2025/0122
16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Offenlagebeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2025/0122
7000 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.25
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0122
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße)
(Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 11.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 16. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – gingen gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Abwägungsvorschlag) laut Anlage 1 wird
zugestimmt.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser
Straße / Leydhec kerstraße) laut Anlage 2 (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt) und seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
3. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
- 2 -
BauGB (elektronisch) wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen
sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu Grunde zu
legen. Dies gilt auch für die zusätzliche Auslegung im Stadtplanungsamt.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Planentwurf 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplan s
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0122 vom 11.04.2025:
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit
01.04.2006, stellt das Gebiet zwischen Gräfenhäuser Straße, Leydheckerstraße, der
Privatstraße in Verlängerung des Benzweges und dem Grundstück des Autohauses Primus
GmbH & Co. KG als „Gewerbliche Baufläche“ dar.
Im westlichen Teil des Gebietes beabsichtigt der Grundstückseigentümer, die ehemalige
gewerbliche Immobilie, mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem mindestens 30 %-igen
Anteil an gewerblicher Nutzung, neu zu entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aufgestellt, der keine Gebietskategorie
festlegt, sondern die Art der baulichen Nutzung auf sonstige Weise.
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße
71 – aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die
Änderung der Darstellung en im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil
von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ erforderlich.
Für den östlichen Teil der Flächennutzungsplanänderung setzt der seit 02.08.2001
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. – Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße – ein
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch noch
„Gewerbliche Baufläche“ dar. Daher ist die Darstellung für diesen Teilbereich gleichfalls von
„Gewerbliche Fläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.
Verfahren
Das Verfahren für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2019 eingeleitet. Es erfolgt im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans N 84 –
Gräfenhäuser Straße 71 – (siehe Magistratsvorlage MV-Nr. 2025/0123).
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde
vom Magistrat am 17.03.2021 beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung erfolgte die
frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 26.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021.
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 16. Änderung des
Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydhec kerstraße) mit Begründung und
Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gemäß § 3 Abs. 2. Parallel hierzu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Zu 1.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1
zusammengefasst und geprüft.
Nach der Offenlage wird die Prüfung der Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden
Stellungnahmen fortgeschrieben. Im Rahmen des Feststellungsbeschlusses wird über die
endgültige Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) entschieden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gingen nicht ein.
- 4 -
Zu 2. und 3.:
Der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2, Plan wird zu den
Sitzungen ausgelegt / aufgehängt) mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3)
wurde erarbeitet .
Gleichzeitig, mit der Zustimmung zu diesen Unterlagen soll die Durchführung der öffentlichen
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Die o.g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen werden
dann der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden zugrunde gelegt und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das
Internet eingestellt.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• Akten z. Hd. des Berichterstatters
• 12 Exemplare des Entwurfs zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans für die
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
anlage 7
286 Zeichen
Punkt 11: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2025/0122) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 3
6497 Zeichen
16. Änderung des Flächennutzungsplans - Gräfenhäuser Straße /
Leydheckerstraße -
Lage im Stadtgebiet
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art. 2
des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3
des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.07.2024 (GVBl. Nr. 32)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. Nr. 57)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 7
des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. I Nr. 58)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540),
zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
Geltungsbereich der 16. Änderung mit Darstellung der neuen
gemischten Baufläche.
Maßstab 1 : 10 000
100 m 500 m 1000 m
N
23.04.2025
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2019.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am
24.05.2019.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 17.03.2021.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 25.03.2021.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen, i.V.m. mit der
allgemeinen Bekanntmachung vom 08.04.2020 im „Darmstädter Echo“, durch Einstellung der
Planunterlagen im Internet sowie Gelegenheit zur schriftlichen oder telefonischen Äußerung und
Anhörung im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, im Zeitraum vom 26.03.2021 bis
einschließlich 26.04.2021.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/Mail vom
23.03.2021.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung
mit Umweltbericht und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 im
Internet in der Zeit vom bis einschließlich und weitere
Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im
Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Planung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2
BauGB mit E-Mail vom .
Feststellungsbeschluss:
Der Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße mit dem zeichnerischen Teil und der zugehörigen
Begründung mit Umweltbericht wurde von der Stadtverordnetenversammlung gefasst am
.
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_______________________
Der Dezernent
Genehmigungsvermerk:
Wirksamkeit:
Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“
am .
Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans zum Zweck der
Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Internet, in der Zeit vom bis einschließlich
.
Wirksamwerden dieser 16. Änderung des Flächennutzungsplans am .
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
I:\Pool_61\61.5.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\16-Änderung - Gräfenhäuser\Pläne\CAD-Datei\FNP_16.Aenderung.dwg
Legende aus Gesamtplan (Auszug):
Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGB
Grenze des Geltungsbereichs der
Änderung
Bauflächen und Baugebiete,
Wohnbauflächen
Grünflächen
Parkanlagen und sonstige öffentliche
und private Grünanlagen
Ausgewählte Grünverbindungen
Kleingartenanlagen
Hauptrad-/Fußweg
Haupttrasse örtlicher ÖPNV
Darmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt
___________________
Annette Laute
Freihaltung für ICE-Trassenvarianten
EinzelhandelEZH
Gemischte Bauflächen
Gewerbliche Bauflächen
Sonderbauflächen
Für bauliche Nutzungen vorgesehene
Flächen, deren Böden belastet sind
Gärten
Verkehrsflächen
Ver- und Entsorgungsanlagen
Trassen für Hauptwasserleitungen /
Hauptwasserleitungen
W/A
Müllverbrennungsanlage
G/R Trassen für Hauptgasleitungen /
Rohrfernleitungen für sonstige
Produkte
Kraftwerke, Heizwerke, Umspannan-
lagen bei Energieversorgungsunter-
nehmen wird das Symbol auch in
gewerblichen Bauflächen verwendet
Kennzeichnung nach § 5 Abs.3 BauGB
Hauptverkehrsstraßen
anlage 4
63579 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 08.04.2025 Der Magistrat Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan (ohne Maßstab) Anlage 3 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 2 16. Änderungsbereich des Flächennutzungsplans – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – Abbildung 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 16. Änderung (ohne Maßstab), Quelle Wissenschaftsstadt Darmstadt Abbildung 2: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (ohne Maßstab); Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2021 Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 3 Inhaltsverzeichnis I TEIL A: BEGRÜNDUNG ................................................................................................ 4 1. Rechtsgrundlagen ....................................................................................................... 4 2. Geltungsbereich .......................................................................................................... 4 3. Verfahren .................................................................................................................... 5 3.1. Aufstellungsbeschluss ......................................................................................... 5 3.2. Frühzeitige Beteiligung ........................................................................................ 5 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ......................................................................... 5 5. Regionalplan Südhessen ............................................................................................ 6 5.1 Plangraphische Ziele und Grundsätze ................................................................. 6 5.1 Textliche Vorgaben .............................................................................................. 7 6. Ziele und Zwecke der Planung .................................................................................... 8 7. Städtebauliches Konzept ............................................................................................ 9 8. Flächenbilanzierung ...................................................................................................10 II Teil B: UMWELTBERICHT Der Umweltbericht folgt als eigenes Dokument in Anschluss an Teil A der Begründung. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 4 I TEIL A: BEGRÜNDUNG 1. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 32) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2024 (GVBl. Nr. 24) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29. Juli .2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F vom 25. Mai 2023, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (GVBl. 2024 Nr. 57) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 58) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. IS. 540), zuletzt geändert Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i.d.F. vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 28. November 2016 (GVBl. S. 211) 2. Geltungsbereich Das 16. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen im Bereich der Gräfenhäuser Straße sowie der Leydheckerstraße im Nordwesten der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: - die Gräfenhäuser Straße im Süden, - die Leydheckerstraße im Osten, - eine Privatstraße in Verlängerung des Benzweges im Norden und - im Westen durch die Flurstücke Flur 34, 364/15, 364/17 und 364/22. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 5 Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplans (siehe Seite 2) umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. 3. Verfahren Die 16. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – im Regelverfahren gemäß den Vorschriften des BauGBs durchgeführt. Dieses Verfahren enthält eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 3.1. Aufstellungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 16.05.2019 den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – (Vorlage Nr. 2019/0072) gefasst, bekanntgemacht im „Darmstädter Echo“ am 24.05.2019. 