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2015/0010

Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015

Magistratsvorlage 12.01.2015

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2015/0010

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.01.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0010 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle: 056-010-1000      Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-10 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015  
 
Vorlage vom: 12.01.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Durchfüh rung der 
Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu. 
 
2. Der Magistrat stimmt der Festsetzung der Umweltzone in dem vorgesehenen Bereich 
(Anlage 2), vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land  Hessen, zu. 
 
3. Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens mit den Städten 
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Offenbach zur gegenseitigen Anerkennung von 
Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone zu. 
 
4. Der Magistrat stimmt der Festsetzung eines (ausgeweiteten) LKW- Durchfahrtsverbots im 
Bereich der seit 2005 festgesetzten Durchfahrtsbeschränkungs- bzw. Nachtfahrverbotszone

- 2 - 
für LKW-Verkehr, vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu 
(Anlage 3). 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Diagramm der amtl. Messstellen Darmstadt  
Anlage 2  Entwurf der Umweltzone  
Anlage 3-DurchfahrtsverbotLKW14.1  
Anlage 4 Maßnahmenkatalog  
Anlage 5 Verwaltungsvereinbarung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2015: 
 
Ausgangslage: 
 
Das Land Hessen wurde im Oktober 2013, in Folge einer Klage der Deutschen Umwelthilfe, 
durch das Bundesverwaltungsgericht verurteilt, für das Stadtgebiet Darmstadt einen 
Luftreinhalteplan aufzustellen, der alle erforderlichen Maßnahmen, zur schnellstmöglichen 
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, vorsieht; zu den in Betracht kommenden Maßnahmen 
zählt auch die Einführung einer Umweltzone.  
 
Im Nachgang zu diesem Urteil, hat das Land Hessen ein Gutachten zur Wirkung 
verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt zwecks Reduzierung von Luftschadstoffen, in 
Auftrag gegeben, welches am 20. März 2014 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung 
im Hessischen Staatsarchiv präsentiert wurde.  
 
Das Gutachten basiert auf zahlreichen Verkehrszählungen in Darmstadt, Verkehrszählungen 
des Landes Hessen sowie LKW- Befragungen auf den Verbindungsstrecken zu den Landkreisen 
Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens ist der Nutzen 
nachfolgender Maßnahmen am effektivsten: 
 
- Einrichtung einer Umweltzone mit Ausweitung des bereits bestehenden Lkw-
Durchfahrtsverbotes: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um 
bis zu 7 % 
- Pförtnerung des Zuflussverkehrs nach Darmstadt auf den Hauptzufahrtsstraßen: 
Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um bis zu 9 % 
- Einführung einer City-Maut: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten 
Belastungen um bis zu 15 %.  
 
Das Gutachten zeigt auf, dass die Einhaltung des Grenzwertes PM10 (Feinstaub) durch die bis 
heute festgesetzten Maßnahmen gelingt, die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid 
(NO²) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel jedoch Probleme bereitet (siehe 
Diagramm der amtlichen Messstationen – Anlage 1).  
Das Gutachten stellt darüber hinaus eindeutig fest, dass keine der untersuchten Maßnahmen 
alleine eine Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO²) erreichen wird. Die Einführung 
einer City-Maut ist jedoch mangels entsprechender Gesetzesgrundlage in Deutschland nicht 
möglich und scheidet somit als Maßnahme aus.  
 
In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltu ng 
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Odenwaldkreises, der Fachverwaltung des Landes 
Hessen, des Hess. Umweltministeriums und des Hess. Verkehrsministeriums am 24.03.2014, 
wurden die laut Gutachten effektivsten Maßnahmen Umweltzone, Ausweitung LKW -
Durchfahrtsverbot sowie Pförtnerung des Zuflussverkehrs auf Hauptzufahrtsstraßen weitergehend 
besprochen. 
 
Umweltzone: 
 
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im Rahmen dieser Besprechung ein erster 
Entwurf eine große Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet vorgestellt. In Abstimmung mit den 
Vertreterinnen und Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums und des Landkreises Darmstadt -
Dieburg wurde die B3 beginnend ab Gräfenhäuser Straße bis Egelsbach aus der Umweltzone

- 4 - 
herausgenommen, um die Erreichbarkeit des nördlichen Landkreises sowie des Landkreises 
Offenbach sicherzustellen, zumal es sich um eine Umgehungsstraße handelt.        
Weiterhin wurde der Bereich an der B426 so abgegrenzt, dass die Stadt Pfungstadt ebenfalls von 
der Umweltzone nicht betroffen ist und der Umleitungsverkehr auf den Autobahnen ohne 
Berührung der Umweltzone festgesetzt werden kann. 
 
Seitens der Vertreter der Hess. Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde ausdrücklich 
dargelegt, dass eine große Umweltzone am Besten geeignet ist, die Schadstoffe zu reduzieren. 
 
Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot: 
 
Grundlage für das im Auftrag des Landes Hessen erstellten Gutachtens der IVU waren die 
Ergebnisse der LKW-Befragungen des Landes Hessen aus dem Jahr 2012, die an den gleichen 
Befragungsstellen wie 2006 den Ziel- und Quellverkehr der LKW ermittelt wurden. 
Die Untersuchung ergab, dass 65% des LKW- Verkehrs kein Ziel /- Quell- Verkehr nach oder aus 
Darmstadt ist, sondern in die Landkreise fährt. 30% des LKW- Verkehraufkommens hat seinen 
Start bzw. Zielort in Darmstadt, 5% kommen aus bzw. fahren in andere Bundesländer oder ins 
Ausland. Der Verkehr über die B26 kommt zu 90% aus den Umlandgemeinden. 
 
