1255/2025
Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe
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Anlage 2 - Grundsätzlich bzw. teilweise durch die Kommune umsetzbare Handlungsempfehlungen
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1 Anlage 2 Grundsätzlich bzw. teilweise durch die Kommune umsetzbare Handlungsempfehlungen Im Rahmen der Prüfung der Handlungsempfehlungen durch die Verwaltung auf Zuständigkeit, Umsetzbarkeit und den Mehraufwand haben sich 13 Handlungsempfehlungen als zumindest teilweise in Zuständigkeit der Stadt Köln liegend, umsetzbar und kostenneutral realisierbar erwiesen. Dies bedeutet, dass die Handlungsempfehlungen bereits ganz oder teilweise umgesetzt sind oder die Maßnahmen mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln grundsätzlich bzw. teilweise umgesetzt werden können. Handlungsfeld 3: Gadjé-Rassismus: Handlungsempfehlung Aufklärung und Aufarbeitung der Rassenlehre und Rassenhygiene (Eugenik und Sozialdarwinismus) im Gesundheitswesen vor, während und nach der NS-Zeit sowie die Aufklärung und Aufarbeitung der Folgen transgenerativer Traumata durch die Tubenligatur (Zwangssterilisation) und Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) von migrantisierten und rassifizierten Frauen* vor, während und noch nach der NS-Zeit. Umsetzung durch die Verwaltung: Diese Handlungsempfehlung findet bereits teilweise ihre Umsetzung durch die Arbeit des Gesundheitsamtes. So erinnert eine Gedenktafel im Foyer des Gesundheitsamtes an die Rolle des Gesundheitsamtes bei der Umsetzung der nationalsozialistischen Rassengesetze. Auch in den Vorträgen der Amtsleitung und den Abteilungen wird das Thema immer wieder aufgegriffen, ebenso wie auch in der fachärztlichen Weiterbildung und der Ausbildung von Studierenden (etwa bei Praktika im Gesundheitsamt). Handlungsempfehlung Das Aufbrechen der Deutungshoheit durch die Schulmedizin und die Anerkennung, dass das Gesundheitswesen ein Spektrum widerspiegelt. Umsetzung durch die Verwaltung: Wenngleich diese Deutungshoheit in den medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden verankert ist, bringt die Stadt Köln dieses Anliegen bereits in die Fachforen durch ihre Mitarbeitenden ein. Die Handlungsempfehlung wird bereits durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Einflussmöglichkeiten in den Handlungsfeldern der Schwangerschaftsberatung, gynäkologischen Untersuchungen, der Geflüchtetenmedizin, im Sozialpsychiatrischen Dienst, der Suchtmedizin und der Kinder- und Jugendmedizin umgesetzt. 2 Handlungsempfehlung Die Heterogenität der Communitys und Organisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei allen Partizipations- und materiellen Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. Umsetzung durch die Verwaltung : Erste Schritte zu r Umsetzung der Handlungsempfehlung wurden bereits eingeleitet: Im Berei ch der Antirassismus - Projektförderung des Kommunalen Integrationszentrums wurden mehrere Projekte zum Thema Gadjé -Rassismus gefördert. Dabei wurde darauf geachtet , die unterschiedlichen Communities der Rom*nja und Sinti*zze zu adressieren. Als Selbstverpflichtung soll i n Zukunft bei Ausschreibungen durch das Amt für Integration und Vielfalt verstärkt auch auf die Heterogenität der Rom*nja und Sinti*zze- Communities geachtet und diese bei Partizipations - und Fördermaßnahmen berücksichtigt werden. Handlungsempfehlung Eine strenge Ahndung und rechtliche Verfolgung bei rassistischer/ antiziganistischer Hetze durch Staatsbedienstete. Umsetzung durch die Verwaltung : Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit leitet Verdachtsfälle von antizigan istischer Hetze durch städtische Mitarbeitende gemäß den geltenden Vorschriften an die Polizei sowie das Innenministerium Nordrhein -Westfalens weiter. Insofern wird die Handlungsempfehlung bereits umgesetzt. Handlungsempfehlung Bildungsarbeit gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja sowie Antidiskriminierungstrainings und Schulungen zum europäischen Recht in staatlichen und kommunalen Verwaltungen wie Sozial-, Jugend-, Gesundheits- und Stadtplanungsämtern und Schul- und Kulturverwaltungen. Umsetzung durch die Verwaltung : Die Maßnahme wird im Rahmen des Fortbildungsprogramms für das Amt für Kinder, Jugend und Familie umgesetzt (§ 72 SGBVIII). Im Programm der Volkshochschule Köln sind Unterrichtsinhalte zur Aufklärung und Kritik an R assismus und Diskriminierung wie auch Antiziganismus etabliert. Sie sind überdies feste Unterrichtsinhalte in den Integrationskursen, Kursen aus dem Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ sowie in Teilen in fremdsprachlichen Kursen und der politischen Bildung. 3 Handlungsempfehlung Bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften und zukünftige Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie eine Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen. Gesetze und Vorschriften, die eine Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen, sollten umgehend überarbeitet oder aufgehoben werden. Umsetzung durch die Verwaltung : Die Handlungsempfehlung wird zum Anlass genommen, städtische Verwaltungsvorschriften zu prüfen. Handlungsfeld 4: Gesundheit Handlungsempfehlung Umsetzung durch die Verwaltung : In der Arbeit des Gesundheitsamtes wird diese Handlungsempfehlung bereits aufgrund der Vorgaben zur gendergerechten Sprache , Antirassismus und Antidiskriminierung umgesetzt. In diesem Sinne bringt das Gesundheitsamt auch regelmäßigen Input in Fachforen ein. Es besteht überdies Kontakt zu Initiativen, die diese Maßnahme verfolgen: etwa das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN). Handlungsempfehlung Unsere Maßnahmen müssen durch eine Online-Veröffentlichung den Kölner*innen transparent und barrierefrei zugänglich gemacht werden. Umsetzung durch die Verwaltung : Der Katalog der Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums wird im Rahmen der Mitteilun g an die Ratsgremien öffentlich gemacht. Handlungsfeld 6: Restitution Handlungsempfehlung Informationen zum zeitlichen Rahmen der Rückgabe der 52 (der insgesamt 92) Benin-Bronzen (Transparenz) Umsetzung durch die Verwaltung: Umsetzung durch die Verwaltung: Diese Maßnahme wurde bereits teilweise umgesetzt: Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Eigentumsübertragung der Benin-Hofkunstwerke am 15.12.2022 sind die Artefakte im März 2023 vom Bundesstaat auf den König Ewuare II., König des Königreichs Benin (Nigeria), übertragen worden. Im Februar 2025 einigten sich die nigerianische National Die Überarbeitung und Überprüfung von allen Patient*innen-(Spende)Fragebögen, Fachliteratur und Fallbeispielen auf Diversität und diskriminierungsfreie Sprache muss initiiert werden. Die Reproduzierung von sprachlichen und pseudowissenschaftlichen kolonialen Kontinuitäten muss vermieden werden. Dazu gibt es Literatur, welche in Institutionen eingeführt und gelehrt werden kann, um kollektives Bewusstsein zu schaffen. 4 Commission for Museums and Monuments (NCMM) und König Ewuare II. darauf, dass der König als intrinsischer Eigentümer der Bronzen anerkannt ist, während die NCMM als staatliche Institution weiterhin das gesetzliche Mandat zur Organisation, Rückführung Konservierung sowie öffentliche Präsentation innehat. Vertraglich wurde festgehalten, dass entsprechend des Prinzips des „Shared Collective Heritage“ keine der restituierten Objekte verkauft werden dürfen. Die rechtliche Vertretung nach außen verbleibt bei der NCMM. Das Rautenstrauch-Joest-Museum wartet aktuell auf Signale der NCMM und des Palasts in Benin City, wann die Hofkunstwerke physisch nach Nigeria überführt werden sollen. Im Vorfeld von Ratsbeschluss und Vereinbarung sind die Öffentlichkeit und die Communities über Veranstaltungen im Rautenstrauch-Joest-Museum, der Ausschuss für Kunst und Kultur per Mitteilung (2233/2021), der Integrationsrat per Mitteilung (3701/2022) sowie das Expert*innengremium am 10.11.2022 durch die Provenienzforschung informiert worden. Aktuell soll – abhängig von Fördermitteln – für jene 37 Hofkunstwerke, die im Rahmen eines zehnjährigen Leihvertrags in Köln verbleiben, ein Vermittlungs- und Ausstellungskonzept erarbeitet werden. In enger Zusammenarbeit mit nigerianischen Partner*innen und der nigerianischen Diaspora in Deutschland soll dabei die Geschichte, Bedeutung und Zukunft der Objekte sichtbar gemacht werden. Der Museumsdienst bietet zudem regelmäßige Führungen zur Intervention "I MISS YOU" im Rautenstrauch-Joest-Museum an und führt mit den Teilnehmenden Gespräche über die Restitution der sogenannten Benin-Bronzen. Der weitere Prozess soll transparenter gemacht werden, unter anderem durch Mitteilungen an den Integrationsrat, über die Internetpräsenz des Rautenstrauch- Joest-Museums und durch öffentliche Informationsveranstaltungen. Handlungsempfehlung Ein öffentliches Verzeichnis aller gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen, die sich im Besitz des Rautenstrauch-Joest-Museums, des Museums für Ostasiatische Kunst, befinden, eine Datenbank, digitale Dokumentation. Umsetzung durch die Verwaltung : Das Rautenstrauch-Joest-Museum stellt sukzessive die Artefakte aus kolonialen Kontexten auf der Platt form „Collection from Colonial C ontextes" der Deutschen Digitalen Bi bliothek ein, so etwa aus Papua - Neuguinea, Kamerun, Salomon -Inseln, Japan, Santa -Cruz-Inseln, Tansania, Kenia, Nigeria und Namibia. Die Bewertung der Provenienz von Kulturgut und die Unterscheidung von rechtmäßige n und unrechtmäßigen Zugängen in das Rautenstrauch-Joest-Museum und in das Museum für Ostasiatische Kunst lässt sich allerdings aktuell nicht abschließend klären. Di e Beantwortung dieser Fragen ist Gegenstand internationaler und komplexer Nachforschungen sowie politischer/gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse, die noch andauern und in verschiedenen Teilen der Erde unterschiedlich geführt werden. Neben den Artefakten selbst veröffentlicht das Rautenstrauch-Joest-Museum weite Teile seiner Dokumentationen, um der internationalen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, sich mit den Artefakten und ihrer Herkunftsgeschichte auseinanderzusetzen. Die Inventarbücher des Rautenstrauch-Joest-Museums bis in die 1960er -Jahre sind digitalisiert und im Internet auf der Website verfügbar (https://rautenstrauch-joest - 5 museum.de/Sammlung1). Zudem werden Anfang 2026 die Zu gangskonvolute des Rautenstrauch-Joest-Museums digitalisiert und über den digitalen Lesesaal des Historischen Archivs der Stadt Köln präsentiert. Mehr als 600 Fotodokumente aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum sind auf der Platt form „Collection from Colonial Contextes" der Deutschen Digitalen Bibliothek einsehbar. Das Museum für Ostasiatische Kunst ist aktiv an einem Verbundprojekt zur Identifizierung und Bewertung von Artefakten aus dem Kontext des sogenannten Boxer -Aufstandes in China beteiligt. Mit dem Projekt ist die Veröffentlichung der Objekte vorgesehen. Auch wird das Museum für Ostasiatische Kunst im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Projektes 2025 mit der Digitalisierung und Erforschung von rund 3000 Blättern der Tagebücher des Museumsgründers Adolf Fischer ein zentrales Quellenkonvolut für die internationale Forschungsgemeinschaft und Öffentlichkeit nutzbar machen. Handlungsfeld 7: Sicherheit Handlungsempfehlung Die Sicherheitskonferenzen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das umfasst sowohl die Möglichkeit einer Teilnahme und Beobachtung der Konferenzen durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Individuen, als auch eine öffentlich zugängliche Dokumentation der Ergebnisse jeder Konferenz. Dies ist zum einen mit der unmittelbaren Relevanz der Konferenzthemen für die gesamte Stadtgesellschaft zu rechtfertigen. In Bezug auf die Gremiumsarbeit sind speziell die Themen räumliche Brennpunkte, Banden- und Intensivtäterstrukturen sowie Clankriminalität kritisch zu betrachten, da sich hinter diesen Begriffen kolonialrassistische Kontinuitäten des Sicherheitsapparates artikulieren können und es daher einer dringenden Überprüfung durch Expert*innen der Themen Kolonialismus, Rassismus und Versicherheitlichung bedarf. Umsetzung durch die Verwaltung: Die Fachkreise arbeiten dem Kriminalpräventiven Rat zu, der mit Vertreter*innen des Rates der Stadt Köln besetzt ist. Somit ist eine mittelbare Öffentlichkeit hergestellt. Handlungsempfehlung Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf: Dass im Fachkreis keine explizit sozialarbeiterische, pädagogische oder soziologische Perspektive vorhanden ist, die über rassismuskritische Expertise verfügt, ist ein grundlegender Fehler in der Zusammensetzung. Da wie bereits beschrieben, Schwarze Menschen, Migrant*innen und/oder People of Color disproportional von Gewalt durch besagte Einsätze betroffen sind, ist es dringend notwendig, zivilgesellschaftliche Akteure aus marginalisierten Communitys in diese Prozesse miteinzubinden. Die im Fachkreis erarbeitete „lokale Agenda“ mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität an den Plätzen muss dringend von rassifizierten Initiativen und Gruppen überprüft werden, die über eine Expertise bezüglich der kolonialen Kontinuität der Versicherheitlichung verfügen. Umsetzung durch die Verwaltung : Die Arbeitsgemeinschaften des Fachkreises „Plätze“ setzen sich entsprechend lokalen Gegebenheiten zusammen. Das Zentrum 6 für Kriminalprävention wird zukünftig auf eine noch ausgeglichenere Besetzung achten. Handlungsempfehlung Wir empfehlen eine Überprüfung der bisherigen Praxis und eine Positionierung zur Abschiebepolitik vor dem Hintergrund einer postkolonialen, rassismuskritischen Stadtpolitik. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich mit einer neuen „Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen“ selbst in die Pflicht nehmen will. Gleichzeitig wissen wir, dass seit dem 25. Oktober Abschiebungen schneller und im großen Stil umgesetzt werden können. Familien mit Kindern über 12 Jahren dürfen ohne Ankündigung abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht aus der Kindertagesstätte oder dem Klassenzimmer abgeschoben werden dürfen. Das Gleiche muss auch für das Kinderzimmer gelten und alle Schutzsuchenden, für die Köln ein sicherer Hafen geworden ist und bleiben soll. Die Leitlinie zeigt, dass die Verwaltung Handlungsspielräume hat. Umsetzung durch die Verwaltung: Die Ausländerbehörde wendet die „Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen“ weiterhin an.
Anlage 1 - Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Köln
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1 Dekoloniales Köln Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe Köln 2 Inhaltsverzeichnis Handlungsempfehlungen Bildung .............................................................................................................. 3 Handlungsempfehlungen Erinnerungskultur ........................................................................................... 7 Handlungsempfehlungen Gadjé-Rassismus .........................................................................................15 Handlungsempfehlungen Gesundheit....................................................................................................29 Handlungsempfehlungen Jugend ............................................................................................................38 Handlungsempfehlungen Restitution......................................................................................................47 Handlungsempfehlungen Sicherheit .......................................................................................................55 Handlungsempfehlungen Sprache..........................................................................................................65 Positionspapier Straßennamen...............................................................................................................68 Mitglieder des Expert*innengremiums waren: Eli Abeke Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst Cuso Ehrich Amdrita Jakupi Désirée James Bebero Lehmann (ehemaliges Mitglied) Yvonne Esi Müller Dr. Rahab Njeri Glenda Obermuller Yaw Pajonk Serge Palasie Joanna Peprah 3 Handlungsempfehlungen Bildung Von Glenda Obermuller und Serge Palasie „Es ist seit Langem bekannt, dass Erkenntnis stark auf Interesse beruht und Wahrnehmung auch einer Erwartung folgt, beides also subjektiv geprägt ist.“ (Wolfgang Geiger in „Kritik des deutschen Kolonialismus. Postkoloniale Sicht auf Erinnerung und Geschichtsvermittlung“ (Hrsg.: Geiger, Wolfgang / Melber, Henning, 2021, Brandes & Aspel Verlag GmbH, Frankfurt a.M.) Vorliegendes Papier ist in zwei Bereiche unterteilt. Punkt 1 befasst sich mit dem Thema Kolonialismus in der Bildungsarbeit. Im zweiten Punkt werden die Forderungen beziehungsweise Empfehlungen der AG Bildung an die Stadt Köln aufgeführt. 1. Kolonialismus in der Bildungsarbeit a) Aktuelle Situation Der gesamte Bildungsbereich ist zurzeit von kolonialen Kontinuitäten geprägt. Auch in der wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema des deutschen Kolonialismus wird die Tatsache unterstrichen, dass insbesondere der deutsche Kolonialismus weiterhin auch in offiziellen Lehrmaterialien in der Regel nicht angemessen behandelt wird. Noch immer wird der deutsche Kolonialismus fälschlicherweise als im Vergleich zu anderen Kolonialmächten marginal dargestellt. Auch die Rolle des Kolonialismus bei der Schaffung makroökonomischer Rahmenbedingungen, die unsere Weltwirtschaft bis heute prägen, wird kaum thematisiert. Letztere ist aber eine wichtige Quelle für die Reproduktion von (Perspektiven)Ungleichheiten, die sich etwa in Klimaungerechtigkeit oder (Flucht)Migration widerspiegeln und die auch unmittelbare Auswirkungen auf den kommunalen Kontext haben können. Eine auf „Auslassungen und Betonungen“ basierende Geschichtsvermittlung (W.E.B. Du Bois) behindert eine realistische Selbstverortung aller Menschen, ob im Globalen Norden oder Süden, ob rassifiziert oder weiß gelesen. Eine an der Realität orientierte Selbstverortung ist jedoch eine wesentliche Grundlage, um Herausforderungen wie wachsenden Ungleichheiten in und zwischen Staaten (vergleiche Nachhaltiges Entwicklungsziel (SDG) 10) erfolgreich begegnen zu können. Bildung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung. 4 Zurzeit ist es stark vom individuellen guten Willen von Lehrer*innen und anderen Bildungsakteur*innen abhängig, ob und wie der Themenkomplex behandelt wird. Solange hier Curricula hinterherhinken, können Verantwortungsträger*innen auf verschiedenen (bildungs)politischen Ebenen dazu beitragen, dem Thema die Bühne zu bieten, die seiner tatsächlichen Bedeutung angemessen wäre. b) Empfehlung Auch wenn Bildung Ländersache ist, so können einige zentrale Bildungseinrichtungen wie etwa die Volkshochschulen direkte Anregungen für eine ganzheitlichere Befassung des Themenkomplexes von der Kommunalpolitik erhalten. Unverbindliche Anregungen können Kommunen bei entsprechendem politischen Willen auch in andere Bildungseinrichtungen, die nicht in ihren offiziellen Zuständigkeitsbereich fallen, tragen – so etwa in Richtung der verschiedenen Schulformen sowie in die Universität. Im Übrigen kann eine Vermittlung von Vielfaltkompetenzen bei Kindern zwischen 3 bis 6 Jahren dafür sorgen, dass auch der erwähnte Themenkomplex ab dem Schulalter erfolgreicher vermittelt werden kann. Da haben Kommunen eine potentielle Wirkmacht im Sinne der hier aufgeführten Überlegungen, die es – auch und gerade vor dem Hintergrund sich wandelnder demografischer Realitäten – zu nutzen gilt. c) Inhaltliche Empfehlung („Kolonialismus-Blume“) Eine Gefahr, die bei der Behandlung des Themenkomplexes immer mitschwingt, ist die – oft ungewollte – Reproduktion rassistischer Stereotype. Wer über Versklavung, rassistische Erniedrigung und Ausbeutung spricht, kann trotz gegenteiliger Absicht dazu beitragen defizitäre Bilder von ehemals Kolonisierten beziehungsweise ihren heute lebenden Nachfahren zu festigen. Im schlimmsten Falle wird auf diese Weise Vorstellungen von „Unterentwicklung“, Hilfsbedürftigkeit oder Passivität weiterhin Vorschub geleistet. Diese defizitären Vorstellungen fallen auch auf rassifizierte Bürger*innen in Deutschland zurück und behindern ein gleichberechtigtes Miteinander sowie die Entfaltung der Potentiale aller zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen. „Gestaltung Serge Palasie - Eine Welt Netz NRW“ 5 Um dem entgegenzuwirken, darf sich eine Behandlung des Themenkomplexes nicht auf die relativ kurze deutsche Kolonialzeit beschränken. Stattdessen gilt es, dass mit Bildung beauftragte Personen stets die in der Grafik aufgeführten Bereiche mitdenken sollten. In der Publikation „Kolonialismus in der Bildungsarbeit – Anregungen für den Umgang mit einem komplexen Thema“ (siehe folgenden Link/QR- Code) werden die einzelnen Bereiche näher betrachtet. Darin befinden sich auch Bildungsmaterialien, die den Einstieg in das Thema im Rahmen der Bildungsarbeit vereinfachen sollen. 