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V/0573/2007

Gesamtkonzept der Pflegekinderarbeit in Münster

Vorlagen 23.07.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.08.2007, TOP 9

Anlage 1 - Bericht Unterstützung Herkunftseltern

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Anlage 2 - Vormundschaften und Pflegschaften

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Bericht Unterstützung Herkunftseltern

73539 Zeichen

Bericht über das Projekt 
 
„Beratung und Unterstützung  
für Herkunftseltern“ 
 
der Erziehungsberatungsstelle  
Südviertel e. V. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verfasserinnen: Irmgard Köster-Goorkotte 
   Norbert Kohlmann  
   Erziehungsberatungsstelle Südviertel e. V. 
 
   Petra Gittner 
   Fachliches Controlling und Planung der Hilfen zu r Erziehung  
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
 
   Münster, im Oktober 2006

2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
  
Herausgeber : Der Oberbürgermeister der Stadt Münst er 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
in Kooperation mit der 
Beratungsstelle Südviertel e. V. für Kinder, Jugendliche und 
Erwachsene  
   
Redaktion : Petra Gittner, Iris Bäumker, Stadt Müns ter 
  Irmgard Köster-Goorkotte, Beratungsstelle Südvier tel e. V.  
   
  2006 XX Anzahl

3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.  Vorwort 4 
2.  Einleitung 5 
3.  Mein Kind lebt in einer Pflegefamilie –  
 Mein Kind ist im Heim 6  
4.  Die Situation nach der Unterbringung  
 der Kinder 8 
5.  Projektkonzeption der Beratungsstelle 
 Südviertel e. V. 14  
6.  Der Ablauf im Überblick für 1 Jahr  22  
7.  Projektevaluation 24  
8.  Gesamtbewertung und weiteres Verfahren 35  
 
 


4
 
1. Vorwort 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
leibliche Eltern spielen eine bedeutende Rolle für Kinder und Jugendliche, 
die stationär untergebracht sind. Väter und Mütter sind wichtig für das 
Gefühl der familiären Zugehörigkeit, für die physis che und psychische 
Entwicklung, für die notwendige Identitätsentwicklu ng und für den Aufbau 
eines gesunden Selbstwertgefühls. Die Zusammenarbei t mit dem 
Herkunftssystem setzt jedoch eine akzeptierende Grundhaltung voraus. In 
den stationären Einrichtungen ist zurzeit zu beobac hten, dass 
familienorientierte Angebote installiert werden, di e sich auf das gesamte 
Familiensystem beziehen. Angebote, die sich ausschl ießlich an die Eltern 
richten, sind jedoch nach wie vor selten. Die Persp ektiven dieser Eltern, ihre Fragen, Sorgen 
und Wünsche werden bislang in speziell zugeschnittenen Angeboten kaum berücksichtigt. 
 
In vielen Bereichen der sozialen Arbeit ist die Gru ppenarbeit ein fester Bestandteil, um 
Betroffenen bei der Bewältigung ihrer jeweiligen Pr oblemlage zu unterstützen. Innerhalb der 
Arbeit mit Herkunftseltern wird sie bislang selten durchgeführt. Aus der Sicht des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien in Münster ist der  Gruppenarbeit für diese Adressatengruppe 
ein hoher Stellenwert einzuräumen. Hier stehen Mütt er und Väter mit ihren Gefühlen und 
Erfahrungen, ihren Wünschen und Enttäuschungen im M ittelpunkt. Es besteht die Möglichkeit 
über Schuld und Scham und über eigene Kindheitserfa hrungen sprechen zu können. Dabei 
wird über den Gruppenprozess auch der schmerzhafte Blick auf die eigene Unzulänglichkeit 
herausgefordert. Über den Rückhalt in der Gruppe fi nden manche Eltern auch den Mut, an ihrer 
Situation etwas zu ändern und sich auf den Weg zu machen. 
 
Im nachfolgenden Bericht stellen wir daher unsere E rfahrungen und erste Ergebnisse des 
Modellprojektes „Beratung und Unterstützung für Her kunftseltern“ vor. Mit dem Modellprojekt 
wurde in der Stadt Münster erstmals ein Angebot für  Eltern geschaffen, deren Kinder zeitlich 
befristet oder dauerhaft außerhalb der Familie leben (sollen). 
 
 
 
 
 
 
Anna Pohl  
Leiterin des Amtes für  
Kinder, Jugendliche und Familien

5
 
2. Einleitung 
 
„Die Notwendigkeit einer akzeptierenden und achtung svollen Grundhaltung 
gegenüber der Herkunftsfamilie leitet sich primär a us dem Wissen der 
Erkenntnis darüber ab, welche bedeutende Rolle vor allem die leiblichen 
Eltern für Kinder/Jugendliche spielen – z. B. für d as existenzielle Gefühl von 
familiärer Zugehörigkeit, für die physische und psy chische Entwicklung, für die 
Identitätsentwicklung, für die Selbstakzeptanz und ein stabiles 
Selbstwertgefühl. 
Jedes Kind und jeder Jugendliche entwickelt gegenüb er seiner 
Herkunftsfamilie Loyalitätsgefühle. Eine Abwertung der Eltern erleben 
Kinder/Jugendliche demzufolge auch als Abwertung ih rer Person und ihrer 
Lebensgeschichte. Insofern ist die gelingende Zusam menarbeit mit den Eltern 
eine zentrale Bedingung dafür, dass Kinder/Jugendli che die Trennung von 
den Eltern verarbeiten und sich auf eine Beziehung zu den 
Betreuungspersonen in der Einrichtung einlassen können.“ 
1 
 
Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Elternveran twortung misst das SGB VIII den 
Herkunftseltern eine zentrale Rolle bei der Unterbr ingung ihrer Kinder in Fremderziehung zu. 
Die Entscheidung den Sohn bzw. die Tochter in eine Pflegefamilie oder in ein Heim zu geben, 
ist für die Eltern eine schwere Entscheidung. die hohe Achtung verdient. 
 
Einen Anspruch auf Offenheit und Transparenz von Se iten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
des Jugendamtes haben die Väter und Mütter, die in ihrer Erziehungsverantwortung schwer 
versagt und das Kindeswohl gefährdet haben. Sie erl eben in der Konsequenz, dass ihre Kinder 
per Gerichtsbeschluss aus ihrer Familie genommen we rden. In solchen Situationen kann das 
Jugendamt nicht gleichzeitig die Interessen des bet roffenen Kindes, der Herkunftsfamilie und 
der Einrichtung oder Pflegefamilie, in der das Kind  oder der Jugendliche lebt, wahrnehmen. 
Auch wird die Situation von allen am Prozess Beteil igten unterschiedlich gesehen und 
eingeschätzt.  
 
Die momentane Krisensituation in der Herkunftsfamilie kann entschärft werden, wenn die neben 
der umfassenden Information über die weiteren Schri tte, auf alternative Hilfsmöglichkeiten und 
Anlaufstellen für die Familie hingewiesen wird. Wün schenswert für Herkunftseltern ist eine 
unabhängige Beratung und Begleitung, in der sie Verständnis für ihre Situation erfahren.  
 
Im Sommer 2004 wurde in der Stadt Münster in Kooper ation mit der Beratungsstelle Südviertel 
e. V. das Modellprojekt „Beratung und Unterstützung für Herkunftseltern“ eingerichtet. Erstmals 
wurde in Münster ein Gruppenangebot für Eltern gesc haffen, deren Kinder zeitlich befristet oder 
dauerhaft außerhalb der Familie leben (sollen). 
 
Mit der Gruppenarbeit sollten folgende Ziele verfolgt werden: 
• Betroffene Väter und Mütter erhalten die Möglichke it, ihre Erfahrungen mit anderen 
ebenfalls betroffenen Eltern zu besprechen 
• In der Gruppe mit anderen Betroffenen können Erfah rungen aus der eigenen Biografie und 
erzieherische Fragen leichter angesprochen werden  
• Es besteht eine höhere Akzeptanz bezogen auf die A nnahme von Tipps zur Bewältigung 
der Trauer und Verfahrensvorschlägen im Umgang mit dem Jugendamt, wenn diese von 
ebenfalls Betroffenen erteilt werden 
• Durch den Gruppenprozess erleben die Väter und Müt ter ihr Kompetenzen und Ressourcen 
                                                
 
1
 SOS-Kinderdorf, Fachbereich Pädagogik: Rahmenvorgabe zur Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Kontext 
stationärer Unterbringung.

6
 
3. Mein Kind lebt in einer Pflegefamilie – Mein Kin d ist im Heim 
- Die Situation von Eltern, deren Kinder fremduntergebracht sind… -  
 
 
Die Entscheidung über die Unterbringung eines Kindes 
Wenn Väter und Mütter sich einverstanden erklären, ihr Kind oder ihre Kinder für eine 
unbestimmte Zeit oder auf Dauer einer Pflegefamilie  oder einer Heimeinrichtung anzuvertrauen, 
ist dieses in der Regel eine Entscheidung, der ein längerer Beratungsprozess mit dem 
Jugendamt vorangegangen ist. 
In anderen Fällen haben die Eltern nicht selbst und  nicht freiwillig die Trennung von ihrem Kind 
beschlossen. Durch eine familiengerichtliche Entsch eidung wurde ihnen das 
Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind oder ihre Kinder entzogen und eine Vormundschaft 
oder Pflegschaft angeordnet. Eine solche Entscheidu ng wird von den Betroffenen als ein 
gravierender Eingriff in das Leben der Familie erlebt. 
 
 
Das Empfinden von Eltern, deren Kinder nicht mehr bei ihnen leben 
Unabhängig davon, wie die Entscheidung zustande kam , ist die Situation für die Mutter und den 
Vater des jeweiligen Kindes sehr schwierig. 
 
Die Eltern durchleben unterschiedliche Gefühle und Ängste wie: 
 Wird sich mein Kind entfremden? 
 Werden wir immer weniger voneinander wissen, weil wir unseren Alltag nicht mehr 
miteinander erleben können und weil das Kind wichti ge Lebenserfahrungen und 
Entwicklungsschritte ohne mich/uns machen wird? 
 Werden die Pflegeeltern bzw. die Bezugserzieher im  Heim im Laufe der Zeit eine wichtigere 
Rolle im  Leben meines Kindes spielen als ich selbst? 
 Werde ich mein Kind verlieren, weil es eines Tages  nicht mehr zu mir zurückkehren will? 
Wird es mich ablehnen? 
 Was werden Verwandte, Freunde, Nachbarn sagen? 
 Wie sieht mein Leben ohne mein Kind aus? 
 
Aufgeführt sind hier nur einige Beispiele für die G efühle, Fantasien und Ängste, die Väter und 
Mütter in derartigen Situationen durchleben. 
 
 
Die Lebensumstände der Eltern 
Nicht immer können Eltern ihren Kindern das geben, was Grundlage einer stabilen Entwicklung 
ist: Liebe, Fürsorge, Respekt und Grenzen. Diese El tern zu verurteilen ist vorschnell, denn die 
Gründe, die dazu führen, dass Eltern ihre Kinder ni cht mehr versorgen können, sind sehr 
vielfältig. 
Nachfolgend sind einige exemplarische Beispiele für  Lebenssituationen aufgeführt, die 
einerseits dazu führen können, dass Eltern ihr Kind  freiwillig für eine alternative Unterbringung 
abgeben. Andererseits kann ein krisenhaftes Zuspitz en schwieriger Lebensumstände  dazu 
führen, dass ein Eingreifen des Jugendamtes und dam it eine Unterbringung des Kindes gegen 
den Willen der Eltern erforderlich wird. 
 
 Eltern und häufig auch Alleinerziehende sind durch  eigene Kindheitserlebnisse, durch 
Schicksalsschläge, Krankheit, Drogenkonsum, psychis che Abhängigkeit, aber auch durch 
finanzielle Not, Arbeits- und Wohnungslosigkeit, Un fälle und Tod der Partnerin oder des 
Partners nicht mehr in der Lage, ihre Kinder adäquat zu versorgen. 
 Väter und Mütter haben oftmals Trennung und Scheid ungen, eigene sexuelle 
Misshandlungen und andere Gewalterfahrungen erlebt.

7
 
 Totschlag, Selbstmord, Inhaftierung eines Elternte ils, psychiatrische oder therapeutische 
Klinikaufenthalte, Fehlen oder Unbekanntsein des zw eiten Elternteils, sind oft Ursachen für 
eine Unterbringung von Kindern, wenn ambulante fami lienunterstützende Hilfen zuvor 
gescheitert sind oder nicht ausreichten. 
 Das gleichzeitige Auftreten mehrerer der beschrieb enen Probleme führt zu einer 
ausweglosen Situation der Eltern. Oftmals fehlt es ihnen an Unterstützung durch die Familie 
und Verwandte. Vor diesem Hintergrund kann es zu Ve rnachlässigungssituationen und zu 
Misshandlungen der Kinder kommen. Diese sind in der  Regel Ausdruck und Folge extremer 
Hilflosigkeit und Überforderung der Eltern.

8
 
4. Die Situation nach der Unterbringung der Kinder 
- Beiträge der Herkunftseltern - 
 
 
Beitrag 1: 
Die Situation nach der Inobhutnahme und Heimunterbr ingung meiner Tochter hat bisher an 
keiner Stelle Interesse gefunden. Besonders die zus tändigen Stellen haben sich jedem meiner 
Versuche zu einer Aufklärung und einer nachfolgenden, späteren Abklärung verweigert. 
Mir ist ausschließlich die Rechtfertigung zu der je weiligen Maßnahme entgegengeschlagen 
worden, ohne dass es um die Begründung oder um deren Stichhaltigkeit oder die Notwendigkeit 
der Heimunterbringung gegangen wäre. 
Die Rechtfertigungen sind unerschütterlich von Seit en des Jugendamtes und der 
übergeordneten Behörden, die sich auf die Stellungn ahme durch das zuständige Jugendamt 
berufen. Sie betreffen ausschließlich die formalen standardmäßigen Verfahrensabläufe, wie sie 
in den Akten dokumentiert worden sind. (Wenn das nicht stimmt, was da steht, da kommt keiner 
drauf, wenn er nicht will.) 
Das gesamte zweimalige Verfahren zu der Inobhutnahm e und Heimunterbringung meiner 
Tochter mit 14 und mit 16 Jahren lief wie automatisiert ab, eigentlich ohne mein Zutun. 
Es war nicht einmal von konkreten, irgendwie tatsächlichen Vorwürfen gegen mich die Rede. 
Mir wurde nicht geglaubt. Mir wurde in keiner Weise  geglaubt, weder zu dem transparent 
gemachten familiären Hintergrund, noch zu der Berec htigung einer Kritik an der angewandten 
Maßnahme, noch zu den daraus sich abzeichnenden Sch ädigungen an meiner Tochter und 
ihrer Entwicklung. 
Den Aussagen des Sachverständigen im Gutachten wurd e nicht geglaubt, der sich allen 
Ebenen widmete, auch der bedrohlichen Perspektivplanung bei einem Verbleib im Heim. 
Interessierten Fragestellern gegenüber erklärten Mi tarbeiter im Jugendamt offen, dass ich nicht 
glaubwürdig sei. 
Die hergestellte Ohnmacht war mir eine leidvolle Er fahrung und eine unerträgliche seelische, 
geistige und körperlich spürbare Anspannung. 
 
 
Beitrag 2: 
Die Mitarbeiter des Jugendamtes, der Ausreißerhilfe , der Jugendschutzstelle und des 
Kinderheimes, sie haben nicht gefragt, was richtig und gut ist für die Tochter, die Mutter und die 
Familie. Sie haben gemacht was sie wollten und mich  und die Familie vollständig ausgegrenzt, 
außen vor gelassen und gemeinsame Gespräche verhindert und blockiert. 
Sie haben sich nur untereinander ausgetauscht. Die Maßnahmen wurden aufrechterhalten 
entgegen aller Widersprüche in der Begründung und z u der Notwendigkeit, entgegen einem 
Infragestellen von Sinn und Zweck und entgegen dem Einfordern von Recht und gesetzlichen 
Verpflichtungen. Meine Tochter war dem Jugendamt zu geführt worden. Sie war 14 Jahre alt 
beim ersten Mal und 16 beim zweiten Mal. 
Eine Antwort auf meine Frage „Wo meine Tochter ist? “, wurde mir verweigert mit der 
Begründung des Datenschutzes. Eine ergänzende Antwo rt war, dass ich ihr schaden würde. 
Meine Tochter brauche einen Schonraum. Alles brach zusammen. Ich habe panische Angst 
bekommen um meine Tochter. 
Aus der Reaktion von Seiten des Jugendamtes, wie mi t mir und meiner Tochter, oder dem Fall, 
umgegangen wurde beim ersten Kontakt, musste ich sc hwere Befürchtungen haben zu den 
vom Jugendamt in Aussicht gestellten Entscheidungen . Eine Beratung, ein 
Gesprächsaustausch und eine Abstimmung fehlten mir entschieden. Das wurde von den 
Mitarbeitern im Jugendamt offen bekundet als nicht erforderlich bewertet. Ich wurde vollständig 
isoliert, blockiert und nach außen vor verwiesen. D ie Zuständigkeit für meine Tochter war mir 
umgehend und sofort abgesprochen worden, ohne eine nachvollziehbare Begründung. Mir 
wurde entschieden entgegengehalten, dass die wechse lnden Mitarbeiter im Jugendamt und die 
wechselnden Betreuer im Heim ausschließlich zuständig seien.

9
 
Das habe ich als automatisiert und absurd empfunden  und in der Gestaltung des gesamten 
Verfahrens als verantwortungslos und pervers. 
Ich habe diese Praxis der Fallarbeit gegenüber mein er Tochter als Einvernahme empfunden 
und sie selbst als ein Instrument, das benutzt wird. 
Die Zuständigen wollten, nach eigener Überzeugung u nd Aussage, ihr den Rücken stärken. 
Daran war das Fatale für uns alle, dass sie die Stärkung massiv gegen 
 die Familie ausrichteten. 
Sie haben sich einen Schonraum hingebastelt, der si e von jeder Auseinandersetzung und 
möglichen Zusammenarbeit mit der Mutter und der Familie verschont. 
Dazu gehört, dass sie „persönliche Enttäuschung“ ge genüber meiner Tochter äußerten, wenn 
diese sich mit mir verständigte oder sich mit mir t raf. Sie konkurrierten bewusst gegen die 
Familie und mich als Mutter. 
Die neuen, geschaffenen Abhängigkeiten meiner Tocht er von diesen Menschen und in diesem 
Milieu haben mich schwer belastet. Ich habe unbändi gen Hass und Wut auf diese Menschen 
empfunden. 
Die verletzende Ignoranz, die ich empfunden habe, b elegte sich auch durch ein Eingeständnis 
der Betreuer im Heim hinter vorgehaltener Hand, d. h. nur im Insiderkreis, dass sie „- 
wahrscheinlich - die gleichen Probleme mit meiner T ochter haben wie die Mutter zu Hause“. 
Diese Erkenntnis wurde nach einem Ablauf von sechs Monaten dem Gutachter unter dem 
Auftrag zur Verschwiegenheit anvertraut durch die p ädagogische Leiterin des Heimes. Ein 
Betreuer/Erzieher hat mir später im Vertrauen beric htet über seine Einschätzung der 
pädagogischen Führung und der Haltung gegenüber den Eltern der Heimkinder. 
 
Meine Tochter ging direkt nach der Inobhutnahme unr egelmäßig, nach kurzer Zeit im Heim gar 
nicht mehr zur Schule. Der Klavierunterricht, die B ehandlung der Kieferorthopädie, die 
Familienbande, alles brach ab. Mir hat sie entgegen gehalten, dass es „ihr Recht“ sei, dort im 
Heim zu wohnen. Meinem Bitten nach Hause zu kommen,  entgegnete sie, ich würde ihr „das 
nur nicht gönnen“. Es gefiel ihr im Heim, weil sie Freiheiten dort hatte, von denen sie meinte, sie 
zu Hause nicht zu haben. Sie „trieb sich rum“, fand  neue „Freunde“ in der Osthuesheide und 
war auch nächtelang nicht im Heim. 
Gespräche wurden mir verweigert, mit den Begründung en, dass das Jugendamt für die 
Entscheidungen zuständig sei und nicht für eine Beratung. Sie seien zudem für die Jugendliche, 
zuständig und, da die Tochter - ja - nicht zu Hause ist, nicht für mich. 
Vom Kinderheim wurden Gespräche verweigert, weil da s Jugendamt für den Fall zuständig ist. 
Es war ein Wahnsinn, trotz meiner Beteuerungen und verzweifelten Angebote zu einer 
Verständigung, trotz den Aussagen des Sachverständi gen, sie haben nicht zugehört und 
verstehen wollen. Sie haben meine Tochter nicht verstanden!!!  Das war furchtbar. 
Ich fühlte mich völlig isoliert, weil ich mit niema ndem mehr reden konnte. Ich habe unendliche 
Scham empfunden und habe mich mit der Zeit selbst i soliert und auf Selbsthilfekreise reduziert. 
Die gut gemeinten Sprüche von Freunden konnte ich m it der Zeit nicht mehr ertragen.  
 
