2015/0576
Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 6: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0576) Stadträtin Akdeniz teilt eine redaktionelle Änderung zur Anlage „Checkliste Zuschuss für den Kühlgeräteaustausch aus dem Fonds der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ mit: Vorher: Variante a: „Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen Einsparvolumens entsprechend des Haushaltsberichts des StromsparChecks an der Anschaffung des Neugeräts (evtl. auch über ein Darlehen des Jobcenters, falls das Altgerät defekt war.“ ?? € neu: „Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75 € an der Anschaffung des Neugeräts (evtl. auch über ein Darlehen des Jobcenters, falls das Altgerät defekt war.“ 75 € Vorher: Variante b: „ Falls kein Zuschuss vom Jobcenter/dem Sozialamt gewährt oder in Anspruch genommen wird: Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen Einsparvolumens gegenüber eines vergleichbaren A+ Geräts. Dieser Wert wird von den Stromsparhelfern des Stromspar ?? Checks ermittelt.“ neu: „Falls kein Zuschuss vom Jobcenter/dem Sozialamt gewährt oder in Anspruch genommen wird: Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75 €. 75 € Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit dieser Änderung zuzustimmen.
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Checkliste Zuschuss für den Kühlgeräteaustausch aus dem Fonds der Wissenschaftsstadt Darmstadt Voraussetzungen: 1. Es handelt sich um einen Haushalt auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt. 2. Der Haushalt lässt einen StromsparCheck durch die Initiative Arbeit durchführen. Dadurch wird auch geprüft, ob die Bewohner die Einkommenskriterien des StromsparChecks erfüllen. 3. Der Kunde möchte sich ein neues A+++ Kühlgerät zulegen. Er kann die folgenden Zuschüsse unter den folgenden Kriterien erhalten: Variante a: Es gibt einen Kühlschrank, der nach den Kriterien des StromsparChecks ausgetauscht und eine Neuanschaffung gefördert werden kann Förderkriterien: Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. Das Neugerät hat das Energielabel A+++ und sollte im Nutzungsvolumen nicht größer und in seiner Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein. Durch den Austausch ergeben sich Einsparungen von mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr. Ausgangspunkt für die Berechnung dieser Einsparpotenziale ist eine Langzeitmessung. Das Altgerät muss fachgerecht und nachweislich entsorgt werden. Originalkaufbeleg sowie das A+++-Energielabel des neuen Gerätes liegen vor Der Kunde erhält einen Zuschuss von 150 € über das StromsparCheck Bundesprogramm 150 € Wenn der Haushalt Stromkunde der entega im Ökotarif ist: Der Kunde erhält einen Zuschuss von 30 € durch die entega 30 € Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen Einsparvolumens entsprechend des Haushaltsberichts des StromsparChecks an der Anschaffung des Neugeräts (evtl. auch über ein Darlehen des Jobcenters, falls das Altgerät defekt war. ?? € Der Haushalt erhält einen Zuschuss über den Restbetrag. Dabei wird höchstens ein Anschaffungspreis von 5% über dem Internetpreis eines günstigen A+++ Geräts gefördert. Dieser Preis wird regelmäßig durch einen Marktvergleich von der Fondsverwaltung ermittelt. Es ist zu prüfen, ob die Entsorgung des Altgerätes im Anschaffungspreis enthalten und ausgewiesen wird. Wenn ja, werden diese Kosten nur erstattet, wenn es der Person nicht zuzumuten war, das Altgerät selbst kostenlos zu entsorgen. Zuschuss Variante b: Es gibt noch keinen Kühlschrank in dem Haushalt. Der Haushalt möchte ein Neugerät mit dem Energielabel A+++ anschaffen Der Haushalt ist Stromkunde der entega im Ökotarif: Der Kunde erhält einen Zuschuss von 30€ durch die entega. 30 € Der Haushalt erhält einen Zuschuss für Erstausstattung vom Jobcenter oder dem Sozialamt in Höhe von 150€ bei 3 Personen in der Bedarfsgemeinschaft oder von 225€ bei mehr als drei Personen in der Bedarfsgemeinschaft. 