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A-R/0025/2013

Zwangsumzüge stoppen!

Antrag an den Rat 05.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2013, TOP 18.3

Originalantrag

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Originalantrag

3591 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2013 
 
Seite 1 von 2 
DIE LINKE. Ratsgruppe Münster  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
Telefax 02 51 / 9 81 60 73 
 
 
  
04. Juni 2013 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
Zwangsumzüge stoppen! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Das Recht auf Wohnraum ist Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums. 
Die Stadt verpflichtet sich deshalb, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass dieser 
Anspruch durch bundesweite Mindeststandards gesichert wird und Sicherungen eingebaut werden, 
damit Zwangsumzüge verhindert werden.  
 
2. Als erste Sofortmaßnahme wird sichergestellt, dass wenn durch Mieterhöhungen steigende 
Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung entstehen, die die Obergrenzen der 
zulässigen Mietkosten überschreiten, diese vollständig übernommen werden.  
 
3. Die Mitteilungen über die Unangemessenheit der Wohnungen werden vorläufig ausgesetzt, bis 
die Mietobergrenzen für Unterkunftskosten, welche vom jeweiligen Leistungsträger zu übernehmen 
sind, auf der Grundlage des seit April 2013 gültigen Mietspiegels neu festgesetzt worden sind.  
 
4. Die Stadtverwaltung prüft und erstellt einen Bericht darüber, für welche Personengruppen bzw. 
unter welchen Bedingungen ein Bestandsschutz für Mieterinnen und Mieter gelten kann, in dem 
Sinne, dass Kosten der Unterkunft, bei denen durch Mieterhöhung die zulässigen Mietkosten 
überschritten werden, dauerhaft vollständig übernommen werden können.  
 
5. Die Stadt Münster verstärkt ihre Bemühungen, mit geeigneten Mitteln alle Mieterinnen und Mieter 
darüber zu informieren, dass Mieterhöhungen nur mit einer schriftlichen Begründung zur 
„Ortsüblichkeit“ der neuen Miete zulässig sind und wie sie gegebenenfalls gegen unzutreffende 
Begründungen vorgehen können.  
 
6. In Kooperation mit MieterInnenvereinen wird umgehend geprüft, wie das Beratungsangebot in 
Bezug auf die Abwehr von Mieterhöhungen verstärkt werden kann. 
 
 
Begründung:  
 
 
Mieterhöhungen sind für alle MieterInnen ein Problem, vor allem aber für einkommensschwächere 
MieterInnen. TransferleistungsempfängerInnen, die Leistungen im Rahmen der Regelungen zu den 
Kosten der Unterkunft (KdU) erhalten, sind durch Mieterhöhungen oft der unmittelbaren Gefahr der 
Zahlungsunfähigkeit sowie der mittelbaren Gefahr des Zwangsumzuges ausgesetzt. Wenn 
Mieterhöhungen, mit denen die zulässigen Mietobergrenzen im Rahmen der KdU überschritten 
werden, nicht übernommen werden, können TransferleistungsempfängerInnen diese nicht 
bezahlen. Ein Wohnungswechsel bzw. Zwangsumzug kann dann die Folge sein und dieser ist 
angesichts des angespannten Münsteraner Wohnungsmarktes auch nicht kurzfristig mit der 
 
 
An den Oberbürgermeister

Zielsetzung günstigerer Mietkosten durchführbar. In vielen  Fällen wäre ein Wohnungswechsel 
zudem mit sozialen Härten verbunden und aus Gründen der sozialen Durchmischung nicht 
wünschenswert. Es macht keinen Sinn, RentnerInnen mit Grundsicherungsbezug oder Familien mit 
schulpflichtigen Kindern zu „verpflanzen“. Hier müssen Kriterien definiert werden, wie mindestens in 
solchen Fällen ein Zwangsumzug vermieden wird, indem auch Mieten oberhalb der Obergrenzen 
übernommen werden, wenn sie durch Mieterhöhung zustande kommen.  
 
Vielen MieterInnen ist zudem nicht bekannt, dass und wie sie gegen unzulässige Mieterhöhungen 
vorgehen können. Hier sind verstärkte Beratungs- und Informationsbemühungen ein notwendiger 
Weg, um Mietwucher zu bekämpfen.  
 
 
 
 
Joachim Bruns  
für DIE LINKE. Ratsgruppe Münster

Beratungsverlauf (1)

12.06.2013 Rat
TOP 18.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0025/2013
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37