Mandari Insight

2020/0122

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 27.04.2020

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Stadtatlas Darmstadt
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
Parkdeck
Rampe
Raiffeisenstraße
Liebigstraße
Liebigstraße
Kirchenäcker
Leerweg
Am Schnainweg
Flur 21
Weserstraße Elisabethenstraße
Annastraße
Moselstraße
538
9
542
542
3
543
2
2
545
6
767
76
3
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76
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23
5
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8 2
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1
1
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445
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116
9
536
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117
536
11
10
536
8
536
12
536
13
536
2
480 480
1
2
475
419
418
417
416
1
518
2
533
513
1512
508
1
503
1
502
341/1 629/1
3
630340
339
338
337
336
335
474 472476
473
412413414
415
621
623
3
621
348/1 626/5347/1
626/6
7346/1 626
345/1 2
344/1 627
343/1 625
627/1
342/1 628/1
16
536
2
529
239
46
563
1
517
514
1
511
1
1
510 1
509
1
506
505
564 295
296
1
501
536/17
18
536
497
297
2
2
499
1
686
53
239
496
493
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56
239
4
301
490
489
565
1
486
485
484
483
482
481
4
621
479
88
239
478
477
620
4
615
5
461936 618618619
1
616
1
239
1322
123 14123
575 11121
123
8
594
20
123 113
239
18
123
7
239/111 594
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239
7473
239239
39
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62
239
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239239
239/80
78
239 79
239
14
239
5
615
5
136
48
123
26
779
47
123
46
123
152/15 11
13145 44
10123 123 131
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123 169723 123239 96123
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33
7797
768
35
779
36
31 779
779
17
156
7 14578
779/38152
15
5753 44
137 135
12
538
538
5
11
538
10
538
538
9
8
538
14
538
7
23
4
9
52
12
32
52
597
559
9
52
76
4
5
76
559
3
558
1
578
1
115
239
157
15
6
578
67
239
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 60A
58C
58B
58A
67
58
69
63
65
61
59
57
44
53
51 2-4
56
71-75
7063i-m
65
72
67
2
2A
4
670
11
15
17
HsNr. 18
23
13
HsNr. 20
25
27
29
22
56
HsNr.
 58
54
31
33
63,63a-c
59A
61
59
61A
63d-h
61B 61C
55
68
66
64
62
60
57
19
19A
52B
52A
29A 35A
35
HsNr. 7
19B
14
4C
21
7B
5A
7A
5
7
HsNr.
 27
24 29
20
14 31
22
26
3733
18 28
16
30 35
4B
4E
4D
Moselstraße
Liebigstraße
Planstraße 3
Elisabethenstraße
Planstraße
Planstraße
 1
Planstraße
 2
P2
P2
P1
P2
P2
1
3
3
9.
9.
4
4
 3
4
L
L
L
L
T
 GSt WA 2 Nord
 GSt WA 2 Süd
 St + T
T
T
 T
 St + T
T
T
T
T
T
T
T
 St
T
 T
 T
 T
T
T
 St
T
T
T
T
LPB
 V
LPB
 IV
    LPB
 IV
LPB
 III
 70
 dB(A)
 
 65
 dB(A)
 
 70
 dB(A)
  
 65
 dB(A)
 
MV
WA
 3
 
WA 3 
WA 3
WA 3
WA
 3
WA 4
WA 4
WA 4
WA 2 
WA
 2
 
WA
 2
 
WA 5 
WA 2 
  
WA
 1
 
WA
 1
 
WA
 1
 
WA 5 
WA 3 
WA 4
max.
 GH
 15,0
 m
 /
 III
max.
 GH
 18,0
 m
 /
 IV
max.
 GH
 15,0
 m
 /
 III
MV
17
2
38
12,5
3 25 2
3
66
69
3
2
62
2
4
2
62
2 12,5 2
17
43
3
2 2
33
15
3
6,5
6
6
2 38
15
3
3 15 2
15
6
18
3
3
18
3 16
3
16 2
2,5
5 13
3
18 18
2
15
3
3
15
22
62
2
4
2 38
3
15
2 38
3,1
15
3
3 15 2
44
38
17 216
3,2
44
15,5
2
3
2
2
2
2
2
12
2
2
2
6
9
9
2
34
12,7
15
6
62
62
2
43
6,5
12
3
3
2,5
2,5
3
24
14
24
3
25
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
Parkdeck
Rampe
Raiffeisenstraße
Liebigstraße
Liebigstraße
Kirchenäcker
Leerweg
Am Schnainweg
Flur 21
Weserstraße Elisabethenstraße
Annastraße
Moselstraße
538
9
542
542
3
543
2
2
545
6
767
76
3
3
3
2
447
76
6
23
5
23
8 2
2
4
1
1
4
445
3
239
116
9
536
2
239
117
536
11
10
536
8
536
12
536
13
536
2
480 480
1
2
475
419
418
417
416
1
518
2
533
513
1512
508
1
503
1
502
341/1 629/1
3
630340
339
338
337
336
335
474 472476
473
412413414
415
621
623
3
621
348/1 626/5347/1
626/6
7346/1 626
345/1 2
344/1 627
343/1 625
627/1
342/1 628/1
16
536
2
529
239
46
563
1
517
514
1
511
1
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510 1
509
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506
505
564 295
296
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501
536/17
18
536
497
297
2
2
499
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686
53
239
496
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56
239
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301
490
489
565
1
486
485
484
483
482
481
4
621
479
88
239
478
477
620
4
615
5
461936 618618619
1
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1
239
1322
123 14123
575 11121
123
8
594
20
123 113
239
18
123
7
239/111 594
19 92123 23976110 23923947
239
7473
239239
39
81 239362396512 239239239
62
239
11 16239 6121 239
239239
239/80
78
239 79
239
14
239
5
615
5
136
48
123
26
779
47
123
46
123
152/15 11
13145 44
10123 123 131
40 43239 12324
123 169723 123239 96123
378 768 779768
33
7797
768
35
779
36
31 779
779
17
156
7 14578
779/38152
15
5753 44
137 135
12
538
538
5
11
538
10
538
538
9
8
538
14
538
7
23
4
9
52
12
32
52
597
559
9
52
76
4
5
76
559
3
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1
578
1
115
239
157
15
6
578
67
239
HsNr.
 60A
58C
58B
58A
67
58
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63
65
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59
57
44
53
51 2-4
56
71-75
7063i-m
65
72
67
2
2A
4
670
11
15
17
HsNr. 18
23
13
HsNr. 20
25
27
29
22
56
HsNr.
 58
54
31
33
63,63a-c
59A
61
59
61A
63d-h
61B 61C
55
68
66
64
62
60
57
19
19A
52B
52A
29A 35A
35
HsNr. 7
19B
14
4C
21
7B
5A
7A
5
7
HsNr.
 27
24 29
20
14 31
22
26
3733
18 28
16
30 35
4B
4E
4D
0 10 20 30 40 50 100m
Kartengrundlage: Alkis UTM 30.11.2018
0,4
WA 2 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 1
1,5
a1
FD
siehe
Plan-
eintrag
siehe
Planeintrag
0,4
WA 3 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 4 
0,8
FDII
max. GH
12,0 m
a2
0,4
WA 5
1,5
a3
FDIV
max. GH
18,0 m
M 1:500 / M 1:1000
ZEICHNERISCHER TEIL
VERFAHRENSVERMERKE
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“
am .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom
bis einschließlich .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans und Begründung sowie den
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom  bis einschließlich _________
und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom .
Satzungsbeschluss:
Dieser  Bebauungsplan und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Babauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                    .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom                     bis einschließlich                  
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                    .
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Darmstadt, den                                                        Stadtplanungsamt
          _________________
   Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung ….                   Flur ....
Bebauungsplan …...
-….-
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes ……
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagwasser
für das Gebiet …..
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Stand:
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt
geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
(Vorhabenbezogener)
N
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach §12 Abs. 3a BauGB ist
folgendes aufzunehmen:
1. Bedingte Festsetzung
(§ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig,
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet hat.
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1 z.B. Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Text
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)
3.1 Grundflächenzahl/Größe der Grundfläche (§§ 16, 19 BauNVO)
Text
3.2 Geschossflächenzahl/Größe der Geschossfläche (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.3 Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.4 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO)
Text
3.5 Höhenbezugspunkt
Text
4. Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Text (Zweckbestimmung und zulässige Nutzungen)
5. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder/und Abgrenzung des Maßes der
Nutzung
(§§ 1 Abs. 4, 16 Abs. 5 BauNVO)
Text
6. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
6.1 Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)
Text
6.2 Baulinie (§ 23 Abs. 1 und 2 BauNVO)
Text
7. Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Text
8. Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 BauNVO)
Text (offen/geschlossen/abweichend)
9. Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
9.1 Stellplätze
Text
9.2 Garagen/Tiefgaragen/Gemeinschaftsgaragen
Text
10. Flächen für sonstige Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 i.V.m. § 14 BauNVO)
Text (z.B. Fahrradabstellflächen, Müllcontainer, etc.)
11. Öffentliche Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
11.1 Straßenverkehrsflächen
Text
11.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Text (z.B. Fußweg, Radweg, Quartiersplatz, etc.)
11.3 Ein- und Ausfahrten
Text
12. Private Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Text
13. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Text (z.B. Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.)
14. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
14.1 Öffentliche Grünflächen
Text
14.2 Private Grünflächen
Text
15. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
15.1 Oberflächenbefestigung/Niederschlagswasserversickerung
Text
15.2 Dachbegrünung/Begrünung von Tiefgaragendecken
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.3 Fassadenbegrünungen
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.4 Artenschutzmaßnahmen/CEF-Maßnahmen
Text (Schutz von Insekten, Vögeln, Vogelschlag, Nisthilfen, etc.)
16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
16.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Text
16.2 Anzupflanzende Bäume
Text
17. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
17.1 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Text
17.2 Zu erhaltende Bäume
Text
18. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder
Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d.
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Text (ggfls. auch bedingte Festsetzungen zum Schallschutz nach § 9 Abs. 2 BauGB)
19. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Text
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 198)
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Text (z.B. Dachformen, Dachneigung, Dachaufbauten, Einfriedungen,
Werbeanlagen, etc.)
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010
(GVBI. I S 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen,
dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss
mindestens 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das
Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung
etc.) genutzt werden.
IV. Kennzeichnungen
(§ 9 Abs. 5 BauGB)
Text (z.B. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
sind)
V. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
Text (z.B. Denkmalschutz, planfestgestellte Vorhaben, Schutzgebiete, etc.)
VI. Hinweise
Text (Die aktuelle Hinweisliste bitte bei Abt. 61.2 anfordern)
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3 BauGB ist folgendes aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan
des Büros XY vom XX.XX.XXXX.
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3a BauGB ist folgendes
aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Der Durchführungsvertrag wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
z.B. WA
GRZ/GR
GFZ/GF
z.B. IV
z.B. FH...m
o/g/a
St
GA/TG/
GGA
Na
z.B.
Privat
T.+K.
Flur 12
Flur 30
Flur 30
31
45
17
2521
23
45A
32
18
2
4
34 36
30
2824A24 26A 26B26
22
20
18A
38
212B
212C
212A
30A
Muellersteich
Muellersteich
Eissporthalle
Rechts dem
Judenbrunnen
Kastanienallee
Elfeicher
 Weg
Elfeicher
 Weg
Elfeicher Weg
Martin-Luther-King-Ring
45/12
45/14
45/15
58/65
58/66
58/16
58/17
58/27
58/44
58/46
58/47
58/48
58/49
58/50
58/51
58/61
58/62
30/4
54/5 54/6
54/7
119/19
41/341/6
41/8 41/10
42/3
42/542/6
42/10
42/11
43
44/1
45/8
45/9
48/12
48/13
29/10
48/17
48/18
48/19
59/2
59/4
60/1
62/1
71/2
72/1
45/16
45/17
58/64
252/4
St
St
St
St
St
St
B
RH 20
4
St
4
St
4
St
3
St
4
St
4
1
4
2
St
7
4
St
4
St
4
2
St
4
St
4
RH 1
RH 17
RH 16
RH 12
RH 11
RH 7
RH 6
RH 2
DH
 1
DH
 3
DH
 5
FEH 1
FEH 2
DH
 7
DH 9
DH 11
DH
 13
DH
 15DH
 17
FEH 3
FEH 4
DH
 19
DH
 22
FEH 5
M+F
M+F
St
2
St
2
St4
St
2
St
2
St1
St1
St
2
G1
G1
M+F
M+F
M+F
RH 19
RH 18
RH 13
RH 14
RH 15
RH 8
RH 9
RH 10
RH 3
RH 4
RH 5
DH
 2 DH
 4
DH
 6
DH
 8
DH 10
DH 12
DH
 14
DH
 16
DH
 18
DH
 20
DH
 21
G2
G2
G2
G2
St
1
St2
St
2
St4 St4 St4
RECHTSGRUNDLAGEN 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) , 
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBI. I S. 587) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 
3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert 
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) 
Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), 
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201)  
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zu letzt geändert 
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. März 2020 (BGBl. I S. 440) 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20. 
Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14. Februar 2011 (GVBI. I S. 43) zuletzt geändert durch 
Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 184) 
Hessisches Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert 
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 366) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (B ImSchG) i.d.F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) 
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -  WHG) i.d.F. vom 31. Juli 
2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 
S. 2254) 
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 28. November 2016 (GVBl. S. 211) 
 
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
4 St
M+F
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
M+F
GSt
Verkehrsfläche besonderer Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und 
Gemeinschaftsanlagen
anzupflanzende Bäume
(exakte Standorte werden im Zuge der Erschliessungsplanung festgelegt)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Zweckbestimmung:
Fußgängerbereich
zu erhaltende Bäume
Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB; 22 und 23 BauNVO
     Baugrenze
Verkehrsflächen
§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22  BauGB
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
§ 9 Abs.1 Nr. 20 und 25 BauGB
Stellplätze
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG
St
Gemeinschaftsstellplätze
Müllbereich und Fahrradstellplätze
Geltungsbereich
Biotop
B
Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
sowie Ablagerungen
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB
Geschlossene bauliche Anlage (Lärmschutz)
Geh- Fahr- und Leitungsrecht
§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB
G1 Fläche mit Gehrecht für die Allgemeinheit
G2 Fläche mit Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer (Anlieger)
Biotop Schilfröhricht
B
zu erhaltende Hecken
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für Nebenanlagen
Legende
Entwurfsverfasser:
planquadrat
Elfers Geskes Krämer PartG mbB
Architekten und Stadtplaner
BDA / DASL / dwb
Platz der Deutschen Einheit 21
D-64293 Darmstadt
www.planquadrat.com
Wissenschaftsstadt Darmstadt
   Gemarkung: Darmstadt    Flur: 30
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
N 8.4.4 
- Kastanienallee / Elfeicher Weg -
VORENTWURF
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes N 8.4
ohne Maßstab
M 1:500 / M 1:1000
ZEICHNERISCHER TEIL
VERFAHRENSVERMERKE
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“
am .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom
bis einschließlich .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans und Begründung sowie den
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom  bis einschließlich _________
und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom .
Satzungsbeschluss:
Dieser  Bebauungsplan und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Babauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                    .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus
Mina-Rees-Straße, Mina-Rees-Str. 12 in der Zeit vom                     bis einschließlich                  
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                    .
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Die Dezernentin
Darmstadt, den                                                        Stadtplanungsamt
          _________________
   Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung ….                   Flur ....
Bebauungsplan …...
-….-
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes ……
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagwasser
für das Gebiet …..
ÜBERSICHTSPLAN
ÜBERSICHTSPLAN
Planungsbüro Logo
Die aktuellen Rechtsgrundlagen bitte anfordern!
HILFSLINIEN (dienen nur zur Orientierung)
HILFSLINIEN (dienen nur zur Orientierung)
Textbereich in Blocksatz!
10 30200 40
Arbeitshilfe:
Textstil / Arial
Texthöhe / 2.80
Textzeilenabstandsfaktor / 0.92
Textzeilenabstand / 4.30
Stand:
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt
geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
(Vorhabenbezogener)
N
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden
festgesetzt:
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach §12 Abs. 3a BauGB ist
folgendes aufzunehmen:
1. Bedingte Festsetzung
(§ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig,
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet hat.
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1 z.B. Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Text
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)
3.1 Grundflächenzahl/Größe der Grundfläche (§§ 16, 19 BauNVO)
Text
3.2 Geschossflächenzahl/Größe der Geschossfläche (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.3 Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO)
Text
3.4 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO)
Text
3.5 Höhenbezugspunkt
Text
4. Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Text (Zweckbestimmung und zulässige Nutzungen)
5. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder/und Abgrenzung des Maßes der
Nutzung
(§§ 1 Abs. 4, 16 Abs. 5 BauNVO)
Text
6. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
6.1 Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)
Text
6.2 Baulinie (§ 23 Abs. 1 und 2 BauNVO)
Text
7. Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Text
8. Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 BauNVO)
Text (offen/geschlossen/abweichend)
9. Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
9.1 Stellplätze
Text
9.2 Garagen/Tiefgaragen/Gemeinschaftsgaragen
Text
10. Flächen für sonstige Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 i.V.m. § 14 BauNVO)
Text (z.B. Fahrradabstellflächen, Müllcontainer, etc.)
11. Öffentliche Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
11.1 Straßenverkehrsflächen
Text
11.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Text (z.B. Fußweg, Radweg, Quartiersplatz, etc.)
11.3 Ein- und Ausfahrten
Text
12. Private Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Text
13. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Text (z.B. Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, etc.)
14. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
14.1 Öffentliche Grünflächen
Text
14.2 Private Grünflächen
Text
15. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
15.1 Oberflächenbefestigung/Niederschlagswasserversickerung
Text
15.2 Dachbegrünung/Begrünung von Tiefgaragendecken
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.3 Fassadenbegrünungen
Text (wenn als Ausgleichsfläche gedacht)
15.4 Artenschutzmaßnahmen/CEF-Maßnahmen
Text (Schutz von Insekten, Vögeln, Vogelschlag, Nisthilfen, etc.)
16. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
16.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Text
16.2 Anzupflanzende Bäume
Text
17. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
17.1 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Text
17.2 Zu erhaltende Bäume
Text
18. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder
Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d.
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Text (ggfls. auch bedingte Festsetzungen zum Schallschutz nach § 9 Abs. 2 BauGB)
19. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Text
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 198)
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Text (z.B. Dachformen, Dachneigung, Dachaufbauten, Einfriedungen,
Werbeanlagen, etc.)
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010
(GVBI. I S 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen,
dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss
mindestens 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das
Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung
etc.) genutzt werden.
IV. Kennzeichnungen
(§ 9 Abs. 5 BauGB)
Text (z.B. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
sind)
V. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
Text (z.B. Denkmalschutz, planfestgestellte Vorhaben, Schutzgebiete, etc.)
VI. Hinweise
Text (Die aktuelle Hinweisliste bitte bei Abt. 61.2 anfordern)
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3 BauGB ist folgendes aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan
des Büros XY vom XX.XX.XXXX.
Nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 Abs. 3a BauGB ist folgendes
aufzunehmen:
VII. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Der Durchführungsvertrag wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
z.B. WA
GRZ/GR
GFZ/GF
z.B. IV
z.B. FH...m
o/g/a
St
GA/TG/
GGA
Na
z.B.
Privat
545
2
779
493
1
335
336
25
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26
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13
123
16
152/15
123
496
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2
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20
123
22
123
23
123
24123
43
479
480
481
482
483
484
485
486
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4
137
3
239
96239
97
489
490
239
40
123
44
123
48
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47
123
46
123
45
239
110
239
56
542
2
542
3
543
2
618
3619
5
619
6
123
21
620
239
76
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686
1
538
5
538
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19
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9
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10
538
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497
499
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1
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1
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512
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501
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1
503
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505
506
513
1
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2
517
518
533
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536
8
536
10
536
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536
12
536
13
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536
18
563
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564 295
239/111
239
113
296
1
297
2
558
1
597
131
10
9
3
1
3
2
4
1
445
3
447
23
538
14
9
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223
4
23
5
23
6
6 76
776
876
52
12
76
4 76
5
152
14
239
74
239
78
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79
239/80
239
92
779/28
779/29
779/30
779
31
779
33
301
4
337
338
339
340
3
341/1
779
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779
36
156
17
156
18
239
2
239
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239
16
239
21
239
39
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61
239
62
239
67
239
73
342/1
343/1
344/1
345/1
346/1
347/1
578
1
559
3
536
9
565
1
578
6
578
7
621
4
768
5
768
239
81
239
11
239
65
472
473
474
594
8
111
5
135
4
575
14
575
15
779
37
131
11
52
952
32
239
36
412413414
415
416
417
418
419
1
615
4
615
5
626/5626/6
626
7
627/1
627
2
628/1
629/1
630
616
1
618
4
621
1
621
3
623
625
594
7
348/1
Rampe
Parkdeck
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
54
22
44
56
35A
31
33
35
51
53
HsNr.
 60A
59
59A
14
16
20
22
31
33
70
35
29
HsNr.
 27
4D
70
60
62
64
68
66
21
55
57
61
61A
2-4
61B 61C
4E
4B
4C
29A
23
19B
17
19
19A
37
25
27
29
52A
52B
63i-m
63,63a-c
63d
-h
24
67
65
14
15
18
11
13
26
30
28
7B
7A
7
5A
5
HsNr.
 58
63
57
65
59
56
58
HsNr. 7
HsNr. 18
58C
58B
58A
HsNr. 20
71-75
67
69
72
2
2A
4
6
61
Liebigstraße Am Schnainweg
Flur 21
Moselstraße
Liebigstraße
Raiffeisenstraße
Elisabethenstraße
Leerweg
Kirchenäcker
Weserstraße
Annastraße
Moselstraße
Liebigstraße
Planstraße 3
Elisabethenstraße
Planstraße
Planstraße
 1
Planstraße
 2
545
2
779
493
1
335
336
25
779
26
123
13
123
16
152/15
123
496
475
2
476
477
478
20
123
22
123
23
123
24123
43
479
480
481
482
483
484
485
486
136
4
137
3
239
96239
97
489
490
239
40
123
44
123
48
123
47
123
46
123
45
239
110
239
56
542
2
542
3
543
2
618
3619
5
619
6
123
21
620
239
76
239
88
538
5
538
7
538
8
538
9
538
10
538
11
538
12
497
499
2
508
1
509
1
510
1
511
1
512
1
501
502
1
503
1
505
506
513
1
514
529
2
517
518
533
2
536
8
536
10
536
11
536
12
536
13
536
16
536/17
536
18
563
1
564 295
239/111
239
113
296
1
297
2
558
1
597
131
10
9
3
1
3
2
4
1
445
3
447
23
538
14
9
4
223
4
23
5
23
6
6 76
776
876
52
12
76
4
152
14
239
74
239
78
239
79
239/80
239
92
779/28
779/29
779/30
779
31
779
33
301
4
337
338
339
340
3
341/1
779
35
779
36
156
17
156
18
239
12
239
16
239
21
239
39
239
61
239
62
239
67
239
73
342/1
343/1
344/1
345/1
346/1
347/1
559
3
536
9
565
1
578
6
578
7
621
4
768
5
768
239
81
239
11
239
65
472
473
474
594
8
111
5
135
4
575
14
575
15
779
37
131
11
52
952
32
239
36
412413414
415
416
417
418
419
1
615
4
615
5
626/5626/6
626
7
627/1
627
2
628/1
629/1
630
616
1
618
4
621
1
621
3
623
625
594
7
348/1
Rampe
Parkdeck
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
54
22
44
56
35A
31
33
35
51
53
HsNr.
 60A
59
59A
14
16
20
22
31
33
70
35
29
HsNr.
 27
4D
70
60
62
64
68
66
55
57
61
61A
2-4
61B 61C
4E
4B
4C
29A
23
19B
17
19
19A
37
25
27
29
52A
52B
63i-m
63,63a-c
63d
-h
24
67
65
14
15
18
11
13
26
30
28
7B
7A
7
5A
5
HsNr.
 58
63
57
65
59
56
58
HsNr. 7
HsNr. 18
58C
58B
58A
HsNr. 20
71-75
67
69
72
2
2A
4
6
61
Liebigstraße Am Schnainweg
Flur 21
Raiffeisenstraße
Elisabethenstraße
Leerweg
Kirchenäcker
Weserstraße
Annastraße
686
1
123
18
123
19
239
14
239
46
239
47
239
53
239
2
P2
P2
P1
P2
P2
1
3
3
9.
9.
4
4
 3
4
L
L
L
L
T
 GSt WA 2 Nord
 GSt WA 2 Süd
 St + T
T
T
 T
 St + T
T
T
T
T
T
T
T
 St
T
 T
 T
 T
T
T
 St
T
T
T
T
LPB
 V
LPB
 IV
    LPB
 IV
LPB
 III
 70
 dB(A)
 
 65
 dB(A)
 
 70
 dB(A)
  
 65
 dB(A)
 
MV
WA
 3
 
WA 3 
WA 3
WA 3
WA
 3
WA 4
WA 4
WA 4
WA 2 
WA
 2
 
WA
 2
 
WA 5 
WA 2 
  
WA
 1
 
WA
 1
 
WA
 1
 
WA 5 
WA 3 
WA 4
max.
 GH
 15,0
 m
 / III
max.
 GH
 18,0
 m
 / IV
max.
 GH
 15,0
 m
 / III
MV
17
2
38
12,5
3 25 2
3
66
69
3
2
62
2
3,5
2,5
62
2 12,5 2
17
43
3
2 2
33
15
3
6,5
6
6
2,5 38
15
3
3 15 2
15
6
18
3
3
18
3 16
3
16 2
2,5
5 13
3
18 18
2
15
3
3
15
22,5
62
2
3,5
2 38
3
15
2 38
3,1
15
3
3 15 2
44
38
17 216
3,2
44
15,5
2
3
2
2
2
2
2
12
2
2
2
6
9
9
2
34
12,7
15
6
62
62
2
43
6,5
12
3
3
2,5
2,5
3
24
14
24
3
25
123,71
123,58
123,70
123,51
124,51
125,03
124,43
123,77
126,20
125,72
125,36
125,05
126,68
125,61
125,61
125,06
125,43
124,38
0 10 20 30 40 50 100m
Kartengrundlage: Alkis UTM 19.11.2014
0,4
WA 2 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 1
1,5
a1
FD
siehe
Plan-
eintrag
siehe
Planeintrag
0,4
WA 3 
0,8
o H
FDII
max. GH
12,0 m
0,4
WA 4 
0,8
FDII
max. GH
12,0 m
a2
0,4
WA 5
1,5
a3
FDIV
max. GH
18,0 m
Maßstab: 1:1.000
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 
 
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) , zuletzt geändert 
durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBI . I S. 587)  in Verbindung mit der 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden 
festgesetzt: 
1. Bedingte Festsetzung 
(§ 12 Abs. 3a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 2 BauGB) 
 Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig, 
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zu diesem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet hat. 
2. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
(§ 9 Abs. 7 BauGB) 
3. Art der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO) 
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) 
 Zulässig sind gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO: 
• Wohngebäude 
• die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank - und 
Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe 
• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche 
Zwecke. 
Ausnahmsweise zulässig sind gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO: 
• Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 
• Anlagen für Verwaltungen. 
Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO: 
• Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 
• Gartenbaubetriebe, 
• Tankstellen, 
• Werbeanlagen, außer an der Stätte der Leistung. 
4. Maß der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff. BauNVO) 
4.1. Grundflächen (GR max.) (§§ 16, 19 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld 
eingetragene maximale Grundfläche GR max.  
 
4.1.1. Grundflächen II (GRII) (§§ 16, 19 BauNVO) 
Die zulässige Grundfläche (GR  max.) darf durch die Grundflächen d er in 
§ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu dem in Tabelle 1 
(Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld eingetragenen Höchstwert 
überschritten werden. 
 
4.2. Geschossflächen (GF max.) (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld 
eingetragene maximale Geschossfläche GF max.  
 
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Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
4.2.1. Flächen von Aufenthaltsräumen in Staffelgeschossen, einschließlich der zu ihnen 
gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind 
mitzurechnen. 
 
4.3. Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld 
eingetragene Zahl der Vollgeschosse.  
 
4.4. Höhe der baulichen Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO) 
 
4.4.1. Maximale Gebäudehöhe (GH max.) 
Es wird eine maximale Gebäudehöhe  (GH max.)  von 11,5  m über dem unteren 
Bezugspunkt festgesetzt.  
 
Oberer Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Gebäudehöhe (GH) ist der 
oberste Abschluss der aufgehenden Wand (Attika). Der untere Bezugspunkt ergibt 
sich aus dem festgesetzten Geländeniveau (Ziff. I. 4.4.3) vor der Gebäudemitte auf 
der der Verkehrsfläche zugewandten Seite. 
 
4.4.2. Notwendige technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte maximale 
Gebäudehöhe ausnahmsweise um 1,5 m auf insgesamt max. 20 % der Dachflächen 
je Gebäude überschreiten.  
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie dürfen die festgesetzte max. 
Gebäudehöhe um 1,5 m überschreiten.  
 
4.4.3. Höhenbezugspunkte / Höhenlinien 
Die entsprechenden Festsetzungen werden zur Offenlage ergänzt. 
5. Überbaubare Grundstücksfläche 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V .m. § 23 BauNVO) 
5.1. Baugrenzen 
5.2. Terrassen dürfen die festgesetzte Baugrenze an maximal einer Gebäudeseite um 
max. 1,0 m überschreiten.  
6. Bauweise 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 22 BauNVO) 
6.1. Offene Bauweise (o) 
Für die Baufelder FEH wird eine offene Bauweise festgesetzt. 
 
6.2. Geschlossene Bauweise (g) 
Für die Baufelder RH wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
 
6.3. Abweichende Bauweise (a) 
Für die Baufelder DH wird eine abweichende Bauweise im Sinne einer einseitigen 
Grenzbebauung festgesetzt. Die jeweilige Anbauseite ergibt sich aus der 
Planzeichnung. 
7. Flächen für Stellplätze und Carports  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i. V. m. § 12 BauNVO) 
7.1. Stellplätze und Carports 
Oberirdische Stellplätze und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen und in den hierfür festgesetzten Flächen „St“ mit der 
festgesetzten maximalen Anzahl zulässig. 
7.2. Garagen und Tiefgaragen sind im gesamten Geltungsbereich unzulässig. 
 
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4.2.1. Flächen von Aufenthaltsräumen in Staffelgeschossen, einschließlich der zu ihnen 
gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind 
mitzurechnen. 
 
4.3. Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO) 
Festgesetzt wird die in Tabelle 1 (Nutzungsschablone) für das jeweilige Baufeld 
eingetragene Zahl der Vollgeschosse.  
 
4.4. Höhe der baulichen Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO) 
 
4.4.1. Maximale Gebäudehöhe (GH max.) 
Es wird eine maximale Gebäudehöhe  (GH max.)  von 11,5  m über dem unteren 
Bezugspunkt festgesetzt.  
 
Oberer Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Gebäudehöhe (GH) ist der 
oberste Abschluss der aufgehenden Wand (Attika). Der untere Bezugspunkt ergibt 
sich aus dem festgesetzten Geländeniveau (Ziff. I. 4.4.3) vor der Gebäudemitte auf 
der der Verkehrsfläche zugewandten Seite. 
 
4.4.2. Notwendige technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte maximale 
Gebäudehöhe ausnahmsweise um 1,5 m auf insgesamt max. 20 % der Dachflächen 
je Gebäude überschreiten.  
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie dürfen die festgesetzte max. 
Gebäudehöhe um 1,5 m überschreiten.  
 
4.4.3. Höhenbezugspunkte / Höhenlinien 
Die entsprechenden Festsetzungen werden zur Offenlage ergänzt. 
5. Überbaubare Grundstücksfläche 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V .m. § 23 BauNVO) 
5.1. Baugrenzen 
5.2. Terrassen dürfen die festgesetzte Baugrenze an maximal einer Gebäudeseite um 
max. 1,0 m überschreiten.  
6. Bauweise 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 22 BauNVO) 
6.1. Offene Bauweise (o) 
Für die Baufelder FEH wird eine offene Bauweise festgesetzt. 
 
6.2. Geschlossene Bauweise (g) 
Für die Baufelder RH wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
 
6.3. Abweichende Bauweise (a) 
Für die Baufelder DH wird eine abweichende Bauweise im Sinne einer einseitigen 
Grenzbebauung festgesetzt. Die jeweilige Anbauseite ergibt sich aus der 
Planzeichnung. 
7. Flächen für Stellplätze und Carports  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i. V. m. § 12 BauNVO) 
7.1. Stellplätze und Carports 
Oberirdische Stellplätze und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen und in den hierfür festgesetzten Flächen „St“ mit der 
festgesetzten maximalen Anzahl zulässig. 
7.2. Garagen und Tiefgaragen sind im gesamten Geltungsbereich unzulässig. 
 
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8. Flächen für Nebenanlagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO) 
8.1. Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind nur innerhalb  der überbaubaren 
Grundstücksflächen und in den festgesetzten Flächen für Vorgärten  bis zu einer 
maximalen Grundfläche von insgesamt 15 m² je Grundstück zulässig. 
8.2. Gemeinschaftlich genutzte Nebenanlagen wie Müll - und Fahrradab stellplätze (inkl. 
Unterflurcontainer) sind nur auf den mit „M+F“ ausgewiesenen Flächen zulässig. 
9. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 
9.1. In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 ist je Gebäude maximal eine Wohneinheit zulässig.  
9.2. In den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis FEH 5 sind je Gebäude maximal 
zwei Wohneinheiten zulässig. 
10. Private Verkehrsflächen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
Private Straßenverkehrsflächen 
11. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) 
Innerhalb der festgesetzten Fläche sind Versorgungsanlagen mit der 
Zweckbestimmung - Heiztechnikzentrale - zulässig. 
12. Private Grünflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 
Private Grünfläche besonderer Zweckbestimmung – Zugang Wasserfläche 
13. Wasserflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) 
13.1. Private Wasserfläche 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
14. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)  
14.1. Behandlung von Niederschlagswasser  
 
14.1.1. Niederschlagswasser auf Dachflächen  und sonstigen befestigten Flächen der 
Baugrundstücke 
Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Baugrundstücke 
anfallende Niederschlagswasser ist vollständig vor Ort auf dem Grundstück 
zurückzuhalten o der nach wasserrechtliche n Vorschriften zu reinigen und der 
Wasserfläche zuzuführen, soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange 
nicht entgegenstehen.  
Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser der Baufelder FEH 3 bis 
FEH 5 und DH 19 bis DH 22 sowie der Pultdächer der Baufelder RH 1 bis RH 20 ist 
vollständig vor Ort auf dem Grundstück zurückzuhalten oder dem Regenwasserkanal 
im Elfeicher Weg zuzuführen.  
 
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14.1.2. Niederschlagswasser auf Verkehrsflächen  
Das auf den privaten Verkehrsflächen nach Ziffer I. 10.  anfallende 
Niederschlagswasser ist vollständig nach einer Reinigung mittels Substratfilter in 
Kastenrinnen oder ggf. Sinkkästen dem  Regenwasserkanal im Elfeicher Weg 
zuzuführen. 
 
14.1.3. Befestigte Freiflächen  
Stellplätze, Wege, Zufahrten und s onstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in 
wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Die festgesetzte private Grünfläche 
besonderer Zweckbestimmung – Zugang Wasserfläche nach Ziffer I. 12. ist ebenso in 
wasserdurchlässiger Weise herzustellen. 
Die gemäß Ziffer I. 15.3 mit einem Gehrecht festgesetzte Fläche "G2" südlich des  
Baufelds RH 1 (parallel zur Kastanienallee) ist ohne Eingriff in den Wurzelraum 
herzustellen. 
 
14.2. Insektenfreundliche Außenbeleuchtung 
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten sind für die 
Außenbeleuchtung ausschließlich warmweiß bis neutralweiß getönte Lampen (bspw. 
LED-Lampen mit einer Lichttemperatur von max. 4.100 K elvin) zulässig. Kaltweißes 
Licht darf nic ht verwendet werden. Es dürfen nur Lampen verwendet werden, die 
keine Fallenwirkung auf Insekten ausüben. 
 
14.3. Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
 
14.4. Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  
Die festgesetzte Fläche ist initial mit Schilf zu bepflanzen und zu erhalten.  
 
