Mandari Insight

1255/2025

Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe

Mitteilung Hauptausschuss 02.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.08.2025, TOP 2.1.1

Mitteilung Hauptausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Grundsätzlich bzw. teilweise durch die Kommune umsetzbare Handlungsempfehlungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Grundsätzlich bzw. teilweise durch die Kommune umsetzbare Handlungsempfehlungen

14296 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
Grundsätzlich bzw. teilweise durch die Kommune umsetzbare 
Handlungsempfehlungen  
 
Im Rahmen der Prüfung der Handlungsempfehlungen durch die Verwaltung auf 
Zuständigkeit, Umsetzbarkeit und den Mehraufwand haben sich 13 
Handlungsempfehlungen als zumindest teilweise in Zuständigkeit der Stadt Köln 
liegend, umsetzbar und kostenneutral realisierbar erwiesen. Dies bedeutet, dass die 
Handlungsempfehlungen bereits ganz oder teilweise umgesetzt sind oder die 
Maßnahmen mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln grundsätzlich 
bzw. teilweise umgesetzt werden können. 
 
Handlungsfeld 3: Gadjé-Rassismus: 
 
Handlungsempfehlung 
Aufklärung und Aufarbeitung der Rassenlehre und Rassenhygiene (Eugenik und 
Sozialdarwinismus) im Gesundheitswesen vor, während und nach der NS-Zeit 
sowie die Aufklärung und Aufarbeitung der Folgen transgenerativer Traumata 
durch die Tubenligatur (Zwangssterilisation) und Hysterektomie (Entfernung der 
Gebärmutter) von migrantisierten und rassifizierten Frauen* vor, während und noch 
nach der NS-Zeit. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung: Diese Handlungsempfehlung findet bereits 
teilweise ihre Umsetzung durch die Arbeit des Gesundheitsamtes. So erinnert eine 
Gedenktafel im Foyer des Gesundheitsamtes an die Rolle des Gesundheitsamtes bei 
der Umsetzung der nationalsozialistischen Rassengesetze. Auch in den Vorträgen 
der Amtsleitung und den Abteilungen wird das Thema immer wieder aufgegriffen, 
ebenso wie auch in der fachärztlichen Weiterbildung und der Ausbildung von 
Studierenden (etwa bei Praktika im Gesundheitsamt).  
 
Handlungsempfehlung 
Das Aufbrechen der Deutungshoheit durch die Schulmedizin und die Anerkennung, 
dass das Gesundheitswesen ein Spektrum widerspiegelt. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung: Wenngleich diese Deutungshoheit in den 
medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden verankert ist, bringt die 
Stadt Köln dieses Anliegen bereits in die Fachforen durch ihre Mitarbeitenden ein. 
Die Handlungsempfehlung wird bereits durch das Gesundheitsamt im Rahmen der 
Einflussmöglichkeiten in den Handlungsfeldern der Schwangerschaftsberatung, 
gynäkologischen Untersuchungen, der Geflüchtetenmedizin, im 
Sozialpsychiatrischen Dienst, der Suchtmedizin und der Kinder- und Jugendmedizin 
umgesetzt.

2 
 
Handlungsempfehlung 
Die Heterogenität der Communitys und Organisationen der Rom*nja und Sinti*zze 
bei allen Partizipations- und materiellen Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Erste Schritte zu r Umsetzung der 
Handlungsempfehlung wurden bereits  eingeleitet: Im Berei ch der Antirassismus -
Projektförderung des Kommunalen Integrationszentrums wurden mehrere Projekte 
zum Thema Gadjé -Rassismus gefördert. Dabei wurde darauf geachtet , die 
unterschiedlichen Communities der Rom*nja und Sinti*zze zu adressieren. 
Als Selbstverpflichtung soll i n Zukunft bei Ausschreibungen durch das Amt für 
Integration und Vielfalt verstärkt auch auf die Heterogenität der Rom*nja und Sinti*zze-
Communities geachtet und diese bei Partizipations - und Fördermaßnahmen 
berücksichtigt werden. 
 
Handlungsempfehlung 
Eine strenge Ahndung und rechtliche Verfolgung bei rassistischer/ 
antiziganistischer Hetze durch Staatsbedienstete. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Das Zentrum für Kriminalprävention und 
Sicherheit leitet Verdachtsfälle von antizigan istischer Hetze durch städtische 
Mitarbeitende gemäß den geltenden Vorschriften an die Polizei sowie das 
Innenministerium Nordrhein -Westfalens weiter. Insofern wird die 
Handlungsempfehlung bereits umgesetzt. 
 
Handlungsempfehlung 
Bildungsarbeit gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja 
sowie Antidiskriminierungstrainings und Schulungen zum europäischen Recht in 
staatlichen und kommunalen Verwaltungen wie Sozial-, Jugend-, Gesundheits- und 
Stadtplanungsämtern und Schul- und Kulturverwaltungen. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Die Maßnahme wird im Rahmen des 
Fortbildungsprogramms für das Amt für Kinder,  Jugend und Familie umgesetzt (§ 72 
SGBVIII). Im Programm der Volkshochschule Köln sind Unterrichtsinhalte zur 
Aufklärung und Kritik an R assismus und Diskriminierung wie auch Antiziganismus 
etabliert. Sie sind überdies feste Unterrichtsinhalte in den Integrationskursen, Kursen 
aus dem Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ sowie in Teilen in fremdsprachlichen 
Kursen und der politischen Bildung.

3 
 
Handlungsempfehlung 
Bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften und zukünftige 
Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie eine Praxis des 
Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen. Gesetze und Vorschriften, die eine 
Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen, sollten umgehend 
überarbeitet oder aufgehoben werden. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Die Handlungsempfehlung wird zum Anlass 
genommen, städtische Verwaltungsvorschriften zu prüfen. 
 
Handlungsfeld 4: Gesundheit 
 
Handlungsempfehlung 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : In der Arbeit des Gesundheitsamtes wird diese 
Handlungsempfehlung bereits aufgrund der Vorgaben zur gendergerechten Sprache , 
Antirassismus und Antidiskriminierung umgesetzt.  In diesem Sinne bringt das 
Gesundheitsamt auch regelmäßigen  Input in Fachforen  ein. Es besteht überdies 
Kontakt zu Initiativen, die diese Maßnahme verfolgen: etwa das Institut für Qualität im 
Gesundheitswesen Nordrhein (IQN). 
 
Handlungsempfehlung 
Unsere Maßnahmen müssen durch eine Online-Veröffentlichung den Kölner*innen 
transparent und barrierefrei zugänglich gemacht werden. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Der Katalog der Handlungsempfehlungen des 
Expert*innengremiums wird im Rahmen der Mitteilun g an die Ratsgremien öffentlich 
gemacht. 
 
Handlungsfeld 6: Restitution 
 
Handlungsempfehlung 
Informationen zum zeitlichen Rahmen der Rückgabe der 52 (der insgesamt 92) 
Benin-Bronzen (Transparenz) 
 
Umsetzung durch die Verwaltung:  
Umsetzung durch die Verwaltung: Diese Maßnahme wurde bereits teilweise 
umgesetzt: Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Eigentumsübertragung 
der Benin-Hofkunstwerke am 15.12.2022 sind die Artefakte im März 2023 vom 
Bundesstaat auf den König Ewuare II., König des Königreichs Benin (Nigeria), 
übertragen worden. Im Februar 2025 einigten sich die nigerianische National 
Die Überarbeitung und Überprüfung von allen Patient*innen-(Spende)Fragebögen, 
Fachliteratur und Fallbeispielen auf Diversität und diskriminierungsfreie Sprache 
muss initiiert werden. Die Reproduzierung von sprachlichen und 
pseudowissenschaftlichen kolonialen Kontinuitäten muss vermieden werden. Dazu 
gibt es Literatur, welche in Institutionen eingeführt und gelehrt werden kann, um 
kollektives Bewusstsein zu schaffen.

4 
 
Commission for Museums and Monuments (NCMM) und König Ewuare II. darauf, 
dass der König als intrinsischer Eigentümer der Bronzen anerkannt ist, während die 
NCMM als staatliche Institution weiterhin das gesetzliche Mandat zur Organisation, 
Rückführung Konservierung sowie öffentliche Präsentation innehat. Vertraglich 
wurde festgehalten, dass entsprechend des Prinzips des „Shared Collective 
Heritage“ keine der restituierten Objekte verkauft werden dürfen. Die rechtliche 
Vertretung nach außen verbleibt bei der NCMM. Das Rautenstrauch-Joest-Museum 
wartet aktuell auf Signale der NCMM und des Palasts in Benin City, wann die 
Hofkunstwerke physisch nach Nigeria überführt werden sollen.  
Im Vorfeld von Ratsbeschluss und Vereinbarung sind die Öffentlichkeit und die 
Communities über Veranstaltungen im Rautenstrauch-Joest-Museum, der Ausschuss 
für Kunst und Kultur per Mitteilung (2233/2021), der Integrationsrat per Mitteilung 
(3701/2022) sowie das Expert*innengremium am 10.11.2022 durch die 
Provenienzforschung informiert worden. Aktuell soll – abhängig von Fördermitteln – 
für jene 37 Hofkunstwerke, die im Rahmen eines zehnjährigen Leihvertrags in Köln 
verbleiben, ein Vermittlungs- und Ausstellungskonzept erarbeitet werden. In enger 
Zusammenarbeit mit nigerianischen Partner*innen und der nigerianischen Diaspora 
in Deutschland soll dabei die Geschichte, Bedeutung und Zukunft der Objekte 
sichtbar gemacht werden. Der Museumsdienst bietet zudem regelmäßige Führungen 
zur Intervention "I MISS YOU" im Rautenstrauch-Joest-Museum an und führt mit den 
Teilnehmenden Gespräche über die Restitution der sogenannten Benin-Bronzen. 
Der weitere Prozess soll transparenter gemacht werden, unter anderem durch 
Mitteilungen an den Integrationsrat, über die Internetpräsenz des Rautenstrauch-
Joest-Museums und durch öffentliche Informationsveranstaltungen. 
 
Handlungsempfehlung 
Ein öffentliches Verzeichnis aller gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen, die sich 
im Besitz des Rautenstrauch-Joest-Museums, des Museums für Ostasiatische 
Kunst, befinden, eine Datenbank, digitale Dokumentation. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Das Rautenstrauch-Joest-Museum stellt 
sukzessive die Artefakte aus kolonialen Kontexten auf der Platt form „Collection from 
Colonial C ontextes" der Deutschen Digitalen Bi bliothek ein, so etwa aus Papua -
Neuguinea, Kamerun, Salomon -Inseln, Japan, Santa -Cruz-Inseln, Tansania, Kenia, 
Nigeria und Namibia. Die Bewertung der Provenienz von Kulturgut und die 
Unterscheidung von rechtmäßige n und unrechtmäßigen Zugängen in das 
Rautenstrauch-Joest-Museum und in das Museum für Ostasiatische Kunst lässt sich 
allerdings aktuell nicht abschließend klären. Di e Beantwortung dieser Fragen ist 
Gegenstand internationaler und komplexer Nachforschungen sowie 
politischer/gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse, die noch andauern und in 
verschiedenen Teilen der Erde unterschiedlich geführt werden. Neben den Artefakten 
selbst veröffentlicht das Rautenstrauch-Joest-Museum weite Teile seiner 
Dokumentationen, um der internationalen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, sich 
mit den Artefakten und ihrer Herkunftsgeschichte auseinanderzusetzen. Die 
Inventarbücher des Rautenstrauch-Joest-Museums bis in die 1960er -Jahre sind 
digitalisiert und im Internet auf der Website verfügbar  (https://rautenstrauch-joest -

5 
 
museum.de/Sammlung1). Zudem werden Anfang 2026 die Zu gangskonvolute des 
Rautenstrauch-Joest-Museums digitalisiert und über den digitalen Lesesaal des 
Historischen Archivs der Stadt Köln präsentiert. Mehr als 600 Fotodokumente aus dem 
Rautenstrauch-Joest-Museum sind auf der Platt form „Collection from Colonial  
Contextes" der Deutschen Digitalen Bibliothek einsehbar. Das Museum für 
Ostasiatische Kunst  ist aktiv an einem Verbundprojekt zur Identifizierung und 
Bewertung von Artefakten aus dem Kontext des sogenannten Boxer -Aufstandes in 
China beteiligt. Mit dem Projekt ist die Veröffentlichung der Objekte vorgesehen. Auch 
wird das Museum für Ostasiatische Kunst im Rahmen eines drittmittelfinanzierten 
Projektes 2025 mit der Digitalisierung und Erforschung von rund 3000 Blättern der 
Tagebücher des Museumsgründers Adolf Fischer ein zentrales Quellenkonvolut für die 
internationale Forschungsgemeinschaft und Öffentlichkeit nutzbar machen. 
 
Handlungsfeld 7: Sicherheit 
 
Handlungsempfehlung 
Die Sicherheitskonferenzen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das 
umfasst sowohl die Möglichkeit einer Teilnahme und Beobachtung der 
Konferenzen durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Individuen, als auch 
eine öffentlich zugängliche Dokumentation der Ergebnisse jeder Konferenz. Dies 
ist zum einen mit der unmittelbaren Relevanz der Konferenzthemen für die 
gesamte Stadtgesellschaft zu rechtfertigen. In Bezug auf die Gremiumsarbeit sind 
speziell die Themen räumliche Brennpunkte, Banden- und Intensivtäterstrukturen 
sowie Clankriminalität kritisch zu betrachten, da sich hinter diesen Begriffen 
kolonialrassistische Kontinuitäten des Sicherheitsapparates artikulieren können 
und es daher einer dringenden Überprüfung durch Expert*innen der Themen 
Kolonialismus, Rassismus und Versicherheitlichung bedarf. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung: Die Fachkreise arbeiten dem Kriminalpräventiven 
Rat zu, der mit Vertreter*innen des Rates der Stadt Köln besetzt ist. Somit ist eine 
mittelbare Öffentlichkeit hergestellt. 
 
Handlungsempfehlung 
Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf: Dass im Fachkreis keine 
explizit sozialarbeiterische, pädagogische oder soziologische Perspektive 
vorhanden ist, die über rassismuskritische Expertise verfügt, ist ein grundlegender 
Fehler in der Zusammensetzung. Da wie bereits beschrieben, Schwarze 
Menschen, Migrant*innen und/oder People of Color disproportional von Gewalt 
durch besagte Einsätze betroffen sind, ist es dringend notwendig, 
zivilgesellschaftliche Akteure aus marginalisierten Communitys in diese Prozesse 
miteinzubinden. Die im Fachkreis erarbeitete „lokale Agenda“ mit Maßnahmen zur 
Verbesserung der Lebensqualität an den Plätzen muss dringend von rassifizierten 
Initiativen und Gruppen überprüft werden, die über eine Expertise bezüglich der 
kolonialen Kontinuität der Versicherheitlichung verfügen. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung : Die Arbeitsgemeinschaften des Fachkreises 
„Plätze“ setzen sich entsprechend lokalen  Gegebenheiten zusammen. Das Zentrum

6 
 
für Kriminalprävention wird zukünftig auf eine noch ausgeglichenere Besetzung 
achten. 
 
Handlungsempfehlung 
Wir empfehlen eine Überprüfung der bisherigen Praxis und eine Positionierung zur 
Abschiebepolitik vor dem Hintergrund einer postkolonialen, rassismuskritischen 
Stadtpolitik. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich mit einer neuen 
„Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen“ selbst in die Pflicht nehmen will. 
Gleichzeitig wissen wir, dass seit dem 25. Oktober Abschiebungen schneller und 
im großen Stil umgesetzt werden können. Familien mit Kindern über 12 Jahren 
dürfen ohne Ankündigung abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht 
aus der Kindertagesstätte oder dem Klassenzimmer abgeschoben werden dürfen. 
Das Gleiche muss auch für das Kinderzimmer gelten und alle Schutzsuchenden, 
für die Köln ein sicherer Hafen geworden ist und bleiben soll. Die Leitlinie zeigt, 
dass die Verwaltung Handlungsspielräume hat. 
 
Umsetzung durch die Verwaltung: Die Ausländerbehörde wendet die „Leitlinie zum 
Kindeswohl bei Abschiebungen“ weiterhin an.

Anlage 1 - Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln

155308 Zeichen

1  
Dekoloniales 
Köln 
Handlungsempfehlungen 
des Expert*innengremiums 
(Post)koloniales Erbe Köln

2  
Inhaltsverzeichnis 
Handlungsempfehlungen Bildung .............................................................................................................. 3 
Handlungsempfehlungen Erinnerungskultur ........................................................................................... 7 
Handlungsempfehlungen Gadjé-Rassismus .........................................................................................15 
Handlungsempfehlungen Gesundheit....................................................................................................29 
Handlungsempfehlungen Jugend ............................................................................................................38 
Handlungsempfehlungen Restitution......................................................................................................47 
Handlungsempfehlungen Sicherheit .......................................................................................................55 
Handlungsempfehlungen Sprache..........................................................................................................65 
Positionspapier Straßennamen...............................................................................................................68 
 
 
 
 
Mitglieder des Expert*innengremiums waren: 
Eli Abeke 
Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst  
Cuso Ehrich 
Amdrita Jakupi 
Désirée James 
Bebero Lehmann (ehemaliges Mitglied) 
Yvonne Esi Müller 
Dr. Rahab Njeri  
Glenda Obermuller  
Yaw Pajonk 
Serge Palasie  
Joanna Peprah

3  
Handlungsempfehlungen Bildung 
Von Glenda Obermuller und Serge Palasie 
 
 
 
„Es ist seit Langem bekannt, dass Erkenntnis stark auf Interesse 
beruht und Wahrnehmung auch einer Erwartung folgt, beides also 
subjektiv geprägt ist.“  
 
(Wolfgang Geiger in „Kritik des deutschen Kolonialismus. Postkoloniale Sicht auf 
Erinnerung und Geschichtsvermittlung“ (Hrsg.: Geiger, Wolfgang / Melber, Henning, 
2021, Brandes & Aspel Verlag GmbH, Frankfurt a.M.) 
 
Vorliegendes Papier ist in zwei Bereiche unterteilt. Punkt 1 befasst sich mit dem 
Thema Kolonialismus in der Bildungsarbeit. Im zweiten Punkt werden die 
Forderungen beziehungsweise Empfehlungen der AG Bildung an die Stadt Köln 
aufgeführt. 
 
 
1. Kolonialismus in der Bildungsarbeit 
 
a) Aktuelle Situation 
 
Der gesamte Bildungsbereich ist zurzeit von kolonialen Kontinuitäten geprägt. Auch 
in der wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema des deutschen Kolonialismus 
wird die Tatsache unterstrichen, dass insbesondere der deutsche Kolonialismus 
weiterhin auch in offiziellen Lehrmaterialien in der Regel nicht angemessen 
behandelt wird. Noch immer wird der deutsche Kolonialismus fälschlicherweise als im 
Vergleich zu anderen Kolonialmächten marginal dargestellt. Auch die Rolle des 
Kolonialismus bei der Schaffung makroökonomischer Rahmenbedingungen, die 
unsere Weltwirtschaft bis heute prägen, wird kaum thematisiert. Letztere ist aber eine 
wichtige Quelle für die Reproduktion von (Perspektiven)Ungleichheiten, die sich etwa 
in Klimaungerechtigkeit oder (Flucht)Migration widerspiegeln und die auch 
unmittelbare Auswirkungen auf den kommunalen Kontext haben können. 
 
Eine auf „Auslassungen und Betonungen“ basierende Geschichtsvermittlung (W.E.B. 
Du Bois) behindert eine realistische Selbstverortung aller Menschen, ob im Globalen 
Norden oder Süden, ob rassifiziert oder weiß gelesen. Eine an der Realität orientierte 
Selbstverortung ist jedoch eine wesentliche Grundlage, um Herausforderungen wie 
wachsenden Ungleichheiten in und zwischen Staaten (vergleiche Nachhaltiges 
Entwicklungsziel (SDG) 10) erfolgreich begegnen zu können. Bildung ist hierbei eine 
zentrale Voraussetzung.

4  
Zurzeit ist es stark vom individuellen guten Willen von Lehrer*innen und anderen 
Bildungsakteur*innen abhängig, ob und wie der Themenkomplex behandelt wird. 
Solange hier Curricula hinterherhinken, können Verantwortungsträger*innen auf 
verschiedenen (bildungs)politischen Ebenen dazu beitragen, dem Thema die Bühne 
zu bieten, die seiner tatsächlichen Bedeutung angemessen wäre. 
 
 
b) Empfehlung 
 
Auch wenn Bildung Ländersache ist, so können einige zentrale 
Bildungseinrichtungen wie etwa die Volkshochschulen direkte Anregungen für eine 
ganzheitlichere Befassung des Themenkomplexes von der Kommunalpolitik erhalten. 
Unverbindliche Anregungen können Kommunen bei entsprechendem politischen 
Willen auch in andere Bildungseinrichtungen, die nicht in ihren offiziellen 
Zuständigkeitsbereich fallen, tragen – so etwa in Richtung der verschiedenen 
Schulformen sowie in die Universität. Im Übrigen kann eine Vermittlung von 
Vielfaltkompetenzen bei Kindern zwischen 3 bis 6 Jahren dafür sorgen, dass auch 
der erwähnte Themenkomplex ab dem Schulalter erfolgreicher vermittelt werden 
kann. Da haben Kommunen eine potentielle Wirkmacht im Sinne der hier 
aufgeführten Überlegungen, die es – auch und gerade vor dem Hintergrund sich 
wandelnder demografischer Realitäten – zu nutzen gilt. 
 
c) Inhaltliche Empfehlung („Kolonialismus-Blume“) 
 
Eine Gefahr, die bei der Behandlung 
des Themenkomplexes immer 
mitschwingt, ist die – oft ungewollte – 
Reproduktion rassistischer Stereotype. 
Wer über Versklavung, rassistische 
Erniedrigung und Ausbeutung spricht, 
kann trotz gegenteiliger Absicht dazu 
beitragen defizitäre Bilder von ehemals 
Kolonisierten beziehungsweise ihren 
heute lebenden Nachfahren zu 
festigen. Im schlimmsten Falle wird auf 
diese Weise Vorstellungen von 
„Unterentwicklung“, Hilfsbedürftigkeit 
oder Passivität weiterhin Vorschub 
geleistet. Diese defizitären 
Vorstellungen fallen auch auf 
rassifizierte Bürger*innen 
in Deutschland zurück und behindern 
ein gleichberechtigtes Miteinander sowie 
die Entfaltung der Potentiale aller zum 
gesamtgesellschaftlichen Nutzen. 
 
 
„Gestaltung Serge Palasie - Eine Welt Netz NRW“

5  
Um dem entgegenzuwirken, darf sich eine Behandlung des Themenkomplexes nicht 
auf die relativ kurze deutsche Kolonialzeit beschränken. Stattdessen gilt es, dass mit 
Bildung beauftragte Personen stets die in der Grafik aufgeführten Bereiche mitdenken 
sollten. 
 
In der Publikation „Kolonialismus in 
der Bildungsarbeit – Anregungen für 
den Umgang mit einem komplexen 
Thema“ (siehe folgenden Link/QR-
Code) werden die einzelnen Bereiche 
näher betrachtet. Darin befinden sich 
auch Bildungsmaterialien, die den 
Einstieg in das Thema im Rahmen 
der Bildungsarbeit vereinfachen 
sollen. 
 