Da ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot in Darmstadt Auswirkungen auf den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg haben wird und entsprechende Umfahrungsstrecken festzulegen sind, wurde 
zwischen Herrn Herrn Landrat Schellhaas  und Herrn Oberbürgermeister Partsch vereinbart, auf 
Grundlage des vorliegenden Gutachtens gemeinsam ein weiteres Verkehrsgutachten zu folge nden 
Fragen erstellen zu lassen: 
 
1. Auswirkungen einer Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie den 
Odenwaldkreis 
2. Auswirkungen einer Umweltzone im Stadtbereich von Darmstadt auf den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg sowie den Odenwaldkreis 
3. Auswirkungen von Zuflusssteuerungsanlagen an Hauptzufahrtsstraßen nach Darmstadt  
 
Dieses Gutachten wurde am 16. Oktober 2014 dem gleichen Teilnehmerkreis vorgestellt, der im 
März 2014 an der Besprechung teilgenommen hat mit folgendem Ergebnis:  
 
Hinsichtlich der Einführung einer Umweltzone wurde deutlich, dass diese Maßnahme aufgrund der 
Fahrzeugentwicklung, der Fahrzeugausstattung und der bereits vorhandenen Umweltzonen im 
Umkreis, wie Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und seit 
01.01.2015 auch Offenbach, in der vorgesehenen Größe eher unkritisch gesehen wird. Die 
Zulassungsdaten zeigen zudem, dass bereits ein Großteil der Fahrzeuge über eine grüne Plakette 
verfügt, bei PKW’s über 96% der Fahrzeuge, bei Nutzfahrzeugen über 85%.  
 
Eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt hätte laut Gutachten eine 
Mehrbelastung der B 426, L3104 und L3115 zur Folge. Für die B 26, die B 449 und die B 3 
Süd, wird eine Entlastung prognostiziert. Da die Rechtslage jedoch keine großen Spielräume 
lässt, haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen darauf verständigt, 
regionale Spezifika einfließen zu lassen, um hier keine existentiellen Konflikte aufkommen zu 
lassen. 
 
Für das Gewerbegebiet Roßdorfs wurde aufgrund der besonderen Situation eine Regelung 
dahingehend gefunden, dass die Umweltzone im Bereich der B26 bis in Höhe K141

- 5 - 
(Ampelanlage) zurückgenommen worden ist, um den LKW die Möglichkeit zu geben, ü ber die B26 
in das Gewerbegebiet Roßdorf West ein- und auszufahren, ohne den Ortskern von Roßdorf zu 
tangieren. Roßdorf wird einen Antrag beim Land stellen, um zu erreichen, dass die LKW, die Be - 
oder Entlader im Gewerbegebiet –West sind, eine Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt der LKW-
Sperrzone im Stadtgebiet Darmstadt erhalten, um die Umfahrung von Darmstadt zu vermeiden.  
 
Eine Zuflussdosierung an den relevanten Hauptzufahrtsstraßen mit dem Ziel, die innerstädtische 
Stausituation, konkret die Anzahl der Halte, zu reduzieren, funktioniert nur dann, wenn an allen 
Einfahrtsquerschnitten dosiert werden kann.  
 
Die Stadtzufahrt Rheinstraße wurde in dem von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten jedoch nicht 
betrachtet, da hier ein Zuflusssteuerung von vorne herein ausscheidet. Eine Zuflusssteuerung in 
der Rheinstraße (ca. 30.000 Fahrzeuge pro Tag und Richtung) könnte zu einem Rückstau bis auf 
die Autobahn führen und wäre daher aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig.  
 
Nach Prüfung der Verkehrsflüsse, so insbesondere der als Umgehungsstraße dienenden B3 in 
Höhe Arheilgen, den Problemen im Bereich der Nieder-Ramstädter-Straße in Anbetracht der 
Zweispurigkeit der Straße bei Notfällen, sowie in Anbetracht der Betroffenheit von ÖPNV- Linien 
durch eine Zuflusssteuerung sieht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Maßnahme der 
Pförtnerung des Zuflussverkehres an Hauptzufahrtsstraßen als nicht sinnvoll an, da diese 
Maßnahme aufgrund der eingeschränkten Umsetzbarkeit nicht zu einem Sinken der im Gutachten 
der IVU Umwelt GmbH modellierten Belastungen führen kann. Dies hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bereits mündlich in der Besprechung im Oktober 2014 als auch im Dezember 2014 
schriftlich dem Hessischen Umweltministerium ausführlich dargelegt. 
 
Im Rahmen der Besprechung hat die Vertreterin des Hessischen Umweltministeriums darauf 
hingewiesen, dass die EU wegen Nichteinhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte bei NO2 ein 
Vertragsstrafverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angekündigt hat.. Zurzeit läuft das 
vorgeschriebene Anhörungsverfahren, in dem das Umweltministerium u. a. die Maßnahmen für 
Darmstadt meldete.. Bei Festsetzung einer Vertragsstrafe drohen Bußgelder in Höhe von 
sechsstelligen Euro-Beträgen pro Tag. Aus diesem Grund, ist eine zeitliche Verzögerung bei der 
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht möglich.  
 
Vorgesehene (neue) Maßnahmen zur Luftreinhaltung:  
 
1. Einführung einer Umweltzone 
 
Die vorgesehene Umweltzone ist in Anlage 2 abgebildet. 
 
Die Erreichbarkeit der Bereiche nördlich Darmstadts (Erzhausen, Egelsbach) ist, ohne die 
Umweltzone durchqueren zu müssen, über die A5 und die B3 sichergestellt. Die Erreichbarkeit 
Pfungstadts über die A5 bzw. die B426 ist ebenfalls sichergestellt. Außerdem ist die 
Grenzziehung im Süden so vorgesehen, dass eine Südumfahrung in die Landkreise möglich 
bleibt. 
Der Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die 
Stadtverordnetenversammlung bereits am 06.02.2014 grundsätzlich zugestimmt (siehe 
Magistratsvorlage 2013/0384 vom 05.11.2013).

- 6 - 
2. Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot 
 
Die Ausweitung des LKW-Durchfahrtsverbots in der in Anlage 3 dargestellten Größe 
unterbindet die direkte Verbindung zwischen der Achse B26, der BAB A5 / BAB A67.  
 