2. Empfehlungen und Forderungen der AG Bildung a. Langfristige Förderung der Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek als Bildungsstätte Die Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek – die erste Schwarze Bibliothek NRWs – ist schon jetzt ein gesicherter Ort der Bildung in der Stadt Köln. Um die Zukunft dieser Einrichtung zu fördern und sie auch bei einem breiteren Kölner*innen Publikum bekannt zu machen, sollte sie als Stadtteil-Bibliothek anerkannt werden. Unterstützung der zahlreichen Funktionen der Bibliothek (Außerschulischer Bildungsort: Ausflüge für Schulklassen, Lesegruppe, Kindergarten, Integrationskurse, Pflegefachschule Uni Klinik, Lesungen, Workshops, Seminare an der Uni Köln (seit SS2023) Seminar an der TH Köln (ab SS2024)). Bereitstellung größerer, barrierefreier Räumlichkeiten für die Bibliothek, um der wachsenden Nachfrage nach Dienstleistungen gerecht zu werden. Unterstützung für Personal- und Sachkosten (2 Vollzeitstellen sowie 2 halbe Stellen angelehnt an TVöD 11 / Sachkostenpauschale für laufende Anschaffungen und systematische Erweiterung des Medienbestands). b. Herkunftssprachlicher Unterricht in wichtigen Verkehrssprachen Afrikas (Kiswahili, Hausa, Yoruba, Twi und Amharisch; vergleiche Paragraph 2, Absatz 10 (Schulgesetz) und Paragraph 10, Absatz 2 (Teilhabe- und Integrationsgesetz)). c. Feste Verankerung von fächerübergreifenden Themen wie Antirassismus, Kolonialismus et cetera an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (unter anderem etwa im Rahmen von Projektwochen). https://eine-welt-netz-nrw.de/ fileadmin/ewn/data/Themen/ Flucht_Migration/Kolonialis- mus-Bildungsarbeit-Einstieg- Anregungen.pdf 6 d. Feste Verankerung rassismuskritischer Bildung am Zentrum für Lehrerbildung der Universität zu Köln durch ein verpflichtendes Modul im Unterricht (Themen: Kolonialismus und seine Kontinuitäten, zum Beispiel das N-Wort in Schullektüren). e. Feste Verankerung rassismuskritischer Bezüge in Studiengängen wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik und an Berufsschulen durch ein verpflichtendes Modul in der Ausbildung von Erzieher*innen. f. Die Volkshochschule Kölns als kritischer Ort, an dem o.g. Verkehrssprachen, dekoloniale Kurse, insbesondere im Hinblick auf die Rolle Kölns im Kolonialismus, rassismuskritische Kurse für die breite Öffentlichkeit (beziehungsweise verpflichtend für Mitarbeiter*innen städtischer Einrichtungen (Kitas und alle städtischen Einrichtungen wie Jugendamt, Gerichte, Stadtverwaltung et cetera)) angeboten werden. 7 Handlungsempfehlungen Erinnerungskultur Von Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst Einführung In jüngster Vergangenheit unterlag der Umgang mit der Kolonialgeschichte einem grundlegenden Wandel. Wurde der Kolonialismus im Diskurs der Moderne meist als Zivilisationsmission verklärt und als legitimes Fortschrittsprojekt Europas aufgefasst, sind es heute Kategorien von unrechtmäßiger Fremdherrschaft, Rassismus und Gewalt, die seine Betrachtungsweise bestimmen. Wir wissen heute, dass sich die Moderne in Europa nur durch das koloniale Projekt, durch wirtschaftliche Ausbeutung und Zwangsarbeit in den überseeischen Gebieten entwickeln konnte. Gewachsene Strukturen wurden zerstört, damit Plantagen und Monokulturen, die für uns produzierten, angelegt werden konnten. Köln war um 1900 eine der größten Städte im Deutschen Reich und kann ohne Einschränkungen als ehemalige „Kolonialmetropole des Westens“ bezeichnet werden, die in ihrem kolonialen Engagement Berlin und Hamburg kaum nachstand. Die einflussreichen Kölner Familien und Wirtschaftsunternehmen beteiligten sich am „kolonialen Projekt“ des Deutschen Reiches; koloniale Themen spielten an der Universität, in den Missions- und Kolonialgesellschaften über viele Jahre eine große Rolle. Auch nach dem Verlust der Kolonien mit dem Ende des 1. Weltkriegs und bis weit in die NS-Zeit hinein engagierte man sich in Köln auf vielfältige Weise für die Rückgewinnung der verlorenen Gebiete. Dementsprechend hat der deutsche Kolonialismus tiefe Spuren in den städtischen Räumen hinterlassen. Denkmäler, Straßennamen, Gebäude und Institutionen sind Teil der kolonialen Topografie unserer Stadt. Die kolonialen Bezüge sind nur manchmal noch sichtbar, zum Beispiel bei Denkmälern oder Straßennamen. Häufiger sind sie unsichtbar, teils, weil der Krieg ihre materiellen Manifestationen zerstört hat, teils, weil ihr kolonialer Ursprung oder Zusammenhang vergessen, ignoriert oder von anderen, nachkolonialen Erzählungen und Zuordnungen überlagert wurde. Hier sind zum Beispiel Museen, die Universität, der Zoo und der Botanische Garten als Orte kolonialer Wissensproduktion und Vermittlung zu erwähnen. Gerade die kritische Auseinandersetzung mit den Spuren, die sich nicht unmittelbar erschließen, steckt noch in den Anfängen. Ebenfalls muss man immer noch sehr großes Unwissen über die deutsche Kolonialvergangenheit, die 8 Verwicklung Deutschlands – und Kölns – in den Versklavungshandel und über afro- deutsche Geschichte konstatieren. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass diese Themen lange Zeit kaum in den Schulen unterrichtet wurden. Auch heute noch werden sie eher marginal behandelt, fehlt vor allem der grundlegende Zusammenhang von Versklavungshandel, Kolonialismus und Rassismus, der nicht durch wenige Unterrichtsstunden im Fach Geschichte herzustellen ist. Historische Aufarbeitung Der Kolonialismus muss als Begegnungs- und Verflechtungsgeschichte verstanden werden, deren Folgen, Nach- und Auswirkungen nicht nur in den ehemals kolonisierten Gebieten, sondern auch bei uns bis heute zu spüren sind. Diese Erkenntnis ist vergleichsweise neu und ging einher mit einer intensiven Beschäftigung mit dem „Kolonialismus vor Ort“. Diese war lange Zeit ausschließlich getragen von lokalen Initiativen, die dieses vergessene Kapitel der Geschichte erforschen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen wollten. Die koloniale Vergangenheit, so lässt sich inzwischen festhalten, muss als bedeutende Epoche der Stadt- und Regionalgeschichte angesehen werden, die es in ihrer Vielschichtigkeit zu erforschen und in ihrer Relevanz für die Gegenwart zu verstehen gilt. Anfang 1888 wurde die Deutsche Kolonialgesellschaft gegründet, der größte Dachverband der Kolonialbewegung in Deutschland. Bis zum Ersten Weltkrieg gründeten sich rund 500 lokale Unterabteilungen. Nachdem es auch schon in den Jahren zuvor koloniales Engagement vor allem von Kölner Unternehmern wie dem bekannten Zuckerfabrikanten und Mitbegründer der Gasmotorenfabrik Deutz, Eugen Langen, gab, konstituierte sich im Oktober 1888 die Kölner Lokalabteilung der Deutschen Kolonialgesellschaft. Die Abteilung war von Anfang an eine der größten im Deutschen Reich. Entscheidend war aber nicht alleine die Größe, sondern die Tatsache, dass jeder, der in Köln Rang und Namen hatte, Mitglied der Kolonialabteilung war oder sogar im Vorstand saß. Repräsentanten der wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen waren prominent vertreten. • Stadt(-verwaltung) • Wirtschaft • Kirche/Mission • Hochschule • Presse • Militär Köln besaß Anfang des 20. Jahrhunderts zahlreiche Schokoladenfabriken. Die Schokolade, die vorher als exklusives Luxusprodukt nur für wenige erschwinglich 9 war, wurde mit der Kolonialzeit zu einem Massenprodukt. Um die Nachfrage zu stillen, brauchte man große Mengen Kakao und Palmfett, die nur durch große Plantagen und Zwangsarbeit profitabel erwirtschaftet werden konnten. Nicht zuletzt die wirtschaftlichen Verwicklungen Kölner Unternehmen in das koloniale Projekt des Deutschen Reichs sind bislang nur in Ansätzen in den Blick genommen worden. Man kann eine geschichtsträchtige Stadt wie Köln in vielen historischen Schichten „lesen“: Es gibt das römische Köln, das mittelalterliche Köln und viele Schichten mehr. Aber es gibt auch das koloniale Köln. Die „Dekolonisation“ des Stadtraumes ist ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt der Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes. Museen, Institutionen – auch kirchliche –, Vereine, Karneval, die Universität, Wirtschaftsunternehmen, Presse und Politik: Die Stadtgesellschaft blickt in all ihren Facetten auf eine koloniale Vergangenheit zurück, die es zu erforschen und zu dekolonisieren gilt. Erinnerungskultur(en) In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass eine angemessene Erinnerungskultur überfällig ist. Erinnerungskultur darf nicht statisch sein; jede Zeit entwickelt neue Perspektiven auf bestimmte Kapitel der Geschichte. Und das ist gut so. Dabei geht es nicht darum, bestimmte Kapitel der Geschichte auszumerzen – ein Vorwurf, der in Zusammenhang mit der Kolonialvergangenheit immer wieder laut wird. Seit Jahren machen postkoloniale Initiativen darauf aufmerksam, dass die deutsche Kolonialgeschichte nicht aus dem Stadtbild verschwinden soll. Es geht vielmehr darum, unsere Perspektive darauf zu verändern. Nicht länger sollen die Täter geehrt werden, sondern der antikoloniale Widerstand, antikoloniale Denkerinnen und Denker, der Kampf gegen Rassismus und schließlich auch die Opfer von kolonialer Gewalt und Rassismus sollen ins Zentrum der Erinnerungskultur gerückt werden. Diese veränderte Perspektive kann als Leitlinie zum Beispiel bei Umbenennungsdiskussionen dienen. Exkurs: Straßennamen Straßennamen dienen der Orientierung, nicht nur in der Stadt, sondern auch in der Geschichte: Historisch bedeutsame Ereignisse, Orte und besonders Personen werden mit Straßennamen in der kollektiven Erinnerung verewigt und gewürdigt. Benennt man eine Straße nach einer Persönlichkeit, tut man dies, um den Namen dieser Persönlichkeit oder dieses Ereignisses aktuell und auf Zukunft hin zu ehren und an die Verdienste oder an Gegebenheiten, die mit der Persönlichkeit verbunden sind, zu erinnern. Wie in vielen Städten Deutschlands finden sich auch in Köln 10 Spuren der kolonialen Vergangenheit und kolonial-rassistischer Ideologien im öffentlichen Raum. Straßennamen erinnern an ehemaligen „Kolonialbesitz“, an gewaltsam angeeignete Regionen, Orte und Ressourcen oder tragen rassistische Bezeichnungen. Ohne eine angemessene Erinnerungskultur können weder das wirtschaftliche und politische Ungleichgewicht der Länder des Südens und des Nordens noch der strukturelle Rassismus in unserer Gesellschaft verstanden und überwunden werden. Deswegen fordern wir in Zusammenhang mit belasteten Straßennamen • Keine Ehrung von „Welteroberern“, Versklavungshändlern und kolonialen Tätern durch Straßennamen • Umbenennung von Straßennamen, die Kolonialakteure ehren • Förderung des Prozesses der Dekolonisierung des öffentlichen Raumes im aktiven Dialog mit Anwohner*innen, Stadtteil- und Stadtbewohner*innen • Bei Benennungen/Umbenennungen soll der deutsche historische Kontext (Kolonialismus, Rassismus, et cetera) unbedingt erhalten/berücksichtigt werden. • Benennungen/Umbenennungen sollen einen Perspektivwechsel herbeiführen, nicht die historischen Hintergründe ausmerzen. • Problematische Straßennamen erfordern – ob sie umbenannt werden oder nicht – eine kritische Kommentierung durch zum Beispiel Info-Tafeln, aber auch durch digitale Angebote (QR-Codes). • Persönlichkeiten des Widerstands, Opfer von Kolonialismus und Rassismus, auch Widerständige Ereignisse (zum Beispiel Maji Maji-Krieg) sollen gewürdigt werden. • Bei Umbenennungen sollen, wenn möglich, Frauen berücksichtigt werden, aber das Kriterium der verstärkten Repräsentation von bislang überhaupt unterrepräsentierten Personen und Gruppen allgemein im Stadtbild sollte Priorität haben. • Eventuell können gewählte Namen eine ganze Familie umfassen (zum Beispiel Wonja Michael oder Manga-Bell) Beispiele für alternative Benennungen der belasteten Straßennamen in Köln: • Josefine Smith aus der lange in Köln lebenden Familie des Henry Smith aus Togo. Josefine Smith wurde 1919 in Ehrenfeld geboren und ist, wie ihre Geschwister und ihr Vater, eine Überlebende des NS-Regimes. • Fasia Jansen, Tochter des liberianischen Generalkonsuls Momolu Massaquoi, wurde als 15jährige dienstverpflichtet, in einer Suppenküche zu arbeiten, die Außenlager des KZ Neuengamme bei Hamburg belieferte und in der Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen arbeiteten. Sie wurde dort Augenzeugin von schweren Misshandlungen. Ihr eigener Gesundheitszustand verschlechtert sich und sie erkrankt an einer Herzinnenhautentzündung, von der sie sich nie wieder erholte. Später wurde sie als politische Liedermacherin und Friedensaktivistin bekannt. 11 • Hú Lánqí und Chen Quyin, chinesische Feministinnen und Kommunistinnen, Mitglieder der KPD, hielten flammende antifaschistische Reden und wurden von den Nazis inhaftiert. • (Emily und Rudolf) Manga Bell, beide stehen für den antikolonialen Widerstand in Kamerun. Rudolf wurde im August 1914 von den Deutschen hingerichtet. (ausführliche Biografie vorhanden) • Mohamed Husen (Bayume Mohamed Hussein), Sohn eines „sudanesischen“ Soldaten in der „Wissmann-Truppe“. Mit 10 Jahren Kindersoldat im Ersten Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika, kam er Ende der 1920er Jahre als Kolonialmigrant nach Berlin, heiratete eine deutsche Frau. Wurde im September 1941 ins KZ Sachsenhausen überstellt, wo er 3 Jahre später zu Tode kam. • Theodor Wonja Michael (oder Familie Michael), wurde 1925 in Berlin geboren. Sein Vater Theophilus war ein Kolonialmigrant aus Kamerun. Als Kind trat er in Völkerschauen auf und ist ein Überlebender der NS-Zeit (wie auch seine Geschwister). Lebte lange in Köln. • Maji Maji, der große Widerstandkrieg in Deutsch-Ostafrika mit bis zu 300.000 direkten und indirekten Opfern. Wurde zum Symbol des gemeinsamen Kampfes gegen die Fremdherrschaft. Julius Nyerere bezeichnete den Krieg als einen ersten Schritt zur nationalen Einheit Tansanias. Exkurs: Denkmäler, Objekte im öffentlichen Raum, Wissmann- Grab In Köln gibt es zwar kein Kolonialdenkmal, aber verschiedene Denkmäler oder Erinnerungsorte, die koloniale Täter ehren, an sie erinnern oder von Kolonialpropagandisten geschaffen wurden. Prominent in der Innenstadt steht das – inzwischen viel diskutierte – Reiterdenkmal Wilhelm II, unter dessen Herrschaft unter anderem zwei Genozide durch Deutsche oder mit deutscher Verstrickung stattfanden. Ecke Gustav-Heinemann Ufer/Bayenthalgürtel in Köln-Marienburg findet sich der martialisch anmutende, 1903 eingeweihte Bismarckturm, dessen Errichtung zum Großteil durch Finanzierung durch den Kölner Schokoladenproduzenten Heinrich Stollwerck erfolgte. Wenngleich Bismarck (zunächst) ein Gegner jedes deutschen kolonialen Abenteuers war, wurde er nicht nur zum Begründer des deutschen Kolonialreiches, sondern auch zu einer zentralen Figur bei der Aufteilung Afrikas im ausgehenden 19. Jahrhundert. Aus dem Melaten-Friedhof ist das Grab Hermann von Wissmanns zu finden, der als Befehlshaber der „Wissmann-Truppe“ und als Reichskommissar in Deutsch-Ostafrika für eines der unrühmlichsten Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte verantwortlich war. 12 Wenig bekannt dürften die kolonialen Bezüge der drei Skulpturen des Bildhauers Fritz Behn sein, die im öffentlichen Raum (Sachsenring, Zoo, Marienburger Südpark) zu finden sind. Fritz Behn (1878 – 1970), wurde einstmals als „künstlerischer Pionier des deutschen Kolonialgedankens“ bezeichnet. Von ihm stammt unter anderem der Entwurf zum zentralen Kolonialdenkmal in Bremen. Behn war aber auch Faschist, ein Anhänger Mussolinis und Antisemit. Ein angemessener Umgang mit diesen Orten, die unkommentiert weiterhin an koloniale Täter erinnern, ist längst überfällig. Der „Denkmalsturz“ kann hier ein Mittel des Umgangs sein. Wichtig ist aber auch, nicht einfach auszumerzen oder verschwinden zu lassen, sondern diese in Interventionen umzugestalten, zu dekonstruieren, hinzulegen oder auf den Kopf zu stellen, den Blick zu irritieren, Gegendenkmäler herzustellen, bekannt Geglaubtes in Frage zu stellen und schließlich zu musealisieren. All das muss begleitet werden durch Bildungsangebote für alle Altersklassen, Geschichtsparcours, Texttafeln und vieles mehr. Schließlich sollte mittelfristig auch ein zentraler Erinnerungs- und Lernort geschaffen werden. Aufarbeitung und Erinnerungskonzept Die historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus steckt, wie erwähnt, noch in den Anfängen. Hier sind weitere historische Projekte dringend notwendig. Es fehlen Bildungsmaterialien zu Köln im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus, die den verschiedensten Altersgruppen und Bildungsniveaus eigenständig oder mit Hilfe von Lehrer*innen und anderen Multiplikator*innen Zugang zu den Themen eröffnen, für die Themen sensibilisieren und notwendige Informationen liefern. Gerade auch im Kontext der Ausstellung „Köln Postkolonial – ein lokalhistorisches Projekt der Erinnerungsarbeit“ wurde immer wieder der Wunsch nach Bildungsmaterialien geäußert. Die Dekolonisation der Stadt sollte auch im öffentlichen Raum sichtbar werden. Geschichtspfade in den verschiedenen Stadtteilen, Texttafeln, QR-Codes sind nur einige Beispiele dafür, wie die koloniale Vergangenheit der Stadt wieder sichtbar gemacht werden kann. Wie im vergangenen Abschnitt bereits thematisiert, sollten zentrale wie dezentrale Erinnerungs- und Lernort ein zentrales Element der Dekolonisation der Stadt darstellen. Dem Vorbild Berlins folgend sollte es eine Ausschreibung für ein zentrales Denkmal oder – wie es in Berlin genannt wird – ein „Dekoloniales Denkzeichen“ –, das künstlerisch gestaltet wird, geben. 13 Wenn die Stadt es ernst meint, mit der Aufarbeitung ihres kolonialen Erbes, kann dies nur in einer gemeinsamen Anstrengung gelingen. Entsprechende Projekte (siehe oben) müssen finanziert, organisiert und vernetzt werden. Da zahlreiche Initiativen bereits in der Stadt aktiv sind, kommt gerade dem Aspekt der Vernetzung eine große Bedeutung zu. Nötig ist ein gesamtstädtisches dekolonialisierendes Erinnerungskonzept unter Beteiligung vielfältiger Fachkompetenz. Was wäre nötig? 1. Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Erinnerungskultur Kolonialismus/Kolonialrevisionismus“ Ausstattung: 1,5 Mitarbeiter*innen mit Expertise (mindestens 5 Jahre) Aufgaben: Vernetzung und Betreuung der verschiedenen Projekte, Vernetzung von Initiativen, Vernetzung mit Institutionen (zum Beispiel Archive, NS- Dokumentationszentrum, et cetera), Vernetzung Stadtgesellschaft, Beratungsangebote, „Geldbeschaffung“/Projektanträge 2. Projekt „Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus“ Ausstattung: 3 Stellen für qualifizierte Historiker*innen für 5 Jahre mit verschiedenen Schwerpunkten: 1. Allgemein + Schwerpunkt Wirtschaft 2. Allgemein + Schwerpunkt Kirche und Mission 3. Allgemein + Kolonialrevisionismus Aufgaben: Forschen und Veröffentlichen in unterschiedlichen Medien 3. Projekt „Erinnerungskultur“ Ausstattung: 3 Stellen Geschichte/Erinnerungspädagogik/Geschichtsdidaktik/ Public History oder Ähnliche für 5 Jahre Aufgaben: Erarbeitung von Konzepten zur (post)kolonialen Erinnerungskultur in der Stadt, darunter Umsetzung der Ergebnisse von 2. „Historische Erforschung der Rolle Kölns im Kolonialismus und Kolonialrevisionismus“ und unter Einbeziehung von Initiativen, Institutionen und Stadtgesellschaft. Erarbeitung von unterschiedlichen Bildungsmaterialien in Zusammenarbeit mit Projekt 2. 14 4. „Zentraler Erinnerungsort“ Ausstattung und Aufgaben: Finanzierung eines „Denkmals“/ „zentralen Erinnerungsortes“ durch eine oder mehrere Künstler*innen nach Ausschreibung, Wettbewerb und Bewertung durch eine Jury und eines begleitenden Vermittlungsprogramms (circa 1 Millionen Euro). Gelder für die Finanzierung können hier auch bei Land und Bund beantragt werden. 15 Handlungsempfehlungen Gadjé-Rassismus Von Amdrita Jakupi unter Mitwirkung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) Moderner Rassismus, Kolonialrassismus, Nationalismus • Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja beginnt nicht erst mit der Entstehung des modernen Rassismus, der historisch auf die Welt- und Menschenbilder des europäischen Kolonialismus zurückgeht. • Rom*nja und Sinti*zze wurden seit ihrer Ankunft in Mitteleuropa immer wieder außerhalb der herrschenden Gesellschaftsordnungen verortet, indem sie als fremd und anders (Aussehen, Lebensformen, Sprachen, Kulturen), als gefährlich und bedrohlich angesehen und definiert wurden. • Diese Zuschreibungen gewannen an Macht, bedingten eine gewaltvolle Verfolgung und den versuchten pseudowissenschaftlichen Ausschluss aus den europäischen Gesellschaften, die sich ausgrenzend und nach innen homogenisierend definierten seit der Zeit der Aufklärung und mit der Entstehung des modernen Rassismus. • Der moderne Rassismus bedingte eine Spaltung der Gesellschaft in ein überlegenes „Wir“ und ein unterlegenes „Sie“. Dieses Ungleichheitsverhältnis wurde mit pseudowissenschaftlichen Erkenntnissen legitimiert und damit auf lange Zeit festgeschrieben. • Die Mechanismen des Ausschlusses und der Verfolgung sind normalisiert worden und weiterhin vorhanden, das heißt, die Dominanzgesellschaften problematisieren sehr selten dieses Unrechtsverhältnis. • Der Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja wird dementsprechend entweder nicht als solcher wahrgenommen und problematisiert oder er wird bagatellisiert beziehungsweise die Verantwortung wird den Betroffenen zugewiesen. • Kennzeichen sind demnach das Nicht-Wahrnehmen, eine Gleichgültigkeit und das Leugnen sowie die Abwehr des Vorhandenseins dieses rassistischen Gewaltverhältnisses. • Der Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja kommt bis heute im Bewusstseinsrahmen der sich „natio-ethno-kulturell“ homogen und fraglos zugehörig verstehenden Teile der Gesellschaft kaum vor. • Diese Dethematisierung ist ein Merkmal nicht nur dieser spezifischen Form des Rassismus und zeigt sich gesellschaftlich als Ausblendung der Existenz des Phänomens. 