2015/0010
Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015
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2015/0010
14303 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0010
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-10 Sachkonto: 6179000
Betreff: Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015
Vorlage vom: 12.01.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Durchfüh rung der
Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zu.
2. Der Magistrat stimmt der Festsetzung der Umweltzone in dem vorgesehenen Bereich
(Anlage 2), vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu.
3. Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens mit den Städten
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Offenbach zur gegenseitigen Anerkennung von
Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone zu.
4. Der Magistrat stimmt der Festsetzung eines (ausgeweiteten) LKW- Durchfahrtsverbots im
Bereich der seit 2005 festgesetzten Durchfahrtsbeschränkungs- bzw. Nachtfahrverbotszone
- 2 -
für LKW-Verkehr, vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu
(Anlage 3).
Anlagen: Anlage 1 Diagramm der amtl. Messstellen Darmstadt
Anlage 2 Entwurf der Umweltzone
Anlage 3-DurchfahrtsverbotLKW14.1
Anlage 4 Maßnahmenkatalog
Anlage 5 Verwaltungsvereinbarung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2015:
Ausgangslage:
Das Land Hessen wurde im Oktober 2013, in Folge einer Klage der Deutschen Umwelthilfe,
durch das Bundesverwaltungsgericht verurteilt, für das Stadtgebiet Darmstadt einen
Luftreinhalteplan aufzustellen, der alle erforderlichen Maßnahmen, zur schnellstmöglichen
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, vorsieht; zu den in Betracht kommenden Maßnahmen
zählt auch die Einführung einer Umweltzone.
Im Nachgang zu diesem Urteil, hat das Land Hessen ein Gutachten zur Wirkung
verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt zwecks Reduzierung von Luftschadstoffen, in
Auftrag gegeben, welches am 20. März 2014 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung
im Hessischen Staatsarchiv präsentiert wurde.
Das Gutachten basiert auf zahlreichen Verkehrszählungen in Darmstadt, Verkehrszählungen
des Landes Hessen sowie LKW- Befragungen auf den Verbindungsstrecken zu den Landkreisen
Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens ist der Nutzen
nachfolgender Maßnahmen am effektivsten:
- Einrichtung einer Umweltzone mit Ausweitung des bereits bestehenden Lkw-
Durchfahrtsverbotes: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um
bis zu 7 %
- Pförtnerung des Zuflussverkehrs nach Darmstadt auf den Hauptzufahrtsstraßen:
Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um bis zu 9 %
- Einführung einer City-Maut: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten
Belastungen um bis zu 15 %.
Das Gutachten zeigt auf, dass die Einhaltung des Grenzwertes PM10 (Feinstaub) durch die bis
heute festgesetzten Maßnahmen gelingt, die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid
(NO²) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel jedoch Probleme bereitet (siehe
Diagramm der amtlichen Messstationen – Anlage 1).
Das Gutachten stellt darüber hinaus eindeutig fest, dass keine der untersuchten Maßnahmen
alleine eine Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO²) erreichen wird. Die Einführung
einer City-Maut ist jedoch mangels entsprechender Gesetzesgrundlage in Deutschland nicht
möglich und scheidet somit als Maßnahme aus.
In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltu ng
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Odenwaldkreises, der Fachverwaltung des Landes
Hessen, des Hess. Umweltministeriums und des Hess. Verkehrsministeriums am 24.03.2014,
wurden die laut Gutachten effektivsten Maßnahmen Umweltzone, Ausweitung LKW -
Durchfahrtsverbot sowie Pförtnerung des Zuflussverkehrs auf Hauptzufahrtsstraßen weitergehend
besprochen.
Umweltzone:
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im Rahmen dieser Besprechung ein erster
Entwurf eine große Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet vorgestellt. In Abstimmung mit den
Vertreterinnen und Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums und des Landkreises Darmstadt -
Dieburg wurde die B3 beginnend ab Gräfenhäuser Straße bis Egelsbach aus der Umweltzone
- 4 -
herausgenommen, um die Erreichbarkeit des nördlichen Landkreises sowie des Landkreises
Offenbach sicherzustellen, zumal es sich um eine Umgehungsstraße handelt.
Weiterhin wurde der Bereich an der B426 so abgegrenzt, dass die Stadt Pfungstadt ebenfalls von
der Umweltzone nicht betroffen ist und der Umleitungsverkehr auf den Autobahnen ohne
Berührung der Umweltzone festgesetzt werden kann.
Seitens der Vertreter der Hess. Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde ausdrücklich
dargelegt, dass eine große Umweltzone am Besten geeignet ist, die Schadstoffe zu reduzieren.
Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot:
Grundlage für das im Auftrag des Landes Hessen erstellten Gutachtens der IVU waren die
Ergebnisse der LKW-Befragungen des Landes Hessen aus dem Jahr 2012, die an den gleichen
Befragungsstellen wie 2006 den Ziel- und Quellverkehr der LKW ermittelt wurden.
Die Untersuchung ergab, dass 65% des LKW- Verkehrs kein Ziel /- Quell- Verkehr nach oder aus
Darmstadt ist, sondern in die Landkreise fährt. 30% des LKW- Verkehraufkommens hat seinen
Start bzw. Zielort in Darmstadt, 5% kommen aus bzw. fahren in andere Bundesländer oder ins
Ausland. Der Verkehr über die B26 kommt zu 90% aus den Umlandgemeinden.
