2263/2025
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Entsendung von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2263/2025 Freigabedatum 13.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Entsendung von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitneh- mermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – folgende Arbeitnehmervertreter/ Ar- beitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Wolf, Heike Etspüler, Alexander, Dr. Neumann, Stefanie Graetz, Oliver II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert eine vom Rat bestellte Ar- beitnehmervertreterin bzw. ein bestellter Arbeitnehmervertreter, die als Arbeitnehmerin bzw. der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Einrichtung beschäftigt ist, die Be- schäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, muss der Rat sie bzw. ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus ihrem bzw. seinem Amt im fakulta- tiven Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln im Auf- sichtsrat an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitneh- mermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – folgende Arbeitnehmervertreter/ Ar- beitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH: ________________________ Rat 20.11.2025 2 ________________________ ________________________ ________________________ (zu entnehmen aus Vorschlagsliste lt. Begründung) II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert eine vom Rat bestellte Ar- beitnehmervertreterin bzw. ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter, die als Arbeit- nehmerin bzw. der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Einrichtung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, muss der Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Auf- sichtsrat abberufen. III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln im Auf- sichtsrat an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Begründung: Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln). Die Kliniken Köln verfügen über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil- lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge- sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri- vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit- bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese- hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit- nehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. Der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln regelt in § 9 die Zusammensetzung des Aufsichts- rates wie folgt: „(1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; ihm gehören der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder der/die von ihm bzw. ihr vorgeschlagene Bedienstete, sie- ben weitere vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und vier Arbeitnehmervertreter an. Die Arbeitnehmervertreter werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft ge- mäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Mindes- tens zwei der für Arbeitnehmer/innen bestimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Ar- beitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei der Gesellschaft beschäf- tigt sind. (2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der Arbeit- nehmervertreter/innen sind an dessen Weisungen gebunden.“ Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW entsendet der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäf- tigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat der Kliniken Köln zu entsenden Arbeitnehmervertreter*innen. Die Bestellung bedarf eines Be- schlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter*innen enthal- ten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter*innen vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Wahlvorstand der Wahl der Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen für den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH hat mit Schreiben vom 06.10.2025 das Ergeb- nis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertre- ter/ Arbeitnehmervertreterinnen für den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH mitge- teilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vor- schlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/ Arbeitnehmer- vertreterinnen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen wurden: 4 Wolf, Heike 348 Stimmen Etspüler, Alexander, Dr. 264 Stimmen Neumann, Stefanie 243 Stimmen Graetz, Oliver 237 Stimmen Schumann, Christina 221 Stimmen Fischer Sille, Christian 201 Stimmen Harig, Anja 194 Stimmen Kramer, Martin 178 Stimmen Der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln sieht keine Entsendung von Ersatzvertreter*innen bzw. Stellvertreter*innen für die Arbeitnehmervertreter*innen vor. Die Amtszeit der vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder – einschließlich der Arbeitnehmervertreter*innen – entspricht jeweils der Wahlzeit des Rats der Stadt Köln mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln endet. Aufsichtsratsmitglieder können vom Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein/eine vom Rat bestellte*r Arbeitnehmervertreter*in, der/die als Arbeitnehmer*in im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft im Unternehmen, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem/ihrem Amt im fakultativen Auf- sichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für abberufene oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Arbeitnehmervertreter*innen gilt für die Nach- besetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds- ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festgelegt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig be- schlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt- schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre- chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs- wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre- terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).
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Wahlvorstand Vorsitzender Valentin Pilz Aufsichtsratswahl 2025 Tel.: 0221-8907-13746 c/o Betriebsrat Email: pilzv@kliniken-koeln.de Haus 24c Ostmerheimer Straße 200 51109 Köln Köln, den 06.10.2025 Dezernat II Beteiligungsmanagement One Colgne z. Hd. Herrn Sommerkamp Venloer Str. 151-153 50672 Köln Betreff Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter*innen Sehr geehrte Frau Reker, anbei die Vorschlagsliste der gewählten Arbeitnehmervertreter*innen für den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH für die Sitzung des Rates der Stadt Köln am 22.11.2025. Die Bewerber*innen wurden vom 30.09.2025 bis zum 2.10.2025 gewählt. Mit freundlichen Grüßen _______________________ (Wahlvorstandsvorsitzender) Vorname Name Titel Straße PLZ Ort Stimmen Heike Wolf Ahornweg 36 51503 Rösrath 348 Alexander Etspüler Dr. Domstr.39 50668 Köln 264 Stefanie Neumann Olpener Str. 704 51109 Köln 243 Oliver Graetz Von-Brentano-Str. 4 51375 Leverkusen 237 Christina Schumann Dr. Siebengebirgsallee 85 50939 Köln 221 Christian Fischer Sille Pfälzer Str. 1B 50677 Köln 201 Anja Harig Selma-Lagerlöf-Str.21a 50859 Köln 194 Martin Kramer Neuenhauser Str. 11 51491 Overath 178 Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter*innen für den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH gewählt von den Beschäftigten der Kliniken der Stadt Köln gGmbH vom 30.09.2025 bis 2.10.2025
Beratungsverlauf (1)
Orte (12)
- Ostmerheimer Straße 200
- Domstraße
- Siebengebirgsallee 85
- Venloer Straße 151
- Olpener Straße 704
- Pfälzer Straße 1b
- Straße 20
- Straße 15
- Straße 11
- Ahornweg 36
- Straße 7
- Straße 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2263/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 14:12