1546/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einstellung und Streckenführung der SB91, Aktenzeichen 78/25
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Anlage 2 weitere Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 17.12.2025 08:06:10 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine Anregung/Beschwerde zur Kappungder Schnellbuslinie SB91 ab dem 14.12.2025 ein. Es handelt sich um eine überbezirkliche Angelegenheit mit erheblichen verkehrlichen, sozialen,sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ich bitte um Weiterleitung an die zuständige Fachverwaltung sowie um Behandlung im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. Nachfolgend schildere ich den Sachverhalt und meine Begründung: **Anregung/Beschwerde gemäß § 24 GO NRW zur Kappung der Schnellbuslinie SB91** Mit diesem Schreiben möchte ich die Entscheidung zur Kappung der Schnellbuslinie SB91 ab dem 14. Dezember 2025 ansprechen und eindringlich darum bitten, diese nochmals zu überprüfen beziehungsweise eine Übergangs- oder Ausgleichslösung zu ermöglichen. Wie durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), die Stadt Dormagen sowie durch die Berichterstattung der Rheinischen Post öffentlich dargelegt wurde, handelt es sich bei der SB91 um eine seit Dezember 2020 etablierte, funktionierende und genutzte Verbindung. Sie stellte für zahlreiche Berufspendlerinnen und Pendler eine direkte, weitgehend umsteigefreie Anbindung zwischen Dormagen, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kölner Norden dar und war damit eine reale Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kappung der Linie nicht aus verkehrlichen Gründen erfolgt. Weder Verkehrsunternehmen noch beteiligte Kommunen stellen die Sinnhaftigkeit oder Nachfrage der Linie infrage. Vielmehr ist die Ursache ausschließlich in der aktuellen Haushaltssperre der Stadt Köln zu sehen. Gleichzeitig haben sowohl der Rhein-Erft-Kreis als auch die Stadt Dormagen ihre Bereitschaft zur weiteren Finanzierung ausdrücklich bekräftigt. Auch die REVG selbst bedauert die Entscheidung öffentlich und bezeichnet sie als widersprüchlich zu den Zielen der Verkehrswende. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind erheblich. Die Verkürzung der Linie bis Pulheim-Sinnersdorf führt zu längeren Reisezeiten, zusätzlichen Umstiegen und einer deutlich erhöhten Störanfälligkeit – insbesondere im Berufs- und Ausbildungsverkehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die betroffenen Buslinien überwiegend nur im Stundentakt verkehren. Unter diesen Bedingungen sind Umstiege faktisch nicht verlässlich planbar. Bereits geringe Verspätungen führen dazu, dass Anschlüsse verpasst werden und sich die Reisezeit um eine weitere Stunde verlängert. Eine direkte Verbindung wie die SB91 war daher nicht lediglich komfortabler, sondern funktional notwendig. Darüber hinaus erschloss die SB91 nicht nur Wohngebiete, sondern auch mehrere Gewerbe- und Arbeitsstandorte entlang der Strecke. Eine verlässliche ÖPNV-Anbindung dieser Gewerbegebiete ist ein zentraler Standortfaktor. Wenn Arbeitsplätze ohne eigenes Auto kaum noch erreichbar sind, entstehen strukturelle Nachteile für Beschäftigte, Unternehmen und die regionale Wirtschaft. Vor dem Hintergrund der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzung, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ist zudem die soziale Dimension besonders relevant. Die Annahme, dass heute grundsätzlich jede Person über ein eigenes Auto verfügt, entspricht nicht mehr der Realität. Bereits die stark gestiegenen Kosten für den Führerschein stellen für viele Menschen eine erhebliche Hürde dar. Hinzu kommt, dass Personen ohne Führerschein – insbesondere junge Erwachsene oder Berufseinsteiger – diesen nicht kurzfristig erwerben