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2015/0576

Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 18.12.2015

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1442 Zeichen

Punkt 6: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung 
energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0576) 
 
Stadträtin Akdeniz teilt eine redaktionelle Änderung zur Anlage „Checkliste Zuschuss 
für den Kühlgeräteaustausch aus dem Fonds der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ mit: 
 
Vorher: 
Variante a: 
„Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen 
Einsparvolumens entsprechend des Haushaltsberichts des 
StromsparChecks an der Anschaffung des Neugeräts (evtl. auch 
über ein Darlehen des Jobcenters, falls das Altgerät defekt war.“ ?? € 
 
neu: 
„Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75 € an der Anschaffung 
des Neugeräts (evtl. auch über ein Darlehen des Jobcenters, falls das 
Altgerät defekt war.“            75 € 
  
Vorher:  
Variante b: 
„ Falls kein Zuschuss vom Jobcenter/dem Sozialamt gewährt oder in 
Anspruch genommen wird: Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 
75% des jährlichen Einsparvolumens gegenüber eines vergleichbaren 
A+ Geräts. Dieser Wert wird von den Stromsparhelfern des Stromspar                   ??  
Checks ermittelt.“ 
 
neu: 
„Falls kein Zuschuss vom Jobcenter/dem Sozialamt gewährt oder in 
Anspruch genommen wird: Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens  
75 €.  75 €  
  
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
mit dieser Änderung zuzustimmen.

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Checkliste Zuschuss für den Kühlgeräteaustausch aus dem Fonds der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Voraussetzungen: 
1. Es handelt sich um einen Haushalt auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt. 
2. Der Haushalt lässt einen StromsparCheck durch die Initiative Arbeit durchführen. Dadurch wird 
auch geprüft, ob die Bewohner die Einkommenskriterien des StromsparChecks erfüllen. 
3. Der Kunde möchte sich ein neues A+++ Kühlgerät zulegen.  
Er kann die folgenden Zuschüsse unter den folgenden Kriterien erhalten: 
Variante a:  
Es gibt einen Kühlschrank, der nach den Kriterien des StromsparChecks ausgetauscht und eine 
Neuanschaffung gefördert werden kann 
Förderkriterien: 
 Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und 
Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. 
 Das Neugerät hat das Energielabel A+++ und sollte im Nutzungsvolumen nicht 
größer und in seiner Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein.  
 Durch den Austausch ergeben sich Einsparungen von mindestens 200 
Kilowattstunden pro Jahr. Ausgangspunkt für die Berechnung dieser 
Einsparpotenziale ist eine Langzeitmessung. 
 Das Altgerät muss fachgerecht und nachweislich entsorgt werden. 
 Originalkaufbeleg sowie das A+++-Energielabel des neuen Gerätes liegen vor 
Der Kunde erhält einen Zuschuss von 150 € über das StromsparCheck Bundesprogramm 
 150 € 
Wenn der Haushalt Stromkunde der entega im Ökotarif ist: Der Kunde erhält einen 
Zuschuss von 30 € durch die entega 
 30 € 
Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen Einsparvolumens 
entsprechend des Haushaltsberichts des StromsparChecks an der Anschaffung des 
Neugeräts (evtl. auch über ein Darlehen des Jobcenters, falls das Altgerät defekt war. 
 ?? € 
Der Haushalt erhält einen Zuschuss über den Restbetrag. Dabei wird höchstens ein 
Anschaffungspreis von 5% über dem Internetpreis eines günstigen A+++ Geräts 
gefördert. 
Dieser Preis wird regelmäßig durch einen Marktvergleich von der Fondsverwaltung 
ermittelt. 
Es ist zu prüfen, ob die Entsorgung des Altgerätes im Anschaffungspreis enthalten und 
ausgewiesen wird. Wenn ja, werden diese Kosten nur erstattet, wenn es der Person 
nicht zuzumuten war, das Altgerät selbst kostenlos zu entsorgen. 
 Zuschuss