14.5. Dachbegrünung 
Flachdächer und geneigte Dächer mit einem Dachneigungswinkel bis zu 35° und ab 
einer Mindestgröße von 10 m² sind extensiv zu begrünen. Die Vegetationsschicht 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist 
dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten sind hiervon ausgenommen (siehe auch Ziffer II. 1.). 
15. Geh- und Fahrrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
15.1. Auf den privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh -, Fahr - und Leitungsrecht e 
zugunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.  
15.2. Auf der mit G1 markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu 
sichern.  
15.3. Auf den  mit G2 markierten Flächen  sind Gehrechte zugunsten der jeweiligen 
Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
16. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
An den Gebäudeseiten der Baufelder RH 1 bis RH 20, die zu der im Plan festgesetzten 
roten Linie hin orientiert sind, ist die Anordnung von  zu öffnenden Fenstern 
schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Sinne der TA Lärm nicht zulässig. 
Bei den Baufeldern RH 1 und RH 20 ist, an den Gebäudeseiten, die zu der im Plan 
festgesetzten roten Linie hin orientiert sind, die Anordnung von Fenste rn 
schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Sinne der TA Lärm, die nur zu 
Reinigungszwecken zu öffnen sind, nur dann zulässig, wenn zugleich im selben  
 
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14.1.2. Niederschlagswasser auf Verkehrsflächen  
Das auf den privaten Verkehrsflächen nach Ziffer I. 10.  anfallende 
Niederschlagswasser ist vollständig nach einer Reinigung mittels Substratfilter in 
Kastenrinnen oder ggf. Sinkkästen dem  Regenwasserkanal im Elfeicher Weg 
zuzuführen. 
 
14.1.3. Befestigte Freiflächen  
Stellplätze, Wege, Zufahrten und s onstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in 
wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Die festgesetzte private Grünfläche 
besonderer Zweckbestimmung – Zugang Wasserfläche nach Ziffer I. 12. ist ebenso in 
wasserdurchlässiger Weise herzustellen. 
Die gemäß Ziffer I. 15.3 mit einem Gehrecht festgesetzte Fläche "G2" südlich des  
Baufelds RH 1 (parallel zur Kastanienallee) ist ohne Eingriff in den Wurzelraum 
herzustellen. 
 
14.2. Insektenfreundliche Außenbeleuchtung 
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten sind für die 
Außenbeleuchtung ausschließlich warmweiß bis neutralweiß getönte Lampen (bspw. 
LED-Lampen mit einer Lichttemperatur von max. 4.100 K elvin) zulässig. Kaltweißes 
Licht darf nic ht verwendet werden. Es dürfen nur Lampen verwendet werden, die 
keine Fallenwirkung auf Insekten ausüben. 
 
14.3. Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
 
14.4. Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  
Die festgesetzte Fläche ist initial mit Schilf zu bepflanzen und zu erhalten.  
 
14.5. Dachbegrünung 
Flachdächer und geneigte Dächer mit einem Dachneigungswinkel bis zu 35° und ab 
einer Mindestgröße von 10 m² sind extensiv zu begrünen. Die Vegetationsschicht 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist 
dauerhaft zu erhalten. Fenster, Be-  und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten sind hiervon ausgenommen (siehe auch Ziffer II. 1.). 
15. Geh- und Fahrrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
15.1. Auf den privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh -, Fahr - und Leitungsrecht e 
zugunsten der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.  
15.2. Auf der mit G1 markierten Fläche ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu 
sichern.  
15.3. Auf den  mit G2 markierten Flächen  sind Gehrechte zugunsten der jeweiligen 
Eigentümer (Anlieger) zu sichern.  
16. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
An den Gebäudeseiten der Baufelder RH 1 bis RH 20, die zu der im Plan festgesetzten 
roten Linie hin orientiert sind, ist die Anordnung von  zu öffnenden Fenstern 
schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Sinne der TA Lärm nicht zulässig. 
Bei den Baufeldern RH 1 und RH 20 ist, an den Gebäudeseiten, die zu der im Plan 
festgesetzten roten Linie hin orientiert sind, die Anordnung von Fenste rn 
schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Sinne der TA Lärm, die nur zu 
Reinigungszwecken zu öffnen sind, nur dann zulässig, wenn zugleich im selben  
 
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Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
schutzbedürftigen Aufenthaltsraum ein weiteres zu öffnendes Fenster zu einer 
lärmabgewandten Seite des Gebäudes vorhanden ist.  
Dabei ist zu gewährleisten, dass die Schallschutzwirkung der  nur zu  
Reinigungszwecken zu öffnenden Fenster, durch die Benutzer und Bewohner nicht 
beeinflusst werden kann. 
Innerhalb der Baufelder RH 1 bis RH 20 ist eine g eschlossene bauliche Anlage zu 
errichten.  
Weitere Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm werden ggf. nach Erstellung 
des fertigen Schallgutachtens zur Offenlage ergänzt. 
17. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen  
(§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB) 
Die Aufnahme der Wohnnutzung in den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis 
FEH 5 ist erst zulässig, wenn die Bebauung (Rohbau mit geschlossener Fassade) in 
den Baufeldern RH 1 bis RH 20 hergestellt ist und deren Lärmschutzfunktion 
dauerhaft gesichert ist.  
18. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
18.1. Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.2. Vorgärten 
Vorgärten sind innerhalb der festgesetzten Flächen gärtnerisch anzulegen und zu 
erhalten. Zuwegungen zu den Gebäuden innerhalb der Vorgärten sind zulässig .  
Die festgesetzten Vorgärten dürfen nicht als Arbeits - oder Lagerflächen genutzt 
werden und sind, soweit es sich nicht um  festgesetzte Nebenanlagen, festgesetzte 
Stellplätze oder Zuwege handelt, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 
Flächenhafte Stein- , Kies -, Splitt-  und Schottergärten oder - schüttungen sind 
unzulässig. 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.3. Anpflanzen von Bäumen auf den Baugrundstücken  
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.4. Anpflanzen von Sträuchern auf den Baugrundstücken 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
18.5. Fassadenbegrünung 
Die entsprechenden Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umwelt -
berichts zur Offenlage ergänzt. 
19. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) 
 
19.1. Erhaltung von Einzelbäumen und Baumgruppen 
Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind dauerhaft gegen jede Beeinträchtigung 
zu schützen und bei Verlust durch Bäume 1. Ordnung gemäß Auswahlliste 
(Ziffer IV. 12) zu e rsetzen. Für zu erhaltende Bäume sind Baumscheiben von je 
mindestens 6 m² Größe herzustellen.  
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
19.2. Erhaltung von Hecken 
Die zur Erhaltung festgesetzten Heckenstrukturen sind dauerhaft gegen jede 
Beeinträchtigung zu schützen und bei Verlust gemäß Auswahlliste  (Ziffer IV. 12)  zu 
ersetzen. 
19.3. Baumschutzmaßnahmen  
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor 
Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen gemäß 
RAS-LP 4 und DIN 18920 zu schützen. 
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) 
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1. Dachgestaltung 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
Die Gebäudedächer der Baufelder FEH 1 bis FEH 5 und DH 1 bis DH 22 sind als 
extensiv begrünte Flachdächer mit einer Neigung von höchstens 5° herzustellen. Die 
Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. 
In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 sind Flach-  und Pultdächer bis zu einem 
Neigungswinkel von max. 35° herzustellen, die extensiv zu begrünen sind. Die 
Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. 
2. Werbeanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 2 HBO) 
Werbeanlagen sind nur am Gebäude (an der Stätte der Leistung) bis zu einer Größe 
von 0,3 m x 0,3 m zulässig. 
Unzulässig sind Werbeanlagen in Form von Blitzlichtern, im Wechsel oder in Stufen 
ein- und ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende 
Lichtbilder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder 
Werbeanlagen auf oder über Dach.  
3. Einfriedungen 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,20 m Höhe über 
Gehwegkante und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Strauchpflanzungen oder Hecken sind als Grenzbepflanzung entlang der Privatgärten 
bis zu einer max. Höhe von 2,0 m, entlang privater oder öffentlicher Verkehrsflächen 
bis zu einer max. Höhe von 1,50 m zulässig.  
Freiwachsende Hecken entlang der Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder 
öffentlichen Grünflächen sind von den Festsetzungen ausgenommen. 
4. Abfallsammelanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Müll- und Abfallsammelanlagen sind einzuhausen oder einzugrünen. 
III. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
(§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
Gesetzlich geschützte Biotope (Schilfröhricht 05.410) 
Im westlichen Bereich der privaten Wasserfläche befindet sich innerhalb des 
gekennzeichneten Bereichs ein geschütztes  Biotop (Schilfröhricht), das nachrichtlich 
 
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Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
19.2. Erhaltung von Hecken 
Die zur Erhaltung festgesetzten Heckenstrukturen sind dauerhaft gegen jede 
Beeinträchtigung zu schützen und bei Verlust gemäß Auswahlliste  (Ziffer IV. 12)  zu 
ersetzen. 
19.3. Baumschutzmaßnahmen  
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor 
Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen gemäß 
RAS-LP 4 und DIN 18920 zu schützen. 
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) 
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1. Dachgestaltung 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
Die Gebäudedächer der Baufelder FEH 1 bis FEH 5 und DH 1 bis DH 22 sind als 
extensiv begrünte Flachdächer mit einer Neigung von höchstens 5° herzustellen. Die 
Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. 
In den Baufeldern RH 1 bis RH 20 sind Flach-  und Pultdächer bis zu einem 
Neigungswinkel von max. 35° herzustellen, die extensiv zu begrünen sind. Die 
Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. 
2. Werbeanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 2 HBO) 
Werbeanlagen sind nur am Gebäude (an der Stätte der Leistung) bis zu einer Größe 
von 0,3 m x 0,3 m zulässig. 
Unzulässig sind Werbeanlagen in Form von Blitzlichtern, im Wechsel oder in Stufen 
ein- und ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende 
Lichtbilder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder 
Werbeanlagen auf oder über Dach.  
3. Einfriedungen 
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Zulässig sind Stabgitter - oder Maschendrahtzäune bis max. 1,20 m Höhe über 
Gehwegkante und nur in Verbindung mit Strauchpflanzungen oder Hecken. 
Strauchpflanzungen oder Hecken sind als Grenzbepflanzung entlang der Privatgärten 
bis zu einer max. Höhe von 2,0 m, entlang privater oder öffentlicher Verkehrsflächen 
bis zu einer max. Höhe von 1,50 m zulässig.  
Freiwachsende Hecken entlang der Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder 
öffentlichen Grünflächen sind von den Festsetzungen ausgenommen. 
4. Abfallsammelanlagen  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Müll- und Abfallsammelanlagen sind einzuhausen oder einzugrünen. 
III. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
(§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
Gesetzlich geschützte Biotope (Schilfröhricht 05.410) 
Im westlichen Bereich der privaten Wasserfläche befindet sich innerhalb des 
gekennzeichneten Bereichs ein geschütztes  Biotop (Schilfröhricht), das nachrichtlich 
 
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Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen wurde. Dieses darf nicht 
zerstört werden und ist zu schützen und zu pflegen. Die Regelungen des BNat SchG 
zu gesetzlich geschützten Biotopen und zum allgemeinen Schutz wild lebender Tiere 
und Pflanzen (§§ 30 und 39 BNatSchG) sind zu berücksichtigen.  
IV. Hinweise 
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften 
Die genannten Gesetze, Verordnungen und die sonstigen zitierten Vorschriften 
können im Stadtplanungsamt, Mina- Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, zu den 
üblichen Bürozeiten eingesehen werden. 
2. Biodiversität 
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. 
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu 
berücksichtigen.  
Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekte 
verwiesen. Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahmen wird empfohlen. 
(https://www.Darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologische-
vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/) 
3. Denkmalschutz (§ 21 HDSchG) 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt 
für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde 
unverzüglich anzuzeigen (§ 20 HDSchG). 
4. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplans 
Hessisches Ried“. Im Einzelnen sind die Vorgaben des 
„Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde 
mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen 
StAnz. 21 / 1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006, S. 1704, 
bekannt gemacht.  
Der Bemessungsgrundwasserstand beträgt 138,2 m ü.NN. 
5. Naturschutz 
Bei Bau- und Abrissarbeiten am Gebäudebestand sind die Verbote des § 44 Abs. 1 
BNatSchG zu beachten. Dies bedeutet, dass eine Verletzung oder Tötung der 
geschützten Arten, erhebliche Störungen während der Fortpflanzungs -·, Aufzucht-·, 
Mauser- und Überwinterungszeit und die Zerstörung von Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten verboten sind. Diese Verbote können dort insbesondere für 
gebäudebrütende Vogelarten, wie u.a. Schwalben, Mauersegler und Haussperling, 
sowie gebäudebewohnende Fledermausarten Relevanz entfalten. Um den Eintritt der 
o.a. V erbotstatbestände zu vermeiden, können regelmäßig Vermeidungs - und 
Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Grundsätzlich wird vor der Durchführung 
von Bau - und Abrissarbeiten eine artenschutzrechtliche Begutachtung des 
Gebäudebestands durch eine versierte Fachkraft empfohlen. Die Begutachtung soll 
vor dem Beginn der Bauarbeiten erfolgen um ggf. notwendig werdende Maßnahmen 
planen und ergreifen zu können. Zur Sicherung des Fledermausbestandes im 
Plangebiet dürfen bei Baumaßnahmen keine schädigenden Baumaterial ien (z. B. 
fledermausgefährdende Holzschutzmittel) in den relevanten Gebäudeteilen 
verwendet werden. Zur Stärkung des Nist - und Ruhestättenangebotes wird u.a. der 
Einbau von speziellen Nisthilfen für Schwalben, Mauersegler, Fledermäuse u.a. 
empfohlen, z.B.  in Form von speziellen Dachziegeln für Fledermäuse und 
Einflugöffnungen für Mauersegler unterhalb des Dachüberstandes. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Textliche Festsetzungen  VORENTWURF – 30.04.2020 
6. Schutzgebiet nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) (außerhalb des 
Geltungsbereichs) 
Geschützte Allee nach § 30 BNatschG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG. Die Bäume in der 
geschützten Allee entlang der Straße „Kastanienallee“ sind während der Bauphase 
gemäß DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, 
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) zu schützen.  
Insbesondere der Mindestabstand von Baugruben, Mulden, etc., wie in der DIN 18920 
unter Punkt 4.10.1 beschrieben, ist einzuhalten.  
7. Bodenveränderungen 
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf 
organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten 
Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind 
diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, 
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmst adt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, 
mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes -
Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, 
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder 
die Allgemeinheit herbeizuführen. 
8. Altflächen / Altlasten 
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen 
und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, 
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige 
Bodenschutzbehörde), zu beteiligen. 
9. Kampfmittelbelastung und -räumung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es 
muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf 
allen Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind 
systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der 
Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen 
Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten.  
10. Klimaschutz 
Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinsparverordnung 
(EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils gültigen Fassung 
nachgewiesen werden. 
11. Leitungsschutzmaßnahmen 
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 
einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser 
Abstand unterschritten, so sind die Ver - und Entsorgungsleitungen gegen 
Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu 
verschieben.   
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem 
Versorgungsträger abzustimmen. Das  „Merkblatt über Bäume, unterirdische 
Leitungen und Kanäle“, Ausgabe 2013 (FGSV 939) ist zu beachten. 
12. Auswahlliste Bäume, Sträucher und Heckenpflanzen  
Die entsprechende Auswahlliste wird mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt und 
zur Offenlage ergänzt. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Tabelle 1: Nutzungsschablone  VORENTWURF – VORABZUG 28.04.2020 
Tabelle 1: Nutzungsschablone 
 
Baufeld GR max. GR II GF max. Voll-
geschosse 
Dachform GH -
min. 
GH 
max. 
Bauweise 
RH 1 115 m² 145 m² 240 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 2 105 m² 120 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 3 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 4 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 5 105 m² 130 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 6 110 m² 135 m² 240 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 7 105 m² 120 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 8 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 9 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 10 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 11 110 m² 135 m² 240 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 12 105 m² 115 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 13 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 14 105 m² 120 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 15 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 16 110 m² 135 m² 240 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
RH 17 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 18 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 19 105 m² 125 m² 200 m² II FD/PD 9,5 m 11,5 m g 
RH 20 115 m² 145 m² 240 m² III FD 9,5 m 11,5 m g 
DH 1 120 m² 195 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 2 120 m² 190 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 3 120 m² 195 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 4 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 5 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 6 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 7 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 8 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 9 120 m² 190 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 10 120 m² 180 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 11 120 m² 180 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 12 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 13 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 14 120 m² 190 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 15 120 m² 200 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 16 120 m² 195 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.8.4.4  
Tabelle 1: Nutzungsschablone  VORENTWURF – VORABZUG 28.04.2020 
DH 17 120 m² 190 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 18 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 19 120 m² 185 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 20 120 m² 180 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 21 120 m² 180 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
DH 22 120 m² 190 m² 215 m² II FD - 11,5 m a 
FEH 1 130 m² 205 m² 270 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 2 130 m² 205 m² 270 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 3 130 m² 205 m² 270 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 4 130 m² 240 m² 270 m² II FD - 11,5 m o 
FEH 5 130 m² 215 m² 270 m² II FD - 11,5 m o 
 
VERFAHRENSVERMERKE 
Aufstellungsbeschluss: 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019. 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am  
12.09.2019. 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Beschluss des Magistrats vom _____________. 
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am _____________.  
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 
Abs. 1 BauGB in der Zeit vom _____________ bis einschließlich _____________. 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung 
mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom _____________. 
Öffentliche Auslegung: 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom _____________. 
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am  _____________. 
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans und Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungsnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Stadthaus West, Mina-Rees-Str. 12 in 
der Zeit vom _____________ bis einschließlich _____________ und mindestens zeitgleiche 
Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB. 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 
_____________. 
 
Satzungsbeschluss: 
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben-  und Erschließungsplan und der im Plan 
enthaltenen Satzung wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung z ur 
Satzung beschlossen am _____________. 
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.  
Ausgefertigt: Darmstadt, den _____________ 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
  Die Dezernentin 
 
Bekanntmachung: 
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der 
öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am _____________. 
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO)          
i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus West, Mina-Rees-
Str. 12 in der Zeit vom _____________ bis einschließlich _____________. 
Inkrafttreten: 
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am _____________. 
Darmstadt, den _____________. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
  Die Dezernentin 
 
 
Darmstadt, den _____________.    Stadtplanungsamt 
 
 
         Jochen Krehbiehl 
 
Planstand 30.04.2020

anlage 3

201110 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 
– Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung mit 
Vorentwurf des Umweltberichtes 
gemäß § 2a BauGB 
 
 
 
 – VORENTWURF – 
 
Stand: April 2020 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin 
  
Anlage 3

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1.  Erfordernis der Planung und Planungsziel 4 
2.  Rechtsgrundlage 4 
3.  Verfahren 5 
4.  Geltungsbereich 5 
5.  Planungsrechtliche Situation 6 
5.1.  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 6  
5.2.  Flächennutzungsplan 7 
5.3.  Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 8 
6.  Städtebauliche Rahmenbedingungen 8 
6.1.  Lage im Stadtgebiet 8 
6.2.  Geschichte und gegenwärtiger Bestand 8 
7.  Städtebauliches Konzept 10  
7.1.  Grünflächen 11  
7.2.  Verkehrserschließung und Stellplätze 12  
7.3.  Energieversorgung 12  
8.  Gutachten 13  
8.1.  Fachgutachten Verkehr 13  
8.2.  Artenschutzfachbeitrag 14  
8.3.  Erschließung und Versorgung 16  
8.4.  Geotechnischer Bericht 17  
8.5.  Schalluntersuchung 17  
8.6.  Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmstadt 1 8  
9.  Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 19  
9.1.  Bedingte Festsetzungen 19  
9.2.  Art der baulichen Nutzung 19  
9.3.  Maß der baulichen Nutzung 20  
9.3.1.  Grundflächen 20  
9.3.2.  Geschossflächen 20  
9.3.3.  Zahl der Vollgeschosse 20  
9.3.4.  Höhe der baulichen Anlagen 21  
9.4.  Überbaubare Grundstücksfläche 21  
9.5.  Bauweise 22  
9.5.1.  Offene Bauweise (o) 22  
9.5.2.  Geschlossene Bauweise (g) 22  
9.5.3.  Abweichende Bauweise (a) 22  
9.6.  Flächen für Stellplätze und Carports 22  
9.7.  Flächen für Nebenanlagen (nach § 14 BauNVO) 23  
9.8.  Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 23  
9.9.  Private Verkehrsflächen 24

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
3 
 
9.10.  Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 24  
9.11.  Private Grünflächen 24  
9.12.  Wasserflächen 24  
9.13.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft 24  
9.13.1.  Behandlung von Niederschlägen 24  
9.13.1.1.  Niederschlagswasser auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der 
Baugrundstücke 24  
9.13.1.2.  Niederschlagswasser der Verkehrsflächen 25  
9.13.1.3.  Befestigte Freiflächen 25  
9.13.2.  Insektenfreundliche Außenbeleuchtung 25  
9.13.3.  Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 25  
9.13.4.  Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 25  
9.13.5.  Dachbegrünung 25  
9.14.  Geh- und Fahrrechte 26  
9.15.  Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 26  
9.16.  Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Zulässigkeit 
der Wohnbebauung) 26  
9.17.  Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 27  
9.18.  Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 27  
9.19.  Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 27  
9.19.1.  Dachgestaltung 27  
9.19.2.  Werbeanlagen 28  
9.19.3.  Einfriedungen 28  
9.19.4.  Abfallsammelanlagen 28  
9.20.  Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 28  
9.21.  Hinweise 28  
9.22.  Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen 29

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
4 
 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Nachfra ge nach individuellem Wohnraum durch 
die Zunahme der Bevölkerung nach wie vor ungebroche n. Da nach Angaben des IWU-
Instituts eine Bevölkerungszunahme von 6,5 % bis zu m Jahr 2030 vorausgesagt wird, ist 
jährlich mit einem Bedarf von mindestens 500 bis 600 Wohnungen zu rechnen.  
Mit der Erschließung des Areals zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg wird die von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie zu r Deckung des Wohnraumbedarfs, 
durch die Umstrukturierung und Bebauung von bislang  nicht für das Wohnen genutzten 
Flächen und durch die kleinteilige Arrondierung von  Stadtteilen, umgesetzt. Auf dem 
Privatgrundstück in der Kastanienallee, im nördlichen Bereich des Bürgerparks in Darmstadt, 
sollen 47 Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser errichtet werden. 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s N 8.4.4 ist erforderlich, da der 
rechtskräftige Bebauungsplan N 8.4 aus dem Jahr 198 6 in diesem Teilbereich eine 
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park anlage mit Wegen sowie Teiche 
festsetzt. Mit der beabsichtigten Wohnbebauung wird  das Grundstück auch für die 
Öffentlichkeit zugänglich. Der neu aufzustellende v orhabenbezogene Bebauungsplan 
N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – wird für  seinen Geltungsbereich den 
rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ersetzen. 
 
2. Rechtsgrundlage 
Baugesetzbuch  (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03. November  2017 (BGBl. I S. 
3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBI. I S. 587) 
Baunutzungsverordnung  (BauNVO)  i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. November 2017 
(BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung  (PlanzV)  vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletz t 
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) 
Hessische Gemeindeordnung  ( HGO ) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07. März 2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 
(GVBl. S. 201) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletz t 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. März 2020 (BGBl. I S. 440) 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz  (HAGBNatSchG)  i.d.F. 
vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14. Februar 2011 (GVBI. I S. 43) 
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 184) 
Hessisches Wassergesetz  (HWG)  i.d.F. vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zul etzt 
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 366) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  i.d.F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), 
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) i.d.F. vom 24. Februar 2010 
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 d es Gesetzes vom 12. Dezember 2019 
(BGBl. I S. 2513) 
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts  (Wasserhaushaltsgesetz - WHG ) i.d.F. vom 
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert d urch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. 
Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) 
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  vom 28. November 2016 (GVBl. S. 211)

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
5 
 
3. Verfahren 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastan ienallee / Elfeicher Weg – wird im 
Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Als gesonderter Teil der Begründung ist der 
Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen.  
 
4. Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen  Bebauungsplans N 8.4.4 umfasst 
die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 47/4, 48/19. 
 
Das Plangebiet hat eine Fläche von 25.013 m². 
 
Abb. 1 : Geltungsbereich (ohne Maßstab, Quelle: planquadrat)

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
6 
 
5. Planungsrechtliche Situation 
5.1. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
 
Abb.2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (ohne 
Maßstab, Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt) 
 
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzu ngsplan 2010 ist das Plangebiet als 
„Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ festgelegt. I m Textteil zum Regionalplan werden 
bezüglich Flächen für „Vorranggebiet Siedlung“ (Beg ründung zu 3.4.1) folgende Aussagen 
getroffen: 
„Flächen für Wohnsiedlungszwecke sind die in der Kar te ausgewiesenen "Vorranggebiete 
Siedlung, Planung", freie Flächen innerhalb der "Vo rranggebiete Siedlung, Bestand" 
(insbesondere Reserven in Bebauungsplänen und auf K onversionsflächen) sowie Flächen 
unter 5 ha in den Ortsrandlagen („Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“).“ 
Da es sich bei dem Vorhaben um einen Wohnsiedlungsz weck in Ortsrandlage unter 5 ha 
handelt, entspricht das Vorhaben auch den Zielen des Regionalplans.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
7 
 
Abb. 3: Ausschnitt aus der Änderung des Flächennutz ungsplans, Teilbereich 1.2 ( ohne Maßstab, 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
5.2. Flächennutzungsplan 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit La ndschaftsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde mit der „1. Ände rung des FNP Teilbereich 1.2 
(Bürgerpark-Nord)“ die Darstellung für einen Großte il des Geltungsbereichs des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 in „Wohnba ufläche“ geändert. Die 
„1. Änderung des FNP Teilbereich 1.2 (Bürgerpark-No rd)“ erfolgte parallel zum damaligen 
Bebauungsplanverfahren N 8.4.2, dessen geplante Wohnbaufläche etwas kleiner war als die 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4. Die P lanung des 
Bebauungsplanverfahrens N 8.4.2 wurde jedoch nicht abgeschlossen und der 
Bebauungsplan erlangte keine Rechtskraft. Eine klei nere Teilfläche (ca. 4.000 m²) im 
Nordosten des Geltungsbereichs des vorhabenbezogene n Bebauungsplans N 8.4.4 war 
nicht Teil der „1. Änderung des FNP Teilbereich 1.2 (Bürgerpark-Nord)“ und ist nach wie vor 
als Grünfläche dargestellt. Auch hier soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 ein 
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Aufgrund der geringen Größe dieser Teilfläche 
ist aber keine Änderung des FNPs erforderlich. Die öffentliche Durchwegung wird durch eine 
Grünverbindung dargestellt.  
Der Bebauungsplan wird somit aus den Zielen des FNP entwickelt. 
Nahezu die gesamten umgebenden Flächen werden als G rünflächen dargestellt. Der 
Biergarten wird seit der „1. Änderung des FNP Teilb ereich 1.2 (Bürgerpark-Nord)“ als 
Grünfläche, mit Zweckbestimmung Sonstige Freizeit u nd Erholungseinrichtung dargestellt. 
Südöstlich des Plangebiets setzt sich entlang der K astanienallee die Wohnbaufläche bis zur 
Kranichsteiner Straße fort.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
8 
 
5.3. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsv erbindlichen Bebauungs- und 
Landschaftsplans N 8.4 - Darmstadt Nord-Ost - und i st als öffentliche Grünfläche 
(Parkanlage mit Wegen; und Teiche) festgesetzt. 
 
 
Abb. 4: Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Beba uungsplan N 8.4 – Darmstadt Nord-Ost – mit 
Kennzeichnung des Plangebiets (ohne Maßstab, Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
 
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
6.1. Lage im Stadtgebiet 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks. Östlich des 
Bayerischen Biergartens gelegen, wird es im Süden v on der Kastanienallee und im Norden 
durch den Elfeicher Weg begrenzt. Über die Kranichsteiner Straße ist der Kfz-Verkehr gut an 
das lokale und überörtliche Straßennetz angebunden.  Die ÖPNV-Haltestellen ‚Eissporthalle‘ 
und ‚Kastanienallee‘ sind in fußläufiger Entfernung des Quartiers gut zu erreichen. 
 
6.2. Geschichte und gegenwärtiger Bestand 
Bis Anfang der 1970er Jahre war das Gelände des Bür gerparks geprägt von 
kleingärtnerischer Nutzung, großen Brachflächen sow ie Resten offen gelassener Tongruben 
ehemaliger Ziegeleien, die über Jahrhunderte die sc hwerpunktmäßige Nutzung des 
Plangebiets darstellten und prägten. Obwohl das Gel ände während der Gründerzeit des 
19. Jahrhunderts auch als Bauerwartungsland gehande lt wurde, wurden damalige 
Planungen zur Errichtung von Wohnnutzungen wieder v erworfen und zurückgestellt und das 
Areal als Standort für Tongruben aufrechterhalten.  
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte dort die Erweiter ung der TH Darmstadt (TU Darmstadt) 
erfolgen, weshalb das Gelände infolge doch als Baue rwartungsland betrachtet wurde. 
Aufgrund eines hohen Grundwasserstands und des jahr hundertelangen Abbaus des dort 
anstehenden Tons blieb das Gelände jedoch unbebaut.  Einige der Tongruben wurden nach

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
9 
 
Nutzungsaufgabe nicht verfüllt, andere mit untersch iedlichen Materialien wieder 
zugeschüttet.  
Nach Errichtung der TU Darmstadt auf der Lichtwiese bestand das Erfordernis zur Schaffung 
einer grünen Ersatzfläche im Stadtgebiet, welche mi t dem Gelände des Bürgerparks 
gefunden wurde. Mit der Aufstellung des Bebauungspl ans N 8 im Jahre 1974 wurde das 
ursprüngliche Bauerwartungsland des Geländes zwisch en Arheilger Straße im Westen, 
Rhönring im Süden, Kranichsteiner Straße im Osten u nd Martin-Luther-King-Ring im Norden 
als Parkfläche (Öffentliche Grünfläche - Parkanlage mit Wegen; und Teiche) festgesetzt. 
(Quelle: https://www.darmstadt-stadtlexikon.de/b/buergerpark.html) 
 
Das Plangebiet an der Kastanienallee verfügt über e inen kleinen See, der aus der 
Vornutzung des Grundstücks als Ziegelei entstanden ist. Das Grundstück ist größtenteils 
unbebaut, lediglich im Norden und Süden befinden sich vereinzelt Einfamilienhäuser, welche 
teilweise nicht mehr genutzt werden. Zwischenzeitli ch wurde das Grundstück durch Ferien- 
bzw. Wochenendhäuser genutzt, deren Fundamente und befestigte Außenanlagen teilweise 
noch vorhanden sind. 
 
Abb. 5: Ältere Aufnahme des Grundstücks (Google Earth, Bildaufnahmedatum: 15.03.2005)  
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 6: Undatierte Luftaufnahmen (Archiv Alteigentümer)

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
10 
 
7. Städtebauliches Konzept 
Auf dem Grundstück zwischen Kastanienallee und Elfe icher Weg sollen insgesamt 
47 Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihe nhäuser errichtet werden 
(20 Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhäuse r). Die freistehenden 
Einfamilienhäuser und die Doppelhäuser haben zuzügl ich 27 Einliegerwohnungen. Die 
Gebäude positionieren sich um den See und erhalten damit fast alle direkten Seeblick. Auch 
die Gebäude in zweiter Reihe im Nordosten haben, du rch den im Osten angrenzenden 
Müllersteich, ebenfalls Ausblick auf einen See. Die  Höhe der Gebäude orientiert sich mit 
max. 11,5 Metern und zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss sowie 
bei fünf Reihenhäusern mit drei Vollgeschossen ohne  zusätzliches Staffelgeschoss an der 
Wohnbebauung entlang der Kastanienallee und der dor t, im Bebauungsplan N 8.4, 
festgesetzten Zahl der Vollgeschosse. 
 
 
Abb. 7: Städtebauliches Konzept, Stand April 2020 (ohne Maßstab, Quelle: planquadrat) 
 
Die geschlossene Reihenhauszeile im Westen dient al s passiver Schallschutz gegenüber 
dem westlich angrenzenden Biergarten. Die schalltechnisch optimierte Reihenhauszeile stellt

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
11 
 
eine geeignete Maßnahme zur Minderung der Geräuschi mmissionen dar. Mit dieser 
architektonischen Lösung werden die Immissionen im Quartier maßgeblich reduziert und die 
lärmsensible Wohnnutzung vor der lärmintensiveren B iergartennutzung abgeschirmt. In den 
wesentlichen Bereichen des Plangebiets können somit  tags und nachts die Zielwerte nach 
TA Lärm eingehalten werden. 
 
Die Dachkonstruktionen der Reihenhäuser sind als Fl achdach bzw. als Pultdach mit einer 
Neigung von bis zu 35 Grad mit extensiver Dachbegrü nung geplant. Die bewachsenen 
Dächer begünstigen die kleinklimatische Situation i m Vorhabengebiet und tragen zu einer 
Rückhaltung des im Baugebiet anfallenden Niederschl agswassers bei. Gegliedert wird die 
Reihenhauszeile durch insgesamt fünf Reihenhäuser m it drei Vollgeschossen und 
Flachdach, die die Dachform und Firstlinie unterbre chen und so eine strukturierte 
Fassadengestaltung ermöglichen. Die Häuser der Reih enhausbebauung sollen ohne 
Kellergeschoss ausgeführt werden. Ergänzt werden di e Reihenhäuser durch Doppel- und 
Einfamilienhäuser, die rund um den See sowie im nor döstlichen Teil des Grundstücks 
errichtet werden. Diese erhalten ein begrüntes Dach  in Flachdachbauweise und ein 
Kellergeschoss. 
 
Die Form des Sees soll bei der Entwicklung des Grun dstücks maßgeblich erhalten bleiben 
und lediglich durch einen, nur von der Bewohnerscha ft des Plangebiets gemeinschaftlich 
genutzten Zugangsbereich zum Wasser erweitert werde n. Dies dient auch dazu, den 
Bewohnern der Reihenhäuser einen Zugang zum See zu ermöglichen, da diese aufgrund 
des geschützten Schilfs am Westufer keine Möglichke it erhalten, von ihren Grundstücken an 
den See zu gelangen. Die meisten Bewohner der Einfa milien- und Doppelhäuser erhalten 
hingegen auf ihren Grundstücken einen Zugang zum Se e, der jedoch gärtnerisch auf kleine 
Bereiche begrenzt wird. 
 
7.1. Grünflächen 
Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Bürg erparks und ist von viel Grünfläche 
umgeben. Im Osten und Südosten des Plangebiets befinden sich weitere Seen. 
 
Das Planungsgebiet öffnet sich durch die Entfernung  der Einfriedung (Mauer) des sich in 
Privatbesitz befindenden Grundstücks zu seiner Umgebung. Durch ergänzende Pflanzungen 
mit freiwachsenden, standortgerechten Hecken an den  nördlich und östlich angrenzenden 
vorhandenen Hecken und durch den Erhalt der bestehe nden Hecke entlang der 
Kastanienallee wird das Quartier in die grüne Umgeb ung eingebunden Ebenso erfolgen die 
Neupflanzungen von rund 50 mittel- bis großkronigen  Bäumen (davon 23 innerhalb der 
Stellplatzanlagen) und der Erhalt von rund 15 Besta ndsbäumen im Plangebiet, die 
insbesondere entlang der Grundstücksgrenze das gepl ante Quartier in die Umgebung 
einbinden. 
 
Auf dem Grundstück gibt es zahlreiche Bestandsbäume  (ca. 45 Bäume). Für das 
Bauvorhaben müssen ca. 25 bis 30 der vorhandenen Be standsbäume auf dem Grundstück 
gefällt werden. Als Ausgleich werden neben den Groß bäumen zahlreiche kleinkronige 
Bäume und Solitärsträucher gepflanzt. Sträucher und  Hecken aus standortgerechten 
heimischen Pflanzen entlang der privaten Grundstück sgrenze sollen die Privatheit der 
Gärten schützen, ohne sie abzuschotten. Insgesamt ö ffnet sich das Areal erstmals für die 
Öffentlichkeit und ermöglicht neue Blickbeziehungen ; insbesondere der See wird visuell 
erlebbar. Dazu wird der Uferbereich des Sees umgest altet: die Pflanzungen rund um den 
See mit niedrigwüchsigen Weiden und die Erweiterung  des Schilfgürtels erzeugen den 
Charakter eines natürlichen Ufers, was gegenwärtig nicht der Fall ist.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
12 
 
Die vorhandene Baumallee im ausgewiesenen Naturdenk mal Kastanienallee wird komplett 
erhalten und ist entsprechend der gesetzlichen Vorg aben (§ 30 BNatSchG i. V. m 
§ 13 HAGBNatSchG) geschützt. Eine ökologische Baube gleitung während des Baubetriebs 
gewährleistet den bestmöglichen Schutz der Allee und der zu erhaltenden Bestandsbäume. 
 