16 • Weil Gadjé-Rassismus, auch bekannt unter den Begriff Antiziganismus, als eine Ausprägung von Rassismus verstanden wird, soll zugleich damit verdeutlicht werden, dass es sich um eine ideologische Struktur handelt und nicht um ein bloßes Vorurteil, das sich gegen reale Andere richtet, die im rassistischen Denken und Sprechen immer verfehlt werden. • Der Begriff Antiziganismus verweist auf die rassistische Projektion, birgt aber die Gefahr, die realen Erfahrungen der davon Betroffenen aus dem Blick zu verlieren. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Unterschied zum Kolonialrassismus zu klären. • Der Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze weist zwar Analogien zum Kolonialrassismus auf, ist jedoch nicht damit gleichzusetzen. Der koloniale Rassismus ist mit materiellen Ausbeutungsinteressen und einem hohen materiellen Gewinn der Kolonialmächte verbunden gewesen. • Abgesehen von den Praktiken der Zwangsarbeit trifft dies nicht in gleicher Weise auf Gadjé-Rassismus zu. Hierbei geht es weniger um den „materiellen Vorteil“, sondern um einen „psychischen Gewinn“. Im europäischen beziehungsweise weißen Selbstbild einer zivilisatorischen Überlegenheit findet sich dieser Gewinn ebenfalls. Völkischer Rassismus im Nationalsozialismus und danach • Im Nationalsozialismus wurde mit dem Gesellschaftskonzept der „Volksgemeinschaft“ die Zugehörigkeit zum nationalen Innenraum (Abstammung) reguliert. Aus dieser Gemeinschaft sollten alle ausgeschlossen werden, die als fremd und somit „unzugehörig“ markiert wurden. • Im Zuge der Radikalisierung dieser Politik wurden Sinti*zze und Rom*nja zu Objekten von Rassenhygiene und Rassenforschung gemacht, die in einer Kontinuität rassistischer Denkmuster deren Anderssein und vor allem Unterlegenheit sowie Gefährlichkeit für den „deutschen Volkskörper“ begründeten. Zwangssterilisationen, Deportationen, Folter bis hin zu „ethnischer Säuberung“ konnten dadurch „wissenschaftlich“ legitimiert werden. • Von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung wurde das akzeptiert, von sehr vielen begrüßt und von vielen bereitwillig ausgeführt. Für Sinti*zze und Rom*nja in Europa ist die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord ein wesentliches Element im Bestreben um politische und soziale Anerkennung, Zugehörigkeit, Würde, Entschädigung und Gerechtigkeit. • Die rassistischen Haltungen gegenüber den Sinti*zze und Rom*nja sind nach 1945 lange erhalten geblieben und wirkten in den beiden deutschen Nachkriegsstaaten nach. Sie sind bis heute nicht verschwunden. In der politischen Kultur und Öffentlichkeit sind die rassistischen Ressentiments und Ausschlussmechanismen stabil geblieben, eine Wandlung hat sich in der Ausprägung hin zu einer Form von Neo-Rassismus und Umweltrassismus 17 (= rassistische Diskriminierung bei der Umsetzung von Umweltregulierung, die überdurchschnittliche Belastung beziehungsweise der Ausschluss von ethnischen Minderheiten bei umweltrelevanten Entscheidungsprozessen). • Diese sind als Kulturrassismus in der Gegenwart dominant geworden und haben sich mit den Ideologien reiner und eindeutiger nationaler Herkunft verbunden. • Überzeugungen von der Überlegenheit einer national definierten Gruppe gegenüber einer anderen werden zunehmend auf kulturelle Praktiken und Traditionen bezogen, ohne dass die Erfindungen „genetisch bedingter Ungleichwertigkeit“ deshalb verschwunden wären. • Das Fortbestehen der rassistischen Muster und Strukturen hat – zusammen mit Mechanismen der Schuldabwehr – verhindert, dass der Genozid Eingang in das kollektive Gedächtnis findet. In der nur zögernd und unzureichend erfolgten Aufarbeitung der NS-Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja liegt eine Missachtung, die in der politischen Praxis bis heute nicht überwunden ist. Es fehlt an einer breiten, gesellschaftlichen Initiative zur Revision von nach 1945 fortwirkenden rassistischen Deutungs- und Handlungsmustern. • Die Abschaffung von rassistischer Gesetzgebung, rassistischen Institutionen, Texten oder Praktiken (auch die Bezeichnung Antiziganismus) sowie die Etablierung von Gedenkorten oder Gedenktagen stets von Sinti*zze und Rom*nja selbst, meist gegen massiven Widerstand aus der Dominanzgesellschaft, erkämpft werden mussten. • Auch auf internationaler Ebene sind die Erinnerung an den Völkermord und die Auseinandersetzung mit seinen Nachwirkungen zentrale Bezugspunkte für das Verständnis vom Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze. Antiziganismus und Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja • Die Zuschreibungen kulturell-zivilisatorischer Fremdheit und Unterlegenheit können als Grundelemente rassifizierender Ressentiments verstanden werden und verbinden sich beim Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja wie auch in anderen Gewaltverhältnissen mit abstammungsbezogenen, biologistischen Vorstellungen. • Viele Elemente des Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja finden sich im modernen Antisemitismus, im antimuslimischen Rassismus und im anti- schwarzen Rassismus. • In allen genannten Phänomenen werden Gegenbilder hergestellt, die einen Kontrast zu den Selbstbildern der Dominanzgesellschaft abgeben und zu gesellschaftlichen Ausschlussstrukturen führen. • Historisch muss die Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze als eines der langwierigsten und wirkmächtigsten rassifizierenden Gewaltverhältnisse verstanden werden, immer in Verbindung und in Abgrenzung zur Verfolgung anderer Gruppen. 18 • Daneben muss die Versklavung von Rom*nja in Gebieten des heutigen Rumänien als eine zentrale und bis heute nachwirkende Gewaltkonstellation in der Verfolgungsgeschichte von Rom*nja verstanden werden. Vergleichbar der Versklavung von schwarzen Menschen in den amerikanischen Staaten waren hier Rom*nja spätestens vom frühen 15. Jahrhundert bis zur Abschaffung der Sklaverei in den 1860er Jahren kollektiv der Verfügungsgewalt ihrer „Besitzer*innen“ unterworfen. • Eine weitere historische Besonderheit besteht darin, dass Rom*nja und Sinti*zze aufgrund der systematischen und spezifischen Verfolgung und Vernichtung und ihrer daraus resultierenden spezifischen Minderheitenposition in fast allen ihren Heimatstaaten aus den sie betreffenden Diskursen herausgehalten und unsichtbar gemacht wurden und werden. • Aus der Dominanzgesellschaft heraus ist ein „Expertentum“ zu Rom*nja und Sinti*zze entwickelt worden, das bis heute Deutungshoheiten für sich beansprucht. Rom*nja und Sinti*zze wurden dabei von Anfang an vorrangig lediglich als ‚Objekte von Erziehung‘ betrachtet und nicht als bildsame Bürger*innen und Bildungssubjekte. • Diese Übermacht der dominanzkulturellen Perspektive hat ebenfalls zu der oben beschriebenen Missachtung beigetragen. Ein spezifischer ideologischer Gehalt romaphobischer Bilder, Stereotype und Vorurteile besteht in der Zuschreibung von „Heimatlosigkeit“, „Nomadentum“ oder allgemeiner „Unstetigkeit“. Hier trifft Rom*nja und Sinti*zze ein Verdacht nationaler Nichtzuordnung innerhalb eines Denkmusters, das nur eindeutige Zugehörigkeiten zulässt. • Die spezifischen Ausprägungen der ideologischen Gehalte des Antiziganismus lassen sich als Zuschreibungen von „Archaik“, „Vormoderne“, „Unzivilisiertheit“ beschreiben, immer in Abgrenzung zur vermeintlich zivilisierten Wir-Gruppe beispielsweise der „Deutschen“. • Der Kolonialrassismus machte aus den eroberten Nichteuropäer*innen defizitäre Andere, die jenseits aller Normen ausgebeutet werden konnten. Beim Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze kommt hinzu, dass dem bürgerlichen Selbstbild eine Gegenfigur gegeben wurde, die den Tugenden der Arbeitsamkeit und Fortschrittlichkeit nicht entsprach. • Die Figur des Z* hat sich in den Disziplinen wie zum Beispiel Praktiken der Durchsetzung der Polizeiordnung durchgesetzt. Für Sicherheits- wie für Wohlfahrtsdiskurse ist das antiziganistische Gegenbild nach wie vor zentraler Bezugspunkt. • Dieser Befund ist gleichzeitig dazu geeignet, die spezifische Kontinuität der Formen des institutionellen Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland in den letzten 120 Jahren zu erhellen, die durch eine enge Verwobenheit mit Diskursen von „unwürdiger Armut“ und „Asozialität“ geprägt ist. • Formen, Bilder, Stereotype, Mechanismen und Praktiken des Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja haben sich über die Jahrhunderte hinweg gewandelt und an die dominanten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst, und je nach 19 Epoche und System haben sie unterschiedliche herrschaftsstabilisierende Funktionen erfüllt. Hinterlassenschaften des NS-Völkermordes • Sinti*zze und Rom*nja waren während des Nationalsozialismus Opfer eines Völkermordes. Kinder, Frauen und Männer wurden allein deshalb in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager verschleppt und ermordet, weil sie einer als „Fremdrasse“ definierten Gruppe angehörten. • Es hat bis in die 1980er Jahre gedauert, bis der Mord an den europäischen Rom*nja in der Bundesrepublik Deutschland als Menschheitsverbrechen wahrgenommen wurde und in Forschung und Lehre sowie im Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit an Bedeutung gewann. Mit nochmaliger Verzögerung begann Mitte der 1990er Jahre, also fünf Jahrzehnte nach dem Ende des NS- Regimes, eine signifikante Aufarbeitung der NS-Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja. Ebenfalls sehr spät erfolgte die offizielle Anerkennung der im Nationalsozialismus an Sinti*zze und Rom*nja begangenen Verbrechen als Völkermord. • Darin liegt ein Grund dafür, dass auch in den Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches der im Nationalsozialismus völkisch radikalisierte Antiziganismus gegen Sinti*zze und Rom*nja weiterhin Bestandteil der Alltagspraxen in Institutionen und Gesellschaft blieb. Die fortgesetzte Stigmatisierung beeinträchtigte für die Überlebenden eine Neubegründung von Lebensperspektiven ganz erheblich und wirkt bis in die Gegenwart der nachfolgenden Generationen fort. • Hinzu kommt, dass sich seit 1945 kontinuierlich Bagatellisierungs- und Leugnungsstrategien, die vor allem die vormals an Schreibtischen, in Lagern oder an der Front aktiven Täter*innen offensiv vertraten, in der Breite der Gesellschaft festsetzten und bis heute virulent sind. Handlungsempfehlungen 1. Die systematische und kontinuierliche Vermittlung des Wissens über die Entstehung und Verbreitung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Rassismus an Rom*nja und Sinti*zze in Hochschule, Schule, Bildungseinrichtungen und an Akteur*innen in der Politik und in den Medien. 2. Die Förderung der Forschung zur Geschichte des Gadjé-Rassismus sowie der Begriffsablehnung des Antiziganismus. 3. Die wissenschaftliche Institutionalisierung der Forschung zur Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland unter Einhaltung communitybasierter Forschungsstandards. 20 4. Die Sammlung und museale Präsentation der vielfältigen Kunst- und Kulturproduktion der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland in Zusammenarbeit mit den Communitys. Handlungsempfehlungen • Die Forschung über den NS-Völkermord und die Zweite Verfolgung in ihrer gesamten Breite an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dauerhaft zu etablieren. Darüber hinaus sind übergreifende, das Deutsche Reich und die europäische Dimension untersuchende Studien ebenso gezielt zu fördern wie lokale und regionale Studien. • Stiftungen und Forschungsinstitutionen, Untersuchungen über den Antiziganismus nach 1945 in allen Bereichen staatlichen Handelns und dessen Auswirkungen auf Sinti*zze und Rom*nja zu fördern. • Die systematische Sammlung und dauerhafte Sicherung der Selbstzeugnisse der Opfer zu fördern, um den von Täter*innen nach 1945 etablierten Diskurs zu überwinden. • Den Bundesministerien, die Sicherung, Erschließung und Zugänglichmachung der Relevanten Aktenbestände zu fördern. Dies gilt insbesondere für Quellen aus der NS-Zeit, aber auch aus dem Bereich der Wiedergutmachung, der juristischen Aufarbeitung sowie Personalakten der vormaligen Täter*innen. • Dem Bundesgerichtshof die Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie zur Spruchpraxis des BGH im Rahmen der Wiedergutmachungsverfahren von Sinti*zze und Rom*nja. • Neuausrichtung behördlicher Praktiken • In der postrassistischen Bundesrepublik finden nationalsozialistische Rassenvorstellungen sowie herkömmliche kolonialrassistische Konstruktionen weiterhin Anklang. Gleichwohl erleben und überleben Menschen in Deutschland alltäglich Rassismus. • Um diesen zu bekämpfen und/oder ihm präventiv entgegenwirken zu können, benötigen wir jedoch genauere Kenntnisse über die Mechanismen und Dimensionen, die Formen und Effekte von Rassismus sowie die damit verbundenen Lebenswirklichkeiten. • Vor diesem Hintergrund hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus eine Studie zu den Rassismuserfahrungen von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland in Auftrag gegeben. Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze ist „eine historisch gewachsene und transnational organisierte Gewalt, die auf die Psyche und die Körper von romani Subjekten transgenerational einwirkt und Lebenserschwernisse, Verletzungen und Krankheiten, verkürzte Lebenserwartung bis hin zum Tod verursacht. • Diese Gewalt schließt Rom*nja individuell und/oder kollektiv und in Verschränkung mit weiteren gesellschaftlichen Platzierungen wie Klasse, Gender, 21 Sex, religiöser Zugehörigkeit von materiellen, finanziellen sowie symbolischen Ressourcen und von gesellschaftlicher Anerkennung und struktureller Teilhabe aus. • Aufbau und Ausbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz • Die dauerhafte finanzielle Förderung von Antidiskriminierungsbüros bei Selbstorganisationen von Rom*nja und Sinti*zze, inklusive Monitoringstellen zur Dokumentation rassistischer Vorfälle gegen Sinti*zze und Rom*nja. Die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Landes- und kommunale Behörden und privatrechtlich organisierte Unternehmen, an denen das jeweilige Land die Mehrheit hält (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz, Jobcenter, Landesjugendämter, Wohnungsbaugesellschaften, öffentliche Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Museen et cetera). • Die Beschwerdestellen müssen auf gesetzlicher Grundlage über Entscheidungsgewalt sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Die Evaluation der Beschwerdestellen sollte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erfolgen. Die Einrichtung von unabhängigen Anlauf- und Fachstellen für Diskriminierungsschutz an Schulen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Qualitätsstandards und Prozessen zur Bearbeitung von rassistischen/diskriminierenden Vorfällen an Schulen. • Die Einführung eines Verbandsklagerechts gegen Diskriminierung im Rahmen noch zu beschließender Landesantidiskriminierungsgesetze und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung umfassend berücksichtigt. Hierunter allen auch die Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Justiz, Polizei, Jobcentern, Ordnungs-, Sozial - und Schulbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem. • Abbau von institutioneller und struktureller Diskriminierung komplementär zum Aufbau von Gleichstellung und Diskriminierungsschutz empfiehlt die Unabhängige Kommission Antiziganismus den Abbau institutioneller und struktureller Diskriminierung, das heißt insbesondere einen grundlegenden Perspektivwechsel in den behördlichen Handlungsroutinen im Umgang mit Rom*nja und Sinti*zze – weg von Abwehr und Segregation hin zu Fairness und Gerechtigkeit – zu vollziehen. • Dazu gehört im Weiteren eine rassismuskritische, intersektionale und diversitätsorientierte sowie regelmäßig evaluierte Organisationsentwicklung für alle Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in unmittelbarer Verantwortung der Leitungsebenen. Rassismuskritische Bildungsarbeit und Antidiskriminierungstrainings für Staatsbedienstete verpflichtend einzuführen. Hier sind besonders die spezifischen Formen des Rassismus, die sich gegen Sinti*zze und Rom*nja richten, zu berücksichtigen. Ein rassismuskritisches Monitoring behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die regelmäßige Überprüfung der Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch eine unabhängig agierende Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und einschlägige Beratertätigkeit. 22 • Die Förderung communitybasierter, partizipativer Forschung zu Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze in staatlichen Behörden (insbesondere Jugendamt, Polizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und allen gesellschaftlichen Bereichen, vor allem aber Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Soziale Arbeit und Bildung. • Aufklärung und Aufarbeitung der Rassenlehre und Rassenhygiene (Eugenik und Sozialdarwinismus) im Gesundheitswesen vor, während und nach der NS-Zeit sowie die Aufklärung und Aufarbeitung der Folgen transgenerativer Traumata durch die Tubenligatur (Zwangssterilisation) und Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) von migrantisierten und rassifizierten Frauen* vor, während und noch nach der NS-Zeit. • Das Aufbrechen der Deutungshoheit durch die Schulmedizin und die Anerkennung, dass das Gesundheitswesen ein Spektrum widerspiegelt. • Suizid: der genozidale Aspekt der historischen Gewaltkontinuität setzt sich strukturell gegen rassifizierte/marginalisierte Menschen fort. Die Menschen werden systematisch durch das Zusammenspiel verweigerter Hilfe, insbesondere psychosozialer und medizinischer Natur, und der Akkumulation der Ausprägungen traumatisierender Gewalt, vernichtet, indem sie in die Perspektivlosigkeit und damit in den Suizid getrieben werden. Durch die Straflosigkeit der vernichtenden psychischen Gewalt gegen BIPoC wird diese Form des Mordens tabuisiert und legitimiert. Aufbau und Ausbau von Partizipationsstrukturen • Stärkung der zivilgesellschaftlichen Arbeit der Organisationen von Sinti*zze und Rom*nja, institutionellen Förderung beziehungsweise dauerhafte Finanzierung der Selbstorganisationen auf der Grundlage gesetzlich verankerter, transparenter Strukturen. • Die zügige Umsetzung von Partizipationsmodellen wie länderspezifischen Staatsverträgen und/oder Partizipationsräten und/oder ähnlichen Maßnahmen in allen Bundesländern. Dies muss in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Selbstorganisationen erfolgen und gesetzlich verankert werden. • Die Heterogenität der Communities und Organisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei allen Partizipations- und materiellen Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. • Ein Vertretungs- und Stimmrecht für Organisationen der Sinti*zze und Rom*nja in allen staatlichen Gremien, in denen es um die Angelegenheiten der Communities der Sinti*zze und Rom*nja geht beziehungsweise in denen Antiziganismus entgegengewirkt werden muss. • Die Sicherstellung der Repräsentation von Sinti*zze und Rom*nja in allen staatlichen Einrichtungen (zum Beispiel durch Quotenregelungen). • Behörden und anderen staatlichen Stellen, das Wissen, die Erfahrungen und damit auch die Deutungshoheit und Definitionsmacht der Communities der 23 Rom*nja und Sinti*zze in allen Fragen der Partizipation und Gleichstellung anzuerkennen und zu respektieren. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für einen „Dialog auf Augenhöhe“. • Bleiberecht: Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands dürfen die Sicherheit und der Schutz von Sinti*zze und Rom*nja nicht verhandelbar sein. Den Bundes- und den Länderregierungen respektive den zuständigen Ministerien, alle Rom*nja, die nach Deutschland kommen, um Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung zu entgehen, bestmöglich zu schützen und ihnen einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen. • Die Ablehnung des Asyls von Rom*nja über das politisch-juristische Instrument der angeblich „Sicheren Herkunftsstaaten“ sofort zu beenden. • Den Sicherheits- und Polizeibehörden, umfassende Maßnahmen gegen rassistische/antiziganistische Hetze und Rechtsterrorismus zu ergreifen. • Eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung rassistischer/antiziganistischer Straftaten. • Eine strenge Ahndung und rechtliche Verfolgung bei rassistischer/antiziganistischer Hetze durch Staatsbedienstete. • Einen umfassenden und wirksamen Schutz der Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze; dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von Drohungen/Bedrohungen, die der Polizei durch die Selbstorganisationen gemeldet werden. • Die konsequente rechtliche Verfolgung des Tatbestandes der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 i.V.m. § 194 Abs. 2 Satz 1 StGB) auch in Fällen, in denen Sinti*zze und Rom*nja sowie der an Sinti*zze und Rom*nja begangene Völkermord betroffen sind. • Die Förderung von rassismuskritischen Kampagnen mit Bezug auf Rom*nja und Sinti*zze. • Das Bildungssystem ist für viele Rom*nja und Sinti*zze ein Ort von Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen, die auf einen etablierten und normalisierten alltagsantiziganistischen Rassismus zurückzuführen sind. Ausdruck dessen sind ausgrenzende Sonderbeschulungen, die wenige Chancen für existenzsichernde und befriedigende Berufstätigkeiten bieten. • Exkludierende Praktiken auf allen Ebenen des Bildungssystems wirken sich besonders stark an den Übergängen zwischen Schulstufen und Schulformen und am Übergang in die berufliche Bildung aus. Aufstieg durch Bildung wird nur durch das Überwinden von starken Barrieren erreicht. • Die Stabilität des institutionalisierten antiziganistischen Rassismus im Bildungssektor beruht auf ethnisierenden Problemzuschreibungen und den damit verbundenen Defizitannahmen. Der Mangel an Bewusstseinsbildung beim pädagogischen Personal ist ein wesentlicher Faktor für die Bildungsbenachteiligung. Dazu gehört auch die fehlende Anerkennung der Bildungsambitionen von Roma- und Sinti-Familien. • Die Ignoranz gegenüber der Bedeutung der Verfolgungsgeschichte und gegenüber den Auswirkungen des Genozids begünstigt diskriminierende 24 Haltungen und segregierende Strukturen. Schulen bieten keinen ausreichenden Schutz vor rassistischen Übergriffen, wie Beleidigungen, rassistisch motiviertes Mobbing oder körperliche Gewalt. Ebenso werden nach wie vor rassifizierende Bildungsinhalte vermittelt. Diese Situation gilt es dringend zu verändern. Abbau von rassistischen Zugangsbarrieren im Bildungssystem • Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen für alle Schulformen und in Ausbildungsbetrieben. Dies ist voranzutreiben, um Alltagsrassismus sichtbar zu machen und dagegen vorzugehen. Hierbei ist die regelmäßige und nachhaltige Dokumentation der Vorfälle von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja im Bildungssystem sicherzustellen. • Den Abbau von Defizitorientierungen im pädagogischen Handeln. Segregierende Formen der Beschulung in Willkommens- und Förderklassen sind zu beenden. Eltern sind aktiv einzubeziehen und deren Bildungsambitionen für ihre Kinder anzuerkennen. • Die Einrichtung von Stipendienprogrammen für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Diese Programme sollen Zugangsbarrieren für Sinti*zze und Rom*nja im gesamten Bildungsbereich gezielt abbauen und die historisch bedingte Benachteiligung ausgleichen. Perspektivwechsel in Forschung und Lehrer*innenbildung die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt. • Die Verankerung von rassismuskritischen Inhalten in allen Lehramtsstudiengängen. Antiziganismus ist explizit aufzugreifen und für dessen Auswirkungen zu sensibilisieren. Lehrer*innen sind im Rahmen ihrer Ausbildung kontinuierlich über antiziganistischen Rassismus zu informieren, um über den Unterricht hinaus rassistisches und diskriminierendes Handeln in Kollegien und unter Schüler*innen zu identifizieren und in der Lage zu sein, angemessen zu intervenieren. • Die Thematisierung der Geschichte und Wirkung des Genozids an den Rom*nja und Sinti*zze Europas. Diese Inhalte sind in pädagogischen Studiengängen, insbesondere für angehende Lehrer*innen aller Fächer, ausdrücklich zum Thema zu machen. • Die Reflexion des eigenen professionellen Handelns von Lehrer*innen und Ausbilder*innen in Ausbildungsberufen, ebenso von Erzieher*innen in der frühkindlichen Bildung. Das Bewusstwerden eigener Stereotype ist durch regelmäßige Fortbildungen zu begleiten und anzuleiten, an denen Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja zu beteiligen sind. Wissen und Bewusstsein für die Struktur und Wirkung von antiziganistischem Rassismus ist in entsprechenden Fortbildungen zu verankern. • Didaktik mit Bewusstsein für antiziganistische Rassismuserfahrungen. Bei der Wissensvermittlung zu Antiziganismus/Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze ist die didaktische Herangehensweise derart zu gestalten, dass auch Schüler*innen mit Antiziganismuserfahrungen einen sicheren Lernort erleben, der 25 eine separierende Wir-Die-Gegenüberstellung vermeidet. Repräsentation von Sinti*zze und Rom*nja im Bildungssystem. • Diversität bei der Zusammensetzung des Lehrpersonals. Hierbei sind explizit Zugänge zum Lehrer*innen- und Erzieher*innenberuf für Rom*nja und Sinti*zze zu schaffen. Hierauf ist bei den entsprechenden Stipendien-Programmen verstärkt zu achten. • Repräsentation und Partizipation von Rom*nja und Sinti*zze in der Bildungspolitik und in Schulleitungspositionen. Um dies zu erreichen, sind auch Quotenregelungen einzuführen. • Die Beteiligung von Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei der Entwicklung von Studien- und Fortbildungsprogrammen. Bei der Konzeption von bildungsbezogenen Studieninhalten und Fortbildungsprogrammen sind Vertreter*innen der Selbstorganisationen zu beteiligen. • Die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschung über antiziganistischen Rassismus im Bildungs- und Ausbildungssektor zu fördern, insbesondere europäisch-vergleichende Forschungsprojekte. In Lehre und Forschung ist darauf zu achten, dass Positionen an Hochschulen und Universitäten bevorzugt mit Personen mit eigenen Antiziganismuserfahrungen besetzt werden. • Die Beteiligung von Selbstorganisationen der Rom*nja und Sinti*zze bei der Entwicklung von Studien- und Fortbildungsprogrammen. Bei der Konzeption von bildungsbezogenen Studieninhalten und Fortbildungsprogrammen sind Vertreter*innen der Selbstorganisationen zu beteiligen. • Die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschung über antiziganistischen Rassismus im Bildungs- und Ausbildungssektor zu fördern, insbesondere europäisch-vergleichende Forschungsprojekte. In Lehre und Forschung ist darauf zu achten, dass Positionen an Hochschulen und Universitäten bevorzugt mit Personen mit eigenen Antiziganismuserfahrungen besetzt werden. Handlungsempfehlungen – Kommunale Verwaltung • Bildungsarbeit gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja sowie Antidiskriminierungstrainings und Schulungen zum europäischen Recht in staatlichen und kommunalen Verwaltungen wie Sozial-, Jugend-, Gesundheits- und Stadtplanungsämtern und Schul- und Kulturverwaltungen. • Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die den Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung umfassend berücksichtigt und ein Verbandsklagerecht einführt. Der Sachverhalt der institutionellen Diskriminierung wird im AGG bislang nur unzureichend berücksichtigt. • Hierunter fallen auch die Diskriminierungstatbestände im Kontakt zu Leistungs-, Ordnungs- und Sozialbehörden, Jugend- und Stadtplanungsämtern und beim 26 Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem. Zudem erschwert das Fehlen eines Verbandsklagerechts Interventionen, wenn die von Diskriminierung Betroffenen selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. • Ein rassismuskritisches Monitoring behördlicher Praktiken. Zu empfehlen ist die Regelmäßige Überprüfung der Verfahrenswege in der Bewilligungsprüfung durch eine unabhängig agierende Stabsstelle für organisationsinterne Prüfungen und einschlägige Beratungstätigkeit. • Eine segregierende Beschulung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten „Willkommensklassen“, „Auffangklassen“, „Sprachlernklassen“ et cetera zu vermeiden. • Den Sachverhalt des institutionellen Rassismus/Antiziganismus in der Forschungsförderung als Schwerpunkt zu berücksichtigen. Dazu gehören Recherche- und Forschungsprojekte zu institutionellem Rassismus in staatlichen Bereichen, zum Beispiel den Leistungs-, Ordnungs- und Sozialbehörden, der Polizei, der Sozialen Arbeit, der medizinischen Versorgung und dem Bildungssystem; dazu gehören auch ein regelmäßiges Equality-Data-Monitoring und empirische Analysen zu institutionellen und strukturellen Diskriminierungsmechanismen. Handlungsempfehlungen – Polizei- und Ermittlungsbehörden • Den Innenministerien, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, Antiziganismus als bedeutendes strukturelles Problem innerhalb deutscher Polizeibehörden anerkennen. Aus dieser Anerkennung sollten als erster Schritt systematische und unabhängige Erhebungen zu Ausmaß und Ausformung dieses Problems. • Als zweiter Schritt – insoweit sich die hier geschilderten stichprobenartigen Ergebnisse ganz oder teilweise bestätigen – ein tiefgreifender Strukturwandel innerhalb der Polizeibehörden hervorgehen. Beide Schritte müssen von unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfungen begleitet und in Kooperation mit Verbänden von Sinti*zze und Rom*nja transparent durchgeführt werden. • Bestehende kriminalistische Ansätze, Deliktkonzeptionen, Zuschnitte von Ermittlungsgruppen und anderen polizeilichen Strukturen auf mögliche diskriminierende Auswirkungen gegenüber Sinti*zze oder Rom*nja zu untersuchen – mit dem Ziel, diese zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. • bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften und zukünftige Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie eine Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen. Gesetze und Vorschriften, die eine Praxis des Racial Profilings ermöglichen oder nahelegen, sollten umgehend überarbeitet oder aufgehoben werden. • bestehende polizeiliche Datenbanken, Kategorien und andere Datensammlungen daraufhin zu untersuchen, ob sie eine direkte, indirekte oder tendenzielle Erhebung einer Zugehörigkeit zu einer Community der Sinti*zze und Rom*nja 27 ermöglichen. Ziel muss sein, eine solche Erhebung zu beenden und in Zukunft zu unterbinden. • Bevölkerungsgenetische Daten von Rom*nja in forensischen Datenbanken einer kritischen Überprüfung mit Blick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung zu unterziehen und auf eine mögliche Diskriminierungswirkung hin zu untersuchen. Insbesondere dürfen Ermittlungsbehörden keine bevölkerungsgenetischen Daten von Rom*nja erheben oder solche Daten verwenden, die von Ermittlungsbehörden anderer Staaten erhoben wurden. • Den internationalen Datenaustausch daraufhin zu untersuchen, ob und inwiefern Datensätze anderer Staaten sowie von Agenturen und Gremien der europäischen Polizeikooperation auf einer diskriminierenden Erhebungspraxis basieren. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass dies aus den Datensätzen selbst nicht notwendigerweise ersichtlich wird. Das Ziel ist, diskriminierende Auswirkungen auf Rom*nja oder Sinti*zze zu unterbinden. • Die Verbreitung und Ausformung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen unter Polizist*innen und weiteren Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden mittels unabhängiger qualitativer und quantitativer Untersuchungen zu erheben. • Die Verbreitung, Ausformung und Häufigkeit der Anwendung antiziganistischer Praktiken durch Polizist*innen (wie Racial Profiling, im Vergleich zu anderen Ermittlungen unverhältnismäßiger Ressourcenaufwand oder illegale Polizeigewalt) durch geeignete unabhängige qualitative und quantitative Untersuchungen zu erheben. • Polizeiliche Aus- und Fortbildungen zu überarbeiten und zu ergänzen mit dem Ziel, der Entstehung antiziganistischer Vorurteile und Einstellungen zu begegnen, für diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten zu sensibilisieren und antiziganistische Praktiken zu unterbinden. • Polizeiliche Abläufe und Arbeitsroutinen auf allen Ebenen zu überarbeiten mit dem Ziel, diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten und antiziganistische Praktiken zu unterbinden. • Unabhängige, finanziell und personell ausreichend abgesicherte sowie mit Ermittlungs- und Weisungsbefugnissen ausgestattete Beschwerdestellen für Betroffene diskriminierender polizeilicher Strukturen und Tätigkeiten und antiziganistischer polizeilicher Praktiken und Handlungen einzurichten. • Diese Aufgabe kann – je nach Kontext – auch von allgemeineren Beschwerdestellen übernommen werden, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt und eine entsprechende rassismuskritische Fachkompetenz gegeben ist. • Eine unabhängige Untersuchung zu veranlassen mit dem Ziel, etwaig noch lebende Nationalsozialistische Täter*innen zu ermitteln und anzuklagen sowie etwaige Ehrungen, ehrenhafte Entlassungen und staatliche Rentenansprüche nationalsozialistischer Täter* innen zu entziehen. • Eine unabhängige Untersuchung aller Einsätze von Schusswaffen oder anderer massiver Gewalt gegenüber Sinti*zze und Rom*nja in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu 28 veranlassen. Das Ziel sollte sein, mögliche Fehlurteile zu revidieren, mögliche noch zu ahndende Straftaten anzuzeigen und mögliche Opfer antiziganistischer Polizeigewalt anzuerkennen und zu entschädigen. 29 Handlungsempfehlungen Gesundheit Von Amdrita Jakupi und Joanna Peprah Konkrete Einblicke, Erkenntnisse und Forderungen an die Stadt Köln Struktureller Rassismus und die rassistische Diskriminierung von BIPoCs im Gesundheitswesen basieren auf kolonialistischen Denkmustern. „Denkmuster, deren Resultat vermeintlich biologische, rassische Kategorisierungen und Hierarchisierungen waren, wirken bis heute noch in Form von Stereotypen und fehlerhaften Annahmen über rassifizierte Personengruppen.“2 Die Rassentheorie ermöglichte medizinische Experimente, die weder mit der Menschlichkeit noch mit dem Glauben vereinbar waren, denn experimentiert wurde angeblich mit Wesen zweiter Klasse wie zum Beispiel die Tuskegee-Syphilis-Studie in den USA und medizinische Experimente an Sinti*zze und Rom*nja3 in Auschwitz, während des Zweiten Weltkriegs. Wie zeigt sich struktureller Rassismus im Gesundheitswesen? Beginnend mit der fehlenden Diversität in der Medizinischen Lehre, gestützt durch die eurozentrische und patriarchalische Perspektive bei der Behandlung und Erforschung von Krankheitsbildern. „Das Erkennen von Erkrankungen auf dunkler Haut wird kaum gelehrt. Ein Problem, das nicht nur in Deutschland besteht. In St. George‘s, der medizinischen Fakultät der University of London beschäftigte sich bereits der Student Malone Mukwende mit dieser Problematik und erstellte gemeinsam mit zwei Co-Autoren ein Handbuch „Mind the Gap: A Handbook of Clinical Signs in Black and Brown Skin“. Vergleichbare Forschungen gibt es in Deutschland innerhalb der BIPoC-Communities noch nicht. Rassistische Zuschreibungen erschweren marginalisierten und diskriminierten Menschen den Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung und hinterlassen psychosomatische Spuren. „Rassistische Strukturen, Stereotype und fehlerhafte Annahmen über Schwarze, Indigene und Personen of Colour verursachen unter anderem schwere Behandlungsfehler zu Lasten betroffener Patient*innen, die im schlimmsten Fall zu Unterlassungen von medizinisch notwendigen Behandlungen 2 Gesundheit&Rassismus (gesundheit-und-rassismus.de) 3 https://gegen-antiziganismus.de/bildungsangebote/hinterfragen/was -mussten -sinti-und-roma-in- auschwitz-erleiden/ 30 führen. Beispielsweise ist der „Morbus mediterraneus“ ein gängiger pejorativer Begriff in der medizinischen Umgangssprache, der bei der Behandlung von migrantisch gelesenen Patient*innen öfter mal fällt, um die Schmerzempfindungen der Patient*innen zu relativieren. „Dieser Begriff basiert auf der rassistischen Vorannahme, dass rassifizierte Menschen bei körperlichen Beschwerden übertreiben würden.“4 „Die Medizin“ spielte also bei der Kolonialisierung eine Schlüsselrolle. Ohne ihren Fortschritt hätten Afrika, Asien und Amerikas nie erkundet und ausgebeutet werden können. Die renommiertesten Tropenmediziner kamen damals aus Deutschland, allen voran der Nobelpreisträger Robert Koch.”5 Dieser experimentierte im Auftrag der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts an Asiat*innen, um ein Heilmittel gegen die „Asiatische Hydra“, besser bekannt als Cholera, und an Afrikaner*innen, um ein Heilmittel gegen die Schlafkrankheit zu finden. Die Online-Studie des Afrozensus bestätigt, dass Schwarze Menschen auch im Gesundheitssektor mit Rassismus zu kämpfen haben. So gaben zwei Drittel der Befragten an, dass ihre gesundheitlichen Beschwerden beim Arztbesuch nicht ernst genommen werden. Ein Punkt, der Ähnlichkeit mit einer Studie in den USA aufweist: die University of California in San Francisco fand heraus, dass weiße Menschen in amerikanischen Krankenhäusern eine andere Schmerzbehandlung bekommen als afroamerikanische Patient*innen.6 Afroamerikaner*innen erhielten eine geringere Dosis an Schmerzmitteln, da sich die Kolonialrassistische Annahme, dass Schwarze Menschen ein geringeres Schmerzempfinden haben, im medizinischen Bereich etabliert hat. Juristische Auflagen behindern ebenfalls die Zugänge von Menschen mit Migrations- und/oder Fluchtbiografie. Aufgrund der Gesetzeslage werden Personen mit nicht- offiziellem Aufenthaltsstatus (zum Beispiel aufgrund von Staatenlosigkeit, nicht vorhandener nationaler Identität, fehlender Papiere nach dem AsylbLG) bei der Behandlung in medizinischen Einrichtungen strukturell diskriminiert. Gemäß Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission7 bei der Bundesärztekammer („Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund“) werden aus Angst vor einer Abschiebung oft medizinisch notwendige Maßnahmen regelrecht nicht in Anspruch genommen. „Die meisten Menschen, die täglich rassistische Diskriminierung erfahren, erleben dies als sehr belastend. Laut Psychotherapeutin Stefanie Cuff-Schöttle berichten sie von chronischer innerer Angespanntheit, großer Wut, Hilflosigkeit und Angst vor 4 Gesundheit&Rassismus (gesundheit-und-rassismus.de) 5 Medizin und Kolonialimperialismus – Deutschland 1884 – 1945, Professor Wolfgang Eckart 6 www.wmn.de 7 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten 31 bestimmten sozialen Situationen. Diese psychischen Zustände wirken sich auch körperlich aus, beispielsweise in Form von Schlafstörungen oder körperlichen Schmerzen, die oft nicht in Zusammenhang zu körperlichen Erkrankungen stehen. Es gibt eine Reihe an Symptomen, die im Zuge von sogenannten „race-related stress“ entstehen können.“ „Zahlreiche internationale Studien, insbesondere die von Robert T. Carter belegen, dass sich dieser Stress oftmals so potenziert, dass das Erleben rassistischer Gewalt häufig mit der Entwicklung von Traumafolgestörungen einhergeht. Dr. Amma Yeboah, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, beschreibt in einem Überblicksessay von 2017 den Zusammenhang von Rassismus, Stress und Trauma. Schlussfolgerung der Studien ist: Wer wiederholt mit rassistischen Mikro - und Makroaggressionen konfrontiert wird, ist unter Umständen sehr gestresst. Die Stressreaktionen können das Entstehen von Depressionen und Angststörungen begünstigen.“ Die größte Problematik in Deutschland ist, dass die Relation zwischen Rassismus und Psychohygiene in unserer Gesellschaft verkannt wird. Die Ignoranz oder das Verleugnen dieser Lebensrealitäten bleibt in der medizinischen Praxis mehrheitlich noch ungesehen. „In den verschiedenen Ausbildungen wird Rassismus als Risikofaktor noch nicht anerkannt. Auch die internationalen diagnostischen Manuale (ICD-11) sind nicht auf dem aktuellen Forschungsstand. Die Realität ist jedoch, dass Schwarze, Indigene, Personen of Color täglich Rassismus erfahren. Passgenaue Angebote, die ihren Bedürfnissen entsprechen, fehlen für diese Menschen. Fachpersonen sind wiederum zu selten rassismus-sensibel beziehungsweise rassismus-bewusst qualifiziert.