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V/1073/2019

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 05.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 27.11.2019, TOP 14.4

Anlage_1_Glossar

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage_2_Abflussbericht_EGT

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Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

15679 Zeichen

V/1073/2019 
V/1073/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2019 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten fü r die Monate Juli 2019 bis September 2019 - sofern möglich - ent-
sprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und 
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktu ellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat September 2019. 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
Im aktuellen Berichtsmonat September 2019 erhalten 21.151 Personen in 10.435 Bedarfsgemei n-
schaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1). Das sind 141 Personen bzw. 69 Bedarf s-
gemeinschaften weniger als im Vormonat. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft 
sich im September 2019 auf 14.076 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 561 
Jobcenter 
 
05.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1073/2019 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. 3,8 %. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zie l-
gruppe der 15 bis 24-jährigen ist ein Rückgang von 8,9 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.  
 
Strukturdaten
- Prognose
Juli 2019
August 
2019
September 
 2019
Veränderung 
Jul 19 zu 
Sep 19
September 
 2018
Veränderung 
Sep 18 zu 
Sep 19
Durchschnitt 
 2018
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.560     10.504     10.435     -1,2% 10.882     -4,1% 10.974       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.406     21.292     21.151     -1,2% 21.965     -3,7% 22.148       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.163       6.131       6.090       -1,2% 6.352       -4,1% 6.428         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.245     14.170     14.076     -1,2% 14.637     -3,8% 14.756       
Männer 7.174       7.130       7.060       -1,6% 7.412       -4,7% 7.476         
Frauen 7.070       7.039       7.015       -0,8% 7.224       -2,9% 7.279         
15 bis 24 Jahre 2.770       2.704       2.630       -5,1% 2.888       -8,9% 2.894         
25 bis 54 Jahre 9.127       9.105       9.050       -0,8% 9.456       -4,3% 9.584         
55 Jahre und älter 2.348       2.361       2.396       2,1% 2.293       4,5% 2.278         
Deutsche 8.996       8.950       8.887       -1,2% 9.281       -4,2% 9.380         
Ausländer 5.188       5.160       5.129       -1,1% 5.290       -3,0% 5.311         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.182       4.167       4.161       -0,5% 4.378       -5,0% 4.368         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist entsprechend zur sinkenden Zahl 
der Leistungsberechtigten weiterhin rückläufig (vgl. Abbildung 2). Im Vergleich zum Vorjahr wurden im 
September 2019 3,9 % weniger Leistungen zum Lebensunterhalt ausgezahlt. Auch die Leistungen für 
Unterkunft und Heizung verhalten sich entwicklungsadäquat. Sie gehen im Vergleich zum Vorjahr um 
2,6 % zurück.  
 
Kennzahlen
- Prognose
Juli 2019
August 
2019
September 
 2019
Veränderung 
Jul 19 zu 
Sep 19
September 
 2018
Veränderung 
Sep 18 zu 
Sep 19
Durchschnitt 
 2018
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,28        4,24        4,20        -2,0% 4,37        -3,9% 4,42          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 30,55       34,79       38,99       40,18       -3,0%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,64        4,62        4,56        -1,7% 4,68        -2,6% 4,73          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 32,54       37,16       41,72       42,90       -2,8%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Die Arbeitslosenquote in Münster beläuft sich im September 2019 rechtskreisübergreifend auf 4,7 % 
und ist im Vergleich zum Vormonat leicht rückläufig. Im Rechtskreis SGB II beträgt die Quote 3,0 %. 
Sie liegt damit unter dem Durchschnitt des Landes NRW (4,6 %) und des Bundes (3,1 %). Aktuell 
beziehen 5.204 arbeitslose Personen Leistungen nach dem SGB II, das sind fast 400 Personen (7,0 
%) weniger als im Vorjahresmonat. Im Bereich der Altersgruppe der 15 bis 24 -jährigen hat sich der 
Bestand innerhalb eines Jahres um 11,7 % verringert.

