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3380/2021

Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

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Ansehen

Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

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Ansehen

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2692 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3380/2021 
Freigabedatum 
19.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Ab-
satz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2022 fest. 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2022 die Finanzierung mit einem Umlagesatz 
von  
7,20 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte  
0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte  
0,03 % für Beihilfen Beschäftigte  
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, 
Jahressonderzahlung) 
und einem Gesamtbetrag von 27.913.600 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger. 
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozah-
lung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbin-
dung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgsplan, Vermögens-
plan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsführung eine mittelfristige Fi-
nanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinanzierung sind ebenfalls im Wirt-
schaftsplan dargestellt. 
Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß an-
zuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln entscheidet 
der Rat der Stadt Köln. 
Der für das Jahr 2022 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Stel-
lenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der einzelnen An-
sätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwie-
sen. 
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2025 wird ebenfalls auf die Anlagen verwiesen. 
Anlagen

Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

239 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Vermögensplan 2022 
Mittelherkunft Euro 
1. Zuführung von der Beihilfekasse 0
2. Abschreibungen 20.000 
20.000 
Mittelverwendung Euro 
1. Beschaffung von Inventar 20.000 
2. Sonstige Vermögensausgaben 0
20.000

Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

1901 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Erfolgsplan 2022 
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ergeb nis 2020 
Euro Euro Euro 
1. Umlagen und sonstige Erträge 
a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 27.913.599 2 7.164.652 26.411.700 
b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 16. 828.265 17.005.626 16.310.489 
c) Abwicklung für fremde Rechnung 15.618.117 13.549.66 9 
d) Erstattung Beihilfen 310.000 315.000 372.588 
e) Kostenerstattung für die Abwicklung 
der Beihilfe 959.454 803.492 742.153 
f) Sonstige betriebliche Erträge 1.000 1.500 1.817 
g Kostenerstattung Gebietszentrum 385.474 343.679 298.5 12 
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 1 1
Summe Erträge 62.015.909 45.633.950 57.686.928 
3. Aufwendungen für Beihilfefälle 
a) Beihilfezahlungen an Versorgungs- 
empfänger*innen 26.750.449 25.773.400 23.736.907 
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen 
u. Beschäftigte 16.127.036 16.134.673 15.442.312 
c) Abwicklung für fremde Rechnung 15.618.117 13.549.66 9 
4. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 1.834.432 1.666.649 1.480.958 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 
für Altersversorgung und Unterstützung 829.375 842.52 7 540.007 
c) Sonstiger Personalaufwand 400 700 325 
5. Abschreibungen 
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- 
gensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 20.000 23.500 19.420 
b) Sonstige Abschreibungen 30.000 120.000 119.678 
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Aufwand für EDV 311.000 296.000 291.656 
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 57.700 60.3 00 47.810 
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 167.700 134.2 00 128.171 
d) Bürobedarf 10.000 13.000 9.426 
e) Sonstige Aufwendungen 259.700 569.000 158.649 
Summe Aufwendungen 62.015.909 45.633.950 55.524.988 
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- 
tätigkeit 0 0 2.161.940 
8. Erträge aus Verlustübernahme 0
Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 2.161.940