3.2. Frühzeitige Beteiligung Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 die frühzeitige Beteiligung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (Ziele und Zwecke der Planung) beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ erfolgte am 25.03.2021. Die Planungsunterlagen wurden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 26.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021 öffentlich zugänglich gemacht. Die Auslegungsunterlagen konnten coronabedingt ausschließlich im Internet unter www.darmstadt.de/bauleitplan eingesehen werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnte, wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben/Mail vom 23.03.2021 unterrichtet und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 23.04.2021 aufgefordert. Der nächste Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren ist die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, die parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen soll. 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung Der Geltungsbereich der 16. Änderung wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006, als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Für den östlichen Teil des Geltungsbereichs setzt der seit dem 02.08.2001 rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße – abweichend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Für den westlichen Teil des Geltungsbereichs befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – in der Aufstellung. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird überwiegend Wohnnutzung mit einem mind. 30 % igem Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung (Boardinghouse) vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 3a BauGB wird die Nutzung nach sonstiger Art allgemein festgesetzt und entspricht nicht dem Nutzungskatalog der Baunutzungsverordnung. In der Gesamtbetrachtung des Geltungsbereichs erfüllen die geplanten und vorliegenden Nutzungen die Anforderungen an eine „Gemischte Baufläche“. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 6 Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der geplanten Neunutzung im westlichen Bereich durch den in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 sowie der festgesetzten Nutzung durch den Bebauungsplan N 6.2.1.2 im östlichen Bereich nicht entspricht, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan für diese Bereiche zu ändern. Die Darstellung ist von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern, um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu folgen. 5. Regionalplan Südhessen Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. 5.1 Plangraphische Ziele und Grundsätze Das Plangebiet befindet sich nach Planzeichnung des Regionalplans Südhessen in einem Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe, angrenzend an ein Vorranggebiet für Siedlung, Bestand, das sich südöstlich und südwestlich anschließt. Beide Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung, die gem. § 1 Abs. 4 BauGB bei den kommunalen Planungen zu berücksichtigen sind. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Bundesstraße B3 an, die im Bereich des Plangebiets innerörtlich liegt und einspurig ausgebaut ist. Für das Plangebiet sind keine weiteren Ziele und Grundsätze plangraphisch dargestellt. Da die geplante Änderung der Flächennutzungsplandarstellung für einen ca. 2,5 ha großen Bereich jedoch keine raumbedeutsame Flächengröße einnimmt, werden aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken geltend gemacht und eine Darstellungsänderung ist nicht erforderlich. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 7 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen 2010 mit Plangebiet (ohne Maßstab); Quelle Regionalversammlung Südhessen/Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.), Teilkarte 3 Abbildung 4: Ausschnitt aus Legende zum Regionalplan Südhessen 2010, Quelle Regionalversammlung Südhessen/Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.), Legende 5.2 Textliche Vorgaben Das Plangebiet liegt innerhalb des Strukturraums „Verdichtungsraum Rhein-Main/Rhein- Neckar“ (G3.1-2), - in dem ein ausreichendes Wohnungsangebot durch Ausweisung von Wohnbaugebieten vorrangig in zentralen Lagen sowie an den Haltepunkten insbesondere des schienengebundenen ÖPNV vorzusehen ist. Diese soll angesichts der bestehenden Flächenknappheit und zur Schonung der natürlichen Ressourcen flächensparend und soweit wie möglich im Bestand geschehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als eines von fünf Oberzentren in der Planungsregion Südhessen ausgewiesen (Z3.2.1-4). Als Standort für bestehende Hochschulen, der erhalten und gestärkt werden soll (Z3.2.1-6), entsprechen strukturdienende Planungen wie Studierendenwohnheime den raumordnerischen Zielvorgaben. Die Planung als gemischt genutztes Siedlungsgebiet liegt innerhalb einer Fläche, die als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ (Z3.4.2-5) ausgewiesen ist. Gemäß Regionalplan hat in den ausgewiesenen „Vorranggebieten Industrie und Gewerbe“ die Industrie- und Gewerbeentwicklung Vorrang gegenüber anderen Raumnutzungsansprüchen. Die geplante Nutzung entspricht demnach nicht den regionalplanerischen Zielvorgaben. Zudem hat gemäß 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 8 Zielvorgabe des Regionalplans die bauleitplanerische Ausweisung von u. a. gemischten Bauflächen innerhalb der „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden (Z3.4.1-3). Die geplante gemischte Nutzung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 sowie die im Bebauungsplan N 6.2.1.2 festgesetzte Nutzung „Mischgebiet“ sind mit diesen Zielen nicht konform. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden (Entwicklungsgebot). Da die geplante Änderung der Flächennutzungsplandarstellung für einen ca. 2,5 ha großen Bereich jedoch keine raumbedeutsame Flächengröße einnimmt, werden aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken geltend gemacht. Ein Zielabweichungsverfahren ist nicht erforderlich. Die im Plangebiet vorgesehenen Dichtewerten lassen keinen Widerspruch zu den regionalplanerischen Dichtevorgaben (Z3.4.1-9) erkennen. 6. Ziele und Zwecke der Planung Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des ehemaligen städtischen Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71 geschaffen werden. Zudem soll für den östlichen Bereich des Geltungsbereichs eine Darstellung herbeigeführt werden, die den festgesetzten Nutzungen der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan N 6.2.1.2) entspricht. Für den westlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung, dem ehemaligen städtischen Gelände mit gewerblicher Nutzung in der Gräfenhäuser Straße 71, wurde die Nutzung aufgegeben und das Grundstück verkauft. Für die Flächen wurden im Auftrag des neuen Eigentümers, EMON Vermögensverwaltung GmbH, die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Um der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs begegnen zu können, beabsichtigt der neue Grundstückseigentümer, die ehemalige gewerbliche Immobilie (vormals Wissenschaftsstadt Darmstadt) mit vorwiegend Wohnnutzung (anteilig frei finanziert und gefördert), gewerblicher Nutzung (Boardinghouse) und sonstigen gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, neu zu entwickeln. Hierfür wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aufgestellt. Mit dem Vorhaben soll im Sinne der Innenentwicklung eine innerstädtische Brachfläche nachgenutzt und der steigende Bedarf nach innerstädtischem Wohnraum bedient werden. Es liegt bei den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zwar ein Mischverhältnis vor, dieses entspricht aber keiner Kategorie der Baunutzungsverordnung. Gemäß § 12 Abs. 3a BauGB werden die zulässigen Nutzungen daher nach sonstiger Art allgemein festgesetzt. In der Gesamtbetrachtung mit dem östlichen Teil des Geltungsbereichs, der als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt ist, aber überwiegend gewerblich genutzt wird, liegt ein Mischgebiet vor. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 9 7. Städtebauliches Konzept Für das FNP-Änderungsverfahren wurde kein gesondertes städtebauliches Konzept über den gesamten Geltungsbereich erstellt. Für den nordwestlichen Teil der Flächen liegt ein Vorhabenplan vor, der südöstliche Bereich soll mit seiner gemischten Bestandsnutzung erhalten werden. Abbildung 5: Geltungsbereich mit Vorhaben und Bestandsnutzungen; Quelle: planquadrat, Stand November 2024 Im nordwestlichen Teilbereich der 16. Änderung sieht der städtebauliche Entwurf unter Berücksichtigung der stadträumlichen Rahmenbedingungen, wie die umgebende Bestandsbebauung, Verkehrsflächen und Lärmimmissionen, eine fünf- bis sechsgeschossige Blockrandbebauung zuzüglich Staffelgeschoss vor. Diese stellt sich nach Nordwesten als Riegelbebauung zum Gewerbe hin dar und lockert sich nach Südosten zum Mischgebiet in Einzelbaukörper auf. Im Gebäude an der Gräfenhäuser Straße ist eine gewerbliche Nutzung in Form eines Boardinghouse als Beherbergungsbetrieb vorgesehen, der rückliegende Bereich ist mit Wohnnutzung und im nördlichen Gebäudeteil ist studentisches Wohnen mit teilweise gewerblicher Nutzung geplant. Ein begrünter Innenhof sichert für die Anwohner Aufenthaltsqualitäten und bietet die Möglichkeit eines Nachbarschaftstreffs. 16. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung (Entwurf zur Offenlage) 10 8. Flächenbilanzierung Nutzungsart Ausweisung FNP 2006 Ausweisung mit allen rechtswirksamen FNP- Änderungen einschließlich aktuellem Änderungsverfahren (fett) Ausweisung mit allen bereits rechtswirksamen FNP Änderungen (kursiv) ha % ha % Wohnbaufläche 1.587 13 1.601,5 13 Gemischte Baufläche 170 1,5 180,5 (178 vorher) 1,5 Gewerbliche Baufläche 537 4 567,5 (570 vorher) 4,5 Sonderbaufläche 230 2 170 1,5 Gemeinbedarfsfläche 117 1 120 1 Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2 Hauptverkehrsstraßen 274 2 274 2 Ver- und Entsorgungsfläche 47 47 künstl. Grundwasseranreicherung 10 10 Grünfläche 930 8 934 8 besiedelte Fläche 4.101 33,5 4.103,5 33,5 Wasserfläche 38 38 Landwirtschaft 1.307 11 1.305 11 Ökologisch wertvolles Grünland 713 6 712 6 Streuobstwiese 165 1,5 165 1,5 Waldfläche 5.640 46 5.640,5 46 Aufforstungsfläche 29 29 waldartige Brache 44 44 Dünen, Trockenrasen 187 2 187 2 Brache mit Gehölzgruppe unbesiedelte Fläche 8.123 66,5 8.120,5 66,5 Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100 Dezernat III: Michael Kolmer Stadtrat Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Bereich Gräfenhäuser Straße/Leydheckerstraße Umweltbericht Karlsruhe April 2025 Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Bereich Gräfenhäuser Straße/Leydheckerstraße Umweltbericht Bearbeiter Dipl.-Ing. Marc Christmann Alexander Herrmann Ameneh Larijani M.Eng. Martina Marek Verfasser MODUS CONSULT Gericke GmbH & Co. KG Hauptsitz: Niederlassung: Pforzheimer Straße 15b Landauer Straße 56 76227 Karlsruhe 67346 Speyer 0721 / 86009-0 0721/ 86009-0 Erstellt im Auftrag der EMON Vermögensverwaltung GmbH im April 2025 Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 5 Inhalt 1. Planungsanlass .......................................... 7 1.1 Lage und Größe des Änderungsbereichs .......................... 7 2. Fachgesetzliche Vorhaben und Ziele des Umweltschutzes. . . 7 3. Planungsgrundlagen ..................................... 9 3.1 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen ..................... 9 4. Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen . . . . . . . . . . 10 5. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der Planung............................... 1 1 5.1 Fläche ....................................................... 1 2 5.2 Boden ....................................................... 1 3 5.3 Wasser ...................................................... 1 4 5.4 Klima/Luft ................................................... 1 6 5.5 Tiere und biologische Vielfalt .................................. 1 7 5.6 Pflanzen und biologische Vielfalt ............................... 1 8 5.7 Landschafts- und Ortsbild ..................................... 1 8 5.8 Menschen und deren Gesundheit ............................... 1 9 5.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................. 2 0 6. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .......................... 2 1 7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich............................................... 2 1 8. Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ........................ 2 2 9. Planungsalternativen ................................... 2 2 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung .............. 2 3 11. Quellen- und Literaturverzeichnis ...................... 