Variante b:  
Es gibt noch keinen Kühlschrank in dem Haushalt. Der Haushalt möchte ein Neugerät mit dem 
Energielabel A+++ anschaffen 
Der Haushalt ist Stromkunde der entega im Ökotarif: Der Kunde erhält einen Zuschuss 
von 30€ durch die entega. 
 30 € 
Der Haushalt erhält einen Zuschuss für Erstausstattung vom Jobcenter oder dem 
Sozialamt in Höhe von 150€ bei 3 Personen in der Bedarfsgemeinschaft oder von 225€ 
bei mehr als drei Personen in der Bedarfsgemeinschaft. 
 130-225 € 
Falls kein Zuschuss vom Jobcenter / dem Sozialamt gewährt oder in Anspruch 
genommen wird: Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen 
Einsparvolumens gegenüber eines vergleichbaren A+ Geräts. Dieser Wert wird von den 
Stromsparhelfern des StromsparChecks ermittelt. 
 ?? € 
Der Haushalt erhält einen Zuschuss über den Restbetrag. Dabei wird höchstens ein 
Anschaffungspreis von 5% über dem Internetpreis eines günstigen A+++ Geräts 
gefördert. 
Dieser Preis wird regelmäßig durch einen Marktvergleich von der Fondsverwaltung 
ermittelt. 
 Zuschuss 
 
Die Mitarbeiter/innen des Stromsparchecks verweisen wegen des Zuschusses aus den Fondmitteln 
der Stadt Darmstadt auf die Fondsverwaltung (Mitarbeiter/in des Ehrenamtsprojekt des 
Freiwilligenzentrums) und geben die Kontaktdaten weiter. 
 
Die Fondsverwaltung berät die Antragsteller und füllt (mit ihnen gemeinsam) den Auszahlungsbeleg 
aus, unterzeichnet diesen, gibt diesen den Antragstellern und nachrichtlich an den StromsparCheck. 
 
Der StromsparCheck zahlt die Fondsmittel zusammen mit den Bundesmitteln an die Antragsteller 
aus, wenn alle Förderkriterien erfüllt sind. Über ausgezahlte Fondsmittel wird die Fondverwaltung 
informiert.  
Die ausgegebenen Mittel des Fonds werden nachvollziehbar dokumentiert und von der 
Fondverwaltung (Mitarbeiter/in des Ehrenamtsprojekt des Freiwilligenzentrums) und der 
Schuldnerberatung und Wohnungssicherungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt kontrolliert. 
Die Fondsverwaltung berichtet einmal jährlich dem Arbeitskreis „Gerätesubvention“ der Stadt 
Darmstadt über die Verwendung der Mittel und versucht neue Mittel für den Fonds einzuwerben.

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 56 
V 50 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0576 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
22 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:  13056-5999 
Kostenträger:  5610-41 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung 
energieeffizienter Kühlge räte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 18.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Vorlage zur 
Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung en ergieeffizienter 
Haushaltsgeräte zu.  
2. Zur Anschubfinanzierung stehen unter der Investitionsnummer  13056-5999, Sachkonto 
0953010, Kostenstelle 056 -010-1000 und Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) 5.000 
Euro im HH 2016 zur Verfügung . 
3. Spendenmittel oder andere Drittmittel zur Fortsetzung des Projektes sollen eingeworben  
           werden. 
4. Mit der Abwicklung der des Projektes wird bis auf Widerruf die Initiative Arbeit im Bistum 
Mainz e.V. beauftragt. Diese stimmt sich regelmäßig mit dem AK Gerätesubventionierun g 
ab.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Förderkriterien und Verfahren  
Anlage 2 Berechnung und Auszahlungsbeleg  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2016 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2015:  
 
Das Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2013 soll als 
Leitfaden für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Darmstadt dienen. Die Grundlagen 
dazu wurde in einem einjährigen Prozess unter Beteiligung von sachkundigen und 
interessierten Bürgern sowie Institutionen aus Industrie und Gewerbe, Mobilitätsanbietern, 
Energieversorgern, Wissen schaftseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Umweltver -
bänden, Vertretern der TU Darmstadt, der Hochschule Darmstadt und der Verwaltung 
erarbeitet. 
 