Die LKW- Durchfahrtsverbotszone in der vorgesehenen Form verbessert die lufthygienische 
Situation für die in Darmstadt lebenden und arbeitenden Menschen, und zwar nicht nur in der 
Hügelstraße, sondern auch in den anderen Belastungspunkten, wie Kasinostraße, Rhönring 
und Landgraf-Georg-Straße. 
 
 
Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung: 
 
Die in der Anlage 4 genannten Maßnahmen sollen beibehalten werden. 
 
 
Verwaltungsvereinbarung mit den Großstädten des Rhein-Main-Gebietes: 
 
Mit der Einführung der Umweltzone in Darmstadt, ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 
vom Fahrverbot möglich. Die Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen der 
35. BImSchV (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzsgesetzes; sog. 
Plakettenverordnung). Um Bürokratie und unnötigen finanziellen Aufwand zu vermeiden, ist 
vorgesehen, dass Ausnahmegenehmigungen, die für die Umweltzonen von Offenbach, Frankfurt 
am Main, Wiesbaden und Mainz erteilt wurden, auch innerhalb der Umweltzone Darmstadt gelten. 
Hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die bereits zwischen den zuständigen 
Dezernenten der genannten Städte ausgearbeitet worden ist. Der Text ist in Anlage 5 beigefügt.  
 
Neben Einzelpersonen wird hierdurch insbesondere das Handwerk entlastet. Die 
Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde.  
 
Für die Beschilderung der Umweltzone stehen 150.000 Euro unter Kostenstelle 056-010-1000 / 
Sachkonto 6179000  bereit. Ein Beschilderungsplan wurde erstellt und der Antrag auf Festsetzung 
beim Regierungspräsidium als Obere Verkehrsbehörde ist eingereicht.  
 
Gleiches gilt für das LKW-Durchfahrtsverbot mit Darstellung der Umfahrungsstrecken. Die Kosten 
der Beschilderung hat der jeweilige Straßenbaulastträger nach § 5a StVG zu tragen.  
Die Kosten für Darmstadt können erst nach Erhalt der Festsetzung und den 
Ausschreibungsergebnissen genannt werden. 
 
Alle Maßnahmen, werden nur umgesetzt, wenn das Land Hessen diese im fortzuschreibenden 
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, festgeschrieben werden.   
 
Darmstadt, 12.01.2015 
 
Dezernent I               Dezernentin III    Dezernent IV 
i. V. 
 
 
André Schellenberg        Cornelia Zuschke     André Schellenberg 
Stadtkämmerer                   Stadträtin                                     Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.01.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III Dezernat IV 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 
III 56 
IV 20 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0010 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
29 
 
Produkt-Nr.:  561010 
Kostenstelle:  056-010-1000       Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-10 Sachkonto:  6179000 
 
Betreff: Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015 
 
Vorlage vom: 12.01.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der 
Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu. 
 
2.  Der Magistrat stimmt der Festsetzung der Umweltzone in dem vorgesehenen Bereich 
(Anlage 2), vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu. 
 
3.  Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens mit den Städten 
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Offenbach zur gegenseitigen Anerkennung von 
Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone zu.

- 3 - 
 
4.  Der Magistrat stimmt der Festsetzung eines (ausgeweiteten) LKW- Durchfahrtsverbots im 
Bereich der seit 2005 festgesetzten Durchfahrtsbeschränkungs- bzw. Nachtfahrverbotszone 
für LKW-Verkehr, vorbehaltlich der entsprechenden Festlegung durch das Land Hessen, zu 
(Anlage 3). 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Diagramm der amtl. Messstellen Darmstadt 
Anlage 2  Entwurf der Umweltzone 
Anlage 3-DurchfahrtsverbotLKW14.1 
Anlage 4 Maßnahmenkatalog 
Anlage 5 Verwaltungsvereinbarung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.01.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2015:
 
 
Ausgangslage: 
 
Das Land Hessen wurde im Oktober 2013, in Folge einer Klage der Deutschen Umwelthilfe, 
durch das Bundesverwaltungsgericht verurteilt, für das Stadtgebiet Darmstadt einen 
Luftreinhalteplan aufzustellen, der alle 
 erforderlichen Maßnahmen, zur schnellstmöglichen 
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, vorsieht; zu den in Betracht kommenden Maßnahmen 
zählt auch die Einführung einer Umweltzone.  
 
Im Nachgang zu diesem Urteil, hat das Land Hessen ein Gutachten zur Wirkung 
verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt zwecks Reduzierung von Luftschadstoffen, in 
Auftrag gegeben, welches am 20. März 2014 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung 
im Hessischen Staatsarchiv präsentiert wurde.  
 
Das Gutachten basiert auf zahlreichen Verkehrszählungen in Darmstadt, Verkehrszählungen 
des Landes Hessen sowie LKW- Befragungen auf den Verbindungsstrecken zu den Landkreisen 
Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens ist der Nutzen 
nachfolgender Maßnahmen am effektivsten: 
 
- Einrichtung einer Umweltzone mit Ausweitung des bereits bestehenden Lkw-
Durchfahrtsverbotes: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um 
bis zu 7 % 
- Pförtnerung des Zuflussverkehrs nach Darmstadt auf den Hauptzufahrtsstraßen: 
Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten Belastungen um bis zu 9 % 
- Einführung einer City-Maut: Nutzen = Sinken der im Gutachten modellierten 
Belastungen um bis zu 15 %.  
 
Das Gutachten zeigt auf, dass die Einhaltung des Grenzwertes PM10 (Feinstaub) durch die bis 
heute festgesetzten Maßnahmen gelingt, die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid 
(NO²) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel jedoch Probleme bereitet (siehe 
Diagramm der amtlichen Messstationen – Anlage 1).  
Das Gutachten stellt darüber hinaus eindeutig fest, dass keine der untersuchten Maßnahmen 
alleine eine Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO²) erreichen wird. Die Einführung 
einer City-Maut ist jedoch mangels entsprechender Gesetzesgrundlage in Deutschland nicht 
möglich und scheidet somit als Maßnahme aus.  
 
