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0394/2021

234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes

Beschlussvorlage Ausschuss 25.02.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 7.2

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Begründung

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Ansehen

Anlage 0

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Ansehen

Anlage 3

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SO
Kölner Verkehrsbetriebe
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Soziale Einrichtung
 
 
 
 
Anlage 3
Legende
Änderungsbereich
FNP_vorher_Umgebung
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Wasserfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Naturschutzgebiet
9 Alteneinrichtung
P Dauerkleingärten, Standort unbestimmt
= Dauerkleingärten
C Friedhof
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
F Kindereinrichtung
! Kirche
# Krankenhaus
' Parkanlage
* Schule
, Spielplatz
J Spielplatz, Standort unbestimmt
5 Wasserfläche
¯
0 100 200 300 400 50050
m
1:10.000M.:
W
234. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- beabsichtigte Darstellung -
Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße
in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich
M
SO
GE

Anlage 1

467 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
234. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:15.000M.:
Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße
in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich

Anlage 2

1298 Zeichen

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SO
Kölner Verkehrsbetriebe
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Soziale Einrichtung
 
 
 
 
Anlage 2
Legende
Änderungsbereich
FNP_vorher_Umgebung
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Wasserfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Naturschutzgebiet
9 Alteneinrichtung
P Dauerkleingärten, Standort unbestimmt
= Dauerkleingärten
C Friedhof
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
F Kindereinrichtung
! Kirche
# Krankenhaus
' Parkanlage
* Schule
, Spielplatz
J Spielplatz, Standort unbestimmt
5 Wasserfläche
¯
0 100 200 300 400 50050
m
1:10.000M.:
W
234. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- bisherige Darstellung -
Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße
in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich
M
SO
GE

Beschlussvorlage Ausschuss

5057 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Az 
Vorlagen-Nummer 
 0394/2021 
Freigabedatum 25.02.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes   
Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und  
Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, 
-Weidenpesch und -Longerich" 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich der "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Ver-
längerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" 
eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen 
Aushang (Modell 1) durchzuführen. 
 
 
Alternative:  
 
keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
Verkehrsausschuss 20.04.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im Stadtentwicklungskon-
zept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu Wohnzwecken untersucht. 
Das Plangebiet an der Simonskaul ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als De-
poniestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen. 
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Simonskaul" in 
Köln-Weidenpesch wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 einge-
leitet. 
 
Da die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul Flächen betrifft, die weder im Flächennut-
zungsplan (FNP) als Bauflächen dargestellt noch im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich 
ausgewiesen sind und die Planung zudem der Darstellung der Verlängerung der Äußeren Kanalstra-
ße gemäß Gesamtverkehrskonzept (GVK) entgegen steht, besteht Planerfordernis (§ 1 Abs. 3 Bau-
gesetzbuch (BauGB)). 
 
Mit der Änderung des FNPs soll die Darstellung der „Fläche für den überörtlichen Verkehr und den 
örtlichen Hauptverkehr“ aufgehoben werden, da diese aus Sicht der Fachverwaltung nicht mehr benö-
tigt wird. Zugleich sollen vorbereitend für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für die Realisierung der Quartiersentwicklung geschaffen werden. 
Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets für eine 
KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen im FNP geplant. 
 
Durch den mit der Aufhebung der Verkehrstrasse verbundenen weit über die geplante Quartiersent-
wicklung an der Simonskaul hinausgehenden Planumgriff wird der FNP in einem eigenständigen ge-
nerellen Verfahren nach BauGB mit Umweltbericht geändert. Dabei wird jedoch auf die im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung zur "Simonskaul" erstellten Fachgutachten Bezug genommen. 
 
Im Rahmen der 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes (2891/2020) ist derzeit geplant, die 
Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße als in erster Linie dem Kfz-Verkehr die-
nende Verbindung aufzugeben und durch eine Freihaltetrasse im Rahmen eines gesamtstädtischen 
Hauptroutennetzes für den Radverkehr zu ersetzen. 
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung über die Änderung des Gesamtverkehrskon-
zeptes in den politischen Gremien soll die 234. Änderung des Flächennutzungsplans „Quartiersent-
wicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstra-
ße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eingeleitet werden. 
Zudem soll mit der 240. Änderung des Flächennutzungsplans „Gesamtstätisches Radverkehrshaupt-
routennetz“ eine Vorhalteplanung u. a. auch für eine geplante Radwegeverbindung im Bereich der 
aufzuhebenden Verlängerung der Äußeren Kanalstraße betrieben werden. Grundlage dieses Ände-
rungsverfahrens werden derzeit noch laufende Planungen für ein Netz an qualifizierten Radwegever-
bindungen sein. Mit dieser Änderung sollen erstmals Hauptrouten des Radverkehrs im Flächennut-
zungsplan dargestellt werden.

3 
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt keine unmittelbaren Auswirkungen 
auf den Klimaschutz. Diese werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren detailliert bewertet 
und beschrieben. 
 
