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V/0946/2013

Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2014

Vorlagen 30.12.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.02.2014, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0946/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien 
zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
12.02.2014 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Finanzsituation: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 
als Fördergesetz wurde zum 31.12.2 006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r-
halten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogram-
me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung  aus dem Entflechtungsgesetz 
(EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio.  €, wovon jeweils die Hälfte den 
Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n-
krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsve r-
hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Hö-
he die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 1. Januar 
2014 bis zum 31.  Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Län der noch angemessen und e r-
forderlich sind.“ 
 
Das Land NRW stellt für das Jahr 201 4 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ange-
sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den Jahresförderprogrammen 
2012 und früher bestehen erheblic he Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch 
durch die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre bis 2017. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0946/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.12.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0946/2013 
 
Daher besteht für den Zeitraum 2014 bis 2019 mit einer ungewissen Anschlussfinanzierung ab 
2020 ff. nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. 
 
Auf Grund der Begrenztheit der für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei 
der Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: 
 
 Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf-
schiebbare Brückensanierungen; 
 pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e-
setzes; 
 Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; 
 Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. 
 
Dabei ist für das Jahr 2014, bis auf weiteres auch für die Jahre 2015 und 2016 von einem jährl i-
chen Programm- bzw. Zuwendungsvolumen im Regierungsbezirk Münster von 11 Mio.  € (statt 
wie bis 2012 von durchschnittlich mehr als 20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. 
 
Es ist aber zu erwarten, dass der Bund auch nach 2019 den Ländern weiterhin finanzielle Mittel 
zur Verfügung stellt.  
 
„Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Komm unen bei der Finanzierung des kommunalen 
Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für 
Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV -Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir 
streben eine verlässliche Anschlussfi nanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz -
Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der 
Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.“ (Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD 2013). 
 
Auswirkungen für die Stadt Münster: 
 
Der Hauptausschuss hat mit der Vorlage V/0180/2013 am 15.05.2013 beschlossen, dass die 
Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsgespräch vor-
schlägt: 
 
1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaß nahmen (Kommuna-
ler Straßenbau) in folgender Priorität vorschlägt:  
 
 VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe (weiterer Bauabschnitt 
einer bereits begonnenen Maßnahme)  
 Eschstraße - von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n (gem einsame Maß-
nahme mit dem Land als Folge der Umgehungsstraße)  
 Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg  - Umbau Kreuzung – (weiterer Bauabschnitt 
der bereits begonnen Maßnahme Fritz-Stricker-Str.)  
 
Und als Erneuerungsmaßnahmen:  
 
 Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring  
 Fürstenbergstraße, Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstertor 
 Handorfer Straße , Fahrbahn - und Radwegerneuerung von Warendorfer Str. bis Gi l-
denstr.  
 Piusallee, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring  
 Kappenberger Damm - Straßenerneuerung  
 Alverskirchener Straße , Fahrbahn - und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stad t-
grenze  
 Grevener Straße, Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh

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V/0946/2013 
 
 
2. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwalt ung die Radwegemaßnahmen (Kommunaler 
Radwegebau) in folgender Priorität 
 
 Jungeblodtplatz - Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Versaliusweg  
 Wersewanderweg - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 430  
 Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363  
 Hüfferstraße und Bremer Straße (sofern entsprechende Mittel bereitstehen)  
 
der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen - 
und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2014 vorschlägt. 
 
3. Der Ha uptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem 
Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. 
der Ergebnis- und Finanzplanung 2013 – 2017 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baub e-
schlüsse einzuholen. 
 
4. Über eventuelle Nachrück-Maßnahmen wird die Verwaltung mit den SprecherInnen der Fra kti-
onen und der Ratsgruppen das Einvernehmen herstellen.“  
 
Am 12. November 2013  fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den 
FöRi-kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und 
der Bezirksregierung Münster statt. 
 
Für Münster bedeutet das, dass voraussichtliche folgende Maßnahmen im Jahr 2014 bewilligt 
werden können: 
 
 Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg - Umbau Kreuzung - 
 Fürstenbergstraße Straßenerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstertor 
 Handorfer Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gi l-
denstraße 
 Piusallee Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring 
 Kappenberger Damm Straßenerneuerung 
 Alverskirchener Straße  Fahrbahn- und Radwegerneuerung  von Tiergarten bis Stad t-
grenze 
 Grevener Straße Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh 
 
Für das Jahr 2015 wurde die Eschstraße (Verkehrssicherheit) Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) 
Umgehungsstraße L 585n vorläufig eingeplant. Die Grevener Straße von Steinfurter Straße bis 
York-Ring wurde für das Jahr 2016 vorläufig berücksichtigt. 
 
Eine Förderung des VSS-Einstieg in ein modernes Verkehrsman agement 3. Baustufe  ist aus 
Sicht der Bezirksregierung zurzeit schwierig. Diese Maßnahme unterliegt nicht den angeführten 
Förderbedingungen. Daher will die Bezirksregierung zusammen mit dem Ministerium klären, wie 
zukünftig mit Maßnahmen der Verkehrstechnik umgegangen wird. 
 
Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm war nicht Gegenstand des Einplanungsgespr ä-
ches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2014 zu erwarten. 
 
Nahmobilität wird in kommende Förderrichtlinien aufgenommen und bezeichnet hierbei die indivi-
duelle Mobilität, vorzugsweise zu Fuß und mit dem Fahrrad, aber auch mit anderen nicht motor i-
sierten Verkehrs - bzw. Bewegungsmöglichkeiten. Nahmobilität betrifft den Schülerverkehr, b e-
fasst sich mit den Fragen einer „Altersgesellschaft“, schafft Freiräume und stärkt die Lebensquali-
tät, ist Klimaschutz und fördert die Gesundheit. Damit rückt neben dem Radverkehr jetzt mit dem 
Fußverkehr eine weitere, bisher vernachlässigte Verkehrsteilnehmergruppe in den Mittelpunkt.

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V/0946/2013 
 
 
Das nächste Einplanungsgespräch findet voraussichtlich im November 2014 statt. Im Vorfeld wird 
hierzu mit den verkehrspolitischen Sprechern der Faktionen ca.  im März 2014 das weitere Vo r-
gehen abgestimmt und anschließend eine Vorlage für die erste Beratungskette nach den So m-
merferien 2014 erstellt.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (9)

16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Eschstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Fürstenbergstraße
  • Handorfer Straße
  • Piusallee
  • Alverskirchener Straße
  • Grevener Straße
  • York-Ring
  • Niedersachsenring
  • Kappenberger Damm
  • Jungeblodtplatz
  • Umgehungsstraße
  • Steinfurter Straße
  • Warendorfer Straße
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Bremer Straße
  • Silberbrink
  • Hüfferstraße
  • Tiergarten
  • Bohlweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0946/2013
Typ
Vorlagen
Datum
30.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37