In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung 
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Odenwaldkreises, der Fachverwaltung des Landes 
Hessen, des Hess. Umweltministeriums und des Hess. Verkehrsministeriums am 24.03.2014, 
wurden die laut Gutachten effektivsten Maßnahmen Umweltzone, Ausweitung LKW-
Durchfahrtsverbot sowie Pförtnerung des Zuflussverkehrs auf Hauptzufahrtsstraßen weitergehend 
besprochen. 
 
Umweltzone: 
 
 
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im Rahmen dieser Besprechung ein erster 
Entwurf eine große Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet vorgestellt. In Abstimmung mit den 
Vertreterinnen und Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums und des Landkreises Darmstadt-

- 5 - 
Dieburg wurde die B3 beginnend ab Gräfenhäuser Straße bis Egelsbach aus der Umweltzone 
herausgenommen, um die Erreichbarkeit des nördlichen Landkreises sowie des Landkreises 
Offenbach sicherzustellen, zumal es sich um eine Umgehungsstraße handelt.        
Weiterhin wurde der Bereich an der B426 so abgegrenzt, dass die Stadt Pfungstadt ebenfalls von 
der Umweltzone nicht betroffen ist und der Umleitungsverkehr auf den Autobahnen ohne 
Berührung der Umweltzone festgesetzt werden kann. 
 
Seitens der Vertreter der Hess. Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde ausdrücklich 
dargelegt, dass eine große Umweltzone am Besten geeignet ist, die Schadstoffe zu reduzieren. 
 
Ausweitung LKW-Durchfahrtsverbot: 
 
 
Grundlage für das im Auftrag des Landes Hessen erstellten Gutachtens der IVU waren die 
Ergebnisse der LKW-Befragungen des Landes Hessen aus dem Jahr 2012, die an den gleichen 
Befragungsstellen wie 2006 den Ziel- und Quellverkehr der LKW ermittelt wurden. 
Die Untersuchung ergab, dass 65% des LKW- Verkehrs kein Ziel /- Quell- Verkehr nach oder aus 
Darmstadt ist, sondern in die Landkreise fährt. 30% des LKW- Verkehraufkommens hat seinen 
Start bzw. Zielort in Darmstadt, 5% kommen aus bzw. fahren in andere Bundesländer oder ins 
Ausland. Der Verkehr über die B26 kommt zu 90% aus den Umlandgemeinden. 
 
Da ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot in Darmstadt Auswirkungen auf den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg haben wird und entsprechende Umfahrungsstrecken festzulegen sind, wurde 
zwischen Herrn Herrn Landrat Schellhaas  und Herrn Oberbürgermeister Partsch vereinbart, auf 
Grundlage des vorliegenden Gutachtens gemeinsam ein weiteres Verkehrsgutachten zu folgenden 
Fragen erstellen zu lassen: 
 
1.  Auswirkungen einer Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie den 
Odenwaldkreis 
2.  Auswirkungen einer Umweltzone im Stadtbereich von Darmstadt auf den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg sowie den Odenwaldkreis 
3.  Auswirkungen von Zuflusssteuerungsanlagen an Hauptzufahrtsstraßen nach Darmstadt  
 
Dieses Gutachten wurde am 16. Oktober 2014 dem gleichen Teilnehmerkreis vorgestellt, der im 
März 2014 an der Besprechung teilgenommen hat mit folgendem Ergebnis:  
 
Hinsichtlich der Einführung einer Umweltzone wurde deutlich, dass diese Maßnahme aufgrund der 
Fahrzeugentwicklung, der Fahrzeugausstattung und der bereits vorhandenen Umweltzonen im 
Umkreis, wie Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und seit 
01.01.2015 auch Offenbach, in der vorgesehenen Größe eher unkritisch gesehen wird. Die 
Zulassungsdaten zeigen zudem, dass bereits ein Großteil der Fahrzeuge über eine grüne Plakette 
verfügt, bei PKW’s über 96% der Fahrzeuge, bei Nutzfahrzeugen über 85%.  
 
Eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes in Darmstadt hätte laut Gutachten eine 
Mehrbelastung der B 426, L3104 und L3115 zur Folge. Für die B 26, die B 449 und die B 3 
Süd, wird eine Entlastung prognostiziert. Da die Rechtslage jedoch keine großen Spielräume 
lässt, haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen darauf verständigt, 
regionale Spezifika einfließen zu lassen, um hier keine existentiellen Konflikte aufkommen zu 
lassen.

- 6 - 
Für das Gewerbegebiet Roßdorfs wurde aufgrund der besonderen Situation eine Regelung 
dahingehend gefunden, dass die Umweltzone im Bereich der B26 bis in Höhe K141 
(Ampelanlage) zurückgenommen worden ist, um den LKW die Möglichkeit zu geben, über die B26 
in das Gewerbegebiet Roßdorf West ein- und auszufahren, ohne den Ortskern von Roßdorf zu 
tangieren. Roßdorf wird einen Antrag beim Land stellen, um zu erreichen, dass die LKW, die Be- 
oder Entlader im Gewerbegebiet –West sind, eine Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt der LKW-
Sperrzone im Stadtgebiet Darmstadt erhalten, um die Umfahrung von Darmstadt zu vermeiden. 
 
Eine Zuflussdosierung an den relevanten Hauptzufahrtsstraßen mit dem Ziel, die innerstädtische 
Stausituation, konkret die Anzahl der Halte, zu reduzieren, funktioniert nur dann, wenn an allen 
Einfahrtsquerschnitten dosiert werden kann.  
 
Die Stadtzufahrt Rheinstraße wurde in dem von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten jedoch nicht 
betrachtet, da hier ein Zuflusssteuerung von vorne herein ausscheidet. Eine Zuflusssteuerung in 
der Rheinstraße (ca. 30.000 Fahrzeuge pro Tag und Richtung) könnte zu einem Rückstau bis auf 
die Autobahn führen und wäre daher aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig.  
 