 
Anlagen 
1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 
2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
4 Begründungsentwurf zur 234. FNP-Änderung

Anlage 4 Begründung

31953 Zeichen

Seite 1 von 10 
A N L A G E  4  
       234. Änderung FNP Nippes Anlage 4  
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)  
zur 234. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes; 
Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung 
der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch 
und -Longerich" 
 
  
Anlass und Ziel der Planung 
 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im 
Stadtentwicklungskonzept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu 
Wohnzwecken untersucht. 
Das Plangebiet ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als 
Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen. 
 
Da die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul Flächen betrifft, die weder im FNP 
als Bauflächen dargestellt noch im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich 
ausgewiesen sind und die Planung zudem der Darstellung der Verlängerung der Äußeren 
Kanalstraße gemäß Gesamtverkehrskonzept (GVK) entgegen steht, besteht Planerfordernis 
(§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) soll die Darstellung der Fläche für den 
überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr aufgehoben werden. Zugleich sollen 
vorbereitend für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Realisierung der Quartiersentwicklung geschaffen werden. 
 
Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets 
für eine KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen im FNP geplant. 
 
Im Bereich der aufzuhebenden Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen 
Hauptverkehr soll längerfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden, z.B. 
nach Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen. Da der 
Flächennutzungsplan das städtische Radverkehrshauptroutennetz nicht darstellt, soll dies in 
einem gesonderten Änderungsverfahren gesamtstädtisch erfolgen. Planungen für ein Netz 
an qualifizierten Radwegeverbindungen ("Hauptroutennetz") laufen derzeit. 
 
Der VEP "Simonskaul" sieht die Schaffung von mindestens 330 Wohneinheiten, davon 81 
Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment, unter Anwendung des Kooperativen 
Baulandmodells, einer KiTa und eines Spielplatzes im Bereich der geplanten Wohnbaufläche 
vor. Nordwestlich der heute bestehenden Erschließungsstraße für die vorhandene 
gewerbliche Ansiedlung sollen Grünflächen entstehen. 
 
Alternativstandorte für die geplante Bebauung sind in gleicher Größe und Lagequalität in der 
näheren Umgebung nicht verfügbar. 
 
Beschreibung des Plangebiets 
Das Plangebiet erstreckt sich vom Stadtteil Bilderstöckchen über Weidenpesch bis nach 
Longerich. Es umfasst -an der Kreuzung Escher Straße/ Äußere Kanalstraße beginnend- 
Teile der Robert-Perthel-Straße im Südwesten, erstreckt sich dann als circa 30 m breiter 
Streifen über den Grünzug zwischen dem Gewerbegebiet an der Robert-Perthel-Straße und

Seite 2 von 10 
der Siedlung Am Bilderstöckchen, die Bahnunterführung am Verschiebebahnhof Nippes, 
sowie den nordwestlichen Rand des Nordfriedhofs und des KVB-Ausbesserungswerks bis 
hin zur gewerblichen Ansiedlung zwischen Simonskaul und Neusser Straße, welche mit dem 
ehemaligen Verkehrsübungsplatz Teil des Plangebiets ist. Das Plangebiet erstreckt sich als 
ca. 30 m breiter Streifen weiter östlich des städtischen Zentrums der Sozial-Betriebe-Köln 
am Lachemer Weg bis zum sogenannten Niehler Ei (Kreisverkehr Industriestraße/ 
Bremerhavener Straße). 
 
Da durch die geplante Aufhebung der Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen 
Hauptverkehr faktisch keine Änderung oder gar Beeinträchtigung der jeweils bestehenden 
Situation im Verlauf der geplanten Trasse entsteht (die bis heute auch nicht in Teilstücken 
ausgebaut wurde), beschränkt sich die detaillierte Beschreibung des Plangebiets an dieser 
Stelle auf den Bereich der geplanten Quartiersentwicklung an der Simonskaul. Dieser 
Bereich ist im Wesentlichen geprägt von einer bestehenden gewerblichen Ansiedlung, die 
sich überwiegend auf einem Deponiekörper befindet. Zudem wird im südlichen Bereich des 
geplanten Quartiers (heute bereits Wohnbaufläche) eine Gartenbrache mit größerem 
Gehölzbestand durch die Planung beansprucht. 
Im Bereich des ehemaligen Verkehrsübungsplatzes und einer Freifläche an der Neusser 
Straße finden sich Grünflächen, teils als Grünlandbrache, teils mit Bestand an überwiegend 
standorttypischen Gehölzen. 
 
Der Bereich der geplanten Quartiersentwicklung wird zudem nördlich begrenzt durch den 
Verlauf einer planfestgestellten Gleistrasse der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), die eine 
betriebliche Anbindung der Gleisanlagen an der Neusser Straße mit dem KVB-Betriebshof 
Weidenpesch schaffen soll. 
 
Parallel zur neu entstehenden Gleistrasse, außerhalb des Plangebietes, soll ein Fahrradweg 
entstehen mit Anschluss an das bestehende (Rad-) Wegenetz. Entsprechende Übergänge 
der neuen Gleisanlage sind geplant. 
 
