0819/2026
Umgestaltung der Spielfläche Gut Leidenhausen in Köln-Eil
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 0819/2026 Freigabedatum 16.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung der Spielfläche Gut Leidenhausen in Köln-Eil Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Spielplatzes Gut Leidenhausen mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 318.000 Euro. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 318.000 Euro im Teilfinanzplan des Amtes für Kin- der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 318.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen Pflege und Wartung wird im Rahmen der Unterhaltung von 67, Amt für Landschaftspflege und Grün- fläche, übernommen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 31.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz, bestehend aus einer ca. 900 m² großen Sandfläche, liegt inmitten einer weitläufigen Wald- und Wiesenfläche, welche westlich, geschützt durch einen Immissi- onsschutzstreifen an die Bundesautobahn A59 (ca. 70-100 m Entfernung) grenzt. Nördlich liegt die Fläche in unmittelbarer Nähe zum Rotwild- und Wildschweingehege. Südöstlich befindet sich der historische Gutshof mit der Greifvogelstation. Ein direkter Fußweg führt vom Besucherparkplatz „Hirschgraben“ zum Spielplatzareal. Das Naherholungsgebiet weist eine hohe Relevanz nicht nur für Familien aus dem Stadtbezirk Porz, sondern auch gesamtstädtisch auf. Aufgrund der Größe und Attraktivität wird die Anlage vermehrt auch von Institutionen und Besuchern aus dem Kölner Umland z.B. Rösrath oder Troisdorf als beliebtes Aus- flugsziel angesteuert. Vielfach besuchen mehrere Kitas und Schulen gleichzeitig die Spiel- und Bewegungsfläche, so dass sich hier durchaus bis zu 100 Kinder gleichzei- tig tummeln. 3 Im Jahr 2017 konnte das bestehende Spielangebot durch weitere Spielkombinationen und eine Schaukelanlage für jüngere Kinder ergänzt werden. Nun musste im vergan- genen Jahr die 16 Jahre alte große Spiel- und Kletteranlage, aus verkehrssicherheits- technischen Gründen abgebaut werden. Da die Spielfläche sich durch ein außergewöhnlich hohes Besucheraufkommen aus- zeichnet, ist es dringend erforderlich, diese Anlage zu ersetzen und zu vergrößern. Nur so kann ausreichend Platz und Bewegungsraum für die verschiedenen Nutzer- gruppen geboten werden. Die Planung sieht daher eine ca. 26 m lange Kletterlandschaft vor, welche sich in drei Bereiche gliedert und stellenweise in ihrer Funktion einem Seilgarten ähneln soll. Nur dadurch kann die hier notwendige Kapazität geschaffen werden, um gleichzeitig freies Spielen und pädagogisch angeleitete Aktivitäten zu ermöglichen, ohne dass es zu Konflikten kommt. Es ist vorgesehen, im vorderen Teil der Kletteranlage, der an den Spielbereich der jüngeren Kinder grenzt, einzelne Podeste - in unterschiedlicher Höhe (1,95m, 2,30m und 2,50 m) und Ausführung - aneinander zu reihen. Die Podeste bestehen teilweise aus Holzbohlen oder verschiedenen Netzstrukturen. Sie können über eine Strickleiter und einen schrägen Balanciersteg am Anfang der Anlage, einen mittig angeordneten Knüppelaufstieg, einem seitlichen schrägen Netzaufgang sowie einer zweiten, höhe- ren Strickleiter mit direktem Zugang zu den Netzstrukturen erreicht werden. Im vorde- ren Bereich der Anlage ist eine 2,50 m hohe Wellenrutsche vorgesehen, die den Kin- dern einen schnellen Weg nach unten ermöglicht. Da davon auszugehen ist, dass sich hier die jüngeren und kletterunerfahrene Kinder länger aufhalten werden, ist eine Bedachung zum Schutz vor Witterungseinflüssen vorgesehen. Eine querliegende Wellenleiter, über die man auf ca. 2,50 m Höhe in den mittleren Be- reich der Anlage zu sechs dreieckigen Holzpodesten in unterschiedlicher Höhe ge- langt, soll eine erste Herausforderung darstellen. Gleichzeitig kann die Wellenleiter als Hangelelement genutzt werden. Es ist beabsichtigt, an der östlichen Seite zwei schräge 2m hohe Kletterstangen anzuschließen, die als weiterer Kletteraufstieg oder zum Hinabgleiten genutzt werden können. Die unterschiedlich hohen Podeste können auch über einen Kletteraufstieg erreicht werden. Demgegenüber ist in einer Ausbuch- tung der Kletterteil geplant, der in seiner Ausführung an einen Seilgarten erinnern soll. Einzelne Holzstämme und -pfosten dienen als Halt und Zwischenstation für die an- schließenden Übergänge. Im äußeren Kreis