Nach Prüfung der Verkehrsflüsse, so insbesondere der als Umgehungsstraße dienenden B3 in 
Höhe Arheilgen, den Problemen im Bereich der Nieder-Ramstädter-Straße in Anbetracht der 
Zweispurigkeit der Straße bei Notfällen, sowie in Anbetracht der Betroffenheit von ÖPNV- Linien 
durch eine Zuflusssteuerung sieht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Maßnahme der 
Pförtnerung des Zuflussverkehres an Hauptzufahrtsstraßen als nicht sinnvoll an, da diese 
Maßnahme aufgrund der eingeschränkten Umsetzbarkeit nicht zu einem Sinken der im Gutachten 
der IVU Umwelt GmbH modellierten Belastungen führen kann. Dies hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bereits mündlich in der Besprechung im Oktober 2014 als auch im Dezember 2014 
schriftlich dem Hessischen Umweltministerium ausführlich dargelegt. 
 
Im Rahmen der Besprechung hat die Vertreterin des Hessischen Umweltministeriums darauf 
hingewiesen, dass die EU wegen Nichteinhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte bei NO2 ein 
Vertragsstrafverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angekündigt hat.. Zurzeit läuft das 
vorgeschriebene Anhörungsverfahren, in dem das Umweltministerium u. a. die Maßnahmen für 
Darmstadt meldete.. Bei Festsetzung einer Vertragsstrafe drohen Bußgelder in Höhe von 
sechsstelligen Euro-Beträgen pro Tag. Aus diesem Grund, ist eine zeitliche Verzögerung bei der 
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht möglich.  
 
Vorgesehene (neue) Maßnahmen zur Luftreinhaltung:  
 
1.  Einführung einer Umweltzone 
 
 
Die vorgesehene Umweltzone ist in Anlage 2 abgebildet. 
 
Die Erreichbarkeit der Bereiche nördlich Darmstadts (Erzhausen, Egelsbach) ist, ohne die 
Umweltzone durchqueren zu müssen, über die A5 und die B3 sichergestellt. Die Erreichbarkeit 
Pfungstadts über die A5 bzw. die B426 ist ebenfalls sichergestellt. Außerdem ist die 
Grenzziehung im Süden so vorgesehen, dass eine Südumfahrung in die Landkreise möglich 
bleibt. 
Der Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die 
Stadtverordnetenversammlung bereits am 06.02.2014 grundsätzlich  zugestimmt (siehe 
Magistratsvorlage 2013/0384 vom 05.11.2013).

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2.  Ausweitung  LKW-Durchfahrtsverbot 
 
 
Die Ausweitung des LKW-Durchfahrtsverbots in der in Anlage 3 dargestellten Größe 
unterbindet die direkte Verbindung zwischen der Achse B26, der BAB A5 / BAB A67.  
 
Die LKW- Durchfahrtsverbotszone in der vorgesehenen Form verbessert die lufthygienische 
Situation für die in Darmstadt lebenden und arbeitenden Menschen, und zwar nicht nur in der 
Hügelstraße, sondern auch in den anderen Belastungspunkten, wie Kasinostraße, Rhönring 
und Landgraf-Georg-Straße. 
 
 
Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung: 
 
Die in der Anlage 4 genannten Maßnahmen sollen beibehalten werden. 
 
 
Verwaltungsvereinbarung mit den Großstädten des Rhein-Main-Gebietes: 
 
Mit der Einführung der Umweltzone in Darmstadt, ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 
vom Fahrverbot möglich. Die Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen der 
35. BImSchV (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzsgesetzes; sog. 
Plakettenverordnung). Um Bürokratie und unnötigen finanziellen Aufwand zu vermeiden, ist 
vorgesehen, dass Ausnahmegenehmigungen, die für die Umweltzonen von Offenbach, Frankfurt 
am Main, Wiesbaden und Mainz erteilt wurden, auch innerhalb der Umweltzone Darmstadt gelten. 
Hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die bereits zwischen den zuständigen 
Dezernenten der genannten Städte ausgearbeitet worden ist. Der Text ist in Anlage 5 beigefügt.  
 
Neben Einzelpersonen wird hierdurch insbesondere das Handwerk entlastet. Die 
Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde. 
 
Für die Beschilderung der Umweltzone stehen 150.000 Euro unter Kostenstelle 056-010-1000 / 
Sachkonto 6179000  bereit. Ein Beschilderungsplan wurde erstellt und der Antrag auf Festsetzung 
beim Regierungspräsidium als Obere Verkehrsbehörde ist eingereicht.  
 
Gleiches gilt für das LKW-Durchfahrtsverbot mit Darstellung der Umfahrungsstrecken. Die Kosten 
der Beschilderung hat der jeweilige Straßenbaulastträger nach § 5a StVG zu tragen. 
Die Kosten für Darmstadt können erst nach Erhalt der Festsetzung und den 
Ausschreibungsergebnissen genannt werden. 
 
Alle Maßnahmen, werden nur umgesetzt, wenn das Land Hessen diese im fortzuschreibenden 
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, festgeschrieben werden.   
 
Darmstadt, 12.01.2015 
 
Dezernent I               Dezernentin III    Dezern ent IV 
i. V.

André Schellenberg        Cornelia Zuschke     André Schellenberg 
Stadtkämmerer                   Stadträtin                                     Stadtkämmerer