In dem Klimaschutzkonzept werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen auch 
die Gründung eines  Arbeitskreises „Energiekosten Einkommensschwacher Haushalte“ unter 
Koordinierung des Amtes für Soziales und Prävention gehört. Der Arbeitskreis wurde am 
13.02.2014 gegründet. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet.  
 
Eine Arbeitsgruppe hat die verschi edenen Energiesparberatungsangebote in Darmstadt 
erfasst und bewertet.   
 
Eine zweite Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit der Entega AG ein verbraucherfreundlicheres 
und gleichzeitig aber auch betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorgehen bei Energieschulden 
erarbeitet. 
 
Die dritte Arbeitsgruppe (AG Gerätesubventionierung) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie 
es einkommensschwachen Haushalten ermöglicht werden kann, energieeffiziente Haushalts -
geräte zu erwerben.  
 
In der AG Gerätesubventionierung arbeiten zusamm en: 
 
 der Caritasverband Darmstadt e.V.  
 die Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V., Ketteler -Cardijn-Werk in Griesheim  
 die Entega AG  
 das Jobcenter Darmstadt  
 der Klimaschutzbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 das Amt für Soziales und Prävention (Koo rdinierung) 
 
Die Stromkosten eines Ein -Personen-Haushaltes, der Leistungen nach dem SGB II oder dem 
SGB XII bezieht , sind pauschalisiert im Regelsatz (399 €) mit etwa 30 € enthalten. Weitere 
Haushaltsmitglieder erhalten ebenfalls jedoch (deutlich) niedrigere Pauschalen.  
 
In den vergangenen Jahren ist der Regelsatz nur geringfügig erhöht worden. Da der Strom -
preis prozentual jedoch deutlich höher gestiegen ist, sind laut Untersuchungen z.B. der Ver -
braucherzentrale Nordrhein -Westfalen je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder zwischen 25  % 
und 55 % der Stromkosten von der Pauschale nicht mehr gedeckt und müssen daher aus 
dem eigentlich für Ernährung, Kleidung u.a. gedachten sonstigen Existenzminimum bezahlt 
werden. 
 
Dies führt zunehmend zu Zahlungsrückständen. Diese Stromschulden können bei SGB II -
Bezug darlehensweise vom Jobcenter und ansonsten von der Wohnungssicherungsstel le im 
Amt für Soziales und Prävention übernommen werden. Voraussetzung für eine Übernahme 
ist, dass die zukünftigen Zahlungen gesichert erscheinen.

- 5 - 
 
Die Anzahl der übernommenen Energierückstände im Bereich der Wohnungssicherungsstelle 
hat im Jahresvergleic h 2014 zu 2015 (Stand 15.12.2015) um 23  % zugenommen. 
Eine darlehensweise Übernahme hat bei laufenden SGB II -Bezug allerdings ab dem Folge -
monat gesetzlich normierte Leistungskürzungen in Höhe von 10  % des Regelsatzes a lso 40 € 
monatlich zur Folge, so dass „ein finanzieller Teufelskreis“ entstehen kann, indem der Haus -
halt, der nicht in der Lage war, die Stromkosten zu bezahlen, zukünftig mit deutlich weniger 
Geld auskommen muss.  
 
Gleichzeitig verfügen diese Haushalte i n aller Regel nur über ältere Haushaltsgeräte mit 
hohem Energieverbrauch. Beim Austausch defekter Geräte oder im Falle einer Erstaus -
stattung werden Pauschalen bewilligt, die nur ausreichen, um gebrauchte und wenig energie -
effiziente Geräte anzuschaffen.  Die gleichen Probleme haben auch einkommensschwache 
Haushalte, deren Einkommen nur knapp über dem Existenzminimum liegen.  
 