Da ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot in Darmstadt Auswirkungen auf den Landkreis
Darmstadt-Dieburg haben wird und entsprechende Umfahrungsstrecken festzulegen sind, wurde
zwischen Herrn Herrn Landrat Schellhaas und Herrn Oberbürgermeister Partsch vereinbart, auf
Grundlage des vorliegenden Gutachtens gemeinsam ein weiteres Verkehrsgutachten zu folge nden
Fragen erstellen zu lassen:
1. Auswirkungen einer Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie den
Odenwaldkreis
2. Auswirkungen einer Umweltzone im Stadtbereich von Darmstadt auf den Landkreis
Darmstadt-Dieburg sowie den Odenwaldkreis
3. Auswirkungen von Zuflusssteuerungsanlagen an Hauptzufahrtsstraßen nach Darmstadt
Dieses Gutachten wurde am 16. Oktober 2014 dem gleichen Teilnehmerkreis vorgestellt, der im
März 2014 an der Besprechung teilgenommen hat mit folgendem Ergebnis:
Hinsichtlich der Einführung einer Umweltzone wurde deutlich, dass diese Maßnahme aufgrund der
Fahrzeugentwicklung, der Fahrzeugausstattung und der bereits vorhandenen Umweltzonen im
Umkreis, wie Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und seit
01.01.2015 auch Offenbach, in der vorgesehenen Größe eher unkritisch gesehen wird. Die
Zulassungsdaten zeigen zudem, dass bereits ein Großteil der Fahrzeuge über eine grüne Plakette
verfügt, bei PKW’s über 96% der Fahrzeuge, bei Nutzfahrzeugen über 85%.
Eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt hätte laut Gutachten eine
Mehrbelastung der B 426, L3104 und L3115 zur Folge. Für die B 26, die B 449 und die B 3
Süd, wird eine Entlastung prognostiziert. Da die Rechtslage jedoch keine großen Spielräume
lässt, haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen darauf verständigt,
regionale Spezifika einfließen zu lassen, um hier keine existentiellen Konflikte aufkommen zu
lassen.
Für das Gewerbegebiet Roßdorfs wurde aufgrund der besonderen Situation eine Regelung
dahingehend gefunden, dass die Umweltzone im Bereich der B26 bis in Höhe K141
- 5 -
(Ampelanlage) zurückgenommen worden ist, um den LKW die Möglichkeit zu geben, ü ber die B26
in das Gewerbegebiet Roßdorf West ein- und auszufahren, ohne den Ortskern von Roßdorf zu
tangieren. Roßdorf wird einen Antrag beim Land stellen, um zu erreichen, dass die LKW, die Be -
oder Entlader im Gewerbegebiet –West sind, eine Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt der LKW-
Sperrzone im Stadtgebiet Darmstadt erhalten, um die Umfahrung von Darmstadt zu vermeiden.
Eine Zuflussdosierung an den relevanten Hauptzufahrtsstraßen mit dem Ziel, die innerstädtische
Stausituation, konkret die Anzahl der Halte, zu reduzieren, funktioniert nur dann, wenn an allen
Einfahrtsquerschnitten dosiert werden kann.
Die Stadtzufahrt Rheinstraße wurde in dem von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten jedoch nicht
betrachtet, da hier ein Zuflusssteuerung von vorne herein ausscheidet. Eine Zuflusssteuerung in
der Rheinstraße (ca. 30.000 Fahrzeuge pro Tag und Richtung) könnte zu einem Rückstau bis auf
die Autobahn führen und wäre daher aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig.
Nach Prüfung der Verkehrsflüsse, so insbesondere der als Umgehungsstraße dienenden B3 in
Höhe Arheilgen, den Problemen im Bereich der Nieder-Ramstädter-Straße in Anbetracht der
Zweispurigkeit der Straße bei Notfällen, sowie in Anbetracht der Betroffenheit von ÖPNV- Linien
durch eine Zuflusssteuerung sieht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Maßnahme der
Pförtnerung des Zuflussverkehres an Hauptzufahrtsstraßen als nicht sinnvoll an, da diese
Maßnahme aufgrund der eingeschränkten Umsetzbarkeit nicht zu einem Sinken der im Gutachten
der IVU Umwelt GmbH modellierten Belastungen führen kann. Dies hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt bereits mündlich in der Besprechung im Oktober 2014 als auch im Dezember 2014
schriftlich dem Hessischen Umweltministerium ausführlich dargelegt.
Im Rahmen der Besprechung hat die Vertreterin des Hessischen Umweltministeriums darauf
hingewiesen, dass die EU wegen Nichteinhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte bei NO2 ein
Vertragsstrafverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angekündigt hat.. Zurzeit läuft das
vorgeschriebene Anhörungsverfahren, in dem das Umweltministerium u. a. die Maßnahmen für
Darmstadt meldete.. Bei Festsetzung einer Vertragsstrafe drohen Bußgelder in Höhe von
sechsstelligen Euro-Beträgen pro Tag. Aus diesem Grund, ist eine zeitliche Verzögerung bei der
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht möglich.
Vorgesehene (neue) Maßnahmen zur Luftreinhaltung:
1. Einführung einer Umweltzone
Die vorgesehene Umweltzone ist in Anlage 2 abgebildet.
Die Erreichbarkeit der Bereiche nördlich Darmstadts (Erzhausen, Egelsbach) ist, ohne die
Umweltzone durchqueren zu müssen, über die A5 und die B3 sichergestellt. Die Erreichbarkeit
Pfungstadts über die A5 bzw. die B426 ist ebenfalls sichergestellt. Außerdem ist die
Grenzziehung im Süden so vorgesehen, dass eine Südumfahrung in die Landkreise möglich
bleibt.
Der Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die
Stadtverordnetenversammlung bereits am 06.02.2014 grundsätzlich zugestimmt (siehe
Magistratsvorlage 2013/0384 vom 05.11.2013).
