V/0946/2013
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2014
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Berichtsvorlage
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V/0946/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2014 Beratungsfolge 14.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 12.02.2014 Hauptausschuss Bericht Bericht: Finanzsituation: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2 006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r- halten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogram- me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n- krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsve r- hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Hö- he die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Län der noch angemessen und e r- forderlich sind.“ Das Land NRW stellt für das Jahr 201 4 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ange- sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den Jahresförderprogrammen 2012 und früher bestehen erheblic he Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch durch die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre bis 2017. Vorlagen-Nr.: V/0946/2013 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 04.12.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0946/2013 Daher besteht für den Zeitraum 2014 bis 2019 mit einer ungewissen Anschlussfinanzierung ab 2020 ff. nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. Auf Grund der Begrenztheit der für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei der Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf- schiebbare Brückensanierungen; pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e- setzes; Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. Dabei ist für das Jahr 2014, bis auf weiteres auch für die Jahre 2015 und 2016 von einem jährl i- chen Programm- bzw. Zuwendungsvolumen im Regierungsbezirk Münster von 11 Mio. € (statt wie bis 2012 von durchschnittlich mehr als 20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. Es ist aber zu erwarten, dass der Bund auch nach 2019 den Ländern weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. „Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Komm unen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV -Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir streben eine verlässliche Anschlussfi nanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.“ (Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD 2013). Auswirkungen für die Stadt Münster: Der Hauptausschuss hat mit der Vorlage V/0180/2013 am 15.05.2013 beschlossen, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsgespräch vor- schlägt: 1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaß nahmen (Kommuna- ler Straßenbau) in folgender Priorität vorschlägt: VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe (weiterer Bauabschnitt einer bereits begonnenen Maßnahme) Eschstraße - von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n (gem einsame Maß- nahme mit dem Land als Folge der Umgehungsstraße) Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg - Umbau Kreuzung – (weiterer Bauabschnitt der bereits begonnen Maßnahme Fritz-Stricker-Str.) Und als Erneuerungsmaßnahmen: Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring Fürstenbergstraße, Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstertor Handorfer Straße , Fahrbahn - und Radwegerneuerung von Warendorfer Str. bis Gi l- denstr. Piusallee, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring Kappenberger Damm - Straßenerneuerung Alverskirchener Straße , Fahrbahn - und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stad t- grenze Grevener Straße, Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh 3 V/0946/2013 2. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwalt ung die Radwegemaßnahmen (Kommunaler Radwegebau) in folgender Priorität Jungeblodtplatz - Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Versaliusweg Wersewanderweg - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 430 Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 Hüfferstraße und Bremer Straße (sofern entsprechende Mittel bereitstehen) der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen - und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2014 vorschlägt. 3. Der Ha uptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2013 – 2017 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baub e- schlüsse einzuholen. 4. Über eventuelle Nachrück-Maßnahmen wird die Verwaltung mit den SprecherInnen der Fra kti- onen und der Ratsgruppen das Einvernehmen herstellen.“ Am 12. November 2013 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster statt. Für Münster bedeutet das, dass voraussichtliche folgende Maßnahmen im Jahr 2014 bewilligt werden können: Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg - Umbau Kreuzung - Fürstenbergstraße Straßenerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstertor Handorfer Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gi l- denstraße Piusallee Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring Kappenberger Damm Straßenerneuerung Alverskirchener Straße Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stad t- grenze Grevener Straße Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh Für das Jahr 2015 wurde die Eschstraße (Verkehrssicherheit) Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n vorläufig eingeplant. Die Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring wurde für das Jahr 2016 vorläufig berücksichtigt. Eine Förderung des VSS-Einstieg in ein modernes Verkehrsman agement 3. Baustufe ist aus Sicht der Bezirksregierung zurzeit schwierig. Diese Maßnahme unterliegt nicht den angeführten Förderbedingungen. Daher will die Bezirksregierung zusammen mit dem Ministerium klären, wie zukünftig mit Maßnahmen der Verkehrstechnik umgegangen wird. Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm war nicht Gegenstand des Einplanungsgespr ä- ches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2014 zu erwarten. Nahmobilität wird in kommende Förderrichtlinien aufgenommen und bezeichnet hierbei die indivi- duelle Mobilität, vorzugsweise zu Fuß und mit dem Fahrrad, aber auch mit anderen nicht motor i- sierten Verkehrs - bzw. Bewegungsmöglichkeiten. Nahmobilität betrifft den Schülerverkehr, b e- fasst sich mit den Fragen einer „Altersgesellschaft“, schafft Freiräume und stärkt die Lebensquali- tät, ist Klimaschutz und fördert die Gesundheit. Damit rückt neben dem Radverkehr jetzt mit dem Fußverkehr eine weitere, bisher vernachlässigte Verkehrsteilnehmergruppe in den Mittelpunkt. 4 V/0946/2013 Das nächste Einplanungsgespräch findet voraussichtlich im November 2014 statt. Im Vorfeld wird hierzu mit den verkehrspolitischen Sprechern der Faktionen ca. im März 2014 das weitere Vo r- gehen abgestimmt und anschließend eine Vorlage für die erste Beratungskette nach den So m- merferien 2014 erstellt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (21)
- Eschstraße
- Mecklenbecker Straße
- Fürstenbergstraße
- Handorfer Straße
- Piusallee
- Alverskirchener Straße
- Grevener Straße
- York-Ring
- Niedersachsenring
- Kappenberger Damm
- Jungeblodtplatz
- Umgehungsstraße
- Steinfurter Straße
- Warendorfer Straße
- Am Max-Klemens-Kanal
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Bremer Straße
- Silberbrink
- Hüfferstraße
- Tiergarten
- Bohlweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0946/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37