Als einkommensschwach werden hierbei Haushalte definiert, die Leistungen nach dem SGB II 
oder dem SGB XII erhalten oder Wohngeld bezi ehen oder über ein Erwerbseinkommen 
unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO verfügen.  
 
Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten, mit einer finanziellen Eigenbeteiligung den 
Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgeräten zu ermöglichen.  
Positive Effekte hierbei sind:  
 
1. Jeder betroffene einkommensschwache Haushalt beteiligt sich aktiv am Klimaschutz. 
Die durchschnittliche Einsparung liegt hier bei ca. 106 kg CO 2 /Jahr (ca. 1.484 kg 
CO2 über die gesamte Nutzungsdauer des Gerätes).  
2. Die finanzielle Belastung der Haushalte würde sich mittelfristig verringern.  
3. In Folge werden weniger Energierückstände entstehen, so dass auch weniger 
Darlehen zur Sicherung der Energiezufuhr gewährt werden müssen.  
 
Da unter den Haushaltsgeräten Kühlschränke den höchsten CO2 Ausstoß haben, sollen 
zunächst ausschließlich Kühlschränke finanziert werden.  
 
Konkrete Umsetzungsschritte  
Haushalte erhalten nur dann einen Zuschuss zum Erwerb eines energieeffizienten Kühl -
schrankes der Effizienzklasse A+++ , wenn sie am Projekt „Stro msparCheck“ der Initiative 
Arbeit im Bistum Mainz e.V. teilgenommen haben. Diese Energiesparberatung für 
einkommensschwache Haushalte ist regionaler Partner des Bundesprogrammes 
„StromsparCheck“ und wird vom Jobcenter Darmstadt und von der Wissenschaftssta dt 
gefördert. 
 
Die Haushalte müssen einen Eigenanteil in Höhe von 75 Euro aufbringen.  
 
Soweit die Förderkriterien erfüllt werden, wird ein Zuschuss in Höhe von 150 Euro aus 
Bundesmitteln  gewährt. Kriterien sind, dass d as auszutauschende Gerät mindestens 10 
Jahre alt ist, d as Neugerät die Energieeffizienzklasse A+++ und eine ähnliche Größe wie das   
Altgerät hat, die Einsparung pro Jahr mindestens 200 Kilowattstunden  beträgt und das 
Altgerät fachge recht und nachweislich entsorgt  wird (Die Entsorgung kann über den   
EAD erfolgen).

Soweit die Haushalte Kunden der Entega AG sind, gewährt diese einen Zuschuss  
in Höhe von 30 Euro. 
 
Ein Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++  kostet derzeit ca. 300 Euro incl. Lieferung.  
Es verbleibt demnach eine Finanzierung slücke, die durch einen städtischen Zuschuss  von 
mindestens 45 Euro je Gerät gedeckt werden wird. Hierzu werden 5000 Euro unter der 
Investitionsnummer 13056 -5999, Sachkonto 0953010, Kostenstelle 056 -010-1000, 
Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) zur Verfügun g gestellt. 
 
Die Abwicklung wird der Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V, Ketteler -Cardijn-Werk in 
Griesheim, übertragen, die ehrenamtlich aus dem Ehrenamtsprojekt des 
Freiwilligenzentrums  sowie der Schuldnerberatung und der Wohnungssicherungsstelle der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt wird.  
 
Die AG Gerätesubventionierung begleitet dieses Projekt als Beirat. Dem Beirat wird von der 
Initiative Arbeit einmal jährlich das Projektergebnis berichtet.  
 