130-225 € Falls kein Zuschuss vom Jobcenter / dem Sozialamt gewährt oder in Anspruch genommen wird: Der Haushalt beteiligt sich mit mindestens 75% des jährlichen Einsparvolumens gegenüber eines vergleichbaren A+ Geräts. Dieser Wert wird von den Stromsparhelfern des StromsparChecks ermittelt. ?? € Der Haushalt erhält einen Zuschuss über den Restbetrag. Dabei wird höchstens ein Anschaffungspreis von 5% über dem Internetpreis eines günstigen A+++ Geräts gefördert. Dieser Preis wird regelmäßig durch einen Marktvergleich von der Fondsverwaltung ermittelt. Zuschuss Die Mitarbeiter/innen des Stromsparchecks verweisen wegen des Zuschusses aus den Fondmitteln der Stadt Darmstadt auf die Fondsverwaltung (Mitarbeiter/in des Ehrenamtsprojekt des Freiwilligenzentrums) und geben die Kontaktdaten weiter. Die Fondsverwaltung berät die Antragsteller und füllt (mit ihnen gemeinsam) den Auszahlungsbeleg aus, unterzeichnet diesen, gibt diesen den Antragstellern und nachrichtlich an den StromsparCheck. Der StromsparCheck zahlt die Fondsmittel zusammen mit den Bundesmitteln an die Antragsteller aus, wenn alle Förderkriterien erfüllt sind. Über ausgezahlte Fondsmittel wird die Fondverwaltung informiert. Die ausgegebenen Mittel des Fonds werden nachvollziehbar dokumentiert und von der Fondverwaltung (Mitarbeiter/in des Ehrenamtsprojekt des Freiwilligenzentrums) und der Schuldnerberatung und Wohnungssicherungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt kontrolliert. Die Fondsverwaltung berichtet einmal jährlich dem Arbeitskreis „Gerätesubvention“ der Stadt Darmstadt über die Verwendung der Mittel und versucht neue Mittel für den Fonds einzuwerben.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 56
V 50
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0576
Magistratsbeschluss -Nr.
22
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: 13056-5999
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto: 0953010
Betreff: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung
energieeffizienter Kühlge räte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.12.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Vorlage zur
Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung en ergieeffizienter
Haushaltsgeräte zu.
2. Zur Anschubfinanzierung stehen unter der Investitionsnummer 13056-5999, Sachkonto
0953010, Kostenstelle 056 -010-1000 und Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) 5.000
Euro im HH 2016 zur Verfügung .
3. Spendenmittel oder andere Drittmittel zur Fortsetzung des Projektes sollen eingeworben
werden.
4. Mit der Abwicklung der des Projektes wird bis auf Widerruf die Initiative Arbeit im Bistum
Mainz e.V. beauftragt. Diese stimmt sich regelmäßig mit dem AK Gerätesubventionierun g
ab.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Förderkriterien und Verfahren
Anlage 2 Berechnung und Auszahlungsbeleg
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2016
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2015:
Das Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2013 soll als
Leitfaden für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Darmstadt dienen. Die Grundlagen
dazu wurde in einem einjährigen Prozess unter Beteiligung von sachkundigen und
interessierten Bürgern sowie Institutionen aus Industrie und Gewerbe, Mobilitätsanbietern,
Energieversorgern, Wissen schaftseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Umweltver -
bänden, Vertretern der TU Darmstadt, der Hochschule Darmstadt und der Verwaltung
erarbeitet.
In dem Klimaschutzkonzept werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen auch
die Gründung eines Arbeitskreises „Energiekosten Einkommensschwacher Haushalte“ unter
Koordinierung des Amtes für Soziales und Prävention gehört. Der Arbeitskreis wurde am
13.02.2014 gegründet. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet.
Eine Arbeitsgruppe hat die verschi edenen Energiesparberatungsangebote in Darmstadt
erfasst und bewertet.
Eine zweite Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit der Entega AG ein verbraucherfreundlicheres
und gleichzeitig aber auch betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorgehen bei Energieschulden
erarbeitet.
Die dritte Arbeitsgruppe (AG Gerätesubventionierung) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie
es einkommensschwachen Haushalten ermöglicht werden kann, energieeffiziente Haushalts -
geräte zu erwerben.