 
2. Empfehlungen und Forderungen der AG Bildung 
 
a. Langfristige Förderung der Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek als 
Bildungsstätte 
 Die Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek – die erste Schwarze Bibliothek 
NRWs – ist schon jetzt ein gesicherter Ort der Bildung in der Stadt Köln. 
Um die Zukunft dieser Einrichtung zu fördern und sie auch bei einem 
breiteren Kölner*innen Publikum bekannt zu machen, sollte sie als 
Stadtteil-Bibliothek anerkannt werden. 
 Unterstützung der zahlreichen Funktionen der Bibliothek 
(Außerschulischer Bildungsort: Ausflüge für Schulklassen, Lesegruppe, 
Kindergarten, Integrationskurse, Pflegefachschule Uni Klinik, Lesungen, 
Workshops, Seminare an der Uni Köln (seit SS2023) Seminar an der TH 
Köln (ab SS2024)). 
 Bereitstellung größerer, barrierefreier Räumlichkeiten für die Bibliothek, 
um der wachsenden Nachfrage nach Dienstleistungen gerecht zu werden. 
 Unterstützung für Personal- und Sachkosten (2 Vollzeitstellen sowie 2 
halbe Stellen angelehnt an TVöD 11 / Sachkostenpauschale für laufende 
Anschaffungen und systematische Erweiterung des Medienbestands). 
 
b. Herkunftssprachlicher Unterricht in wichtigen Verkehrssprachen Afrikas (Kiswahili, 
Hausa, Yoruba, Twi und Amharisch; vergleiche Paragraph 2, Absatz 10 
(Schulgesetz) und Paragraph 10, Absatz 2 (Teilhabe- und Integrationsgesetz)). 
 
c. Feste Verankerung von fächerübergreifenden Themen wie Antirassismus, 
Kolonialismus et cetera an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (unter 
anderem etwa im Rahmen von Projektwochen).
https://eine-welt-netz-nrw.de/ 
fileadmin/ewn/data/Themen/ 
Flucht_Migration/Kolonialis- 
mus-Bildungsarbeit-Einstieg-
Anregungen.pdf

6  
d. Feste Verankerung rassismuskritischer Bildung am Zentrum für Lehrerbildung der 
Universität zu Köln durch ein verpflichtendes Modul im Unterricht (Themen: Kolonialismus 
und seine Kontinuitäten, zum Beispiel das N-Wort in Schullektüren). 
 
e. Feste Verankerung rassismuskritischer Bezüge in Studiengängen wie Sozialarbeit, 
Sozialpädagogik und an Berufsschulen durch ein verpflichtendes Modul in der 
Ausbildung von Erzieher*innen. 
 
f. Die Volkshochschule Kölns als kritischer Ort, 
 an dem o.g. Verkehrssprachen, 
 dekoloniale Kurse, insbesondere im Hinblick auf die Rolle Kölns im Kolonialismus, 
 rassismuskritische Kurse für die breite Öffentlichkeit (beziehungsweise verpflichtend für 
Mitarbeiter*innen städtischer Einrichtungen (Kitas und alle städtischen Einrichtungen wie 
Jugendamt, Gerichte, Stadtverwaltung et cetera)) angeboten werden.

7  
Handlungsempfehlungen 
Erinnerungskultur 
Von Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst 
 
 
 
 
Einführung 
In jüngster Vergangenheit unterlag der Umgang mit der Kolonialgeschichte einem 
grundlegenden Wandel. Wurde der Kolonialismus im Diskurs der Moderne meist als 
Zivilisationsmission verklärt und als legitimes Fortschrittsprojekt Europas aufgefasst, 
sind es heute Kategorien von unrechtmäßiger Fremdherrschaft, Rassismus und 
Gewalt, die seine Betrachtungsweise bestimmen. Wir wissen heute, dass sich die 
Moderne in Europa nur durch das koloniale Projekt, durch wirtschaftliche Ausbeutung 
und Zwangsarbeit in den überseeischen Gebieten entwickeln konnte. Gewachsene 
Strukturen wurden zerstört, damit Plantagen und Monokulturen, die für uns 
produzierten, angelegt werden konnten. 
 
Köln war um 1900 eine der größten Städte im Deutschen Reich und kann ohne 
Einschränkungen als ehemalige „Kolonialmetropole des Westens“ bezeichnet 
werden, die in ihrem kolonialen Engagement Berlin und Hamburg kaum nachstand. 
Die einflussreichen Kölner Familien und Wirtschaftsunternehmen beteiligten sich am 
„kolonialen Projekt“ des Deutschen Reiches; koloniale Themen spielten an der 
Universität, in den Missions- und Kolonialgesellschaften über viele Jahre eine große 
Rolle. Auch nach dem Verlust der Kolonien mit dem Ende des 1. Weltkriegs und bis 
weit in die NS-Zeit hinein engagierte man sich in Köln auf vielfältige Weise für die 
Rückgewinnung der verlorenen Gebiete. 
 
Dementsprechend hat der deutsche Kolonialismus tiefe Spuren in den städtischen 
Räumen hinterlassen. Denkmäler, Straßennamen, Gebäude und Institutionen sind 
Teil der kolonialen Topografie unserer Stadt. Die kolonialen Bezüge sind nur 
manchmal noch sichtbar, zum Beispiel bei Denkmälern oder Straßennamen. 
Häufiger sind sie unsichtbar, teils, weil der Krieg ihre materiellen Manifestationen 
zerstört hat, teils, weil ihr kolonialer Ursprung oder Zusammenhang vergessen, 
ignoriert oder von anderen, nachkolonialen Erzählungen und Zuordnungen 
überlagert wurde. Hier sind zum Beispiel Museen, die Universität, der Zoo und 
der Botanische Garten als Orte kolonialer Wissensproduktion und Vermittlung zu 
erwähnen. Gerade die kritische Auseinandersetzung mit den Spuren, die sich nicht 
unmittelbar erschließen, steckt noch in den Anfängen. Ebenfalls muss man immer 
noch sehr großes Unwissen über die deutsche Kolonialvergangenheit, die

8  
Verwicklung Deutschlands – und Kölns – in den Versklavungshandel und über afro- 
deutsche Geschichte konstatieren. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass 
diese Themen lange Zeit kaum in den Schulen unterrichtet wurden. Auch heute noch 
werden sie eher marginal behandelt, fehlt vor allem der grundlegende 
Zusammenhang von Versklavungshandel, Kolonialismus und Rassismus, der nicht 
durch wenige Unterrichtsstunden im Fach Geschichte herzustellen ist. 
 
 
Historische Aufarbeitung 
Der Kolonialismus muss als Begegnungs- und Verflechtungsgeschichte verstanden 
werden, deren Folgen, Nach- und Auswirkungen nicht nur in den ehemals 
kolonisierten Gebieten, sondern auch bei uns bis heute zu spüren sind. Diese 
Erkenntnis ist vergleichsweise neu und ging einher mit einer intensiven 
Beschäftigung mit dem „Kolonialismus vor Ort“. Diese war lange Zeit ausschließlich 
getragen von lokalen Initiativen, die dieses vergessene Kapitel der Geschichte 
erforschen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen wollten. 
 
Die koloniale Vergangenheit, so lässt sich inzwischen festhalten, muss als 
bedeutende Epoche der Stadt- und Regionalgeschichte angesehen werden, die es in 
ihrer Vielschichtigkeit zu erforschen und in ihrer Relevanz für die Gegenwart zu 
verstehen gilt. 
 
Anfang 1888 wurde die Deutsche Kolonialgesellschaft gegründet, der größte 
Dachverband der Kolonialbewegung in Deutschland. Bis zum Ersten Weltkrieg 
gründeten sich rund 500 lokale Unterabteilungen. Nachdem es auch schon in den 
Jahren zuvor koloniales Engagement vor allem von Kölner Unternehmern wie dem 
bekannten Zuckerfabrikanten und Mitbegründer der Gasmotorenfabrik Deutz, Eugen 
Langen, gab, konstituierte sich im Oktober 1888 die Kölner Lokalabteilung der 
Deutschen Kolonialgesellschaft. Die Abteilung war von Anfang an eine der größten 
im Deutschen Reich. Entscheidend war aber nicht alleine die Größe, sondern die 
Tatsache, dass jeder, der in Köln Rang und Namen hatte, Mitglied der 
Kolonialabteilung war oder sogar im Vorstand saß. Repräsentanten der wichtigsten 
gesellschaftlichen Gruppen waren prominent vertreten. 
 
• Stadt(-verwaltung) 
• Wirtschaft 
• Kirche/Mission 
• Hochschule 
• Presse 
• Militär 
 
Köln besaß Anfang des 20. Jahrhunderts zahlreiche Schokoladenfabriken. Die 
Schokolade, die vorher als exklusives Luxusprodukt nur für wenige erschwinglich

9  
war, wurde mit der Kolonialzeit zu einem Massenprodukt. Um die Nachfrage zu 
stillen, brauchte man große Mengen Kakao und Palmfett, die nur durch große 
Plantagen und Zwangsarbeit profitabel erwirtschaftet werden konnten. 
 
Nicht zuletzt die wirtschaftlichen Verwicklungen Kölner Unternehmen in das koloniale 
Projekt des Deutschen Reichs sind bislang nur in Ansätzen in den Blick genommen 
worden. 
 
Man kann eine geschichtsträchtige Stadt wie Köln in vielen historischen Schichten 
„lesen“: Es gibt das römische Köln, das mittelalterliche Köln und viele Schichten 
mehr. Aber es gibt auch das koloniale Köln. Die „Dekolonisation“ des Stadtraumes ist 
ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt der Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes. 
Museen, Institutionen – auch kirchliche –, Vereine, Karneval, die Universität, 
Wirtschaftsunternehmen, Presse und Politik: Die Stadtgesellschaft blickt in all ihren 
Facetten auf eine koloniale Vergangenheit zurück, die es zu erforschen und zu 
dekolonisieren gilt. 
 
 
Erinnerungskultur(en) 
In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass eine angemessene 
Erinnerungskultur überfällig ist. Erinnerungskultur darf nicht statisch sein; jede Zeit 
entwickelt neue Perspektiven auf bestimmte Kapitel der Geschichte. Und das ist gut 
so. Dabei geht es nicht darum, bestimmte Kapitel der Geschichte auszumerzen – ein 
Vorwurf, der in Zusammenhang mit der Kolonialvergangenheit immer wieder laut 
wird. Seit Jahren machen postkoloniale Initiativen darauf aufmerksam, dass die 
deutsche Kolonialgeschichte nicht aus dem Stadtbild verschwinden soll. Es geht 
vielmehr darum, unsere Perspektive darauf zu verändern. Nicht länger sollen die 
Täter geehrt werden, sondern der antikoloniale Widerstand, antikoloniale 
Denkerinnen und Denker, der Kampf gegen Rassismus und schließlich auch die 
Opfer von kolonialer Gewalt und Rassismus sollen ins Zentrum der Erinnerungskultur 
gerückt werden. Diese veränderte Perspektive kann als Leitlinie zum Beispiel bei 
Umbenennungsdiskussionen dienen. 
 
 
Exkurs: Straßennamen 
Straßennamen dienen der Orientierung, nicht nur in der Stadt, sondern auch in der 
Geschichte: Historisch bedeutsame Ereignisse, Orte und besonders Personen 
werden mit Straßennamen in der kollektiven Erinnerung verewigt und gewürdigt. 
Benennt man eine Straße nach einer Persönlichkeit, tut man dies, um den Namen 
dieser Persönlichkeit oder dieses Ereignisses aktuell und auf Zukunft hin zu ehren 
und an die Verdienste oder an Gegebenheiten, die mit der Persönlichkeit verbunden 
sind, zu erinnern. Wie in vielen Städten Deutschlands finden sich auch in Köln

10  
Spuren der kolonialen Vergangenheit und kolonial-rassistischer Ideologien im 
öffentlichen Raum. Straßennamen erinnern an ehemaligen „Kolonialbesitz“, an 
gewaltsam angeeignete Regionen, Orte und Ressourcen oder tragen rassistische 
Bezeichnungen. Ohne eine angemessene Erinnerungskultur können weder das 
wirtschaftliche und politische Ungleichgewicht der Länder des Südens und des 
Nordens noch der strukturelle Rassismus in unserer Gesellschaft verstanden und 
überwunden werden. 
 
Deswegen fordern wir in Zusammenhang mit belasteten Straßennamen 
 
• Keine Ehrung von „Welteroberern“, Versklavungshändlern und kolonialen Tätern 
durch Straßennamen 
• Umbenennung von Straßennamen, die Kolonialakteure ehren 
• Förderung des Prozesses der Dekolonisierung des öffentlichen Raumes im 
aktiven Dialog mit Anwohner*innen, Stadtteil- und Stadtbewohner*innen 
• Bei Benennungen/Umbenennungen soll der deutsche historische Kontext 
(Kolonialismus, Rassismus, et cetera) unbedingt erhalten/berücksichtigt werden. 
• Benennungen/Umbenennungen sollen einen Perspektivwechsel herbeiführen, 
nicht die historischen Hintergründe ausmerzen. 
• Problematische Straßennamen erfordern – ob sie umbenannt werden oder nicht – 
eine kritische Kommentierung durch zum Beispiel Info-Tafeln, aber auch durch 
digitale Angebote (QR-Codes). 
• Persönlichkeiten des Widerstands, Opfer von Kolonialismus und Rassismus, auch 
Widerständige Ereignisse (zum Beispiel Maji Maji-Krieg) sollen gewürdigt werden. 
• Bei Umbenennungen sollen, wenn möglich, Frauen berücksichtigt werden, aber 
das Kriterium der verstärkten Repräsentation von bislang überhaupt 
unterrepräsentierten Personen und Gruppen allgemein im Stadtbild sollte Priorität 
haben. 
• Eventuell können gewählte Namen eine ganze Familie umfassen (zum Beispiel 
Wonja Michael oder Manga-Bell) 
 
Beispiele für alternative Benennungen der belasteten Straßennamen in Köln: 
 
• Josefine Smith aus der lange in Köln lebenden Familie des Henry Smith aus 
Togo. Josefine Smith wurde 1919 in Ehrenfeld geboren und ist, wie ihre 
Geschwister und ihr Vater, eine Überlebende des NS-Regimes. 
• Fasia Jansen, Tochter des liberianischen Generalkonsuls Momolu Massaquoi, 
wurde als 15jährige dienstverpflichtet, in einer Suppenküche zu arbeiten, die 
Außenlager des KZ Neuengamme bei Hamburg belieferte und in der 
Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen arbeiteten. Sie wurde dort 
Augenzeugin von schweren Misshandlungen. Ihr eigener Gesundheitszustand 
verschlechtert sich und sie erkrankt an einer Herzinnenhautentzündung, von der 
sie sich nie wieder erholte. Später wurde sie als politische Liedermacherin und 
Friedensaktivistin bekannt.

11  
• Hú Lánqí und Chen Quyin, chinesische Feministinnen und Kommunistinnen, 
Mitglieder der KPD, hielten flammende antifaschistische Reden und wurden von 
den Nazis inhaftiert. 
• (Emily und Rudolf) Manga Bell, beide stehen für den antikolonialen Widerstand in 
Kamerun. Rudolf wurde im August 1914 von den Deutschen hingerichtet. 
(ausführliche Biografie vorhanden) 
• Mohamed Husen (Bayume Mohamed Hussein), Sohn eines „sudanesischen“ 
Soldaten in der „Wissmann-Truppe“. Mit 10 Jahren Kindersoldat im Ersten 
Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika, kam er Ende der 1920er Jahre als 
Kolonialmigrant nach Berlin, heiratete eine deutsche Frau. Wurde im September 
1941 ins KZ Sachsenhausen überstellt, wo er 3 Jahre später zu Tode kam. 
• Theodor Wonja Michael (oder Familie Michael), wurde 1925 in Berlin geboren. 
Sein Vater Theophilus war ein Kolonialmigrant aus Kamerun. Als Kind trat er in 
Völkerschauen auf und ist ein Überlebender der NS-Zeit (wie auch seine 
Geschwister). Lebte lange in Köln. 
• Maji Maji, der große Widerstandkrieg in Deutsch-Ostafrika mit bis zu 300.000 
direkten und indirekten Opfern. Wurde zum Symbol des gemeinsamen Kampfes 
gegen die Fremdherrschaft. Julius Nyerere bezeichnete den Krieg als einen 
ersten Schritt zur nationalen Einheit Tansanias. 
 
 
Exkurs: Denkmäler, Objekte im öffentlichen Raum, Wissmann- 
Grab 
In Köln gibt es zwar kein Kolonialdenkmal, aber verschiedene Denkmäler oder 
Erinnerungsorte, die koloniale Täter ehren, an sie erinnern oder von 
Kolonialpropagandisten geschaffen wurden. 
 
Prominent in der Innenstadt steht das – inzwischen viel diskutierte – Reiterdenkmal 
Wilhelm II, unter dessen Herrschaft unter anderem zwei Genozide durch Deutsche 
oder mit deutscher Verstrickung stattfanden. Ecke Gustav-Heinemann 
Ufer/Bayenthalgürtel in Köln-Marienburg findet sich der martialisch anmutende, 1903 
eingeweihte Bismarckturm, dessen Errichtung zum Großteil durch Finanzierung 
durch den Kölner Schokoladenproduzenten Heinrich Stollwerck erfolgte. Wenngleich 
Bismarck (zunächst) ein Gegner jedes deutschen kolonialen Abenteuers war, wurde 
er nicht nur zum Begründer des deutschen Kolonialreiches, sondern auch zu einer 
zentralen Figur bei der Aufteilung Afrikas im ausgehenden 19. Jahrhundert. 
 
Aus dem Melaten-Friedhof ist das Grab Hermann von Wissmanns zu finden, der als 
Befehlshaber der „Wissmann-Truppe“ und als Reichskommissar in Deutsch-Ostafrika 
für eines der unrühmlichsten Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte verantwortlich 
war.

12  
Wenig bekannt dürften die kolonialen Bezüge der drei Skulpturen des Bildhauers 
Fritz Behn sein, die im öffentlichen Raum (Sachsenring, Zoo, Marienburger Südpark) 
zu finden sind. Fritz Behn (1878 – 1970), wurde einstmals als „künstlerischer Pionier 
des deutschen Kolonialgedankens“ bezeichnet. Von ihm stammt unter anderem der 
Entwurf zum zentralen Kolonialdenkmal in Bremen. Behn war aber auch Faschist, ein 
Anhänger Mussolinis und Antisemit. 
 
Ein angemessener Umgang mit diesen Orten, die unkommentiert weiterhin an 
koloniale Täter erinnern, ist längst überfällig. Der „Denkmalsturz“ kann hier ein Mittel 
des Umgangs sein. Wichtig ist aber auch, nicht einfach auszumerzen oder 
verschwinden zu lassen, sondern diese in Interventionen umzugestalten, zu 
dekonstruieren, hinzulegen oder auf den Kopf zu stellen, den Blick zu irritieren, 
Gegendenkmäler herzustellen, bekannt Geglaubtes in Frage zu stellen und 
schließlich zu musealisieren. All das muss begleitet werden durch Bildungsangebote 
für alle Altersklassen, Geschichtsparcours, Texttafeln und vieles mehr. Schließlich 
sollte mittelfristig auch ein zentraler Erinnerungs- und Lernort geschaffen werden. 
 
 
Aufarbeitung und Erinnerungskonzept 
Die historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und 
Kolonialrevisionismus steckt, wie erwähnt, noch in den Anfängen. Hier sind weitere 
historische Projekte dringend notwendig. 
 
Es fehlen Bildungsmaterialien zu Köln im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus, 
die den verschiedensten Altersgruppen und Bildungsniveaus eigenständig oder mit 
Hilfe von Lehrer*innen und anderen Multiplikator*innen Zugang zu den Themen 
eröffnen, für die Themen sensibilisieren und notwendige Informationen liefern. 
Gerade auch im Kontext der Ausstellung „Köln Postkolonial – ein lokalhistorisches 
Projekt der Erinnerungsarbeit“ wurde immer wieder der Wunsch nach 
Bildungsmaterialien geäußert. 
 
Die Dekolonisation der Stadt sollte auch im öffentlichen Raum sichtbar werden. 
Geschichtspfade in den verschiedenen Stadtteilen, Texttafeln, QR-Codes sind nur 
einige Beispiele dafür, wie die koloniale Vergangenheit der Stadt wieder sichtbar 
gemacht werden kann. Wie im vergangenen Abschnitt bereits thematisiert, sollten 
zentrale wie dezentrale Erinnerungs- und Lernort ein zentrales Element der 
Dekolonisation der Stadt darstellen. 
 
Dem Vorbild Berlins folgend sollte es eine Ausschreibung für ein zentrales Denkmal 
oder – wie es in Berlin genannt wird – ein „Dekoloniales Denkzeichen“ –, das 
künstlerisch gestaltet wird, geben.

13  
Wenn die Stadt es ernst meint, mit der Aufarbeitung ihres kolonialen Erbes, kann 
dies nur in einer gemeinsamen Anstrengung gelingen. Entsprechende Projekte 
(siehe oben) müssen finanziert, organisiert und vernetzt werden. Da zahlreiche 
Initiativen bereits in der Stadt aktiv sind, kommt gerade dem Aspekt der Vernetzung 
eine große Bedeutung zu. Nötig ist ein gesamtstädtisches dekolonialisierendes 
Erinnerungskonzept unter Beteiligung vielfältiger Fachkompetenz. 
 
 
Was wäre nötig? 
1. Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Erinnerungskultur 
Kolonialismus/Kolonialrevisionismus“ 
Ausstattung: 1,5 Mitarbeiter*innen mit Expertise (mindestens 5 Jahre) 
Aufgaben: Vernetzung und Betreuung der verschiedenen Projekte, Vernetzung von 
Initiativen, Vernetzung mit Institutionen (zum Beispiel Archive, NS- 
Dokumentationszentrum, et cetera), 
Vernetzung Stadtgesellschaft, Beratungsangebote, 
„Geldbeschaffung“/Projektanträge 
 
2. Projekt „Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus 
und Kolonialrevisionismus“ 
Ausstattung: 3 Stellen für qualifizierte Historiker*innen für 5 Jahre mit 
verschiedenen Schwerpunkten: 
1. Allgemein + Schwerpunkt Wirtschaft 
2. Allgemein + Schwerpunkt Kirche und Mission 
3. Allgemein + Kolonialrevisionismus 
Aufgaben: Forschen und Veröffentlichen in unterschiedlichen Medien 
 
3. Projekt „Erinnerungskultur“ 
Ausstattung: 3 Stellen Geschichte/Erinnerungspädagogik/Geschichtsdidaktik/ 
Public History oder Ähnliche für 5 Jahre 
Aufgaben: Erarbeitung von Konzepten zur (post)kolonialen Erinnerungskultur in 
der Stadt, darunter Umsetzung der Ergebnisse von 2. „Historische Erforschung der 
Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus“ und unter Einbeziehung von 
Initiativen, Institutionen und Stadtgesellschaft. Erarbeitung von unterschiedlichen 
Bildungsmaterialien in Zusammenarbeit mit Projekt 2.

14  
4. „Zentraler Erinnerungsort“ 
Ausstattung und Aufgaben: 
Finanzierung eines „Denkmals“/ „zentralen Erinnerungsortes“ durch eine oder 
mehrere Künstler*innen nach Ausschreibung, Wettbewerb und Bewertung durch eine 
Jury und eines begleitenden Vermittlungsprogramms (circa 1 Millionen Euro). 
Gelder für die Finanzierung können hier auch bei Land und Bund beantragt werden.

15  
Handlungsempfehlungen 
Gadjé-Rassismus 
Von Amdrita Jakupi unter Mitwirkung der Unabhängigen Kommission 
Antiziganismus (UKA) 
 
 
 
 
Moderner Rassismus, Kolonialrassismus, Nationalismus 
• Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja beginnt nicht erst mit der Entstehung 
des modernen Rassismus, der historisch auf die Welt- und Menschenbilder des 
europäischen Kolonialismus zurückgeht. 
• Rom*nja und Sinti*zze wurden seit ihrer Ankunft in Mitteleuropa immer wieder 
außerhalb der herrschenden Gesellschaftsordnungen verortet, indem sie als 
fremd und anders (Aussehen, Lebensformen, Sprachen, Kulturen), als gefährlich 
und bedrohlich angesehen und definiert wurden. 
• Diese Zuschreibungen gewannen an Macht, bedingten eine gewaltvolle 
Verfolgung und den versuchten pseudowissenschaftlichen Ausschluss aus den 
europäischen Gesellschaften, die sich ausgrenzend und nach innen 
homogenisierend definierten seit der Zeit der Aufklärung und mit der Entstehung 
des modernen Rassismus. 
• Der moderne Rassismus bedingte eine Spaltung der Gesellschaft in ein 
überlegenes „Wir“ und ein unterlegenes „Sie“. Dieses Ungleichheitsverhältnis 
wurde mit pseudowissenschaftlichen Erkenntnissen legitimiert und damit auf 
lange Zeit festgeschrieben. 
• Die Mechanismen des Ausschlusses und der Verfolgung sind normalisiert worden 
und weiterhin vorhanden, das heißt, die Dominanzgesellschaften 
problematisieren sehr selten dieses Unrechtsverhältnis. 
• Der Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja wird dementsprechend entweder 
nicht als solcher wahrgenommen und problematisiert oder er wird bagatellisiert 
beziehungsweise die Verantwortung wird den Betroffenen zugewiesen. 
• Kennzeichen sind demnach das Nicht-Wahrnehmen, eine Gleichgültigkeit und 
das Leugnen sowie die Abwehr des Vorhandenseins dieses rassistischen 
Gewaltverhältnisses. 
• Der Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja kommt bis heute im 
Bewusstseinsrahmen der sich „natio-ethno-kulturell“ homogen und fraglos 
zugehörig verstehenden Teile der Gesellschaft kaum vor. 
• Diese Dethematisierung ist ein Merkmal nicht nur dieser spezifischen Form des 
Rassismus und zeigt sich gesellschaftlich als Ausblendung der Existenz des 
Phänomens.