Für den Individualverkehr ist die bestehende gewerbliche Siedlung an die Simonskaul 
angebunden. Die Lage der geplanten Quartiersentwicklung zwischen Simonskaul und 
Neusser Straße eröffnet grundsätzlich verschiedene Erschließungsoptionen, die auf Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden. 
 
In fußläufiger Entfernung (circa 300 m) befindet sich die KVB-Haltstelle Wilhelm-Sollmann-
Straße mit den Stadtbahnlinien 12 und 15 sowie der Buslinie 122. Damit ist der Bereich gut 
an den ÖPNV angebunden. 
 
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in ca. 400 m Entfernung an der Neusser Straße in Höhe 
der KVB-Haltestelle Scheibenstraße. 
 
Bodensituation 
Gemäß geologischer Karte des Landes NRW stehen im Plangebiet fluviatile Ablagerungen 
des Rheins an. Hierbei lagern holozäne Hochflutsedimente (Hochflutlehm) pleistozänen 
Terrassensedimenten (Niederterrasse des Rheins) auf. 
 
Die Hochflutsedimente bestehen überwiegend aus schluffigem Sand bis sandigem Schluff 
und weisen nur eine geringe Mächtigkeit von bis zu 2 m auf. 
Die Terrassensedimente sind grobkörniger und bestehen vornehmlich aus Kies und 
Kiessand. Die Mächtigkeit der Niederterrassensedimente liegt bei etwa 20 m bis 25 m. 
 
Das unterlagernde Tertiär besteht überwiegend aus feinkörnigen Sanden mit eingeschalteten 
Tonlagen und Braunkohleflözen. Gemäß Geologischer Karte liegt das Untersuchungsgebiet 
im auf Braunkohle verliehenen Grubenfeld "Glanzstoff 1". Über einen Braunkohleabbau im 
Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen vor.

Seite 3 von 10 
 
Das westliche Grundstücksareal der geplanten Quartiersentwicklung an der Simonskaul wird 
gewerblich genutzt. An der Geländeoberfläche stehen Auffüllungsmaterialien an. Die 
vorhandenen Gebäude werden abgebrochen, das Abbruchmaterial wird fachgerecht 
entsorgt. 
 
Die Niederterrassensedimente weisen gute bautechnische Eigenschaften auf und werden 
daher oftmals als Baustoff genutzt. Gemäß den Literaturangaben wurde nördlich des 
Plangebiets und im Nordwesten des Gebiets selbst eine Kiesgewinnung betrieben. Hierbei 
wurden die Niederterrassensedimente großflächig ausgekoffert. Nach Erschöpfung der 
Lagerstätte wurde das verbliebene Restloch als Deponie genutzt und mit unterschiedlichen 
Materialien (Hausmüll, Bauschutt) wieder verfüllt. 
 
Aus dem Baugrundgutachten zum Plangebiet [HPC AG; 2017] sind folgende nähere 
Angaben zu den oberen Bodenschichten im Plangebiet entnehmbar: 
An der Geländeoberfläche außerhalb des heute gewerblich genutzten Areals steht ein 
durchwurzelter, überwiegend bewachsener, Bodenhorizont (Oberboden) mit einem 
schluffigen, z. T. auch kiesigen Sand mit dunkelbrauner Färbung an. Hierbei handelt es sich 
um umgelagertes bzw. anthropogen beeinflusstes Bodenmaterial. Dieser Horizont ist locker 
gelagert. Neben organischen Anteilen weist dieses Material auch Fremdbestandteile (Ziegel, 
Glas, Keramik, Bauschutt etc.) auf. 
Im gewerblich genutzten Areal wurde an der Geländeoberfläche oberhalb des 
Deponiekörpers überwiegend aus Bauschutt hergestelltes Tragschichtmaterial 
(Recyclingmaterial) festgestellt. Dabei handelt es sich um gebrochenes Bauschuttmaterial 
(Ziegel- und Betonbruch) mit vereinzelten Fremdbestandteilen (Schwarzdecke, Holz, 
umgelagerter Boden). 
 
Im Auftrag der Vorhabenträgerin des VEP "Simonskaul" haben die Ingenieurbüros HPC im 
Dezember 2017 und nachfolgend als Fortschreibung das Büro Mull & Partner ein 
nutzungsbezogenes Sanierungskonzept vorgelegt, das mit dem Umweltamt abgestimmt 
wurde. Kernpunkt der Sanierung ist das Entfernen des kontaminierten Materials in dem 
Bereich, der zur Bebauung vorgesehen ist (Auskofferung). 
 
Das vorhandene, verunreinigte Bodenmaterial wird innerhalb des zur Bebauung 
vorgesehenen Bereichs vollständig, ansonsten soweit erforderlich entfernt und ebenfalls 
fachgerecht entsorgt. Im VEP wird darauf hingewiesen, dass die Böden des Plangebietes 
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Das Plangebiet wird entsprechend 
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im VEP gekennzeichnet. 
 
Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Es bestehen aber Anhaltspunkte für 
mögliche archäologische Funde in den Teilflächen des Gebietes, die nicht innerhalb der 
ehemaligen Kiesgrube liegen. Daher soll vor Aufnahme einer Bautätigkeit eine 
archäologische Prospektion erfolgen. 
 