In der AG Gerätesubventionierung arbeiten zusamm en:
der Caritasverband Darmstadt e.V.
die Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V., Ketteler -Cardijn-Werk in Griesheim
die Entega AG
das Jobcenter Darmstadt
der Klimaschutzbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
das Amt für Soziales und Prävention (Koo rdinierung)
Die Stromkosten eines Ein -Personen-Haushaltes, der Leistungen nach dem SGB II oder dem
SGB XII bezieht , sind pauschalisiert im Regelsatz (399 €) mit etwa 30 € enthalten. Weitere
Haushaltsmitglieder erhalten ebenfalls jedoch (deutlich) niedrigere Pauschalen.
In den vergangenen Jahren ist der Regelsatz nur geringfügig erhöht worden. Da der Strom -
preis prozentual jedoch deutlich höher gestiegen ist, sind laut Untersuchungen z.B. der Ver -
braucherzentrale Nordrhein -Westfalen je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder zwischen 25 %
und 55 % der Stromkosten von der Pauschale nicht mehr gedeckt und müssen daher aus
dem eigentlich für Ernährung, Kleidung u.a. gedachten sonstigen Existenzminimum bezahlt
werden.
Dies führt zunehmend zu Zahlungsrückständen. Diese Stromschulden können bei SGB II -
Bezug darlehensweise vom Jobcenter und ansonsten von der Wohnungssicherungsstel le im
Amt für Soziales und Prävention übernommen werden. Voraussetzung für eine Übernahme
ist, dass die zukünftigen Zahlungen gesichert erscheinen.
- 5 -
Die Anzahl der übernommenen Energierückstände im Bereich der Wohnungssicherungsstelle
hat im Jahresvergleic h 2014 zu 2015 (Stand 15.12.2015) um 23 % zugenommen.
Eine darlehensweise Übernahme hat bei laufenden SGB II -Bezug allerdings ab dem Folge -
monat gesetzlich normierte Leistungskürzungen in Höhe von 10 % des Regelsatzes a lso 40 €
monatlich zur Folge, so dass „ein finanzieller Teufelskreis“ entstehen kann, indem der Haus -
halt, der nicht in der Lage war, die Stromkosten zu bezahlen, zukünftig mit deutlich weniger
Geld auskommen muss.
Gleichzeitig verfügen diese Haushalte i n aller Regel nur über ältere Haushaltsgeräte mit
hohem Energieverbrauch. Beim Austausch defekter Geräte oder im Falle einer Erstaus -
stattung werden Pauschalen bewilligt, die nur ausreichen, um gebrauchte und wenig energie -
effiziente Geräte anzuschaffen. Die gleichen Probleme haben auch einkommensschwache
Haushalte, deren Einkommen nur knapp über dem Existenzminimum liegen.
Als einkommensschwach werden hierbei Haushalte definiert, die Leistungen nach dem SGB II
oder dem SGB XII erhalten oder Wohngeld bezi ehen oder über ein Erwerbseinkommen
unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO verfügen.
Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten, mit einer finanziellen Eigenbeteiligung den
Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgeräten zu ermöglichen.
Positive Effekte hierbei sind:
1. Jeder betroffene einkommensschwache Haushalt beteiligt sich aktiv am Klimaschutz.
Die durchschnittliche Einsparung liegt hier bei ca. 106 kg CO 2 /Jahr (ca. 1.484 kg
CO2 über die gesamte Nutzungsdauer des Gerätes).
2. Die finanzielle Belastung der Haushalte würde sich mittelfristig verringern.
3. In Folge werden weniger Energierückstände entstehen, so dass auch weniger
Darlehen zur Sicherung der Energiezufuhr gewährt werden müssen.
Da unter den Haushaltsgeräten Kühlschränke den höchsten CO2 Ausstoß haben, sollen
zunächst ausschließlich Kühlschränke finanziert werden.
Konkrete Umsetzungsschritte
Haushalte erhalten nur dann einen Zuschuss zum Erwerb eines energieeffizienten Kühl -
schrankes der Effizienzklasse A+++ , wenn sie am Projekt „Stro msparCheck“ der Initiative
Arbeit im Bistum Mainz e.V. teilgenommen haben. Diese Energiesparberatung für
einkommensschwache Haushalte ist regionaler Partner des Bundesprogrammes
„StromsparCheck“ und wird vom Jobcenter Darmstadt und von der Wissenschaftssta dt
gefördert.