- 6 -
2. Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot
Die Ausweitung des LKW-Durchfahrtsverbots in der in Anlage 3 dargestellten Größe
unterbindet die direkte Verbindung zwischen der Achse B26, der BAB A5 / BAB A67.
Die LKW- Durchfahrtsverbotszone in der vorgesehenen Form verbessert die lufthygienische
Situation für die in Darmstadt lebenden und arbeitenden Menschen, und zwar nicht nur in der
Hügelstraße, sondern auch in den anderen Belastungspunkten, wie Kasinostraße, Rhönring
und Landgraf-Georg-Straße.
Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung:
Die in der Anlage 4 genannten Maßnahmen sollen beibehalten werden.
Verwaltungsvereinbarung mit den Großstädten des Rhein-Main-Gebietes:
Mit der Einführung der Umweltzone in Darmstadt, ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
vom Fahrverbot möglich. Die Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen der
35. BImSchV (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzsgesetzes; sog.
Plakettenverordnung). Um Bürokratie und unnötigen finanziellen Aufwand zu vermeiden, ist
vorgesehen, dass Ausnahmegenehmigungen, die für die Umweltzonen von Offenbach, Frankfurt
am Main, Wiesbaden und Mainz erteilt wurden, auch innerhalb der Umweltzone Darmstadt gelten.
Hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die bereits zwischen den zuständigen
Dezernenten der genannten Städte ausgearbeitet worden ist. Der Text ist in Anlage 5 beigefügt.
Neben Einzelpersonen wird hierdurch insbesondere das Handwerk entlastet. Die
Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde.
Für die Beschilderung der Umweltzone stehen 150.000 Euro unter Kostenstelle 056-010-1000 /
Sachkonto 6179000 bereit. Ein Beschilderungsplan wurde erstellt und der Antrag auf Festsetzung
beim Regierungspräsidium als Obere Verkehrsbehörde ist eingereicht.
Gleiches gilt für das LKW-Durchfahrtsverbot mit Darstellung der Umfahrungsstrecken. Die Kosten
der Beschilderung hat der jeweilige Straßenbaulastträger nach § 5a StVG zu tragen.
Die Kosten für Darmstadt können erst nach Erhalt der Festsetzung und den
Ausschreibungsergebnissen genannt werden.
Alle Maßnahmen, werden nur umgesetzt, wenn das Land Hessen diese im fortzuschreibenden
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, festgeschrieben werden.
Darmstadt, 12.01.2015
Dezernent I Dezernentin III Dezernent IV
i. V.
André Schellenberg Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadtkämmerer Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 6
14379 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I
III 56
IV 20
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0010
Magistratsbeschluss-Nr.
29
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-10 Sachkonto: 6179000
Betreff: Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015
Vorlage vom: 12.01.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der
Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zu.
2. Der Magistrat stimmt der Festsetzung der Umweltzone in dem vorgesehenen Bereich
(Anlage 2), vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu.
3. Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens mit den Städten
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Offenbach zur gegenseitigen Anerkennung von
Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone zu.
- 3 -
4. Der Magistrat stimmt der Festsetzung eines (ausgeweiteten) LKW- Durchfahrtsverbots im
Bereich der seit 2005 festgesetzten Durchfahrtsbeschränkungs- bzw. Nachtfahrverbotszone
für LKW-Verkehr, vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu
(Anlage 3).
Anlagen: Anlage 1 Diagramm der amtl. Messstellen Darmstadt
Anlage 2 Entwurf der Umweltzone
Anlage 3-DurchfahrtsverbotLKW14.1
Anlage 4 Maßnahmenkatalog
Anlage 5 Verwaltungsvereinbarung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.01.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2015:
Ausgangslage:
Das Land Hessen wurde im Oktober 2013, in Folge einer Klage der Deutschen Umwelthilfe,
durch das Bundesverwaltungsgericht verurteilt, für das Stadtgebiet Darmstadt einen
Luftreinhalteplan aufzustellen, der alle
erforderlichen Maßnahmen, zur schnellstmöglichen
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, vorsieht; zu den in Betracht kommenden Maßnahmen
zählt auch die Einführung einer Umweltzone.
Im Nachgang zu diesem Urteil, hat das Land Hessen ein Gutachten zur Wirkung
verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt zwecks Reduzierung von Luftschadstoffen, in
Auftrag gegeben, welches am 20. März 2014 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung
im Hessischen Staatsarchiv präsentiert wurde.
Das Gutachten basiert auf zahlreichen Verkehrszählungen in Darmstadt, Verkehrszählungen
des Landes Hessen sowie LKW- Befragungen auf den Verbindungsstrecken zu den Landkreisen
Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens ist der Nutzen
nachfolgender Maßnahmen am effektivsten:
- Einrichtung einer Umweltzone mit Ausweitung des bereits bestehenden Lkw-
Durchfahrtsverbotes: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um
bis zu 7 %
- Pförtnerung des Zuflussverkehrs nach Darmstadt auf den Hauptzufahrtsstraßen:
Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um bis zu 9 %
- Einführung einer City-Maut: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten
Belastungen um bis zu 15 %.
Das Gutachten zeigt auf, dass die Einhaltung des Grenzwertes PM10 (Feinstaub) durch die bis
heute festgesetzten Maßnahmen gelingt, die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid
(NO²) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel jedoch Probleme bereitet (siehe
Diagramm der amtlichen Messstationen – Anlage 1).
Das Gutachten stellt darüber hinaus eindeutig fest, dass keine der untersuchten Maßnahmen
alleine eine Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO²) erreichen wird. Die Einführung
einer City-Maut ist jedoch mangels entsprechender Gesetzesgrundlage in Deutschland nicht
möglich und scheidet somit als Maßnahme aus.
