V/1073/2019
Basisinformationen Jobcenter
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Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/1073/2019
V/1073/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2019 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu
können, werden die Daten fü r die Monate Juli 2019 bis September 2019 - sofern möglich - ent-
sprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktu ellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat September 2019.
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat September 2019 erhalten 21.151 Personen in 10.435 Bedarfsgemei n-
schaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1). Das sind 141 Personen bzw. 69 Bedarf s-
gemeinschaften weniger als im Vormonat. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft
sich im September 2019 auf 14.076 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 561
Jobcenter
05.11.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. 3,8 %. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zie l-
gruppe der 15 bis 24-jährigen ist ein Rückgang von 8,9 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Strukturdaten
- Prognose
Juli 2019
August
2019
September
2019
Veränderung
Jul 19 zu
Sep 19
September
2018
Veränderung
Sep 18 zu
Sep 19
Durchschnitt
2018
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.560 10.504 10.435 -1,2% 10.882 -4,1% 10.974
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.406 21.292 21.151 -1,2% 21.965 -3,7% 22.148
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.163 6.131 6.090 -1,2% 6.352 -4,1% 6.428
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.245 14.170 14.076 -1,2% 14.637 -3,8% 14.756
Männer 7.174 7.130 7.060 -1,6% 7.412 -4,7% 7.476
Frauen 7.070 7.039 7.015 -0,8% 7.224 -2,9% 7.279
15 bis 24 Jahre 2.770 2.704 2.630 -5,1% 2.888 -8,9% 2.894
25 bis 54 Jahre 9.127 9.105 9.050 -0,8% 9.456 -4,3% 9.584
55 Jahre und älter 2.348 2.361 2.396 2,1% 2.293 4,5% 2.278
Deutsche 8.996 8.950 8.887 -1,2% 9.281 -4,2% 9.380
Ausländer 5.188 5.160 5.129 -1,1% 5.290 -3,0% 5.311
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.182 4.167 4.161 -0,5% 4.378 -5,0% 4.368
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist entsprechend zur sinkenden Zahl
der Leistungsberechtigten weiterhin rückläufig (vgl. Abbildung 2). Im Vergleich zum Vorjahr wurden im
September 2019 3,9 % weniger Leistungen zum Lebensunterhalt ausgezahlt. Auch die Leistungen für
Unterkunft und Heizung verhalten sich entwicklungsadäquat. Sie gehen im Vergleich zum Vorjahr um
2,6 % zurück.
Kennzahlen
- Prognose
Juli 2019
August
2019
September
2019
Veränderung
Jul 19 zu
Sep 19
September
2018
Veränderung
Sep 18 zu
Sep 19
Durchschnitt
2018
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,28 4,24 4,20 -2,0% 4,37 -3,9% 4,42
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 30,55 34,79 38,99 40,18 -3,0%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,64 4,62 4,56 -1,7% 4,68 -2,6% 4,73
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 32,54 37,16 41,72 42,90 -2,8%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote in Münster beläuft sich im September 2019 rechtskreisübergreifend auf 4,7 %
und ist im Vergleich zum Vormonat leicht rückläufig. Im Rechtskreis SGB II beträgt die Quote 3,0 %.
Sie liegt damit unter dem Durchschnitt des Landes NRW (4,6 %) und des Bundes (3,1 %). Aktuell
beziehen 5.204 arbeitslose Personen Leistungen nach dem SGB II, das sind fast 400 Personen (7,0
%) weniger als im Vorjahresmonat. Im Bereich der Altersgruppe der 15 bis 24 -jährigen hat sich der
Bestand innerhalb eines Jahres um 11,7 % verringert.
