2024/0164
Abschnittsbildungsbeschluss zur Erneuerung der Heidelberger Straße gemäß § 3 Abs. 2 sowie Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2024/0164
4317 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0164
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Abschnittsbildungsbeschluss zur Erneuerung der Heidelberger Straße gemäß § 3
Abs. 2 sowie Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbeitragssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 22.05.2024
Beschlussvorschlag :
Für die Erneuerung der Geh - und Radwege in der Heidelberger Straße ist der beitragsfähige
Aufwand für die folgenden Abschnitte der von der Heidelberger Straße erschlossenen
Grundstücke gesondert zu ermitteln und zu verteilen:
1. für den westlichen Geh - und Radweg im Abschnitt von der Eschollbrücker Straß e bis zur
Annastraße
2. für den östlichen Geh - und Radweg im Abschnitt von der Annastraße bis zur Hermannstraße.
Gleichzeitig wird für die vorgenannten Teileinrichtungen die Kostenspaltung angeordnet.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2024
Mit der Magistratsvorlage Nr. 75 vom 25.03.2019 wurde beschlossen, im Anschluss an den
Kanalneubau die Geh - und Radwege in der Heidelberger Straße zwischen der Hermannstraße
und der Heinrichstraße ebenfalls zu erneuern. Diese Erneuerungsmaßnahme umfasste d ie
Teileinrichtungen Gehweg und Radweg zum einen zwischen der Hermannstraße und der
Annastraße auf der Ostseite sowie zum anderen zwischen der Annastraße und der
Eschollbrücker Straße auf der Westseite.
Da es sich bei dieser einheitlich beschlossenen Baum aßnahme um zwei beitragsrechtlich
voneinander abzugrenzende Abschnitte einer Verkehrsanlage handelt, ist ein
Abschnittsbildungsbeschluss durch den Magistrat gemäß § 3 Absatz 2 der
Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 erforderlich.
Zudem kann der Magistrat gemäß § 6 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vom 02.03.2016 bestimmen, dass der Straßenbeitrag für einzelne Teile
selbständig erhoben wird nämlich für
1. den Grunderwerb und den Verkehrswert der von der Gemeinde bereitgestellten Flächen,
2. die Freilegung,
3. die Fahrbahn sowie den Anschluss an andere Verkehrsanlagen,
4. die Radwege,
5. die Gehwege oder Schrammborde sowie die Randsteine
6. die Parkflächen als Bestandteil der Verkehrsanlage als auch als selbständige Anlage,
7. die Grünanlagen als Bestandteil der Verkehrsanlage als auch als selbständige Anlage,
8. die Entwässerungseinrichtungen für die Sammlung, Abteilung sowie Versickerung des
Oberflächenwassers (Niederschlagswasser) der Straße,
9. die Beleuchtung seinrichtungen,
10. Immissionsschutzanlagen ,
wobei bei den Teileinrichtungen Ziffer 4. bis 7. eine Kostenspaltung auch nach Straßenseiten
getrennt möglich ist.
Da jeweils nur einseitig der Geh - und der Radweg dieser Verkehrsanlage erneuert wurde, ist
bei dieser Baumaßnahme zur Erhebung eines Straßenbeitrags auch die Anordnung der
Kostenspaltung erforderlich.
Darmstadt, den 22.05.2024
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Heidelberger Straße
- Annastraße 2
- Hermannstraße
- Heinrichstraße
- Eschollbrücker Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0164
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00