In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Odenwaldkreises, der Fachverwaltung des Landes
Hessen, des Hess. Umweltministeriums und des Hess. Verkehrsministeriums am 24.03.2014,
wurden die laut Gutachten effektivsten Maßnahmen Umweltzone, Ausweitung LKW-
Durchfahrtsverbot sowie Pförtnerung des Zuflussverkehrs auf Hauptzufahrtsstraßen weitergehend
besprochen.
Umweltzone:
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im Rahmen dieser Besprechung ein erster
Entwurf eine große Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet vorgestellt. In Abstimmung mit den
Vertreterinnen und Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums und des Landkreises Darmstadt-
- 5 -
Dieburg wurde die B3 beginnend ab Gräfenhäuser Straße bis Egelsbach aus der Umweltzone
herausgenommen, um die Erreichbarkeit des nördlichen Landkreises sowie des Landkreises
Offenbach sicherzustellen, zumal es sich um eine Umgehungsstraße handelt.
Weiterhin wurde der Bereich an der B426 so abgegrenzt, dass die Stadt Pfungstadt ebenfalls von
der Umweltzone nicht betroffen ist und der Umleitungsverkehr auf den Autobahnen ohne
Berührung der Umweltzone festgesetzt werden kann.
Seitens der Vertreter der Hess. Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde ausdrücklich
dargelegt, dass eine große Umweltzone am Besten geeignet ist, die Schadstoffe zu reduzieren.
Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot:
Grundlage für das im Auftrag des Landes Hessen erstellten Gutachtens der IVU waren die
Ergebnisse der LKW-Befragungen des Landes Hessen aus dem Jahr 2012, die an den gleichen
Befragungsstellen wie 2006 den Ziel- und Quellverkehr der LKW ermittelt wurden.
Die Untersuchung ergab, dass 65% des LKW- Verkehrs kein Ziel /- Quell- Verkehr nach oder aus
Darmstadt ist, sondern in die Landkreise fährt. 30% des LKW- Verkehraufkommens hat seinen
Start bzw. Zielort in Darmstadt, 5% kommen aus bzw. fahren in andere Bundesländer oder ins
Ausland. Der Verkehr über die B26 kommt zu 90% aus den Umlandgemeinden.
Da ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot in Darmstadt Auswirkungen auf den Landkreis
Darmstadt-Dieburg haben wird und entsprechende Umfahrungsstrecken festzulegen sind, wurde
zwischen Herrn Herrn Landrat Schellhaas und Herrn Oberbürgermeister Partsch vereinbart, auf
Grundlage des vorliegenden Gutachtens gemeinsam ein weiteres Verkehrsgutachten zu folgenden
Fragen erstellen zu lassen:
1. Auswirkungen einer Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie den
Odenwaldkreis
2. Auswirkungen einer Umweltzone im Stadtbereich von Darmstadt auf den Landkreis
Darmstadt-Dieburg sowie den Odenwaldkreis
3. Auswirkungen von Zuflusssteuerungsanlagen an Hauptzufahrtsstraßen nach Darmstadt
Dieses Gutachten wurde am 16. Oktober 2014 dem gleichen Teilnehmerkreis vorgestellt, der im
März 2014 an der Besprechung teilgenommen hat mit folgendem Ergebnis:
Hinsichtlich der Einführung einer Umweltzone wurde deutlich, dass diese Maßnahme aufgrund der
Fahrzeugentwicklung, der Fahrzeugausstattung und der bereits vorhandenen Umweltzonen im
Umkreis, wie Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und seit
01.01.2015 auch Offenbach, in der vorgesehenen Größe eher unkritisch gesehen wird. Die
Zulassungsdaten zeigen zudem, dass bereits ein Großteil der Fahrzeuge über eine grüne Plakette
verfügt, bei PKW’s über 96% der Fahrzeuge, bei Nutzfahrzeugen über 85%.
Eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt hätte laut Gutachten eine
Mehrbelastung der B 426, L3104 und L3115 zur Folge. Für die B 26, die B 449 und die B 3
Süd, wird eine Entlastung prognostiziert. Da die Rechtslage jedoch keine großen Spielräume
lässt, haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen darauf verständigt,
regionale Spezifika einfließen zu lassen, um hier keine existentiellen Konflikte aufkommen zu
lassen.
- 6 -
Für das Gewerbegebiet Roßdorfs wurde aufgrund der besonderen Situation eine Regelung
dahingehend gefunden, dass die Umweltzone im Bereich der B26 bis in Höhe K141
(Ampelanlage) zurückgenommen worden ist, um den LKW die Möglichkeit zu geben, über die B26
in das Gewerbegebiet Roßdorf West ein- und auszufahren, ohne den Ortskern von Roßdorf zu
tangieren. Roßdorf wird einen Antrag beim Land stellen, um zu erreichen, dass die LKW, die Be-
oder Entlader im Gewerbegebiet –West sind, eine Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt der LKW-
Sperrzone im Stadtgebiet Darmstadt erhalten, um die Umfahrung von Darmstadt zu vermeiden.
Eine Zuflussdosierung an den relevanten Hauptzufahrtsstraßen mit dem Ziel, die innerstädtische
Stausituation, konkret die Anzahl der Halte, zu reduzieren, funktioniert nur dann, wenn an allen
Einfahrtsquerschnitten dosiert werden kann.