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Arbeitsmarkt
- keine Prognose
Juli 2019 August
2019
September
2019
Veränderung
Jul 19 zu
Sep 19
September
2018
Veränderung
Sep 18 zu
Sep 19
Durchschnitt
2018
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,6 4,8 4,7 2,2% 4,9 -4,1% 5,0
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,7 1,8 1,6 -5,9% 1,6 0,0% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,0 3,1 3,0 0,0% 3,3 -9,1% 3,4
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0 2,2 2,2 10,0% 2,6 -15,4% 2,4
Bestand Arbeitslose SGB II 5.137 5.251 5.204 1,3% 5.598 -7,0% 5.641
Männer 2.871 2.927 2.912 1,4% 3.132 -7,0% 3.186
Frauen 2.266 2.324 2.292 1,1% 2.466 -7,1% 2.454
15 bis 24 Jahre 457 517 507 10,9% 574 -11,7% 520
25 bis 54 Jahre 3.816 3.855 3.811 -0,1% 4.158 -8,3% 4.240
55 Jahre und älter 864 879 886 2,5% 866 2,3% 881
Deutsche 3.355 3.377 3.361 0,2% 3.711 -9,4% 3.811
Ausländer 1.782 1.874 1.843 3,4% 1.887 -2,3% 1.830
Langzeitarbeitslose 2.667 2.662 2.659 -0,3% 2.917 -8,8% 3.007
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsmonat Juni 2019 sind 314 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 4). Die Sankt i-
onsquote liegt bei 1,7 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag beläuft sich auf 94,15 €. Beide Werte
liegen weiterhin unter dem Landes- und Bundesschnitt.
Sanktionen
-keine Prognose
April 2019 Mai 2019 Juni 2019
Veränderung
Apr 19 zu
Jun 19 Juni 2018
Veränderung
Jun 18 zu
Jun 19
Durchschnitt
2018
Anzahl der wirksamen Sanktionen 322 288 314 -2,5% 323 -2,8% 316
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 241 229 246 2,1% 245 0,4% 235
Deutsche 185 170 177 -4,3% 184 -3,8% 172
Ausländer 56 59 69 23,2% 61 13,1% 63
Sanktionsquote
Münster 1,7 1,6 1,7 2,6% 1,7 4,1% 1,6
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,7 2,7 1,3% 2,6 2,3% 2,7
Deutschland 3,1 3,1 3,2 0,6% 3,1 2,1% 3,2
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 91,32 € 94,78 € 94,15 € 3,1% 82,96 € 13,5% 90,52 €
Nordrhein-Westfalen 106,53 € 104,98 € 105,45 € -1,0% 105,08 € 0,3% 104,97 €
Deutschland 111,78 € 110,47 € 110,99 € -0,7% 109,91 € 1,0% 109,89 €
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
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Im dritten Quartal 2019 wurd en insgesamt 236 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit
eingeleitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 56 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig.
Ordnungswidrigkeiten
Juli 19 August 19 September 19 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 84 75 77 236
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 23 26 8 57
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 25 13 18 56
0,00 € bis 200,00 € 12 6 6 24
200,00 € bis 500,00 € 11 4 7 22
500,00 € bis 1.000,00 € 2 3 5 10
Eingegangene Einsprüche 6 2 5 13
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in Angebo-
ten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2019. In diesem Zeitraum sind insgesamt 208
erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ des Perspektivzentrums erfolgt (vgl.
Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Module „Einstiegsberatung“ und „Standortbesti m-
mung“. Insgesamt haben bis einschließlich September 276 Personen im Jahr 2019 an den Angeboten
des Perspektivzentrums teilgenommen.
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
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V/1073/2019
2. Zielerreichung
a) Integrationen
Für die Monate Januar bis September 2019 werden insgesamt 2.571 Integrationen prognostiziert. Mit
Blick auf den vereinbarten Zielwert (Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,9 %) ergibt sich daraus
für den Monat September eine Zielabweichung von 98 Integrationen (vgl. Abbildung 7).
Dies ist zum einen eine Konsequenz aus dem deutlichen Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten. Es wird erwartet, dass das Jobcenter Münster im Jahresdurchschnitt 2019 rund 500 e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte weniger betreut als im Vorjahr.
Zum anderen zeigen sich am Arbeitsmarkt erste Auswirkungen der abflauenden Wirtschaftslage und
der daraus resultierenden rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften. Als Frühindikator für die En t-
wicklung am Arbeitsmarkt kann hier die Arbeitnehmerüberlassung herangezogen werden, da sie früh-
zeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen reagiert. Im Vergleich zum Vorjahr
hat sich die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche um 106.000 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte verringert, das ist ein Rückgang um 12,3 %.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Im aktuellen Berichtsmonat September beträgt die prognostizierte Integrationsquote 17,9 %. Damit
kann das Jobcenter Münster trotz der konjunkturellen Schwäche das gute Ergebnis des Vorjahres um
0,2 Prozentpunkte steigern. Die sehr ambitionierte Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht gege n-
über dem Jahr 2019 eine Steigerung der Integrationsquote um 3,2 % vor. Z ur Zielerreichung ist ein
weiterer Zuwachs um 0,4 Prozentpunkte erforderlich.
