1747/2018
Radeln ohne Alter
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 1747/2018 Freigabedatum 05.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radeln ohne Alter Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung, die im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Zeile 15, Transferaufwendungen veranschlagten Mittel zur einmaligen Bezuschussung des Projektes „Radeln ohne Alter“ in Höhe von 100.000 € zu bewilligen und auszuzahlen. Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Haushaltsplan für 2018 sind im Teilergebnisplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Zeile 15, für das Projekt „Radeln ohne Alter“ (einmalig) 100.000 € bereitgestellt. Hierzu hat der Rat am 14.11.2017 auf Basis des Antrages AN/1579/2017 folgenden ergänzenden Beschluss gefasst: „Der Rat beauftragt die Verwaltung das Angebot „Radeln ohne Alter“ (RoA) für Senio- ren in Zusammenarbeit mit Kölner Senioreneinrichtungen, sowie mit geeigneten freien Trägern in Ergänzung zu bestehenden Angeboten für Senioren umzusetzen. Seniorin- nen und Senioren sollen Ausflugsfahrten in Rikschas kostenfrei angeboten werden. Es ist zudem zu prüfen, ob die Rikschas auch durch Familienangehörige und Ehren- amtler*innen genutzt werden können, und ob in einem weiteren Schritt der Service auch Seniorinnen und Senioren in Privathaushalten angeboten werden kann. Die Beschaffung der Rikschas wird durch die Stadt Köln finanziert. Die Wartung der Rikschas obliegt dem jeweiligen Träger. Entsprechende Mittel für dieses Projekt in Hö- he von 100.000 € wurden im Teilplan 0504 durch den Ratsbeschluss vom 07.11.2017 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, 3201/2017, bereitgestellt. Dem Ausschuss Soziales und Senioren ist eine entsprechende Beschlussvorlage vor- zulegen.“ Im Hinblick darauf, dass finanzielle Mittel für „Radeln ohne Alter“ einmalig im Haushaltsplan für 2018 bereit gestellt sind und eine Folgefinanzierung ausdrücklich nicht vorgesehen ist, galt es, eine zeitna- he Realisierung des Vorhabens im Sinne des o.a. Ratsbeschlusses zu erreichen. 3 Dazu hat die Verwaltung bei der Liga der Wohlfahrtsverbände und den SBK nachgefragt, welche Köl- ner Senioreneinrichtungen sich an dem Projekt „Radeln ohne Alter“ unter den aus dem Ratsbe- schluss resultierenden Rahmenbedingungen beteiligen: die Stadt finanziert ausschließlich die Anschaffung der Rikschas; die Wartung der Fahrzeuge und sonstige Betriebskosten obliegen den stationären Einrich- tungen / den geeigneten freien Trägern; Zielgruppen für die Fahrten mit den Rikschas sind zunächst die Bewohner und Bewohne- rinnen der stationären Einrichtungen; mit den Rikschas sollen ausschließlich Ausflugsfahrten durchgeführt werden, die den Seni- orinnen und Senioren kostenfrei angeboten werden. Neun Senioreneinrichtungen sind zur Mitwirkung an dem Projekt „Radeln ohne Alter“ bereit: Einrichtung Adresse AWO Seniorenzentrum Arnold-Overzier-Haus Severinswall 43 50678 Köln ASB Seniorenzentrum Zollstockhöfe Gottesweg 85 50969 Köln Kölner Seniorenwerk Christophorus gGmbH Rosenpark Köln Bernhard-Feilchenfeld-Str. 3-5 50969 Köln Deutscher Orden - Ordenswerke Altenheim Matthias Pullem Haus Grüner Weg 23 50999 Köln Clarenbachwerk gGmbH Alter Militärring 94 50933 Köln AWO Seniorenzentrum Theo-Burauen-Haus Peter-Bauer-Str. 2 50823 Köln St. Vinzenzhaus Köln-Brück Olpener Str. 863-865 51109 Köln Herz-Jesu-Stift Auguste-Kowalski-Str. 47 51069 Köln Städtisches