können. Der Wegfall leistungsfähiger ÖPNV-Verbindungen benachteiligt diese Gruppen unmittelbar. Besonders kritisch ist zudem die Frage der Sicherheit. Die nun notwendigen Alternativrouten führen häufig über abgelegene, schlecht einsehbare und unzureichend beleuchtete S-Bahn-Stationen. Gerade für Frauen stellen diese Wege in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden eine erhebliche Belastung und ein Sicherheitsrisiko dar. Mobilitätsentscheidungen dürfen diese Aspekte nicht ausblenden. Hinzu kommt, dass die betroffenen Regionen nicht flächendeckend durch Carsharing-Angebote erschlossen sind. Eine Kompensation des Wegfalls durch alternative Mobilitätsformen ist daher faktisch nicht möglich. Auch Verbindungen aus anderen Richtungen über Köln stellen keine echte Alternative dar, da sie ebenfalls mit mehrfachen Umstiegen, langen Wartezeiten und hoher Störanfälligkeit verbunden sind. Selbstverständlich ist nachvollziehbar, dass Kommunen angesichts angespannter Haushaltslagen Einsparungen vornehmen müssen. Gerade deshalb erscheint eine differenzierte Priorisierung der Maßnahmen besonders wichtig. In stark verdichteten innerstädtischen Bereichen existieren vielfach mehrere parallele Linienführungen mit sehr kurzen Taktungen, teils im 10-Minuten-Abstand, bei denen echte Ausweichmöglichkeiten bestehen. In peripheren Regionen hingegen – wie entlang der bisherigen SB91 – gibt es oftmals keine Alternativen. Die vollständige Kappung einer ohnehin bereits schlank betriebenen Verbindung mit Stundentakt trifft damit ausgerechnet die Gebiete, in denen der öffentliche Nahverkehr nicht substituierbar ist. Eine Reduzierung von Überangeboten in gut erschlossenen Bereichen hätte deutlich geringere Auswirkungen als der Wegfall einer einzigen Direktverbindung in Regionen ohne realistische Ausweichmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund möchte ich anregen, die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung, einer vorläufigen Weiterführung der Linie oder einer anderen priorisierten Lösung erneut zu prüfen. Aus Sicht vieler Betroffener geht es hierbei nicht um ein Zusatzangebot, sondern um den Erhalt einer grundlegenden, alltagstauglichen und sozial gerechten Verkehrsverbindung. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 28.05.2026 1546/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einstellung und Streckenführung der SB91, Aktenzeichen 78/25 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung vom 04.05.2026 die oben genannte Bürgereingabe behandelt. In der Anlage werden die Eingabe und der Auszug aus der Niederschrift zur Kenntnis gege- ben. gez. Dr. Höver
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, im Abschnitt Dormagen - Weiden West nutzt der SB 91 sein Potential aktuell nicht aus, das hat drei strukturelle Gruende. 1. Hat der Abschnitt im gegensatz zu Pulheim - Brühl tarifliche Nachteile. Darauf hatte schon frühzeitig (Juni 2021) die Bezirksvertretung Köln-Chorweiler hingewiesen, wurde aber nicht aufgegriffen. Die Evualation erwaehnt diesen Nachteil nicht! 2. Ist die Haltestelle Worringen West nicht barrierefrei von der S-Bahn zu erreichen. Auch das erwaehnt die Evaluation nicht. 3. Das Potential von zehntausend Einwohner von Worringen wird nicht genutzt. Deshalb mein Vorschlag: 1. Den BV-Vorschlag: Im Streckenabschnitt Worringen Weiden den Tarif 1b anzuwenden. 2. Anpassung des Streckenabschnitts von Dormagen Über die B9 bis Alte Nesser Landstrasse (Höhe Senfweg, nicht Kurzer Damm), Halt an der Haltestelle Worringen Süd. Weiter, links n die St.-Tönnis-Strasse Halt an der Haltestelle St.