Deren Ratschläge gingen mit meinen neuen Erfahrungen ins Leere. Sie hatten ja keine Ahnung, 
was da wie funktionierte. Außerdem war alles nebens ächlich geworden und ich drehte mich im 
Kreis nur noch um das Problem, eine Verständigung e rreichen zu wollen und zu müssen, 
wegen der Entwicklung mit der Tochter. Zudem habe i ch Unmengen von Zeit aufgewandt zu 
recherchieren, Zeugen zu finden und zu gewinnen, di e zu dem Familienleben hätten Aussagen 
machen können. Ich war noch sicher, meinem Bemühen um Klärung mehr Gewicht verleihen zu 
müssen, um selbst und durch andere – neutrale – noch gehört zu werden. 
Das Vertrauen, das ich im Verfahren helfend einwirk en möchte und kann, mit den besten 
Absichten für meine Tochter, starb zuletzt. 
Ich durfte sie lange Zeit nicht besuchen, mit der B egründung, „Man“, - d. h. die Mitarbeiter im 
Jugendamt und Heim -, müsse sie schützen, sie brauche einen Schonraum. 
Ich habe ihr geschrieben. Einzelne Male kamen Antwo rtbriefe zurück, die sie nicht allein 
geschrieben hatte, in denen Forderungen zu Sachen a ufgeschrieben waren und in denen eine 
Korrektur oder „Verbesserung“ in einer fremden Hand schrift zu sehen war, die in einer

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Pädagogensprache mehr Ablehnung und Abgrenzung ausd rückten, als meine Tochter selbst 
geschrieben hatte. 
Ich habe mich, auf Bitten meiner Tochter, darauf ei ngelassen, sie heimlich zu treffen, damit sie 
„keinen Ärger im Heim“ bekommt. „Man“ hatte ihr vor geworfen, sich „unglaubwürdig zu 
machen“, wenn sie sich mit der Familie/ oder mit mir trifft. „Man“ war „persönlich“ enttäuscht von 
ihr, weil „man“ so viel für sie getan hat. 
Eine Jugendliche in dem Heim hatte mich bei einem Besuch auf einem Flur abgefangen und mir 
gesagt, dass ich unbedingt meine Tochter da raushol en müsse; im Heim, das wäre nichts für 
sie, sie ginge da kaputt. Es war ihre dortige Freundin. 
Mit der Zeit konnte ich sie durch unsere Treffen be wegen, sich zu überlegen, wieder nach 
Hause zu kommen. Sie ist in einer abenteuerlichen A ktion an einem Sonntag, mit kleiner 
Dienstbesetzung in dem Heim, „abgehauen“. Ihre Sachen hatten die anderen Jugendlichen aus 
dem Fenster abgeseilt. Mich hatte ein Jugendlicher überraschend angerufen, ich solle kommen 
und sie abholen. Sie kam triumphierend nach Hause u nd hat ihr Leben, wie im Heim begonnen, 
fortgeführt, mit exzessivem Alkoholmissbrauch, Kiff en oder andere Tabletten, Promiskuität, 
große Ladendiebstähle nach Bestellung mit den Heimj ugendlichen, Rumtreiben nächtelang in 
Münster bei den neuen Freunden. 
 
Ergänzung 
Als meine Tochter, ohne jede Ankündigung, weg war, in der Zeit der Inobhutnahme und 
Heimunterbringung: 
Ich war zu Hause vor Angst um eine Tochter völlig r uhelos und wie gelähmt. Schwere 
Panikattacken wechselten mit depressiven Stimmungen. 
Meine Tochter ist sensibel, sie ist gutgläubig, sie  absolut vertrauensvoll, sie ist leicht zu 
beeinflussen, sie ist sehr lebendig, sie ist gern m ittendrin, sie wird auf Anhieb gemocht. Sie ist 
leicht ablenkbar, sie kann schlecht halten was sie verspricht, sie kann sich schlecht an Regeln 
halten, sie hat schnell eine Ausrede parat, Geschic hten erfinden, auch Lügen, kommt wie von 
selbst, gerade wenn sie sich vielleicht schämt, das s etwas wieder ertappt ist, was nicht richtig 
gelaufen ist. Sie ist ein Mensch von Gefühlen und s pontaner Intuition. Sie ist zudem sehr 
verträumt. Sie ist etwas ganz Besonderes. 
Sie braucht eine Hilfe mit und in der Familie, nicht gegen ihre Familie. 
Ich konnte nur einen Gedanken festhalten, dass ihr nicht etwas begegnen darf, was sie 
erschüttert, sie zu stark beeinflusst, in die Gosse treibt, und sie von ihrem Weg abbringt. 
Meine gezwungenen Gespräche mit der Jugendamtsmitarbeiterin und Protokollführer oder ohne 
erschienen mir immer gegen eine Wand zu sprechen. S ie haben mir klar gemacht, dass sie mir 
nicht glauben. Sie haben mir klar gemacht, dass sie  schon eine Begründung haben und genau 
wissen, was sie tun, ohne mit mir gesprochen zu hab en. Sie haben mir klar gemacht, dass sie 
mich gar nicht brauchen, dass ich störe und zeitlich zu viel erwarte. 
 
Eine Form von Kritik wurde mit einem Gegenschlag zu  mangelnder Zusammenarbeit gekontert, 
besonders benutzt in den Gerichtsverfahren. 
Zudem störten Vorschläge von mir zu einer anderen F orm der Hilfe. Meine Vorschläge, was wir 
 
in Zusammenarbeit hätten anders tun können, wurden herablassend ignoriert. 
Ich musste bei meinen vergeblichen Versuchen meine Ohnmacht begreifen. 
Ich habe empfunden, dass wie automatisch gehandelt wurde und meine Ohnmacht mir eine 
schwere Last wurde, die nicht zu ertragen war. 
Ich habe Angst bekommen vor dem Jugendamt, den Mita rbeitern, weil sie nicht mit mir 
sprechen wollten. Es war auch eine unbändige Wut un d Enttäuschung. Ich war getrieben vor 
Angst, Wut und Verzweiflung. Ich habe in meinem Zim mer auf dem Boden in einer Ecke 
gesessen und gewimmert, leise geweint. Die kleinere n Geschwister, im Alter von 5 und 10 
Jahren, sollten mich nicht hören und keine Angst be kommen. Bei der zweiten Inobhutnahme 
und anschließenden Heimunterbringung waren die Gesc hwister 7 und 12 Jahre alt. Ich habe 
Freunde gebeten, meine Kinder zu sich zu holen für eine Zeit.

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Ich bin immer wieder da rumgeschlichen, wo ich hoff te, meine Tochter zu sehen. Ich habe 
andauernd Menschen gesucht, die helfen können. Viel e Menschen sind mir ausgewichen, sie 
konnten das, was ich erzählte, nicht einordnen, nicht beurteilen, wollten sich nicht einmischen. 
Nachts war niemand mehr zu erreichen, der hätte hel fen können und in meiner anhaltenden 
Unruhe habe ich nächtelang in dem Zimmer meiner Toc hter gesessen und gestrickt (2 Pullover) 
um meine Unruhe mit den Händen zu bezwingen. Ich ko nnte nicht aufhören, körperlich zu 
zittern. 
Ich habe mir Haare rausgerissen, die Nagelhäute blu tig abgerissen. Ich habe mich gegen 
Selbstmordgedanken wehren müssen. 
Ich habe das einseitige „Rumwuseln“ des Jugendamtes  an meiner Tochter als Gewalt an ihr 
und an der Familie erlebt. Die Mitarbeiter im Jugen damt und im Heim waren ablehnend, 
überheblich und „von oben herab“. Der Umgang war demütigend. 
Sie haben mich angelogen, was sie sagten, stimmte b ei Überprüfung gar nicht. Auch der 
Gutachter fand z. T. die gleichen und andere Widers prüche heraus, die für das Verfahren keine 
Wende brachten, weil ihm nicht geglaubt wurde von S eiten des Jugendamtes. Die Erzieher im 
Heim hatten sich über das tatsächliche Verhalten me iner Tochter im Heim geäußert und sahen 
„ihr Vertrauen missbraucht“ durch den Gutachter, we il er die drohende Verwahrlosung und 
Verrohung im Gutachten benannt hatte. Sie waren ign orant gegenüber der Familie. Die (guten 
und tragfähigen) Bindungen interessierten nicht. 
Es hat weder vorher, noch während, noch nach der In obhutnahme und Heimunterbringung eine 
tatsächliche Beratung gegeben, weder für Katinka, n och für mich oder die Familie. Und ich 
habe den Gedanken nicht loswerden können, dass sie meine Tochter nicht verstehen und sie 
eine Gewalt erfährt, der sie nicht gewachsen ist.  
Ich habe mich eingesperrt gefühlt. Die Gedanken kre isen pausenlos. Schlaflosigkeit wurde 
normal. Ich habe mich ärztlich behandeln lassen müs sen, wegen psychischer Erschöpfung, 
Überforderung und der Schlaflosigkeit. Ich war auße r mir, voll tiefer Traurigkeit. Mir wurden 
schwere Psychopharmaka verordnet. Die Geschwister h aben gelitten. Von Nachbarn u.a. 
Leuten wurden sie angesprochen und gefragt, was den n bei uns los sei. Sie „könnten ruhig 
kommen, wenn was wäre“. Die 12-jährige Schwester wa r verletzt durch das Geschehen. Es 
wurde über sie gemutmaßt, dass sie sich auf einer P arty erhängt hätte. Ich habe meinen 
Schuldienst nicht mehr antreten können. Meine Mitgl iedschaft im Rat der Gemeinde habe ich 
abbrechen müssen. Mein politisches Engagement, grun dsätzlich für die Belange von Kindern, 
habe ich aufgegeben. 
 
Von den im Fall tätigen Jugendamtsmitarbeitern war offiziell nicht beabsichtigt, die Familie zu 
den Kosten heranzuziehen. So war die Aussage direkt  vor meiner Tochter, später vor mir und 
dem Landgericht geäußert worden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe, als kostenzuständige Stelle, 
hat mir gegenüber sehr einfühlsam diese Aussage als  falsch richtig gestellt und mich informiert 
und beraten.  
Ich habe danach Haus und Hof verkaufen müssen. Ande re betroffene Eltern von Jugendlichen 
haben mir später beschrieben, dass sie das auch gem acht haben, um sich aus Gründen der 
Vermögenssicherung zu „entreichern“. 
Die übrige Familie war in einen anderen Ort gezogen , weil „die gesamte Jugendamtsgeschichte 
ihre Kreise gezogen hat. 
Die Person, die meine Tochter dem Jugendamt zugefüh rt hatte, versuchte sich beim 
Jugendamt und beim Bäcker u. a. am Ort wichtig zu t un. Beim Jugendamt ist es ihr gelungen, 
sie ist in gute, und sichere Positionen gekommen. 
Ich dagegen hatte weit weg wollen. In den neuen Bun desländern hatte ich gehofft, leben zu 
können. Durch das Heim war die Schule für meine Toc hter gewechselt worden. Eine 
nachträgliche Information, nach Vollzug, ging an mi ch. Die Lehrer waren empört über die 
Haltung des Heims. Sie ist auf eine Hauptschule geg angen, hat keinen ihr entsprechenden 
Abschluss gemacht. Die Ergebnisse in Berufsschule u nd Lehre waren mit Rücksicht auf die 
Heimunterbringung erteilt worden. Sie hat jahrelang  von Sozialhilfe gelebt und sich nebenbei 
Geld dazu verdient.

12 
 
Mit Leichtigkeit werden Forderungen gestellt. Das A nspruchsdenken fußt schließlich auf 
Erfahrungswissen. 
Sie ist im Alltag noch immer nicht wirklich selbstä ndig und stabil ist sie gar nicht. Bei den 
regelmäßig wiederkehrenden Problemen benennt sie üb er alle Jahre einen Therapiebedarf. Es 
gibt für sie nur ein Heute, meine Tochter will kein e Vergangenheitserinnerungen. Sie hat nicht 
zur Familie gefunden. Sie sagt, sie weiß nicht, wo sie steht. Sie macht die Mutter für ihre 
Schwächen, Fehler, Versäumnisse im Leben nachhaltig  verantwortlich. Ihre Stimmungen 
schwanken sehr zwischen Sehnsucht und Distanz. 
Das tut mir sehr weh. 
Uns fehlen die vielen normalen, gemeinsamen Erlebnisse und Erfahrungen. Das wird mir noch 
allzu oft bewusst. Die Erinnerungen kommen im Alltag ganz von allein. Das wie es heute ist, hat 
für mich viel mit dem Damals zu tun. Wir schleppen eine –alte- schwarze Kiste mit uns herum. 
Ich spüre die Erfahrungen heute noch als Wunde. Es ist eine Illusion, ein „neues Leben“ 
anzufangen. 
 
 
Beitrag 3: 
Wie es mir ergangen ist …  Wie soll es mir ergangen sein – damals? Ich war psy chisch fertig, 
traurig und habe mich sehr zurückgezogen von andere n Menschen. Ich schämte mich. Für 
Gespräche hatte ich nur meinen neuen Partner, später Ehemann, sonst niemanden. 
Als das jüngste Kind noch bei mir war in der Mutter -Kind-Einrichtung (2 Kinder lebten schon im 
Heim), hatte ich eine Betreuerin als Vertraute. Sie  hat bei Gericht gegen mich ausgesagt und 
ich sollte bei diesem Termin nicht dabei sein. 
Weil ich Kontakt haben wollte, habe ich oft gefragt , z. B.: Was soll ich heute kochen für mein 
Kind? Das wurde dann später als Begründung genannt dafür, dass ich nicht selbständig sorgen 
könne für meine Tochter. An dem Tag, als mein 3. Ki nd abgeholt werden sollte, saß ich da und 
hatte ihre Sachen schon gepackt. Dann ist sie mir a us dem Arm genommen worden und zu 
einer Mitarbeiterin des Jugendamtes in ein Taxi ges etzt worden. Meine Tochter hat entsetzlich 
geschrieen. Das höre ich heute noch, anderthalb Jah rzehnte später. Meine Gefühle von damals 
kann ich immer noch nicht beschreiben, ich habe kei ne Worte dafür. Danach habe ich meine 
Tochter nie wieder gesehen, ebenso wie meine beiden  anderen Kinder, die ich bis dahin 6 
Monate im Heim wenigstens besuchen durfte. 
Ich habe meinen Kindern zum Geburtstag und zu Weihn achten jedes Jahr über das Jugendamt 
Geschenke geschickt. Sie sind angenommen und weiter geleitet worden. Heute weiß ich von 
meiner ältesten Tochter, die seit dem 16. Lebensjah r wieder bei mir lebt(e), das diese 
Geschenke kein einziges Mal als Geschenk ihrer Mutter bei ihr angekommen sind. 
 
 
Beitrag 4: 
Tochter (mit 6 Jahren ins Heim gekommen, heute erwa chsen): Es ist mir gut gegangen im 
Heim und viel getan worden für mich. Dafür bin ich dankbar. Als Kind und Jugendliche bin ich 
vor Sehnsucht nach meiner Mutter fast umgekommen al l die Jahre. Dass regelmäßig und 
immer in der ganzen Zeit Geschenke von ihr kamen, wurde mir nie gesagt. Das kann ich den 
Verantwortlichen vom Jugendamt? oder Gericht? nicht  verzeihen, ebenso wie die Tatsache, 
dass ich von meinem Bruder getrennt wurde (den ich nie wieder gesehen habe), dem ich 
versprochen hatte, mich nie von ihm zu trennen. Ich kann mich mit diesen (Schuld)Gefühlen nur 
noch aussöhnen. Dazu bin ich in einer Therapie. 
Zum Glück habe ich meine Mutter (durch einen Trick von ihr) mit 16 wieder gefunden und 
seitdem bei ihr gelebt. Seitdem habe ich eine Mutte r, die für mich da ist. Das ist gut so und ein 
kleiner Ausgleich für die lange unerfüllten Sehnsuc htsgefühle von früher, aber wegmachen 
kann es diese nicht. Sie werden Teil meines Lebens bleiben.

13 
 
Beitrag 5: 
Im Laufe der vorangegangenen Monate wurde schon deu tlicher, dass mir dieser eine Weg 
(nämlich das Leben unserer Tochter in einer Wohngruppe) noch möglich ist. 
Ein Zurückkehren zu uns nach Hause war nach vielen vergeblichen Versuchen nicht machbar. 
Als der Zeitpunkt der Unterbringung in eine Wohngru ppe gekommen war (wir haben unsere 
Tochter selbst dorthin gebracht) habe ich die Situation als unwirklich erlebt. 
Ich hatte das Gefühl nicht real am Ort des Geschehe ns zu sein; von außen aus mit anzusehen 
bzw. mit ansehen  zu müssen. 
Diese Gedanken schwirrten durch den Kopf: Das darf doch alles nicht wahr sein. Das muss ein 
schlechter Traum sein. Was ist nur geschehen? Wieso  haben wir dieses nicht abwenden 
können? Hätten wir nicht noch mehr tun oder anders tun können, um diese Katastrophe zu 
verhindern? 
Es war wie ein Albtraum für mich, der schreckliche Wirklichkeit geworden ist. 
Es beschlich mich ein Gefühl von Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit. 
Jetzt war unsere Tochter uns endgültig entglitten, aus unserem täglichen Leben einfach 
verschwunden. Ich machte mir nachhaltig Sorgen und stellte mir die Frage wie es ihr dort in 
dieser Gruppe wohl gehen würde. 
Würde man sich genügend um sie kümmern? Könnte sie sich jemals dort wohlfühlen? 
Würde man sie ausreichend fördern (Freizeitaktivitä ten, Schule etc.)? Wie würde sie sich in der 
Gruppe zurechtfinden, welchen Platz einnehmen? 
Ich habe mir gewünscht, dass alles getan wird und w ir unserer Tochter irgendwann wieder ein 
Leben zu Hause zu ermöglichen. Das heißt nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich.

14 
 
5. Projektkonzeption der Beratungsstelle Südviertel  e. V. 
BERATUNGSHILFEN FÜR ELTERN, DEREN KINDER ZEITLICH B EFRISTET ODER 
AUF DAUER EINEN ALTERNATIVEN LEBENSORT AUßERHALB DE R EIGENEN 
FAMILIE HABEN (SOLLEN). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beratungskonzept 
„Wenn ein Kind im Alltag nicht (mehr) bei seinen le iblichen Eltern leben kann/soll und eines 
alternativen Lebensortes bedarf, geraten Kind und Eltern in eine akute Krise.  
Für das betroffene Kind sind Hilfen zur Krisenbewäl tigung in dem neuen Lebenssystems 
vorgesehen und gesichert. Wird diese akute Krise – neben den chronischen Krisen, die zur 
Trennung von Kind und Eltern geführt hat – von den Eltern nicht ausreichend bearbeitet oder 
werden stattdessen destruktive Bewältigungsmuster g ewählt, manifestiert sie sich vermutlich 
ebenfalls zu einer chronischen Krise (Freikamp, 200 2 )“. Deren Auswirkungen können sich über 
Jahre hinziehen, mit lebenslangen Folgen für das Ki nd, die Herkunftsfamilie sowie für die 
Ersatz- oder Pflegefamilie. 
 
 
 
Das vorliegende Beratungskonzept  ist abgeleitet au s einem Gesamtkonzept Pflegekinderarbeit 
in Münster, das in allen relevanten Bereichen auf e invernehmlicher Grundlage und daraus 
folgenden Zielsetzungen aller am Hilfeprozess Beteiligten basieren sollte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligte am Hilfeprozess  
 
 
Pflegeeltern 
Heimerzieher/in 
Eltern 
Professionelle 
Prozess- 
begleiter/innen 
Kind

15 
 
Es geht davon aus, dass die aktive Beteiligung alle r für das betroffene Kind wichtigen Bezugs- 
und Hilfepersonen am Hilfeplanungs- und Umsetzungsp rozess in entscheidendem Maße zum 
dauerhaften Gelingen dieser Hilfeform beitragen, un abhängig davon, ob es sich um ein 
begrenztes oder auf Dauer angelegtes Pflegeverhältn is handeln wird und unabhängig davon, 
wie der Bedarf für eine Hilfe zur Erziehung deutlich wurde: 
 
 Eltern wenden sich an ein Jugendamt und beantragen  Hilfe zur Erziehung aufgrund einer 
familiären Konflikt- oder Krisensituation verbunden mit eigenen Grenzerfahrungen. 
 Das Jugendamt nimmt Kontakt zu einer Familie auf, weil es durch Dritte von einer familiären 
Konflikt- oder Krisensituation – und daraus folgend  – kindlicher Not oder Gefährdung 
erfahren hat. 
 Ein Kind wird durch Interventionen des Jugendamtes  und des Familiengerichtes in Obhut 
genommen, weil eine akute Kindeswohlgefährdung gege ben und sofortiges Handeln zum 
Schutz des Kindes geboten ist. 
 
Die leiblichen Eltern des Kindes sind in diesem Prozess 
 
1. (Mit)Verursacher der kindlichen Not 
2. Leidende in einer Krisensituation 
3. Mitgestalter eines gelingenden Hilfeprozesses fü r das Kind. 
 
Um in dieser Funktion und Rolle handlungsfähig und für ihr Kind wirksam an einer Hilfeplanung 
und -umsetzung mitarbeiten zu können, brauchen sie Beratung und (professionelle) 
Unterstützung. 
 
 
Im Folgenden wird ein Konzeptentwurf zur Beratung d argestellt, der diesem Bedarf Rechnung 
trägt. Leitziel dabei ist, die Hilfe – hier den Wec hsel des Kindes in eine Pflegefamilie oder in ein 
Heim – so heilsam wie möglich für das betroffene Kind zu machen.