“8 Was sind die Folgen von strukturellem Rassismus im Gesundheitswesen? Die Vertreibungen, Deportationen, der Völkermord und die Ausbeutungssysteme durch den Imperialismus, Kolonialismus und Nationalsozialismus sind bis heute in vielen Bereichen spürbar. Rassistische Bilder und Darstellungen prägen unterschwellig die medizinische Behandlung. Die Maßnahmen der Erb- und Rassenhygiene der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus führten in Deutschland zu Genoziden und verinnerlichten Ideologien der Rassenhygiene. Dies wurde mit unzureichenden und fehlerhaften medizinischen Fakten und durch Pseudo-Wissenschaften in der allgemeinen sowie fachkundigen Bevölkerung bis in die Neuzeit manifestiert, zum Beispiel die Theorie des längeren Fersenbeins oder 8 https:// www.gesundheit-und-rassismus.de/rassismus -und-psychische-gesundheit 32 höheren Bauchnabels bei Afrikaner*innen. Die Entmenschlichung der kolonisierten Länder in Afrika, Asien und Amerika mit ihren Einwohner*innen wurden gestützt durch das Konstrukt der Rassentheorie. Im Zuge der Radikalisierung dieser Politik wurden Sinti*zze und Rom*nja zu Objekten von Rassenhygiene und Rassenforschung gemacht, die in einer Kontinuität rassistischer Denkmuster deren Anderssein und vor allem Unterlegenheit sowie Gefährlichkeit für den „deutschen Volkskörper“ begründeten. Zwangssterilisationen, Deportationen, Folter bis hin zu „ethnischer Säuberung“ konnten durch pseudowissenschaftliche Theorien legitimiert werden. Genetische Experimente und Erbgut-Analysen an Rom*nja und Sinti*zze wurden dadurch legitimiert und werden bis heute in Europa und in der USA missbraucht und unter dem Deckmantel kriminalpräventiver Maßnahmen fehlgeleitet. (PDF) DNA Data From Roma In Forensic Genetic Studies And Databases: Risks And Challenges (researchgate.net) Im Kontext der BIPoC-Vereinsarbeit erleben wir vermehrt Beschwerden von Mitgliedern, die hinsichtlich ihrer Schmerzen oder medizinischen Belange von medizinischem Personal nicht ernst genommen werden (zum Beispiel medical gaslighting). Medial Gaslighting und Bagatellisierung der marginalisierten und rassifizierten Patient* innen führt zu: • Arztphobie • Behandlungsfehlern (zum Beispiel vorzeitige Entlassungen) • Fehldiagnosen (zum Beispiel Bilder von klinischen Anzeichen werden hauptsächlich auf weißer Haut identifiziert, während dem Studium und der Ausbildung. Gerade bei Erkrankungen, die schnelle medizinische Behandlung benötigen, wie zum Beispiel Zyanose und Anämie ist es wichtig, Bildmaterial mit diversen Hauttypen darzustellen.) • Verletzungen (zum Beispiel durch fehlende Erfahrung bei Blutabnahme im Umgang mit dunkler Haut, fehlende Venensuchgeräte, Entstehung von Keloidnarben) • Unbehandelte Traumata • Suizidversuche und Tod Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Rassismus ein potenter Belastungsfaktor ist und langfristig krank macht (siehe oben race-related stress injuries). Für rassifizierte Personen, insbesondere jene, die zudem von Intersektionalität (zum Beispiel Rassismus, Sexismus, Klassismus) betroffen sind, ist die Aufarbeitung im Zusammenhang Gesundheit und Rassismus essenziell wichtig und notwendig. 33 Kampagnen wie „Help Astrid #matchmymix“ und „Aktion Taio wieder klettern wie Spiderman” weisen immer wieder darauf hin, dass es zu wenig BIPoC und binationale Stammzellenspender*innen gibt. Somit ist die Überlebenschance bei einer Leukämie Erkrankung für BIPoC und binationale Menschen viel geringer als für weiße Menschen. (Help Astrid, Aktion Taio) Das Problem stellt sich wie folgt dar: Von den weltweit 34,5 Millionen registrierten Stammzellspender*innen hat der Großteil ihre Wurzeln in Europa. Die Gruppe der Weißen – und somit auch die für diese Gruppe typischen Merkmale – sind in den Registern überrepräsentiert. Das hat Folgen für die Spendersuche. Ein Beispiel aus den USA: Während dort weiße Blutkrebspatient*innen mit einer etwa 77-prozentigen Wahrscheinlichkeit einen Menschen finden, der für eine Stammzelltransplantation in Frage kommt, liegt die Chancen für Menschen asiatischer Abstammung bei gerade einmal 41 Prozent. Für Menschen mit afroamerikanischem Hintergrund ist sie mit 23 Prozent noch niedriger. So gibt es das amerikanische Spende-Register an, die Studie HLA Match Likelihoods for Hematopoietic Stem-Cell Grafts in the U.S. Registry kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Eine Ursache hierfür ist die Barriere Sprache und diskriminierende Fragebögen, wie zum Beispiel die Frage Nr. 9 des DKMS Nabelschurblutbank Anamnesebogen („Hatten Sie oder Ihr Partner in den letzten 4 Monaten intimen Kontakt mit Personen aus Afrika südlich der Sahara, der Karibik, Südostasien oder Südamerika?“). Transgenerationale Weitergabe von Trauma Aus systemischer Perspektive lege ich (Amdrita Jakupi) als Familien- und Traumatherapeutin und Psychologische Beraterin meinen Fokus auf Transgenerationale Traumata. Seit 2020 haben save space e.V. in Zusammenarbeit mit AMCHA Deutschland e.V. die Folgen und Übertragung kollektiver und struktureller Gewalt auf die Folgegenerationen von Überlebenden von Genozid wissenschaftlich erforschen können. Forschungen haben ergeben, dass Nachfahren selbst zu Opfern von Gewalt und Traumata werden, insbesondere in einer Gesellschaft, die ihnen strukturell und intersektional feindlich gegenübersteht. So kann ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Trauma nach kollektiver Gewalt und fortlaufender Rassismuserfahrung über Generationen hinweg bestehen bleiben. Es ist möglich, dass Nachfahren eigene Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen machen, die durch das Trauma ihrer Eltern mitbestimmt wurden, welches sie nicht selbst erfahren haben. Dieses Wissen sollten wir in den Aus- und Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schule, Uni, Aus- und Weiterbildungen als Fachmodul intersektional und inklusiv integrieren. 34 Die medizinische Dimension spielt in der Aufarbeitung rassistischer Traumata eine mächtige Rolle, da in diesen Räumen die Ursachen und Folgen für Genozide und Verbrechen auch verortet sind. Stichpunkt Pseudo-Wissenschaft: Eugenik. Oft müssen Opfer und Überlebende kollektiver Gewalt nicht nur psychologische Spuren, sondern auch den Entzug ihrer Lebensgrundlage verkraften. Fehlende Sicherheit und medizinisches Gaslighting beeinflussen die psychische Situation in besonderem Maße. Die Betroffenen sind oft von Machtasymmetrien umgeben und haben nicht genügend Räume, um ihre Erfahrungen mitzuteilen und ausreichend Unterstützung zu erhalten. Um unsere medizinische Landschaft transparent und rassismusbewusst zu gestalten, ist es wichtig sich fortlaufend, um aufrichtige Anerkennung und Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Köln zu bemühen, um die Rassismen auch im Gesundheitswesen den Nährboden zu entziehen. Gefühlserbschaften sind real und beeinflussen unsere Wahrnehmung in einer rassistisch sozialisierten Gesellschaft. Das sind wesentliche Voraussetzungen, um überhaupt über Begriffe und Konzepte neuer Maßnahmen und Strukturen im Gesundheitswesen zu reden. Transdisziplinäre Verantwortung im Gesundheitswesen Medizinische Prozesse können nicht isoliert stehen, sondern müssen immer in einen Gesamtprozess der gesellschaftlichen Aufarbeitung der kollektiven Gewalt eingebettet sein. Ein Austausch zwischen Betroffenen mit verschiedenen Kontexten über ihre Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen kann helfen, die Vielfalt möglicher Optionen und Maßnahmen ganzheitlich zu verstehen und diese strukturell zu verbessern. Inklusivere Heilungsarbeit wird damit ermöglicht. Die Auswirkungen intersektionaler Gewalterfahrungen (Rassismus, Sexismus, Klassismus) und deren Klassifizierung als traumatisierend sind insbesondere in wissenschaftlichen und medizinischen Debatten noch ein marginalisiertes und unsichtbar gemachtes Thema. So bleibt auch hier die Notwendigkeit und nicht zuletzt Aufgabe der Helfenden und Verbündeten, subjektiv sowie strukturell, die individuellen Folgen in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu setzen und dies auch transparent zu machen. Problematisch ist nämlich nicht nur die Dethematisierung und Entkontextualisierung der Folgen intersektionaler Gewalt, sondern immer wieder auch der konkrete und sensibilisierte Umgang mit traumatisierten BIPoC. Community-übergreifende Zusammenarbeit ist relevant. 35 Struktureller Rassismus und der historisch-materialistische Rassismusbegriff Rassismus ist keine zufällige Begleiterscheinung des Kapitalismus, sondern strukturell mit ihm verbunden. Eine Gesellschaft, die systematisch auf Ausbeutung und Unterdrückung beruht, wird immer auf Formen der Spaltung und der Herabsetzung von Menschen angewiesen sein9. „Das Kolonialsystem ermöglichte Plünderung, Versklavung und Raubmord. Menschen vom afrikanischen und asiatischen Kontinent wurden verschleppt und versklavt, um natürliche Ressourcen zu gewinnen und Waren für die europäischen Metropolen zu produzieren.“10 Anzunehmen, dass die Konstruktion von Rassen, und damit Rassismus, primär ein Formales Problem der Naturwissenschaften und nicht ein gesellschaftliches sei, fördert das rassistische Gedächtnis. Das Bewusstsein der Menschen hat keine Existenz unabhängig von den gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen die Menschen leben und koexistieren. Ideologien sind das Produkt gesellschaftlicher Verhältnisse. Rassismus muss in seinem historischen Werden und Gewordensein verstanden werden. Die Analyse und Abschaffung des Rassismus beginnt daher mit den historischen Anfängen der kapitalistischen Produktionsweise und gewaltsame Enteignung und Ausbeutung. Ein entscheidender Moment der sogenannten ursprünglichen Akkumulation war das Kolonialsystem. Die Methoden der Schulmedizin und die Strukturen im Gesundheitswesen sind heute das Resultat und Produkt kolonialer und postkolonialer Forschungen und Handlungen. Tatsache ist, dass ohne den Kapitalismus der Nährboden für Rassismus nicht möglich wäre. Die Entwicklung, Organisation und Expansion der kapitalistischen Gesellschaft verlief im Wesentlichen nach rassischen Gesichtspunkten, und das galt auch für die soziale Ideologie (Rassentheorie)11. Die spezifische Form kapitalistischer Produktion und damit Gesellschaft, die wir in Deutschland vorfinden, war und ist nach bestimmter Struktur rassistisch geformt. Der Prozess der Rassifizierung, der Konstruktion rassistischer Kategorien, lässt Rasse, eine von Menschen gemachte Kategorie und ökonomisch produzierte Differenz, als natürliche Differenz erscheinen. Die Konstruktion von Rassen ist eine Konstruktion von Hautfarben als Bedeutungsträger. In der Hautfarbe wird ein 9 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, 2023, Hrsg. Bafta Sarbo und Eleonora Roldán Mendívil, Verlag Dietz Berlin 10 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, 2023, Verlag Dietz Berlin 11 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, 2023, Verlag Dietz Berlin 36 soziales Verhältnis materialisiert. Rassistische Differenz im Gesundheitswesen artikuliert sich nicht erst durch explizit rassistische Handlungsmuster, sondern schon ökonomisch durch soziale Ungleichheit.12 (vergleiche „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, S. 37 – 63, 2023, Hrsg. Bafta Sarbo & Eleonora Roldán Mendívil, Verlag Dietz Berlin). Wie können die Auswirkungen von Rassismus und Kolonialismus im Gesundheitswesen aufgearbeitet und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? 1. Die Schärfung eines Bewusstseins für koloniale Kontinuitäten des medizinischen Personals ist zwingend notwendig, um eine Verbesserung der Versorgung für marginalisierte Personen zu erreichen. Dafür benötigt es diverse Fachmodule im Rahmen Intersektionalität im Gesundheitswesen, wo die Ursachen und Folgen von Rassismus in Bildungseinrichtungen (Schule, Uni, Ausbildungsstätte) dekonstruiert und sensibilisiert werden. 2. Obwohl die Rassenlehre wissenschaftlich als falsch erwiesen wurde, fehlte eine Aufarbeitung dieser Lehre, die weiterhin koloniale Kontinuitäten schafft. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der bis heute anhaltende Raub und die Verdrängung der indigenen Medizin durch die eurozentrische Wissenslehre. Das Anerkennen und Sichtbarmachen von indigenen Heilverfahren und medizinischen Eingriffen würde zum Umdenken bewegen und Bewusstsein schaffen bezüglich der Errungenschaften kolonialisierter Gesellschaften und Kulturen. Dafür braucht es sichtbare und intersektionale Repräsentation in der Schul- und Komplementärmedizin. 3. Menschen mit direktem oder indirektem Bezug zu kolonisierten Gesellschaften und Kulturen (diasporische und pluralistische Perspektiven) müssten in Gesundheitsausschüssen und Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene communityübergreifend strukturell vertreten sein. 4. Die Überarbeitung und Überprüfung von allen Patient*innen-Spenderfragebögen, Fachliteratur und Fallbeispielen auf Diversität und diskriminierungsfreie Sprache muss initiiert werden. Die Reproduzierung von sprachlichen und pseudowissenschaftlichen kolonialen Kontinuitäten muss vermieden werden. Dazu gibt es Literatur, welche in Institutionen eingeführt und gelehrt werden kann, um kollektives Bewusstsein zu schaffen. 5. Der Ausbau der Gesundheitsberatung und die Schaffung von Gesundheitskiosks Gesundheitskiosk | BMG muss vorangetrieben, ressourcengerecht budgetiert und in Communities kommuniziert werden. 6. Die Schaffung und der Ausbau spezifischer Angebote im Bereich psychischer Gesundheit von Menschen mit Rassismuserfahrung müssen priorisiert werden. (Traumatherapien unterstützt durch Community Care!) 12 Seite 37 – 63, „Die Diversität der Ausbeutung“. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, 2023, Verlag Dietz Berlin 37 7. Gerade in der Pflege haben wir einen hohen Anteil an BIPoC-Arbeitskräften, die teils unter schlechten Arbeitsbedingungen alte, an rassistischen Denkmustern festhaltende und teilweise kriegstraumatisierte Menschen pflegen, die anerzogene Machtverhältnisse ausnutzen und reproduzieren. Wir benötigen psychologische Hilfsangebote zur Bewältigung der traumatisierenden Arbeitsbedingungen, denen post-migrantische Personen im Gesundheitswesen permanent ausgesetzt sind. Psychosoziale Anlaufstellen für post-migrantische Menschen in Deutschland. 8. Ebenfalls benötigen wir eine diversitätssensible Pflege aufgrund der Berentung sogenannter Gastarbeiter*innen und des allgemeinen Wandels der Gesellschaft. 9. Um Rassismus im Gesundheitswesen weiter aufarbeiten zu können, bedarf es weiterer Ressourcen und Kapazitäten auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene. Langfristig benötigen wir deutschsprachige Studien zum Thema Gesundheit und Rassismus mit Einbezug der Communities vor Ort. 10. Rassismus im Gesundheitswesen darf nicht länger individualisiert und eingeteilt werden, es braucht einen sozialpolitischen und medizinischen Kontext, die Psycho- und Systemische Therapeut*innen miteinbeziehen und eine Flucht- und/oder Migrationsgeschichte in Deutschland haben. 11. Um die Lebensrealitäten der Menschen mit intersektionalen Traumata in ihrer Sichtbarkeit und Heilung von Folgen der Mehrfachdiskriminierung zu unterstützen, braucht es eine kontextualisierte und systemische Traumaaufarbeitung, in denen die wirkenden Machtverhältnisse einer rassistisch- sozialisierten Gesellschaft nicht ausgeblendet werden, sondern als Teil des traumatischen Prozesses anerkannt werden. Dazu braucht es monetäre und materielle Ressourcen und Förderungen, um psychologische Beratungsstellen für Menschen mit Rassismuserfahrungen ganzheitlich aufzufangen, zu betreuen, zu begleiten und nachhaltig zu stabilisieren. Unsere Verantwortung für Veränderungen beginnt und endet strukturell. 12. Unsere Maßnahmen müssen durch eine Online-Veröffentlichung den Kölner*innen transparent und barrierefrei zugänglich gemacht werden. 38 Handlungsempfehlungen Jugend Von Yvonne Esi Müller „Dekoloniale Aufarbeitung für Systemsprenger“ Meine drei wichtigsten Fragen während dieser Ausarbeitung, teile ich an die Verwaltung, Politik und alle Menschen, auch als Grundlage empirischer Forschungen: 1. Wie prägen die kolonialen Wurzeln meines ghanaischen Vaters und ostpreußischen Mutter, die erlebte Flucht/Aussiedlung beide Identitäten und mein eigenes Leben in einem System, das von rassifizierten Regeln und vor allem Denkmuster geprägt ist? 2. Inwiefern beeinflussen rassifizierte Denkmuster, die in Jugend- und Sozialeinrichtungen weitergegeben werden, das Leben und die Chancen von Menschen (Afrikanischen Erbes) oder weiteren Diasporas? 3. Wie können historische Gesetzgebungen und Wissenschaft zur realen Aufarbeitung von sogenannten System Sprenger*innen gelöst werden und somit Systeme geschaffen werden, wo Menschen in eine Zivilgesellschaft integriert leben können? Vorwort In den Schatten der Vergangenheit befinde ich mich selbst eingehüllt, ein Produkt des Systems, das mich offiziell als Mischling*, Mulatte*, Bastard* oder sogar Systemsprenger*in kennzeichnet oder es tat. Der Begriff „Systemsprenger“ (Careleaver) ist nicht nur ein Etikett, sondern eine Art Erbe durch Menschen, und die Zeit, in der die Grundlagen für Regelungen/Begriffe und Rassifizierungen ratifiziert wurden und die bis heute, teils, unverändert fortbestehen, oder nur langsam durch empirische Forschungen angepasst wird. Ich bin Yvonne Esi Müller – der Name Müller ist nicht der Name meiner Eltern, sondern lediglich angeheiratet durch meine Mutter, die unbedingt ihren preußisch-deutschen Familiennamen, loswerden wollte, um endlich ihre Anerkennung als „deutsch“ zu erhalten. 39 Ich bin im Jahr 1982 in Siegen, an einem Sonntag, geboren. Den Namen meines Vaters, darf ich nicht annehmen, aufgrund von wörtlicher „Verdunklungsgefahr“! Antrag in Siegen zur Namensänderung 2004 gestellt. Daher verriet ich, während meiner eigenen stetigen Sensibilisierungsphase, der Welt eines Tages, dass ich Esi bin. Bei den Akans (Ghana), weiss jeder dadurch, dass ich deswegen an einem Sonntag geboren bin, Esi oder auch Akosa bedeuten, ich Frau an einem Sonntag geboren! Meine eigene Reise in ein Land, das die meiste Zeit nur in mir lebt, aber ich keinen bis kaum afrikanischen Einfluss bekomme (was bedeutet das auch?) somit begann erst im Jahre 2023 die Reise zu meinen eigenen Wurzeln. Ich durfte Ghana das erste Mal sehen und erleben. Meine persönliche Selbstbeschreibung ist: Mensch, African Migrant Descendant oder Legacy, und Teil der afrikanischen Diaspora in Deutschland und international. Meine Geschichte ist eine Collage aus den Erlebnissen meiner mütterlichen Seite, die bis 1971 im damals neuen Gebieten Polens gelebt hatte, umgeben von den masurischen Seen, im noch früher sogenannten Ostpreußen. Meine rebellische Oma trotzte den Wirren der Geschichte, entkam den russischen Soldaten und beharrte auf einer einzigartigen deutschpreußischen Identität. Doch auch die Geschichte meines Vaters, mit ghanaischen Wurzeln, trägt das Gewicht einer erlebten Flucht und einer vererbten kolonialen Geschichte. Selbstbeschreibung als Erklärung zur Einleitung Ich, Yvonne Esi Müller, geboren in Siegen, im Jahr 1982. Meine Selbstbeschreibung ist: Mensch, African Migrant Descendant/Legacy, und Teil der afrikanischen Diaspora in Deutschland. Nach prekären Situationen und einer Phase von diversen Jugendeinrichtungen beginnt mein Erwachsenenweg, gezeichnet von rassifizierten, strukturellen und systemischen Denkmustern, die trotz meiner herausragenden schulischen Leistungen mein Leben in negativer Weise beeinflussten. Um eine Hermeneutische Auslegung zu gewährleisten, veröffentliche ich meine Biografie, denn nach Geisteswissenschaftlicher Pädagogik, ist die Theorie nach der Praxis angeordnet! Ich spreche selbstverständlich nicht nur in meinem Namen, sondern beziehe mich auch langfristig (durch empirische Forschung) auf die Perspektive von Kolonialismus und als Nachfahre/Nachkomme afrikanischer und (ehemals) preußischer Erziehungs- und Lebenswirklichkeiten und werde mich auf die Historizität von Erziehung in meinem Studium der Bildungs- Erziehungswissenschaften spezifizieren. 40 Alltagswissen in Professionswissen packen Ich muss und will meine Wissensdimensionen erweitern, wurde jahrelang im Namen von pädagogischen nie fertig formulierten Ansätzen, davon abgehalten, da ich erzogen aber nicht gebildet oder Zugang zu Professionswissen erhielt, um dieses zu verbalisieren. Das ist meine spezielle und für viele weitere eine Widergutmachung und Möglichkeit, unsere Geschichte selbst zu schreiben und zu lenken. Historische Debatten zu Anlage – Umwelt in der Pädagogik und später Erziehungswissenschaft haben eine wichtige Perspektive unterdrückt, da meine Gene aus mir und in mir sind und heraussprechen. Ich bin „deutsch“ erzogen worden und dennoch sind in meinen Genen, tiefe Instinkte und Wissen, die teils unkontrolliert, aus mir heraussprudeln, aber leider nicht beachtet oder gebildet werden! Es gibt kaum bis keinen, in meiner Vergangenheit, der oder die mir aus seinen Erfahrungen, außer einer langen Geschichte von an kolonialer Gewalt, aus seinen Lebenserfahrungen in Afrika oder konkret aus Ghana oder noch konkreter aus Ostpreußen, in meinem kompletten Umfeld, Bildung verschaffen konnte oder es kann! Trotz des Wunsches, der Armut und der Angst zu entkommen, geriet ich in einen ungewollten Ausbildungsberuf, der mich nicht nur beruflich frustrierte, sondern auch persönlich entwurzelte und alles während ich vom Jugendamt eingerichteten Sozialstation betreut wurde. Ein Kampf gegen bürokratische Instanzen und eine ungewollte Richtung in der Ausbildung markieren die Anfänge meines Lebensweges, der von Entbehrungen, Selbstzweifel, Schuld, Scham und prekären Arbeitsverhältnissen mit dem ständigen Ringen um Anerkennung und Selbstverwirklichung geprägt ist. „Denn natürlich kann man als Quereinsteiger*in auch im Beruf weiterkommen, bedeutet aber auch als alleinsorgende Mutter, doppelt so hart und viel Arbeit und bis zu 500 Euro weniger monatlich zu verdienen mit weniger Urlaubstagen.