Innerhalb des Bereiches, der nicht bereits bei der Auskiesung abgegraben wurde besteht ein 
konkreter Kampfmittelverdacht, hier wird vor Aufnahme von Bauarbeiten eine entsprechende 
Überprüfung erfolgen. 
 
Abstände zu Störfallbetrieben im Sinne des § 50 BImSchG 
Da sich das Plangebiet in räumlicher Nähe zu Störfallbetrieben befindet, war vor Aufnahme 
des Planverfahrens zu prüfen, ob Risiken für eine Wohnbebauung bestehen. Als 
nächstgelegener und für die Ermittlung angemessener Abstände relevanter Betrieb wurde 
die Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße identifiziert.  
Das Plangebiet liegt in einem Abstand von ca. 640 m zur Carbosulf Chemische Werke 
GmbH. Da es sich bei der Carbosulf um einen Betriebsbereich handelt, wurde gutachterlich 
auf der Basis des § 50 BImSchG bzw. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie der angemessene

Seite 4 von 10 
Abstand im Umfeld dieses Betriebsbereiches gemäß § 3 (5a) BImSchG ermittelt [UCON 
GmbH, 2017]. Der angemessene Abstand wurde anhand von Detailkenntnissen gemäß Kap. 
3.2 des Leitfadens KAS-18 bestimmt. Dieser angemessene Abstand der Gesamtanlage 
ergibt sich hierbei aus der Freisetzung von Ammoniak und liegt bei 701 m in Richtung des 
Plangebietes. Die Anlage, in der Ammoniak gehandhabt wird, befindet sich in der Mitte des 
Betriebsbereiches in einem Abstand von > 900 m zum Plangebiet. Dieses befindet sich damit 
außerhalb des angemessenen Abstandes des Betriebsbereiches. 
 
Planverfahren 
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 
"Simonskaul" in Köln-Weidenpesch wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 28.06.2018 eingeleitet. Zur Umsetzung der Planungsabsicht besteht Planerfordernis 
auch auf Ebene der Flächennutzungsplanung, insbesondere, da die Planung der Darstellung 
einer Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr entgegensteht. 
Durch den damit verbundenen weit über die geplante Quartiersentwicklung hinausgehenden 
Planumgriff wird der FNP in einem eigenständigen generellen Verfahren nach BauGB mit 
Umweltbericht geändert. Dabei wird jedoch auf die im Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung erstellten Fachgutachten Bezug genommen. 
 
Anpassung an die Ziele der Raumordnung 
Ziele und Grundsätze der Raumordnung 
Die landesgesetzlich geregelte Prüfung, ob die gemeindliche Bauleitplanung mit den 
Zielen der Raumordnung übereinstimmt, gründet sich sowohl auf das "Beachtungsgebot" 
des § 5 Abs. 4 Raumordnungsgesetz (ROG 1993) als auch auf das "Anpassungsgebot" in 
§ 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB). 
 
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sind gemäß § 4 ROG 
Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der 
Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 
 
Regionalplan 
Die zeichnerische Darstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, 
Teilabschnitt Region Köln, weist Teile des Plangebiets, die über den ASB hinausgehen und 
im FNP als weitere Wohnbaufläche dargestellt werden sollen, als 
 Regionalen Grünzug und  
 Waldbereich 
aus. 
In Verbindung mit den textlichen Darstellungen des Regionalplans sind folgende 
Darstellungen für die Änderung des Flächennutzungsplans wesentlich: 
 
Generelle Entwicklung des Siedlungsraums 
Die neue Wohnbaufläche liegt mit einem circa 1,7 ha umfassenden Bereich außerhalb 
des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). 
 
Die Siedlungsentwicklung soll mit der vorhandenen und geplanten 
Verkehrsinfrastruktur abgestimmt werden und daher grundsätzlich auf leistungsfähige 
Verkehrswege unter besonderer Vorrangstellung des schienengebundenen 
öffentlichen Personennahverkehrs ausgerichtet werden. 
 
Hinsichtlich der generellen Entwicklung des Siedlungsraums verfolgt der Regionalplan 
folgende für die Änderung des Flächennutzungsplans relevanten Ziele: 
 
Ziel 1  
Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur 
Verwirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die 
Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im Regionalplan

Seite 5 von 10 
als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungsbereiche soll sich die 
gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten. 
 
Ziel 2  
Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflächen bzw. 
Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch genommen werden, 
wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i.S. der §§ 1 und 1a BauGB 
entspricht. Neue Bauflächen sind, soweit nicht siedlungsstrukturelle oder ökologische 
Belange entgegenstehen, an vorhandene Siedlungen anzuschließen. Die erneute 
Nutzung ehemals bebauter Bereiche sowie die Schließung von Baulücken hat Vorrang 
vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. Kleinteilige schutzwürdige Lebensräume, 
Wald und Freiflächen, die erhalten, geschützt und entwickelt werden sollen, sind in der 
nachfolgenden Planung zu beachten. 
 