Die Haushalte müssen einen Eigenanteil in Höhe von 75 Euro aufbringen.
Soweit die Förderkriterien erfüllt werden, wird ein Zuschuss in Höhe von 150 Euro aus
Bundesmitteln gewährt. Kriterien sind, dass d as auszutauschende Gerät mindestens 10
Jahre alt ist, d as Neugerät die Energieeffizienzklasse A+++ und eine ähnliche Größe wie das
Altgerät hat, die Einsparung pro Jahr mindestens 200 Kilowattstunden beträgt und das
Altgerät fachge recht und nachweislich entsorgt wird (Die Entsorgung kann über den
EAD erfolgen).
Soweit die Haushalte Kunden der Entega AG sind, gewährt diese einen Zuschuss
in Höhe von 30 Euro.
Ein Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++ kostet derzeit ca. 300 Euro incl. Lieferung.
Es verbleibt demnach eine Finanzierung slücke, die durch einen städtischen Zuschuss von
mindestens 45 Euro je Gerät gedeckt werden wird. Hierzu werden 5000 Euro unter der
Investitionsnummer 13056 -5999, Sachkonto 0953010, Kostenstelle 056 -010-1000,
Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) zur Verfügun g gestellt.
Die Abwicklung wird der Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V, Ketteler -Cardijn-Werk in
Griesheim, übertragen, die ehrenamtlich aus dem Ehrenamtsprojekt des
Freiwilligenzentrums sowie der Schuldnerberatung und der Wohnungssicherungsstelle der
Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt wird.
Die AG Gerätesubventionierung begleitet dieses Projekt als Beirat. Dem Beirat wird von der
Initiative Arbeit einmal jährlich das Projektergebnis berichtet.
Perspektivische Aufgaben
Das Projekt soll im Falle der erfolgreichen Umsetzung weitergeführt werden . Hierzu sollen
Drittmitteln eingeworben werden mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit. Eine Ausweitung
auf weitere Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschinen ist in diesem Zusammenhang
ebenfalls anzudenken.
Darmstadt, den 18.12.2015
50
Dezernat III Dezernat V
i.V.
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
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Punkt 23: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0576) Der Beschluss erfolgt im Sinne des Beschlusses des Sozialausschusses. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Kühlgeräteaustausch Fondsmittel der Stadt Darmstadt Seite 1 von 1 Vorlage Kühlgeräteaustausch Fondsmittel Stadt Darmstadt, erstellt von Markus Hansen, 28.08.2015, Revision 0 Berechnungsvorlage und Auszahlungsbeleg für Zuschuss aus den Fondsmitteln der Stadt Darmstadt für den Kühlgeräteaustausch Name und Adresse des Haushalts: _________________________________________________________ _________________________________________________________ _________________________________________________________ StromsparCheck durchgeführt am __________________ Förderhöchstgrenze entsprechend des alten und neuen Gerätes und der aktuellen Marktpreisliste inkl. MwSt € Zuschuss über das StromsparCheck Bundesprogramm € Zuschuss entega € Zuschuss für Erstausstattung durch Jobcenter oder Sozialamt € Eigenbeteiligung € Offener Restbetrag € Bewilligter Zuschuss aus den Fondsmitteln der Stadt Darmstadt € Betrag von _________ € am ______________ in bar erhalten. soll auf folgende Kontoverbindung überwiesen werden: Name Kontoinhaber:____________________________ IBAN _______________________________________ BIC: _________________________________________ Name der Bank: _______________________________ _____________________________ _________________________ Ort, Datum Unterschrift
2015/0576
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0576
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: 13056-5999
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto: 0953010
Betreff: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung
energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klima schutzkonzept der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.12.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Vorlage zur
Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter
Haushaltsgeräte zu.
2. Zur Anschubfinanzierung stehen unter der Investitionsnummer 13056-5999, Sachkonto
0953010, Kostenstelle 056 -010-1000 und Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) 5.000
Euro im HH 2016 zur Verfügung .
3. Spendenmittel oder andere Drittmittel zur Fortsetz ung des Projektes sollen eingeworben
werden.
