V/0551/2025
Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/0551/2025 Kurzüberblick Nach der Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterver- sammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH erforderlich. Es sind 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat und ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Die Stadt Münster kann als alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH fünf Mitglie- der in den Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH entsenden. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird er- mächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der FMO Flughafen Müns- ter/Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. Mit dem Beschluss der Vorlage ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart- nerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we- sentlichen Gremien u. a. Aufsichtsräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).
Beschlussvorlage
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V/0551/2025 V/0551/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Beratungsfolge 05.11.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH werden entsandt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 5. Oberbürgermeister Tilman Fuchs 5. Stadtdirektor Thomas Paal Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zu treffen. Amt für Bürger - und Ratsservice 23.10.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0551/2025 2. In die Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird ent- sendet: Mitglied Stellvertretung 1. 1. Begründung: Zu 1.) Aufsichtsrat Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH entsendet die Stadtwerke Münster GmbH 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Stadt Münster ist alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH. Nach § 8 Abs. 2 Buchstabe j d es Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die Geschäftsführung folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen: - bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in entsprechende Organe eines Beteiligungsunternehmens, sofern sich nicht die Gesellschafterver- sammlung die o. g. Entsendung oder eine Entscheidung in einer anderen Angelegenheit vorbe- halten hat. Da die Stadt Münster alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH ist, kann der Rat der Stadt Münster diesen Vorbehalt für die Gesellschafterversammlung ausüben und den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Berechnungssys- tem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). Auf der Basis der Sitzverteilung im Rat der Stadt Münster entfallen bei vier Sitzen jeweils ein Sitz auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, ein Sitz auf die CDU-Fraktion, ein Sitz auf die SPD-Fraktion und ein Sitz auf die Fraktion Die Linke. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Eine Entscheidung des Rates ist in der Sitzung am 05.11.2025 notwendig, da die nächste Sitzung des Aufsichtsrates der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH bereits am 04.12.2025 stattfindet. Gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages verliert ein städtischer Vertreter seinen Sitz im Auf- sichtsrat durch das Ausscheiden aus dem Rat. Zu 2.) Gesellschafterversammlung Nach § 18 Abs. 6 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH i. V. m. § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei mittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Ver- treter die Gemeinde in den in § 113 Abs. 1 GO NRW genannten Gremien (u. a. Gesellschafterver- sammlungen). - 3 - V/0551/2025 Hinweis Gleichstellung von Frauen und Männern: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan- teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf- sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Der Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH ist als wesentliches Gremium klassifi- ziert (s. Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu ge- wählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Ver- pflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0551/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.10.2025
- Erstellt
- 08.10.2025 13:39