-Tönnis-Platz, weiter - links in den Buchweg Halt Worringen Ost. Die BV hatte die Anbindung von Esch vorgeschlagen, ist auch in der Evaluation erwaehnt. Als problematisch wurde der Begegnugsverkehr angesprochen. Der Thenhover-Escher Weg steht auf der Liste der Strassenbaumassnahmen! Aktuell ist mein Vorschlag wegen der aktuellen B9-Sanierung nicht moeglich. Mit freundlichen Gruessen Beschwerde Einstellung der SB91 Sehr geehrte Damen und Herren, beantrage Beibehaltung der bisherigen Streckenführung über Worringen der SB91. Statt den Streckenabschnitt über Kölner Stadtgebiet einzustellen, soll mit Werbung auf die Linie aufmerksam gemacht werden. Begründung: Die SB91 ist eine wichtige Verbindung zwischen Worringen und Weiden. Außerdem bietet sie zweimal stündlich eine Alternative nach Dormagen. Außerdem muss der Stadtbezirk Chorweiler immer mehr Lasten tragen. Jetzt wird ihm auch noch diese wichtige Verbindung genommen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift BAB 04.05.26, TOP 2.4
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2026 Auszug aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026 öffentlich 2.4 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91“, Aktenzeichen 78/25 3406/2025 Frau Schu, Ausschussvorsitzende, stellt fest, dass zu dem Thema zwei Eingaben vor- liegen. Für eine Petentin ist in Vertretung die Mutter erschienen. Sie stellt die Eingabe vor und verliest zudem einen von der Tochter zusätzlich verfassten Vortrag. Es wird geschildert, welche Auswirkungen die Kappung der SB 91 auf die Lebenssituation der hiervon betroffenen Menschen habe. Man habe sich auf die SB 91 als eine dauerhafte Verbindung verlassen und insbesondere das Berufsleben darauf ausgerichtet. Eine Kappung des Schnellbusses bedeute für viele einen unzumutbar längeren Arbeitsweg, da die Arbeitsstätte nur auf Umwegen erreicht werden kann. Durch unzuverlässige Anschlussfahrten und hierdurch verursachte Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz, drohten Arbeitsplatzverluste. Auch im Hinblick auf Sicherheitsaspekte – insbesondere in den dunklen Wintermonaten – müsse die SB 91 weiter betrieben werden. Es ginge nicht um Komfort, sondern darum, getroffene Lebensplanungen und Lebenswirklichkeiten nicht in Gefahr zu bringen und weiter aufrechterhalten zu können. Es sei nicht nach- vollziehbar, warum dort gespart wird, wo die Auswirkungen für die Menschen am größten sind und es keine Alternativen gibt. Der Petent der weiteren Eingabe trägt vor, weshalb die Entscheidung der Verwaltung – die Mitfinanzierung der SB 91 im Abschnitt Dormagen und Pulheim zum Fahrplan- wechsel im Dezember 2025 nicht mehr zu übernehmen – nicht nachvollziehbar sei; auch nicht für die Bezirksvertretungen Chorweiler und Lindenthal, die eine dauerhafte Finanzierung beschlossen haben. Aus dem der Mitteilungsvorlage 1783/2025 beige- fügten Evaluierungsbericht ginge hervor, dass nach Datenlage die Nachfrage zwar ausbaufähig sei, aber eine Einstellung der Buslinie in keinem Fall zu empfehlen sei. Die Stadtverwaltung beziehe sich in seiner Begründung zur nicht weiteren Mitfinanzie- rung der Linie auf eine mäßige Auslastung des Abschnittes Worringen und Dormagen. Diese Zahlenbasis fiele jedoch zu einem großen Teil in die Coronazeit. Neuere Zahlen von 2024 und 2025 habe die Verwaltung bisher nicht vorgelegt. Der Grund könnte in der stetig steigenden Auslastung des Busses liegen, die ein Widerspruch zur An- nahme der Verwaltung darstellt. Ihm lägen die Zahlen vor und diese zeigten den gro- ßen Erfolg der Buslinie. Die Finanzierung zu verweigern sei insofern fragwürdig. Die Verwaltung beziehe sich in der Begründung zur vorliegenden Beschlussvorlage auf Vorlage 3204/2023, unterschlage aber den Unterpunkt 3. mit dem der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt hat, gemeinsam mit dem Rhein-Erft- Kreis eine mögliche Fortsetzung ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 zu eru- ieren und eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Der