16 
 
BAUSTEIN I 
A) Krisenintervention 
 
ZIELE 
 
Die Eltern sollen 
• sich in ihrer elterlichen Rolle – auch in ihren Grenzen – wertgeschätzt, gestützt und 
begleitet fühlen 
• eine Problemakzeptanz bezogen auf ihr Kind und ihr elterliches Verhalten entwickeln 
• Verantwortung für ihr elterliches Handeln - vergangenes und zukünftiges – 
übernehmen 
• sich ihrer persönlichen und elterlichen Fähigkeiten und Grenzen und ihres Versagens 
bewusst werden 
• eigene Vorstellungen gelingender Hilfen für ihr Kind und sich selbst entwickeln 
• ihrem Kind Sicherheit/ Erlaubnis geben 
• im Hilfeplanverfahren aktiv mitarbeiten 
• die eigene Entwicklungsgeschichte in ihrer Bedeutung für das Heute verstehen 
können. 
 
BEISPIELE FÜR BERATUNGSTHEMEN 
• Was braucht mein Kind für eine gesunde Entwicklung? 
• Meine Möglichkeiten und Grenzen in der Versorgung, Erziehung und Förderung 
• und dessen Folgen für mein Kind 
• Meine eigene Entwicklungs- und Paargeschichte 
• Mein Umgang mit Gefühlen wie Wut, Angst, Scham, Trauer und Hoffnung 
• In welchen Teilbereichen wünsche ich mir weiterhin Verantwortung für mein Kind? 
• Wie kann ich mich am Hilfeplanprozess beteiligen? 
• Was sage ich meinem Kind? 
SETTING 
Einzelberatung und Elternberatung, zeitlich begrenzt, 3-5 Sitzungen 2  
                                                 
2 Fre ikamp, 2002, S. 47-48

17 
 
B) Stabilisierungsphase 
 
ZIELE 
Die Eltern sollen 
• eine Identität als „vom Kind getrennte Eltern“ entwickeln 
• sich von ihrem Kind als Alltagseltern verabschieden 
• ihr Alltagsleben ohne Kind planen und gestalten 
• mit aufbrechenden innerfamiliären Konflikten aktiv umgehen und diese bewältigen 
• eine bewusste Familienplanung erarbeiten 
• in Teilbereichen für ihr Kind weiter Verantwortung übernehmen 
• ihr Kind gut begleiten und stützen 
• Akzeptanz und Respekt gegenüber den Ersatzeltern aufbauen 
• Kontakte zu und Besuche mit ihrem Kind und 
• ggf. mit Ersatzeltern gestalten 
• sich mit anderen betroffenen Eltern vernetzen und gegenseitig unterstützen 
• weiterhin kontinuierlich im Hilfeplanverfahren mitarbeiten  
können. 
 
BEISPIELE FÜR BERATUNGSTHEMEN 
• Abschied von der Elternrolle im Alltag 
• Mein Umgang mit Gefühlen wie Abschiedsschmerz, Eifersucht, Trauer, Hoffnung 
• Elternschaft unter neuen Bedingungen gestalten: Kontakte zum Kind 
            Interesse an seiner Entwicklung 
            Bereitschaft zur Zusammenarbeit 
• Wie gebe ich meinem Kind Sicherheit? 
• Was möchte ich wissen über mein Kind? 
• Ein Kind ist nicht durch ein „Neues“ zu ersetzen 
• Neue Probleme – Wie gehe ich damit um? 
 
SETTING 
Monatliche Gruppenarbeit und Einzelberatung in der Gruppe

18 
 
BAUSTEIN II 
Optionale weitergehende Beratungshilfen 
Hilfevermittlung im Einzelfall über den Kommunalen Sozialdienst 
 
A) Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie 
 
ZIELE 
Die Eltern sollen 
• den Wechsel vorbereiten 
• eine Alltagsstrukturierung planen und umsetzen 
• sich mit ihren Gefühlen auseinandersetzen 
• ihr Kind im Alltag sicher annehmen 
• das Hilfeplanverfahren für einen guten Übergang nutzen 
• mögliche Hilfeeinrichtungen und deren Zugänge kennen lernen 
können. 
 
BEISPIELE FÜR BERATUNGSTHEMEN 
• Mein Kind kommt zurück 
• Wahrnehmung meiner Gefühle und wie gehe ich damit um 
• Wo und wie hat meinem Kind die Hilfe gut getan 
• Wo habe ich davon profitiert und woran merkt mein Kind das 
• Die ersten Tage zu Hause 
• Umgang mit Fragen und (An) Klagen meines Kindes 
• Wie kann ich den Kontakt meines Kindes zu den Ersatzeltern unterstützen 
• Unser Familienleben im nächsten Jahr und was ich dafür tun will 
• Wer soll mich dabei begleiten  
• Wo hole ich mir Hilfe, wenn ich sie brauche 
 
SETTING 
Elternberatung in der Gruppe 
Einzelberatung nur im Ausnahmefall

19 
 
B) Mündigkeit des Kindes 
 
ZIELE 
Die Eltern sollen 
• den Hilfeprozess und dessen Wirksamkeit auswerten 
• sich mit ihren Gefühlen auseinandersetzen 
• die ersten Stunden und Tage und später den Alltag aktiv gestalten 
• eine dialogische Kommunikation mit ihrem (erwachsenen) Kind einüben 
• auftretende Probleme zeitnah und ggf. mit Hilfe bearbeiten 
• institutionelle Hilfemöglichkeiten für die Zukunft kennengelernt haben 
können. 
 
BEISPIELE FÜR BERATUNGSTHEMEN 
• Mein Kind kommt zurück 
• Mein Kind ist erwachsen – Eltern sein ein Leben lang 
• Umgang mit Fragen und (An) Klagen meines Kindes  
• Bearbeitung von Gefühlen wie Unsicherheit, Angst, Freude, Hoffnung, Sehnsüchte 
• Reden mit meinem Kind 
• Wo und wie hat mein Kind profitiert von der Hilfe 
• Wo und wie habe ich als Mutter/ Vater profitiert 
• Was habe ich dazu gelernt und woran ist das zu erkennen 
• Wie unterstütze ich den Kontakt meines Kindes zu den Ersatzeltern 
• Wo bin ich ihnen dankbar für das, was sie für mein Kind getan haben 
• Welche Hilfen könnten wir in Zukunft benötigen und wo kann ich sie erhalten 
 
SETTING 
Elternberatung in der Gruppe 
Einzel- / Familienberatung bei Bedarf

20 
 
Grundlagen  
 
Die Beratungsarbeit orientiert sich ausgehend von den professionellen Zielen 
1. an den Bedürfnissen, Wünschen und persönlichen V oraussetzungen – Bildungsstatus, 
 sozialer Status, Lebenswelten - der Herkunftselter n (Parteilichkeit), 
2. erweitert um den Blick insbesondere auf die Bedü rfnisse des Kindes in der Pflegefamilie, 
aber auch seiner Geschwister und der Pflegeeltern und -familie (Allparteilichkeit)  
3. sowie an gesetzlichen (§§ 33, 34, 36, 37 SGB VII I) und institutionellen 
Rahmenbedingungen.  
 
 
Beratungspflicht und Kooperationsgebot (§ 37 SGB VIII) 
 
Ob den Eltern ein Krisenbewältigungsprozess gelingt  und auch dadurch ein Gelingen der Hilfe 
für das Kind gesichert wird, ist abhängig von: 
• den Kompetenzen/der Bereitschaft der Herkunftselte rn 
• den Kompetenzen des (professionellen) Hilfesystems  
• der Verfügbarkeit vorhandener Beratungsressourcen 
• fachlichem Handeln im Beratungsprozess. 
 
 
Dabei geht es auch um die Pflege von Beziehungen un d Kontakten des Kindes/Jugendlichen 
zur Herkunftsfamilie und um die professionelle Sich erung der Wahrnehmung und Ausübung 
eines Beteiligungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungs rechts in wichtigen und grundsätzlichen 
Fragen der Erziehung, unabhängig von sorgerechtlichen Zuständigkeiten (§§ 36, 37 SGB VIII). 
 
 
 
Die Kompetenzen des professionellen Hilfesystems sind abhängig von: 
• Haltung/ Werten/ Normen der MitarbeiterInnen  
• Vorhandensein von institutionell gesicherten Refle xionsräumen. 
• Institutionellen Leitbildern und deren Ableitung a us gesetzlichen Grundlagen 
• Wissensstand der MitarbeiterInnen und dessen perma nente Erweiterung - bezogen auf z. B. 
Krisentheorien, Forschungsergebnisse zur Effizienz in Hilfeformen, Stand eines öffentlichen 
Fachdiskurses etc. 
 
Abgesehen von der Krisenintervention in Phase 1 erf olgt die Beratung im Gruppenprozess, um 
dadurch einerseits kontinuierliches Voneinander-Ler nen (Wirksamkeitsoptimierung) und 
andererseits die Möglichkeit einer langfristig begl eitenden Beratung strukturell zu sichern. Die 
Gruppenarbeit ist so angelegt, dass jederzeit neue Eltern hinzukommen und andere Eltern 
ausscheiden können. Durch die Gruppenerfahrung soll  ein Übergang in Selbsthilfegruppen 
erleichtert und zukünftige Unabhängigkeit von professionellen Hilfesystemen gefördert werden. 
Die Wirksamkeit dieses Konzeptes insbesondere für b etroffene Kinder ist abhängig von seiner 
Platzierung in einem einheitlichen Gesamtkonzept Pf legekinderarbeit sowie dessen 
Fortschreibung als Koproduktion aller (professionell) Beteiligten.

21 
 
Das Gruppenangebot ist für Eltern sowohl frei zugän glich als auch vermittelbar über den 
Kommunalen Sozialdienst sowie andere Fachdienste. D ie Gruppenarbeit unterliegt 
grundsätzlich der Schweigepflicht. Die Gruppenleite r/innen nehmen nicht an Hilfeplan- und 
Fachgesprächen teil. Voraussetzung für eine Teilnah me ist jedoch die Zustimmung der Eltern 
dazu, dass die  durchführende Institution eine kurze Mitteilung übe r Teilnahmebeginn und -ende 
an den kommunalen Sozialdienst sichert. Sollten die  Gruppenleiter/-innen während des 
Beratungsprozesses Kenntnisse über Gewaltdelikte an  Kindern oder andere 
Kindeswohlgefährdungen erhalten, die einen sofortig en Kinderschutz erfordern, gelten die 
institutionellen fachlichen Standards (s. Anhang).  
 
 
Angewandte Methoden der Beratung 
 
• Ritualisierte Gruppensitzungen 
• Genogramm-Arbeit 
• Familienskulpturen 
• Rollenspiele 
• Imaginationsübungen 
• Themenzentrierte Interaktion 
• Maltherapie

22 
 
6. Der Ablauf im Überblick für 1 Jahr (Juli 2004 bi s Juni 2005) 
 
 
TREFFEN 
 
 
THEMA 
 
ZIEL 
 
1.)  Juli 2004 
 
Wir stellen uns vor und lernen uns 
kennen 
 
 
Gruppenbildung, Themenbindung 
 
2.)  Sept. 2004 
 
Meine Geschichte als Alltags-
Mutter/-Vater 
 
Die eigenen Möglichkeiten und 
Grenzen in den Blick nehmen; 
Problembewusstsein entwickeln, 
Aussöhnung 
 
 
3.)  Okt. 2004 
 
Wie ich geworden bin, wie ich bin. 
 
Bearbeitung der eigenen Kindheit 
 
 
4.)  Nov. 2004 
 
Meine Familienkrise: „Wie ich diese  
‚überlebt’ habe?“ 
 
Umgang mit Gefühlen und Erinnern 
von Bewältigungsstrategien 
 
 
5.)  Dez. 2004 
 
Elternschaft unter neuen 
Bedingungen 
 
Kontakte gestalten 
Bindungen pflegen 
Identität entwickeln 
 
 
6.)  Jan. 2005 
 
Zusammenarbeiten im 
Hilfeplanungs- 
Prozess: (Wie) Geht das? 
 
 
Rechte wahrnehmen und die elterliche 
Rolle gestalten können 
 
7.)  Feb. 2005 
 
Meine Gefühle heute als 
Mutter/Vater 
 
 
Gefühlen Raum geben und sie nutzbar 
machen 
 
8.)  März 2005 
 
Mein Kind braucht mich: 
Was ich meinem (abwesenden) Kind 
geben möchte...? 
 
 
Eigene Handlungsmöglichkeiten 
wahrnehmen und weiterentwickeln 
können 
 
9.)  April 2005 
 
Familie leben – Familie planen 
 
Erziehungskompetenzen fördern und 
Lebensplanung in den Blick nehmen 
 
 
10.)  Mai 2005 
 
Eltern sein ein Leben lang 
 
 
Wünsche und Perspektiven entwickeln 
 
 
 
11.)  Juni 2005 
 
Wir blicken zurück auf ein Jahr 
Gruppenarbeit 
 
Auswertung, Verabschiedung 
 
 
F 
 
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Ü  
 
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E 
 
N

23 
 
Der Gruppenablauf war jeweils ritualisiert, um 
• jedem Gruppenmitglied in jeder Sitzung mit seiner/ ihrer Geschichte  
einen sicheren Platz zu geben, 
• ein gemeinsames Arbeiten am Thema zu sichern und u m 
• damit Wachstum, Entwicklung und Versöhnung zu ermö glichen. 
 
 
Ablaufschema 
 
• Begrüßung 
 
• Anfangsrunde: Wieder in Kontakt kommen 
 
• Arbeitsphase I.: Arbeit an der eigenen Geschichte 
 
• Pause/Imbiss 
 
• Arbeitsphase II.: Einfügung der eigenen Geschichte  in das jeweilige Gesamtthema 
 
• Abschlussrunde:  Auswertung des Abends 
 
• Verabschiedung 
 
 
Nach 2 Modellsitzungen haben die Teilnehmer/innen d iszipliniert entsprechend des Programms 
– dieses wurde zu Beginn verteilt – zu den vorgegeb enen Themen gearbeitet und sich selbst 
mit ihrer Geschichte vertrauensvoll eingebracht. Im  gesamten Verlauf wurde nie das „Ob“ der 
Herausnahme der Kinder in Frage gestellt – Einsicht  in die eigene Problemlage und einen 
Hilfebedarf – sondern immer nur das „Wie“ des Hilfeprozesses. 
 
Neben der Nutzung des Angebotes für Krisenbearbeitu ng und -bewältigung bot diese Gruppe 
ungeplant auch Raum für allgemeine Entwicklungsförderung: 
 
• Teilhabe vs. Isolation, 
 
• Gesundheit vs. chronische Erkrankung, 
 
• Versöhnung vs. Tabuisierung. 
 
 
Dieses hatte eine besondere Bedeutung neben einem G esundungsaspekt im Hinblick darauf, 
dass alle Elternteile (bis auf eine Ausnahme) im Al ltag noch mit weiteren Kindern 
zusammenlebten und für diese ja möglichst gute Eltern sein wollten/sollten.

24 
 
7. Projektevaluation  
 
 
Vorbemerkungen 
 
Die nachfolgende Evaluation wurde vom Amt für Kinde r, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster in Kooperation mit der Beratungsstelle Südv iertel e. V. durchgeführt. Mit der 
Einrichtung dieses Modellprojektes „Beratung und Un terstützung für Herkunftseltern“ wurde in 
der Stadt Münster erstmals ein Angebot für Eltern g eschaffen, deren Kinder zeitlich befristet 
oder dauerhaft außerhalb der Familie leben (sollen). 
 
Mit der nunmehr vorliegenden Untersuchung werden di e Erkenntnisse zum Bedarf der 
Zielgruppe, zu geeigneten Angebotsformen und der Wi rkung der angebotenen Hilfe 
ausgewertet, die für die Jugendhilfeplanung genutzt werden sollen.  
In den nachfolgenden Ausführungen erfolgt zunächst eine Auswertung und Bewertung der 
Fälle, in denen Väter und Mütter im Jahr 2004/2005 an der genannten Hilfe teilgenommen 
haben. Im zweiten Auswertungsteil werden die Ergebn isse der Selbstevaluation der Mütter und 
Väter dargestellt. 
 
Für die Aus- und Bewertung der Falldaten wurde ein Fragebogen erstellt, mit dem vertiefte 
Informationen zur Zielgruppe und den jeweiligen Fal lhistorien erfasst werden konnten. Die 
projektverantwortlichen Mitarbeiterinnen der Beratu ngsstelle Südviertel e.V. füllten die 
Fragebögen aus. Neben der Beantwortung der Fragebög en wurden in Einzelgesprächen mit 
der Leiterin der Beratungsstelle zahlreiche Anregun gen und Erfahrungen, die über die 
jeweiligen Einzelfälle hinausgingen, ausgetauscht. Diese sind weitestgehend in das 
Gesamtpapier eingearbeitet worden. 
 
Mit den Teilnehmer/innen und Betreuer/innen des Pro jektes wurde am 05.07.2005 eine 
Selbstevaluation durchgeführt. Konkret wurden im Ra hmen einer Gruppensituation vertiefte 
Fragestellungen mit den Müttern und Vätern bearbeitet. 
 
Der Zugang zum Projekt wurde nicht über das Hilfepl anverfahren geregelt. Es war somit keine 
Federführung im Rahmen der Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes gegeben. 
Eine Evaluation der Fallverläufe, vereinbarter und erfolgter Zielerreichung, der Ergebnisse und 
der Kooperationsbezüge konnte daher nicht vorgenommen werden.

25 
 
Soziodemografische Daten und Angaben zu den Eltern 
 
Untersuchungszeitraum  und  Rücklauf  
 
Im Rahmen der Erhebung wurden Fallkonstellationen untersucht, in denen Mütter und Väter am 
Projekt der Beratungsstelle Südviertel e. V. teilna hmen. Insgesamt wurden 8 Fälle erfasst, von 
denen alle ausgewertet werden konnten. Die Datengrundlage bezieht sich somit auf 8 Fälle. 
 
Verteilung  der Fälle nach Sozialbezirken: 
 
 
Bezirke 
Ausgewertete 
Fälle 
 Anzahl Anzahl 
in % 
Mitte 1 12,5 % 
West - - 
Nord 2 25 % 
Ost - - 
Südost - - 
Hiltrup 1 12,5 % 
ohne Angabe wg. 
Anonymitätswunsch 
4 50 % 
Gesamt 8 100 
 
 
Staatsangehörigkeit der Eltern/des sorgeberechtigten Elternteils: 
 
Staatsangehörigkeit Anzahl der Fälle 
Deutsch 6 
Nicht-deutsch 0 
Deutsch & nicht-deutsch 2 
 
 
Herkunft der Eltern/-teile bzw. Elternpaare: 
 
Herkunft Anzahl der Fälle 
Eltern deutsch 1 
Mutter deutsch & Vater nicht-deutsch 3 
Mutter & Vater nicht-deutsch 1 
Ohne Angabe wg. Anonymitätswunsch 3 
 
 
Aufnahmemonat und Jahr Anzahl der Fälle 
Mai 2004 2 
Juni 2004 2 
Juli 2004 3 
Februar 2005 1

26 
 
Frage 01:  
Durch wen  wurden die Eltern auf das Projekt/die Gruppenarbei t der Beratungsstelle Südviertel 
e. V. aufmerksam gemacht? 
 
Anregung des Hilfebedarfs durch Anzahl  
1. Selbstmelder/-in 
2. Nachbarn/Verwandte  
3. KSD-Mitarbeiter/-in  
4. Mitarbeiter/-in Jugendhilfeeinrichtung. 
5. Institution/Behörde/Amt 
6. Selbsthilfegruppe 
7. Rechtsanwält/-in 
8. Ärztin 
9. Weitere_____________________________________ 
 
Summe  
0 
0 
2 
0 
0 
4 
0 
0 
2 
 
8 
 
 
Waren die Eltern der Beratungsstelle Südviertel e. V . vor 
Aufnahme in das Projekt/die Gruppe bekannt? 
 
Ja 
 
2 
Nein 
 
6 
 
Waren die Eltern dem KSD  vor Aufnahme in das Projekt/die 
Gruppe bekannt? 
 
Ja 
 
7 
Nein 
 
1 
 
 
Frage 02:  
Welcher persönliche Anmeldegrund  wurde von den Eltern/-teilen bei Aufnahme in das P rojekt 
/die Gruppe angegeben? 
 
Nachfolgend sind die Begründungen in gekürzter Form  entsprechend der jeweiligen 
Formulierung der Eltern/-teile wiedergegeben: 
 
• Keiner hilft mir. 
• Ich brauche Hilfe für mich, jemanden der sich ausk ennt und mir zuhört und mir raten kann, 
was ich tun soll. 
• Ich bin hilflos und ohnmächtig, will mich mit ande ren in der Situation vernetzen. 
• Ich bin in großer Not, bin suizidgefährdet, will f ür meine anderen Kinder eine gute Mutter 
sein und brauche dazu Hilfe. 
• Ich möchte mit anderen Menschen sprechen, denen es  auch so ergangen ist, dass sie ihre 
Kinder nie wieder gesehen haben, weil sie dem Jugendamt vertraut haben. 
• Ich möchte über meine Gefühle sprechen. 
• Ich möchte über meine Erfahrungen sprechen und wie  gestalte ich den Kontakt zu meinen 
erwachsenen Kindern? 
• Ich komme damit nicht zurecht; es tut mir zu weh. Ich habe kein Vertrauen in die Hilfe durch 
das Jugendamt.

27 
 
Frage 03 :  
Wie viele Kinder haben die Eltern/Elternteil bei Aufnahme in das Projekt/die Gruppe? 
 
