2016/0137
Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen
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anlage 4
745 Zeichen
Punkt 20: Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen (V-Nr. 2016/0137) Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne u. CDU - 35 Stimmen Liste 2 – Vorschlag SPD - 10 Stimmen Liste 3 – Vorschlag AfD - 7 Stimmen Liste 4 – Vorschlag Die Linke. - 8 Stimmen Liste 5 – Vorschlag FDP und UWIGA - 8 Stimmen Aufgrund dieses Ergebnisses sind gewählt: Vertreter Stellvertretung Hans Fürst Hildegard Förster-Heldmann Dr. Wolfgang Gehrke Hans Wegel Patrick Voos Dr. Anna Zdiara Michael Siebel Tim Huß Zwischen Liste 4 und 5 muss das Los entscheiden. Das Los fällt auf Liste 5. Damit ist gewählt: Vertreter Stellvertretung Daniel Bauer Erich Bauer
2016/0137
2712 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0137
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen
Vorlage vom: 12.04.2016
Beschlussvorschlag:
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen und
deren Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und leitet diese zur Beschlussfassung zu Punkt
2. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Regionalversammlung für die Pla nungsregion Südhessen.
Anlagen:
- 2 -
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Gemäß § 23 Abs. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 06.09.2002 in Verbindung mit
§ 32 der Hessischen Gemeindeordnung (H GO) steht der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5 Sitze in der Regionalversammlung der Planungsregion Südhessen zu.
Für jede gewählte Person ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter festzulegen.
Da es sich hierbei um 5 gleiche und unbesoldete Stellen im Sinne der HGO handelt, erfolgt
die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Listenwahl) .
Es ist hierbei darauf zu achten, dass die vorgeschlagenen Personen die Vorgaben zur Wahl in
das entsendende Gremium erfüllt (Wahlrecht bei der Kommunalwahl). Die Personen müssen
damit nicht zwingend Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sein.
Die einzureichenden Listen sind so zu gestalten, dass ausreichend Nachrücker enthalten
sind.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 12.04.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
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Punkt 29: Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen (V-Nr. 2016/0137) Zur Wahl wurden 5 Listen eingereicht. Nach Auszählung der Wahlzettel ergibt sich folgendes Ergebnis: Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne u. CDU 34 Stimmen Liste 2 – Vorschlag SPD - 7 Stimmen Liste 3 – Vorschlag AfD - 7 Stimmen Liste 4 – Vorschlage Die Linke. 10 Stimmen Liste 5 – Vorschlag FDP und UWIGA 10 Stimmen Aufgrund dieses Ergebnisses sind gewählt: Mitglied: Stellvertretung: Stadtv. Hans Fürst Stadträtin Cornelia Zuschke Stadtrat Dr. Wolfg ang Gehrke Stadtv. Hans J. Wegel Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Tim Huß Stadtv. Werner Krone Stadtv. Martina Hübscher -Paul Daniel Bauer Stadtv. Erich Bauer Losentscheid zwischen Liste 3 und Liste 2 Im Nachgang zur Sitzung wird festgestellt, dass die Losen tscheidung auf Grund eines Übertragungsfehlers zwischen Liste 3 und 5 durchgeführt wurde. Der Losentscheid ist daher ungültig und muss wiederholt werden, um den letzten Platz zu vergeben. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 1
2811 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei absch l.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 772
III
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0137
Magistratsbeschluss -Nr.
186
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen
Vorlage vom: 12 .04.2016
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Regionalversammlung für die Planungsregion Südhessen und
deren Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und leitet diese zur Beschlussfassung zu Punkt
2. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Regionalversammlung für die Pla nungsregion Südhessen.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 20.04.2016
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Gemäß § 23 Abs. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 06.09.2002 in Verbindung mit
§ 32 der Hessischen Gemeindeordnung (H GO) steht der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5 Sitze in der Regionalversammlung der Planungsr egion Südhessen zu.
Für jede gewählte Person ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter festzulegen.
Da es sich hierbei um 5 gleiche und unbesoldete Stellen im Sinne der HGO handelt, erfolgt
die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Listenwahl) .
Es ist hierbei darauf zu achten, dass die vorgeschlagenen Personen die Vorgaben zur Wahl in
das entsendende Gremium erfüllt (Wahlrecht bei der Kommunalwahl). Die Personen müssen
damit nicht zwingend Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sein.
Die einzureichenden Listen sind so zu gestalten, dass ausreichend Nachrücker enthalten
sind.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 12.04.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0137
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00