0394/2021
234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes
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Anlage 3
1359 Zeichen
* , E , : E 5 P F = E , = E E , . / = J F J F ,E * 0 A , *F : ! ( F ! / ,, / = F F ,R J * ! F C E , F , F F: F # # ' , * JE ( E R E 0 , ( E E ! J9 ' E E F , NSG W W W GE M M GE W SO Kölner Verkehrsbetriebe SO Soziale Einrichtung Anlage 3 Legende Änderungsbereich FNP_vorher_Umgebung Wohnen und Dienstleistung Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Industrie- und Gewerbeflächen Sonderbaufläche Gewerbefläche Kommunalbedarfsflächen Gemeinbedarfsfläche Freiraumdarstellungen Grünfläche Wasserfläche Verkehrsflächen Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Naturschutzgebiet 9 Alteneinrichtung P Dauerkleingärten, Standort unbestimmt = Dauerkleingärten C Friedhof E Grünfläche : Jugendeinrichtung R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt F Kindereinrichtung ! Kirche # Krankenhaus ' Parkanlage * Schule , Spielplatz J Spielplatz, Standort unbestimmt 5 Wasserfläche ¯ 0 100 200 300 400 50050 m 1:10.000M.: W 234. Änderung des Flächennutzungsplanes: - beabsichtigte Darstellung - Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich M SO GE
Anlage 1
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 234. Änderung des Flächennutzungsplanes: - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:15.000M.: Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich
Anlage 2
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* , E , : E 5 P F = E , = E E , . / = J F J F ,E * 0 A , *F : ! ( F ! / ,, / = F F ,R J * ! F C E , F , F F: F # # ' , * JE ( E R E 0 , ( E E ! J9 NSG W W W GE M M GE W SO Kölner Verkehrsbetriebe SO Soziale Einrichtung Anlage 2 Legende Änderungsbereich FNP_vorher_Umgebung Wohnen und Dienstleistung Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Industrie- und Gewerbeflächen Sonderbaufläche Gewerbefläche Kommunalbedarfsflächen Gemeinbedarfsfläche Freiraumdarstellungen Grünfläche Wasserfläche Verkehrsflächen Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Naturschutzgebiet 9 Alteneinrichtung P Dauerkleingärten, Standort unbestimmt = Dauerkleingärten C Friedhof E Grünfläche : Jugendeinrichtung F Kindereinrichtung ! Kirche # Krankenhaus ' Parkanlage * Schule , Spielplatz J Spielplatz, Standort unbestimmt 5 Wasserfläche ¯ 0 100 200 300 400 50050 m 1:10.000M.: W 234. Änderung des Flächennutzungsplanes: - bisherige Darstellung - Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich M SO GE
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Kohl Az Vorlagen-Nummer 0394/2021 Freigabedatum 25.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be- reich der "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Ver- längerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Verkehrsausschuss 20.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im Stadtentwicklungskon- zept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu Wohnzwecken untersucht. Das Plangebiet an der Simonskaul ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als De- poniestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 einge- leitet. Da die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul Flächen betrifft, die weder im Flächennut- zungsplan (FNP) als Bauflächen dargestellt noch im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen sind und die Planung zudem der Darstellung der Verlängerung der Äußeren Kanalstra- ße gemäß Gesamtverkehrskonzept (GVK) entgegen steht, besteht Planerfordernis (§ 1 Abs. 3 Bau- gesetzbuch (BauGB)). Mit der Änderung des FNPs soll die Darstellung der „Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr“ aufgehoben werden, da diese aus Sicht der Fachverwaltung nicht mehr benö- tigt wird. Zugleich sollen vorbereitend für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Realisierung der Quartiersentwicklung geschaffen werden. Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets für eine KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen im FNP geplant. Durch den mit der Aufhebung der Verkehrstrasse verbundenen weit über die geplante Quartiersent- wicklung an der Simonskaul hinausgehenden Planumgriff wird der FNP in einem eigenständigen ge- nerellen Verfahren nach BauGB mit Umweltbericht geändert. Dabei wird jedoch auf die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zur "Simonskaul" erstellten Fachgutachten Bezug genommen. Im Rahmen der 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes (2891/2020) ist derzeit geplant, die Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße als in erster Linie dem Kfz-Verkehr die- nende Verbindung aufzugeben und durch eine Freihaltetrasse im Rahmen eines gesamtstädtischen Hauptroutennetzes für den Radverkehr zu ersetzen. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung über die Änderung des Gesamtverkehrskon- zeptes in den politischen Gremien soll die 234. Änderung des Flächennutzungsplans „Quartiersent- wicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstra- ße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eingeleitet werden. Zudem soll mit der 240. Änderung des Flächennutzungsplans „Gesamtstätisches Radverkehrshaupt- routennetz“ eine Vorhalteplanung u. a. auch für eine geplante Radwegeverbindung im Bereich der aufzuhebenden Verlängerung der Äußeren Kanalstraße betrieben werden. Grundlage dieses Ände- rungsverfahrens werden derzeit noch laufende Planungen für ein Netz an qualifizierten Radwegever- bindungen sein. Mit dieser Änderung sollen erstmals Hauptrouten des Radverkehrs im Flächennut- zungsplan dargestellt werden. 3 Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz. Diese werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren detailliert bewertet und beschrieben. Anlagen 1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 4 Begründungsentwurf zur 234. FNP-Änderung
Anlage 4 Begründung
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A N L A G E 4
234. Änderung FNP Nippes Anlage 4
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
zur 234. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes;
Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung
der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch
und -Longerich"
Anlass und Ziel der Planung
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im
Stadtentwicklungskonzept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu
Wohnzwecken untersucht.
