1095/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt, Az.: 43/26
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 17.04.2026 1095/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zur Rettung der Rewe- Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt, Az.: 43/26 Die Eingabe und sämtlicher Schriftverkehr werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Die Eingabe war nach den Bestimmungen des §24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW zurück- zuweisen, da die Voraussetzung „Einwohner der Gemeinde“ nicht erfüllt ist. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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-----Original-Nachricht----- Betreff: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat Datum: 2026-02-03T11:16:43+0100 Von: " An: "<@stadt-koeln.de> Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme auf den Bericht https://www.focus.de/finanzen/rewe-chef-will-laden-mitten-in-koeln-schliessen-stadtbild- probleme-sehr-deutlich_479eeebd-82c0-4d90-ae24-cafd823ffddb.html Rewe-Chef will Laden in Köln schließen: "Stadtbild-Probleme sehr deutlich" Bezug und beantrage im Wege der Petition, der Rat der Stadt Köln möge beschließen: a) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath- Filiale in der Kölner Innenstadt. b) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Opern-Passage im Karree Breite Straße/Neue Langgasse/Glockengasse sowie der Umgebung der U-Bahn-Station „Appellhofplatz“. c) Die Stadt Köln wird den Erfolg der nach a) und b) ergriffenen Maßnahmen nach Ablauf von 12 Monaten extern evaluieren lassen. Den Erhalt der Petition bitte ich zu bestätigen. Mit besten Grüßen 50321 Brühl Von: > Gesendet: Dienstag, 3. März 2026 08:46 An: <@stadt-koeln.de> Betreff: Erinnerung: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an meine Petition vom 03.02.2026 und verweise auf Art. 17 GG. Bislang habe ich leider noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Mit besten Grüßen
Anlage 2 Schriftverkehr
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-----Original-Nachricht----- Betreff: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat Datum: 2026-02-03T11:16:43+0100 Von: " An: "<@stadt-koeln.de> Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme auf den Bericht https://www.focus.de/finanzen/rewe-chef-will-laden-mitten-in-koeln-schliessen-stadtbild- probleme-sehr-deutlich_479eeebd-82c0-4d90-ae24-cafd823ffddb.html Rewe-Chef will Laden in Köln schließen: "Stadtbild-Probleme sehr deutlich" Bezug und beantrage im Wege der Petition, der Rat der Stadt Köln möge beschließen: a) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath- Filiale in der Kölner Innenstadt. b) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Opern-Passage im Karree Breite Straße/Neue Langgasse/Glockengasse sowie der Umgebung der U-Bahn-Station „Appellhofplatz“. c) Die Stadt Köln wird den Erfolg der nach a) und b) ergriffenen Maßnahmen nach Ablauf von 12 Monaten extern evaluieren lassen. Den Erhalt der Petition bitte ich zu bestätigen. Mit besten Grüßen 50321 Brühl Von: > Gesendet: Dienstag, 3. März 2026 08:46 An: <@stadt-koeln.de> Betreff: Erinnerung: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an meine Petition vom 03.02.2026 und verweise auf Art. 17 GG. Bislang habe ich leider noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Mit besten Grüßen Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/1 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau ,Zimmer T: 0221 221- F: 0221 221- geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn 50321 Brühl Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 43-26 27.03.2026 Ihre E-Mails vom 03.02. und 03.03.2026 - Maßnahmen zur Rettung der Rewe- Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mails. Anregungen und Beschwerden nach §24 GO NRW an den Rat und die Bezirksvertre- tungen können eingebracht werden von Einwohner und Einwohnerinnen, die seit min- destens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Diese Voraussetzung liegt bei Ihnen nicht vor, da Sie nicht in Köln, sondern in Brühl wohnen. Ihr Anliegen kann deshalb nicht im Rahmen des §24 GO NRW behandelt werden. Ich habe Ihre E-Mail jedoch zur Prüfung an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Von: Gesendet: Dienstag, 31. März 2026 20:32 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: AW: Ihre E-Mails vom 03.02. und 03.03.2026 - Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath- Filiale in der Kölner Innenstadt, AZ 43/26 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.03.2026. Ich verweise auf Art. 17 GG. Das Petitionsrecht steht „jedermann“ zu, also auch mir. § 24 GO NRW kann dieses von Verfassungs wegen bestehende Recht nicht ausschließen oder beschränken. Ich gehe davon aus, dass über meine Petition nunmehr zeitnah durch den Rat der Stadt Köln entschieden wird, an den ich mich auch gewandt habe. Meine Petition ist