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

2691 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Ergebnisplanung 2020 bis 2025 
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ansat z 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ergebnis 202 0 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
1. Umlagen und sonstige Erträge 
a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 30.763.623 2 9.887.954 29.031.469 27.913.599 27.164.652 26.411.619 26 .411.700 
b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 18. 546.367 18.018.436 17.502.121 16.828.265 17.005.626 16.7 41.124 16.310.489 
c) Abwicklung für fremde Rechnung 17.066.400 16.569.30 0 16.086.700 15.618.117 13.549.669 
d) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 310.000 315.000 270.000 372.588 
e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 5 70.000 560.000 550.000 959.454 803.492 645.976 742.153 
f) Sonstige betriebliche Erträge 100 100 100 1.000 1.500 2 .700 1.817 
g) Kostenerstattung Gebietszentrum 307.510 307.510 307. 510 385.474 343.679 231.277 298.512 
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 1 0 1
Summe Erträge 67.614.000 65.693.300 63.827.900 62.015.909 45.633.950 4 4.302.696 57.686.928 
3. Aufwendungen für Beihilfefälle 
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 29 .231.000 28.379.600 27.553.000 26.750.449 25.773.400 25. 258.581 23.736.907 
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte*innen 
u. Beschäftigte 17.622.400 17.109.100 16.610.800 16.127.036 16.134.673 1 6.010.265 15.442.312 
c) Abwicklung für fremde Rechnung 17.066.400 16.569.30 0 16.086.700 15.618.117 13.549.669 
4. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 1.918.100 1.889.800 1.861.900 1.834.432 1.666.649 1.536. 175 1.480.958 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 
für Altersversorgung und Unterstützung 867.200 854.40 0 841.800 829.375 842.527 445.772 540.007 
c) Sonstiger Personalaufwand 400 400 400 400 700 450 325 ,
5. Abschreibungen 
a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen- 
stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 21.200 20.8 00 20.400 20.000 23.500 20.000 19.420 
b) Sonstige Abschreibungen 31.800 31.200 30.600 30.000 12 0.000 15.000 119.678 
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Aufwand für EDV 330.000 323.500 317.200 311.000 296.000 294.000 291.656 
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 61.300 60.1 00 58.900 57.700 60.300 56.000 47.810 
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 178.000 174.5 00 171.100 167.700 134.200 112.846 128.171 
d) Bürobedarf 10.600 10.400 10.200 10.000 13.000 9.400 9.426 
e) Sonstige Aufwendungen 275.600 270.200 264.900 259.700 569.000 544.207 158.649 
Summe Aufwendungen 67.614.000 65.693.300 63.827.900 62. 015.909 45.633.950 44.302.696 55.524.988 
7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0

8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 2.161 .940

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

555 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in der Fassung vom 15.11.2015 
beschließt der Rat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse der Stadt Köln.  
 
Die erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen haben länger als ursprünglich 
vorgesehen gedauert. 
Um dennoch die Aufgaben der Beihilfekasse ab 01.01.2022 verlässlich wahrnehmen und 
damit die volle Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung des 
Wirtschaftsplans 2022 noch im Dezember 2021 zwingend erforderlich.

Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

550 Zeichen

Beamte 
BGr. 
Laufbahngruppe 2 
A 13_21 1,00 
A 11 1,00 0,70 
A 10 0,75 (1 Tzst.) 
Laufbahngruppe 1 
A 9_12AZ 1,00 
A 9_12 12,50 (3 Tzst.) 
A 8 8,00 
23,50 1,45 
Beschäftigte 
EGr. 
AT-B 2 0,20 
E 12 1,00 
E 10 3,00 0,50 
E 9c 1,00 
E 9a 1,50 (1 Tzst.) 
E 8 2,00 0,30 
E 7 0,40 
E 4 0,60 
8,70 1,80 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
Stellenplan 
zum 
Soll 2022 Soll 2022 
Wirtschaftsjahr 2022 
Unmittelbar Beschäftigte 
der Beihilfekasse 
(GF, 1100/1 und 1100/3) 
Soll 2022 
Mittelbar Beschäftigte 
der Beihilfekase 
(1100, 1100/0 und 1100/1) 
Soll 2022

Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

11265 Zeichen

/ 2  
 
Beihilfekasse der Stadt Köln  
Wirtschaftsplan 2022 - Erläuterungen zum Erfolgsplan 
 
Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas- 
sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. 
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß 
anzuwenden. 
Der Wirtschaftsplan 2022 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2021 in Verbindung 
mit der für das Wirtschaftsjahr 2022 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind 
auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen berücksichtigt, die den selbstzahlen- 
den Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften zugeordnet sind und deren 
Dienstherrin die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwaltungsmanagement rechnet 
die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- 
schaften ab. 
Die Kalkulation für die Abwicklung für fremde Rechnung – die Aufwendungen für Lehrer*innen 
und die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim - wird erstmals im Wirtschaftsplan 2022 
ausgewiesen. Die Aufwendungen (Kalkulation für 2022 in Höhe von 15,6 Mio. Euro) werden in 
voller Höhe vom Land NRW und von der Gemeinde Nettersheim erstattet. Durch die erstmalige 
Ausweisung im Wirtschaftsplan 2022 ergibt sich eine entsprechende Erhöhung gegenüber dem 
Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2021. 
Die Positionen im Erfolgsplan 2022 im Einzelnen: 
Erträge: 
Zu 1. a) und b)
 Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen- 
dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das 
Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 44.741.863,88 Euro. Der Anteil der Beihilfezah- 
lungen für Versorgungsempfänger*innen am Gesamtvolumen der für das Wirt- 
schaftsjahr 2022 kalkulierten Beihilfeaufwendungen beträgt rund 62,39 %, der für 
aktive Beamt*innen und Beschäftigte rund 37,61 %. Hieraus ergibt sich ein Um- 
lagebedarf für Versorgungsempfänger*innen in Höhe von 27.913.599,21 Euro, 
für aktive Beamt*innen und Beschäftigte in Höhe von 16.828.264,67 Euro. 
Zu 1. c) Die Abwicklung auf fremde Rechnung beinhal tet die Beihilfefestsetzungen für die 
Lehrer*innen der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie dem Zentrum 
für schulpraktische Lehrer*innen Ausbildung. Die Beihilfen werden durch die Bei- 
hilfekasse ausgezahlt und im gleichen Umfang vom Land NRW erstattet. Außer- 
dem sind hier die Beihilfen für die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Netters- 
heim enthalten, die in vollem Umfang von dort erstattet werden. 
Zu 1. d) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es si ch um Schadensersatzansprüche 
gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi- 
gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur 
Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). 
Zu 1. e) Es handelt sich um die erwartete Kosteners tattung aufgrund der Fallkostenpau- 
schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrer*innen sowie der nicht am Umlage- 
verfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften 
und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen An- 
teils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für Leh- 
rer*innen gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur Kostendeckung wer- 
den ab 01.01.2022 unverändert pro bearbeiteten Fall 30,00 Euro berechnet. Für 
die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilnehmen- 
den Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften werden ab 01.01.2022 
-ebenfalls unverändert- pro Bearbeitungsvorgang 27,00 Euro berechnet. Für den

Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim werden die mit separatem Vertrag ver- 
einbarten 25,00 Euro pro bearbeitetem Fall erhoben.  
Zu 1. f) Dieser Posten enthält die sonstigen betrie blichen Erträge, die nicht unter die übri- 
gen Positionen fallen. 
Zu 1. g) Hier wird die erwartete Refinanzierung für  das Gebietszentrum ausgewiesen. 
Diese berechnet sich anhand der Personal- und Sachkosten für das Gebietszent- 
rum nach den jeweils aktuell von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Ver- 
waltungsmanagement (KGSt) veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. Die in 
2022 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe 
ab. 
Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der Sparkasse 
KölnBonn abgewickelt. Eine Verzinsung kann derzeit nicht erreicht werden. 
 
Aufwendungen:  
Zu 3. a) und b) 
 Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp- 
fänger*innen und aktiven Beamt*innen und Beschäftigten auf der Basis der bis- 
her im Wirtschaftsjahr 2021 erfolgten beziehungsweise noch zu erwartenden 
Aufwendungen. 
Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2021 anfallenden Ausgabevolumen 
wurde für das Jahr 2022 für Versorgungsempfänger*innen eine Kostensteige- 
rung in Höhe von 7,5 %, für aktive Beamt*innen und Beschäftigte eine Kosten- 
steigerung in Höhe von 3,5 % hinzugerechnet. Hierbei wurde berücksichtigt, 
dass aufgrund der Corona-Pandemie im nächsten Jahr mit Nachholeffekten zu 
rechnen ist. Der demografische Wandel, der in naher Zukunft zu einem Anstieg 
der Zahl der Versorgungsempfänger*innen führen wird, wurde ebenfalls be- 
rücksichtigt.  
Zu 3. c) Hierbei handelt es sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für fremde 
Rechnung auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2021 erfolgten bezie- 
hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen 
. Da es sich überwiegend um 
Beihilfefestsetzungen für aktive Lehrer*innen handelt, wurde eine Kostensteige- 
rung analog der aktiven Beamt*innen und Beschäftigten der Stadt Köln in Höhe 
von 3,5 % hinzugerechnet. 
Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Perso nalaufwand für die Dienststelle 
1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für 
- die Geschäftsführung 1100 (anteilig)  
- die unmittelbaren Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse (1100/3)  
- die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Personen der Ab- 
teilung Finanzen und Verwaltung (1100/1) ebenfalls anteilig. 
Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden entsprechend den Annahmen 
im gesamtstädtischen Haushaltsplan Gehaltssteigerungen in Höhe von 1,5 % 
berücksichtigt. Bei den Beamt*innen wurde ebenfalls eine Erhöhung der Vor- 
jahresbesoldung um 1,5 % einkalkuliert. Es wurden 7 zusätzliche Stellen in der 
Beihilfebearbeitung einkalkuliert.  
Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamt*innen 
seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den monatlichen Be- 
zügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzahlung weiterhin in 
einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November.

Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie- 
hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende 
Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. 
Zu 4. b) und c)  Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz- 
versorgung und Beihilfen für die unmittelbar sowie anteilig für die mittelbar mit 
den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Mitarbeiter*innen der Dienststelle 
„Zusatzversorgung und Beihilfe“. Die Position beinhaltet zudem die vom Perso- 
nal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zuführungen zu den Personal- 
rückstellungen für die zukünftigen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfe- 
kasse in Höhe von insgesamt 550.000,00 Euro. Bei der Kalkulation der Rück- 
stellungen wurde die steigende Zahl der Beamt*innen bei der Beihilfekasse be- 
rücksichtigt.  
Zu 5. a) und b)  Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf 
Forderungen ausgewiesen. 
Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartend en Verwaltungs- und sonstigen Aufwand 
für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb 
der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und 
Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts- 
jahr 2021.  
Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausge wiesen. 
 
Ermittlung der Umlagen: 
Versorgungsempfänger*innen und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) 
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen entsprechen im bisherigen Ver- 
lauf des Wirtschaftsjahres 2021 dem Planwert. Gleiches gilt für die Pflegeaufwendungen sowie die 
Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte. Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen 
wurde für 2022 eine Kostensteigerung von 7,5 % abgenommen. Der für 2021 prognostizierte Be- 
trag wurde um diesen Prozentsatz erhöht. 
Nach dem Wirtschaftsplan 2022 ergibt sich für die Versorgungsempfänger*innen ein Umlagebe- 
darf in Höhe von insgesamt 27.913.599,21 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen 
Anteil am Gesamtvolumen 74,01 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen, 17,23 % 
auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfänger*innen und 8,76% auf die ehemaligen Be- 
schäftigten. 
Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 
20.658.900,00 Euro   für Beihilfen Versorgungsempfänger*innen  
(Vorjahr: 19.664.500,00 Euro)  
  4.809.500,00 Euro  für Beihilfen Pflege Versorgun gsempfänger*innen  
(Vorjahr 4.626.100,00 Euro) 
  2.445.200,00 Euro für ehemalige Beschäftigte  
(Vorjahr 2.874.000,00 Euro).  
 
Aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Für die aktiven Beamt*innen sowie die Beschäftigten liegen die für 2021 zu erwartenden Beihil- 
feaufwendungen und die Aufwendungen für die Pflege unter dem Planwert für 2021. Hier kann da- 
von ausgegangen werden, dass die Corona-Pandemie die Ursache dafür ist.

Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2022 eine Kostensteigerung von 
3,5 % angenommen. Der für 2021 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht (s. 
hierzu Punkt 3 b). 
Die Beihilfeumlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte bemessen sich gemäß § 13 Absatz 2 
der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der von der Dienstherrin zu zahlenden Be- 
soldung ohne Mehrarbeit für die Beamt*innen beziehungsweise der von der Arbeitgeberin zu zah- 
lenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und Jahresson- 
derzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes wurden die zu erwar- 
tenden gesamtstädtischen Personalkosten zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage hierzu waren 
den Kalkulationen des Personal- und Verwaltungsmanagements für den gesamtstädtischen Haus- 
halt 2022 sowie die eigene Hochrechnung aufgrund der Umlagezahlung für den Monat August 
2021. Auch unter Berücksichtigung der erwarteten deutlichen Steigerung der gesamtstädtischen 
Personalkosten ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamt*innen keine Anhebung des Umlagesat- 
zes.  
Da sich der Anteil der beihilfeberechtigten Beschäftigten laufend verringert, ergibt sich hier eine 
geringfügige Senkung des Umlagesatzes. 
Ab dem 01.01.2022 ergeben sich folgende Umlagesätze: 
7,20 % für Beihilfen Beamt*innen (Vorjahr 7,20 %) 
0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (Vorjahr 0,11 %) 
0,03 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,04 %)

Beratungsverlauf (3)

29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3380/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2021
Erstellt
22.09.2021 13:54