Das Plangebiet ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als
Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen.
Da die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul Flächen betrifft, die weder im FNP
als Bauflächen dargestellt noch im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich
ausgewiesen sind und die Planung zudem der Darstellung der Verlängerung der Äußeren
Kanalstraße gemäß Gesamtverkehrskonzept (GVK) entgegen steht, besteht Planerfordernis
(§ 1 Abs. 3 BauGB).
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) soll die Darstellung der Fläche für den
überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr aufgehoben werden. Zugleich sollen
vorbereitend für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbezogenen
Bebauungsplan "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung der Quartiersentwicklung geschaffen werden.
Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets
für eine KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen im FNP geplant.
Im Bereich der aufzuhebenden Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen
Hauptverkehr soll längerfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden, z.B.
nach Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen. Da der
Flächennutzungsplan das städtische Radverkehrshauptroutennetz nicht darstellt, soll dies in
einem gesonderten Änderungsverfahren gesamtstädtisch erfolgen. Planungen für ein Netz
an qualifizierten Radwegeverbindungen ("Hauptroutennetz") laufen derzeit.
Der VEP "Simonskaul" sieht die Schaffung von mindestens 330 Wohneinheiten, davon 81
Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment, unter Anwendung des Kooperativen
Baulandmodells, einer KiTa und eines Spielplatzes im Bereich der geplanten Wohnbaufläche
vor. Nordwestlich der heute bestehenden Erschließungsstraße für die vorhandene
gewerbliche Ansiedlung sollen Grünflächen entstehen.
Alternativstandorte für die geplante Bebauung sind in gleicher Größe und Lagequalität in der
näheren Umgebung nicht verfügbar.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet erstreckt sich vom Stadtteil Bilderstöckchen über Weidenpesch bis nach
Longerich. Es umfasst -an der Kreuzung Escher Straße/ Äußere Kanalstraße beginnend-
Teile der Robert-Perthel-Straße im Südwesten, erstreckt sich dann als circa 30 m breiter
Streifen über den Grünzug zwischen dem Gewerbegebiet an der Robert-Perthel-Straße und
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der Siedlung Am Bilderstöckchen, die Bahnunterführung am Verschiebebahnhof Nippes,
sowie den nordwestlichen Rand des Nordfriedhofs und des KVB-Ausbesserungswerks bis
hin zur gewerblichen Ansiedlung zwischen Simonskaul und Neusser Straße, welche mit dem
ehemaligen Verkehrsübungsplatz Teil des Plangebiets ist. Das Plangebiet erstreckt sich als
ca. 30 m breiter Streifen weiter östlich des städtischen Zentrums der Sozial-Betriebe-Köln
am Lachemer Weg bis zum sogenannten Niehler Ei (Kreisverkehr Industriestraße/
Bremerhavener Straße).
Da durch die geplante Aufhebung der Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen
Hauptverkehr faktisch keine Änderung oder gar Beeinträchtigung der jeweils bestehenden
Situation im Verlauf der geplanten Trasse entsteht (die bis heute auch nicht in Teilstücken
ausgebaut wurde), beschränkt sich die detaillierte Beschreibung des Plangebiets an dieser
Stelle auf den Bereich der geplanten Quartiersentwicklung an der Simonskaul. Dieser
Bereich ist im Wesentlichen geprägt von einer bestehenden gewerblichen Ansiedlung, die
sich überwiegend auf einem Deponiekörper befindet. Zudem wird im südlichen Bereich des
geplanten Quartiers (heute bereits Wohnbaufläche) eine Gartenbrache mit größerem
Gehölzbestand durch die Planung beansprucht.
Im Bereich des ehemaligen Verkehrsübungsplatzes und einer Freifläche an der Neusser
Straße finden sich Grünflächen, teils als Grünlandbrache, teils mit Bestand an überwiegend
standorttypischen Gehölzen.