- 3 - 
V/1073/2019 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose
Juli 2019 August 
2019
September 
 2019
Veränderung 
 Jul 19 zu 
Sep 19
September 
 2018
Veränderung 
 Sep 18 zu 
Sep 19
Durchschnitt 
 2018
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,6    4,8    4,7    2,2% 4,9    -4,1% 5,0            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,7    1,8    1,6    -5,9% 1,6    0,0% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,0    3,1    3,0    0,0% 3,3    -9,1% 3,4            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0    2,2    2,2    10,0% 2,6    -15,4% 2,4            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.137       5.251       5.204       1,3% 5.598       -7,0% 5.641         
 Männer 2.871       2.927       2.912       1,4% 3.132       -7,0% 3.186         
 Frauen 2.266       2.324       2.292       1,1% 2.466       -7,1% 2.454         
    15 bis 24 Jahre 457         517         507         10,9% 574         -11,7% 520           
 25 bis 54 Jahre 3.816       3.855       3.811       -0,1% 4.158       -8,3% 4.240         
    55 Jahre und älter 864         879         886         2,5% 866         2,3% 881           
 Deutsche 3.355       3.377       3.361       0,2% 3.711       -9,4% 3.811         
    Ausländer 1.782       1.874       1.843       3,4% 1.887       -2,3% 1.830         
    Langzeitarbeitslose 2.667       2.662       2.659       -0,3% 2.917       -8,8% 3.007         
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im Berichtsmonat Juni 2019 sind 314 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 4). Die Sankt i-
onsquote liegt bei 1,7 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag beläuft sich auf 94,15 €. Beide Werte 
liegen weiterhin unter dem Landes- und Bundesschnitt.  
 
Sanktionen
-keine Prognose
April 2019 Mai 2019 Juni 2019
Veränderung 
Apr 19 zu 
Jun 19 Juni 2018
Veränderung 
Jun 18 zu 
Jun 19
Durchschnitt 
 2018
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 322        288        314        -2,5% 323        -2,8% 316               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 241        229        246        2,1% 245        0,4% 235               
 Deutsche 185        170        177        -4,3% 184        -3,8% 172               
 Ausländer 56           59           69           23,2% 61           13,1% 63                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,7          1,6          1,7          2,6% 1,7          4,1% 1,6                
 Nordrhein-Westfalen 2,7          2,7          2,7          1,3% 2,6          2,3% 2,7                
 Deutschland 3,1          3,1          3,2          0,6% 3,1          2,1% 3,2                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 91,32 €    94,78 €    94,15 €    3,1% 82,96 €    13,5% 90,52 €           
 Nordrhein-Westfalen 106,53 €  104,98 €  105,45 €  -1,0% 105,08 €  0,3% 104,97 €        
 Deutschland 111,78 €  110,47 €  110,99 €  -0,7% 109,91 €  1,0% 109,89 €        
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit

- 4 - 
V/1073/2019 
Im dritten Quartal 2019 wurd en insgesamt 236 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit 
eingeleitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 56 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. 
 
Ordnungswidrigkeiten
Juli 19 August 19 September 19 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 84                    75                    77                    236                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 23                    26                    8                      57                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 25                    13                    18                    56                    
0,00 € bis  200,00 € 12                    6                      6                      24                    
200,00 € bis  500,00 € 11                    4                      7                      22                    
500,00 € bis 1.000,00 € 2                      3                      5                      10                    
Eingegangene Einsprüche 6                      2                      5                      13                    
 
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in Angebo-
ten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2019. In diesem Zeitraum sind insgesamt 208 
erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ des Perspektivzentrums erfolgt (vgl. 
Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Module „Einstiegsberatung“ und „Standortbesti m-
mung“. Insgesamt haben bis einschließlich September 276 Personen im Jahr 2019 an den Angeboten 
des Perspektivzentrums teilgenommen.  
 
 
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster

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V/1073/2019 
2. Zielerreichung 
 
a) Integrationen 
Für die Monate Januar bis September 2019 werden insgesamt 2.571 Integrationen prognostiziert. Mit 
Blick auf den vereinbarten Zielwert (Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,9 %) ergibt sich daraus 
für den Monat September eine Zielabweichung von 98 Integrationen (vgl. Abbildung 7).  
 
Dies ist zum einen eine Konsequenz aus dem deutlichen Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten. Es wird erwartet, dass das Jobcenter Münster im Jahresdurchschnitt 2019 rund 500 e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte weniger betreut als im Vorjahr.  
 
Zum anderen zeigen sich am Arbeitsmarkt erste Auswirkungen der abflauenden Wirtschaftslage und 
der daraus resultierenden rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften. Als Frühindikator für die En t-
wicklung am Arbeitsmarkt kann hier die Arbeitnehmerüberlassung herangezogen werden, da sie früh-
zeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen reagiert. Im Vergleich zum Vorjahr 
hat sich die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche um 106.000 sozialversicherungspflichtig  
Beschäftigte verringert, das ist ein Rückgang um 12,3 %.  
 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Im aktuellen Berichtsmonat September beträgt die prognostizierte Integrationsquote 17,9 %. Damit 
kann das Jobcenter Münster trotz der konjunkturellen Schwäche das gute Ergebnis des Vorjahres um 
0,2 Prozentpunkte steigern. Die sehr ambitionierte Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht gege n-
über dem Jahr 2019 eine Steigerung der Integrationsquote um 3,2 % vor. Z ur Zielerreichung ist ein 
weiterer Zuwachs um 0,4 Prozentpunkte erforderlich.