Anzahl der  
Kinder 
1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder 6 Kinder  
Anzahl der 
Fälle 
2 0 2 3 - 1 
Gesamtzahl der Kinder: 26 
 
In keinem Fall bestand eine aktuelle Schwangerschaft zum Aufnahmetermin in die Gruppe. 
Die Altersgruppenaufteilung der Kinder bei Projektbeginn ist nachfolgend dargestellt: 
 
 
Frage 04 :  
An welchen Orten  leben die Kinder? 
 
Darstellung der Lebensorte im jeweiligen Einzelfall Anzahl der 
Fälle 
Alleinerziehender Elternteil sowie Heimerziehung/betreute Wohnform 3 
Heimerziehung/betreute Wohnform 1 
Pflegefamilie 1 
Elternteil mit Stiefelternteil sowie Heimerziehung/betreute Wohnform 1 
Eltern sowie Pflegefamilie sowie Heimerziehung/betreute Wohnform 1 
Adoptivfamilie sowie Heimerziehung/betreute Wohnform 1 
 
Frage 05 :  
Wem obliegt das Sorgerecht  für die Kinder, die nicht bei ihren Eltern/-teilen leben? 
 
Darstellung der Lebensorte im jeweiligen Einzelfall Anzahl der 
Fälle 
Jugendamt als Vormund sowie Adoptiv- bzw. Pflegeeltern 2 
Jugendamt als Vormund 2 
Eltern 1 
Mutter 2 
Ohne Angabe 1 
 
 
Altergruppenaufteilung der Kinder 
6
5
6
34
2
0
1
2
3
4
5
6
7
8-11 Jahre 
12 Jahre 
14-16 Jahre 
18-20 Jahre 
über 21 Jahre 
ohne 
Altersangabe 
8-11 Jahre 
12 Jahre 
14-16 Jahre 
18-20 Jahre 
über 21 Jahre 
ohne Altersangabe

28 
 
Frage 06 :  
Haben die Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, Besuchskontakte ? 
 
Besuchskontakte Keine  
Besuchskontakte  
Besuchskontakte  Intervall der 
Besuchskontakte 
Anzahl der Fälle  4 4 * 
• 1x monatlich (2 Fälle) 
• 2 x monatlich 
• ohne Angabe 
 
*In einem Fall wurde eine Vereinbarung für zukünftige Besuchskontakte unmittelbar vor der Erhebung vereinbart.  
 
 
Frage 07 :  
Bei Aufnahme in die Gruppe wurde folgende Einkommensquelle  von den Eltern/-teilen 
genannt: 
 
Art der 
Einkommensquelle 
Arbeits-
einkommen  
Sozialhilfe  
Arbeitsein-
kommen u. 
Sozialhilfe  
andere 
Leistungen 
Anzahl der Fälle 4 3 1 0  
 
 
Ergänzungsinformation: Berufe  der Mütter und Väter, die an der Gruppe teilnahmen: 
 
Beruf 
Arbeiter/in Mittlere/r 
Angestellte/r 
Akademischer 
Beruf 
Anzahl Mütter/Väter 5 1 2

29 
 
Selbstevaluation der Herkunftseltern 
 
Wie erleben leibliche Eltern die Arbeit im Gruppenangebot der Beratungsstelle Südviertel 
e. V.? 
Dokumentation und Auswertung der Selbstevaluation d er Adressaten und Adressatinnen vom 
05.07.2005 
 
Methodischer Ansatz 
In Vorbereitung des Termins wurde von Seiten der Gr uppenleitung mit den Teilnehmenden 
festgelegt, dass Grundaussagen und Hinweise zunächs t über eine schriftliche Abfrage erhoben 
werden sollten. Dazu sollte ein Fragenkatalog von d er Untersucherin im Entwurf erarbeitet und 
durch die Herkunftseltern ergänzt werden. Nach dies er schriftlichen Rückmeldung sollte dann 
im Rahmen des Gesprächsabends  eine persönliche Pos itionierung zum Angebot und dessen 
Ausgestaltung abgegeben werden. Vereinbart wurde, dass die Identität der Adressaten anonym 
bleiben wird. Zudem wurde von Seiten der Beratungss telle für die Gruppenmitglieder die 
Möglichkeit eröffnet, auf Wunsch  den Gesprächsaben d hinter der „Einwegsscheibe“ zu 
verfolgen. 
 
Nachfolgend sind zunächst die Ergebnisse der schriftlichen Rückmeldungen der Herkunftseltern 
auf die Fragestellungen abgebildet. 5 Mütter bzw. Väter erteilten  zum Stichtag eine schriftliche 
Rückmeldung. 
 
 
 
Auswertung der Fragestellungen an die Herkunftseltern 
 
1. Wie haben Sie Hinweise zu dem Angebot erhalten? 
 
Besuchskontakte 
Flyer Trägerhinweise 
Anzahl der Fälle 3 * 2 ** 
Erklärung: 
 *Ortsangabe Gesundheitshaus 
**Angabe Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und Beratungsstelle Südviertel 
 
 
2. Waren die Informationen, die Sie erhielten zutre ffend bezogen auf die Inhalte des 
Angebotes? 
 
Informationsgehalt 
Ausreichend und 
zutreffend 
Nicht 
ausreichend 
Anzahl der Fälle 4 * 1 ** 
Erklärung: 
*Ich habe von der Gruppe erfahren und sofort zugegr iffen, ohne mehr darüber zu wissen, im Vertrauen, da ss 
das gut ist für mich. Ich wusste, dass eine Teilnahme freiwillig ist und ich jederzeit hätte gehen können. 
**Die Informationen waren zu vage und allgemein um jemanden, der nicht in einer akuten Situation des 
Suchens ist, zu weiteren Nachfragen zu motivieren.

30 
 
3. Ist das Angebot gut zu erreichen?  
Die gute bzw. ausreichende  Erreichbarkeit wurde in den Rückmeldungen herausgestellt. 
Zwei zusätzliche Angaben sind nachfolgend wiedergegeben: 
- Verkehrstechnisch ist die Erreichbarkeit zufrieden  stellend. 
- Sehr gute telefonische Erreichbarkeit incl. Rückru f und Anfahrt. 
 
 
4. Welchen persönlichen Nutzen haben Sie davon, das s Sie am Gruppenangebot 
teilnehmen? (Mehrfachnennung) 
- Es gibt mir neue Ideen, besser mit der Situation u mzugehen. 
- Dass ich aus meiner Seele sprechen kann und andere  zuhören 
- Es tat gut, mit anderen zusammen zu sein und zu wi ssen, dass sie ein ähnliches 
Schicksal haben. Sich nicht mehr so alleine damit fühlen. 
- Es hat mich erleichtert, mit anderen reden zu könn en, ich fühlte mich offener und musste 
das nicht mehr alles verstecken. Ich kann heute darüber sprechen, ohne zu weinen 
(nach vielen, vielen Jahren).  
- Die seelische Entlastung durch das Gespräch und de n Erfahrungsaustausch mit 
anderen Betroffenen. Die Motivation weitere Aktivitäten zu entwickeln und mich verstärkt 
mit der Problematik auseinander zu setzen und Antworten und Hilfe zu suchen. 
- Die totale Isolation aufgeben, über das Tabuthema sprechen können. Angst- und 
Trauergefühl ansprechen und gut aufgenommen wissen, verstanden werden, ohne neu 
Ablehnung durch/wegen des Themas. 
- Es hat mir geholfen mit Betroffenen unter fachkund iger Leitung zu sprechen. 
 
 
5. Wie hoch ist die Zufriedenheit bzw. Unzufriedenh eit mit den Inhalten der 
Gruppenabende? (Benotung gemäß Schulnotensystem) 
 
 
Sehr 
zufrieden 
 
1 
 
 
 
 
2 
 
 
 
 
3 
 
 
 
 
4 
 
 
 
 
5 
 
Gar nicht 
zufrieden 
 
6 
X - - - - - 
- X(+ 2) - - - - 
 X(+1) - - - - - 
- X(+ 2) - - - - 
X - - - - - 
 
 
6. Haben Sie Veränderungsvorschläge? 
Veränderungsvorschläge 
oder -wünsche 
Ja Nein 
Anzahl der Fälle 2 * 3 
* Erklärung: 
- Die Abstände zwischen den Treffen, jeden Dienstag i m Monat, waren zu lang. Die Treffen sollten 
vierzehntägig stattfinden. (Zweifachnennung) 
- Könnte ein älteres Kind mal in der Gruppe berichten,  wie es sein Aufwachsen außerhalb der Familie erlebt 
hat (nachdem es mit den Eltern wieder Kontakt hat bzw. wieder Zuhause ist)

31 
 
7. Können Sie das Angebot weiter empfehlen? 
Das Angebot kann von den Nutzern und Nutzerinnen uneingeschränkt weiter empfohlen 
werden. Eine zusätzliche Angabe ist nachfolgend wiedergegeben: 
- Das (hier: Weiterempfehlung  - Anmerkung der Verfasserin)  tue ich von Anfang an, ja.  
 
 
8. Auf welchen Zeitraum sollte das Angebot angelegt  sein. 
Die Rückmeldungen zu dieser Fragestellung sind nachfolgend aufgelistet: 
- Zeitraum ist in Ordnung 
- 1 Jahr oder mehr 
- Es sollte ein immerwährendes Angebot sein, dass ma n hingehen kann, solange ich es 
brauche 
- Unbefristet mit der Möglichkeit, jederzeit neue Mi tglieder in die Gruppe aufzunehmen.  
Die personelle Kontinuität in der Betreuung der Gruppe muss sichergestellt sein. 
- Unbegrenzt, kontinuierlich, weil das Thema lebensl änglich gilt und Bedeutung hat, 14-
tägig der Rhythmus, um konkret für den Lebensalltag  einen positiven Nutzen ziehen zu 
können. 
 
 
9. Sind ergänzende Veranstaltungen und Inhalte gewü nscht? 
Wunsch nach ergänzenden 
Veranstaltungen und 
Inhalten 
Ja Nein 
Anzahl der Fälle 4 * 1 
*Erklärung: In drei Fällen wurden nähere Angaben zu d en Wünschen gemacht, diese sind nachfolgend 
aufgeführt: 
- Mal einen Termin, um sich mit Pflegeeltern (fremde n) zu treffen und miteinander zu 
sprechen. Gibt es auch Pflegeeltern, die Sozialhilfeempfänger sind?? 
- 14-tägige Treffen der Gruppe. Fragestunde mal mit Fachleuten aus Einrichtungen, 
Pflegestellenvermittlung u. ä.  
- Zusätzliche Veranstaltungen zu der Situation der E ltern von Pflege- und Adoptivkindern 
sollten genau so häufig stattfinden, wie sie für Pf lege- und Adoptiveltern durchgeführt 
werden. Das Motto „das Kind ist weg, das Problem gelöst“ muss weg. 
 
 
10. Welche wichtigen Inhalte und Informationen möchten Sie an die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des Jugendamtes übermitteln? 
Die Rückmeldungen zu dieser Fragestellung sind nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben: 
- Keine. 
- Ich hätte viele Fragen zu stellen: Warum nehmen Si e Kinder weg, die in guten Händen 
sind? 
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamt es müssen sich täglich bewusst 
machen, dass sie mit ihrem Handeln massiv und mit l ebenslänglichen Folgen in das 
Leben von Menschen eingreifen. 
- Die Erkenntnis, dass ihr Tun und Entscheiden Folge n hat und auch Schaden anrichtet. 
Eine dauerhafte, entwicklungsbegleitende Hilfestell ung für die Angehörigen/Eltern muss 
immer angeboten werden, denn Eltern bleiben Eltern auch ohne das Kind, aber wie? 
Konfrontation erwünscht mit den Alltagsproblemen vo n „Herkunftseltern“ und Wunsch, 
Selbstverständlich und Verantwortung an den Lösunge n (mit)zu arbeiten, aus der 
fachlichen Position. Angebot außerhalb des Jugendam tes hat dicke Vorteile, um 
Betroffene zu erreichen. 
- Die Problematik einer Heimunterbringung sollte bes ser überdacht und bearbeitet 
werden.

32 
 
11. Welche Möglichkeiten und Formen halten Sie für geeignet, um Wünsche, Kritik und/  
oder Fragen an das Jugendamt weiter zu geben? 
In einem Fall wurde keine Angabe erteilt. Die weiteren Rückmeldungen zu den 
Möglichkeiten einer Auseinandersetzung und Kommunikation mit dem Jugendamt sind 
nachfolgend aufgeführt: 
- Dieser Fragebogen sowie Kontakt- und Auswertungsge spräche (wobei ich hinter „der  
Scheibe“ sitzen möchte, weil meine Angst zu groß ist). 
- Es sollte eine Ombuds- oder Beschwerdestelle geben , in denen Betroffene ohne Angst 
vor Repressionen und mit der Gewissheit ernst genom men zu werden, jederzeit 
vorstellig werden können. 
- Runder-Tisch-Gespräch sowie Austausch über die Ber atungsstelle. Durch dieses 
Angebot Zusammenfassen der Wünsche, Kritik und Fragen. 
- Anonymität sollte möglich sein. 
 
 
12. Anmerkungen:  
In zwei Fällen  wurden keine Angaben erteilt. Alle weiteren Hinweise sind nachfolgend im 
Wortlaut aufgeführt: 
- Ich hätte noch so viele Fragen, die eine Antwort b rauchen. Die Gruppe soll weitergehen.  
- Keinen Betreuerwechsel – nicht immer wieder neu an fangen müssen. 
- Finanzielle Gesichtspunkte dürfen bei der Entschei dung über eine Weiterführung solcher 
Maßnahmen keine Rolle spielen. 
- Es wäre wünschenswert, dass in Münster ähnliche Ve ranstaltungen für Herkunftseltern 
stattfinden wie in anderen Städten, z. B. Frankfurt/Main. 
- Leben kann zufriedener werden, wenn man so viel Of fenheit erfährt und zeigen kann.

33 
 
Gesprächsabend mit den Herkunftseltern 
 
Mit den Teilnehmenden und den Betreuer/-innen des P rojektes wurde eine „Selbstevaluation" in 
Form eines Gesprächsabends durchgeführt. Ausschlagg ebend für die Realisierung dieses 
Vorhabens war, dass die Akteurinnen und Akteure der  Selbstevaluation im Vorfeld selbst über 
die Inhalte, die Durchführung und die Verwertung de r Ergebnisse bestimmen konnten. Vor 
diesem Hintergrund zeigten sich die Herkunftseltern  bereit, die Untersucherin zu einem 
Gruppenabend in die Beratungsstelle einzuladen. 
 
 
Ziele der Selbstevaluation 
 
Ziel des Treffens war es, die Erfahrungen und Einsc hätzungen der Zielgruppe zum Projekt 
abzufragen. Ihre kritischen Aussagen und Anregungen  sollten zunächst in die konkrete 
Gruppenarbeit einfließen. Darüber hinaus Erkenntnis se für die Jugendhilfeplanung im Bereich 
der ausserfamiliären Hilfen sowie für die Kooperati on im Spannungsdreieck zwischen Kind, 
leiblichen Eltern, Pflegefamilie oder stationärere Einrichtung gewonnen werden. Auch die 
Wirksamkeit (Ergebnisqualität) der Projektarbeit un d die Passgenauigkeit bezogen auf die 
Bedarfe der Adressatengruppe sollte zum Stichtag untersucht werden.  
 
 
Rückmeldung der Herkunftseltern im Rahmen der Selbstevaluation 
 
„Das Leid und die Kraft war zu erkennen!“ 
(Zitat einer Herkunftsmutter) 
 
Die Väter und Mütter bedauerten, dass das Angebot e rst jetzt eingerichtet wurde und zur 
Verfügung steht. Sie führten dazu aus, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt  - beispielsweise 
bei der Herausnahme des indes/der Kinder - diese Hi lfe benötigt hätten. Das Treffen und 
Kennenlernen von Gleichgesinnten macht einigen Mut,  perspektivisch nach weiteren 
betroffenen Eltern zu suchen mit dem Ziel in einen Erfahrungsaustausch zu gelangen. 
Einige Eltern hatten keine Informationen über den V erbleib bzw. heutigen Aufenthaltsort ihres 
Kindes. Vor diesem Hintergrund stellten sie vertief te Fragen zu ihren Rechten sowie zu einer 
möglichen Begleitung von Eltern/-teilen, wenn Kinde r nicht mehr im elterlichen Haushalt leben 
(sollen). 
Eine gemeinsame Aussage aller Anwesenden war, dass sie die Unterbringung ihres Kindes 
geheim gehalten haben. Sie berichteten von der Schw ierigkeit anderen Personen im nahen 
Umfeld zu erklären wo das Kind ist, wenn es in eine m Heim oder in einer Pflegefamilie lebt. 
Vergleichbare Probleme schilderten die Mütter und Väter, die nicht darüber informiert waren, wo 
sich ihr Kind aufhält. Eine Mutter erklärte in dies em Zusammenhang: „Ich möchte die Bindung 
im Herzen aufrechterhalten, muss sie aber tot schweigen!“ 
Die Eltern stellten die Frage, ob Kinder, die in ju ngen Jahren untergebracht werden später die 
Möglichkeit haben, sich an einer neutralen Stelle i m Jugendamt darüber beschweren zu 
können, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern leben durften. Dem schloss sich die Frage an, ob 
eine Wiedergutmachung für Eltern durch das Jugendamt geleistet wird, wenn durch die dortigen 
Fachkräfte fehlerhaft gehandelt wurde. 
Die Väter und Mütter schilderten ihre Erfahrungen m it der Herausnahme des Kindes und übten 
Kritik an der Vorgehensweise des Jugendamtes. Der P rozess wurde als Kränkung empfunden. 
Offen wäre die Frage geblieben, wie eine Heilung von diesen Verletzungen erfolgen kann. 
Die Eltern schilderten in diesem Zusammenhang, dass  oftmals geballtes Leid im Raum 
gewesen wäre und gleichzeitig wäre Hoffnung  im Rau m gewesen, weil manche Beteiligten 
heute wieder mit Kindern zusammenleben.

34 
 
 
Hinweise zum Angebot  
 
Die Struktur der Gruppenarbeit und die Auswahl der bearbeiteten Themen wurden von den 
Eltern positiv bewertet. Insgesamt wurden im Verlau f der Gruppenabende alle Themen 
abgearbeitet. Eine Teilnehmerin stellte heraus, das s die Arbeit in der Gruppe für sie als Umzug 
und Aufräumen, in dem was geschehen ist, erlebt hat . Sie resümierte, dass „keine dunkle Ecke“ 
geblieben wäre. 
Im Rahmen der Gruppensitzungen wurde die Schweigepf licht strikt eingehalten. Die Einhaltung 
der Anonymität muss bei einem solchen Angebot gesichert sein, resümierten die Eltern. 
Als Anregung für die weitere Planung von Gruppenang eboten wurde darauf hingewiesen, dass 
auch für die Väter von Adoptiv- bzw. Pflegekindern ein Angebot vorgehalten werden könnte. 
 
 
 
 
Wünsche 
 
Eine Teilnehmerin äußerte, dass sie von den Mitarbe iter/-innen des Jugendamtes und der 
Einrichtung bzw. den Pflegeeltern als Mutter gefrag t sein möchte. Sie wünschte sich in diesem 
Zusammenhang feste Ansprechpartner/innen in der Ein richtung und im Amt. Dieser Wunsch 
wurde auch von weiteren Eltern unterstützt. 
Ein Elternteil äußerte, nunmehr die Pflegeeltern se ines Kindes kennenlernen zu wollen. Andere 
Eltern wünschten sich grundsätzliche Informationen zu den Adoptiv- und 
Pflegeelternbewerber/innen. Sie stellten die Frage nach dem finanziellen Hintergrund der 
Bewerber/innen und ob auch solche mit wenig Einkommen darunter zu finden wären. 
Abschließend wurde der Wunsch nach einem gemeinsame n Fortbildungsangebot für 
Mitarbeiter/innen des Jugendamtes und Herkunftseltern formuliert.

35 
 
8. Gesamtbewertung und weiteres Verfahren 
 
Mit der Einrichtung des in diesem Bericht beschrieb enen Projekt, sollte ein niedrigschwelliges 
Angebot geschaffen werden, mit dem unmittelbar Hilf estellung für die Bedarfssituation von 
leiblichen Eltern eingegangen wird, deren Kinder au ßerhalb der Familie leben, geschaffen wird. 
Der hohe Hilfe- und Unterstützungsbedarf dieser Zie lgruppe wurde im Rahmen der 
Projektevaluation von den Betroffenen deutlich bena nnt. Die Auswertungsergebnisse zeigen, 
dass das Gruppenangebot passgenau angelegt war und daher ein hoher persönlicher Nutzen 
für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer benannt werden konnte. 
3 
Die Annahme, dass konflikthafte und belastende Them en der Väter und Mütter innerhalb einer 
Gruppe von Personen, die in der gleichen Situation sind, gut bearbeitet werden können, hat 
sich bestätigt. Festzustellen ist, dass es den Betr offenen leichter fällt sich zu öffnen und 
Veränderungsvorschläge anzunehmen. Die Auswertung d er Ergebnisse zeigt, dass im Rahmen 
der Gruppenarbeit auch Themen, die seit Jahren nich t besprochen werden und eher vermieden 
worden sind, in den Austausch gelangen. 
Die Väter und Mütter erfahren in der Gruppe Verstän dnis für ihre besonderen Probleme, die für 
Verwandte und Freunde oftmals wenig nachvollziehbar  sind. Vielmehr beschreiben die 
Betroffenen, dass sie nicht viel Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld in ihrer Situation 
erhalten (haben). Mit dem subjektiven Verlust der M utter- bzw. Vaterrolle fühlen sie sich allein 
gelassen und sozial stigmatisiert, denn „wer mit de m Jugendamt zu tun hat, ist sozial 
diskriminiert!“ 
4 
Die teilnehmenden Mütter und Väter arbeiten an sich  selbst, indem sie sich immer wieder auf 
die Gruppensituation einlassen. Ihr Selbsthilfepote nzial wird gestärkt. Anstelle der erlebten 
Hilflosigkeit erkennen die Betroffenen neue Kompete nzen und Ressourcen an sich. Auch 
Schuld und Versagensgefühle der Eltern werden bearb eitet. Die Eltern werden angeregt über 
die Gründe, die zur Fremdplatzierung ihres Kindes geführt haben, nachzudenken.  
 