16  
• Weil Gadjé-Rassismus, auch bekannt unter den Begriff Antiziganismus, als eine 
Ausprägung von Rassismus verstanden wird, soll zugleich damit verdeutlicht 
werden, dass es sich um eine ideologische Struktur handelt und nicht um ein 
bloßes Vorurteil, das sich gegen reale Andere richtet, die im rassistischen Denken 
und Sprechen immer verfehlt werden. 
• Der Begriff Antiziganismus verweist auf die rassistische Projektion, birgt aber die 
Gefahr, die realen Erfahrungen der davon Betroffenen aus dem Blick zu verlieren. 
Darüber hinaus ist es erforderlich, den Unterschied zum Kolonialrassismus zu 
klären. 
• Der Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze weist zwar Analogien zum 
Kolonialrassismus auf, ist jedoch nicht damit gleichzusetzen. Der koloniale 
Rassismus ist mit materiellen Ausbeutungsinteressen und einem hohen 
materiellen Gewinn der Kolonialmächte verbunden gewesen. 
• Abgesehen von den Praktiken der Zwangsarbeit trifft dies nicht in gleicher Weise 
auf Gadjé-Rassismus zu. Hierbei geht es weniger um den „materiellen Vorteil“, 
sondern um einen „psychischen Gewinn“. Im europäischen beziehungsweise 
weißen Selbstbild einer zivilisatorischen Überlegenheit findet sich dieser Gewinn 
ebenfalls. 
 
 
Völkischer Rassismus im Nationalsozialismus und danach 
• Im Nationalsozialismus wurde mit dem Gesellschaftskonzept der 
„Volksgemeinschaft“ die Zugehörigkeit zum nationalen Innenraum (Abstammung) 
reguliert. Aus dieser Gemeinschaft sollten alle ausgeschlossen werden, die als 
fremd und somit „unzugehörig“ markiert wurden. 
• Im Zuge der Radikalisierung dieser Politik wurden Sinti*zze und Rom*nja zu 
Objekten von Rassenhygiene und Rassenforschung gemacht, die in einer 
Kontinuität rassistischer Denkmuster deren Anderssein und vor allem 
Unterlegenheit sowie Gefährlichkeit für den „deutschen Volkskörper“ 
begründeten. Zwangssterilisationen, Deportationen, Folter bis hin zu „ethnischer 
Säuberung“ konnten dadurch „wissenschaftlich“ legitimiert werden. 
• Von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung wurde das akzeptiert, von sehr 
vielen begrüßt und von vielen bereitwillig ausgeführt. Für Sinti*zze und Rom*nja 
in Europa ist die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord ein 
wesentliches Element im Bestreben um politische und soziale Anerkennung, 
Zugehörigkeit, Würde, Entschädigung und Gerechtigkeit. 
• Die rassistischen Haltungen gegenüber den Sinti*zze und Rom*nja sind nach 
1945 lange erhalten geblieben und wirkten in den beiden deutschen 
Nachkriegsstaaten nach. Sie sind bis heute nicht verschwunden. In der 
politischen Kultur und Öffentlichkeit sind die rassistischen Ressentiments und 
Ausschlussmechanismen stabil geblieben, eine Wandlung hat sich in der 
Ausprägung hin zu einer Form von Neo-Rassismus und Umweltrassismus

17  
(= rassistische Diskriminierung bei der Umsetzung von Umweltregulierung, die 
überdurchschnittliche Belastung beziehungsweise der Ausschluss von ethnischen 
Minderheiten bei umweltrelevanten Entscheidungsprozessen). 
• Diese sind als Kulturrassismus in der Gegenwart dominant geworden und haben 
sich mit den Ideologien reiner und eindeutiger nationaler Herkunft verbunden. 
• Überzeugungen von der Überlegenheit einer national definierten Gruppe 
gegenüber einer anderen werden zunehmend auf kulturelle Praktiken und 
Traditionen bezogen, ohne dass die Erfindungen „genetisch bedingter 
Ungleichwertigkeit“ deshalb verschwunden wären. 
• Das Fortbestehen der rassistischen Muster und Strukturen hat – zusammen mit 
Mechanismen der Schuldabwehr – verhindert, dass der Genozid Eingang in das 
kollektive Gedächtnis findet. In der nur zögernd und unzureichend erfolgten 
Aufarbeitung der NS-Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja liegt eine 
Missachtung, die in der politischen Praxis bis heute nicht überwunden ist. Es fehlt 
an einer breiten, gesellschaftlichen Initiative zur Revision von nach 1945 
fortwirkenden rassistischen Deutungs- und Handlungsmustern. 
• Die Abschaffung von rassistischer Gesetzgebung, rassistischen Institutionen, 
Texten oder Praktiken (auch die Bezeichnung Antiziganismus) sowie die 
Etablierung von Gedenkorten oder Gedenktagen stets von Sinti*zze und Rom*nja 
selbst, meist gegen massiven Widerstand aus der Dominanzgesellschaft, 
erkämpft werden mussten. 
• Auch auf internationaler Ebene sind die Erinnerung an den Völkermord und die 
Auseinandersetzung mit seinen Nachwirkungen zentrale Bezugspunkte für das 
Verständnis vom Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze. 
 
 
Antiziganismus und Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja 
• Die Zuschreibungen kulturell-zivilisatorischer Fremdheit und Unterlegenheit 
können als Grundelemente rassifizierender Ressentiments verstanden werden 
und verbinden sich beim Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja wie auch in 
anderen Gewaltverhältnissen mit abstammungsbezogenen, biologistischen 
Vorstellungen. 
• Viele Elemente des Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja finden sich im 
modernen Antisemitismus, im antimuslimischen Rassismus und im anti- 
schwarzen Rassismus. 
• In allen genannten Phänomenen werden Gegenbilder hergestellt, die einen 
Kontrast zu den Selbstbildern der Dominanzgesellschaft abgeben und zu 
gesellschaftlichen Ausschlussstrukturen führen. 
• Historisch muss die Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze als eines der 
langwierigsten und wirkmächtigsten rassifizierenden Gewaltverhältnisse 
verstanden werden, immer in Verbindung und in Abgrenzung zur Verfolgung 
anderer Gruppen.

18  
• Daneben muss die Versklavung von Rom*nja in Gebieten des heutigen 
Rumänien als eine zentrale und bis heute nachwirkende Gewaltkonstellation in 
der Verfolgungsgeschichte von Rom*nja verstanden werden. Vergleichbar der 
Versklavung von schwarzen Menschen in den amerikanischen Staaten waren hier 
Rom*nja spätestens vom frühen 15. Jahrhundert bis zur Abschaffung der 
Sklaverei in den 1860er Jahren kollektiv der Verfügungsgewalt ihrer 
„Besitzer*innen“ unterworfen. 
• Eine weitere historische Besonderheit besteht darin, dass Rom*nja und Sinti*zze 
aufgrund der systematischen und spezifischen Verfolgung und Vernichtung und 
ihrer daraus resultierenden spezifischen Minderheitenposition in fast allen ihren 
Heimatstaaten aus den sie betreffenden Diskursen herausgehalten und 
unsichtbar gemacht wurden und werden. 
• Aus der Dominanzgesellschaft heraus ist ein „Expertentum“ zu Rom*nja und 
Sinti*zze entwickelt worden, das bis heute Deutungshoheiten für sich 
beansprucht. Rom*nja und Sinti*zze wurden dabei von Anfang an vorrangig 
lediglich als ‚Objekte von Erziehung‘ betrachtet und nicht als bildsame 
Bürger*innen und Bildungssubjekte. 
• Diese Übermacht der dominanzkulturellen Perspektive hat ebenfalls zu der oben 
beschriebenen Missachtung beigetragen. Ein spezifischer ideologischer Gehalt 
romaphobischer Bilder, Stereotype und Vorurteile besteht in der Zuschreibung 
von „Heimatlosigkeit“, „Nomadentum“ oder allgemeiner „Unstetigkeit“. Hier trifft 
Rom*nja und Sinti*zze ein Verdacht nationaler Nichtzuordnung innerhalb eines 
Denkmusters, das nur eindeutige Zugehörigkeiten zulässt. 
• Die spezifischen Ausprägungen der ideologischen Gehalte des Antiziganismus 
lassen sich als Zuschreibungen von „Archaik“, „Vormoderne“, „Unzivilisiertheit“ 
beschreiben, immer in Abgrenzung zur vermeintlich zivilisierten Wir-Gruppe 
beispielsweise der „Deutschen“. 
• Der Kolonialrassismus machte aus den eroberten Nichteuropäer*innen defizitäre 
Andere, die jenseits aller Normen ausgebeutet werden konnten. Beim Rassismus 
gegen Rom*nja und Sinti*zze kommt hinzu, dass dem bürgerlichen Selbstbild 
eine Gegenfigur gegeben wurde, die den Tugenden der Arbeitsamkeit und 
Fortschrittlichkeit nicht entsprach. 
• Die Figur des Z* hat sich in den Disziplinen wie zum Beispiel Praktiken der 
Durchsetzung der Polizeiordnung durchgesetzt. Für Sicherheits- wie für 
Wohlfahrtsdiskurse ist das antiziganistische Gegenbild nach wie vor zentraler 
Bezugspunkt. 
• Dieser Befund ist gleichzeitig dazu geeignet, die spezifische Kontinuität der 
Formen des institutionellen Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja in 
Deutschland in den letzten 120 Jahren zu erhellen, die durch eine enge 
Verwobenheit mit Diskursen von „unwürdiger Armut“ und „Asozialität“ geprägt ist. 
• Formen, Bilder, Stereotype, Mechanismen und Praktiken des Rassismus gegen 
Sinti*zze und Rom*nja haben sich über die Jahrhunderte hinweg gewandelt und 
an die dominanten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst, und je nach

19  
Epoche und System haben sie unterschiedliche herrschaftsstabilisierende 
Funktionen erfüllt. 
 
 
Hinterlassenschaften des NS-Völkermordes 
• Sinti*zze und Rom*nja waren während des Nationalsozialismus Opfer eines 
Völkermordes. Kinder, Frauen und Männer wurden allein deshalb in Ghettos, 
Konzentrations- und Vernichtungslager verschleppt und ermordet, weil sie einer 
als „Fremdrasse“ definierten Gruppe angehörten. 
• Es hat bis in die 1980er Jahre gedauert, bis der Mord an den europäischen 
Rom*nja in der Bundesrepublik Deutschland als Menschheitsverbrechen 
wahrgenommen wurde und in Forschung und Lehre sowie im Bewusstsein einer 
breiteren Öffentlichkeit an Bedeutung gewann. Mit nochmaliger Verzögerung 
begann Mitte der 1990er Jahre, also fünf Jahrzehnte nach dem Ende des NS- 
Regimes, eine signifikante Aufarbeitung der NS-Verbrechen an Sinti*zze und 
Rom*nja. Ebenfalls sehr spät erfolgte die offizielle Anerkennung der im 
Nationalsozialismus an Sinti*zze und Rom*nja begangenen Verbrechen als 
Völkermord. 
• Darin liegt ein Grund dafür, dass auch in den Nachfolgestaaten des Deutschen 
Reiches der im Nationalsozialismus völkisch radikalisierte Antiziganismus gegen 
Sinti*zze und Rom*nja weiterhin Bestandteil der Alltagspraxen in Institutionen und 
Gesellschaft blieb. Die fortgesetzte Stigmatisierung beeinträchtigte für die 
Überlebenden eine Neubegründung von Lebensperspektiven ganz erheblich und 
wirkt bis in die Gegenwart der nachfolgenden Generationen fort. 
• Hinzu kommt, dass sich seit 1945 kontinuierlich Bagatellisierungs- und 
Leugnungsstrategien, die vor allem die vormals an Schreibtischen, in Lagern oder 
an der Front aktiven Täter*innen offensiv vertraten, in der Breite der Gesellschaft 
festsetzten und bis heute virulent sind. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
1. Die systematische und kontinuierliche Vermittlung des Wissens über die 
Entstehung und Verbreitung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des 
Rassismus an Rom*nja und Sinti*zze in Hochschule, Schule, 
Bildungseinrichtungen und an Akteur*innen in der Politik und in den Medien. 
2. Die Förderung der Forschung zur Geschichte des Gadjé-Rassismus sowie der 
Begriffsablehnung des Antiziganismus. 
3. Die wissenschaftliche Institutionalisierung der Forschung zur Geschichte der 
Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland unter Einhaltung communitybasierter 
Forschungsstandards.

20  
4. Die Sammlung und museale Präsentation der vielfältigen Kunst- und 
Kulturproduktion der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland in Zusammenarbeit 
mit den Communitys. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
• Die Forschung über den NS-Völkermord und die Zweite Verfolgung in ihrer 
gesamten Breite an Universitäten und außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen dauerhaft zu etablieren. Darüber hinaus sind 
übergreifende, das Deutsche Reich und die europäische Dimension 
untersuchende Studien ebenso gezielt zu fördern wie lokale und regionale 
Studien. 
• Stiftungen und Forschungsinstitutionen, Untersuchungen über den 
Antiziganismus nach 1945 in allen Bereichen staatlichen Handelns und dessen 
Auswirkungen auf Sinti*zze und Rom*nja zu fördern. 
• Die systematische Sammlung und dauerhafte Sicherung der Selbstzeugnisse der 
Opfer zu fördern, um den von Täter*innen nach 1945 etablierten Diskurs zu 
überwinden. 
• Den Bundesministerien, die Sicherung, Erschließung und Zugänglichmachung 
der Relevanten Aktenbestände zu fördern. Dies gilt insbesondere für Quellen aus 
der NS-Zeit, aber auch aus dem Bereich der Wiedergutmachung, der juristischen 
Aufarbeitung sowie Personalakten der vormaligen Täter*innen. 
• Dem Bundesgerichtshof die Beauftragung einer unabhängigen 
wissenschaftlichen Studie zur Spruchpraxis des BGH im Rahmen der 
Wiedergutmachungsverfahren von Sinti*zze und Rom*nja. 
• Neuausrichtung behördlicher Praktiken 
• In der postrassistischen Bundesrepublik finden nationalsozialistische 
Rassenvorstellungen sowie herkömmliche kolonialrassistische Konstruktionen 
weiterhin Anklang. Gleichwohl erleben und überleben Menschen in Deutschland 
alltäglich Rassismus. 
• Um diesen zu bekämpfen und/oder ihm präventiv entgegenwirken zu können, 
benötigen wir jedoch genauere Kenntnisse über die Mechanismen und 
Dimensionen, die Formen und Effekte von Rassismus sowie die damit 
verbundenen Lebenswirklichkeiten. 
• Vor diesem Hintergrund hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus eine 
Studie zu den Rassismuserfahrungen von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland 
in Auftrag gegeben. Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze ist „eine historisch 
gewachsene und transnational organisierte Gewalt, die auf die Psyche und die 
Körper von romani Subjekten transgenerational einwirkt und 
Lebenserschwernisse, Verletzungen und Krankheiten, verkürzte 
Lebenserwartung bis hin zum Tod verursacht. 
• Diese Gewalt schließt Rom*nja individuell und/oder kollektiv und in 
Verschränkung mit weiteren gesellschaftlichen Platzierungen wie Klasse, Gender,

21  
Sex, religiöser Zugehörigkeit von materiellen, finanziellen sowie symbolischen 
Ressourcen und von gesellschaftlicher Anerkennung und struktureller Teilhabe 
aus. 
• Aufbau und Ausbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz 
• Die dauerhafte finanzielle Förderung von Antidiskriminierungsbüros bei 
Selbstorganisationen von Rom*nja und Sinti*zze, inklusive Monitoringstellen zur 
Dokumentation rassistischer Vorfälle gegen Sinti*zze und Rom*nja. Die 
Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Landes- und kommunale 
Behörden und privatrechtlich organisierte Unternehmen, an denen das jeweilige 
Land die Mehrheit hält (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz, 
Jobcenter, Landesjugendämter, Wohnungsbaugesellschaften, öffentliche 
Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Museen et cetera). 
• Die Beschwerdestellen müssen auf gesetzlicher Grundlage über 
Entscheidungsgewalt sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Die 
Evaluation der Beschwerdestellen sollte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft 
erfolgen. Die Einrichtung von unabhängigen Anlauf- und Fachstellen für 
Diskriminierungsschutz an Schulen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von 
Qualitätsstandards und Prozessen zur Bearbeitung von 
rassistischen/diskriminierenden Vorfällen an Schulen. 
• Die Einführung eines Verbandsklagerechts gegen Diskriminierung im Rahmen 
noch zu beschließender Landesantidiskriminierungsgesetze und im Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetz. Eine Reform des Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den Sachverhalt der institutionellen 
Diskriminierung umfassend berücksichtigt. Hierunter allen auch die 
Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Justiz, Polizei, Jobcentern, 
Ordnungs-, Sozial - und Schulbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und 
beim Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem. 
• Abbau von institutioneller und struktureller Diskriminierung komplementär zum 
Aufbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz empfiehlt die Unabhängige 
Kommission Antiziganismus den Abbau institutioneller und struktureller 
Diskriminierung, das heißt insbesondere einen grundlegenden Perspektivwechsel 
in den behördlichen Handlungsroutinen im Umgang mit Rom*nja und Sinti*zze – 
weg von Abwehr und Segregation hin zu Fairness und Gerechtigkeit – zu 
vollziehen. 
• Dazu gehört im Weiteren eine rassismuskritische, intersektionale und 
diversitätsorientierte sowie regelmäßig evaluierte Organisationsentwicklung für 
alle Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in unmittelbarer 
Verantwortung der Leitungsebenen. Rassismuskritische Bildungsarbeit und 
Antidiskriminierungstrainings für Staatsbedienstete verpflichtend einzuführen. Hier 
sind besonders die spezifischen Formen des Rassismus, die sich gegen Sinti*zze 
und Rom*nja richten, zu berücksichtigen. Ein rassismuskritisches Monitoring 
behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die regelmäßige Überprüfung der 
Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch eine unabhängig agierende 
Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und einschlägige Beratertätigkeit.

22  
• Die Förderung communitybasierter, partizipativer Forschung zu Rassismus gegen 
Rom*nja und Sinti*zze in staatlichen Behörden (insbesondere Jugendamt, Polizei 
und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und allen gesellschaftlichen 
Bereichen, vor allem aber Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Soziale Arbeit und 
Bildung. 
• Aufklärung und Aufarbeitung der Rassenlehre und Rassenhygiene (Eugenik und 
Sozialdarwinismus) im Gesundheitswesen vor, während und nach der NS-Zeit 
sowie die Aufklärung und Aufarbeitung der Folgen transgenerativer Traumata 
durch die Tubenligatur (Zwangssterilisation) und Hysterektomie (Entfernung der 
Gebärmutter) von migrantisierten und rassifizierten Frauen* vor, während und 
noch nach der NS-Zeit. 
• Das Aufbrechen der Deutungshoheit durch die Schulmedizin und die 
Anerkennung, dass das Gesundheitswesen ein Spektrum widerspiegelt. 
• Suizid: der genozidale Aspekt der historischen Gewaltkontinuität setzt sich 
strukturell gegen rassifizierte/marginalisierte Menschen fort. Die Menschen 
werden systematisch durch das Zusammenspiel verweigerter Hilfe, insbesondere 
psychosozialer und medizinischer Natur, und der Akkumulation der 
Ausprägungen traumatisierender Gewalt, vernichtet, indem sie in die 
Perspektivlosigkeit und damit in den Suizid getrieben werden. Durch die 
Straflosigkeit der vernichtenden psychischen Gewalt gegen BIPoC wird diese 
Form des Mordens tabuisiert und legitimiert. 
 
 
Aufbau und Ausbau von Partizipationsstrukturen 
• Stärkung der zivilgesellschaftlichen Arbeit der Organisationen von Sinti*zze und 
Rom*nja, institutionellen Förderung beziehungsweise dauerhafte Finanzierung 
der Selbstorganisationen auf der Grundlage gesetzlich verankerter, transparenter 
Strukturen. 
• Die zügige Umsetzung von Partizipationsmodellen wie länderspezifischen 
Staatsverträgen und/oder Partizipationsräten und/oder ähnlichen Maßnahmen in 
allen Bundesländern. Dies muss in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit 
den Selbstorganisationen erfolgen und gesetzlich verankert werden. 
• Die Heterogenität der Communities und Organisationen der Rom*nja und 
Sinti*zze bei allen Partizipations- und materiellen Fördermaßnahmen zu 
berücksichtigen. 
• Ein Vertretungs- und Stimmrecht für Organisationen der Sinti*zze und Rom*nja in 
allen staatlichen Gremien, in denen es um die Angelegenheiten der Communities 
der Sinti*zze und Rom*nja geht beziehungsweise in denen Antiziganismus 
entgegengewirkt werden muss. 
• Die Sicherstellung der Repräsentation von Sinti*zze und Rom*nja in allen 
staatlichen Einrichtungen (zum Beispiel durch Quotenregelungen). 
• Behörden und anderen staatlichen Stellen, das Wissen, die Erfahrungen und 
damit auch die Deutungshoheit und Definitionsmacht der Communities der

23  
Rom*nja und Sinti*zze in allen Fragen der Partizipation und Gleichstellung 
anzuerkennen und zu respektieren. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für 
einen „Dialog auf Augenhöhe“. 
• Bleiberecht: Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands dürfen die 
Sicherheit und der Schutz von Sinti*zze und Rom*nja nicht verhandelbar sein. 
Den Bundes- und den Länderregierungen respektive den zuständigen 
Ministerien, alle Rom*nja, die nach Deutschland kommen, um Diskriminierung, 
Ausgrenzung und Verfolgung zu entgehen, bestmöglich zu schützen und ihnen 
einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen. 
• Die Ablehnung des Asyls von Rom*nja über das politisch-juristische Instrument 
der angeblich „Sicheren Herkunftsstaaten“ sofort zu beenden. 
• Den Sicherheits- und Polizeibehörden, umfassende Maßnahmen gegen 
rassistische/antiziganistische Hetze und Rechtsterrorismus zu ergreifen. 
• Eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung rassistischer/antiziganistischer 
Straftaten. 
• Eine strenge Ahndung und rechtliche Verfolgung bei 
rassistischer/antiziganistischer Hetze durch Staatsbedienstete. 
• Einen umfassenden und wirksamen Schutz der Selbstorganisationen der 
Rom*nja und Sinti*zze; dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von 
Drohungen/Bedrohungen, die der Polizei durch die Selbstorganisationen 
gemeldet werden. 
• Die konsequente rechtliche Verfolgung des Tatbestandes der Volksverhetzung (§ 
130 StGB) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 i.V.m. § 
194 Abs. 2 Satz 1 StGB) auch in Fällen, in denen Sinti*zze und Rom*nja sowie 
der an Sinti*zze und Rom*nja begangene Völkermord betroffen sind. 
• Die Förderung von rassismuskritischen Kampagnen mit Bezug auf Rom*nja und 
Sinti*zze. 
• Das Bildungssystem ist für viele Rom*nja und Sinti*zze ein Ort von 
Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen, die auf einen etablierten und 
normalisierten alltagsantiziganistischen Rassismus zurückzuführen sind. 
Ausdruck dessen sind ausgrenzende Sonderbeschulungen, die wenige Chancen 
für existenzsichernde und befriedigende Berufstätigkeiten bieten. 
• Exkludierende Praktiken auf allen Ebenen des Bildungssystems wirken sich 
besonders stark an den Übergängen zwischen Schulstufen und Schulformen und 
am Übergang in die berufliche Bildung aus. Aufstieg durch Bildung wird nur durch 
das Überwinden von starken Barrieren erreicht. 
• Die Stabilität des institutionalisierten antiziganistischen Rassismus im 
Bildungssektor beruht auf ethnisierenden Problemzuschreibungen und den damit 
verbundenen Defizitannahmen. Der Mangel an Bewusstseinsbildung beim 
pädagogischen Personal ist ein wesentlicher Faktor für die 
Bildungsbenachteiligung. Dazu gehört auch die fehlende Anerkennung der 
Bildungsambitionen von Roma- und Sinti-Familien. 
• Die Ignoranz gegenüber der Bedeutung der Verfolgungsgeschichte und 
gegenüber den Auswirkungen des Genozids begünstigt diskriminierende

24  
Haltungen und segregierende Strukturen. Schulen bieten keinen ausreichenden 
Schutz vor rassistischen Übergriffen, wie Beleidigungen, rassistisch motiviertes 
Mobbing oder körperliche Gewalt. Ebenso werden nach wie vor rassifizierende 
Bildungsinhalte vermittelt. Diese Situation gilt es dringend zu verändern. 
 