sind ein Balancierbalken mit Hangelrin- gen, eine querliegende Baumstammtreppe, ein Balancierbalken mit Kletternetz, hohe Stelzen, ein Plankensteg und ein Gummigurtsteg mit hohem Handlauf vorgesehen. Dies ermöglicht einen Parcours, der an einem der sechs dreieckigen Podeste endet. Ein Stufenreck, und eine Y-Seiltraverse schließen sich an den äußeren Kreis an. Zu- dem sind in einem inneren Kreis ein Balanciertau, ein Balanciersteg, ein Balancierseil mit Handlauf, und schwebende Hölzer angedacht. Über ein anschließendes 2m hohes Dreieckpodest, welches auch über einen senk- rechten Sprossenaufgang erreichbar ist, soll eine 3m lange Bogenbrücke zu einem weiteren Spielturm mit Sonnendach führen. Hier ist ebenfalls beabsichtigt, daran anschließend Spielelemente zu verwenden, die eine besondere Herausforderung an die Geschicklichkeit und Ausdauer der Nutzerin- nen und Nutzer stellt. So sieht die Planung an dieser Stelle eine Hangelanlage mit versetzten Hangelgriffen vor, die von dem 2,30 m hohen Podest zu einem tieferliegen- den 1,90m hohen Ausguck führt. Über eine dort anzubringende, waagerechte Strickleiter und einem vom Podest aus- gehenden Balancierbalken, soll über ein 1,60 m und ein 2,20 m hohes Dreiecknetz ein 4 weiterer Spielturm mit Sonnendach erreicht werden. Von diesem Spielturm, welcher auch über einen Sprossenaufstieg zu erreichen ist, soll eine 2,80 m hohe Freifallrut- sche sowie eine Rutschstange nach unten führen. An den Dreiecknetzen, sowie an der „Seilschraube“, welche am Ausguck befestigt ist, grenzen unmittelbar zwei beidseitig nutzbare Kletterwände (2,50 m und 2,90 m hoch) mit Seilhandlauf an. Gemäß der Planung wird beabsichtigt, das Design der Kletteranlage optisch durch Verzierungen wie einem geschnitzten Luchs und einer Schnecke aber auch mit „Baumkronen aus Eichenblättern“ an die vorhandenen Spielgeräte anzupassen. Die Anlage soll als Identifikationspunkt im Stadtteil dienen und durch ihre Vielseitigkeit zur Inklusion betragen. Die geplante Anlage kombiniert verschiedene Schwierigkeits- grade und fördert motorische Fähigkeiten. Durch die unterschiedlichen Schwierigkeits- grade kann sowohl die motorische Grundfähigkeit der Kitakinder gefördert als auch anspruchsvolle Bewegungsanreize für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Die Anlage wird so konzipiert, dass je nach Fähigkeit und Alter, viele Hindernisse nur durch gegenseitige Hilfestellungen (wie Festhalten und Abstützen) überwunden wer- den können. Dies fördert die Interaktion zwischen Kindern mit und ohne Einschrän- kungen und stärkt die soziale Kompetenz innerhalb der einzelnen Gruppe, aber auch das Kennenlernen anderer Kinder. Die Anlage stellt eine Bereicherung für alle großen und kleinen Besucherinnen und Besucher dieses Ausflugsziels dar. Die Maßnahme ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Spielraumplanung 2025 bis 2030. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine Flächenversiegelung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 318.000 Euro Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Umgestaltung der Spielflä- che Gut Leidenhausen steht in Höhe von 318.000 Euro in 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Ju- gendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze zur Verfügung. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 31.800 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) in 2026 ff entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (De- zernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gege- benenfalls durch Mittelumschichtungen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt- schaftung im Jahr 2026 wurden geprüft. Der über Köln hinaus bekannte Spielplatz fungiert als zentraler Ankerpunkt. Die Pla- nung der neuen Spiel- und Kletteranlage ist von überregionaler Bedeutung, die den Anforderungen unterschiedlicher Altersgruppen und Nutzertypen (Schule, Kita, Indivi- dualbesucher) gerecht wird. Eine Verzögerung der Umsetzung bedeutet ein Verlust von Lebensqualität für alle Besucher, die ein sinnvolles Lern- und Bewegungsangebot im stadtnahen Bereich suchen. Eine zeitnahe Umsetzung der Planung ist daher dringend erforderlich. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor- men und Nachhaltigkeit ausgewählt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0819/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 18.03.2026 17:28