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2024/0164

Abschnittsbildungsbeschluss zur Erneuerung der Heidelberger Straße gemäß § 3 Abs. 2 sowie Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016

Magistratsvorlage 22.05.2024

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2024/0164

4317 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0164 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abschnittsbildungsbeschluss zur Erneuerung der Heidelberger Straße gemäß § 3 
Abs. 2 sowie Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbeitragssatzung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 22.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für die Erneuerung der Geh - und Radwege in der Heidelberger Straße ist der beitragsfähige 
Aufwand für die folgenden Abschnitte der von der Heidelberger Straße erschlossenen 
Grundstücke gesondert zu ermitteln und zu verteilen:  
 
1. für den westlichen Geh - und Radweg im Abschnitt von der Eschollbrücker Straß e bis zur 
Annastraße  
2. für den östlichen Geh - und Radweg im Abschnitt von der Annastraße bis zur Hermannstraße.  
 
Gleichzeitig wird für die vorgenannten Teileinrichtungen die Kostenspaltung angeordnet.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  22.05.2024  
 
Mit der Magistratsvorlage Nr. 75 vom 25.03.2019 wurde beschlossen, im Anschluss an den 
Kanalneubau die Geh - und Radwege in der Heidelberger Straße zwischen der Hermannstraße 
und der Heinrichstraße ebenfalls zu erneuern. Diese Erneuerungsmaßnahme umfasste d ie 
Teileinrichtungen Gehweg und Radweg zum einen zwischen der Hermannstraße und der 
Annastraße auf der Ostseite sowie zum anderen zwischen der Annastraße und der 
Eschollbrücker Straße  auf der Westseite.  
 
Da es sich bei dieser einheitlich beschlossenen Baum aßnahme um zwei beitragsrechtlich 
voneinander abzugrenzende Abschnitte einer Verkehrsanlage handelt, ist ein 
Abschnittsbildungsbeschluss durch den Magistrat gemäß § 3 Absatz 2 der 
Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  erforderlich. 
 
Zudem kann der Magistrat gemäß § 6 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 02.03.2016  bestimmen, dass der Straßenbeitrag für einzelne Teile 
selbständig erhoben wird nämlich für  
 
1. den Grunderwerb und den Verkehrswert der von  der Gemeinde bereitgestellten Flächen,  
2. die Freilegung,  
3. die Fahrbahn sowie den Anschluss an andere Verkehrsanlagen,  
4. die Radwege, 
5. die Gehwege oder Schrammborde sowie die Randsteine  
6. die Parkflächen als Bestandteil der Verkehrsanlage als auch als selbständige Anlage,  
7. die Grünanlagen als Bestandteil der Verkehrsanlage als auch als selbständige Anlage,  
8. die Entwässerungseinrichtungen für die Sammlung, Abteilung sowie Versickerung des 
Oberflächenwassers (Niederschlagswasser) der Straße,  
9. die Beleuchtung seinrichtungen,  
10. Immissionsschutzanlagen , 
 
wobei bei den Teileinrichtungen Ziffer 4. bis 7. eine Kostenspaltung auch nach Straßenseiten 
getrennt möglich  ist. 
 
Da jeweils nur einseitig der Geh - und der Radweg dieser Verkehrsanlage erneuert wurde, ist 
bei dieser Baumaßnahme zur Erhebung eines Straßenbeitrags auch die Anordnung der 
Kostenspaltung erforderlich.  
 
 
Darmstadt, den 22.05.2024 
20.3 kl-bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 197

Orte (5)

  • Heidelberger Straße
  • Annastraße 2
  • Hermannstraße
  • Heinrichstraße
  • Eschollbrücker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0164
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.05.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00