7.2. Verkehrserschließung und Stellplätze   
Über die Kranichsteiner Straße ist der Kfz-Verkehr gut an das lokale und überörtliche 
Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Haltestellen ‚Eissporthalle‘ und ‚Kastanienallee‘ sind in 
fußläufiger Entfernung des Quartiers gut zu erreich en. Erschlossen wird das Grundstück 
über zwei Zufahrten von der Kastanienallee. 
 
Insgesamt führen zwei private Wohnwege rund um den See und erschließen die Häuser von 
der dem See abgewandten Seite. Zudem befindet sich im Süden des Plangebiets über die 
dortige, von der Bewohnerschaft genutzte private Gr ünfläche, noch ein Zugang für 
Wartungszwecke am See, von welchem sich ein Blick a uf den See bietet. Dieser Zugang 
wird für die Öffentlichkeit durch ein Tor begrenzt.  Der See soll künftig grundsätzlich visuell 
und stadträumlich wahrnehmbar werden, ein öffentlic her Zugang zum privaten See ist aber 
aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich. 
 
Das Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig durchquerbar sein. Hierfür wird der westliche 
Weg zwischen dem Biergarten und den Reihenhäusern f ür die Öffentlichkeit über ein 
entsprechendes Gehrecht zugänglich gemacht und daue rhaft gesichert. Dadurch können 
bestehende Fußwegeverbindungen aus dem Bürgerpark von Süden kommend sinnvoll nach 
Norden fortgeführt werden und das Grundstück in sei ne grüne Umgebung eingebunden 
werden. Alle Wege sind jedoch mittels einer Schrank e nur für die Anwohner befahrbar, um 
zusätzlichen motorisierten Verkehr und somit auch L ärm im Gebiet zu vermeiden. Auch die 
Zufahrt der Feuerwehr, sonstiger Rettungskräfte sow ie der Müllfahrzeuge zu den Gebäuden 
und zentralen Unterflur-Müllsammelplätzen ist über die Zufahrten von der Kastanienallee und 
dem Elfeicher Weg gesichert.  
 
Die Stellplätze zu den Häusern werden vorwiegend ni cht direkt auf den einzelnen 
Grundstücken verortet, sondern sollen entlang der Q uartierswege, begrünt durch 
Baumneupflanzungen, angeordnet werden. Lediglich be i zwei freistehenden Einzelhäusern 
werden die Stellplätze im Vorgarten angeordnet, da hier aufgrund der entsprechenden 
Größe der Grundstücke und Vorgärten eine grün- und stadtgestalterische Eingliederung 
sinnvoll entwickelt werden kann. Die notwendigen Stellplätze der Wohnhäuser werden durch 
14 Besucherstellplätze im gesamten Plangebiet und v ier Car-Sharing-Angebote (mit E-
Anschluss) im südlichen Teil des Plangebiets ergänz t, um die als Naturdenkmal 
ausgewiesene Kastanienallee nicht mit zusätzlichem ruhenden Besucherverkehr zu 
belasten.  
 
7.3. Energieversorgung 
Die Wärme für die Häuser soll mittels eines zentral en Blockheizkraftwerks (BHKW), mit Gas 
als Energieträger, erzeugt werden, welche durch ein  Nahwärmenetz an die Häuser verteilt 
wird.  
Derzeit wird auch noch eine Ergänzung der Energieer zeugung durch die Nutzung des 
Seewassers geprüft. Dabei soll durch eine Wärmepumpe die natürliche Wärme des Wassers 
für Heiz- und Warmwasserzwecke genutzt werden. 
Darüber hinaus wird/ist die Nutzung solarer Strahlu ngsenergie auf den Dachflächen 
ermöglicht/geplant.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
13 
 
8. Gutachten 
Der Bebauungsplan wird durch mehrere Gutachten gest ützt. Hierbei werden insbesondere 
die Themen Verkehr, Artenschutz und Bodenverhältnis se und Schallschutz betrachtet sowie 
Abschätzungen zur lokalklimatischen Situation vorge nommen. Erkundungen des 
Baugrundes hinsichtlich von Altlasten und Altablage rungen erfolgen im weiteren Verlauf des 
Bebauungsplanverfahren. Im Umweltbericht (Teil B di eser Begründung) werden die 
Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt. Die zuv or genannten Gutachten sind 
Grundlage für den Umweltbericht. 
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Be lange des Umweltschutzes zu 
berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Dafür ist  eine Umweltprüfung durchzuführen, in 
welcher die Auswirkungen der Bebauungsplanumsetzung  ermittelt, beschrieben, bewertet 
und in Form eines Umweltberichtes dokumentiert werden (§ 2 Abs. 4 BauGB).  
Der vorliegende Umweltbericht im Teil B dieser Begr ündung (Entwurfsstand zur frühzeitigen 
Beteiligung, Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB z um vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan „Wohnen am See“ – Kastanienallee, Darmstadt, naturplan, 02.04.2020) prüft 
die voraussichtlichen Auswirkungen einer Umsetzung der Planung auf die Schutzgüter der 
Umwelt, untersucht die Möglichkeiten zur Vermeidung , Verminderung und zum Ausgleich 
von nachteiligen Auswirkungen und gibt eine Prognos e zur Entwicklung des 
Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung. Zu einigen Prüfpunkten liegen zum 
jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen vor. Der Umw eltbericht wird bis zur Offenlage des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans weiter fortgeführt und angepasst. 
 
8.1. Fachgutachten Verkehr  
Zur Untersuchung der derzeitigen Verkehrsbelastung im Umfeld des Areals sowie zum 
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Anschlussknoten  bei Realisierung des Bauvorhabens 
wurde durch das Büro Stete Planung - Büro für Stadt - und Verkehrsplanung eine 
Verkehrsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauun gsplan 
Kastanienallee N 8.4.4 in Darmstadt, 15.05.2019 / 1 0.02.2020 / 23.03.2020) erstellt. Hierfür 
waren Prognosebelastungen zu ermitteln. Die Ergebni sse der Verkehrserhebungen und der 
Verkehrsprognose waren Grundlage für das ebenfalls zu erstellende Lärmgutachten. 
Ergebnis 
Durch die Realisierung des geplanten Wohnbauprojekt es Kastanienallee in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entstehen zusätzliche Kfz-Verkehre, die mit maximal 27 Kfz-
Fahrten in der Spitzenstunde prognostiziert werden.  Diese zusätzlichen Kfz-Belastungen 
sind in der als Erschließungsstraße einzustufenden Kastanienallee in Normalzeiten 
unproblematisch abzuwickeln. Am Knotenpunkt mit der  Kranichsteiner Straße, über den das 
Quartier an das kommunale und regionale Straßennetz  angeschlossen ist, führen die Kfz-
Mehrbelastungen zu keinerlei Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts.  
Der Kfz-Verkehr des neuen Wohngebiets wird die zwei  vorhandenen, privaten Zufahrten an 
der Kastanienallee nutzen. Der Elfeicher Weg ist al s Erschließung für das Projekt nicht von 
Bedeutung. Die Feuerwehr nutzt den Elfeicher Weg im Brandfall als Ausfahrt. Die Müllabfuhr 
nutzt den Elfeicher Weg wie bisher, um die bestehen de Wohnbebauung am Ende des 
Elfeicher Wegs anzufahren.  
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kastanienallee keine durchgängigen Gehwege aufweist 
und damit die fußläufige Erreichbarkeit z.B. der Bu shaltestelle in der Kranichsteiner Straße 
eingeschränkt ist. Davon betroffen sind alle Anlieger der Kastanienallee.  
Falls eine Ertüchtigung des vorhandenen öffentliche n Gehwegs entlang der bestehenden 
Wohnbebauung im Osten der Kastanienallee bis zum ne uen Wohnquartier aufgrund der 
Schutzwürdigkeit der Kastanienallee nicht möglich sein sollte, muss ein sicheres Angebot für 
den Fußverkehr auf andere Art geschaffen werden. Dies könnte durch die Ausweisung eines

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
14 
 
Verkehrsberuhigten Bereichs für den gesamten Straße nzug Kastanienallee (VZ 325 StVO) 
ermöglicht werden, wo sich alle Verkehrsteilnehmend en im Mischverkehr bei Schritt-
geschwindigkeit bewegen.  
 
8.2. Artenschutzfachbeitrag 
Durch das Büro naturplan wurde ein Artenschutzbeitr ag (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan „Wohnen am See“ – Kastanienallee, Dar mstadt – Artenschutzfachbeitrag, 
20.02.2020)  erstellt, um zu untersuchen, inwieweit relevante b esonders und streng 
geschützte Arten gemäß BNatSchG in Hinblick auf die  Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 
BNatSchG betroffen sind, und ob das geplante Vorgeh en somit zulässig ist. Sollten 
Verbotstatbestände erfüllt sein, wurden Maßnahmen z ur Vermeidung oder zum 
vorgezogenen Ausgleich ermittelt und vorgeschlagen. 
Ergebnis 
Prüfung der Verbotstatbestände 
Es wurden mögliche Konflikte mit europarechtlich ge schützten Arten nach Anhang IV der 
FFH-Richtlinie sowie mit europäischen Vogelarten bezogen auf die relevanten Artengruppen 
zusammenfassend betrachtet. Die Ergebnisse der Konf liktanalyse und der artbezogenen 
Prüfung sind dem Gutachten zu entnehmen. 
Auf Grundlage der Prüfergebnisse sind Maßnahmen zur  Vermeidung (V) bzw. zum 
Ausgleich (A) von Verstößen gegen die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
vorgesehen. Mit deren Einhaltung kann ein Eintreten  der Verbotstatbestände gemäß § 44 
Abs. 1 BNatSchG vermieden bzw. unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. 
Konflikte mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs.  1 BNatSchG, die sich nicht über 
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen verhindern lassen, sind nicht zu erwarten. 
 
Vermeidungsmaßnahmen (V) 
Eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgt im Zuge der weiteren Detailplanung und 
Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachgutachtern.  
V1  Beschränkung der Rodungs- und Abrisszeiträume  
Baumfällungen oder -rückschnitte sowie Gehölzrodung en müssen außerhalb der 
Ausschlussfristen des § 39 BNatSchG im Zeitraum zwi schen Anfang Oktober und Ende 
Februar durchgeführt werden. Dieser Zeitraum liegt außerhalb der Hauptbrutzeiten aller 
heimischen Vogelarten. Durch diese Maßnahme kann so wohl eine Zerstörung von 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten als auch eine Tötun g bzw. Verletzung von Vögeln 
vermieden werden. Der Abriss der Gebäude darf nur i m Zeitraum zwischen Anfang 
November und Mitte März erfolgen. Während dieses Ze itraumes befinden sich die meisten 
Fledermäuse in ihren Winterquartieren, die hier nur  bei milder Witterung vereinzelt 
anzunehmen sind. Zudem liegt dieser Zeitraum außerh alb der sensiblen Wochenstubenzeit 
von Fledermäusen sowie außerhalb der Brutperiode heimischer Vogelarten. 
V2  Erhalt von Bäumen  
Bestandsbäume sind – wo möglich – zu erhalten. 
V3  Erhalt des Schilfgürtels 
Der westliche Schilfgürtel (gesetzlich geschütztes Biotop) ist als Lebensraum für Tiere zu 
erhalten. Auch die übrigen Schilfgürtel sollten nach Möglichkeit erhalten werden.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
15 
 
V4  Kontrolle möglicher Fledermausquartiere 
Die Abrissgebäude sind möglichst kurzfristig vor de m Abriss – unabhängig von der 
Jahreszeit von einer fachkundigen Person auf einen tatsächlichen Besatz von Fledermäusen 
zu untersuchen. Werden hierbei Tiere angetroffen, s ind diese fachgerecht zu bergen und zu 
versorgen. Bei anhaltend starkem Frost zum Zeitpunkt des Abbruchs des Gebäudes auf dem 
Grundstück Elfeicher Weg 183 kann auf eine Kontroll e verzichtet werden, da hier keine 
frostsicheren Quartiermöglichkeiten festgestellt werden konnten. 
V5  Verzicht auf Beleuchtung des Gewässers 
Um Ablenkungswirkungen und Störwirkungen auf Insekten und Fledermäuse des Gewässers 
zu vermeiden, darf das Gewässer sowie dessen Uferzone nicht direkt beleuchtet werden.  
V6  Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung 
Zur Außenbeleuchtung sollten generell Leuchtmittel verwendet werden, die Insekten, Vögel 
und Fledermäuse möglichst wenig irritieren bzw. die deren Orientierung nicht erschweren. Zu 
verwenden sind möglichst warmweiß bis neutralweiß g etönte Lampen (bspw. LED- Lampen 
mit einer Lichttemperatur von max. 4.100 K). Kaltwe ißes Licht darf nicht verwendet werden. 
Es dürfen nur Lampen verwendet werden, die keine Fa llenwirkung auf Insekten ausüben. 
Die Abstrahlung ist so gering wie möglich zu halten. 
 
Ausgleichsmaßnahmen (A) 
Eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgt im Zuge der weiteren Detailplanung und 
Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachgutachtern 
A1  Schaffung von Nist- und Quartiermöglichkeiten an neuen Gebäuden 
Vogelnistkästen für Gebäudebrüter 
Fledermauskästen 
A2  Neupflanzung von heimischen Bäumen und Sträuchern 
Als Brutlebensraum und Lebensraum von Nahrungsinsekten sowie als Nahrungsquelle  
selbst (Blüten, Knospen, Früchte) 
A3  Einsaat von Gemeinschaftsflächen mit samen- und  blütenreichem autochthonem 
Saatgut 
Auch als Lebensraum für Insekten 
A4  Schaffung verschiedener Nischen bspw. in Form von Trockenmauern 
Als Niststandort sowie als Lebensraum von Beutetieren 
A5  Dach- und Fassadenbegrünung 
Als Lebensraum von Beutetieren, als Nahrungsquelle (Blüten, Knospen, Früchte), als 
Niststandort 
A6  Schaffung einer Flachwasserzone im Gewässer 
Als Lebensraum von Beuteinsekten und Tieren (Amphib ien), zur Erweiterung des 
Schilfgürtels

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
16 
 
Fazit 
In Bezug auf die Artengruppe Vögel verbleiben nach aktuellem Stand keine Konflikte, die 
sich nicht über oben vorgeschlagene Maßnahmen vermeiden oder ausgleichen lassen. 
In Bezug auf die Artengruppe Fledermäuse verbleiben nach aktuellem Stand keine Konflikte, 
die sich nicht über oben vorgeschlagene Maßnahmen vermeiden oder ausgleichen lassen. 
Die gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung (V) bzw. zum Ausgleich (A) 
werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und  in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
8.3. Erschließung und Versorgung 
Durch das Büro Umweltplanung Bullermann Schneble Gm bH, Darmstadt, wurde ein 
Erschließungskonzept (Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauun gsplan 
Kastanienallee in Darmstadt, Stand 14. Februar.2020 ) zur Untersuchung der geplanten 
technischen Infrastruktur wie z.B. der Erschließung  und der Ver- und 
Entsorgungsinfrastruktur im Plangebiet erstellt. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Erschließungskonzepts  wurde eine Abfrage der Ver- und 
Entsorgungsunternehmen nach Lage und Dimension von Ver- und Entsorgungsleitungen in 
der unmittelbaren Umgebung durchgeführt. Außerdem w urden Straßenquerschnitte und 
Ausbaustandards für die Verkehrsflächen im Plangebi et entwickelt. Im Zusammenhang 
dieser Umgestaltung war die verkehrstechnische Ersc hließung und die Ver- und 
Entsorgungsinfrastruktur auf ihren Bestand und die Möglichkeiten zur weiteren Nutzung zu 
untersuchen. Des Weiteren wurde eine Entwässerungsk onzeption für das Schmutz- und 
Regenwasser der Dach- sowie der privaten Park- und Verkehrsflächen in Abstimmung mit 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den zuständigen Genehmigungsbehörden entwickelt. 
Bestandteil des Konzeptes ist ebenso die Recherche der infrastrukturellen Aspekte der 
vorhandenen Ver- und Entsorgung und der Regenwasser bewirtschaftung im Bereich des 
Plangebiets. 
Ergebnis 
Aufgrund des erarbeiteten Erschließungskonzeptes un d der darin enthaltenden Ergebnisse, 
werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 d ie im Folgenden beschriebenen 
Maßnahmen berücksichtigt. Der Schmutzwasseranfall i m Plangebiet wird mit zirka 20,56 
Liter pro Sekunde abgeschätzt und in den Schmutzwas serkanal im Elfeicher Weg geleitet. 
Aufgrund der mangelnden Versickerungsmöglichkeiten kommt es zu einem Abfluss von 
Niederschlagswasser aus dem Plangebiet. Daher muss das Niederschlagswasser der 
privaten Verkehrsflächen dezentral gereinigt und in den Regenwasserkanal im Elfeicher Weg 
geleitet werden. Das unbelastete Niederschlagswasse r der Dachflächen wird, sofern dies 
technisch möglich ist, in den angrenzenden See gele itet. Hierbei ist eine mechanische 
Reinigung vorzusehen. Der Trink- bzw. Löschwasserbe darf für das westliche Wohngebiet 
wird durch die angrenzende öffentliche Trinkwasserl eitung sichergestellt. Für das östliche 
Gebiet muss eine zusätzliche Löschwasserentnahmeste lle eingerichtet werden. Die 
Versorgung des Plangebietes mit Gas und Telekommunikation ist für die geplante Bebauung 
grundsätzlich gegeben. Die verkehrstechnische Ersch ließung des Plangebiets mit dem 
Bemessungsfahrzeug 3-achsiges Müllfahrzeug wurde im  Erschließungskonzept überprüft 
und als durchführbar bewertet.  
Das Erschließungskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass die Ver- und Entsorgung sowie die 
straßenbauliche Erschließung des Plangebiets sichergestellt sind.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
17 
 
8.4. Geotechnischer Bericht 
Es wurden geotechnische Berichte („Wohnen am See“, Darmstadt, Kastanienallee, Flur 30,  
Flurstück 48/19, Erkundung des Baugrundes (Vorerkun dung) / Geotechnischer Bericht 
(06.10.2017) + Geotechnischer Bericht Nr. 2 (18.01. 2018)  sowie „Wohnen am See“, 
Darmstadt, Kastanienallee, Erweiterungsfläche Elfeicher Weg Nr. 183, (Flur 30, Flurstück Nr. 
47/3), Ergänzende Baugrunderkundungen (Vorerkundungen) / Geotechnischer Bericht Nr. 3, 
10.05.2019)  zur Erkundung der Bodenbeschaffenheit durch das Bü ro Angewandte 
Ingenieurgeologie & Altlastenuntersuchung/-sanierung (AninA GmbH & Co. KG) erstellt.  
Hierbei wurde die allgemeine Baugrundbeschaffenheit  auf dem Untersuchungsgelände 
erkundet und charakteristische Bodenproben nach bod enphysikalischen und chemisch-
analytischen Belangen untersucht. 
Die Ergebnisse der Feld- und Laboruntersuchungen we rden in den vorliegenden 
geotechnischen Berichten beschrieben. 
Weitere Untersuchungen zu Auffälligkeiten und mögli chen Belastungen folgen im weiteren 
Bebauungsplanverfahren. Mögliche Auswirkungen für d en vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4.4 und zusammenfassende Ergebnis se auf Grundlage weiterer 
Untersuchungen werden zur Offenlage im Gutachten dargestellt.  
 
8.5. Schalluntersuchung 
Aufgrund verschiedener Lärmquellen in der Umgebung des Plangebiets wurde durch das 
Büro ita eine gutachterliche Stellungnahme zum Scha llimmissionsschutz erstellt  
(Gutachtliche Stellungnahme, Vorhabenbezogener Beba uungsplan N 8.4.4 der Stadt 
Darmstadt, Schallimmissionsschutz, 13 Februar 2020, mit Ergänzungen vom 20.03.2020). 
Hierbei wurde untersucht, ob im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 Festsetzungen 
zu Schallschutzmaßnahmen zur Gewährleistung gesunde r Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB getroffen werden müssen. 
Zur Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Ö ffentlichkeit, der Behörden und sonstiger 
Träger öffentlicher Belange wird der aktuelle Bearb eitungsstand zum 
Schallimmissionsschutz auf Grundlage der aktuellen Planung dokumentiert.  
Es werden folgende Schallquellen berücksichtigt: 
− Gastronomie-Nutzung Kastanienallee 4, einschließlich Reithalle 
− Grillhütte des Bezirksvereins Martinsviertel 
− Verkehr (Straße, Schiene, Luft) 
− Hundewiese (umzäunte Freilauffläche) 
 
Ergebnis 
Die vorliegende Planung verfügt mit ihrer geschloss enen, von Nord nach Süd verlaufenden, 
schalltechnisch optimierten Reihenhauszeile im Westteil über eine geeignete Maßnahme zur 
Minderung der Geräuschimmissionen der westlich des Plangebiets vorhandenen Gastro-
Nutzung mit großem, bewirtschaftetem Außenbereich, einschließlich der für einen „begrenzt 
offenen Turnierbetrieb“ genehmigten Reithalle. Die Reihenhauszeile bewirkt so in den 
wesentlichen Bereichen des Plangebiets tags und nac hts die Einhaltung der Zielwerte nach 
TA Lärm. Ihre Grundrissgestaltung kann im geräuschi ntensiven Bereich auf Immissionsorte 
nach TA Lärm verzichten. Die Geräuscheinwirkungen d er südlich der Kastanienallee 
gelegenen Grillhütte des Bezirksvereins Martinsvier tel halten im Plangebiet tags und nachts 
die Zielwerte nach der Freizeitlärm-Richtlinie ein.  Die Nutzung der Hundewiese südlich des

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
18 
 
Plangebiets vermittelt einen – auch schalltechnisch  – moderaten Eindruck und wird nicht als 
störende Lärmquelle wahrgenommen. Für die Geräusche inwirkungen des öffentlichen 
Verkehrs im Plangebiet ist der Straßen- und Schiene nverkehr maßgebend. Der nächtliche 
Orientierungswert wird überschritten. Aktive Maßnah men zur Geräuschminderung scheiden 
im Plangebiet u.a. aus städtebaulichen Gründen aus.  Für Aufenthaltsräume mit Zielwert-
Überschreitungen sind daher schalltechnisch abgesti mmte, mechanische 
Lüftungseinrichtungen als Minderungsmaßnahme geeign et. Vielfach lassen sich solche 
Lüftungseinrichtungen ins energetische Gebäudekonzept integrieren. 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgt eine ver tiefte Betrachtung der 
Verkehrsgeräusche, unter Berücksichtigung der künftigen Bebauungsstruktur. 
 
8.6. Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmstadt 
Für den vorliegenden Bebauungsplan wurde eine klima tische Untersuchung (Klimatische 
Untersuchung Kastanienallee Darmstadt, Vorhabenbezo gener Bebauungsplan N 8.4.4, 
14. Februar 2020)  durch das Büro INKEK GmbH erstellt.  
Da das Plangebiet laut Planungshinweiskarte der Wis senschaftsstadt Darmstadt im 
stadtklimatischen Empfehlungsbereich „Ausgleichsraum mit hoher Bedeutung“ gelegen ist 
und somit eine detaillierte Betrachtung bei städteb aulichen Entwicklungen erfolgen muss, 
soll eine stadtklimatische Untersuchung Hinweise li efern, ob der städtebauliche Eingriff 
verträglich für das Stadtklima Darmstadts zu bewerten ist, ob Optimierungsbedarf hinsichtlich 
der Belüftungsverhältnisse notwendig ist, oder ob d ie Bebauung zu negativen Folgen der 
klimatischen Situation in den benachbarten Stadttei len führen kann. Dabei wurden 
mesoklimatische Vorgänge betrachtet, die das Stadtk lima der gesamten Stadt fokussieren 
und mikroklimatische Fragestellungen, die die klima tische Situation im Plangebiet als 
Aufgabe hatten.  
 
Ergebnis 
Mesoklima  
Im Untersuchungsraum findet man zwei unterschiedlic he Belüftungssituationen vor, die 
entscheidend für das Stadtklima sind. Zum einen lie gt das Gebiet im Einflussbereich einer 
übergeordneten Luftleitbahn, die tendenziell bei hö heren Anströmverhältnissen wirkt. Durch 
die offene Baustruktur in Ausrichtung der Luftleitb ahn, die geringe überströmbare 
Gebäudehöhe und der ausreichenden Freiflächen in de r direkten Umgebung, kommt es zu 
keiner Beeinträchtigung. 
Ähnlich verhält sich der Einfluss auf den Kaltlufta bfluss aus östlichen Richtungen 
(Rosenhöhe) in Richtung Westen (Industriegebiet). D as Areal hindert zwar leicht diesen 
Kaltluftabfluss, der durch deutlich geringere Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet ist, führt 
allerdings zu keiner Verschlechterung der Abkühlung sverhältnisse in benachbarten 
Siedlungsräumen und ist demnach tolerabel. 
Mikroklima 
Die mikroklimatische Untersuchung hat ergeben, dass  im Gebiet der Neuplanung mit 
geringfügiger Verschlechterung in bestimmten Bereic hen zu rechnen ist. Dies betrifft sowohl 
das Windfeld, als auch die thermische Belastung. Au f Grundlage dieser Untersuchung kann 
darauf direkt reagiert werden, was zu einer Optimie rung der Entwürfe hinsichtlich des 
Stadtklimas führen kann.  
Empfehlung Windfeld:  
− Die geschlossene Baureihe (Reihenhäuser) im westli chen Bereich stellt eine tolerable 
Barriere für die nächtliche Kaltluft dar. Die weite ren Baukörper sollten porös (wie in

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
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der Simulation berechnet) angeordnet sein, so dass sowohl der Kaltluftabfluss als 
auch die Luftleitbahn in ihren Funktionen nicht eingeschränkt werden. 
Empfehlung Hitze:  
− Großflächig unbeschattete Freiflächen führen in de n Tagstunden zu thermischen 
Belastungssituationen und sollten durch Baumschatten abgemildert werden. Es sollte 
darauf geachtet werden, ausreichende Baumstandorte in diesem Bereich zu 
realisieren. 
Im Zuge der Fortschreitung der Temperaturveränderun gen durch den Klimawandel, sollte 
möglichst viel Vegetation in den Freiräumen geplant  und umgesetzt werden. Daneben sind 
unversiegelte Flächen ebenfalls enorm wichtig, um s ich an den Klimawandel anzupassen. 
Zudem sollte der Einsatz von Fassadenbegrünung an m öglichst vielen Bereichen geprüft 
werden. Gleiches gilt für eine großzügige Dachbegrü nung, die positive Effekte auf den 
Energiehaushalt im Gebäude und einen Puffer für Starkregenereignisse bieten kann.  
 
Fazit  
Die klimatischen Auswirkungen durch das Bauvorhaben  sind unproblematisch, einzelne 
gering einzustufende Auswirkungen sind tolerabel.  
 
9. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Fe stsetzungen nach BauGB  
 
9.1. Bedingte Festsetzungen 
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solc he Vorhaben zulässig, zu deren 
Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführun gsvertrag zu diesem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet. Ein v orhabenbezogener Bebauungsplan 
nach § 12 Abs. 3a BauGB ermöglicht einen größeren G estaltungsspielraum mit einer 
Kombination aus Festsetzungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie individuell an 
das Vorhaben angepassten Festsetzungen. Der dem vor habenbezogenen Bebauungsplan 
anhängende und für dieses Bauleitplanverfahren noch  auszuarbeitende 
Durchführungsvertrag ergänzt diese Festsetzungen durch weitere, auf das Vorhaben konkret 
abgestimmte Regelungsinhalte. 
 
9.2. Art der baulichen Nutzung 
Allgemeines Wohngebiet (WA) 
Entsprechend der allgemeinen Ziele des vorhabenbezo genen Bebauungsplans zur 
Schaffung neuer Wohnbauflächen wird für das gesamte  Plangebiet ein allgemeines 
Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO mit Einschränkungen nac h § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO 
festgesetzt. 
 
Nicht zulässige Nutzungen 
Generell ausgeschlossen sind nach § 1 Abs. 6 BauNVO  die in allgemeinen Wohngebieten 
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Betriebe des Beh erbergungsgewerbes, 
Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Dies erfolgt, um  der beabsichtigten Wohnnutzung 
großes Gewicht zu verleihen, den durchgrünten Wohncharakter des Gebietes zu wahren und 
ein mögliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und da raus resultierende 
Lärmbeeinträchtigungen insgesamt, aber auch im unmittelbaren Umfeld des Bürgerparks mit 
seiner Erholungsfunktion zu vermeiden.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
20 
 
Des Weiteren sind zur Beibehaltung des ruhigen Gebi etscharakters Werbeanlagen gemäß 
§ 1 Abs. 9 BauNVO unzulässig, die auf Leistungen au ßerhalb des Plangebiets verweisen. 
Diese sind als gewerbliche Nutzung anzusehen, die d em Gebietscharakter schaden. Um 
zudem eine optische Abwertung des Gebietes zu verme iden und mögliche störende 
Lichtbelastungen auszuschließen, sind leuchtende We rbeanlagen im Plangebiet nicht 
zulässig.  
 
9.3. Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird im vorhabenbezog enen Bebauungsplan für das 
allgemeine Wohngebiet gemäß § 16 Abs. 2 BauNVO mit der Bestimmung der maximalen 
Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen (GR ma x.), der maximalen Größe der 
Geschossflächen (GF max.), der maximalen Anzahl der  Geschosse sowie der 
Mindestgebäudehöhe (GH min.) und maximalen Gebäudeh öhe (GH max.) innerhalb der 
überbaubaren Grundstücksflächen (Baufeld) festgesetzt. Die Festsetzungen erfolgen gemäß 
Eintrag in Tabelle 1: Nutzungsschablone.  
Ziel ist es, mit den Festsetzungen zum Maß der baul ichen Nutzung das Einfügen der 
geplanten Bebauung im Plangebiet zu steuern. Dabei wird ein verantwortungsvolles Maß 
definiert, das dem Standort in Umgebung des Bürgerp arks und des Bayerischen Biergartens 
sowie den kleinteiligen Gebäudetypologien der Nachb arbebauung entlang der 
Kastanienallee angemessen Rechnung trägt. Die vorge sehenen Festsetzungen stellen eine 
Weiter- und Fortführung der dortigen bestehenden Bebauungsstrukturen dar. 
 
9.3.1. Grundflächen 
Mit der Festsetzung der Grundfläche (und der Baugre nzen, s. Ziffer 9.4) wird der 
Versiegelungsgrad der Grundstücke gesteuert. Die im  Bebauungsplan gem. Tabelle 1: 
Nutzungsschablone festgesetzte max. Grundfläche (GR  max.) je Baufeld gilt nur für die 
Hauptbaukörper. Flächen von Terrassen, Balkonen, Ve randen, Lichtschächten u. ä. sind in 
die zulässige GR max. miteinzurechnen.  
Gemäß der Regelung nach § 19 Abs. 4 BauNVO kann die zulässige max. Grundfläche durch 
die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und ihre n Zufahrten sowie Nebenanlagen im 
Sinne des § 14 BauNVO bis max. 50 % des zulässigen Wertes (GR pro Baufeld) 
überschritten werden (GR II). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan macht von der 
Möglichkeit Gebrauch, hiervon abweichende Bestimmungen zu treffen. 
Die zulässige max. Grundfläche (GR max.) darf durch  die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 
Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen gemäß Eintrag in  Tabelle 1: Nutzungsschablone 
überschritten werden (GRII). 
 
9.3.2. Geschossflächen 
Zur Steuerung der städtebaulichen Dichte wird eine maximale Geschossfläche (GF max.) je 
Baufeld gem. Tabelle 1 Nutzungsschablone festgesetz t. Bei allen Häusern werden in die 
maximale Geschossfläche zusätzlich die Flächen von Aufenthaltsräumen einschließlich der 
zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich  ihrer Umfassungswände der 
obersten Geschosse, also auch Nicht-Vollgeschosse, eingerechnet. Dies dient der 
Vergleichbarkeit der Geschossflächen zwischen allen  Häusern, da es zwischen den 
Reihenhäusern auch Häuser mit drei Vollgeschossen o hne zusätzliches Staffelgeschoss 
(Nicht-Vollgeschoss) gibt.  
 
9.3.3. Zahl der Vollgeschosse 
Die vorgesehene Geschossigkeit (gem. Tabelle 1: Nut zungsschablone) in den Baufeldern 
RH 1 bis RH 20 orientiert sich an der Umgebungsbeba uung und ist städtebaulich

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
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angemessen (II-III Vollgeschosse). Die Bebauung in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 weist 
zudem eine schallschützende Funktion für das Plange biet auf. Um Lärmeinträge aus dem 
Bayerischen Biergarten in das Plangebiet zu unterbi nden, wird eine Bebauung mit 
schallabschirmender Wirkung errichtet, die eine gew isse Mindesthöhe aufweisen muss. Um 
die städtebauliche Wirkung der Reihenhauszeile etwa s zu strukturieren und zu gliedern, 
werden 5 Reihenhäuser mit III-Vollgeschossen (ohne Staffelgeschoss) festgesetzt.  
Für die Gebäude in den Baufeldern DH und FEH sind m aximal zwei Vollgeschosse 
festgesetzt, um das städtebauliche Erscheinungsbild  entsprechend der vorgesehenen 
Siedlungsstruktur im östlichen Plangebiet nicht zu großförmig erscheinen zu lassen. Zudem 
müssen die Gebäude aus den Baufeldern DH und EFH in  ihrer Geschossigkeit hinter dem 
geplanten Gebäuderiegel zurückbleiben oder dürfen diesen nicht überschreiten, damit dieser 
eine lärmabschirmende Wirkung für die geplanten Geb äude in den Baufeldern entfalten 
kann. 
 
9.3.4. Höhe der baulichen Anlagen 
Nach § 16 Abs. 4 BauNVO wird im vorhabenbezogenen B ebauungsplan die Höhe der 
baulichen Anlagen durch die Mindestgebäudehöhe (GH min.) und das Höchstmaß der 
Gebäudehöhe (GH max.) je Baufeld gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone festgesetzt.  
Die Gebäudehöhe bemisst sich zwischen dem festgeset zten Geländeniveau vor der 
Gebäudemitte auf der der Verkehrsfläche zugewandten  Seite bis zum obersten Abschluss 
der aufgehenden Wand (Attika). 
So wird die Höhenentwicklung der Gebäude auf ein re gelmäßiges Höhenmaß beschränkt, 
das sich gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan in d as Plangebiet zwischen Bayerischem 
Biergarten und Bestandsbebauung an der Kastanienall ee angemessen einfügt. Das 
vorgesehene Höhenmaß ergibt sich zudem aus den Scha llschutzanforderungen, die 
Vorgaben für die Errichtung der Höhe der baulichen Anlagen beinhalten.  
Die Höhe und der Umfang für notwendige technische D achaufbauten sowie Anlagen zur 
Nutzung von Solarenergie werden begrenzt, damit das  städtebauliche Bild durch derartige 
Anlagen nicht dominiert wird.  
Als Höhenbezugspunkt für die Höhe der baulichen Anl agen gilt die Höhenlage der 
überbaubaren und nicht überbauen Grundstücksflächen  der Baugrundstücke 
(Geländeoberfläche) nach Planeintrag. Das künftige Geländeniveau der Baugrundstücke ist 
an die Höhen der jeweiligen Nachbargrundstücke durc h entsprechende 
Geländemodellierung oder bauliche Maßnahmen anzupassen.  
 
9.4. Überbaubare Grundstücksfläche 
Baugrenzen 
Die überbaubare Grundstücksfläche ist der Teil der Baugrundstücke, auf dem das zulässige 
Maß der baulichen Nutzung realisiert werden darf. I m vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
wird die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugre nzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO 
festgesetzt, die Gebäude und Gebäudeteile grundsätzlich nicht überschreiten dürfen. 
Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen o rientieren sich am städtebaulichen 
Konzept gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Baugrenzen lassen geringe 
Entwicklungsmöglichkeiten bei der Umsetzung des stä dtebaulichen Konzepts zu, 
ermöglichen sinnvolle Grundstücke und berücksichtig en einen angemessenen Abstand 
zwischen den geplanten baulichen Anlagen. 
Überschreitungen der Baugrenzen über das geringfügi ge Maß hinaus, das in § 23 Abs. 3 
BauNVO definiert wird, werden zugelassen, da auf di ese Weise ein größerer

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
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Gestaltungsspielraum bei der Gebäudeerrichtung ermö glicht wird. Die Baugrenzen dürfen 
von den Flächen für Terrassen bis zu einer Tiefe vo n max. 1,0 m überschritten werden. Den 
genannten Bauteilen sollen ein Freiraum und eine gr ößere Flexibilität als den 
Hauptbaukörpern bei der Größe und Positionierung mi t der Festsetzung der Überschreitung 
eingeräumt werden. Eine Steuerung erfolgt weiterhin  über das Maß der zulässigen 
Grundfläche.  
 