 
Abbau von rassistischen Zugangsbarrieren im Bildungssystem 
• Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen für alle Schulformen und in 
Ausbildungsbetrieben. Dies ist voranzutreiben, um Alltagsrassismus sichtbar zu 
machen und dagegen vorzugehen. Hierbei ist die regelmäßige und nachhaltige 
Dokumentation der Vorfälle von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja im 
Bildungssystem sicherzustellen. 
• Den Abbau von Defizitorientierungen im pädagogischen Handeln. Segregierende 
Formen der Beschulung in Willkommens- und Förderklassen sind zu beenden. 
Eltern sind aktiv einzubeziehen und deren Bildungsambitionen für ihre Kinder 
anzuerkennen. 
• Die Einrichtung von Stipendienprogrammen für Schüler*innen, Auszubildende 
und Studierende. Diese Programme sollen Zugangsbarrieren für Sinti*zze und 
Rom*nja im gesamten Bildungsbereich gezielt abbauen und die historisch 
bedingte Benachteiligung ausgleichen. Perspektivwechsel in Forschung und 
Lehrer*innenbildung die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt. 
• Die Verankerung von rassismuskritischen Inhalten in allen 
Lehramtsstudiengängen. Antiziganismus ist explizit aufzugreifen und für dessen 
Auswirkungen zu sensibilisieren. Lehrer*innen sind im Rahmen ihrer Ausbildung 
kontinuierlich über antiziganistischen Rassismus zu informieren, um über den 
Unterricht hinaus rassistisches und diskriminierendes Handeln in Kollegien und 
unter Schüler*innen zu identifizieren und in der Lage zu sein, angemessen zu 
intervenieren. 
• Die Thematisierung der Geschichte und Wirkung des Genozids an den Rom*nja 
und Sinti*zze Europas. Diese Inhalte sind in pädagogischen Studiengängen, 
insbesondere für angehende Lehrer*innen aller Fächer, ausdrücklich zum Thema 
zu machen. 
• Die Reflexion des eigenen professionellen Handelns von Lehrer*innen und 
Ausbilder*innen in Ausbildungsberufen, ebenso von Erzieher*innen in der 
frühkindlichen Bildung. Das Bewusstwerden eigener Stereotype ist durch 
regelmäßige Fortbildungen zu begleiten und anzuleiten, an denen 
Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja zu beteiligen sind. Wissen und 
Bewusstsein für die Struktur und Wirkung von antiziganistischem Rassismus ist in 
entsprechenden Fortbildungen zu verankern. 
• Didaktik mit Bewusstsein für antiziganistische Rassismuserfahrungen. Bei der 
Wissensvermittlung zu Antiziganismus/Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze 
ist die didaktische Herangehensweise derart zu gestalten, dass auch 
Schüler*innen mit Antiziganismuserfahrungen einen sicheren Lernort erleben, der

25  
eine separierende Wir-Die-Gegenüberstellung vermeidet. Repräsentation von 
Sinti*zze und Rom*nja im Bildungssystem. 
• Diversität bei der Zusammensetzung des Lehrpersonals. Hierbei sind explizit 
Zugänge zum Lehrer*innen- und Erzieher*innenberuf für Rom*nja und Sinti*zze 
zu schaffen. Hierauf ist bei den entsprechenden Stipendien-Programmen 
verstärkt zu achten. 
• Repräsentation und Partizipation von Rom*nja und Sinti*zze in der Bildungspolitik 
und in Schulleitungspositionen. Um dies zu erreichen, sind auch 
Quotenregelungen einzuführen. 
• Die Beteiligung von Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei der 
Entwicklung von Studien- und Fortbildungsprogrammen. Bei der Konzeption von 
bildungsbezogenen Studieninhalten und Fortbildungsprogrammen sind 
Vertreter*innen der Selbstorganisationen zu beteiligen. 
• Die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschung über antiziganistischen 
Rassismus im Bildungs- und Ausbildungssektor zu fördern, insbesondere 
europäisch-vergleichende Forschungsprojekte. In Lehre und Forschung ist darauf 
zu achten, dass Positionen an Hochschulen und Universitäten bevorzugt mit 
Personen mit eigenen Antiziganismuserfahrungen besetzt werden. 
• Die Beteiligung von Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei der 
Entwicklung von Studien- und Fortbildungsprogrammen. Bei der Konzeption von 
bildungsbezogenen Studieninhalten und Fortbildungsprogrammen sind 
Vertreter*innen der Selbstorganisationen zu beteiligen. 
• Die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschung über antiziganistischen 
Rassismus im Bildungs- und Ausbildungssektor zu fördern, insbesondere 
europäisch-vergleichende Forschungsprojekte. In Lehre und Forschung ist darauf 
zu achten, dass Positionen an Hochschulen und Universitäten bevorzugt mit 
Personen mit eigenen Antiziganismuserfahrungen besetzt werden. 
 
 
 
 
 
Handlungsempfehlungen – Kommunale Verwaltung 
• Bildungsarbeit gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja 
sowie Antidiskriminierungstrainings und Schulungen zum europäischen Recht in 
staatlichen und kommunalen Verwaltungen wie Sozial-, Jugend-, Gesundheits- 
und Stadtplanungsämtern und Schul- und Kulturverwaltungen. 
• Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den 
Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung umfassend berücksichtigt und ein 
Verbandsklagerecht einführt. Der Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung 
wird im AGG bislang nur unzureichend berücksichtigt. 
• Hierunter fallen auch die Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Leistungs-, 
Ordnungs- und Sozialbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim

26  
Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem. Zudem erschwert das Fehlen 
eines Verbandsklagerechts Interventionen, wenn die von Diskriminierung 
Betroffenen selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. 
• Ein rassismuskritisches Monitoring behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die 
Regelmäßige Überprüfung der Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch 
eine unabhängig agierende Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und 
einschlägige Beratungstätigkeit. 
• Eine segregierende Beschulung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten 
„Willkommensklassen“, „Auffangklassen“, „Sprachlernklassen“ et cetera zu 
vermeiden. 
• Den Sachverhalt des institutionellen Rassismus/Antiziganismus in der 
Forschungsförderung als Schwerpunkt zu berücksichtigen. Dazu gehören 
Recherche- und Forschungsprojekte zu institutionellem Rassismus in staatlichen 
Bereichen, zum Beispiel den Leistungs-, Ordnungs- und Sozialbehörden, der 
Polizei, der Sozialen Arbeit, der medizinischen Versorgung und dem 
Bildungssystem; dazu gehören auch ein regelmäßiges Equality-Data-Monitoring 
und empirische Analysen zu institutionellen und strukturellen 
Diskriminierungsmechanismen. 
 
 
Handlungsempfehlungen – Polizei- und Ermittlungsbehörden 
• Den Innenministerien, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, Antiziganismus 
als bedeutendes strukturelles Problem innerhalb deutscher Polizeibehörden 
anerkennen. Aus dieser Anerkennung sollten als erster Schritt systematische und 
unabhängige Erhebungen zu Ausmaß und Ausformung dieses Problems. 
• Als zweiter Schritt – insoweit sich die hier geschilderten stichprobenartigen 
Ergebnisse ganz oder teilweise bestätigen – ein tiefgreifender Strukturwandel 
innerhalb der Polizeibehörden hervorgehen. Beide Schritte müssen von 
unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfungen begleitet und in Kooperation mit 
Verbänden von Sinti*zze und Rom*nja transparent durchgeführt werden. 
• Bestehende kriminalistische Ansätze, Deliktkonzeptionen, Zuschnitte von 
Ermittlungsgruppen und anderen polizeilichen Strukturen auf mögliche 
diskriminierende Auswirkungen gegenüber Sinti*zze oder Rom*nja zu 
untersuchen – mit dem Ziel, diese zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. 
• bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften und zukünftige 
Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie eine Praxis des 
Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen. Gesetze und Vorschriften, die eine 
Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen, sollten umgehend 
überarbeitet oder aufgehoben werden. 
• bestehende polizeiliche Datenbanken, Kategorien und andere Datensammlungen 
daraufhin zu untersuchen, ob sie eine direkte, indirekte oder tendenzielle 
Erhebung einer Zugehörigkeit zu einer Community der Sinti*zze und Rom*nja

27  
ermöglichen. Ziel muss sein, eine solche Erhebung zu beenden und in Zukunft zu 
unterbinden. 
• Bevölkerungsgenetische Daten von Rom*nja in forensischen Datenbanken einer 
kritischen Überprüfung mit Blick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung zu 
unterziehen und auf eine mögliche Diskriminierungswirkung hin zu untersuchen. 
Insbesondere dürfen Ermittlungsbehörden keine bevölkerungsgenetischen Daten 
von Rom*nja erheben oder solche Daten verwenden, die von 
Ermittlungsbehörden anderer Staaten erhoben wurden. 
• Den internationalen Datenaustausch daraufhin zu untersuchen, ob und inwiefern 
Datensätze anderer Staaten sowie von Agenturen und Gremien der europäischen 
Polizeikooperation auf einer diskriminierenden Erhebungspraxis basieren. Dabei 
sollte berücksichtigt werden, dass dies aus den Datensätzen selbst nicht 
notwendigerweise ersichtlich wird. Das Ziel ist, diskriminierende Auswirkungen 
auf Rom*nja oder Sinti*zze zu unterbinden. 
• Die Verbreitung und Ausformung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen 
unter Polizist*innen und weiteren Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden 
mittels unabhängiger qualitativer und quantitativer Untersuchungen zu erheben. 
• Die Verbreitung, Ausformung und Häufigkeit der Anwendung antiziganistischer 
Praktiken durch Polizist*innen (wie Racial Profiling, im Vergleich zu anderen 
Ermittlungen unverhältnismäßiger Ressourcenaufwand oder illegale 
Polizeigewalt) durch geeignete unabhängige qualitative und quantitative 
Untersuchungen zu erheben. 
• Polizeiliche Aus- und Fortbildungen zu überarbeiten und zu ergänzen mit dem 
Ziel, der Entstehung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen zu begegnen, 
für diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten zu sensibilisieren und 
antiziganistische Praktiken zu unterbinden. 
• Polizeiliche Abläufe und Arbeitsroutinen auf allen Ebenen zu überarbeiten mit 
dem Ziel, diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten und 
antiziganistische Praktiken zu unterbinden. 
• Unabhängige, finanziell und personell ausreichend abgesicherte sowie mit 
Ermittlungs- und Weisungsbefugnissen ausgestattete Beschwerdestellen für 
Betroffene diskriminierender polizeilicher Strukturen und Tätigkeiten und 
antiziganistischer polizeilicher Praktiken und Handlungen einzurichten. 
• Diese Aufgabe kann – je nach Kontext – auch von allgemeineren 
Beschwerdestellen übernommen werden, wenn die oben genannten 
Bedingungen erfüllt und eine entsprechende rassismuskritische Fachkompetenz 
gegeben ist. 
• Eine unabhängige Untersuchung zu veranlassen mit dem Ziel, etwaig noch 
lebende Nationalsozialistische Täter*innen zu ermitteln und anzuklagen sowie 
etwaige Ehrungen, ehrenhafte Entlassungen und staatliche Rentenansprüche 
nationalsozialistischer Täter* innen zu entziehen. 
• Eine unabhängige Untersuchung aller Einsätze von Schusswaffen oder anderer 
massiver Gewalt gegenüber Sinti*zze und Rom*nja in der Bundesrepublik 
Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu

28  
veranlassen. Das Ziel sollte sein, mögliche Fehlurteile zu revidieren, mögliche 
noch zu ahndende Straftaten anzuzeigen und mögliche Opfer antiziganistischer 
Polizeigewalt anzuerkennen und zu entschädigen.

29  
Handlungsempfehlungen Gesundheit 
Von Amdrita Jakupi und Joanna Peprah 
 
 
 
 
 
Konkrete Einblicke, Erkenntnisse und Forderungen an die Stadt 
Köln 
Struktureller Rassismus und die rassistische Diskriminierung von BIPoCs im 
Gesundheitswesen basieren auf kolonialistischen Denkmustern. „Denkmuster, deren 
Resultat vermeintlich biologische, rassische Kategorisierungen und 
Hierarchisierungen waren, wirken bis heute noch in Form von Stereotypen und 
fehlerhaften Annahmen über rassifizierte Personengruppen.“2 Die Rassentheorie 
ermöglichte medizinische Experimente, die weder mit der Menschlichkeit noch mit 
dem Glauben vereinbar waren, denn experimentiert wurde angeblich mit Wesen 
zweiter Klasse wie zum Beispiel die Tuskegee-Syphilis-Studie in den USA und 
medizinische Experimente an Sinti*zze und Rom*nja3 in Auschwitz, während des 
Zweiten Weltkriegs. 
 
 
Wie zeigt sich struktureller Rassismus im Gesundheitswesen? 
Beginnend mit der fehlenden Diversität in der Medizinischen Lehre, gestützt durch 
die eurozentrische und patriarchalische Perspektive bei der Behandlung und 
Erforschung von Krankheitsbildern. „Das Erkennen von Erkrankungen auf dunkler 
Haut wird kaum gelehrt. Ein Problem, das nicht nur in Deutschland besteht. In St. 
George‘s, der medizinischen Fakultät der University of London beschäftigte sich 
bereits der Student Malone Mukwende mit dieser Problematik und erstellte 
gemeinsam mit zwei Co-Autoren ein Handbuch „Mind the Gap: A Handbook of 
Clinical Signs in Black and Brown Skin“. Vergleichbare Forschungen gibt es in 
Deutschland innerhalb der BIPoC-Communities noch nicht. 
 
Rassistische Zuschreibungen erschweren marginalisierten und diskriminierten 
Menschen den Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung und hinterlassen 
psychosomatische Spuren. „Rassistische Strukturen, Stereotype und fehlerhafte 
Annahmen über Schwarze, Indigene und Personen of Colour verursachen unter 
anderem schwere Behandlungsfehler zu Lasten betroffener Patient*innen, die im 
schlimmsten Fall zu Unterlassungen von medizinisch notwendigen Behandlungen 
 
2 Gesundheit&Rassismus (gesundheit-und-rassismus.de) 
3 https://gegen-antiziganismus.de/bildungsangebote/hinterfragen/was -mussten -sinti-und-roma-in- 
auschwitz-erleiden/

30  
führen. Beispielsweise ist der „Morbus mediterraneus“ ein gängiger pejorativer Begriff 
in der medizinischen Umgangssprache, der bei der Behandlung von migrantisch 
gelesenen Patient*innen öfter mal fällt, um die Schmerzempfindungen der 
Patient*innen zu relativieren. „Dieser Begriff basiert auf der rassistischen 
Vorannahme, dass rassifizierte Menschen bei körperlichen Beschwerden übertreiben 
würden.“4 
 
„Die Medizin“ spielte also bei der Kolonialisierung eine Schlüsselrolle. Ohne ihren 
Fortschritt hätten Afrika, Asien und Amerikas nie erkundet und ausgebeutet werden 
können. Die renommiertesten Tropenmediziner kamen damals aus Deutschland, 
allen voran der Nobelpreisträger Robert Koch.”5 Dieser experimentierte im Auftrag 
der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts an Asiat*innen, um ein Heilmittel gegen 
die „Asiatische Hydra“, besser bekannt als Cholera, und an Afrikaner*innen, um ein 
Heilmittel gegen die Schlafkrankheit zu finden. 
 
Die Online-Studie des Afrozensus bestätigt, dass Schwarze Menschen auch im 
Gesundheitssektor mit Rassismus zu kämpfen haben. So gaben zwei Drittel der 
Befragten an, dass ihre gesundheitlichen Beschwerden beim Arztbesuch nicht ernst 
genommen werden. Ein Punkt, der Ähnlichkeit mit einer Studie in den USA aufweist: 
die University of California in San Francisco fand heraus, dass weiße Menschen in 
amerikanischen Krankenhäusern eine andere Schmerzbehandlung bekommen als 
afroamerikanische Patient*innen.6 Afroamerikaner*innen erhielten eine geringere 
Dosis an Schmerzmitteln, da sich die Kolonialrassistische Annahme, dass Schwarze 
Menschen ein geringeres Schmerzempfinden haben, im medizinischen Bereich 
etabliert hat. 
 
Juristische Auflagen behindern ebenfalls die Zugänge von Menschen mit Migrations- 
und/oder Fluchtbiografie. Aufgrund der Gesetzeslage werden Personen mit nicht- 
offiziellem Aufenthaltsstatus (zum Beispiel aufgrund von Staatenlosigkeit, nicht 
vorhandener nationaler Identität, fehlender Papiere nach dem AsylbLG) bei der 
Behandlung in medizinischen Einrichtungen strukturell diskriminiert. 
 
Gemäß Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission7 bei der Bundesärztekammer 
(„Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Patienten mit 
Migrationshintergrund“) werden aus Angst vor einer Abschiebung oft medizinisch 
notwendige Maßnahmen regelrecht nicht in Anspruch genommen. 
 
„Die meisten Menschen, die täglich rassistische Diskriminierung erfahren, erleben 
dies als sehr belastend. Laut Psychotherapeutin Stefanie Cuff-Schöttle berichten sie 
von chronischer innerer Angespanntheit, großer Wut, Hilflosigkeit und Angst vor 
 
4 Gesundheit&Rassismus (gesundheit-und-rassismus.de) 
5 Medizin und Kolonialimperialismus – Deutschland 1884 – 1945, Professor Wolfgang Eckart 
6 www.wmn.de 
7 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten

31  
bestimmten sozialen Situationen. Diese psychischen Zustände wirken sich auch 
körperlich aus, beispielsweise in Form von Schlafstörungen oder körperlichen 
Schmerzen, die oft nicht in Zusammenhang zu körperlichen Erkrankungen stehen. 
Es gibt eine Reihe an Symptomen, die im Zuge von sogenannten „race-related 
stress“ entstehen können.“ 
 
„Zahlreiche internationale Studien, insbesondere die von Robert T. Carter belegen, 
dass sich dieser Stress oftmals so potenziert, dass das Erleben rassistischer Gewalt 
häufig mit der Entwicklung von Traumafolgestörungen einhergeht. Dr. Amma 
Yeboah, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, beschreibt in einem 
Überblicksessay von 2017 den Zusammenhang von Rassismus, Stress und Trauma. 
Schlussfolgerung der Studien ist: Wer wiederholt mit rassistischen Mikro - und 
Makroaggressionen konfrontiert wird, ist unter Umständen sehr gestresst. Die 
Stressreaktionen können das Entstehen von Depressionen und Angststörungen 
begünstigen.“ 
 
Die größte Problematik in Deutschland ist, dass die Relation zwischen Rassismus 
und Psychohygiene in unserer Gesellschaft verkannt wird. Die Ignoranz oder das 
Verleugnen dieser Lebensrealitäten bleibt in der medizinischen Praxis mehrheitlich 
noch ungesehen. 
 
„In den verschiedenen Ausbildungen wird Rassismus als Risikofaktor noch nicht 
anerkannt. Auch die internationalen diagnostischen Manuale (ICD-11) sind nicht auf 
dem aktuellen Forschungsstand. Die Realität ist jedoch, dass Schwarze, Indigene, 
Personen of Color täglich Rassismus erfahren. Passgenaue Angebote, die ihren 
Bedürfnissen entsprechen, fehlen für diese Menschen. Fachpersonen sind wiederum 
zu selten rassismus-sensibel beziehungsweise rassismus-bewusst qualifiziert.“8 
 
 
Was sind die Folgen von strukturellem Rassismus im 
Gesundheitswesen? 
Die Vertreibungen, Deportationen, der Völkermord und die Ausbeutungssysteme 
durch den Imperialismus, Kolonialismus und Nationalsozialismus sind bis heute in 
vielen Bereichen spürbar. Rassistische Bilder und Darstellungen prägen 
unterschwellig die medizinische Behandlung. Die Maßnahmen der Erb- und 
Rassenhygiene der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus führten in 
Deutschland zu Genoziden und verinnerlichten Ideologien der Rassenhygiene. 
 
Dies wurde mit unzureichenden und fehlerhaften medizinischen Fakten und durch 
Pseudo-Wissenschaften in der allgemeinen sowie fachkundigen Bevölkerung bis in 
die Neuzeit manifestiert, zum Beispiel die Theorie des längeren Fersenbeins oder 
 
8 https:// www.gesundheit-und-rassismus.de/rassismus -und-psychische-gesundheit

32  
höheren Bauchnabels bei Afrikaner*innen. Die Entmenschlichung der kolonisierten 
Länder in Afrika, Asien und Amerika mit ihren Einwohner*innen wurden gestützt 
durch das Konstrukt der Rassentheorie. 
 
Im Zuge der Radikalisierung dieser Politik wurden Sinti*zze und Rom*nja zu 
Objekten von Rassenhygiene und Rassenforschung gemacht, die in einer Kontinuität 
rassistischer Denkmuster deren Anderssein und vor allem Unterlegenheit sowie 
Gefährlichkeit für den „deutschen Volkskörper“ begründeten. Zwangssterilisationen, 
Deportationen, Folter bis hin zu „ethnischer Säuberung“ konnten durch 
pseudowissenschaftliche Theorien legitimiert werden. 
 
Genetische Experimente und Erbgut-Analysen an Rom*nja und Sinti*zze wurden 
dadurch legitimiert und werden bis heute in Europa und in der USA missbraucht und 
unter dem Deckmantel kriminalpräventiver Maßnahmen fehlgeleitet. (PDF) DNA Data 
From Roma In Forensic Genetic Studies And Databases: Risks And Challenges 
(researchgate.net) 
 
Im Kontext der BIPoC-Vereinsarbeit erleben wir vermehrt Beschwerden von 
Mitgliedern, die hinsichtlich ihrer Schmerzen oder medizinischen Belange von 
medizinischem Personal nicht ernst genommen werden (zum Beispiel medical 
gaslighting). 
 
 
Medial Gaslighting und Bagatellisierung der marginalisierten und rassifizierten 
Patient* innen führt zu: 
• Arztphobie 
• Behandlungsfehlern (zum Beispiel vorzeitige Entlassungen) 
• Fehldiagnosen (zum Beispiel Bilder von klinischen Anzeichen werden 
hauptsächlich auf weißer Haut identifiziert, während dem Studium und der 
Ausbildung. Gerade bei Erkrankungen, die schnelle medizinische Behandlung 
benötigen, wie zum Beispiel Zyanose und Anämie ist es wichtig, Bildmaterial mit 
diversen Hauttypen darzustellen.) 
• Verletzungen (zum Beispiel durch fehlende Erfahrung bei Blutabnahme im 
Umgang mit dunkler Haut, fehlende Venensuchgeräte, Entstehung von 
Keloidnarben) 
• Unbehandelte Traumata 
• Suizidversuche und Tod 
 
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Rassismus ein potenter Belastungsfaktor ist 
und langfristig krank macht (siehe oben race-related stress injuries). Für rassifizierte 
Personen, insbesondere jene, die zudem von Intersektionalität (zum Beispiel 
Rassismus, Sexismus, Klassismus) betroffen sind, ist die Aufarbeitung im 
Zusammenhang Gesundheit und Rassismus essenziell wichtig und notwendig.