Der Bereich der geplanten Quartiersentwicklung wird zudem nördlich begrenzt durch den
Verlauf einer planfestgestellten Gleistrasse der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), die eine
betriebliche Anbindung der Gleisanlagen an der Neusser Straße mit dem KVB-Betriebshof
Weidenpesch schaffen soll.
Parallel zur neu entstehenden Gleistrasse, außerhalb des Plangebietes, soll ein Fahrradweg
entstehen mit Anschluss an das bestehende (Rad-) Wegenetz. Entsprechende Übergänge
der neuen Gleisanlage sind geplant.
Für den Individualverkehr ist die bestehende gewerbliche Siedlung an die Simonskaul
angebunden. Die Lage der geplanten Quartiersentwicklung zwischen Simonskaul und
Neusser Straße eröffnet grundsätzlich verschiedene Erschließungsoptionen, die auf Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden.
In fußläufiger Entfernung (circa 300 m) befindet sich die KVB-Haltstelle Wilhelm-Sollmann-
Straße mit den Stadtbahnlinien 12 und 15 sowie der Buslinie 122. Damit ist der Bereich gut
an den ÖPNV angebunden.
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in ca. 400 m Entfernung an der Neusser Straße in Höhe
der KVB-Haltestelle Scheibenstraße.
Bodensituation
Gemäß geologischer Karte des Landes NRW stehen im Plangebiet fluviatile Ablagerungen
des Rheins an. Hierbei lagern holozäne Hochflutsedimente (Hochflutlehm) pleistozänen
Terrassensedimenten (Niederterrasse des Rheins) auf.
Die Hochflutsedimente bestehen überwiegend aus schluffigem Sand bis sandigem Schluff
und weisen nur eine geringe Mächtigkeit von bis zu 2 m auf.
Die Terrassensedimente sind grobkörniger und bestehen vornehmlich aus Kies und
Kiessand. Die Mächtigkeit der Niederterrassensedimente liegt bei etwa 20 m bis 25 m.
Das unterlagernde Tertiär besteht überwiegend aus feinkörnigen Sanden mit eingeschalteten
Tonlagen und Braunkohleflözen. Gemäß Geologischer Karte liegt das Untersuchungsgebiet
im auf Braunkohle verliehenen Grubenfeld "Glanzstoff 1". Über einen Braunkohleabbau im
Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen vor.
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Das westliche Grundstücksareal der geplanten Quartiersentwicklung an der Simonskaul wird
gewerblich genutzt. An der Geländeoberfläche stehen Auffüllungsmaterialien an. Die
vorhandenen Gebäude werden abgebrochen, das Abbruchmaterial wird fachgerecht
entsorgt.
Die Niederterrassensedimente weisen gute bautechnische Eigenschaften auf und werden
daher oftmals als Baustoff genutzt. Gemäß den Literaturangaben wurde nördlich des
Plangebiets und im Nordwesten des Gebiets selbst eine Kiesgewinnung betrieben. Hierbei
wurden die Niederterrassensedimente großflächig ausgekoffert. Nach Erschöpfung der
Lagerstätte wurde das verbliebene Restloch als Deponie genutzt und mit unterschiedlichen
Materialien (Hausmüll, Bauschutt) wieder verfüllt.
Aus dem Baugrundgutachten zum Plangebiet [HPC AG; 2017] sind folgende nähere
Angaben zu den oberen Bodenschichten im Plangebiet entnehmbar:
An der Geländeoberfläche außerhalb des heute gewerblich genutzten Areals steht ein
durchwurzelter, überwiegend bewachsener, Bodenhorizont (Oberboden) mit einem
schluffigen, z. T. auch kiesigen Sand mit dunkelbrauner Färbung an. Hierbei handelt es sich
um umgelagertes bzw. anthropogen beeinflusstes Bodenmaterial. Dieser Horizont ist locker
gelagert. Neben organischen Anteilen weist dieses Material auch Fremdbestandteile (Ziegel,
Glas, Keramik, Bauschutt etc.) auf.
Im gewerblich genutzten Areal wurde an der Geländeoberfläche oberhalb des
Deponiekörpers überwiegend aus Bauschutt hergestelltes Tragschichtmaterial
(Recyclingmaterial) festgestellt. Dabei handelt es sich um gebrochenes Bauschuttmaterial
(Ziegel- und Betonbruch) mit vereinzelten Fremdbestandteilen (Schwarzdecke, Holz,
umgelagerter Boden).
Im Auftrag der Vorhabenträgerin des VEP "Simonskaul" haben die Ingenieurbüros HPC im
Dezember 2017 und nachfolgend als Fortschreibung das Büro Mull & Partner ein
nutzungsbezogenes Sanierungskonzept vorgelegt, das mit dem Umweltamt abgestimmt
wurde. Kernpunkt der Sanierung ist das Entfernen des kontaminierten Materials in dem
Bereich, der zur Bebauung vorgesehen ist (Auskofferung).