 
 
Nachwort 
 
Was wir lernen konnten 
 
 
Eltern sein ein Leben lang – Diese Überschrift trägt der Flyer, der betroffene E ltern 
aufmerksam machen soll auf das Gruppenangebot. Gewählt wurde dieser Satz zur Ermutigung. 
Dass betroffene Eltern diese in der Form nicht brauchen, wurde deutlich im Gruppenprozess. 
Alle ihre Kinder – auch die, die schon seit vielen Jahren nicht mehr bei ihnen leben und auch 
die, die sie z. T. nie mehr wieder gesehen haben – sind real existent im Alltag, jeden Tag aufs 
Neue. Sie denken an sie, besonders an Geburts- und Festtagen und in familiären und 
persönlichen Umbruchsituationen. 
Sie sind Thema beim Familiengespräch mit den Geschw istern, sie sitzen bei ihnen am 
Familientisch. Ihre Photos hängen an der Wand, auch  wenn das zur Folge hat, dass sie kaum 
jemanden in die Wohnung lassen, um Fragen zu vermeiden, auf die sie nicht antworten mögen. 
Der Vater einer Tochter, die als Säugling adoptiert  wurde, nimmt sich an deren 18tem 
Geburtstag einen Tag Urlaub und verbringt viele Stu nden dieses Tages in einer Kirche, zündet 
Kerzen an und denkt an sein Kind. Wenn ihn Wehmut u nd Trauer zu überfluten drohen, lenkt er 
seine Gedanken und Gefühle bewusst  in eine positiv e Richtung, um „ihr an diesem Tag nur 
Gutes mitzugeben“. 
                                                
 
3 Vergl.: Selbstevaluation der Herkunftseltern, Punkt 4, Seite 30. 
4 Zitat einer Herkunftsmutter im Rahmen der Selbstevaluation

36 
 
Auf die Fragen „wie viel Kinder haben Sie?“ antwort en Mütter z. B. „zwei“, denken und fühlen 
gleichzeitig bewusst „und drei im Sinn“. Dieses spr echen sie jedoch nicht aus „weil ich nicht 
immer alles erklären will und Fragen fürchte“. 
 
Wenn ihre Lebenslagen auch noch immer chronisch hoc h belastet sind, sie immer wieder vor 
der Anforderung stehen, ihren Sehnsuchts- und Schul dgefühlen, ihrer Trauer und Wehmut und 
damit ihren Kindern und ihrem Eltern-Sein einen Pla tz im Leben zu geben, sind und bleiben sie 
im eigenen Bewusstsein Mutter oder Vater der abwesenden Kinder – ein Leben lang. 
Diesem Bewusstsein Ausdruck und Sprache zu verleihe n, um (chronische) Krisen bewältigen 
und die schmerzlichen Erfahrungen als Antriebskraft  in ihr weiteres Leben integrieren zu 
können, dazu bietet die Arbeit an gemeinsamen Themen im Schutzraum einer Gruppe wertvolle 
Hilfe und Unterstützung. Diese Hilfeform sollte zug änglich bleiben, da sich insbesondere bei 
Lebensübergängen (z. B. Geburt eines weiteren Kinde s) immer wieder andere Fragen stellen, 
die neue Antworten brauchen. Ebenso wie das Eltern- Sein ein Leben lang währt, bleibt auch 
dessen Bewältigung für Mütter und Väter, die nicht mit ihren Kindern zusammen leben, eine 
immerwährende Lebensaufgabe. 
 
Nach nunmehr zweijähriger Erfahrung ist aus fachlic her Sicht anzumerken, dass es sich hier 
um ein Hilfeangebot handelt, dass sich in der Relat ion von Kosten und Nutzen besonders 
hervorhebt. Die Rückmeldungen der bisherigen Teilne hmerInnen zeigen – bei einem geringen 
wirtschaftlichen und zeitlichen Aufwand – eine Wirk samkeit, die in dieser Ausprägung bei der 
Planung dieses Projektes auch bei optimistischster Einschätzung nicht erwartet werden konnte.

Anlage 2 - Vormundschaften und Pflegschaften

31131 Zeichen

Wahrnehmung 
von Vormundschaften und Pflegschaften 
in der Stadt Münster 
 
 
 
 
 








 


  

 
Inhaltsverzeichnis  


 
1. Präambel........................................ .................................................................................3 
2. Formen der Vormundschaft ........................ ....................................................................4 
2.1. Vormundschaft kraft Gesetzes.................. ......................................................................4 
2.2. Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung... ...............................................................4 
2.3. Die gesetzliche Amtsvormundschaft kraft Gesetz es.......................................................4 
2.4. Die bestellte Vormundschaft kraft richterliche r Anordnung........................................ .....5 
2.5. Vormundschaften für unbegleitete minderjährige  Flüchtlinge....................................... ..5 
3. Pflegschaften ................................... ...............................................................................6 
3.1. Personensorgerechtspflegschaft................ .....................................................................6 
3.2. Aufenthaltsbestimmungspflegschaft ............. ..................................................................6 
3.3. Vermögenspflegschaft .......................... ..........................................................................6 
3.4. Ergänzungspflegschaften ....................... ........................................................................6 
4. Wer kann zum Vormund (oder Pfleger) bestellt wer den? ...............................................7 
5. Fallkonstellationen im Bereich von Vormundschaft en und Pflegschaften.......................8 
6. Ehrenamtliche Einzelvormünder/-pfleger.......... ..............................................................9 
6.1. Gewinnung..................................... .................................................................................9 
6.2. Schulung für zukünftige ehrenamtlicher Einzelv ormünder/und -pfleger..........................9 
7. Rechtsfähige Vereine als Vormund oder Pfleger... .......................................................10 
8. Aufgabenwahrnehmung im Fachdienst Vormundschafte n/ Pflegschaften....................10 
8.1. Interne Verfahrensregelung und Verfahrensoptim ierung............................................. .10 
8.2. Bisherige Vorgehensweise bei Sorgerechtsregelu ngen: ..............................................10 
8.3. Vorschlag zur Optimierung: .................... ......................................................................10 
9. Die Weiterentwicklung der Aufgaben des Fachdiens tes...............................................1 1 
9.1. Vorschlag zur Optimierung ..................... ......................................................................11 
10. Finanzierungsformen ............................ ........................................................................14 




  

1. Präambel 
 
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürlich e Recht der Eltern und die ihnen zu-
vörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“  
 
Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bildet die Richtschn ur für sämtliche Rechtsbeziehungen 
zwischen Eltern und Kindern. Die konkreten Inhalte sind dabei in den einschlägigen 
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ge regelt und umfassen die gesamte 
elterliche Sorge. 
 
Wenn Eltern dieser Pflicht nicht nachkommen, ihr Re cht auf Pflege und Erziehung ihrer 
Kinder nicht ausüben oder missbrauchen, muss der St aat den Schutz der Kinder gewähr-
leisten. Er hat dieses mit Einführung der Vormundschaft in unsere Rechtsordnung getan: 
  
„Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er n icht unter elterlicher Sorge steht 
oder wenn die Eltern weder in den die Person noch d as Vermögen betreffenden 
Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen b erechtigt sind.“ (§ 1773 Abs. 1 
BGB). 
 
Die Vormundschaft ist konsequenterweise der elterli chen Sorge nachgebildet und orientiert 
sich an deren Inhalten. Das heißt, die Inhalte der elterlichen Sorge verändern sich durch die 
Einrichtung einer Vormundschaft nicht, lediglich die ausführenden Personen wechseln. 
 
Die Vormundschaft als „Instrument“ des staatlichen Wächteramtes des Art. 6 Abs. 2 GG wird 
in der Regel durch das Jugendamt wahrgenommen. Das Vormundschaftsgericht  übt die 
Aufsicht aus. 
 
Der dritte Abschnitt des BGB umfasst im Vierten Buc h drei Bereiche: die Vormundschaft 
über Minderjährige (§§ 1773 - 1895), ferner die Betreuung  für Erwachsene (§§ 1896 - 
1908 k) und die Pflegschaft  als Hilfe bei der Besorgung einzelner Angelegenhei ten  bzw. 
eines Kreises von Angelegenheiten (§§ 1909 - 1921).  
 
 
Im weiteren Verlauf wird für die Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige der Begriff  
„Vormundschaft“ synonym verwand.

  
 
2. Formen der Vormundschaft 
 
In bestimmten Fällen kommt es dazu, dass  Eltern di e elterliche Sorge nicht mehr ausüben 
können oder dürfen. An ihre Stelle tritt kraft Gese tzes oder durch richterliche Anordnung ein 
Vormund, der die elterliche Sorge ausübt (§§ 1793, 1626, 1800 i. V. m. 1631-1633 BGB). 
 
 
2.1. Vormundschaft kraft Gesetzes 
 
Das Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hin dernis tritt ein, wenn das Kind einer 
nicht verheirateten minderjährigen Mutter geboren w ird (§§ 1673 Abs. 1, 1791 c Abs. 1 
BGB). Eine gesetzliche Vormundschaft wird eingerichtet.  
 
Das Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hin dernis tritt ein, wenn festgestellt wird, 
dass eine volljährige, unverheiratete Mutter wegen Geschäftsunfähigkeit (z. B. bei schwerer 
psychischer Erkrankung) diese nicht ausüben kann un d der leibliche Vater kein Sorgerecht 
hat (§1673 BGB). Eine gesetzliche Vormundschaft wird eingerichtet. 
 
Im Falle einer Adoption ruht die elterliche Sorge d er Eltern / des Elternteils nach Abgabe der 
notariellen Einwilligungserklärung ebenfalls kraft Gesetzes (§ 1751 BGB). Das Jugendamt 
wird Vormund des Kindes. 
 
 
2.2. Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung 
 
• Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn das Familiengericht feststellt, dass er  
auf längere Zeit nicht in der Lage ist, sie tatsäch lich auszuüben (Gründe: unbekannter  
Aufenthalt, Inhaftierung).  Das Familiengericht stellt das Ruhen der elterliche n Sorge fest 
und bestellt das Jugendamt zum Vormund (§§ 1674, 17 73 BGB). Bei gemeinsamer 
elterlicher Sorge übt der verbleibende sorgeberechtigte Elternteil diese allein aus. 
 
• Bei Tod eines sorgeberechtigten Elternteils oder d er sorgeberechtigten Eltern wird 
ebenfalls eine Vormundschaft eingerichtet (§ 1773 Abs. 1 BGB). 
 
• Ist das Kindeswohl oder das Vermögen eines Minderj ährigen durch missbräuchliche 
Ausübung der elterlichen Sorge oder bei unverschuld etem Versagen der Eltern 
gefährdet, müssen die zur Gefahrenabwendung erforde rlichen Maßnahmen getroffen 
werden (§ 1666 BGB). Die elterliche Sorge wird ganz  oder teilweise entzogen und auf 
einen Vormund/Pfleger übertragen. 
 
• Ist der Familienstand des Kindes oder Jugendlichen  nicht zu ermitteln, wird eine 
Vormundschaft eingerichtet (§ 1773 Abs. 2 BGB). 
 
 
2.3. Die gesetzliche Amtsvormundschaft kraft Gesetz es 
 
Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen, n icht verheirateten Mutter tritt kraft 
Gesetzes die Vormundschaft ein. Das örtlich zuständ ige Jugendamt wird Vormund des 
Kindes (§ 87c SGB VIII). 
 
Die elterliche Sorge einer minderjährigen, nicht verheirateten Mutter ruht mit der Geburt ihres 
Kindes. Ein vollständiges Ruhen der elterlichen Sor ge der Mutter tritt jedoch nicht ein. 
Vielmehr steht ihr die Personensorge für das Kind n eben dem Vormund als gesetzlichem 
Vertreter zu.

  
 
Die Mutter ist wegen ihrer eingeschränkten  Geschäftsfähigkeit zur gesetzlichen Vertretung 
des Kindes nicht berechtigt.  
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Vormun d und der minderjährigen Mutter  
bzgl. der Personensorge des Kindes geht die Meinung der minderjährigen Mutter vor (§ 1673 
BGB). 
 
Abweichend von der o. g. gesetzlichen Regelung ist eine Bestellung von Verwandten zum 
Vormund möglich, wenn bereits vor der Geburt des Ki ndes eine Vormundschaft oder 
Pflegschaft (gem. § 1713 Abs. 2 BGB) für das Kind z ur Wahrung seiner künftigen Rechte 
besteht oder beantragt wurde (§ 1912 BGB). 
 Die gesetzliche Amtsvormundschaft des 
Jugendamtes tritt nicht ein. 
 
Durch eine sogenannte Doppelvertretung (z. B. Großm utter ist gesetzlicher Vertreter der 
eigenen minderjährigen Tochter und des Enkelkindes)  kann es zur Interessenkollisionen 
kommen. Zur Vermeidung sollte bei der vorgeburtlich en Bestellung eines Verwandten zum 
Vormund des Neugeborenen das Jugendamt im Sinne von Beratung beteiligt werden. 
 
 
2.4. Die bestellte Vormundschaft kraft richterliche r Anordnung 
 
Jedes Recht, so auch das Elternrecht, kann missbräu chlich ausgeübt werden. Führt dieser 
Missbrauch zu einer Kindeswohlgefährdung, ahndet di e Rechtsordnung dies mit dem 
gerichtlich angeordneten Entzug der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB). 
Grund für den Entzug der gesamten oder auch Teilen der elterlichen Sorge ist die 
Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelisc hen Wohls eines Kindes auch durch 
unverschuldetes Handeln der Eltern (Vernachlässigun g, Missbrauch, Misshandlung etc.) 
Sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die  Gefahr abzuwenden, werden die 
notwendigen Maßnahmen durch das Familiengericht getroffen. 
 
Wenn aber über die Betätigung der Eltern die staatl iche Gemeinschaft wacht und der 
Sorgerechtsentzug als Mittel gegen die missbräuchli che Ausübung der Elternrechte normiert 
wurde, so muss der Staat auch „Instrumente“ bereit stellen, die die ausgefallenen Eltern 
„ersetzen“. Dieses Instrument ist die Vormundschaft.  
 
 
2.5. Vormundschaften für unbegleitete minderjährige  Flüchtlinge 
 
Minderjährige Flüchtlinge, es handelt sich in der R egel um Jugendliche, die aus 
Krisengebieten außereuropäischer Länder in die BRD einreisen, sind häufig unbegleitet und 
somit ohne gesetzliche Vertretung. Nach Einrichtung  einer Vormundschaft kraft richterlicher 
Anordnung (§ 1791b BGB) wird geprüft, ob Jugendhilf emaßnahmen erforderlich sind. Neben 
den üblichen Aufgaben des gesetzlichen Vertreters muss der Vormund die Interessen seines 
Mündels in ausländerrechtlichen Belangen durchsetzen. 



  

3. Pflegschaften 
 
Muss die gesetzliche Vertretung eines Kindes/Jugend lichen durch das zuständige Gericht 
neu geregelt werden, weil die sorgeberechtigten Elt ern ausgefallen sind, so tritt 
Vormundschaft ein.  
Bezieht sich die Regelung nur auf Teile der elterlichen Sorge, wird eine Pflegschaft mit 
folgenden Wirkungsbereichen eingerichtet: 
 
 
3.1. Personensorgerechtspflegschaft  
 
Der  § 1666a BGB schreibt vor, dass bei missbräuchl icher Ausübung der elterlichen Sorge 
und die in der Regel damit verbundene Trennung des Kindes/Jugendlichen von der 
elterlichen Familie nur dann zulässig ist, wenn ein er Kindeswohlgefährdung nicht auf andere 
Weise begegnet werden kann.  
Der Entzug der Personensorge soll nur dann erfolgen , wenn mildere Maßnahmen (u.a. 
Jugendhilfeleistungen) nicht greifen oder Erfolglos igkeit von Maßnahmen anzunehmen bzw. 
festgestellt worden ist, dass sie zur Gefahrenabwendung nicht ausreichen.  
 
 
3.2.  Aufenthaltsbestimmungspflegschaft  
 
In Anlehnung an die gesetzliche Regelung in den §§ 1666, 1666a BGB und entsprechenden 
höchstrichterlichen Entscheidungen (Oberlandesgeric hte (OLG), Bundesgerichtshof (BGH), 
Bundesverfassungsgericht (BverfG) und dem Europäisc hen Gerichtshof für Menschenrechte 
(EuGHM) findet der Grundsatz der Verhältnismäßigkei t seine Anwendung. So ist 
festzustellen, dass in der Praxis der Familiengeric hte auch in den hochstrittigen 
Sorgerechtsregelungen bei Kindeswohlgefährdung nur Teile der elterlichen Sorge wie das 
Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Pfleger übert ragen werden. Bei diesen 
Fallkonstellationen  kann dieser allerdings nur übe r den Aufenthalt seines Mündels 
entscheiden. Über alles andere haben die Eltern des Kindes/Jugendlichen zu entscheiden.  
 
 
3.3. Vermögenspflegschaft 
 
Ist ein Minderjähriger vermögend oder erwirbt er du rch Erbschaft oder Schenkung 
Vermögen, so kann das Familiengericht anordnen, das s es von dessen Eltern oder von 
einem Vormund/Pfleger verwaltet, verzeichnet und de m Vormundschaftsgericht zur 
Prüfung/Genehmigung vorgelegt wird (§§ 1667, 1814 bis 1816,1818 BGB). 
 
 
3.4. Ergänzungspflegschaften  
 
Für Angelegenheiten, die durch die Eltern oder den Vormund nicht besorgt werden können, 
wird eine Pflegschaft eingerichtet. Diese Ergänzungspflegschaften können folgende 
Wirkungskreise umfassen: 
− Aufenthaltsbestimmung 
− Gesundheitsfürsorge 
− das Recht, Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII für ein Kind/Jugendlichen zu beantragen 
− die Aussage- oder Prozesspflegschaft im Rahmen von  Strafprozessen u. a. m..

  
 
4. Wer kann zum Vormund (oder Pfleger) bestellt wer den? 
 
Geht man davon aus, dass Minderjährige nur dann ein en Vormund erhalten, wenn die Eltern 
als Sorgerechtsinhaber ausfallen, ist es unerlässli ch, dass dem Mündel eine qualifizierte, 
erfahrene Person als Vormund oder Pfleger zur Verfügung steht.  
Vormund oder Pfleger kann eine natürliche Person, e in Verein oder das Jugendamt werden 
(§ 1773 ff. BGB, § 55 Abs. 1 SGB VIII). 
 
Der Gesetzgeber geht von dem wünschenswerten Fall a us, dass jede erwachsene Person, 
die am Wohle eines Kindes/Jugendlichen interessiert ist, diese Aufgabe übernehmen kann.  
Das Gesetz sieht vor, dass eine einzelne Person als Vormund oder Pfleger immer vorrangig 
ist:  
 
1. Ehrenamtlicher Vormund oder Pfleger  
Vorzugsweise sollten dies nahestehende Verwandte se in. Aber auch andere 
geeignete Einzelpersonen kommen in Frage. 
 
2. Berufsvormund/-pfleger 
 Das Vormundschaftsgericht hat die Feststellung der  Berufsmäßigkeit gemäß § 1836 Abs.  
1 Satz 2 des BGB zu treffen, wenn dem Vormund/Pfleg er in einem solchen Umfang 
Vormundschaften/Pflegschaften übertragen sind, dass  er sie nur im Rahmen seiner 
Berufsausübung führen kann, oder wenn zu erwarten i st, dass dem Vormund/Pfleger in 
absehbarer Zeit Vormundschaften in diesem Umfang übertragen werden. 
Berufsmäßigkeit liegt im Regelfall vor, wenn  
− der Vormund mehr als zehn Vormundschaften/Pflegsch aften führt oder  
− die für die Führung der Vormundschaft/Pflegschaft erforderliche Zeit voraussichtlich 
20 Wochenstunden nicht unterschreitet. 
 
3. Vereinsvormundschaft/-pflegschaft 
Ist ein als Einzelvormund/-pfleger geeignete Person en nicht vorhanden, kann ein 
rechtsfähiger und vom Landesjugendamt hierzu für al s geeignet erklärter Verein zum 
Vormund/Pfleger bestellt werden (§ 1791a BGB). 
 
4. Amtsvormundschaft/-pflegschaft 
Auch das Jugendamt  kann bei Nichtvorhandensein ein er geeigneten Einzelperson 
zum Vormund/-pfleger bestellt werden. Das Jugendamt  kann von den Eltern des 
Mündels weder benannt noch ausgeschlossen werden (§1791 b BGB). 
 