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V/1073/2019
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist weiter rückläufig und lag im Sep-
tember 2019 hochgerechnet bei 9.834 Personen (vgl. Abbildung 9). Mit dem Land NRW wurde ve r-
einbart, dass der Bestand im Jahresdurchschnitt 2019 um nicht mehr als 3,8 % gegenüber dem Vo r-
jahr steigt, das ergibt einen Zielwert von 9.844 Langzeitleistungsbeziehenden. Dieser Sollwert wird
bereits im Berichtsmonat September erstmalig unterschritten. Aufgrund der weiter rückläufigen Za h-
len der Langzeitleistungsbeziehenden ist zum Jahresende von einer Zielerreichung auszugehen.
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
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V/1073/2019
Bei der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land vereinbart, dass der
Vorjahreswert um 0,5 % gesteigert werden soll. Die Quote beläuft sich im September 2019 prognosti-
ziert auf 13,3 %, der Sollwert beträgt 13,9 % (vgl. Abbildung 10).
Zu beachten ist, dass im Jahr 2019 das neue Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) für
diese Zielgruppe in Kraft getreten ist. Die Umsetzu ng des Gesetzes ist, wie sich herausgestellt hat,
recht ressourcenintensiv, da es sich um ein sehr aufwendiges Verfahren handelt. Im Jobcenter Müns-
ter konnten neben den o.a. Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis Ende
Oktober zudem über 100 geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II auf den Weg g e-
bracht werden. Der Eintritt eines Langzeitleistungsbeziehenden in ein solches Arbeitsverhältnis wird
aber nicht als Integration gezählt.
Abbildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
Fazit und Ausblick:
Mit der üblichen Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit in Münster von August zu September gesu n-
ken und die Arbeitslosenquote ging auf 4,7 Prozent zurück. Dennoch sind erste rückläufige Auswir-
kungen der wirtschaftlichen Entwicklung am Arbeitsmarkt spürbar. Dies wird bekräftigt durch den a k-
tuellen Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster. Er beschreibt für das Münsterland
eine nachlassende Nachfrage der Unterneh men nach neuen Mitarbeitern. Diese Annahme wird noch
unterstützt durch den Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X), ein Indikator für die Nachfra-
ge nach Arbeitskräften in Deutschland. Er ist im Oktober gegenüber September um fünf auf 232
Punkte zurückgegangen und liegt damit um 22 Punkte unter dem Vorjahr.
Die ersten Auswirkungen der sich abschwächenden Konjunktur sind, insbesondere in der zweiten
Jahreshälfte auch beim Jobcenter Münster spürbar. Die Zahl der Integrationen kann in Relation zu
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwar auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten we r-
den. Die zudem geplanten Steigerungen indes werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht realisiert
werden können.
Bei den Langzeitleistungsbeziehenden wird die progn ostizierte Entwicklung nach derzeitigem Stand
erreicht. Im Berichtsmonat September wurde der Sollwert unterschritten und eine Zielerreichung zum
Jahresende ist somit wahrscheinlich.
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V/1073/2019
Der Blick in die Zukunft ist weiterhin geprägt durch die sich weltweit ab schwächende Konjunktur. Die
Bundesregierung hat ihre Konjunkturprognose für das kommende Jahr auf 1,0 % Wachstum des Brut-
toinlandsproduktes gesenkt, erwartet aber insgesamt aufgrund der stabilen Binnennachfrage und des
stabilen Arbeitsmarkts keine Wirtscha ftskrise. Unter Berücksichtigung dieser Unsicherheiten sollte
auch mit einer gedämpften Erwartungshaltung in die Zielvereinbarungen mit dem Land gegangen
werden.