dieser zuständigen Stelle zur Befassung vorzulegen. Solle ich bis spätestens zum 15.04.2026 keine diesbezügliche Bestätigung erhalten, wird Klage erhoben, um mein verfassungsmäßiges Petitionsrecht (das allgemeine Petitionsrecht aus Art. 17 GG) durchzusetzen. Es wäre schön, wenn dies vermieden werden könnte. Die mit einem solchen Schritt verbundenen Kosten würden letztendlich zu Ihren Lasten gehen. Mit besten Grüßen Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Zimmer T: 0221 221- F: 0221 221- geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herr 50321 Brühl Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – 43/26 AZ 09.04.2026 Ihre E-Mail vom 31.03.2026 – Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich erkennt die Stadt Köln Ihr Grundrecht aus Art. 17 GG an. Dies stand niemals in Frage. Ohne auf die von Ihnen aufgeworfene verfassungsrechtliche Frage der unterschiedli- chen Wirkungsweisen von § 24 GO NRW und Art. 17 GG näher einzugehen, teile ich Ihnen gerne mit, dass ich Ihre Eingabe an die zuständige Stelle weiterleite. Diese ist jedoch mangels inhaltlicher Zuständigkeit nicht der Rat der Stadt Köln. Zum einen betrifft Ihre Eingabe ein Thema, das in der Entscheidungskompetenz des angesprochenen Unternehmens, nicht aber der Stadt Köln liegt. Die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit ist wiederum ein Geschäft der lau- fenden Verwaltung, dessen sich das Amt für öffentliche Ordnung im Zusammenwirken mit der Polizei jeden Tag annimmt. Dennoch gebe ich Ihre Eingabe und die Antwort dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln zur Kenntnis. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Von: Gesendet: Mittwoch, 15. April 2026 13:23 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: AW: Ihre E-Mail vom 31.03.2026 – Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt, AZ 43/26 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 09.04.2026. Ich verweise auf Peters, in: Dietlein/Heusch, BeckOK Kommunalrecht NRW, 34. Edition mit Stand: 15.01.2026, § 24 GO NRW Rn. 1.1. Sie verletzen mein Recht auf Weiterleitung meiner Petition vom 03.02.2026 an den Rat der Stadt Köln. Dieses Recht steht allen natürlichen Personen zu (siehe VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.06.2013 – 1 K 6816/12, juris Rn. 5). Damit verhindern Sie, dass sich der Rat der Stadt Köln im Petitionswege mit meiner Eingabe befasst und diese selbst „verbescheidet“ (vgl. VG Köln, Urt. v. 30.08.2012 – 4 K 4231/11, juris Rn. 18). Hierbei handelt es sich um eine Pflichtverletzung mir gegenüber und gleichzeitig auch um eine Verletzung der Rechte der Ratsmitglieder (vgl. VG Köln, Urt. v. 30.08.2012 – 4 K 4231/11, juris Rn. 26 f.). Die beamtenrechtlichen (Haftungs-)Folgen rechtswidrigen Verhaltens sind Ihnen sicherlich bekannt. Nach dem 01.05.2026 wird ohne weitere Ankündigung Klage erhoben. Gleichlaufend werde ich die Mitglieder des Rats der Stadt Köln über den Vorgang informieren. Mit besten Grüßen Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau , Zimmer T: 0221 221- F: 0221 geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn 50321 Brühl Per E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – 43/26 AZ 15.04.2026 Ihre E-Mail vom 15.04.2026 – Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.04.2026. In meinem Schreiben vom 09.04.2026 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihre Eingabe an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden geben wer- den. Bei diesem Ausschuss handelt es sich um einen Ratsausschuss. Der Rat der Stadt Köln hat für Petitionen nach §24 Gemeindeordnung NRW eigens diesen Ratsaus- schuss gebildet. Somit komme ich Ihrem Wunsch nach, dass die Kölner Politik Kenntnis über Ihre Ein- gabe und sämtlichen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit erhält. Dieser steht es frei, das Thema aufzugreifen. Informationen zu der Bildung des Ausschusses finden Sie unter § 10 der Zuständig- keitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 9. Satzung zur Änderung der Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln vom 27. Juli 2017 vom 4. April 2022 und unter §14 der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung der 34. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 04. September 2025 Die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ratsausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden finden Sie in Kürze im Ratsinformationssystem der Stadt Köln SessionNet | Fachausschüsse und weitere Gremien; dort unter dem Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 entsprechenden Link des Sitzungstermins 04.05.2026. Ihre Eingabe wird dort in ano- nymisierter Form eingestellt. Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen zur Klärung der Angelegenheit beitragen konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1095/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.04.2026
- Erstellt
- 16.04.2026 15:22