anlage 4

9801 Zeichen

Anlage 4 
 
Maßnahmen zur Luftreinhaltung 
 
Maßnahme  Bearbeitungsstand 
1.  Durchfahrtsverbot für LKW ab 
3,5 t in Westost und Ostwest-
Richtung mit Ausnahmeregelung 
für die Landkreise Darmstadt-
Dieburg und Odenwald 
Durchfahrtsverbot wird erweitert in gleicher Zone, 
Be- und Entlader Darmstadt Innenstadt frei. 
2.  Nachtfahrtverbot für LKW > 3,5 t  wird beibehalten 
3.  LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittlere 
Rheinstraße 
wird beibehalten 
4.  Feuchtkehren in der Hügelstraße  wird beibehalten 
5. Einsatz abgasarmer Busse im 
ÖPNV 
wird beibehalten 
Alle Busse erfüllen min. die Abgasnorm Euro 5 
und die Vorgaben des Gesetzgebers an die 
zulässigen Emissionswerte. Seit Anfang 2014 
sind bereits 6 neue Standartbusse mit Euro 6 
Abgastechnologie im Einsatz. 2014: Übernahme 
der Weiterstädter Linien, Ersatz alter Busse 
durch Fzg. mit neuen Umweltstandarts,  
seit Herbst 2014 3 Airliner Busse durch 
Doppelstockfahrzeuge mit Euro 6 
Abgastechnologie ersetzt.  
Testfahrten mit 3 Hybridbussen auf Linie L 
Sämtliche Straßenbahnen fahren mit Öko-Strom 
Ausbau von 15 Prozent des Gesamtnetzes durch 
Heag-Mobilo mit Rasengleis (Bindung von 
Feinstaub), nur bei separatem Gleis möglich.  
6. Festlegung im Nahverkehrsplan 
Darmstadt und Landkreis 
Darmstadt-Dieburg von hohen 
Umweltstandarts bei 
Ausschreibung 
wird beibehalten 
7. Umrüstung des städtischen 
Fuhrparks  
Fzg. mit alternativen Energien werden 
angeschafft,  
Daueraufgabe: Fuhrparkumstellung 
8. ÖPNV Ausbau 
 
 
2012 fertig gestellt: 
Straßenbahnerweiterung Richtung Alsbach, mit 
Park & Ride-Parkplatz an Endhaltestelle  
Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen mit 
Einrichtung eines Park & Ride-Parkplatzes an der 
Endhaltestelle 
9. Neueinführung folgender 
Buslinien: 
 
Linie KU ab 2013: verbesserte ÖPNV 
Erschließung zwischen TU-Standorten Lichtwiese 
und Stadtmitte. 
 
Erschließung Edelsteinviertel durch Buslinien 
K56 (2013) und zusätzlich ab 2015 Linie K55 
 
Neue Linienführung Linie U ab 2014 
Linie U erschließt im Landkreis das 
Besucherzentrum Weltnaturerbe Grube Messel

Anlage 4 
und hat 2 Haltestellen am Badesee Grube Prinz 
von Hessen in Darmstadt und am Forsthaus 
Einsiedel.  
 
Neueinführung Linie G ab Fahrplanwechsel 2015 
zur verbesserten ÖPNV Erschließung der 
Stadtteile Darmstadt Arheilgen und Wixhausen 
sowie dem GSI Helmholtzzentrum/FAIR 
10.  Errichtung von Park & Ride-
Parkplätzen 
Daueraufgabe, Arbeitskreis mit Landkreisen ist 
institutionalisiert,  
 
Bahnhof Eberstadt:  
Planfeststellung, Barrierefreier Umbau 
2015/2016, geplant; 
 
Nordbahnhof: Vorplanung Gebäude, Umfeld 
Realisierung 2017/2018 geplant 
11. Eingrünung Tunnelausgang 
Hügelstraße  
Eingrünung erfolgt 2015 
12. Eingrünung Lärmschutzwand 
Hügelstraße, Ausfahrt West  
Begrünung ist erfolgt 
13. Straßensanierungen Straßensanierung stellen eine Da ueraufgabe dar, 
von 2010 bis März 2014 wurden 15 grundhafte 
Erneuerungen durchgeführt und 16 
Deckenerneuerungen (Sanierungen des oberen 
Belags).  
Ab April bis Ende 2014 wurden 15 Straßenzüge 
saniert,  
14. Verbesserung des 
Verkehrsflusses  
Das Gutachten zur Untersuchung der 
Versatzzeitoptimierung im Teilnetz westliche 
Kernstadt liegt vor, eine Verbesserung der 
Schadstoffemission wird erwartet, Umsetzung 
beginnt 2015  
15. Förderung des Radverkehrs –  
 
Einrichtung von Fahrradstraßen 
 
 
 
Kontinuierlicher Ausbau des 
Radwegenetzes inkl. 
Lückenschlüsse und 
Instandsetzungen 
 
 
 
  
 
Fahrradvermietsystem: 
 
 
 
 
Daueraufgabe 
 
2015 geplant: Im Ehrlich, Schreberweg, 
Pankratiusstraße, Wilhelminenstraße, Heinrich-
Fuhr-Straße. Weitere Bereiche in Vorbereitung 
 
Daueraufgabe 
2014: Hochschulstraße fertig gestellt 
2015 konkret geplant: Grafenstraße, 
Zimmerstraße, Heidelberger Straße –
Teilabschnitte, Ausbau Verbindung zw. Robert-
Bosch-Straße und Rheinstraße, Bereich 
Rheinstraße zwischen Neckarstraße und 
Fußgängerzone 
 
2014: Einrichtung von 7 Stationen an der TU, 
Stadtmitte und TU-Lichtwiese, 9 weitere 
Standorte im Stadtgebiet (unter anderem am 
Woog, Staatstheater und Luisenplatz); 2015 sind 
weitere Stationen in Planung

Anlage 4 
Errichtung von 
Fahrradabstellanlagen 
 
Daueraufgabe 
16.  Schulisches 
Mobilitätsmanagement 
 
Schülerradroutenplaner: 
 
 
 
 
Unterstützung der Aktion „Zu 
Fuß zur Schule“  
 
Lehrerfortbildung 
 
Initiierung 
Kinderunfallkommission in 
Darmstadt  
 
Schulmobilitätspläne 
 
 
 
Seit 2013, online verfügbar, kontinuierliche 
Bewerbung erfolgt über das Netzwerk Schule und 
Mobilität - Daueraufgabe 
Schulwettbewerb für 2015 geplant. 
 