Die Stadtzufahrt Rheinstraße wurde in dem von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten jedoch nicht
betrachtet, da hier ein Zuflusssteuerung von vorne herein ausscheidet. Eine Zuflusssteuerung in
der Rheinstraße (ca. 30.000 Fahrzeuge pro Tag und Richtung) könnte zu einem Rückstau bis auf
die Autobahn führen und wäre daher aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig.
Nach Prüfung der Verkehrsflüsse, so insbesondere der als Umgehungsstraße dienenden B3 in
Höhe Arheilgen, den Problemen im Bereich der Nieder-Ramstädter-Straße in Anbetracht der
Zweispurigkeit der Straße bei Notfällen, sowie in Anbetracht der Betroffenheit von ÖPNV- Linien
durch eine Zuflusssteuerung sieht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Maßnahme der
Pförtnerung des Zuflussverkehres an Hauptzufahrtsstraßen als nicht sinnvoll an, da diese
Maßnahme aufgrund der eingeschränkten Umsetzbarkeit nicht zu einem Sinken der im Gutachten
der IVU Umwelt GmbH modellierten Belastungen führen kann. Dies hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt bereits mündlich in der Besprechung im Oktober 2014 als auch im Dezember 2014
schriftlich dem Hessischen Umweltministerium ausführlich dargelegt.
Im Rahmen der Besprechung hat die Vertreterin des Hessischen Umweltministeriums darauf
hingewiesen, dass die EU wegen Nichteinhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte bei NO2 ein
Vertragsstrafverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angekündigt hat.. Zurzeit läuft das
vorgeschriebene Anhörungsverfahren, in dem das Umweltministerium u. a. die Maßnahmen für
Darmstadt meldete.. Bei Festsetzung einer Vertragsstrafe drohen Bußgelder in Höhe von
sechsstelligen Euro-Beträgen pro Tag. Aus diesem Grund, ist eine zeitliche Verzögerung bei der
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht möglich.
Vorgesehene (neue) Maßnahmen zur Luftreinhaltung:
1. Einführung einer Umweltzone
Die vorgesehene Umweltzone ist in Anlage 2 abgebildet.
Die Erreichbarkeit der Bereiche nördlich Darmstadts (Erzhausen, Egelsbach) ist, ohne die
Umweltzone durchqueren zu müssen, über die A5 und die B3 sichergestellt. Die Erreichbarkeit
Pfungstadts über die A5 bzw. die B426 ist ebenfalls sichergestellt. Außerdem ist die
Grenzziehung im Süden so vorgesehen, dass eine Südumfahrung in die Landkreise möglich
bleibt.
Der Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die
Stadtverordnetenversammlung bereits am 06.02.2014 grundsätzlich zugestimmt (siehe
Magistratsvorlage 2013/0384 vom 05.11.2013).
- 7 -
2. Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot
Die Ausweitung des LKW-Durchfahrtsverbots in der in Anlage 3 dargestellten Größe
unterbindet die direkte Verbindung zwischen der Achse B26, der BAB A5 / BAB A67.
Die LKW- Durchfahrtsverbotszone in der vorgesehenen Form verbessert die lufthygienische
Situation für die in Darmstadt lebenden und arbeitenden Menschen, und zwar nicht nur in der
Hügelstraße, sondern auch in den anderen Belastungspunkten, wie Kasinostraße, Rhönring
und Landgraf-Georg-Straße.
Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung:
Die in der Anlage 4 genannten Maßnahmen sollen beibehalten werden.
Verwaltungsvereinbarung mit den Großstädten des Rhein-Main-Gebietes:
Mit der Einführung der Umweltzone in Darmstadt, ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
vom Fahrverbot möglich. Die Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen der
35. BImSchV (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzsgesetzes; sog.
Plakettenverordnung). Um Bürokratie und unnötigen finanziellen Aufwand zu vermeiden, ist
vorgesehen, dass Ausnahmegenehmigungen, die für die Umweltzonen von Offenbach, Frankfurt
am Main, Wiesbaden und Mainz erteilt wurden, auch innerhalb der Umweltzone Darmstadt gelten.
Hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die bereits zwischen den zuständigen
Dezernenten der genannten Städte ausgearbeitet worden ist. Der Text ist in Anlage 5 beigefügt.
Neben Einzelpersonen wird hierdurch insbesondere das Handwerk entlastet. Die
Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde.
Für die Beschilderung der Umweltzone stehen 150.000 Euro unter Kostenstelle 056-010-1000 /
Sachkonto 6179000 bereit. Ein Beschilderungsplan wurde erstellt und der Antrag auf Festsetzung
beim Regierungspräsidium als Obere Verkehrsbehörde ist eingereicht.
Gleiches gilt für das LKW-Durchfahrtsverbot mit Darstellung der Umfahrungsstrecken. Die Kosten
der Beschilderung hat der jeweilige Straßenbaulastträger nach § 5a StVG zu tragen.
Die Kosten für Darmstadt können erst nach Erhalt der Festsetzung und den
Ausschreibungsergebnissen genannt werden.
Alle Maßnahmen, werden nur umgesetzt, wenn das Land Hessen diese im fortzuschreibenden
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, festgeschrieben werden.
Darmstadt, 12.01.2015
Dezernent I Dezernentin III Dezern ent IV
i. V.