“ Natürlich habe ich gekämpft, meine 20-jährige Tochter schreibt dieses Jahr ihr Examen als Krankenpflegerin und mein Sohn ist 9 Jahre. Ich gehe bis zum Umfallen und in dem Jahr 2020 passierte es, seitdem kämpfe ich mit neu aufkommenden Krankheitsstigmatisierungen. Wenn der Körper nicht kann, aber der Kopf will und man auch überleben muss, ist es ein gefühlter, nicht endender Kreislauf. 41 Forderungskatalog 1. Reform der Regelungen für Systemsprenger*: • Forderung nach einer umfassenden Erhebung und Datenerfassung von System- Sprengern mit dem spezifischen Augenmerk auf die diversen Diasporas, durch das Statistische Bundesamt, um die genaue Anzahl und Bedürfnisse zu verstehen. 2. Zugang zur Hochschulbildung für Systemsprenger*: • Forderung nach einer Überprüfung und Anpassung der Stipendien Regelungen, um sicherzustellen, dass Systemsprenger* aus diversen Diasporas (BIPoC) nicht benachteiligt werden und einen Zugang mit freier Wahl zu Universitäten erhalten können. Auch über den zweiten oder dritten Ausbildungsweg! • Leichter Zugang zu individueller Nachhilfe, Förderprogrammen und Kulturförderungen mit speziellem Fokus auf die jeweiligen Diaspora. 3. Dekoloniale Aufarbeitung in Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen: • Forderung nach speziellen Maßnahmen und Ressourcen für die dekoloniale Aufarbeitung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren, insbesondere in Heimen und sozialen Einrichtungen. • Betonung der Bedeutung von transkulturellem Austausch, Aufklärungsarbeit, Schulbegleitung, Lesungen, Ferienprogrammen, Kulturförderung und Ernährung und Gesundheit als integraler Bestandteil der dekolonialen Aufarbeitung durch die betroffene Gruppe selbst. Anerkennung auf kosmopolitische Staatsbürgerschaft. 4. Menschenwürdige Behandlung mit einem transnationalen und dekolonialen Verständnis in Einrichtungen: • Forderung nach einer grundlegenden Überprüfung (empirische Forschung) der Praktiken in Einrichtungen (kirchliche und staatliche Träger), um sicherzustellen, dass die Würde der betroffenen Personen respektiert wird. • Adultismus entgegenwirken. Anerkennung von realen Lebensumständen und Berechtigung auf frühe Selbstbestimmung, wenn Unterbringung/Anbindung an Einrichtungen. 5. Betreuungsschlüssel und Personalausstattung: • Forderung nach einer angemessenen Anpassung der Betreuungsschlüssel, um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes (spezifischer diasporischer Kontext) Personal vorhanden ist, um den individuellen Bedürfnissen der betreuten Personen gerecht zu werden. 42 6. Förderung von Familienzusammen Gehörigkeit und Wiederfindung: • Maßnahmen zur Förderung von Familienzusammengehörigkeit durch gezielte diasporische Unterstützung von Familien und deren Betreuerinnen. • Entwicklung von Programmen und Initiativen, die die Bindung und besonders Transkulturellen Austausch fördern, zwischen Familienmitgliedern und ihren Betreuern. 7. Anerkennung von transnationalen Traumata. • Ganzheitliche Aufarbeitung unter Berücksichtigung wirksamer Heilmethoden aus einer nicht-weißen Perspektive. • Ebenfalls sollten sportliche Aktivitäten, wie Percussion-Unterricht, und spezifische Nahrungsmittel der Diaspora zur Verfügung stehen. Wir empfehlen nachdrücklich, den Betreuungsschlüssel und Fördermaßnahmen und Räume weiter auf die Bedürfnisse der betroffenen Gruppen auszurichten. • Möglichkeiten, seine Familienangehörigen zu finden und auch besuchen zu können. 8. Nachhaltigkeit und Umweltschutz: • Forderung nach weltweiten Maßnahmen in Form von nachhaltigen Erzeugnissen und einem verantwortungsvollen, dekolonialen Umgang mit dem Klima in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren. • Integration und Bewusstsein schaffen von Umweltthemen in Bildungs- und Freizeitprogramme. • Transnationale Aufarbeitung und lebensverbessernde regionale Projekte. Das Erbe, das ich trage, besteht nicht nur aus den Markierungen „neurodivers“ – weil eine traumatische Situation nach der anderen eintritt – „Systemsprenger*innen“ – wie viel kann und muss ein Mensch aushalten? „Migrant Descendant‘“ – wo ist zu Hause? Wie viele meiner Familienangehörigen oder Menschen, sollen noch im Meer ertrinken und keinen scheint es zu kümmern? Durch die ghanaischen Wurzeln meines Vaters und seiner erlebten Flucht und die ostpreußischen Vorfahren meiner Mutter. Diese vererbten kolonialen Geschichten machen einen Aufstieg in eine Gesellschaft, die oben angeführt Kategorien zuweist, zu einem nahezu unüberwindbaren Berg. Diese Situation wirft nicht nur Fragen nach Gerechtigkeit, sondern auch nach der Verantwortung eines Systems auf, das solche individuellen Kämpfe schafft und perpetuiert. 43 In den letzten Jahrzehnten haben sich vielfältige Herausforderungen in den Bereichen Frauen, Kinder, Familie und Senioren herauskristallisiert, die weiterhin eine empirische Forschung in der Pädagogik und Erziehungswissenschaften notwendig macht und vor allem meine Perspektive in der Wissenschaft zulässt, damit bestehenden Regelungen weiterhin erforscht und wissenschaftlich festgehalten werden können. Insbesondere hat die Problematik der sogenannten Systemsprenger*innen, für die es laut dem Statistischen Bundesamt bisher nicht einmal eine Erhebung gibt (erst recht nicht mit den diversen Diasporas als Kontext), die Dringlichkeit von Reformen in den Blickpunkt gerückt. Das Etikett „Systemsprenger*in“ Peters bemängelt, dass junge Menschen, die die Praxis vor bestimmte Herausforderungen stellen, durch das Etikett „Systemsprenger*in“ als einheitliche Gruppe zusammengefasst werden, da dadurch Einzelphänomenen weniger Aufmerksamkeit zugutekommen. Die Beschreibung einer Zielgruppe mit bestimmten Merkmalen kann eine zunehmende Problemverschiebung und Pathologisierung in die Richtung eines „schwierigen Falles“, der für Einrichtungen nicht mehr tragbar scheint, nach sich ziehen. – Hier beziehen wir heute noch den transnationalen und kolonialen Bezug – Peters betont, dass sich Betroffene selbst nicht als „Systemsprenger*in“ bezeichnen, sondern dass diese Etikettierung aus der Perspektive von Organisationen formuliert wird und somit aus Machtkonstellationen hervorgeht. Kinder und Jugendliche werden unabhängig von ihrem Willen und ihren Bedürfnissen durch Institutionen mit dem Etikett „Systemsprenger*in“ klassifiziert und kategorisiert, weil sie innerhalb konstruierter Kategorien durch störende oder herausfordernde Handlungsweisen auffällig geworden sind. Da diese Zuschreibung gegen ihren Willen geschehen kann, wird deutlich, dass diese Institutionen auf Macht „beruhen.“ Sogenannte Systemsprenger*innen im System der Kinder- und Jugendhilfe Sogenannte Systemsprenger*innen durchliefen bereits mehrere Einrichtungen der Erziehungshilfe und mussten sie verlassen, da sie „systemsprengend“ oder „nicht mehr tragbar seien.“ Wenn sogenannten Systemsprenger*innen mangelnde Mitwirkungsbereitschaft an Hilfemaßnahmen unterstellt wird und Defizite folglich als zu groß bewertet werden, werden Betroffene an „intensivere Angebote“ weitervermittelt. 44 Ihre Problemlagen verdichten sich häufig durch Abbrüche, Settingwechsel und Wechseln zwischen verschiedenen Versorgungssystemen. Sie waren also schon mehrmals mit dem Verlust der ihnen bekannten Lebensentwürfe sowie Strukturen und somit mit existenziellen Belastungsproben konfrontiert. Zusätzlich zu diesen Verlusten werden die Ideen und Lebensentwürfe dieser jungen Menschen nicht anerkannt oder sogar gesellschaftlich abgelehnt. „Wer sprengt hier was und wen?“ „In Bezug auf sogenannte Systemsprenger*innen erweckt das System der Kinder- und Jugendhilfe oftmals den Eindruck, kein wirkliches System mit ineinandergreifenden Prozessen, sondern eher ein Zwangsverbund von Einzelkämpfer*innen zu sein.” (Marie Dieterich) Ich lasse die Frage offen, ob eine “Sprengung” des Systems notwendig ist, oder nicht offensichtlich Schwachstellen und Lücken im System „herrschen“, die dringend aufgearbeitet werden sollten. Ein System, welches Menschen ausschließt, ist eine Welt, in der wir leben wollen? Das Konzept „Systemsprenger*in“ scheint dazu einzuladen, die Kinder- und Jugendhilfe vor allem aus einer systemischen Perspektive zu betrachten, wobei es nur noch um Systemgrenzen, deren Überschreitung und Aufrechterhaltung geht. „‚Systeme sprengen” ist soziologisch gesehen „normal“, kommunikationstheoretisch gesehen eine Kompetenz und subjektlogisch gesehen manchmal die einzige Möglichkeit, seine bedrohte Identität zu schützen!“ (Menno Baumann) Wie soll ein Mensch mit kolonialem Erbe und Fokus zum Beispiel aus der afrikanischen Diaspora seine Wege finden? • Emanzipiert, ausgestattet mit Wissen, eigene Räume frei und selbstständig gestalten. Alle unsere Aktionen sind Reaktionen auf ein System, in dem wir uns bewegen müssen! 45 Wichtige Quellen und Zusatzinformationen Adultismus bezieht sich auf eine Form der Diskriminierung oder Voreingenommenheit, die auf dem Alter basiert, wobei Erwachsene bevorzugt oder privilegiert und gleichzeitig Jugendliche oder Kinder benachteiligt oder marginalisiert werden. Der Begriff leitet sich von der Hierarchie ab, die in vielen Gesellschaften zwischen Erwachsenen und jüngeren Menschen besteht, und er betont die strukturellen Ungleichheiten, Machtverhältnisse und Stereotypen, die aufgrund des Alters auftreten. Wissenschaftlich betrachtet bezieht sich Adultismus auf die sozialen Normen, Institutionen und Praktiken, die die Vorherrschaft und Kontrolle von Erwachsenen über Jugendliche aufrechterhalten. Dies kann sich in verschiedenen Bereichen manifestieren, darunter Bildung, Familie, Rechtssystem und soziale Interaktionen. Forschung zu Adultismus befasst sich mit der Analyse dieser Dynamiken, um ein tieferes Verständnis für die Auswirkungen auf die Entwicklung von Jugendlichen und die Notwendigkeit von Veränderungen in gesellschaftlichen Strukturen zu gewinnen. Marie Dieterich Bachelor Thesis zur Erlangung des Bachelorgrades Bachelor of Arts im Studiengang Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik (B.A.) Matrikelnummer: 50054123 PETERS, Friedhelm, 2020. Der Konstruktionsprozess der „Schwierigen“ – das Beispiel der sogenannten „Systemsprenger*innen“. Forum Erziehungshilfen [Online- Quelle]. Beltz Juventa Verlag. 2020 (2), S. 113 – 116 https://www.forensik.de/fileadmin/user_files/forensik/Publikationen/ Der_Konstruktionsprozess_der_Schwierigen das_Beispiel_der_sogenannten_ Systemsprenger.pdf KIESLINGER, Daniel, Marc DRESSEL und Ralph HAAR, 2021. Einleitung. In: Daniel KIESLINGER, Marc DRESSEL und Ralph HAAR, Hrsg. Systemsprenger*innen: Ressourcenorientierte Ansätze zu einer defizitären Begrifflichkeit. 1. Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag, S. 12 – 19. Diese Einschätzung von Götsch und Bliemetsrieder ist deutlich von der in SGB VIII festgehaltenen Zielsetzung abzugrenzen und kritisch zu betrachten, da sie der Gesetzesgrundlage inhaltlich widerspricht. GÖTSCH, Monika und Sandro BLIEMETSRIEDER, 2021. „Systemsprenger*innen“ als kapitalistisch durchdrungene Subjektivierungsweise – soziologische und sozialphilosophische Reflexion der Kinder- und Jugendhilfe. In: Daniel KIESLINGER, Marc DRESSEL und Ralph HAAR, Hrsg. Systemsprenger*innen: 68 Ressourcenorientierte Ansätze zu einer defizitären Begrifflichkeit. 1. Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag, S. 22 – 4 46 BAUMANN, Menno, 2019. Kinder, die Systeme sprengen: Impulse, Zugangswege und hilfreiche Setting Bedingungen für Jugendliche und Schule. Band 2. Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren. Peter Vogel, Einführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft 47 Handlungsempfehlungen Restitution Von Dr. Rahab Njeri Unter Restitution versteht man die Rückgabe von „Objekten“ an ihre Heimat oder ihren Herkunftsort. Sie beschränkt sich auf einzelne Kunstwerke und menschliche Überreste, die brutal deportiert und in Museen ausgestellt oder – im Falle der menschlichen Überreste – für anthropologische Untersuchungen verwendet wurden. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass Restitution auch die historische Verantwortung berücksichtigen muss. Ohne die historische Verantwortung als Teil des Restitutionsdiskurses zu betrachten, wird bei der Restitution nicht beachtet, dass der Raub von „Objekten“ aus Afrika, Asien und dem Pazifik Hand in Hand mit der Zerstörung von Wissen verbunden war. Damit wurde die Möglichkeit einer zukünftigen Wissenspraxis und -zirkulation ausgeschlossen. Wenn wir in der Restitutionsdebatte von „Objekten“ sprechen, wird die Vernichtung von Lebensformen – von sozialer, politischer, ökologischer und epistemologischer Organisation – unsichtbar gemacht. Zum Beispiel die koloniale Zerstörung des Königreichs Benin durch die Briten im Jahr 1897: Die Zerstörung war eine imperialistische Handlung als Reaktion auf die Widerstandskraft von Oba (König) Ovonramwen Nogbaisi, der sich weigerte, sich den britischen Gesetzen zu unterwerfen. Die politische Gewalt dieser Imperien wurde von einer so genannten „zivilisatorischen Mission“ angetrieben. Dies bedeutete die Eroberung von Land. Und das bedeutete die Auslöschung von Lebensformen. Sie zerstörte unterschiedliches Wissen und wurde von der Extraktion von Kunstwerken und menschlichen Gebeinen begleitet. Koloniale Ethnologen und Ethnographen hatten die Macht, zerstörtes Wissen als „Objekte“ oder „Artefakte“ zu bezeichnen. Das kolonialistische System der Klassifizierung, Kategorisierung und Hierarchisierung leugnete die Tatsache, dass die Kunstwerke Wissen mit sich brachten. Die „Objekte“ wurden dann zur Schau gestellt und in koloniale Spektakel verwandelt, um die Menschen zu unterhalten, oder zu „schlafende[n] Schönheiten“, wie es der Philosoph Frantz Fanon in „Die Verdammten dieser Erde“ formulierte. Oft wird das Argument vorgebracht, dass diese Gegenstände durch ihre Überführung in den Westen für die Nachwelt erhalten wurden – wären sie in Afrika geblieben, wären sie einfach verrottet. Dies ist ein fadenscheiniges Argument, das in 48 rassistischen Einstellungen wurzelt, wonach man den rechtmäßigen Besitzern und Herstellern dieser Kunstwerke oder Skulpturen nicht zutrauen kann, ihr eigenes kulturelles Erbe zu bewahren. Es ist auch ein Produkt der zersetzenden Wirkung des Kolonialismus. Wie können diejenigen, die die Werke geschaffen haben und sie für Generationen bewahren könnten, nicht in der Lage sein, sich um ihr eigenes Werk zu kümmern? Anfang 2021 erklärte sich Deutschland bereit, ab 2022 wichtige Stücke aus seinen Sammlungen an Nigeria zu restituieren. Doch das war ein langwieriger Prozess. Bereits in den 1970er Jahren gab es Restitutionsansprüche aus Nigeria. Die Debatte wurde nach dem Bau des umstrittenen Berliner Humboldt-Forum-Museums neu entfacht, das im September 2021 eröffnet wurde und in dem auch die Benin-Bronzen vor ihrer Rückkehr ausgestellt werden sollen. Vereinbart wurde unter anderem, dass die „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ bis zum 15. Juni 2021 eine Aufstellung aller im Besitz der Museen befindlichen Benin-Bronzen auf ihrer Webseite www.cp3c.de veröffentlichen sollte.13 Auch sollten die Museen bis Ende 2021 die Provenienzen zu diesen Objekten umfassend dokumentieren und auf der Webseite der Kontaktstelle öffentlich zugänglich machen.14 Die Restitutionsansprüche überträgt Deutschland das Eigentum an 1.130 Bronzen an Nigeria. Ein wegweisender Schritt in der Rückgabe von Raubkunst. Am 1. Juli 2022 hatten Deutschland und Nigeria in Berlin eine Gemeinsame Erklärung zur Rückgabe von Benin-Bronzen und bilateraler Museumskooperation unterzeichnet. Diese überträgt das Eigentum an den Benin-Bronzen aus deutschen Museumssammlungen mit sofortiger Wirkung offiziell an Nigeria. Dies ist die bekannte größte Einzelrückführung von Artefakten auf der ganzen Welt. Aber dann stellt sich die Frage, ob es nur um die Rückgabe der Benin-Bronzen oder auch um eine Reparation gehen sollte? Diese Kunstwerke und Skulpturen haben Arbeitsplätze und Wohlstand für westliche Museen geschaffen. Insgesamt sind es mehr als 1.130 Objekte aus dem Linden-Museum Stuttgart, dem Berliner Humboldt- Forum, dem Kölner Rautenstrauch-Joest-Museum, dem Hamburger Museum für Kulturen der Welt und den Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen. Das Rautenstrauch-Joest-Museum, kurz RJM, beherbergt die viertgrößte Sammlung der sogenannten Benin-Bronzen. Das sind Hofkunstwerke, die aus Messing, Elfenbein, Korallen und Holz im einstigen Königreich Benin (im heutigen Nigeria) 13 https:// www.cp3c.de/ 14 https:// www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/erklaerung -zum-umgang -mit-benin- bronzengruetters-wichtige-wegmarke-fuer-verstaendigung-und-versoehnung--1902114 49 gefertigt wurden. Viele der Benin-Bronzen wurden während der kolonialen Ära, insbesondere im Jahr 1897, von britischen Truppen geraubt. Dies geschah während einer militärischen Expedition, die als „Strafexpedition“ bekannt ist. Die Stadt wurde niedergebrannt, und die britische Admiralität versteigerte die Beute – mehr als 2.000 Kunstwerke – um die Expedition zu „bezahlen“. Das Britische Museum erhielt etwa 40 Prozent der Beute. Keines der Artefakte blieb in Afrika – sie sind heute in Museen und Privatsammlungen auf der ganzen Welt verstreut. Die geraubte Kunst wurde danach in Europa versteigert, so gelangten sie ins Kölner Völkerkundemuseum angeblich als Geschenke, gekauft in Kunstmärkten, aber auch gestohlen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Generaldirektor der „National Commission for Museums and Monuments“ Nigerias, Abba Isa Tijani, unterzeichneten 15.12.2022 in Köln eine Vereinbarung zur Eigentumsübertragung der Benin-Hofkunstwerke aus dem Rautenstrauch- Joest-Museum. Dies hatte der Rat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen. 92 Benin-Bronzen aus dem Kölner Rautenstrauch- Joest-Museum gehören jetzt offiziell wieder Nigeria. Drei Werke aus Köln wurden zusammen mit 17 Werken aus deutschen Museen am 20. Dezember 2022 im Rahmen einer Delegationsreise bei einer feierlichen Zeremonie in Abuja an Nigeria übergeben. Reg. No/Inventory number Object ID RJM 2001 Titel: Uhunmwu elao ọghe Iy’ọba: Commemorative Queen Mother Head. Institution acquisition date: 1897 Reg. No/Inventory number Object ID RJM 43018 Title Schlüssel. Institution Acquisition date 23.03.1944 Reg. No/Inventory number Object ID RJM 5280. Institution Acquisition date 11/21/02 50 Lösung Ausleihe: Einige Benin-Bronzen dürfen in Köln bleiben? 37 der Kunstwerke verbleiben zunächst für zehn Jahre als Leihgaben im Kölner Museum. An dieser Stelle wird es problematisch, Wer hat entschieden, was als Leihgabe bleibt? Wer war an der Diskussion beteiligt? Wie wurden die Communities in den Prozess einbezogen? Was geschieht nach dem Ende des Leihvertrags? Werden die Benin-Hofkunstwerke, die als Leihgabe im RJM bleiben, wieder in Kisten verpackt und für die nächsten 10 Jahre in den Keller gebracht? 