9.5. Bauweise 
Das Plangebiet soll zu einem Wohnquartier mit überw iegend Einfamilien- und 
Doppelhäusern entwickelt werden. Entsprechend der v orgesehenen Siedlungsstruktur, die 
nicht zu massiv und großflächig wirken soll, ist gr undsätzlich eine offene Bauweise mit 
Grenzabstand gewünscht. Eine Ausnahme bildet die ge plante Bebauung entlang der 
westlichen Grundstücksgrenze, die auch eine Schalls chutzwirkung für das Plangebiet 
einnimmt. Zur Feinsteuerung der Entwicklungen und B ebauungstypologien wird die 
Bauweise für die unterschiedlichen Baufelder differ enziert und durch die offene oder 
geschlossene Bauweise festgesetzt (gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone).  
 
9.5.1. Offene Bauweise (o) 
In den Baufeldern FEH (gem. Tabelle 1: Nutzungsscha blone) sind mit der Festsetzung der 
offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO Einzelhäus er zulässig, die einen seitlichen 
Grenzabstand aufweisen. 
Mittels dieser Festsetzung werden Wohnformen im Sin ne der Planungsabsichten des 
städtebaulichen und architektonischen Konzeptes aus  dem Vorhaben- und 
Erschließungsplan ermöglicht. 
 
9.5.2. Geschlossene Bauweise (g) 
Die gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone festgesetzte geschlossene Bauweise (g) ermöglicht 
in den Baufeldern RH 1 - RH 20 die Errichtung von G ebäuden in der angestrebten 
städtebaulichen Konzeption, die sich aus dem notwendigen Schallschutz begründet und eine 
geschlossene Fassade zum angrenzenden Gelände des B ayerischen Biergartens 
erforderlich macht. 
 
9.5.3. Abweichende Bauweise (a) 
Zulässig ist die abweichende Bauweise (a) im Sinne einer einseitigen Grenzbebauung. Die 
gem. Tabelle 1: Nutzungsschablone festgesetzte abwe ichende Bauweise ermöglicht in den 
Baufeldern DH die Errichtung von Gebäuden, die mit einer Gebäudeseite auf der 
Grundstücksgrenze stehen und mit der anderen Gebäud eseite einen seitlichen 
Grenzabstand aufweisen. Eine abweichende Bauweise k ann vorgeschrieben werden, wenn 
das Planziel mit der Regelfestsetzung der offenen o der geschlossenen Bauweise nicht 
erreicht werden kann (§ 22 Absatz 4 BauNVO). Mittel s dieser Festsetzung werden 
Wohnformen wie Doppelhäuser im Sinne des Vorhaben- und Erschließungsplans ermöglicht. 
 
9.6. Flächen für Stellplätze und Carports 
Oberirdische Stellplätze und Carports sind abweiche nd von § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO nur 
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und i n den hierfür festgesetzten Flächen 
„St“ sowie in der maximalen festgesetzten Anzahl zulässig.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
23 
 
Ziel ist es, im Sinne der Planungsabsichten einen m öglichst hohen Grad an Begrünung zu 
schaffen und den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten.  
Garagen und Tiefgaragen sind im gesamten Geltungsbe reich unzulässig. Der Ausschluss 
von Tiefgaragen erfolgt aufgrund des hoch anstehend en Grundwassers und der Seenähe, 
welche ungeeignete Bedingungen für eine Tiefgaragen errichtung darstellen. Freistehende 
Einzelgaragen sollen im Sinne einer städtebaulichen  Ordnung und des angestrebten 
durchgrünten städtebaulichen Konzepts im Plangebiet  nicht zugelassen werden. 
Ausreichende Stellplatzmöglichkeiten werden oberirdisch im Plangebiet bereitgestellt.  
FEH 1 und FEH 2 besitzen auf ihren Grundstücken eig ene Stellplätze. Aufgrund des großen 
Grundstückszuschnitts sind in diesen Bereichen groß e Vorgärten möglich, in denen 
Stellplätze errichtet werden können, ohne dass der Versiegelungsgrad in Bezug auf die 
Grundstücke proportional hoch ausfällt. Die vorgese henen Doppelhäuser DH entlang der 
privaten Wasserfläche weisen kleinere Grundstücksgr ößen auf, auf denen die Anlage von 
Stellplätzen aufgrund der begrenzten Platzverhältni sse zu einem hohen Versiegelungsgrad 
der Grundstücke führen würde. Da insbesondere rund um den See eine möglichst natürliche 
und unversiegelte Gestaltung der Freiflächen erfolg en soll, sind keine separaten Stellplätze 
im Bereich der Doppelhäuser vorgesehen. Darüber hin aus dient der Ausschluss von 
Stellplätzen in den Vorgärten der Doppelhäuser auch  gestalterischen bzw. städtebaulichen 
Zwecken. Die privaten Erschließungsstraßen sollen n ur auf einer Straßenseite (äußere 
Straßenseite) durch Stellplätze und Autos geprägt w erden. Die Straßenseite mit den 
Gebäuden (innere Straßenseite) soll hingegen vorwie gend durch die Bebauung und die 
zahlreichen Begrünungen (Vorgärten, Fassadenbegrünu ngen, Einfriedungen, etc.) gestaltet 
sein. 
 
9.7. Flächen für Nebenanlagen (nach § 14 BauNVO) 
Um die Grundstücksfreiflächen aus städtebaulichen G ründen von zusätzlichen Bauten 
freizuhalten, sind Nebenanlagen nur innerhalb der ü berbaubaren Grundstücksflächen und in 
den festgesetzten Flächen für Vorgärten bis zu eine r maximalen Grundfläche von insgesamt 
15 m² je Grundstück zulässig, welche der GR II zuzurechnen ist.  
Die Größe gewährleistet, dass Nebenanlagen weiter d ie sich unterordnende Funktion 
wahrnehmen. Die Gartenbereiche sollen zudem von baulichen Anlagen freigehalten werden, 
um den parkartigen Charakter der größtenteils zusammenhängenden Gärten zu betonen und 
zu wahren, weshalb die Errichtung von Nebenanlagen räumlich beschränkt wird. 
Gemeinschaftlich genutzte Nebenanlagen wie Müll- un d Fahrradabstellplätze (inkl. 
Unterflurcontainer) sind nur auf den mit „M+F“ ausg ewiesenen Flächen zulässig. Zur 
Wahrung eines einheitlichen und geordneten Erschein ungsbildes und um negative 
Auswirkungen auf das Straßen- und Ortsbild zu verme iden und eine möglichst unverstellte 
Ansicht der Freibereiche zu gewährleisten, sind der artige Anlagen nur in den für sie 
vorgesehenen Bereichen zulässig. 
 
9.8. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 
In den Baufeldern RH 1 – RH 20 ist die Anzahl der W ohneinheiten auf höchstens eine 
Wohnung je Gebäude beschränkt. Die Gebäude in den B aufeldern DH und EFH dürfen 
zusätzlich eine Wohneinheit in Form einer Einliegerwohnung besitzen. Mit der Beschränkung 
der Anzahl der Wohnungen je Gebäude soll der städte baulichen Zielsetzung, ein 
Wohngebiet mit vornehmlich Einfamilien- und Doppelh ausbebauung sowie Reihenhäusern 
zu realisieren, ausdrücklich Rechnung getragen werd en. Eine Doppelhaushälfte ist ein 
Gebäude; ein Doppelhaus besteht also aus zwei Gebäuden.

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9.9. Private Verkehrsflächen 
Die Erschließung des Plangebiets orientiert sich an  der bestehenden Verkehrsinfrastruktur 
und erfolgt ausschließlich über die Kastanienallee. 
Zur inneren Erschließung des Plangebiets werden die  notwendigen Verkehrsflächen als 
private Verkehrsflächen festgesetzt. Die Planstraßen sind erforderlich, um das neue Quartier 
zu erschließen. 
 
9.10. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 
Im südlichen Teilbereich des Plangebiets ist zur Ve rsorgung des Plangebiets eine 
Heiztechnikzentrale vorgesehen. Zur Sicherung des S tandorts wird an dieser Stelle eine 
Versorgungsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB festgesetzt.  
 
9.11. Private Grünflächen 
Im südlichen Bereich der Wasserfläche ist eine priv ate Grünfläche besonderer 
Zweckbestimmung - Zugang Wasserfläche - festgesetzt.  
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass an dieser Stelle außerhalb der Privatgrundstücke 
an die Wasserfläche herangetreten werden kann und e ine Zugänglichkeit für die Anlieger 
gegeben ist. Der Fußgängerbereich soll den Anwohner n des Plangebiets für 
Erholungszwecke dienen und ermöglicht einen Treffpunkt im Quartier. 
 
9.12. Wasserflächen 
Im Bebauungsplan wird eine private Wasserfläche fes tgesetzt. Die entsprechenden 
Festsetzungen werden nach Erstellung des fertigen Umweltberichts zur Offenlage ergänzt. 
 
9.13. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege  und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft 
9.13.1. Behandlung von Niederschlägen 
9.13.1.1. Niederschlagswasser auf Dachflächen und s onstigen befestigten 
Flächen der Baugrundstücke 
Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigten F lächen der Baugrundstücke anfallende 
Niederschlagswasser ist vollständig vor Ort auf dem  Grundstück zurückzuhalten oder nach 
wasserrechtlichen Vorschriften zu reinigen und der Wasserfläche zuzuführen, soweit 
wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange n icht entgegenstehen. Dies dient 
einerseits der Entlastung der städtischen Kanäle un d andererseits der Rückführung des 
Niederschlagswassers zum örtlichen Wasserhaushalt. Das auf den Dachflächen anfallende 
Niederschlagswasser der Baufelder FEH 3 bis FEH 5 u nd DH 19 bis DH 22 sowie der 
Pultdächer der Baufelder RH 1 bis RH 20 ist vollstä ndig vor Ort auf dem Grundstück 
zurückzuhalten oder dem Regenwasserkanal im Elfeich er Weg zuzuführen. Aufgrund der 
geschlossenen Bauweise der Reihenhäuser RH 1 bis RH  20 und einer in Teilen dort zur 
Straße hin abfallenden Dachlandschaft, ist das dort ige Niederschlagswasser von den zur 
Straße geneigten Dachflächen nur unter hohem baulic hen Aufwand dem See zuzuführen. 
Aufgrund der dortigen Dachbegrünung wird das anfall ende Niederschlagswasser 
zurückgehalten und es ist daher davon auszugehen, d ass nur bei starken 
Regenwasserereignissen Niederschlagswasser in den K anal eingeleitet wird. Gleiches gilt 
für die Häuser FEH 3 bis 5 und DH 19 bis 22, da die se nicht direkt an den See angrenzen 
und daher deren Niederschlagswasser ebenfalls in den Kanal eingeleitet wird.

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9.13.1.2. Niederschlagswasser der Verkehrsflächen 
Da die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen eine gezi elte entwässerungstechnische 
Versickerung nicht zulassen, kommt es zu einem Nied erschlagswasserabfluss aus dem 
Projektgebiet. Nach Angaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann das anfallende 
Niederschlagswasser der Verkehrsflächen in den Rege nwasserkanal im Elfeicher Weg 
eingeleitet werden. Da von einer Verkehrsfläche ein  erhöhter Verschmutzungsgrad 
angenommen werden muss, ist das Regenwasser vorzure inigen. Diese Reinigung soll 
dezentral mittels Substratfilter in Kastenrinnen od er ggf. Sinkkästen erbracht werden. 
Anschließend wird das Niederschlagswasser in den vo rhandenen Regenwasserkanal im 
Elfeicher Weg eingeleitet. 
 
9.13.1.3. Befestigte Freiflächen  
Es ist festgesetzt, die Oberflächenbefestigungen wi e private Erschließungsflächen, PKW-
Stellplätze und deren Zufahrten, etc. so herzustell en, dass anfallende Niederschläge 
zurückgehalten werden. Hierfür sind z.B. wassergebu ndene Decken, Pflaster mit breiten 
Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster sowie Scho tterrasen zu verwenden. Dies gilt 
ebenso für die festgesetzte private Grünfläche beso nderer Zweckbestimmung – Zugang 
Wasserfläche. 
Die mit einem Gehrecht festgesetzte Fläche „G2“ süd lich des RH 1 (parallel zur 
Kastanienallee) ist ohne Eingriff in den Wurzelraum  herzustellen. Somit sollen die 
geschützten Einzelbäume der Kastanienallee bzw. Geh ölz- und Baumbestände gegen 
Beeinträchtigungen geschützt werden. Dort, wo Zufah rten und Wege nahe in den 
Wurzelbereich einzelner bestehender Bäume heranrück en, sind technische Lösungen (z.B. 
der Einbau von Wurzelkästen) vorzusehen.  
 
9.13.2. Insektenfreundliche Außenbeleuchtung 
Die Verwendung einer entsprechend angepassten Außen beleuchtung vermindert die 
Beeinträchtigungen der Insektenwelt deutlich und di ent auch der Erhaltung einer 
ausreichenden Nahrungsgrundlage für europarechtlich  geschützte Vogel- und 
Fledermausarten. Die Festsetzung dient auch der Erhaltung der Biodiversität. 
 
9.13.3. Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten 
Begründung wird zur Offenlage ergänzt 
 
9.13.4. Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft  
In der festgesetzten Fläche wird ein Streifen entla ng des Ufers als Flachwasserbereich mit 
sandigem Untergrund gestaltet, welcher sich in den See fortsetzt. Dieser neugeschaffene 
Flachwasserbereich wird mit Schilf bepflanzt (Bioto ptyp-Nr. 05.410) und stellt eine 
Erweiterung des bestehenden geschützten Schilfgürte ls dar (in der Planzeichnung als 
nachrichtliche Übernahme aufgenommen), welcher direkt nördlich anschließt. 
 
9.13.5. Dachbegrünung 
Für alle Flachdächer und geneigte Dächer mit einem Dachneigungswinkel bis zu 35° und ab 
einer Mindestgröße von 10 m² ist eine Dachbegrünung  mit einer Mindestvegetationsschicht 
von 12 cm festgesetzt. Dachbegrünungen haben v. a. positive Auswirkungen auf das 
Stadtklima (Temperaturregulierung, Schutz vor unerw ünschter Sonneneinstrahlung durch

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geringe Strahlungsreflexion, Luftreinigung), die Ti er- und Pflanzenwelt und den 
Wasserhaushalt. Begrünte Flachdächer wirken im Plan gebiet ausgleichend zum Anteil 
versiegelter Flächen durch das Vorhaben. 
 
9.14. Geh- und Fahrrechte 
Für die mit G1 markierte private Straßenverkehrsflä che ist ein Gehrecht zugunsten der 
Allgemeinheit festgesetzt. Hierdurch wird gewährlei stet, dass die Allgemeinheit in diesem 
Teilbereich das Plangebiet durchqueren kann und ein e Wegeverbindung zwischen Elfeicher 
Weg und Kastanienallee besteht, die der Allgemeinhe it zugänglich ist. Eine Durchquerung 
mit dem PKW ist auf der mit G1 markierten, privaten  Straßenverkehrsfläche für die 
Allgemeinheit nicht erlaubt und nur für die Bewohner des Quartiers gestattet. 
Für die mit G2 markierten Flächen ist ein Gehrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer 
(Anlieger) festgesetzt, um die Erreichbarkeit der G rundstücke zu gewährleisten. Das 
Gehrecht nur für die Anlieger soll zudem die Privatsphäre der Anwohner schützen. 
Für die privaten Straßenverkehrsflächen sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der 
berechtigten Ver- und Entsorgungsträger festgesetzt. Damit wird z.B. gewährleistet, dass die 
Entsorgungsträger die Müllstellplätze (inkl. Unterf lurcontainer) im Plangebiet erreichen oder 
Versorgungsleitungen in den Flächen der privaten Ve rkehrsflächen verlegt und gewartet 
werden können. 
 
9.15. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlic hen 
Umwelteinwirkungen 
Im Plangebiet sind im Rahmen der erstellten schallt echnischen Untersuchung an den 
geplanten Fassaden Lärmwertüberschreitungen festges tellt worden, sodass 
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen. Um einerseits den uneingeschränkten 
Betrieb des Biergartens weiterhin zu gewährleisten und andererseits gesunde 
Wohnverhältnisse im Geltungsbereich zu schaffen, si nd entlang der rot gekennzeichneten 
Linie eine Anordnung von zu öffnenden Fenstern schu tzbedürftiger Aufenthaltsräume im 
Sinne der aktuellen TA-Lärm nicht zulässig. Es wird  eine Ausnahme für schutzbedürftige 
Aufenthaltsräume in den Baufeldern RH 1 und RH 20 entlang der rot gekennzeichneten Linie 
getroffen. Hier sind Fenster im Sinne der aktuellen  TA-Lärm zulässig, die nur zu 
Reinigungszwecken zu öffnen sind, wenn der schutzbedürftige Aufenthaltsraum ein weiteres, 
zu öffnendes Fenster zur lärmabgewandten Seite des Gebäudes besitzt. Diese 
Ausnahmeregelung wird getroffen, da entsprechende s chutzbedürftige Aufenthaltsräume im 
Vorhaben- und Erschließungsplan über eine zusätzlic he Belüftungsmöglichkeit zur 
lärmabgewandten Seite des Gebäudes verfügen und som it auch in diesen Räumen die 
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden  können. Die Art und Weise der 
Gewährleistung der Schallschutzwirkung der zu Reini gungszwecken zu öffnenden Fenster 
wird im weiteren Bauleitplanverfahren bearbeitet. 
Zudem muss hier eine geschlossene bauliche Anlage e rrichtet werden, damit die 
Lärmemissionen des Bayerischen Biergartens nicht de n östlichen Teil des Geltungsbereichs 
belasten. 
 
9.16. Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlich en Umwelteinwirkungen 
(Zulässigkeit der Wohnbebauung) 
Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist  die Aufnahme der Wohnnutzung in 
den Baufeldern DH 1 bis DH 22 und FEH 1 bis FEH 5 b is zur Errichtung der Wohngebäude 
in den Baufeldern RH 1 bis RH 20 unzulässig. Die Fe stsetzung soll sicherstellen, dass 
gesunde Wohnverhältnisse für die zukünftigen Bewohn er des Plangebiets gewährleistet

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
27 
 
sind. Da eine bedingte Festsetzung eine Abkehr vom Grundsatz des zeitlich unbeschränkten 
Baurechtes darstellt, sind derartige Festsetzungen nur in „besonderen Fällen“ zulässig. Die 
„Besonderheit“ des jeweiligen Einzelfalls muss sich  dabei aus städtebaulichen Gründen 
ergeben. Hierzu können notwendige Maßnahmen zur sac hgerechten Lösung von 
Immissionsschutzkonflikten zählen. So ist die Erric htung immissionsempfindlicher 
Wohnbebauung im Lärmschatten anderer, z.B. (zuerst zu errichtende schützende 
Riegelbebauung), durchführbar. 
 
9.17. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern  und sonstigen 
Bepflanzungen 
Entsprechend § 1a Abs. 1 BauGB soll mit Grund und B oden sparsam und schonend 
umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen a uf das notwendige Maß zu 
begrenzen. Die Festsetzungen zur Bepflanzung der Gr undstücksfreiflächen und Begrünung 
der Vorgärten dienen der Minimierung der durch Vers iegelung bewirkten, negativen 
Auswirkungen auf Boden, örtliches Klima und Wasserh aushalt. Außerdem wird die 
Sicherung eines möglichst großen Anteils zusammenhä ngender Vegetationsflächen 
angestrebt. Zudem soll damit ein durchgrüntes Erscheinungsbild des Quartiers gewährleistet 
werden. 
Innerhalb der festgesetzten Flächen für Vorgärten i st die Errichtung von Stellplätzen 
unzulässig. Davon ausgenommen sind die festgesetzte n Stellplätze auf den Grundstücken 
FEH 1 und FEH 2 (siehe Ziff. 9.6). Aufgrund des gro ßen Grundstückszuschnitts sind in 
diesen Bereichen große Vorgärten möglich, in denen Stellplätze errichtet werden können, 
ohne dass der Versiegelungsgrad in Bezug auf die Grundstücke proportional hoch ausfällt.  
Die vorgesehenen Doppelhäuser DH entlang der privat en Wasserfläche weisen kleinere 
Grundstücksgrößen auf, auf denen die Anlage von Ste llplätzen aufgrund der begrenzten 
Platzverhältnisse zu einem hohen Versiegelungsgrad der Grundstücke führen würde, was 
vermieden werden soll. 
Begründung wird zur Offenlage ergänzt 
 
9.18. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und  sonstigen 
Bepflanzungen 
Die Erhaltung von größeren Bäumen und Heckenstruktu ren wirkt sich positiv auf das 
Stadtbild aus und bietet gegenüber den Neubauten ei n grünes Pendant mit einer Wirkung, 
die bei Neuanpflanzungen erst nach mehreren Jahren erzielt werden kann. Die darüber 
hinaus verbundenen positiven Funktionen im Naturhau shalt, wie v. a. positive Wirkung auf 
das Kleinklima, Erzeugung von Verdunstungskälte, Be schattung von versiegelten Flächen, 
die Bereitstellung von Lebensraum für Tiere etc., k ommen zudem bei großen Bäumen in 
besonderem Maß zum Tragen.  
Die Festsetzung soll die Durchführung fachgerechter  Baumschutzmaßnahmen im 
Baustellenbereich und damit die langfristige Erhalt ung der durch Baumaßnahmen 
gefährdeten Bäume sicherstellen. 
 
9.19. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen   
9.19.1. Dachgestaltung 
Aufgrund einer fehlenden ortstypischen Dachlandscha ft werden zugunsten einer modernen 
Architektursprache und eines hohen angestrebten Dur chgrünungsgrades im Plangebiet in 
den Baufeldern FEH 1 bis FEH 5 und DH 1 bis DH 22 e inheitlich extensiv begrünte 
Flachdächer mit einer Neigung von höchstens 5° fest gesetzt. Die Festsetzung einer

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
28 
 
maximalen Dachneigung soll die Grundvoraussetzung f ür eine erfolgreiche Dachbegrünung 
gewährleisten. Dachbegrünungen haben v. a. positive  Wirkungen auf das Stadtklima, die 
Tier- und Pflanzenwelt und den Wasserhaushalt (siehe auch Ziff. 9.11.7.). 
Die Gebäudedächer der überbaubaren Grundstücksfläch en RH 1 bis RH 20 werden als 
Flachdach-Pultdach-Kombination mit einer Neigung vo n höchstens 35° ausgeführt und 
ebenfalls vollständig begrünt. Die vollständige Dac hbegrünung, insbesondere auch bei den 
Pultdächern, dient dem Stadtklima sowie der attrakt iven und durchgrünten Gestaltung des 
Gesamtquartiers. 
 
9.19.2. Werbeanlagen 
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung (a m Gebäude) und bis zu einer 
maximalen Größe von 0,3 m x 0,3 m zulässig. Anlagen  mit grellem, wechselndem oder 
bewegtem Licht, bzw. Projektionen und Laufschriften sind nicht zulässig.  
Durch den Ausschluss ortsfremder Werbe- und auffälliger Lichtanlagen soll geregelt werden, 
dass von Werbeanlagen kein störender Impuls ausgeht , der negative Auswirkungen auf das 
Straßen- und Ortsbild sowie die Wohnnutzung besitzt.  
 
9.19.3. Einfriedungen  
Die Form und Höhe von Einfriedungen werden im Plang ebiet begrenzt und eingeschränkt, 
damit das städtebauliche Bild durch derartige Anlag en nicht dominiert wird. 
Strauchpflanzungen und Hecken in Verbindung mit Ein friedungen leisten zudem einen 
Beitrag zum Arten- und Biotopschutz. 
Aufgrund bestehender freiwachsender Hecken und dere n weiterer Wachstumsmöglichkeiten 
am Quartiersrand, wird eine entsprechende Ausnahme von der Höhenbegrenzung der 
Hecken festgesetzt. 
Die Festsetzungen sollen eine angemessene Form und Gestaltung der Grundstücke er-
möglichen und damit negative Auswirkungen auf das Straßen- und Ortsbild vermeiden. 
 
9.19.4. Abfallsammelanlagen 
Zum Schutz des Erscheinungsbilds im Quartier sind S tandflächen für Abfallbehältnisse 
einzuhausen oder einzugrünen. Somit sind sie dem Bl ick der Betrachter entzogen und 
wirken sich aus stadtgestalterischen Gründen nicht negativ auf die Erscheinung im 
Plangebiet aus. 
 
9.20. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher  Vorschriften 
Gesetzlich geschützte Biotope  
Am Westufer des Sees befindet sich ein nach § 30 BN atSchG geschützter 
Schilfröhrichtstreifen. Dieser ist nachrichtlich in  die Planzeichnung zum Bebauungsplan 
übernommen.  
 
9.21. Hinweise 
Auf Grundlage des Umweltberichts, vorliegender Guta chten sowie der Vorgaben öffentlicher 
Stellen und verschiedener Regelwerke sind Hinweise im Bebauungsplan zu beachten, die 
nach den textlichen Festsetzungen aufgeführt sind.

Begründung – Vorentwurf  –  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
29 
 
9.22. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrun dlagen 
- Entwurfsstand zur frühzeitigen Beteiligung, Umweltb ericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am See“  – Kastanienallee, 
Darmstadt, naturplan, 02.04.2020 
- Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Kastanienallee 
N 8.4.4 in Darmstadt, 15.05.2019 / 10.02.2020 / 23.03.2020 
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen am See“ – Kastanienallee, Darmstadt 
– Artenschutzfachbeitrag, 20.02.2020 
- Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Kastanienallee in 
Darmstadt, Stand 14. Februar.2020 
- „ Wohnen am See“, Darmstadt, Kastanienallee, Flur 30,  Flurstück 48/19, Erkundung 
des Baugrundes (Vorerkundung) / Geotechnischer Beri cht (06.10.2017) + 
Geotechnischer Bericht Nr. 2 (18.01.2018)  sowie „Wohnen am See“, Darmstadt, 
Kastanienallee, Erweiterungsfläche Elfeicher Weg Nr . 183, (Flur 30, Flurstück Nr. 
47/3), Ergänzende Baugrunderkundungen (Vorerkundung en) / Geotechnischer 
Bericht Nr. 3, 10.05.2019 
- Gutachterliche Stellungnahme, Vorhabenbezogener Beb auungsplan N 8.4.4 der 
Stadt Darmstadt, Schallimmissionsschutz, 13 Februar  2020, mit Ergänzungen vom 
20.03.2020 
- Klimatische Untersuchung Kastanienallee Darmstadt, Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan N 8.4.4, 14. Februar 2020

Entwurfsstand zur frühzeitigen Beteiligung 
Umweltbericht 
 
gemäß § 2 BauGB zum 
 
vorhabensbezogenen Bebauungsplan 
„Wohnen am See“ – Kastanienallee, Darmstadt 
 
 
Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co.KG 
 
 
Bearbeitung:  naturplan 
An der Eschollmühle 30 
64297 Darmstadt 
Tel. 0 61 51/99 79 89 
Fax 0 61 51/27 38 50 
E-mail: info@naturplan.net 
 Julia Harras 
Philipp Herrmann 
Dr. Marion Beil 
Dr. Karsten Böger 
 
 
 
Stand:    02.04.2020

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF   
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ...................... 1 
1.1 Vorhaben und Planungsziel ................................ ................................ ..................... 1 
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................ ................................ ............. 2 
1.2.1 Rechtsgrundlagen ................................ ................................ ............................ 2 
1.2.2 Planungsrechtliche Vorgaben und bestehender Flächenschutz ....................... 3 
2 Lage im Raum ................................ ................................ ................................ ............... 5 
3 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter ................................ ...... 7 
3.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit ................................ .......................... 7 
3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................ .................. 8 
3.2.1 Biotope und Flora ................................ ................................ ............................. 8 
3.2.2 Fauna ................................ ................................ ................................ ..............15 
3.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ..............................24 
3.3.1 Fläche ................................ ................................ ................................ .............24 
3.3.2 Boden ................................ ................................ ................................ .............24 
3.3.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............26 
3.3.4 Luft und Klima ................................ ................................ ................................ .26 
3.3.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ......27 
3.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ............27 
4 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ..28 
4.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit ................................ .........................28 
4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................ .................30 
4.2.1 Biotope und Flora ................................ ................................ ............................30 
4.2.2 Fauna ................................ ................................ ................................ ..............33 
4.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ..............................36 
4.3.1 Fläche ................................ ................................ ................................ .............36 
4.3.2 Boden ................................ ................................ ................................ .............36 
4.3.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............37 
4.3.4 Luft und Klima ................................ ................................ ................................ .38 
4.3.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ......38 
4.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ............39 
4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................ .....................39

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF   
 
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich .............................41 
5.1 Vermeidung und Verminderung von Eingriffen im Zuge der Vorhabensplanung .....41 
5.2 Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ................................ ....42 
5.2.1 Vermeidungsmaßnahmen ................................ ................................ ...............42 
5.2.2 Minimierungsmaßnahmen ................................ ................................ ...............44 
5.2.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................ ................................ ...................45 
6 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ................................ ................................ ..............48 
7 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .................50 
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................ .............................50 
9 Quellen ................................ ................................ ................................ .........................53

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF   
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs im Norden Darmstadts................................ ................... 5 
Abb. 2: Übersicht Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................ 6 
[Fotos nicht im Einzelnen aufgeführt. Aufnahmen von M. Beil, 16. Juli 2018] 
 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1: Nutzungs- und Biotoptypen (Bestand) nach der hessischen KV von 2005 ................14 
Tab. 2: Erfassungstermine mit Wetterdaten und Expositionszeiten ................................ ......15 
Tab. 3: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Vogelarten .........................18 
Tab. 4: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2017/ 2018 festgestellte Fledermausarten .....21 
Tab. 5: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Amphibien .........................22 
Tab. 6: Nachweise weiterer Arten im Jahr 2018 ................................ ................................ ...23 
Tab. 7: Nutzungs- und Biotoptypen (Planung) nach der hessischen KV von 2005 ................32 
Tab. 8: Matrix über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ............................... 40 
Tab. 9: Übersicht Bilanzierung gemäß hessischer KV von 2005 ................................ ...........49 
 
Anlagen 
Anhang 1: Pflanzliste (Vorschläge) 
Anhang 2: Flächen für den Ausgleich des Ökopunktedefizits (wird noch ergänzt) 
Karte 1: Biotop- und Nutzungstypen Ist-Zustand, Maßstab 1:750 
Karte 2: Biotop- und Nutzungstypen Planzustand, Konflikte und Maßnahmen, Maßstab 1:750 
(wird noch ergänzt) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkung:   Im vorliegenden Entwurfsstand zur frühzeitigen Beteiligung sind die im 
Laufe des Verfahrens noch zu konkretisierende n Angaben blau 
markiert.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  1 
1 Einleitung 
1.1 Vorhaben und Planungsziel 
Zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg, direkt östlich des Geländes des „Bayerischen  
Biergartens“, sollen zwei private Grundstücke  in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. 
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von etwa 25.000 m² inkl usive eines bestehenden 
5.300 m² großen Abgrabungsgewässers. 
Es ist geplant, rund um den See 20 Reihen-, 11 Doppel- und 5 Einzelhäuser, also insgesamt 
47 Hauseinheiten zzgl. 27 integrierter Einliegerwohnungen bei den Einzel - und 
Doppelhäusern zu errichten . Bezüglich der Gebäudehöhe sind bei allen Häusern zwei 
Vollgeschosse und ein zusätzliches Staffelgeschoss  sowie aus städteräumlich -
gestalterischen Erwägungen fünf Reihenhäuser mit drei Vollgeschossen  vorgesehen. In das 
Wohngebiet sollen zwei Zufahrtsstraße n führen, die den Elfeicher Weg mit der 
Kastanienallee verbinden und westlich bzw. östlich vom Stillgewässer verlaufen. Die beiden 
Straßen sollen für den öffentlichen motorisierten Verkehr gesperrt sein, Fußgänger können 
durch das Wohngebiet gelangen. Park möglichkeiten für die Anwohner und deren Besucher 
werden ausschließlich auf dem Gelände geschaffen und ergänzt durch 4 Parkplätze, die im 
Rahmen eines Car-Sharing-Konzeptes genutzt werden. Ein Wartungszugang zum See soll  
über die östliche Zufahrtstraße erf olgen. Die Bewohner derjenigen Doppel - und 
Einzelhäuser, welche direkt am Nord- und Ostufer des Stillgewässers liegen, sollen einen 
eigenen Zugang zum Wasser erhalten. Für die übrigen Bewohner ist vorgesehen, einen 
gemeinsam genutzten Zugang im Süden des Sees zu errichten, um den gesetzlich 
geschützten Schilfgürtel im Westen des Sees zu erhalten. Im Rahmen eines noch zu 
erarbeitenden Energiekonzeptes ist f ür die Beheizung der Wohnhäuser gegebenenfalls die 
Nutzung de r Seewärme als regenerative Energiequelle  vorgesehen. Auf den Dächern der 
Wohnhäuser sollen Solarmodule installiert werden. 
Mit einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan soll nun der bestehende, noch 
rechtskräftige Bebauungsplan N 8.4 geändert werden. Bei der Aufstellung von B-Plänen sind 
die Belange  des Umwel tschutzes zu berücksichtigen (§  1 (6) Nr. 7 BauGB). Dafür ist eine 
Umweltprüfung durchzuführen , in welcher die  Auswirkungen einer B -Plan-Umsetzung 
ermittelt, beschrieben, bewertet und in Form eines Umweltberichtes  dokumentiert werden 
(§ 2 (4) BauGB). Dies gilt auch für vorhabenbezogene B-Pläne. 
Der nachfolgende Bericht prüft die voraussichtlichen Auswirkungen einer Umsetzung der 
Planung auf die Schutzgüter der Umwelt , untersucht die Möglichkeiten zur Vermeidung, 
Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und gibt eine Prognose 
zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  2 
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 
1.2.1 Rechtsgrundlagen 
Die folgenden Fachgesetze und deren jeweilige Zielsetzung bilden die Grundlage für die 
Umweltprüfung und sind damit auch für den neuen B-Plan von Bedeutung. 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert 
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 
Dieses Gesetz dient der Umsetzung de s Naturschutzes, ins besondere dem dauerhaften 
Erhalt wildlebender Arten, der Sicherung natürlicher  Lebensräume und deren Vernetzung 
sowie dem Schutz der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. 
Besonders folgende Abschnitte hieraus sind für die vorliegende Umweltprüfung relevant: 
- § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
- § 2 Verwirklichung der Ziele 
- § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne 
- §§ 13 ff Eingriffsregelung 
- § 28 Naturdenkmäler 
- § 30 Gesetzlich geschützte Biotope 
- §§ 44-47 Besonderes Artenschutzrecht 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG) in der 
Fassung vom 20. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. 
Mai 2018 
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, d as Führen von 
Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (Hessische 
Kompensationsverordnung, KV) in der Fassung vom 01. September 2005, novelliert am 26. 
Oktober 2018 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 
2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2017 
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in der Fassung vom 01. März 1999, zuletzt 
geändert durch Artikel 3 der VO vom 27. September 2017 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013, zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. April 2019 
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der 
Fassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz es vom 04. 
Dezember 2018

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  3 
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und 
Pflanzen, zuletzt geändert am 13. Mai 2013 
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 
vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten , zuletzt geändert 
am 12. Mai 2013 
1.2.2 Planungsrechtliche Vorgaben und bestehender Flächenschutz 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (2010) 
Im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (mit der Bekannt -
machung am 17. Oktober 2011 in Kraft getreten) liegt das Plangebiet im „Vorbehaltsgebiet 
für Landwirtschaft“. Laut Textteil zum R egionalplan können  Flächen für 
Wohnsiedlungszwecke, welche unter 5 ha groß sind und sich in den Ortsrandlagen befinden, 
im „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ liegen. Da die Planfläche diesen Vorgaben 
entspricht, entspricht das Vorhaben dem Regionalplan. 
Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2004) 
Im Landschaftsplan liegt der Geltungsbereich innerhalb eines zum Erhalt/dem Ausbau von 
Grünflächen vorgesehenen Bereiches,  damit steht das Vorhaben dem Landschaftsplan 
grundsätzlich entgegen.  Aus sich heraus entwickelt der  Landschaftsplan aber keine 
Rechtskraft. In dem Plan stellt die  Kastanienallee ein wichtiges, lineares Vernetzungsbiotop 
dar. Generell handelt es sich beim Bürgerpark Nord um eine klimaaktive Grünfläche und um 
einen Funktionsraum mit mittlerer Bedeutung. D ie Grundwasserergiebigkeit auf dem 
Plangelände wird als gering eingestuft. Die Oberflächengewässer des Bürgerparks sind als 
nährstoffreiche Teiche klassifiziert.  In der Bodenbewertung liegt keine Aussage zum 
Geltungsbereich vor (Weißfläche). 
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2006, 
geändert 2009) 
Der FNP mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Darmstadt wurde 2006 wirksam. Der 
Bereich des Untersuchungsgebietes wurde im ursprünglichen FNP als „Grünfläche“ 
deklariert. In diesem Bereich  wurde der Plan dann 2009 durch die Änderung 1.2 
(„Bürgerpark-Nord“) ergänzt. D as Untersuchungsgebiet  wurde in der rechtskräftigen 
Änderung als „Wohnbaufläche“ deklariert. Diese Änderung geschah im Hinblick auf den nicht 
realisierten und damit nicht rechtskräftig  gewordenen, vorhabensbezogenen B-Plan N 8.4.2 
(„An der Kastanienallee“). Dieser B-Plan sah vor, auf der Fläche eine Wohnanlage für ältere 
Menschen mit zehn Gebäuden zu errichten und damit die bebaute Fläche nur geringfügig zu 
vergrößern. Unter Ziele und Zwecke der Planung formuliert der FNP, die „Wohnbebauung 
soll eine dem Park angemessene geringe Dichte“ aufweisen . Im zugehörigen Umweltbericht 
zur FNP-Änderung heißt es: “Die Zielsetzung der dem FNP übergeordneten Planungen ist 
es, im Änderungsgebiet (FNP-Änderung 1.2, die Verfasser) Grünflächen zu  erhalten und 
auszubauen“. Die im vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen Ziele si nd an 
diesen Vorgaben zu prüfen.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  4 
Bebauungsplan N 8.4 – Darmstadt Nord-Ost (1985) 
Der bislang rechtskräftige Bebauungsplan N 8.4 weist die Untersuchungsfläche als 
„Parkanlage mit Wegen“ inklusive „Teich“ aus. Die Kastanienallee ist als zu erhalten 
festgesetzt. Eine Änderung dieses B -Planes im Untersuchungsbereich, der 
vorhabensbezogene B-Plan N 8.4.2 („An der Kastanienallee“), wurde nicht rechtskräftig. 
Bestehender Flächenschutz 
Die südlich an den Geltungsbereich angrenzende Kastanienallee ist als Naturdenkmal nach 
§ 28 BNatSchG geschützt. Das Naturdenkmal umfasst dabei die Allee beiderseits der Straße 
auf einer Länge von ca. 500  m mit 80 Kastanienbäumen ( Aesculus hippocastaneum ). 
Sowohl die Beseitigung des Naturdenkmals als auch alle Handlungen, die zu einer 
Zerstörung, Beschädigung oder Verände rung führen können, sind nach 
§ 28 Abs. 2 BNatSchG verboten.  
Am Westufer des Sees befindet sich ein nach §  30 BNatSchG geschützter 
Schilfröhrichtstreifen (siehe auch Kapitel 3.2.1). Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
besteht kein darüber hinausgehender gesetzlicher Flächenschutz nach  BNatSchG 
(Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, 
Geschützte Landschaftsbestandteile oder Natura 2000- Gebiet). 
Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ beginnt erst östlich der Kranichste iner 
Straße bzw. der Bahnlinie (Natureg-Viewer Hessen). 
Es befindet sich kein Trinkwasserschutzgebiet innerhalb des Geltungsbereichs ( GruSchu-
Viewer Hessen).