André Schellenberg Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadtkämmerer Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 4
9801 Zeichen
Anlage 4 Maßnahmen zur Luftreinhaltung Maßnahme Bearbeitungsstand 1. Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t in Westost und Ostwest- Richtung mit Ausnahmeregelung für die Landkreise Darmstadt- Dieburg und Odenwald Durchfahrtsverbot wird erweitert in gleicher Zone, Be- und Entlader Darmstadt Innenstadt frei. 2. Nachtfahrtverbot für LKW > 3,5 t wird beibehalten 3. LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittlere Rheinstraße wird beibehalten 4. Feuchtkehren in der Hügelstraße wird beibehalten 5. Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV wird beibehalten Alle Busse erfüllen min. die Abgasnorm Euro 5 und die Vorgaben des Gesetzgebers an die zulässigen Emissionswerte. Seit Anfang 2014 sind bereits 6 neue Standartbusse mit Euro 6 Abgastechnologie im Einsatz. 2014: Übernahme der Weiterstädter Linien, Ersatz alter Busse durch Fzg. mit neuen Umweltstandarts, seit Herbst 2014 3 Airliner Busse durch Doppelstockfahrzeuge mit Euro 6 Abgastechnologie ersetzt. Testfahrten mit 3 Hybridbussen auf Linie L Sämtliche Straßenbahnen fahren mit Öko-Strom Ausbau von 15 Prozent des Gesamtnetzes durch Heag-Mobilo mit Rasengleis (Bindung von Feinstaub), nur bei separatem Gleis möglich. 6. Festlegung im Nahverkehrsplan Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg von hohen Umweltstandarts bei Ausschreibung wird beibehalten 7. Umrüstung des städtischen Fuhrparks Fzg. mit alternativen Energien werden angeschafft, Daueraufgabe: Fuhrparkumstellung 8. ÖPNV Ausbau 2012 fertig gestellt: Straßenbahnerweiterung Richtung Alsbach, mit Park & Ride-Parkplatz an Endhaltestelle Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen mit Einrichtung eines Park & Ride-Parkplatzes an der Endhaltestelle 9. Neueinführung folgender Buslinien: Linie KU ab 2013: verbesserte ÖPNV Erschließung zwischen TU-Standorten Lichtwiese und Stadtmitte. Erschließung Edelsteinviertel durch Buslinien K56 (2013) und zusätzlich ab 2015 Linie K55 Neue Linienführung Linie U ab 2014 Linie U erschließt im Landkreis das Besucherzentrum Weltnaturerbe Grube Messel Anlage 4 und hat 2 Haltestellen am Badesee Grube Prinz von Hessen in Darmstadt und am Forsthaus Einsiedel. Neueinführung Linie G ab Fahrplanwechsel 2015 zur verbesserten ÖPNV Erschließung der Stadtteile Darmstadt Arheilgen und Wixhausen sowie dem GSI Helmholtzzentrum/FAIR 10. Errichtung von Park & Ride- Parkplätzen Daueraufgabe, Arbeitskreis mit Landkreisen ist institutionalisiert, Bahnhof Eberstadt: Planfeststellung, Barrierefreier Umbau 2015/2016, geplant; Nordbahnhof: Vorplanung Gebäude, Umfeld Realisierung 2017/2018 geplant 11. Eingrünung Tunnelausgang Hügelstraße Eingrünung erfolgt 2015 12. Eingrünung Lärmschutzwand Hügelstraße, Ausfahrt West Begrünung ist erfolgt 13. Straßensanierungen Straßensanierung stellen eine Da ueraufgabe dar, von 2010 bis März 2014 wurden 15 grundhafte Erneuerungen durchgeführt und 16 Deckenerneuerungen (Sanierungen des oberen Belags). Ab April bis Ende 2014 wurden 15 Straßenzüge saniert, 14. Verbesserung des Verkehrsflusses Das Gutachten zur Untersuchung der Versatzzeitoptimierung im Teilnetz westliche Kernstadt liegt vor, eine Verbesserung der Schadstoffemission wird erwartet, Umsetzung beginnt 2015 15. Förderung des Radverkehrs – Einrichtung von Fahrradstraßen Kontinuierlicher Ausbau des Radwegenetzes inkl. Lückenschlüsse und Instandsetzungen Fahrradvermietsystem: Daueraufgabe 2015 geplant: Im Ehrlich, Schreberweg, Pankratiusstraße, Wilhelminenstraße, Heinrich- Fuhr-Straße. Weitere Bereiche in Vorbereitung Daueraufgabe 2014: Hochschulstraße fertig gestellt 2015 konkret geplant: Grafenstraße, Zimmerstraße, Heidelberger Straße – Teilabschnitte, Ausbau Verbindung zw. Robert- Bosch-Straße und Rheinstraße, Bereich Rheinstraße zwischen Neckarstraße und Fußgängerzone 2014: Einrichtung von 7 Stationen an der TU, Stadtmitte und TU-Lichtwiese, 9 weitere Standorte im Stadtgebiet (unter anderem am Woog, Staatstheater und Luisenplatz); 2015 sind weitere Stationen in Planung Anlage 4 Errichtung von Fahrradabstellanlagen Daueraufgabe 16. Schulisches Mobilitätsmanagement Schülerradroutenplaner: Unterstützung der Aktion „Zu Fuß zur Schule“ Lehrerfortbildung Initiierung Kinderunfallkommission in Darmstadt Schulmobilitätspläne Seit 2013, online verfügbar, kontinuierliche Bewerbung erfolgt über das Netzwerk Schule und Mobilität - Daueraufgabe Schulwettbewerb für 2015 geplant. Initiierung von Fuß-, Bus-, Projekte (z. B. in Wixhausen) Daueraufgabe über das Netzwerk Gegründet 2014 Konferenz der Bundeskinderunfallkommission 2015 in Darmstadt Daueraufgabe 17. Sonstige Maßnahmen zur NO2- Reduktion Gebäudebereich/ Klimaschutzkonzept