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A zur Vorlage V/1073/2019
Anlage 1 – Glossar
Anlage 2 – Abflussbericht Eingliederungstitel
Anlage A
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Anlage A zur V/1073/2019 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Anlage_2_Abflussbericht_EGT
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Anlage 2: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT) Stand: 04.11.2019 Budget 2019 % Ausgaben 2019 % Mittelbindungen 2019 % Verfügbares Budget % Vermittlungsbudget 531.192,48 3,63% 451.121,16 3,08% 45.569,01 0,31% 34.502, 31 0,24% Reisekosten für Meldepflichten 500,00 0,00% 271,96 0,00% 0,00 0,00% 228,04 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.744.278,22 32,44% 4.432.635,07 30,31% 269.931,32 1,85% 41.711,83 0,29% Summe 5.275.970,70 36,07% 4.884.028,19 33,39% 315.500,33 2,16% 76.442,18 0,52% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 1.890.942,02 12,93% 1.806.477,43 12,35% 35.257,64 0,24% 4 9.206,95 0,34% Summe 1.890.942,02 12,93% 1.806.477,43 12,35% 35.257,64 0 ,24% 49.206,95 0,34% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 431.335,88 2,95% 399.965,20 2,73% 14.103,66 0,10% 17.267, 02 0,12% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34% unbefristeter Beschäftigungszuschuss 541.042,76 3,70% 482.714,69 3,30% 46.248,82 0,32% 12.079, 25 0,08% Förderung von Arbeitsverhältnissen 549.779,43 3,76% 535.898,44 3,66% 13.880,99 0,09% 0,00 0,0 0% Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 360.000,00 2,46% 169.602,20 1,16% 0,00 0,00% 190.397,80 1, 30% Einstiegsgeld 105.891,80 0,72% 89.705,21 0,61% 0,00 0,00% 16.186,59 0,11 % Begleitende Hilfen für Selbstständige 53.189,40 0,36% 14.910,25 0,10% 0,00 0,00% 38.279,15 0,26% Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 1.045.000,00 7,14% 657.945,93 4,50% 30.000,00 0,21% 357.0 54,07 2,44% Summe 3.136.239,27 21,44% 2.350.741,92 16,07% 104.233,47 0,71% 681.263,88 4,66% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 701.859,56 4,80% 169.397,33 1,16% 156.209,35 1,07% 376.25 2,88 2,57% Einstiegsqualifizierung (EQ) 143.068,75 0,98% 76.836,89 0,53% 3.470,00 0,02% 62.761,86 0,43% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 950.696,00 6,50% 422.719,00 2,89% 61.809,00 0,42% 466.168 ,00 3,19% Assistierte Ausbildung 6.391,50 0,04% 6.391,50 0,04% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Summe 1.802.015,81 12,32% 675.344,72 4,62% 221.488,35 1,5 1% 905.182,74 6,19% Ausbildungszuschuss 93.745,83 0,64% 64.967,83 0,44% 0,00 0,00% 28.778,00 0,20% Probebeschäftigung behinderter Menschen 100.000,00 0,68% 70.858,96 0,48% 5.370,52 0,04% 23.770,52 0,16% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 103.165,95 0,71% 42.292,48 0,29% 9.416,23 0,06% 51.457,24 0,35% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte 110.141,72 0,75% 40.052,92 0,27% 0,00 0,00% 70.088,80 0,48 % Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte 239.038,99 1,63% 221.377,27 1,51% 5.271,98 0,04% 12.389,7 4 0,08% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 256.272,52 1,75% 241.486,33 1,65% 13.935,22 0,10% 850,97 0 ,01% Summe 902.365,01 6,17% 681.035,79 4,66% 33.993,95 0,23% 18 7.335,27 1,28% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 1.173.058,06 8,02% 762.350,13 5,21% 374.422,57 2,56% 36.2 85,36 0,25% Summe 1.173.058,06 8,02% 762.350,13 5,21% 374.422,57 2,56 % 36.285,36 0,25% Freie Förderung (§ 16f SGB II) 155.051,04 1,06% 134.639,07 0,92% 15.888,95 0,11% 4.523,0 2 0,03% Summe 155.051,04 1,06% 134.639,07 0,92% 15.888,95 0,11% 4. 523,02 0,03% Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 241.100,85 1,65% 155.437,07 1,06% 31.096,86 0,21% 54.566, 92 0,37% Summe 241.100,85 1,65% 155.437,07 1,06% 31.096,86 0,21% 54 .566,92 0,37% Sonstiges 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34% Summe 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34% Gesamtsumme 14.626.742,76 100,00% 11.450.054,32 78,28% 1 .131.882,12 7,74% 2.044.806,32 13,98% Sonstiges Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Freie Förderung Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1073/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37