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V/1073/2019 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist weiter rückläufig und lag im Sep-
tember 2019 hochgerechnet bei 9.834 Personen (vgl. Abbildung 9). Mit dem Land NRW wurde ve r-
einbart, dass der Bestand im Jahresdurchschnitt 2019 um nicht mehr als 3,8 % gegenüber dem Vo r-
jahr steigt, das ergibt einen Zielwert von 9.844 Langzeitleistungsbeziehenden. Dieser Sollwert wird 
bereits im Berichtsmonat September erstmalig unterschritten. Aufgrund der weiter rückläufigen Za h-
len der Langzeitleistungsbeziehenden ist zum Jahresende von einer Zielerreichung auszugehen.  
 
 
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt

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V/1073/2019 
Bei der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land vereinbart, dass der 
Vorjahreswert um 0,5 % gesteigert werden soll. Die Quote beläuft sich im September 2019 prognosti-
ziert auf 13,3 %, der Sollwert beträgt 13,9 % (vgl. Abbildung 10).  
 
Zu beachten ist, dass im Jahr 2019 das neue Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) für 
diese Zielgruppe in Kraft getreten ist. Die Umsetzu ng des Gesetzes ist, wie sich herausgestellt hat, 
recht ressourcenintensiv, da es sich um ein sehr aufwendiges Verfahren handelt. Im Jobcenter Müns-
ter konnten neben den o.a. Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis Ende 
Oktober zudem über 100 geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II auf den Weg g e-
bracht werden. Der Eintritt eines Langzeitleistungsbeziehenden in ein solches Arbeitsverhältnis wird 
aber nicht als Integration gezählt. 
 
 
Abbildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende 
 
 
Fazit und Ausblick: 
 
Mit der üblichen Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit in Münster von August zu September gesu n-
ken und die Arbeitslosenquote ging auf 4,7 Prozent zurück. Dennoch sind erste rückläufige Auswir-
kungen der wirtschaftlichen Entwicklung am Arbeitsmarkt spürbar. Dies wird bekräftigt durch den a k-
tuellen Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster. Er beschreibt für das Münsterland 
eine nachlassende Nachfrage der Unterneh men nach neuen Mitarbeitern. Diese Annahme wird noch 
unterstützt durch den Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X), ein Indikator für die Nachfra-
ge nach Arbeitskräften in Deutschland. Er ist im Oktober gegenüber September um fünf auf 232 
Punkte zurückgegangen und liegt damit um 22 Punkte unter dem Vorjahr.  
 
Die ersten Auswirkungen der sich abschwächenden Konjunktur sind, insbesondere in der zweiten 
Jahreshälfte auch beim Jobcenter Münster spürbar. Die Zahl der Integrationen kann in Relation zu 
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwar auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten we r-
den. Die zudem geplanten Steigerungen indes werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht realisiert 
werden können.  
 
Bei den Langzeitleistungsbeziehenden wird die progn ostizierte Entwicklung nach derzeitigem Stand 
erreicht. Im Berichtsmonat September wurde der Sollwert unterschritten und eine Zielerreichung zum 
Jahresende ist somit wahrscheinlich.

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V/1073/2019 
Der Blick in die Zukunft ist weiterhin geprägt durch die sich weltweit ab schwächende Konjunktur. Die 
Bundesregierung hat ihre Konjunkturprognose für das kommende Jahr auf 1,0 % Wachstum des Brut-
toinlandsproduktes gesenkt, erwartet aber insgesamt aufgrund der stabilen Binnennachfrage und des 
stabilen Arbeitsmarkts keine Wirtscha ftskrise. Unter Berücksichtigung dieser Unsicherheiten sollte 
auch mit einer gedämpften Erwartungshaltung in die Zielvereinbarungen mit dem Land gegangen 
werden.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage V/1073/2019 
Anlage 1 – Glossar 
Anlage 2 – Abflussbericht Eingliederungstitel

Anlage A

1464 Zeichen

Anlage A zur V/1073/2019 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter 
sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über  
den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu  
geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Anlage_2_Abflussbericht_EGT

