Sicherung der Grünanlage Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3760/2021 vom 28.10.2021
Stand: Am 08.11.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 3760/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Sicherung der Grünanlage Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.06.2021, TOP 7.2.4 Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage: „Inwieweit gibt es seitens der Verwaltung bereits Planungen dazu, die Anlage durch geeignete Maß- nahmen (Abpollerung, Aufstellung von entsprechenden Verkehrszeichen oder ggf. Schraffierungen am Boden) gegen das Abstellen von Pkw zu schützen.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung plant keine verkehrstechnischen Maßnahmen an der Grünfläche im Kreuzungsbe- reich Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße. Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung ( StVO) ist sowohl das Halten als auch das Parken auf dem Gehweg verboten. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach §45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo sie zwingend erforderlich sind. Das ist hier nicht der Fall. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wird um Überwachung gebeten, um künftiges ordnungswidriges Verhalten zu verhindern.
Beratungsverlauf
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08.11.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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