Die geplante Wohnbaufläche ist an die vorhandene Siedlung Köln-Weidenpesch/ 
Merheim (linksrheinisch) angeschlossen. Damit wird die vorhandene Ortschaft 
städtebaulich sinnvoll abgerundet. Mit der klaren Gliederung von Siedlungs- und 
Freiraum erfolgt eine Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes. Zudem wird die 
vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, ÖPNV, Nahversorgung) genutzt und 
ergänzt (Kita). Der Bereich soll langfristig auch an das städtische 
Radverkehrshauptroutennetz angeschlossen werden, welches einen Streckenabschnitt 
im Verlauf der aufzuhebenden Trasse für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen 
Hauptverkehr erhalten soll. Zudem wird die Fläche einer in weiten Teilen nicht 
genehmigten gewerblichen Ansiedlung überplant. 
 
Der circa 0,55 ha umfassende Bereich nördlich der bestehenden Erschließungsstraße 
der Gewerbesiedlung wird rückgebaut. Dies stellt einen Beitrag zur Wiederherstellung 
der Retentionsfähigkeit des Bodens und zur Regenwasserversickerung dar. 
 
Eine zwischen der gewerblichen Ansiedlung und der Neusser Straße gelegene 
Freifläche ist laut Landschaftsplan Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils 
(LB). Mit der Planfeststellung einer neuen Gleistrasse der KVB von der Neusser Straße 
zum Straßenbahndepot zwischen Simonskaul und Ginsterpfad kann der ursprüngliche 
Schutzzweck für die Teilfläche des LBs nicht weiter verfolgt werden, da die nur circa 
0,3 ha große Fläche durch die starke Zäsur der Gleisanlagen zukünftig keine 
Verbindung mehr zum übrigen LB aufweist. 
 
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Siedlungsraums 
vereinbar. 
 
Freiraumsicherung und Regionale Grünzüge 
Die neue Wohnbaufläche liegt mit einem circa 1,7 ha umfassenden Bereich in einem 
Regionalen Grünzug. 
 
Wegen des im Verdichtungsgebiet besonders starken Drucks konkurrierender 
Nutzungen auf den Freiraum werden zur Sicherung und Entwicklung der verbliebenen 
Freiraumreste im Regionalplan Regionale Grünzüge dargestellt. Innerhalb des 
regionalen Freiflächensystems kommt ihnen eine herausragende Bedeutung als 
Ausgleichsräume für die Verdichtungsgebiete zu. 
 
Hinsichtlich der Regionalen Grünzüge verfolgt der Regionalplan folgende für die 
Änderung des Flächennutzungsplans relevanten Ziele: 
 
Ziel 1  
Die Regionalen Grünzüge sind als wesentliche Bestandteile des regionalen 
Freiflächensystems im Sinne der notwendigen Ausgleichsfunktionen insbesondere in

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den Verdichtungsgebieten gegen die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke 
besonders zu schützen. Sie sind in der Bauleit- und Fachplanung durch lokal 
bedeutsame Freiflächen zu ergänzen und zur Herstellung ihrer Durchgängigkeit 
untereinander zu vernetzen. (…) 
Die Durchgängigkeit der Regionalen Grünzüge zum ländlichen Freiraum ist zu 
gewährleisten. 
 
Ziel 2  
Die Regionalen Grünzüge sollen insbesondere die siedlungsräumliche Gliederung, den 
klimaökologischen Ausgleich, die Biotoperhaltung und -vernetzung sowie die 
freiraumgebundene Erholung sichern. Sie sind ihrer Zweckbestimmung entsprechend 
zu erhalten und zu entwickeln. Neue Planungen und Maßnahmen, die diese Aufgaben 
und Funktionen beeinträchtigen, sind auszuschließen. (…) 
 
Ziel 3  
Die Regionalen Grünzüge sollen durch eine qualitative, ökologische Aufwertung des 
Freiraumes, den Wiederaufbau von zerstörter oder beeinträchtigter Landschaft sowie 
durch die Verknüpfung vorhandener ökologischer Potenziale entwickelt und verbessert 
werden. Ein Verbund der innerörtlichen Grünflächen mit den Grünzügen ist im Rahmen 
der Bauleitplanung anzustreben. 
 
Der durch die geplante Wohnbaufläche beanspruchte Bereich des Regionalen 
Grünzugs umfasst im Wesentlichen die Fläche einer in weiten Teilen nicht 
genehmigten gewerblichen Ansiedlung sowie eine zwischen der gewerblichen 
Ansiedlung und der Neusser Straße gelegene Freifläche. Diese Freifläche ist laut 
Landschaftsplan Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils (LB).  
 
Mit der Planfeststellung einer neuen Gleistrasse der KVB von der Neusser Straße zum 
Straßenbahndepot zwischen Simonskaul und Ginsterpfad kann der ursprüngliche 
Schutzzweck für die Teilfläche des LBs nicht weiter verfolgt werden, da die nur circa 
0,3 ha große Fläche durch die starke Zäsur der Gleisanlagen zukünftig keine 
Verbindung mehr zum übrigen LB aufweist. 
 
