Beschaffung von 4 Geräteträgern und 3 Frontsichelmulchern für den Bereich der Allgemeinen Grünunterhaltung
Beschlussvorlage Ausschuss 2351/2019 vom 03.01.2020
Stand: Am 03.02.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2351/2019 Freigabedatum 03.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung von 4 Geräteträgern und 3 Frontsichelmulchern für den Bereich der Allgemeinen Grünunterhaltung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Beschaffungsmaßnah- me fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung 2020 in Höhe von 699.720,- € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffungen KFZ, Hpl. 2020/2021. Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 669.720 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 95.472 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Bereich der Grünpflege werden zurzeit 3 Geräteträger hauptsächlich mit einem Frontsichelmulcher zum Mähen von jeweils bis zu 3000 m² Wiesenflächen eingesetzt. Diese Fahrzeuge weisen in den letzten Jahren zunehmende Reparaturanfälligkeiten mit kostspieligen Instandsetzungen (z.B. Brüche am Fahrzeugrahmen) und damit einhergehende Ausfallzeiten auf. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Fahrzeug- und Maschinenkonzeptes und der bis dahin auswertbaren Erfahrungen konnte noch von einem befriedigenden Einsatz der nun zu ersetzenden Fahrzeuge ausgegangen werden. Ein vierter Geräteträger soll für den Maschinenpool neu beschafft werden. Die 4 Geräteträger und 3 Frontsichelmulcher sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 3.1.4 Arbeitsmaschinen Mähen und Pflege von Rasenflächen <3000 m² bzw. Kapitel 2.2. Maschinenpool enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 5.12.2019 unter der RPA-Nr. 141/11/39/19 zugestimmt (Anlage 2). Im Vergleich zu den im Fahrzeug- und Maschinenkonzept für 2019 bzw. 2020 veranschlagten 441.953 EUR ist die Kostensteigerung auf 699.720 EUR durch die Wahl von robusten universell ein- setzbaren Standardschleppern zu erklären, die bereits im Praxistest zu sehr guten Ergebnissen ge- führt haben. Bei den Frontsichelmulchern handelt es sich um qualitativ sehr hochwertige vollhydraulische Mäh- werke, deren Lebensdauer über den Wettbewerbsprodukten anzusiedeln und bei denen eine geringe- re Reparaturanfälligkeit zu erwarten ist. In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine praxistaugliche Alternative zu konventionellen Antrieben. 3 Die Beschaffungen erfüllen die Anforderungen der höchsten Abgasnorm EU Stage V im Bereich der Land- und Baumaschinen. Finanzierung: Die Finanzierung der 4 Geräteträger und 3 Frontsichelmulcher ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffun- gen KFZ, Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2020/21 sichergestellt. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt voraussichtlich 2020. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes -
Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 05.12.2019 141/1 Lieferung von 4 Geräteträgern mit Frontsichelmulchern; voraussichtliche Auftrags- summe 588.000 € netto zzgl. MwSt. = 699.720 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/39/19) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 26.06.2019, hier eingegangen an 25.11.2019, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer ausführlichen Begründung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme. Sie beabsichtigen für folgende Maschinen und Geräte Beschaffungsverfahren einzuleiten: Anzahl Bezeichnung Einzelpreis brutto | Gesamtpreis brutto 4 Mähtrac mit Geräteträgerfunktion 132.430 € 529.720 € 3 Frontsichelmulchmäher 56.667 € 170.000 € Summe 699.720 € Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich keine Einwendungen. Die zu beschaffenden Maschinen und Geräte sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 be- schlossenen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes (Pkt. 2.2 bzw. 3.1.4 Stadtgrün) ent- halten. Das Konzept enthält die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. Auch wenn sich der tatsächlich notwendige finanzielle Aufwand erst durch das Vergabever- fahren ergibt, bleibt festzuhalten, dass Sie anstatt des im Konzept dargestellten Aufwandes von 441.953 € brutto von einer Preissteigerung von rd. 58 % ausgehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf
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23.01.2020
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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