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V/0265/2016

Hafenstraße für alle VerkehrsteilnehmerInnen sicher machen

Vorlagen 01.04.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 16.06.2016, TOP 8.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9340 Zeichen

V/0265/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hafenstraße für alle VerkehrsteilnehmerInnen sicher machen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
Der Antrag „Hafenstraße für alle VerkehrsteilnehmerInnen sicher machen“ wurde von der SPD-
Fraktion am 03.09.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
eingebracht. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, für den Bereich der Hafenstraße 
zwischen Bahnhofstraße und Albersloher Weg eine Planung zur Umgestaltung zu erarbeiten, mit 
der insbesondere für Radfahrende und zu Fuß Gehende die Verkehrssicherheit erhöht werden 
kann. 
 
Heutige Situation: 
Die heutige Situation mit einer minimal 7,30 m breiten Fahrbahn und beidseits 1,20 m breiten 
Radwegen ohne Sicherheitsstreifen sowie 1,00 m breiten Gehwegen wurde 1981 nach einem 
tödlichen Unfall einer Radfahrerin hergestellt. Die Fahrbahn ist asymmetrisch in 3,15 m Richtung 
Westen und 4,15 m Richtung Osten aufgeteilt. Der aus Richtung Ludgeriplatz zweispurig zufah-
rende Verkehr wird vor dem ersten Brückenbauwerk auf eine Spur zusammengeführt. Direkt vor 
der Lichtsignalanlage  Albersloher Weg / Hansaring teilt sich der Verkehr auf die drei Fahrtrich-
tungen auf. In den Spitzenstunden ist zu beobachten, dass sich einzelne Kraftfahrer auch schon 
unter bzw. vor der östlichen Brücke zweispurig bzw. versetzt aufstellen, wobei hierfür die 4,15 m 
breite Spur nicht wirklich ausreicht. Gleichzeitig wird damit die Einfahrt für größere Fahrzeuge 
aus Richtung Osten behindert, weil auf Grund der reduzierten Durchfahrtshöhe von 3,75 m ein 
Befahren mit größeren Fahrzeugen nur in Fahrbahnmitte möglich ist. 
 
Das Fehlen der Sicherheitsstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn führt dazu, dass sich die 
Rad Fahrenden jeweils  zum Gehweg hin orientieren, um nicht in  Gefahr zu geraten, von einem 
Rückspiegel erfasst zu werden. So verbleibt für Radfahrende eine tatsächlich nutzbare Radweg-
breite von 0,70 m. Laufen zwei zu Fuß Gehende nebeneinander, so müssen Radfahrende zur 
Fahrbahn hin ausweichen. Ein aneinander Vorbeifahren ist Radfahrenden nicht möglich. Insge-
samt führen die sehr beengten Verhältnisse immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen 
und Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern. 
 
Seit 2015 gibt es im Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen nun auch ein Be-
rechnungsverfahren, mit dem die Verkehrsqualität von Radwegen berechnet werden kann. Bei 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0265/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.05.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0265/2016 
 
einer Verkehrsbelastung von ca. 300 Rad Fahrenden je Richtung in der Spitzenstunde ergibt sich 
für die vorhandene Situation eine Verkehrsqualitätsstufe F, was in Schulnoten ausgedrückt einer 
6 entspricht. 
 
Planung: 
Die beengten Querschnitte im Bereich der Unterführungen Hafenstraße gaben bereits in den 
1980er Jahren Anlass, eine Planung zum Durchstich des Albersloher Weg (Stichwort: Südschie-
ne) zu entwickeln. Ein entsprechender Bebauungsplan wurde 1993 kurz vor dem Satzungsbe-
schluss eingestellt. Zu Beginn der 2000er Jahre wurde das Projekt erneut aufgegriffen, um die 
brachliegenden Flächen der Bahn (Stichwort: Stückgutbahnhof) einer integrierten Nutzung zuzu-
führen. Diese Planung wurde wegen der damit verbundenen hohen Investitionen zurückgestellt, 
um zunächst das Bahnhofprojekt zu realisieren. 
 
Die beiden Brücken stammen aus dem Anfang des vergangenen Jahrhunderts. Nach einer Ver-
stärkung durch Betonplatten 2004 hat die DB AG 2012 den Brücken noch eine Lebensdauer von 
10 Jahren bescheinigt. Sollte es zu Schäden kommen, die einen sofortigen Ersatz einer Brücke 
erforderlich machen, so wird es in Ermangelung einer anderweitigen Planung einen Ersatz 1:1 
geben. 
 
Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn scheidet auf Grund der vor-
handenen Verkehrsbelastung sowie des beengten Querschnitts grundsätzlich aus. Zudem würde 
damit nur der Zustand vor 1981 erreicht. Insofern besteht nur die Möglichkeit, die Fahrbahn auf 
6,30 m (Begegnungsfall Bus/Bus bei beengten Verhältnissen, Berücksichtigung Feuerwehr) zu 
reduzieren und die gewonnene Breite den Radwegen zuzuschlagen. Dadurch könnten beidseits 
0,50 m Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg angelegt werden.  Die nutzbare Brei-
te der Radwege verbliebe unverändert (bei 1,20 m), ebenso die der Gehwege. Damit würde zwar 
weder die Regelbreite (2,00 m), noch die reduzierte Querschnittsbreite (1,60 m) für Radwege 
nach ERA erreicht, jedoch ein deutlicher Zuwachs an Sicherheit geschaffen. 
 
