V/0673/2011
Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0055/2011 "Schulentwicklungsplanung, Ausbau der u3-/ü3-Betreuung, Haushaltskonsolidierung" vom 05.07.2011
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Beschlussvorlage
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V/0673/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0055/2011
"Schulentwicklungsplanung, Ausbau der u3-/ü3-Betreuung, Haushaltskonsolidierung" vom
05.07.2011
Beratungsfolge
21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass
1.1 eine Zusammenlegung der Matthias-Claudius-Schule mit der Kardinal-von-Galen-Schule
am Standort der Matthias-Claudius-Schule in Handorf auf der Grundlage der aktuellen
Schülerprognose nicht ohne bauliche Erweiterungen möglich ist,
1.2 ein Umzug der Dependance der städtischen Kindertageseinrichtung Eichenaue, der
Bezirksverwaltung Ost, der Vereinsräume des TSV Handorf und der Musikschule in die frei
gezogenen Räume der Kardinal-von-Galen-Schule nicht möglich ist.
2. Der Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0055/2011
„Schulentwicklungsplanung, Ausbau der u3-/ü3-Betreuung, Haushaltskonsolidierung“ vom
05.07.2011 wird deshalb nicht aufgegriffen.
Begründung:
Die in Handorf wohnenden Kinder besuchen zu nahezu 100 % die Schulen im Stadtteil. Darüber
hinaus gehen Kinder aus dem Stadtteil Gelmer-Dyckbur g in Handorf zur Schule. Anlässlich dieser
Quote wird auf die weiteren Grundschulen im Stadtbezirk Münster-Ost (Astrid Lindgren-Schule
Gelmer, Margaretenschule, Pleisterschule) nicht näher eingegangen.
Die Anzahl der Kinder im grundschulpflichtigen Alter (6 bis unter 10 Jahre) wird in Handorf voraus-
sichtlich bis zum Jahr 2015 leicht steigen (341) und zum Ende des Prognosezeitraums auf den
Stand von 2010 (313) sinken. In Gelmer-Dyckburg wird die Anzahl der Kinder im Alter von 6 bis
unter 10 Jahren voraussichtlich von 153 Kindern (Ist-Bestand 2010) auf ca. 170 steigen und diesen
Stand bis zum Ende des Prognosezeitraums halten.
Vorlagen-Nr.:
V/0673/2011
Auskunft erteilt:
Frau Meyering
Ruf:
4 92-40 56
E-Mail:
Meyering@stadt-muenster.de
Datum:
07.09.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0673/2011
Die Aufnahmekapazitäten der Kardinal-von-Galen-Schule Handorf und der Matthias-Claudius-
Schule Handorf wurden auf zwei Eingangsklassen je Schuljahr begrenzt. Dies entspricht weitest-
gehend dem Raumbestand. In beiden Grundschulgebäuden können somit insgesamt 4 Züge
räumlich untergebracht werden.
Im Schuljahr 2011/2012 werden voraussichtlich 206 Kinder in 8 Klassen die Kardinal-von-Galen-
Schule Handorf besuchen. Die Schule kann mit 50 Kindern entsprechend ihrer Aufnahmekapazität
2 Eingangsklassen bilden. Bis zum Schuljahr 2020/2021 wird die Kardinal-von-Galen-Schule vor-
aussichtlich durchgängig 2 Eingangsklassen bilden können, die durchschnittliche Klassenfrequenz
wird ab 2013/2014 im Bereich der Höchstgrenze liegen.
Die Matthias-Claudius-Schule Handorf werden im Schuljahr 2011/2012 voraussichtlich 130 Kinder
in 6 Klassen besuchen. Die Schule kann mit 37 Kindern 2 Eingangsklassen bilden. Nach der aktu-
ellen Schülerprognose werden bis zum Schuljahr 2014/2015 keine gravierenden Änderungen bei
der Bildung der Eingangsklassen eintreten. Die Gesamtschülerzahl wird im Schuljahr 2014/2015
mit 156 ihren Höchststand erreichen. Ab dem Schuljahr 2015/2016 liegen die prognostizieren
Schülerzahlen der Eingangsklassen knapp über 30, so dass derzeit keine verbindliche Aussage
über die Anzahl der zu bildenden Klassen getroffen werden kann.
Wie sich die Handorfer Kinder auf die dortigen Grundschulen verteilen, ist von vielen Faktoren ab-
hängig (Schulprogramm, Konfession, Tradition, Beliebtheit der Lehrer usw.) und kann nicht exakt
vorhergesagt werden. Sofern die Kinder weiterhin eine Grundschule in ihrem Stadtteil besuchen,
werden insgesamt mindestens
3 Klassen allein durch die Handorfer Kinder gebildet. Hinzu kom-
men die Kinder aus Gelmer-Dyckburg. Um gewährleisten zu können, dass alle Schülerinnen und
Schüler untergebracht werden können, müssen daher räumlich 4 Züge vorgehalten werden. Dar-
über hinaus muss der Raumbedarf für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) berücksichtigt wer-
den. Der aktuelle Raumbedarf für zurzeit 4 OGS-Gruppen (3 an der Kardinal-von-Galen-Schule, 1
an der Matthias-Claudius-Schule) steht über die Unterrichtsflächen hinaus zur Verfügung.
In den Gemeinsamen Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung
des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2011 wird eine schrittweise Senkung des
Klassenfrequenzrichtwertes auf 22,5 Kinder angekündigt. Ob und inwieweit eine Änderung des
Klassenfrequenzhöchstwertes folgen wird, bleibt abzuwarten. Dies könnte sich ggf. auf die Anzahl
der in Handorf zu bildenden Klassen auswirken.