Seniorenzentrum Köln-Mülheim Tiefentalstraße 68 – 70 51063 Köln Die im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kölner Senioreneinrichtungen als gering erscheinende Rück- meldung ist u.a. darauf zurück zu führen, dass a) die Umsetzung von „Radeln ohne Alter“ mit Rikscha-Fahrten für die Senioren/Seniorinnen nur dort möglich und tatsächlich verantwortbar ist, wo wegen der Lage der Einrichtung keine ver- kehrstechnischen Hinderungsgründe und eine Gefährdung für Fahrer/Fahrerinnen und Mitfah- rer/Mitfahrerinnen entgegenstehen. b) ggfls. die Bewohnerstruktur (Alter, Erkrankung, Bettlägerigkeit) der jeweiligen Einrichtungen deren Teilnahme an Rikscha-Fahrten entgegensteht. Dies hat zur Folge, dass eine gleichmäßige Verteilung der Fahrzeuge auf das Stadtgebiet und die Bereitstellung eines Fahrzeuges je Stadtbezirk derzeit nicht realisierbar ist. Die kooperationsbereiten Einrichtungen haben gegenüber der Verwaltung verbindlich erklärt, zur Durchführung der Rikschafahrten geeignete und geschulte Fahrer/Fahrerinnen zur Verfügung zu stel- len. Dabei bleibt es ihnen überlassen, ob dies interessierte Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ihrer Einrich- tung sind oder ob sie dazu eigens neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen möchten. 4 Rechtlich gelten die Fahrzeuge als Fahrräder, weshalb keine fahrzeugbezogene Versicherungen und Genehmigungen zum Betrieb erforderlich sind. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Einrichtungen sind durch die hauseigene Haftpflichtversicherung für den etwaigen Schadensfall gesichert. Der Nutzung der Rikschas durch Familienangehörige und nicht in der Einrichtung angebundene Eh- renamtler/Ehrenamtlerinnen steht der haftungsrechtliche Aspekt gegenüber, weil dies nicht durch die hauseigene Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Dazu bedürfte es einer ergänzenden, kostenaufwen- digen Sicherung für Sach- und Personenschäden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Service auch Senioren und Seniorinnen in Privathaushalten ange- boten werden soll, denn auch in diesem Fall greift die einrichtungseigene haftungsrechtliche Absiche- rung nicht. Der Ratsbeschluss vom 14.11.2017 sieht keine Mittelbereitstellung für den Betrieb der Fahrzeuge vor, somit auch nicht für ergänzende Versicherungen. Die im Haushalt bereitgestellte Summe von 100.000 € ermöglicht es, jeder interessierten Einrichtung einen Betrag von 11.111 € zur Beschaffung einer Rikscha zur Verfügung zu stellen. Damit ist nach den hier gewonnenen Erkenntnissen der Ankauf einer für Seniorenfahrten geeigneten Rikscha möglich. Die o.a. Einrichtungen werden der Verwaltung vierteljährliche Rückmeldungen zur Nutzung der Fahr- zeuge zu geben (z.B. Anzahl der Fahrten und Teilnehmer/innen unterteilt nach Monaten). Damit ist die weitere Beobachtung des Projektes möglich. Die Beschaffung wird als Sammelbestellung durch die Einrichtungen angestrebt, so dass jeder Ein- richtung ein identischer Betrag zur Verfügung steht. Zur Dringlichkeit Ein Beschluss vom Ausschuss für Soziales und Senioren ist erforderlich, um den kooperationsberei- ten Einrichtungen die zur unmittelbaren Umsetzung des Projektes erforderliche, zeitnahe Möglichkeit der Beschaffung der Fahrzeuge zu geben. Ziel ist, noch in diesem Sommer die Rikschafahrten zu ermöglichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1747/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 25.05.2018 06:23