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  5 
2 Lage im Raum 
Das Plangebiet (s. Abb. 1 und 2) sind zwei private, der Öffentlichkeit nicht zugängliche  
zusammen etwa 25.000  m² große Grundstücke und befindet sich laut Landschaftsplan im 
100 ha großen Bürgerpark Nord der Stadt Darmstadt. Dieser Park ist geprägt durch 
verschiedene Bereiche, zu denen im Norden ein Landschaftspark mit Hügeln, Gewässern  
(darunter der Müllersteich im Osten des Pl angebietes), Waldflächen und Wiesen zählt. 
Anfang der 1970er  Jahre war der Park geprägt von kleingärtnerischer Nutzun g, großen 
Brachflächen und offen gelassenen Tongruben ehemaliger Ziegeleien. Aufgrund des hohen 
Grundwasserstandes und des jahrhunderte langen Tonabbaus blieb das Gelände trotz der 
günstigen Lage unbebaut. Manche der Tongruben wurden mit unterschiedlichem Material 
verfüllt, andere hingegen offengelassen (HISTORISCHER VEREIN FÜR HESSEN E.V., 2019). 
Auf dem Plangebiet liegt ein zentraler See, we lcher durch den früheren Tonabbau 
entstanden ist. Ursprünglich war die Tongrube tiefer und wurde teilweise mit Bauschutt 
verfüllt (ANINA, 2017, 2018, 2019). Das Gebiet wird  durch die als Naturdenkmal geschützte 
Kastanienallee im Süden, den Elfeicher Weg im  Norden sowie einem öffentlichem Fußweg 
im Osten  begrenzt. Im Westen schließt sich das Gelände eines Biergartens mit 
Außengastronomie, Parkplätzen und Bewirtschaftungsgebäuden an. Die Biergartennutzung 
ist lärmintensiv. Aktuell befinde n sich vereinzelte Ei nfamilienhäuser und Reste von 
Fundamenten und Anlagen auf dem Gelände. 
 
 
Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs im Norden Darmstadts 
Kartengrundlage: GEOBASIS-DE/BKG

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ENTWURF  6 
 
 
Abb. 2: Übersicht Untersuchungsgebiet 
Quelle Luftbild: GEOBASIS-DE/BKG

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ENTWURF  7 
3 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter 
Im Folgenden wird der derzeitige Bestand, der Zustand und die Empfindlichkeit der 
Schutzgüter (vgl. §  2 (1) UVPG) innerhalb des Geltungsbereiches unter Berücksichtigung 
seiner Lage im Raum beschrieben. 
Für diesen Entwurfsstand des Umweltberichtes liegen vor:  
- Artenschutzfachbeitrag (naturplan, 2020, Stand 26. Februar 2020) 
- Bodengutachten (ANINA, 2017, 2018, 2019) 
- Chemische Analyse des Gewässers (CAL, 2019) 
- Erschließungskonzept (UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE, 2020, Stand 
14. Februar 2020) 
- Klimagutachten (INKEK, 2020, Stand 14. Februar 2020) 
- Schallgutachten (ITA, 2020, Stand 13. Februar 2020) 
- Verkehrsuntersuchung (STETE PLANUNG, 2020, Stand 10. Februar 2020) 
- Vermessungen (WITTIG+KIRCHNER, 2019) 
3.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit 
Das Gelände ist in Privatbesitz und der Öffentlichkeit unzugänglich. Wegen eines Holzzauns 
um das Gelände und der zusätzlichen Heckeneinfriedung entlang der südlichen und 
östlichen Grenze ist kein Einblick auf das Gelände möglich. Eine Erholungsfunktion ist für die 
Öffentlichkeit auf dem Plangebiet nicht gegeben, durch den umliegenden Bürgerpark 
allerdings in unmittelbarer Umgebung vorhanden. 
Innerhalb des Gebietes besteht für die wenigen Bewohne r allerdings eine Erholungsqualität  
im direkten Wohnumfeld . Momentan befindet sich lediglich ein Wohnhaus im Norden des 
Plangebietes, daher tritt die Wohnqualität im Gebiet in den Hintergrund . Im Nordosten 
befinden sich mehrere Wohnhäuser, die teilweise sc hon länger leer stehen.  Im Westen und 
Südosten befinden sich als Werkstätten und Lager genutzte Gebäude.  
Eine zeitweise Belastung stellt der Geräuschpegel ausgehend vom Biergarten dar, welcher 
direkt im Westen an das Gebiet anschließt. Im Bereich des Wohnhauses des 
Grundstückseigentümers werden die Zielwerte eingehalten. Durch Straßen - und 
Schienenverkehr werden diese geringfügig überschritten. Diese Beeinträchtigung betrifft zur 
Zeit allerdings nur die momentan wenigen Bewohner (ITA, 2020).

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ENTWURF  8 
Das derzeitige Verkehrsaufkommen in der Kastanienallee ist auch in Spitzenzeiten gering , 
über den Knotenpunkt mit der Kranichsteiner Straße besteht eine direkte Anbindung ans 
kommunale Straßennetz (STETE PLANUNG, 2020). Das Plangebiet liegt in günstiger Distanz 
zur nächsten Straßenbahnhaltestelle (380 m Luftlinie), Bushaltestelle (280 m Luftlinie) und 
zum Nordbahnhof (970 m Luftlinie).  An der Kastanienallee ist allerdings kein durchgängiger 
Gehweg vorhanden. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes besteht schon heute ein dichtes 
Wegenetz für den Fuß - und Radverkehr.  In der Kastanienallee fehlen allerdings 
ausgewiesene Querungsangebote zum Bürgerpark. D er Straßenquerschnitt der 
Kastanienallee lässt keinen Raum für zusätzliche Stellplätze zu. 
3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
3.2.1 Biotope und Flora 
Um den Ist -Zustand des Geltungsbereichs zu erfassen, wurde eine flächendeckende 
Kartierung und Bewertung der Biotoptypen nach der hessischen Kompensationsverordnung 
(KV) von 2005 durchgeführt (Karte 1). Der Vorhabensträger hat sich für die Anwendung der 
alten KV vom 01.  September 2005 entschieden, was die novellierte Fassung vom 
26. Oktober 2018 in der Übergangszeit zulässt . Im Rahmen dieser Biotopkartierung wurde 
außerdem geprüft, ob geschützte Biotope nach §  30 BNatSchG bzw. §  13 HAGBNatSchG 
oder FFH-Lebensraumtypen vorhanden sind. 
Der Vorhabensbereich an der Kastanienallee (Flurstück 48/19) wird geprägt durch ein zentral 
gelegenes, stellenweise randlich befestigtes, wenig naturn ahes Gewässer (Biotoptyp -
Nr. 05.342) ohne e ine typische Verlandungszone  (Fotos 1, 2) . Zwei schmale Streifen 
Schilfröhricht (Biotoptyp-Nr. 05.410) im Nordosten sowie zwei schmale Bereiche im 
Südosten des Gewässers  wurden aufgrund ihrer geringen Größe nich t als geschützte 
Biotope nach §  30 BNatSchG a ufgenommen. Die Kartierungsuntergrenze fü r flächige 
Bestände beträgt 100  m² bzw. 2  m Breite und 50  m Länge für lineare Bestände  (FRAHM-
JAUDES, 2019). Dies erfüllt der  Schilfröhrichtstreifen auf der Westseite des 
Abgrabungsgewässers, hierbei  handelt es sich  also um ein geschüt ztes Biotop nach 
§ 30 BNatSchG. 
Im Norden und Nordwesten des Vorhabensbereiches befinden sich gepflegte parkähnliche 
Garten- und Grünflächen (Biotoptyp -Nr. 11.221, Foto 3) mit Einzelbäumen bzw. 
Baumgruppen (überlagernde Biotoptyp -Nrn. 04.110, 04.120, 04.210, 04.220), die das 
vorhandene Wohngebäude mit begrünter Dachflä che (Biotoptyp -Nr. 10.720) umgeben . Es 
handelt sich bei den Gehölzen zum Teil um heimische Arten wie Eschen ( Fraxinus 
excelsior), aber auch Zier gehölze wie Blut-Buchen (Fagus sylvatica f. pur purea) sowie nicht 
standortgerechte Nadelbäume, hier vor allem Fichten ( Picea abies ), ohne nennenswerten 
Unterwuchs (Biotoptyp-Nr. 10.530). Die Dachflächen aller weiteren vorhandenen Gebäude, 
bei denen es sich in erster Linie um ehemalige Betriebsgebäude und Wohnungen/ 
Wochenendhäuser handelt, sind nicht begrünt (Biotoptyp-Nr. 10.710, Foto 4).

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ENTWURF  9 
 
 
 
Foto 1: Gewässer mit schmalen Schilfröhrichtstreifen, Blickrichtung Nordosten (Beil, 16.07.18).  
 
 
 
Foto 2: Gewässer  mit schmalen Schilfröhrichtstreifen, Blickrichtung Südosten, im Vordergrund 
geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (Beil 16.07.18).

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Foto 3: Parkähnliche Grün- und Gartenflächen im Nordwesten des Flurstückes 4 8/19 mit begrüntem 
Wohngebäude im Hintergrund (Beil, 16.07.2018). 
 
 
 
Foto 4: Betriebsgebäude auf dem Flurstück 48/19 (Beil, 16.07.18).

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ENTWURF  11 
Die an den See angrenzenden Grünflächen im Süden und Osten des Gebietes stellen 
unterschiedlich blütenreiche Extensivrasen (Biotoptyp-Nr. 11.225) dar (Fotos 5, 6 ), die zum 
Zeitpunkt der Kartierung bereits stark von der sommerlichen Trockenheit geprägt waren. Es 
finden sich ein - und mehrjährige ruderale Arten wie z.B. Kanadisches Berufskraut ( Conyza 
canadensis), Nachtkerze ( Oenothera biennis ), Feinstrahl ( Erigeron annuus ), Rainfarn 
(Tanacetum vulgare ) oder Sauerampfer ( Rumex acetosa ) neben weit verbreiteten 
Wiesengräsern wie Honiggras (Holcus lanatus), Rispengras (Poa pratensis, Poa trivialis) und 
Knäulgras ( Dactylis glomerata ), aber auch der nicht ganz so häufige, eher an magereren 
Offenstellen vorkommende Mäuseschwanz-Federschwingel (Vulpia myuros) und die auf der 
Vorwarnliste der Roten Liste (BVNH, 2019) befindlichen Arten  Platterbsen-Wicke ( Vicia 
lathyroides) und Ackerröte ( Sherardia arvensis ). Innerhalb der Offenfläche befinden sich 
mehrere Betonfundamente früherer baulicher Anlagen (Biotoptyp-Nr. 10.510) 
Auf dem nordöstlich angrenzenden  Flurstück 47/3 befindet sich ein älteres Wohnhaus 
(Biotoptyp-Nr. 10.710), das von einem gepflegten Garten (Biotoptyp -Nr. 11.221) bestehend 
aus einer Rasenfläche mit Ziergehölzen wie Eibe ( Taxus baccata ) oder Thujen ( Thuja) 
umgeben ist (Foto 7 ). Die ehemals als Kleingärten genutzten Flächen des Gartens sind 
durch eine größere Baumgruppe (Biotoptyp -Nr. 04.220) bestockt. Es handelt sich dabei um 
Fichten und Douglasien ( Pseudotsuga menziesii ) sowie eine Trauer -Weide ( Salix 
babylonica) (Foto 8). 
 
 
 
 
Foto 5: Extensivrasen auf der Südseite des Flurstückes 48/19 (Beil, 16.07.18).

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Foto 6: Extensivrasen auf der Ostseite des Flurstückes 48/19 mit Werkstattgebäuden im Hintergrund 
(Beil, 16.07.18). 
 
 
 
Foto 7: Wohnhaus mit umgebender gepflegter Gartenfläche auf Flurstück 47/3 (Beil, 16.07.2018).

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ENTWURF  13 
 
 
 
Foto 8: Ehemals als Kleingärten genutzte Teilflächen des Gartens auf Flurstück 47/3 (Beil, 
16.07.2018).

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ENTWURF  14 
Tab. 1: Nutzungs- und Biotoptypen (Bestand) nach der hessischen KV von 2005 
Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte 
je m² Schutzstatus Flächengröße 
[m²] 
Flächenanteil 
[%] 
Wiesenflächen         
09.150 Feldraine, Wiesenraine 45   256 1 
11.225 Extensivrasen 21   5.520 22 
Gewässer           
05.342 Kleinspeicher, Teiche 27   5.306 21 
Röhrichte und Ufer         
05.410 Schilfröhrichte 53 z.T. § 30 561 2 
05.430 Andere Röhrichte, hier Kalmus 53   11 <1 
10.160 Felswände/Steinpackungen am 
Wasser 23   113 <1 
Siedlungsbiotope         
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte 
Flächen 3   688 3 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, 
Pflaster 3   539 2 
10.530 
Schotterweg und –platz, 
Sandflächen, davon 1.802 m² 
unterhalb nicht heimischer, nicht 
standortgerechter Baumgruppen 
6   2451 10 
10.610 Bewachsene Feldwege 21   1.782 7 
10.710 Dachfläche, nicht begrünt 3   2.105 8 
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19   338 1 
11.221 
Gärtnerisch gepflegte Anlagen im 
besiedelten Bereich, arten- und 
strukturarme Hausgärten 
14   4.488 18 
Gehölze           
02.500 Standortfremde Hecken-/ 
Gebüsche 23   790 3 
Gesamtfläche   24.949 m² 
            
Überlagerung durch Einzelbäume und Baumgruppen       
04.110 Einzelbaum, einheimisch, 
standortgerecht, Obstbaum 31   202   
04.120 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht 
standortgerecht, Exot 26   406   
04.210 Baumgruppe/ -reihe, einheimisch, 
standortgerecht, Obstbäume 33 z.T. ND 687   
04.220 
Baumgruppe/ -reihe, nicht 
heimisch/ nicht standortgerecht, 
Exoten 
28   1.990

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ENTWURF  15 
3.2.2 Fauna 
In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Da rmstadt 
wurden die Bestände von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien im 
Geltungsbereich sowie dessen unmittelbaren Umfeld eingehender erfasst. Aufgrund der bei 
einer Übersichtsbegehung vorgefundenen Habitate waren Vorkommen von besonders und/ 
oder streng geschützten Arten dieser Gruppen zu erwarten. 
Die Termine der einzelnen Begehungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Es wurde 
jeweils versucht, die Erfassungen bei für die jeweilige Artengruppe optimalen Bedingungen 
durchzuführen. 
Tab. 2: Erfassungstermine mit Wetterdaten und Expositionszeiten 
Datum Art der Erfassung Wetter Expositionszeit 
29.08.2017 Übersichtsbegehung, 
Gebäude   
04.09.2017 
Fledermäuse, 
Ausflugsbeobachtung 
Gebäudekomplex Nordost 
windstill, 19-18°C 2 h (Abend/ Nacht) 
26.09.2017 Reptilien leicht bedeckt, später sonnig, 
20°C 1,75 h 
26.03.2018 Vögel bedeckt, windstill, 6°C 1,75 h 
11.04.2018 Amphibien klar, windstill, 15°C 1,5 h (Abend/ Nacht) 
25.04.2018 Vögel,  
Amphibien 
heiter bis wolkig, wind, 12-
15°C 1,5 h 
08.05.2018 
Amphibien (inkl. Reusen 
über Nacht),  
Fledermäuse, 
Ausflugsbeobachtung 
Gebäudekomplex West 
warm, windstill, 17°C 1,5 h (Abend/ Nacht) 
09.05.2018 Vögel, Amphibien heiter, 15-18°C 2 h 
13.06.2018 Vögel heiter, 15-17°C 1,5 h 
13.06.2018 
Fledermäuse, 
Ausflugsbeobachtung 
Gebäudekomplex West, 
Amphibien (inkl. Reusen 
über Nacht) 
heiter, 17-15°C 1,5 h (12 h) 
14.06.2018 Reptilien heiter, 18°C 1 h 
16.07.2018 Reptilien sonnig, 20°C 1 h

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ENTWURF  16 
Datum Art der Erfassung Wetter Expositionszeit 
17.07.2018 
Fledermäuse, 
Ausflugsbeobachtung 
Gebäude Elfeicher Weg 183 
heiter, windstill, 21°C 1,5 h 
07.09.2018 
Fledermäuse (Grundstück 
Elfeicher Weg 183), 
Ausflugsbeobachtung 
Gebäude Elfeicher Weg 183 
heiter- bewölkt, 18°C 1 h 
10.09.2018 Reptilien (Grundstück 
Elfeicher Weg 183) sonnig, 23°C 0,5 h 
Für eine deta illierte Beschreibung der jeweiligen Erfassungsmethodik wird auf den 
parallel vorgelegten Artenschutzfachbeitrag verwiesen (naturplan, 2020). 
Vögel 
Es konnten insgesamt 4 3 Vogelarten innerhalb des Geltungsbereichs , sowie in dess en 
Umfeld festgestellt werden (siehe Tab. 3). Hierunter sind 12 Arten als Brut- bzw. Reviervögel 
des Geltungsbereichs  einzustufen. Bei weiteren 13 Arten gibt es Hinweise auf 
Brutvorkommen im mit erfassten Umfeld. 
Das Artenspektrum setzt sich aus Vögeln mit recht unterschiedlichen 
Lebensraumansprüchen zusammen. So konnten viele ubiqutiäre Arten des 
Siedlungsbereiches wie Haussperling, Amsel und Kohlmeise nachgewiesen werden. Es 
fanden sich aber auch typische Park - bzw. Waldbewohner (Kleiber, Grünspecht und 
Buchfink), und durch die Lage  am See einige Wasservögel (Stockente, Graugans und 
Teichhuhn). Hinzu kommen Arten mit speziellen Lebensraumansprüchen, die nur selten im 
Siedlungsraum anzutreffen sind (Kuckuck, Schwarzmilan, Hohltaube), wobei diese Arten 
meist als Durchzügler und Nahrung sgäste ei nzustufen sind und nicht innerhalb des 
Geltungsbereichs brüten. 
Im Geltungsbereich selbst finden sich nur wenige Brutvögel, darunter vor allem Arten, die 
jährlich neue Nester anlegen. Hier ist insbesondere der G irlitz zu nennen, von dem ein 
Revier festgestellt wurde . Der Girlitz benötigt zum Nahrungserwerb samentragende 
Pflanzen, die hier vorwiegend in angrenzenden Flächen des Bürgerparks zu finden sind. Im 
Geltungsbereich ist dies von der Mahdhäufigkeit abhängig. Darüber hinaus wurden als 
Brutvögel vorwiegend insektenfressende Arten, wie  Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen oder 
Hausrotschwanz festgestellt. 
Höhlenbrüter gibt es nur wenige (Kohlmeise, Kleiber) , die hier zur Brut Nistkästen nutzen . 
Natürliche Höhlen an Bäumen konnten nicht festgestellt werde n. Am Gebäudebestand 
konnten generell zur Brut geeignete Nischen ebenso wie Spuren, die auf eine 
zurückliegende Nutzung hinweisen (altes Hausrotschwanznest und Kotspuren in der 
westlichen Halle), vorgefunden werden. Im Jahr der Untersuchungen wurden diese jedoch 
nicht genutzt.

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ENTWURF  17 
Im Geltungsbereich  wurde außerdem eine Brutkolonie des Haussperlings festgestellt. Es 
wurden mehrere Individuen inklusive singende Männchen am Gebäude im Westen des 
Geltungsbereichs und in einem benachbarten Bambusgebüsch beobachtet, wo auch die 
Niststätten zu verorten sind. Haussperlinge nisten häufig als Gruppen in Nischen aller Art 
oder in dichten Sträuchern in selbstgebauten Halbhöhlen und sind somit besonders auf 
Hecken oder Gebäude mit Nistmöglichkeiten angewiesen. Sie ernähren s ich von Sämereien 
und Knospen, zur Brutzeit zudem von Wirbellosen und profitieren auch von 
Nahrungsabfällen. Bei der Begehung im Juni konnten auch Jungvögel beobachtet werden. 
Trotz einiger beobachteter Wasservogelarten konnte keine Brut dieser ökologischen Gruppe 
am Stillgewässer des Geltungsbereichs nachgewiesen werden. Bruten waren im Jahr 2018 
auf die benachbarten Gewässer im Bürgerpark (insbesondere Müllersteich) beschränkt.  
Dennoch ist der Wasserfläche eine Bedeutung zur Rast und zur Nahrungssuche 
zuzuschreiben. Dies gilt nicht nur für die direkt in wassernähe lebenden Arten (Stockente, 
Blässhuhn und Teichhuhn) sondern auch für Nahrungsgäste und Durchzügler wie 
Schwalben und Mauersegler, die vom Insektenreichtum des Gewässers profitieren. 
Die Vogelbeob achtungen beschränken sich im Geltungsbereich weitgehend auf die 
vorhandenen Gehölze sowie das Gewässer mit seinem Uferbereich.  Offene, baumlose 
Flächen haben als Brutplatz keine Bedeutung und werden lediglich sporadisch zur  
Nahrungssuche genutzt.  Eine gut  bestückte Futterstelle am Wohnhaus wurde zudem 
ebenfalls intensiv genutzt.  
Alle Brutvogelarten des Gebietes weisen hessenweit hohe Bestände von (deutlich) mehr als 
10.000 Brutpaaren auf. Einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand haben unter 
den Brutvögeln Haussperling und  Girlitz. Einen Rote -Liste Status findet sich ebenfalls beim 
Haussperling (Deutschland  und Hessen : Vorwarnliste).  Die zahlreichen weiteren 
beobachteten Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand in Hessen sind im 
Geltungsbereich nur als (sporadische) Nahrungsgäste oder ohne wirklichen Gebietsbezug 
durchziehend bzw. überfliegend beobachtet worden. 
Zusammenfassend kommt dem Untersuchungsgebiet in Bezug auf die Avifauna 
insbesondere durch das Gewässer eine Bedeutung zu. Darüber hina us stellen die 
großflächigen Freiflächen in der den Bürgerpark umgebenden städtischen Bebauung eine 
Besonderheit dar, die entsprechende Arten wie Turmfalke oder auch Schwarzmilan 
anziehen. In den Gehölzen finden sich typische Vertreter der durchgrünten 
Siedlungsbereiche.

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ENTWURF  18 
Tab. 3: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Vogelarten  
RLH = Rote Liste Hessen (HGON & VSW 2014); G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: 
stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroh t, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende 
Datengrundlage vorhanden, R: Art mit geographischer Restriktion 
RLD = Rote Liste Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015), Abkürzungen entsprechend Rote Liste Hessen 
VSRL = EU-Vogelschutzrichtlinie; I = Art des Anhangs I; Z = Gefährdete Zugvogelart nach Art. 4.2 (gemäß TAMM 
und VSW 2004) 
EHZ Hessen = Erhaltungszustand gem. VSW (2014): Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten in Hessen; rot = 
ungünstig-schlecht, gelb = ungünstig-unzureichend, grün = günstig, nicht ausgefüllt = nicht bewertet 
Status = BV: Brutvogel, NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler, ÜF: ohne Gebietsbezug überfliegend (bezogen auf 
den Geltungsbereich) 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD VSRL EHZ 
Hessen Status 
Amsel Turdus merula * * -  BV 
Blaumeise Parus caerulus * * -  BV 
Blässhuhn Fulica atra * * -   
Buchfink Fringilla coelebs * * -  BV 
Buntspecht Dendrocopos major * * -  NG 
Eichelhäher Garrulus glandarius * * -  NG 
Elster Pica pica * * -  NG 
Fitis Pyhlloscopus trochilus * * -   
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * -  NG 
Gartengrasmücke Sylvia borin * * -   
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V 2 Z   
Girlitz Serinus serinus * * -  BV 
Graugans Anser anser * * Z  NG 
Graureiher Ardea cinerea * * Z  NG 
Grünfink Carduelis chloris * * -  BV 
Grünspecht Picus viridis * * -  NG 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * -  BV 
Haussperling Passer domesticus V V -  BV 
Heckenbraunelle Prunella modularis * * -  NG 
Hohltaube Columba oenas + * Z  NG 
Kleiber Sitta europaea * * -  BV 
Kohlmeise Parus major * * -  BV 
Kormoran Phalacrocorax carbo * * Z  UF 
Kuckuck Cuculus canorus V 3 -  DZ 
Mäusebussard Buteo buteo * * -  UF 
Mauersegler Apus apus * * -  UF/NG 
Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 3 -  NG 
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * -  BV

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ENTWURF  19 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD VSRL EHZ 
Hessen Status 
Nachtigall Luscinia megarhynchos * * -   
Nilgans Alopochen aegyptica     NG 
Rabenkrähe Corvus corone * * -  NG 
Ringeltaube Columba palumbus * * -  BV 
Rotkehlchen Erithacus rubecula * * -  BV 
Schwarzmilan Milvus migrans * * I  NG 
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla * * -   
Star Sturnus vulgaris 3 * -  NG 
Stieglitz Carduelis carduelis V * -  NG 
Stockente Anas platyrhynchos * V -  NG 
Straßentaube Columba livia domestica  nb   NG 
Teichhuhn Gallinula chloropus V V -  NG 
Turmfalke Falco tinnunculus * * -  NG 
Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * -  NG 
Zilpzalp Phylloscopus collybita * * -  NG 
 
Fledermäuse 
Im Untersuchungsgebiet konnten 6 Fledermausarten eindeutig nachgewiesen werden (siehe 
Tab. 4). Am häufigsten traten h ierbei die Mückenfledermaus und die Zwergfledermaus auf, 
die bei allen Erfassungsterminen zahlreich jagend – insbesondere über dem Gewässer -
angetroffen wurden. Ebenfalls regelmäßig jagten Wasserfledermäuse über dem Gewässer. 
Seltener wurden Großer sowie K leiner Abendsegler detektiert. Wobei hier keine Bindung an 
das Gewässer oder bestimmte andere Strukturen im Geltungsbereich erkennbar waren.  Die 
Rauhautfledermaus trat auf dem Durchzug im September sowie im Mai auf. Im September 
gelangen hierbei auch Nachweise von Balzrufen.  Zudem gelangen einzelne Aufnahmen, die 
gegebenenfalls der Breitflügelfledermaus zuzuordnen sind. Eine sichere Unterscheidung 
zum Kleinen Abendsegler war auf Grundlage der Aufzeichnungen jedoch nicht möglich. Da 
die Art im Darmstädter R aum jedoch recht stetig verbreitet ist, ist ein Vorkommen hier 
durchaus anzunehmen. 
Die Hauptaktivität lag bei allen Begehungen deutlich über dem Gewässer, das durch ein 
reiches Insektenvorkommen ein attraktives Nahrungshabitat darstellt. Hier konnten bei allen 
Begehungen dauerhaft Rufe detektiert werden und ca. bis zu 10 Individuen verschiedener 
Arten bei der Jagd beobachtet werden.

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ENTWURF  20 
Es bestand während der Erfassungen somit eine durchgehende Präsenz von jagenden 
Tieren über dem Gewässer. Kontrollen am ben achbarten Müllersteich sowie Maschinenteich 
ergaben vergleichbare Aktivitäten (dauerhafte Rufe während der Erfassung).  
Die übrigen Flächen des Geltungsbereichs wurden ebenfalls regelmäßig von Fledermäusen 
zur Jagd oder zum Überflug genutzt, wobei die Dich te hierbei vergleichbar mit den 
umliegenden Flächen des Bürgerparks war. Bemerkenswerte Nutzungen von Teilflächen 
konnten nicht festgestellt werden. Eine Ausnahme hiervon ist eine regelmäßige Nutzung der 
südlichen Grundstücksgrenze sowie der benachbarten K astanienallee als Transferkorridor. 
Hier wurden regelmäßig überfliegende Tiere beobachtet, die sich offenbar an dem 
Baumbestand sowie der Hecke orientierten. 
Auf eine sonst übliche Angabe der Kontaktdichte bezogen auf eine Zeiteinheit wird hier 
verzichtet, da durch die dauerhaften Kontakte über den Gewässern keine vergleichbare Zahl 
zu erzielen ist. 
Eindeutige Quartiere konnten nicht festgestellt werden. Baumhöhlen sind auf dem 
Grundstück nicht vorhanden, sodass etwa für die Abendsegler oder die Wasserflede rmaus, 
die bevorzugt Baumquartiere beziehen, kaum Quartiersmöglichkeiten bestehen.  
Die Gebäude im Geltungsbereich – und hier insbesondere das alte Ziegeleibauwerk im 
Westen, ein altes Wohngebäuden im Nordosten sowie die Villa des Elfeicher Wegs 183 - 
bieten jedoch verschiedene Nischen, die generell als Quartier geeignet sind. Es konnten 
jedoch keine Ausflüge beobachtet werden. Innerhalb des westlichen ehemaligen 
Ziegeleigebäudes wurden bei der Mai -Begehung 2 fliegende Zwergfledermäuse festgestellt, 
die hier jagten. Sie flogen mehrfach ein und aus. Bei nachfolgenden Terminen wurde an den 
Gebäuden gezielt auf ausfliegende Tiere geachtet ohne solche feststellen zu können. 
Außer sehr geringer Kotmengen, die im nordöstlichen Gebäude unterhalb einer geeigneten 
Spalte gefunden wurden, gab es keine Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung (etwa Kot, 
Urinspuren oder Fraßreste). Die Gebäude werden offenbar nur vorübergehend als 
Zwischenquartier von einzelnen Individuen genutzt. Die zahlreich vorhandenen jagenden 
Tiere kommen offenbar aus umliegenden Quartieren. 
Die hier häufigen Arten Zwerg - und Mückenfledermaus sind in Südhessen stetig und weit 
verbreitet. Während die Zwergfledermaus nahezu flächendeckend verbreitet ist und 
verschiedenste Lebensräume und Quartiertypen nu tzt, weist die Mückenfledermaus eine 
engere Bindung an Gewässer auf. Sie tritt in Darmstadt regelmäßig und in größerer Dichte 
auf. 
Die Wasserfledermaus bezieht Quartiere bevorzugt in Baumhöhlen im Wald und jagt 
insbesondere über Stillgewässern. Sie ist übe r den Teichen im Darmstädter Osten 
regelmäßig verbreitet. Quartiere liegen höchstwahrscheinlich im Ostwald. 
Zusammenfassend kommt dem Geltungsbereich durch sein Stillgewässer eine hohe 
Bedeutung als Nahrungshabitat für Fledermäuse zu. Wichtige Quartiere si nd hier nicht 
vorhanden.

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ENTWURF  21 
Tab. 4: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2017/ 2018 festgestellte Fledermausarten 
RLDA = Rote Liste Landkreis Darmstadt und Stadt Darmstadt ( DIEHL 2010); G: Gefährdung anzunehmen, V: 
Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine 
ausreichende Datengrundlage vorhanden, R: Art mit geographischer Restriktion 
RLH = Rote Liste Hessen (KOCK UND KUGELSCHAFTER 1996); Rote Liste Kategorien entspreche nd Rote Liste 
Darmstadt  
RLD = Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Darmstadt 
FFH = Anhang der FFH-Richtlinie, in der die Art gelistet ist 
EHZ = Erhaltungszustand gem. HESSEN-FORST FENA (2014): grün = g ünstig, gelb = ungünstig bis unzureichend, 
rot = ungünstig bis schlecht, nicht ausgefüllt = nicht bewertet 
Status = NG: Nahrungsgast, TF: Transferflüge, SQ: mögliches Sommerquartier, WQ: mögliches Winterquartier; (): 
nur geringe Nutzung vorhanden/ anzunehmen 
 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLDA RLH RLD FFH EHZ 
Hessen Status 
Breitflügelfledermaus cf cf Eptesicus serotinus 3 2 V IV  NG 
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 V IV  TF 
Kleine Abendsegler Nyctalus leisleri 3 2 G IV  NG 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 3 ** D IV  NG, (SQ) 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 2 G IV  NG 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 * * IV  NG 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus V 3 * IV  NG, (SQ) 
 
Amphibien 
Das Gewässer des Geltungsbereic hs wird von Erdkröten sowie Wasserfröschen als 
Fortpflanzungs- und Aufenthaltsgewässer genutzt. Unter den Wasserfröschen konnten 
sicher Seefrösche bestimmt werden, darüber hinaus konnten einzelne Rufer nicht sicher 
bestimmt werden. Hierbei handelte es sich  vermutlich um Teichfrösche. Hier 
artenschutzrechtlich relevante Arten des Anhangs IV der FFH -Richtlinie wurden nicht 
festgestellt. 
Erdkröten wurden regelmäßig in geringerer Zahl (bis zu 5 Tiere gleichzeitig) festgestellt. 
Zahlreiche Kaulquappen an verschi edenen Uferbereichen des Gewässers lassen auf die 
Nutzung von als Laichgewässer von ungefähr 10 Paaren schließen.  Wasserfrösche wurden 
in geringer Zahl mit bis zu 2 Rufern regelmäßig angetroffen. Kaulquappen oder sonstige 
Hinweise auf eine Fortpflanzung dieser Artengruppe gelangen nicht. 
Das Gewässer stellt mit seinen sehr steilen Ufern ohne nennenswerte Flachwasserzonen 
lediglich ein suboptimales Laichgewässer dar. Zudem ist von einem hohen Verlust an Larven 
und Laich durch den offenbar hohen Fischbesatz auszugehen. Nur Erdkröten werden hierbei 
weitgehend von Fischen gemieden. Nur wenige Bereiche innerhalb der Schilfbestände 
bieten Schutz vor diesen Prädatoren.

