe in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Stadt Köln 
aufgefordert, sich an der Wiedereinführung der SB 91 zu beteiligen. Die Stadt Köln 
blockiere weiterhin, obwohl die Bezirksvertretung Chorweiler in seiner Sitzung am 
29.01.2026 einen klaren Auftrag erteilt habe (AN/0073/2026). Bisher habe die Fach-
verwaltung nichts für eine Umsetzung der Beschlüsse getan. Damit der Kreistag im 
Rhein-Erft-Kreis am 03.07.2026 die Aufnahme im Dezember 2026 beschließen kann, 
habe es einer Beschlussvorlage für den Mobilitätsausschuss im April und den Finanz-
ausschuss im Mai bedurft.  
 
Herr Klein, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung/Integrierte Mobilitätsplanung, 
versichert, dass es nicht leichtgefallen sei, die SB 91 nicht für eine weitere Finanzie-
rung vorzuschlagen. Die Linie war in der Finanzierung zeitlich befristet und von Be-
ginn an immer ambivalent betrachtet worden. Es treffe zu, dass sie einen großen regi-
onalen Nutzen hat, da sie Dormagen über Worringen mit Pulheim verbindet. In der 
Evaluation wird die Linie durch die Nutzenden mit Bestnoten bewertet. Dies wurde al-
les mitaufgenommen. Nach einer Gesamtabwägung musste sich jedoch gegen die 
Weiterfinanzierung entschieden werden, um nicht in eine Unterfinanzierung zu gera-
ten. Gegen die Weiterfinanzierung sprechen die stetig steigenden Kosten von 111.000 
€ im Jahr 2020 hin zu 270.000 € im Jahr 2025 und wenn im Jahr 2026 eine Weiterfi-
nanzierung erfolgt wäre, auf 290.000 €. Die Finanzierung für den Interlokalen Verkehr 
sei bereits ohne die SB 91 schwierig. Die Aufwendungen seien immens gestiegen von 
1,2 Millionen € in 2020 auf 2.9 Millionen € dieses Jahr für die Gesamtstadt. Gleichzei-
tig unterlag die Verwaltung letztes Jahr einer Bewirtschaftungsverfügung seitens der 
Kämmerei. Alle Aufgaben mussten sehr kritisch hinterfragt werden mit Blick auf die 
weitere Haushaltsplanung bzw. mit Blick auf das was passiert, wenn in den kommen-
den Jahren die Kosten weiterhin so steigen und man keine auskömmlichen Haushalts-
mittel hat. Wenn es der Stadt gut geht, könne man mit Umschichtung das ein oder an-
dere Jahr abfedern, aber um nicht dauerhaft sehenden Auges in eine Unterfinanzie-
rung zu gehen, habe man sich gegen eine Weiterfinanzierung der SB 91 entschieden. 
Die von dem Petenten erwähnten neueren Zahlen lägen ihm noch nicht vor. Eine 
mögliche Weiterfinanzierung musste letztes Jahr bewertet werden auf Grundlage der 
dann vorliegenden Zahlen. Diese waren nicht überzeugend. Wichtig sei ihm zu erwäh-
nen, dass die Linie SB 91 nicht komplett abgeschafft ist; zwischen Frechen und Pul-
heim gebe es große Verflechtungen mit Köln über Weiden West. Diese stark nachge-
fragten Äste blieben bestehen. Der Linienast im Kölner Norden hingegen sei im Ver-
hältnis von der zu befahrenden Strecke und dem nur bestehenden einen Verknüp-
fungspunkt sehr kostenintensiv. Die Linie sei im Sinne der Verkehrswende und eines 
regionalen Verkehrssystems gut, die Nachfrage und der Zuspruch der Kölner Bevölke-
rung ausbaufähig, die Kosten immens. Das habe dazu bewogen, die Mitfinanzierung 
einzustellen.  
Herr Günther, FDP/KSG, schlägt vor, die Eingabe dem Mobilitätsausschuss im Rah-
men einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben. Herr Gebhardt, AfD, schließt sich 
dem an. 
 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den

Petenten für die Eingaben Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Er-
läuterungen nicht umgesetzt werden. und gibt diese dem Mobilitätsausschuss zur 
Kenntnis. 
 
 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1546/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2026
Erstellt
28.05.2026 07:56