2 4 Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 6 Umweltbericht Abbildungen Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennu tzungsplan 2006 der Stadt Darmstadt mit Geltungsbereich der 16. Änderung (ohne Maßstab) (9) Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Darmstadt mit Geltungsbereich der 16. FNP- Änderung (ohne Maßstab) (10) Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 7 1. Planungsanlass Die Wissenschaftsschaft Darmstadt beabsichtigt im in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - die Entwick- lung und Neuordnung einer gewerblichen Baufläche zu einem Mischgebiet für ein neues gemischtes Quartier inkl. allgemeiner Wohnnutzungen. Bei der Planung handelt sich um ein Projekt der nachverdic htenden Innenentwicklung, die im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden der Erschließung neuer Bauflächen außerhalb des Siedlungsberei chs im Allgemeinen vorzuziehen ist. Gleichzeitig wird dem Bedarf an Wohnb auflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechnung getragen. Um dem Entwicklungsgebot zu genügen, soll hierfür die bestehende gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche umgewan- delt werden. Östlich angrenzend besteht bereits ein im Bebauungsplan festgesetztes und realisiertes Mischgebiet. Im Flächennutzungsplan ist auf dieser randlichen Fläche aber noch gewerbliche Baufläche dargestellt. Diese soll in Anpassung an den Bestand ebenfalls als gemischte Baufläche ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan N 84 ist nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt, da dieser für den Bereich des Plangebiets eine gewerbliche Baufläche vorsieht. Somit ist zur Realisierung der Planung die Änderung des FNP notwendig. Neben der Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - aufgestellt. 1.1 Lage und Größe des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich erstreckt sich auf einer Gesa mtfläche von ca. 2,5 ha im Nordosten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Hessen) in der Gemarkung Darms- tadt Bezirk 6. Das Plangebiet wird du rch die Gräfenhäuser Straße und Leyd- heckerstraße sowie durch Gewerbebeb auung (Gräfenhäuser Straße 75/75b) begrenzt. Im Südosten liegen Mischgebiete mit Wohnbaunutzung in räumlicher Nähe. 2. Fachgesetzliche Vorhaben und Ziele des Umweltschutzes Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 zum BauGB und speziell Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 8 Umweltbericht die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wir- kungsgefüge zwischen den abiotischen und biotischen Umweltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Bestandteil der Begründung des Bauleitplans. Umfang und Detaillierungsgrad für die Beschreibung und Bewertung des Umwelt- zustandes entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Für das Gebiet, insbesondere im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes N 84 liegen bereits umfangreiche Untersuchungen vor, so u.a.: < Bericht technische Ausrüstung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Achim Richter - Haustechnische Planungen, Stand Oktober 2023 < Bericht Regenbewirtschaftung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Achim Richter - Haustechnische Planungen, Stand Dezember 2023 < Fachbeitrag Verkehr, Bauvorhaben Gräfenhäuser Straße, Stadt Darmstadt, Planungsbüro von Mörner; Stand Juli 2023 < Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Darmstadt N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 -, Fachbüro Fau- nistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten; Stand Oktober 2020 < Geotechnischer Bericht Nr. 1b, Neubau Wohnbebauung Darmstadt, Gräfen- häuser Straße 71, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Krajewski; Stand August 2023 < Orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bodens und der Boden- luft, Trischler und Partner GmbH; Stand August 1996 < Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnungssituation der geplanten Bebauung im Rahmen des VEP N 84 Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG; Stand August 2023 < Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Schallimmissionsschutz Gutachten, Grebner Bauphysik GmbH; Stand Juli 2024 < Zusammenfassende Bewertung des Flurst ücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Entsorgung von evt. Bodenaushub, Büro Arcadis Trischler & Partner GmbH; Stand: Mai 2000 Die oben genannten Unterlagen bilden die Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht. Unter Einbeziehung de r vorliegenden Umweltinformationen wurde eine verbal-argumentative Abschätzung der zu erwartenden Umweltaus- wirkungen vorgenommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 9 Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Darmstadt mit Geltungsbereich der 16. Änderung (ohne Maßstab) 3. Planungsgrundlagen 3.1 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen Gemäß Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (rechts- kräftig seit dem 17.10.2011) wird die Fläche des Planbereichs als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe im Bestand dargestellt. Die geplante Nutzung ist mit dieser Darstellung zwar nicht konform, jedoch werden aufgrund der Größen- ordnung des Plangebiets (< 5 ha) keine raumbedeutsamen Auswirkungen bewirkt. Somit ist ein Zielabweichungsverfahren zur Änderung der Darstellung im Regio- nalplan nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Darmstadt (aktueller Stand mit Ände- rungen und Anpassungen vom September 2022) sieht für den gesamten Plan- bereich “Gewerbliche Baufläche” vor. Die südlic h angrenzende Gräfenhäuser Straße ist für die Freihaltung für ÖPNV Trassen vorgesehen, eine Gasleitung verläuft ebenfalls straßenbegleitend. Innerhalb des Plangebiets sind keinerlei Schutzgebiete oder Grünflächen vermerkt. Der Darmstädter Landschaftsplan (2004) definiert räumlich konkrete Entwick- lungsziele, aus denen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet werden können. Die Neuschaffung und Verbesserung von Grün auf Bauflächen gehört zu den Maßnahmen, welche der Landschaftsplan für den Planbereich vorsieht. Zudem ist die Erhaltung der Baumreihe für die südlich angrenzende Straße festgelegt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 10 Umweltbericht Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Landschaftsplan 2004 mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) 4. Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine geschützten Gebiete und ge- schützten Biotope nach §§ 21-30 BNatSchG. Im näheren Umfeld bzw. im Plan- gebiet selbst existieren keine gemäß Natura 2000-Richtlinie geschützten Gebiete. Die nächsten Schutzgebiete dieser Kategorie befinden sich ca. 4 km östlich des Plangebiets. Dabei handelt es sich um das FFH-Gebiet “Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen” (Nr. 6018-305). Der Planbereich umfasst keine bekannten Denkmäler und liegt außerhalb be- kannter archäologischer Kulturdenkmale. Für die Umwelt relevante erwähnens- werte Sachgüter sind nicht bekannt. Eine Betroffenheit von Belangen der Denk- malpflege ist daher nicht zu erwarten. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bodendenkmäler bekannt. Weitere Schutzgebiete und -gegenstände nach Fachrecht (Bundesnaturschutzge- setz, Wasserhaushaltsgesetz etc.) werden durch die Flächennutzungsplanände- rung ebenfalls nicht betroffen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 11 5. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Um- weltauswirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der Planung Für jeden Belang des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a - j BauGB) werden die nach den geänderten Darstellungen des Flächennutzungsplans zu erwartenden Umweltauswirkungen (§ 2 Abs. 4 BauGB) auf den Natur- und Landschaftshaushalt untersucht. Dabei ist es ein Ziel der Umwe ltprüfung festzustellen, ob die Aus- wirkungen der Planungsänderung erheblich sind. Das wesentliche Ziel der Flächennutzungsplanänderung besteht darin, dass im Änderungsgebiet nicht nur wie bisher gewerbliche Nutzungen, sondern auch Wohnnutzungen möglich sind. Da der Orientierungswert für die Grundflächenzahl nach § 17 BauNVO im Mischgebiet geringer ist als im Gewerbegebiet, bedeutet die Änderung der Art der baulichen Nutzung keine Erhöhung, sondern eher eine Verringerung des zu erwartenden Versiegelun gsgrades. Zudem weisen Misch- gebiete aufgrund der Freiräume der Wohnnutzungen im Mittel tendenziell einen geringeren Versiegelungsgrad auf als Gewerbegebiete . Darüber hinaus sind die zu erwartenden Emissionen aus einer gemischten Baufläche regelmäßig geringer als aus einer gewerblichen Baufläche. I m H i n b l i c k a u f I m m i s s i o n e n i m Ä n d e - rungsbereich sind in einer gemischten Baufläche höhere Maßstäbe anzusetzen, als in einer gewerblichen Baufläche. Relevant sind hier vor allem evtl. Beein- trächtigungen durch Lärm. Im bereits entwickelten Mischgebiet, das an das Plangebiet angrenzt, ergibt die Flächennutzungsplanänderung von gewerblicher zu gemischter Baufläche keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen, auch wenn der realisierte Versiege- lungsgrad heute dort sehr hoch ist. Denn dies entspricht bereits dem Bestand. Gewerbliche Bauflächen haben eine größere GRZ im Orientierungswert und beinhalten auch eine Zulässigkeit von nicht erheblich belästigenden Gewerbe- betrieben im Gewerbegebiet oder erheblich belästigenden im Industriegebiet (statt nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben in den für gemischte Bauflä- chen typischen Baugebieten). In gemischten Bauflächen entsteht zudem typi- scherweise weniger störender LKW-Verkehr als in gewerblichen Bauflächen. Entsprechend lässt die geplante gemischte Baufläche eher geringere Umweltaus- wirkungen erwarten als die bisherige Darstellung einer gewerblichen Baufläche. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 12 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 5.1 Fläche Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der Planbereich wird im Zusammenhang mit der naturräumlichen Gliederung in der hessischen Rheinebene, einem höhenmäßig nur schwach differenzierten Flachland, betrachtet (Klausing, 1974). Die Fläche des Geltungsbereichs (GB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - mit einer Größe von ca. 0,87 ha wird momentan als Gewerbegebiet fast vollständig durch Gewerbe- und Infrastruktur in An- spruch genommen und vorwiegend als Lagerfläche für Container genutzt. Im südöstlichen Bereich des Planbereichs ist im Rahmen des B-Plans Nr. 6.2.1.2 ein Teilbereich bereits als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Zusammenhang soll der Flächennutzungsplan in diesem Bereich angepasst werden. Die Fläche innerhalb des GB stellt eine geeignete Möglichkeit dar, dem steigen- den Wohnungsdruck in Darmstadt durch Flächen für Wohnen entgegenzuwirken, ohne eine Flächenneuinanspruchnahme zu bewirken. Die Nachverdichtung in Form von Wohn- und Gewerbebebauung ist an diesem Ort als sinnvoll zu be- trachten, da bestehende Wohnbebauung bereits unweit südöstlich anschließt und infrastrukturelle Voraussetzungen, z.B. Nahverkehr, bereits in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Die Planung entspricht dem schonenden und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zumal sich u.a. mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans N 84 der zulässige und bestehende Versiegelungsgrad verringert und die Flächen im Gewerbegebiet einer Neunutzung zugeführt werden. Es werden somit ausschließlich Innenentwicklungsflächen in Anspruch genommen. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche positiv zu bewerten. Es werden grüne Freianlagen und Dachbegrünung (über den sonstigen Tiefgaragen und Flach- dächern) in der Bebauungsplanung sowie die mehrfache Doppelnutzung der gleichen Flächen (durch die nicht überbauten und begrünten Tiefgaragendä- chern) vorgesehen. Dachbegrünung ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6.2.1.2 festgesetzt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans von ‘Gewerblicher Baufläche’ in ‘Gemischte Baufläche’ sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche zu erwarten. Umweltbericht 13 5.2 Boden Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der Planbereich wird nach dem Bodenflächenkataster (BFD50) als “Fläche für Siedlung, Industrie und Verkehr” dargestellt. Aufgrund des hohen Anteils an versiegelten und teilweise versiegelten Siedlungsflächen handelt es sich um stark anthropogen beeinflusste Gebiete mit vielfältigen Substraten natürlichen und technischen Ursprungs. Bei den ni cht versiegelten Bodenstrukturen kann durch die andauernde Nutzung als Lager- und/oder Verkehrsfläche von einer starken Bodenverdichtung ausgegangen werden. Der typische Bodenaufbau ist gekennzeichnet durch (teilweise belastete) Auffüllungen unterschiedlicher Mäch- tigkeit über überwiegend schwach schluffigen Feinsanden (Krajewski, 2023). Somit ist der Natürlichkeitsgrad des Bode ns im Planbereich als sehr gering einzustufen. Entsprechend der durchgeführten Altlastenuntersuchungen wurde für den Be- reich des Bebauungsplans N 84 festgestellt, dass in Teilbereichen die aufgefüll- ten Böden aufgrund der festgestellten Schwermetallbelastungen als abfallrecht- lich belastet einzustufen sind. Belastungen in Böden in den vorgefundenen Größenordnungen bedürfen keiner akuten Maßnahme. Bei Aushub dieser Boden- partien muss das Material jedoch geordnet verwertet werden (z. B. zu deponie- bautechnischen Maßnahmen). Für Boden und Bodenluft wurde kein altlastenrele- vanter Sanierungsbedarf festgestellt. Der gewach sene Boden ist abfallrechtlich als unbelastet eingestuft. In einer weiteren Untersuchung wurde festgestellt, dass nicht mit flächigen Altlasten im Untergrund zu rechnen ist (Darmstadt, 2023). Aufgefüllte Böden wurden in allen Aufschlüssen vorgefunden. Es handelt sich dabei um sandig- schluffige Erdmassen, die mit Ziegel,- Beton- und Schlackebruchstücken durch- setzt sind. Die erschlossene Mächtigkeit der Auffüllung beträgt bis 2,5 m. Zudem wurde eine Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder durchgeführt, die ergeben hat, dass sich das Plangebiet in einem vormaligen Bombenabwurfgebiet befindet und daher grundsätzlich vom Vorhan- densein von Kampfmitteln ausgegangen werden muss. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Aufgrund der bereits vorhandenen anthropogenen Einflüsse und bestehenden Vorbelastungen ist ein natürliches Bodengefüge im Planbereich kaum noch anzutreffen. Somit ist dieser bezüglich seiner Bodenfunktionen in weiten Teilen bereits in erheblichem Maße beeinträchtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 14 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Durch die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 geplanten Anlagen von Dach- und Tiefgaragenbegrünungen mit entsprechender Substratmächtigkeit wird zusätzliches Bodenpotenzial geschaffen, welches, wenn auch in begrenztem Maße, Bodenfunktionen erfüllen kann. Gleichzeitig wird eine Reduzierung des Versiegelungsgrades angestrebt. Mit der Planung ist die Wiedernutzbarmachung der baulich beanspruchten Fläche verbunden, womit die Neubeanspruchung natürlicher Böden an anderer Stelle vermieden wird. Insgesamt sind durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. 5.3 Wasser Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der GB liegt im hydrogeologischen Großraum "Oberrheingraben mit Mainzer Becken und nordhessischem Tertiär" (ID 03), im Hydrologischen Raum "Ober- rheingraben mit Mainzer Becken" (ID 031) und im hydrologischen Teilraum "Rheingrabenschollen" (ID 03101) (BGR 2017). Grundwasservorkommen wurden bei Bohraufschlüssen mit einer Tiefe von 7,0 m nicht angetroffen. Innerhalb des geotechnischen Berichts wird einen Bemes- sungswasserspiegel von 120,0 m ü. NN vorgeschlagen. Aufgrund bindiger Zwi- schenlagen muss bei größeren Niederschlagsmengen mit Schichten- wie auch Stauwasser gerechnet werden. (Krajewski, 2023) Gemäß dem hydrogeo logischen Kartenwerk des HLNUG ist ein Grundwasserstand bei ca. 115 Meter ü. NN bis 119 Meter ü. NN zu erwarten. Dies entspricht einem Flurabstand von ca. 7-10 m. Eine gezielte entwässerungstechnische Versickerung ist somit grundsätzlich möglich. (Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, August 2024) Der Planbereich befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die nächsten Wasserschutzgebiete liegen rund 5 km nördlich bzw. nordöstlich des Planbe- reichs und besitzen keine Relevanz für die vorliegenden Planungen. Im Untersu- chungsgebiet selbst und in unmittelbarer Umgebung befinden sich keine Ober- flächengewässer. Aus diesem Grund erfolgen hierzu keine weiteren Ausführun- gen. Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried, dessen allgemeine Vorgaben das Planvorhaben nicht wirklich tangieren. Dieser steht der Bebaubarkeit nicht entgegen, ist jedoch bei wasser- Umweltbericht 15 rechtlichen Verfahren/Genehmigungen von den Behörden zu beachten. Im Ein- zelnen sind die Vorgaben des Grundwasse rbewirtschaftungsplans Hessisches Ried zu beachten. Im Ergebnis dieser Betrac htung ist die Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main unter Berücksichtigung der angenommenen Randbe- dingungen langfristig gesichert und ökologisch verträglich. Für den Planbereich ist keine besondere Bedeutung für den Grundwasserkörper anzunehmen, da durch den hohen Versiegelungsgrad und die gewerbliche bzw. gemischte Nutzungen generell keine Re genwasserbewirtschaftung und eine Entwässerung über die Kanalisation vorhanden ist und die zu erwartende zulässi- ge Versiegelung nicht steigt. Niederschlagswasser soll aber allgemein auf dem Grundstück zurückgehalten oder genutzt oder ansonsten ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasser- rechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen (z.B. aufgrund von Bodenbelastungen). Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Im Zuge der Bebauungsplanung vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 wird der Versieglungsgrad gegenüber dem bestehenden Planungsrecht mit Gewer- begebiet reduziert, zumal das nachhaltige Regenwasserbewirtschaftungskonzept eine fachgerechte Versickerung innerhalb des Geltungsbereichs ermöglicht. Generell ist gemäß den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Dachflächen sollen extensiv begrünt werden, wodurch ein Teil des Niederschlagswassers im Substrat gebunden und über die Begrünung wieder verdunstet wird. Dies kommt dem innerstädtischen Mikroklima in somme rlichen Hitzeperioden zu Gute und reduziert die zu bewirtschaftenden Rege nmengen auf dem Grundstück (Achim Richter - Haustechnische Planungen, 2023). Eine weitere Minderung der Aus- wirkungen wird durch Verwendung von versickerungsfähigen Befestigungsmate- rialien auf befestigten, nicht überbauten Fläc hen des Baugrundstücks selbst erzielt. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Änderung des Flächennutzungsplans vor dem Hintergrund der Bebauungsplanung positiv zu bewerten, da mit einer Verbesserung oder aufgrund des geringeren Orientie- rungswertes für die GRZ mit keiner Verschl echterung des Wasserhaushaltes zu rechnen ist, zumal eine schadfreie Versi ckerung in Mischgebieten regelmäßig besser möglich ist als in Gewerbegebieten. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 16 Umweltbericht 5.4 Klima/Luft Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der Planungsraum in Darmstadt befindet sich in der Klimaregion Rhein-Main- Gebiet mit einem langjährigen Mittelwert der Jahrestemperatur von ca. 10,6°C (de.climate-data.org, 2023). Gemäß der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt der Planbereich in einem Gebiet mit starker Überwärmung. Das südliche Drittel ist in der Planungshinweiskarte als “Bebautes Gebiet mit klimarelevanter Funktion” gekennzeichnet, während der Rest als “Bebautes Gebiet mit klimatischen Nachtei- len” gekennzeichnet ist. Anhand des lokalklimatischen Gutachtens (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, August 2023) im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 lässt sich bezüglich der thermischen Situation der Stadt Darmstadt sagen, dass besonders der nordwestlich gelegene Teil Darmstadts aufgrund der Lage im Rheingraben und des großflächigen Gewerbegebiets mit geringem Grünanteil thermisch belastet ist. Innerhalb des Planbereichs sind vorwie gend Südwest- und Nordostwinde an- zutreffen. Durch die überwärmte Zone ist dieser Bereich bei austauscharmen Wetterlagen nachts tendenziell schlecht durchlüftet. Als Gewerbestandort mit hoher Flächenversi egelung im nordwestlichen Rand- bereich von Darmstadt kommt dem Geltungsbereich keine Bedeutung hinsicht- lich klimatischer Aspekte wie der Klimaregulierung und Frischluftproduktion zu. Für die direkt angrenzende Bebauung kann jedoch eine gewisse Überwärmung angenommen werden. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Das Gebiet wird bereits durch die vorhandene Bebauung und Versiegelung an sonnigen Tagen stark aufgeheizt. Der Geltungsberei ch ist aber nicht so stark überhitzt, dass die Entwicklung eines Mischgebiets dort nicht möglich wäre. So sieht der Bebauungsplan N 84 - zwar eine Bebauungsverdichtung in Form einer Blockrandbebauung vor, gleichzeitig wird jedoch der Versiegelungsgrad reduziert und eine ausreichende Durchgrünung angestrebt. Ebenso weist das bereits bestehende Gebiet Grünflächen, Bepflanzungen und Dachbegrünung auf. Aufgrund des Verkehrsaufkommens, welches mit den zusätzlichen Wohneinheiten einhergeht, kann eine gewisse Erhöhung der Luftschadstoffimmissionen im Planbereich nicht ausgeschlossen werden. Au fgrund der Vorbelastungen durch die gewerblichen Betriebe sowie das Siedlungsgebiet wird jedoch keine erhebli- che Beeinträchtigung abgeleitet. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 17 Hinsichtlich des Klimawandels entstehen keine negativen Umweltauswirkungen, zumal für das geplante Vorhaben eine nachhaltige Energieversorgung und Was- serkonzeption angedacht sind. Insgesamt werden die klimatischen Auswirkungen aufgrund der Planänderung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung als verträglich bewertet. 5.5 Tiere und biologische Vielfalt Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Die bestehende bauliche Struktur im Bebauungsplangebiet N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - weist einen Gewerbegebietscharakter auf, insbesondere der nördli- che Bereich wurde zuletzt als Lager und Werkhalle genutzt. Diese Flächen sind im Großteil mit Sukzessionsflächen durchsetzt, die im Norden überwiegend aus Brombeergebüsch und im Südwesten mi t den Bäumen, vorwiegend Platanen, bestanden sind. Südlich im Planbereich befinden sich kleinere Grünflächen und Baumpflanzungen. Im Zuge der laufenden Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 wurde in den Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgestellt, dass innerhalb des Planbereichs einige Fledermaus- und Vogelarten vorkommen und von der Planung betroffen sein könnten. Es wurden jedoch keine Quartiere von Fledermäusen festgestellt. Ebenso ist die Bedeutung des Plan- bereichs als Nahrungshabitat als gering eingestuft. Von den im Eingriffsbereich vorkommenden Vogelarten brütete nur die Klappergrasmücke, die einen un- zureichenden Erhaltungszustand in Hessen aufweist . Da diese aber nicht als ortstreue Art einzustufen ist, ist das Planungsgebiet für diese Art nur von gerin- ger Bedeutung, für andere Vogelarten ist es von sehr geringer Bedeutung, und es weist hinsichtlich der biologischen Vielfalt der Fauna keine besondere Bedeutung auf. Im angrenzenden Teilbereich des Geltungsbereichs ist eine Detailbetrachtung zur Fauna auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht geboten, da dort ein Mischgebiet bereits realisiert ist. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Es werden auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 “Gräfenhäu- ser Straße 71” Vermeidungsmaßnahmen getroffen und dadurch der Artenschutz umfassend berücksichtigt. Grundlegend gilt Artenschutz unabhängig von der Bauleitplanung, wodurch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände allgemein zu vermeiden sind. Aufgrund der Vorbelastung im Gebiet und in der Umgebung und Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 18 Umweltbericht mit den getroffenen Artenschutzmaßnahmen sind die betriebsbedingten Aus- wirkungen der Planung als gering zu bewerten. Insgesamt ergeben sich durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, welche der Entwicklung der Flächen als Mischgebiet entgegenstehen; durch die bisher dargestellte gewerb- liche Baufläche könnten die Auswirkungen höher sein. 5.6 Pflanzen und biologische Vielfalt Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Das Bebauungsplangebiet N 84 ist aufgrund der überwiegenden Gewerbenutzung durch einen sehr hohen Versiegelungsgrad geprägt. Es sind nur wenige größere Vegetationsbestände zu finden, wenn auch größtenteils auf stark gestörten Standorten. Das Plangebiet weist hinsichtlich der biologischen Vielfalt der Flora keine besondere Bedeutung auf und ist deutlich auch von Neophyten geprägt. Mangels wertgebender Strukturen im An schluss hat es auch keine besondere Bedeutung für die Biotopvernetzung. Im angrenzenden Teilbereich des Geltungsbereichs ist eine Detailbetrachtung zur Flora auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht geboten, da dort ein Mischgebiet bereits realisiert ist. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Durch die Planung gehen zwar teilweise die bestehenden Grünstrukturen verlo- ren, dies ließ die bisherige Darstellung als gewerbliche Baufläche aber ebenfalls (oder sogar stärker) zu. Insgesamt sind durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und die biologische Vielfalt zu erwar- ten. 5.7 Landschafts- und Ortsbild Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Das Landschafts- bzw. Stadtbild ist im Bebauungsplangebiet N 84 besonders durch die gewerbliche Nutzung, die bestehende Bebauung des Mischgebiets sowie die angrenzenden Nutzungen geprägt und demnach als bereits stark beeinträchtigt zu bewerten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Grund- stücke mit minimalem Grün- und Gehölzanteil, teilweise mit großen Hallen- Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 19 gebäuden bzw. Funktionsbauten ohne besondere gestalterische Qualität. Dach- begrünung fehlt in der Regel bzw. ist nur auf den südlich im Plangebiet liegenden Gebäuden vorzufinden. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ist im Umfeld als minimal zu bewerten. Im angrenzenden Teilbereich des Geltungsbereichs ist eine Detailbetrachtung zum Landschaftsbild auf der Ebene de r Flächennutzungsplanänderung nicht geboten, da dort ein Mischgebiet bereits realisiert ist, zumal gewerbliche Bauflä- chen im Mittel eher einen geringeren gestalterischen Anspruch aufweisen als gemischte Bauflächen. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Insgesamt kann im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 von einer angepassten und angemessenen Neugestaltung des Ortsbildes durch die Umwandlung in ein gemischtes Gebiet mit überwiegend Wohnnutzung und einer gestalteten Grünordnung ausgegangen werden. Die östlich bestehende Bebauung als Mischgebiet greift dieses Konzept bereits überwiegend auf. Durch die geplan- ten und bestehenden Grünstrukturen wird auf das Landschafts- und Ortsbild in gewerblich geprägter Innerortslage keine Verschlechterung bewirkt. Demnach sind durch die Änderung des Flächennutzungsplans bedingte Negativ- effekte auf das Landschafts- und Ortsbild auszuschließen. 5.8 Menschen und deren Gesundheit Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Das Plangebiet ist durch Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen vorbelastet. Demnach muss auf die Lärmvorbelastung en tsprechend zum Schutz des Men- schen und seiner Gesundheit planerisch reagiert werden. Aufgrund der Lage im Rheingraben ist das gesamte Stadtgebiet Darmstadt ther- misch vorbelastet. Der Planbereich liegt in einer der überwärmten Zonen von Darmstadt. Insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen ist es nachts tenden- ziell schlecht durchlüftet. Die Bedeutung des Lärmschutzes und der Berücksichtigung der thermischen Ausgangslage und Belüftung ist aufgrund der Vorbelastung hoch. Die Erholfunktion ist für die Bevölkerung im Plangebiet ohne Bedeutung, da es sich allgemein um ein Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet ohne großräumige Flä- chen mit Aufenthaltsqualität handelt. Hinsichtlich der Belichtung, Besonnung und Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 20 Umweltbericht Belüftung gelten die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Regel als gewährleistet, wenn die nach Landesbaurecht erforderlichen Grenzabstände eingehalten werden Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Die Beeinträchtigung durch Verkehrs- und Gewe rbelärm wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 durch entsprechende Maßnahmen, bspw. Lärmschutzbebauung, partielle Vermeidung von Immissionsorten und schalldämmende Außenbauteile verschiedener Lärmpegelbereiche, bewältigt. Es ist zu erwarten, dass die Konfliktbewältigung auch im bereits bebauten Gebiet südöstlich im Planbereich durch Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt wurden. Dies ist im Übrigen dem FNP nachgelagert klärbar. Des Weiteren kann durch die Festsetzung von u.a. Fassaden- oder Dachbegrü- nung dem Schutz des Menschen und den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen werden, zumal sich diese positiv auf das Bioklima und die Lufthygiene auswirken. Insgesamt sind durch die Änderung des Flächennutzungsplans mit entsprechen- den Lärmschutzmaßnahmen keine prob lematischen Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen und deren Gesundheit zu erwarten, zumal Mischgebiete regelmäßig neben Gewerbegebieten angeordnet werden können. 5.9 Kultur- und sonstige Sachgüter Der Planbereich tangiert keine bekannten Kulturdenkmale oder archäologischen Denkmale. Daher ergeben sich durch die Planung keinerlei Auswirkungen auf diesen Umweltbelang. Sollten bei Erdarbeiten bis dahin unbekannte archäologische Funde oder Befun- de zutage kommen, sind diese nach § 21 HDSchG der Denkmalfachbehörde an- zuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 21 6. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht- durchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung wäre die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 aus dem Flächennut- zungsplan nicht gewährleistet. Der südliche Bereich, der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.2.1.2 befindet, könnte aufgrund der Parzellenunschärfe im FNP und der Gesamtbetrachtung als Gewerbegebiet, das aus dem Flächennut- zungsplan entwickelt wurde, gelten. Im Übrigen ist dort bereits auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ein Mischgebiet festgesetzt. 7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Aus- gleich Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - sind schutzgutübergreifend umfassende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen berücksichtigt worden: < Flächenrecycling bereits baulich geprägter Standorte < Flächenentsiegelung < fachgerechte Beseitigung bestehender Bodenbelastungen < Dachbegrünung und Vorgaben zur Wasserdurchlässigkeit von Oberflächenbe- lägen < Regelungen zur Niederschlagswasserversickerung mit Rigolen auf dem Grundstück in Verbindung mit einem Regenwassermanagement < Schaffung von ausreichend Grün- und Freiflächen u.a. mit Baumpflanzungen, durch die eine kühlende Verschattung resultiert < Fassadenbegrünung < insektenfreundliche Beleuchtung, Anbringen von Nistkästen und Schutzmaß- nahmen gegen Vogelschlag < zeitgemäßes Energiekonzept (regenerative Energiegewinnung) < aktiver Schutz vor Immissionsbelastungen durch Lärmschutzbebauung mit Innenhof und eine Grundrisszonierung/gezielte Anordnung öffenbarer Fens- ter Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 22 Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen auf der Flächennutzungsplanebene sind aufgrund der tendenziell geminderten Umweltauswirkungen nicht erforderlich und auch auf Bebauungsplanebene nicht zu erwarten, zumal es sich um Innenentwicklungen handelt. 8. Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung Durch die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Hinblick auf die bereits vorhandene Versiegelung und gewerbliche Nutzung zu erwarten. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplansverfahrens N 84 - Gräfen- häuser Straße 71 - wurde der rechnerische Nachweis zur Kompensation berech- net. Für das Schutzgut Boden besteht dabei kein Ausgleichsbedarf aufgrund des abnehmenden Versiegelungsgrades. Eine Aufwertung erfolgt durch ergänzende Dachbegrünung und die Entfernung von Bodenbelastungen vor dem Hintergrund der negativen Wertigkeit des Bodens im Bestand. Die ökologische Bilanz für den Umweltbelang Tiere und Pflanzen zeigt, dass durch die plangebietsinternen Maßnahmen zusammen mit den festgesetzten Vermeidungs- und Minderungs- maßnahmen die Eingriffe rechnerisch mehr als kompensiert werden. Da im östlichen Bereich bereits ein Mischgebiet realisiert ist, ergibt sich durch das “Nachziehen” des Flächennutzungsplans auf eine gemischte Baufläche keine Verschlechterung. 9. Planungsalternativen Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ein gemischtes Quartier mit überwiegend Wohnnutzung und einem gewerblichen Schwerpunkt entlang der Gräfenhä user Straße entstehen, welches das südöstlich angrenzende bestehende Mischgebiet ergänzt. Der Plan- bereich ist eine große innerstädtische Fl äche, die durch Umstrukturierung und Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzten Flächen das Potential für zusätzliche Wohnungen bietet. Die vorh andene Mischnutzung im südlichen Be- reich bleibt in ihrer Nutzung bestehen. Es wird somit dem Grundsatz einer fläche nsparenden, nachhaltigen Quartiers- entwicklung entsprochen. Dem Wohnraumbedarf sowie den Umweltanforderun- gen wird mit der Planung Rechnung getragen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 23 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darms- tadt sollen unter Einbeziehung der bereits bestehenden Mischnutzung die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des ehemaligen städti- schen Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71 geschaffen werden. Für den östlichen Teil des Geltungsbereichs soll eine Darstellung herbeigeführt werden, die den festgesetzten Nutzungen der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanung (Be- bauungsplan N 6.2.1.2) entspricht (Mischgebiet). Mit dem Vorhaben Gräfenhäuser Straße 71 soll im Sinne der Innenentwicklung eine innerstädtische Fläche umge- nutzt und dem steigenden Bedarf nach innerstädtischem Wohnraum Rechnung getragen werden. Die Darstellung des Flächennutzungsplans 2006 der Wissenschaftsstadt Darms- tadt soll in diesem Sinne für den Änderungsbereich von “Gewerbliche Baufläche” in “Gemischte Baufläche” geändert werden. Das Vorhaben entspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und setzt die Ziele des Baugesetzbuches um. Insgesamt ist das Gebiet durch die bestehenden Nutzungen und Bebauung/Versiegelung in Bezug auf den Naturhaushalt stark vorbelastet. Ebenso besteht eine Vorbelastung durch Ver- kehrs- und Gewerbelärmimmissionen, die im Rahmen der Bebauungsplanungen zu bewältigen sind. Es sind nur wenige Freiflächen bzw. Vegetationsbestände vorhanden, die jedoch stark beeinträchtigt sind. Der Planbereich weist hinsicht- lich der biologischen Vielfalt der Flora und Fauna keine besondere Bedeutung auf, die durch die Flächennutzungsplanänderung verschlechtert würde. Auf Ebene der Bebauungs- oder Genehmigungsplanung ist der Artenschutz de- taillierter zu berücksichtigen. Bei Bedarf können bei entsprechender Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgle ich dafür Sorge tragen, dass die biotischen und abiotischen Schutzgüter auch im Zuge der Realisierung nicht über das derzeitige Maß hinaus beeinträchtigt werden. Vielmehr können sich durch die geänderte Nutzung positive Effekte auf die abiotischen und biotischen Schutzgüter im Planungsraum entwickeln. Die Änderung des Flächennutzungsplans verursacht insgesamt keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen auf die Umwelt. Das Vorsehen von Ausgleichsflä- chen auf der Flächennutzungsplanebene ist aufgrund der tendenziell geminder- ten Umweltauswirkungen nicht erforderlich, zumal es sich um Innenentwick- lungen handelt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd 24 Umweltbericht 11. Quellen- und Literaturverzeichnis ACHIM RICHTER - Haustechnische Planungen (Oktober 2023): Bericht technische Ausrüstung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ACHIM RICHTER - Haustechnische Planungen (Dezember 2023): Bericht Regenbewirt- schaftung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANDREAS MALTEN. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. (Oktober 2020): Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Be- bauungsplan Darmstadt N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - ANGELA BEZZENBERGER (August 2022): Erläuterungsbericht Außenanlagen zum Vorha- benbezogenen Bebauungsplan Landschaftsarchitektur und Ökologie BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (BGR 2017/2019): BGR Geovie- wer, (https://geoviewer.bgr.de/mapapps/resources/apps/geoviewer/ index.html?lang=de); Stand: 2017/2019 ARCADIS TRISCHLER & PARTNER GMBH (Mai 2000): Zusammenfassende Bewertung des Flurstücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Entsorgung von evt. Bodenaushub CLIMATE DATA (November 2023): https://de.climate-data.org/europa/ deutschland/hessen/darmstadt-2129/ ELFERS GESKES KRÄMER PARTG MBB & LANDSCHAFTSARCHITEKTUR & ÖKOLOGIE DIPL.