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ENTWURF  22 
Die in der Regel kurzgemähte Rasenflächen ohne nennenswerte Strukturelemente stellen 
keinen relev anten Landlebensraum dar. Die umliegenden Gehölze und zum Teil extensiv 
genutzten Flächen des Bürgerparks weisen hingegen ein höheres Potential auf. 
Tab. 5: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2018 festgestellte Amphibien 
RLH = Rote Li ste Hessen (AGAR & FENA 2010); G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: 
stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende 
Datengrundlage vorhanden, R: Art mit geographischer Restriktion 
RLD = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2008a), Abkürzungen entsprechend Rote Liste Hessen 
FFH = Anhang der FFH-Richtlinie, in der die Art geführt wird 
EHZ Hessen = Erhaltungszustand gem. HESSEN-FORST FENA (2014); rot = ungünstig-schlecht, gelb = ungünstig-
unzureichend, grün = günstig, nicht ausgefüllt = nicht bewertet 
 
Artname Deutsch Artname 
wissenschaftlich RLH RLD FFH EHZ 
Hessen Bemerkung 
Erdkröte Bufo bufo * * -  Auch Larven 
Seefrosch Pelophylax ridibundus V * V  einzelne Rufer 
cf Teichfrosch Pelophylax kl. esculentus * * V  anzunehmen 
 
Reptilien 
Auch wenn sich für die Zauneidechse ( Lacerta agilis ) kleinflächig geeignete 
Habitatstrukturen im Geltungsbereich finden, gelangen keine Nachweise dieser oder anderer 
Reptilienarten. Generell wären vereinzelt e Randstrukturen, die nur wenig gepflegt werden 
geeignet, wobei flächendeckend nur eine geringe Beuteverfügbarkeit vorhanden wäre. 
Im Gewässer wurde vom derzeitigen Eigentümer eine nicht -heimische Schildkröte 
ausgesetzt, die regelmäßig gefüttert wird. Die genaue Art ist nicht bekannt, da keine 
ausreichende Lange Sichtung erfolgte. 
Da keine relevanten Reptilien festgestellt wurden, wird die Artengruppe im Folgenden 
nicht weiter betrachtet. 
Sonstige Arten 
Auffallend war eine hohe Libellendichte in den Uferber eichen des Gewässers des 
Geltungsbereichs. Hier wurden insbesondere die mit Schilf bestandenen Ufer genutzt. Unter 
den angetroffenen Arten waren zwar keine bemerkenswerten oder seltenen Arten, allerdings 
zählen alle zu den besonders geschützten Arte gemäß Bundesartenschutzverordnung. 
Bei den Heuschrecken und Schmetterlingen wurde nur eine sehr geringe Artendiversität und 
auch eine sehr geringe Dichte festgestellt. Dies kann in der in der Regel häufigen Mahd der 
Freiflächen und der nur geringen Strukturvielfalt begründet sein. 
Generell wurden keine bemerkenswerten oder naturschutzfachlich besonderen Arten 
festgestellt. Dies bestätigt die Ergebnisse der intensiv untersuchten Artengruppen (s iehe 
oben).

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ENTWURF  23 
Tab. 6: Nachweise weiterer Arten im Jahr 2018 
RLH = Rote Liste Hessen ( LANGE UND BROCKMANN 2008, GRENZ & MALTEN  1995, PATRZICH et al. 1995, KOCK UND 
KUGELSCHAFTER 1996); 3 = Gefährdet; V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, 2 = stark gefährdet, 1 = 
vom Aussterben bedroht, D = Datengrundlage unzureichend, - = ungefährdet  
RLD = Rote Liste Deutschland ( REINHARDT, R. & BOLZ, R. 2011, MAAS et al. 2011, OTT et al. 2015,  MEINIG et al. 
2009), Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen 
FFH = Anhang der FFH-Richtlinie, in der die Art gelistet ist 
BArtSchV = Schutzstatus gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), § = besonders geschützt, §§ = 
streng geschützt 
Deutscher Name wissenschaftl. Name RLH RLD FFH BArtSchV Bemerkung 
Falter         
Großer Kohlweißling Pieris brassicae * * - -  
Heuschrecken       
Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus * * - -  
Libellen       
Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum * * - §  
Große Pechlibelle Ischnura elegans * * - §  
Heidelibelle spec. 
Sympetrum spec. 
(vulgatum, striolatum o. 
meridionale) 
* * - §  
Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta * * - §  
Säugetiere       
Eichhörnchen Sciurus vulgaris * * - §  
Feldhase Lepus europaeus 3 3 - §  
Rotfuchs Vulpes vulpes * * - §  
Steinmarder Martes foina * * - §  
Waschbär Procyon lotor - - - - Neozoe 
Krebse       
Roter Amerikanischer 
Sumpfkrebs 
Procambarus clarkii - - - - Neozoe 
Reptilien       
Schildkröte unbekannt  - - - - nicht heimisch

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ENTWURF  24 
3.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
3.3.1 Fläche 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfa sst einen seit langem brachgefallenen 
Tonabbau, der aktuell alleine vom ehemaligen Eigentümer bewohnt wird. Die Fläche ist ein e 
ehemalige Rohstoffabbaufläche, auf der nach Stilllegung des Abbau s ein Stillgewässer  
entstanden ist. Es liegt innerhalb eines eh emals größeren Ziegeleiareals, das südlich der 
Kastanienallee mittlerweile zu einem Park umgestaltet wurde . Auf der Vorhaben sfläche 
wurde die Ziegelei eingestellt und das Gelände ist in Privatbesitz verblieben. 
3.3.2 Boden 
Zunächst werden die für den vorliegende n Umweltbericht relevanten Erkenntnisse aus den 
Bodengutachten (ANINA 2017, 2018, 2019) zusammengefasst. 
Nach historischen Kenntnissen war das Tonabbaugebiet in der Untersuchungsfläche  früher 
deutlich größer ausgeprägt. Teile des Sees und unterirdische bau liche Anlagen wurden 
rückverfüllt. Diese Auffüllungen sind heterogen zusammengesetzt und von wechselnder 
Beschaffenheit (Sand, Schluff, Steine, Bauschutt, Ziegel - und Betonbruch, Metallreste etc.) . 
Die Sondierungen unterscheiden sich hinsichtlich des Mater ials und der Mächtigkeit der 
Auffüllung (bis zu ca. 10,9  m in einer Aufschlussbohrung)  stark voneinander. Nach den 
Ergebnissen der Rammkernsondierungen ist die Verfüllung auch sehr unregelmäßig fest, der 
Verfüllboden somit unverdichtet eingebaut und damit kein zuverlässiger tragfähiger 
Baugrund. Eine erhöhte Wasserwegsamkeit in den Auffüllböden ist anzunehmen.  Allerdings 
ist aufgrund der wechselnden und teils wassersperrenden Bodenbeschaffenheit die 
Versickerung von Oberflächenwasser nur eingeschränkt mögli ch. In die Tiefe  folgen 
natürliche Bodenschichten ( Ton und Schluff mit geringen sandigen Beimengungen oder als 
dünnbankige Sand-Zwischenlagen). Der Grenzverlauf des Verfüllbereiches ist unbekannt. Im 
Norden des Untersuchungsgebietes zeigen die Rammkernsond ierungen eine weitgehend 
natürliche Bodenabfolge, aber auch hier wurde Bauschutt etc. von 60 -70 cm Tiefe bis zur 
Oberfläche aufgefüllt.  
Nach alten Luftbildern ( HVBG) kann nur noch ein schmaler Streifen am Elfeicher Weg 
unverändert sein. 
Die chemisch-analytische Untersuchung hat ergeben, dass der Auffüllboden in der Baufläche 
(Bauschutt, Sand etc.) zudem mit polycyclisch-aromatischen Kohlenwasserstoffen und den 
Schwermetallen Arsen und Chrom belastet ist.  Das untersuchte Bodenmaterial wird der 
Einbauklasse Z 1.2 („eingeschränkter offener Einbau“) zugeordnet. Zur Eingrenzung der 
stofflichen Belastung sind weitere Probenanalysen erforderlich (ANINA 2017, 2018, 2019).

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ENTWURF  25 
Grundsätzlich wird die Bodenbewertung an den verschiedenen Bodenfunktionen 
ausgerichtet. Dies e sind bezüglich der Kernfunk tionen des Bodens (siehe auch 
§ 2 BBodSchG) (noch in Bearbeitung, daher stichpunktartig): 
 Archivfunktion (Böden als Archive der Natur-, Kultur- und Landschaftsgeschichte) 
Naturgeschichte: durch Abbau, Überformung und Verfüllung  weitgehend kei ne 
natürliche Bodenabfolge vorhanden; daher auch keine Archivfunktion; auch in 
unveränderten Archivbereichen keine Hinweise für besondere Pedogenesen 
vorhanden. 
Kulturgeschichte: durch Abbau, Überformung und Verfüllung auch keine 
Bodendenkmäler oder sonstige kulturgeschichtlich bedeutsame Spuren, die sich im 
Boden abgezeichnet hätten vorhanden. 
 Produktionsfunktion (Böden als Voraussetzung für die Landbewirtschaftung) 
Durch die inhomogene Schichtung, die Nutzung von Bauschutt als Verfüllmateri al 
und da die Oberbodenschicht nur sehr geringmächtig ausgeprägt ist, ist er als 
landwirtschaftliche Nutzfläche mit entsprechendem Ertragspotential nicht geeignet. 
 Regelungsfunktion (Böden als Filter und Puffer hinsichtlich Grundwasserneubildung, 
Abflussverzögerung) 
Die Filter - und Pufferfunktion ist bei dem mit unterschiedlichem Material verfüllten 
Boden kaum gegeben. 
Wasserhaltefähigkeit wie Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit sehr heterogen. 
 Lebensraumfunktion (Böden als Standort für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen) 
Der Boden als Lebensgrundlage für den Menschen kann durch stoffliche Belastungen 
beeinträchtigt sein. Weitere Probenanalysen sind noch zu prüfen (AninA 2017, 2018, 
2019). 
Lebensraum für Pflanzen: Durch Gewässertopographie  sind die Uferbereiche als 
Lebensraum für Ufer - und Wasserpflanzen  eingeschränkt, durch verbaute 
Uferbereiche ist die Lebensraumfunktion insgesamt eingeschränkt.   
Restbereiche: mittlere Lebensraumfunktion für Magerkeitszeiger, Rohbodenpioniere; 
keine besondere Biotopentwicklung zu erwarten. 
Lebensraumfunktion für Tiere: für auf Rohböden lebende Arten mittlere 
Lebensraumfunktion.

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ENTWURF  26 
3.3.3 Wasser 
Einziges Gewässer des Vorhabensgebietes ist das durch Tonabbau entstandene 
Stillgewässer. Fließgewässer sind nicht vorhanden. Grundwasser steht so tief an, dass es für 
die Vegetation nicht von besonderer Bedeutung ist. Möglicherweise ehemals vorhanden e 
Stauwasserhorizonte sind durch die Abbautätigkeit zerstört. Die im UB der FNP -Änderung 
genannten geringen Flurabstände stimmen nicht mit  den Grundwasserhöhengleichen und 
Flurabstandskarten der HLNUG für die genannten Zeiträume überein. 
Das Gewässer ist an der tiefsten Stelle etwa 10  Meter tief, abhängig vom Pegelstand, 
welche nach Aussage des jetzigen Eigentümers je nach Niederschlagsmenge  um etwa 
2 Meter variieren kann. Vom Pegelstand ist auch die Größe der Wasseroberfläche abhängig, 
in Nord-Süd-Richtung ist der See bis etwa 90 Meter, in West-Ost-Richtung bis etwa 70 Meter 
breit. Die Höhe über NN beträgt 136,57 Meter. Der See weist keine u fernahen 
Flachwasserbereiche auf (WITTIG+KIRCHNER, 2019). 
Durch die morphologische Gestalt des Seebeckens (der See ist relativ klein, aber tief), kann 
davon ausgegangen werden, dass er den sogenannten dimiktischen Zirkulationstypen 
zugeordnet werden kann. 
Im Sommer ist Algenbildung zu beobachten. Allerdings sind die organischen Einträge  in den 
See, beispielsweise durch Laubfall, eher gering, da das Ufer kaum mit Laubbäumen 
bestanden ist. Im Detail kann hier keine Aussage zur Nährstoffverfügbarkeit im Wasser  
getroffen werden. Im Wasser sind neben eingesetzten Fischen auch heimische Insekten und 
Amphibien zu beobachten, s iehe auch Kapitel 3.2.2. Die Verfügbarkeit von Sauerstoff reicht 
somit aus für das vorhandene Artenspektrum. 
3.3.4 Luft und Klima 
Gemäß Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2004) handelt es sich bei dem Plangebiet um 
den Teil einer k limaaktiven Grünfläche. Im Untersuchungsraum findet man auf 
mesoklimatischer Ebene zwei unterschiedliche Belüftungssituationen vor, die entsch eidend 
für das Stadtklima sind (INKEK, 2020): 
1. Die Freiflächen des Bürgerparks Nord zwischen dem Martin -Luther -King-Ring im 
Norden und den Sportanlagen im Süden sind aufgrund der geringen Bodenrauigkeit 
geeignete Areale, die als Luftleitbahnen wichtige Aus gleichsleistungen für die 
belasteten Innenstadtgebiete erbringen können. Entscheidend für die belüftende 
Wirkung ist die Anströmung aus südwestlichen und nordöstlichen Richtungen. 
2. Vor allem die landwirtschaftlichen Flächen der östlichen Rosenhöhe produzieren kalte 
Luft nach Sonnenuntergang, die dann dem Hang folgend hin abfließen. Durch die 
bestehende Bebauung des Komponistenviertels wird der Abfluss aufgehalten, bzw. 
große Bereiche werden überströmt. Im Bereich Bürgerpark Nord kann die nächtliche 
Kaltluft wieder bis in Bodennähe durchgreifen und bis ins westliche Industriegebiet 
eindringen, wo sie abrupt gestoppt wird.

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ENTWURF  27 
3.3.5 Landschaft 
Derzeit umgibt ein hoher und blickdichter Holzzaun das Grundstück, teilweise in Kombination 
mit einer Hecke. Von außen sind daher  keine Einblicke auf die Wiesenfläche oder den See 
möglich, lediglich die höheren Bestandsbäume und Gebäude sind von außerhalb sichtbar. 
Innerhalb des Gebietes wird die Geländeansicht durch die zusammenhängende Grünfläche 
und den zentralen See geprägt, am Rande dessen niedrige und höhere Gehölze und die 
Gebäude stehen. Das Landschaftsbild ist bereits deutlich vorgeprägt von den  Gebäuden der 
ehemaligen Ziegelei  und der umgebenden Nutzung des Biergartens . Somit ist die 
Wahrnehmungsqualität des Untersuchungsgebietes in Bezug auf das  Schutzgut Landschaft 
eher als gering einzustufen.  Die Landschaft des in unmittelbarer Umgebung liegenden 
weitläufigen Bürgerparks bietet eine entsprechend höhere Qualität. 
3.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Es sind keine besonderen Kultur- oder Sachgüter vorhanden.

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ENTWURF  28 
4 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustands bei 
Durchführung der Planung 
Im Folgenden werden die Wirkungen  der Umsetzung des vorhabensbezogenen 
Bebauungsplanes auf die einzelnen Schutzgüter dargestellt und bewertet.  Auch die ser 
Beschreibung liegen  unter anderem  die unter Kap itel 3 aufgelisteten Fachgutachten und 
Dokumente zugrunde. Zusätzlich liegen für die Prognose folgende Pläne zugrunde: 
- B-Plan-Vorentwurf (PLANQUADRAT, 2020a, Stand 21. Februar 2020) 
- Städtebaulicher Rahmenp lan, Flächenübe rsicht Grundflächen + Gründach 
(PLANQUADRAT, 2020b, Stand 03. Februar 2020) 
- Ein detaillierter Freiflächengestaltungsplan wird zur Offenlage noch erstellt 
(PLANUNGSBÜRO KINDINGER) 
Die folgende vorläufige  Prognose bildet den jetzigen Kenntniss tand über das 
Planungskonzept realistisch ab und wurde in enger Zusammenarbeit zwischen den 
Büros planquadrat und naturplan abgestimmt. 
4.1 Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit 
Im Vordergrund der Planungen steht, dass zusätzlicher Wohnraum  geschaffen werden soll. 
Der Geltungsbereich wird bei Umsetzung der Planung als Wohngebiet von bedeutend mehr 
Menschen genutzt werden als derzeit. Die Nutzungsform ändert sich damit deutlich. Positiv 
ist zu werten, dass Wohnraum geschaffen wird. Im gesamten Rhein -Main-Gebiet gibt es 
hieran derzeit ein hohes Defizit. 
Den Anwohnern soll die Möglichkeit zum Erholen am See und zum Baden im See gegeben 
werden. Aus Haftungsgründen ist ein öffentlicher Zugang an den See  ausgeschlossen. Eine 
Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit ist wie bislang auf dem Plangebiet nicht vorhanden. 
Der Biergarten im Westen des Untersuchungsgebietes stellt ein Stück Lebensqualität für die 
Öffentlichkeit und bei Bedarf auch für die Neubewohner des Wohngebietes dar. 
Allerdings stellt in den Sommermonaten und bei gutem Wetter der Geräuschpegel des stark 
frequentierten Biergartens eine zeitweise Belastung dar. Dieser Lärm führt dann zu deutlich 
erhöhten und über dem Grenzwert für ein Wohngebiet liegenden  Schallwerten. Daher sind 
die dem Biergarten zugewa ndten Reihenh äuser als geschlossene Lärmschutz bebauung 
vorgesehen. Für die Reihenhäuser ist eine Grundrissorientierung notwendig, welche regelt, 
dass Aufenthalts- und Schlafräume entlang der lärmabgewandten Seite zu realisieren sind. 
Zudem werden die beiden Reihenendhäuser schalltechnisch optimiert gestaltet. Durch diese 
passiven Schallschutzmaßnahmen werden  die Immissionen im Wohngebiet ausreichend 
reduziert.

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ENTWURF  29 
Im weiteren Bebauungsplan -Verfahren erfolgt eine vertiefte Betrachtung der 
Verkehrsgeräusche anh and der künftigen Bebauungsstruktur im Plangebiet ( ITA, 2020). 
Innerhalb des Gebietes erhöht sich der Geräuschpegel durch die Wohnnutzung. 
Durch die geplante Entwicklung zum Wohngebiet erhöht sich das Kfz - Verkehrsaufkommen 
in der Kastanienallee . Die zusät zlichen Kfz-Verkehre betragen maximal 27  Fahrten in der 
Abendspitze und werden für die  mit Tempo 30 als Erschließungsstraße einzustufenden 
Kastanienallee als gering eingestuft . Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kfz -
Verkehr des neuen Wohngebietes d ie Zu-Ausfahrt an der Kastanienallee nutzen wird. Der 
Elfeicher Weg ist als Erschließung von untergeordneter Bedeutung. Die Feuerwehr nutzt den 
Elfeicher Weg im Brandfall als Ausfahrt. Die Müllabfuhr nutzt den Elfeicher Weg wie bisher, 
um die bestehende Wohnbebauung am Ende des Weges zu entsorgen. Am Knotenpunkt der 
Kranichsteiner Straße, über den das Quartier ans kommunale Straßennetz  angeschlossen 
ist, führen die Kfz -Mehrbelastungen zu keinerlei Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kastanienallee keine durchgängigen Gehwege aufweist 
und damit die fußläufige Erreichbarkeit der Bushaltestelle in der Kranichsteiner Straße auch 
für die künftigen Bewohner des neuen Quartiers mit den Risiken eines nicht ausgewiesenen 
Gehwegs verbunden ist (STETE PLANUNG, 2020).  
Im Rahmen eines Car -Sharing-Konzeptes werden 4 zusätzliche Stellplätze angelegt . Das 
Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig durchquerbar sein. Hierfür wird der westliche Weg 
zwischen dem Biergarten und den  Reihenhäusern für die Öffentlichkeit über ein 
entsprechendes Gehrecht zugänglich gemacht und dauerhaft gesichert. 
Auf das Schutzgut Mensch hat die Planung insgesamt einen positiven Einfluss, da 
Wohnraum und Erholungsmöglichkeit geschaffen werden und störender Lärm durch 
passiven Lärmschutz im Zuge der Anordnung und Bauausführung der Reihenhausbebauung 
geleistet wird. Die Erholungsfunktion der Fläche  soll nach dem aktuellen 
Flächennutzungsplan und seiner 1. Änderung durch Integration des Gebietes in die 
Parklandschaft entwickelt werde n. Sie ergibt sich durch die öffentlich gesicherte fußläufige 
Durchwegung des Quartiers , wird aber ansonsten wegen der  Bebauungsdichte nicht 
wesentlich weiter entwickelt als der nicht zugängliche private Istzustand.

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ENTWURF  30 
4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
4.2.1 Biotope und Flora 
Die flächendeckende Darstellung der Biotoptypen nach Herstellung des Planzustandes 
inklusive naturschutzfachlicher Maßnahmen findet sich auf Karte 2 (wird noch ergänzt).  
Die Wohnhäuser (Biotoptyp -Nr. 10.710) sollen bis auf die Dachte rrassen und die Attika mit 
extensiv begrünten Dächern ausgestattet werden (Biotoptyp -Nr. 10.720) , auch eine 
Fassadenbegrünung ist vorgesehen (Biotoptyp -Nr. 10.743) . Auf den Privatflächen sind 
zudem Terrassen und Fahrrada bstellplätze mit wasserdurchlässigem Belag (Biotoptyp -Nr. 
10.530) und begrünte Gartenhütten und Müllboxen (Biotoptyp-Nr. 10.710) vorgesehen. Die 
Vor- und Hausgärten werden arten - und strukturreich gestaltet, indem mindestens 125 
Bäume und naturnahe Grenzhe cken gepflanzt werden und Extensivrasen angelegt w ird 
(Biotoptyp-Nr. 11.22 3). Die Zufahrtsstraßen und Stellplätze sollen versickerungsfähig 
ausgebaut werden (Biotoptyp-Nr. 10. 530). Entlang der Zuwegungen und Stellplätze ist die 
Einsaat von gebietseigenem a utochthonem samen - und blütenreichen Saatgut als 
Lebensraum für Insekten vorgesehen. 
Die momentane Umfriedung, ein Holzzaun, wird abgerissen . Die Bestandshecke (Biotoptyp-
Nr. 02.500) im Süden bleibt erhalten, auch um den erforderlichen Abstand zum direkt südlich 
davon gelegenen Naturdenkmal „Kastanienallee“ zu wahren . Außerhalb der  östlichen 
Gebietsgrenze befindet sich eine naturnahe Hecke, welche innerhalb des Plangebietes auf 
um etwa  1 m durch eine Ergänzungspflanzung aus heimischen standortgerechten Arte n 
(Biotoptyp-Nr. 02.400) verbreitert wird. Entlang des Elfeicher Wegs werden die bestehenden 
Heckengehölze um einzelne Heckenpflanzen ergänzt (Biotoptyp-Nr. 02.400).  
Für das Vorhaben werden voraussichtlich 20-30 Bäume, darunter viele nicht -heimische 
Gehölze gefällt werden, etwa 15 können erhalten werden. Zudem sind Neupflanzungen mit 
heimischen standortgerechten Arten vorgesehen: etwa 27 großkronige Bäume auf den 
Gemeinschaftsflächen und etwa ebenso viele in den Vor - und Hausgärten. Zusätzlich wird 
die Pfl anzung von ca. 9 0 – 100 niedrigen Bäumen und Solitärsträuchern im 
Privatgartenbereich festgesetzt. Bei Abgang der zu erhaltenden nicht standortgerechten 
Bäume oder Gebüsche sind diese mit standortgerechten zu ersetzen (Biotoptyp-Nrn. 02.400, 
04.110 und 04.210). 
Das gesetzlich geschützte Schilfröhricht am Westufer, aber auch die aufgrund ihrer geringen 
Größe nicht geschüt zten Schilfröhrichtstreifen bleiben bestehen  (Biotoptyp-Nr. 05.410 bzw. 
05.430). Bis auf den Einstiegsbereich im Süden soll en entlang des westlichen Ufers 
weitgehend die bestehenden Röhrichte ergänzt werden, sodass ein etwa 2 m breiter Streifen 
an Röhrichten und Wasserpflanzen vorhanden ist. Die Art der Bepflanzung richtet sich nach 
der Topographie unter Wasser. In Flachwasserbereichen (<  1 m Tiefe) soll Schilf (Biotoptyp-
Nr. 05.410) entwickelt, in tieferen Bereichen auch autochthone Schwimmblattvegetation 
gepflanzt werden (Biotoptyp-Nr. 05.480). Entlang des übrigen Ufers, außer in den Bereichen

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ENTWURF  31 
der privaten Zugänge zum See , wird kein zusätzli ches Röhricht gepflanzt, sondern 
autochthone Schwimmblattvegetation wie Teichrosen.  
Im Südwesten des Sees wird eine etwa 80 m² große versiegelte Plattform komplett 
abgebrochen und renaturiert. Der Großteil der entsiegelten Fläche fällt den Privatgärten 
(Biotoptyp-Nr. 11.221) zu, ein Streifen entlang des Ufers wird als Flachwasserbereich mit 
sandigem Untergrund gestaltet, welcher sich in den See fortsetzt . Dieser neugeschaffene 
etwa 50 m² große Flachwasserbereich wird initial mit Schilf bepflanzt (Biotoptyp-Nr. 05.410) 
und stellt eine Erweiterung des bestehenden geschützten Schilfgürtels dar, welcher direkt 
nördlich anschließt.  
Um mechanische Störungen durch Schwimmer weitgehend zu vermeiden, werden das Schilf 
und seine Ergänzungspflanzungen durch eine Schw immleine abgesperrt. Der Teil des 
Schilfgürtels, welcher gesetzlich geschützt ist,  wird zusätzlich durch eine gärtnerische 
Abgrenzung von den Privatgärten abgetrennt. Dennoch wird die Lebensraumfunktion  des 
gesamten Schilf - und Wasserpflanzenbereiches  auch für geschützte Tierarten (Pkt. 2.2.5 
„Besondere örtliche Situation“ in hessischer KV von 2005) durch Nährstoffeintrag, Lärm , 
Geruch und optische Reize in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher wird im Vergleich zu 
einem unberührten Schilfgürtel von einem W ertverlust von 2 Wertpunkten je m² 
ausgegangen. 
Der See (Biotoptyp-Nr. 05.342) wird ebenfalls beeinträchtigt werden. Die Beeinträchtigung 
ergibt sich vor allem durch die Störung des Lebensraumes durch den Menschen. Durch 
Schwimmaktivitäten und die unmittelbar angrenzende Wohnnutzung (Lärm, Geruch, optische 
Reize, Nährstoffeinträge) können Tiere vertrieben und/oder erheblich gestört werden. 
Eine Beeinträchtigung der Umwälzprozesse zwischen unterschiedlich temperierten 
Schichten innerhalb des Wasserkörpers ist nicht zu befürchten. Das Klimagutachten konnte 
im modellbasierten Vorher/Nachher-Vergleich auf der Seefläche keine Änderung hinsichtlich 
Windfeld, Hitze und Belüftung erkennen (INKEK, 2020). 
Der Gemeinschaftszugang erfolgt über eine wassergebundene Fläche (Biotoptyp-Nr. 10.530) 
im Süden des Sees. Links und rechts dieser zum See hin abfallenden F läche sollen zwei 
Trockenmauern errichtet werden  (Biotoptyp-Nr. 10.140). Fugen und Ritzen zwischen den 
Steinen bieten optionalen Lebensraum für Kleintiere.  
Die Betonbefestigungen entlang der Ostseite des Sees werden entnommen und es werden, 
um di e Höhenunterschiede  abzufangen, an geeigneter Stelle Trockenmauerabschnitte 
errichtet (Biotoptyp-Nr. 10.140). 
Der Bereich des gesamten Ostu fers wird durch die Pflanzung von  heimischen 
standortgerechten Ufergehölzen und Nassstauden (Biotoptyp -Nr. 01.137) naturnah gestaltet 
und damit aufgewertet. Zum Teil werden dafür bestehende Mauern abgebrochen.  Die 
Zugänge der Privatanlieger zum See durch den Uferstreifen werden so schmal wie möglich 
gehalten.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  32 
Tab. 7: Nutzungs- und Biotoptypen (Planung) nach der hessischen KV von 2005 
Die Tabelle b eruht auf dem derzeitigen Diskussionsstand . Flächengrößen und 
Punktwerte beruhen zum Teil auf Schätzungen. Diese beruhen auf belastbaren 
Schätzwerten. 
Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte  
je m² Schutzstatus 
Flächen
-größe  
[m²] 
Flächen-
anteil  
[%] 
Gewässer           
05.342 
Kleinspeicher, Teiche (Ursprungsgröße 
von 5.306 m² minus 39 m² neu angelegter 
Schilfbereich im Südwesten und inkl. 
Anlage von Uferröhrichten und 
Wasserpflanzen) 
27 
(Wasser-
fläche) 
 
 
bis ca. 51 
(Ufer-
röhrichte/ 
Wasser-
pflanzen-
bestände) 
 
  5.267 21 
Röhrichte und Ufer         
01.137 Neuanlage von Ufergehölzen 36   850 3 
05.410* 
Schilfröhrichte (Ursprungsgröße von 561 
m² plus 50 m² neu angelegte 
Initialpflanzung im Flachwasserbereich) 
51 z.T. § 30 611 2 
05.430* Andere Röhrichte, hier Kalmus 51   11 <1 
Siedlungsbiotope         
10.140 Neu angelegte Trockenmauern 16   300 1 
10.530 
Wasserdurchlässige  Flächenbefestigung 
(= Quartiersstraßen und -wege 3.128 m², 
PKW-Stellplätze 1.273 m², Privatwege 
und Fahrradabstellflächen 1.013 m², 
Terrassen 765 m², Gemeinschaftszugang 
See 330 m²) 
6   6.509 26 
10.710 
Dachfläche, nicht begrünt (= 
Dachterassen und Wohngebäude-Attika 
1.984 m², Gartenhütten-Attika 54 m², 
Quartiersmüll (Unterflursystem) 24 m²) 
3   2.062 8 
10.720 
Dachfläche, extensiv begrünt (= 
Wohngebäude 2.318 m², Gartenhütten 
324 m², private Müllboxen 25 m², 
Technikgebäude 40 m²) 
19   2.707 11 
11.221 
Gärtnerisch gepflegte Anlagen im 
besiedelten Bereich (= Straßenbegleitgrün 
520 m², Baumscheiben Parkplatzbäume 
178 m²) 
14  698 3 
11.223 
Neuanlage strukturreicher Vor- und 
Hausgärten (Extensivrasen, naturnahe 
Hecken, Festsetzungen zu 
Gehölzpflanzungen) 
20   5.419 22 
Gehölze           
02.400 Hecken/ Gebüschpflanzung Neuanlage 
mit heimischen, standortgerechten Arten 27   305 1 
02.500 
Standortfremde Hecken-/ Gebüsche (= 
Bestandshecke im Süden entlang der 
Kastaninenallee) 
23   210 <1 
Gesamtfläche   24.948 m²

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  33 
Typ-Nr. Nutzungs-Biotoptyp Wertpunkte  
je m² Schutzstatus 
Flächen
-größe  
[m²] 
Flächen-
anteil  
[%] 
Überlagerung durch Einzelbäume und Baumgruppen 
04.110 
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, 
Obstbaum (Bestandsbäume 46 m², 
Neupflanzungen 81 m² (27 St. in 
Gemeinschaftsanlagen, jeweils 3 m²) 
31   127   
04.120 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht 
standortgerecht, Exot 26   119   
04.210 Baumgruppe/ -reihe, einheimisch, 
standortgerecht, Obstbäume 33 z.T. ND 687   
04.220 Baumgruppe/ -reihe, nicht heimisch/ nicht 
standortgerecht, Exoten 28  158  
10.743 Neuanlage von Fassadenbegrünung 13  57  
*= Auf/Abwertung gegenüber dem Standardwert der Kompensationsverordnung 
4.2.2 Fauna 
Umweltauswirkungen auf die Fauna des Geltungsbereiches sow ie dessen unmittelbaren 
Umfeld werden im Folgenden bezogen auf die einzelnen Artengruppen betrachtet . Eine 
detaillierte artbezogene Prüfung auf mögliche Verstöße gegen die Verbote des § 44 (1) 
BNatSchG ist dem als eigenes Fachgutachten vorliegenden Artenschutzfachbeitrag zu 
entnehmen (naturplan, 2020). 
Die folgende Bewertung beruht auf dem derzeit vorliegenden Planungsstand und wird 
zur Offenlage differenziert und angepasst. 
Vögel 
Die Planung bedeutet eine nahezu vollständige Umgestaltung des Geltungsbereichs, sodass 
es zu einer großen Verschiebung der derzeitig vorhandenen Lebensräume kommt. Eine 
Ausnahme hiervon bildet das Gewässer, das a ls solches erhalten werden soll, jedoch durch 
die geplante Nutzung der Anwohner – auch als Badegewässer – zumindest während der 
Sommermonate einer starken Störung unterliegen wird. Diese kann zu einer weitgehenden 
Meidung des Gewässers durch die bisher einzeln auftretenden Nahrungsgäste führen. 
Die ermöglichten Gehölzrodungen bedeuten einen Verlust von (potentiellen) 
Nistmöglichkeiten sowie von Nahrungshabitaten, welcher mittelfristig durch die Neupflanzung 
von Gehölzen sowie ggf. durch die Gestaltung der H ausgärten ausgeglichen werden kann. 
Dies hängt von der noch zu definierenden Freiflächenplanung sowie der Folgenutzung durch 
die jeweiligen Eigentümer ab. 
Durch den Abriss der Gebäude gehen – zumindest zeitweise genutzte – Nischen als 
Brutmöglichkeit für Gebäudebrüter verloren. 
Der deutlich höhere Versiegelungsanteil im Vergleich zum derzeitigen Zustand verringert die 
Verfügbarkeit von Nahrungshabitaten. Dies ist auch im Kontext mit zahlreichen Bauvorhaben 
in der Region zu sehen, die den Lebensraum viele r Vogelarten regional verringern . Hierbei

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  34 
ist die aktuell jedoch nur geringe Nutzung des Geltungsbereichs  durch Vögel  zu 
berücksichtigen. 
Durch die Umnutzung des Geländes sind deutlich erhöhte Störungen durch die Bewohner 
und Anlagen zu erwarten, die einen Ve rdrängungseffekt auf die Avifauna des 
Geltungsbereichs und dessen Umfeld haben. 
Um die Auswirkungen auf die lokale Avifauna zu minimieren , werden verschiedene 
Festsetzungen und Maßnahmen, die auch aus artenschutzrechtlicher Sicht von Bedeutung 
sind, getrof fen bzw. vorgeschlagen ( siehe auch Kapitel 5). Unter Berücksichtigung dieser 
lassen sich erhebliche Auswirkungen auf die hier vorkommenden Vogelarten vermeiden. 
Dies unter der Berücksichtigung, dass jeweils nur einzelne Brutpaare od er Individuen den 
Geltungsbereich nutzen und hierunter vorwiegend häufige Arten auftreten. Das Gewässer 
wird nur in geringem Umfang genutzt. 
Fledermäuse 
Das Vorhaben  bedeutet für Fledermäuse in erster Linie einen Verlust bzw. eine 
Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten. Eine besondere Rolle spielt hierbei das Gewässer, 
das intensiv zum Nahrungserwerb der vorkommenden Arten genutzt wurde. Aber auch die 
Umgestaltung des übrigen Geltungsbereichs sowie die Erhöhung der Versiegelung führen zu 
einem Verlust von Nahrungshabitaten.  
Durch die Umnutzung des Geländes sind deutlich erhöhte Störungen durch die Bewohner 
und Anlagen zu erwarten, die einen Verdrängungseffekt auf die jagenden Fledermäuse 
haben. 
Da innerhalb einiger Bestandsgebäude Einzelquartiere von Fleder mäusen anzunehmen 
sind, bedeutet der Abbruch der Gebäude darüber hinaus einen Verlust von Ruhestätten.  
Die Beeinträchtigungen der lokalen Fledermausfauna können durch verschiedene 
Festsetzungen und Maßnahmen, die auch aus artenschutzrechtlicher Sicht von Bedeutung 
sind, minimiert werden (siehe auch Kapitel 5). Hierdurch kann dafür Sorge getragen werden, 
dass das Gewässer weiterhin eine Eignung als Nahrungshabitat aufweist – auch wenn diese 
gegenüber dem derzeitigen Zustand verminder t sein wird. Zudem können Nahrungshabitate 
innerhalb des übrigen Geltungsbereichs durch die Maßnahmen neu geschaffen werden. 
Amphibien 
Die Amphibien sind insbesondere durch die Störwirkungen innerhalb des Gewässers 
betroffen, da ihnen dieses als Fortpflanz ungs- und Aufenthaltsgewässer dient. Relevante 
Landlebensräume sind nicht betroffen. 
Die geplante Nutzung des Gewässers durch die Anwohner, sowie die zu erwartenden 
Einflüsse auf die Ufergestaltung (an Nord-, Ost- und Südufer sollen die Privatgrundstücke bis 
an den See reichen) beeinträchtigen dessen Funktion für Amphibien. Derzeit bieten lediglich 
die schmalen Schilfgürtel die Möglichkeit für eine erfolgreiche Fortpflanzung, da in den

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  35 
übrigen Gewässerabschnitten keine ausreichende Deckung gegenüber Fischen  als 
Fraßfeinden gegeben ist.  
Eine Ausnahme hiervon stellt die Erdkröte dar, die gegenüber Fischen weniger empfindlich 
ist. Es wird versucht, den Schilfgürtel sowie die Uferbereiche vor Einflüssen der Bewohner 
durch eine gärtnerische Abgrenzung der Grunds tücke gegenüber des Gewässers zu 
schützen. Die Nutzung des Sees kann dennoch den  Reproduktionserfolg der Amphibien 
mindern. 
Zudem wird eine Nutzung als privates Bade- und Freizeitgewässer Störungen hervorrufen, 
die eine verdrängende Wirkung auf Amphibien haben. 
Während der Bauphase kann es darüber hinaus zu einer erhöhten Gefährdung von 
Amphibien kommen, die zu oder vom Gewässer weg wandern. Hierbei sind insbesondere 
die Hauptwanderzeiten (insbesondere Spätwinter/ Frühjahr) betroffen. 
Da ausschließlich häuf ige Arten mit geringer Individuendichte im Gewässer vorkommen, ist 
nicht anzunehmen, dass die beschriebenen Beeinträchtigungen Auswirkungen auf die 
lokalen Populationen haben. Um jedoch Beeinträchtigungen der hier vorkommenden Tiere 
zu minimieren werden Maßnahmen vorgeschlagen und Festsetzungen getroffen (siehe auch 
Kapitel 5), die den Fortbestand der Tiere im Gewässer begünstigen sollen. 
Sonstige Arten 
Je nach Gestaltung der Freiflächen kann sich eine mögliche Erhöhung der Strukturv ielfalt 
positiv auf die Artenzahl und Individuendichte von Insekten auswirken. Für die Libellen kann 
eine häufigere Frequentierung der Gewässerufer eine Beeinträchtigung bedeuten. Analog zu 
den für Amphibien formulierten Wirkungen ist hier mit einem Rückga ng in der Qualität als 
Lebensraum für diese Artengruppe zu rechnen. 
Die Festsetzungen und vorgeschlagenen Maßnahmen (siehe auch Kapitel 5) minimeren die 
Beeinträchtigungen auf Insekten bzw. sollen ein Vorkommen dieser fördern.

