0027/2025
Festlegung der Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW
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Beschlussvorlage Rat
1837 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
OB/01
Vorlagen-Nummer
0027/2025
Freigabedatum
28.10.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Festlegung der Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmitglieder
gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, dass fraktionslose Ratsmitglieder jeweils ____ Ausschüssen als Mit-
glied mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW ange-
hören können.
2. Der Rat bestellt die folgenden fraktionslosen Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern
nach § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 Gemeindeordnung NRW in folgende Ausschüsse:
Name des Ratsmitgliedes Ausschuss
………………………………………… 1. …………………………………………
2. …………………………………………
3. …………………………………………
………………………………………… 1. …………………………………………
2. …………………………………………
3. …………………………………………
Anmerkung:
Der Beschlusstext wird in der Sitzung angepasst bzw. ergänzt.
Rat 06.11.2025
2
Begründung:
Gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat jedes Ratsmitglied
das Recht, mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.
Der Rat kann beschließen, dass Ratsmitglieder und insbesondere fraktionslose Ratsmitglieder
mehr als einem Ausschuss mit beratender Stimme angehören können. In der Vergangenheit
hat der Rat dies für fraktionslose Ratsmitglieder beschlossen.
In den Wahlperioden 2009 – 2014 sowie 2014 – 2020 hat der Rat beschlossen, dass frakti-
onslose Ratsmitglieder drei Ausschüssen als beratendes Mitglied angehören können.
In der Wahlperiode 2020 – 2025 wurde die Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmit-
glieder auf vier Ausschüsse festgelegt.
Die Ratsmitglieder müssen gemäß § 58 Absatz 1 Satz 8 GO NRW vom Rat zum Mitglied des
Ausschusses bestellt werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 0027/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 09:33