Auswirkungen: 
Wie schon 1981 steht zu erwarten, dass die Reduzierung der Fahrbahn auf einen Fahrstreifen 
pro Richtung Diskussionen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit auslösen wird. Aus diesem 
Grund hat die Verwaltung durch Verkehrsbeobachtungen ermittelt, in welchem Umfang in den 
Spitzenstunden das zweispurige Aufstellen auftritt und inwieweit sich dieses leistungssteigernd 
auswirkt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das zweispurige Aufstellen nur in dem Umfang 
leistungssteigernd auswirkt, wie ein Abfluss des Fahrzeugpulks während der Grünphase erfolgen 
kann. Das bedeutet, dass ein zweispuriges Aufstellen zwischen den beiden Brückenbauwerken 
keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben kann. Bei den Verkehrsbeobachtungen wurden 
in einer Spitzenstunde maximal 18 Fahrzeuge beobachtet, die sich in zweiter Reihe aufgestellt 
haben. Dies entspricht ca. 3 % der vorhandenen Leistungsfähigkeit. Eine alternative Betrachtung 
an Hand von Zeitbedarfswerten kommt zu dem Ergebnis, dass bei einem einspurigen Zufluss 
unter dem Brückenbauwerk die Leistungsfähigkeit um 1 Fahrzeug/Umlauf respektive 40 Fahr-
zeuge/Stunde bzw. um ca. 6 % reduziert würde. Diese Größenordnung liegt im Rahmen der übli-
chen Tagesschwankungen. Wesentliche Leistungseinbußen sind mit der Reduzierung der Fahr-
bahn auf einen Fahrstreifen pro Richtung insofern nicht zu erwarten. Die Reduzierung der Fahr-
bahnbreite im gesamten Abschnitt der Bahnunterführungen wird zwar zu einer Ausweitung des 
Rückstaus führen, was aber keine Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit respektive den Durch-
satz haben wird. Außerhalb der Spitzenstunden stellt die Leistungsfähigkeit kein Problem dar.  
 
Die Hafenstraße ist Bestandteil des Feuerwehrrettungsnetzes, wobei hier insbesondere die 
Fahrtrichtung stadteinwärts relevant ist. In dieser Fahrtrichtung sieht die Feuerwehr keine Prob-
leme, sondern würde die eindeutige Spuraufteilung als Verbesserung der Situation begrüßen. 
Allgemein wirkt sich die Reduzierung der Fahrbahn positiv aus, weil dann Kraftfahrzeuge in dem 
Bereich fahren, wo die größte Durchfahrtshöhe vorhanden ist. Dadurch werden Behinderungen 
durch größere Fahrzeuge wie auch den Busverkehr minimiert. Eine weitergehende Busbeschleu-
nigung ist bei den baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Hierzu wäre der Bau von separaten

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V/0265/2016 
 
Busspuren erforderlich, was jedoch erst bei einem Neubau der Brücken zu realisieren wäre. 
 
Umsetzung: 
Die Fahrbahn der Hafenstraße im Abschnitt von der Bahnhofstraße bis zum Albersloher Weg 
muss instandgesetzt werden (Erneuerung von Binder- und Deckschicht). Erforderlich wird dies 
innerhalb der nächsten 3 Jahre. Eine Absenkung der Gradiente mit dem Ziel, die volle Durch-
fahrtshöhe zu gewährleisten, ist auf Grund der geringen Überdeckung der vorhandenen Kanäle 
nicht möglich. 
 
Die Nebenanlagen (Geh- und Radweg) sind im Grundsatz erneuerungsbedürftig, d.h. der kom-
plette Oberbau muss erneuert werden. Die Verkehrssicherheit des Oberbaus kann hier jedoch 
mit geringen Unterhaltungsmitteln noch Jahre gewährleistet werden. 
 
Bei Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn wird eine Vollsperrung erforderlich. Diese 
wird man in den verkehrsarmen Zeiten, u. U. in der Nacht durchführen. 
 
Durch die Baumaßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofs wird auch dieser Bereich der Hafen-
straße derzeit stärker belastet. Inwieweit sich nach Fertigstellung des Empfangsgebäudes auf der 
Westseite die Bebauung auf der Ostseite nahtlos anschließt bzw. wann sich ein Zeitfenster für 
Bauarbeiten in der Hafenstraße ergeben wird, ist derzeit nicht absehbar. 
 
Fazit: 
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Hafenstraße zwischen Bahnhofstraße und Al-
bersloher Weg für alle VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfah-
rende, ist in gewissem Umfang unter Reduzierung der Fahrbahn auf insgesamt zwei Fahrstreifen 
von je 3,15 m möglich. Durch die Baumaßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofs ist eine kurz-
fristige Realisierung jedoch nicht absehbar.  
 
Eine grundlegende Verbesserung mit den erforderlichen Regelbreiten sowie separaten Abbiege-
spuren kann jedoch nur im Zuge eines kompletten Neubaus zum Durchstich Albersloher Weg 
entstehen. Da die Lebensdauer der vorhandenen Brücken begrenzt ist und unter Berücksichti-
gung der langen Planungsvorlaufzeiten erscheint ein konkreter Planungsauftrag angezeigt. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2015

Anlage_1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0265/2016

Beratungsverlauf (2)

14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hafenstraße
  • Bahnhofstraße
  • Albersloher Weg
  • Hansaring
  • Ludgeriplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0265/2016
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37