 
Im Einzelfall geeignete Personen oder Vereine werden dem Vormundschaftsgericht nach 
§ 53 Abs. 1 SGB VIII vom Jugendamt vorgeschlagen. D iese haben Anspruch auf 
regelmäßige, individuelle Beratung und Unterstützun g (§ 53 Abs. 2 SGB VIII). Das 
Jugendamt als Amtvormund/-pfleger kann nur durch na türliche Personen tätig werden. 
Aus diesem Grund werden die Aufgaben des Vormundes nach § 55 Abs. 2 SGB VIII 
einzelnen Angestellten oder Beamten des Jugendamtes  übertragen. Das Jugendamt 
bleibt als Institution allerdings gesetzlicher Vertreter des Kindes (§ 1791 b BGB).

  
 
5. Fallkonstellationen im Bereich von Vormundschaft en und Pflegschaften 
 
Ob eine Einzelperson, ein Verein oder das Jugendamt  dem Familiengericht oder dem 
Vormundschaftsgericht als Vormund/Pfleger vorgeschl agen werden kann, ist von der 
„Schwere“ und den Anforderungen des Einzelfalls abhängig und bedarf daher der vorherigen 
Prüfung. 
Im Folgenden wird im Schaubild dargestellt, welche Zuordnungen von Fallkonstellationen 
aus fachlicher Sicht für sinnvoll erachtet werden: 
 
 
 
 
Vormundschaften/ Pflegschaften 
 
Einzel- 
vormund  
 
 Freie  
Träger  
  
Jugendamt  
 
 
 
Gesetzliche 
Amtvormundschaften 
Ruhen der elterlichen Sorge bei 
rechtlichem Hindernis (z. B.: Kind einer 
nicht  verheirateten minderjährigen Mutter) 
      
  Ruhen der elterlichen Sorge bei  recht -  
  lic hem Hindernis (z. B.: psychische  
  Erkrankung von Sorgeberechtigten)  
 
 Ruhen der elterlichen Sorge bei 
Adoption  
    
ja 1 
 
 
ja 
 
 
nein 
 
 nein 
 
    
ja  3  
 
 
nein 
     
ja 2 
 
     
ja 2 
 
 
ja 
Bestellung durch Gericht nach Entzug der 
elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB 
 
nein 
    
 
ja 2 
     
ja 3 
 
 
Bestellte  
Vormundschaften 
 
 
 
Vormundschaften für unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge  
 
 
ja 1 

 
ja 
2 
 
 
ja 
3 

 
Bestellte  
Pflegschaften 
Personensorgerechtspflegschaften (Entzug 
gem. § 1666 BGB) 
 
Aufenthaltsbestimmungspflegschaften 
(Entzug nach § 1666 BGB) * 
 
Vermögenspflegschaften ** 
 
sonstige Ergänzungspflegschaften  
(Aussage, Prozess etc.) 
 
 
nein 
 
 
nein 
 
ja 
1 
 
ja 
1 
 
 
ja 
 2 
 
 
ja 
2 
 
ja 
 
ja 
2 
 
 
ja 
3 
 
 
ja 
3 
 
ja 
 
ja 
3 
 
 
Legende: 
1 Vorrangiges Betätigungsfeld von Einzelvormündern/-pflegern 
2 In besonderen Einzelfällen 
3 Hochkomplexe und schwierige Fallkonstellationen 
 
 
Erläuterungen: 
 
* Vermögenspflegschaften sollten vorzugsweise fachkun digen Einzelpflegern (Rechtsanwälte, 
Steuerberater, Finanzbeamte, Betriebswirte u. a.) übertragen werden. 
** Kinder und Jugendliche, welche zu diesem Personenkr eis zählen, haben aufgrund ihrer   
Vorerfahrungen einen besonders hohen Bedarf an Hilf e und Unterstützung durch den 
gesetzlichen Vertreter. Jugendhilfemaßnahmen werden  von den Betroffenen oftmals 
abgelehnt oder greifen nicht. In schwierigen Fällen  kommt es daher häufig bei älteren

 	 
Kindern und Jugendlichen zu Konflikten mit einzelne n Mitarbeitern der Einrichtung oder auch 
zu körperlichen Auseinandersetzungen mit anderen Bewohnern einer Heimgruppe. 
Zur Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung ist h äufig eine vorübergehende 
Unterbringung des Mündels in der Kinder- und Jugend psychiatrie notwendig ist. Diese 
Situation erfordern ein hohes Maß an Einsatzfähigke it und Belastbarkeit des 
Vormundes/Pflegers. In diesen Fällen sollte daher v on einer Einzelvormundschaft 
abgesehen werden. 
Die ausschließliche Übertragung des Aufenthaltsbest immungsrechts hat zur Folge, dass der 
Pfleger in vielen Fällen sehr eingeschränkte Gestal tungsmöglichkeiten in der Arbeit für sein 
Mündel hat und sich die Zusammenarbeit mit den Elte rn als sehr schwierig erweist. Die 
Übertragung der Pflegschaft sollte daher auf einen Träger der Jugendhilfe oder das 
Jugendamt erfolgen.   
 
 
6. Ehrenamtliche Einzelvormünder/ -pfleger 
 
6.1. Gewinnung 
 
Ehrenamtliche Vormünder/Pfleger sollen durch das Ju gendamt in Kooperation mit freien 
Trägern der Jugendhilfe, Vereine, Organisationen, K irchengemeinden gewonnen werden. 
Darüber hinaus sollen durch die örtliche Tagespress e, das Lokalradio/ -fernsehen etc. 
Einzelpersonen angesprochen werden.  
 
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, welche d urch das Jugendamt und einem 
freien Träger organisiert und durchführt werden, so llen die Teilnehmer zunächst über die 
Arbeit des Vormundes/Pflegers informiert werden. Hi erzu gehören die Aufgabenbereiche der 
Wahrnehmung der elterlichen Sorge des Kindes/Jugendlichen durch Kontakt und Beziehung; 
Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen eines Vormundes/Pflegers u.v.m.. 
 
Die zukünftigen Vormünder und Pfleger sollen gem. §  72a SGB VIII nach Vorlage der 
notwendigen Unterlagen (Bewerberbogen, polizeiliche s Führungszeugnis, ärztliches Artest 
etc.) in Einzelgesprächen überprüft und im Rahmen v on Gruppenarbeit und Schulungen auf 
die neue Aufgabe vorbereitet werden. 
 
Ist eine Einzelperson zum Vormund/Pfleger bestellt, so kann sie jederzeit auf das Beratungs- 
und Unterstützungsangebot des Jugendamtes zurückgreifen (§ 53 Abs. 2 SGB VIII). 
 
 
6.2. Schulung für zukünftige ehrenamtlicher Einzelv ormünder/ und -pfleger  
 
Bestandteile der Schulung: 
 Das Informationsgespräch (Einzelgespräch) im Jugen damt 
 
 Die Gruppenarbeit:  
Die zu vermittelnden Inhalte müssen sich auf alle Formen der Vormundschaften und 
dessen Aufgabenbereiche beziehen:  
- Vermittlung von gesetzlichen Grundlagen für die Au fgabenerledigung des Vormundes 
- Die Aufgaben des Vormundes (Beteiligung, Hilfeplan ung, Berichterstattung, etc.) 
- Die Rolle des Vormundes gegenüber dem Mündel (Kont akte, Verbindlichkeit, 
Verlässlichkeit, Parteiligkeit, etc.) 
- Die Rolle des Vormundes in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten 
(Jugendhilfe, Familiengericht, Einrichtungen, Eltern etc.) 
- Vermittlung von sozialpädagogischen und psychologi schen Inhalten 
 
 Das Abschlussgespräch (Auswertung der Schulung) in  Form von Einzelgesprächen

 
  
 
7. Rechtsfähige Vereine als Vormund oder Pfleger 
 
Zur Führung von Vormundschaften für Minderjährige b enötigt ein rechtsfähiger Verein 
entsprechend den Richtlinien des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe für 
Vereinsvormundschaften und -pflegschaften für Minde rjährige vom 20.01.1993 dessen 
Erlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür sind in den §§ 1791a BGB und 54 SGB VIII geregelt. 
Freie Träger der Jugendhilfe, die in Münster zukünf tig im Bereich der Vormundschaften für 
Minderjährige tätig sein wollen, werden ebenfalls d urch den Fachdienst auf die neue 
Aufgabe vorbereitet und in ihrer Arbeit unterstützt. 
 
 
 
8. Aufgabenwahrnehmung im Fachdienst Vormundschafte n/ Pflegschaften 
 
8.1. Interne Verfahrensregelungen und Verfahrensopt imierung 
 
Bezüglich der Aufgabenbereiche des Vormundes/Pflege rs wird auf die „Arbeits- und 
Orientierungshilfe für eine qualifizierte Aufgabenw ahrnehmung“ hingewiesen („Das 
Leistungsprofil der Amtsvormünderin und des Amtsvor mundes“, erarbeitet vom 
überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder Stand: 
26.04.1999).  
Diese ist auch Grundlage für die konzeptionelle Arbeit des Fachdienstes der Stadt Münster.  
 
 
8.2. Bisherige Vorgehensweise bei Sorgerechtsregelu ngen: 
 
a) Konnte vor Antragstellung auf Entzug der gesamte n oder Teilen der elterlichen Sorge 
wegen Kindeswohlgefährdung durch den Kommunalen Soz ialdienst (KSD) kein 
geeigneter Einzelvormund gefunden werden, erfolgte bisher auf Vorschlag die Bestellung 
des Jugendamtes als Amtsvormund/-pfleger durch das Familiengericht.  
 
b) In den anderen Fallkonstellationen wird analog v erfahren. 
 
c) In Fällen, in denen Anträge auf Einrichtung eine r Einzelvormundschaft gestellt werden 
(z. B. Einrichtung einer Einzelvormundschaft vor Ge burt des Kindes einer minderjährigen 
unverheirateten Mutter gem. § 1713, Abs. 2 BGB), wi rd das Jugendamt gem. § 1779 
BGB vom zuständigen Vormundschaftsgericht um Stellu ngnahme hinsichtlich der 
Geeignetheit der vorgeschlagenen Person gebeten. Di e Überprüfung erfolgt bisher durch 
die Mitarbeiter in den Sozialbezirken, denen die be troffenen Familien oftmals bereits 
persönlich bekannt sind.  
 
 
8.3. Vorschlag zur Optimierung: 
 
• Die fachliche Kompetenz des Fachdienstes Vormundsc haften/Pflegschaften für diesen 
Aufgabenbereich soll zukünftig stärker genutzt werden. 
 
• Die Beratung und Unterstützung der Einzelvormünder /-pfleger erfolgt durch den 
Fachdienst.

 

  
 
9. Die Weiterentwicklung der Aufgaben des Fachdiens tes  
 
Die Grundlage für die Weiterentwicklung der Aufgaben des Fachdienstes Vormundschaften/ 
Pflegschaften ist in den Leitsätzen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderarbeit im Münster 
festgelegt. 
1 
 
Zukünftig sollen folgende Aufgaben verstärkt durch den Fachdienst umgesetzt werden: 
 
• Er ist zentraler Ansprechpartner für alle im Berei ch der Vormundschaften/Pflegschaften 
tätigen Personen und Institutionen. 
• Neben der Führung von Vormundschaften und Pflegsch aften ist die Gewinnung, 
Überprüfung, Beratung und Unterstützung von Einzel- und Vereinsvormündern seine 
Aufgabe. 
• Er unterstützt das Familien- und Vormundschaftsger icht im Rahmen des Verfahrens, bei 
Entscheidungen über die Einrichtung einer Vormundschaft/Pflegschaft durch Sachver-
haltsklärung und sozialpädagogische Stellungnahme. 
• Er organisiert und führt Sonderveranstaltungen und  Fortbildungen für Einzelvormünder/-
pfleger in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern durch.  
• Er macht durch kontinuierliche Werbung und entspre chende Öffentlichkeitsarbeit 
(Informationsveranstaltungen, Flyer etc.) den Aufgabenbereich des Vormundes/ Pflegers 
bekannt. 
• Er stellt den regelmäßigen Austausch zwischen den Beteiligten im Rahmen eines 
örtlichen Arbeitskreises sicher. Ständige Teilnehmer sind: Familien- und 
Vormundschaftsrichter, Rechtspfleger, freie Träger und das Jugendamt.  
Der Fachdienst übernimmt die Geschäftsführung und ist für die Organisation und 
Durchführung verantwortlich. 
 
 
9.1. Vorschlag zur Optimierung 
 
Für die Umsetzung dieser Aufgaben und deren Qualitätssicherung werden zukünftig die 
internen Verfahrensregeln wie folgt modifiziert: 
 
a) Um dem zuständigen Familiengericht rechtzeitig v or seiner Entscheidung zum 
Sorgerecht einen geeigneten Vormund/Pfleger vorschl agen zu können, ist es 
erforderlich, dass der Mitarbeiter des Sozialbezirk s Kontakt zum Fachdienst aufnimmt, 
sobald Anlass für eine entsprechende Antragstellung  an das Familiengericht erkennbar 
wird. So besteht die Möglichkeit, die ausgewählte P erson, den Verein oder das 
Jugendamt bereits im Antrag an das Familiengericht vorzuschlagen, damit  von dort aus 
die Bestellung gleich mit erfolgen kann (§ 1697 BGB). 
 
b) In anderen Fällen (Ruhen der elterlichen Sorge e tc.) wird analog verfahren: 
Um dem zuständigen Familien- oder Vormundschaftsger icht rechtzeitig vor seiner 
Entscheidung einen geeigneten Vormund/Pfleger vorschlagen zu können, ist es ebenfalls 
erforderlich, dass der Mitarbeiter des Sozialbezirk s Kontakt zum Fachdienst aufnimmt, 
sobald Anlass für eine entsprechende Antragstellung  an das zuständige Gericht 
erkennbar wird. 
 
 
 
 



(Bericht Weiterentwicklung und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit im Münster, Seite 19, Leitsatz 
10, Münster, Mai 2003)

 
  
 
Eilbedürftigkeit: 
 
Ist bei Eilbedürftigkeit nicht die Möglichkeit gege ben, einen entsprechenden Vorschlag zu 
machen, so wird das Familiengericht mit Antragstell ung gebeten, die elterliche Sorge (ganz 
oder teilweise) auf einen noch zu bestellenden Vorm und/Pfleger zu übertragen. Die Auswahl 
und Bestellung eines geeigneten Vormundes/Pflegers erfolgt dann nach Beschluss des 
Familiengerichts und Abgabe an das Vormundschaftsgericht (§1779, Abs. 1 BGB).  
Die Entscheidung des Familiengerichts wird dem  Vormundschaftsgericht zugestellt, damit 
dieses nach Anhörung des Jugendamtes (Fachdienstes) einen Vormund auswählen und 
bestellen kann. 
 
Bei bestehenden Amtvormundschaften/-pflegschaften p rüft der Fachdienst, ob die 
gesetzliche Vertretung auf eine geeignete Einzelper son wechseln kann und das Wohl des 
Mündels dieser Maßnahme nicht entgegen steht (§ 188 9 BGB). Sind die Voraussetzungen 
gegeben, stellt der Fachdienst einen Antrag auf Ent lassung und Bestellung der infrage 
kommenden Person. 
 


 
  
Optimierter 
Verfahrensablauf 
 
Antragstellung durch KSD 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Entscheidung des Familiengerichts im Eilverfahren 
, 
die elterliche Sorge ganz, oder teilweise auf einen 
noch zu bestellenden Vormund/Pfleger zu übertragen 
oder 
 Bestellung eines Amtsvormundes/-pflegers 
 
Entscheidung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts, dem 
Vorschlag des Jugendamtes zu entsprechen und den Einzel- oder 
Vereinsvormund (-pfleger) zu bestellen. 
 
 
Der Fachdienst bittet das Vormundschafts- 
gericht um Entlassung und Bestellung der 
vorgeschlagenen Person zum Vormund/Pfleger 
 
Nach Rücksprache mit dem Fachdienst erfolgt die Antragstellung 
im Sozialbezirk an das Familien- oder Vormundschaftsgericht auf 
Einrichtung einer Vormundschaft/Pflegschaft 
(mit oder ohne 
Vorschlag) 
 
 
Der Fachdienst führt die Vormundschaft/Pflegschaft  
selbst (Amtsvormundschaft/-pflegschaft). Er prüft im 
Verlauf, ob eine Einzelvormundschaft/-pflegschaft 
infrage kommt. 
 
 
Der Fachdienst wählt aus und macht dem Familien- 
oder Vormundschaftsgericht einen Vorschlag 
(Einzel- oder Vereinsvormundschaft (-pflegschaft) 
 
Dem Fachdienst wird der Beschluss vom Gericht 
übergesandt. Er wählt einen geeigneten Vormund/ 
Pfleger aus und führt diesen in seine Aufgabe ein.

 
  
10. Finanzierungsformen 
 
Die Vergütung von Vormündern/Pflegern ist im BGB un d dem Gesetz über die Vergütung 
von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreu ervergütungsgesetz – VBVG)  
geregelt. 
Die Finanzierung erfolgt aus dem Vermögen des Mündels. Ist das Mündel im Sinne des  
§ 1638 d BGB mittellos, so kann der Vormund die Vergütung aus der Staatskasse verlangen.  
 
• Ehrenamtliche Vormünder/Pfleger  erhalten  eine Aufwandsentschädigung (§ 1835 a 
BGB) für jede Vormundschaft, die jährlich zu zahlen ist. 
 
 
• Berufsvormünder/-pfleger  
Zur Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungs bewilligung von Berufsvormündern/ 
-pflegern ist im § 1 des VBVG geregelt, dass das Vo rmundschaftsgericht die Feststellung 
der Berufsmäßigkeit gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB zu treffen hat, wenn dem 
Vormund/ Pfleger in einem solchen Umfang Vormundsch aften übertragen sind, dass er 
sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen kann , oder wenn zu erwarten ist, dass 
dem Vormund in absehbarer Zeit Vormundschaften in d iesem Umfang übertragen sein 
werden. 
 
Eine Berufsmäßigkeit liegt laut Gesetz im Regelfall dann vor, wenn 
 der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt od er  
 die für die Führung der Vormundschaft erforderlich e Zeit voraussichtlich 20 
Wochenstunden nicht unterschreitet. 
 
Trifft das Vormundschaftsgericht diese Feststellung  nach Absatz 1 Satz 1, so hat es dem 
Vormund/Pfleger eine Vergütung zu bewilligen. Ist d er Mündel mittellos im Sinne von 
§ 1836 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so kann der Vormund/Pfleger die nach Satz 1 
zu bewilligende Vergütung aus der Staatskasse verlangen.  
 
 
• Vereinsvormünder/-pfleger  
Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufg aben durch freie Träger sind in 
den §§ 1791a BGB (Vereinsvormundschaft) und 54 SGB VIII (Erlaubnis zur Übernahme  
von Vereinsvormundschaften) geregelt.  
 
Der Gesetzgeber schließt allerdings die Gewährung e iner Aufwandsentschädigung zur 
Abgeltung der Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Vereine aus (§ 1835a Abs. 5 BGB).  
Die Bewilligung einer Vergütung für die Führung von  Vormundschaften durch Vereine 
sind ebenfalls ausgeschlossen (§ 1836, Abs. 4 BGB). 
 
Davon unberührt bleibt aber die Möglichkeit des öff entlichen Jugendhilfeträgers, die 
Finanzierung der Leistung sicherzustellen.

Berichtsvorlage

38519 Zeichen

V/0573/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesamtkonzept der Pflegekinderarbeit in Münster; 
Bericht über die Entwicklung der Pflegekinderarbeit von 2004 bis 2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.08.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
29.08.2007 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Bisherige Entwicklung und parlamentarische Beratung 
 
Im Jahr 2003 wurde der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ausführlich über die 
Umstrukturierung und Neuorganisation der Pflegekinder arbeit in Münster informiert und beteiligt. 
In den Beschlussvorlagen  
V/333/2003: „Weiterentwicklung und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster“ 
V/873/2003:
  „Gesamtkonzept der Pflegekinderarbeit in Münster" 
wurden Eckpunkte und Kernthesen der Neuausrichtung dargestellt und erörtert. 
 
Im Juni 2004 wurde mit der Berichtsvorlage V/0552/2004 „Gesamtkonzept der Pflegekinderarbeit 
in Münster“ letztmalig über den Stand der Neuorganisation berichtet. Zur damaligen Zeit hatten 
sich das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und die im Leistungssegment der Pflegekin-
derarbeit tätigen freien Trägern der Jugendhilfe zum Ziel gesetzt, die fachliche Weiterentwicklung 
dieses Bereiches voranzutreiben und zu begleiten. Ausgehend von den Leitsätzen zur Pflegekin-
derarbeit (vgl. V/333/03) sollte eine differenzierte und breit gefächerte Angebotspalette entste-
hen, die folgende Eckpunkte gleichermaßen mit einbezieht:  
ƒ die schwierige Lebenssituation der Kinder zum Vermittlungszeitpunkt  
ƒ die Rechte der Herkunftsfamilie   
ƒ die Interessen von Pflegeeltern  
 
Neben dieser inhaltlichen Modifizierung war erklärtes Ziel der Umstrukturierung, dass bei einem 
Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht und einer Übertragung dieser auf das 
Jugendamt, die
 vormundschaftlichen von den hilfegewährenden Aufgaben getrennt organisiert 
werden. Darüber hinaus sollten für vormundschaftliche Aufgaben zunehmend mehr ehrenamtli-
che Kräfte und freie Träger gewonnen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0573/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Gittner 
Frau Trockel 
Ruf: 
492 5169 
492 5112 
E-Mail: 
gittnerp@stadt-muenster.de 
trockels@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.07.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0573/2007 
 
Vorliegende Berichtsvorlage fasst zunächst wichtigen Daten und Fakten der Pflegekinderarbeit 
zusammen und gibt einen Überblick über die in diesem Leistungssegment tätigen Freien Träger. 
Im weiteren werden die wesentlichen Entwicklungen in den genannten Tätigkeitsbereichen dar-
gestellt, Fazit gezogen und Perspektiven für die weitere Arbeit benannt.  
Damit wird gleichzeitig die Ankündigung aus der Vorlage V/0552/2004 realisiert, nach einem Er-
fahrungszeitraum von 2 Jahren über die Ergebnisse im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien zu berichten. 
 