Ausgleichend für die Inanspruchnahme der 0,3 ha umfassenden Freifläche wird ein 
circa 0,55 ha umfassender Bereich der gewerblichen Ansiedlung nördlich der 
bestehenden Erschließungsstraße rückgebaut und zukünftig der öffentlichen 
Grünfläche zugeschlagen. Es erfolgt eine Gestaltung als öffentliche Parkanlage mit 
Einbindung in das vorhandene Fuß- und Radwegenetz. 
 
Damit erfolgt eine qualitative und ökologische Aufwertung der heute gewerblich 
genutzten und weitestgehend versiegelten Bereiche des Regionalen Grünzugs für 
dessen Funktionsfähigkeit. Flächenmäßig wird der Eingriff in den Regionalen Grünzug 
mehr als kompensiert. 
 
Die neu entstehende Parkanlage ist über den verbleibenden Teil des Regionalen 
Grünzugs mit dem regionalen Freiraumsystem vernetzt. Die Durchgängigkeit der 
Regionalen Grünzüge ist weiterhin gewährleistet. 
 
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Ziele für die Regionalen 
Grünzüge berücksichtigt, indem auf eine intensive Begrünung der Tiefgaragen und 
eine extensive Begrünung der sonstigen Dachflächen festgesetzt werden. 
 
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Freiraums für die 
Freiraumsicherung und die Regionalen Grünzüge vereinbar.

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Waldbereiche 
Die neue Wohnbaufläche liegt mit einem circa 1,7 ha umfassenden Bereich in einem 
Waldbereich. 
 
Regionale Grünzüge sind besonders geeignet für die Erhaltung und Vermehrung von 
Wald, der seinerseits besondere Bedeutung für den Biotopverbund, das Kleinklima, 
den Grundwasserschutz, den Immissionsschutz und die Erholungsvorsorge hat. 
Insofern trifft der Regionalplan hier die überlagernden Darstellungen Waldbereich und 
Regionaler Grünzug. 
 
Die zeichnerisch dargestellten Waldbereiche enthalten, bezogen auf das Plangebiet, 
Freiraumteile, die überwiegend mit Bäumen bestanden sind. Hierüber hinaus umfassen 
sie maßstabsbedingt kleinere baulich genutzte Flächen, in deren Nutzung mit der 
Darstellung nicht eingegriffen wird. 
 
Hinsichtlich der Waldbereiche verfolgt der Regionalplan folgende für die Änderung des 
Flächennutzungsplans relevanten Ziele: 
 
Ziel 1  
In den dargestellten Waldbereichen ist der Wald (…) zur Erzielung seiner ökologischen 
und sozialen Wohlfahrtswirkungen für die Umwelt (Schutz- und Erholungsfunktion) 
nach Maßgabe dieses Planes zu erhalten und je nach überwiegender Funktion 
standortgemäß bzw. naturgemäß und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet (…) zu sichern 
und zu entwickeln. In den waldarmen Gebieten ist in den dargestellten Waldbereichen 
eine Waldvermehrung verstärkt anzustreben, soweit dies nicht zu einer 
Beeinträchtigung anderer ökologisch wertvoller Biotope, des Landschaftsbildes oder 
landschaftstypischer offener Talbereiche, zu einer Behinderung von Pflegezielen oder 
zu einer Verschlechterung der luft- und klimahygienischen Situation in den Siedlungen 
führen würde oder durch andere Ziele ausgeschlossen ist. Auch außerhalb der 
zeichnerisch dargestellten Waldbereiche ist - insbesondere in waldarmen Gebieten - 
auf eine Waldvermehrung nach Maßgabe der Einschränkungen von Satz 2 
hinzuwirken. 
 
Bei Anlage, Pflege, Nutzung und Verjüngung der Waldbestände sollen Verfahren des 
Waldbaus, der Holzernte, der Kulturtechnik und des Forstschutzes angestrebt werden, 
die die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine Funktion als 
Lebensraum für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt sicherstellen. 
Ziel im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Schaffung und Erhaltung (…) ökologisch 
stabiler und leistungsstarker Wälder, die ihre vielfältigen Funktionen auf Dauer erfüllen 
können. 
 
Der durch die geplante Wohnbaufläche beanspruchte Waldbereich umfasst im 
Wesentlichen die Fläche einer in weiten Teilen nicht genehmigten gewerblichen 
Ansiedlung sowie eine zwischen der gewerblichen Ansiedlung und der Neusser Straße 
gelegene Freifläche. Diese Freifläche ist laut Landschaftsplan Teil eines geschützten 
Landschaftsbestandteils (LB). 
 
Mit der Planfeststellung einer neuen Gleistrasse der KVB von der Neusser Straße zum 
Straßenbahndepot zwischen Simonskaul und Ginsterpfad kann der ursprüngliche 
Schutzzweck für die Teilfläche des LBs nicht weiter verfolgt werden, da die nur circa 
0,3 ha große Fläche durch die starke Zäsur der Gleisanlagen zukünftig keine 
Verbindung mehr zum übrigen LB aufweist. 
 