4. Mit der Abwicklung der des Projektes wird bis auf Widerruf die Initiative Arbeit im Bistum
Mainz e.V. beauftragt. Diese stimmt sich regelmäßig mit dem AK Gerätesubventionierung
ab.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1 Förderkriterien und Verfahren
Anlage 2 Berechnung und Auszahlungsbeleg
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2015:
Das Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2013 soll als
Leitfaden für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Darmstadt dienen. Die Grundlagen
dazu wurde in eine m einjährigen Prozess unter Beteiligung von sachkundigen und
interessierten Bürgern sowie Institutionen aus Industrie und Gewerbe, Mobilitätsanbietern,
Energieversorgern, Wissenschaftseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Umweltver -
bänden, Vertretern d er TU Darmstadt, der Hochschule Darmstadt und der Verwaltung
erarbeitet.
In dem Klimaschutzkonzept werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen auch
die Gründung eines Arbeitskreises „Energiekosten Einkommensschwacher Haushalte“ unter
Koordinierung des Amtes für Soziales und Prävention gehört. Der Arbeitskreis wurde am
13.02.2014 gegründet. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet.
Eine Arbeitsgruppe hat die verschiedenen Energiesparberatungsangebote in Darmstadt
erfasst und bewertet.
Eine zweite Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit der Entega AG ein verbraucherfreundlicheres
und gleichzeitig aber auch betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorgehen bei Energieschulden
erarbeitet.
Die dritte Arbeitsgruppe (AG Gerätesubventionierung) hat sich mit der F rage beschäftigt, wie
es einkommensschwachen Haushalten ermöglicht werden kann, energieeffiziente Haushalts -
geräte zu erwerben.
In der AG Gerätesubventionierung arbeiten zusammen :
der Caritasverband Darmstadt e.V.
die Initiative Arbeit im Bistum Mainz e. V., Ketteler-Cardijn-Werk in Griesheim
die Entega AG
das Jobcenter Darmstadt
der Klimaschutzbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
das Amt für Soziales und Prävention (Koordinierung)
Die Stromkosten eines Ein -Personen-Haushaltes, der Leistungen nach dem SGB II oder dem
SGB XII bezieht , sind pauschalisiert im Regelsatz (399 €) mit etwa 30 € enthalten. Weitere
Haushaltsmitglieder erhalten ebenfalls jedoch (deutlich) niedrigere Pauschalen.
In den vergangenen Jahren ist der Regelsatz nur geringfügig erh öht worden. Da der Strom -
preis prozentual jedoch deutlich höher gestiegen ist, sind laut Untersuchungen z.B. der Ver -
braucherzentrale Nordrhein -Westfalen je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder zwischen 25 %
und 55 % der Stromkosten von der Pauschale nicht mehr gedeckt und müssen daher aus
dem eigentlich für Ernährung, Kleidung u.a. gedachten sonstigen Existenzminimum bezahlt
werden.
Dies führt zunehmend zu Zahlungsrückständen. Diese Stromschulden können bei SGB II -
Bezug darlehensweise vom Jobcenter und ans onsten von der Wohnungssicherungsstelle im
Amt für Soziales und Prävention übernommen werden. Voraussetzung für eine Übernahme
ist, dass die zukünftigen Zahlungen gesichert erscheinen.
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Die Anzahl der übernommenen Energierückstände im Bereich der Wohnungss icherungsstelle
hat im Jahresvergleich 2014 zu 2015 (Stand 15.12.2015) um 23 % zugenommen.
Eine darlehensweise Übernahme hat bei laufenden SGB II -Bezug allerdings ab dem Folge -
monat gesetzlich normierte Leistungskürzungen in Höhe von 10 % des Regelsatzes a lso 40 €
monatlich zur Folge, so dass „ein finanzieller Teufelskreis“ entstehen kann, indem der Haus -
halt, der nicht in der Lage war, die Stromkosten zu bezahlen, zukünftig mit deutlich weniger
Geld auskommen muss.
Gleichzeitig verfügen diese Haushalte i n aller Regel nur über ältere Haushaltsgeräte mit
hohem Energieverbrauch. Beim Austausch defekter Geräte oder im Falle einer Erstaus -
stattung werden Pauschalen bewilligt, die nur ausreichen, um gebrauchte und wenig energie -
effiziente Geräte anzuschaffen. Die gleichen Probleme haben auch einkommensschwache
Haushalte, deren Einkommen nur knapp über dem Existenzminimum liegen.