 
2. Statistik des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Freien 
Träger 
 
In der nachfolgend aufgeführten Übersicht sind die Leistungen aufgeführt, die im Hilfesegment 
des § 33 SGB VIII in der Kooperation von öffentlichem und Freien Trägern eingerichtet und 
durchgeführt wurden. 
 
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII (Stichtag: 31.12.2006) 
* nur Fälle mit Leistungsgewährung gem. § 33 SGB VIII 
In den vergangenen fünf Jahren wurden im Rahmen der Verwandtenpflege durchschnittlich 90 Fälle als  
Beratungsfälle begleitet 
**  In 10 Fällen wurde der Einsatz einer befristeten Vollzeitpflege geprüft. Zur Einrichtung einer solchen Hilfe kam 
es nicht, da ambulante Hilfen für Eltern und Kinder eingerichtet wurden. 
 
Adoptionen 
insgesamt 126 
Verwandtenpflege* 9 
Dauerpflege 66 
durch Stadt: 42 
durch SkF e.V. Münster: 18 
durch auswärtige Träger: 6 
Befristete Vollzeitpflege** 0 
Sonderpflege  48 
durch SkF e.V. Münster 9 
durch VSE Münster: 14 
durch Vinzenzwerk Handorf: 2 
durch Ev. Jugendhilfe Münsterland: 3 
durch Martinistift: 1 
durch Kinderheim St.Mauritz: 10 
durch sonstige Träger: 9 
Fortführung von Dauerpflege für junge Volljährige 
(ab 18 Jahren gem.§ 41 SGB VIII) 3 
Adoptionen 12 
Adoptionspflege  13 
Nachgehende Adoptionshilfen 9

3 
V/0573/2007 
 
3. Träger und Aufgabenbereiche im Le istungssegment der Vollzeitpflege 
gemäß § 33 SGB VIII, Satz 1 und 2 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster greift im Bereich der Hilfen nach § 33 
SGB VIII einerseits auf die Angebote der Freien Träger zurück, andererseits werden die Hilfen 
durch den städt. Adoptions- und Pflegekinderdienst selbst sichergestellt. 
 
Die nachfolgend aufgeführten Freien Träger bieten im Rahmen der Vollzeitpflege folgende Hilfen 
an: 
 
 
Träger 
 
 
Leistungen 
 
Sozialdienst katholischer 
Frauen e. V. Münster 
• Adoptions- und Pflegekindervermittlung gemäß 33 SGB VIII 
• Westfälische Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII, Satz 2 
 
Kinderheim St. Mauritz 
 
• Westfälische Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII, Satz 2 
• Bereitschaftspflegestellen (zurzeit nur im Rahmen der Kri-
senhilfe) 
 
VSE Münster e.V. 
 
• Westfälische Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII, Satz 2 
 
Vinzenzwerk Handorf • Westfälische Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII, Satz 2 
 
Nachrichtlich
: Kinderheim Vinzenzwerk Handorf e. V. und VSE Münster e. V. bieten darüber hin-
aus Angebote gem. § 34 SGB VIII (Professionel le Familienerziehung, Sozialpädagogische Kurz-
zeitlebensgemeinschaften sowie Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften) an 
 
 
3.1 Kurzdarstellung des Aufgabenbereichs „Westfälische Pflegefamilien“ 
 
Alle vier Träger halten in Münster das Angebot „Westfälische Pflegefamilien“ bereit. Als „Westfä-
lische Pflegefamilien“ wurden am 01.01.2001 die Westfälischen Erziehungsstellen und die Sozi-
alpädagogischen Pflegestellen zusammengefasst. 
Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Vollzeitpflege für besonders entwicklungs-
beeinträchtigte Kinder und Jugendliche gem. § 33 Satz 2 SGB VIII. Dieser vertraglich abgesicher-
te Kooperationsverbund zwischen zurzeit 33 freien Trägern mit insgesamt ca. 500 Kindern und 
Jugendliche in Westfälischen Pflegefamilien wird vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe bera-
tend begleitet. 
Zielgruppe: Zielgruppe der Westfälischen Pflegefamilien sind entwicklungsbeeinträchtigte Kinder 
und Jugendliche, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht zufrieden stellend versorgt werden können 
und z. B. auf Grund ihrer persönlichen Lebenssituation, ihres Alters, ihrer traumatischen Erfah-
rungen oder ihrer Behinderung nicht in eine allgemeine Pflegefamilie vermittelt werden können. 
Ziele: Die Unterbringung in eine Westfälische Pflegefamilie soll dem jungen Menschen auf Dauer 
einen verlässlichen familiären Lebensort und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förde-
rung gewährleisten. Zur Sicherung des Kindeswohls muss die Aufarbeitung traumatischer Erleb-
nisse erfolgen und eine Integration in die Familie und das soziale Umfeld  ermöglicht werden. 
Leistungen: Die Westfälischen Pflegefamilien gewährleisten die Unterbringung, Versorgung und 
Erziehung besonders entwicklungsbeeinträchtigter Kinder in familiären Bezügen und ermöglichen 
ihnen eine kindgerechte Entwicklung außerhalb von Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe. 
Es sind Pflegeeltern mit einer besonderen pädagogischen Eignung. Gegebenenfalls verfügen sie 
über eine pädagogisch-psychologische oder medizinisch-pflegerische Ausbildung.

4 
V/0573/2007 
 
Die Träger der Westfälischen Pflegefamilien stellen durch ihre Berater/innen und Co-
Berater/innen eine intensive Fachberatung sicher. 
Die Arbeit der Berater/innen erstreckt sich auf: 
ƒ die Werbung, Auswahl und Vorbereitung geeigneter Eltern für Westfälische Pflegefamilien, 
ƒ Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Westfälischen Pflegefamilien, 
ƒ Zusammenarbeit mit Jugendämtern und stationären Einrichtungen,  
ƒ kontinuierliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Eltern und Kinder in Westfäli-
schen Pflegefamilien, 
ƒ Zusammenarbeit mit am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen, Beratung 
und Begleitung der Herkunftsfamilie gemäß den Vereinbarungen im Hilfeplan 
 
 
3.2 Aufgabenfelder des Adoptions- und Pflegekinderdienstes des Sozialdienst kath. 
Frauen e. V. – Münster (SKF) 
 
Parallel zu dem dargestellten Aufgabenbereich ist der Sozialdienst kath. Frauen e.V. – Münster 
auch in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung nach § 33SGB VIII, Satz 1  tätig. Das Ziel 
des Adoptions- und Pflegekinderdienstes des Sozialdienstes kath. Frauen e. V. Münster (SkF) ist 
die Vermittlung von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen 
nicht bei ihren leiblichen Eltern bleiben können, in Adoptiv- und Pflegefamilien, damit sich die 
Kinder und Jugendlichen zu selbstbewussten, stabilen Persönlichkeiten entwickeln können. 
Zu den Aufgabenfeldern gehören:  
 
ƒ Unbefristete Vollzeitpflege 
− Bewerberarbeit 
− Vermittlungsarbeit 
− Beratung/Begleitung des Pflegeverhältnissen 
− Beratung/Begleitung bei Beendigung des Pflegeverhältnisses 
− Arbeit mit der Herkunftsfamilie 
− Zusätzliche Aufgaben 
− Thematische Gruppenangebote 
− Berichtsvorlagen für Hilfeplangespräche oder Gericht 
 
ƒ Zeitlich befristete Vollzeitpflege 
− Bewerberarbeit 
− Vermittlungsarbeit 
− Beratung/Begleitung des Pflegeverhältnisses 
− Beratung/Begleitung bei der Rückführung des Kindes in die Familie 
 
ƒ Adoption 
− Bewerberarbeit 
− Vermittlungsarbeit 
− Beratung/Begleitung des Adoptionsverhältnisses 
− Gutachterliche Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht im Rahmen des Adoptions-
verfahrens 
− Nachgehende Adoptionshilfen 
− Hilfe bei der Suche von Adoptierten bzw. Herkunftseltern 
− Auslandsadoption 
− Eignungsprüfung der Bewerber 
 
ƒ Vernetzung 
− Vernetzung der Fachdienste SkF/Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gem. § 33 
SGB VIII 
− Mitwirkung der Fachdienste in Arbeitsgemeinschaften und Gremien

5 
V/0573/2007 
 
 
3.3 Der städtische Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder in Münster 
 
Gemeinsam mit dem Sozialdienst kath. Frauen e. V. – Münster (SkF) ist der städtische Adoptiv- 
und Pflegekinderdienst für die Vermittlung von Pflege- und Adoptivkindern zuständig. 
Seine Leistungsbereiche umfassen folgende Aufgabengebiete: 
 
ƒ Unbefristete Vollzeitpflege 
− Bewerberarbeit 
− Vermittlungsarbeit 
− Beratung/Begleitung des Pflegeverhältnissen 
− Beratung/Begleitung bei Beendigung des Pflegeverhältnisses 
− Arbeit mit der Herkunftsfamilie 
− Zusätzliche Aufgaben 
o Thematische Gruppenangebote 
o Berichtsvorlagen für Hilfeplangespräche oder Gericht 
o Interne Fachberatung für die Bezirke des Kommunalen Sozialdienstes 
o Suche nach einer geeignete Pflegefamilie gem. § 33, Satz 2 SGB VIII, für die Bezirke 
des Kommunalen Sozialdienstes 
 
ƒ Zeitlich befristete Vollzeitpflege 
− Bewerberarbeit 
− Vermittlungsarbeit 
− Beratung/Begleitung des Pflegeverhältnisses 
− Beratung/Begleitung bei der Rückführung des Kindes in die Familie 
 
ƒ Adoption 
− Bewerberarbeit 
− Vermittlungsarbeit 
− Beratung/Begleitung des Adoptionsverhältnisses 
− Gutachterliche Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht im Rahmen des Adoptions-
verfahrens 
− Nachgehende Adoptionshilfen 
− Hilfe bei der Suche von Adoptierten bzw. Herkunftseltern 
− Stiefkindadoptionen 
− Auslandsadoption 
− Eignungsprüfung der Bewerber 
 
ƒ Vernetzung 
− Vernetzung der Fachdienste SkF/Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gem. § 33 
SGB VIII 
− Mitwirkung der Fachdienste in Arbeitsgemeinschaften und Gremien 
 
 
4. Entwicklungen im Zeitraum 2004 bis 2006 
 
4.1 Berücksichtigung der schwierigen Lebenssituation des Kindes 
 
Ob ein Kind längere oder kürzere Zeit in Familienpflege leben wird, hängt von vielen Faktoren ab. 
Neben den Veränderungsmöglichkeiten und -fähigkeiten im Herkunftsfamiliensystem spielen die 
bisherigen Erlebnisse in seiner Familie sowie deren Auswirkung auf die psycho-soziale Entwick-
lung des Kindes eine entscheidende Rolle. Daher ist vor jeder Pflegevermittlung differenziert und 
fachlich fundiert abzuwägen, welche Fremdunterbringungsform für das jeweilige Kind erforderlich 
und geeignet ist. Ein wesentliches Element hierzu ist die Fachberatung:

6 
V/0573/2007 
 
 
Verpflichtende Fachberatung 
In allen Fäll
en, in denen durch die Bezirkssozialarbeit die Beratung und Entscheidung über eine 
stationäre Hilfe nach dem SGB VIII erfolgt, ist die verbindliche Einbeziehung der Fachdienste 
Heimerziehung bzw. Adoptiv- und Pflegekinder im Fachgespräch sicher zu stellen. Die Abstim-
mung zwischen den Fachdiensten bezogen auf die Einschätzung der Option, ältere Kinder in 
Pflegefamilien unterzubringen, erfolgt bilateral im Vorfeld des Fachgesprächs. Über die geeignete 
Form der stationären Unterbringung wird im Fachgespräch entschieden und im Fachgesprächs-
protokoll dokumentiert. Die Fachberatung vollzieht sich in vier Schritten, deren Optionen nach 
einander zu prüfen sind: 
 
ƒ Bestehen familiäre Möglichkeiten der Betreuung und Erziehung des Kindes (Verwandtenpfle-
ge) 
ƒ Ist eine geeignete Pflegefamilie gem. § 33 Satz 1 SGB VIII in Münster vorhanden? Gibt es 
eine solche Familie in der Umgebung von Münster? 
ƒ Ist eine Sonderpflege (Westfälische Pflegefamilie) gemäß § 33 S. 2 SGB VIII erforderlich, 
vorhanden und geeignet? 
ƒ Bestehen andere Unterbringungsmöglichkeiten in familienähnlichen Settings im Rahmen der 
Heimerziehung § 34 SGB VIII  
 
Die Vermittlung in eine westfälische Pflegefamilie oder andere Sonderpflegestelle ist nachrangig 
gegenüber der Vermittlung in eine Pflegefamilie gem. § 33 Satz 1 SGB VIII. 
Die Option einer Unterbringung im Rahmen von Verwandtenpflege wird umfassend durch die 
bezirkliche Sozialarbeit geprüft und dokumentiert. Für die Prüfung der weiteren Unterbringungs-
möglichkeiten leistet der städtische Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder umfassende Beratung. 
Nach der Entscheidung über die Form der stationären Unterbringung (§ 33 Satz 1 oder § 33 Satz 
2 SGB VIII) sucht der städtische Fachdienst eine geeignete Pflegefamilie für das Kind. Die Ver-
mittlung beinhaltet die Prüfung der Geeignetheit der Pflegefamilie sowie die Anbahnung von Kon-
takten bis zur Inpflegegabe.  
 
4.2 Rechte der Herkunftseltern 
 
„Die Notwendigkeit einer akzeptierenden und achtungsvollen Grundhaltung gegenüber  der Her-
kunftsfamilie leitet sich primär aus dem Wissen der Erkenntnis darüber ab, welche bedeutende 
Rolle vor allem die leiblichen Eltern für Kinder/Jugendliche spielen – z. B. für das existenzielle 
Gefühl von familiärer Zugehörigkeit, für die physische und psychische Entwicklung, für die Identi-
tätsentwicklung, für die Selbstakzeptanz und ein stabiles Selbstwertgefühl.“
1 
Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Elternverantwortung misst das SGB VIII den Her-
kunftseltern eine zentrale Rolle bei der Unterbringung ihrer Kinder in Fremderziehung zu. Die 
Entscheidung, den Sohn bzw. die Tochter in eine Pflegefamilie oder in ein Heim zu geben, ist für 
die Eltern eine schwere Entscheidung, die hohe Achtung verdient. Um die strukturell angelegte 
Spannung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie abzubauen, benötigen Herkunftseltern 
intensive Beratung und Begleitung mit dem Ziel, die gegenseitigen Rollen zu klären, anzuerken-
nen und zu respektieren und im Interesse des Kindes miteinander zu kooperieren. Eine solche 
Ausgewogenheit entwickelt sich selten von selbst, sondern nur durch eine fachlich fundierte Hil-
feplanung und eine Vielzahl fachlicher Interventionen. Auf diese Anforderungen hat das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien mit folgenden organisatorischen Maßnahmen und fachlichen 
Konzepten reagiert: 
 
Hilfeplanverfahren 
Bis zur orga
nisatorischen Umstrukturierung im Jahr 2004 konnten neben der Bezirkssozialarbeit 
des Kommunalen Sozialdienstes in einer Familie sowohl der Fachdienst Pflegekinder als auch 
                                                 
1 SOS-Kinderdorf, Fachbereich Pädagogik: Rahmenvorgabe zur Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Kontext stationärer 
Unterbringung.

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V/0573/2007 
 
der Fachdienst Heimerziehung zuständig sein. In Einzelfällen hatten manche Familien parallel 
drei oder mehr Ansprechpartner. Aus Sicht der Herkunftsfamilie war daher dringend erforderlich, 
die Fallverantwortung aller Hilfen beim Bezirkssozialarbeiter zu verorten.  
Dementsprechend liegt seit der Umstrukturierung die Hilfeplanverantwortung für alle Hilfen nach 
§ 33 SGB VIII bei der Bezirkssozialarbeit. Die Fachkraft, die die Hilfe einleitet bleibt weiter zu-
ständig, unabhängig von Aufenthaltswechseln des Kindes oder der Eltern/des Elternteils in Müns-
ter. Eine Fallabgabe erfolgt nur, wenn die örtliche Zuständigkeit an ein anderes Jugendamt 
wechselt. Für Fallübernahmen von auswärtigen Jugendämtern wird der Bezirk zuständig, in den 
die Personensorgeberechtigten/Eltern/der Elternteil zuzieht. Bei einem Zuständigkeitswechsel 
gemäß § 86 Satz 6 SGB VIII (sog. Zweijahresregelung) wird der Bezirk zuständig, in dem das 
Kind oder der Jugendliche mit seiner Pflegefamilie lebt.  
 
Rückführungsangebot 
Das Rückfü
hrungskonzept der Kinderkrisenhilfe des Kinderheimes St. Mauritz ist als Erweiterung 
der bisherigen stationären Maßnahme zu verstehen. Neben der bisher stattfindenden Arbeit mit 
den Familien ist diese Arbeit ein gesonderter und erweiterter Teil, der in sehr enger Kooperation 
mit den Eltern und den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes der Stadt Münster durchge-
führt werden soll. Letzteren obliegt die Fallsteuerung. Die Begleitung einer Rückführung stellt 
eine zeitlich befristete intensive Maßnahme nac h § 34 SGB VIII dar. Es erweitert den Rahmen 
der stationären Krisenklärung und wird am Lebensort der Familie durchgeführt. 
Das Rückführungsangebot richtet sich an Familien aus Münster, deren Kinder in der Kinderkri-
senhilfe des Kinderheimes St. Mauritz aufgenommen wurden. Diese Situationen sind Ausdruck 
einer akuten Krise, die nicht mit anderen Unterstützungsmaßnahmen zu bewältigen war. Die Fa-
milie hat den ausdrücklichen Wunsch das Kind in der Familie zu halten und die Fachleute des 
Jugendamtes und der Einrichtung sind der Meinung, dass die Reintegration des Kindes in die 
Familie die fachlich geeignete Intervention darstellt. Darüber hinaus ist die Familie zur Kooperati-
on mit den Mitarbeitern der Kinderkrisenhilfe bereit.  
Krisen bringen auch Kräfte zu ihrer Lösung hervor. Oberstes Ziel ist es die familieneigenen Kräfte 
bewusst zu machen, um so das Familiensystem mittel- und langfristig zu stabilisieren. Im Einzel-
nen geht es um die: 
ƒ gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven 
ƒ Förderung der Kommunikation innerhalb der Familie 
ƒ Strukturierung des Familienalltags 
ƒ Suche nach Vernetzungsmöglichkeiten fa milienunterstützenden Maßnahmen im Lebensum-
feld der Familie 
ƒ Stärkung und Wiederbelebung der vorhandenen Ressourcen  
ƒ Wiederherstellung der Sicherheit aller Familienmitglieder insbesondere den Schutz der Kinder 
zu gewährleisten 
ƒ Vermeidung von weiteren Fremdunterbringungen 
 
Bereitschaftspflege  
Die Bereitschaftspflege
 als vorübergehende Unterbringungsform eines Kindes ist Teil der Kinder-
krisenhilfe des Kinderheims St. Mauritz. Vor allem Kinder bis zu 6 Jahren werden in Krisensitua-
tionen entweder bis zur Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder bis zur Vermittlung in eine Pflege-
familie in dieser Hilfeform untergebracht. In der Vergangenheit gestaltet sich die Zusammenarbeit 
mit der Herkunftsfamilie oftmals schwierig, da die Arbeit der Bereitschaftspflegeeltern wenig 
transparent dargestellt wurde und die Herkunftseltern kaum Informationen besaßen, bei wem 
sich ihr Kind aufhält und wie es lebt. Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien und dem Träger hat dieser nun einen Flyer entwickelt, der den 
Herkunftseltern Auskünfte über Art, Umfang und Inhalte der Hilfeform gibt. Des Weiteren besteht 
für die Herkunftsfamilie die Möglichkeit, anhand eines Steckbriefes biographische Informationen 
über die Lebenssituation der Bereitschaftspflegefamilie, in der ihr Kind untergebracht ist, zu er-
halten (Alter, Familiensituation, Berufstätigkeit, etc.).

8 
V/0573/2007 
 
 
 
Kooperation mit Herkunftseltern 
Im Sommer 2004 wurd
e in der Stadt Münster in Kooperation mit der Beratungsstelle Südviertel 
e. V. das Modellprojekt „Beratung und Unterstützung für Herkunftseltern“ eingerichtet. Erstmals 
wurde in Münster ein Gruppenangebot für Eltern geschaffen, deren Kinder zeitlich befristet oder 
dauerhaft außerhalb der Familie leben (sollen). 
 