-IN- G. ANGELA BEZZENBERGER (Januar 2024): Qualifizierter Freianlagenplan GREBNER BAUPHYSIK GMBH (Juli 2024): Vorhabenbezo gener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Schallimmissionsschutz Gutachten HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG 2019a/2023): BodenViewer Hessen (http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/resources/ apps/bodenviewer/index.html?lang=de); Stand: März 2019 bzw. Oktober 2023 IMA RICHTER & RÖCKLE GMBH & CO. KG (August 2023): Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnungssituation der geplanten Bebauung im Rahmen des VEP N 84 Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt. KLAUSING (1974): Die Naturräume Hessens von Otto Klausing mit einer Karte der naturräumlichen Gliederung im Maßstab 1:200 000. He ssische Landesanst. Für Umwelt. ELFERS GESKES KRÄMER PARTG MBB & LANDSCHAFTSARCHITEKTUR & ÖKOLOGIE DIPL.-IN- G. ANGELA BEZZENBERGER (Januar 2024): Qualifizierter Freianlagenplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd Umweltbericht 25 MODUS CONSULT GERICKE GMBH & CO. KG (November 2024) : Umweltbericht zum vorha- benbezogenen Bebauungsplans N 84 (Entwurf). PLANUNGSBÜRO VON MÖRNER (Juli 2023): Fachbeitrag Verkehr, Bauvorhaben Gräfen- häuser Straße, Stadt Darmstadt. PLANQUADRAT, ELFERS GESKES KRÄMER PARTG MBB ARCHITEKTEN UND STADTPLANER BDA (Au- gust 2024): Planzeichnung zum vorhab enbezogenen Bebauungsplan N 84 (Ent- wurf). PROF. DR.-ING. WOLFGANG KRAJEWSKI (August 2023): Geotechnischer Bericht Nr. 1b, Neubau Wohnbebauung Darmstadt, Gräfenhäuser Straße 71. REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT ABTEILUNG ARBEITSSCHUTZ UND UMWELT DARMSTADT (2020): Grundwasserbewirtschaftungsplan He ssisches Ried, https://rp-darmstadt. hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen. de/files/2022-04/grundwasserbewirt schaftungsplan_hessisches_ried_stand_2020.pdf TRISCHLER UND PARTNER GMBH (August 1996): Orientierende umwelttechnische Unter- suchung des Bodens und der Bodenluft. UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE GMBH (August 2024): Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - in Darmstadt. WISSENSCHAFTSTADT DARMSTADT, STADTPLANUNGSAMT (Februar 2021): Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäu- ser Straße 71. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht Karlsruhe, 28.04.2025 Umweltbericht_16. Änderung des FNP.wpd
anlage 2
38097 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) Seite 1 von 13Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange08.04.2025 Nr. Prüfung der Stellungnahmen:Vorgebrachte Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 22.04.2021: Ziel der 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Änderung der Dar- stellung einer ca. 2,5 ha großen Fläche im Nordwesten Darmstadts als Mischbaufläche anstelle der bislang in diesem Bereich dargestellten gewerb- lichen Baufläche. Mit dieser Änderung soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans N 84 „Gräfenhäuser Straße 71“ vorbereitet sowie die Flächennut- zungsplandarstellung für den bereits existenten Bebauungsplan N 6.2.1.2 „Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße“ entsprechend der im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebietsnutzung angepasst werden. Die vorgesehene Fläche liegt innerhalb eines im Regionalplan Südhes- sen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) ausgewie- senen „Vorranggebiets Industrie und Gewerbe, Bestand“. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wie unter Ziffer 6 der Beschreibung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zutreffend ausgeführt, entspricht die Planung nicht den regionalpla- nerischen Zielvorgaben, die in Z 3.4.1-3 RPS/RegFNP 2010 festlegen, dass die bauleitplanerische Ausweisung von u. a. gemischten Bauflächen inner- halb der „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden hat. Da die geplante Änderung der Flächennutzungsplandarstellung für einen ca. 2,5 ha großen Bereich jedoch keine raumbedeutsame Flächengröße ein- nimmt, werden aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken geltend ge- macht. Der Hinweis, dass aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken ge- gen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die regionalplanerische Unbedenklichkeit aufgrund der feh- lenden Raumbedeutsamkeit der Planung ist in der Begründung unter Punkt 5.2 aufgeführt. Ein Zielabweichungsverfahren ist nicht erforderlich. Aus der Sicht der oberen Naturschutzbehörde teile ich Ihnen mit, dass ge- gen die 16. FNP-Änderung keine Bedenken bestehen. Der Hinweis, dass aus Sicht der oberen Naturschutzbehörde keine Be- denken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis ge- nommen. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: Grundwasser Aus Sicht der von mir zu vertretenden Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes weise ich auf Folgendes hin: Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungs- plans Hessisches Ried, mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und veröf- fentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“ in der Fassung vom 17. Juli 2006 veröffentlicht im Staatsanzeiger 31 / 2006 S. 1704, zu beachten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – und ist daher nicht Gegenstand der 16. Flächennutzungsplanän- derung, welche im Parallelverfahren durchgeführt wird. Der Hinweis wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 berücksichtigt und die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungs- plans Hessisches Ried im Bebauungsplanentwurf beachtet. Oberflächengewässer Gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berück- sichtigen, dass unterirdisch der Darmbach durch das Plangebiet verläuft. Der Hinweis, dass keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – und ist daher nicht Gegenstand der 16. Flächennutzungsplanän- derung, welche im Parallelverfahren durchgeführt wird. Der Hinweis bezüglich des Verlaufs des Darmbachs wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – be- rücksichtigt. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Da die vorliegenden Unterlagen keine Aussagen zur geplanten Entwässe- rung enthalten, ist aus diesem Grund keine fachtechnische Aussage mög- lich. Generell ist zu beachten: Umgang mit Niederschlagswasser Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Menge des abzuleitenden Nieder- schlagswassers entsprechend dem Stand der Technik so gering wie möglich zu halten. Ziel der abflussreduzierenden Maßnahmen ist es, die Kanalisation Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind nicht Regelungsgegenstand des FNP-Änderungsverfah- ren. Es erfolgen keine Darstellungen zum Umgang mit Niederschlagswasser. Der Umweltbericht zur 16. FNP-Änderung berücksichtigt die Belange und verweist auf die Regelungen der verbindlichen Bauleitplanung. Im parallelen Bebauungsplanverfahren N 84 – Gräfenhäuser Straße 71, das sich in Aufstellung befindet, sowie im rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße – wird der Umgang mit Nie- derschlagswasser verbindlich geregelt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: und die Kläranlage zu entlasten und eine ortsnahe Versickerung vorzuzie- hen. In der Planung sind daher Verwertungsmaßnahmen (gem. § 37 Absatz 4 Satz 1 Hessisches Wassergesetz (HWG)) wie z.B. die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Flächenbefestigung oder Nieder- schlagswasserverwertung als Brauchwasser oder zu Bewässerung neben begrünten Dachflächen vordergründig zu realisieren. Für die Versickerung oder Einleitung von unbelastetem Niederschlagswas- ser ist bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnis nach § 8 i.V.m. § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantragen. Die Vorgaben des Merk- blattes DWA-M 153 (Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser) und des Arbeitsblattes DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) sind zu beachten. Die Versicke- rungsfähigkeit der Böden im Baugebiet ist mit einem hydrogeologischen Gut- achten nachzuweisen (siehe dazu Arbeitshilfe Wasserwirtschaft in der Bau- leitplanung, Stand 07/2014). Anforderungen an die Abwasserbeseitigung Das Abwasser aus dem geplanten Baugebiet ist den kommunalen Abwas- serbehandlungsanlagen zuzuführen. Die kommunale Abwassersatzung ist zu beachten. Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforde- rungen gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) zu berücksichtigen. Ebenso wurde der Belang der Abwasserentsorgung im Bebauungsplanver- fahren N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – und im rechtskräftigen Bebauungs- plan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße – berücksichtigt. Erläuterungen können den Begründungen und Fachgutachten zum jeweili- gen Bebauungsplanverfahren entnommen werden. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderun- gen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastungen nicht aus- geklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung von Belastungen das Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Belange des nachsorgenden Bodenschutzes sind auf Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung berücksichtigt worden. Der Umweltbericht zur 16. FNP-Änderung berücksichtigt die Belange und verweist auf die Regelun- gen der verbindlichen Bauleitplanung. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – wurden Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit dem Regierungspräsi- dium Darmstadt durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den Bebauungspla- nentwurf als Hinweise übernommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefahrenab- wehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein Vertrauen, dass die ausge- wiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darmstadt An- haltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentümer, Bauwil- lige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der Bau- leitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hess. Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für den Plangeltungsbereich ein Eintrag ergibt (siehe Aufstellung im Anhang). Da- runter befindet sich ein Betrieb, der gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet wird. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefähr- dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. anschließende orientierende Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfallbewertung hat gemäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erfolgen. Hierzu ist ein Fachgutach- ter in Altlastenfragen zu beauftragen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezer- nat IV/Da 41.5; Bodenschutz, vorzulegen. Erst nach Auswertung der Einzel- fallbewertung kann darüber entschieden werden, ob ein weiterer Untersu- chungsbedarf besteht und eine orientierende Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitplanverfahren weiter fortgeführt werden kann. ALTIS-Daten: ALTIS-Nummer: 411.000.020-001.193 Altstandort: Gräfenhäuser Straße 71 Name: Paschke & Co. GmbH Beschreibung: Maschinenfabrik und Eisengießerei Branche (nach HLUG/ nach WZ2003): Für den östlichen Bestandsbereich liegt mit dem Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße – geltendes Planungsrecht vor. Die Anforderungen des BauGB wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Maschinen und Maschinenbauerzeugnisse verschiedener Art, Herstellung / Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, an- derweitig nicht genannt Klasse Branche/WZ: 4 / 4 Betriebsanfang: 02/1953 Betriebsende: 05/1964 Name: Papyros GmbH Beschreibung: Maschinenfabrik für die Herstellung von Zellstoff, Papier, Pappe, Faserplatten Branche: Maschinen und Maschinenbauerzeugnisse verschiedener Art, Her- stellung / Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe Klasse Branche/WZ: 4 / 4 Betriebsanfang: 03/1961 Betriebsende: 02/1969 Vorsorgender Bodenschutz Der Plangeltungsbereich ist durch die bisherige Nutzung bereits anthropo- gen überprägt. Von dem Dezernat „Immissionsschutz“ werden gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. Der Hinweis, dass keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Durch das o. g. Vorhaben werden bergbauliche Belange nicht berührt. Es stehen daher aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. Der Hinweis, dass keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Abschließend weise ich darauf hin, dass ich den Kampfmittelräumdienst im Rahmen von Bauleitplanverfahren ausnahmsweise nur dann beteilige, wenn von gemeindlicher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens kon- krete Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln erfolgt sind. In dem mir von Ihnen zugeleiteten Bauleitplanverfahren haben Sie keine Hin- weise dieser Art gegeben. Deshalb habe ich den zentralen Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Belange des Kampfmittelräumdiensts sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt worden. Der Umweltbericht zur 16. FNP-Än- derung berücksichtigt die Belange und verweist auf die Regelungen der ver- bindlichen Bauleitplanung. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Kampfmittelräumdienst nicht beteiligt. Es steht Ihnen jedoch frei, den Kampf- mittelräum-dienst direkt zu beteiligen. Mündliche Anfragen können Sie rich- ten an Herrn Schwetzler, Tel. 06151-126501. Schriftliche Anfragen sind zu richten an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Zentraler Kampfmittelräumdienst. Eine verfahrensrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Bei Rückfragen und zur Beratung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – wurde der Kampfmittelräumdienst beteiligt. Mit einer Luftbilddetailauswer- tung wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist. Der Verdachtspunkt wurde im Bebauungsplanentwurf gekennzeichnet. Des Weiteren wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens N 84 – Gräfen- häuser Straße 71 – ein Hinweis zu Kampmittel im Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Darüber hinaus wird der Vorhabenträger im Durchführungs- vertrag verpflichtet, eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf- mittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Bau- grunduntersuchungen vorzunehmen und die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ zu beachten. Für den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße – wurden die Hinweise im Aufstel- lungsverfahren berücksichtigt. Abschließend erlaube ich mir noch den Hinweis, dass in der Beschreibung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unter Ziffer 5, letzter Absatz fälschlicherweise § 12 Abs. 3a BauNVO genannt ist – hier müsste es § 12 Abs. 3a BauGB heißen. Der Anregung wurde gefolgt. Es erfolgte die Korrektur der Beschreibung der Allgemeinen Ziele und Zwe- cke der Planung unter Ziffer 4, letzter Absatz. 1.2 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 31.03.2021: Das geplante Vorhaben liegt jeweils rund 300 Meter von den Bushaltestellen „Windmühle“ und „Otto-Röhm-Straße“ entfernt, die von den Buslinien R, WE1, WE2 und 751 bedient werden. Nach den Vorgaben des Nahverkehrs- plans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt der Plangeltungsbereich so- mit als hinreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) er- schlossen. Der Hinweis, dass keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Das Planungsziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neube- bauung des Anwesens Gräfenhäuser Straße 71 zu schaffen, wirkt sich über- dies nicht negativ auf die Belange des ÖPNV aus, weshalb wir vom Vortrag von Bedenken oder weiteren Anregungen absehen können. Der Hinweis, dass keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 1.3 e-netz Südhessen AG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 16.04.2021: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Südhes- sen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser und Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Bei einer Entwidmung von Wege- parzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der Leitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jeweils einem Meter von Be- bauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Leitungen auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Er- weiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der Erschlie- ßungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünftigen Ab- nehmer realisiert werden. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es er- forderlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu wer- den. In Abhängigkeit der vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Energiebedarf in Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und die Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Belange der Versorgung sind nicht Regelungsgegenstand der vorberei- tenden Bauleitplanung und wurden auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla- nung, bzw. werden auf der Genehmigungsebene berücksichtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Anzahl der Stromkabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein we- sentlicher Planungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Energiebedarfs für die E-Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind die Flächen zur Errichtung von Transformato- renstationen bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzuneh- men. Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansiedlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhan- dene Wasserversorgung gesichert. Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feuer- wehr. Ein Angebot über die Errichtung, Änderung oder Verdichtung der Straßen- beleuchtung erhalten Sie auf Anfrage von unserer Beleuchtungsabteilung. 1.4 DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH, Wallstr. 88, 55122 Mainz Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.04.2021: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netz- eigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planver- fahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stel- lung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die aktuellen Pläne sind unter https://trassenauskunftkabel.telekom.de/start.html ersichtlich und jederzeit einsehbar. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Belange der Versorgung sind nicht Regelungsgegenstand der vorberei- tenden Bauleitplanung und wurden auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla- nungen, bzw. werden auf der Genehmigungsebene berücksichtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Für zukünftige Erweiterungen des Telekommunikationsnetzes sind in allen Verkehrswegen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Wir werden zu gegebener Zeit zu den noch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplänen detaillierte Stellungnahmen abgeben. In den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan ist ein Hinweis aufzu- nehmen, dass bei der Aufstellung der Bebauungspläne in allen Straßen ge- eignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommuni- kationslinien vorgesehen werden. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – und ist daher nicht Gegenstand der 16. Flächennutzungsplanän- derung, welche im Parallelverfahren durchgeführt wird und wird dort berück- sichtigt. Wir bitten Sie, uns nach Bekanntmachung des Planes eine Ausfertigung mit Erläuterungsbericht zu übersenden. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wird ge- mäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntma- chung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Jedermann kann den Flä- chennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Zusendung eines ausgefertigten Plans erfolgt daher üblicherweise nicht. 1.5 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Postfach 17 03 53, 60077 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.04.2021: Die Planungen betreffen Bereiche nördlich der Gräfenhäuser Straße in Darmstadt, die im Flächennutzungsplan bisher als Gewerbliche Bauflächen dargestellt sind. Dort soll künftig Gemischte Baufläche festgesetzt werden. Korrespondierend dazu befindet sich ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan in Aufstellung, der im Wesentlichen überwiegend Wohnnutzung mit ei- nem Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung in Form eines „Boar- dinghouses“ enthalten wird. Das Gebiet befindet sich angrenzend, aber Der Anregung wurde nicht gefolgt. Das Umfeld des Plangebiets ist bereits heute geprägt von dem Nebeneinan- der von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung. Die daraus resultierten städtebaulichen Mängel sollen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ behoben werden. Das Ziel des Förderprogramms ist die Aufwertung des Wohn- und Arbeits- umfelds und die Stärkung der bestehenden Nachbarschaften im Quartier. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: außerhalb des Fördergebiets Pallaswiesenviertel / Mornewegviertel aus dem Programm zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „So- ziale Stadt“). Zu den Planungen äußert sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main wie folgt: Schon länger beobachten wir in der Region und auch in der Stadt Darmstadt die Tendenz zum Drängen von Wohnnutzung in gewerblich genutzte Berei- che hinein und in der Folge Boden- und Mietpreissteigerung, Nutzungskon- flikte und letztlich Verdrängung von gewerblichen Nutzungen. Bei allem Ver- ständnis für die Problematiken der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in einer wachsenden Stadt dürfen die Flächenbedarfe für eine prosperie- rende Wirtschaft, die Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt und zum Steueraufkommen beiträgt, nicht aus den Augen verloren werden. Ge- rade die vorliegenden Planungen sprechen diesen Überlegungen aber Hohn: Unmittelbar benachbart befindet sich das bereits angeführte Stadtentwick- lungsgebiet, das ursprünglich ebenfalls vor allem gewerblich geprägt war. Für dieses ist angesichts des dort bereits über lange Jahre eingesetzten Wandels noch akzeptabel, dass dort von der gewerblichen Nutzung abgewi- chen wird und im Rahmen des Fördergebietes eine Verschiebung hin zu mehr Misch- und auch Wohnnutzung gesteuert und begleitet wird. Dass dies nun aber nicht auf den Bereich des Fördergebietes gezielt begrenzt wird, sondern just außerhalb auch geduldet wird, franzt das Fördergebiet aus und öffnet Tür und Tor für Bodenspekulation und befördert letztlich die oben skiz- zierte Verdrängungsentwicklung. Hinzu kommt, dass die formal festgesetzte Gemischte Baufläche in der erlebten Praxis ausschließlich als Wohnbau wahrgenommen werden wird. Zum einen sollen zum Großteil Wohnbauflä- chen festgesetzt werden, zum anderen ist ein Boardinghouse als vermeintli- cher Gewerbeanteil kaum von einem Geschoßwohnungsbau zu unterschei- den und der Unterschied für künftige Mieter kaum vermittelbar und wird über- dies auch nicht kontrolliert werden. Eine Entwicklung zu einem de facto Wohngebiet ist daher absehbar, was wiederum den Druck auf das umliegend verbleibende Gewerbe erhöhen wird. Wir halten es für nicht akzeptabel, dass abermals für gewerbliche Nutzung vorgesehene Flächen einer Umwandlung zum Opfer und ersatzlos wegfallen und lehnen die Planungen daher ab. Das Förderprogramm dient nicht der planungsrechtlichen Steuerung des Ge- biets. Mit der 16. Änderung des FNPs soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – vorbereitet sowie die Flä- chennutzungsplandarstellung für den bereits existenten Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße – entsprochen werden. Dieser Bebauungsplan setzt Mischgebietsnutzung fest. Auch die geplante Nutzung im Gebiet des neu aufzustellenden B-Plans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – sieht eine gemischte Nutzung vor, gewerbliche Flächen fallen somit nicht vollständig weg. Durch die Darstellung Gemischte Baufläche in der 16. FNP-Änderung wer- den in angemessener und ausgleichender Weise die Belange der Vorhaltung von gewerblichen Bauflächen sowie Wohnbauflächen soweit als möglich gleichermaßen berücksichtigt. In kernstadtnahen und verkehrlich gut angeschlossenen Lagen strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von dringend benö- tigten, bezahlbaren Wohnbauflächen an. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt ca. 76.000 Einpendler bei einer Ein- wohnerzahl von ca. 169.000 vorweisen kann. Das macht nahezu die Hälfte der Einwohnerzahl aus. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflä- chen vorhält, jedoch keine unbebauten Wohnbauflächen enthält. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt bei der Ausweisung von Flächen, dass die Belange der Vorhaltung von gewerblichen Flächen sowie Wohnbauflächen soweit als möglich gleichermaßen berücksichtigt werden. Das zeigt sich auch darin, dass im gleichen Zeitraum, in dem gewerbliche Flächen für Wohnnutzung umgewandelt wurden, ca. 450.000 m² Gewerbe- flächen ausgewiesen wurden (z.B. Kao Eberstadt, Otto-Röhm-Straße, ehem. Eisenbahnausbesserungswerk, HSE Gasturbinenkraftwerk, Nathan-Hale- Depot und Kelley-Barracks). Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.6 Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 22.04.2021: Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll für einen Teilbereich des nordöstlichen Gewerbegebietes von Darmstadt geändert werden und zukünftig Mischgebietsflächen darstellen. Die Änderung stelle für den östlichen Teilbereich lediglich eine Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan. N 6.2.1.2 dar, der bereits Mischgebietsnutzung festsetze. Für den westlichen Teilbereich der Planfläche befinde sich derzeit ein Vor- habenbezogener Bebauungsplan in Aufstellung, welcher die Errichtung von Wohnflächen und einem geringeren Anteil nicht störender gewerblicher Nut- zung in Form eines „Boardinghauses“ beinhalte und somit auch eine Darstel- lung als Mischgebiet erfordere. Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flä- chennutzungsplan 2010 sind die Flächen als Vorranggebiet Industrie- und Gewerbe dargestellt. Das Plangebiet grenzt an das Fördergebiet Pallaswie- senviertel / Mornewegviertel aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ an. Den weiteren Verlust von Gewerbeflächen in der Stadt Darmstadt sehen wir aufgrund des Mangels an schnellverfügbaren Gewerbeflächen, sowie der zu befürchtenden Auswirkungen auf das umliegende Gebiet kritisch und stim- men der Planung nicht vorbehaltlos zu. Wir beobachten mit Sorge, dass der Schutz von etablierten Industrie- und Gewerbeflächen nicht im Fokus der Stadtpolitik steht. Darmstadt hat nicht nur einen Mangel an Wohnraum, sondern auch an baureifen, schnellverfüg- baren und bezahlbaren Gewerbeflächen. Über die letzten Jahre addiert wur- den mehr als 180.000 m² *1 Gewerbefläche für Wohnnutzung umgewandelt. Darunter auch hoch attraktive Vorrangflächen für Industrie- und Gewerbe am Stadteingang von Darmstadt (Berliner Allee). *1 Große Anfrage der FDP an den Magistrat der Stadt Darmstadt Der Anregung wurde nicht gefolgt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt bei der Ausweisung von Flächen, dass die Belange der Vorhaltung von gewerblichen Flächen sowie Wohnbauflächen soweit als möglich gleichermaßen berücksichtigt werden. Das zeigt sich auch darin, dass im gleichen Zeitraum, in dem gewerbliche Flächen für Wohnnutzung umgewandelt wurden, ca. 450.000 m² Gewerbe- flächen ausgewiesen wurden (z.B. Kao Eberstadt, Otto-Röhm-Straße, ehem. Eisenbahnausbesserungswerk, HSE Gasturbinenkraftwerk, Nathan-Hale- Depot und Kelley-Barracks). Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Für Unternehmen bedeutet heranrückende Wohnbebauung häufig eine Ver- schlechterung des Standortes in Bezug auf Immissionskonflikte und Boden- preis-/Mietpreissteigerung. Und genau darin liegt für Bauträger die Attraktivi- tät in Gewerbegebiete einzudringen: die Bodenpreise sind niedrig. Bauen wird lukrativ, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum möglich. Die Boden- richtwertkarte zeigt für besagte Flächen einen Wert von 320 €/m², schon nur ein Stückchen weiter im Fördergebiet „Soziale Stadt Pallaswiesenviertel - Mornewegviertel“ steigt der Wert auf fast das Doppelte (560 €/m²) an. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Bedenken, dass der Vorhabenträger lediglich den Kaufpreis für eine ge- werbliche Immobilie zahlt, werden nicht geteilt. Im Kaufvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Grundstückseigentümerin und dem Vor- habenträger ist geregelt, dass für den Fall der Änderung des Planungsrechts von gewerbliche auf gemischte Bauflächen der Kaufpreis entsprechend an- gepasst wird. Ebenfalls wurde im Kaufvertrag sowie im Bebauungsplan N 84 die Anforderung an die Schaffung von sozialem Wohnungsbau verbindlich festgesetzt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt durch die Zustimmung zur Um- wandlung von Gewerbeflächen zwar ihr Ziel: Schaffung von Wohnraum, dies geht jedoch zu Lasten der ansässigen Gewerbetreibenden. In dem nord- westlichen Gewerbegebiet sitzen produzierende und emittierende Unterneh- men, die vermutlich nicht alle mit dem Wohnen vereinbar sind. Durch das Heranrücken von sensibler Wohnnutzung können Nutzungskonflikte entste- hen, die zur Folge haben können, dass Unternehmen in ihrem Wirken massiv eingeschränkt werden. Dies kann bis zur Standortaufgabe führen. Doch wo in Darmstadt soll sich das Unternehmen hin verlagern? Eine Abwanderung ins Umland ist die jetzt schon zu beobachtende Folge. Bevor die Wissen- schaftsstadt Darmstadt weiterhin Gewerbeflächen sukzessive umwandelt, empfehlen wir dringend ein Gewerbeflächenmonitorring und eine Strategie zu entwickeln, wie bestehende Gewerbegebiete auch für die Zukunft attraktiv gestaltet und vor konkurrierenden Nutzungen gesichert werden können. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt durch Maßnahmen der Innenent- wicklung auf geeigneten Flächen die städtebauliche Entwicklung voranzu- bringen. Die Konfliktbewältigung findet auf Ebene der verbindlichen Bauleit- planung mit entsprechenden Festsetzungen (z. B. auch bzgl. Schallschutz) im Bebauungsplan und Regelungen im Durchführungsvertrag zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71– statt. Dies entspricht auch dem Ziel des Masterplans DA 2030+, das einen ganzheitli- chen, nachhaltigen Ansatz zur Bewältigung und Lenkung des Wachstums der Stadt verfolgt und somit die Grundlage des inzwischen durch die Stadt- verordnetenversammlung beschlossenen Zukunftskonzeptes bildet. In Ver- bindung mit dem klaren Bekenntnis des Masterplans DA 2030+ zur Innen- entwicklung und weitestgehender Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zeigt der Masterplan DA 2030+ ressourcenschonende Wachs- tumsstrategien für Darmstadt auf. Diese werden u. a. mittels Konversion vor- mals gewerblich und militärisch genutzter Flächen verfolgt. Wir bitten daher die Flächen weiterhin für eine rein gewerbliche Nutzung zu erhalten und von der Umwandlung abzusehen – insbesondere, da es Stand heute keine adäquaten alternativen Gewerbeflächen in räumlicher Nähe gibt. Einer Entwicklung als Boardinghaus steht die Gewerbeflächenausweisung nicht entgegen. Zusätzliche gewerbliche Nutzungen wie Der Anregung wurde nicht gefolgt. In kernstadtnahen und verkehrlich gut angeschlossenen Lagen strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von dringend benö- tigten, bezahlbaren Wohnbauflächen an. Wissenschaftsstadt Darmstadt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 08.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Gastronomieangebote oder Büroflächen sehen wir als Standortaufwertung auch für umliegende Unternehmen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflä- chen vorhält, jedoch keine unbebauten Wohnbauflächen enthält. Durch eine gemischte Nutzung der Flächen werden sowohl Wohnbauflächen als auch gewerbliche Flächen hergestellt. Der Anteil der gewerblichen Flä- chen beträgt mindestens 30 %. 1.7 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, Berliner Allee 58, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.04.2021: Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes werden seitens der Denkmalfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungs- wünsche vorgebracht. Der Hinweis, dass keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellung in der Baugenehmigung textlich aufzunehmen: Wir weisen darauf hin, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände, z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können. Diese sind nach § 21 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege, hes- senArchäologie, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und FundsteIlen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen (§ 21 Abs. 3 HDSchG). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Umgang mit Bodendenkmälern, die im Zuge von Erdarbeiten aufgefun- den werden, ist nicht Regelungsgegenstand der vorbereitenden Bauleitpla- nung und wurde auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanungen, bzw. wird auf der Genehmigungsebene berücksichtigt. Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmal- pflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Belangen des Baudenkmal- schutzes und der Baudenkmalpflege behält sich die Denkmalfachbehörde vor. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
anlage 5
7063 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.25
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0122
Magistratsbeschluss -Nr.
180
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße)
(Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 11.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 16. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – gingen gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Abwägungsvorschlag) laut Anlage 1 wird
zugestimmt.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser
Straße / Leydhec kerstraße) laut Anlage 2 (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt) und seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
- 3 -
3. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB (elektronisch) wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen
sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu Grunde zu
legen. Dies gilt auch für die zusätzliche Auslegung im Stadtplanungsamt.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Planentwurf 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplans
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0122 vom 11.04.2025:
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit
01.04.2006, stellt das Gebiet zwischen Gräfenhäuser Straße, Leydheckerstraße, der
Privatstraße in Verlängerung des Benzweges und dem Grundstück des Autohauses Primus
GmbH & Co. KG als „Gewerbliche Baufläche“ dar.
Im westlichen Teil des Gebietes beabsichtigt der Grundstückseigentümer, die ehemalige
gewerbliche Immobilie, mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem mindestens 30 %-igen
Anteil an gewerblicher Nutzung, neu zu entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aufgestellt, der keine Gebietskategorie
festlegt, sondern die Art der baulichen Nutzung auf sonstige Weise.
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße
71 – aus dem Fläche nnutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die
Änderung der Darstellung en im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil
von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ erforderlich.
Für den östlichen Teil der Flächennutzungsplanänderung setzt der seit 02.08.2001
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. – Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße – ein
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch noch
„Gewerbliche Baufläche“ dar. Daher ist di e Darstellung für diesen Teilbereich gleichfalls von
„Gewerbliche Fläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.
Verfahren
Das Verfahren für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2019 eingeleitet. Es erfolgt im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans N 84 –
Gräfenhäuser S traße 71 – (siehe Magistratsvorlage MV-Nr. 2025/0123).
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde
vom Magistrat am 1 7.03.2021 beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung erfolgte die
frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 26.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021.
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 16. Änderung des
Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) mit Begründung und
Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gemäß § 3 Abs. 2. Parallel hierzu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Zu 1.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1
zusammengefasst und geprüft.
Nach der Offenlage wird die Prüfung der Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden
Stellungnahmen fortgeschrieben. Im Rahmen des Feststellungsbeschlusses wird über die
endgültige Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) entschieden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gingen nicht ein.
Zu 2. und 3.:
Der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2, Plan wird zu den
Sitzungen ausgelegt / aufgehängt) mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 3)
wurde erarbeitet .
Gleichzeitig, mit der Zustimmung zu diesen Unterlagen soll die Durchführung der öffentlichen
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Die o.g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen werden
dann der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden zugrunde gelegt und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das
Internet eingestellt.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• Akten z. Hd. des Berichterstatters
• 12 Exemplare des Entwurfs zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans für die
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
anlage 6
271 Zeichen
Punkt 6: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2025/0122) Der Fachausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: UFFBASSE
anlage 8
215 Zeichen
Punkt 14: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2025/0122) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: UWIGA/WGD
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Gräfenhäuser Straße 71
- Leydheckerstraße
- Pforzheimer Straße 15b
- Otto-Röhm-Straße
- Berliner Allee 58
- Mina-Rees-Straße 12
- Europaplatz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0122
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00