Perspektivische Aufgaben  
Das Projekt soll im Falle  der erfolgreichen Umsetzung  weitergeführt werden . Hierzu sollen 
Drittmitteln eingeworben werden mit entsprechender  Öffentlichkeitsarbeit. Eine Ausweitung 
auf weitere Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschinen ist in diesem Zusammenhang 
ebenfalls anzudenken.  
 
Darmstadt, den 18.12.2015  
50 
 
Dezernat III    Dezernat V 
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister    Stadträtin

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Punkt 23: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung 
energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0576) 
 
Der Beschluss erfolgt im Sinne des Beschlusses des Sozialausschusses. 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Kühlgeräteaustausch 
 Fondsmittel der Stadt Darmstadt  
  
  Seite 1 von 1 
 
 
 
 
 
Vorlage Kühlgeräteaustausch Fondsmittel Stadt Darmstadt, erstellt von Markus Hansen, 28.08.2015, Revision 0 
Berechnungsvorlage und Auszahlungsbeleg für Zuschuss aus den 
Fondsmitteln der Stadt Darmstadt für den Kühlgeräteaustausch 
 
Name und Adresse des Haushalts: 
_________________________________________________________ 
_________________________________________________________ 
_________________________________________________________ 
StromsparCheck durchgeführt am __________________ 
 
Förderhöchstgrenze entsprechend des alten und neuen Gerätes und der 
aktuellen Marktpreisliste inkl. MwSt € 
Zuschuss über das StromsparCheck Bundesprogramm  € 
Zuschuss entega € 
Zuschuss für Erstausstattung durch Jobcenter oder Sozialamt € 
Eigenbeteiligung € 
Offener Restbetrag € 
Bewilligter Zuschuss aus den Fondsmitteln der Stadt Darmstadt € 
 
Betrag von _________ €  
 
am ______________ in bar erhalten. 
 
soll auf folgende Kontoverbindung überwiesen werden: 
Name Kontoinhaber:____________________________ 
IBAN  _______________________________________ 
BIC: _________________________________________ 
Name der Bank: _______________________________ 
 
 
_____________________________           _________________________ 
Ort, Datum                                                      Unterschrift

2015/0576

9191 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0576 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:  13056-5999 
Kostenträger:  5610-41 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung 
energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klima schutzkonzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 18.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Vorlage zur 
Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter 
Haushaltsgeräte zu.  
2. Zur Anschubfinanzierung stehen unter der Investitionsnummer  13056-5999, Sachkonto 
0953010, Kostenstelle 056 -010-1000 und Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) 5.000 
Euro im HH 2016 zur Verfügung . 
3. Spendenmittel oder andere Drittmittel zur Fortsetz ung des Projektes sollen eingeworben  
           werden. 
4. Mit der Abwicklung der des Projektes  wird bis auf Widerruf die Initiative Arbeit im Bistum 
Mainz e.V. beauftragt. Diese stimmt sich regelmäßig mit dem AK Gerätesubventionierung 
ab.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 Förderkriterien und Verfahren  
Anlage 2 Berechnung und Auszahlungsbeleg  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2015: 
 
Das Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2013 soll als 
Leitfaden für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Darmstadt dienen. Die Grundlagen 
dazu wurde in eine m einjährigen Prozess unter Beteiligung von sachkundigen und 
interessierten Bürgern sowie Institutionen aus Industrie und Gewerbe, Mobilitätsanbietern, 
Energieversorgern, Wissenschaftseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Umweltver -
bänden, Vertretern d er TU Darmstadt, der Hochschule Darmstadt und der Verwaltung 
erarbeitet. 
 
In dem Klimaschutzkonzept werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen auch 
die Gründung eines Arbeitskreises „Energiekosten Einkommensschwacher Haushalte“ unter 
Koordinierung des Amtes für Soziales und Prävention gehört. Der Arbeitskreis wurde am 
13.02.2014 gegründet. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet.  
 
Eine Arbeitsgruppe hat die verschiedenen Energiesparberatungsangebote in Darmstadt 
erfasst und bewertet.   
 