Petent beanstandet, dass gerade auf Kölner Seite Maßnahmen fehlen, um weitere Fahrgäste zu gewinnen oder den Ausbau des Thenhover-Escher Weg voranzutreiben. Der Rat der Stadt Dormagen habe in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Stadt Köln aufgefordert, sich an der Wiedereinführung der SB 91 zu beteiligen. Die Stadt Köln blockiere weiterhin, obwohl die Bezirksvertretung Chorweiler in seiner Sitzung am 29.01.2026 einen klaren Auftrag erteilt habe (AN/0073/2026). Bisher habe die Fach- verwaltung nichts für eine Umsetzung der Beschlüsse getan. Damit der Kreistag im Rhein-Erft-Kreis am 03.07.2026 die Aufnahme im Dezember 2026 beschließen kann, habe es einer Beschlussvorlage für den Mobilitätsausschuss im April und den Finanz- ausschuss im Mai bedurft. Herr Klein, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung/Integrierte Mobilitätsplanung, versichert, dass es nicht leichtgefallen sei, die SB 91 nicht für eine weitere Finanzie- rung vorzuschlagen. Die Linie war in der Finanzierung zeitlich befristet und von Be- ginn an immer ambivalent betrachtet worden. Es treffe zu, dass sie einen großen regi- onalen Nutzen hat, da sie Dormagen über Worringen mit Pulheim verbindet. In der Evaluation wird die Linie durch die Nutzenden mit Bestnoten bewertet. Dies wurde al- les mitaufgenommen. Nach einer Gesamtabwägung musste sich jedoch gegen die Weiterfinanzierung entschieden werden, um nicht in eine Unterfinanzierung zu gera- ten. Gegen die Weiterfinanzierung sprechen die stetig steigenden Kosten von 111.000 € im Jahr 2020 hin zu 270.000 € im Jahr 2025 und wenn im Jahr 2026 eine Weiterfi- nanzierung erfolgt wäre, auf 290.000 €. Die Finanzierung für den Interlokalen Verkehr sei bereits ohne die SB 91 schwierig. Die Aufwendungen seien immens gestiegen von 1,2 Millionen € in 2020 auf 2.9 Millionen € dieses Jahr für die Gesamtstadt. Gleichzei- tig unterlag die Verwaltung letztes Jahr einer Bewirtschaftungsverfügung seitens der Kämmerei. Alle Aufgaben mussten sehr kritisch hinterfragt werden mit Blick auf die weitere Haushaltsplanung bzw. mit Blick auf das was passiert, wenn in den kommen- den Jahren die Kosten weiterhin so steigen und man keine auskömmlichen Haushalts- mittel hat. Wenn es der Stadt gut geht, könne man mit Umschichtung das ein oder an- dere Jahr abfedern, aber um nicht dauerhaft sehenden Auges in eine Unterfinanzie- rung zu gehen, habe man sich gegen eine Weiterfinanzierung der SB 91 entschieden. Die von dem Petenten erwähnten neueren Zahlen lägen ihm noch nicht vor. Eine mögliche Weiterfinanzierung musste letztes Jahr bewertet werden auf Grundlage der dann vorliegenden Zahlen. Diese waren nicht überzeugend. Wichtig sei ihm zu erwäh- nen, dass die Linie SB 91 nicht komplett abgeschafft ist; zwischen Frechen und Pul- heim gebe es große Verflechtungen mit Köln über Weiden West. Diese stark nachge- fragten Äste blieben bestehen. Der Linienast im Kölner Norden hingegen sei im Ver- hältnis von der zu befahrenden Strecke und dem nur bestehenden einen Verknüp- fungspunkt sehr kostenintensiv. Die Linie sei im Sinne der Verkehrswende und eines regionalen Verkehrssystems gut, die Nachfrage und der Zuspruch der Kölner Bevölke- rung ausbaufähig, die Kosten immens. Das habe dazu bewogen, die Mitfinanzierung einzustellen. Herr Günther, FDP/KSG, schlägt vor, die Eingabe dem Mobilitätsausschuss im Rah- men einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben. Herr Gebhardt, AfD, schließt sich dem an. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Eingaben Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Er- läuterungen nicht umgesetzt werden. und gibt diese dem Mobilitätsausschuss zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1546/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 07:56