Das vorhandene, verunreinigte Bodenmaterial wird innerhalb des zur Bebauung
vorgesehenen Bereichs vollständig, ansonsten soweit erforderlich entfernt und ebenfalls
fachgerecht entsorgt. Im VEP wird darauf hingewiesen, dass die Böden des Plangebietes
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Das Plangebiet wird entsprechend
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im VEP gekennzeichnet.
Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Es bestehen aber Anhaltspunkte für
mögliche archäologische Funde in den Teilflächen des Gebietes, die nicht innerhalb der
ehemaligen Kiesgrube liegen. Daher soll vor Aufnahme einer Bautätigkeit eine
archäologische Prospektion erfolgen.
Innerhalb des Bereiches, der nicht bereits bei der Auskiesung abgegraben wurde besteht ein
konkreter Kampfmittelverdacht, hier wird vor Aufnahme von Bauarbeiten eine entsprechende
Überprüfung erfolgen.
Abstände zu Störfallbetrieben im Sinne des § 50 BImSchG
Da sich das Plangebiet in räumlicher Nähe zu Störfallbetrieben befindet, war vor Aufnahme
des Planverfahrens zu prüfen, ob Risiken für eine Wohnbebauung bestehen. Als
nächstgelegener und für die Ermittlung angemessener Abstände relevanter Betrieb wurde
die Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße identifiziert.
Das Plangebiet liegt in einem Abstand von ca. 640 m zur Carbosulf Chemische Werke
GmbH. Da es sich bei der Carbosulf um einen Betriebsbereich handelt, wurde gutachterlich
auf der Basis des § 50 BImSchG bzw. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie der angemessene
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Abstand im Umfeld dieses Betriebsbereiches gemäß § 3 (5a) BImSchG ermittelt [UCON
GmbH, 2017]. Der angemessene Abstand wurde anhand von Detailkenntnissen gemäß Kap.
3.2 des Leitfadens KAS-18 bestimmt. Dieser angemessene Abstand der Gesamtanlage
ergibt sich hierbei aus der Freisetzung von Ammoniak und liegt bei 701 m in Richtung des
Plangebietes. Die Anlage, in der Ammoniak gehandhabt wird, befindet sich in der Mitte des
Betriebsbereiches in einem Abstand von > 900 m zum Plangebiet. Dieses befindet sich damit
außerhalb des angemessenen Abstandes des Betriebsbereiches.
Planverfahren
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
"Simonskaul" in Köln-Weidenpesch wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
vom 28.06.2018 eingeleitet. Zur Umsetzung der Planungsabsicht besteht Planerfordernis
auch auf Ebene der Flächennutzungsplanung, insbesondere, da die Planung der Darstellung
einer Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr entgegensteht.
Durch den damit verbundenen weit über die geplante Quartiersentwicklung hinausgehenden
Planumgriff wird der FNP in einem eigenständigen generellen Verfahren nach BauGB mit
Umweltbericht geändert. Dabei wird jedoch auf die im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung erstellten Fachgutachten Bezug genommen.
Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Die landesgesetzlich geregelte Prüfung, ob die gemeindliche Bauleitplanung mit den
Zielen der Raumordnung übereinstimmt, gründet sich sowohl auf das "Beachtungsgebot"
des § 5 Abs. 4 Raumordnungsgesetz (ROG 1993) als auch auf das "Anpassungsgebot" in
§ 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB).
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sind gemäß § 4 ROG
Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der
Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.
Regionalplan
Die zeichnerische Darstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln, weist Teile des Plangebiets, die über den ASB hinausgehen und
im FNP als weitere Wohnbaufläche dargestellt werden sollen, als
Regionalen Grünzug und
Waldbereich
aus.
In Verbindung mit den textlichen Darstellungen des Regionalplans sind folgende
Darstellungen für die Änderung des Flächennutzungsplans wesentlich:
Generelle Entwicklung des Siedlungsraums
Die neue Wohnbaufläche liegt mit einem circa 1,7 ha umfassenden Bereich außerhalb
des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB).
Die Siedlungsentwicklung soll mit der vorhandenen und geplanten
Verkehrsinfrastruktur abgestimmt werden und daher grundsätzlich auf leistungsfähige
Verkehrswege unter besonderer Vorrangstellung des schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs ausgerichtet werden.
Hinsichtlich der generellen Entwicklung des Siedlungsraums verfolgt der Regionalplan
folgende für die Änderung des Flächennutzungsplans relevanten Ziele:
Ziel 1
Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur
Verwirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die
Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im Regionalplan
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als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungsbereiche soll sich die
gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten.
Ziel 2
Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflächen bzw.
Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch genommen werden,
wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i.S. der §§ 1 und 1a BauGB
entspricht. Neue Bauflächen sind, soweit nicht siedlungsstrukturelle oder ökologische
Belange entgegenstehen, an vorhandene Siedlungen anzuschließen. Die erneute
Nutzung ehemals bebauter Bereiche sowie die Schließung von Baulücken hat Vorrang
vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. Kleinteilige schutzwürdige Lebensräume,
Wald und Freiflächen, die erhalten, geschützt und entwickelt werden sollen, sind in der
nachfolgenden Planung zu beachten.
Die geplante Wohnbaufläche ist an die vorhandene Siedlung Köln-Weidenpesch/
Merheim (linksrheinisch) angeschlossen. Damit wird die vorhandene Ortschaft
städtebaulich sinnvoll abgerundet. Mit der klaren Gliederung von Siedlungs- und
Freiraum erfolgt eine Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes. Zudem wird die
vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, ÖPNV, Nahversorgung) genutzt und
ergänzt (Kita). Der Bereich soll langfristig auch an das städtische
Radverkehrshauptroutennetz angeschlossen werden, welches einen Streckenabschnitt
im Verlauf der aufzuhebenden Trasse für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen
Hauptverkehr erhalten soll. Zudem wird die Fläche einer in weiten Teilen nicht
genehmigten gewerblichen Ansiedlung überplant.
Der circa 0,55 ha umfassende Bereich nördlich der bestehenden Erschließungsstraße
der Gewerbesiedlung wird rückgebaut. Dies stellt einen Beitrag zur Wiederherstellung
der Retentionsfähigkeit des Bodens und zur Regenwasserversickerung dar.
Eine zwischen der gewerblichen Ansiedlung und der Neusser Straße gelegene
Freifläche ist laut Landschaftsplan Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils
(LB). Mit der Planfeststellung einer neuen Gleistrasse der KVB von der Neusser Straße
zum Straßenbahndepot zwischen Simonskaul und Ginsterpfad kann der ursprüngliche
Schutzzweck für die Teilfläche des LBs nicht weiter verfolgt werden, da die nur circa
0,3 ha große Fläche durch die starke Zäsur der Gleisanlagen zukünftig keine
Verbindung mehr zum übrigen LB aufweist.
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Siedlungsraums
vereinbar.
Freiraumsicherung und Regionale Grünzüge
Die neue Wohnbaufläche liegt mit einem circa 1,7 ha umfassenden Bereich in einem
Regionalen Grünzug.
Wegen des im Verdichtungsgebiet besonders starken Drucks konkurrierender
Nutzungen auf den Freiraum werden zur Sicherung und Entwicklung der verbliebenen
Freiraumreste im Regionalplan Regionale Grünzüge dargestellt. Innerhalb des
regionalen Freiflächensystems kommt ihnen eine herausragende Bedeutung als
Ausgleichsräume für die Verdichtungsgebiete zu.
Hinsichtlich der Regionalen Grünzüge verfolgt der Regionalplan folgende für die
Änderung des Flächennutzungsplans relevanten Ziele:
Ziel 1
Die Regionalen Grünzüge sind als wesentliche Bestandteile des regionalen
Freiflächensystems im Sinne der notwendigen Ausgleichsfunktionen insbesondere in
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den Verdichtungsgebieten gegen die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke
besonders zu schützen. Sie sind in der Bauleit- und Fachplanung durch lokal
bedeutsame Freiflächen zu ergänzen und zur Herstellung ihrer Durchgängigkeit
untereinander zu vernetzen. (…)
Die Durchgängigkeit der Regionalen Grünzüge zum ländlichen Freiraum ist zu
gewährleisten.
Ziel 2
Die Regionalen Grünzüge sollen insbesondere die siedlungsräumliche Gliederung, den
klimaökologischen Ausgleich, die Biotoperhaltung und -vernetzung sowie die
freiraumgebundene Erholung sichern. Sie sind ihrer Zweckbestimmung entsprechend
zu erhalten und zu entwickeln. Neue Planungen und Maßnahmen, die diese Aufgaben
und Funktionen beeinträchtigen, sind auszuschließen. (…)
Ziel 3
Die Regionalen Grünzüge sollen durch eine qualitative, ökologische Aufwertung des
Freiraumes, den Wiederaufbau von zerstörter oder beeinträchtigter Landschaft sowie
durch die Verknüpfung vorhandener ökologischer Potenziale entwickelt und verbessert
werden. Ein Verbund der innerörtlichen Grünflächen mit den Grünzügen ist im Rahmen
der Bauleitplanung anzustreben.
Der durch die geplante Wohnbaufläche beanspruchte Bereich des Regionalen
Grünzugs umfasst im Wesentlichen die Fläche einer in weiten Teilen nicht
genehmigten gewerblichen Ansiedlung sowie eine zwischen der gewerblichen
Ansiedlung und der Neusser Straße gelegene Freifläche. Diese Freifläche ist laut
Landschaftsplan Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils (LB).