33  
Kampagnen wie „Help Astrid #matchmymix“ und „Aktion Taio wieder klettern wie 
Spiderman” weisen immer wieder darauf hin, dass es zu wenig BIPoC und 
binationale Stammzellenspender*innen gibt. Somit ist die Überlebenschance bei 
einer Leukämie Erkrankung für BIPoC und binationale Menschen viel geringer als für 
weiße Menschen. (Help Astrid, Aktion Taio) 
 
Das Problem stellt sich wie folgt dar: Von den weltweit 34,5 Millionen registrierten 
Stammzellspender*innen hat der Großteil ihre Wurzeln in Europa. Die Gruppe der 
Weißen – und somit auch die für diese Gruppe typischen Merkmale – sind in den 
Registern überrepräsentiert. Das hat Folgen für die Spendersuche. 
 
Ein Beispiel aus den USA: Während dort weiße Blutkrebspatient*innen mit einer etwa 
77-prozentigen Wahrscheinlichkeit einen Menschen finden, der für eine 
Stammzelltransplantation in Frage kommt, liegt die Chancen für Menschen 
asiatischer Abstammung bei gerade einmal 41 Prozent. Für Menschen mit 
afroamerikanischem Hintergrund ist sie mit 23 Prozent noch niedriger. So gibt es das 
amerikanische Spende-Register an, die Studie HLA Match Likelihoods for 
Hematopoietic Stem-Cell Grafts in the U.S. Registry kommt zu ähnlichen 
Ergebnissen. 
 
Eine Ursache hierfür ist die Barriere Sprache und diskriminierende Fragebögen, wie 
zum Beispiel die Frage Nr. 9 des DKMS Nabelschurblutbank Anamnesebogen 
(„Hatten Sie oder Ihr Partner in den letzten 4 Monaten intimen Kontakt mit Personen 
aus Afrika südlich der Sahara, der Karibik, Südostasien oder Südamerika?“). 
 
 
Transgenerationale Weitergabe von Trauma 
Aus systemischer Perspektive lege ich (Amdrita Jakupi) als Familien- und 
Traumatherapeutin und Psychologische Beraterin meinen Fokus auf 
Transgenerationale Traumata. Seit 2020 haben save space e.V. in Zusammenarbeit 
mit AMCHA Deutschland e.V. die Folgen und Übertragung kollektiver und 
struktureller Gewalt auf die Folgegenerationen von Überlebenden von Genozid 
wissenschaftlich erforschen können. Forschungen haben ergeben, dass Nachfahren 
selbst zu Opfern von Gewalt und Traumata werden, insbesondere in einer 
Gesellschaft, die ihnen strukturell und intersektional feindlich gegenübersteht. So 
kann ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Trauma nach kollektiver Gewalt 
und fortlaufender Rassismuserfahrung über Generationen hinweg bestehen bleiben. 
Es ist möglich, dass Nachfahren eigene Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen 
machen, die durch das Trauma ihrer Eltern mitbestimmt wurden, welches sie nicht 
selbst erfahren haben. Dieses Wissen sollten wir in den Aus- und 
Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schule, Uni, Aus- und Weiterbildungen als 
Fachmodul intersektional und inklusiv integrieren.

34  
Die medizinische Dimension spielt in der Aufarbeitung rassistischer Traumata eine 
mächtige Rolle, da in diesen Räumen die Ursachen und Folgen für Genozide und 
Verbrechen auch verortet sind. Stichpunkt Pseudo-Wissenschaft: Eugenik. 
 
Oft müssen Opfer und Überlebende kollektiver Gewalt nicht nur psychologische 
Spuren, sondern auch den Entzug ihrer Lebensgrundlage verkraften. Fehlende 
Sicherheit und medizinisches Gaslighting beeinflussen die psychische Situation in 
besonderem Maße. Die Betroffenen sind oft von Machtasymmetrien umgeben und 
haben nicht genügend Räume, um ihre Erfahrungen mitzuteilen und ausreichend 
Unterstützung zu erhalten. 
 
Um unsere medizinische Landschaft transparent und rassismusbewusst zu gestalten, 
ist es wichtig sich fortlaufend, um aufrichtige Anerkennung und Aufarbeitung der 
Kolonialgeschichte in Köln zu bemühen, um die Rassismen auch im 
Gesundheitswesen den Nährboden zu entziehen. Gefühlserbschaften sind real und 
beeinflussen unsere Wahrnehmung in einer rassistisch sozialisierten Gesellschaft. 
Das sind wesentliche Voraussetzungen, um überhaupt über Begriffe und Konzepte 
neuer Maßnahmen und Strukturen im Gesundheitswesen zu reden. 
 
 
Transdisziplinäre Verantwortung im Gesundheitswesen 
Medizinische Prozesse können nicht isoliert stehen, sondern müssen immer in einen 
Gesamtprozess der gesellschaftlichen Aufarbeitung der kollektiven Gewalt 
eingebettet sein. Ein Austausch zwischen Betroffenen mit verschiedenen Kontexten 
über ihre Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen kann helfen, die Vielfalt 
möglicher Optionen und Maßnahmen ganzheitlich zu verstehen und diese strukturell 
zu verbessern. Inklusivere Heilungsarbeit wird damit ermöglicht. 
 
Die Auswirkungen intersektionaler Gewalterfahrungen (Rassismus, Sexismus, 
Klassismus) und deren Klassifizierung als traumatisierend sind insbesondere in 
wissenschaftlichen und medizinischen Debatten noch ein marginalisiertes und 
unsichtbar gemachtes Thema. So bleibt auch hier die Notwendigkeit und nicht zuletzt 
Aufgabe der Helfenden und Verbündeten, subjektiv sowie strukturell, die 
individuellen Folgen in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu setzen und dies 
auch transparent zu machen. Problematisch ist nämlich nicht nur die 
Dethematisierung und Entkontextualisierung der Folgen intersektionaler Gewalt, 
sondern immer wieder auch der konkrete und sensibilisierte Umgang mit 
traumatisierten BIPoC. Community-übergreifende Zusammenarbeit ist relevant.

35  
Struktureller Rassismus und der historisch-materialistische 
Rassismusbegriff 
Rassismus ist keine zufällige Begleiterscheinung des Kapitalismus, sondern 
strukturell mit ihm verbunden. Eine Gesellschaft, die systematisch auf Ausbeutung 
und Unterdrückung beruht, wird immer auf Formen der Spaltung und der 
Herabsetzung von Menschen angewiesen sein9. 
 
„Das Kolonialsystem ermöglichte Plünderung, Versklavung und Raubmord. 
Menschen vom afrikanischen und asiatischen Kontinent wurden verschleppt und 
versklavt, um natürliche Ressourcen zu gewinnen und Waren für die europäischen 
Metropolen zu produzieren.“10 
 
Anzunehmen, dass die Konstruktion von Rassen, und damit Rassismus, primär ein 
Formales Problem der Naturwissenschaften und nicht ein gesellschaftliches sei, 
fördert das rassistische Gedächtnis. Das Bewusstsein der Menschen hat keine 
Existenz unabhängig von den gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen die 
Menschen leben und koexistieren. Ideologien sind das Produkt gesellschaftlicher 
Verhältnisse. Rassismus muss in seinem historischen Werden und Gewordensein 
verstanden werden. Die Analyse und Abschaffung des Rassismus beginnt daher mit 
den historischen Anfängen der kapitalistischen Produktionsweise und gewaltsame 
Enteignung und Ausbeutung. Ein entscheidender Moment der sogenannten 
ursprünglichen Akkumulation war das Kolonialsystem. 
 
Die Methoden der Schulmedizin und die Strukturen im Gesundheitswesen sind heute 
das Resultat und Produkt kolonialer und postkolonialer Forschungen und 
Handlungen. Tatsache ist, dass ohne den Kapitalismus der Nährboden für 
Rassismus nicht möglich wäre. Die Entwicklung, Organisation und Expansion der 
kapitalistischen Gesellschaft verlief im Wesentlichen nach rassischen 
Gesichtspunkten, und das galt auch für die soziale Ideologie (Rassentheorie)11. Die 
spezifische Form kapitalistischer Produktion und damit Gesellschaft, die wir in 
Deutschland vorfinden, war und ist nach bestimmter Struktur rassistisch geformt. 
 
Der Prozess der Rassifizierung, der Konstruktion rassistischer Kategorien, lässt 
Rasse, eine von Menschen gemachte Kategorie und ökonomisch produzierte 
Differenz, als natürliche Differenz erscheinen. Die Konstruktion von Rassen ist eine 
Konstruktion von Hautfarben als Bedeutungsträger. In der Hautfarbe wird ein 
 
9 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus,  2023, 
Hrsg. Bafta Sarbo und Eleonora Roldán Mendívil, Verlag Dietz Berlin  
10 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus,  2023, 
Verlag Dietz Berlin 
11 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus,  2023, 
Verlag Dietz Berlin

36  
soziales Verhältnis materialisiert. Rassistische Differenz im Gesundheitswesen 
artikuliert sich nicht erst durch explizit rassistische Handlungsmuster, 
sondern schon ökonomisch durch soziale Ungleichheit.12 (vergleiche „Die 
Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, S. 37 – 63, 
2023, Hrsg. Bafta Sarbo & Eleonora Roldán Mendívil, Verlag Dietz Berlin). 
 
Wie können die Auswirkungen von Rassismus und 
Kolonialismus im Gesundheitswesen aufgearbeitet und welche 
Maßnahmen sollen ergriffen werden?  
1. Die Schärfung eines Bewusstseins für koloniale Kontinuitäten des medizinischen 
Personals ist zwingend notwendig, um eine Verbesserung der Versorgung für 
marginalisierte Personen zu erreichen. Dafür benötigt es diverse Fachmodule im 
Rahmen Intersektionalität im Gesundheitswesen, wo die Ursachen und Folgen 
von Rassismus in Bildungseinrichtungen (Schule, Uni, Ausbildungsstätte) 
dekonstruiert und sensibilisiert werden. 
2. Obwohl die Rassenlehre wissenschaftlich als falsch erwiesen wurde, fehlte eine 
Aufarbeitung dieser Lehre, die weiterhin koloniale Kontinuitäten schafft. Ein 
weiterer wichtiger Punkt ist der bis heute anhaltende Raub und die Verdrängung 
der indigenen Medizin durch die eurozentrische Wissenslehre. Das Anerkennen 
und Sichtbarmachen von indigenen Heilverfahren und medizinischen Eingriffen 
würde zum Umdenken bewegen und Bewusstsein schaffen bezüglich der 
Errungenschaften kolonialisierter Gesellschaften und Kulturen. Dafür braucht es 
sichtbare und intersektionale Repräsentation in der Schul- und 
Komplementärmedizin. 
3. Menschen mit direktem oder indirektem Bezug zu kolonisierten Gesellschaften 
und Kulturen (diasporische und pluralistische Perspektiven) müssten in 
Gesundheitsausschüssen und Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler 
Ebene communityübergreifend strukturell vertreten sein. 
4. Die Überarbeitung und Überprüfung von allen Patient*innen-Spenderfragebögen, 
Fachliteratur und Fallbeispielen auf Diversität und diskriminierungsfreie Sprache 
muss initiiert werden. Die Reproduzierung von sprachlichen und 
pseudowissenschaftlichen kolonialen Kontinuitäten muss vermieden werden. 
Dazu gibt es Literatur, welche in Institutionen eingeführt und gelehrt werden kann, 
um kollektives Bewusstsein zu schaffen. 
5. Der Ausbau der Gesundheitsberatung und die Schaffung von Gesundheitskiosks 
Gesundheitskiosk | BMG muss vorangetrieben, ressourcengerecht budgetiert und 
in Communities kommuniziert werden. 
6. Die Schaffung und der Ausbau spezifischer Angebote im Bereich psychischer 
Gesundheit von Menschen mit Rassismuserfahrung müssen priorisiert werden. 
(Traumatherapien unterstützt durch Community Care!) 
 
12 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus,  2023, 
Verlag Dietz Berlin

37  
7. Gerade in der Pflege haben wir einen hohen Anteil an BIPoC-Arbeitskräften, die 
teils unter schlechten Arbeitsbedingungen alte, an rassistischen Denkmustern 
festhaltende und teilweise kriegstraumatisierte Menschen pflegen, die 
anerzogene Machtverhältnisse ausnutzen und reproduzieren. Wir benötigen 
psychologische Hilfsangebote zur Bewältigung der traumatisierenden 
Arbeitsbedingungen, denen post-migrantische Personen im Gesundheitswesen 
permanent ausgesetzt sind. Psychosoziale Anlaufstellen für post-migrantische 
Menschen in Deutschland. 
8. Ebenfalls benötigen wir eine diversitätssensible Pflege aufgrund der Berentung 
sogenannter Gastarbeiter*innen und des allgemeinen Wandels der Gesellschaft. 
9. Um Rassismus im Gesundheitswesen weiter aufarbeiten zu können, bedarf es 
weiterer Ressourcen und Kapazitäten auf kommunaler sowie Landes- und 
Bundesebene. Langfristig benötigen wir deutschsprachige Studien zum Thema 
Gesundheit und Rassismus mit Einbezug der Communities vor Ort. 
10. Rassismus im Gesundheitswesen darf nicht länger individualisiert und eingeteilt 
werden, es braucht einen sozialpolitischen und medizinischen Kontext, die 
Psycho- und Systemische Therapeut*innen miteinbeziehen und eine Flucht- 
und/oder Migrationsgeschichte in Deutschland haben. 
11. Um die Lebensrealitäten der Menschen mit intersektionalen Traumata in ihrer 
Sichtbarkeit und Heilung von Folgen der Mehrfachdiskriminierung zu 
unterstützen, braucht es eine kontextualisierte und systemische 
Traumaaufarbeitung, in denen die wirkenden Machtverhältnisse einer rassistisch- 
sozialisierten Gesellschaft nicht ausgeblendet werden, sondern als Teil des 
traumatischen Prozesses anerkannt werden. Dazu braucht es monetäre und 
materielle Ressourcen und Förderungen, um psychologische Beratungsstellen für 
Menschen mit Rassismuserfahrungen ganzheitlich aufzufangen, zu betreuen, zu 
begleiten und nachhaltig zu stabilisieren. Unsere Verantwortung für 
Veränderungen beginnt und endet strukturell. 
12. Unsere Maßnahmen müssen durch eine Online-Veröffentlichung den 
Kölner*innen transparent und barrierefrei zugänglich gemacht werden.

38  
Handlungsempfehlungen Jugend 
Von Yvonne Esi Müller 
 
 
 
 
 
„Dekoloniale Aufarbeitung für Systemsprenger“ 
Meine drei wichtigsten Fragen während dieser Ausarbeitung, teile ich an die 
Verwaltung, Politik und alle Menschen, auch als Grundlage empirischer 
Forschungen: 
 
1. Wie prägen die kolonialen Wurzeln meines ghanaischen Vaters und 
ostpreußischen Mutter, die erlebte Flucht/Aussiedlung beide Identitäten und mein 
eigenes Leben in einem System, das von rassifizierten Regeln und vor allem 
Denkmuster geprägt ist? 
2. Inwiefern beeinflussen rassifizierte Denkmuster, die in Jugend- und 
Sozialeinrichtungen weitergegeben werden, das Leben und die Chancen von 
Menschen (Afrikanischen Erbes) oder weiteren Diasporas? 
3. Wie können historische Gesetzgebungen und Wissenschaft zur realen 
Aufarbeitung von sogenannten System Sprenger*innen gelöst werden und somit 
Systeme geschaffen werden, wo Menschen in eine Zivilgesellschaft integriert 
leben können? 
 
 
Vorwort 
In den Schatten der Vergangenheit befinde ich mich selbst eingehüllt, ein Produkt 
des Systems, das mich offiziell als Mischling*, Mulatte*, Bastard* oder sogar 
Systemsprenger*in kennzeichnet oder es tat. 
 
Der Begriff „Systemsprenger“ (Careleaver) ist nicht nur ein Etikett, sondern eine Art 
Erbe durch Menschen, und die Zeit, in der die Grundlagen für Regelungen/Begriffe 
und Rassifizierungen ratifiziert wurden und die bis heute, teils, unverändert 
fortbestehen, oder nur langsam durch empirische Forschungen angepasst wird. Ich 
bin Yvonne Esi Müller – der Name Müller ist nicht der Name meiner Eltern, sondern 
lediglich angeheiratet durch meine Mutter, die unbedingt ihren preußisch-deutschen 
Familiennamen, loswerden wollte, um endlich ihre Anerkennung als „deutsch“ zu 
erhalten.

39  
Ich bin im Jahr 1982 in Siegen, an einem Sonntag, geboren. Den Namen meines 
Vaters, darf ich nicht annehmen, aufgrund von wörtlicher „Verdunklungsgefahr“! 
Antrag in Siegen zur Namensänderung 2004 gestellt. 
Daher verriet ich, während meiner eigenen stetigen Sensibilisierungsphase, der Welt 
eines Tages, dass ich Esi bin. Bei den Akans (Ghana), weiss jeder dadurch, dass ich 
deswegen an einem Sonntag geboren bin, Esi oder auch Akosa bedeuten, ich Frau 
an einem Sonntag geboren! Meine eigene Reise in ein Land, das die meiste Zeit nur 
in mir lebt, aber ich keinen bis kaum afrikanischen Einfluss bekomme (was bedeutet 
das auch?) somit begann erst im Jahre 2023 die Reise zu meinen eigenen Wurzeln. 
Ich durfte Ghana das erste Mal sehen und erleben. 
 
Meine persönliche Selbstbeschreibung ist: Mensch, African Migrant Descendant oder 
Legacy, und Teil der afrikanischen Diaspora in Deutschland und international. 
 
Meine Geschichte ist eine Collage aus den Erlebnissen meiner mütterlichen Seite, 
die bis 1971 im damals neuen Gebieten Polens gelebt hatte, umgeben von den 
masurischen Seen, im noch früher sogenannten Ostpreußen. Meine rebellische Oma 
trotzte den Wirren der Geschichte, entkam den russischen Soldaten und beharrte auf 
einer einzigartigen deutschpreußischen Identität. Doch auch die Geschichte meines 
Vaters, mit ghanaischen Wurzeln, trägt das Gewicht einer erlebten Flucht und einer 
vererbten kolonialen Geschichte. 
 
 
Selbstbeschreibung als Erklärung zur Einleitung 
Ich, Yvonne Esi Müller, geboren in Siegen, im Jahr 1982. Meine Selbstbeschreibung 
ist: Mensch, African Migrant Descendant/Legacy, und Teil der afrikanischen Diaspora 
in Deutschland. Nach prekären Situationen und einer Phase von diversen 
Jugendeinrichtungen beginnt mein Erwachsenenweg, gezeichnet von rassifizierten, 
strukturellen und systemischen Denkmustern, die trotz meiner herausragenden 
schulischen Leistungen mein Leben in negativer Weise beeinflussten. 
 
Um eine Hermeneutische Auslegung zu gewährleisten, veröffentliche ich meine 
Biografie, denn nach Geisteswissenschaftlicher Pädagogik, ist die Theorie nach der 
Praxis angeordnet! 
Ich spreche selbstverständlich nicht nur in meinem Namen, sondern beziehe mich 
auch langfristig (durch empirische Forschung) auf die Perspektive von Kolonialismus 
und als Nachfahre/Nachkomme afrikanischer und (ehemals) preußischer Erziehungs- 
und Lebenswirklichkeiten und werde mich auf die Historizität von Erziehung in 
meinem Studium der Bildungs- Erziehungswissenschaften spezifizieren.

40  
Alltagswissen in Professionswissen  packen 
Ich muss und will meine Wissensdimensionen erweitern, wurde jahrelang im Namen 
von pädagogischen nie fertig formulierten Ansätzen, davon abgehalten, da ich 
erzogen aber nicht gebildet oder Zugang zu Professionswissen erhielt, um dieses zu 
verbalisieren. Das ist meine spezielle und für viele weitere eine Widergutmachung 
und Möglichkeit, unsere Geschichte selbst zu schreiben und zu lenken. 
 
Historische Debatten zu Anlage – Umwelt in der Pädagogik und später 
Erziehungswissenschaft haben eine wichtige Perspektive unterdrückt, da meine 
Gene aus mir und in mir sind und heraussprechen. Ich bin „deutsch“ erzogen worden 
und dennoch sind in meinen Genen, tiefe Instinkte und Wissen, die teils 
unkontrolliert, aus mir heraussprudeln, aber leider nicht beachtet oder gebildet 
werden! Es gibt kaum bis keinen, in meiner Vergangenheit, der oder die mir aus 
seinen Erfahrungen, außer einer langen Geschichte von an kolonialer Gewalt, aus 
seinen Lebenserfahrungen in Afrika oder konkret aus Ghana oder noch konkreter 
aus Ostpreußen, in meinem kompletten Umfeld, Bildung verschaffen konnte oder es 
kann! 
 
Trotz des Wunsches, der Armut und der Angst zu entkommen, geriet ich in einen 
ungewollten Ausbildungsberuf, der mich nicht nur beruflich frustrierte, sondern auch 
persönlich entwurzelte und alles während ich vom Jugendamt eingerichteten 
Sozialstation betreut wurde. Ein Kampf gegen bürokratische Instanzen und eine 
ungewollte Richtung in der Ausbildung markieren die Anfänge meines Lebensweges, 
der von Entbehrungen, Selbstzweifel, Schuld, Scham und prekären 
Arbeitsverhältnissen mit dem ständigen Ringen um Anerkennung und 
Selbstverwirklichung geprägt ist. 
 
„Denn natürlich kann man als Quereinsteiger*in auch im Beruf weiterkommen, 
bedeutet aber auch als alleinsorgende Mutter, doppelt so hart und viel Arbeit und bis 
zu 500 Euro weniger monatlich zu verdienen mit weniger Urlaubstagen.“ Natürlich 
habe ich gekämpft, meine 20-jährige Tochter schreibt dieses Jahr ihr Examen als 
Krankenpflegerin und mein Sohn ist 9 Jahre. Ich gehe bis zum Umfallen und in dem 
Jahr 2020 passierte es, seitdem kämpfe ich mit neu aufkommenden 
Krankheitsstigmatisierungen. 
 
Wenn der Körper nicht kann, aber der Kopf will und man auch überleben muss, ist es 
ein gefühlter, nicht endender Kreislauf.

41  
Forderungskatalog 
1. Reform der Regelungen für Systemsprenger*: 
 
• Forderung nach einer umfassenden Erhebung und Datenerfassung von System- 
Sprengern mit dem spezifischen Augenmerk auf die diversen Diasporas, durch 
das Statistische Bundesamt, um die genaue Anzahl und Bedürfnisse zu 
verstehen. 
 
2. Zugang zur Hochschulbildung für Systemsprenger*: 
 
• Forderung nach einer Überprüfung und Anpassung der Stipendien Regelungen, 
um sicherzustellen, dass Systemsprenger* aus diversen Diasporas (BIPoC) nicht 
benachteiligt werden und einen Zugang mit freier Wahl zu Universitäten erhalten 
können. Auch über den zweiten oder dritten Ausbildungsweg! 
• Leichter Zugang zu individueller Nachhilfe, Förderprogrammen und 
Kulturförderungen mit speziellem Fokus auf die jeweiligen Diaspora. 
 
3. Dekoloniale Aufarbeitung in Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen: 
 
• Forderung nach speziellen Maßnahmen und Ressourcen für die dekoloniale 
Aufarbeitung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren, 
insbesondere in Heimen und sozialen Einrichtungen. 
• Betonung der Bedeutung von transkulturellem Austausch, Aufklärungsarbeit, 
Schulbegleitung, Lesungen, Ferienprogrammen, Kulturförderung und Ernährung 
und Gesundheit als integraler Bestandteil der dekolonialen Aufarbeitung durch die 
betroffene Gruppe selbst. Anerkennung auf kosmopolitische Staatsbürgerschaft. 
 
4. Menschenwürdige Behandlung mit einem transnationalen und dekolonialen 
Verständnis in Einrichtungen: 
• Forderung nach einer grundlegenden Überprüfung (empirische Forschung) der 
Praktiken in Einrichtungen (kirchliche und staatliche Träger), um sicherzustellen, 
dass die Würde der betroffenen Personen respektiert wird. 
• Adultismus entgegenwirken. Anerkennung von realen Lebensumständen und 
Berechtigung auf frühe Selbstbestimmung, wenn Unterbringung/Anbindung an 
Einrichtungen. 
 
