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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Mitgliederwechsel im Jugendhilfeausschuss: Neues stellvertretend beratendes Mitglied für KIDsmiling e.V.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0784/2026 vom 23.04.2026

Stand: Am 12.05.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 0784/2026 Freigabedatum 23.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliederwechsel im Jugendhilfeausschuss: Neues stellvertretend beratendes Mitglied für KIDsmiling e.V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat wählt als Stellvertretung für Dr. Sandra von Möller Lukas Kopfer (KIDsmiling e.V.) als stellvertretend beratendes Mitglied in den Jugend- hilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dem Träger „KIDsmiling e.V.“ wurde mit Ratsbeschluss vom 05.02.2026 einer der beratenden Sitze im Jugendhilfeausschuss gemäß § 5 Abs.2h der Satzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln zugeteilt. Dieser Sitz ist mit Dr. Sandra von Möller besetzt. Die Stellvertretung für Dr. Sandra von Möller im Jugendhilfeausschuss ist bislang noch nicht besetzt und soll von Lukas Kopfer übernommen werden. Anlagen
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend

Beratungsverlauf

  1. 05.05.2026

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 12.05.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 13.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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