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ENTWURF  36 
4.3 Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
4.3.1 Fläche 
Die Siedlungs - und Verkehrsfläche nimmt immer weiter zu, die Bundesregierung hat sich 
daher in ihrem umweltpolitischen Schwerpunktprogramm (1998) zum Ziel gesetzt, bis 2020 
die tägliche Flächen umwandlung auf 30 ha zu reduzieren , bis 2030 auf 20 ha . Die 
Reduzierung des Flächenverbrauchs ist eine seit Jahren aktuelle Forderung der 
Umweltpolitik in Deutschland und auch in Hessen (HMUELV, 2011). 
Durch die Planung wird zusätzliche Fläche versiegelt.  Die Summe der versiegelten Fläche 
bzw. Dachflächen (Biotoptyp.Nrn. 10.510, 10.520, 10.710 und 10.720)  nimmt allerdings nur 
leicht zu . Die Quartiersstraßen und –wege, PKW -Stellplätze, Privatwege, 
Fahrradabstellflächen, Terrassen und der Gemeinschaftszugang zum See stellen keine 
Versiegelung dar, da wasserdurchlässiges Material verwendet wird  (Biotoptyp-Nr. 10.530), 
allerdings wird zusätzliche Fläche dauerhaft befestigt. Dagegen reduziert sich die Verkehrs - 
und Siedlungsfläche je Einwohner stark , die Verdicht ung der Wohnbebauung mittels der 
Reihen- und Doppelhausbebauung  stellt einen relativ schonenden  Umgang mit dem 
Schutzgut Fläche dar. Zudem wird hier ein stadtnahes ehemaliges Abbaugelände überbaut . 
Fast die gesamte Fläche war ursprünglich ein Tonabbaugebie t mit Ziegeleien, die Fläche ist 
unter anderem auch durch Materialverfüllung vollständig verändert worden. Die Fläche 
erfährt somit d urch die Wohnbebauung eine Art Recycling . D ie Gesamtfläche auf dem 
Untersuchungsgebiet wird allerdings durch die Bebauung i nklusive der Einfriedungen und 
Zufahrtstraßen parzelliert werden. 
4.3.2 Boden 
Der Bau des neuen Wohngebietes einschließlich der Zuwegungen und Nebengebäude 
erfordert eine zusätzliche Versiegelung  bzw. Befestigung, diese stellen den Hauptwirkfaktor 
auf die Bodenfunktionen innerhalb des Untersuchungsgebietes dar. 
Aufgrund der weitgehend fehlenden natürlich gewachsenen Böden und der stark 
beeinträchtigten Bodenfunktionen (sehr hohe Vorbelastung) ist die Beeinträchtigung durch 
das Vorhaben gering. Alleine die Lebensr aumfunktion für Pflanzen und Tiere der 
Sonderstandorte (Ufer, Wasser, Rohböden) wird stärker reduziert.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  37 
4.3.3 Wasser 
Das Klimagutachten ( INKEK, 2020) zeigt i m modellbasierten Vorher/Nachher -Vergleich auf 
der Seefläche keine Änderung hinsichtlich Windfeld , Hitze  und Belüftung. Damit ist eine 
Reduzierung der Windaktivität durch die umgebende Bebauung und damit einhergehend 
negative Auswirkungen auf die Umwälzprozesse und damit die Sauerstoffversorgung 
unwahrscheinlich. 
Die Schaffung  des Flachwasserbereiches im Süd westen des Seeufers  hat keine 
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser an sich. Durch die menschliche Aktivität am und im 
Gewässer kann der Nährstoffeintrag in das Wasser erhöht werden. 
Im Erschließungskonzept (UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE, 2020) ist ein  Konzept 
zur Regenwasserbewirtschaftung enthalten, welches im Folgenden dargestellt wird: 
Da die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen ( ANINA 2017, 2018, 2019) eine gezielte 
entwässerungstechnische Versickerung nicht zulassen, kommt es zu einem 
Niederschlagswasserabfluss aus dem Projektgebiet. 
1. Verkehrsflächen 
Niederschlagswässer auf Verkehrsflächen in Regenwasserkanal leiten; durch erhöhten 
Verschmutzungsgrad Vorreinigung nötig, entweder in Kastenrinnen/ Sinkkästen oder durch 
Verwendung von Ökopflaster (Vorschlag Planungsbüro Kindinger). 
2. Dachflächen 
Dachflächen werden bis auf die Dachterrassen  begrünt; dadurch Reduzierung des 
Niederschlagswassers; das überschüssige Wasser wird zur Nutzung für die 
Gartenbewässerung gesammelt oder nach mechanischer Reinigun g in den See geleitet 
sofern technisch möglich. 
Geplant ist,  eventuell ein en Wärmetauscher im See zu installieren . Ein entsprechendes 
Energiekonzept wird noch entwickelt. 
Insgesamt ist der Eingriff auf das Schutzgut Wasser als bedeutend zu werten.

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ENTWURF  38 
4.3.4 Luft und Klima 
Das Klimagutachten (INKEK, 2020) wird im Folgenden zusammengefasst: 
Mesoklimatisch kommt es zu keiner bzw. einer tolerierbaren Veränderun g durch die 
Beplanung: 
1. Neu geplante Gebäude (Größe, Anzahl, Ausrichtung; Abstände) lediglich 
geringfügige Barri erewirkung; keine signifikanten Verschlechterungen der 
Belüftungsqualität in der Umgebung; Winde können durchströmen bzw. überströmen. 
2. Veränderte Bodenrauigkeit führt hinsichtlich das nächtlichen Kaltluftabflusses zu 
keinen Veränderungen; geschlossene Reih enhausbebauung reduziert 
Windgeschwindigkeit in den Westen; aber dort keine sensible Nutzung. 
Mikroklimatisch ist im Gebiet mit geringfügiger Verschlechterung in bestimmten Bereichen zu 
rechnen. 
1. Windfeld 
Geschlossene Reihenhausbebauung tolerable Barriere f ür nächtliche Kaltluft; 
Kaltluftabfluss und Luftleitbahn ohne Einschränkungen. 
2. Thermische Belastung 
Unbeschattete Freiflächen führen zu thermischem Stress, können aber durch 
Baumpflanzungen abgemildert werden. 
Abendliche Temperatur kühlt teilweise langsame r ab, z.B. auf Seefläche, max. 
Temperaturdifferenz 1,3°C allerdings gering. 
Die klimatischen Auswirkungen durch das Bauvorhaben sind unproblematisch, einzelne 
gering einzustufende Auswirkungen sind tolerabel.  
Ein Energiekonzept zur Nutzung erneuerbarer En ergien durch Solarmodule und 
Wärmetauscher wird noch entwickelt. 
4.3.5 Landschaft 
Nach Herstellung des Planzustandes wird sich das Landschaftsbild deutlich verändern. Es 
wird ein Wohngebiet , d as sich in der Höhe der Wohnhäuser an den umliegenden 
Gebäudehöhen orientiert, entstehen und mit seine Gärten das Landschaftsbild prägen. Die 
bisherige durch einen Holzzaun eingefriedete von der Umgebung abgegrenzte Fläche wird 
sich in Zukunft allerdings öffnen.  
Das Planungsgebiet insgesamt und vor allem dessen Ränder werden so gestaltet, dass eine 
passgenaue Einfügung in das vorhandene Umfeld erfolgt: Zunächst wird die bestehende 
geschlossene bauliche Einfriedung um das Plangebiet herum vollständig entfernt. Entlang 
der östlichen Grenze wird dann die vorhandene Hecke für ei nen nahtlosen Übergang in die 
sich anschließende öffentliche Grünfläche mit dem Müllersteich erhalten und mit

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  39 
freiwachsenden standortgerechten Heckenpflanzen ergänzt. Dasselbe gilt für den Bewuchs 
an den sich im Norden anschließenden Elfeicher Weg. An der südlichen Grundstücksgrenze 
wird die vorhandene Hecke in Richtung des Naturdenkmals Kastanienallee und dem weiter 
südlich gelegenen Bürgerpark ebenfalls erhalten. Im Westen, zum Bayrischen Biergarten 
hin, wird eine neue Hecke anstelle der bisherigen geschl ossenen baulichen Einfriedung 
angepflanzt. Somit wird das Plangelände optisch besser in die umgebende Landschaft 
eingebunden. Die Neupflanzung von Bäumen und Einfriedungsgehölzen, der  Erhalt von ca. 
15 Bestandsbäumen  und die Fassaden - und Dachbegrünung tra gen zu einer  besonderen 
Durchgrünung des Wohngebietes bei. 
 
4.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen. 
4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Auswirkungen auf ein bestimmtes Schutzgut können in Folge auch andere Schutzg üter 
betreffen, da jedes einzelne Schutzgut auch  - zumindest teilweise - auf den Funktionen der 
anderen beruht. Es finden sich eine Vielzahl von Wechselwirkungen (siehe Tab. 8). Diese 
wurden e ntweder bereits in der jeweiligen Abhandlun g der einzelnen Schutzgüter  
berücksichtigt und beschrieben oder sind vernachlässigbar, da sich auf Grund der 
vorliegenden Planung keinerlei relevante n (auf ein anderes oder dasselbe Schutzgut 
verstärkend, vermindernd oder verzögernd wirkenden) Auswirkungen ergeben.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  40 
Tab. 8: Matrix über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
(Tabelle wird noch ergänzt)

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ENTWURF  41 
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich 
Aufgrund der im Vergleich zu normalen Angebots -Bebauungsplänen bereits sehr konkreten 
Planungsstands der Wohngebäude und ihrer Erstellung als eine Gesamtplanung durch eine 
einzelne Bauherrengemeinschaft, sind abweichend von der üblichen Gliederung eines 
Umweltberichtes auch schon konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierun g und zum 
Ausgleich dargestellt, die sonst Bestandteil des Grünordnungsplans sind. Sie erfolgten daher 
auch in sehr enger Abstimmung mit der Freiflächenplanerstellung durch das 
Landschaftsplanungs-Büro Kindinger. Sie bereiten die entsprechenden Festsetzung en des 
Bebauungsplans vor und beschreiben diese. 
5.1 Vermeidung und Verminderung von Eingriffen im Zuge der 
Vorhabensplanung 
Zur Verminderung eingriffsbedingter Beeinträchtigungen wurden bereits im Vorfeld während 
der Planung versucht, trotz de s hohen Versiege lungsgrades eine möglichst geringe Anzahl 
von Baumstandorten zu überplanen. Um den gesetzlich geschützten Schilfgürtel im Westen 
des Sees zu schonen, erh alten die Reih enhäuser keine eigenen Einzelzugä nge zum See, 
sondern haben einen gemeinschaftlichen Zuga ng im Süden des Sees. Die östlichen 
Grundstücksgrenzen für die Reihenhausbebauung enden oberhalb der Geländeoberkante  
und werden gärtnerisch gegenüber dem See abgegrenzt . D er Schilfgürtel zählt in seiner 
Gänze zur Gemeinschaftsfläche . Das Risiko einer nachträglichen Zerteilung durch 
Grenzzäune oder einer  Nutzung als Privateigentum  kann daher minimiert werden.  Für die 
Zuwegungen und Stellplätze sind versickerungsfähige Beläge vorgesehen. Die Anlage als 
durchgängige Reihenhausbebauung im Westen des Gebietes t rägt zur Schallminderung bei, 
Fassaden- und Dachbegrünung der Gebäude tragen zum positiven Wohnumfeld bei und 
stellen gleichzeitig eine Minimierung des Eingriffes dar. Die Nutzung von Solarmodulen und 
eventuell einem Wärmetauscher (Energiekonzept wird noch  entwickelt) und das Car -
Sharing-Angebot stellen weitere Schritte in Richtung nachhaltigem Bauen dar. 
Die gesamte Anlage des A ußenbereiches, unter anderem die Anlage der strukturreichen 
Hausgärten und die Pflanzungen von Gartenbäumen, Grenzhecken und Uferg ehölzstreifen 
werden schon vor Verkauf umgesetzt , um sicherzugehen , dass die naturschutzfachlich 
erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sind.

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ENTWURF  42 
5.2 Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Diese Maßnahmen diene n der Vermeidung („V“) , M inimierung („M“) bz w. dem Ausgleich 
(„A“) naturschutzfachlicher Konflikte, die durch die Umsetzung der v orliegenden Planungen 
entstehen. 
In Karte 2 (wird noch ergänzt)  findet sich eine ortsgenaue Darstellung der 
Maßnahmenstandorte. 
Eine Konkretisierung d ieser und evtl. weite rer Maßnahmen erfolgt im Zuge der 
weiteren Detailplanung und Abstimmung zwischen den verschiedenen 
Fachgutachtern. 
5.2.1 Vermeidungsmaßnahmen 
V1 Erhalt von Einzelbäumen und Baumgruppen 
Die zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäume bzw. Gehölz - und Baumbestände  und die 
Bestandshecke entlang der Kastanienallee  sind dauerhaft zu erhalten, gegen 
Beeinträchtigungen zu schützen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen beziehungsweise 
bei Abgang von nicht -standortgerechten Gehölzen durch standortgerechte zu ersetzen. Die 
Nachpflanzungen müssen aus dem Vorkommensgebiet 6 „Südwestdeutsches Berg - und 
Hügelland mit  Oberrheingraben“ (BARSCH et al. , 2012) stammen (BNatSchG  § 40 Abs. 4). 
Pflanzvorschläge befinden sich in Anhang 1. 
Dort wo Bebauungsgrenzen, Einfriedungen, Stellplät ze, Zufahrten und Wege nah e in 
den Wurzelbereich einzelner bestehender Bäume heranrücken, sind  technische 
Lösungen (z.B. der Einbau von Wurzelkästen) vorgesehen. 
V2 Anlage einer Barriere zum Erhalt des gesetzlich geschützten Schilfgürtels 
Um eine Beeinträc htigung des gesetzlich geschützten Schilfgürtels während der Bauphase 
zu verhindern, ist der Bereich auffällig zu markieren. Um eine Betretung durch die Anwohner 
zu verhindern, ist zwischen den Privatgrundstücken im Westen des Sees und dem 
Schilfgürtel, inklusive dessen Erweiterung in Richtung des Gemeinschaftszugangs im Süden, 
eine gärtnerische Abgrenzung vorgesehen. 
Auch die übrigen Schilfgürtel sollen erhalten werden.

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ENTWURF  43 
V3 Beschränkung der Rodungs- und Abrisszeiträume 
Baumfällungen oder –rückschnitte sowi e Gehölzrodungen müssen außerhalb der 
Ausschlussfristen des BNatSchG (§  39) im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende 
Februar durchgeführt werden. Dieser Zeitraum liegt außerhalb der Hauptbrutzeiten aller 
heimischen Vogelarten. 
Durch diese Maßnahme kann  sowohl eine Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten 
als auch eine Tötung bzw. Verletzung von Vögeln vermieden werden. 
Der Abriss der Gebäude darf nur im Zeitraum zwischen Anfang November und Mitte März 
erfolgen. Während dieses Zeitraumes befinden s ich die meisten Fledermäuse in ihren 
Winterquartieren, die hier nur bei milder Witterung vereinzelt anzunehmen sind. Zudem liegt 
dieser Zeitraum außerhalb der sensiblen Wochenstubenzeit von Fledermäusen sowie 
außerhalb der Brutperiode heimischer Vogelarten. 
V4 Kontrolle möglicher Fledermausquartiere 
Die Abrissgebäude sind möglichst kurzfristig vor dem Abriss – unabhängig von der 
Jahreszeit von einer fachkundigen Person auf einen tatsächlichen Besatz von Fledermäusen 
zu untersuchen. Werden hierbei Tiere ange troffen, sind diese fachgerecht zu bergen und zu 
versorgen. Bei anhaltend starkem Frost zum Zeitpunkt des Abbruchs des Gebäudes auf dem 
Grundstück Elfeicher Weg 183 kann auf eine Kontrolle verzichtet werden, da hier keine 
frostsicheren Quartiermöglichkeiten festgestellt werden konnten. 
V5 Verzicht auf Beleuchtung des Gewässers 
Um Ablenkungswirkungen und Störwirkungen auf Insekten und Fledermäuse des Gewässers 
zu vermeiden, darf das Gewässer sowie dessen Uferzone nicht direkt beleuchtet werden. 
V6 Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung 
Zur Außenbeleuchtung sollten generell Leuchtmittel verwendet werden, die Insekten, Vögel 
und Fledermäuse möglichst wenig irritieren bzw. die deren Orientierung nicht erschweren. Zu 
verwenden sind möglichst warmweiß bis neu tralweiß getönte Lampen (bspw. LED -Lampen 
mit einer Lichttemperatur von max. 4.100  K). Kaltweißes Licht darf nicht verwendet werde n. 
Es dürfen nur Lampen verwendet werden, die keine Fallenwirkung auf Insekten ausüben.  
Die Abstrahlung ist so gering wie möglich zu halten. 
Es wird auf die Information des HMUELV (2020) verwiesen.

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ENTWURF  44 
V7 Bauliche Vorkehrungen als p assive Schallschutzmaßnahmen  (PLANQUADRAT, 
2020a). 
Innerhalb der Baufelder RH 1 bis RH 3 ist eine geschlossene bauliche Anlage mit einer Höhe 
von mindest ens 10,0  m zu errichten. In Richtung der in der Planzeichnung festgesetzten 
roten Linie ist die Anordnung von zu öffnenden Fenstern schutzbedürftiger 
Aufenthaltsräumen nach DIN 4109-1: 2016-07 (Beuth Verlag) nicht zulässig. 
V8  Regenwasserbewirtschaftungskonzept 
Wird noch ergänzt. Folgende Punkte sind zu beachten: 
- Reinigung des Niederschlags der Verkehrsflächen 
- Nutzung des Dachflächenwassers für Gartenbewässerung 
- Reinigung des Dachflächenwassers vor Einleitung in den See 
5.2.2 Minimierungsmaßnahmen 
M1 Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien auf befestigten 
Flächen 
Es ist versickerungsfähiger Oberflächenbelag für die Straßen, Zuwegungen, Pkw - und 
Fahrradstellplätze und Terrassen  zu verwenden. Dies gilt auch für den 
Gemeinschaftszugang im Süden des Sees. (wird noch ergänzt) 
M2 Extensive Dachbegrünung 
Sämtliche Dachflächen, auch die der Gartenhütten und Müllboxen, werden extensiv begrünt. 
Davon ausgeschlossen sind die lediglich die Dachterrassen , die konstruktiven Bereiche der 
Gründächer (Attika)  und die Gemeinschaftsmüllanlagen . Als Substrat ist nährstoffarmes, 
mineralisches Material zu verwenden. Es darf kein humoser Oberboden verwendet werden. 
Eine initiale Begrünung durch Bepflanzung bzw. Ausbringen von autochthonem Saatgut oder 
ebenfalls autochthonen Vegetationsteilen hat zu erfolgen. Beispiele geeigneter Arten können 
der Pflanzliste in Anhang 1 entnommen werden . Ein Energiekonzept zur Nutzung von 
Solarenergie wird noch entwickelt (wird noch ergänzt). 
Es wird auf die Dachbegrünungsrichtlinien (FLL, 2018) verwiesen. 
M3 Errichtung von Fassadenbegrünungen 
Es sind ca . 588 m² Fassadenbegrünung vorgesehen . Diese Größ e bezieht sich auf die 
Seitenansicht. Insgesamt werden knapp 60 m² Fassadenbegrünung  installiert, von der 
Vogelperspektive aus betrachtet. (wird noch ergänzt)

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ENTWURF  45 
M4 Installation des Wärmetauschers auf gewässerdynamisch vorteilhafte Weise 
Ein Energiekonzept zur Nutzung eines Wärmetauschers wird noch entwickelt.  Bei 
einer Installation sind gewässerökologische Belange zu berücksichtigen. 
M5 Anlage strukturreicher Vor- und Hausgärten 
In den Vor- und Hausgärten sind mindestens 27 ausschließlich gebietseigene 
standortgerechte großkronige Bäume zu pflanzen  und dauerhaft zu erhalten bzw. bei 
Abgang gleichwertig zu ersetzen . Die Bäume müssen aus dem Vo rkommensgebiet 6  
„Südwestdeutsches Berg - und Hügelland mit  Oberrheingraben“ (BARSCH et al., 2012) 
stammen (BNatSchG § 40 Abs. 4) und einer Pflanzqualität von mindestens StU 18-20 
cm entsprechen. Als Grenzhecken sollen ausschließlich gebietseigene standortg erechte 
Heckengehölze im Dreiecksverband gepflanzt und dauerhaft erhalten bzw. bei Abgang 
gleichwertig ersetzt werden . Die Gehölze müssen aus dem Vorkommensgebiet 6 
„Südwestdeutsches Berg - und Hügelland mit  Oberrheingraben“ (BARSCH et al. , 2012)  
stammen (B NatSchG § 40 Abs. 4) und einer Pflanzqualität von mindestens 80-120 cm 
entsprechen. Es ist Extensivrasen anzulegen und dauerhaft extensiv zu pflegen (wird noch 
ergänzt). 
5.2.3 Ausgleichsmaßnahmen 
A1 Neupflanzung von heimischen, standortgerechten Einzelbäumen 
In den nichtprivaten und privaten Freiflächen des Geltungsbereichs  sind je 27 ausschließlich 
gebietseigene standortgerechte großkronige Bäume zu pflanzen  und dauerhaft zu erhalten 
bzw. bei Abgang gleichwertig zu ersetzen . Vier Bäume der Gemeinschaftsflächen sind 
außerhalb des Geltungsbereichs am Elfeicher Weg vorgesehen und müssen vertraglich 
gesichert werden.  Die Bäume müssen aus dem Vorkommensgebiet 6 „Südwestdeutsches 
Berg- und Hügelland mit  Oberrheingraben“ (BARSCH et al. , 2012) stammen 
(BNatSchG § 40 Abs. 4) und einer Pflanzqualität von mindestens StU  18-20  cm 
entsprechen. Aufgrund der inhomogenen Bodenverhältnisse und geringmächtigen 
Oberbodenschicht sind die Pflanzgruben mit bewährten Methoden landschaftsgärtnerischer 
Praxis standortzuverbessern. Voraussetzungen für ein dauerhaftes und gesundes Wachstum 
der Bäume sind eine ausreichende Versorgung mit Wasser, Luft und Nährstoffen. Daher 
muss, abhängig von der jeweils eingesetzten Baumart, ein genügend großer 
durchwurzelbarer Raum und eine genügend große  Grundfläche der offenen und dauerhaft 
luft- und wasserdurchlässigen Baumscheibe vorhanden sein. Zusätzlich zu den großkronigen 
Bäumen werden Pflanzverpflichtungen für kleinkronige Bäume und Solitärsträucher in den 
Privatgärten festgesetzt.

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ENTWURF  46 
 
A2 Neupflanzung von heimischen, standortgerechten Sträuchern 
Entlang des östlichen Grenzverlaufes des Untersuchungsgebietes  befindet sich direkt 
anschließend, aber außerhalb des Plangebiets liegend, eine naturnahe Hecke. Diese wird 
auf einer Länge von 230  m² durch Pfla nzungen innerhalb des Plangebietes um 1  m 
verbreitert. Zudem ist der etwa 75  m² große Heckengehölzbestand entlang des Elfeicher 
Weges um Ergänzungspflanzungen zu verdichten. Es sollen ausschließlich gebietseigene 
standortgerechte Heckengehölze im Dreiecksverband gepflanzt und dauerhaft erhalten bzw. 
bei Abgang gleichwertig ersetzt werden. Die Gehölze müssen aus dem Vorkommensgebiet 6 
„Südwestdeutsches Berg - und Hügelland mit  Oberrheingraben“ (BARSCH et al. , 2012) 
stammen (BNatSchG § 40 Abs. 4) und einer Pfl anzqualität von mindestens 80-120 cm 
entsprechen. Aufgrund der inhomogenen Bodenverhältnisse und geringmächtigen 
Oberbodenschicht sind die Pflanzgruben bei Bedarf mit bewährten Methoden 
landschaftsgärtnerischer Praxis standortzuverbessern. 
A3 Anlage von Trockenmauern 
Westlich und östlich des Gemeinschaftszugangs im Süden des Sees werden zwei 30  m 
lange und 1,5  m breite Trockenmauern errichtet. Diese bestehen zum größten Teil aus 
unvermörtelten Natursteinen, aus Gründen der Statik werden aber einzelne Steine  in Mörtel 
gefasst werden müssen. Zudem w erden entlang der Ostseite des Sees zur 
Böschungssicherung insgesamt 200 m² große Trockenmauerabschnitte errichtet (wird noch 
ergänzt). 
A4 Initialpflanzung von Schilf in neu zu schaffendem Flachwasserbereich 
Der neu zu gestaltende, etwa 50  m² große sandige Flachwasserbereich im Südwesten des 
Sees wird initial mit Schilf bepflanzt. (wird noch ergänzt) 
A5 Bepflanzung eines 2 m breiten Uferstreifens 
Bis auf den Einstiegsbereich im Süden soll en entlang de r Reihenhausbeba uung die 
bestehenden Röhrichte ergänzt werden, sodass von der Wasserlinie aus betrachtet 
seeeinwärts ein etwa 2 m breiter Streifen an Röhrichten und Wasserpflanzen vorhanden ist. 
Die Art der Bepflanzung richtet sich nach der Wassertiefe. In Flachwasserbere ichen (< 1 m 
Tiefe) soll Schilf entwickelt, in tieferen Bereichen auch autochthone Schwimmblattvegetation 
gepflanzt werden. 
Entlang des übrigen Ufers, ausgenommen in den Bereichen der privaten Zugänge zum See, 
soll kein zusätzliches Schilf gepflanzt, sondern ein etwa 2 m breiter Streifen mit autochthoner 
Schwimmblattvegetation initial gepflanzt werden.

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ENTWURF  47 
A6 Naturnahe Ufergestaltung durch Pflanzung von Ufergehölzen 
Entlang des östlichen Seeufers werden a uf einer durchschnittlichen Breite von 5  m und 
insgesamt 850 m² Fläche gebietseigene standortgerechte Ufergehölze gepflanzt und 
dauerhaft erhalten bzw. bei Abgang gleichwertig ersetzt. Zum Teil müssen dafür bestehende 
Mauern abgebrochen werden. Die Pflanzen müssen  aus dem Vorkommensgebiet 6 
„Südwestdeutsches Be rg- und Hügelland mit  Oberrheingraben“ (BARSCH et al. , 2012), 
stammen (BNatSchG § 40 Abs. 4 ), die Verwendung von Weidenstecklingen wird empfohlen . 
Um eine Beschattung der bestehenden Röhrichte zu vermeiden und Laubfall in das Wasser 
zu verhindern, werden die Gehölzpflanzungen etwas vom Ufer zurückgesetzt. 
A7 Schaffung von Nist- und Quartiermöglichkeiten an neuen Gebäuden 
Es sind Vogelnistkästen für Gebäudebrüter  und Fledermauskästen vorgesehen (wird noch 
ergänzt). 
A8 Einsaat von Gemeinschaftsflächen mit sam en- und blütenreichem 
autochthonem Saatgut 
Entlang der Zuwegungen und Stellplätze ist die Einsaat von gebietseigenem 
autochthonem samen - und blütenreichen Saatgut als Lebensraum Insekten 
vorgesehen (wird noch ergänzt).

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ENTWURF  48 
6 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung 
Für die folgende Eingriffs -Ausgleichs-Bilanzierung (siehe Tab. 9, Tabelle wird noch 
ergänzt) wurde der Voreingriffszustand der Biotop - und Nutzungstypen innerhalb des 
Untersuchungsgebietes mit deren voraussichtlichem Zustand nach dem Ein griff unter 
Berücksichtigung der Umsetzung der weiter oben aufgeführten naturschutzfachlichen 
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verglichen (Zustand nach Ablauf 
von drei Vegetationsperioden). Betrachtet wurde die Gesamtfläche des 
Untersuchungsgebietes, da bis auf die festgesetzten Gehölze das Gebiet komplett überplant 
wurde und sich die Art aller anderen Biotoptypen und/ oder deren Größe und/ oder deren 
Wertigkeit ändert. Der jeweilige Biotopwert wird dabei der „Wertliste nach Nutzungstypen “, 
Anlage 3 der hessischen Kompensationsverordnung 2015 1, entnommen. Eine 
flächenscharfe Bilanzierung kann im jetzigen Planungsstand jedoch noch nicht 
vorgenommen werden, so dass die Eingriffs -Ausgleichsbilanz noch nicht beziffert 
wird. Folgende Feststellungen können jedoch schon getroffen werden: 
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Gewässer nicht um ein naturnahes Gewässer 
handelt und auf de n Grundstücken sowohl am Ufer als auch auf der übrigen Fläche noch 
viele Fundamente von Gebäuden und Einricht ungen aus der Zeit des Tonabbaus und der 
Zeit danach vorhanden sind, ist der Biotopwert des Plangebietes im Istzustand für seine 
Flächengröße nicht besonders hoch. Durch die geplante Grüngestaltung und Durchgrünung 
des neuen Quartiers, darunter auch weitge hende Festsetzungen zur Dach - und 
Fassadenbegrünung und zu Auflagen der Gartengestaltung bis hin zum Verbot von 
Schottergärten sowie zu Baumpflanzungen im gemeinschaftlichen als im privaten Bereich 
und zur Verbesserung der Uferbereiche werden alle Möglichk eiten genutzt, um den Eingriff 
der geplanten Bebauung auch im Sinne der Biotopwertbilanzierung soweit wie möglich zu 
minimieren. Verbleibende Defizite werden sich nach endgültiger Planreife beziffern lassen. 
Sie sind dann durch Kompensation außerhalb des P langebiets oder durch den Ankauf von 
Ökopunkten aus anderen vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. 
                                                
 
 
 
 
1 Bei Inkraftreten der neuen hessischen Kompensationsverordnung 2018 war das Verfahren zur 
Bauleitplanung bereits aktenkundig und der Vorhabenträger hat aufgrund der Übergangsregelung in 
§ 8 KV 2018 noch die Verwendung der KV 2005 gewählt

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ENTWURF  49 
Tab. 9: Übersicht Bilanzierung gemäß hessischer KV von 2005 
(Tabelle wird noch ergänzt)

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ENTWURF  50 
7 Entwicklung des Umweltzustands  bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde eine Flächenversiegelung an dieser Stelle durch 
die Wohnbebauung, die Zufahrtswege und Stellplätze unterbleiben. Ebenso würde de r See 
mitsamt seinen Schilfgürteln im Uferbereich ungestört bleiben. Der Wohnbedarf müsste dann 
allerdings an anderer Stelle gedeckt werden. D ie Auswirkungen eines Eingriffes würden 
dann ebenfalls an dem Alternativstandort anfallen. 
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „W ohnen am See“ sieht die Bebauung eines etwa 
2,5 ha Geländes mit zwei Privatgrundstücken am nördlichen Rand des Bürgerparks 
zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg vor. Im Gegensatz zu einer Angebotsplanung 
liegt ein konkretes Vorhaben mit bereits detaill ierten Planungen der einzelnen Gebäude vor. 
Das Ausmaß der Bebauung wird über Baugrenzen geregelt. Aus diesem Grund sind in 
diesem Umweltbericht – anders als sonst - auch konkrete „Maßnahmen“ aufgeführt, die die 
Festsetzungen des B -Plans zu Maßnahmen des N aturschutzes und der Landschaftspflege 
sowie des Bodens und zu Anpflanzungen und zur Grünflächengestaltung näher beschreiben. 
Insofern fand hier auch schon eine enge Abstimmung mit der Freiflächenplanung statt. 
Das überplante Gebiet ist Teil eines ehemalig en Tonabbaus, in dessen Zentrum ein altes, 
teilverfülltes Abgrabungsgewässer liegt. Auf dem Gelände befinden sich heute alte 
Baulichkeiten aus der Abbauzeit und zwei auch zu Wohnzwecken genutzte Gebäude. Die 
dazwischen liegenden Grünflächen enthalten teilw eise noch Fundamente ehemaliger 
Gebäude und verschiedene, oft nicht -heimische Bäume. Im Westen des Plangebietes 
befindet sich der Bayerische Biergarten. 
Durch die Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Entwicklung eines hochwertigen 
Wohnquartiers mit einer st arken Durchgrünung, das um den See , das ehemalige 
Tonabbaugewässer, angeordnet ist. Der ehemalige Tonabbau und später von wenigen 
Personen zu Wohnzwecken genutzte  Bereich wird somit einer breiteren Wohnnutzung 
zugeführt, was hinsichtlich des Flächenverbrauchs (Schutzgut Fläche) positiv bewertet wird.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  51 
Im Hinblick auf den Umgang mit Ressourcen soll in dem neuen Wohnquartier eine sehr hohe 
Nutzung regenerativer Energiequellen festgeschrieben werden. Alle Wohngebäude  sollen 
mit Solarmodulen auf den Dachflächen  ausgestattet werden. Das Wasser des zentralen 
Gewässers wird als Wärmequelle für die Unterstützung der Wärmeversorgung genutzt. 
Diese Nutzung wird so genutzt, dass keine bedenklichen Abkühleffekte des Gewässers 
auftreten werden. (Energiekonzept wird noch entwickelt) 
Die Überbauung von Bodenflächen erfolgt weitgehend auf nicht gewachsenen Böden, 
sondern auf durch Abbau und Verfüllung stark veränderten und im Bodenaufbau stark 
gestörten Bereichen.  
Durch bauliche Festlegungen und Nutzungsbeschränkungen der R eihenhausbebauung auf 
der Westseite des Gewässers zum Biergarten hin, wird ein Lärmschutz gewährleistet, der 
den Anforderungen an ein Allgemeines Wohngebiet entspricht.  
Hinsichtlich der biotischen Schutzgüter stellt der Umweltbericht fest, dass ein  Eintreten der 
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß §  44 (1) BNatSchG vermieden werden 
kann bzw. unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. Konflikte mit den 
Verbotstatbeständen des  Artenschutzes, die sich nicht mit den in Kapitel 5 aufgeführten 
Maßnahmen verhindern lassen, sind laut Artenschutzfachbeitrag ( naturplan, 2020) nicht zu 
erwarten. 
Durch die geplante Grüngestaltung und Durchgrünung des neuen Quartiers, darunter auch 
weitgehende Festsetzungen zur Dach - und Fassade nbegrünung und zu Auflagen der 
Gartengestaltung bis hin zum Verbot von Schottergärten sowie zu Baumpflanzungen im 
gemeinschaftlichen und im privaten Bereich wird den besonderen Anforderungen an diese 
Standort am Rande des Bürgerparks Rechnung getragen. Die  Ufersituation des Gewässers, 
das insbesondere auf der Ostseite durch viele befestigte Uferbereiche geprägt ist, wird durch 
Rückbau und standortgemäße Bepflanzung aufgewertet. Das gesetzlich geschützte Biotop 
des Schilfgürtels im Nordwesten des Gewässer s bleibt erhalten und wird durch die 
Schaffung eines Gemeinschaftszugangs zum See entlastet und durch die Erweiterung durch 
Initialpflanzungen weiterer Schilfufer- und autochthoner Wasservegetation ergänzt. Durch die 
Wohnnutzung und Nutzung des Gemeinschaftsg ewässers wird es gleichwohl für manche 
störungsempfindliche Tierarten jedoch auch zu einer Beeinträchtigung kommen können. 
Bei dem Vorhaben werden alle grüngestalterischen Möglichkeiten genutzt, um den Eingriff 
der geplanten Bebauung auch im Sinne der Biot opwertbilanzierung soweit wie möglich zu 
minimieren, was die Anstrengungen im Vergleich zu vielen anderen B auvorhaben deutlich 
übertrifft. Die konkrete Bilanzierung wird im nächsten Planungsschritt dargelegt und 
konkret nachgewiesen, dass eine Minimierung des Ausgleichbedarfs deutlich 
angestrebt ist.