Initiierung von Fuß-, Bus-, Projekte (z. B. in 
Wixhausen) 
 
Daueraufgabe über das Netzwerk 
 
Gegründet 2014 
Konferenz der Bundeskinderunfallkommission 
2015 in Darmstadt 
 
Daueraufgabe 
17. Sonstige Maßnahmen zur NO2-
Reduktion  
 
Gebäudebereich/ 
Klimaschutzkonzept 
Daueraufgabe 
 
Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten/teilweise 
bereits erfolgte Umsetzung folgender Vorschläge 
des integrierten Klimaschutzkonzeptes, das 2013 
fertig gestellt worden ist: 
 
Systematische Prüfung des Einsatzes 
Erneuerbare Energien bei Bau- und Sanierung 
öffentlicher Gebäude – wird durch städtisches 
Immobilienmanagement bereits umgesetzt- 
(Passivhaus-Bürogebäude des EAD) 
 
Weitere Öffentliche Gebäude für die Nutzung von 
Solaranlagen erschließen – durch verringerte 
Vergütung schwierige Umsetzung  
 
Verstärkte energetische Sanierung von 
Wohngebäuden der großen 
Wohnungsunternehmen – Beratung und 
Informationen 
 
- Aufbau eines kommunalen 
Beratungsnetzwerkes energetische 
Gebäudesanierung – 2014 umgesetzt durch 
HSE/HBK, siehe 
http://www.effizienz-klasse.de   
 
18. - Förderung von Gas- und 
Elektromobilität  
Einrichtung von Ladesäulen, 2015 am RP 
(Bleichstraße) und Bessunger Straße geplant

Anlage 4 
 
19. Energetische Sanierung von 
Nicht- Wohngebäuden  
 
 
 
 
Unterstützung durch entsprechende 
Beratungsangebote durch die städtische Tochter 
Entega, 
http://www.entega.de/weitereprodukte/energieef 
fizienz-
pk/beratung/fördermittel/geförderteProdukte  
Erdgasförderprogramme (Heizungsaustausch) - 
wird bei Beratung angeboten.  
20. Nutzung von Fernwärme:  Mehr als 10 % aller Haushal te in Darmstadt 
werden durch die HSE mit Fernwärme versorgt, 
sowie Gewerbe in der Weststadt, Nutzung von 
Fernwärme wird im Rahmen der 
Konversionsflächen geprüft. 
21. Ausbau von Wärmenetzen für 
Nutzung von KWK-Techniken mit 
Biomaße/Biogas als 
Energieträger: 
entsprechende Anlagen gibt es bereits, so Biogas 
in HKW Arheilgen, Prüfung ebenfalls im Bereich 
der Konversionsflächen 
22. Baustellenmanagement, 
Anforderung bei Ausschreibung 
im öffentlichen Bereich 
Die bei der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan 
2010 für den Hochbau und den Tiefbau in der 
Stadt Darmstadt eingeführten Merkblätter 
werden weiterhin verwendet. Inhalt: Aussagen zu 
den mechanischen Arbeitsprozessen, 
Anforderungen an Baumaschinen/Geräten, 
Anforderung an die Art der Bauausführung 
(Staubvermeidung), Einweisung des 
Baupersonals 
23. Erstellung eines regionalen 
Mobilitäts- und 
Verkehrskonzepts im Rahmen 
des Masterplans Mobilität 2030 
– Stadt Darmstadt und Region 
ergänzend zum 
Stadtentwicklungsplan 2030 
2015 geplant:  
Identifizierung von Zielen und Anforderungen 
(Verkehrsmittel und Zielgruppen spezifische 
Angaben erarbeiten), Definition von ausgewählten 
Modulen mit besonderen 
Handlungserfordernissen 
 
2016 geplant: konkrete Erarbeitung von 
Handlungsoptionen und Alternativen 
24. Schulung für Kraftstoff sparende 
Fahrweise und Förderung von 
Fahrgemeinschaften:  
Angebot im Rahmen des Programms „Südhessen 
Effizient Mobil“  
 
25. Betriebliches 
Mobilitätsmanagement (in Stadt 
und Region):  
 
 
 
 
 
 
Betriebliches 
Mobilitätsmanagement in der 
Stadtverwaltung Darmstadt:  
 
Ca. 30 Unternehmen und Institutionen in 
Darmstadt mit über 20.000 Beschäftigten haben 
sich bisher an dem Programm Südessen Effizient 
Mobil bislang beteiligt (Hochschule, GSI, 
Finanzamt, Alnatura, Landes Wohlfahrtsverband, 
Planquatrat und andere) 
Fortführung 2015 im 5. Durchlauf 
 
 
2014 Einführung des JobTickets 
 
2015 erfolgt die Analyse – und eine 
Konzeptentwicklung zum städtischen Fuhrpark 
und zur Dienstwegemobilität

Anlage 4 
 
2016 geplant: Einführung eines 
Gesamtkonzeptes zur betrieblichen Mobilität der 
Stadt Darmstadt als Vorbildfunktion 
26. Geplante Maßnahmen im ÖPNV:  
 - Innerstädtisch: Ausbaumaßnahme auf Linie L 
 - Verlängerung der Linie 3 bis zu 
den Konversionsflächen Süd,  
Nutzen-Kosten-Untersuchung in Bearbeitung 
 - Neubau einer Straßenbahnlinie 
zur TU-Lichtwiese  
 
Straßenbahn Konversion West 
Nutzen-Kosten-Untersuchung in Bearbeitung  
 
 
- Machbarkeitsstudie 
 - Überörtlich:  Prüfung einer verbesserten ÖPNV-An bindung in 
Korridor Darmstadt-Roßdorf-Groß-Zimmern 
 -  HEAG-Mobi-Bus 
- Neuanschaffung von 
Bussen:  
 
2015: 
Beschaffung von weiteren Gelenkbussen Euro 6 
 
Testfahrten mit Elektrobussen 
27. Öffentlichkeitsarbeit zur 
Mobilität:  
Daueraufgabe 
 Pendlernetz und  
Fahrradrouten Informationen  
 