Der Ratsantrag beinhaltet den Auftrag zur Prüfung der Zusammenlegung der Handorfer Grund-
schulen am Standort der Matthias-Claudius-Schule Handorf. In dem Schulgebäude befinden sich
insgesamt 12 Allgemeine Unterrichts- und Mehr zweckräume. Eine 3-zügige Grundschule benötigt
12 Allgemeine Unterrichtsräume und 3 Mehrzweckräume. Somit würde sich schon bei einer 3-
Zügigkeit ein Fehlbedarf von 3 Räumen abzeichnen. Bei einer durchgängigen 4-Zügigkeit kämen
nochmals 5 Räume (4 AUR, 1 Mehrzweckraum) hinzu. Darüber hinaus würden sich weitere
Raumbedarfe für eine gemeinsame Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule ergeben
(zurzeit in Handorf insgesamt 4 Gruppen).
Aus schulfachlicher Sicht kann daher der Aufgabe des Schulgebäudes der Kardinal-von-Galen-
Schule Handorf zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden.
Zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie
besteht bzgl. der möglichen Nutzung von Schul räumen durch die Kindertageseinrichtung Eichen-
aue enger Kontakt.
Ein gemeinsamer Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Immobilienmanagement, der Berufsfeu-
erwehr Münster und des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz hat am 04.08.2011 stattgefun-
den.
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Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine mögliche Nutzung nur vorübergehend sein kann. Eine
Trennung der Kinder aus den Kita-Gruppen ist pädagogisch auch nicht ratsam. Darüber hinaus
würden Umbaukosten in Höhe von 245.000 Euro entstehen, um die Räume nach den gesetzlichen
Vorgaben des Kibiz umzurüsten. Von einer Nutzung wird auch deshalb abgesehen, da dauerhaft
dies bei einer Zweizügigkeit der Schule und steigenden OGTS-Bedarfen nicht möglich ist.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage:
Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0055/2011
„Schulentwicklungsplanung, Ausbau der u3-/ü3-Betreuung, Haushaltskonsolidierung“
A-R_0055_2011
3188 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2011 Ratsantrag Münster, 05. Juli 2011 Schulentwicklungsplanung Ausbau der u3/ü3-Betreuung Haushaltskonsolidierung Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: 1. Die Möglichkeit der Zusammenlegung der Matthias- Claudius-Schule mit der Kardinal-von-Galen-Schule am Standort der Matthias- Claudius-Schule in Handorf. 2. Gleichzeitig soll die Möglichkeit eines Umzugs d er Depandance Kita Am Juffernbach der städt. Kindertagesstätte Eichenaue, der Bezirksverwal- tung Ost, der Vereinsräume des TSV Handorf und der Musikschule in die frei gezogenen Räume der Kardinal-von-Galen-Schule untersucht werden. Dieses vor allem vor dem Hintergrund des beabsicht igten Neubaus der Einrichtung Am Juffernbach im Rahmen der Erweiter ung der u3/ü3- Be- treuung. Begründung: Bereits vor dem Neubau der Kardinal-von-Galen-Schul e an der Ludwig-Wolker- Straße gab es Überlegungen der Verwaltung, diese beiden Sc hulen zusammenzulegen. Diese Überlegungen scheiterten damals am Elternwillen. Di e prekäre Finanzlage der Stadt Münster lässt das Wiederaufgreifen dieser Überlegungen geboten erscheinen. An der Kardinal-von-Galen-Schule werden im Schuljah r 2010/2011 197 Schüler in 8 Klassen bei 2 Eingangsklassen unterrichtet. An der Matthias-Claudius-Schule 129 Schüler in 6 Klassen bei nur einer Eingangsklasse. Das Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung vom September 2010 sieht d erzeit für den gesamten Stadtbezirk Münster-Ost die Möglichkeit 36 Grundsch uleingangsklassen zu bilden. Derzeit gibt es jedoch nur 33 Eingangsklassen und b is zum Schuljahr 2019/20 wird der Bedarf auf 28 Eingangsklassen zurückgehen. 2 Die Bezirksverwaltung Ost arbeitet derzeit in einem privat angemieteten Büro am Petronillaplatz. Die Nettomiete beträgt rund 20.000 € jährlich. Die Bezirksverwaltung könnte in die ehemalige Hausmeisterwohnung an der K ardinal-von-Galen-Schule ziehen, ebenso die Musikschule. Im Rahmen des Ausbaus der u3/ü3-Betreuung soll die Kindertageseinrichtung Am Juffernbach, die derzeit in Wohn-Containern unterge bracht ist, neu errichtet und erweitert werden. Die Investitionskosten werden den städtischen Haushalt über Abschreibungen und Rückstellungen für Instandhaltung zusätzlich massiv belasten. Der räumliche Abstand zwischen der derzeitigen Kardinal -von-Galen-Grundschule und dem jetzigen Standort der Kita Am Juffernbach beträgt ca. 400 m. Perspektivisch könnte die Immobilie der Kindertages einrichtung Am Juffernbach sowie die Räumlichkeiten des TSV Handorf im Rahmen der Ve rlagerung des Sportgeländes überplant und vermarktet und der städtische Haushalt so dauerhaft entlastet werden. Das Ziel des Schulentwicklungsplanes „kurze Wege fü r kurze Beine“ bliebe durch die Nähe der beiden Schulen zueinander gewahrt. Weitere Einsparungen ergeben sich aus Synergieeffek ten einer Zusammenlegung der Schulen. Der Mehrzweckraum der Kardinal-von-Galen-Schule kön nte zusätzlich als Begegnungsstätte für die Handorfer Bürgerschaft genutzt werden. Ratsgruppe UWG/ÖDP gez. RH Franz Pohlmann gez. RH Fritz Pfau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Petronillaplatz
- Am Juffernbach
- Ludwig-Wolker-Straße
- Eichenaue
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0673/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37