5. Betreuungsschlüssel und Personalausstattung: 
 
• Forderung nach einer angemessenen Anpassung der Betreuungsschlüssel, um 
sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes (spezifischer diasporischer 
Kontext) Personal vorhanden ist, um den individuellen Bedürfnissen der betreuten 
Personen gerecht zu werden.

42  
6. Förderung von Familienzusammen Gehörigkeit und Wiederfindung: 
 
• Maßnahmen zur Förderung von Familienzusammengehörigkeit durch gezielte 
diasporische Unterstützung von Familien und deren Betreuerinnen. 
• Entwicklung von Programmen und Initiativen, die die Bindung und besonders 
Transkulturellen Austausch fördern, zwischen Familienmitgliedern und ihren 
Betreuern. 
 
7. Anerkennung von transnationalen Traumata. 
 
• Ganzheitliche Aufarbeitung unter Berücksichtigung wirksamer Heilmethoden aus 
einer nicht-weißen Perspektive. 
• Ebenfalls sollten sportliche Aktivitäten, wie Percussion-Unterricht, und spezifische 
Nahrungsmittel der Diaspora zur Verfügung stehen. Wir empfehlen nachdrücklich, 
den Betreuungsschlüssel und Fördermaßnahmen und Räume weiter auf die 
Bedürfnisse der betroffenen Gruppen auszurichten. 
• Möglichkeiten, seine Familienangehörigen zu finden und auch besuchen zu 
können. 
 
8. Nachhaltigkeit und Umweltschutz: 
 
• Forderung nach weltweiten Maßnahmen in Form von nachhaltigen Erzeugnissen 
und einem verantwortungsvollen, dekolonialen Umgang mit dem Klima in 
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren. 
• Integration und Bewusstsein schaffen von Umweltthemen in Bildungs- und 
Freizeitprogramme. 
• Transnationale Aufarbeitung und lebensverbessernde regionale Projekte. 
 
Das Erbe, das ich trage, besteht nicht nur aus den Markierungen „neurodivers“ – weil 
eine traumatische Situation nach der anderen eintritt – „Systemsprenger*innen“ – wie 
viel kann und muss ein Mensch aushalten? „Migrant Descendant‘“ – wo ist zu 
Hause? 
 
Wie viele meiner Familienangehörigen oder Menschen, sollen noch im Meer 
ertrinken und keinen scheint es zu kümmern? Durch die ghanaischen Wurzeln 
meines Vaters und seiner erlebten Flucht und die ostpreußischen Vorfahren meiner 
Mutter. 
 
Diese vererbten kolonialen Geschichten machen einen Aufstieg in eine Gesellschaft, 
die oben angeführt Kategorien zuweist, zu einem nahezu unüberwindbaren Berg. 
Diese Situation wirft nicht nur Fragen nach Gerechtigkeit, sondern auch nach der 
Verantwortung eines Systems auf, das solche individuellen Kämpfe schafft und 
perpetuiert.

43  
In den letzten Jahrzehnten haben sich vielfältige Herausforderungen in den 
Bereichen Frauen, Kinder, Familie und Senioren herauskristallisiert, die weiterhin 
eine empirische Forschung in der Pädagogik und Erziehungswissenschaften 
notwendig macht und vor allem meine Perspektive in der Wissenschaft zulässt, damit 
bestehenden Regelungen weiterhin erforscht und wissenschaftlich festgehalten 
werden können. Insbesondere hat die Problematik der sogenannten 
Systemsprenger*innen, für die es laut dem Statistischen Bundesamt bisher nicht 
einmal eine Erhebung gibt (erst recht nicht mit den diversen Diasporas als Kontext), 
die Dringlichkeit von Reformen in den Blickpunkt gerückt. 
 
 
Das Etikett „Systemsprenger*in“ 
Peters bemängelt, dass junge Menschen, die die Praxis vor bestimmte 
Herausforderungen stellen, durch das Etikett „Systemsprenger*in“ als einheitliche 
Gruppe zusammengefasst werden, da dadurch Einzelphänomenen weniger 
Aufmerksamkeit zugutekommen. Die Beschreibung einer Zielgruppe mit bestimmten 
Merkmalen kann eine zunehmende Problemverschiebung und Pathologisierung in 
die Richtung eines „schwierigen Falles“, der für Einrichtungen nicht mehr tragbar 
scheint, nach sich ziehen. 
 
– Hier beziehen wir heute noch den transnationalen und kolonialen Bezug – 
 
Peters betont, dass sich Betroffene selbst nicht als „Systemsprenger*in“ bezeichnen, 
sondern dass diese Etikettierung aus der Perspektive von Organisationen formuliert 
wird und somit aus Machtkonstellationen hervorgeht. Kinder und Jugendliche werden 
unabhängig von ihrem Willen und ihren Bedürfnissen durch Institutionen mit dem 
Etikett „Systemsprenger*in“ klassifiziert und kategorisiert, weil sie innerhalb 
konstruierter Kategorien durch störende oder herausfordernde Handlungsweisen 
auffällig geworden sind. Da diese Zuschreibung gegen ihren Willen geschehen kann, 
wird deutlich, dass diese Institutionen auf Macht „beruhen.“ 
 
 
Sogenannte Systemsprenger*innen im System der Kinder- und 
Jugendhilfe 
Sogenannte Systemsprenger*innen durchliefen bereits mehrere Einrichtungen der 
Erziehungshilfe und mussten sie verlassen, da sie „systemsprengend“ oder „nicht 
mehr tragbar seien.“ Wenn sogenannten Systemsprenger*innen mangelnde 
Mitwirkungsbereitschaft an Hilfemaßnahmen unterstellt wird und Defizite folglich als 
zu groß bewertet werden, werden Betroffene an „intensivere Angebote“ 
weitervermittelt.

44  
Ihre Problemlagen verdichten sich häufig durch Abbrüche, Settingwechsel und 
Wechseln zwischen verschiedenen Versorgungssystemen. Sie waren also schon 
mehrmals mit dem Verlust der ihnen bekannten Lebensentwürfe sowie Strukturen 
und somit mit existenziellen Belastungsproben konfrontiert. Zusätzlich zu diesen 
Verlusten werden die Ideen und Lebensentwürfe dieser jungen Menschen nicht 
anerkannt oder sogar gesellschaftlich abgelehnt. 
 
 
„Wer sprengt hier was und wen?“ 
 
„In Bezug auf sogenannte Systemsprenger*innen erweckt das System 
der Kinder- und Jugendhilfe oftmals den Eindruck, kein wirkliches 
System mit ineinandergreifenden Prozessen, sondern eher ein 
Zwangsverbund von Einzelkämpfer*innen zu sein.”  
(Marie Dieterich) 
 
 
Ich lasse die Frage offen, ob eine “Sprengung” des Systems notwendig ist, oder nicht 
offensichtlich Schwachstellen und Lücken im System „herrschen“, die dringend 
aufgearbeitet werden sollten. Ein System, welches Menschen ausschließt, ist eine 
Welt, in der wir leben wollen? Das Konzept „Systemsprenger*in“ scheint dazu 
einzuladen, die Kinder- und Jugendhilfe vor allem aus einer systemischen 
Perspektive zu betrachten, wobei es nur noch um Systemgrenzen, deren 
Überschreitung und Aufrechterhaltung geht. 
 
 
„‚Systeme sprengen” ist soziologisch gesehen „normal“, 
kommunikationstheoretisch gesehen eine Kompetenz und 
subjektlogisch gesehen manchmal die einzige Möglichkeit, seine 
bedrohte Identität zu schützen!“ 
(Menno Baumann) 
 
Wie soll ein Mensch mit kolonialem Erbe und Fokus zum 
Beispiel aus der afrikanischen Diaspora seine Wege finden? 
• Emanzipiert, ausgestattet mit Wissen, eigene Räume frei und selbstständig 
gestalten. 
 
Alle unsere Aktionen sind Reaktionen auf ein System, in dem wir uns bewegen 
müssen!

45  
Wichtige Quellen und Zusatzinformationen 
Adultismus bezieht sich auf eine Form der Diskriminierung oder 
Voreingenommenheit, die auf dem Alter basiert, wobei Erwachsene bevorzugt oder 
privilegiert und gleichzeitig Jugendliche oder Kinder benachteiligt oder marginalisiert 
werden. Der Begriff leitet sich von der Hierarchie ab, die in vielen Gesellschaften 
zwischen Erwachsenen und jüngeren Menschen besteht, und er betont die 
strukturellen Ungleichheiten, Machtverhältnisse und Stereotypen, die aufgrund des 
Alters auftreten. 
 
Wissenschaftlich betrachtet bezieht sich Adultismus auf die sozialen Normen, 
Institutionen und Praktiken, die die Vorherrschaft und Kontrolle von Erwachsenen 
über Jugendliche aufrechterhalten. Dies kann sich in verschiedenen Bereichen 
manifestieren, darunter Bildung, Familie, Rechtssystem und soziale Interaktionen. 
Forschung zu Adultismus befasst sich mit der Analyse dieser Dynamiken, um ein 
tieferes Verständnis für die Auswirkungen auf die Entwicklung von Jugendlichen und 
die Notwendigkeit von Veränderungen in gesellschaftlichen Strukturen zu gewinnen. 
 
Marie Dieterich Bachelor Thesis zur Erlangung des Bachelorgrades 
Bachelor of Arts im Studiengang Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik (B.A.) 
Matrikelnummer: 50054123 
 
PETERS, Friedhelm, 2020. Der Konstruktionsprozess der „Schwierigen“ – das 
Beispiel der sogenannten „Systemsprenger*innen“. Forum Erziehungshilfen [Online- 
Quelle]. Beltz Juventa Verlag. 2020 (2), S. 113 – 116 
https://www.forensik.de/fileadmin/user_files/forensik/Publikationen/ 
Der_Konstruktionsprozess_der_Schwierigen das_Beispiel_der_sogenannten_ 
Systemsprenger.pdf 
 
KIESLINGER, Daniel, Marc DRESSEL und Ralph HAAR, 2021. Einleitung. 
In: Daniel KIESLINGER, Marc DRESSEL und Ralph HAAR, Hrsg. 
Systemsprenger*innen: Ressourcenorientierte Ansätze zu einer defizitären 
Begrifflichkeit. 1. Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag, S. 12 – 19. 
 
Diese Einschätzung von Götsch und Bliemetsrieder ist deutlich von der in SGB VIII 
festgehaltenen Zielsetzung abzugrenzen und kritisch zu betrachten, da sie der 
Gesetzesgrundlage inhaltlich widerspricht. 
 
GÖTSCH, Monika und Sandro BLIEMETSRIEDER, 2021. „Systemsprenger*innen“ 
als kapitalistisch durchdrungene Subjektivierungsweise – soziologische und 
sozialphilosophische Reflexion der Kinder- und Jugendhilfe. In: Daniel KIESLINGER, 
Marc DRESSEL und Ralph HAAR, Hrsg. Systemsprenger*innen: 68 
Ressourcenorientierte Ansätze zu einer defizitären Begrifflichkeit. 1. Auflage. 
Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag, S. 22 – 4

46  
BAUMANN, Menno, 2019. Kinder, die Systeme sprengen: Impulse, Zugangswege 
und hilfreiche Setting Bedingungen für Jugendliche und Schule. Band 2. 
Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren. 
 
Peter Vogel, Einführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft

47  
Handlungsempfehlungen 
Restitution 
Von Dr. Rahab Njeri 
 
 
 
 
 
Unter Restitution versteht man die Rückgabe von „Objekten“ an ihre Heimat oder 
ihren Herkunftsort. Sie beschränkt sich auf einzelne Kunstwerke und menschliche 
Überreste, die brutal deportiert und in Museen ausgestellt oder – im Falle der 
menschlichen Überreste – für anthropologische Untersuchungen verwendet wurden. 
Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass Restitution auch die historische 
Verantwortung berücksichtigen muss. 
Ohne die historische Verantwortung als Teil des Restitutionsdiskurses zu betrachten, 
wird bei der Restitution nicht beachtet, dass der Raub von „Objekten“ aus Afrika, 
Asien und dem Pazifik Hand in Hand mit der Zerstörung von Wissen verbunden war. 
Damit wurde die Möglichkeit einer zukünftigen Wissenspraxis und -zirkulation 
ausgeschlossen. Wenn wir in der Restitutionsdebatte von „Objekten“ sprechen, wird 
die Vernichtung von Lebensformen – von sozialer, politischer, ökologischer und 
epistemologischer Organisation – unsichtbar gemacht. 
 
Zum Beispiel die koloniale Zerstörung des Königreichs Benin durch die Briten im Jahr 
1897: Die Zerstörung war eine imperialistische Handlung als Reaktion auf die 
Widerstandskraft von Oba (König) Ovonramwen Nogbaisi, der sich weigerte, sich 
den britischen Gesetzen zu unterwerfen. Die politische Gewalt dieser Imperien wurde 
von einer so genannten „zivilisatorischen Mission“ angetrieben. Dies bedeutete die 
Eroberung von Land. Und das bedeutete die Auslöschung von Lebensformen. Sie 
zerstörte unterschiedliches Wissen und wurde von der Extraktion von Kunstwerken 
und menschlichen Gebeinen begleitet. Koloniale Ethnologen und Ethnographen 
hatten die Macht, zerstörtes Wissen als „Objekte“ oder „Artefakte“ zu bezeichnen. 
Das kolonialistische System der Klassifizierung, Kategorisierung und 
Hierarchisierung leugnete die Tatsache, dass die Kunstwerke Wissen mit sich 
brachten. Die „Objekte“ wurden dann zur Schau gestellt und in koloniale Spektakel 
verwandelt, um die Menschen zu unterhalten, oder zu „schlafende[n] Schönheiten“, 
wie es der Philosoph Frantz Fanon in „Die Verdammten dieser Erde“ formulierte. 
 
Oft wird das Argument vorgebracht, dass diese Gegenstände durch ihre Überführung 
in den Westen für die Nachwelt erhalten wurden – wären sie in Afrika geblieben, 
wären sie einfach verrottet. Dies ist ein fadenscheiniges Argument, das in

48  
rassistischen Einstellungen wurzelt, wonach man den rechtmäßigen Besitzern und 
Herstellern dieser Kunstwerke oder Skulpturen nicht zutrauen kann, ihr eigenes 
kulturelles Erbe zu bewahren. Es ist auch ein Produkt der zersetzenden Wirkung des 
Kolonialismus. 
 
 
Wie können diejenigen, die die Werke geschaffen haben und 
sie für Generationen bewahren könnten, nicht in der Lage sein, 
sich um ihr eigenes Werk zu kümmern? 
Anfang 2021 erklärte sich Deutschland bereit, ab 2022 wichtige Stücke aus seinen 
Sammlungen an Nigeria zu restituieren. Doch das war ein langwieriger Prozess. 
Bereits in den 1970er Jahren gab es Restitutionsansprüche aus Nigeria. Die Debatte 
wurde nach dem Bau des umstrittenen Berliner Humboldt-Forum-Museums neu 
entfacht, das im September 2021 eröffnet wurde und in dem auch die Benin-Bronzen 
vor ihrer Rückkehr ausgestellt werden sollen. 
 
Vereinbart wurde unter anderem, dass die „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus 
kolonialen Kontexten in Deutschland“ bis zum 15. Juni 2021 eine Aufstellung aller im 
Besitz der Museen befindlichen Benin-Bronzen auf ihrer Webseite www.cp3c.de 
veröffentlichen sollte.13 Auch sollten die Museen bis Ende 2021 die Provenienzen zu 
diesen Objekten umfassend dokumentieren und auf der Webseite der Kontaktstelle 
öffentlich zugänglich machen.14 
 
Die Restitutionsansprüche überträgt Deutschland das Eigentum an 1.130 Bronzen an 
Nigeria. Ein wegweisender Schritt in der Rückgabe von Raubkunst. Am 1. Juli 2022 
hatten Deutschland und Nigeria in Berlin eine Gemeinsame Erklärung zur Rückgabe 
von Benin-Bronzen und bilateraler Museumskooperation unterzeichnet. Diese 
überträgt das Eigentum an den Benin-Bronzen aus deutschen Museumssammlungen 
mit sofortiger Wirkung offiziell an Nigeria. Dies ist die bekannte größte 
Einzelrückführung von Artefakten auf der ganzen Welt. 
 
Aber dann stellt sich die Frage, ob es nur um die Rückgabe der Benin-Bronzen oder 
auch um eine Reparation gehen sollte? Diese Kunstwerke und Skulpturen haben 
Arbeitsplätze und Wohlstand für westliche Museen geschaffen. Insgesamt sind es 
mehr als 1.130 Objekte aus dem Linden-Museum Stuttgart, dem Berliner Humboldt- 
Forum, dem Kölner Rautenstrauch-Joest-Museum, dem Hamburger Museum für 
Kulturen der Welt und den Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen. 
Das Rautenstrauch-Joest-Museum, kurz RJM, beherbergt die viertgrößte Sammlung 
der sogenannten Benin-Bronzen. Das sind Hofkunstwerke, die aus Messing, 
Elfenbein, Korallen und Holz im einstigen Königreich Benin (im heutigen Nigeria) 
 
13 https:// www.cp3c.de/ 
14 https:// www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/erklaerung -zum-umgang -mit-benin- 
bronzengruetters-wichtige-wegmarke-fuer-verstaendigung-und-versoehnung--1902114

49  
gefertigt wurden. Viele der Benin-Bronzen wurden während der kolonialen Ära, 
insbesondere im Jahr 1897, von britischen Truppen 
geraubt. Dies geschah während einer militärischen 
Expedition, die als „Strafexpedition“ bekannt ist. Die 
Stadt wurde niedergebrannt, und die britische 
Admiralität versteigerte die Beute – mehr als 2.000 
Kunstwerke – um die Expedition zu „bezahlen“. Das 
Britische Museum erhielt etwa 40 Prozent der Beute. 
Keines der Artefakte blieb in Afrika – sie sind heute 
in Museen und Privatsammlungen auf der ganzen 
Welt verstreut. Die geraubte Kunst wurde danach in 
Europa versteigert, so gelangten sie ins Kölner 
Völkerkundemuseum angeblich als Geschenke, 
gekauft in Kunstmärkten, aber auch gestohlen. 
 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der 
Generaldirektor der „National Commission for 
Museums and Monuments“ Nigerias, Abba Isa 
Tijani, unterzeichneten 15.12.2022 in Köln eine 
Vereinbarung zur Eigentumsübertragung der 
Benin-Hofkunstwerke aus dem Rautenstrauch- 
Joest-Museum. Dies hatte der Rat in seiner 
Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen. 
92 Benin-Bronzen aus dem Kölner Rautenstrauch- 
Joest-Museum gehören jetzt offiziell 
wieder Nigeria. Drei Werke aus Köln wurden 
zusammen mit 17 Werken aus deutschen 
Museen am 20. Dezember 2022 im Rahmen 
einer Delegationsreise bei einer feierlichen 
Zeremonie in Abuja an Nigeria übergeben. 
 
Reg. No/Inventory number Object ID RJM 2001 Titel: 
Uhunmwu elao ọghe Iy’ọba: Commemorative Queen Mother 
Head. Institution acquisition date: 1897 
 
 
 
 
 
 
 
Reg. No/Inventory number Object ID 
RJM 43018 Title Schlüssel.  Institution 
Acquisition date 23.03.1944 
 
 
 
 
 
 
Reg. No/Inventory number Object ID 
RJM 5280. Institution Acquisition date 11/21/02

50  
Lösung Ausleihe: Einige Benin-Bronzen dürfen in Köln bleiben? 
37 der Kunstwerke verbleiben zunächst für zehn Jahre als Leihgaben im Kölner 
Museum. An dieser Stelle wird es problematisch, 
 
 Wer hat entschieden, was als Leihgabe bleibt? 
 Wer war an der Diskussion beteiligt? 
 Wie wurden die Communities in den Prozess einbezogen? 
 Was geschieht nach dem Ende des Leihvertrags? 
 Werden die Benin-Hofkunstwerke, die als Leihgabe im RJM bleiben, wieder in 
Kisten verpackt und für die nächsten 10 Jahre in den Keller gebracht? 
 
52 Werke sollen sukzessive ab 2023 an Nigeria zurückgeführt werden. Aber es ist 
nicht klar, wann oder was von den 52 zurückgegeben werden wird. Wir möchten 
wissen, wann die 52 Werke zurückgegeben werden. 
 
Die Rückgabe darf nicht den Endpunkt der verflochtenen Geschichte von 
Überlebenden und Nachfahren der Täter*innen markieren, sondern sollte den 
Übergang in eine neue Beziehungsethik ermöglichen. 
 
 
Bangwa/Lefem 
 
 
 
 
  
Porträt eines Würdenträgers, 
Bangwa vor 1901 
S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation

51  
S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation aus der Region Bangwa in 
Westkamerun hatte am 9. Juli. 2022 zum ersten Mal seit mehr als 100 Jahren 
physischen Kontakt mit der geplünderten Skulptur. Die Skulptur bekannt als Lefem – 
ist eine von vielen spirituellen Gedenkskulpturen des Königspalastes, die während 
der kolonialen Eroberung der zentralafrikanischen Nation durch Deutschland 
genommen wurden. „Dieses Lefem weit weg von seiner Umgebung in 
Gefangenschaft zu bringen, hat die Bangwa Menschen des natürlichen und geistigen 
Schutzes beraubt, den uns unsere Vorfahren gewährt haben“, sagte König Asabaton 
Fontem Njifua von Bangwa bei einer Zeremonie im Kölner Rautenstrauch-Joest- 
Museum. 
 
Die Skulptur ist eine von vielen Lefem-Skulpturen, die hergestellt wurden, um den 
Geist des Bangwa- Würdenträgers (Chiefs)zu verkörpern. Es wurde um 1898 von 
einem deutschen Militärleutnant Kurt Strümpell bei einem gewalttätigen Überfall aus 
der Bangwa gestohlen. 
 
Zuvor kam der im kolonialen Dienst tätige Gustav Conrau 1898 in die Bangwa- 
Hochlandregion, um für die deutschen Plantagen im Küstengebiet Arbeiter*innen 
anzuwerben. Fon Assunganyi (*um 1880, †1952), König von Fontem, einer der neun 
Könige der Bangwa-Region, stellte Conrau rund 60 Menschen für die  
Plantagenarbeit zur Verfügung.15 Ein Jahr später kehrte Conrau jedoch ohne die 
Arbeiter*innen zurück, woraufhin Gerüchte über deren Tod kursierten. Als Conrau um 
weitere Arbeiter*innen bat, entbrannte ein Konflikt, bei dem Assunganyi Conrau 
festnehmen ließ. Conrau flüchtete daraufhin und erschoss sich während seines 
Fluchtversuches. Da die Deutschen Assunganyi für Conraus Tod16 verantwortlich 
machten, rächten sie sich mit gewaltvollen Überfällen auf die Bangwa-Dörfer, die 
aufgrund des beharrlichen Widerstands der Bewohner*innen vier Jahre 
andauerten.17 
 
Als Folge dessen war Leutnant Kurt Strümpell für die „Eintreibung einer auferlegten 
Kriegsentschädigung“ (so der damalige Befehl der sog. Kaiserlichen Schutztruppe, 
vergleiche Deutsches Kolonialblatt von 1901, S.314) zuständig, bei der er unter 
anderem diese Skulptur entwendete, die er 1902 dem Städtischen Museum 
Braunschweig schenkte. Später wurde es 1955 – 1966 von Klaus Clausmeyer’s 
Kollection in Düsseldorf erworben und 1966 dem Rautenstrauch-Joest-Museum 
übergeben. Im RJM war sie Teil der Dauerausstellung und repräsentiert momentan 
den antikolonialen Widerstand der Bangwa in der Sonderausstellung Resist! Die 
Kunst des Widerstands.18 
 
15 http://deutschland-postkolonial.de/portfolio/conrau/ 
16 http://deutschland-postkolonial.de/wp-content/uploads/2017/03/Quelle_CR -3_Mit-Pinsel-un d- 
Palette. pdf; http://deutschland-postkolonial.de/wp-content/uploads/2017/03/Quelle_ CR - 
2_Les-origines-de-le%CC%81glise.pdf 
17 http://deutschland-postkolonial.de/wp-content/uploads/2017/03/Quelle_CR -1_A-History-of-th e- 
Cameroon.pdf. 
18 https://rjm -resist.de/ausstellung-de/

52  
Einen Eindruck über die asymmetrische Erinnerung an die Kolonialzeit auf 
kamerunischer und auf deutscher Seite vermittelt die Webseite „Koloniale 
Verbindungen – Düsseldorf/Dschang – Rheinland/Grasland“ anhand von Interviews, 
die 2016 u.a. im Palast von Fontem geführt wurden.19 Während das Museum die 
Skulptur zurückgeben möchte, unterliegt die Rückgabe geraubter Artefakte aus 
deutschen Museen einem bürokratischen Verfahren. Die endgültige Entscheidung 
über Lefem liegt bei der Stadt Köln und ihrem Rat. 
 