LKW-Lotse 
Daueraufgabe 
 
 
von IVM GmbH für Ballungsraum Rhein-Main 
entwickelt Internetbasierter Routenplaner für 
LKW 
www.lkw-lotse.de  
 Weiterer Ausbau von Carsharing  Unterstützung durch Sonderrechte 2015,  
6 Stellplätze auf östlichen Mercksplatz und 2 
Stellplätze auf PPl. Klappacherstraße (Heag 
Mobilo) geplant 
28. Verbesserung von Bike & Ride  Einrichtung eines Fah rrad-Vermietsystems in 
Kopplung mit ÖPNV Haltestellen ist in 
Umsetzung, ca. 10 Stationen bereits im Betrieb. 
2015 werden weitere 4 Bike & Ride Anlagen in 
Zusammenarbeit Dadina realisiert 
29. Einführung einer Umweltzone Entwurf siehe Anlage 2 der Magistratsvorlage 
30. Information der Öffentlichkeit 
bei hoher Luftbelastung 
Erfolgt über Internet, Verlinkung Hess. 
Landesamt für Umwelt und Geologie.

anlage 7

165 Zeichen

Punkt 27:  Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015 
 (V-Nr. 2015/0010) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 8

659 Zeichen

Punkt 4:  Fortschreibung Luftreinhalteplan 2015 
 (V-Nr. 2015/0010) 
 
Stadtve. Stricker (Fraktion PIRATEN) beantragt, die Punkte 1, 2, 3 und 4 getrennt 
abzustimmen.  
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem  
Punkt 1 der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegen die Stimme der Fraktion PIRATEN empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegen die Stimme der Fraktion PIRATEN empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 der Vorlage zuzustimmen. 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem  
Punkt 4 der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

261 Zeichen

Durchfahrtsbeschränkungen und Verbote  
 
 
• LKW-Durchfahrtsverbotszone ab 3,5 t 
 
Ausnahme: 
 
• Be-und Entlader Darmstadt Innenstadt 
frei 
• Grüne Plakette für Umweltzone 
erforderlich 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild: Vermessungsamt Stadt Darmstadt

anlage 1

275 Zeichen

zulässige Anzahl an Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwerts im Jahr (Kurzzeitgrenzwert) 
 
 
 
PM10-Grenzwert als Jahresmittel (40 µg/m³)

Anzahl zulässiger Überschreitungen des NO 2-Stundenmittelwerts (Kurzzeitgrenzwert) 
 
 
 
NO 
2-Grenzwert als Jahresmittel (40 µg/m³)

anlage 2

837 Zeichen

UMWELTZONE
Darmstadt
Stand: 06.01.2015

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anlage 5

3312 Zeichen

Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der 
Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt ohne grüne Plakette 
in die 
Umweltzonen der Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, 
Offenbach am Main und Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
zwischen der Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch den Verkehrsdezernenten der 
StadtFrankfurt am Main Herrn Stefan Majer 
 
und 
 
der Landeshauptstadt Mainz, vertreten durch die Umwelt- und Verkehrsdezernentin der 
Stadt Mainz Frau Katrin Eder 
 
und 
 
der Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch den Ordnungsdezernenten der Stadt 
Wiesbaden, Herrn Dr. Oliver Franz 
 
und 
 
der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Bürgermeister und Umweltdezernenten 
der Stadt Offenbach am Main, Herrn Peter Schneider 
 
und 
 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Planungs-, Bau-, Verkehrs-, und 
Umweltdezernentin Cornelia Zuschke 
 
 
 
§ 1 Übernahme der Regelungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 
 
Die Regelungen der Stadt Frankfurt am Main zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 
zur Einfahrt in die Umweltzone ohne grüne Plakette in der aktuellen Fassung werden von 
den Städten Mainz, Wiesbaden, Offenbach am Main und Darmstadt übernommen. Es gilt 
der jeweilige Stichtag der 
 Einführung der Umweltzone in den einzelnen Städten. 
 
§ 2 Gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigung 
 
Die von den Städten Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Offenbach am Main und 
Darmstadt erteilten Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone ohne grüne 
Plakette gelten gleichermaßen in allen fünf Städten. Der Antragsteller, bzw. die 
Antragstellerin muss daher nur in einer der fünf Städte eine entsprechende 
Ausnahmegenehmigung beantragen und bei der Einfahrt in eine der vier Zonen gut 
sichtbar im Fahrzeug im Original hinter der Windschutzscheibe auslegen. 
 
§ 3 Höhe der Gebühren 
 
Die Höhe der Gebühren der Stadt Frankfurt am Main für die Erteilung einer 
Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone ohne grüne Plakette wird von den 
Städten Mainz, Wiesbaden, Offenbach am Main und Darmstadt übernommen. Änderungen 
der Gebühren werden gegenseitig abgestimmt.

§ 4 Laufzeit und Kündigung 
 
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein 
weiteres Jahr. Die Vereinbarung kann jeweils zum Jahresende von einer Partei gekündigt 
werden. Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. 
 
§ 5 Schlussbestimmungen 
 
Sollte in dieser Vereinbarung eine Bestimmung aus materiellen oder formellen Gründen 
rechtsungültig sein, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien 
der Vereinbarung verpflichten sich in diesem Fall, die ungültige Bestimmung durch eine 
dem Geist dieser Vereinbarung entsprechende gültige Neuregelung zu ersetzen. 
 
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der 
Schrittform. 
 
 
 
 
Offenbach am Main, den       
Stadt Frankfurt am Main 
 
 
 
 
Stefan Majer 
 
 
 
 
Offenbach am Main, den       
Landeshauptstadt Mainz 
 
 
 
 
Katrin Eder 
 
 
 
 
Darmstadt, den       
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Offenbach am Main, den       
Landeshauptstadt Wiesbaden 
 
 
 
 
Dr. Oliver Franz 
 
 
 
 
Offenbach am Main, den       
Stadt Offenbach am Main 
 
 
 
 
Peter Schneider

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 29
TOP 27
TOP 4

Orte (20)

  • Gräfenhäuser Straße
  • Rheinstraße
  • Hügelstraße
  • Kasinostraße
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Pankratiusstraße
  • Wilhelminenstraße
  • Hochschulstraße
  • Grafenstraße
  • Zimmerstraße
  • Heidelberger Straße
  • Neckarstraße
  • Bleichstraße
  • Bessunger Straße
  • Rhönring
  • Schreberweg
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Luisenplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0010
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.01.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00