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BebauungsplanArbeitstitel: Osterather Straße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen 1438/2016

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1055/2016 vom 08.06.2016

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    Dezernat, Dienststelle 61/612 schwark Vorlagen-Nummer AN/1055/2016 Stand: 10.04.2024 Sachstandsbericht Bebauungsplan Arbeitstitel: Osterather Straße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen 1438/2016 - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen B-Plan aufzu- stellen, der dem Discounter seine Ausbauvorhaben ermöglicht, unter der Voraussetzung, dass die Möglichkeit geschaffen wird, auf den Geschäftsgebäuden Wohnraum zu errich- ten. 2. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung das Einzelhandelskonzept so abzuän- dern, das Entfernungen und Erreichbarkeit nicht nur in Radien errechnet werden, sondern in tatsächlicher fußläufiger Zeit. Hierdurch wird im aktuellen Fall der Konflikt mit dem Ein- zelhandelskonzept aufgehoben. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachverhalt: Am 29.03.2016 wurden seitens der Firma ALDI zwei Anträge auf Vorbescheid eingereicht, zum einen zum Abriss der vorhandenen ALDI-Filiale an der Osterather Straße 26 und dem Neubau einer ALDI-Filiale mit einer Verkaufsfläche (VKF) von 1 231,80 m² sowie dem Neubau eines Drogeriemarktes mit einer VKF von 698,25 m². Auf dem gemeinsamen Parkplatz mit Zu- fahrten von der Osterather Straße und der Escher Straße wurden 130 Pkw-Stellplätze vorge- sehen. Beide Anträge widersprachen seinerzeit den Steuerungsregeln des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK). Da sich die Zulässigkeit der beiden Vorhaben ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 34 BauGB richtet, hätten auf dieser Grundlage die beiden Voranfragen voraussichtlich positiv beschieden werden müssen. Zum Schutz des benachbarten zentralen Versorgungsbe- reiches (ZVB), Nahversorgungszentrum (NVZ) Nippes, Sechzigstraße wurde deshalb die Auf- stellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss konnte eine Zu- rückstellung der Anträge erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2016 per Dring- lichkeit beschlossen und durch den Rat in der Sitzung am 23.06 genehmigt. 2 Im Gegenzug wurde in der Sitzung am 23.06.2016 der Bezirksvertretung Nippes (BV5) zu dem Discounterstandort in der Osterather Straße folgender Beschluss gefasst: 1. Die BV 5 bittet den StEA , einen B Plan aufzustellen, der dem Discounter seine Ausbauvorhaben ermöglicht, unter der Voraussetzung, dass die Möglichkeit ge- schaffen w ird, auf den Geschäftsgebäuden Wohnraum zu errichten. 2. Die BV 5 bittet die Verw altung, das Einzelhandelskonzept so abzuändern, das Entfernungen und Erreichbarkeit nicht nur in Radien errechnet w erden, sondern in tatsächlicher fußläufiger Zeit. Hierdurch wird im aktuellen Fall der Konflikt mit dem Einzelhandelskonzept aufgehoben. Sachstandsbericht Zu 1.: In der Sitzung am 10.11.2016 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates die Bitte der Bezirksvertretung Nippes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, dem Discounter in der Osterather Straße 26 seine Ausbau- vorhaben zu ermöglichen, zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss ist auf Empfehlung der Verwaltung dieser Bitte nicht gefolgt und beauftragte diese stattdessen, den bestehenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans zum Ausschluss von Ein- zelhandel in nicht integrierter Lage weiterzuverfolgen. Dieser Bebauungsplan mit dem Arbeits- titel: Osterather Straße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen wurde durch den Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 04.04.2019 als Satzung beschlossen. Zu 2.: Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Ratsbeschluss 09.02.2023) wurde ein Radius von 700 m zur Abgrenzung des Nahbereichs um einen Vorhabenstandort oder um einen zentralen Versorgungsbereich beschlossen. Innerhalb dieses Radius ist eine fußläufige Erreichbarkeit in ca. 10 min gegeben. Gem. EHZK Kap. 6.4 kann außerhalb der 700 m-Radien um einen zentralen Versorgungsbe- reich der Radius für ein Vorhaben in Abhängigkeit von den siedlungsräumlichen Gegebenhei- ten, der verkehrlichen Beziehungen und der Nähe zu zentralen Versorgungsbereichen und anderen Lebensmittelmarktstandorten individuell abgegrenzt werden. Nächste Schritte: keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Es ist kein erneuter Sachstandsbericht vorgesehen.

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