 
Lefems Abwesenheit war über Generationen spürbar/Stolen 
Histories 
Die Abwesenheit des Lefem wurde von jeder Generation gespürt. Westkamerun 
befindet sich im Herzen eines langen Krieges, und die Region Bangwa ist ein 
besonders hart getroffenes Gebiet. S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner 
Delegation aus der Region Bangwa betonte, dass das Fehlen der Statue eine 
ständige Erinnerung an das Chaos und die Verwüstung ist, die die Bangwa 
Community empfindet. 
 
 
Die Forderung 
S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation wollen, dass diese Skulptur in 
ihre natürliche Umgebung zurückkehrt. Sie soll zu den Menschen zurückkehren, die 
den Verlust erlitten haben. Menschen, die im Laufe der Jahre das kollektive Trauma 
erlitten haben. 
 
Obwohl der Weg zur Rückgabe von Objekten, Skulpturen, Kunstwerken, die 
gestohlen wurden, klarer als zuvor ist, ist der Prozess immer noch nicht einfach. Um 
einen Rückgabeantrag stellen zu können, muss ein Land oder ein 
Gemeinschaftsmitglied zunächst feststellen, um welchen Gegenstand es sich handelt 
und wo er sich befindet. Während einige Museen ihre Sammlungen digitalisieren, um 
die darin enthaltenen Objekte besser identifizieren zu können, tun andere dies nicht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
19 http://deutschland-postkolonial.de/

53  
Forderungen 
Für Köln ist es höchste Zeit, sich der historischen Verantwortung im Sinne der UN- 
Weltkonferenz von 2001, der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung 
2015 – 2024, des Koalitionsvertrages der Bundesregierung von 2018 und der 
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten 
von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa zu stellen. Kolonialismus hat 
sich nicht nur in die Länder Asiens, in den Amerikas, in Afrika und Ozeanien 
eingeschrieben, sondern ebenso in die Museen, Straßen und Ökonomien der 
kolonisierenden Metropolen, in die Köpfe und Schulbücher der Kölner*innen. 
 
 
Deswegen fordern wir: 
 
1. Informationen zum zeitlichen Rahmen der Rückgabe der 52 Benin-Bronzen 
(Transparenz) 
2. Die sofortige Eigentumsübertragung des Lefem aus dem Rautenstrauch-Joest- 
Museum nach Kamerun (Bangwa Community) und die Rückgabe 
3. Ein öffentliches Verzeichnis aller gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen, die 
sich im Besitz des RJM, des Museums für Ostasiatische Kunst, befinden, eine 
Datenbank, digitale Dokumentation. 
4. 2 Koordinierungsstellen (mit/mehrheitlich BIPOCS) die mit dem Thema der 
postkolonialen Geschichte der Stadt fortfahren wird mit den erforderlichen 
Ressourcen. Die Stadt muss Verantwortung übernehmen und mehr Ressourcen 
in die Dekolonisierungsarbeit investieren. Zu diesen Positionen sollten BIPOCs 
gehören, die das Fachwissen haben. 
5. Die Einbeziehung von BIPOC-Communities in Köln in alle Prozesse und 
Strategien der Restitution als Experten*innen. Die Zusammenarbeit mit lokalen 
Communities und Experten*innen ist entscheidend, um ein umfassendes 
Verständnis der gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen zu entwickeln. Das 
Wissen und die Expertise von BIPOC-Communities darf nicht ausgebeutet 
werden. Es braucht angemessene Aufwandsentschädigungen und eine 
Zusammenarbeit auf Augenhöhe. 
6. Provenienzforschung nicht nur für das RJM aber auch für das Museum für 
Ostasiatische Kunst Köln und alle Kölner Museen. 1913 wurde das Museum für 
Ostasiatische Kunst als erstes Spezialmuseum seiner Art in Europa eröffnet. Das 
MOK beherbergt heute die bedeutendste Sammlung von Kunst aus China, Korea 
und Japan in der Bundesrepublik. Die Sammlungen des Rautenstrauch-Joest- 
Museums (RJM) in Köln umfassen rund 10.000 Objekte aus Südostasien. Mehr 
als die Hälfte wurden während der Kolonialzeit erworben. Unter welchen 
Umständen Forschungsreisende, Kolonialbeamte, Militärangehörige, Missionare 
und andere Personen, die in den Kolonien tätig waren oder reisten, an die 
Objekte gelangten, ist in vielen Fällen noch unklar.

54  
7. 4 – 5 Stellen für die oben genannte Provenienzforschung an den verschiedenen 
Museen. Im Rautenstrauch-Joest-Museum befinden sich 3.159 historische 
Kulturgüter aus Kamerun. Davon sind vermutlich etwa 2.000 aus nachkolonialer 
Zeit. Rund 1.000 wurden während der deutschen Kolonialzeit (1884 bis 1919) 
gesammelt. 
8. Die Rückgabe von in einem kolonialen Kontext angeeignete menschliche 
Gebeine20 aus dem Globalen Süden aus dem RJM. Informationen über die 
Umstände des „Erwerbs“ dieser menschlichen Gebeine liegen zum Teil nicht vor. 
Und dass, obwohl das Museum den ICOM-Code of Ethics (Ethischen Richtlinien 
für Museen) unterzeichnet hat.21 
9. Die Schaffung eines Mahnmals für die Opfer von Kolonialismus und Sklaverei hier 
in Köln (siehe auch Papier zur Erinnerungskultur und historischen Aufarbeitung). 
Trotz der Aufforderung der UN „als Mittel zur Aussöhnung und Heilung […] den 
Opfern […] ein ehrendes Andenken zu bewahren“ (UN-Erklärung von Durban 
2001)22 gibt es in Köln keine Gedenkstätte für die afrikanischen Opfer von 
Versklavung und Kolonisierung. 
10. Critical Whiteness, Diversity und dekoloniale Schulungen/ Fortbildungen für alle 
Mitarbeiter*innen der Stadt Köln. Nicht als einmaliges Training, sondern als Teil 
des strukturellen Veränderungsprozesses. Diese Schulungen/ Fortbildungen 
sollten nicht optional sein, sondern ein Pflichtprogramm für alle Mitarbeiter*innen 
Sie sollten Teil ihrer Arbeitszeit sein. Wir betrachten diese Arbeit als einen 
kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig selbstkritisch und unabhängig überprüft 
werden muss 
11. Reparationen für alle betroffenen Communities, denen Schaden zugefügt wurde. 
 
Verwiese auf Papier „Reparation“. Maßnahmen zum Thema Reparationen 
befinden sich noch in Arbeit und sollten von den zukünftigen Stellen weiter 
ausgearbeitet werden 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20 Deutscher Museumsbund, 2013, Empfehlung zum Umgang mit menschlichen Überresten in 
Museen und Sammlungen: https:// www.museumsbund.de/wp-content/uploads/2017/04/2013 - 
empfehlungenzum-umgang-mit-menschl-ueberresten.pdf.  GENEVA (8 December 2023) – The 
UN Committee on the Eli mination of Racial Discrimination (CERD).  
21 https://icom -deutschland.de/images/PDF/icom_ethische_richtlinien_d_2010.pdf 
22 https:// www.un.org/depts/german/conf/ac189-12.pdf

55  
Handlungsempfehlungen 
Sicherheit 
Von Cuso Ehrich, Desiree James und Yaw Pajonk 
 
 
 
 
 
Zum vorliegenden Papier: Die Empfehlungen sind in unter der Berücksichtigung der 
Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen verschriftlicht worden, die seit vielen Jahren 
meist ehrenamtlich zu den Themen struktureller Gewalt, Rassifizierung und 
Sicherheitskonzepten arbeiten. Alle Maßnahmen, die die Stadt Köln beschließt, 
sollten zwingend die Expertise durch diese Arbeit ernst nehmen und mit Ressourcen 
ausstatten. Besonders hervorzuheben sind hier die zivilgesellschaftlichen Initiativen 
wie In-Haus, Herkesin Meydanı, Bürger*innen Asyl Köln, SoliMed Köln, agisra, das 
Komitee für Grundrechte und Demokratie, Tatort Porz, Kameras stoppen, 
Öffentlichkeit gegen Gewalt. 
 
 
Ausgangslage 
Sich mit dem kolonialen Erbe der Stadt auseinanderzusetzen, bedeutet auch die 
kolonialen Auswirkungen auf die sozialen Gefüge der Stadtgesellschaft unter die 
Lupe zu nehmen. „Sicherheit“ hergestellt durch polizeiliche oder ähnliche 
Institutionen sind Konzepte, die in der jetzigen Ausprägung nur im Zusammenhang 
mit Kolonialgeschichte zu verstehen ist: 
 
 
„Die Entstehungsgeschichte der modernen Polizei nur innerhalb nationaler 
Rahmungen zu diskutieren blendet aus, dass Polizei und polizeiliche Überw achungs- 
und Unterdrückungsregime sow ohl geographisch w ie auch historisch und politisch 
viel w eiter verzw eigt und miteinander verw oben sind (Brow ne 2015; Davis 2003; 
Johnson 2012; Müller 2014; McCoy 2009). In den „kolonialen Laboratorien“ 
(Hönke/Müller 2012; Loomba 2005) europäischer Kolonialmächte, Räume die eher 
durch ihre Rechtslosigkeit beziehungsw eise durch eine Verrechtlichung von 
„vorzeitigen Toden“ (Gilmore 2007) charakterisiert w aren, w urden 
Kategorisierungs-, Sicherheits-, Überw achungs- und Kontrolltechniken entw ickelt, die 
oft als Vorläufer für die zu polizierenden in den kolonialen Metropolen dienten 
(McCoy 2009; Müller 2014, Loomba 2005). Das Imperativ der nationalen Sicherheit 
ging auch mit einem Imperativ der Versicherung kolonialer und imperialer Regierung

56  
einher, w as sich vor allem an der Präsenz der Polizei in vielen europäischen 
Kolonien zeigte.“ (Thompson 2018:201). 
 
Die Polizei im Speziellen und Konzepte von Versicherheitlichung im Allgemeinen sind 
also nur im Zusammenhang der kolonialen Geschichte zu verstehen. Gleichzeitig 
bleibt Institutioneller Rassismus in Deutschland hegemonial unbenannt und die 
Wirkweisen kolonialer Kontinuitäten werden epistemisch, strukturell und 
repräsentational nicht aufbereitet und herausgefordert [El-Tayeb 2015; Goldberg 
2006; Lentin 2008; Salem/Thompson 2016] (Thompson 2018: 205). Rassismus ist 
ein Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnis, welches gesellschaftlich und 
institutionell verankert und sowohl dem Grenzregime als auch dem Polizeiapparat 
inhärent ist (Thompson 2018: 198). Konkret zeigt sich das in der Praxis der 
sogenannten „verdachtsunabhängigen Kontrollen“, bei denen Menschen, die nicht 
der „mythischen Norm“ entsprechen, im öffentlichen Raum von der Polizei kontrolliert 
werden. Das betrifft vor allem Menschen, denen ein migrantisch-sein zugeschrieben 
wird, aber auch Menschen die verarmt sind oder denen Armut zugeschrieben wird, 
Frauen, trans*Personen und andere marginalisierte Geschlechter. Die Zugehörigkeit 
entlang dieser normativen Kategorien die Differenzlinien, und an derer entlang sich 
Herrschaft artikuliert (Purtschert und Mayer 2019: 133). Menschen, die von Racial 
Profiling betroffen sind, identifizieren sich als Schwarze Menschen, People of Color, 
Asiat*innen, Muslim*innen, Sinti*zza, Rom*nja oder Jenische (Plümecke und Wilopo 
2018: 151). Diese Beschreibung deckt sich auch mit der Gremiumsarbeit zur 
Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln. Konkret bedeutet das, dass die 
Aufarbeitung des kolonialen Erbes eine Veränderung der Organisierung von 
Sicherheit in Köln auf einer grundlegenden Ebene bedeuten muss. 
 
Die Arbeit zur Kritik an der Versicherheitlichung auf Kosten rassifizierter Menschen 
wird zurzeit weiterhin größtenteils von rassifizierten Communities und anderen 
solidarischen Initiativen und Aktivist*innen gemacht. Ihre Expertisen bleiben 
unberücksichtigt oder unterrepräsentiert in sämtlichen städtischen zum Thema 
Sicherheit, wie sich im Teil der konkreten Forderungen zeigt. 
 
 
Ziele der Thematisierung von Sicherheit und Kolonialismus 
Die differenzielle Logik von Sicherheit besagt, dass Sicherheitskonzepte in 
materiellen Auswirkungen sowie im subjektiven Empfinden Unterschiede anhand 
rassifizierter Merkmale machen (Loick und Thompson 2022). Anders gesagt: Die 
Gruppe von Menschen, die sich durch Polizei und Grenzpraxis sicher fühlt, empfindet 
das so, weil rassifizierte Menschen kontrolliert, sanktioniert und eingesperrt werden. 
Das Ziel, die Kolonialität der Sicherheitskonzepte aufzudecken und 
entgegenzuwirken ist, dass alle Menschen in Köln, also Schwarze Menschen, 
Migrant*innen und/oder People of Colour unabhängig der rassifizierten Merkmale

57  
und Klassenzugehörigkeit das gleiche Sicherheitsempfinden in der Stadt teilen 
können, wie weiße, finanziell abgesicherte Bürger*innen. 
 
 
Konkrete Forderungen der AG Sicherheit an Akteur*innen in 
der Geschäfts- und Dezernatsverteilung der Stadt Köln  
Forderungen an das Dezernat 1 unter Stadtdirektorin Andrea Blome 
 
 
Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
Kölner Sicherheitskonferenzen 
„Sicherheitskonferenzen (SiKo) fördern das enge und vertrauensvolle 
Zusammenw irken zw ischen den Behörden sow ie Organisationen mit 
Sicherheitsaufgaben und der Justiz. Sie ermöglichen es insbesondere, einen 
gemeinsamen Informationsstand über die Sicherheitslage herzustellen, das 
w echselseitige Verständnis zu fördern, Schw erpunkte sow ie Handlungserfordernisse 
zu identifizieren und entsprechende Konzepte sow ie Aktivitäten darauf abzustimmen. 
Sicherheitskonferenzen bieten auch einen Rahmen, die in der fortw ährenden 
Zusammenarbeit erforderlichen, strukturellen Abstimmungen unbürokratisch 
und effektiv vorzunehmen. Sie können auch ein w esentlicher Katalysator für die 
(Fort-) Entw icklung von Kooperationen, w ie Ordnungspartnerschaften, und anderen 
Formen der Zusammenarbeit sein. […] Im Rahmen der Sicherheitskonferenzen 
w erden insbesondere folgende Themen erörtert: 
 
• Sicherheitslage (Einsatz-, Kriminalitäts- und Verkehrsunfalllage), 
• Räumliche Brennpunkte, 
• Banden- und Intensivtäterstrukturen, Clankriminalität, 
• Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sonstigen 
Straftaten 
• Sicherheit von Großveranstaltungen 
• Entwicklung gemeinsamer Strategien und Aktionen 
• Kooperationsstrukturen, wie Ordnungspartnerschaften und andere Formen“23 
Vor dem Hintergrund eingangs aufgeführter kolonialer Kontinuitäten des 
Sicherheitsapparates ergeben sich hinsichtlich der „Sicherheitskonferenzen“ folgende 
Forderung: Die Konferenzen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das 
umfasst sowohl die Möglichkeit einer Teilnahme und Beobachtung der Konferenzen 
durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Individuen, als auch eine öffentlich 
zugängliche Dokumentation der Ergebnisse jeder Konferenz. Dies ist zum einen mit 
der unmittelbaren Relevanz der Konferenzthemen für die gesamte Stadtgesellschaft 
 
23 https:// www.stadt-koeln.de/artikel/70505/index.html

58  
zu rechtfertigen. In Bezug auf die Gremiumsarbeit sind speziell die Themen 
räumliche Brennpunkte, Banden- und Intensivtäterstrukturen, sowie Clankriminalität 
kritisch zu betrachten, da sich hinter diesen Begriffen kolonialrassistische 
Kontinuitäten des Sicherheitsapparates artikulieren können und 
es daher einer dringenden Überprüfung durch Expert*innen der Themen 
Kolonialismus, Rassismus und Versicherheitlichung bedarf. 
 
Die bestehenden und künftigen Kooperationsstrukturen der Stadt müssen durch eine 
gezielte antirassistische Arbeit geprägt sein und in Reflexion zu struktureller 
Diskriminierungsformen stattfinden. Dies erfordert zum einen eine Überprüfung der 
vorhandenen Kooperationsstrukturen auf koloniale Kontinuitäten durch Expert*innen 
wie Eingangs genannt, um diese in der Konferenz zu adressieren und Handlungen 
abzuleiten. Zum anderen muss seitens der Stadt mit solchen Expert*innen für 
künftige Kooperationen erarbeitet werden, wie der Rahmen der Zusammenarbeit 
gestaltet werden muss, um das Einfließen von koloniale Kontinuitäten aktiv 
vorzubeugen. 
 
 
Fachkreise des Kriminalpräventiven Rates24 
Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf 
Der Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf besteht aus „Vertreter*innen 
der Stadt Köln, Polizei Köln, AWB, RheinEnergie und KVB, unter der Leitung der 
Stadtdirektorin, an. Der Fachkreis tagt halbjährlich sowie nach Bedarf und beschäftigt 
sich mit allen Handlungsbedarfen, akut, mittel- und langfristig, bezogen auf Kölns 
einsatzintensive Plätze, wie zum Beispiel dem Neumarkt oder Ebertplatz.“ 
 
Dass im Fachkreis keine explizit sozialarbeiterische, pädagogische oder 
soziologische Perspektive vorhanden ist, die über rassismuskritische Expertise 
verfügt ist ein grundlegender Fehler in der Zusammensetzung. Da wie bereits 
beschrieben, Schwarze Menschen, Migrant*innen und/oder People of Color 
disproportional von Gewalt durch besagte Einsätze betroffen sind, ist es dringend 
notwendig, zivilgesellschaftliche Akteure aus marginalisierten Communities in diese 
Prozesse mit einzubinden. Die im Fachkreis erarbeitete „lokale Agenda“ mit 
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität an den Plätzen muss dringend 
von rassifizierten Initiativen und Gruppen überprüft werden, die über eine Expertise 
bezüglich der kolonialen Kontinuität der Versicherheitlichung verfügen. 
 
 
 
 
 
 
24 https:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/sicherheit -ordnung/zentrum -fuer-kriminalpraevention - 
sicherheit/fachkreise-des-kriminalpraeventiven-rates-koeln

59  
Fachkreis Extremismusprävention 
 
Der Fachkreis Extremismusprävention, der sich unter anderem mit den Themen 
Rassismus und Antisemitismus befassen soll, beinhaltet die Mitarbeit der Polizei und 
des Verfassungsschutzes. 
 
Die zugrundeliegende theoretische Basis dieses Papiers macht darauf aufmerksam, 
dass besonders die Polizei keine Struktur sein kann, die gegen Rassismus wirkt, da 
sie viel mehr selbst eine Struktur ist, mit der Rassismus produziert wird. Die 
zahlreichen unaufgearbeiteten Verstrickungen des Verfassungsschutzes in der 
Mordserie des sogenannten NSU25 zeigen auch, dass der Verfassungsschutz kein 
geeignetes Organ gegen rassistische Strukturen ist. Der Schutz vor rechtsextremer 
Gewalt ist nicht durch die Stärkung dieser Institutionen zu erreichen. Es wird daher 
empfohlen, den Fachkreis Extremismusprävention durch einen Fachkreis „rechte und 
rassistische Gewalt“ zu ersetzen. In diesem Fachkreis müssen die Expertisen von 
Beratungsstellen im Themenfeld im Zentrum stehen, wie beispielsweise der 
Opferberatungsstelle Rheinland (OBR) oder Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖGG). 
 
 
Ordnungsdienst 
Es wird empfohlen, die Ordnungspartnerschaft auf den Ringen (OPARI), sowie die 
gemeinsamen Präsenzstreifen mit der Polizei durch Zivilgesellschaftliche 
Begleitstellen zu ersetzen. Zudem ist eine unabhängige Stelle zu schaffen, die über 
Expertisen im Bereich kolonialer Kontinuität von Sicherheit verfügt und rassifizierte 
Positionen ausreichend repräsentiert und die polizeilichen Maßnahmen unabhängig 
auf rassistische Praxis wie zum Beispiel das sogenannte Racial Profiling überprüft. 
Des Weiteren ist es notwendig für die Ordnungsdienste eine klare Leitlinie zum 
Umgang mit Marginalisierten Personen zu erarbeiten. Diese Leitlinie soll 
insbesondere in Situationen der Zusammenarbeit unter anderem mit der Polizei 
Anwendung finden und darf durch den Ansatz kolonialer Kontinuität 
entgegenzuwirken von dem anderweitigen Handlungsansatz abweichen. Wichtig 
dabei ist, dass Verhalten, das gegen die Grundprinzipien der Leitlinie geht, an die 
zuvor erwähnte unabhängig Stelle zur Überprüfung vorgelegt wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
25 http://www.nsu-tribunal.de/unsere-anklage-die-indirekte-foerderung-der-taten-des-nsu/

60  
„Rückkehrmanagement“ 
Die Stadt Köln hat sich 2019 zum „sicheren Hafen“ erklärt und mit der 
Unterzeichnung der „Potsdamer Erklärung“ am 01. Juni 2021 unter anderem 
folgende Forderungen an die Bundesregierung 
gestellt26: 
 
• Die Bundesregierung soll sich langfristig für ein praktikables Vorgehen zur 
Sicherung der Aufnahme von aus Seenot geretteter Menschen einigen 
• Mehr Transparenz im Verteilungsverfahren auf die Kommunen 
• Eine rechtliche und finanzielle Gleichstellung der Aufgenommenen 
 
Darüber hinaus zeigt das vorbildliche Engagement der Stadt Köln in Bezug auf den 
Krieg in der Ukraine, der 2022 mit dem Angriff Russlands begann, wie gut sie in der 
Lage ist, auf Migrant*innen zu reagieren und ihnen das Ankommen zu ermöglichen27. 
Dass diese Entwicklung lediglich bei Ukrainer*innen zu verzeichnen ist, nicht etwa 
bei Kriegen und Krisen des sogenannten „globalen Südens“ zeigt die Kontinuität des 
Kolonialismus anhand der Einteilung Geflüchteter Menschen auch anhand 
rassifizierter Merkmale. Es wird empfohlen, sämtliches Rückkehrmanagement in der 
Stadt einzustellen und sich für das Bleiberecht aller Menschen unabhängig von 
Herkunftsland einzusetzen, damit alle in Köln lebende Menschen, auch die Chance 
bekommen in Sicherheit in Köln zu leben. 
 
Rückkehrmanagement ist ein Euphemismus für Abschiebungen, welche im 
deutschen Kontext eine koloniale und NS-Kontinuität haben. 
 
Während der Zeit der Sklaverei wurden Menschen gegen ihren Willen verschleppt 
und als Ware behandelt. Im Zuge der Ausbeutung und Unterdrückung wurde 
fremdbestimmt, wo sie sich aufhalten dürfen, und ihnen wurde ihre 
Bewegungsfreiheit genommen. Auch die Stadt Köln hat von diesem Kapitel der 
Geschichte profitiert. In den Kolonien wurde durch deutsche Kolonialherren 
fremdbestimmt, ob und wie sich Menschen bewegen durften. Menschen wurden 
gegen ihren Willen verschleppt. Während des Nationalsozialismus 
hat die deutsche Polizei mit der Reichsbahn die Deportationen von Jüd*innen, 
Sinti*zza, Rom*nja, Schwarzen Menschen, Behinderten Menschen, Homosexuellen, 
politischen Gegnern und Andersdenkenden durchgeführt. 
 