Als einkommensschwach werden hierbei Haushalte definiert, die Leistungen nach dem SGB II
oder dem SGB XII erhalten oder Wohngeld bezi ehen oder über ein Erwerbseinkommen
unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO verfügen.
Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten, mit einer finanziellen Eigenbeteiligung den
Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgeräten zu ermöglichen.
Positive Effekte hierbei sind:
1. Jeder betroffene einkommensschwache Haushalt beteiligt sich aktiv am Klimaschutz.
Die durchschnittliche Einsparung liegt hier bei ca. 106 kg CO 2 /Jahr (ca. 1.484 kg
CO2 über die gesamte Nutzungsdauer des Gerätes).
2. Die finanzielle Belastung der Haushalte würde sich mittelfristig verringern.
3. In Folge werden weniger Energierückstände entstehen, so dass auch weniger
Darlehen zur Sicherung der Energiezufuhr gewährt werden müssen.
Da unter den Haushaltsgeräten Kühlschränke den höchsten CO2 Ausstoß haben, sollen
zunächst ausschließlich Kühlschränke finanziert werden.
Konkrete Umsetzungsschritte
Haushalte erhalten nur dann einen Zuschuss zum Erwerb eines energieeffizienten Kühl -
schrankes der Effizienzklasse A+++ , wenn sie am Projekt „Stro msparCheck“ der Initiative
Arbeit im Bistum Mainz e.V. teilgenommen haben. Diese Energiesparberatung für
einkommensschwache Haushalte ist regionaler Partner des Bundesprogrammes
„StromsparCheck“ und wird vom Jobcenter Darmstadt und von der Wissenschaftssta dt
gefördert.
Die Haushalte müssen einen Eigenanteil in Höhe von 75 Euro aufbringen.
Soweit die Förderkriterien erfüllt werden, wird ein Zuschuss in Höhe von 150 Euro aus
Bundesmitteln gewährt. Kriterien sind, dass d as auszutauschende Gerät mindestens 10
Jahre alt ist, d as Neugerät die Energieeffizienzklasse A+++ und eine ähnliche Größe wie das
Altgerät hat, die Einsparung pro Jahr mindestens 200 Kilowattstunden beträgt und das
Altgerät fachge recht und nachweislich entsorgt wird (Die Entsorgung kann über den
EAD erfolgen).
Soweit die Haushalte Kunden der Entega AG sind, gewährt diese einen Zuschuss
in Höhe von 30 Euro.
- 5 -
Ein Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++ kostet derzeit ca. 300 Euro incl. Lieferung.
Es verbleibt demnach eine Finanzierung slücke, die durch einen städtischen Zuschuss von
mindestens 45 Euro je Gerät gedeckt werden wird. Hierzu werden 5000 Euro unter der
Investitionsnummer 13056 -5999, Sachkonto 0953010, Kostenstelle 056 -010-1000,
Kostenträger 5610 -41 (Klimaschutz) zur Verfügung gestellt.
Die Abwicklung wird der Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V, Ketteler -Cardijn-Werk in
Griesheim, übertragen, die ehrenamtlich aus dem Ehrenamtsprojekt des
Freiwilligenzentrums sowie der Schuldnerberatung und der Wohnungssicherungsstelle der
Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt wird.
Die AG Gerätesubventionierung begleitet dieses Projekt als Beirat. Dem Beirat wird von der
Initiative Arbeit einmal jährlich das Projektergebnis berichtet.
Perspektivische Aufgaben
Das Projekt soll im F alle der erfolgreichen Umsetzung weitergeführt werden . Hierzu sollen
Drittmitteln eingeworben werden mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit. Eine Ausweitung
auf weitere Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschinen ist in diesem Zusammenhang
ebenfalls anzudenk en.
Darmstadt, den 18.12.2015
50
Dezernat III Dezernat V Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 4
292 Zeichen
Punkt 9: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0576) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
370 Zeichen
Punkt 22: Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0576) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage im Sinne des Beschlusses des Sozialausschusses zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0576
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00