Mit der Planfeststellung einer neuen Gleistrasse der KVB von der Neusser Straße zum
Straßenbahndepot zwischen Simonskaul und Ginsterpfad kann der ursprüngliche
Schutzzweck für die Teilfläche des LBs nicht weiter verfolgt werden, da die nur circa
0,3 ha große Fläche durch die starke Zäsur der Gleisanlagen zukünftig keine
Verbindung mehr zum übrigen LB aufweist.
Ausgleichend für die Inanspruchnahme der 0,3 ha umfassenden Freifläche wird ein
circa 0,55 ha umfassender Bereich der gewerblichen Ansiedlung nördlich der
bestehenden Erschließungsstraße rückgebaut und zukünftig der öffentlichen
Grünfläche zugeschlagen. Es erfolgt eine Gestaltung als öffentliche Parkanlage mit
Einbindung in das vorhandene Fuß- und Radwegenetz.
Damit erfolgt eine qualitative und ökologische Aufwertung der heute gewerblich
genutzten und weitestgehend versiegelten Bereiche des Regionalen Grünzugs für
dessen Funktionsfähigkeit. Flächenmäßig wird der Eingriff in den Regionalen Grünzug
mehr als kompensiert.
Die neu entstehende Parkanlage ist über den verbleibenden Teil des Regionalen
Grünzugs mit dem regionalen Freiraumsystem vernetzt. Die Durchgängigkeit der
Regionalen Grünzüge ist weiterhin gewährleistet.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Ziele für die Regionalen
Grünzüge berücksichtigt, indem auf eine intensive Begrünung der Tiefgaragen und
eine extensive Begrünung der sonstigen Dachflächen festgesetzt werden.
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Freiraums für die
Freiraumsicherung und die Regionalen Grünzüge vereinbar.
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Waldbereiche
Die neue Wohnbaufläche liegt mit einem circa 1,7 ha umfassenden Bereich in einem
Waldbereich.
Regionale Grünzüge sind besonders geeignet für die Erhaltung und Vermehrung von
Wald, der seinerseits besondere Bedeutung für den Biotopverbund, das Kleinklima,
den Grundwasserschutz, den Immissionsschutz und die Erholungsvorsorge hat.
Insofern trifft der Regionalplan hier die überlagernden Darstellungen Waldbereich und
Regionaler Grünzug.
Die zeichnerisch dargestellten Waldbereiche enthalten, bezogen auf das Plangebiet,
Freiraumteile, die überwiegend mit Bäumen bestanden sind. Hierüber hinaus umfassen
sie maßstabsbedingt kleinere baulich genutzte Flächen, in deren Nutzung mit der
Darstellung nicht eingegriffen wird.
Hinsichtlich der Waldbereiche verfolgt der Regionalplan folgende für die Änderung des
Flächennutzungsplans relevanten Ziele:
Ziel 1
In den dargestellten Waldbereichen ist der Wald (…) zur Erzielung seiner ökologischen
und sozialen Wohlfahrtswirkungen für die Umwelt (Schutz- und Erholungsfunktion)
nach Maßgabe dieses Planes zu erhalten und je nach überwiegender Funktion
standortgemäß bzw. naturgemäß und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet (…) zu sichern
und zu entwickeln. In den waldarmen Gebieten ist in den dargestellten Waldbereichen
eine Waldvermehrung verstärkt anzustreben, soweit dies nicht zu einer
Beeinträchtigung anderer ökologisch wertvoller Biotope, des Landschaftsbildes oder
landschaftstypischer offener Talbereiche, zu einer Behinderung von Pflegezielen oder
zu einer Verschlechterung der luft- und klimahygienischen Situation in den Siedlungen
führen würde oder durch andere Ziele ausgeschlossen ist. Auch außerhalb der
zeichnerisch dargestellten Waldbereiche ist - insbesondere in waldarmen Gebieten -
auf eine Waldvermehrung nach Maßgabe der Einschränkungen von Satz 2
hinzuwirken.
Bei Anlage, Pflege, Nutzung und Verjüngung der Waldbestände sollen Verfahren des
Waldbaus, der Holzernte, der Kulturtechnik und des Forstschutzes angestrebt werden,
die die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine Funktion als
Lebensraum für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt sicherstellen.
Ziel im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Schaffung und Erhaltung (…) ökologisch
stabiler und leistungsstarker Wälder, die ihre vielfältigen Funktionen auf Dauer erfüllen
können.
Der durch die geplante Wohnbaufläche beanspruchte Waldbereich umfasst im
Wesentlichen die Fläche einer in weiten Teilen nicht genehmigten gewerblichen
Ansiedlung sowie eine zwischen der gewerblichen Ansiedlung und der Neusser Straße
gelegene Freifläche. Diese Freifläche ist laut Landschaftsplan Teil eines geschützten
Landschaftsbestandteils (LB).