Daueraufgabe Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten/teilweise bereits erfolgte Umsetzung folgender Vorschläge des integrierten Klimaschutzkonzeptes, das 2013 fertig gestellt worden ist: Systematische Prüfung des Einsatzes Erneuerbare Energien bei Bau- und Sanierung öffentlicher Gebäude – wird durch städtisches Immobilienmanagement bereits umgesetzt- (Passivhaus-Bürogebäude des EAD) Weitere Öffentliche Gebäude für die Nutzung von Solaranlagen erschließen – durch verringerte Vergütung schwierige Umsetzung Verstärkte energetische Sanierung von Wohngebäuden der großen Wohnungsunternehmen – Beratung und Informationen - Aufbau eines kommunalen Beratungsnetzwerkes energetische Gebäudesanierung – 2014 umgesetzt durch HSE/HBK, siehe http://www.effizienz-klasse.de 18. - Förderung von Gas- und Elektromobilität Einrichtung von Ladesäulen, 2015 am RP (Bleichstraße) und Bessunger Straße geplant Anlage 4 19. Energetische Sanierung von Nicht- Wohngebäuden Unterstützung durch entsprechende Beratungsangebote durch die städtische Tochter Entega, http://www.entega.de/weitereprodukte/energieef fizienz- pk/beratung/fördermittel/geförderteProdukte Erdgasförderprogramme (Heizungsaustausch) - wird bei Beratung angeboten. 20. Nutzung von Fernwärme: Mehr als 10 % aller Haushal te in Darmstadt werden durch die HSE mit Fernwärme versorgt, sowie Gewerbe in der Weststadt, Nutzung von Fernwärme wird im Rahmen der Konversionsflächen geprüft. 21. Ausbau von Wärmenetzen für Nutzung von KWK-Techniken mit Biomaße/Biogas als Energieträger: entsprechende Anlagen gibt es bereits, so Biogas in HKW Arheilgen, Prüfung ebenfalls im Bereich der Konversionsflächen 22. Baustellenmanagement, Anforderung bei Ausschreibung im öffentlichen Bereich Die bei der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan 2010 für den Hochbau und den Tiefbau in der Stadt Darmstadt eingeführten Merkblätter werden weiterhin verwendet. Inhalt: Aussagen zu den mechanischen Arbeitsprozessen, Anforderungen an Baumaschinen/Geräten, Anforderung an die Art der Bauausführung (Staubvermeidung), Einweisung des Baupersonals 23. Erstellung eines regionalen Mobilitäts- und Verkehrskonzepts im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 – Stadt Darmstadt und Region ergänzend zum Stadtentwicklungsplan 2030 2015 geplant: Identifizierung von Zielen und Anforderungen (Verkehrsmittel und Zielgruppen spezifische Angaben erarbeiten), Definition von ausgewählten Modulen mit besonderen Handlungserfordernissen 2016 geplant: konkrete Erarbeitung von Handlungsoptionen und Alternativen 24. Schulung für Kraftstoff sparende Fahrweise und Förderung von Fahrgemeinschaften: Angebot im Rahmen des Programms „Südhessen Effizient Mobil“ 25. Betriebliches Mobilitätsmanagement (in Stadt und Region): Betriebliches Mobilitätsmanagement in der Stadtverwaltung Darmstadt: Ca. 30 Unternehmen und Institutionen in Darmstadt mit über 20.000 Beschäftigten haben sich bisher an dem Programm Südessen Effizient Mobil bislang beteiligt (Hochschule, GSI, Finanzamt, Alnatura, Landes Wohlfahrtsverband, Planquatrat und andere) Fortführung 2015 im 5. Durchlauf 2014 Einführung des JobTickets 2015 erfolgt die Analyse – und eine Konzeptentwicklung zum städtischen Fuhrpark und zur Dienstwegemobilität Anlage 4 2016 geplant: Einführung eines Gesamtkonzeptes zur betrieblichen Mobilität der Stadt Darmstadt als Vorbildfunktion 26. Geplante Maßnahmen im ÖPNV: - Innerstädtisch: Ausbaumaßnahme auf Linie L - Verlängerung der Linie 3 bis zu den Konversionsflächen Süd, Nutzen-Kosten-Untersuchung in Bearbeitung - Neubau einer Straßenbahnlinie zur TU-Lichtwiese Straßenbahn Konversion West Nutzen-Kosten-Untersuchung in Bearbeitung - Machbarkeitsstudie - Überörtlich: Prüfung einer verbesserten ÖPNV-An bindung in Korridor Darmstadt-Roßdorf-Groß-Zimmern - HEAG-Mobi-Bus - Neuanschaffung von Bussen: 2015: Beschaffung von weiteren Gelenkbussen Euro 6 Testfahrten mit Elektrobussen 27. Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität: Daueraufgabe Pendlernetz und Fahrradrouten Informationen LKW-Lotse Daueraufgabe von IVM GmbH für Ballungsraum Rhein-Main entwickelt Internetbasierter Routenplaner für LKW www.lkw-lotse.de Weiterer Ausbau von Carsharing Unterstützung durch Sonderrechte 2015, 6 Stellplätze auf östlichen Mercksplatz und 2 Stellplätze auf PPl. Klappacherstraße (Heag Mobilo) geplant 28. Verbesserung von Bike & Ride Einrichtung eines Fah rrad-Vermietsystems in Kopplung mit ÖPNV Haltestellen ist in Umsetzung, ca. 10 Stationen bereits im Betrieb. 2015 werden weitere 4 Bike & Ride Anlagen in Zusammenarbeit Dadina realisiert 29. Einführung einer Umweltzone Entwurf siehe Anlage 2 der Magistratsvorlage 30. Information der Öffentlichkeit bei hoher Luftbelastung Erfolgt über Internet, Verlinkung Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie.