3798 Zeichen

Anlage 2: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT) 
Stand: 04.11.2019 
Budget 2019 % Ausgaben 
2019 % Mittelbindungen 
2019 % Verfügbares 
Budget %
Vermittlungsbudget 531.192,48 3,63% 451.121,16 3,08% 45.569,01 0,31% 34.502, 31 0,24% 
Reisekosten für Meldepflichten 500,00 0,00% 271,96 0,00% 0,00 0,00% 228,04 0,00% 
Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.744.278,22 32,44% 4.432.635,07 30,31% 269.931,32 1,85% 41.711,83 0,29% 
Summe 5.275.970,70 36,07% 4.884.028,19 33,39% 315.500,33 2,16% 76.442,18 0,52% 
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 1.890.942,02 12,93% 1.806.477,43 12,35% 35.257,64 0,24% 4 9.206,95 0,34% 
Summe 1.890.942,02 12,93% 1.806.477,43 12,35% 35.257,64 0 ,24% 49.206,95 0,34% 
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 431.335,88 2,95% 399.965,20 2,73% 14.103,66 0,10% 17.267, 02 0,12% 
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34% 
unbefristeter Beschäftigungszuschuss 541.042,76 3,70% 482.714,69 3,30% 46.248,82 0,32% 12.079, 25 0,08% 
Förderung von Arbeitsverhältnissen 549.779,43 3,76% 535.898,44 3,66% 13.880,99 0,09% 0,00 0,0 0% 
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 360.000,00 2,46% 169.602,20 1,16% 0,00 0,00% 190.397,80 1, 30% 
Einstiegsgeld 105.891,80 0,72% 89.705,21 0,61% 0,00 0,00% 16.186,59 0,11 % 
Begleitende Hilfen für Selbstständige 53.189,40 0,36% 14.910,25 0,10% 0,00 0,00% 38.279,15 0,26%
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 1.045.000,00 7,14% 657.945,93 4,50% 30.000,00 0,21% 357.0 54,07 2,44% 
Summe 3.136.239,27 21,44% 2.350.741,92 16,07% 104.233,47 0,71% 681.263,88 4,66% 
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 701.859,56 4,80% 169.397,33 1,16% 156.209,35 1,07% 376.25 2,88 2,57% 
Einstiegsqualifizierung (EQ) 143.068,75 0,98% 76.836,89 0,53% 3.470,00 0,02% 62.761,86 0,43% 
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 950.696,00 6,50% 422.719,00 2,89% 61.809,00 0,42% 466.168 ,00 3,19% 
Assistierte Ausbildung 6.391,50 0,04% 6.391,50 0,04% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 
Summe 1.802.015,81 12,32% 675.344,72 4,62% 221.488,35 1,5 1% 905.182,74 6,19% 
Ausbildungszuschuss 93.745,83 0,64% 64.967,83 0,44% 0,00 0,00% 28.778,00 0,20%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 100.000,00 0,68% 70.858,96 0,48% 5.370,52 0,04% 23.770,52 0,16% 
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 103.165,95 0,71% 42.292,48 0,29% 9.416,23 0,06% 51.457,24 0,35% 
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte 110.141,72 0,75% 40.052,92 0,27% 0,00 0,00% 70.088,80 0,48 % 
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte 239.038,99 1,63% 221.377,27 1,51% 5.271,98 0,04% 12.389,7 4 0,08% 
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 256.272,52 1,75% 241.486,33 1,65% 13.935,22 0,10% 850,97 0 ,01% 
Summe 902.365,01 6,17% 681.035,79 4,66% 33.993,95 0,23% 18 7.335,27 1,28% 
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 1.173.058,06 8,02% 762.350,13 5,21% 374.422,57 2,56% 36.2 85,36 0,25% 
Summe 1.173.058,06 8,02% 762.350,13 5,21% 374.422,57 2,56 % 36.285,36 0,25% 
Freie Förderung (§ 16f SGB II) 155.051,04 1,06% 134.639,07 0,92% 15.888,95 0,11% 4.523,0 2 0,03% 
Summe 155.051,04 1,06% 134.639,07 0,92% 15.888,95 0,11% 4. 523,02 0,03% 
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 241.100,85 1,65% 155.437,07 1,06% 31.096,86 0,21% 54.566, 92 0,37% 
Summe 241.100,85 1,65% 155.437,07 1,06% 31.096,86 0,21% 54 .566,92 0,37% 
Sonstiges 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34% 
Summe 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34%
Gesamtsumme 14.626.742,76 100,00% 11.450.054,32 78,28% 1 .131.882,12 7,74% 2.044.806,32 13,98% 
Sonstiges 
Leistungen für Menschen mit Behinderung 
Beschäftigung schaffende Leistungen 
Maßnahmen für Jüngere 
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche 
Freie Förderung 
Qualifizierung 
Beschäftigung begleitende Leistungen 
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Beratungsverlauf (1)

27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1073/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37