52 Werke sollen sukzessive ab 2023 an Nigeria zurückgeführt werden. Aber es ist nicht klar, wann oder was von den 52 zurückgegeben werden wird. Wir möchten wissen, wann die 52 Werke zurückgegeben werden. Die Rückgabe darf nicht den Endpunkt der verflochtenen Geschichte von Überlebenden und Nachfahren der Täter*innen markieren, sondern sollte den Übergang in eine neue Beziehungsethik ermöglichen. Bangwa/Lefem Porträt eines Würdenträgers, Bangwa vor 1901 S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation 51 S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation aus der Region Bangwa in Westkamerun hatte am 9. Juli. 2022 zum ersten Mal seit mehr als 100 Jahren physischen Kontakt mit der geplünderten Skulptur. Die Skulptur bekannt als Lefem – ist eine von vielen spirituellen Gedenkskulpturen des Königspalastes, die während der kolonialen Eroberung der zentralafrikanischen Nation durch Deutschland genommen wurden. „Dieses Lefem weit weg von seiner Umgebung in Gefangenschaft zu bringen, hat die Bangwa Menschen des natürlichen und geistigen Schutzes beraubt, den uns unsere Vorfahren gewährt haben“, sagte König Asabaton Fontem Njifua von Bangwa bei einer Zeremonie im Kölner Rautenstrauch-Joest- Museum. Die Skulptur ist eine von vielen Lefem-Skulpturen, die hergestellt wurden, um den Geist des Bangwa- Würdenträgers (Chiefs)zu verkörpern. Es wurde um 1898 von einem deutschen Militärleutnant Kurt Strümpell bei einem gewalttätigen Überfall aus der Bangwa gestohlen. Zuvor kam der im kolonialen Dienst tätige Gustav Conrau 1898 in die Bangwa- Hochlandregion, um für die deutschen Plantagen im Küstengebiet Arbeiter*innen anzuwerben. Fon Assunganyi (*um 1880, †1952), König von Fontem, einer der neun Könige der Bangwa-Region, stellte Conrau rund 60 Menschen für die Plantagenarbeit zur Verfügung.15 Ein Jahr später kehrte Conrau jedoch ohne die Arbeiter*innen zurück, woraufhin Gerüchte über deren Tod kursierten. Als Conrau um weitere Arbeiter*innen bat, entbrannte ein Konflikt, bei dem Assunganyi Conrau festnehmen ließ. Conrau flüchtete daraufhin und erschoss sich während seines Fluchtversuches. Da die Deutschen Assunganyi für Conraus Tod16 verantwortlich machten, rächten sie sich mit gewaltvollen Überfällen auf die Bangwa-Dörfer, die aufgrund des beharrlichen Widerstands der Bewohner*innen vier Jahre andauerten.17 Als Folge dessen war Leutnant Kurt Strümpell für die „Eintreibung einer auferlegten Kriegsentschädigung“ (so der damalige Befehl der sog. Kaiserlichen Schutztruppe, vergleiche Deutsches Kolonialblatt von 1901, S.314) zuständig, bei der er unter anderem diese Skulptur entwendete, die er 1902 dem Städtischen Museum Braunschweig schenkte. Später wurde es 1955 – 1966 von Klaus Clausmeyer’s Kollection in Düsseldorf erworben und 1966 dem Rautenstrauch-Joest-Museum übergeben. Im RJM war sie Teil der Dauerausstellung und repräsentiert momentan den antikolonialen Widerstand der Bangwa in der Sonderausstellung Resist! Die Kunst des Widerstands.18 15 http://deutschland-postkolonial.de/portfolio/conrau/ 16 http://deutschland-postkolonial.de/wp-content/uploads/2017/03/Quelle_CR -3_Mit-Pinsel-un d- Palette. pdf; http://deutschland-postkolonial.de/wp-content/uploads/2017/03/Quelle_ CR - 2_Les-origines-de-le%CC%81glise.pdf 17 http://deutschland-postkolonial.de/wp-content/uploads/2017/03/Quelle_CR -1_A-History-of-th e- Cameroon.pdf. 18 https://rjm -resist.de/ausstellung-de/ 52 Einen Eindruck über die asymmetrische Erinnerung an die Kolonialzeit auf kamerunischer und auf deutscher Seite vermittelt die Webseite „Koloniale Verbindungen – Düsseldorf/Dschang – Rheinland/Grasland“ anhand von Interviews, die 2016 u.a. im Palast von Fontem geführt wurden.19 Während das Museum die Skulptur zurückgeben möchte, unterliegt die Rückgabe geraubter Artefakte aus deutschen Museen einem bürokratischen Verfahren. Die endgültige Entscheidung über Lefem liegt bei der Stadt Köln und ihrem Rat. Lefems Abwesenheit war über Generationen spürbar/Stolen Histories Die Abwesenheit des Lefem wurde von jeder Generation gespürt. Westkamerun befindet sich im Herzen eines langen Krieges, und die Region Bangwa ist ein besonders hart getroffenes Gebiet. S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation aus der Region Bangwa betonte, dass das Fehlen der Statue eine ständige Erinnerung an das Chaos und die Verwüstung ist, die die Bangwa Community empfindet. Die Forderung S. M. Asabaton Fontem Njifua mit seiner Delegation wollen, dass diese Skulptur in ihre natürliche Umgebung zurückkehrt. Sie soll zu den Menschen zurückkehren, die den Verlust erlitten haben. Menschen, die im Laufe der Jahre das kollektive Trauma erlitten haben. Obwohl der Weg zur Rückgabe von Objekten, Skulpturen, Kunstwerken, die gestohlen wurden, klarer als zuvor ist, ist der Prozess immer noch nicht einfach. Um einen Rückgabeantrag stellen zu können, muss ein Land oder ein Gemeinschaftsmitglied zunächst feststellen, um welchen Gegenstand es sich handelt und wo er sich befindet. Während einige Museen ihre Sammlungen digitalisieren, um die darin enthaltenen Objekte besser identifizieren zu können, tun andere dies nicht. 19 http://deutschland-postkolonial.de/ 53 Forderungen Für Köln ist es höchste Zeit, sich der historischen Verantwortung im Sinne der UN- Weltkonferenz von 2001, der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung 2015 – 2024, des Koalitionsvertrages der Bundesregierung von 2018 und der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa zu stellen. Kolonialismus hat sich nicht nur in die Länder Asiens, in den Amerikas, in Afrika und Ozeanien eingeschrieben, sondern ebenso in die Museen, Straßen und Ökonomien der kolonisierenden Metropolen, in die Köpfe und Schulbücher der Kölner*innen. Deswegen fordern wir: 1. Informationen zum zeitlichen Rahmen der Rückgabe der 52 Benin-Bronzen (Transparenz) 2. Die sofortige Eigentumsübertragung des Lefem aus dem Rautenstrauch-Joest- Museum nach Kamerun (Bangwa Community) und die Rückgabe 3. Ein öffentliches Verzeichnis aller gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen, die sich im Besitz des RJM, des Museums für Ostasiatische Kunst, befinden, eine Datenbank, digitale Dokumentation. 4. 2 Koordinierungsstellen (mit/mehrheitlich BIPOCS) die mit dem Thema der postkolonialen Geschichte der Stadt fortfahren wird mit den erforderlichen Ressourcen. Die Stadt muss Verantwortung übernehmen und mehr Ressourcen in die Dekolonisierungsarbeit investieren. Zu diesen Positionen sollten BIPOCs gehören, die das Fachwissen haben. 5. Die Einbeziehung von BIPOC-Communities in Köln in alle Prozesse und Strategien der Restitution als Experten*innen. Die Zusammenarbeit mit lokalen Communities und Experten*innen ist entscheidend, um ein umfassendes Verständnis der gestohlenen Kunstwerke und Skulpturen zu entwickeln. Das Wissen und die Expertise von BIPOC-Communities darf nicht ausgebeutet werden. Es braucht angemessene Aufwandsentschädigungen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. 6. Provenienzforschung nicht nur für das RJM aber auch für das Museum für Ostasiatische Kunst Köln und alle Kölner Museen. 1913 wurde das Museum für Ostasiatische Kunst als erstes Spezialmuseum seiner Art in Europa eröffnet. Das MOK beherbergt heute die bedeutendste Sammlung von Kunst aus China, Korea und Japan in der Bundesrepublik. Die Sammlungen des Rautenstrauch-Joest- Museums (RJM) in Köln umfassen rund 10.000 Objekte aus Südostasien. Mehr als die Hälfte wurden während der Kolonialzeit erworben. Unter welchen Umständen Forschungsreisende, Kolonialbeamte, Militärangehörige, Missionare und andere Personen, die in den Kolonien tätig waren oder reisten, an die Objekte gelangten, ist in vielen Fällen noch unklar. 54 7. 4 – 5 Stellen für die oben genannte Provenienzforschung an den verschiedenen Museen. Im Rautenstrauch-Joest-Museum befinden sich 3.159 historische Kulturgüter aus Kamerun. Davon sind vermutlich etwa 2.000 aus nachkolonialer Zeit. Rund 1.000 wurden während der deutschen Kolonialzeit (1884 bis 1919) gesammelt. 8. Die Rückgabe von in einem kolonialen Kontext angeeignete menschliche Gebeine20 aus dem Globalen Süden aus dem RJM. Informationen über die Umstände des „Erwerbs“ dieser menschlichen Gebeine liegen zum Teil nicht vor. Und dass, obwohl das Museum den ICOM-Code of Ethics (Ethischen Richtlinien für Museen) unterzeichnet hat.21 9. Die Schaffung eines Mahnmals für die Opfer von Kolonialismus und Sklaverei hier in Köln (siehe auch Papier zur Erinnerungskultur und historischen Aufarbeitung). Trotz der Aufforderung der UN „als Mittel zur Aussöhnung und Heilung […] den Opfern […] ein ehrendes Andenken zu bewahren“ (UN-Erklärung von Durban 2001)22 gibt es in Köln keine Gedenkstätte für die afrikanischen Opfer von Versklavung und Kolonisierung. 10. Critical Whiteness, Diversity und dekoloniale Schulungen/ Fortbildungen für alle Mitarbeiter*innen der Stadt Köln. Nicht als einmaliges Training, sondern als Teil des strukturellen Veränderungsprozesses. Diese Schulungen/ Fortbildungen sollten nicht optional sein, sondern ein Pflichtprogramm für alle Mitarbeiter*innen Sie sollten Teil ihrer Arbeitszeit sein. Wir betrachten diese Arbeit als einen kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig selbstkritisch und unabhängig überprüft werden muss 11. Reparationen für alle betroffenen Communities, denen Schaden zugefügt wurde. Verwiese auf Papier „Reparation“. Maßnahmen zum Thema Reparationen befinden sich noch in Arbeit und sollten von den zukünftigen Stellen weiter ausgearbeitet werden 20 Deutscher Museumsbund, 2013, Empfehlung zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen: https:// www.museumsbund.de/wp-content/uploads/2017/04/2013 - empfehlungenzum-umgang-mit-menschl-ueberresten.pdf. GENEVA (8 December 2023) – The UN Committee on the Eli mination of Racial Discrimination (CERD). 21 https://icom -deutschland.de/images/PDF/icom_ethische_richtlinien_d_2010.pdf 22 https:// www.un.org/depts/german/conf/ac189-12.pdf 55 Handlungsempfehlungen Sicherheit Von Cuso Ehrich, Desiree James und Yaw Pajonk Zum vorliegenden Papier: Die Empfehlungen sind in unter der Berücksichtigung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen verschriftlicht worden, die seit vielen Jahren meist ehrenamtlich zu den Themen struktureller Gewalt, Rassifizierung und Sicherheitskonzepten arbeiten. Alle Maßnahmen, die die Stadt Köln beschließt, sollten zwingend die Expertise durch diese Arbeit ernst nehmen und mit Ressourcen ausstatten. Besonders hervorzuheben sind hier die zivilgesellschaftlichen Initiativen wie In-Haus, Herkesin Meydanı, Bürger*innen Asyl Köln, SoliMed Köln, agisra, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Tatort Porz, Kameras stoppen, Öffentlichkeit gegen Gewalt. Ausgangslage Sich mit dem kolonialen Erbe der Stadt auseinanderzusetzen, bedeutet auch die kolonialen Auswirkungen auf die sozialen Gefüge der Stadtgesellschaft unter die Lupe zu nehmen. „Sicherheit“ hergestellt durch polizeiliche oder ähnliche Institutionen sind Konzepte, die in der jetzigen Ausprägung nur im Zusammenhang mit Kolonialgeschichte zu verstehen ist: „Die Entstehungsgeschichte der modernen Polizei nur innerhalb nationaler Rahmungen zu diskutieren blendet aus, dass Polizei und polizeiliche Überw achungs- und Unterdrückungsregime sow ohl geographisch w ie auch historisch und politisch viel w eiter verzw eigt und miteinander verw oben sind (Brow ne 2015; Davis 2003; Johnson 2012; Müller 2014; McCoy 2009). In den „kolonialen Laboratorien“ (Hönke/Müller 2012; Loomba 2005) europäischer Kolonialmächte, Räume die eher durch ihre Rechtslosigkeit beziehungsw eise durch eine Verrechtlichung von „vorzeitigen Toden“ (Gilmore 2007) charakterisiert w aren, w urden Kategorisierungs-, Sicherheits-, Überw achungs- und Kontrolltechniken entw ickelt, die oft als Vorläufer für die zu polizierenden in den kolonialen Metropolen dienten (McCoy 2009; Müller 2014, Loomba 2005). Das Imperativ der nationalen Sicherheit ging auch mit einem Imperativ der Versicherung kolonialer und imperialer Regierung 56 einher, w as sich vor allem an der Präsenz der Polizei in vielen europäischen Kolonien zeigte.“ (Thompson 2018:201). Die Polizei im Speziellen und Konzepte von Versicherheitlichung im Allgemeinen sind also nur im Zusammenhang der kolonialen Geschichte zu verstehen. Gleichzeitig bleibt Institutioneller Rassismus in Deutschland hegemonial unbenannt und die Wirkweisen kolonialer Kontinuitäten werden epistemisch, strukturell und repräsentational nicht aufbereitet und herausgefordert [El-Tayeb 2015; Goldberg 2006; Lentin 2008; Salem/Thompson 2016] (Thompson 2018: 205). Rassismus ist ein Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnis, welches gesellschaftlich und institutionell verankert und sowohl dem Grenzregime als auch dem Polizeiapparat inhärent ist (Thompson 2018: 198). Konkret zeigt sich das in der Praxis der sogenannten „verdachtsunabhängigen Kontrollen“, bei denen Menschen, die nicht der „mythischen Norm“ entsprechen, im öffentlichen Raum von der Polizei kontrolliert werden. Das betrifft vor allem Menschen, denen ein migrantisch-sein zugeschrieben wird, aber auch Menschen die verarmt sind oder denen Armut zugeschrieben wird, Frauen, trans*Personen und andere marginalisierte Geschlechter. Die Zugehörigkeit entlang dieser normativen Kategorien die Differenzlinien, und an derer entlang sich Herrschaft artikuliert (Purtschert und Mayer 2019: 133). Menschen, die von Racial Profiling betroffen sind, identifizieren sich als Schwarze Menschen, People of Color, Asiat*innen, Muslim*innen, Sinti*zza, Rom*nja oder Jenische (Plümecke und Wilopo 2018: 151). Diese Beschreibung deckt sich auch mit der Gremiumsarbeit zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln. Konkret bedeutet das, dass die Aufarbeitung des kolonialen Erbes eine Veränderung der Organisierung von Sicherheit in Köln auf einer grundlegenden Ebene bedeuten muss. Die Arbeit zur Kritik an der Versicherheitlichung auf Kosten rassifizierter Menschen wird zurzeit weiterhin größtenteils von rassifizierten Communities und anderen solidarischen Initiativen und Aktivist*innen gemacht. Ihre Expertisen bleiben unberücksichtigt oder unterrepräsentiert in sämtlichen städtischen zum Thema Sicherheit, wie sich im Teil der konkreten Forderungen zeigt. Ziele der Thematisierung von Sicherheit und Kolonialismus Die differenzielle Logik von Sicherheit besagt, dass Sicherheitskonzepte in materiellen Auswirkungen sowie im subjektiven Empfinden Unterschiede anhand rassifizierter Merkmale machen (Loick und Thompson 2022). Anders gesagt: Die Gruppe von Menschen, die sich durch Polizei und Grenzpraxis sicher fühlt, empfindet das so, weil rassifizierte Menschen kontrolliert, sanktioniert und eingesperrt werden. Das Ziel, die Kolonialität der Sicherheitskonzepte aufzudecken und entgegenzuwirken ist, dass alle Menschen in Köln, also Schwarze Menschen, Migrant*innen und/oder People of Colour unabhängig der rassifizierten Merkmale 57 und Klassenzugehörigkeit das gleiche Sicherheitsempfinden in der Stadt teilen können, wie weiße, finanziell abgesicherte Bürger*innen. Konkrete Forderungen der AG Sicherheit an Akteur*innen in der Geschäfts- und Dezernatsverteilung der Stadt Köln Forderungen an das Dezernat 1 unter Stadtdirektorin Andrea Blome Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit Kölner Sicherheitskonferenzen „Sicherheitskonferenzen (SiKo) fördern das enge und vertrauensvolle Zusammenw irken zw ischen den Behörden sow ie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Justiz. Sie ermöglichen es insbesondere, einen gemeinsamen Informationsstand über die Sicherheitslage herzustellen, das w echselseitige Verständnis zu fördern, Schw erpunkte sow ie Handlungserfordernisse zu identifizieren und entsprechende Konzepte sow ie Aktivitäten darauf abzustimmen. Sicherheitskonferenzen bieten auch einen Rahmen, die in der fortw ährenden Zusammenarbeit erforderlichen, strukturellen Abstimmungen unbürokratisch und effektiv vorzunehmen. Sie können auch ein w esentlicher Katalysator für die (Fort-) Entw icklung von Kooperationen, w ie Ordnungspartnerschaften, und anderen Formen der Zusammenarbeit sein. […] Im Rahmen der Sicherheitskonferenzen w erden insbesondere folgende Themen erörtert: • Sicherheitslage (Einsatz-, Kriminalitäts- und Verkehrsunfalllage), • Räumliche Brennpunkte, • Banden- und Intensivtäterstrukturen, Clankriminalität, • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sonstigen Straftaten • Sicherheit von Großveranstaltungen • Entwicklung gemeinsamer Strategien und Aktionen • Kooperationsstrukturen, wie Ordnungspartnerschaften und andere Formen“23 Vor dem Hintergrund eingangs aufgeführter kolonialer Kontinuitäten des Sicherheitsapparates ergeben sich hinsichtlich der „Sicherheitskonferenzen“ folgende Forderung: Die Konferenzen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das umfasst sowohl die Möglichkeit einer Teilnahme und Beobachtung der Konferenzen durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Individuen, als auch eine öffentlich zugängliche Dokumentation der Ergebnisse jeder Konferenz. Dies ist zum einen mit der unmittelbaren Relevanz der Konferenzthemen für die gesamte Stadtgesellschaft 23 https:// www.stadt-koeln.de/artikel/70505/index.html 58 zu rechtfertigen. In Bezug auf die Gremiumsarbeit sind speziell die Themen räumliche Brennpunkte, Banden- und Intensivtäterstrukturen, sowie Clankriminalität kritisch zu betrachten, da sich hinter diesen Begriffen kolonialrassistische Kontinuitäten des Sicherheitsapparates artikulieren können und es daher einer dringenden Überprüfung durch Expert*innen der Themen Kolonialismus, Rassismus und Versicherheitlichung bedarf. Die bestehenden und künftigen Kooperationsstrukturen der Stadt müssen durch eine gezielte antirassistische Arbeit geprägt sein und in Reflexion zu struktureller Diskriminierungsformen stattfinden. Dies erfordert zum einen eine Überprüfung der vorhandenen Kooperationsstrukturen auf koloniale Kontinuitäten durch Expert*innen wie Eingangs genannt, um diese in der Konferenz zu adressieren und Handlungen abzuleiten. Zum anderen muss seitens der Stadt mit solchen Expert*innen für künftige Kooperationen erarbeitet werden, wie der Rahmen der Zusammenarbeit gestaltet werden muss, um das Einfließen von koloniale Kontinuitäten aktiv vorzubeugen. Fachkreise des Kriminalpräventiven Rates24 Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf Der Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf besteht aus „Vertreter*innen der Stadt Köln, Polizei Köln, AWB, RheinEnergie und KVB, unter der Leitung der Stadtdirektorin, an. Der Fachkreis tagt halbjährlich sowie nach Bedarf und beschäftigt sich mit allen Handlungsbedarfen, akut, mittel- und langfristig, bezogen auf Kölns einsatzintensive Plätze, wie zum Beispiel dem Neumarkt oder Ebertplatz.“ Dass im Fachkreis keine explizit sozialarbeiterische, pädagogische oder soziologische Perspektive vorhanden ist, die über rassismuskritische Expertise verfügt ist ein grundlegender Fehler in der Zusammensetzung. Da wie bereits beschrieben, Schwarze Menschen, Migrant*innen und/oder People of Color disproportional von Gewalt durch besagte Einsätze betroffen sind, ist es dringend notwendig, zivilgesellschaftliche Akteure aus marginalisierten Communities in diese Prozesse mit einzubinden. Die im Fachkreis erarbeitete „lokale Agenda“ mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität an den Plätzen muss dringend von rassifizierten Initiativen und Gruppen überprüft werden, die über eine Expertise bezüglich der kolonialen Kontinuität der Versicherheitlichung verfügen. 