anlage 7
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Punkt 27: Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015 (V-Nr. 2015/0010) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 8
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Punkt 4: Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015 (V-Nr. 2015/0010) Stadtve. Stricker (Fraktion PIRATEN) beantragt, die Punkte 1, 2, 3 und 4 getrennt abzustimmen. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 der Vorlage zuzustimmen. Gegen die Stimme der Fraktion PIRATEN empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 der Vorlage zuzustimmen. Gegen die Stimme der Fraktion PIRATEN empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 der Vorlage zuzustimmen. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
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Durchfahrtsbeschränkungen und Verbote • LKW-Durchfahrtsverbotszone ab 3,5 t Ausnahme: • Be-und Entlader Darmstadt Innenstadt frei • Grüne Plakette für Umweltzone erforderlich Bild: Vermessungsamt Stadt Darmstadt
anlage 1
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zulässige Anzahl an Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwerts im Jahr (Kurzzeitgrenzwert) PM10-Grenzwert als Jahresmittel (40 µg/m³) Anzahl zulässiger Überschreitungen des NO 2-Stundenmittelwerts (Kurzzeitgrenzwert) NO 2-Grenzwert als Jahresmittel (40 µg/m³)
anlage 2
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UMWELTZONE Darmstadt Stand: 06.01.2015 } ı Grenze Umweltzone era 1 nn nn m m m m al Bu | | FF N u / | Sehwerlonen Forschung ı | NV —_ DB N „ _ = | STÄHLBER, Ir | —_ | | I Stadtteil Braunshardt i F —An== u Ina | A R Tu = | Pr; es ; \ — = N - . IS erh | — Ringels- / born- | wi — = Hahnstriedwiese A n eh Rodwioso R \ Untere, Landesyliese re || Beni | Da u |! „77 WEITERSTADT INDUSTRIEGEB) Stadtteil Riedbahn >, we ID, ichwiese, u® LONIE ae | Authen., | SIEDLUNG IN, \ \ Fa BESSUNGER FORSTH In Lk den N \ ST-STePN ge \ IN : | 8 2 — n A kleinen, _ men Roßdor | ST.-STEPHAN:— 4 / = SIEDLUNG ss \ er S = I ' H \ j N } D — y \ Ya LH N \/ | S.. Mühltal > / er NA Y4 Orts; il Trautheim, AR) - \ N: \ N EN N Va IN / Ya AN PA } | PFUNGSTADT _ Stadtteil Eschollbrüc] _ — -OrtsteilEich UM _ PFUNGSTADT Stadtteil Hahn
anlage 5
3312 Zeichen
Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt ohne grüne Plakette in die Umweltzonen der Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Offenbach am Main und Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch den Verkehrsdezernenten der StadtFrankfurt am Main Herrn Stefan Majer und der Landeshauptstadt Mainz, vertreten durch die Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Stadt Mainz Frau Katrin Eder und der Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch den Ordnungsdezernenten der Stadt Wiesbaden, Herrn Dr. Oliver Franz und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Bürgermeister und Umweltdezernenten der Stadt Offenbach am Main, Herrn Peter Schneider und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Planungs-, Bau-, Verkehrs-, und Umweltdezernentin Cornelia Zuschke § 1 Übernahme der Regelungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Die Regelungen der Stadt Frankfurt am Main zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone ohne grüne Plakette in der aktuellen Fassung werden von den Städten Mainz, Wiesbaden, Offenbach am Main und Darmstadt übernommen. Es gilt der jeweilige Stichtag der Einführung der Umweltzone in den einzelnen Städten. § 2 Gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigung Die von den Städten Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Offenbach am Main und Darmstadt erteilten Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone ohne grüne Plakette gelten gleichermaßen in allen fünf Städten. Der Antragsteller, bzw. die Antragstellerin muss daher nur in einer der fünf Städte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen und bei der Einfahrt in eine der vier Zonen gut sichtbar im Fahrzeug im Original hinter der Windschutzscheibe auslegen. § 3 Höhe der Gebühren Die Höhe der Gebühren der Stadt Frankfurt am Main für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone ohne grüne Plakette wird von den Städten Mainz, Wiesbaden, Offenbach am Main und Darmstadt übernommen. Änderungen der Gebühren werden gegenseitig abgestimmt. § 4 Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Vereinbarung kann jeweils zum Jahresende von einer Partei gekündigt werden. Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. § 5 Schlussbestimmungen Sollte in dieser Vereinbarung eine Bestimmung aus materiellen oder formellen Gründen rechtsungültig sein, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich in diesem Fall, die ungültige Bestimmung durch eine dem Geist dieser Vereinbarung entsprechende gültige Neuregelung zu ersetzen. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schrittform. Offenbach am Main, den Stadt Frankfurt am Main Stefan Majer Offenbach am Main, den Landeshauptstadt Mainz Katrin Eder Darmstadt, den Wissenschaftsstadt Darmstadt Cornelia Zuschke Offenbach am Main, den Landeshauptstadt Wiesbaden Dr. Oliver Franz Offenbach am Main, den Stadt Offenbach am Main Peter Schneider
Beratungsverlauf (4)
Orte (20)
- Gräfenhäuser Straße
- Rheinstraße
- Hügelstraße
- Kasinostraße
- Landgraf-Georg-Straße
- Pankratiusstraße
- Wilhelminenstraße
- Hochschulstraße
- Grafenstraße
- Zimmerstraße
- Heidelberger Straße
- Neckarstraße
- Bleichstraße
- Bessunger Straße
- Rhönring
- Schreberweg
- Nieder-Ramstädter Straße
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Robert-Bosch-Straße
- Luisenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0010
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.01.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00