AN/0763/2024
Nachfrage der SE Frau Dr. Köhler zur Beantwortung ihrer Anfrage AN/0226/2024 durch Vorlage 1107/2024
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AN 0763 2024 NACHFRAGE Dr Köhler zu 1107/2024
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Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer
1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de
www.seniorenvertretung-koeln.de
An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Dr. Christiane Köhler
Seniorinnen und Senioren Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss
Herrn Daniel Bauer-Dahm Soziales, Seniorinnen und Senioren
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Köln, 15. Mai 2024
Nachfragen zur schriftlichen Beantwortungen nach § 4 der Geschäftsordnung – Vorlagennummer
1107/2024
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Dazu habe ich folgende Nachfragen und bitte um
schriftliche Beantwortung.
Zu Antwort Nr. 1 und 2:
Hat die Verwaltung Handlungsempfehlungen, wie die in der empirischen Strukturdatenerhebung
2023 erkannten Probleme für Senioren und Seniorinnen gelöst werden können?
Zu Antwort Nr. 3:
Es ist zutreffend, dass die Wohngeldreform die finanzielle Situation von einkommensschwächeren
Senioren und Seniorinnen verbessern konnte.
Auf die vom Rat beschlossene Zielmarke, 1.000 mietpreisgebundene Wohnungen pro Jahr zu fördern,
weist die Verwaltung hin. Sie erwähnt jedoch nicht, dass diese Zielmarke in 2023 bei Weitem nicht
erreicht worden ist. Siehe hierzu Vorlagen-Nr. - 1100/2024.
Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass die vom Rat beschlossene Zielmarke künftig wieder
erreicht wird?
Bitte lassen Sie dem Unterausschuss Wohnen gleichfalls meine Nachfrage und deren Beantwortung
zukommen. Mit Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Christiane Köhler
AN/0763/2024
Anlage 01: 1107/2024 Beantwortung der Verwaltung vom 15.04.2024
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 1107/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Dr. Köhler aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren v. 29.02.2024 (AN/0226/2024) betreffend "Wohnungs-Misere für Senior*innen in Köln" 1. Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, was tut die Verwaltung, damit die vorliegenden mageren Strukturdaten/Kennziffern (u. a. Basis 2019) zum Erkennen von Fehlbedarfen und der Wohnungsmisere für Senioren* in unserer Stadt ergänzt werden und zur Bewertung von Fortschritten eingesetzt werden können? Antwort der Verwaltung: Zur Erhebung von Strukturdaten und Kennziffern hat die Stadt Köln in 2023 eine Strukturda- tenerhebung durchgeführt. Veröffentlichungen zur Einkommensverteilung und zur Mietbelas- tung in Köln sind bereits auf der Homepage der Stadt Köln abrufbar (https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/umfragen). Laut den Ergebnissen der städtischen Strukturdatenerhebung sind die Mieten in Köln im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2016 deutlich gestiegen. So ist die mittlere Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche von 2016 zu 2023 von 8,62 Euro auf 10 Euro gestiegen (+16,1 %). Unter den befragten Haushalten, die zur Miete wohnen, hatten Alleinlebende, Seniorenhaushalte (alleinlebend oder Paare) und Al- leinerziehende deutlich niedrigere Haushaltseinkommen als Paare mit und ohne Kind(ern). Dementsprechend mussten Alleinlebende, Seniorenhaushalte und Alleinerziehende einen hö- heren Anteil ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Bei Senior*innen und Alleinerziehen- den lag die Mietbelastung mit rund 37 bis 40 Prozent sogar um mehr als 10 Prozentpunkte hö- her als bei Paaren mit und ohne Kind(ern). 2. Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, wie erklärt die Verwaltung die derzei- tige Unattraktivität der Neubaugebiete für die ältere Generation unter Gesichtspunk- ten des extrem hohen Netto-Mietniveaus, des Mankos an Daseinsvorsorge und der schlechten Erreichbarkeit und fehlenden Urbanität Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) ist in jedem Neubauvorhaben, wel- ches ab einer Größenordnung von 1.800 m² Geschossfläche Baurecht für Wohnzwecke schafft, ein Anteil von mindestens 30 % für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Hierbei kommt die neue Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen 2024) zum Tragen. Diese richtet sich in ihrem Förderzweck explizit unter anderen auch an ältere Men- schen. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung zählt auch eine integrierte Lage des Bauvorhabens mit Berücksichtigung der Erschließung und Erreichbarkeit durch den 2 öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung haben auch ältere Menschen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (es wird unterschieden zwi- schen Einkommensgruppe A und B). Die monatliche Bewilligungsmiete pro Quadratmeter be- trägt demnach in Köln für die Einkommensgruppe A höchstens 7,85 € und für die Einkom- mensgruppe B höchstens 9,00 €. Der in Vorbereitung befindliche Sachstandsbericht 2023 zum Kooperativen Baulandmodell wird zudem aufzeigen, wie viele geförderte Wohnungen in den letzten Jahren unter Anwen- dung des KoopBLM errichtet wurden, beziehungsweise wie viele sich in der Planung und Um- setzung befinden, um weiterhin die Bereitstellung von günstigerem Wohnraum gegenüber den ortsüblichen Marktpreisen zu gewährleisten. Der Sachstandsbericht 2022 ist unter der Vorla- gennummer 0157/2023 im Ratsinformationssystem abrufbar. 3. Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, was gedenkt die Verwaltung ange- sichts des schlechten Rankings der Stadt in Bezug auf das hohe Mietniveau und in Bezug auf die hohe Mieterquote von 71 Prozent zu tun. Wo kann der „Goldene Zü- gel“ der Stadt mit Maßnahmen ansetzen? Antwort der Verwaltung: Die Bundesregierung hat mit der Wohngeldreform 2023 deutlich mehr Menschen die Möglich- keit eröffnet, Wohngeld zur Unterstützung ihrer Wohnkosten zu erhalten. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkos- ten besser abzufedern, enthält die Reform vor allem drei Komponenten: - Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente - Einführung einer Klimakomponente - Erhöhung des Wohngeldbetrages von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro durchschnittlich pro Monat Im Januar 2024 erhielten 11.232 Kölner Haushalte Wohngeld. Darüber hinaus ist es Ziel der Verwaltung, jährlich für mindestens 1.000 Mietwohnungen Wohnraumfördermittel zu bewilligen. Diese preisgebundenen Mietwohnungen stehen nach Fertigstellung den Berechtigten, insbesondere Inhaber*innen eines Wohnberechtigungs- scheins, Auszubildenden und Studierenden zur Verfügung. Die Verwaltung berichtet u. a. dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und dem Unterausschuss Wohnen jährlich über die Ergebnisse der Wohnraumförderung und über die Änderungen bei den Förderbedin- gungen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0763/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.05.2024
- Erstellt
- 15.05.2024 15:29