24 https:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/sicherheit -ordnung/zentrum -fuer-kriminalpraevention - sicherheit/fachkreise-des-kriminalpraeventiven-rates-koeln 59 Fachkreis Extremismusprävention Der Fachkreis Extremismusprävention, der sich unter anderem mit den Themen Rassismus und Antisemitismus befassen soll, beinhaltet die Mitarbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes. Die zugrundeliegende theoretische Basis dieses Papiers macht darauf aufmerksam, dass besonders die Polizei keine Struktur sein kann, die gegen Rassismus wirkt, da sie viel mehr selbst eine Struktur ist, mit der Rassismus produziert wird. Die zahlreichen unaufgearbeiteten Verstrickungen des Verfassungsschutzes in der Mordserie des sogenannten NSU25 zeigen auch, dass der Verfassungsschutz kein geeignetes Organ gegen rassistische Strukturen ist. Der Schutz vor rechtsextremer Gewalt ist nicht durch die Stärkung dieser Institutionen zu erreichen. Es wird daher empfohlen, den Fachkreis Extremismusprävention durch einen Fachkreis „rechte und rassistische Gewalt“ zu ersetzen. In diesem Fachkreis müssen die Expertisen von Beratungsstellen im Themenfeld im Zentrum stehen, wie beispielsweise der Opferberatungsstelle Rheinland (OBR) oder Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖGG). Ordnungsdienst Es wird empfohlen, die Ordnungspartnerschaft auf den Ringen (OPARI), sowie die gemeinsamen Präsenzstreifen mit der Polizei durch Zivilgesellschaftliche Begleitstellen zu ersetzen. Zudem ist eine unabhängige Stelle zu schaffen, die über Expertisen im Bereich kolonialer Kontinuität von Sicherheit verfügt und rassifizierte Positionen ausreichend repräsentiert und die polizeilichen Maßnahmen unabhängig auf rassistische Praxis wie zum Beispiel das sogenannte Racial Profiling überprüft. Des Weiteren ist es notwendig für die Ordnungsdienste eine klare Leitlinie zum Umgang mit Marginalisierten Personen zu erarbeiten. Diese Leitlinie soll insbesondere in Situationen der Zusammenarbeit unter anderem mit der Polizei Anwendung finden und darf durch den Ansatz kolonialer Kontinuität entgegenzuwirken von dem anderweitigen Handlungsansatz abweichen. Wichtig dabei ist, dass Verhalten, das gegen die Grundprinzipien der Leitlinie geht, an die zuvor erwähnte unabhängig Stelle zur Überprüfung vorgelegt wird. 25 http://www.nsu-tribunal.de/unsere-anklage-die-indirekte-foerderung-der-taten-des-nsu/ 60 „Rückkehrmanagement“ Die Stadt Köln hat sich 2019 zum „sicheren Hafen“ erklärt und mit der Unterzeichnung der „Potsdamer Erklärung“ am 01. Juni 2021 unter anderem folgende Forderungen an die Bundesregierung gestellt26: • Die Bundesregierung soll sich langfristig für ein praktikables Vorgehen zur Sicherung der Aufnahme von aus Seenot geretteter Menschen einigen • Mehr Transparenz im Verteilungsverfahren auf die Kommunen • Eine rechtliche und finanzielle Gleichstellung der Aufgenommenen Darüber hinaus zeigt das vorbildliche Engagement der Stadt Köln in Bezug auf den Krieg in der Ukraine, der 2022 mit dem Angriff Russlands begann, wie gut sie in der Lage ist, auf Migrant*innen zu reagieren und ihnen das Ankommen zu ermöglichen27. Dass diese Entwicklung lediglich bei Ukrainer*innen zu verzeichnen ist, nicht etwa bei Kriegen und Krisen des sogenannten „globalen Südens“ zeigt die Kontinuität des Kolonialismus anhand der Einteilung Geflüchteter Menschen auch anhand rassifizierter Merkmale. Es wird empfohlen, sämtliches Rückkehrmanagement in der Stadt einzustellen und sich für das Bleiberecht aller Menschen unabhängig von Herkunftsland einzusetzen, damit alle in Köln lebende Menschen, auch die Chance bekommen in Sicherheit in Köln zu leben. Rückkehrmanagement ist ein Euphemismus für Abschiebungen, welche im deutschen Kontext eine koloniale und NS-Kontinuität haben. Während der Zeit der Sklaverei wurden Menschen gegen ihren Willen verschleppt und als Ware behandelt. Im Zuge der Ausbeutung und Unterdrückung wurde fremdbestimmt, wo sie sich aufhalten dürfen, und ihnen wurde ihre Bewegungsfreiheit genommen. Auch die Stadt Köln hat von diesem Kapitel der Geschichte profitiert. In den Kolonien wurde durch deutsche Kolonialherren fremdbestimmt, ob und wie sich Menschen bewegen durften. Menschen wurden gegen ihren Willen verschleppt. Während des Nationalsozialismus hat die deutsche Polizei mit der Reichsbahn die Deportationen von Jüd*innen, Sinti*zza, Rom*nja, Schwarzen Menschen, Behinderten Menschen, Homosexuellen, politischen Gegnern und Andersdenkenden durchgeführt. Diese Vergangenheit sowie die damit verbundenen Kontinuitäten bringen Verantwortung für die Gegenwart mit sich. Die Empörung über das „Potsdamer Treffen“28 und die Deportationspläne von AfD, Werte Union-, CDU -Mitgliedern, 26 https:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/fluechtlinge/71459/index.html 27 https:// www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html 28 https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan -remigration -vertreibung- afdrechtsextreme-november-treffen/ 61 Identitären und Rechtsextremen hat in Köln rund 100.000 Menschen auf die Straße gebracht. Es finden jedoch bereits ohne die Pläne von AfD & Co mehr Abschiebungen aus Deutschland, aus NRW29 und aus Köln statt. Während der Abschiebungen kommt es häufig zu Menschenrechtsverletzungen, Anwendung von Zwang, sowie unwürdiger Behandlung. Es gibt mindestens zwei bestätigte Fälle, bei denen Menschen durch deutsche Beamte während einer Abschiebung umgebracht wurden30 und mindestens vier weitere verloren ihr Leben in der Abschiebehaft durch Suizid oder unterlassene medizinische Versorgung.31 Nach der „Silvesternacht“ 2016 forderten viele Politiker*innen schnellere und effizientere Abschiebungen und hatten dabei keine Scheu, dies unter dem Deckmantel der Verbesserung vom Sexualstrafrecht zu tun. Gleichwohl, dass die Mittäterschaft im Strafgesetzbuch bereits geregelt war, hilft der 2016 eingeführte Paragraph „Straftaten aus Gruppen“ als Mittel zum Zweck der Abschiebung insb. mit der damaligen Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Sigmar Gabriel zum Beispiel forderte von Herkunftsländern „Entweder ihr stellt euch der Verantwortung für eure Bürger oder wir kürzen euch die Entwicklungshilfe“32, sollten sie nicht kooperieren. Diese Aussage zeigt wie deutsche Politik, koloniale Instrumente wie die sogenannte „Entwicklungs“-hilfe einsetzt, um koloniale und rassistische Politik zu betreiben. Rassistisch ist die unterschiedliche Behandlung von Straffälligen je nach Herkunft, Hautfarbe und Pass. (Die AfD ist da konsequenter, wenn sie die Abschiebung aller Ausländer plant, unabhängig vom Pass) Im Jahr 2023 fordert Olaf Scholz „im großen Stil abzuschieben“. Die Organisationen ProAsyl antwortet mit einem Jahresrückblick, der klar zeigt, dass Abschiebungen nicht mit der Einhaltung von Menschenrechten und einem respektvollen Zusammenleben vereinbar sind: „Nachts aus dem Bett, am Arbeitsplatz, beim Behördenbesuch, im Krankenhaus oder gar im Kirchenasyl abholen: Wenn es darum geht, rücksichtslos die angekündigte „Abschiebeoffensive“ durchzusetzen, gab es für die Behörden im Jahr 2023 kaum noch Grenzen. Zehn Fälle, die exemplarisch für viele andere stehen.“33 Wir empfehlen ausdrücklich die Lektüre dieser Fälle. Auch in Köln häufen sich Skandale im Zuge von Abschiebungen. Im Folgenden Auszugsweise einige Vorkommnisse der letzten Jahre: 29 https://report-k.de/zahl-der-abschiebungen -ueber-nrw-flughaefen-und-am-flughafen-koeln-bonn- 2021-gestiegen/ 30 https://spiegel.de/politik/toedlicher -knebel-a-966d49d0 -0002-0001-0000-000009222924, https://taz.de/Tod-bei-Abschiebung/!5598683/ 31 https://seebruecke.org/aktuelles/seebruecke -gedenkt-den-in-abschiebehaft-gestorbenen- menschenam-tag-gegen-abschiebehaft, http://100-jahre-abschiebehaft.de/de/bueren - mahnwache-zum-gedenken-an-rachid-sbaai-am-30-08 32 https://spiegel.de/politik/deutschland/koeln -uebergriffe-an-silvester-vizekanzler-gabriel-fordert- hartesvorgehen-gegen-taeter-a-1071009.html 33 https://proasyl.de/news/abschiebefaelle-2023-die-behoerden-kennen-kaum-noch-grenzen/ 62 • „Stadt Köln lässt 9-Jährige bei Abschiebung der eigenen Familie dolmetschen“ (nachdem die Mutter einen Suizidversuch unternommen hat und beide Eltern Polizeigewalt erlebt haben und gefesselt wurden) • „Stadt Köln schiebt suchterkrankten Mann während laufender Substitutionsbehandlung ab und nimmt dessen Tod billigend in Kauf“34 • „Stadt Köln schiebt schwangere 16-Jährige ab“35 • „Abschiebung trotz Integration 18-Jähriger springt in Köln-Bonn (7m) in die Tiefe“36 Diese Beispiele von Abschiebungen aus Köln, zeigen dass Abschiebungen ein hohes Potenzial für Verletzungen, Suizid und Trauma mit sich bringen, aufgearbeitet werden sollten und keine Grundlage bieten dürfen an dieser Praxis festzuhalten. Wir empfehlen eine Überprüfung der bisherigen Praxis und eine Positionierung zu der Abschiebepolitik vor dem Hintergrund einer postkolonialen, rassismuskritischen Stadtpolitik. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich mit einer neuen „Leitlinie zum Kindeswohl bei Abschiebungen“ selbst in die Pflicht nehmen will.37 Gleichzeitig wissen wir, dass seit dem 25. Oktober Abschiebungen schneller und im großen Stil umgesetzt werden können. Familien mit Kindern über 12 Jahren dürfen ohne Ankündigung abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass Kinder nicht aus der Kita oder dem Klassenzimmer abgeschoben werden dürfen. Das Gleiche muss auch für das Kinderzimmer gelten und alle Schutzsuchenden, für die Köln ein sicherer Hafen geworden ist und bleiben soll. Die Leitlinie zeigt, dass die Verwaltung Handlungsspielräume hat. Wir empfehlen, dass diese maximal ausgeschöpft werden unter expliziter Berücksichtigung der historischen Kontinuitäten und Verantwortung der Stadt Köln und Deutschlands. Dazu gehört auch die bis in die Antike gehende Tradition eines Schutzraumes im Bereich des Heiligen, in Form des Kirchenasyls zu bewahren. 34 https://abschiebungsreporting.de/stadt -koeln-schiebt-suchterkrankten-mann-waehrend- laufender-substitutionsbehandlung-ab-und-nimmt-dessen-tod-billigend-in-kauf/ 35 https://ksta.de/koeln/trotz -geistiger-einschraenkung-stadt-koeln-schiebt-schwangere-16- jaehrigeab-124854 36 Abschiebung trotz Integration: 18-Jähriger springt in Köln-Bonn in die Tiefe - n-tv.de, https://ga.de/region/koeln-und-rheinland/fluechtling-springt-vor-abschiebung-in-tiefe_aid- 42726139 37 https://rundschau-online.de/koeln/koeln-keine-abschiebung -aus-der-kita-leitlinie-erstellt- 720859 63 Köln Bonn (CGN) „Konrad Adenauer“ als Abschiebeflughafen Die Stadt Köln besitzt mit 31,12 Prozent den größten Anteil der Betreibergesellschaft Flughafen Köln/Bonn GmbH. 1938 legte die Luftwaffe der Wehrmacht den Grundstein für den heutigen Flughafen. Heinrich Steinmann, NSDAP-Mitglied, Soldat der Luftwaffe und Abteilungschef des Luftwaffenverwaltungsamts wurde erster Flughafendirektor von Köln Bonn bis 196438. Später wurde der Flughafen nach Konrad Adenauer benannt. Adenauer engagierte sich, vor der Machtergreifung der Nazis, als Vizevorsitzender der deutschen Kolonialgesellschaft, einer der wichtigsten Organisationen des deutschen Kolonialismus, für eine Rückgabe der Kolonien an Deutschland. Bereits 1927 forderte er „Das Deutsche Reich muß unbedingt den Erwerb von Kolonien anstreben. Im Reiche selbst ist zu wenig Raum für die große Bevölkerung.“39In diesem Sinne steht Adenauer auch für die Kontinuität kolonialen Denkens über die Zeit der Deutschen Kolonien hinaus. Nach der Niederlage der Nazis setzte sich Adenauer für die Ausbeutung der Kolonie Belgisch-Kongo ein40, während dort ein Genozid stattfand. Im besiegten Deutschland reintegrierte er NSDAP-Spitzenfunktionär*innen in höchste Staatsämter und SS-Männer in die Polizei.41 Inwieweit Adenauer ohne eine Aufarbeitung dieser Aspekte geeigneter Namensgeber für den Flughafen oder Sitzungssäle der Stadt Köln ist, gilt es zu überprüfen. Ebenso welche Auswirkungen koloniale und NS-Denkmuster, Gesetzgebungen und Kontinuitäten haben und wie sie heutige Politik und Polizeiarbeit prägen. Der Konrad-Adenauer-Flughafen nimmt auch am „Pride Month“ Teil. Ziel ist es „Aufmerksamkeit auf die Anliegen von queeren Menschen, der LGBTQI+-Community und auf Fragen der Gleichstellung zu lenken.“ Weiter heißt es: „Bei uns am Airport begegnen sich täglich tausend Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen, (...) Wer wen liebt, ist dabei völlig egal – genau wie das Alter, das Geschlecht oder die Hautfarbe unserer Fluggäste. An unserem Flughafen sind alle willkommen.“42 Demgegenüber stehen Abschiebungen von Köln Bonn Flughafen nach Ghana, Guinea, Aserbaidschan und Armenien, Länder in denen queere Menschen staatlicher Verfolgung und gesellschaftlichem Ausschluss und Unterdrückung ausgesetzt sind. Viele Gesetze, die zum Beispiel Homosexualität unter Strafe stellen, stammen aus der Kolonialzeit. 38 https://ns -reichsministerien.de/2020/06/13/heinrich-steinmann/ 39 Bechhaus-Gerst, Marianne, and Anne-Kathrin Horstmann. „Köln und der deutsche Kolonialismus: eine Spurensuche.“ (No Title) (2013). 40 Gülstorff, Torben: Die Westdeutsche Kongopolitik: 1954-1975, (2007), Adenauer, Konrad: Adenauer: Rhöndorfer Ausgabe: Teegespräche 1955 -1958. Berlin 1986, S. 184. 41 https://spiegel.de/politik/die -befreiung-ist-eine-harte-enttaeuschung -a- 85ae4c83-0002-0001-0000-000014022167 42 https://cgn -nebenan.de/flughafen/news-blog/detail/happy -pride-month-bei-uns-sind-alle- willkommen.html 64 Überwachungskameras Vor dem Hintergrund der eingangs erläuterten rassifizierten Dimensionen von Überwachung und Strafen, lässt sich auch die Situation der Videoüberwachung im öffentlichen Raum analysieren. Gegen die Überwachung des öffentlichen Raums, insbesondere in Stadtteilen mit überproportionalen Migrationsanteilen wie Kalk und Mülheim gibt es bereits Klagen und Kampagnen43 Es wird empfohlen, den Forderungen der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen nachzukommen, die grundsätzliche 24h Überwachung des öffentlichen Raums zu unterlassen und die Kameras vollständig abzubauen. Was wäre darüber hinaus für den Anfang nötig? Wir empfehlen für eine Weiterführung der hier aufgenommenen Arbeit zu Kolonialismus und Sicherheit die Einrichtung einer Koordinierungsstelle: „Rassismuskritische Gerechtigkeit und Sicherheit in Köln“ Ausstattung: Drei unbefristete Mitarbeiter*innen mit Expertisen im Themenfeld Rassismus, Kolonialismus und Sicherheit. Aufgaben: Vernetzung mit Migrantischen Selbstorganisationen (MSOs) und Schwarzen Organisationen mit dem Ziel einen konkreten Projektplan zu erarbeiten, damit die vorgeschlagenen Mechanismen zur rassismuskritischen Überprüfung der Sicherheits-, Polizei- und Überwachungsarbeit in Köln errichtet werden können. 43 https://kameras -stoppen.org/klage-videobeobachtung-koeln/ 65 Handlungsempfehlungen Sprache Von Joanna Peprah Aktuelle Situation des herkunftssprachlichen Unterrichts sub-Sahara-afrikanischer Sprachen in Köln: Wir möchten darauf hinweisen, dass Köln die einzige Stadt war, die einen herkunftssprachlichen Unterricht für eine Subsahara-afrikanische Sprache angeboten hat. Seit dem bedauerlichen Verlust von Herrn Nketia im Jahr 2022 warten die Eltern des Herkunftssprachlichen Unterrichts Twi auf eine neue Lehrkraft. Seit Dezember 2022 berichten Bewerber*innen immer wieder, dass sie ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurden und die Anforderungen unverhältnismäßig hoch seien. Es ist wichtig zu betonen, dass Deutschland sich dazu verpflichtet hat, die UN- Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft umzusetzen, was auch die Bildung afrikanischer Kinder einschließt. Der herkunftssprachliche Unterricht Twi in Köln ist von entscheidender Bedeutung für die ghanaische Community (siehe Unterschriftenliste) und spielt eine wesentliche Rolle bei der Schaffung besserer Bildungschancen für kommende Generationen. Als weiteres wichtiges Argument für die Fortführung des Twi-Unterrichts in Köln dient die seit 2007 bestehende Partnerschaft zwischen Ghana und Nordrhein-Westfalen. Diese Partnerschaft unterstreicht die kulturelle und soziale Verbindung zwischen beiden Regionen und betont die Relevanz eines herkunftssprachlichen Unterrichts für die ghanaische Gemeinschaft in Köln. Durch die Pflege der ghanaischen Sprache Twi wird nicht nur ein kulturelles Erbe bewahrt, sondern auch das Band zwischen den beiden Regionen gestärkt, was zur Förderung des interkulturellen Austauschs und Verständnisses beiträgt. 66 Zusammenhang mit Kolonialismus Die Historie der Kolonialisierung führte dazu, dass sub-Sahara afrikanische Sprachen als minderwertig eingestuft und bewusst unterdrückt wurden. Die bisherige Anpassung der Bildungssysteme in diesen Ländern spiegelte dies wider – diese Sprachen waren verpönt und ihr Gebrauch in Schulen sogar untersagt, was mit Strafen verbunden war. Es ist ermutigend zu sehen, dass sich langsam ein Bewusstseinswandel vollzieht, wie am Beispiel der kenianischen „Children of Freedom School“ in Nairobi deutlich wird. Dennoch waren und sind Sprachen wie Twi, Wolof oder Yoruba an sub-Sahara afrikanischen Universitäten nicht unbedingt als Studienfächer für ein Lehramtsstudium verfügbar. Daher sind die Anforderungen gemäß Abschnitt 11.4 der „Schulvorschrift 13-61 Nr. 2 Herkunftssprachlicher Unterricht“ für einen Großteil der sub-Sahara afrikanischen Sprachen nicht umsetzbar. Viele Muttersprachler, die diese Sprachen perfekt beherrschen, verfügen nicht über ein Lehramtsstudium oder generell einen akademischen Abschluss. Somit sind auch Absatz c) und andere Bestimmungen nicht realisierbar. Angesichts dieser spezifischen Umstände erscheint es unangebracht, die gleichen Maßstäbe für Sprachen zu setzen, die vom Kolonialismus betroffen sind. Ein erhebliches Interesse an herkunftssprachlichem Unterricht für Kinder mit sub Sahara afrikanischem Hintergrund besteht, wenn entsprechende Angebote vorhanden sind. Daher wäre es sinnvoll, Zugangsmöglichkeiten für Personen, die afrikanische Sprachen unterrichten könnten, zu schaffen, ähnlich wie bei anderen Bereichen, in denen Quereinsteigern aufgrund des Lehrermangels vereinfachte Einstiegsmöglichkeiten geboten werden. Zusätzlich beobachten wir ein hohes Interesse an sub-Sahara afrikanischen Sprachen in der Kölner Stadtgesellschaft. Dies zeigten die ausgebuchten Kurse der VHS während des African Futures Cologne sowie die hohe Nachfrage nach den Online-Kursen „Twi für Anfänger“ im Black History Month 2022. 67 Maßnahmen 1. Eine generelle Bedarfsabfrage an den Kölner Grundschulen und weiterführenden Schulen, um die Zugänge für entsprechendes Lehrpersonal anhand der Ergebnisse anzupassen. 2. Zugleich könnte der Zugang für Quereinsteiger aufgrund des Lehrermangels im Herkunftssprachlichen Unterricht erleichtert werden. 3. Der Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts, mit dem Schwerpunkt auf Kolonialismus betroffenen Sprachen, muss erfolgen, da aktuell keine Verhältnismäßigkeit besteht. 4. Ebenso bedarf es einer Erweiterung des Sprachangebots der VHS, das derzeit keine sub-Sahara afrikanischen Sprachen umfasst. 5. Allgemeiner Ausbau des Sprachangebots der VHS um Sprachen, die vom Kolonialismus betroffen sind. 68 Positionspapier Straßennamen Vom gesamten Gremium Straßennamen dienen der Orientierung, nicht nur in der Stadt, sondern auch in der Geschichte: Historisch bedeutsame Ereignisse, Orte und besonders Personen werden mit Straßennamen in der kollektiven Erinnerung verewigt und gewürdigt. Benennt man eine Straße nach einer Persönlichkeit, tut man dies, um den Namen dieser Persönlichkeit oder dieses Ereignis‘ aktuell und auf Zukunft hin zu ehren und an die Verdienste oder an Gegebenheiten, die mit der Persönlichkeit verbunden sind, zu erinnern. Wie in vielen Städten Deutschlands finden sich auch in Köln Spuren der kolonialen Vergangenheit und kolonial-rassistischer Ideologien im öffentlichen Raum. Straßennamen erinnern an ehemaligen „Kolonialbesitz“, an gewaltsam angeeignete Regionen, Orte und Ressourcen oder tragen rassistische Bezeichnungen. Ohne eine angemessene Erinnerungskultur können weder das wirtschaftliche und politische Ungleichgewicht der Länder des Südens und des Nordens noch der strukturelle Rassismus in unserer Gesellschaft verstanden und überwunden werden. Deswegen fordern wir in Zusammenhang mit belasteten Straßennamen • Keine Ehrung von „Welteroberern“, Versklavungshändlern und kolonialen Tätern durch Straßennamen • Umbenennung von Straßennamen, die Kolonialakteure ehren • Förderung des Prozesses der Dekolonisierung des öffentlichen Raumes im aktiven Dialog mit Anwohner*innen, Stadtteil- und Stadtbewohner*innen • Bei Benennungen/Umbenennungen soll der deutsche historische Kontext (Kolonialismus, Rassismus, etc.) unbedingt erhalten/ berücksichtigt werden. • Benennungen/Umbenennungen sollen einen Perspektivwechsel herbeiführen, nicht die historischen Hintergründe ausmerzen. • Problematische Straßennamen erfordern – ob sie umbenannt werden oder nicht – eine kritische Kommentierung durch zum Beispiel Info-Tafeln, aber auch durch digitale Angebote (QR-Codes) • Persönlichkeiten des Widerstands, Opfer von Kolonialismus und Rassismus, auch widerständige Ereignisse (zum Beispiel Maji Maji-Krieg) sollen gewürdigt werden • Bei Umbenennungen sollen, wenn möglich, Frauen berücksichtigt werden, aber das Kriterium der verstärkten Repräsentation von bislang überhaupt 69 unterrepräsentierten Personen und Gruppen allgemein im Stadtbild sollte Priorität haben. • Eventuell können gewählte Namen eine ganze Familie umfassen (zum Beispiel Wonja Michael oder Manga-Bell) Beispiele für alternative Benennungen der belasteten Straßennamen in Köln: • Josefine Smith aus der lange in Köln lebenden Familie des Henry Smith aus Togo. Josefine Smith wurde 1919 in Ehrenfeld geboren und ist, wie ihre Geschwister und ihr Vater, eine Überlebende des NS-Regimes. • Fasia Jansen, Tochter des liberianischen Generalkonsuls Momolu Massaquoi, wurde als 15jährige dienstverpflichtet, in einer Suppenküche zu arbeiten, die Außenlager des KZ Neuengamme bei Hamburg belieferte und in der Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen arbeiteten. Sie wurde dort Augenzeugin von schweren Misshandlungen. Ihr eigener Gesundheitszustand verschlechtert sich und sie erkrankt an einer Herzinnenhautentzündung, von der sie sich nie wieder erholte. Später wurde sie als politische Liedermacherin und Friedensaktivistin bekannt. • Hú Lánqí und Chen Quyin, chinesische Feministinnen und Kommunistinnen, Mitglieder der KPD, hielten flammende antifaschistische Reden und wurden von den Nazis inhaftiert. • (Emily und Rudolf) Manga Bell, beide stehen für den antikolonialen Widerstand in Kamerun. Rudolf wurde im August 1914 von den Deutschen hingerichtet. (ausführliche Biografie vorhanden) • Mohamed Husen (Bayume Mohamed Hussein), Sohn eines „sudanesischen“ Soldaten in der „Wissmann-Truppe“. Mit 10 Jahren Kindersoldat im Ersten Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika, kam er Ende der 1920er Jahre als Kolonialmigrant nach Berlin, heiratete eine deutsche Frau. Wurde im September 1941 ins KZ Sachsenhausen überstellt, wo er 3 Jahre später zu Tode kam. • Theodor Wonja Michael (oder Familie Michael), wurde 1925 in Berlin geboren. Sein Vater Theophilus war ein Kolonialmigrant aus Kamerun. Als Kind trat er in Völkerschauen auf und ist ein Überlebender der NS-Zeit (wie auch seine Geschwister). Lebte lange in Köln. • Maji Maji, der große Widerstandkrieg in Deutsch-Ostafrika mit bis zu 300.000 direkten und indirekten Opfern. Wurde zum Symbol des gemeinsamen Kampfes gegen die Fremdherrschaft. Julius Nyerere bezeichnete den Krieg als einen ersten Schritt zur nationalen Einheit Tansanias. Es gibt eine Reihe weiterer Namen, die in Frage kommen und die bei Bedarf zusammengestellt werden können. Über Zuordnungen von neuen Namen im Falle von Umbenennungen muss diskutiert werden.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1255/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 24.04.2025 14:31