Ausgleichend für die Inanspruchnahme der 0,3 ha umfassenden Freifläche wird ein 
circa 0,55 ha umfassender Bereich der gewerblichen Ansiedlung nördlich der 
bestehenden Erschließungsstraße rückgebaut und zukünftig der öffentlichen

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Grünfläche zugeschlagen. Es erfolgt eine Gestaltung als öffentliche Parkanlage mit 
Einbindung in das vorhandene Fuß- und Radwegenetz. Dabei soll alter Baumbestand 
erhalten bleiben. Die geplante Ausgestaltung der Grünfläche als Parkanlage sieht 
weitere Baumpflanzungen vor, so dass baumbestandene Flächen als Lebensraum für 
eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt erhalten, bzw. kompensiert und vermehrt 
werden. 
 
Daher ist die Planung mit den Zielen der generellen Entwicklung des Freiraums für 
Waldbereiche vereinbar. 
 
Auf Anfrage der Stadt Köln vom 06.04.2020 hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben 
vom 27.04.2020 die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 
Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) auf Grundlage des der Anfrage zugrunde liegenden 
Planungsstandes bestätigt. 
 
 
Landschaftsplan 
Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung berührt den Landschaftsplan Köln im 
Bereich der  
 Landschaftsschutzgebiete L 8 "Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und 
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel", 
 L 9 "Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände" und  
 L 10 "Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen",  
 im Bereich des Naturschutzgebietes N 13 "Am Ginsterpfad" 
 und des geschützten Landschaftsbestandteils LB 5.04 "Brache zwischen Neusser 
Straße und Simonskaul, Weidenpesch". 
 
Der Landschaftsplan stellt zudem im gesamten Plangebiet das Entwicklungsziel 6 
"Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des 
Klimas" dar, hier bezogen auf die geplante Verlängerung der Äußeren Kanalstraße im 
Ginsterpfad-Gelände.  
Diesem Entwicklungsziel wird mit der Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße 
als Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr im Sinne einer 
Trasse für den motorisierten Verkehr entsprochen. 
In gesonderten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie in einem 
Planfeststellungsverfahren soll im Bereich der aufzuhebenden Trasse eine 
Radwegeverbindung realisiert werden, z. B. nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten 
Radschnellwegestandard. Demnach würde ein sechs Meter breiter Korridor (inkl. eines 
begleitenden Fußwegs) erforderlich. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang geplanten 
und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt 
und Eingriffe verringert werden. Auch entfallen die bei einer Kfz-Straße ansonsten 
notwendigen passiven Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Hinblick auf weitere ökologische 
Aspekte (lokale gasförmige Emissionen, Treibhausgasemissionen und 
Landschaftszerschneidung) hätte eine zukünftige Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile 
gegenüber einer heute vor allem für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße. 
 
Der Träger der Landschaftsplanung hat in Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der 
Dienststellen zum VEP "Simonskaul" dem Planungskonzept widersprochen. Dieser 
Widerspruch erfolgte, da die geplante Wohnbebauung den Schutzzielen des 
Landschaftsschutzgebiets 9 "Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände" und des 
Landschaftsbestandteils LB 5.04 "Brache zwischen Neusser Straße und Simonskaul, 
Weidenpesch" entgegensteht. 
Es wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens 
für die neu entstehende KVB-Gleistrasse der Widerspruch zurückgenommen wird, da mit der 
Umsetzung dieser Planung die Biotopverbindungsfunktion in einer Weise einschränkt, 
welche die Verfolgung der Schutzziele als nicht mehr umsetzbar erscheinen lässt.

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Das Planfeststellungsverfahren für die Gleistrasse ist inzwischen abgeschlossen. 
 
Da durch die geplante Aufhebung der Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen 
Hauptverkehr faktisch keine Änderung oder gar Beeinträchtigung der jeweils bestehenden 
Situation im Verlauf der Trasse entsteht, erfolgt an dieser Stelle keine detaillierte 
Beschreibung der Auswirkungen auf die weiteren von der Planung berührten Bereiche des 
Landschaftsplans. 
 
Andere Planungen und Konzepte 
Gesamtverkehrskonzept (GVK) 
Die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul liegt in einem Bereich, der im 
Flächennutzungsplan (FNP) teilweise als "Fläche für den überörtlichen Verkehr und für den 
örtlichen Hauptverkehr" dargestellt ist.  
Diese geplante und bis heute nicht realisierte Verkehrstrasse soll die Äußere Kanalstraße 
von der Anschlussstelle zur BAB 57 kommend mit dem sogenannten "Niehler Ei" 
(Kreisverkehr Industriestraße/ Bremerhavener Straße) verbinden. 
 
