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1095/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt, Az.: 43/26

Mitteilung Ausschuss 17.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.05.2026, TOP 7.2.9

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Schriftverkehr

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

667 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 17.04.2026 
 1095/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zur Rettung der Rewe-
Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt, Az.: 43/26 
Die Eingabe und sämtlicher Schriftverkehr werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Die Eingabe war nach den Bestimmungen des §24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW zurück-
zuweisen, da die Voraussetzung „Einwohner der Gemeinde“ nicht erfüllt ist. 
 
 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1456 Zeichen

-----Original-Nachricht----- 
Betreff: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat 
Datum: 2026-02-03T11:16:43+0100 
Von: " 
An: "<@stadt-koeln.de> 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich nehme auf den Bericht 
https://www.focus.de/finanzen/rewe-chef-will-laden-mitten-in-koeln-schliessen-stadtbild-
probleme-sehr-deutlich_479eeebd-82c0-4d90-ae24-cafd823ffddb.html 
Rewe-Chef will Laden in Köln schließen: "Stadtbild-Probleme sehr deutlich" 
 
Bezug und beantrage im Wege der Petition, der Rat der Stadt Köln möge 
beschließen: 
a) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-
Filiale in der Kölner Innenstadt. 
b) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen 
Sicherheit und Ordnung in der Opern-Passage im Karree Breite Straße/Neue 
Langgasse/Glockengasse sowie der Umgebung der U-Bahn-Station „Appellhofplatz“. 
c) Die Stadt Köln wird den Erfolg der nach a) und b) ergriffenen Maßnahmen nach 
Ablauf von 12 Monaten extern evaluieren lassen. 
Den Erhalt der Petition bitte ich zu bestätigen. 
Mit besten Grüßen 
 
50321 Brühl 
 
Von: >  
Gesendet: Dienstag, 3. März 2026 08:46 
An: <@stadt-koeln.de> 
Betreff: Erinnerung: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich erinnere an meine Petition vom 03.02.2026 und verweise auf Art. 17 GG. Bislang 
habe ich leider noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.  
Mit besten Grüßen