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  52 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 02.04.2020 
naturplan 
An der Eschollmühle 30 
64297 Darmstadt 
Tel. 06151/997989 
Fax 06151/273850 
E-Mail: info@naturplan.net 
   
    
  
Diplom-Landschaftsökologin  Msc. Landschaftsökologie  Dr. Karsten Böger 
Julia Harras    Philipp Herrmann

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ENTWURF  53 
9 Quellen 
Gesetzesgrundlagen 
BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung):Verordnung zum Schutz wild le bender Tier- und 
Pflanzenarten in der Fassung vom 16.  Februar 2005 (BG Bl. I 2005, 258 (896)), 
zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) 
BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz) in der Fassung vom 01.  März 1999, zuletzt 
geändert durch Artikel 3 der VO vom 27. September 2017 
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) in der Fassung vom 29.  Juli 2009, zuletzt geändert 
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019  
FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden 
Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert am 13. Mai 2013 
HAGBNatSchG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ) in der 
Fassung vom 20. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 
28. Mai 2018 
KV ( Hessische Kompensationsverordnung ): Verordnung über die Durchführung von 
Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und 
die Festsetzung von Ersatzzahlungen in der Fassung vom 01.  September 2005, 
novelliert am 26. Oktober 2018 
VS-RL ( Vogelschutzrichtlinie): Richtlinie 2009/147 /EG des Europäischen Parlaments und 
des Rates vom 30.  November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten , 
zuletzt geändert am 12. Mai 2013 
Projektbezogene Planungsgrundlagen 
ANINA (Angewandte Ingenieurgeologie & Altlastenuntersuchung/ -sanierung) (2017, 2018, 
2019): Bodengutachten, G eotechnische Berichte Nr. 1: 06. Oktober 2017; Nr. 2: 
18. Januar 2018; Nr. 3: 10. Mai 2019) 
CAL (Chemisch Analytisches Laboratorium) (2019): Untersuchungsbericht 201901844, 
Untersuchung eines Kleinbadeteichs 
INKEK (Institut für Klima - und Energiekonzepte) (2020): Klimatische Untersuchung 
Kastanienallee Darmstadt (Stand 14. Februar 2020) 
ITA (Ingenieurgesellschaft für technische Akustik ) (2020):  Gutachterliche Stellungnahme 
Schallimmissionsschutz (Stand 13. Februar 2020)

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  54 
naturplan (2020): Vorläufige Fassung des Artenschutzfachbeitrags zum 
vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am See“ – Kastanienallee Darmstadt 
(Stand 26. Februar 2020) 
PLANQUADRAT, ELFERS GESKES KRÄMER (2020a): B -Plan-Vorentwurf (Stand 
21. Februar 2020) 
PLANQUADRAT, ELFERS GESKES KRÄMER (2020b): Städtebaulicher Rahmenplan, 
Flächenübersicht Grundflächen + Gründach (Stand 03. Februar 2020) 
STETE PLANUNG (Büro für Stadt - und Verkehrsplanung) (2020): Verkehrsuntersuchung 
(Stand 10. Februar 2020) 
UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE (2020): Erschließungskonzept  (Stand 
14. Februar 2020) 
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Onlinequellen 
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naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  55 
Rote Listen 
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Nov. 2010. HMUELV ( Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwir tschaft 
und Verbraucherschutz) (Hrsg.), AG Amphibien - und Reptilienschutz in Hessen e.V. 
und Hessen -Forst Servicestelle Forsteinrichtung und Naturschutz, FB Naturschutz 
(Bearb.); Wiesbaden 
BVNH (Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V.) (2019) : Rote Liste der Farn- 
und Samenpflanzen Hessens,  HLNUG (Hessisches Landesamt für Nat urschutz, 
Umwelt und Geologie) (Hrsg.), Wiesbaden, 5. Fassung, 271 S. 
GRENZ, M. & MALTEN A. (1995): Rote Liste der Heuschrecken (Saltatoria Hessens). 2. 
Fassung, Hessisches Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und 
Naturschutz (Hrsg.), Wiesbaden 
GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & SÜDBECK, P. (2015): 
Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015 . Bericht e 
zum Vogelschutz (52) 
HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) & VSW (Staatliche 
Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland -Pfalz und das Saarland) (2014): Rote Liste 
der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 10. Fassung. HMUELV 
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) 
(Hrsg.), Wiesbaden 
KOCK, D. & KUGELSCHAFTER, K. (1996): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien 
Hessens. Teilwerk  I, Säugetiere. 3.  Fassung, Stand Juli 1995. Hessis ches 
Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (Hrsg.) , 
Wiesbaden 
KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & M. SCHLÜPMANN (2008): Rote Liste 
und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. In: BFN (Hrsg.), (2009): 
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. 
Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). Bonn – Bad Godesberg 
LANGE, A. & BROCKMANN, E.  (2008) Rote Liste (Gefährdungsabschätzung) der Tagfalter 
(Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens. HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, 
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) (Hrsg.), Wiesbaden 
MAAS, S., DETZEL, P. & STAUDT, A. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der 
Heuschrecken (Saltatoria) Deutschlands. 2 . Fassung. BfN ( Bundesamt für 
Naturschutz) (Hrsg.): Naturschutz und Biologische Vie lfalt 70(3). Bonn -Bad 
Godesberg

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  56 
MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere 
(Mammalia) Deutschlands. BfN ( Bundesamt für Naturs chutz) (Hrsg.): Naturschutz 
und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn-Bad Godesberg 
OTT, J., CONZE, K.-J., GÜNTHER, A., LOHR, M., MAUERSBERGER, R., ROLAND, H.-J. & SUHLING, 
F. (2015): Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen Deutschlands mit Analyse der 
Verantwortlichkeit. Dritte Fassung. Stand Anfang 2012. Libellula Supplement 14: 395-
422 
PATRZICH, R., MALTEN, A. & NITSCH, J. (1995): Rote Liste der Libellen (Odonata) Hessens. 
Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, For sten und Naturschutz. 
Wiesbaden 
REINHARDT, R. & BOLZ, R. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter 
(Rhopalocera) (Lepidoptera: Papipionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. BfN 
(Bundesamt für Naturschutz ) (Hrsg.): Naturschutz und Biologische Vie lfalt 70(3). 
Bonn-Bad Godesberg 
Weitere Literatur 
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Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur biologischen Vielfalt in Darmstadt“ 
BARSCH, F., HEYM, A. & NEHRING, S. (2012): Leitfaden  zur Verwendung gebietse igener 
Gehölze. BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 
(Hrsg.), Bonn 
BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (1998): 
Umweltpolitisches Schwerpunktprogramm (Entwurf) 
FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) (Hrsg.) (2018): 
Dachbegrünungsrichtlinien, 6. Ausgabe, 118 S. 
FRAHM-JAUDES, E., BRAUN, H., ENGEL, U., GÜMPEL, D. & HEMM, K. (2019): Hessische 
Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK), HLNUG (Hessisches Landesamt für  
Naturschutz, Umwelt und Geologie) (Hrsg.) 
HESSEN-FORST FENA (Hrsg.) (2014): Bericht nach Art. 17 FFH -Richtlinie 2013. 
Erhaltungszustand der Arten, Vergleich Hessen - Deutschland. Wiesbaden 
HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) (2010): Vögel in Hessen – 
Die Brutvögel Hessens in Raum und Zeit. Brutvogelatlas. Echzell

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  57 
HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) (2020): 
Grundwasserkarten Hessische Rheinebene – „Hessisches Ried“, 
www.hlnug.de/themen/wasser/grundwasser/grundwasserkarten/grundwasserkarten-
hessische-rheinebene-hessisches-ried [aufgerufen am 19. Februar 2020] 
HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz) (2011): Bodenschutz in der Bauleitplanung , Arbeitshilfe. 
Wiesbaden, 140 S. 
HMUELV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz) (2020): Nachhaltige Außenbeleuchtung. Informationen und 
Empfehlungen für Industrie und Gewerbe. Wiesbaden 
TAMM, J. & VSW (Staatliche Vogelschutzwa rte für Hessen, Rheinland -Pfalz und das 
Saarland) (2004): Hessisches Fachkonzept zur Auswahl von Vogelschutzgebieten 
nach der Vogelschutzrichtlinie der EU. – i.A. des Hessischen Ministeriums für 
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Frankfurt am Main 
VSW (Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland -Pfalz und das Saarland) (2014): 
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens. 2. Fassung. Frankfurt

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ENTWURF  58 
Anhang 1: Pflanzliste (Vorschläge) 
Gehölze müssen aus dem Vorkommensgebiet 6 „Südwestdeutsches Berg- und Hügelland 
mit Oberrheingraben“, entsprechend des „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze 
(BARSCH et al. 2012), stammen (BNatSchG § 40 Abs. 4). Heckengehölze müssen einer 
Pflanzqualität von mindestens 80-120 cm, Bäume einer Pflanzqualität von mindestens 
StU 16-20 entsprechen. 
 
Dachbegrünung (möglichst gebietseigenes 
Saatgut verwenden): 
Felsen-Fetthenne (Sedum rupestre) 
Gewöhnliches Leinkraut (Silene vulgaris) 
Gewöhnlicher Reiherschnabel (Erodium 
cicutarium) 
Gewöhnlicher Thymian (Thymus 
pulegioides) 
Gewöhnlicher Wirbeldost (Clinopodium 
vulgare) 
Gewöhnliches Zittergras (Briza media) 
Heidenelke (Dianthus deltoides) 
Karthäuser Nelke (Dianthus 
carthusianorum) 
Kelch-Steinkraut (Alyssum alyssoides) 
Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas) 
Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) 
Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) 
Quendelblättriges Sandkraut (Arenaria 
serpyllifolia) 
Rot-Schwingel (Festuca rubra) 
Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) 
Rundblättrige Glockenblume (Campanula 
rotundifolia) 
Saat-Mohn (Papaver dubium) 
Schafschwingel (Festuca ovina) 
Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre) 
Schnittlauch (Allium schoenoprasum) 
Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea) 
Sprossende Felsennelke (Petrorhagia 
prolifera) 
Weißer Mauerpfeffer (Sedum album) 
Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia 
cyparissias) 
Klein- und mittelkronige Gehölze: 
Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus 
europaeus) 
Feld-Ahorn (Acer campestre) 
Hainbuche (Carpinus betulus) 
Haus-Apfel (Malus domestica) 
Kultur-Birne (Pyrus communis) 
Sand-Birke (Betula pendula) 
Vogelbeere (Sorbus aucuparia) 
Vogel-Kirsche (Prunus avium) 
Sträucher für strukturreiche Hausgärten: 
Eingriffliger Weißdorn (Crataegus 
monogyna) 
Haselnuss (Corylus avellana) 
Hundsrose (Rosa canina) 
Kornelkirsche (Cornus mas) 
Rote Johannisbeere (Ribes rubrum) 
Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum) 
Stachelbeere (Ribes uva-crispa) 
Vogelbeere (Sorbus aucuparia) 
Rasenflächen (naturnahe Hausgärten): 
Verwendung von standortgerechtem, 
regionalem Saatgut für Begrünungen im 
Siedlungsbereich

naturplan Umweltbericht: Vorhabensbezogener B-Plan „Wohnen am See“ – Kastanienallee 
ENTWURF  59 
Anhang 2: Flächen für den Ausgleich des Ökopunktedefizits 
(wird noch ergänzt)

anlage 5

213 Zeichen

Punkt 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2020/0122) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 4

8432 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Amt 67 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
V 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0122 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
140 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 27.04.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP) 
(Anlage 1) und dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N. 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 2) sowie den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der 
Planung mit Vorentwurf des Umweltberichtes“  (Anlage 3) wird zugestimmt. Sie sind der 
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu 
legen. 
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen für die Dauer ei nes Monats auf der

- 3 - 
Internetseite des Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung. 
Während dieser Zeit ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und ggf. telefonischen 
Erörterung gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hie rzu. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan N 8.4.4  (Pläne 
im Originalmaßstab sind im Parlis abrufbar)  
Anlage 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher 
Weg – ((Vorentwurf) Pläne im Originalmaßstab sind im Parlis abrufbar))  
Anlage 3: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung mit Vorentwurf des 
Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0122 vom 27.04.2020:  
 
Für das Plangebiet nördlich  der Kastanienallee sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung mit 47 Wohneinheiten (WE), davon 
20 WE in Reihenhäusern, 22 WE in Doppelhäusern und 5 WE in Einzelhäusern, zuzüglich 27 
Einliegerwohnungen in den Doppel - und freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen 
werden. 
 
Das Plangebiet liegt östlich  des Bayerischen Biergartens und wird im Süden von der 
Kastanienallee und im Norden durch den Elfeicher Weg begrenzt . 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Beba uungs- und 
Landschaftsplans N 8.4 – Darmstadt Nord-Ost –. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans N 8.4.4 ist erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan N 8.4 aus 
dem Jahr 1986 in diesem Teilbereich eine öffentliche Grünfläche mit der Z weckbestimmung 
Parkanlage mit Wegen sowie Teiche festsetzt. Mit der beabsichtigten Wohnbebauung wird 
das bisher nicht betretbare und auch visuell abgeschottete Grundstück auch für die 
Öffentlichkeit zugänglich. Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebau ungsplan N 8.4.4 
– Kastanienallee / Elfeicher Weg – wird für seinen Geltungsbereich den rechtskräftigen 
Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.  
 
Nach dem Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 29.08.2019 zum v orhabenbezogenen Bebauungsplan 
N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – wurden Unterlagen erarbeitet, welche einen 
ausreichenden Stand haben, um sie der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen 
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. 
§ 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme vorzulegen.  
 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, dass sich d ie Gebäude um einen See 
positionieren. Insgesamt sollen 47 Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser 
errichtet werden (20 Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhä user). Die freistehenden 
Einfamilienhäuser und die Doppelhäuser haben zusätzlich  27 Einliegerwohnungen. Die Höhe 
der Gebäude orientiert sich mit ca. 10  bis 12 Metern, zwei Vollgeschossen und einem 
zusätzlichen Staffelgeschoss sowie bei fünf Reihenhäusern m it drei Vollgeschossen ohne 
zusätzliches Staffelgeschoss an der Wohnbebauung entlang der Kastanienallee  und dem dort 
festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet (WA)  mit zwei Vollgeschossen. 
 
Durch die geplante Riegelbebauung mit entsprechenden Lärmschutzfestsetz ungen im Westen 
des Plangebietes, kann der Lärmschutz (Bayerischer Biergarten) für die geplante 
Wohnbebauung gewährleistet werden.  
 
Durch den Erhalt von Bestandsbäumen im Plangebiet sowie durch Baumneupflanzungen 
innerhalb des Plangebiets, wird ein naturna hes Wohnen im Grünen ermöglicht. Ergänzt 
werden die Bäume von zahlreichen Sträuchern, Hecken und Pflanzen.  Circa 25 bis 30 der 
vorhandenen Bestandsbäume auf dem Grundstück müssen für das Bauvorhaben gefällt 
werden. Die vorhandene Baumallee im rechtsverbindlich festgesetzten Naturdenkmal 
Kastanienallee wird komplett erhalten.  
 
Erschlossen wird das Gebiet über die Kastanienallee mit zwei privaten Wohnwegen, welche 
rund um den See führen und im Elfeicher Weg münden. Ein privater Wohnweg wird mit einem

- 5 - 
Gehrecht für die Öffentlichkeit belegt, um eine fußläufige Durchquerbarkeit des 
Vorhabengebietes zu ermöglichen. I m Süden des Plangebiets befindet sich ein Zugang für 
Wartungszwecke an den See, welcher von den Eigentümern im Plangebiet genutzt werden 
kann. Der See soll künftig visuell und stadträumlich wahrnehmbar werden, ein öffentlicher 
Zugang zum privaten See ist aber aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich.   
 
Zu 1: 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand April 2020, wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und d urch 
eine Vorhabenbeschreibung dar.  
Auf Grundlage des VEP wurde ein Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 2) erarbeitet, welcher die zeichnerischen 
und textlichen Festsetzungen zum Planvorhaben en thält. Der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan wird durch die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vorentwurf 
des Umweltberichtes“ (Anlage 3) ergänzt, in denen die planerische Intention des Vorhabens 
sowie die Belange des Umweltschutzes näher erläutert  werden. 
 
 
Zu 2: 
 
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 
einmonatige öffentliche Einstellung  der unter Ziffer 1 genannten Unterlagen auf der 
Internetseite des Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung. Im 
gleichen Zeitraum wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihre 
Stellungnahmen vorzubringen und ggf. telefonisch zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt 
gemacht. 
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen 
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungna hmen geprüft und ggf. in der weiteren 
Planung berücksichtigt. 
 
 
Dezernat III:     Dezernat V: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek    Barbara Akdeniz 
Stadträtin     Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den 27.04.2020

2020/0122

8405 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Amt 67 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0122 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee / Elfeicher Weg - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 27.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP) 
(Anlage 1) und dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N. 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 2) sowie den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der 
Planung mit Vorentwurf des Umweltberichtes“  (Anlage 3) wird zugestimmt. Sie sind der 
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu  
legen. 
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Einstellung der unter Punkt  1 genannten Unterlagen für die Dauer ei nes Monats auf der 
Internetseite des Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung .

- 2 - 
Während dieser Zeit ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und ggf. telefonischen 
Erörterung gegeben . Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hie rzu. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben - und Erschließungsplan zum Bebauungsplan N 8.4.4  (Pläne 
im Originalmaßstab sind im Parlis abrufbar)  
Anlage 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher 
Weg – ((Vorentwurf) Pläne im Originalmaßs tab sind im Parlis abrufbar))  
Anlage 3: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung mit Vorentwurf des 
Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg –  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0122 vom 27.04.2020:  
 
Für das Plangebiet nördlich  der Kastanienallee  sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung mit 47 Wohneinheiten (WE), davon 
20 WE in Reihenhäusern, 22 WE in Doppelhäusern und 5 WE in Einzelhäusern, zuzüglich 27 
Einliegerwohnungen in den Doppel - und freistehende n Einfamilienhäusern geschaffen 
werden. 
 
Das Plangebiet liegt östlich  des Bayerischen Biergartens  und wird im Süden von der 
Kastanienallee und im Norden durch den Elfeicher Weg begrenzt . 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Beba uungs- und 
Landschaftsplans N 8.4 – Darmstadt Nord -Ost –. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans N 8.4.4 ist erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan N 8.4 aus 
dem Jahr 1986 in diesem Teilbereich eine öffentliche Grünfläche mit der Z weckbestimmung 
Parkanlage mit Wegen sowie Teiche festsetzt. Mit der beabsichtigten Wohnbebauung wird 
das bisher nicht betretbare und auch visuell abgeschottete Grundstück auch für die 
Öffentlichkeit zugänglich.  Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebau ungsplan N 8.4.4 
– Kastanienallee / Elfeicher Weg – wird für seinen Geltungsbereich den rechtskräftigen 
Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.  
 
Nach dem Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 29.08.2019 zum v orhabenbezogenen Bebauungsplan 
N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher  Weg – wurden Unterlagen erarbeitet, welche einen 
ausreichenden Stand haben, um sie der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen 
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. 
§ 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungna hme vorzulegen.  
 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, dass sich d ie Gebäude um einen  See 
positionieren. I nsgesamt sollen 47 Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser 
errichtet werden (20 Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhä user). Die freistehenden 
Einfamilienhäuser und die Doppelhäuser haben zusätzlich  27 Einliegerwohnungen. Die Höhe 
der Gebäude orientiert sich mit ca. 10  bis 12 Metern, zwei Vollgeschossen und einem 
zusätzlichen Staffelgeschoss sowie bei fünf Reihenhäusern m it drei Vollgeschossen ohne 
zusätzliches Staffelgeschoss an der Wohnbebauung entlang der Kastanienallee  und dem dort 
festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet (WA)  mit zwei Vollgeschossen.  
 
Durch die geplante Riegelbebauung mit entsprechenden Lärmschutzfestsetz ungen im Westen 
des Plangebietes, kann der Lärmschutz (Bayerischer Biergarten) für die geplante 
Wohnbebauung gewährleistet werden.  
 
Durch den Erhalt von Bestandsbäumen  im Plangebiet  sowie durch Baumneu pflanzungen 
innerhalb des Plangebiets, wird ein naturna hes Wohnen im Grünen ermöglicht. Ergänzt 
werden die Bäume von zahlreichen Sträuchern, Hecken und Pflanzen.  Circa 25 bis 30  der 
vorhandenen Bestandsbäume auf dem Grundstück müssen für das Bauvorhaben gefällt 
werden. Die vorhandene Baumallee im rechtsverbindlich festgesetzte n Naturdenkmal 
Kastanienallee wird komplett erhalten.  
 
Erschlossen wird das Gebiet über die Kastanienallee mit zwei privaten Wohnwegen, welche 
rund um den See  führen und im Elfeicher Weg münden. Ein privater Wohnweg wird mit einem 
Gehrecht für die Öffentlichkeit belegt, um eine fußläufige Durchquerbarkeit des

- 4 - 
Vorhabengebietes zu ermöglichen. I m Süden des Plangebiets befindet sich ein Zugang für 
Wartungszwecke an den  See, welcher von den Eigentümern im Plangebiet genutzt werden 
kann. Der See soll künftig visuell und stadträumlich wahrnehmbar werden, ein öffentlicher 
Zugang zum privaten See ist aber aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich.   
 
Zu 1: 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand April 2020 , wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und d urch 
eine Vorhabenbeschreibung dar.  
Auf Grundlage des VEP wurde ein Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 2) erarbeitet, welcher die zeichnerischen 
und textlichen Festsetzungen zum Planvorhaben en thält. Der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan wird durch die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vorentwurf 
des Umweltberichtes“ (Anlage 3) ergänzt, in denen die planerische Intention des Vorhabens 
sowie die Belange des Umweltschutzes näher erläutert  werden. 
 
 
Zu 2: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 
einmonatige öffentliche Einstellung  der unter Ziffer 1 genannten Unterlagen auf der 
Internetseite des Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung . Im 
gleichen Zeitraum  wird den Bürgerinnen und Bürgern  die Möglichkeit gegeben, ihre 
Stellungnahmen vorzubringen und ggf. telefonisch zu erörtern. Di es wird ortsüblich bekannt 
gemacht. 
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen 
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungna hmen geprüft und ggf. in der weiteren 
Planung berücksichtigt.  
 
 
Dezernat III:     Dezernat V: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     Barbara Akdeniz  
Stadträtin     Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den  27.04.2020

anlage 1

9521 Zeichen

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen  
Bebauungsplan N 8.4.4 
– Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
 
April 2020 
 
 
 
 
 
 
 
Vorhabenbeschreibung 
Planunterlagen 
 
 
Anlage 1

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
1 
 
Vorhabenbeschreibung 
 
Bauvorhaben Errichtung einer Wohnbebauung mit 47 Wohneinheiten (WE), davon 
20 WE in Reihenhäusern, 22 WE in Doppelhäusern und 5 WE in 
Einzelhäusern, zuzüglich 27 Einliegerwohnungen in den Doppel- und 
freistehenden Einfamilienhäusern. 
 
Baugrundstück Kastanienallee / Elfeicher Weg 
Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 47/4, 48/19 
 
Geltungsbereich 
 
25.013 m² 
 
Vorhabenträger Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co. KG 
Vogelweidstr. 19, 60596 Frankfurt 
 
mit den Gesellschaftern: 
Claus Wisser Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG 
Thomas Müller Verwaltungsgesellschaft mbH 
WCo Beteiligungsgesellschaft mbH (Prof. Martin Wentz, Tobias 
Rösinger) 
 
Planungsbüro planquadrat 
Elfers Geskes Krämer PartG mbB 
Architekten und Stadtplaner 
BDA / DASL / dwb 
Platz der Deutschen Einheit 21 
64293 Darmstadt 
 
 
 
Lage im Stadtgebiet 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks. Östlich des Bayerischen 
Biergartens gelegen, wird es im Süden von der Kastanienallee und im Norden durch den 
Elfeicher Weg begrenzt. Über die Kranichsteiner Straße ist der Kfz-Verkehr gut an das lokale 
und überörtliche Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Haltestellen ‚Eissporthalle‘ und 
‚Kastanienallee‘ sind in fußläufiger Entfernung des Quartiers gut zu erreichen. 
 
Städtebauliches Konzept 
Auf dem Grundstück zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg sollen insgesamt 47 
Einfamilienhäuser als  Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser errichtet werden (20 Reihenhäuser, 
11 Doppelhäuser und 5 Einzelhäuser). Die freistehenden Einfamilienhäuser und die 
Doppelhäuser haben zuzüglich 27 Einliegerwohnungen. Die Gebäude positionieren sich um 
den See und erhalten damit fast alle direkten Seeblick. Auch die Gebäude in zweiter Reihe im 
Nordosten haben, durch den im Osten angrenzenden Müllersteich, ebenfalls Ausblick auf 
einen See. Die Höhe der Gebäude orientiert sich mit max. 11,5 Metern und zwei

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
2 
 
Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss sowie bei fünf Reihenhäusern mit 
drei Vollgeschossen ohne zusätzliches Staffelgeschoss an der Wohnbebauung entlang der 
Kastanienallee und der dort, im Bebauungsplan N 8.4, festgesetzten Zahl der Vollgeschosse. 
Die geschlossene Reihenhauszeile im Westen dient als passiver Schallschutz gegenüber dem 
westlich angrenzenden Biergarten. Die schalltechnisch optimierte Reihenhauszeile stellt eine 
geeignete Maßnahme zur Minderung der Geräuschimmissionen dar . Mit dieser 
architektonischen Lösung werden die Immissionen im Quartier maßgeblich reduziert und die 
lärmsensible Wohnnutzung vor der lärmintensiveren Biergartennutzung abgeschirmt. In den 
wesentlichen Bereichen des Plangebiets können somit tags und nachts die Zielwerte nach TA 
Lärm eingehalten werden. 
Die Dachkonstruktionen der Reihenhäuser sind als Flachdach bzw. als Pultdach mit einer 
Neigung von bis zu ca. 35 Grad mit extensiver Dachbegrünung geplant. Die bewachsenen 
Dächer begünstigen die kleinklimatis che Situation im Vorhabengebiet und tragen zu einer 
Rückhaltung des im Baugebiet anfallenden Niederschlagswassers bei. Gegliedert wird die 
Reihenhauszeile durch insgesamt fünf Reihenhäuser mit drei Vollgeschossen und Flachdach, 
die die Dachform und Firstlinie unterbrechen und so eine strukturierte  Fassadengestaltung 
ermöglichen. Die Häuser der Reihenhausbebauung sollen ohne Kellergeschoss ausgeführt 
werden. Ergänzt werden die Reihenhäuser durch Doppel- und Einfamilienhäuser, die rund um 
den See sowie im nor döstlichen Teil des Grundstücks errichtet werden. Diese erhalten ein 
begrüntes Dach in Flachdachbauweise und ein Kellergeschoss.  
Die Form des Sees soll bei der Entwicklung des Grundstücks maßgeblich erhalten bleiben und 
lediglich durch einen, nur von der Bewohnerschaft des Plangebiets gemeinschaftlich 
genutzten Zugangsbereich zum Wasser erweitert werden. Dies di ent auch dazu, den 
Bewohnern der Reihenhäuser einen Zugang zum See zu ermöglichen, da diese aufgrund des 
geschützten Schilfs am Westufer keine Möglichkeit erhalten, von ihren Grundstücken an den 
See zu gelangen. Die meist en Bewohner der Einfamilien - und Doppelhäuser  erhalten 
hingegen auf ihren Grundstücken einen Zugang zum See, der jedoch gärtnerisch auf kleine 
Bereiche begrenzt wird. 
 
Grünflächen 
Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Bürgerparks  und ist von viel Grünfläche 
umgeben. Im Osten und Südosten des Plangebiets befinden sich weitere Seen. 
Das Planungsgebiet öffnet sich durch die Entfernung der baulichen Einfriedung des sich in 
Privatbesitz befindenden Grundstücks zu seiner Umgebung. Durch ergänzende Pflanzungen 
mit freiwachsenden, standortgerechten Hecken an den nördlich und östlich angrenzenden 
vorhandenen Hecken und durch den Erhalt der bestehenden Hecke entlang der 
Kastanienallee wird das Quartier in die grüne Umgebung eingebunden. Ebenso erfolgen die 
Neupflanzungen von rund 50 mittel- bis großkronigen Bäumen  (davon 23 innerhalb der 
Stellplatzanlagen) und der Erhalt von rund 15 Bestandsbäumen im Plangebiet , die 
insbesondere entlang der Grundstücksgrenze das geplante Quartier in die Umgebung 
einbinden.

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
3 
 
Auf dem Grundstück gibt es zahlreiche Bestandsbäume (ca. 45 Bäume). Für das Bauvorhaben 
müssen ca. 25 bis 30 der vorhandenen Bestandsbäume auf dem Grundstück  gefällt werden. 
Als A usgleich werden neben den Großbäumen zahlreiche kleinkronige Bäume und 
Solitärsträucher gepflanzt. Sträucher und Hecken aus standortgerechten heimischen Pflanzen 
entlang der privaten Grundstücksgrenze sollen die Privatheit der Gärten schützen, ohne sie 
abzuschotten. Insgesamt öffnet sich das Areal erstmals für die Öffentlichkeit und ermöglicht 
neue Blickbeziehungen; insbesondere der See wird visuell erlebbar. Dazu wird der Uferbereich 
des Sees umgestaltet: die Pflanzungen rund um den See mit niedrigwüchsigen Weiden und 
die E rweiterung des Schilfgürtels  erzeugen den Charakter eines natürlichen Ufers , was 
gegenwärtig nicht der Fall ist. 
Die vorhandene Baumallee im ausgewiesenen Naturdenkmal Kastanienallee wi rd komplett 
erhalten und ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 30 BNatSchG i. V. m. § 1 3 
HAGBNatSchG) geschützt. Eine  ökologische Baubegleitung während des Baubetriebs 
gewährleistet den bestmöglichen Schutz der Allee und der zu erhaltenden Bestandsbäume. 
 
Verkehrserschließung und Stellplätze 
Über die Kranichsteiner Straße ist der Kfz -Verkehr gut an das lokale und überörtliche 
Straßennetz angebunden. Die ÖPNV-Haltestellen ‚Eissporthalle‘ und ‚Kastanienallee‘ sind in 
fußläufiger Entfernung des Quartiers gut zu erreichen. Erschlossen wird das Grundstück über 
zwei Zufahrten von der Kastanienallee. 
Insgesamt führen zwei private Wohnwege rund um den See und erschließen die Häuser von 
der dem See abgewandten Seite. Zudem befindet sich im Süden des Plangebiets über die 
dortige, von der Bewohnerschaft  genutzte private Grünfläche, noch ein Zugang für 
Wartungszwecke am See, von welchem sich ein Blick auf den See bietet. Dieser Zugang wird 
für die Öffentlichkeit durch ein Tor begrenzt. Der See soll künftig grundsätzlich visuell und 
stadträumlich wahrnehmbar werden,  ein öffentlicher Zugang zum privaten See ist aber 
aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich. 
Das Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig durchquerbar sein. Hierfür wird der westliche 
Weg zwischen dem Biergarten und den Reihenhäusern für  die Öffentlichkeit über ein 
entsprechendes Gehrecht zugänglich gemacht und dauerhaft gesichert. Dadurch können 
bestehende Fußwegeverbindungen aus dem Bürgerpark von Süden kommend sinnvoll nach 
Norden fortgeführt werden und das Grundstück in seine grüne Um gebung eingebunden 
werden. Alle Wege sind jedoch mittels einer Schranke nur für die Anwohner befahrbar, um 
zusätzlichen motorisierten Verkehr und somit auch Lärm im Gebiet zu vermeiden. Auch die 
Zufahrt der Feuerwehr, sonstiger Rettungskräfte sowie der Mül lfahrzeuge zu den Gebäuden 
und zentralen Unterflur-Müllsammelplätzen ist über die Zufahrten von der Kastanienallee und 
dem Elfeicher Weg gesichert.  
Die Stellplätze zu den Häusern werden vorwiegend nicht direkt auf den einzelnen 
Grundstücken verortet, sondern sollen entlang der Quartierswege, begrünt durch 
Baumneupflanzungen, angeordnet werden. Lediglich bei zwei frei stehenden Einzelhäusern 
werden die Stellplätze im Vorgarten angeordnet, da hier aufgrund der entsprechenden Größe 
der Grundstücke und Vorgärte n eine grün-  und stadtgestalterische Eingliederung sinnvoll 
entwickelt werden kann. Die notwendigen Stellplätze der Wohnhäuser werden durch 14

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
4 
 
Besucherstellplätze im gesamten Plangebiet  und vier Car -Sharing-Angebote (mit E -
Anschluss) im südlichen Teil des Plangebiets ergänzt, um die als Naturdenkmal ausgewiesene 
Kastanienallee nicht mit zusätzlichem ruhenden Besucherverkehr zu belasten.

Beratungsverlauf (2)

TOP 8
TOP 140

Orte (12)

  • Kastanienallee 4
  • Kranichsteiner Straße
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Liebigstraße
  • Arheilger Straße
  • Elfeicher Weg 183
  • Rhönring
  • Martin-Luther-King-Ring 45
  • An der Eschollmühle 30
  • Raiffeisenstraße
  • Elisabethenstraße
  • Annastraße 686

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0122
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.04.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00