Aktuell soll das im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln angelegte Hauptstraßennetz 
zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/ Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und 
dem Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/ Industriestraße ("Niehler Ei") im Stadtteil 
Niehl geändert werden (2891/2020). Die vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung 
der Äußeren Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße 
aufgegeben. Langfristig soll in diesem Bereich eine Freihaltetrasse für den qualifizierten 
Radverkehr (Radverkehrshauptroutennetz), z.B. nach Radschnellwegestandard des Landes 
Nordrhein-Westfalen, realisiert werden. Die Vorhalteplanung für diese 
Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den entsprechenden Planwerken der vorbereitenden und 
verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden. 
Auf Ebene des (verbindlichen) Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Simonskaul" erfolgte 
eine detaillierte Abstimmung über Verlauf und Flächenbedarf der zukünftigen Radroute im 
Plangebiet. 
 
Inhalt der 234. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird u. a. die Aufhebung der 
"Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr" sein. 
Eine (Teil-) Darstellung des Hauptradverkehrsnetzes ist hier nicht möglich, da dieses nur für 
die Gesamtstadt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Konzeption, die sich in Bearbeitung 
befindet, in einem gesonderten FNP-Verfahren mit Umweltbericht im den FNP 
Berücksichtigung finden kann. 
 
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung über die Änderung des 
Gesamtverkehrskonzeptes in den politischen Gremien (2891/2020) soll daher die 234. 
Änderung des Flächennutzungsplans "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-
Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-
Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eingeleitet werden. 
 
Zudem soll mit der 240. Änderung des Flächennutzungsplans "Gesamtstätisches 
Radverkehrshauptroutennetz" eine Vorhalteplanung u. a. auch für die geplante 
Radwegeverbindung im Bereich der aufzuhebenden Verlängerung der Äußeren Kanalstraße 
betrieben werden. Grundlage dieser Änderung werden (zum Zeitpunkt der Einleitung des 
Änderungsverfahrens) noch laufende Planungen für ein Netz an qualifizierten 
Radwegeverbindungen ("Hauptroutennetz") sein. Mit dieser Änderung sollen erstmals 
Hauptrouten des Radverkehrs im Flächennutzungsplan dargestellt werden. 
 
Stadtentwicklungskonzept /StEK) Wohnen 
Die geplante Quartiersentwicklung an der Simonskaul erfüllt die Ziele und Leitlinien der 
Kölner Wohnungsbaupolitik, indem sie eine innerstädtische Konversionsfläche eines 
ehemaligen Deponiestandorts, heute mit gewerblicher Nutzung, nutzungsbezogen saniert

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und für die Schaffung von Wohnraum entwickelt. Für den Bereich an der Simonskaul erfolgte 
eine Bedarfsermittlung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Wohnen, das 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu 
berücksichtigen ist. Mit dem entsprechenden Ratsbeschluss am 20.12.2016 wurde die 
Verwaltung beauftragt, die notwendigen Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des StEK 
Wohnen einzuleiten. 
 
Berücksichtigung von Fachplanungen 
Planfeststellung für KVB-Trasse 
Das Plangebiet liegt unmittelbar angrenzend an die planfestgestellte zweigleisige 
Zuführungsstrecke zur KVB-Abstellanlage Weidenpesch. Diese Trasse wird gemäß 
Systematik des FNPs nicht in diesem dargestellt. Auf Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung wurde die Plangebietsgrenze mit der Planfeststellungsunterlage im Detail 
abgestimmt. Die Gleisanlagen wurden als Emissionsquellen für Schall und Erschütterungen 
ebenfalls in der verbindlichen Bauleitplanung beachtet, die Schutzmaßnahmen an der 
geplanten Bebauung darauf ausgelegt.  
Es bestehen somit insgesamt keine ungelösten Konflikte zwischen der Planfeststellung und 
den Bauleitplanverfahren. 
 
Umweltbelange 
Im weiteren Verfahren wird ein Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung erstellt.

Anlage 0

1133 Zeichen

A N L A G E  0  
611-1 Kohl 0394-2021 Anlage 0 
 
 
234. Änderung des Flächennutzungsplans 
Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und  
Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, 
-Weidenpesch und -Longerich" 
Vorlage 0248/2021 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage  
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.03.2021 
 
 
 
 
Da für die Klärung der gesamtverkehrlichen Belange bei der Herausnahme der Verlängerung der 
Äußeren Kanalstraße aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans mit den nun laufenden 
Beratungen zur 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzept (2891/2020) die Weichen gestellt 
werden, sollen die beiden inhaltlich im Zusammenhang stehenden Änderungen des 
Flächennutzungsplans  
 "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung 
der Äußeren Kanalstraße" (0394/2021) sowie 
 "Gesamtstädtisches Radverkehrshauptroutennetz" (0248/2021) 
mit Dringlichkeit eingeleitet werden, um weitere Verzögerungen bei der Entwicklung des 
Baugebiets an der Simonskaul zu vermeiden.

Beratungsverlauf (5)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Äußere Kanalstraße
  • Robert-Perthel-Straße
  • Bremerhavener Straße
  • Neusser Straße
  • Geestemünder Straße
  • Escher Straße
  • Industriestraße
  • Lachemer Weg
  • Ginsterpfad
  • Am Bilderstöckchen
  • Wilhelm-Sollmann-Straße
  • Scheibenstraße
  • Simonskaul
  • Niehler Ei

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0394/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.02.2021
Erstellt
04.02.2021 07:13