Diese Vergangenheit sowie die damit verbundenen Kontinuitäten bringen 
Verantwortung für die Gegenwart mit sich. Die Empörung über das „Potsdamer 
Treffen“28 und die Deportationspläne von AfD, Werte Union-, CDU -Mitgliedern, 
 
26 https:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/fluechtlinge/71459/index.html 
27 https:// www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html 
28 https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan -remigration -vertreibung- 
afdrechtsextreme-november-treffen/

61  
Identitären und Rechtsextremen hat in Köln rund 100.000 Menschen auf die Straße 
gebracht. 
 
Es finden jedoch bereits ohne die Pläne von AfD & Co mehr Abschiebungen aus 
Deutschland, aus NRW29 und aus Köln statt. Während der Abschiebungen kommt es 
häufig zu Menschenrechtsverletzungen, Anwendung von Zwang, sowie unwürdiger 
Behandlung. Es gibt mindestens zwei bestätigte Fälle, bei denen Menschen durch 
deutsche Beamte während einer Abschiebung umgebracht wurden30 und mindestens 
vier weitere verloren ihr Leben in der Abschiebehaft durch Suizid oder unterlassene 
medizinische Versorgung.31 Nach der „Silvesternacht“ 2016 forderten viele 
Politiker*innen schnellere und effizientere Abschiebungen und hatten dabei keine 
Scheu, dies unter dem Deckmantel der Verbesserung vom Sexualstrafrecht zu tun. 
Gleichwohl, dass die Mittäterschaft im Strafgesetzbuch bereits geregelt war, hilft der 
2016 eingeführte Paragraph „Straftaten aus Gruppen“ als Mittel zum Zweck der 
Abschiebung insb. mit der damaligen Verschärfung des Aufenthaltsrechts. 
 
Sigmar Gabriel zum Beispiel forderte von Herkunftsländern „Entweder ihr stellt euch 
der Verantwortung für eure Bürger oder wir kürzen euch die Entwicklungshilfe“32, 
sollten sie nicht kooperieren. Diese Aussage zeigt wie deutsche Politik, koloniale 
Instrumente wie die sogenannte „Entwicklungs“-hilfe einsetzt, um koloniale und 
rassistische Politik zu betreiben. Rassistisch ist die unterschiedliche Behandlung von 
Straffälligen je nach Herkunft, Hautfarbe und Pass. (Die AfD ist da konsequenter, 
wenn sie die Abschiebung aller Ausländer plant, unabhängig vom Pass) Im Jahr 
2023 fordert Olaf Scholz „im großen Stil abzuschieben“. 
 
Die Organisationen ProAsyl antwortet mit einem Jahresrückblick, der klar zeigt, dass 
Abschiebungen nicht mit der Einhaltung von Menschenrechten und einem 
respektvollen Zusammenleben vereinbar sind: „Nachts aus dem Bett, am 
Arbeitsplatz, beim Behördenbesuch, im Krankenhaus oder gar im Kirchenasyl 
abholen: Wenn es darum geht, rücksichtslos die angekündigte „Abschiebeoffensive“ 
durchzusetzen, gab es für die Behörden im 
Jahr 2023 kaum noch Grenzen. Zehn Fälle, die exemplarisch für viele andere 
stehen.“33 Wir empfehlen ausdrücklich die Lektüre dieser Fälle. 
Auch in Köln häufen sich Skandale im Zuge von Abschiebungen. Im Folgenden 
Auszugsweise einige Vorkommnisse der letzten Jahre: 
 
29 https://report-k.de/zahl-der-abschiebungen -ueber-nrw-flughaefen-und-am-flughafen-koeln-bonn- 
2021-gestiegen/ 
30 https://spiegel.de/politik/toedlicher -knebel-a-966d49d0 -0002-0001-0000-000009222924, 
https://taz.de/Tod-bei-Abschiebung/!5598683/ 
31 https://seebruecke.org/aktuelles/seebruecke -gedenkt-den-in-abschiebehaft-gestorbenen- 
menschenam-tag-gegen-abschiebehaft,  http://100-jahre-abschiebehaft.de/de/bueren - 
mahnwache-zum-gedenken-an-rachid-sbaai-am-30-08 
32 https://spiegel.de/politik/deutschland/koeln -uebergriffe-an-silvester-vizekanzler-gabriel-fordert- 
hartesvorgehen-gegen-taeter-a-1071009.html 
33 https://proasyl.de/news/abschiebefaelle-2023-die-behoerden-kennen-kaum-noch-grenzen/

62  
• „Stadt Köln lässt 9-Jährige bei Abschiebung der eigenen Familie dolmetschen“ 
(nachdem die Mutter einen Suizidversuch unternommen hat und beide Eltern 
Polizeigewalt erlebt haben und gefesselt wurden) 
• „Stadt Köln schiebt suchterkrankten Mann während laufender 
Substitutionsbehandlung ab und nimmt dessen Tod billigend in Kauf“34 
• „Stadt Köln schiebt schwangere 16-Jährige ab“35 
• „Abschiebung trotz Integration 18-Jähriger springt in Köln-Bonn (7m) in die 
Tiefe“36 
 
Diese Beispiele von Abschiebungen aus Köln, zeigen dass Abschiebungen ein 
hohes Potenzial für Verletzungen, Suizid und Trauma mit sich bringen, aufgearbeitet 
werden sollten und keine Grundlage bieten dürfen an dieser Praxis festzuhalten. Wir 
empfehlen eine Überprüfung der bisherigen Praxis und eine Positionierung zu der 
Abschiebepolitik vor dem Hintergrund einer postkolonialen, rassismuskritischen 
Stadtpolitik. 
 
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich mit einer neuen „Leitlinie zum 
Kindeswohl bei Abschiebungen“ selbst in die Pflicht nehmen will.37 Gleichzeitig 
wissen wir, dass seit dem 25. Oktober Abschiebungen schneller und im großen Stil 
umgesetzt werden können. Familien mit Kindern über 12 Jahren dürfen ohne 
Ankündigung abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht aus der Kita 
oder dem Klassenzimmer abgeschoben werden dürfen. Das Gleiche muss auch für 
das Kinderzimmer gelten und alle Schutzsuchenden, für die Köln ein sicherer Hafen 
geworden ist und bleiben soll. Die Leitlinie zeigt, dass die Verwaltung 
Handlungsspielräume hat. Wir empfehlen, dass diese maximal ausgeschöpft werden 
unter expliziter Berücksichtigung der historischen Kontinuitäten und Verantwortung 
der Stadt Köln und Deutschlands. Dazu gehört auch die bis in die Antike gehende 
Tradition eines Schutzraumes im Bereich des Heiligen, in Form des Kirchenasyls zu 
bewahren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
34  https://abschiebungsreporting.de/stadt -koeln-schiebt-suchterkrankten-mann-waehrend-   
laufender-substitutionsbehandlung-ab-und-nimmt-dessen-tod-billigend-in-kauf/ 
35  https://ksta.de/koeln/trotz -geistiger-einschraenkung-stadt-koeln-schiebt-schwangere-16-   
jaehrigeab-124854 
36  Abschiebung trotz Integration: 18-Jähriger springt in Köln-Bonn in die Tiefe - n-tv.de, 
https://ga.de/region/koeln-und-rheinland/fluechtling-springt-vor-abschiebung-in-tiefe_aid-   
42726139 
37  https://rundschau-online.de/koeln/koeln-keine-abschiebung -aus-der-kita-leitlinie-erstellt- 
720859

63  
Köln Bonn (CGN) „Konrad Adenauer“ als Abschiebeflughafen 
Die Stadt Köln besitzt mit 31,12 Prozent den größten Anteil der Betreibergesellschaft 
Flughafen Köln/Bonn GmbH. 1938 legte die Luftwaffe der Wehrmacht den 
Grundstein für den heutigen Flughafen. Heinrich Steinmann, NSDAP-Mitglied, Soldat 
der Luftwaffe und Abteilungschef des Luftwaffenverwaltungsamts wurde erster 
Flughafendirektor von Köln Bonn bis 196438. Später wurde der Flughafen nach 
Konrad Adenauer benannt. Adenauer engagierte sich, vor der Machtergreifung der 
Nazis, als Vizevorsitzender der deutschen Kolonialgesellschaft, einer der wichtigsten 
Organisationen des deutschen Kolonialismus, für eine Rückgabe der Kolonien an 
Deutschland. Bereits 1927 forderte er „Das Deutsche Reich muß unbedingt den 
Erwerb von Kolonien anstreben. Im Reiche selbst ist zu wenig Raum für die große 
Bevölkerung.“39In diesem Sinne steht Adenauer auch für die Kontinuität kolonialen 
Denkens über die Zeit der Deutschen Kolonien hinaus. Nach der Niederlage der 
Nazis setzte sich Adenauer für die Ausbeutung der Kolonie Belgisch-Kongo ein40, 
während dort ein Genozid stattfand. Im besiegten Deutschland reintegrierte er 
NSDAP-Spitzenfunktionär*innen in höchste Staatsämter und SS-Männer in die 
Polizei.41 Inwieweit Adenauer ohne eine Aufarbeitung dieser Aspekte geeigneter 
Namensgeber für den Flughafen oder Sitzungssäle der Stadt Köln ist, gilt es zu 
überprüfen. Ebenso welche Auswirkungen koloniale und NS-Denkmuster, 
Gesetzgebungen und Kontinuitäten haben und wie sie heutige Politik und 
Polizeiarbeit prägen. 
 
Der Konrad-Adenauer-Flughafen nimmt auch am „Pride Month“ Teil. Ziel ist es 
„Aufmerksamkeit auf die Anliegen von queeren Menschen, der LGBTQI+-Community 
und auf Fragen der Gleichstellung zu lenken.“ Weiter heißt es: „Bei uns am Airport 
begegnen sich täglich tausend Menschen aus unterschiedlichen Ländern und 
Kulturen, (...) Wer wen liebt, ist dabei völlig egal – genau wie das Alter, das 
Geschlecht oder die Hautfarbe unserer Fluggäste. An unserem Flughafen sind alle 
willkommen.“42 Demgegenüber stehen Abschiebungen von Köln Bonn Flughafen 
nach Ghana, Guinea, Aserbaidschan und Armenien, Länder in denen queere 
Menschen staatlicher Verfolgung und gesellschaftlichem Ausschluss und 
Unterdrückung ausgesetzt sind. Viele Gesetze, die zum Beispiel Homosexualität 
unter Strafe stellen, stammen aus der Kolonialzeit. 
 
 
 
 
38 https://ns -reichsministerien.de/2020/06/13/heinrich-steinmann/ 
39 Bechhaus-Gerst, Marianne, and Anne-Kathrin Horstmann. „Köln und der deutsche Kolonialismus: 
eine Spurensuche.“ (No Title) (2013).  
40 Gülstorff, Torben: Die Westdeutsche Kongopolitik: 1954-1975, (2007), Adenauer, Konrad: 
Adenauer: Rhöndorfer Ausgabe: Teegespräche 1955 -1958. Berlin 1986, S. 184.  
41 https://spiegel.de/politik/die -befreiung-ist-eine-harte-enttaeuschung -a- 
85ae4c83-0002-0001-0000-000014022167 
42 https://cgn -nebenan.de/flughafen/news-blog/detail/happy -pride-month-bei-uns-sind-alle- 
willkommen.html

64  
Überwachungskameras 
Vor dem Hintergrund der eingangs erläuterten rassifizierten Dimensionen von 
Überwachung und Strafen, lässt sich auch die Situation der Videoüberwachung im 
öffentlichen Raum analysieren. Gegen die Überwachung des öffentlichen Raums, 
insbesondere in Stadtteilen mit überproportionalen Migrationsanteilen wie Kalk und 
Mülheim gibt es bereits Klagen und Kampagnen43 Es wird empfohlen, den 
Forderungen der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen nachzukommen, die 
grundsätzliche 24h Überwachung des öffentlichen Raums zu unterlassen 
und die Kameras vollständig abzubauen. 
 
 
Was wäre darüber hinaus für den Anfang nötig? 
Wir empfehlen für eine Weiterführung der hier aufgenommenen Arbeit zu 
Kolonialismus und Sicherheit die Einrichtung einer Koordinierungsstelle: 
„Rassismuskritische Gerechtigkeit und Sicherheit in Köln“ 
 
Ausstattung: Drei unbefristete Mitarbeiter*innen mit Expertisen im Themenfeld 
Rassismus, Kolonialismus und Sicherheit. 
 
Aufgaben: Vernetzung mit Migrantischen Selbstorganisationen (MSOs) und 
Schwarzen Organisationen mit dem Ziel einen konkreten Projektplan zu erarbeiten, 
damit die vorgeschlagenen Mechanismen zur rassismuskritischen Überprüfung der 
Sicherheits-, Polizei- und Überwachungsarbeit in Köln errichtet werden können. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
43 https://kameras -stoppen.org/klage-videobeobachtung-koeln/

65  
Handlungsempfehlungen 
Sprache 
Von Joanna Peprah 
 
 
 
 
 
Aktuelle Situation des herkunftssprachlichen Unterrichts 
sub-Sahara-afrikanischer Sprachen in Köln:  
Wir möchten darauf hinweisen, dass Köln die einzige Stadt war, 
die einen herkunftssprachlichen Unterricht für eine Subsahara-afrikanische Sprache 
angeboten hat. 
 
Seit dem bedauerlichen Verlust von Herrn Nketia im Jahr 2022 warten die Eltern des 
Herkunftssprachlichen Unterrichts Twi auf eine neue Lehrkraft. 
 
Seit Dezember 2022 berichten Bewerber*innen immer wieder, dass sie ohne Angabe 
von Gründen abgelehnt wurden und die Anforderungen unverhältnismäßig hoch 
seien. 
 
Es ist wichtig zu betonen, dass Deutschland sich dazu verpflichtet hat, die UN- 
Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft umzusetzen, was auch die Bildung 
afrikanischer Kinder einschließt. Der herkunftssprachliche Unterricht Twi in Köln ist 
von entscheidender Bedeutung für die ghanaische Community (siehe 
Unterschriftenliste) und spielt eine wesentliche Rolle bei der Schaffung besserer 
Bildungschancen für kommende Generationen. 
 
Als weiteres wichtiges Argument für die Fortführung des Twi-Unterrichts in Köln dient 
die seit 2007 bestehende Partnerschaft zwischen Ghana und Nordrhein-Westfalen. 
Diese Partnerschaft unterstreicht die kulturelle und soziale Verbindung zwischen 
beiden Regionen und betont die Relevanz eines herkunftssprachlichen Unterrichts 
für die ghanaische Gemeinschaft in Köln. Durch die Pflege der ghanaischen Sprache 
Twi wird nicht nur ein kulturelles Erbe bewahrt, sondern auch das Band zwischen 
den beiden Regionen gestärkt, was zur Förderung des interkulturellen Austauschs 
und Verständnisses beiträgt.

66  
Zusammenhang mit Kolonialismus 
Die Historie der Kolonialisierung führte dazu, dass sub-Sahara afrikanische Sprachen 
als minderwertig eingestuft und bewusst unterdrückt wurden. Die bisherige 
Anpassung der Bildungssysteme in diesen Ländern spiegelte dies wider – diese 
Sprachen waren verpönt und ihr Gebrauch in Schulen sogar untersagt, was mit 
Strafen verbunden war. 
 
Es ist ermutigend zu sehen, dass sich langsam ein Bewusstseinswandel vollzieht, 
wie am Beispiel der kenianischen „Children of Freedom School“ in Nairobi deutlich 
wird. Dennoch waren und sind Sprachen wie Twi, Wolof oder Yoruba an sub-Sahara 
afrikanischen Universitäten nicht unbedingt als Studienfächer für ein 
Lehramtsstudium verfügbar. 
 
Daher sind die Anforderungen gemäß Abschnitt 11.4 der „Schulvorschrift 13-61 Nr. 2 
Herkunftssprachlicher Unterricht“ für einen Großteil der sub-Sahara afrikanischen 
Sprachen nicht umsetzbar. Viele Muttersprachler, die diese Sprachen perfekt 
beherrschen, verfügen nicht über ein Lehramtsstudium oder generell einen 
akademischen Abschluss. Somit sind auch Absatz c) und andere Bestimmungen 
nicht realisierbar. 
 
Angesichts dieser spezifischen Umstände erscheint es unangebracht, die gleichen 
Maßstäbe für Sprachen zu setzen, die vom Kolonialismus betroffen sind. 
 
Ein erhebliches Interesse an herkunftssprachlichem Unterricht für Kinder mit sub 
Sahara afrikanischem Hintergrund besteht, wenn entsprechende Angebote 
vorhanden sind. Daher wäre es sinnvoll, Zugangsmöglichkeiten für Personen, die 
afrikanische Sprachen unterrichten könnten, zu schaffen, ähnlich wie bei anderen 
Bereichen, in denen Quereinsteigern aufgrund des Lehrermangels vereinfachte 
Einstiegsmöglichkeiten geboten werden. 
 
Zusätzlich beobachten wir ein hohes Interesse an sub-Sahara afrikanischen 
Sprachen in der Kölner Stadtgesellschaft. Dies zeigten die ausgebuchten Kurse der 
VHS während des African Futures Cologne sowie die hohe Nachfrage nach den 
Online-Kursen „Twi für Anfänger“ im Black History Month 2022.

67  
Maßnahmen 
1. Eine generelle Bedarfsabfrage an den Kölner Grundschulen und weiterführenden 
Schulen, um die Zugänge für entsprechendes Lehrpersonal anhand der 
Ergebnisse anzupassen. 
2. Zugleich könnte der Zugang für Quereinsteiger aufgrund des Lehrermangels im 
Herkunftssprachlichen Unterricht erleichtert werden. 
3. Der Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts, mit dem Schwerpunkt auf 
Kolonialismus betroffenen Sprachen, muss erfolgen, da aktuell keine 
Verhältnismäßigkeit besteht. 
4. Ebenso bedarf es einer Erweiterung des Sprachangebots der VHS, das derzeit 
keine sub-Sahara afrikanischen Sprachen umfasst. 
5. Allgemeiner Ausbau des Sprachangebots der VHS um Sprachen, die vom 
Kolonialismus betroffen sind.

68  
Positionspapier Straßennamen 
Vom gesamten Gremium 
 
 
 
 
Straßennamen dienen der Orientierung, nicht nur in der Stadt, sondern auch in der 
Geschichte: Historisch bedeutsame Ereignisse, Orte und besonders Personen 
werden mit Straßennamen in der kollektiven Erinnerung verewigt und gewürdigt. 
Benennt man eine Straße nach einer Persönlichkeit, tut man dies, um den Namen 
dieser Persönlichkeit oder dieses Ereignis‘ aktuell und auf Zukunft hin zu ehren und 
an die Verdienste oder an Gegebenheiten, die mit der Persönlichkeit verbunden sind, 
zu erinnern. 
 
Wie in vielen Städten Deutschlands finden sich auch in Köln Spuren der kolonialen 
Vergangenheit und kolonial-rassistischer Ideologien im öffentlichen Raum. 
Straßennamen erinnern an ehemaligen „Kolonialbesitz“, an gewaltsam angeeignete 
Regionen, Orte und Ressourcen oder tragen rassistische Bezeichnungen. Ohne eine 
angemessene Erinnerungskultur können weder das wirtschaftliche und politische 
Ungleichgewicht der Länder des Südens und des Nordens noch der strukturelle 
Rassismus in unserer Gesellschaft verstanden und überwunden werden. 
 
Deswegen fordern wir in Zusammenhang mit belasteten Straßennamen 
 
• Keine Ehrung von „Welteroberern“, Versklavungshändlern und kolonialen Tätern 
durch Straßennamen 
• Umbenennung von Straßennamen, die Kolonialakteure ehren 
• Förderung des Prozesses der Dekolonisierung des öffentlichen Raumes im 
aktiven Dialog mit Anwohner*innen, Stadtteil- und Stadtbewohner*innen 
• Bei Benennungen/Umbenennungen soll der deutsche historische Kontext 
(Kolonialismus, Rassismus, etc.) unbedingt erhalten/ berücksichtigt werden. 
• Benennungen/Umbenennungen sollen einen Perspektivwechsel herbeiführen, 
nicht die historischen Hintergründe ausmerzen. 
• Problematische Straßennamen erfordern – ob sie umbenannt werden oder nicht – 
eine kritische Kommentierung durch zum Beispiel Info-Tafeln, aber auch durch 
digitale Angebote (QR-Codes) 
• Persönlichkeiten des Widerstands, Opfer von Kolonialismus und Rassismus, auch 
widerständige Ereignisse (zum Beispiel Maji Maji-Krieg) sollen gewürdigt werden 
• Bei Umbenennungen sollen, wenn möglich, Frauen berücksichtigt werden, aber 
das Kriterium der verstärkten Repräsentation von bislang überhaupt

69  
unterrepräsentierten Personen und Gruppen allgemein im Stadtbild sollte Priorität 
haben. 
• Eventuell können gewählte Namen eine ganze Familie umfassen (zum Beispiel 
Wonja Michael oder Manga-Bell) 
 
Beispiele für alternative Benennungen der belasteten Straßennamen in Köln: 
 
• Josefine Smith aus der lange in Köln lebenden Familie des Henry Smith aus 
Togo. Josefine Smith wurde 1919 in Ehrenfeld geboren und ist, wie ihre 
Geschwister und ihr Vater, eine Überlebende des NS-Regimes. 
• Fasia Jansen, Tochter des liberianischen Generalkonsuls Momolu Massaquoi, 
wurde als 15jährige dienstverpflichtet, in einer Suppenküche zu arbeiten, die 
Außenlager des KZ Neuengamme bei Hamburg belieferte und in der 
Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen arbeiteten. Sie wurde dort 
Augenzeugin von schweren Misshandlungen. Ihr eigener Gesundheitszustand 
verschlechtert sich und sie erkrankt an einer Herzinnenhautentzündung, von der 
sie sich nie wieder erholte. Später wurde sie als politische Liedermacherin und 
Friedensaktivistin bekannt. 
• Hú Lánqí und Chen Quyin, chinesische Feministinnen und Kommunistinnen, 
Mitglieder der KPD, hielten flammende antifaschistische Reden und wurden von 
den Nazis inhaftiert. 
• (Emily und Rudolf) Manga Bell, beide stehen für den antikolonialen Widerstand in 
Kamerun. Rudolf wurde im August 1914 von den Deutschen hingerichtet. 
(ausführliche Biografie vorhanden) 
• Mohamed Husen (Bayume Mohamed Hussein), Sohn eines „sudanesischen“ 
Soldaten in der „Wissmann-Truppe“. Mit 10 Jahren Kindersoldat im Ersten 
Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika, kam er Ende der 1920er Jahre als 
Kolonialmigrant nach Berlin, heiratete eine deutsche Frau. Wurde im September 
1941 ins KZ Sachsenhausen überstellt, wo er 3 Jahre später zu Tode kam. 
• Theodor Wonja Michael (oder Familie Michael), wurde 1925 in Berlin geboren. 
Sein Vater Theophilus war ein Kolonialmigrant aus Kamerun. Als Kind trat er in 
Völkerschauen auf und ist ein Überlebender der NS-Zeit (wie auch seine 
Geschwister). Lebte lange in Köln. 
• Maji Maji, der große Widerstandkrieg in Deutsch-Ostafrika mit bis zu 300.000 
direkten und indirekten Opfern. Wurde zum Symbol des gemeinsamen Kampfes 
gegen die Fremdherrschaft. Julius Nyerere bezeichnete den Krieg als einen 
ersten Schritt zur nationalen Einheit Tansanias. 
 
 
Es gibt eine Reihe weiterer Namen, die in Frage kommen und die bei Bedarf 
zusammengestellt werden können. Über Zuordnungen von neuen Namen im 
Falle von Umbenennungen muss diskutiert werden.

Beratungsverlauf (7)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
11.08.2025 Hauptausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1255/2025
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
02.06.2025
Erstellt
24.04.2025 14:31