Mit der Gruppenarbeit werden folgende Ziele verfolgt: 
ƒ Betroffene Väter und Mütter erhalten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit anderen ebenfalls 
betroffenen Eltern zu besprechen 
ƒ In der Gruppe mit anderen Betroffenen können Erfahrungen aus der eigenen Biografie und 
erzieherische Fragen leichter angesprochen werden  
ƒ Es besteht eine höhere Akzeptanz bezogen auf die Annahme von Tipps zur Bewältigung der 
Trauer und Verfahrensvorschlägen im Umgang mit dem Jugendamt, wenn diese von eben-
falls Betroffenen erteilt werden 
ƒ Durch den Gruppenprozess erleben die Väter und Mütter ihr Kompetenzen und Ressourcen 
 
Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster ist der Gruppenarbeit für 
diese Adressatengruppe ein hoher Stellenwert einzuräumen. Hier stehen Mütter und Väter mit 
ihren Gefühlen und Erfahrungen, ihren Wünschen und Enttäuschungen im Mittelpunkt. Es be-
steht die Möglichkeit über Schuld und Scham und über eigene Kindheitserfahrungen sprechen zu 
können. Dabei wird über den Gruppenprozess auch der schmerzhafte Blick auf die eigene Unzu-
länglichkeit herausgefordert. Über den Rückhalt in der Gruppe finden manche Eltern auch den 
Mut, an ihrer Situation etwas zu ändern und sich auf den Weg zu machen. Gemeinsam mit der 
Gruppenleitung haben die Herkunftseltern ihre Erfahrungen in einem Kurzbericht folgenderma-
ßen zusammengefasst: 
 
„Dieses Beratungsangebot für Eltern von Kindern, die nicht mehr im Alltag mit ihnen zu-
sammen leben (können), wird seit Sommer 2004 genutzt und im Gruppensetting durchge-
führt. Der Zugang ist niedrigschwellig angelegt (Anonymität, Schweigepflicht, Freiwillig-
keit). Im ersten Jahr haben 8 Elternteile (6 Mütter, 2 Väter) daran teilgenommen, im zwei-
ten Jahr 4 Mütter und 2 Väter. Aktuell. besuchen 5 Elternteile die Gruppe. In einigen Fäl-
len wurden Kriseninterventionen in akuten Krisen durchgeführt im Einzelsetting. Die spezi-
fische Situation dieser Eltern ist geprägt von: 
ƒ einem tiefgreifenden Autonomieverlust hinsichtlich ihrer Elternrechte, 
ƒ einer Statusverletzung als fürsorgliche Eltern, 
ƒ Verlust- und Entfremdungserfahrung in der Beziehung zu ihrem Kind, 
ƒ Rechtfertigungs- und Erklärungszwang gegenüber dem Umfeld, 
sowie von einer „Mauer des Schweigens“, die von ihnen selbst in ihren Alltagsbezügen 
nicht aufgebrochen werden kann. Dieses bedarf  institutionell geschaffener Gelegenheits-
räume. 
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieses Angebotes werden ausführlich im vorliegenden 
Bericht beschrieben. Anzumerken ist, dass alle hilfesuchenden Eltern die Herausnahme 
der Kinder aus ihrer Familie nicht in Frage stellten sondern die Qualität des gesamten Hil-
feprozesses sowie ihre Stellung in diesem Verfahren. Die Energie für  Bemühungen, ge-
gen Entscheidungsträger zu kämpfen und  auf juristischem Weg wieder „zu ihrem Recht 
zu kommen“ , wurde durch die Erfahrungen in der Gruppe zunehmend für andere Ziele 
genutzt: die Beziehungen zu ihren abwesenden Kindern bewusst zu gestalten und somit 
ihr Selbstwirksamkeitserleben  zu erhöhen.“  
 
Der vollständige Projektbericht „Beratung und Unterstützung für Herkunftseltern“ ist als Anlage 
beigefügt.

9 
V/0573/2007 
 
4.3 Angebote für Pflegeeltern 
 
Pflegefamilien sind für viele Kinder ein guter Ort zum Aufwachsen, wenn dies in der eigenen Fa-
milie nicht möglich ist. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, brauchen Pflegefamilien jedoch eine 
gute Vorbereitung und eine qualifizierte Begleitung und Unterstützung.  
Neben der engen Kooperation mit Pflegeeltern im Einzelfall besteht für Pflege- und Adoptiveltern 
seit 2006 die Möglichkeit, an einer themenbezogenen Intensivgruppenarbeit für Pflegeeltern teil-
zunehmen.
 Das thematische Gruppenangebot richtet sich an fünf bis sieben Pflegeelternpaare, 
die Kinder verschiedener Altersspannen mit unterschiedlichen Verweildauern und negativen Vor-
erfahrungen aufgenommen haben.  
Die Gruppe trifft sich vier bis sechs Mal im Jahr und wird von zwei Fachkräften des Fachdienstes 
Adoptiv- und Pflegekinder geleitet. Sie bietet die Möglichkeit des gegenseitigen Austausches, der 
fachlichen Reflexion und der gezielten Auseinandersetzung mit spezifischen Themen und Frage-
stellungen. 
Die Gruppenarbeit dient zudem zur Unterstützung des Beratungsprozesses. Bei Bedarf werden 
Referenten/-innen für bestimmte Fachthemen hinzugezogen. Bisher gab es folgende thematische 
Schwerpunkte: 
ƒ Aktuelle Probleme und Fragen aus dem alltäglichen Zusammenleben mit dem Pflegekind 
ƒ Verständnis von und Umgang mit aggressivem Veralten von Pflegekindern 
ƒ Biographiearbeit: „Wie viel Wahrheit braucht mein Kind?“ 
ƒ Umgang mit Ängsten 
Auf Grund der positiven Resonanz der Teilnehmer/-innen wird die Gruppe im Jahr 2007 fortge-
setzt. 
 
Im Herbst 2007 wird darüber hinaus ein Intensivgruppenangebot für Adoptiveltern angeboten. Bei 
diesem Angebot sollen nachfolgend aufgeführte Inhalte thematisiert werden: 
ƒ Aufklärung des angenommenen Kindes über seine Geschichte. 
ƒ Bedeutung der Verleugnung und Ablehnung sowie der Abgabe des Kindes durch seine leibli-
chen Eltern für seine Persönlichkeitsentwicklung. 
ƒ Erörterung von Fragen zur Identitätsentwicklung des Kindes. 
 
Unabhängig vom Einzelfall bietet der städtische Pflegekinderdienst den Pflege- und Adoptiveltern 
in jedem Jahr Fortbildungen an, die typische Themen dieser besonderen Familienkonstellation 
aufgreifen. Im Jahr 2007 geschieht dies mit folgenden Veranstaltungen:  
ƒ Die Bedeutung der leiblichen Elternschaft für die Identität des Pflegekindes 
ƒ Möglichkeiten und Grenzen bei Pflege- und Adoptiveltern/ Wut und Ängste bei Pflegeeltern 
und Pflegekindern 
ƒ Im Spiel das Leben lernen 
ƒ Umgangsrechte und Umgangspflichten 
 
Parallel zum Fortbildungsangebot vom städtischen Adoptiv- und Pflegekinderdienst hält der So-
zialdienst Katholischer Frauen e.V. in Kooperation mit dem Haus der Familie ein jährliches Wei-
terbildungsprogramm zu spezifischen Themenstellungen vor. Das Programm wird mit den Fort-
bildungen des städtischen Fachdienstes abgestimmt, so dass es nicht zu Überschneidungen 
kommt, sondern eine Themen- und Terminvielfalt für Münsteraner Pflege- und Adoptiveltern be-
steht.  
Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden im Haus der Familie entgegengenommen. Sie 
sind kostenfrei und auch für sozialpädagogische Fachkräfte und andere Interessierte offen. Für 
das Jahr 2007 sind nachfolgende Veranstaltungen festgelegt worden: 
ƒ Supervisionstag für Pflegeeltern 
ƒ Stark werden trotz schwieriger Kindheit 
ƒ Körper, Liebe, Doktorspiele 
ƒ Kinder fragen: Wo komm ich her? Warum bin ich hier? 
ƒ Entspannungsabend für Pflegeeltern 
ƒ Aggressionen meines Kindes verstehen und gekonnt mit ihnen umgehen 
ƒ Herbstfest für Adoptiv- und Pflegefamilien

10 
V/0573/2007 
 
 
 
Zudem kooperiert der städtische Pflegekinderdienst mit den Pflege- und Adoptiveltern in Münster 
e.V. „PAMs“. Erist Mitglied im Landesverband „Pflege- und Adoptivfamilien in Nordrhein- Westfa-
len e.V.“ Der Verein will u.a. 
ƒ der gesellschaftlichen Verleugnung von Gewalt an Kindern entgegen wirken 
ƒ versuchen, vom Kind aus zu denken, sich in seine Gefühle hineinzuversetzen und diese be-
rücksichtigen 
ƒ Austausch zwischen Pflege- und Adoptiveltern ermöglichen 
ƒ Pflege- und Adoptiveltern in ihrem Alltag, in ihrer Position in der Öffentlichkeit und in ihrem 
Selbstbewusstsein stärken 
 
Mit dem Vereinsvorstand werden zwei Mal jährlich Gespräche geführt, um inhaltliche Themen, 
wie z.B. Fortbildungswünsche der Pflegeltern aufzugreifen und abzustimmen. Darüber hinaus 
erhält der Verein einen Zuschuss zur Durchführung seines jährlichen Sommerfestes für Adoptiv- 
und Pflegefamilien. 
 
 
5. Kooperation mit Freien Trägern 
 
Das zu schaffende Gleichgewicht zwischen der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie ist Vor-
aussetzung für eine positive Entwicklung des Pflegekindes. Daher ist die Moderation dieses 
„Prozesses der Balance“ im Sinne des Kindeswohls vordringliche Aufgabe des öffentlichen und 
Freien Trägers. Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Kinder, Jugendliche  und Familien die 
Vernetzungsarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe in den vergangenen 3 Jahren erfolg-
reich weiter geführt.  
Zu benennen ist hier insbesondere der AK Familienerziehung, in dem alle oben aufgeführten 
Träger  (auch die nachrichtlich aufgeführten Träger) und der Fachdienst Adoptiv- und Pflegekin-
der der Stadt Münster Mitglied sind. Im Rahmen dieses Arbeitskreises wird die fachlich-inhaltliche 
Arbeit weiterentwickelt und Standards verabschiedet. 
Alle 2 Jahre wird von den Mitgliedern des Arbeitskreises ein Fachtag der Pflegekinderarbeit, das 
so genannte „Forum Pflegekinder“ durchgeführt. Hier wird neben einem Fachvortrag zu einem 
aktuellen Thema der Pflegekinderarbeit die Möglichkeit geboten, Konzepte und Angebote der 
einzelnen Träger kennenzulernen und in den Austausch zu gelangen. 
 
Der Sozialdienst Kath. Frauen e.V. und der städtische Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder sind 
in einem eigenen Arbeitskreis, dem AK SkF- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, eng mit-
einander vernetzt. Aufgrund der Vorlagen V/811/2001 und V/0026/2006 arbeiten derzeit beide 
Dienste gemeinsam an einer Leistungsvereinbarung. Hintergrund für die Einbeziehung des städ-
tischen Fachdienstes in diesen Vereinbarungsprozess bildet die gemeinsame Leistungserbrin-
gung in den Hilfesegmenten § 33 SGB VIII und Adoptionen. In der Leistungsbeschreibung wer-
den sich sowohl identische Aufgaben abbilden als auch trägerspezifische Aufgaben beschrieben. 
Ebenfalls wird deutlich werden, welche Aufgaben der städtische Fachdienst ausschließlich allein 
zu erbringen hat. 
 
Darüber hinaus besteht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ein übergeordneter 
Arbeitskreis Adoptions- und Pflegekindervermittlung Westfalen-Lippe. 
 
Zudem sind die Beraterinnen und Berater der „Westfälischen Pflegefamilien“ Mitglieder im Ar-
beitskreis der Berater der Westfälischen Pflegefamilien. Es bestehen Regionalgruppen in den 
Städten Hamm, Bielefeld und Münster.

11 
V/0573/2007 
 
6. Neugliederung der Amtsvormund schaften/Amtspflegschaften 
 
Mit der Vorlage V/873/2003 wurde die Aufhebung von Doppelmandaten, d. h. die gleichzeitige 
Wahrnehmung der Vormundschaften/Pflegschaften und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung 
vorbereitet. Hierzu wurde ein Organisationsvorschlag erarbeitet, der zum 01.01.2004 umgesetzt 
wurde. Gleichzeitig wurde die Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder intensiviert und die Über-
tragung von Vormundschaften auf einen Freien Träger realisiert. Im Ergebnis lassen sich nach-
folgende Entwicklungen festhalten: 
 
6.1 Umstrukturierung der Aufgabe Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften 
 
Mit oben beschriebener Intention wurde 2004 der Fachdienst „Amtvormundschaften / Amtspfleg-
schaften“ neu eingerichtet. In diesem Fachdienst werden folgende Aufgaben bearbeitet: 
ƒ Stärkung des Bereichs Amtsvormundschaft en/Amtspflegschaften und Professionalisierung 
ƒ Entwicklung/Weiterentwicklung fachlicher Standards 
ƒ Sicherstellung der Mündelkontakte  
ƒ Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  
ƒ Aufgabenwahrnehmung, Verantwortung, Rolle, Instrumente und Entscheidungsbefugnisse 
der Amtsvormundschaften und aller Akteure klären 
ƒ Eindeutige Interessenwahrnehmung der Amtspfleger/Amtsvormünder im übertragenen Wir-
kungskreis 
ƒ Aufbau verlässlicher Informationsstrukturen 
ƒ Systematische Entwicklung der Au fgabe: Gewinnung von Einzelvormündern 
ƒ Koordination des Aufgabenbereiches Vormundschaften/Pflegschaften in der Münster 
 
 
6.2 Wahrnehmung der Vormundschaften in Münster 
 
Minderjährige erhalten nur dann einen Vormund, wenn die Eltern als Sorgerechtsinhaber ausfal-
len oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen. Es ist unerlässlich, dass dem Mündel 
eine qualifizierte, erfahrene Person als Vormund oder Pfleger zur Verfügung steht.  
Der Gesetzgeber geht von dem wünschenswerten Fall aus, dass jede erwachsene Person, die 
am Wohle eines Kindes/Jugendlichen interessiert ist, diese Aufgabe übernehmen kann. Hier 
sieht das Gesetz vor, dass eine einzelne Person als Vormund oder Pfleger immer vorrangig ist 
und eröffnet folgende Möglichkeiten:  
 
Ehrenamtlicher Vormund oder Pfleger  
Vorzugsweise sollten dies nahestehende Verwandte sein. Aber auch andere geeignete Einzel-
personen kommen in Frage. 
 
Berufsvormund/-pfleger 
Die berufsmäßige Ausübung erfolgt in der Regel durch Personen mit entsprechender Qualifikati-
on. 
 
Vereinsvormundschaft 
Ist eine geeignete Person nicht vorhanden, kann ein rechtsfähiger und vom Landesjugendamt 
hierzu für als geeignet erklärter Verein zum Vormund/Pfleger bestellt werden. 
 
Amtsvormundschaft 
Auch das Jugendamt  kann bei Nichtvorhandensein einer geeigneten Einzelperson bestellt wer-
den. Bei Vormundschaften kraft Gesetzes tritt Amtsvormundschaft ein. 
Nähere Erläuterungen sind in dem in der als Anlage beigefügten Bericht „Wahrnehmung der 
Vormundschaften und Pflegschaften in Münster“ auf Seite 4 aufgeführt.

12 
V/0573/2007 
 
Bei der Auswahl eines Vormundes oder Pflegers sollen die Wünsche und Vorstellungen eines 
Mündels berücksichtigt werden. Die Entscheidung ist außerdem abhängig von den Anforderun-
gen, die der jeweilige Einzelfall mit sich bringt. 
Nähere Erläuterungen zum Ablauf bei der Vergabe von Vormundschaften sind im beigefügten 
Bericht auf Seite 13 dargestellt. 
 
 
6.3 Gewinnung von ehrenamtlichen Einzelvormündern/und -pflegern 
 
Ehrenamtliche Vormünder/Pfleger sollen durch den Fachdienst in Kooperation mit freien Trägern 
der Jugendhilfe, Vereinen, Organisationen und Kirchengemeinden gewonnen werden. Darüber 
hinaus sollen durch die örtliche Tagespresse, das Lokalradio/-fernsehen etc . Einzelpersonen 
angesprochen werden.  
 
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen sollen interessierte Frauen und Männer zunächst 
über die Arbeit des Vormundes/Pflegers informiert werden. Hierzu gehören die Aufgabenbereiche 
der Wahrnehmung der elterlichen Sorge für den bzw. die Minderjährige durch Kontakte und Be-
ziehung; Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen eines Vormundes/Pflegers 
u.v.m. 
 
Die zukünftigen Vormünder und Pfleger sollen gem. § 72a SGB VIII nach Vorlage der notwendi-
gen Unterlagen (Bewerberbogen, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest etc.) in Einzel-
gesprächen überprüft und im Rahmen von Gruppenarbeit und Schulungen auf die neue Aufgabe 
vorbereitet werden. 
 
Eine intensive Schulung von zukünftigen ehrenamtlichen Einzelvormündern/und -pflegern ist eine 
wichtige Vorbereitung fü
r diese verantwortungsvolle Aufgabe. 
Bestandteile der Schulung sind: 
ƒ Informationsgespräch (Einzelgespräch) im Jugendamt 
ƒ Gruppenarbeit mit folgenden Inhalten:  
- Vermittlung von gesetzlichen Grundlagen für die Aufgabenerledigung des Vormundes 
- Die Aufgaben des Vormundes (Beteiligung, Hilfeplanung, Berichterstattung, etc.) 
- Die Rolle des Vormundes gegenüber dem Mündel (Kontakte, Verbindlichkeit, Verlässlich-
keit, Parteiligkeit, etc.) 
- Die Rolle des Vormundes in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (Jugendhilfe, 
Familiengericht, Einrichtungen, Eltern etc.) 
- Vermittlung von sozialpädagogischen und psychologischen Inhalten 
ƒ Abschlussgespräch (Auswertung der Schulung) in Form von Einzelgesprächen 
 
Ist eine Einzelperson zum Vormund/Pfleger bestellt, so kann sie jederzeit auf das Beratungs- und 
Unterstützungsangebot des Jugendamtes zurückgreifen. Das Jugendamt hat gegenüber Einzel- 
oder Vereinsvormündern und -pflegern eine gesetzliche Beratungsverpflichtung. 
 
 
6.4 Zusammenarbeit mit freien Trägern ab Mai 2006 
 
Mit der Vorlage V/0139/2006 „Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-
Systems für Kinder und Jugendl iche in Münster“ wurde festgelegt, dass der Träger SKM -
Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V. beginnend ab dem 1.05.2006 im Umfang 
einer Vollzeitstelle im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften für den Personenkreis von 
Jungen und jungen Männern ab 14 Jahren tätig werden soll.

13 
V/0573/2007 
 
6.5 Statistik Vormundschaften/Pflegschaften in der Stadt Münster  
(Stichtag: 30.06.2007) 
 
insgesamt 245 
Stadt Münster 127 
SKM - Katholischer Verein für soziale 
Dienste in Münster e.V 41 
Berufsvormünder 36 
Ehrenamtliche Einzelvormünder* 41 
• einschließlich der Vormundschaften, die durch Verwandte wahrgenommen werden 
 
 
7. Fazit und Ausblick 
 
Die breit gefächerte Angebotsstruktur und Vernetzungsarbeit im Pflegekinderwesen in der Stadt 
Münster hat sich bewährt und soll in ihrer jetzigen Form fortgeführt werden. Hier ist besonders 
herauszustellen, dass den individuellen Bedarfen des Pflegekindes, der Pflegeltern und der Her-
kunftsfamilie in einem hohen Maße Rechnung getragen wird. Diese anspruchsvolle Aufgabe 
kann nur durch die dargestellte gute Kooperation mit den Freien Trägern gelingen.  
 
Mit der Gründung des städtischen Fachdienstes Vormundschaften/Pflegschaften wurde das so-
genannte Doppelmandat im Bereich Amtsvormundschaften/-Pflegschaften aufgelöst. Eine 
rechtskonforme Handhabung dieses Aufgabenbereiches in seitdem in Münster gewährleistet. 
Darüber hinaus wird den gesetzlichen Anforderungen auch durch die Wahrnehmung von Vor-
mundschaften durch den Verein SKM - kath. Verein für soziale Dienste in Münster e.V. sowie 
Berufsvormündern und Ehrenamtlichen aus dem nahen Umfeld der Mündel entsprochen.  
 
Abschließend lässt sich feststellen, dass die mit den Vorlagen V/333/2003: „Weiterentwicklung 
und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster“, V/873/2003:
  „Gesamtkonzept der Pflege-
kinderarbeit in Münster" und V/0552/2004 „Berichtsvorlage Gesamtkonzept der Pflegekinderar-
beit in Münster“ und mit der Neuorganisation der städtischen Fachdienste avisierten Ziele reali-
siert sind und positiv im Arbeitsalltag umgesetzt werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen: 
 
• Projektbericht „Beratung und Unterstützung für Herkunftseltern“ 
 
• Bericht „Wahrnehmung der Vormundschaften und Pflegschaften in Münster“

Beratungsverlauf (2)

22.08.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0573/2007
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37