Mit der Planfeststellung einer neuen Gleistrasse der KVB von der Neusser Straße zum
Straßenbahndepot zwischen Simonskaul und Ginsterpfad kann der ursprüngliche
Schutzzweck für die Teilfläche des LBs nicht weiter verfolgt werden, da die nur circa
0,3 ha große Fläche durch die starke Zäsur der Gleisanlagen zukünftig keine
Verbindung mehr zum übrigen LB aufweist.
Ausgleichend für die Inanspruchnahme der 0,3 ha umfassenden Freifläche wird ein
circa 0,55 ha umfassender Bereich der gewerblichen Ansiedlung nördlich der
bestehenden Erschließungsstraße rückgebaut und zukünftig der öffentlichen
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Grünfläche zugeschlagen. Es erfolgt eine Gestaltung als öffentliche Parkanlage mit
Einbindung in das vorhandene Fuß- und Radwegenetz. Dabei soll alter Baumbestand
erhalten bleiben. Die geplante Ausgestaltung der Grünfläche als Parkanlage sieht
weitere Baumpflanzungen vor, so dass baumbestandene Flächen als Lebensraum für
eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt erhalten, bzw. kompensiert und vermehrt
werden.
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Freiraums für
Waldbereiche vereinbar.
Auf Anfrage der Stadt Köln vom 06.04.2020 hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben
vom 27.04.2020 die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34
Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) auf Grundlage des der Anfrage zugrunde liegenden
Planungsstandes bestätigt.
Landschaftsplan
Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung berührt den Landschaftsplan Köln im
Bereich der
Landschaftsschutzgebiete L 8 "Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel",
L 9 "Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände" und
L 10 "Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen",
im Bereich des Naturschutzgebietes N 13 "Am Ginsterpfad"
und des geschützten Landschaftsbestandteils LB 5.04 "Brache zwischen Neusser
Straße und Simonskaul, Weidenpesch".
Der Landschaftsplan stellt zudem im gesamten Plangebiet das Entwicklungsziel 6
"Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des
Klimas" dar, hier bezogen auf die geplante Verlängerung der Äußeren Kanalstraße im
Ginsterpfad-Gelände.
Diesem Entwicklungsziel wird mit der Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße
als Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr im Sinne einer
Trasse für den motorisierten Verkehr entsprochen.
In gesonderten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie in einem
Planfeststellungsverfahren soll im Bereich der aufzuhebenden Trasse eine
Radwegeverbindung realisiert werden, z. B. nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten
Radschnellwegestandard. Demnach würde ein sechs Meter breiter Korridor (inkl. eines
begleitenden Fußwegs) erforderlich. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang geplanten
und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt
und Eingriffe verringert werden. Auch entfallen die bei einer Kfz-Straße ansonsten
notwendigen passiven Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Hinblick auf weitere ökologische
Aspekte (lokale gasförmige Emissionen, Treibhausgasemissionen und
Landschaftszerschneidung) hätte eine zukünftige Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile
gegenüber einer heute vor allem für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße.
Der Träger der Landschaftsplanung hat in Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Dienststellen zum VEP "Simonskaul" dem Planungskonzept widersprochen. Dieser
Widerspruch erfolgte, da die geplante Wohnbebauung den Schutzzielen des
Landschaftsschutzgebiets 9 "Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände" und des
Landschaftsbestandteils LB 5.04 "Brache zwischen Neusser Straße und Simonskaul,
Weidenpesch" entgegensteht.
Es wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
für die neu entstehende KVB-Gleistrasse der Widerspruch zurückgenommen wird, da mit der
Umsetzung dieser Planung die Biotopverbindungsfunktion in einer Weise einschränkt,
welche die Verfolgung der Schutzziele als nicht mehr umsetzbar erscheinen lässt.
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Das Planfeststellungsverfahren für die Gleistrasse ist inzwischen abgeschlossen.
Da durch die geplante Aufhebung der Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen
Hauptverkehr faktisch keine Änderung oder gar Beeinträchtigung der jeweils bestehenden
Situation im Verlauf der Trasse entsteht, erfolgt an dieser Stelle keine detaillierte
Beschreibung der Auswirkungen auf die weiteren von der Planung berührten Bereiche des
Landschaftsplans.
Andere Planungen und Konzepte
Gesamtverkehrskonzept (GVK)
Die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul liegt in einem Bereich, der im
Flächennutzungsplan (FNP) teilweise als "Fläche für den überörtlichen Verkehr und für den
örtlichen Hauptverkehr" dargestellt ist.
Diese geplante und bis heute nicht realisierte Verkehrstrasse soll die Äußere Kanalstraße
von der Anschlussstelle zur BAB 57 kommend mit dem sogenannten "Niehler Ei"
(Kreisverkehr Industriestraße/ Bremerhavener Straße) verbinden.