Eine zweite Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit der Entega AG ein verbraucherfreundlicheres 
und gleichzeitig aber auch betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorgehen bei Energieschulden 
erarbeitet. 
 
Die dritte Arbeitsgruppe (AG Gerätesubventionierung) hat sich mit der F rage beschäftigt, wie 
es einkommensschwachen Haushalten ermöglicht werden kann, energieeffiziente Haushalts -
geräte zu erwerben.  
 
In der AG Gerätesubventionierung arbeiten zusammen : 
 
 der Caritasverband Darmstadt e.V.  
 die Initiative Arbeit im Bistum Mainz e. V., Ketteler-Cardijn-Werk in Griesheim  
 die Entega AG  
 das Jobcenter Darmstadt  
 der Klimaschutzbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 das Amt für Soziales und Prävention (Koordinierung)  
 
Die Stromkosten eines Ein -Personen-Haushaltes, der Leistungen nach  dem SGB II oder dem 
SGB XII bezieht , sind pauschalisiert im Regelsatz (399 €) mit etwa 30 € enthalten. Weitere 
Haushaltsmitglieder erhalten ebenfalls jedoch (deutlich) niedrigere Pauschalen.  
 
In den vergangenen Jahren ist der Regelsatz nur geringfügig erh öht worden. Da der Strom -
preis prozentual jedoch deutlich höher gestiegen ist, sind laut Untersuchungen z.B. der Ver -
braucherzentrale Nordrhein -Westfalen je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder zwischen 25  % 
und 55 % der Stromkosten von der Pauschale nicht mehr gedeckt und müssen daher aus 
dem eigentlich für Ernährung, Kleidung u.a. gedachten sonstigen Existenzminimum bezahlt 
werden. 
 
Dies führt zunehmend zu Zahlungsrückständen. Diese Stromschulden können bei SGB II -
Bezug darlehensweise vom Jobcenter und ans onsten von der Wohnungssicherungsstelle im 
Amt für Soziales und Prävention übernommen werden. Voraussetzung für eine Übernahme 
ist, dass die zukünftigen Zahlungen gesichert erscheinen.

- 4 - 
Die Anzahl der übernommenen Energierückstände im Bereich der Wohnungss icherungsstelle 
hat im Jahresvergleich 2014 zu 2015 (Stand 15.12.2015) um 23  % zugenommen. 
Eine darlehensweise Übernahme hat bei laufenden SGB II -Bezug allerdings ab dem Folge -
monat gesetzlich normierte Leistungskürzungen in Höhe von 10  % des Regelsatzes a lso 40 € 
monatlich zur Folge, so dass „ein finanzieller Teufelskreis“ entstehen kann, indem der Haus -
halt, der nicht in der Lage war, die Stromkosten zu bezahlen, zukünftig mit deutlich weniger 
Geld auskommen muss.  
 
Gleichzeitig verfügen diese Haushalte i n aller Regel nur über ältere Haushaltsgeräte mit 
hohem Energieverbrauch. Beim Austausch defekter Geräte oder im Falle einer Erstaus -
stattung werden Pauschalen bewilligt, die nur ausreichen, um gebrauchte und wenig energie -
effiziente Geräte anzuschaffen.  Die gleichen Probleme haben auch einkommensschwache 
Haushalte, deren Einkommen nur knapp über dem Existenzminimum liegen.  
 
Als einkommensschwach werden hierbei Haushalte definiert, die Leistungen nach dem SGB II 
oder dem SGB XII erhalten oder Wohngeld bezi ehen oder über ein Erwerbseinkommen 
unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO verfügen.  
 
Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten, mit einer finanziellen Eigenbeteiligung den 
Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgeräten zu ermöglichen.  
Positive Effekte hierbei sind:  
 
1. Jeder betroffene einkommensschwache Haushalt beteiligt sich aktiv am Klimaschutz. 
Die durchschnittliche Einsparung liegt hier bei ca. 106 kg CO 2 /Jahr (ca. 1.484 kg 
CO2 über die gesamte Nutzungsdauer des Gerätes).  
2. Die finanzielle Belastung der Haushalte würde sich mittelfristig verringern.  
3. In Folge werden weniger Energierückstände entstehen, so dass auch weniger 
Darlehen zur Sicherung der Energiezufuhr gewährt werden müssen.  
 
Da unter den Haushaltsgeräten Kühlschränke den höchsten CO2 Ausstoß haben, sollen 
zunächst ausschließlich Kühlschränke finanziert werden.  
 
Konkrete Umsetzungsschritte  
Haushalte erhalten nur dann einen Zuschuss zum Erwerb eines energieeffizienten Kühl -
schrankes der Effizienzklasse A+++ , wenn sie am Projekt „Stro msparCheck“ der Initiative 
Arbeit im Bistum Mainz e.V. teilgenommen haben. Diese Energiesparberatung für 
einkommensschwache Haushalte ist regionaler Partner des Bundesprogrammes 
„StromsparCheck“ und wird vom Jobcenter Darmstadt und von der Wissenschaftssta dt 
gefördert. 
 
Die Haushalte müssen einen Eigenanteil in Höhe von 75 Euro aufbringen.  
 
Soweit die Förderkriterien erfüllt werden, wird ein Zuschuss in Höhe von 150 Euro aus 
Bundesmitteln  gewährt. Kriterien sind, dass d as auszutauschende Gerät mindestens 10 
Jahre alt ist, d as Neugerät die Energieeffizienzklasse A+++ und eine ähnliche Größe wie das   
Altgerät hat, die Einsparung pro Jahr mindestens 200 Kilowattstunden  beträgt und das 
Altgerät fachge recht und nachweislich entsorgt  wird (Die Entsorgung kann über den   
EAD erfolgen). 
 
Soweit die Haushalte Kunden der Entega AG sind, gewährt diese einen Zuschuss  
in Höhe von 30 Euro.

- 5 - 
 
Ein Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++  kostet derzeit ca. 300 Euro incl. Lieferung.  
Es verbleibt demnach eine Finanzierung slücke, die durch einen städtischen Zuschuss von 
mindestens 45 Euro je Gerät gedeckt werden wird. Hierzu werden 5000 Euro unter der 
Investitionsnummer 13056 -5999, Sachkonto 0953010, Kostenstelle 056 -010-1000, 
Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) zur Verfügung gestellt. 
 
Die Abwicklung wird der Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V, Ketteler -Cardijn-Werk in 
Griesheim, übertragen, die ehrenamtlich aus dem Ehrenamtsprojekt des 
Freiwilligenzentrums  sowie der Schuldnerberatung und der Wohnungssicherungsstelle der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt wird.  
 
Die AG Gerätesubventionierung begleitet dieses Projekt als Beirat. Dem Beirat wird von der 
Initiative Arbeit einmal jährlich das Projektergebnis berichtet.  
 
Perspektivische Aufgaben  
Das Projekt soll im F alle der erfolgreichen Umsetzung  weitergeführt werden . Hierzu sollen 
Drittmitteln eingeworben werden mit entsprechender  Öffentlichkeitsarbeit. Eine Ausweitung 
auf weitere Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschinen ist in diesem Zusammenhang 
ebenfalls anzudenk en. 
 
Darmstadt, den 18.12.2015  
50 
 
Dezernat III    Dezernat V   Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Barbara Akdeniz   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadträtin   Stadtkämmerer

anlage 4

292 Zeichen

Punkt 9: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung 
energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0576) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen.

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370 Zeichen

Punkt 22: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung 
energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0576) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage im Sinne 
des Beschlusses des Sozialausschusses zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

Beratungsverlauf (5)

TOP 22
TOP 9
TOP 6
TOP 22
TOP 23

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0576
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00