Anlage 2 Schriftverkehr

9798 Zeichen

-----Original-Nachricht----- 
Betreff: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat 
Datum: 2026-02-03T11:16:43+0100 
Von: " 
An: "<@stadt-koeln.de> 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich nehme auf den Bericht
https://www.focus.de/finanzen/rewe-chef-will-laden-mitten-in-koeln-schliessen-stadtbild-
probleme-sehr-deutlich_479eeebd-82c0-4d90-ae24-cafd823ffddb.html
Rewe-Chef will Laden in Köln schließen: "Stadtbild-Probleme sehr deutlich"
Bezug und beantrage im Wege der Petition, der Rat der Stadt Köln möge 
beschließen:
a) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-
Filiale in der Kölner Innenstadt.
b) Die Stadt Köln ergreift sofortige Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Opern-Passage im Karree Breite Straße/Neue
Langgasse/Glockengasse sowie der Umgebung der U-Bahn-Station „Appellhofplatz“.
c) Die Stadt Köln wird den Erfolg der nach a) und b) ergriffenen Maßnahmen nach
Ablauf von 12 Monaten extern evaluieren lassen.
Den Erhalt der Petition bitte ich zu bestätigen.
Mit besten Grüßen 
50321 Brühl 
Von: >  
Gesendet: Dienstag, 3. März 2026 08:46 
An: <@stadt-koeln.de> 
Betreff: Erinnerung: Petition gem. Art. 17 GG an den Kölner Rat / Stadtrat 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich erinnere an meine Petition vom 03.02.2026 und verweise auf Art. 17 GG. Bislang 
habe ich leider noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.  
Mit besten Grüßen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/1 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  ,Zimmer  
T: 0221 221- F: 0221 221- geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
50321 Brühl 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 43-26 27.03.2026 
Ihre E-Mails vom 03.02. und 03.03.2026 - Maßnahmen zur Rettung der Rewe-
Richrath-Filiale in der Kölner Innenstadt 
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre E-Mails. 
Anregungen und Beschwerden nach §24 GO NRW an den Rat und die Bezirksvertre-
tungen können eingebracht werden von Einwohner und Einwohnerinnen, die seit min-
destens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. 
Diese Voraussetzung liegt bei Ihnen nicht vor, da Sie nicht in Köln, sondern in Brühl 
wohnen.  
Ihr Anliegen kann deshalb nicht im Rahmen des §24 GO NRW behandelt werden. Ich 
habe Ihre E-Mail jedoch zur Prüfung an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Von:  
Gesendet: Dienstag, 31. März 2026 20:32 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: AW: Ihre E-Mails vom 03.02. und 03.03.2026 - Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-
Filiale in der Kölner Innenstadt, AZ 43/26 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.03.2026. 
Ich verweise auf Art. 17 GG. Das Petitionsrecht steht „jedermann“ zu, also auch mir. § 24 GO 
NRW kann dieses von Verfassungs wegen bestehende Recht nicht ausschließen oder 
beschränken. 
Ich gehe davon aus, dass über meine Petition nunmehr zeitnah durch den Rat der Stadt Köln 
entschieden wird, an den ich mich auch gewandt habe. Meine Petition ist dieser zuständigen 
Stelle zur Befassung vorzulegen.  
Solle ich bis spätestens zum 15.04.2026 keine diesbezügliche Bestätigung erhalten, wird 
Klage erhoben, um mein verfassungsmäßiges Petitionsrecht (das allgemeine Petitionsrecht 
aus Art. 17 GG) durchzusetzen. Es wäre schön, wenn dies vermieden werden könnte. Die mit 
einem solchen Schritt verbundenen Kosten würden letztendlich zu Ihren Lasten gehen. 
Mit besten Grüßen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  Zimmer 
T: 0221 221- F: 0221 221- geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herr  
50321 Brühl 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – 43/26 AZ 09.04.2026 
Ihre E-Mail vom 31.03.2026 – Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale 
in der Kölner Innenstadt 
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihre Nachricht. 
Selbstverständlich erkennt die Stadt Köln Ihr Grundrecht aus Art. 17 GG an. Dies 
stand niemals in Frage. 
Ohne auf die von Ihnen aufgeworfene verfassungsrechtliche Frage der unterschiedli-
chen Wirkungsweisen von § 24 GO NRW und Art. 17 GG näher einzugehen, teile ich 
Ihnen gerne mit, dass ich Ihre Eingabe an die zuständige Stelle weiterleite. 
Diese ist jedoch mangels inhaltlicher Zuständigkeit nicht der Rat der Stadt Köln. 
Zum einen betrifft Ihre Eingabe ein Thema, das in der Entscheidungskompetenz des 
angesprochenen Unternehmens, nicht aber der Stadt Köln liegt. 
Die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit ist wiederum ein Geschäft der lau-
fenden Verwaltung, dessen sich das Amt für öffentliche Ordnung im Zusammenwirken 
mit der Polizei jeden Tag annimmt. 
Dennoch gebe ich Ihre Eingabe und die Antwort dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln zur Kenntnis. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 15. April 2026 13:23 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: AW: Ihre E-Mail vom 31.03.2026 – Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale in der 
Kölner Innenstadt, AZ 43/26 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 09.04.2026. 
Ich verweise auf Peters, in: Dietlein/Heusch, BeckOK Kommunalrecht NRW, 34. Edition mit 
Stand: 15.01.2026, § 24 GO NRW Rn. 1.1. 
Sie verletzen mein Recht auf Weiterleitung meiner Petition vom 03.02.2026 an den Rat der 
Stadt Köln. Dieses Recht steht allen natürlichen Personen zu (siehe VG Düsseldorf, Beschl. v. 
28.06.2013 – 1 K 6816/12, juris Rn. 5). Damit verhindern Sie, dass sich der Rat der Stadt 
Köln im Petitionswege mit meiner Eingabe befasst und diese selbst „verbescheidet“ (vgl. VG 
Köln, Urt. v. 30.08.2012 – 4 K 4231/11, juris Rn. 18). Hierbei handelt es sich um eine 
Pflichtverletzung mir gegenüber und gleichzeitig auch um eine Verletzung der Rechte der 
Ratsmitglieder (vgl. VG Köln, Urt. v. 30.08.2012 – 4 K 4231/11, juris Rn. 26 f.). Die 
beamtenrechtlichen (Haftungs-)Folgen rechtswidrigen Verhaltens sind Ihnen sicherlich 
bekannt.  
Nach dem 01.05.2026 wird ohne weitere Ankündigung Klage erhoben. Gleichlaufend werde 
ich die Mitglieder des Rats der Stadt Köln über den Vorgang informieren. 
Mit besten Grüßen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau , Zimmer   
T: 0221 221- F: 0221  geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
50321 Brühl 
Per E-Mail:  
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – 43/26 AZ 15.04.2026 
Ihre E-Mail vom 15.04.2026 – Maßnahmen zur Rettung der Rewe-Richrath-Filiale 
in der Kölner Innenstadt 
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.04.2026. 
In meinem Schreiben vom 09.04.2026 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihre Eingabe 
an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden geben wer-
den.  
Bei diesem Ausschuss handelt es sich um einen Ratsausschuss. Der Rat der Stadt 
Köln hat für Petitionen nach §24 Gemeindeordnung NRW eigens diesen Ratsaus-
schuss gebildet.  
Somit komme ich Ihrem Wunsch nach, dass die Kölner Politik Kenntnis über Ihre Ein-
gabe und sämtlichen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit erhält. Dieser steht es 
frei, das Thema aufzugreifen.  
Informationen zu der Bildung des Ausschusses finden Sie unter § 10 der Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 9. Satzung zur Änderung der Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln vom 27. Juli 2017 vom 4. April 2022 
und unter §14 der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung 
der 34. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 04. September 
2025 
Die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ratsausschusses für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden finden Sie in Kürze im Ratsinformationssystem der 
Stadt Köln SessionNet | Fachausschüsse und weitere Gremien; dort unter dem 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
entsprechenden Link des Sitzungstermins 04.05.2026. Ihre Eingabe wird dort in ano-
nymisierter Form eingestellt. 
Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen zur Klärung der Angelegenheit beitragen 
konnte. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1095/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.04.2026
Erstellt
16.04.2026 15:22