Aktuell soll das im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln angelegte Hauptstraßennetz
zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/ Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und
dem Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/ Industriestraße ("Niehler Ei") im Stadtteil
Niehl geändert werden (2891/2020). Die vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung
der Äußeren Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße
aufgegeben. Langfristig soll in diesem Bereich eine Freihaltetrasse für den qualifizierten
Radverkehr (Radverkehrshauptroutennetz), z.B. nach Radschnellwegestandard des Landes
Nordrhein-Westfalen, realisiert werden. Die Vorhalteplanung für diese
Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den entsprechenden Planwerken der vorbereitenden und
verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden.
Auf Ebene des (verbindlichen) Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Simonskaul" erfolgte
eine detaillierte Abstimmung über Verlauf und Flächenbedarf der zukünftigen Radroute im
Plangebiet.
Inhalt der 234. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird u. a. die Aufhebung der
"Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr" sein.
Eine (Teil-) Darstellung des Hauptradverkehrsnetzes ist hier nicht möglich, da dieses nur für
die Gesamtstadt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Konzeption, die sich in Bearbeitung
befindet, in einem gesonderten FNP-Verfahren mit Umweltbericht im den FNP
Berücksichtigung finden kann.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung über die Änderung des
Gesamtverkehrskonzeptes in den politischen Gremien (2891/2020) soll daher die 234.
Änderung des Flächennutzungsplans "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-
Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-
Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eingeleitet werden.
Zudem soll mit der 240. Änderung des Flächennutzungsplans "Gesamtstätisches
Radverkehrshauptroutennetz" eine Vorhalteplanung u. a. auch für die geplante
Radwegeverbindung im Bereich der aufzuhebenden Verlängerung der Äußeren Kanalstraße
betrieben werden. Grundlage dieser Änderung werden (zum Zeitpunkt der Einleitung des
Änderungsverfahrens) noch laufende Planungen für ein Netz an qualifizierten
Radwegeverbindungen ("Hauptroutennetz") sein. Mit dieser Änderung sollen erstmals
Hauptrouten des Radverkehrs im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Stadtentwicklungskonzept /StEK) Wohnen
Die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul erfüllt die Ziele und Leitlinien der
Kölner Wohnungsbaupolitik, indem sie eine innerstädtische Konversionsfläche eines
ehemaligen Deponiestandorts, heute mit gewerblicher Nutzung, nutzungsbezogen saniert
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und für die Schaffung von Wohnraum entwickelt. Für den Bereich an der Simonskaul erfolgte
eine Bedarfsermittlung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Wohnen, das
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu
berücksichtigen ist. Mit dem entsprechenden Ratsbeschluss am 20.12.2016 wurde die
Verwaltung beauftragt, die notwendigen Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des StEK
Wohnen einzuleiten.
Berücksichtigung von Fachplanungen
Planfeststellung für KVB-Trasse
Das Plangebiet liegt unmittelbar angrenzend an die planfestgestellte zweigleisige
Zuführungsstrecke zur KVB-Abstellanlage Weidenpesch. Diese Trasse wird gemäß
Systematik des FNPs nicht in diesem dargestellt. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung wurde die Plangebietsgrenze mit der Planfeststellungsunterlage im Detail
abgestimmt. Die Gleisanlagen wurden als Emissionsquellen für Schall und Erschütterungen
ebenfalls in der verbindlichen Bauleitplanung beachtet, die Schutzmaßnahmen an der
geplanten Bebauung darauf ausgelegt.
Es bestehen somit insgesamt keine ungelösten Konflikte zwischen der Planfeststellung und
den Bauleitplanverfahren.
Umweltbelange
Im weiteren Verfahren wird ein Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung erstellt.
Anlage 0
1133 Zeichen
A N L A G E 0 611-1 Kohl 0394-2021 Anlage 0 234. Änderung des Flächennutzungsplans Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" Vorlage 0248/2021 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.03.2021 Da für die Klärung der gesamtverkehrlichen Belange bei der Herausnahme der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans mit den nun laufenden Beratungen zur 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzept (2891/2020) die Weichen gestellt werden, sollen die beiden inhaltlich im Zusammenhang stehenden Änderungen des Flächennutzungsplans "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße" (0394/2021) sowie "Gesamtstädtisches Radverkehrshauptroutennetz" (0248/2021) mit Dringlichkeit eingeleitet werden, um weitere Verzögerungen bei der Entwicklung des Baugebiets an der Simonskaul zu vermeiden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Äußere Kanalstraße
- Robert-Perthel-Straße
- Bremerhavener Straße
- Neusser Straße
- Geestemünder Straße
- Escher Straße
- Industriestraße
- Lachemer Weg
- Ginsterpfad
- Am Bilderstöckchen
- Wilhelm-Sollmann-Straße
- Scheibenstraße
- Simonskaul
- Niehler Ei
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0394/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.02.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 07:13