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AN/0763/2024

Nachfrage der SE Frau Dr. Köhler zur Beantwortung ihrer Anfrage AN/0226/2024 durch Vorlage 1107/2024

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2024, TOP 10.1.2

AN 0763 2024 NACHFRAGE Dr Köhler zu 1107/2024

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Anlage 01: 1107/2024 Beantwortung der Verwaltung vom 15.04.2024

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AN 0763 2024 NACHFRAGE Dr Köhler zu 1107/2024

1881 Zeichen

______________________________ 
Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 
1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de 
www.seniorenvertretung-koeln.de  
An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales,                          Dr. Christiane Köhler  
Seniorinnen und Senioren                                                                Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss 
Herrn Daniel Bauer-Dahm           Soziales, Seniorinnen und Senioren  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
                             Köln, 15. Mai 2024 
 
Nachfragen zur schriftlichen Beantwortungen nach § 4 der Geschäftsordnung – Vorlagennummer 
1107/2024 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm, 
 
vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Dazu habe ich folgende Nachfragen und bitte um 
schriftliche Beantwortung. 
 
Zu Antwort Nr. 1 und 2: 
Hat die Verwaltung Handlungsempfehlungen, wie die in der empirischen Strukturdatenerhebung 
2023 erkannten Probleme für Senioren und Seniorinnen gelöst werden können? 
 
Zu Antwort Nr. 3: 
Es ist zutreffend, dass die Wohngeldreform die finanzielle Situation von einkommensschwächeren 
Senioren und Seniorinnen verbessern konnte. 
 
Auf die vom Rat beschlossene Zielmarke, 1.000 mietpreisgebundene Wohnungen pro Jahr zu fördern, 
weist die Verwaltung hin. Sie erwähnt jedoch nicht, dass diese Zielmarke in 2023 bei Weitem nicht 
erreicht worden ist. Siehe hierzu Vorlagen-Nr. - 1100/2024. 
 
Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass die vom Rat beschlossene Zielmarke künftig wieder 
erreicht wird? 
 
Bitte lassen Sie dem Unterausschuss Wohnen gleichfalls meine Nachfrage und deren Beantwortung 
zukommen. Mit Dank im Voraus und  
 
mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Christiane Köhler 
 
AN/0763/2024

Anlage 01: 1107/2024 Beantwortung der Verwaltung vom 15.04.2024

5324 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/1 
V/56/561/1 
Vorlagen-Nummer 15.04.2024 
 1107/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Dr. Köhler 
aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren v. 29.02.2024 
(AN/0226/2024) betreffend "Wohnungs-Misere für Senior*innen in Köln" 
1. Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, was tut die Verwaltung, damit die 
vorliegenden mageren Strukturdaten/Kennziffern (u. a. Basis 2019) zum Erkennen 
von Fehlbedarfen und der Wohnungsmisere für Senioren* in unserer Stadt ergänzt 
werden und zur Bewertung von Fortschritten eingesetzt werden können? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Erhebung von Strukturdaten und Kennziffern hat die Stadt Köln in 2023 eine Strukturda-
tenerhebung durchgeführt. Veröffentlichungen zur Einkommensverteilung und zur Mietbelas-
tung in Köln sind bereits auf der Homepage der Stadt Köln abrufbar (https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/umfragen). Laut den Ergebnissen der städtischen 
Strukturdatenerhebung sind die Mieten in Köln im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2016 
deutlich gestiegen. So ist die mittlere Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche von 2016 
zu 2023 von 8,62 Euro auf 10 Euro gestiegen (+16,1 %). Unter den befragten Haushalten, die 
zur Miete wohnen, hatten Alleinlebende, Seniorenhaushalte (alleinlebend oder Paare) und Al-
leinerziehende deutlich niedrigere Haushaltseinkommen als Paare mit und ohne Kind(ern). 
Dementsprechend mussten Alleinlebende, Seniorenhaushalte und Alleinerziehende einen hö-
heren Anteil ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Bei Senior*innen und Alleinerziehen-
den lag die Mietbelastung mit rund 37 bis 40 Prozent sogar um mehr als 10 Prozentpunkte hö-
her als bei Paaren mit und ohne Kind(ern). 
 
 
2. Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, wie erklärt die Verwaltung die derzei-
tige Unattraktivität der Neubaugebiete für die ältere Generation unter Gesichtspunk-
ten des extrem hohen Netto-Mietniveaus, des Mankos an Daseinsvorsorge und der 
schlechten Erreichbarkeit und fehlenden Urbanität  
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) ist in jedem Neubauvorhaben, wel-
ches ab einer Größenordnung von 1.800 m² Geschossfläche Baurecht für Wohnzwecke 
schafft, ein Anteil von mindestens 30 % für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Hierbei 
kommt die neue Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen 2024) zum 
Tragen. Diese richtet sich in ihrem Förderzweck explizit unter anderen auch an ältere Men-
schen. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung zählt auch eine integrierte 
Lage des Bauvorhabens mit Berücksichtigung der Erschließung und Erreichbarkeit durch den

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öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
Ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung haben auch 
ältere Menschen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (es wird unterschieden zwi-
schen Einkommensgruppe A und B). Die monatliche Bewilligungsmiete pro Quadratmeter be-
trägt demnach in Köln für die Einkommensgruppe A höchstens 7,85 € und für die Einkom-
mensgruppe B höchstens 9,00 €. 
 
Der in Vorbereitung befindliche Sachstandsbericht 2023 zum Kooperativen Baulandmodell 
wird zudem aufzeigen, wie viele geförderte Wohnungen in den letzten Jahren unter Anwen-
dung des KoopBLM errichtet wurden, beziehungsweise wie viele sich in der Planung und Um-
setzung befinden, um weiterhin die Bereitstellung von günstigerem Wohnraum gegenüber den 
ortsüblichen Marktpreisen zu gewährleisten. Der Sachstandsbericht 2022 ist unter der Vorla-
gennummer 0157/2023 im Ratsinformationssystem abrufbar.  
 
 
3. Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, was gedenkt die Verwaltung ange-
sichts des schlechten Rankings der Stadt in Bezug auf das hohe Mietniveau und in 
Bezug auf die hohe Mieterquote von 71 Prozent zu tun. Wo kann der „Goldene Zü-
gel“ der Stadt mit Maßnahmen ansetzen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bundesregierung hat mit der Wohngeldreform 2023 deutlich mehr Menschen die Möglich-
keit eröffnet, Wohngeld zur Unterstützung ihrer Wohnkosten zu erhalten. 
Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkos-
ten besser abzufedern, enthält die Reform vor allem drei Komponenten: 
 
- Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente 
- Einführung einer Klimakomponente 
- Erhöhung des Wohngeldbetrages von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf 
  rund 370 Euro durchschnittlich pro Monat  
 
Im Januar 2024 erhielten 11.232 Kölner Haushalte Wohngeld.  
 
Darüber hinaus ist es Ziel der Verwaltung, jährlich für mindestens 1.000 Mietwohnungen 
Wohnraumfördermittel zu bewilligen. Diese preisgebundenen Mietwohnungen stehen nach 
Fertigstellung den Berechtigten, insbesondere Inhaber*innen eines Wohnberechtigungs-
scheins, Auszubildenden und Studierenden zur Verfügung. Die Verwaltung berichtet u. a. dem 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und dem Unterausschuss Wohnen jährlich 
über die Ergebnisse der Wohnraumförderung und über die Änderungen bei den Förderbedin-
gungen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

02.09.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0763/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.05.2024
Erstellt
15.05.2024 15:29